Thronreden

12. Februar 2004

Thronrede, Fürst Hans-Adam II.

Aufklappen und Zuklappen

Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 12. Februar 2004


Langsam rückt der Zeitpunkt näher, an dem ich mich aus der liechtensteinischen Politik zurückziehe und dem Erbprinzen die Aufgaben des Staatsoberhauptes übertrage. Deshalb möchte ich heute einen Blick zurückwerfen und jene vier Aufgaben erwähnen, die mir in den vergangenen Jahrzehnten als die wichtigsten erschienen, die ich zu lösen hatte.

Die erste und wichtigste Aufgabe war in meinen Augen, die Souveränität des Landes und das Selbstbestimmungsrecht des liechtensteinischen Volkes für die Zukunft so gut als möglich abzusichern. Wer die liechtensteinische Geschichte kennt, weiss, dass wir viel Glück hatten, um während Jahrhunderten im Herzen dieses unruhigen europäischen Kontinents zu überleben, aber es waren auch politische Weitsicht und diplomatisches Geschick notwendig. Viele kleinere Staaten sind in den vergangenen drei Jahrhunderten von der Landkarte verschwunden.

Selbst in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts waren die grossen Staaten noch nicht bereit, Kleinstaaten wie Liechtenstein in den Völkerbund oder in die UNO als vollwertige souveräne Staaten aufzunehmen. Durch die zunehmende Globalisierung der Weltwirtschaft und die europäische Integration schien uns damals im Fürstenhaus die Lage Liechtensteins immer problematischer zu werden. Neue aussenpolitische Initiativen sowie eine eigenständige Aussenpolitik waren notwendig. Diese sollte sich, was die UNO-Mitgliedschaft betraf, von der schweizerischen Aussenpolitik unterscheiden, möglicherweise auch im Bereich der europäischen Integration.

1970 habe ich dann in Absprache mit meinem Vater die Grundzüge dieser neuen Aussenpolitik skizziert, wohlwissend, dass die Äusserungen teilweise auf Ablehnung und Unverständnis stossen werden. Die Umsetzung dieses Konzeptes dauerte bekanntlich lange, stiess innen- und aussenpolitisch auf so manchen Widerstand, war aber schliesslich sehr erfolgreich. In der dreihundertjährigen Geschichte des Fürstentums Liechtenstein waren die Souveränität des Landes und das Selbstbestimmungsrecht seiner Bevölkerung noch nie so gut abgesichert wie heute. Darüber hinaus haben die aussenpolitischen Erfolge des Fürstentums anderen Kleinstaaten die Möglichkeit eröffnet, ihre Souveränität durch die Mitgliedschaft in internationalen Organisationen besser abzusichern.

Nach diesem kurzen Blick in die Vergangenheit möchte ich doch einen Blick in die Zukunft unserer Aussenpolitik werfen. Die traditionell engen und guten Beziehungen zu unseren beiden Nachbarstaaten sollen weiterhin an erster Stelle unserer Aussenpolitik stehen. Nur sie haben dem kleinen Fürstentum in all diesen Jahrhunderten das Überleben ermöglicht, zuerst an der Seite Österreichs und dann an der Seite der Schweiz. War die Existenz eines unserer Nachbarn bedroht, so war auch unsere Existenz bedroht.

Die zweite Priorität sollte meiner Meinung nach unsere Mitgliedschaft bei der UNO und bei der WTO geniessen. Nur die Mitgliedschaft in der UNO garantiert uns die weltweite Anerkennung unserer Souveränität. Es gibt ausserdem nur wenige europäische Staaten, für welche die aussereuropäischen Märkte so wichtig sind wie für Liechtenstein. Unser Land hat überdurchschnittlich von der Globalisierung der Weltwirtschaft profitiert, weshalb unsere Mitgliedschaft in der WTO so wichtig ist und noch weiter an Bedeutung gewinnen wird.

Das Fürstentum Liechtenstein liegt im Herzen von Europa, und die europäische Entwicklung wird so wie in der Vergangenheit unsere Zukunft mitprägen, im Guten wie im Schlechten. Glücklicherweise ist dieser unruhige und kriegerische Kontinent in eine Friedensphase eingetreten, von der wir nur hoffen können, dass sie längere Zeit anhalten wird. Die Zeit der Eroberungskriege scheint nicht nur in Europa vorbei zu sein. Die Staaten sind viel mehr mit dem Problem konfrontiert, dass sie in kleinere Staaten zerfallen. Hier scheint wiederum Europa eine Vorreiterrolle zu spielen, wenn wir an den Zerfall der Kolonialreiche, der Sowjetunion, von Jugoslawien oder der Tschechoslowakei denken.

Diesen zentrifugalen Kräften in Richtung kleinere Staaten steht die Vision eines Vereinten Europas gegenüber. Der Schock der zwei Weltkriege und die Gefahr eines dritten Weltkrieges haben wesentlich dazu beigetragen, dass diese Vision teilweise verwirklicht wurde. Die EU hat im wirtschaftlichen Integrationsprozess grosse Fortschritte erzielt und übt diesbezüglich für andere Weltregionen eine Vorbildfunktion aus. Die WTO könnte von dieser Pionierarbeit der EU im wirtschaftlichen Bereich sehr profitieren und einige dieser Lösungen in den nächsten Jahrzehnten weltweit umsetzen. Ich hoffe allerdings nicht in der Landwirtschaftspolitik. Die Landwirtschaftspolitik der EU und der OECD-Staaten kostet dem Steuerzahler und Konsumenten dieser Länder ungefähr 1 Milliarde Dollar pro Tag.

Als ich mich für eine Mitgliedschaft Liechtensteins im EWR eingesetzt habe, selbst für den Fall, dass dieser in der Schweiz abgelehnt wird, stiess diese Idee bekanntlich zuerst auf Ablehnung in Wirtschaft und Politik. Heute sind selbst die ehemaligen Gegner Befürworter einer EWR-Mitgliedschaft Liechtensteins geworden. Sosehr mich das freut, sosehr bin ich allerdings der Meinung, dass wir die EWR-Mitgliedschaft Liechtensteins immer kritisch betrachten müssen. Durch die Erweiterung der EU sind die Kosten unserer EWR-Mitgliedschaft stark gestiegen und betragen ein Vielfaches unserer WTO- und UNO-Mitgliedschaft. Wir sind ein sehr kleiner Staat mit sehr beschränkten personellen und finanziellen Ressourcen. Nicht nur bei der EWR-Mitgliedschaft, sondern auch bei anderen Mitgliedschaften und aussenpolitischen Aktivitäten sollten wir uns immer wieder fragen, ob der Nutzen die aufgewendeten Kosten rechtfertigt.

Im Bereich Aussenpolitik möchte ich noch einen letzten Punkt ansprechen, und das ist die politische Integration Europas im Rahmen der EU. Die Vision der Vereinten Staaten von Europa ist wie erwähnt aus historischen Gründen verständlich. Es stellt sich mir aber nach dem Ende des Kalten Krieges die Frage, ob hier nicht versucht wird, mit Rezepten vergangener Jahrhunderte die europäischen Probleme des 19. und 20. Jahrhunderts zu lösen. Es kommt hinzu, dass die Grenzen dieses Europas politisch und geographisch nur schwer zu definieren sind. Mit jeder Erweiterung der EU werden voraussichtlich die Schwierigkeiten der politischen Integration steigen. Selbst wenn die Schweiz Mitglied der EU werden sollte, bleibt wohl ein Zuwarten und Beobachten der weiteren Entwicklung für uns die sinnvollste Lösung. Aus heutiger Sicht würde eine EU-Mitgliedschaft Liechtensteins nicht nur den Wohlstand, sondern auch das Selbstbestimmungsrecht der liechtensteinischen Bevölkerung verringern.

Wir müssen uns immer bewusst sein, dass wir ein Kleinststaat sind in einer Welt mit sehr viel grösseren Staaten. Wir müssen mit Intelligenz, Weitblick und Diplomatie unseren Weg finden. Wir können uns nicht auf unsere militärische oder wirtschaftliche Macht verlassen. Wir sind wie eine Maus in einer Herde von Elefanten. Auch die Maus ist ein Säugetier, ist grau und bewegt sich auf vier Beinen, aber sie muss sich sehr geschickt verhalten und eigene Wege gehen, um nicht von den Elefanten versehentlich oder gar absichtlich zertrampelt zu werden.

Die zweite Aufgabe war die Verfassungsreform, die ich mit der Unterstützung von verschiedenster Seite erfolgreich abschliessen konnte. Für das Fürstenhaus nicht überraschend ist 1992 im Zusammenhang mit der EWR-Frage der Konflikt über die Stellung der Monarchie in der Verfassung offen ausgebrochen. Es ist nicht nur gelungen, durch die Verfassungsreform das Selbstbestimmungsrecht des Volkes weiter auszubauen, sondern auch den Rechtsstaat zu stärken.

Zwei Punkte möchte ich herausstreichen, mit denen wir hier in Liechtenstein Verfassungsgeschichte geschrieben haben. Der erste Punkt ist die demokratische Legitimation der Erbmonarchie und der zweite Punkt das Selbstbestimmungsrecht auf Gemeindeebene.

In der Verfassungsgeschichte der Menschheit gab es zwar Wahlmonarchien, so z.B. im Heiligen Römischen Reich. Liechtenstein ist aber der erste Staat, in dem eine Erbmonarchie sich dauernd auf den Willen des Volkes abstützen muss, und zwar durch einen Verfassungsartikel, der dem Volk die Möglichkeit gibt, jederzeit in einer Volksabstimmung die Monarchie abzuschaffen. Wir haben vom Fürstenhaus diese Verfassungsänderung vorgeschlagen, weil wir nur so lange hier im Land das Staatsoberhaupt stellen wollen, solange die Mehrheit der liechtensteinischen Bevölkerung und wir der Meinung sind, dass die Monarchie einen positiven Beitrag zur Entwicklung dieses Landes und zur Wohlfahrt seiner Bevölkerung leisten kann und solange die Autonomie des Fürstenhauses respektiert wird. Sind diese Bedingungen nicht mehr erfüllt, möchten wir hier nicht mehr das Staatsoberhaupt stellen und uns wieder anderen Aufgaben widmen.

Der zweite Punkt ist wie erwähnt die Verankerung des Selbstbestimmungsrechtes auf Gemeindeebene. So wie die Monarchen versucht haben, ihren Herrschaftsanspruch durch die Religion zu legitimieren, so haben dies auch die Staaten getan und tun dies zum Teil auch heute noch. War es in einem Fall der Monarch von Gottes Gnaden, so war es im anderen Fall das von Gott erwählte Volk. Im europäischen Kulturkreis wurde durch die Aufklärung im 18. Jahrhundert aber der religiöse Herrschaftsanspruch immer mehr in Frage gestellt.

Im 19. und 20. Jahrhundert trat an die Stelle der Religion im Wesentlichen die Ideologie des Nationalismus. In der Religion sorgt der liebe Gott im Himmel für göttliche Gerechtigkeit, belohnt die Guten und bestraft die Bösen. Im Nationalismus sorgt der Staat für staatliche Gerechtigkeit und soll das Himmelreich auf Erden schaffen. Dadurch führt der Nationalismus früher oder später fast unvermeidlich in die verschiedensten Spielarten des Sozialismus.

Jetzt am Beginn des 3. Jahrtausends kann man klar erkennen, dass die Ideologien des Nationalismus und des Sozialismus eine Sackgasse in der menschlichen Entwicklung waren, die viel Leid über die Menschheit gebracht haben. Dem Nationalismus und dem Sozialismus sowie ihren verschiedenen Kombinationen sind allein im 20. Jahrhundert wahrscheinlich sehr viel mehr Menschen zum Opfer gefallen als in allen religiösen Kriegen und Verfolgungen der Menschheitsgeschichte.

Eine Rückkehr zur religiösen Legitimation des staatlichen Herrschaftsanspruchs widerspricht der Religionsfreiheit und würde wohl von weiten Teilen der Weltbevölkerung abgelehnt werden. Sowohl für den staatlichen als auch für den monarchischen Herrschaftsanspruch bleibt nur noch die demokratische Legitimation übrig.

Soweit bekannt, wurde der Herrschaftsanspruch schon bei den Jäger- und Sammlerkulturen der Steinzeit teilweise demokratisch legitimiert. Die alten Griechen waren nicht die Erfinder der Demokratie, aber sie haben ihr den Namen gegeben. Für die Zukunft der Menschheit ist wohl weniger entscheidend, wer die Demokratie erfunden hat, sondern warum sie in der Menschheitsgeschichte immer wieder gescheitert ist.

Für das wiederholte Scheitern der Demokratie wurden bis zur Aufklärung zwei Gründe vorgebracht:
1. Rechtssicherheit und Demokratie sind unvereinbar. Volksjustiz führt zur Lynchjustiz. Eine Volksversammlung kann einen nur etwas komplizierteren Rechtsfall weder untersuchen noch beurteilen.
2. Demokratie ist nur in kleinen politischen Einheiten möglich, bei denen das Volk wie in der Landsgemeinde zusammenkommen kann, um die verschiedenen politischen Geschäfte zu diskutieren und zu entscheiden.

Die amerikanische Revolution im 18. Jahrhundert hat diese beiden Probleme weitgehend gelöst. Das erste Problem durch die Gewaltenteilung, indem die Rechtsetzung einer Volksvertretung zugewiesen wurde und die Rechtsprechung einer vom Volk weitgehend unabhängigen Justiz. Das zweite Problem wurde durch die so genannte indirekte Demokratie gelöst, indem das Volk nicht mehr direkt entscheidet, sondern nur noch Vertreter wählt, die für das Volk entscheiden. Die amerikanische Verfassung ist heute die älteste Verfassung eines grösseren Staates, die immer noch Gültigkeit hat. In Frankreich dagegen gab es seit der kurz danach stattgefundenen französischen Revolution bis heute Verfassungen für zwei Kaiserreiche, zwei Königreiche und fünf Republiken. Aber auch die amerikanische Verfassung war keine Grundlage für den perfekten demokratischen Rechtsstaat. Sie war lange Zeit die Demokratie des weissen Mannes und sie konnte den blutigsten Bürgerkrieg des 19. Jahrhunderts nicht verhindern.

Es stellt sich die Frage, ob ein Demokratiemodell des 18. Jahrhunderts den Anforderungen des 3. Jahrtausends gerecht wird?

Meiner Meinung nach gibt es zwei Möglichkeiten, dieses Modell zu verbessern. Neben der indirekten Demokratie sollte es auch die direkte Demokratie geben, wie wir sie in der Schweiz und in Liechtenstein kennen. Die modernen Mittel der Kommunikation und der Information erlauben es der Bevölkerung, selbst in sehr grossen Staaten in Sachfragen selbst zu entscheiden. Deshalb sehen wir, dass in einer Reihe von Demokratien die Entwicklung in diese Richtung geht.

Der zweite Punkt betrifft das Selbstbestimmungsrecht. Das Selbstbestimmungsrecht ist in der UNO-Charta verankert, aber wurde bis jetzt von fast allen Mitgliedstaaten der UNO sehr restriktiv interpretiert. Liechtenstein ist der erste Staat, der das Selbstbestimmungsrecht auf Gemeindeebene in seiner Verfassung verankert hat. Verschiedentlich bin ich gefragt worden, warum sich das Fürstenhaus für so eine Verfassungsänderung einsetzt, denn, sollte die eine oder andere Gemeinde aus dem Fürstentum ausscheiden, würde dies doch ein Machtverlust des Fürstenhauses bedeuten.

Dem Fürstenhaus geht es nicht um politische Macht, und deshalb stellen wir wie erwähnt das Staatsoberhaupt in diesem Land nur so lange, wie dies von der Mehrheit der Bevölkerung gewünscht wird. Das Fürstentum Liechtenstein wird ausserdem nie eine Grossmacht sein. Entscheidend für das Fürstenhaus ist nicht die Frage, ob das Fürstentum aus 160 oder nur 16 km2 besteht. Entscheidend für uns ist die Frage, ob die Menschen im Fürstentum Liechtenstein in Wohlstand und Freiheit glücklich zusammenleben können. Bekanntlich gibt es in Europa noch kleinere Staaten als das Fürstentum Liechtenstein, bei denen die Menschen mit niedrigen Steuern in Wohlstand und Freiheit leben.

Wer die Menschheitsgeschichte einigermassen kennt, weiss, dass die Staaten nur eine beschränkte Lebenserwartung haben, sie kommen und gehen. Staaten sind Organisationen, die von Menschen geschaffen sind und die den Menschen zu dienen haben und nicht umgekehrt. Leider war das Kommen und Gehen der Staaten in der Menschheitsgeschichte in der Regel mit Kriegen verbunden. Eroberungskriege, wenn Staaten entstanden und gewachsen sind, Bürgerkriege, wenn sie wieder zerfielen.

Je länger desto weniger wird sich die Menschheit solche kriegerischen Prozesse leisten können, denn die raschen technologischen Fortschritte ermöglichen immer kleineren Staaten und Gruppen die Herstellung von Massenvernichtungswaffen. Ob der eine oder andere Landstrich zu diesem oder jenem Staat gehört, sollte nicht mehr mit der Waffe in der Hand auf dem Schlachtfeld, sondern mit dem Wahlzettel in der Hand an der Urne entschieden werden. Falls sich die Menschheit in diese Richtung entwickelt, ist dies nur zu unserem Vorteil, denn Liechtenstein wird wohl immer zu klein sein, um sich militärisch zu verteidigen.

Dies war auch der Grund, weshalb ich das Liechtenstein Institut an der Universität Princeton gegründet habe, das sich mit dem Selbstbestimmungsrecht auseinander setzt. Natürlich wird es noch lange dauern, bis sich so ein Konzept weltweit durchsetzt, aber gerade das kleine Liechtenstein kann da eine Vorreiterrolle spielen und zum Wohle der Menschheit ein sinnvolles Ziel für seine Aussenpolitik setzen.

Die dritte Aufgabe war die Schaffung eines neuen Hausgesetzes, das den Erfordernissen des 3. Jahrtausends gerecht wird. Unsere Familie kennt seit dem Mittelalter hausgesetzliche Bestimmungen, die wesentlich dazu beigetragen haben, dass die Familie über Jahrhunderte hinweg zusammengehalten und gemeinsam alle Schwierigkeiten überwunden hat. Die letzte Fassung unseres Hausgesetzes stammt aus dem Jahre 1606. Im 19. und 20. Jahrhundert sind verschiedene Versuche gescheitert, dieses Hausgesetz durch ein neues zu ersetzen, welches den Bedürfnissen des Fürstenhauses besser entspricht. 1993 ist es mir schliesslich gelungen, die stimmberechtigten Familienmitglieder davon zu überzeugen, ein neues Hausgesetz zu verabschieden, das im Landesgesetzblatt publiziert wurde. Der kurz davor ausgebrochene Konflikt über die Stellung der Monarchie in der Verfassung hat sicher dazu beigetragen, die Mitglieder des Fürstenhauses davon zu überzeugen, ein zeitgemässes Hausgesetz zu verabschieden. Ich hoffe, dass dieses Hausgesetz eine gute Grundlage sein wird für die Entwicklung der Monarchie und des Fürstenhauses im 3. Jahrtausend, so, wie es die alten hausgesetzlichen Bestimmungen im 2. Jahrtausend waren.

Die vierte Aufgabe war die Reorganisation und der Wiederaufbau des fürstlichen Vermögens. Bekanntlich war das 20. Jahrhundert für das fürstliche Vermögen mit grossen Verlusten verbunden, nur vergleichbar mit den Verlusten, welche die Familie im 14. und 15. Jahrhundert erlitten hat. Es war immer eine Stärke der liechtensteinischen Monarchie, dass die Kosten der Monarchie nicht vom Steuerzahler, sondern vom fürstlichen Vermögen getragen wurden. In Zeiten der Not konnte der Fürst darüber hinaus den Staat und seine Bevölkerung finanziell unterstützen. Nach dem Zweiten Weltkrieg mussten die Kosten der Monarchie immer wieder durch Verkäufe aus dem Kunst- und Grundbesitz des fürstlichen Vermögens abgedeckt werden. Ich bin sehr froh, dass mir in den letzten dreissig Jahren die Reorganisation und der Wiederaufbau des fürstlichen Vermögens gelungen ist. Nur so ist auf Dauer nicht nur die finanzielle, sondern auch die politische Unabhängigkeit der Monarchie gesichert. Die fürstliche Vermögensverwaltung ist ein Aufgabenbereich, dem ich mich nach meinem Rückzug aus der liechtensteinischen Politik weiter widmen möchte.

Die zwei letzten Aufgaben, das Hausgesetz und die fürstliche Vermögensverwaltung, standen weniger im Rampenlicht der Öffentlichkeit. Sie aber bilden die Grundlage für die Funktionsfähigkeit der liechtensteinischen Monarchie und damit des Fürstentums Liechtenstein.

Allen, die mir in den vergangenen Jahrzehnten bei der Bewältigung dieser vier Aufgaben geholfen haben, möchte ich noch einmal danken. Darf ich Sie bitten, auch den Erbprinzen bei seinen Aufgaben zu unterstützen. Wie für die vergangenen Generationen des Fürstenhauses wird auch für ihn die Aussenpolitik in Zukunft ein wichtiger Schwerpunkt sein. Innenpolitisch halte ich die Absicht des Erbprinzen, die Aufgaben des Staates im 3. Jahrtausend zu überdenken, für sehr wichtig. Ich bin sicher, dass es ihm mit Gottes Hilfe genauso gut wie seinen Vorgängern gelingen wird, alle Schwierigkeiten zu überwinden, mit denen sich unser kleines Heimatland in Zukunft auseinander setzen muss.

Sehr geehrte Landtagsabgeordnete, für die vor Ihnen liegenden Aufgaben wünsche ich Ihnen viel Erfolg und Gottes Segen.