Thronreden

19. Januar 2024

Thronrede, Erbprinz Alois

Aufklappen und Zuklappen

Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 19. Januar 2024

Es gilt das gesprochene Wort!

ANSPRACHE

SEINER DURCHLAUCHT ERBPRINZ ALOIS VON UND ZU LIECHTENSTEIN

ANLÄSSLICH DER LANDTAGSERÖFFNUNG

am 19. Januar 2024

Sehr geehrte Mitglieder des Landtages und der Regierung

Heute beginnt das letzte Jahr der Legislaturperiode. Die vergangenen Jahre waren stürmisch. Von einer grossen Krise ging es nahtlos in die nächste – von der Pandemie über den Angriff Russlands auf die Ukraine bis zu den jüngsten Konflikten im Nahen Osten, welche die geopolitische Lage zusätzlich verkomplizieren. Die Welt und ganz besonders Europa befinden sich sozusagen auf stürmischer See. Hinzu kommt die rasante technologische Entwicklung, insbesondere in Bereichen der künstlichen Intelligenz, mit grossen Chancen aber auch Gefahren.

Viele machen sich Sorgen, ob ihr Boot diesen Sturm aushält und weiterhin auf Kurs fährt. Zum Teil lässt sich auch eine gewisse Orientierungslosigkeit und eine Suche nach Stabilität beobachten. Dies vor allem in Staaten, die es in den letzten Jahren verabsäumt haben, ihr Boot zu überholen bzw. die Weichen für die Zukunft richtig zu stellen.

Obwohl wir in einem im internationalen Vergleich beneidenswert sicheren Boot sitzen, dürfen wir nicht unvorsichtig sein und uns nicht vom Steuern eines klaren Kurses ablenken lassen. Wir sollten unsere grosse Standortattraktivität bewahren, zu der vor allem auch unsere besondere politische und wirtschaftliche Stabilität gehört. Auf stürmischer See ist nicht der Moment, das Boot umzubauen, sondern zu fokussieren, die Sicherheitsvorkehrungen zu überprüfen und das Boot auf Kurs zu halten .

Mit Dankbarkeit können wir dieses Jahr das Jubiläum zu 100 Jahre Schweizer Franken feiern. Dessen grosse Stabilität ist ein weiteres attraktives Element unseres Standortes, von dem wir in diesen unruhigen Zeiten profitieren. Bei den wichtigen Entscheidungen, die in diesem Jahr anstehen, sollten wir solche Stabilitätsfaktoren nicht nur pflegen, sondern auch versuchen, unseren Standort noch sturmfester bzw. sicherer und attraktiver zu machen.

Einige dieser Entscheidungen werden im Rahmen von Volksabstimmungen gefällt. Wir schätzen die direkte Demokratie seit über 100 Jahren als bedeutende Errungenschaft. Einerseits gibt sie dem Stimmvolk auch bei Sachthemen eine breite Mitbestimmung, andererseits führt sie zu einer frühzeitigen Sensibilisierung und Signalsetzung während der Legislaturperiode an Landtag, Regierung und Staatsoberhaupt.

Sehr geehrte Mitglieder des Landtages und der Regierung

Im Folgenden möchte ich Ihnen sowie angesichts der Volksabstimmungen auch dem Stimmvolk insgesamt einige Gedanken mitgeben. Ich mache dies auch in der Hoffnung, mit beitragen zu können, unser Boot auf Kurs zu halten. Ich werde mich dabei auf die Themen Sicherung unserer Standortaktivität und auf die Altersstrategie konzentrieren. Im Bereich der Sicherung unserer Standortattraktivität möchte ich jeweils nur kurz auf die Energiesicherheit, die Volkswahl der Regierung, die Medienpolitik und den Beitritt Liechtensteins zum Internationalen Währungsfonds eingehen.

Kommendes Wochenende haben wir zwei Volksabstimmungen zum Energiebereich. Was auch immer das Volk entscheidet, die Sicherstellung einer umweltfreundlichen, stabilen Energieversorgung zu stabilen Preisen wird in den nächsten Jahren eine Herausforderung bleiben. Entsprechend sollten sich Regierung und Landtag in dieser Legislaturperiode weiter damit beschäftigen. Die technologischen Entwicklungen in diesem Bereich sind rasant und wir sollten – am besten im Rahmen eines breit angelegten Projektes zur Umsetzung der verabschiedeten Energiestrategie  – entlang verschiedener Kriterien, die verschiedensten Möglichkeiten zum Energiesparen, zur eigenen Energieproduktion im Inland sowie im Ausland und zur Energiespeicherung vertiefen und rasch mit der Umsetzung der besten Möglichkeiten beginnen.

Eine Volkswahl der Regierung klingt im ersten Moment verlockend, ist aber gerade in stürmischen Zeiten ein gefährliches Experiment. Ich glaube nicht, dass wir durch eine Volkswahl der Regierung irgendwelche Verbesserungen erzielen, die wir nicht auch anders erreichen könnten. Hingegen sehe ich eine erhebliche Gefahr, dass wir unsere grosse politische Stabilität gefährden. Diese ist aber nicht nur ein bedeutender Standortfaktor, sondern damit auch eine wichtige Grundlage unseres Wohlstandes.

Eine ausreichende Vielfalt von qualitativ guten Medien ist für das gute Funktionieren einer Demokratie entscheidend. In einem so kleinen Staat wie Liechtenstein braucht es neben einer guten Regulierung der Medien in der heutigen digitalen Zeit auch eine ausreichende Medienförderung. Wir sollten uns aber genau überlegen, wie wir dabei Steuergelder am besten einsetzen.

Wir haben keine eigene Währung und keine Nationalbank, die im Notfall bereitsteht. Daher wäre ein Beitritt zum Internationalen Währungsfonds ein wichtiges zusätzliches Element zur Standort-sicherung. Ein Beitritt würde eine rasche Notfallhilfe für Katastrophenfälle mit sich bringen. Mit dem Beitritt wäre ausserdem eine jährliche Überprüfung der Stabilität unserer Staatsfinanzen und unseres Standortes durch Experten des Währungsfonds verbunden. Von den daraus resultierenden Verbesserungsvorschlägen könnten wir in Zukunft zusätzlich profitieren, um unsere Standortattraktivität weiter zu erhöhen bzw. unser Boot noch sturmfester zu machen.

Am Anfang der Legislaturperiode habe ich für die Erarbeitung einer Altersstrategie geworben. Es freut mich sehr, dass es der Regierung gelungen ist, in einem breit abgestützten Prozess zusammen mit Seniorenvertretern sowie Experten aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft eine Altersstrategie auszuarbeiten. Mit dieser Strategie sollen in verschiedensten Bereichen wie Bildung, Altersvorsorge, Gesundheitsvorsorge, Pflege und Betreuung, Freiwilligenarbeit und soziale Integration, Mobilität, Arbeit und Wohnen im Alter Massnahmen ergriffen werden. Jede und jeder Einzelne soll dabei Verantwortung wahrnehmen und in ihren jeweiligen Bereichen dazu beitragen, damit Liechtenstein auch im Alter ein Land von hoher Lebensqualität bleibt.

Einige Massnahmen müssen zuerst noch genauer geprüft und ausgearbeitet werden. Dort, wo es dann gesetzliche Regelungen bedarf, wird sich der Landtag wohl frühestens in der kommenden Legislaturperiode näher damit befassen. Einige Massnahmen werden den Landtag aber schon bald beschäftigen. Dazu gehört die Sicherstellung einer wirklich nachhaltigen Finanzierung der Pensionskasse der Staatsangestellten. Nicht zuletzt zum Wohle unserer zukünftigen Generationen sollten wir aber auch darüber hinaus in allen Bereichen der Altersstrategie für eine nachhaltige Finanzierung sorgen. Dabei dürfen wir neben der staatlichen Finanzierung die Thematisierung der Finanzierungsrisiken für private Unternehmen und deren Versicherten nicht vergessen. Wenn es uns gelingt, rechtzeitig in allen Bereichen die nötigen Massnahmen anzugehen und umzusetzen, wird dies letztlich auch ein bedeutender Beitrag zu Sicherung unserer Standortattraktivität sein.

Sehr geehrte Mitglieder des Landtages und der Regierung

In dieser Legislaturperiode werden wir noch einige für die Zukunft wichtige Weichen stellen müssen. Lassen Sie uns unser Land dabei sicher durch die stürmische Zeit führen und zuversichtlich sein. Denn dort, wo es Herausforderungen gibt, gibt es immer auch Lösungen, und Herausforderungen bieten immer auch Chancen. Für Ihre verantwortungsvolle Aufgabe wünsche ich Ihnen viel Kraft, Weisheit und Gottes Segen!

26. Januar 2023

Thronrede, Erbprinz Alois

Aufklappen und Zuklappen

Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 26. Januar 2023

Es gilt das gesprochene Wort!


ANSPRACHE

SEINER DURCHLAUCHT ERBPRINZ ALOIS VON UND ZU LIECHTENSTEIN

ANLÄSSLICH DER LANDTAGSERÖFFNUNG

am 26. Januar 2023

Sehr geehrte Mitglieder des Landtages und der Regierung

Mit dem heutigen Tag beginnt die zweite Hälfte der Legislaturperiode. Leider war die erste Hälfte wiederum durch Krisenbewältigung geprägt. Kaum waren Erleichterungen bezüglich der Pandemie absehbar, kam es zum Angriff Russlands auf die Ukraine und den damit verbundenen Krisen. Auch in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode wird Krisenbewältigung nötig sein. Neben den Flüchtlingsströmen werden uns wohl vor allem die Energiesicherheit, mögliche Rezessionen in wichtigen Absatzmärkten und Schwierigkeiten bei den Lieferketten fordern.

All dies kann zusätzliche Anstrengungen auf nationaler Ebene benötigen. Aber auch auf internationaler Ebene sollten wir wieder unsere Verantwortung wahrnehmen, Solidarität üben und weitere positive Beiträge zur Krisenbewältigung und Verbesserung der internationalen Ordnung leisten. Dies gilt insbesondere, wenn wir Ende dieses Jahres den Vorsitz im Europarat übernehmen werden.

Der Wert unserer Aussenpolitik ist nicht immer so leicht ersichtlich wie jener von innenpolitischen Massnahmen. Unsere Aussenpolitik ist aber von grosser Bedeutung - nicht zuletzt hinsichtlich der Gestaltung der Rahmenbedingungen für unsere Innenpolitik.

 

Sehr geehrte Mitglieder des Landtages und der Regierung

Trotz aller Krisen gab und gibt es jedoch auch Grund zum Feiern. Im Jahr 2021 konnten wir das 100-Jahre-Jubiläum der Verfassung begehen und in diesem Jahr feiern wir das 100-jährige Bestehen des Zollanschlussvertrages mit der Schweiz. Letzteres wird an verschiedenen Anlässen und auch in einer Sondersitzung des Landtags gewürdigt werden, weshalb ich den Fokus der heutigen Ansprache auf andere Themen lege.

Trotz aller Krisen sollten wir uns auch ausreichend den Zukunftsthemen widmen, um die Lebensqualität unseres Landes weiter zu steigern und uns auf die Herausforderungen der Zukunft gut vorzubereiten. Zusätzlich zur eingangs erwähnten Energiesicherheit ist die demographische Entwicklung eine von mir bereits mehrfach bei Landtagseröffnungen angesprochene Herausforderung. Ich begrüsse es daher sehr, dass die Regierung derzeit eine Altersstrategie erarbeitet. Sie kann eine zentrale Stütze für alle weiteren Arbeiten im Bereich der Alterspolitik sein.

 

Sehr geehrte Mitglieder des Landtages und der Regierung

Die Regierung hat jüngst einen Gesetzesentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie in die Vernehmlassung geschickt. Deshalb möchte ich heute einen besonderen Schwerpunkt auf dieses Thema legen, das ebenfalls von der demographischen Entwicklung beeinflusst ist.

Aufgrund des Arbeitskräftemangels sind gute Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein zunehmend bedeutender Standortfaktor. Mit einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie können wir sowohl Arbeitskräfte aus dem Ausland leichter rekrutieren als auch unsere im Vergleich zur Schweiz niedrige Frauenerwerbsquote erhöhen. Dadurch können unsere Unternehmen zudem einen deutlich höheren Anteil an Mitarbeitenden nach der Geburt eines Kindes im Betrieb halten. In einer immer stärker wissensbasierten Wirtschaft, in der die Unternehmen auch immer mehr in die Ausbildung ihrer Arbeitskräfte investieren, können diese Investitionen so länger genutzt werden.

Eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist auch aus gesundheitspolitischen Gründen wichtig. Dadurch erreichen wir nicht nur Stressreduktion bei den Eltern und damit eine Senkung der Gefahr von psychischen Erkrankungen, sondern durch eine bessere Betreuung von Kindern in den ersten Lebensjahren stärken wir auch deren Gesundheit.

Wir wissen aus der Forschung, dass die ersten Lebensjahre die körperliche und psychische Gesundheit des Menschen lebenslang prägen. Angesichts der dynamischen Entwicklung der psychischen Erkrankungen, die laut WHO in Europa bald an der ersten Stelle aller Krankheitsursachen stehen werden, ist eine verbesserte Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch wegen ihrer gesundheitspolitischen Präventionswirkung von grosser Bedeutung.

Schliesslich könnte eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie dazu führen, dass Eltern wieder früher und mehr Kinder bekommen. Dies wäre nicht zuletzt deshalb wünschenswert, weil so vielleicht auch weniger auf die Fortpflanzungsmedizin zurückgriffen wird, die mit einer grossen Anzahl von Problemen verbunden ist, von denen viele noch zu wenig bekannt sind.

Gerade in Zeiten, in der wir uns über eine nachhaltige Entwicklung Gedanken machen und uns über die Probleme von Eingriffen in die Natur bewusster werden, sollten wir uns auch mehr mit den Problemen der Fortpflanzungsmedizin befassen und diese möglichst zurückhaltend einsetzen. Denn nicht nur sind die Hormonbehandlungen der Fortpflanzungsmedizin erhebliche Belastungen für die Frauen, sondern es gibt inzwischen auch Bedenken, dass in Petrischalen erzeugte Kinder häufiger Gesundheitsprobleme haben. Die Fortpflanzungsmedizin ist ausserdem in vielen Bereichen mit gravierenden ethischen Problemen verbunden, insbesondere betreffend die Anfälligkeit für Ausbeutung von Eizellenspenderinnen und Leihmüttern einerseits sowie für genetische Selektion und Manipulation in Richtung «Designerbabys» andererseits.

 

Sehr geehrte Mitglieder des Landtages und der Regierung

Eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie wäre somit aus vielen Gründen wünschenswert. Die Massnahmen des Vernehmlassungsentwurfes bringen zwar Verbesserungen bezüglich Betreuung und flexiblen Arbeitszeitregelungen, für eine wirklich gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie brauchen wir jedoch ein ganzes Bündel von zusätzlichen Massnahmen. Neben qualitativ hochstehende Kindertagesstätten und der Möglichkeit für alle, ihr Kind zumindest im ersten Lebensjahr selbst betreuen zu können, benötigen wir auch mehr gut ausgebildete Tagesmütter.

Im Bildungsbereich wurden mit der Einführung von Ganztagesschulen und Mittagstischen bereits einige Fortschritte erzielt. In nächsten Schritten wäre es wichtig, die Betreuungsangebote der Schulen besser mit den Freizeitangeboten der Vereine und den Angeboten von Ferienbetreuungen zu verknüpfen. Überlegenswert sind auch Verbesserungen bei der Vereinbarkeit von Studium und Familie sowie kürzere Ausbildungszeiten.

Neben der staatlichen Seite wäre es wünschenswert, dass auch unsere Unternehmen weitere Massnahmen treffen. Wir benötigen mehr Teilzeitangebote und eine Unternehmenskultur, die auch die Teilzeit bei Führungskräften unterstützt. Ausserdem macht es für Eltern vielfach schon einen grossen Unterschied, wenn Unternehmen beim Anberaumen von Sitzungen Randzeiten vermeiden und auch sonst gegenüber den Bedürfnissen von Eltern mehr Flexibilität zeigen. Wenn dies gleichzeitig die Mitarbeitermotivation erhöht, kommen den Unternehmen diese Investitionen in ihre Mitarbeiter bald auf anderem Wege wieder zugute.

 

Sehr geehrte Mitglieder des Landtages und der Regierung

Zusätzlich zur Krisenbewältigung sollten wir in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode unsere Ausgangslage für die Zukunft weiter optimieren. Dazu sollten wir insbesondere bei der Energiesicherheit, der Altersstrategie und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie die nötigen Schritte setzen. Für Ihre verantwortungsvolle Aufgabe wünsche ich Ihnen viel Kraft, Weisheit und Gottes Segen!

27. Januar 2022

Thronrede, Erbprinz Alois

Aufklappen und Zuklappen

Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 27. Januar 2022

Es gilt das gesprochene Wort!


ANSPRACHE

SEINER DURCHLAUCHT ERBPRINZ ALOIS VON UND ZU LIECHTENSTEIN

ANLÄSSLICH DER LANDTAGSERÖFFNUNG

am 27. Januar 2022

Sehr geehrte Landtagsabgeordnete und Regierungsmitglieder 

Auch zu Beginn dieses Jahres kämpfen wir noch mit der Pandemie. Wir alle haben gehofft, dass der zweite Winter wegen der Impfstoffe und den gewonnenen Erfahrungen einfacher sein wird. Leider haben sich aber die Befürchtungen bewahrheitet, dass uns neue Virus-Varianten vor neue Herausforderungen stellen werden. Zum Glück geben die jüngsten Entwicklungen aber wieder mehr Zuversicht auf ein Ende der Pandemie. 

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um all jenen zu danken, die in dieser Zeit der Pandemie Ausserordentliches geleistet haben und nach wie vor leisten. Dazu gehören auch die Mitglieder der Regierung. Ebenfalls danken möchte ich allen Landtagsabgeordneten für Ihre überparteiliche Botschaft anlässlich der letzten Landtagssitzung. Damit haben Sie in dieser schwierigen Zeit ein Zeichen des Zusammenhalts gesetzt. Auch in den nächsten Monaten wird es wichtig sein, dass Landtag und Regierung eng zusammenarbeiten, damit wir neben der Pandemie weitere grossen Herausforderungen erfolgreich bewältigen. 

Es ist daher sehr erfreulich, dass eine überparteiliche und von verschiedensten Interessensgruppen breit getragenen Initiative die gemeinsame Entwicklung eines längerfristigen Raum- und Mobilitätskonzeptes angestossen hat. Wenn wir einen attraktives und lebenswertes Liechtenstein erhalten und unsere Klimaziele erreichen wollen, dann ist ein solches Konzept als langfristiger Orientierungsrahmen von grosser Bedeutung. 

Die demographische Entwicklung ist eine weitere Herausforderung, für die wir einen langfristigen Orientierungsrahmen in Form einer attraktiven und ganzheitlichen Vision samt übergeordneten Zielsetzungen und Prinzipien benötigen. Ich begrüsse es deshalb sehr, dass sich die Regierung laut Regierungsprogramm in dieser Legislaturperiode der demographischen Entwicklung umfassend widmen möchte und neben verschiedenen Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf vor allem auch für die mittel- und langfristige Ausrichtung eine Altersstrategie erarbeiten will. 

Die Kleinheit unseres Landes und unser Staatssystem bieten Politik, Wirtschaft und der breiten Bevölkerung die Möglichkeit, sich auf einen langfristigen, strategischen Orientierungsrahmen zur erfolgreichen Bewältigung der demographischen Entwicklung zu einigen. Die Arbeit daran darf jedoch nicht zu einer Verzögerung von nötigen Reformmassnahmen führen. Im Gegenteil, nötige Massnahmen, die sich mit der grundsätzlichen Stossrichtung vereinbaren lassen, sollten wir im Sinne von ersten Erfolgsschritten sofort umsetzen. 

An dieser Stelle möchte ich nicht nur einen abstrakten Wunsch äussern. Es ist mir ein Anliegen, Ihnen auch schon einige konkretere Gedanken mitzugeben, in welche Richtung die Vision, die Zielsetzungen und die Prinzipien zur erfolgreichen Bewältigung der demographischen Entwicklung gehen könnten. 

Liechtenstein sollte die Vision haben, ein Land von hoher Lebensqualität zu sein, in dem Menschen gut und gerne älter werden. Bis ins hohe Alter sollten die Einwohnerinnen und Einwohner am gesellschaftlichen Leben aktiv teilnehmen sowie möglichst unabhängig und selbstbestimmt leben können. Die Generationen sollten sich gegenseitig unterstützen. Land, Gemeinden, Wirtschaft, die Gesellschaft als Ganzes sowie jede und jeder Einzelne sollten dafür auch gemeinsam Verantwortung wahrnehmen.

 Um einer solchen Vision entsprechen zu können, sollten wir vor allem auch Antworten auf folgende Fragen suchen:

  • Wie stärken wir den Zusammenhalt zwischen den Generationen?
  • Wie verbessern wir die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf?
  • Wie erleichtern wir das Arbeiten und auch sonstige Beschäftigungen im Alter?
  • Wie regeln wir am besten die Gesundheit, Pflege und Betreuung im Alter?
  • Wie sichern wir unsere Pensionsvorsorge wirklich nachhaltig?
  • Wie gestalten wir das Wohnen und Leben im Alter noch attraktiver?
  • Wie bereiten wir uns letztlich auch am besten auf unser Lebensende vor?
     

Bei der Entwicklung der Konzepte in den Bereichen demographische Entwicklung, Raumplanung und Mobilität darf die Arbeit nicht nur auf den Schultern eines einzelnen Ministeriums ruhen. Wir werden nur erfolgreich sein, wenn das jeweils federführende Ministerium die Unterstützung der gesamten Regierung, des Landtages und von möglichst vielen aus allen Bereichen der Gesellschaft erhält. Dabei sollten wir alle Generationen miteinbeziehen, damit unser Land für alle, auch für unsere Jugend noch attraktiver wird.

 

Sehr geehrte Landtagsabgeordnete und Regierungsmitglieder 

Bald beginnt das zweite Jahr der Legislaturperiode. Hoffentlich wird uns die Pandemie in den kommenden Monaten nicht zu sehr beanspruchen, sodass wir uns ausreichend den weiteren Herausforderungen der kommenden Jahre widmen können. Lasst uns in dieser Legislaturperiode gemeinsam langfristige und breit getragene Grundlagen für eine erfolgreiche Bewältigung dieser Herausforderungen schaffen. Durch ein solch konstruktives Arbeiten an Zukunftsthemen wie in den Bereichen Raumplanung, Mobilität und Demographie können wir nicht nur den Zusammenhalt in der Bevölkerung stärken, sondern auch einen entscheidenden Beitrag für ein noch lebenswerteres Liechtenstein leisten. Für Ihre verantwortungsvolle Aufgabe wünsche ich Ihnen Kraft, Weisheit und Gottes Segen!

25. März 2021

Thronrede, Erbprinz Alois

Aufklappen und Zuklappen

Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 25. März 2021

Es gilt das gesprochene Wort!


ANSPRACHE

SEINER DURCHLAUCHT ERBPRINZ ALOIS VON UND ZU LIECHTENSTEIN

ANLÄSSLICH DER LANDTAGSERÖFFNUNG

am 25. März 2021

Sehr geehrte Landtagsabgeordnete und Regierungsmitglieder

Herzliche Gratulation zu Ihrem Wahlerfolg. Die starke Erhöhung des Frauenanteils im Landtag ist sehr erfreulich. An dieser Stelle möchte ich all jenen danken, die dazu beigetragen haben – von den verschiedenen Unterstützungsgruppen bis zu den Parteiverantwortlichen. Zusammen mit der erstmaligen Mehrheit der Frauen in der Regierung ist dadurch das weibliche Element in der liechtensteinischen Politik so stark vertreten wie noch nie.

Danken möchte ich auch den beiden Grossparteien, dass sie trotz des ausserordentlich knappen Wahlausgangs mit seinen verschiedenen Interpretationsmöglichkeiten bezüglich des Wahlsiegers das Staatsinteresse in den Vordergrund gestellt und rasch eine Regierung gebildet haben. Ich begrüsse dies auch deshalb, weil wir uns insbesondere wegen der Pandemie in einer immer noch sehr herausfordernden Situation befinden.

Zwar besteht aufgrund der Virusmutationen noch viel Unsicherheit über die weitere Entwicklung der Pandemie, die bisherigen Impfresultate verbreiten aber Zuversicht. Um sowohl für zukünftige Pandemien als auch für andere Krisen von ähnlichem Ausmass zu lernen, sollten wir die Pandemie jedenfalls gründlich aufarbeiten und mithilfe einer genauen Risikoanalyse die für die Zukunft kritischen Bereiche identifizieren.

Ein kritischer Bereich ist die digitale Infrastruktur. Das hat nicht zuletzt auch die Pandemie gezeigt:

  • Wir leben bereits in einer sehr digitalen Welt und sind daher auf eine sichere digitale Infrastruktur angewiesen,
  • Staaten mit einer leistungsfähigen digitalen Infrastruktur und einer digital gut ausgebildeten Bevölkerung haben bei der Pandemiebewältigung grosse Vorteile und
  • die Pandemie hat zu einer erheblichen Beschleunigung der Digitalisierung geführt.

Auf die Digitalisierung sollten wir daher auch in dieser Legislaturperiode einen besonderen Schwerpunkt legen. Für die Stabilität der digitalen Infrastruktur wird eine ständige Weiterentwicklung der sogenannte Cyber-Sicherheit gemäss internationalen Standards und in internationaler Zusammenarbeit von grosser Bedeutung sein. Kritisch für die digitale Infrastruktur ist auch ein stabiles Stromnetz, das vielleicht durch einen höheren Eigenversorgungsgrad und weitere Massnahmen noch gestärkt werden könnte.

In einer digitalen Welt ist die Bildung der Bevölkerung entscheidend. Dazu benötigen wir einerseits eine geeignete Infrastruktur für digitalen Fernunterricht. Andererseits müssen wir nicht nur die Jugend möglichst gut auf die digitale Welt vorbereiten, sondern auch die Erwachsenen. Je besser alle Altersschichten die digitalen Möglichkeiten nutzen und sich gleichzeitig der digitalen Gefahren bewusst sind, umso besser bewältigen wir Pandemien, umso erfolgreicher wird sich unser Standort entwickeln und umso weniger Personen werden durch die Folgen der Pandemie und der beschleunigten Digitalisierung negativ betroffen sein.

Ein weiterer Schwerpunkt dieser Legislaturperiode sollte die nachhaltige Entwicklung sein. Die Orientierung an den UNO-Nachhaltigkeitszielen, die fast alle Lebensbereiche erfassen, wird zunehmend ein Erfolgsfaktor für die Attraktivität eines Standortes sowie für die Rekrutierung von qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Aufbauend auf einem nachhaltig finanzierten Staatshaushalt sollte daher die Politik in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und Zivilgesellschaft innovative Wege suchen, um die ökologische und soziale Nachhaltigkeit weiter zu verbessern.

Insbesondere mit der Klimastrategie und der Energiestrategie bzw. in Bereichen wie Mobilität, Bau, öffentliches Beschaffungswesen und Landwirtschaft könnte in nächster Zeit die ökologische Nachhaltigkeit erhöht werden. Hinsichtlich der sozialen Nachhaltigkeit könnten Fortschritte bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der Altersvorsorge und Alterspflege Verbesserungen bringen.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf war schon in der vorletzten Legislaturperiode ein wichtiges Thema, das nicht zuletzt zu einer Volksabstimmung geführt hat. Inzwischen konnten wir zwar einige Fortschritte erzielen, in der neuen Legislaturperiode sollten wir aber weitere Schritte setzen, insbesondere durch:

  • die Einführung eines geeigneten finanziellen Unterstützungsmodells, damit alle Eltern die Betreuung ihrer Kinder im ersten Lebensjahr selbst wahrnehmen können,
  • eine enge Koordination zwischen Schulen, Vereinen und sonstigen Betreuenden, damit im Kindergarten- und Pflichtschulalter sowohl während der Schulzeiten als auch der Ferienzeiten eine gute und umfassende Betreuung sichergestellt ist und
  • die Nutzung der von den Unternehmen während der Pandemie gewonnenen Erfahrungen im Bereich des Home Office für mehr Flexibilität am Arbeitsplatz zum Wohle der jungen Eltern.

Auch auf die Altersvorsorge und Alterspflege sollten wir in dieser Legislaturperiode einen Schwerpunkt legen. Uns ist im Grunde allen bewusst, dass wir die finanziellen Folgen der demographischen Entwicklung bei der Altersvorsorge und Alterspflege nicht vorwiegend über immer höhere Beitragssätze ausgleichen können. Langfristig laufen wir ansonsten Gefahr, die Standortattraktivität und damit die Arbeitsplätze sowie letztlich auch die Finanzierungsbasis für die Altersvorsorge und Alterspflege zu gefährden. Da dies aber ein politisch unpopuläres Thema ist, wird es gerne in die jeweils nächste Legislaturperiode verschoben.

Um die Altersvorsorge und Alterspflege langfristig wirklich nachhaltig zu gestalten, sollten wir uns daher Gedanken über einen breiten Lösungsansatz für das Alter machen. Ähnlich wie bei der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf könnten wir in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft einen Kulturwandel in Richtung höherer Wertschätzung von Arbeit im Alter und altersgerechten Arbeitsformen anstreben. Da heute viele gerne länger im Arbeitsleben verbleiben möchten, könnten wir so auf eine attraktivere Weise die finanzielle Lage der Sozialversicherungen verbessern, als dies durch einen alleinigen Fokus auf Erhöhungen der Beitragssätze oder des Pensionsalters möglich ist. Wenn wir infolge auch noch gesünder alt werden, könnten wir ausserdem die Pflege- und Gesundheitskosten reduzieren.

Für einen solchen Ansatz kommen uns verschiedene Trends entgegen:

  • Erstens wird es für unsere Unternehmen zunehmend wichtiger, ihre qualifizierten Arbeitskräfte, in deren Ausbildung sie viel investiert haben, möglichst lange zu halten, weil gleichzeitig die neu ins Berufsleben eintretenden Jahrgänge immer kleiner werden.
  • Zweitens gewinnt für die Unternehmen – wie bereits erwähnt – eine nachhaltige Positionierung an Bedeutung, dies gilt nicht nur für den Umweltbereich, sondern auch für soziale Themen wie das Alter.
  • Drittens führt nicht zuletzt die Pandemie zu einer stärkeren Betonung der Resultatorientierung anstelle der Präsenzorientierung, was flexiblere Regelungen für ältere Arbeitskräfte erleichtern sollte.

Gelingt dieser Kulturwandel, tun wir uns auch leichter bei der Beantwortung folgender Fragestellungen, denen wir uns in dieser Legislaturperiode ebenfalls widmen sollten:

  • Wäre es besser, dass wir die Dauer der Beitragszahlungen zu den Sozialversicherungen an die Lebenserwartung koppeln, um damit weniger häufig Finanzierungspakete schnüren zu müssen, weil wir uns in Zukunft so auf Massnahmen zum Ausgleich des Geburtenrückgangs konzentrieren könnten?
  • Ist es wirklich sinnvoll, dass wir einerseits in der zweiten Säule obligatorisch vorsorgen müssen und andererseits mit Pensionsantritt den gesamten Betrag von einem auf den anderen Tag ausgeben dürfen?
  • Wäre es sinnvoller, einen Teil der obligatorischen Vorsorge der zweiten Säule mit dem Pensionseintritt verpflichtend für die Finanzierung der Alterspflege beiseite zu legen?
  • Wie sichern wir eine ausreichende Altersvorsorge und Alterspflege für jene mit keinen oder nur sehr wenigen Beitragszahlungen in die zweite Säule der Altersvorsorge?
  • Wie garantieren wir auch in Zukunft ausreichend Pflegekräfte und wie lösen wir die regulatorischen Herausforderungen mit den Pflegemigrantinnen?

Obwohl ein breit koordiniertes Vorgehen beim Schnüren eines Gesamtpaketes für das Alter wichtig ist, dürfen wir nicht die gesamte Legislaturperiode damit verbringen, sondern sollten jeweils sofort all das umsetzen, was richtig und notwendig ist. Nur, wenn wir mit dem langfristigen Ziel im Auge konsequent und rechtzeitig Schritt für Schritt gehen, werden wir bei nachhaltigen Sicherung der Altersvorsorge und Alterspflege erfolgreich sein.

Sehr geehrte Landtagsabgeordnete und Regierungsmitglieder

Die Pandemie sowie die geopolitische, technologische und demographische Entwicklung bedeuten grosse Herausforderungen. Nach einem holprigen Start in die letzte Legislaturperiode konnten wir während den Monaten der Pandemie trotz Wahlkampf von einer guten Zusammenarbeit zwischen Landtag und Regierung profitieren. Lasst uns zu unser aller Wohl und im gemeinsamen langfristigen Interesse während der gesamten Legislaturperiode alle konstruktiv zusammenarbeiten. Für Ihre verantwortungsvolle Aufgabe wünsche ich Ihnen Kraft, Weisheit und Gottes Segen!

16. Januar 2020

Thronrede, Erbprinz Alois

Aufklappen und Zuklappen

Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 16. Januar 2020

Es gilt das gesprochene Wort!


ANSPRACHE

SEINER DURCHLAUCHT ERBPRINZ ALOIS VON UND ZU LIECHTENSTEIN

ANLÄSSLICH DER LANDTAGSERÖFFNUNG

am 16. Januar 2020

Sehr geehrte Landtagsabgeordnete und Regierungsmitglieder

In genau einer Woche geht das 300-Jahr-Jubiläum zu Ende. In den letzten Monaten haben wir immer wieder mit Dankbarkeit auf die Entwicklung unseres Landes zurückgeblickt. Heute dürfen wir dies auch auf das vergangene Jahr tun. Auch 2019 ist es uns gut gegangen und die Staatseinnahmen für dieses Jahr werden besonders hoch ausfallen.

In rund einem Jahr ist das Ende der Legislaturperiode und schon bald beginnt der Wahlkampf. Hohe Staatseinnahmen in Wahlkampfzeiten können zu unverantwortlichen Wahlgeschenken verführen, die ein problematisches Ausweiten der Staatsausgaben verursachen. Ich bitte Sie, in dieser Zeit nicht von unserer bewährten Haushaltsdisziplin abzurücken, auch weil unser Staatshaushalt wesentlich volatiler und stärker von internationalen Faktoren beeinflusst ist als jener der meisten anderen Staaten:

  • Durch die starke Exportorientierung unserer Industrie und die relative Grösse des Finanzplatzes sind wir gegenüber negativen Entwicklungen in den wichtigsten Zielmärkten besonders exponiert.
  • Der Anteil der Staatseinnahmen aus dem Finanzvermögen ist dank der Höhe unserer Staatsreserven ausgesprochen gross, damit jedoch auch die Abhängigkeit von den internationalen Börsen und sonstigen Märkten.
  • Unser vor weniger als 10 Jahren revidiertes Steuersystem stellt bei der Unternehmensbesteuerung stärker auf die Gewinne ab als das frühere System. Diese Einnahmen sind innerhalb der Konjunkturzyklen daher heute grösseren Schwankungen unterworfen als früher.
  • Die bedeutende Mehrwertsteuer kann bei uns wegen Sondereffekten sowie unterschiedlichen Entwicklungen der liechtensteinischen und schweizerischen Wirtschaft ebenfalls erheblich schwanken.
  • Die Stempelsteuer ist aufgrund von Reformplänen in der Schweiz gefährdet.
  • Hinzu kommen Pläne der OECD für neue Regelungen der Besteuerung von internationalen Unternehmen, die zu weiteren Einbussen bei den Steuereinnahmen führen könnten.

Da das versicherungstechnische Gutachten für die AHV zusätzlichen Finanzierungsbedarf festgestellt hat, könnte es ausserdem zu einer Erhöhung des Staatsbeitrages für die AHV kommen, obwohl dies meiner Ansicht nach kein sinnvoller Einsatz von Steuermitteln ist. Einerseits sind die Staatsbeiträge für die AHV mit einem erheblichen Export an Steuermitteln verbunden und andererseits sollten wir vor allem die Auswirkungen einer steigenden Lebenserwartung primär durch längere Beitragszeiten bzw. ein höheres Pensionsalter und nicht durch mehr Steuern oder Lohnnebenkosten ausgleichen. Bei immer weiter zunehmenden Beitragserhöhungen verlieren wir ansonsten längerfristig für die Versicherten die Generationengerechtigkeit und für die Unternehmen unsere Standortattraktivität.

Damit wir nicht alle paar Jahre – womöglich noch im Wahlkampf – mit erheblichen politischen Aufwand Sanierungspakete für die AHV schnüren müssen, sollten wir eine Regelung prüfen, wonach sich das Pensionseintrittsalter automatisch an die Lebenserwartung anpasst. Dadurch sind zwar noch nicht die Auswirkungen des Geburtenrückgangs berücksichtigt. Wegen des grossen Anteils an Grenzgängern unter den AHV-Versicherten ist dieser Faktor für Liechtenstein im europäischen Vergleich aber eine kleinere Herausforderung, solange der Anteil der Grenzgänger die geburtenschwächeren Jahrgänge weiterhin kompensiert.

Allerdings bauen sich in der AHV immer grössere Verpflichtungen gegenüber den Grenzgängern auf. Um finanzielle Schwierigkeiten bei einem wirtschaftlichen Abschwung mit einem Rückgang an Grenzgängern zu vermeiden, erscheint es daher sinnvoll, jeweils eine ausreichende Kapitaldeckung für die AHV-Verpflichtungen auch gegenüber den Grenzgängern zu haben. Ansonsten kann die AHV einmal zu einer grossen finanziellen Belastung für die liechtensteinische Bevölkerung werden.

Wie auch immer wir die Finanzierung der AHV lösen, wir sollten weiterhin achtsam mit den Staatsausgaben umgehen und uns zusätzliche Investitionen sowie Erhöhungen der Staatsausgaben genau überlegen. Ich würde es daher sehr begrüssen, wenn die Koalitionspartner nach dem Investitionspaket im vergangenen Jahr sich in diesem Jahr auf ein weiteres Paket von Zukunftsinvestitionen einigen könnten. Dazu wären neben Investitionen im Infrastrukturbereich für den Bereich der laufenden Staatsausgaben ein Kostendach und eine Priorisierung auf jene Ausgaben wünschenswert, die hohen Mehrwert für die Zukunft und damit weitere Verbesserungen für unser Staatswesen versprechen. Solche Ausgaben sehe ich insbesondere im Bildungsbereich, in einer nachhaltigen Pflegefinanzierung und in einer zusätzlichen Unterstützung für Eltern mit dem Ziel, die Betreuung ihrer Kinder im ersten Lebensjahr selbst wahrnehmen zu können.

Dort, wo wir in die Zukunft investieren, ohne laufende Kosten zu erhöhen, könnte auch ein Einsatz von Staatsreserven geprüft werden. Dies halte ich vor allem bei grossen Investitionen im Bereich der Verkehrsinfrastruktur und bei einem allfälligen Einkauf von Übergangsgenerationen in eine Pflegeversicherung für überlegenswert, wenn dies zu Systemverbesserungen führt.

Die vom Landtag im vergangenen Jahr beschlossenen Erhöhungen der laufenden Ausgaben waren kaum mit hohem Mehrwert für die Zukunft verbunden und haben den Spielraum bereits reduziert. Zusätzlicher Spielraum bei den laufenden Ausgaben könnte jedoch eine Reform des Finanzausgleiches bringen. Da sich die Staatsaufgaben von Land und Gemeinden und die damit verbundenen Kosten in den letzten Jahren sehr unterschiedlich entwickelt haben, spricht einiges dafür, dass der Finanzausgleich zulasten einiger sehr grosszügig ausgestatteter Gemeinden bzw. zugunsten des Landes sowie finanzschwacher Gemeinden überarbeitet wird.

Eine Reform des Finanzausgleiches ist im letzten Jahr nicht zuletzt deswegen gescheitert, weil eine Zweckbindung der zusätzlichen Einnahmen auf Landesseite verlangt wurde. Ich bedaure dies, auch weil ich Zweckbindungen von Staatseinnahmen generell für problematisch erachte. Zweckbindungen sind mit unnötigem bürokratischem Aufwand verbunden, führen mit der Zeit entweder zu einer Unter- oder einer Überfinanzierung und schränken damit den Handlungsspielraum des Staates ein. Anstatt neue Zweckbindungen einzuführen, sollten wir daher noch vorhandene Zweckbindungen beseitigen.

Die Politik benötigt ausserdem keine Zweckbindung, um einen vernünftigen Einsatz jener zusätzlichen Steuermittel auf Landesseite sicherzustellen, die eine Reform des Finanzausgleiches bringen würde. Dies kann auch dadurch erreicht werden, dass eine Reform des Finanzausgleiches mit dem zuvor skizzierten, weiteren Paket von Zukunftsinvestitionen verbunden und für jene Ausgaben verwendet wird, die als prioritär identifiziert wurden.

In diesem letzten Jahr der Legislaturperiode werden die Parteien auch wieder Kandidatinnen und Kandidaten für die Landtagswahl suchen. Ein Mangel in der Zusammensetzung unseres Landtags ist die stark ausgeprägte Untervertretung der Frauen. Die Gemeindewahlen haben gezeigt, dass grosse Fortschritte möglich sind. Mit Ihren Erfahrungen in Landtag und Regierung können Sie vielleicht am besten möglichst viele Frauen ermutigen, sich als Kandidatinnen zur Verfügung zu stellen.

Aber es fehlt oft nicht nur an der Bereitschaft qualifizierter Frauen, ein Amt in der Politik anzunehmen, sondern auch bei den Männern wird es zunehmend schwieriger. Hohes berufliches Engagement und die heutzutage stärkere Einbindung des Mannes in die Kindererziehung verringern die für ein politisches Amt verfügbare Zeit. Demotivierend wirken zudem ein harscher Umgangston und persönliche Herabwürdigungen, insbesondere in den Sozialen Netzwerken. Wir sind eine kleine Gemeinschaft und müssen besonders darauf achten, dass wir die politische Auseinandersetzung als einen Wettbewerb um die besseren Ideen verstehen und Argumente sachlich austauschen. Eine gewisse Emotionalität ist mit politischen Auseinandersetzungen immer verbunden, aber Hass ist fehl am Platz. Auch in dieser Hinsicht können Sie mit Ihrem Vorbild Kandidaturen für Landtag und Regierung erleichtern.

Sehr geehrte Landtagsabgeordnete und Regierungsmitglieder

Lasst uns das letzte Jahr dieser Legislaturperiode für mutige Schritte in unser aller langfristigen Interesse nutzen. Dazu wünsche ich uns allen viel Kraft, Weisheit und Gottes Segen!

17. Januar 2019

Thronrede, Erbprinz Alois

Aufklappen und Zuklappen

Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 17. Januar 2019

Es gilt das gesprochene Wort!


ANSPRACHE

SEINER DURCHLAUCHT ERBPRINZ ALOIS VON UND ZU LIECHTENSTEIN

ANLÄSSLICH DER LANDTAGSERÖFFNUNG

am 17. Januar 2019

Sehr geehrte Landtagsabgeordnete und Regierungsmitglieder

Bald ist die Halbzeit der Legislaturperiode erreicht und in einer knappen Woche feiern wir 300 Jahre Fürstentum Liechtenstein. Wenn man von aussen auf unser Land und seine Kennzahlen blickt, muss man meinen, dass es uns hervorragend geht. Der Staatshaushalt ist wieder im Lot, die Wirtschaft floriert und wir können uns einer Lebensqualität erfreuen wie nie zuvor in unserer 300-jährigen Geschichte und wie sonst kaum jemand auf dieser Welt.

Spricht man hingegen mit der Bevölkerung Liechtensteins, so vernimmt man oft Klagen über Orientierungslosigkeit, Reformstau und fehlendes Vertrauen in die Politik. Man hört Zukunftsängste und die Befürchtung, dass wir zu einem Land der Nein-Sager geworden sind, dem die Gestaltung der Zukunft nicht gelingen will.

Dieser Pessimismus dürfte verschiedene Gründe haben. Nachdem Liechtenstein über 200 Jahre ein Armenhaus und Auswanderungsland war, ging es seit dem Zweiten Weltkrieg nur noch bergauf. Die Finanz- und Wirtschaftskrise vor rund zehn Jahren kam dann für viele von uns als Schock, weil wir nicht gewohnt waren, dass es auch einmal bergab gehen kann. Zwar konnten wir rasch die nötigen Sparpakete schnüren, aber die auch international bemerkenswerte Kürzung von über 15 % unserer Staatsausgaben wirkt noch nach.

Ein weiterer Grund ist die schlechte Stimmungslage in Europa, die sich auch auf unser Land überträgt. Es sind die Sorgen über die internationale Lage, die Nebenwirkungen von Globalisierung und Digitalisierung, die Migrationsprobleme und die demographische Entwicklung.

Diese Stimmungslage wird noch verstärkt durch eine Medienlandschaft, die wegen der Digitalisierung im Umbruch steht. Differenzierte Berichterstattung wird von schnellen und reisserischen Schlagzeilen sowie sogenannten „fake news“ verdrängt.

Der zunehmende Individualismus dürfte ebenfalls seine Auswirkung auf die Stimmungslage haben. Alles wird infrage gestellt und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit nimmt ab. Auch der Landtag scheint vom Individualismus erfasst worden zu sein. Die Zersplitterung der Parteienlandschaft hat sich fortgesetzt, sodass der Landtag mittlerweile aus fünf Fraktionen und einem freien Abgeordneten besteht.

Teilweise entstand der Eindruck, dass der Landtag weniger mit der Zukunft des Landes als mit sich selbst und seinem Verhältnis zur Regierung beschäftigt ist. Natürlich benötigt der Landtag ausreichend Informationen, um seine Aufgaben wahrnehmen zu können. Die Diskussion dazu zwischen Landtag und Regierung sowie der Ausschluss der Regierung von der Aktuellen Stunde waren für Aussenstehende hingegen nur schwer nachvollziehbar.

Ausserdem kam es zu einem besonders umfangreichen Einsatz der parlamentarischen Mittel und kleinen Anfragen. Regierung und Verwaltung sind daraufhin mit deren Beantwortung so beschäftigt, dass wir Gefahr laufen, mit wichtigen Reformen in Verzug zu geraten.

Sehr geehrte Landtagsabgeordnete und Regierungsmitglieder

Ich sehe die Zukunft nicht pessimistisch, sondern bin überzeugt, dass wir durchdachte und gut kommunizierte Investitions- und Reformprojekte auch in Zukunft realisieren können. Dies wird umso besser und schneller gelingen, je konstruktiver die Zusammenarbeit innerhalb des Landtages und zwischen Landtag und Regierung sein wird. Eine solche Zusammenarbeit sollte das Politik-Marketing auf das Nötigste beschränken – im Idealfall wieder auf die Zeit kurz vor den Landtagswahlen. Eine solche Zusammenarbeit sollte auch eine Gesprächskultur mit gutem Zuhören und konstruktiver Kritik pflegen.

Gerne möchte ich dazu beitragen und Vertreter der Landtagsfraktionen sowie der Regierung zu einem Gespräch darüber einladen, wie wir das Jubiläumsjahr 2019 für eine erfolgreiche Zukunftsgestaltung nutzen können. Dabei sollten wir besprechen, wie wir trotz unterschiedlichen Meinungen zu einzelnen Sachfragen in für unsere Zukunft wesentlichen Bereichen eine konstruktive Zusammenarbeit sicherstellen können. Angesichts der limitierten Ressourcen unserer Verwaltung sollten wir auch diskutieren, wo wir Prioritäten setzen und wie wir unnötige Belastungen der Verwaltung vermeiden können. Ausserdem sollten wir uns unterhalten, wie zu wichtigen Sachfragen eine möglichst gute Kommunikation zwischen den Staatsorganen und der Bevölkerung erreicht werden kann.

Sehr geehrte Landtagsabgeordnete und Regierungsmitglieder

Lassen Sie mich – auch als Vorbereitung einer solchen Gesprächsrunde – einige Bereiche erwähnen, die aus meiner Sicht für unsere Zukunft wichtig sind und in den nächsten Monaten Reformen oder Investitionen benötigen.

Ein weiterhin bedeutender Reformbereich ist die nachhaltige und generationengerechte Sicherung unserer Sozialsysteme. In der letzten Legislaturperiode konnten wir in dieser Hinsicht Fortschritte durch Reformen der AHV, der betrieblichen Altersvorsorge und des Krankenversicherungsgesetzes erzielen. Dieses Jahr wird der Landtag voraussichtlich die „Postulatsbeantwortung zur zukünftigen Finanzierung von Pflege und Betreuung im Alter“ behandeln. Wir sollten noch in dieser Legislaturperiode dazu einen grundlegenden Reformvorschlag beschliessen. Falls wir dabei für Übergangsgenerationen einen klar eingegrenzten Zusatzbetrag benötigen, wäre dies eine wertvolle Zukunftsinvestition.

Trotz der Reform des Krankenversicherungsgesetzes bleibt der Gesundheitsbereich auf absehbare Zeit ein wichtiges Zukunftsthema. Hier gilt es in den nächsten Monaten einerseits die richtige Entscheidung über die Zukunft des Landesspitals zu treffen. Andererseits sollten wir zusätzliche Gesundheitsreformen realisieren, wie sie teilweise auch in der „Seminarreihe zur Weiterentwicklung des liechtensteinischen Gesundheitswesens“ identifiziert wurden.

Ausserdem sollten wir dieses Jahr wesentliche Fortschritte in Richtung einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf erzielen. Dazu sind verschiedene Massnahmen in unterschiedlichsten Bereichen nötig, die zum Teil auch in der primären Verantwortung unserer Unternehmen liegen. Ich möchte heute nicht näher auf all diese Massnahmen eingehen. Die Finanzierung der Kinderbetreuung ist jedoch ein Thema, das ich speziell erwähnen möchte, weil es nach der Ablehnung bei der Volksabstimmung hier schon länger einer Lösung bedarf. Da eine gute Betreuung in den ersten Lebensjahren für die Entwicklung der Kinder von grosser Bedeutung ist, wäre dies ein weiterer Bereich für eine wertvolle Zukunftsinvestition.

Im vergangenen Jahr konnte der Landtag das „Postulat zur Überprüfung des Finanzzuweisungssystems an die Gemeinden und der Aufgaben- und Finanzierungszuständigkeiten zwischen Land und Gemeinden“ behandeln. Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll, wenn sich Landtag und Regierung in den nächsten Monaten diesem Thema nochmals widmen und Reformen beschliessen. Vielleicht liessen sich durch eine Neuregelung der Finanzierungen auch jene Finanzmittel finden, die wir für eine gute Kinderbetreuung während dem ersten Lebensjahr benötigen.

Dieses Jahr werden wir uns wahrscheinlich vertiefter mit den Themen Raumplanung und Verkehr auseinandersetzen können. Beim Verkehr stellt sich ebenfalls die Frage von wertvollen Zukunftsinvestitionen. Dazu benötigen wir einerseits ein durchdachtes Konzept, wie ein möglichst grosser Teil der Bevölkerung und unser Standort von Investitionen im Bereich Verkehr profitieren können. Andererseits müsste dieses Konzept der Bevölkerung gut erklärt werden.

Schliesslich möchte ich noch den Bildungsbereich erwähnen. Dieses Jahr wird der Landtag über Zukunftsinvestitionen in neue Schulbauten und die digitale Infrastruktur der Schulen entscheiden müssen. Für die Zukunft mindestens so wichtig sind Verbesserungen unseres Bildungssystems. Deshalb sollten wir unbedingt die geplante Bildungsstrategie 2025 nutzen, damit wir auch unser Bildungssystem hinsichtlich der zukünftigen Herausforderungen weiter optimieren.

Sehr geehrte Landtagsabgeordnete und Regierungsmitglieder

Lasst uns das Jubiläumsjahr ein Ansporn sein, um in konstruktiver Zusammenarbeit wesentliche Schritte für eine erfolgreiche Zukunft zu setzen. Dazu wünsche ich uns allen viel Kraft, Weisheit und Gottes Segen!

25. Januar 2018

Thronrede, Erbprinz Alois

Aufklappen und Zuklappen

Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 25. Januar 2018

Es gilt das gesprochene Wort!


ANSPRACHE

SEINER DURCHLAUCHT ERBPRINZ ALOIS VON UND ZU LIECHTENSTEIN

ANLÄSSLICH DER LANDTAGSERÖFFNUNG

am 25. Januar 2018

Sehr geehrte Landtagsabgeordnete

Anlässlich der Landtagseröffnung vor einem knappen Jahr habe ich erwähnt, dass die neue Legislaturperiode die Chance bietet, nach Jahren des Reagierens eine neue Phase des zukunftsorientierten Gestaltens einzuleiten. Dabei habe ich auch potentielle Themenfelder angesprochen. Mit Freude habe ich festgestellt, dass sich der Landtag inzwischen mit einigen der von mir erwähnten Themenfeldern eingehend befasst hat. Eines dieser Themen möchte ich heute vertiefen.

Der Landtag hat an die Regierung ein von allen Parteien breit getragenes Postulat zur zukünftigen Finanzierung von Pflege und Betreuung im Alter überwiesen. Die Landtagsabgeordneten haben in ihrer Postulatsbegründung zu Recht auf die grossen Herausforderungen hingewiesen, die mit der zukünftigen Finanzierung von Pflege und Betreuung im Alter verbunden sind. Im Folgenden werde ich auf diese Herausforderungen sowie auf die Probleme des heutigen Finanzierungssystems näher eingehen und Ihnen einige Überlegungen für eine zukünftige Ausgestaltung der Finanzierung mitgeben.

Die Staatsausgaben für die Pflege und Betreuung im Alter gehören zu jenen mit dem stärksten Wachstum überhaupt. Wir müssen davon ausgehen, dass diese Kosten in den nächsten Jahren weiterhin stark ansteigen werden. Dies zeigt nicht zuletzt auch eine Studie der Stiftung Zukunft.li.

Unser heutiges Finanzierungssystem für die Pflege und Betreuung im Alter ist für diese Entwicklung ungeeignet:

  • Es ist eine komplizierte und dadurch auch intransparente Mischfinanzierung aus Steuergeldern des Landes und der Gemeinden sowie aus Beiträgen der Krankenkassen und der Betroffenen selbst.
  • Die unbegrenzte Kostenerstattung im Krankenversicherungssystem gibt Anreize für eine nicht bedarfsgerechte Mengenausweitung und führt damit zu zusätzlichen Belastungen der Lohnnebenkosten.
  • Auch die Pflege und Betreuung der Wohlhabenden wird aus staatlichen Mitteln finanziert, was einer Verteilung von Steuergeldern mit der Giesskanne entspricht und nicht einer treffsicheren Zuteilung an jene, die die staatliche Hilfe wirklich benötigen.

Das heutige Finanzierungssystem beruht ausserdem weitgehend auf dem Umlageprinzip. Wegen der demographischen Entwicklung wird dies in den kommenden Jahren zu einer erheblichen Zusatzbelastung bei den Steuern und Krankenkassenprämien führen. Diese Last könnte so gross werden, dass das heutige Solidaritätssystem infrage gestellt und ein massiver Druck in Richtung Rationierung der Leistungen für die geburtenstarken Jahrgänge entstehen könnte. Die unerwünschte Folge davon wäre eine Zweiklassenbehandlung im Alter. Es ist eine wichtige Errungenschaft, dass wir heute eine sehr gute Alterspflege für alle haben – ob reich oder arm. Es muss unser Ziel sein, das auch in Zukunft leisten zu können.

Sehr geehrte Landtagsabgeordnete

Wir sollten daher möglichst bald die Finanzierung der Pflege und Betreuung im Alter auf ein System mit einem starken Element der Kapitaldeckung, also einem Ansparverfahren, umstellen. Die Umstellung sollte auch deshalb rasch erfolgen, weil aufgrund des Zinseszinseffektes ein Zuwarten eine rechtzeitige und ausreichende Kapitalbildung sehr erschwert.

Ebenso wie das erwähnte Postulat sehe ich grundsätzlich zwei Modelle für eine solche Umstellung auf ein starkes Element der Kapitaldeckung: ein individuelles Ansparverfahren wie es auch die Stiftung Zukunft.li vorgestellt hat und eine Versicherungslösung.

Beim individuellen Ansparverfahren muss obligatorisch ein individuelles Pflegekapital angespart werden. Das Pflegekapital wird mit Eintritt des Pflege‐ oder Betreuungsfalles zuerst für die damit verbundenen Kosten eingesetzt, bevor anschliessend oder auch bei nicht erfolgter Ansparung subsidiär das heutige Finanzierungssystem zum Einsatz gelangt. Tritt der Pflege‐ oder Betreuungsfall nicht ein, wird das Pflegekapital vererbt.

Bei der Versicherungslösung werden die Kosten für den Pflege- oder Betreuungsfall durch eine Versicherung getragen. Aus den vorher dargelegten Gründen sollte unbedingt eine Versicherungslösung mit Kapitaldeckung gewählt werden, wobei ein gewisses Mindestmass an Umlagedeckung durch Steuermittel dennoch weiter benötigt würde.

Auch bei einer solchen Versicherungslösung muss ein Pflegekapital bis zu einer gewissen Höhe angespart werden. Ausserdem wäre darauf zu achten, dass die Versicherungslösung sowohl für den ambulanten als auch für den stationären Bereich mit vom Grad der Pflegebedürftigkeit abhängigen Taggeldern operiert. Ansonsten bestünde die Gefahr einer Mengenausweitung, die nicht dem Bedarf der Pflegebedürftigen entspricht.

Sehr geehrte Landtagsabgeordnete

Beide Modelle der Kapitaldeckung haben ihre Vor- und Nachteile und können vermutlich auch in verschiedenste Varianten unterteilt werden. Das individuelle Ansparverfahren liesse sich als zusätzliches Element zum heutigen Finanzierungssystem wahrscheinlich leichter einführen. Mit einer Versicherungslösung könnte hingegen das heutige Finanzierungssystem mit all seinen Problemen viel weitergehender oder auch zur Gänze abgelöst werden. Da bei weitem nicht alle im Alter Pflege oder Betreuung benötigen, wäre zudem die Vorsorge über eine Versicherungslösung grundsätzlich effizienter. Die Regierung wird die verschiedensten Varianten und ihre Vor‐ und Nachteile in ihrer Postulatsbeantwortung jedoch sicherlich noch genauer beleuchten. Beide Modelle sollten ohne Anstieg der Lohnnebenkosten für die Unternehmen konzipiert werden, weil diese erst unlängst durch Erhöhungen im Bereich der Altersvorsorge betroffen waren. Hingegen könnten die Unternehmen von sinkenden oder weniger stark wachsenden Krankenkassenprämien profitieren, wenn die Krankenkassen nicht mehr oder nur noch in geringem Mass zur Finanzierung der Pflege und Betreuung im Alter beitragen müssen.

Je nachdem, wie umfassend die Modelle das heutige Finanzierungssystem ablösen sollen, muss eine entsprechend grosse Kapitalbildung erfolgen. Besonders im jetzigen wirtschaftlichen Umfeld wäre es dabei wichtig, durch geeignete Vorschriften eine langfristig effiziente und gut diversifizierte Kapitalbildung sicherzustellen.

Bei der Festlegung der Höhe des anzusparenden Kapitals darf auch nicht im Vordergrund stehen, dass dieses unter allen Umständen und bei intensivster Pflege über lange Zeit ausreichen muss. Eine derartige Summe wäre viel zu gross und würde sehr wahrscheinlich die Bereitschaft zum Ansparen dieses Kapitals aufgrund der hohen Belastung während der Erwerbstätigkeit verringern.

Vielmehr soll ein Kapital in einer vernünftigen Höhe angespart werden, welches ausreicht, die durchschnittlichen Pflegekosten oder einen grossen Teil davon zu tragen. Wenn die Kosten dann im Einzelfall höher sind, sollen diese von der Allgemeinheit getragen werden. Die Solidargemeinschaft soll somit primär für diejenigen Fälle bemüht werden, in denen eine überdurchschnittlich aufwendige Pflege benötigt wird.

Um – vor allem im Falle einer Versicherungslösung – die Pflichtbeiträge niedrig zu halten, sollte mit der Kapitalbildung schon in möglichst jungen Jahren begonnen werden und der Staat die Eintrittsgenerationen bei der Kapitalbildung unterstützen. Dazu müsste der Staat die Kapitalbildung für alte Personen, die dazu nicht mehr in der Lage sind, zu Gänze oder zumindest weitgehend übernehmen. Hingegen könnte die staatliche Unterstützung bei jüngeren Eintrittsgenerationen nach dem Alter abgestuft Schritt für Schritt abnehmen.

Eine solche staatliche Unterstützung der Eintrittsgenerationen müsste aus den Staatsreserven finanzieren werden. Im Grunde wäre dies jedoch nur eine Vorwegnahme von Ausgaben, für die der Staat in der Vergangenheit nicht vorgesorgt hat, die er aber in Zukunft sowieso übernehmen müsste.

Meiner Ansicht nach wäre eine solche Umstellung auf eine nachhaltige Finanzierung der Pflege und Betreuung im Alter auch eine der besten Investitionen im Sinne eines erfolgreichen zukunftsorientierten Gestaltens. Wir hätten rechtzeitig eine der grossen Herausforderungen der demographischen Entwicklung gelöst und könnten uns danach besser ihrer vielen anderen Herausforderungen widmen.

Sehr geehrte Landtagsabgeordnete

Ich hoffe, der breite Konsens im Landtag, dass wir uns mit der Finanzierung der Pflege und Betreuung im Alter rechtzeitig befassen müssen, wird auch zu einem breiten Konsens über eine wirklich nachhaltige Lösung führen. Für Ihre verantwortungsvolle Aufgabe wünsche ich Ihnen viel Kraft, Weisheit und Gottes Segen!

30. März 2017

Thronrede, Erbprinz Alois

Aufklappen und Zuklappen

Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 30. März 2017

Es gilt das gesprochene Wort!


ANSPRACHE

SEINER DURCHLAUCHT ERBPRINZ ALOIS VON UND ZU LIECHTENSTEIN

ANLÄSSLICH DER LANDTAGSERÖFFNUNG 2017

Sehr geehrte Landtagsabgeordnete

Nach zwei Legislaturperioden, die durch unpopuläre Reformen zur Sanierung des Staatshaushalts und der Sozialversicherungen sowie die Transformation des Finanzplatzes geprägt waren, befindet sich unser Land in einer guten Position. Der Staatshaushalt ist ausgeglichen, wichtige Schritte zur langfristigen Absicherung der Sozialversicherungen wurden gesetzt und Liechtenstein ist ein international anerkannter Partner. Nach Jahren des Reagierens bietet die neue Legislaturperiode die Chance, eine neue Phase des zukunftsorientierten Gestaltens einzuleiten.

Gleichzeitig stehen wir jedoch vor grossen Herausforderungen. Weltweit besteht erhebliche Unsicherheit aufgrund des Trends zur politischen Polarisierung, der steigenden geopolitischen Spannungen, der unkontrollierten Migrationsströme und der ungelösten Umweltprobleme. Ausserdem ist eine Zunahme an Protektionismus zu befürchten und die EU – unser grösster Handelspartner – befindet sich weiterhin in einer schwierigen Situation.
 
Gefordert sind wir auch durch den immer rascheren technologischen Wandel – vor allen aufgrund der Digitalisierung. Arbeitsplätze für weniger Qualifizierte nehmen ab, während Fachkräfte schwierig zu finden sind. Die Bedeutung der Sicherheit und Stabilität der digitalen Infrastruktur und deren Schutz gegen Cybercrime steigt in dem Masse, in dem die digitale Infrastruktur zu einer Grundvoraussetzung des täglichen Lebens und eines modernen Wirtschaftsstandortes wird. Ausserdem wirft der technologische Wandel neue ethische Fragestellungen auf. Im Bereich der Digitalisierung muss nicht zuletzt der richtige Mittelweg zwischen Datenschutz und der Nutzung der elektronischen Daten zum Wohle der Bevölkerung gefunden werden.

Sehr geehrte Landtagsabgeordnete

Nutzen wir die kommende Legislaturperiode vor allem auch, um diese Herausforderungen besser zu verstehen und unsere Investitionen in die Zukunft hinsichtlich unserer zeitlichen und finanziellen Möglichkeiten richtig zu priorisieren. Im Folgenden möchte ich bewusst nur potentielle Themenfelder ansprechen und einige Fragen aufwerfen. Die Antworten dazu sollten wir gemeinsam mit der Bevölkerung in der kommenden Legislaturperiode entwickeln.

  • Die schon erwähnte Digitalisierung ist mit vielen Zukunftsfragen verbunden:
    Welche Gefahren bringt die Digitalisierung und wie kann die Bevölkerung für diese Gefahren am besten sensibilisiert werden?
  • Welche Regulierung ist nötig, um die Chancen der Digitalisierung möglichst gut zu nutzen? 
  • Wie kann unser Bildungssystem im Bereich der Pflichtschulen, der weiterführenden Ausbildung und der Erwachsenenbildung optimiert werden, um die richtigen Qualifikationen für das digitale Zeitalter zu vermitteln? 
  • Inwieweit ist eine gewisse digitale Infrastruktur heute bereits als Teil des Service Public zu sehen und der Staat damit gefordert, ein gutes Niveau an digitaler Qualität und Stabilität für die Standortattraktivität sicherzustellen?
  • Könnte die Staatsverwaltung durch den Einsatz digitaler Technologien noch effizienter und kostengünstiger werden?

Auch mit dem Staatshaushalt sollten wir uns weiter beschäftigen – allerdings aus anderen Perspektiven:

  • Gibt es Staatshaftungen oder Staatsgarantien für Gemeinden, staatsnahe Institutionen oder auch für Private, über deren Risiken wir uns noch zu wenig bewusst sind? 
  • Könnten wir durch eine andere Gewährleistung des Service Public sowohl das Risiko für den Staatshaushalt reduzieren als auch weitere Finanzmittel freisetzen? 
  • Könnten wir durch eine weitere Aufgabenentflechtung zwischen Land und Gemeinden sowie eine Weiterentwicklung des Finanzausgleiches die Finanzzuweisungen an die Gemeinden zugunsten von Zukunftsinvestitionen reduzieren?

Im Bereich der sozialen Vorsorge haben wir erst vor kurzem einschneidende Reformen umgesetzt. Angesichts der demographischen und technologischen Entwicklung bleibt dieser Bereich aber ein Dauerthema und wir sollten uns in den nächsten vier Jahren insbesondere mit folgenden Fragen beschäftigen:

  • Welche kurzfristigen Anpassungen benötigt das Krankenversicherungsgesetz?
  • Welchen Herausforderungen des Gesundheitswesens sollten wir uns in einem nächsten Schritt widmen?
  • Wie soll die Finanzierung der Alterspflege in Zukunft am besten erfolgen?

Ein Schwerpunkt der Legislaturperiode wird die Suche nach innovativen Lösungen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sein. Hier sollten wir Antworten auf folgende Fragen finden:

  • Wie können wir sicherstellen, dass alle Eltern die finanzielle Möglichkeit und damit eine echte Wahl haben, ihre Kinder im ersten Lebensjahr entweder selbst zu betreuen oder sie durch Dritte betreuen zu lassen? 
  • Wie können wir jenen, die darauf angewiesen sind, dass beide Elternteile arbeiten, eine gute ausserfamiliäre Betreuung ihrer Kinder auch nach dem ersten Lebensjahr ermöglichen?
  • Wie können wir unsere Unternehmen bei der Suche nach Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sinnvoll unterstützen?

Eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt meines Erachtens in mehrfacher Hinsicht ein strategisches Schlüsselthema für unser Land dar:

  • sie ist Grundlage für die langfristige Gesundheit unserer Familien und unserer Kinder, 
  • sie spielt für die Lösung des Fachkräftemangels unserer Unternehmen eine immer grössere Rolle und wird zunehmend ein Standortfaktor und
  • ich halte sie auch für die wichtigste Voraussetzung, dass mehr Frauen in Führungspositionen aufsteigen– sowohl in der Wirtschaft als auch in der Politik.

In der heutigen Informationsgesellschaft gewinnt ausserdem die Reputation als Standortfaktor an Bedeutung. Um die Reputation des Landes weiter zu festigen, wäre es lohnenswert, über Verbesserungen bei der internationalen Darstellung unseres Landes nachzudenken:

  • Wie können wir uns in einem Zeitalter der Informationsüberflutung und der kurzen Aufmerksamkeitspannen durch interessante Informationen über unsere einzigartige Staatsform, unsere besondere Wirtschaftsstruktur und unsere hohe Lebensqualität erfolgreich differenzieren?
  • Wie können wir uns darüber hinaus mit weiteren Themen wie z.B. einem ausdrücklichen Fokus auf Nachhaltigkeit im gesellschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Fragen attraktiv positionieren?
  • Wie können wir unsere Kommunikation nach aussen strategisch noch genauer aufeinander abstimmen sowie Besuche, Veranstaltungen und andere Begegnungen mit dem Ausland, die wir auf verschiedenster Ebene wahrnehmen, noch besser koordinieren?

Sehr geehrte Landtagsabgeordnete

Lasst uns eine neue Phase des zukunftsorientierten Gestaltens beginnen. Wenn wir unser Land auf die vielfältigen Herausforderungen bestmöglich vorbereiten wollen, stehen wir vor einer arbeitsreichen, aber spannenden Legislaturperiode. Für Ihre verantwortungsvolle Aufgabe wünsche ich Ihnen viel Kraft, Weisheit und Gottes Segen!

21. Januar 2016

Thronrede, Erbprinz Alois

Aufklappen und Zuklappen

Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 21. Januar 2016

Es gilt das gesprochene Wort!

ANSPRACHE

SEINER DURCHLAUCHT ERBPRINZ ALOIS VON UND ZU LIECHTENSTEIN

ANLÄSSLICH DER ERÖFFNUNG DES LANDTAGES

am 21. Januar 2016

Sehr geehrte Landtagsabgeordnete 

Heute beginnt das letzte Jahr einer Legislaturperiode, die durch besonders grosse Herausforderungen geprägt ist. Verschiedene wirtschaftliche Entwicklungen haben zu erheblichen Belastungen für unsere Unternehmen und damit indirekt auch für unseren Staatshaushalt geführt. Es sind dies vor allem die Krisen in etlichen unserer Absatzmärkte in Europa, der ungünstige Wechselkurs und die Transformation des Finanzplatzes. 

Eine Herausforderung war sicherlich auch die neue politische Zusammensetzung des Landtages. Im Rückblick auf die vergangenen drei Jahre habe ich aber den Eindruck, dass Landtag und Regierung in dieser schwierigen Zeit eine insgesamt sehr gute Arbeit geleistet haben. 

Obwohl der Wahlkampf teilweise schon begonnen hat, ist es mir ein grosses Anliegen, dass diese Arbeit auch im letzten Jahr der Legislaturperiode fortgesetzt wird. Die Arbeit ist nämlich noch nicht zu Ende. Schwierige Reformpakete müssen noch verabschiedet und umgesetzt werden. 

Die politische Diskussion in den letzten Monaten zeigt eine gewisse Reform- bzw. Sparmüdigkeit bei einem Teil der Bevölkerung. Dies wurde insbesondere bei der Abstimmung über das Krankenversicherungsgesetz deutlich. Es wurden auch Stimmen laut, angesichts dieser Situation die Reformen der Altersvorsorge in die nächste Legislaturperiode zu verschieben. 

Die Politik wird gerne als die Kunst des Machbaren bezeichnet und natürlich muss immer die politische Umsetzbarkeit von Reformmassnahmen bedacht werden. Anstelle politisch schwierige Reformen auf später zu verschieben, sollten wir aber zunächst nach Wegen suchen, deren Umsetzung zu erleichtern. Ein solcher Weg ist, der Bevölkerung verständlich zu erklären, warum Reformen notwendig sind. Als Kleinstaat haben wir in dieser Hinsicht den Vorteil, viele Stimmbürger direkt erreichen zu können. Entsprechend sollten wir grossen Wert darauf legen, die Bevölkerung gut und regelmässig über die anstehenden Reformen zu informieren und deren Sorgen ernst zu nehmen. 

Ein ausgeglichener Staatshaushalt ist für Liechtenstein von höchster Bedeutung, heute aber leider nicht mehr so einfach zu erreichen. Als Kleinstaat sollte Liechtenstein keine Staatsverschuldung riskieren, weil die Gefahren und Kosten einer Verschuldungspolitik wesentlich höher sind als für grössere Staaten. Ausserdem ist die grosse politische und wirtschaftliche Stabilität als Eckpfeiler unseres Erfolgsmodelles direkt von einem ausgeglichenen Staatshaushalt abhängig. Diese Stabilität dürfen wir nicht durch eine Verschuldungspolitik gefährden. Die Sanierungsmassnahmen sind daher unumgänglich. 

Für eine langfristige Sicherung der Altersvorsorge sind auch die geplanten Reformen der Altersvorsorge unbedingt nötig. Ein Verschieben oder ein starkes Verwässern dieser Reformen wäre äusserst problematisch. Die zukünftigen Generationen müssten dann nicht nur die Lücken auffüllen, die die jetzigen und früheren Generationen ihnen hinterlassen haben, sondern sie müssten auch noch den Zinseszins dieser Beitragslücken tragen. Dass dies zu erheblichen Mehrkosten führen kann, haben uns die Probleme mit der Pensionskasse der Staatsangestellten gezeigt. Wir sollten die geplanten Reformen der Altersvorsorge daher entschlossen anpacken, damit unsere Altersvorsorge auch noch für die jüngeren Generationen leistungsfähig bleibt. 

Angesichts der demografischen Entwicklung werden sogar weitere Massnahmen zur nachhaltigen Finanzierung der Altersvorsorge, insbesondere der Alterspflege, folgen müssen. Ein nächster Landtag und eine nächste Regierung sollten sich darauf konzentrieren können und nicht wie beim Krankenversicherungsgesetz sich wieder von neuem mit Altlasten vergangener Legislaturperioden beschäftigen müssen. 

In den letzten Monaten wurde auch intensiv diskutiert, wem wie viel an zusätzlicher Belastung noch zumutbar ist. Über Jahrzehnte ging es in Liechtenstein immer nur bergauf und immer mehr an staatlichen Unterstützungsleistungen wurden in verschiedensten Bereichen an die Bevölkerung verteilt. Wir sind es nicht gewohnt, dass es auch einmal bergab gehen kann und bei den Unterstützungsleistungen des Staates gespart werden muss. Einsparungen werden von vielen als unangemessen und ungerecht empfunden. Entsprechend schwer tun wir uns damit, obwohl unser Niveau selbst im Vergleich zur Schweiz ausgesprochen hoch ist. 

Hier muss ein Umdenken stattfinden:

  • Wir müssen verstehen, dass Unterstützungsleistungen und Subventionen des Staates auch zurückgehen können.
  • Wir müssen verstehen, dass es schlicht unmöglich ist, so zu sparen, dass es von allen als gerecht empfunden wird.
  • Wir müssen verstehen, dass wir unsere Ansprüche reduzieren müssen, um den Staatshaushalt zu sanieren.

Um unseren Wohlstand langfristig zu sichern, sollten wir klug und verantwortungsvoll vorgehen. Wir müssen uns bewusst sein, dass die Basis für unseren Wohlstand eine erfolgreiche Wirtschaft ist, die auf erfolgreichen Unternehmen aufbaut. Durch unvernünftige Umverteilung oder für die Wirtschaft bedrohliche Belastungen kann der Kuchen sonst für alle kleiner werden.

Dennoch sollten wir verschiedene Verbesserungen bei der Umverteilung bzw. dem sozialen Ausgleich prüfen. Dazu zähle ich auch folgende Fragen:

  • Ist es sinnvoll, mit Staatsbeiträgen an die AHV und an die Krankenkassen aus dem Geld der Steuerzahler Leistungen zu finanzieren, die zu rund einem Drittel an Grenzgänger ins Ausland gehen?
  • Gäbe es nicht bessere Wege, diese Steuergelder jenem Teil der Bevölkerung zukommen zu lassen, der sie vor allem benötigt, anstelle sie ausserdem wie mit einer Giesskanne          auch noch an die hohen Einkommensempfänger bzw. Vermögenden zu verteilen?
  • Könnte der Staatshaushalt weiter entlastet werden, indem Steuereinnahmen der Gemeinden, die primär auf staatliche Rahmenbedingungen und nicht auf Anstrengungen der Gemeinden beruhen, vermehrt dem Staat zugeteilt werden?

Eine Beantwortung all dieser Fragen noch in dieser Legislaturperiode durch konkrete Reformvorschläge ist unrealistisch. Angesichts der Notwendigkeit weiterer Einsparungen in der Zukunft sollten wir aber beginnen, uns mit solchen Fragen zu beschäftigen. 

Sehr geehrte Landtagsabgeordnete, 

Lasst uns die Legislaturperiode durch ein Umsetzen der noch anstehenden Reformen zu einem erfolgreichen Ende bringen. Einerseits sollten wir dies als eine Investition in die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes und damit als Beitrag zur langfristigen Sicherung unseres Wohlstandes tun. Andererseits sind wir es unseren künftigen Generationen schuldig.

22. Januar 2015

Thronrede, Erbprinz Alois

Aufklappen und Zuklappen

Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 22. Januar 2015

Es gilt das gesprochene Wort.

ANSPRACHE

SEINER DURCHLAUCHTERPRINZ ALOIS VON UND ZU LIECHTENSTEIN

ANLÄSSLICH DER LANDTAGSERÖFFNUNG 2015

Sehr geehrte Landtagsabgeordnete

In den kommenden Monaten wird der Landtag einige Reformvorlagen behandeln, die für eine nachhaltige Absicherung unserer Sozialsysteme von grosser Bedeutung sind. Es handelt sich dabei vor allen um den Reformvorschlag für das Krankenversicherungsgesetz und um Reformen der Altersvorsorge. Die Reformen der Altersvorsorge betreffen die AHV - die umlagefinanzierte erste Säule der Altersvorsorge - und die betrieblichen Pensionskassen - die kapitalgedeckte zweite Säule der Altersvorsorge.

Die Kosten für unsere Sozialsysteme, besonders unsere Sozialversicherungen, sind in den letzten Jahren erheblich angestiegen und gehören zu den am stärksten wachsenden Staatsausgaben. Wegen der stetig steigenden Lohnnebenkosten sind sie ausserdem eine immer grössere Belastung für die Unternehmen und für die einzelnen Versicherten. Der jüngste Entscheid der Schweizer Nationalbank, den Wechselkurs zum Euro freizugeben, bedeutet für unsere Unternehmen direkt sowie für unseren Staat und unsere Sozialsysteme indirekt noch eine zusätzliche Herausforderung.

Es ist absehbar, dass wir unsere Sozialsysteme nur mit einschneidenden Reformen erhalten können. Verschiedene Entwicklungen haben zu dieser Situation geführt. Im Bereich der Gesundheitsvorsorge führt besonders der medizinische Fortschritt zu einem riesigen Kostenschub. Dies hat auch Auswirkungen auf die Altersvorsorge: Wir werden immer älter, bleiben glücklicherweise aber auch länger gesund. Gleichzeitig haben wir aber auch weniger Kinder, die einmal zu unserer Altersvorsorge beitragen könnten.

Ausserdem ändern sich die Arbeitsverhältnisse: Die meisten haben heute nicht mehr ein ganzes Arbeitsleben lang denselben Arbeitgeber, die Teilzeitarbeit nimmt zu und immer mehr arbeiten ohne festes Anstellungsverhältnis für verschiedene Arbeitgeber. Letzteres ist ein Trend, der besonders in den USA im Zusammenhang mit der technologischen Entwicklung zugenommen hat und uns wahrscheinlich in Zukunft auch noch stärker beschäftigen wird.

Die Sozialsysteme haben eine ganz wichtige Funktion der Vorsorge und des sozialen Ausgleichs in unserem Staat. Die Sozialsysteme sind aber nur so lange sozial, wie sie nachhaltig finanzierbar sind und angemessene Unterstützung effizient und treffsicher leisten. Ansonsten werden sie asozial, weil irgendwann andere Generationen für jene die Zeche zahlen müssen, die auf zu grossem Fusse gelebt haben. Frühere Generationen haben hart um die Einführung der Sozialsysteme gerungen. Es liegt nun an uns als heutige Verantwortungsträger, diese wertvollen Errungenschaften für künftige Generationen zu erhalten.

Die Reform des Krankenversicherungsgesetzes ist ein schwieriges Unterfangen. Bereits der Reformvorschlag der letzten Regierung wurde im Laufe des Gesetzgebungsprozesses stark zusammengestrichen, weswegen nun ein weiterer Reformversuch notwendig ist. Dieser neue Reformvorschlag war in der Vernehmlassung sehr umstritten. Angesichts der auch im vergangenen Jahr wieder zu beobachtenden Entwicklungen im Gesundheitswesen, wäre es aber problematisch, die notwendigen Reformen weiter hinauszuschieben.

Es ist sicher richtig, kritische Stimmen zu hören und den Vernehmlassungsbericht zum Krankenversicherungsgesetz noch in dem einen oder anderen Punkt anzupassen. Es wäre aber falsch, dabei die Vorlage wiederum so zu verwässern, dass in der nächsten Legislaturperiode ein weiterer Reformversuch für das Krankenversicherungsgesetz gestartet werden müsste.

Wir sind in der glücklichen Lage, dass unsere Altersvorsorge im internationalen Vergleich noch sehr gut abschneidet. Je später wir aber auf die geänderten Rahmenbedingungen reagieren, desto schwieriger und teurer wird es. Die jüngsten Probleme mit der Pensionskasse der Staatsangestellten sollten uns ein warnendes Beispiel sein.

Der in die Vernehmlassung geschickte Vorschlag zur Reform der AHV erscheint ausgewogen und damit politisch umsetzbar. Wichtig ist, dass er die sich abzeichnende Schieflage beseitigt und neu einen Interventionsmechanismus vorsieht, der ein frühzeitiges Einschreiten bei den künftig zu erwartenden Schieflagen verlangt.

Für die zweite Säule der Altersvorsorge wird ebenfalls an einem Reformvorschlag gearbeitet und wahrscheinlich noch dieses Jahr an den Landtag überwiesen. Der Anteil der zweiten Säule am Altersguthaben der Pensionsversicherten wird zunehmend grösser und entsprechend bedeutender. Dies ist im Sinne einer breiteren Abstützung bzw. Diversifikation der Altersvorsorge zu begrüssen. Damit wird es aber auch wichtiger, durch geeignete Regelungen eine Unterversorgung bei der zweiten Säule effizient zu verhindern.

Heute besteht die Möglichkeit, sich mit Pensionsantritt das in der betrieblichen Pensionskasse angesparte Kapital auszahlen zu lassen. Angesichts der sich ändernden Rahmenbedingungen und der zunehmenden Bedeutung der zweiten Säule für die Pensionsversicherten stellt sich die Frage, ob eine volle Kapitalauszahlung in Zukunft nicht einmal zu Problemen führen könnte. Sollte sich nämlich zeigen, dass die Möglichkeit der frühzeitigen Kapitalauszahlung vermehrt zum Bezug von Ergänzungsleistungen im fortschreitenden Alter führt, würde dies den Staatshaushalt zusätzlich belasten. Vielleicht wäre es dann klug, einen Teil des angesparten Kapitals für solche Notfälle zu reservieren und die Möglichkeit des Kapitalbezugs entsprechend einzuschränken.

Auch erscheint es fragwürdig, dass die einzelnen Versicherten ihre Pensionskassen für die zweite Säule nicht frei wählen können, sondern an jene des Betriebes gebunden sind. Längerfristige Unterschiede in der Performance der Pensionskassen können sich nämlich markant auf das Altersguthaben der Versicherten auswirken. Die freie Wahl unter verschiedenen staatlich anerkannten Pensionskassen der zweiten Säule einzuführen, wäre jedoch ein grösseres Unterfangen. Es wäre aber zumindest in einem ersten Schritt wünschenswert, dass die Pensionsversicherten schon bald bessere Informationen über den Erfolg ihrer Pensionskassen im Vergleich zu anderen erhalten.

Da sich die vorher erwähnten Entwicklungen bezüglich der Demographie und der Arbeitsverhältnisse kaum ändern werden, sollten wir uns mittelfristig im Bereich der Altersvorsorge noch weitere Gedanken machen. Der für die AHV vorgesehene Interventionsmechanismus ist eine wichtige Verbesserung. Wir sollten uns aber in einem nächsten Schritt eingehend damit beschäftigen, wie wir die Altersvorsorge so gestalten können, dass auch regelmässige politische Interventionen nicht mehr nötig sind und die Altersvorsorge besser den neuen Entwicklungen im Bereich der Arbeitsverhältnisse entsprechen kann.

Ein weiterer Bereich der Altersvorsorge, der mittelfristig Änderungen braucht, ist die Pflege. Bei der Pflege geht es einerseits darum, wie in Zukunft noch ausreichend Pfleger und Pflegerinnen gefunden werden können. Andererseits gehören die Pflegekosten zu den am stärksten wachsenden Staatsausgaben. Diese Kosten sind heute in verschiedenen Gefässen versteckt: beim Betreuungs- und Pflegegeld, bei der Hilflosenentschädigung, bei der Krankenkasse sowie den Beiträgen von Land und Gemeinden an die Pflegeheime. Dadurch fallen die Pflegekosten und ihr Wachstum kaum auf. Umso mehr müssen wir uns auch bei der Pflege frühzeitig Gedanken machen, damit wir in Zukunft ein grösseres Finanzierungsproblem vermeiden.

Die demographische Entwicklung und die sich ändernden Arbeitsverhältnisse sind auch für unsere Unternehmen eine Herausforderung. Es wäre somit von Vorteil, wenn Staat und Wirtschaft eng zusammenarbeiten, um gemeinsam die langfristig besten Lösungen für die Altersvorsorge zu entwickeln - insbesondere für die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf. So würden wir nicht nur die richtigen Antworten auf diese Herausforderungen finden, sondern gleichzeitig auch die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes stärken.

Sehr geehrte Landtagsabgeordnete,

Sie werden in den kommenden Monaten wichtige Entscheide fällen. Ich wünsche Ihnen dafür viel Weisheit, Mut und Gottes Segen.

27. Februar 2014

Thronrede, Erbprinz Alois

Aufklappen und Zuklappen

Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 27. Februar 2014

Es gilt das gesprochene Wort.

ANSPRACHE

SEINER DURCHLAUCHTERPRINZ ALOIS VON UND ZU LIECHTENSTEIN

ANLÄSSLICH DER LANDTAGSERÖFFNUNG 2014

Sehr geehrte Landtagsabgeordnete 

Die Sanierung des Staatshaushaltes ist weiterhin die grösste Herausforderung für unseren Staat. Damit verbunden ist die Herausforderung, die Sozialsysteme finanziell nachhaltig zu gestalten.

Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, wurden in letzter Zeit immer wieder Strukturreformen gefordert. Dabei wurde auch die Frage thematisiert, welche Aufgaben der Staat heute überhaupt wahrnehmen soll.

Wir sollten uns in den nächsten Monaten intensiv mit dieser Frage beschäftigen. Einerseits halte ich dies für notwendig, um in der nächsten Phase der Haushaltssanierung ausreichend Fortschritte zu machen. Andererseits sehe ich darin auch eine grosse Chance, um unseren Staat für die Zukunft und mögliche weitere Herausforderungen zu stärken.

Um zu wissen, welche Aufgaben der Staat wahrnehmen soll, muss man sich zuerst einmal die Frage stellen, wozu Staaten eigentlich existieren. Staaten kann man als genossenschaftliche Territorialverbände verstehen, die den gemeinsamen Interessen ihrer Bürger dienen sollen.

Was den gemeinsamen Interessen dient, können im Grunde nur die Bürger selbst entscheiden. Eigentlich dürfte der Staat daher nur das tun, wozu alle Bürger zustimmen. Da der Staat mit einer solchen Einstimmigkeitsregel aber nicht funktionieren kann, braucht es Mehrheitsentscheide und die Delegation von Entscheidungskompetenz an die Staatsorgane.

Je besser die Entscheidungsverfahren und -strukturen im Staat gestaltet sind, desto besser wird er auch den gemeinsamen Interessen seiner Bürger dienen. Der Staat sollte einerseits in der Lage sein, den Gemeininteressen dienende Projekte durchzuziehen, und andererseits daran gehindert werden, Massnahmen zu ergreifen, die die Interessen eines Teils der Bürger verletzen.

Da im Normalfall die einzelne Person am besten weiss, was in ihrem Interesse ist, sollte der Staat es auch grundsätzlich dem Einzelnen überlassen, seine Interessen wahrzunehmen. Auch viele Aufgaben, die sich besser in einer kollektiven Anstrengung erledigen lassen, müssen nicht durch den Staat übernommen werden. Sie werden oft genauso gut oder besser durch die Familien, die Unternehmen, Vereine, Verbände oder Genossenschaften wahrgenommen. Der Staat sollte daher immer zurückhaltend sein und genau prüfen, ob er wirklich tätig sein sollte.

Letztlich bestimmen aber die Bürger selbst, welche Aufgaben der Staat übernehmen soll. Der Staat kann die ihm übertragenen Aufgaben dabei auf verschiedene Weise wahrnehmen. Er muss jedenfalls als Regulierer tätig werden. Er kann die Aufgaben zusätzlich noch als Finanzierer und als Anbieter angehen. Um die Staatsaufgaben zu reduzieren, sollte der Staat aber möglichst nur als Regulierer, allenfalls noch als Finanzierer auftreten.

Dort, wo der Staat als Anbieter auftritt, sollte er weder Gewinn erzielen – was einer versteckten Besteuerung jener Bürger gleichkommt, die eine bestimmte Dienstleistung nachfragen – noch sollte er Defizite produzieren – was einer Subvention der diese Leistungen überproportional nachfragenden Bürger gleichkommt.

Der Staat kann bei der Finanzierung von Staatsaufgaben entweder die Anbieter oder die Nachfrager finanziell unterstützen. In den meisten Fällen ist eine Finanzierung der Nachfrager vorzuziehen, weil dadurch in der Regel besser gewährleistet wird, dass das Angebot auch dem Interesse der Nachfrager und damit dem Bürgerinteresse entspricht.

Damit unser Staat möglichst gut den gemeinsamen Interessen der Bürger dient, sollten wir in den nächsten Monaten die Aktivitäten unseres Staates insbesondere auf folgende Fragen hin prüfen:

  • Kann die Aktivität auch von Privaten wie Individuen, Vereinen, Verbänden oder Unternehmen bewältigt werden?

  • Privilegieren staatliche Aktivitäten einzelne Gruppen?

  • Werden den Nutzniessern einer staatlichen Aktivität die vollen Kosten verrechnet? Findet eine versteckte Subvention statt?

Lautet die Antwort auch nur in einem der Fälle „Ja“, deutet dies auf einen Reformbedarf hin. Erst recht gilt dies, wenn alle Fragen mit „Ja“ beantwortet werden.

Sehr geehrte Landtagsabgeordnete,

Wir können bei der Überprüfung der Staatsaufgaben und bei der Umsetzung von Strukturreformen nur erfolgreich sein, wenn wir bereit sind, bestehende Abläufe grundsätzlich zu hinterfragen und berechtigte Reformen konsequent umzusetzen. Dabei werden Veränderungen nötig sein, die sowohl die Staatsangestellten wie auch die meisten anderen Bürger zunächst unangenehm treffen werden. Teilweise werden Übergangsregelungen nötig sein, um die Auswirkungen auf besonders Betroffene abzufedern. Längerfristig werden wir aber alle profitieren, wenn wir diese Strukturreformen rasch und konsequent durchziehen.

Ich begrüsse es daher sehr, dass die Regierung gemäss dem kürzlich veröffentlichten Regierungsprogramm die staatlichen Aufgaben analysieren und Umfang und Ausgestaltung der Leistungen sowie ihre Finanzierung kritisch überprüfen will. Ich bitte Sie die Regierung dabei bestmöglich zu unterstützen.

Wenn wir hingegen diese Arbeit nicht angehen und jetzt nur das umsetzen, was nicht wirklich weh tut, werden wir nicht die richtigen Antworten auf die heutigen Herausforderungen wie die Sanierung des Staatshaushaltes finden. Dadurch würden die Herausforderungen in der Zukunft nur noch grösser und uns noch härter treffen.

Sehr geehrte Landtagsabgeordnete,

Ich wünsche Ihnen viel Weisheit, Mut und Gottes Segen, damit es Ihnen gelingt, bei diesen schwierigen Reformen die richtigen Entscheide zu fällen.  

27. März 2013

Thronrede, Erbprinz Alois

Aufklappen und Zuklappen

Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 27. März 2013

ANSPRACHE
SEINER DURCHLAUCHT ERPRINZ ALOIS VON UND ZU LIECHTENSTEIN

ANLÄSSLICH DER LANDTAGSERÖFFNUNG 2013

Sehr geehrte Landtagsabgeordnete

Ich gratuliere Ihnen herzlich zu Ihrer Wahl in den Landtag. Gleichzeitig möchte ich Ihnen auch danken, dass Sie sich in einer Zeit grosser Herausforderungen für diese wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe in unserem Staat zur Verfügung gestellt haben.

Die grösste Herausforderung der kommenden Legislaturperiode wird das Ausgleichen des Staatshaushaltes sein. Der Landesvoranschlag sieht für 2013 einen Aufwandüberschuss von 210 Mio. CHF vor. Das sind 23% des betrieblichen Aufwands von 909 Mio. CHF bzw. 34% des betrieblichen Ertrags von 623 Mio. CHF. Ich sehe diese Situation mit grosser Sorge für das langfristige Wohl unseres Landes. Die immer noch beträchtlichen Staatsreserven und der positive Jahresabschluss 2012 dürfen nicht den Blick darauf verschleiern, dass wir strukturelle Defizite haben und uns solche Fehlbeträge nicht länger leisten können.

Wir sind deshalb alle gefordert, unseren Staatshaushalt so schnell wie möglich wieder ins Lot zu bringen. Eine Verschuldung und ein Warten auf bessere Zeiten dürfen keine Option sein. Als Kleinstaat würden wir nur schwer Kredite erhalten und sie wären wahrscheinlich im Vergleich zu grossen Staaten mit grossen Volkswirtschaften unverhältnismässig teuer. Wohin eine Schuldenpolitik führen kann, zeigt uns die prekäre Lage vieler europäischer Staaten. Dies sollte für uns ausreichend Abschreckung sein.

Zu Recht wird die Stabilität des Landes als ein wichtiger Standortfaktor gepriesen. Neben der starken politischen Stabilität und der grossen Rechts- und Planungssicherheit brauchen wir aber auch finanzielle Stabilität, was unseren Staatshaushalt und eine nachhaltige Finanzierung der Sozialsysteme betrifft. Ohne eine solche umfassende Stabilität gefährden wir unsere Wirtschaft und in Folge auch unsere Arbeitsplätze, unsere Steuereinnahmen, unsere Sozialsysteme und unseren Wohlstand.

Die Finanzierungslücke können wir aber nicht nur durch höhere Steuern schliessen. Dadurch würden wir mittelfristig Unternehmen und Arbeitsplätze verlieren. Wir benötigen vor allem ein weiteres Sparpaket. Das wird zu schmerzhaften Eingriffen führen. Darüber dürfen wir uns keine Illusionen machen. Je länger wir aber diese Eingriffe vor uns her schieben, desto grösser und unangenehmer werden sie. Daher müssen wir jetzt handeln, schnell handeln, aber nicht überhastet handeln.

Aufbauend auf den Vorarbeiten der alten Regierung sollte die neue Regierung rasch ein gut durchdachtes Sparpaket schnüren. Der Sparprozess sollte gleichzeitig Landtag, Parteien, Gemeinden und Verbände in geeigneter Weise mit einbeziehen, um einen breit abgestützten nationalen Konsens sicherzustellen. Dabei müssen die Landesinteressen im Vordergrund stehen. Parteipolitik und Verfolgen von Partikularinteressen sind bei diesem kritischen Prozess nicht angebracht.

Beim Sparen sollten wir uns auch überlegen, welche Leistungen unser Staat auf welche Weise in Zukunft wahrnehmen soll, wir sollten unkonventionelle Wege prüfen und uns von Tabus der Vergangenheit lösen. Sehr bald sollten wir schon die Frage beantworten, ob unser Staat in Zukunft noch durch eigene Unternehmen das Telefonfestnetz betreiben muss? Eine berechtigte Frage, wenn man bedenkt, dass dies in den meisten anderen Staaten nicht mehr geschieht und ein eigenes, auf nur rund 20‘000 Festnetzanschlüssen aufbauendes Telefonunternehmen langfristig kaum international wettbewerbsfähige Lösungen anbieten kann.

Der Sparprozess sollte auch vorsehen, dass alle nötigen Entscheide basierend auf ausreichenden Abklärungen in der erste Hälfte der anstehenden Legislaturperiode gefällt werden können. Dies bedarf eines guten Prozessmanagements mit einer genauen Prüfung der Aus-  und Wechselwirkungen der geplanten Massnahmen und eines strikten Einhaltens von zeitlichen Meilensteinen.

Zeiten der grossen Herausforderungen sind meist auch Zeiten der grossen Chancen. Wenn die neue Regierung zusammen mit dem neuen Landtag, den Gemeinden und den verschiedenen weiteren Kräften im Land den Sparprozess erfolgreich führt, können wir sowohl rechtzeitig unseren Staatshaushalt ausgleichen als auch unseren Staat entscheidend für eine erfolgreiche Bewältigung der vielen anderen Herausforderungen stärken.

Mit dem Ausgleichen des Staatshaushaltes eng verbunden ist die nachhaltige Sicherung unserer Sozialsysteme. Die jüngst veröffentlichte Generationenbilanz zeigt uns deutlich, dass ohne grundlegende Reformen in diesem Bereich unser Staatshaushalt bald wieder ins Wanken gerät. Vor allem bei der Finanzierung der AHV und der Alterspflege werden sich ansonsten grosse Lücken auftun.

Bei der Altersvorsorge versteht schon ein Primarschüler, dass unser Pensionssystem angepasst werden muss, wenn die Lebenserwartung steigt. Entweder man leistet länger Pensionsbeiträge, zahlt höhere Beiträge oder erhält geringere Pensionsleistungen. Höhere Beiträge wären eine unverhältnismässige Belastung der Wirtschaft und des arbeitenden Teils der Bevölkerung, der in Zukunft aufgrund des Generationenaufbaus ohnehin schon eine wesentlich grössere Anzahl an Pensionisten pro Kopf erhalten muss. Eine Reduktion der Pensionsleistungen auf Schweizer Niveau kann zwar für eine gewisse Zeit die finanzielle Situation verbessern und ein sinnvolles Reformelement sein, sie ist aber alleine auch keine nachhaltige Option. Wir werden daher längerfristig nicht um längere Beitragszeiten herum kommen.

Wir sollten aber nicht einfach das Pensionsalter hinaufsetzen. Wir sollten uns vielmehr Gedanken machen, wie wir unser System der Altersvorsorge grundsätzlich verbessern können. Sollen wir von einem Mindestpensionsalter auf eine Mindestanzahl an Beitragsjahren umstellen, um insbesondere jenen entgegen zu kommen, die zwar früh mit dem Arbeitsleben beginnen, die Arbeit aber aufgrund von physischer Anstrengung auch früh aufgeben müssen? Sollen wir die Mindestanzahl an Beitragsjahren an die Lebenserwartung knüpfen, um wie einige Staaten einen automatischen Nachhaltigkeitsfaktor in unsere Altersvorsorge einzubauen? Gibt es Fehlanreize bei unserer Altersvorsorge, die wir beseitigen sollen? Sollen wir auch Reformen der zweiten Säule der Altersvorsorge vornehmen, um in Zukunft Probleme wie bei der Pensionsversicherung für das Staatspersonal zu vermeiden?

Neben der allgemeinen Altersvorsorge müssen wir besonders bei der Alterspflege mit einer Finanzierungslücke rechnen und entsprechende Reformmassnahmen setzen. Auch bei unserem Gesundheitssystem werden wir uns fragen müssen, wie und wie viel wir in Zukunft für die Gesundheit ausgeben wollen. All diese Grundpfeiler unseres Sozialsystems sollten wir gemeinsam mit dem Staatshaushalt in der nun anstehenden Legislaturperiode nachhaltig sichern. Nur so schaffen wir auch eine langfristige finanzielle Stabilität.

Wir werden den Staatshaushalt nicht ohne eine Reduktion der Staatsbeiträge ausgleichen können. Bei vielen Staatsbeiträgen handelt es sich um sogenannte Transferleistungen, durch die die Einwohner finanzielle Unterstützung erhalten. Änderungen bei den Transferleistungen können zu Umverteilungsdiskussionen führen. Ein gewisses Mass an Umverteilung im Staat ist für dessen Stabilität nötig, zu viel und schlechte Umverteilung hingegen gefährlich.

Bei der Reduktion der Staatsbeiträge sollten wir daher nicht einfach nur durch ein Absenken von Leistungen auf das Schweizer Niveau Einsparungen realisieren. Es wäre sinnvoll, gleich auch die Treffsicherheit der Transferleistungen zu prüfen. Es ist z.B. widersinnig von allen zu nehmen, um wieder an alle zu verteilen. Solche Durchlaufsysteme verursachen unnötige Bürokratiekosten und erhöhen die Gefahr, dass Mittel fehlgeleitet werden oder versickern.

Zu komplizierte Umverteilungssysteme mit vielen verschiedenen Transferleistungen führen leicht zur Anhäufung von Leistungen bei jenen, die die Systeme am besten durchschauen, statt Leistungen im ausreichenden Masse jenen zufliessen zu lassen, die sie benötigen. Auch entstehen häufig Schwellenprobleme, d.h. Situationen, bei denen sich zusätzliche Arbeitsleistung nicht mehr lohnt. Wir brauchen aber ein starkes und nachhaltig finanzierbares Sicherheitsnetz und keine Hängematten.

Der Kommunismus hat gezeigt, dass selbst die grössten Umverteilungssysteme keine geeigneten Mittel sind, um Gerechtigkeit auf Erden zu schaffen. Die kommunistischen Staaten sind vielmehr an diesem Versuch zerbrochen. Am besten fördert man Gerechtigkeit im Staat durch ein gutes Bildungssystem, bei dem alle Teile der Bevölkerung Zugang zu den bestmöglichen Bildungsleistungen erhalten. Hier haben wir noch einigen Verbesserungsbedarf, hier sollten wir ansetzen.

Wir dürfen jedoch keine Reformmassnahmen wählen, die dazu führen, dass zwar alle die gleichen Bildungsleistungen erhalten, dies aber auf einem niedrigeren Niveau. Dies würde nur dazu führen, dass die Wohlhabenden auf Bildungseinrichtungen im Ausland ausweichen und das Gegenteil des Gewünschten erreicht wird. Wir müssen vielmehr den weniger gut Ausgestatteten einen gleichwertigen Zugang zu den besten Bildungsleistungen im In- und Ausland ermöglichen. Gleichzeitig sollten wir Strukturen schaffen, die das Bildungsniveau ständig weiter verbessern, um für den globalen Wettbewerb optimal gerüstet zu sein.

Sehr geehrte Landtagsabgeordnete,

wir stehen vor einer für die Zukunft unseres Landes entscheidende Legislaturperiode. Ich wünsche Ihnen alles Gute und Gottes Segen bei Ihrer wichtigen Aufgabe.    

01. März 2012

Thronrede, Erbprinz Alois

Aufklappen und Zuklappen

ANSPRACHE
SEINER DURCHLAUCHT ERBPRINZ ALOIS VON UND ZU LIECHTENSTEIN

ANLÄSSLICH DER ERÖFFNUNG DES LANDTAGES
AM 1. MÄRZ 2012


Wir befinden uns in einer Zeit grosser Herausforderungen. Europa erlebt die grösste Wirtschaftskrise seit Jahrzehnten. Als wirtschaftlich stark in Europa integrierter Kleinstaat können wir uns leider nicht den Auswirkungen der Krise entziehen. Gleichzeitig sind wir immer noch durch die Transformation unseres Finanzplatzes gefordert. All dies führt nicht nur zu einem Gewinnrückgang bei vielen unserer Unternehmen, sondern auch zu einem Rückgang der Staatseinnahmen.

Die internationale Wirtschaftslage können wir nicht ändern, aber die Transformation des Finanzplatzes sollten wir in enger Abstimmung zwischen Staat und Wirtschaft zügig vorantreiben und die bereits letztes Jahr von mir angesprochenen strukturellen Probleme beim Staatshaushalt möglichst rasch durch entsprechende Strukturreformen beseitigen. Auch wenn in weniger als einem Jahr die nächsten Wahlen anstehen, sollten wir dennoch die restliche Zeit der Legislaturperiode für grundlegende Reformen nutzen.

Die Regierung hat daher bereits angekündigt, dass ein zweites Sparpaket nötig sein wird. Dieses wird naturgemäss schmerzlicher sein als das erste. Allerdings sollten beispielsweise bei den Gemeinden und beim Gesundheitswesen erhebliche Einsparungen möglich sein, die uns auf das immer noch grosszügige Schweizer Niveau bringen würden.

Vorschnelle Steuererhöhungen können hingegen für den Standort sehr schädlich und für uns damit langfristig viel schmerzlicher sein. Sie würden die Attraktivität der Rahmenbedingungen des Landes beeinträchtigen, welche für die Nachhaltigkeit der Staatseinnahmen letztlich entscheidend sind. Unsere Staatsausgaben können wir auf Dauer nur finanzieren, wenn die Staatseinnahmen entsprechend fliessen. Steuererhöhungen sollten deshalb das letzte Mittel sein.

Das bedeutet aber nicht, dass wir nach den ersten Erfahrungen mit dem neuen Steuersystem uns keine Gedanken machen dürfen, wie wir dieses aufkommensneutral seinen Leitprinzipien entsprechend weiter verbessern können. Man kann sich beispielsweise fragen, ob die Nichtbesteuerung von Mieteinnahmen systemkonform ist, oder, ob es sinnvoll ist, einen Eigenkapitalzinsabzug weit über der derzeitigen Markthöhe zu gewähren, nur weil er mit dem Sollertrag der eigentlich systemwidrigen Vermögenssteuer verbunden wurde.

Eine grundlegende Strukturreform ist auch die Regierungs- und Verwaltungsreform. Wir dürfen uns von ihr zwar keine grossen Einsparungen bei den Staatsausgaben erwarten, sie wird aber eine gute Basis für die künftige Arbeit der Regierung und Verwaltung bilden. Ich habe mich daher gefreut, dass sich die beiden Regierungsparteien auf einen Reformvorschlag einigen konnten.

Bei den beiden längsten Diskussionspunkten über mehr Flexibilität oder mehr Kontinuität dürfte ein guter Kompromiss erzielt worden sein. Ganz entscheidend wird aber auch sein, geeignete Auswahlprozesse zur Besetzung der Verwaltungsposten zu finden. Wir brauchen für die jeweiligen Aufgaben die besten Leute. Rein parteipolitisch motivierte Besetzungen schaden meiner Erfahrung nach nicht nur dem Land, sondern meist bald auch dem betroffenen Regierungsmitglied und seiner Partei selbst.

Wenn es gelingt, die Regierungs- und Verwaltungsreform rechtzeitig zu verabschieden, stärken wir auch die nächste Regierung. Dies wird nötig sein, denn die Herausforderungen für die nächste Regierung werden nicht kleiner. Viele Strukturreformen, die eine nachhaltige Entlastung des Staatshaushaltes bringen können, lassen sich zwar in dieser Legislaturperiode vorbereiten, aber vermutlich kaum mehr umsetzen. Der Landtag kann diesen Prozess jedoch erleichtern, indem er sich klar für die Notwendigkeit von Strukturreformen ausspricht.

Im Kontext der Regierungs- und Verwaltungsreform sollten wir uns auch die Frage stellen, was heute alles Staatsaufgaben sind und wer im Staat diese auf welche Weise am besten wahrnimmt?

Vor allem durch die wirtschaftlichen, technologischen und internationalen Entwicklungen werden wir gezwungen, uns diese Frage immer wieder neu zu stellen. War beispielsweise bis zum Aufkommen des Autos eine Regelung des Strassenverkehrs kaum nötig, ist dies heute ohne erheblichen Aufwand auf Seiten des Staates kaum möglich. In jüngster Zeit ist eine ähnliche Entwicklung im Bereich der Finanzwelt zu beobachten. Wollen wir einen funktionierenden Finanzplatz erhalten und weiter ausbauen, werden wir uns dem internationalen Trend nicht entziehen können und uns dessen Regulierung mehr kosten lassen müssen. Natürlich sollten wir dabei Fehler und unnötige Ausgaben anderer Staaten in diesem Bereich nicht kopieren.

Andererseits finden sich auch Entwicklungen, die in die umgekehrte Richtung wirken können. Kein Staat sollte zum Beispiel heute mehr selbst eine eigene Telefongesellschaft betreiben, sondern das Telefongeschäft den Privaten überlassen und sich darauf beschränken, dieses klug zu regulieren.

Vor allem dort, wo es mittlerweile einen funktionierenden Markt an privaten Anbietern gibt, sollten wir uns überlegen, ob der Staat noch selbst als Anbieter auftreten muss, oder, ob es nicht besser ist, wenn er nur noch reguliert und gegebenenfalls auch noch finanziert. Der Staat nimmt dann die Staatsaufgabe als Gewährleistungsaufgabe wahr und tritt – wenn überhaupt - nur noch subsidiär zu den Privaten selbst als Anbieter auf. Durch den Wettbewerb der Privaten können so Effizienzgewinne und bessere Dienstleistungen zum Vorteil aller erreicht werden.

Auch zwischen Land und Gemeinden sollten wir uns immer wieder fragen, welche Aufgaben auf welcher Ebene besser wahrgenommen werden. Wir sind zwar ein kleines Land, jedoch sollten selbst wir vermeintliche Skalenvorteile zentraler Aufgabenwahrnehmung durch das Land nicht überschätzen und Vorteile von lokalem Wissen sowie Wettbewerb unter den Gemeinden nicht unterschätzen. Im Vordergrund sollten Bürgernähe und Qualität der staatlichen Dienstleistung stehen.

Sehr geehrte Landtagsabgeordnete

Demnächst werden Sie auch über eine Initiative entscheiden müssen, die das Sanktionsrecht des Landesfürsten einschränken möchte. Da ich als Stellvertreter des Fürsten mit der Ausübung der ihm zustehenden Hoheitsrechte betraut bin, halte ich es für angebracht, Sie vor Ihrer Entscheidungsfindung direkt zu informieren, warum das Fürstenhaus diesen Vorschlag ablehnt.

Unsere heutige Staatsform wird vielfach als Dualismus bezeichnet, weil gemäss Artikel 2 die Staatsgewalt gleichzeitig im Fürsten und im Volke verankert ist. Das bedeutet, dass Fürst und Volk zum Wohle des Landes zusammenwirken müssen. Weder der Fürst noch das Volk können ohne die Zustimmung des jeweils anderen das Land in eine bestimmte Richtung lenken und grundlegende Schritte setzen.

Diese Staatsform des Dualismus hat sich seit seiner Einführung 1921 bewährt und ist mit vielen Vorteilen verbunden, insbesondere einer grossen politische Stabilität, einer hohen Kontinuität in der Regierungsführung und einer einzigartigen Identität.

Mit der Verfassungsreform von 2003 wurde der Dualismus beibehalten und von einer grossen Mehrheit des Volkes bestätigt. Für den Fall, dass sich das Fürstenhaus und das Volk einmal auseinanderleben und das Volk den Dualismus aufgeben möchte, wurde aber neu eine Bestimmung aufgenommen, durch die die Verfassung auch ohne Zustimmung des Fürsten geändert werden kann.

Der Dualismus würde aber bereits durch die vorliegende Initiative zur Abänderung des Sanktionsrechts abgeschafft werden. Auch wenn die Umstellung auf ein aufschiebendes Veto des Fürsten auf den ersten Moment nur als eine kleine Änderung erscheinen mag, würde sie unser bisher so erfolgreiches Staatsgefüge entscheidend ändern. In Zukunft müssten Fürst und Volk nämlich nicht mehr zusammenwirken.

Der Fürst würde ein wichtiges politisches Instrument verlieren, das aus Sicht des Fürstenhauses notwendig ist, damit es die politische Verantwortung für das Amt des Staatsoberhauptes übernimmt. Mit anderen Worten: das Fürstenhaus ist nur dann bereit, politische Verantwortung zu übernehmen, wenn der Fürst auch die aus Sicht des Fürstenhauses dafür nötigen politischen Instrumente hat.

Wenn das Volk dies aber nicht mehr will, dann möchte das Fürstenhaus auch keine politische Verantwortung mehr übernehmen und sich mit einem klaren Schnitt gänzlich aus dem politischen Leben in Liechtenstein zurückziehen. Denn der Name Liechtenstein ist zu eng mit dem Fürstenhaus verbunden, als dass nicht auch weiterhin das Fürstenhaus mit der Politik Liechtensteins in Verbindung gebracht würde. Als Feigenblatt einer nicht mehr vom Fürstenhaus getragenen Politik möchte das Fürstenhaus aber nicht dienen. Solange das Volk jedoch die jetzige Staatsform des Dualismus beibehält, wird sich das Fürstenhaus nach bestem Wissen und Gewissen für die Geschicke des Landes einsetzen.

Sehr geehrte Landtagsabgeordnete

In den nächsten Monaten werden Sie neben den bereits angesprochenen, weitere für die Zukunft unseres Landes grundlegende Entscheidungen treffen müssen, wie über die Entflechtung von Kirche und Staat und über eine wirkliche Hilfe für Frauen in Schwangerschaftskonflikten. Ich wünsche Ihnen bei all diesen Entscheidungen viel Weisheit und Gottes Segen.
15. Februar 2011

Thronrede, Erbprinz Alois

Aufklappen und Zuklappen

ANSPRACHE
SEINER DURCHLAUCHT ERPRINZ ALOIS VON UND ZU LIECHTENSTEIN

ANLÄSSLICH DER ERÖFFNUNG DES LANDTAGES
AM 17. FEBRUAR 2011


Heute beginnt die zweite Halbzeit der Legislaturperiode. Dies ist ein guter Zeitpunkt, um einerseits auf die vergangenen zwei Jahre und das bisher Erreichte zurückzublicken sowie andererseits einen Blick nach vorne zu werfen auf die künftigen Herausforderungen und das noch Anstehende.

Vor zwei Jahren drohte die Wirtschaftskrise und wir standen auf der schwarzen Liste betreffend den Informationsaustausch in Steuerfragen. Strukturelle Änderungen beim Finanzplatz wie auch beim Staatshaushalt drängten sich auf. Heute stehen wir auf der weissen Liste und die Kurzarbeit ist weitgehend beendet. Auch dem Staatshaushalt geht es wieder besser.

Auf den ersten Blick könnten wir zufrieden sein. Es wäre aber ein Trugschluss, zu glauben, dass die bisher eingeleiteten Massnahmen ihren Dienst getan haben und wir zum Tagesgeschäft übergehen können. Die Weltwirtschaft ist trotz einer guten Entwicklung in den letzten Monaten weiterhin sehr instabil, die Transformation des Finanzplatzes noch nicht abgeschlossen und die strukturellen Probleme beim Staatshaushalt noch nicht beseitigt. Wenn die Jahresergebnisse für 2010 und möglicherweise auch für 2011 und 2012 geringere Defizite als erwartet bringen werden, dann wird dies vor allem auf einmalige Effekte zurückzuführen sein, mit denen wir in Zukunft nicht rechnen dürfen.

Ich begrüsse es daher, dass die Regierung weiterhin den eingeschlagenen Weg fortsetzen möchte und sich mit der Agenda 2020 langfristige Zielsetzungen gegeben hat, deren Erreichen für eine erfolgreiche Zukunft unseres Landes von grosser Bedeutung sind. Ich freue mich, dass die Gemeinden ebenfalls zum Sparen bereit sind. Es wird aber entscheidend sein, dass in den kommenden zwei Jahren die bisher ausgearbeiteten Massnahmen auch umgesetzt werden.

Die Umsetzung dürfte die politisch schwierigere Phase sein, weil es hier nicht mehr um die grundsätzlichen Zielsetzungen geht, für die leichter eine Mehrheit zu gewinnen ist, sondern um konkrete Reformmassnahmen, von denen Stimmbürger direkt betroffen sein werden. Bei den damit verbundenen Landtagsentscheiden bitte ich Sie, sehr geehrte Landtagsabgeordnete, nicht an die nächste Wahl, sondern an das langfristige gemeinsame Interesse unserer Bürger zu denken.

Eine besondere Herausforderung wird der Ausgleich des Staatshaushaltes sein. Wir sollten dazu nicht nur kurzfristig die Staatsausgaben einschränken und sie bei den ersten Zeichen der Erholung wieder ausbauen. Wir sollten vielmehr die Gelegenheit wahrnehmen, um die Abläufe der staatlichen Leistungserbringung zu überdenken und strukturelle Defizite zu beseitigen. Auf diese Weise sparen wir klug und nachhaltig und machen gleichzeitig den Staat fit für künftige Herausforderungen.

Es ist daher sinnvoll, dass die Organisation der Verwaltung grundsätzlich hinterfragt wird. Ich begrüsse auch die Pläne der Regierung zur Reform der AHV und des Krankenversicherungsgesetzes. Sie sind richtige Schritte zur nachhaltigen Sicherung unserer Sozialsysteme. Um diese wirklich langfristig abzusichern, werden aber weitere Schritte in Form von grundlegenderen Systemverbesserungen nötig sein, die zu mehr Eigenverantwortung führen. Im Gesundheitswesen sind ausserdem vor allem auch falsche Anreize zu beseitigen.

Die kürzlich vom Landtag initiierte und beschlossene Gesetzesänderung über die Publikation der Umsätze gemäss dem Krankenversicherungsgesetz hat vielleicht den Vorteil, dass sie die Diskussion über eine Gesundheitsreform hoch halten wird. Sie ist aber meiner Ansicht nach keine Systemverbesserung an sich, sondern bringt vielmehr weitere problematische Anreize in den Gesundheitssektor. Wenn Ärzte in Zukunft Diskussionen wegen hoher Umsätze vermeiden wollen, werden sie am besten jene chronisch kranken Patienten nicht mehr behandeln, die ihnen zwar hohe Umsätze aber auch hohe Kosten bringen.

Vielleicht wird es in dieser Legislaturperiode noch nicht gelingen unsere Sozialsysteme wirklich nachhaltig zu sichern. Wir sollten aber möglichst bald mit den zusätzlich nötigen Arbeitsschritten beginnen. Je früher wir optimale Systeme haben, desto mehr ersparen wir uns für die Zukunft. Dies gilt aufgrund des Zinsenzinseffektes besonders für die Sozialversicherungen.

Wir sollten uns in den nächsten zwei Jahren aber nicht nur mit der Ausgabenseite sondern auch mit der Einnahmenseite des Staatshaushaltes beschäftigen. Auch hier sind kurzfristige Massnahmen wie Steuererhöhungen keine Lösung, denn sie führen langfristig leicht zu neuen strukturellen Defiziten. Es sind vielmehr die Rahmenbedingungen zu verbessern. Dies bringt uns nachhaltige Vorteile und erlaubt das Thema Staatshaushalt auf andere Themen auszudehnen wie die allgemeine Verbesserung der Standortattraktivität und der Lebensqualität.

Mit der Steuerreform ist uns bereits eine bedeutende Verbesserung der Rahmenbedingungen gelungen. Letztlich erhöhen auch alle Massnahmen für einen ausgeglichen Staatshaushalt und nachhaltig finanzierte Sozialsysteme die Standortattraktivität, denn sie geben den Unternehmen wie auch den Einzelnen Stabilität und Sicherheit.

Ein wichtiger Standortvorteil werden in Zukunft auch hervorragende Arbeitskräfte sein. Dafür brauchen wir erstklassige Schulen und sonstige Bildungseinrichtungen. Unser Land wird aber auch den Zuzug von ausreichend Fachleuten und Spitzenkräften aus dem Ausland benötigen. Ein Anliegen, das in letzter Zeit besonders vom Finanzplatz auch als ein wichtiger Faktor für einen erfolgreichen Strukturwandel bezeichnet wurde.

Eine Ausweitung der Aufenthaltsbewilligungen muss jedoch in politisch verkraftbaren Schritten und in Abstimmung mit einem gut durchdachten Integrationskonzept erfolgen. Einen ersten Schritt hat die Regierung mit einer Ausweitung des Kontingents um 15% getan.

Bevor weitere Schritte erfolgen können, werden wahrscheinlich zuerst die dafür nötigen Voraussetzungen zu schaffen sein. Dazu braucht es eine enge Kooperation zwischen der öffentlichen Hand, den Parteien und der Wirtschaft. Wenn die Unternehmen eine aktive Rolle bei der Integration ihrer Mitarbeiter und deren Familien übernehmen, dann sollte es auch leichter möglich sein, weitere nötige Fachkräfte aus dem Ausland willkommen zu heissen.

Schliesslich würden zusätzliche, erfolgreich integrierte Ausländer etliche weitere Vorteile bringen:
• Gut ausgebildete Fachkräfte werden meist gut bezahlt und sind entsprechend auch gute Steuerzahler und damit eine zusätzliche Einnahmequelle für den Staat.

• Die Integration der Bevölkerung – vor allem auch der ausländischen – wird eine der grossen Herausforderungen für die Staaten Europas in den kommenden Jahrzehnten sein. Je früher wir diesbezüglich ein gut funktionierendes Konzept haben, das eine gesunde Durchmischung der Bevölkerungsgruppen sichert, desto besser werden wir darauf vorbereitet sein.

• Wir leben in einer immer komplexer werdenden Welt, die immer mehr Anforderungen an das Staatswesen stellt. Die grösseren Ressourcen einer etwas grössen Bevölkerung können dabei von Vorteil sein, solange man sich nicht gleichzeitig die Vorteile der Kleinheit vergibt.

Sehr geehrte Landtagsabgeordnete,

es erwarten uns zwei für die Zukunft unseres Landes entscheidende Jahre. Ich wünsche Ihnen alles Gute und Gottes Segen bei Ihrer verantwortungsvollen Arbeit.

11. Februar 2010

Thronrede, Erbprinz Alois

Aufklappen und Zuklappen

ANSPRACHE
SEINER DURCHLAUCHT ERBPRINZ ALOIS VON UND ZU LIECHTENSTEIN

ANLÄSSLICH DER ERÖFFNUNG DES LANDTAGES
AM 11. FEBRUAR 2010

Dieses Jahr hat die Politik wichtige Aufgaben zu lösen. Auf zwei dieser Aufgaben möchte ich heute näher eingehen. Es sind dies die Transformation des Finanzplatzes und die Sicherung eines ausgeglichenen Staatshaushaltes. Die Rahmenbedingungen für den internationalen Kapitalmarkt haben sich grundlegend geändert. Liechtenstein hat auf diese Änderungen reagiert und insbesondere durch eine Grundsatzerklärung sowie den Abschluss von Steuerabkommen eine Neuausrichtung des Finanzplatzes eingeleitet. Der daraus resultierende Transformationsprozess ist für etliche Finanzintermediäre schmerzhaft. Er ist aber notwendig, um unserem Land auch weiterhin die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und auch dem Finanzplatz damit eine nach-haltige Zukunftsperspektive zu geben. Um den Transformationsprozess in den kommenden Monaten erfolgreich weiterzuführen, braucht es neben dem geplanten Abschluss weiterer Abkommen einerseits eine konsequente Umsetzung der bereits abgeschlossenen Abkommen und andererseits begleitende Massnahmen zur Erhöhung der Standortattraktivität. Solche begleitenden Massnahmen sind teilweise schon auf den Weg gebracht. Teilweise müssen sie erst noch in Zusammenarbeit zwischen Politik und Wirtschaft erarbeitet werden. Eine wesentliche Massnahme zur Erhöhung der Standortattraktivität ist die geplante Steuerreform. Der Landtag wird sich schon bald mit ihr befassen können. Bei den Reformarbeiten wurde Wert darauf gelegt, dass das neue Steuergesetz nicht nur sehr attraktiv, sondern auch international kompatibel ist. Bei der weiteren Behandlung der Steuerreform wird man darauf achten müssen, dass gerade der Aspekt der internationalen Kompatibilität erhalten bleibt. Sie wird in Zukunft eine wesentliche Voraussetzung für die Attraktivität unseres Standorts sein. Wichtig für die Standortattraktivität sind im Grunde auch alle Massnahmen zur Sicherung eines ausgeglichenen Staatshaushaltes. Gerade in einer Zeit, in der Stabilität und Kreditwürdigkeit von Staaten Themen sind, steigt die Bedeutung eines gesunden Staatshaushaltes als Standortvorteil. Noch ist unser Staat in einer vergleichsweise beneidenswerten finanziellen Verfassung. Wir können auf hohe Reserven zugreifen, die wir in den letzten Jahren angelegt haben. Allerdings müssen wir, wie viele andere Staaten auch, mit einem drastischen Rückgang der Staatseinnahmen rechnen. Der gemäss Finanzgesetz für dieses Jahr geplante Aufwandsüberschuss von 182 Mio. SFR ist bei einem gesamten Aufwand von rund 1 Mia. SFR nicht nur im internationalen Vergleich hoch, wir werden uns einen Aufwandsüberschuss in dieser Höhe auch nicht lange leisten können. Da wir nicht mit baldigen Zunahmen bei den Staatseinnahmen rechnen können, sind erhebliche Einsparungen bei den Staatsausgaben leider unumgänglich. Dies ist unerfreulich, aber zugleich auch eine Chance, den Staat fit für die Zukunft zu machen. Um dies zu erreichen, dürfen wir nicht einfach nur den Rasenmäher über die Staatsausgaben ziehen, sondern wir müssen so sparen, dass wir gleichzeitig kluge Reformen realisieren. Die Rasenmähermethode hat zwar den Vorteil, dass sich Einsparungen schnell realisieren lassen. Weil sie aber wenig durchgedacht werden können, läuft man Gefahr, dass die Einsparungen nicht nachhaltig sind und zu unerwünschten Nebenwirkungen führen. Einsparungen durch kluge Reformen brauchen mehr Zeit, bringen aber auch mehr Nutzen: • Sie erlauben uns, Anreize für unnötige Ausgaben zu beseitigen. • Sie steigern die Effizienz unserer Verwaltung. • Sie erhöhen die soziale Treffsicherheit und vermeiden unnötig hohe Belastungen bei jenen, die auf staatliche Leistungen besonders angewiesen sind. Wahrscheinlich werden wir beides brauchen, einen dosierten Einsatz des Rasenmähers, um schnell genug ein gewisses Mass an Einsparungen zu realisieren, und kluge, grundlegende Reformen. Dank unserer Reserven haben wir die Möglichkeit, solche grundlegenden Reformen im Sinne von Investitionen in die Zukunft zu tätigen, ohne durch Steuererhöhungen die Standortattraktivität schmälern zu müssen. Die Reserven erlauben uns, Umstellungen in Richtung einer besseren und günstigeren Wahrnehmung der Staatsaufgaben durch soziale Abfederungsmassnahmen zu erleichtern. Die Reserven erlauben uns auch, die Zeit zu nehmen, Reformen ausreichend zu planen. Dies bedeutet aber nicht, dass wir uns für die grundlegenden Reformen zu lange Zeit lassen sollen. Je früher wir diese Reformen umsetzen, desto schneller erreichen wir neben den Einsparungen auch den erwähnten Zusatznutzen. Sehr geehrte Landtagsabgeordnete Wo sollten wir Einsparungen durch kluge Reformen realisieren? Am besten dort, wo die höchsten Staatsausgaben zu finden sind. Im Bereich der Personalausgaben sollten wir durch die geplante Verwaltungsreform zumindest sicherstellen, dass der Staat in Zukunft durch gleich viel Personal mehr leisten kann. Die Aufgaben für die Regierung und Verwaltung werden in den kommenden Jahren nicht kleiner. Daher sollten wir zusätzlich prüfen, ob wir Regierung und Verwaltung nicht dadurch entlasten können, indem sie Aufgaben abgeben, die durch die Gemeinden oder Private gleich gut oder besser wahrgenommen werden könnten. Der nächste grosse Posten bei den Staatsausgaben sind die Finanzzuweisungen an die Gemeinden. Erst vor Kurzem wurde das Gesetz über den Gemeindefinanzausgleich und die Gemeindeprojekte betreffenden Landessubventionen in eine meiner Ansicht nach sinnvolle Richtung reformiert. In den nächsten Jahren sollte dies nach höheren Ausgaben in der Übergangszeit zu einer Reduktion dieser Landesausgaben führen. In den momentan schwierigen Zeiten werden wir uns aber nochmals darüber Gedanken machen müssen, wie hoch der Anteil der Gemeinden an den verschiedenen Steuereinnahmen sein soll. Ist es beispielsweise sinnvoll, das einzelne Gemeinden finanziell in besonderem Masse von Rahmenbedingungen profitieren, die vor allem durch Landes- und nicht durch Gemeindeentscheide festgelegt werden? Die Bildungsausgaben sind ein weiterer grosser Posten. Bei der Bildung wird man sicherlich aufpassen müssen, wo man einspart, um nicht die Zukunft unserer Kinder und somit unseres Landes zu verbauen. Durch eine baldige grundlegende Reform unseres Schulsystems sollten wir aber jedenfalls erreichen, dass wir für unsere im internationalen Vergleich sehr hohen Schulausgaben auch eine besonders gute Leistung erhalten. Dazu brauchen wir für unsere Schulen eine weitgehende Autonomie, die Freiheit die Schulen auswählen zu können und durch die Einführung von Bildungskonten ein Schulfinanzierungssystem, das die Chancengleichheit erhöht sowie den Ideen- und Leistungswettbewerb unter den Schulen fördert. Hohe Ausgaben sind auch bei den staatlichen Beiträgen an die Sozialversicherungen zu finden. Wir werden prüfen müssen, ob wir nicht durch kluge Reformen im Gesundheitswesen und bei der Altersvorsorge ähnlich gute Leistungen für einen geringeren Aufwand erhalten, indem wir mehr auf Eigenverantwortung setzen und Fehlanreize für unnötige Ausgaben be-seitigen. Sehr geehrte Landtagsabgeordnete Wir stehen vor grossen Aufgaben. Um die Transformation des Finanzplatzes und die Einsparungen bei den Staatsausgaben durch kluge Reformen erfolgreich zu meistern, braucht es eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit – nicht nur zwischen der Politik und der Wirtschaft, sondern auch zwischen den Parteien und den Landtagsfraktionen. Gelingt dies, dann haben wir eine einmalige Chance, uns im globalen Standortwettbewerb positiv zu differenzieren. Wir könnten zeigen, dass wir schnell grosse Reformen durchziehen und unpopuläre Einsparungen vornehmen. Wir könnten der Finanzplatz sein, der sich am schnellsten und besten auf die neuen Rahmenbedingungen ausrichtet. Wir könnten einen entscheidenden Schritt in Richtung eines hervorragend regulierten und organisierten Staates setzen, der seinen Bürgern und Standortnutzern beste Dienste bietet.

18. März 2009

Thronrede, Erbprinz Alois

Aufklappen und Zuklappen

Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 18. März 2009


Ich möchte Ihnen herzlich zu Ihrer Wahl in den Landtag gratulieren und Ihnen gleichzeitig danken, dass Sie sich für diese wichtige und sehr verantwortungsvolle Aufgabe in unserem Staat zur Verfügung gestellt haben.

Die Landtagsarbeit bedingt die Bereitschaft, auf vieles während der Legislaturperiode zu verzichten. Dies gilt insbesondere für die nächsten vier Jahre, die grosse Herausforderungen mit sich bringen werden.

Die internationale Finanz- und Wirtschaftskrise ist von einem Ausmass, wie es zuvor nur die Ältesten in unserem Lande erlebt haben. Gleichzeitig sind wir durch wechselnde Rahmenbedingungen für unseren Finanzplatz gefordert. Die demographische Entwicklung und der globale Wettbewerb bringen noch weitere Herausforderungen mit sich.

Für die Zukunft des Landes wird es entscheidend sein, dass Regierung und Landtag möglichst bald die richtigen Reformen zur Neuordnung des Finanzplatzes verabschieden. Einige, wie die Ausführungsgesetze zum TIEA mit den USA, sind bereits in Vorbereitung.

In den nächsten Monaten werden Sie sich auch noch mit anderen umfangreichen Gesetzesvorlagen befassen müssen. Einige besonders bedeutsame möchte ich kurz hervorheben.

Voraussichtlich im Herbst wird die Steuerreform in den Landtag kommen. Sie bringt eine umfassende Neuordnung unseres Steuersystems mit vielen Vorteilen:
es wird einfacher, z.B. werden die zahlreichen Tarifstufen durch einige wenige ersetzt. Bei den juristischen Personen wird es künftig sogar nur noch einen einzigen proportionalen Tarif geben.
es wird fairer, da das Steuersystem so neutral wie möglich gestaltet wird. Das heisst, unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten, Rechtsformen und Ähnliches sollten möglichst zu keinen Unterschieden mehr bei der Höhe der Steuern führen.
es wird effizienter, das heisst, das Feststellen und Begleichen der Steuerschuld durch den Steuerzahler sowie die Erhebung der Steuern durch den Staat sollen einfacher werden.Vor allem aber ist das Steuersystem im Unterschied zum alten auch international wesentlich kompatibler. Das wird uns bei einer zukünftigen vermehrten Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten entgegen kommen. Ausserdem erhöht es die Attraktivität unseres Standortes für den globalen Standortwettbewerb.

Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hat sich die Regierung über eine Regierungs- und Verwaltungsreform Gedanken gemacht. Effizientere Verwaltungsstrukturen sollen die Regierung von operativen Aufgaben entlasten, damit sie sich besser den erwähnten Herausforderungen widmen kann.

Dabei sollte es nicht nötig sein, die Verwaltung zu vergrössern. Klarere Strukturen sollten es erlauben,
Doppelspurigkeiten zu beseitigen,
attraktive Arbeitsplätze für begabte Führungspersönlichkeiten anzubieten und
dadurch mit gleich viel Personal mehr leisten zu können.Wahrscheinlich werden Sie sich auch in naher Zukunft mit der Reform des Staatskirchenrechtes befassen. Dies ist ein emotional aufgeladenes und damit politisch schwieriges Vorhaben. Um es nicht noch zusätzlich durch Wahlkampfsituationen zu belasten, sollte es daher möglichst zu Beginn der Legislaturperiode behandelt werden.

Eine baldige Reform des Staatskirchenrechtes ist aber auch aus anderen Gründen zu empfehlen:
für unsere Politiker wie auch unsere Kirchenvertreter undankbare und unnötige Konflikte könnten vermieden werden und
eine solche Reform würde die Integration anderer Glaubensgemeinschaften erleichtern.Zu Beginn der neuen Legislaturperiode möchte ich aber nicht nur bereits weitgehend ausgearbeitete Gesetzesvorlagen erwähnen. Ich möchte auch einige Bereiche ansprechen, in denen ich mir in den nächsten 4 Jahren ebenfalls grundlegende Reformen erhoffe.

Im Bereich der Bildung haben wir in der kommenden Woche eine Volksabstimmung über eine Reform der Sekundarschulen. Zwar wird heftig über die Zukunft des Gymnasiums gestritten, aber sowohl bei den Befürwortern wie bei den Gegnern von SPES I besteht Einigkeit über mehr Autonomie für die Schulen und mehr Freiheit für die Schüler und Eltern bei der Auswahl der Schulen.

Wie auch immer die Entscheidung ausgeht, wir sollten jedenfalls so bald wie möglich eine umfassende Schulautonomie und Schulwahlfreiheit einführen. Dabei dürfen wir nicht bei den Sekundarschulen stehen bleiben. Für eine grössere Chancengerechtigkeit sind entsprechende Reformen im Bereich der Volksschulen und Kindergärten noch wesentlich bedeutender.

Eine echte Schulwahlfreiheit bedingt eine Reform der Schulfinanzierung. Auch eine solche Reform sollte möglichst bald erfolgen und die beste Art der Schulfinanzierung bringen. Diese erfolgt meiner Ansicht nach über Bildungskonten, wie ich sie in der Vergangenheit immer wieder erwähnt habe.

In einer Zeit von Wirtschaftskrisen und ungünstigen demographischen Entwicklungen sollten wir uns auch Gedanken machen, wie wir unser soziales Netz nachhaltig finanzierbar gestalten können. Vor allem im Bereich der Alters- und Gesundheitsvorsorge werden wir an grundlegenden Reformen arbeiten müssen, damit wir auch noch den Jungen unter uns auf lange Sicht angemessene soziale Leistungen sichern können.

Sehr geehrte Abgeordnete,

mit den richtigen Reformen können wir unser Land hervorragend für die zukünftigen Herausforderungen vorbereiten. Wir sollten den Ehrgeiz haben, Liechtenstein zum bestorganisierten und bestregulierten Staat zu machen. Die Vorteile unserer Kleinheit verbunden mit unserer guten Ausgangsposition bieten uns dafür ideale Voraussetzungen. Wenn uns die richtigen Reformen gelingen, brauchen wir uns keine Sorgen über die Zukunft machen.

Um dieses Ziel zu erreichen, ist es wichtig, dass Sie bei all Ihren Entscheidungen nicht parteipolitische Überlegungen, sondern das gemeinsame langfristige Interesse unserer Landesbürger als Richtschnur nehmen.

Ich wünsche Ihnen bei diesen verantwortungsvollen Entscheidungen viel Weisheit und Gottes Segen.
21. Februar 2008

Thronrede, Erbprinz Alois

Aufklappen und Zuklappen

Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 21. FEBRUAR 2008


Heute feiern wir die erste Landtagseröffnung im neuen Landtagsgebäude, gleichzeitig aber auch die letzte in dieser Legislaturperiode. In den vergangenen drei Jahren wurde vieles geleistet. Die Regierung und die Verwaltung haben wieder umfangreiche Reformentwürfe ausgearbeitet, mit denen Sie sich bald befassen werden. Ich hoffe, dass auch das vor uns stehende Jahr kein Jahr des Wahlkampfs, sondern ein Jahr der Reformen sein wird.

Ein wichtiger Teil der Reformvorschläge betrifft unseren Finanzplatz. Zwar hat der Finanzplatz in den letzten Jahren schon einen beträchtlichen Reformschub erlebt, ein weiterer Reformschub wird aber nötig sein, wenn wir die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes in Zukunft nicht nur sichern, sondern auch erhöhen wollen. Einerseits haben andere Standorte durch das Schaffen neuer, attraktiver Rahmenbedingungen aufgeholt, andererseits ist der internationale Druck auf Standorte, die einen hohen Schutz der Privatsphäre kennen, gestiegen.

In den letzten Jahren mussten wir – ausgehend von der Finanzplatzkrise der Jahre 1999 und 2000 – vor allem re-aktiv handeln und Versäumtes nachholen. Besonders die Aufsicht über den Finanzplatz war nicht ausreichend mit den Finanzunternehmen mitgewachsen bzw. nicht mit genügend ausgebildeten Spezialisten besetzt. Innerhalb von kurzer Zeit haben wir nicht nur Gerichte, Staatsanwaltschaft und Polizei wesentlich verstärkt, sondern auch eine FIU und eine voll integrierte Finanzmarkaufsicht geschaffen. Dies sowie die zusätzlichen gesetzlichen Verbesserungen sind auch im Ausland positiv gewürdigt worden, insbesondere die schnelle Umsetzung der verschiedenen Massnahmen.

Die nun anstehenden Reformen, die unter anderem auch im Rahmen des Projektes Futuro ausgearbeitet worden sind, sollten uns erlauben, pro-aktiv aus eigenem Antrieb heraus weitere Verbesserungen für den Finanzplatz zu erreichen. Gerade jetzt, angesichts der jüngsten Entwicklungen, ist eine umfassende Umsetzung dieser Reformen besonders wichtig. An einigen der Reformen wird schon seit langem gearbeitet, so an der Steuer- und der Stiftungsrechtsreform. Aber auch viele der anderen Initiativen, die das Projekt Futuro aufgenommen hat, sind nicht neu. Etliche von ihnen wurden bereits einmal im Rahmen eines Vorgängerprojektes zum Finanzplatz diskutiert. Im Unterschied zu damals ist es gelungen, dass Regierung, Verwaltung und Verbände gemeinsam mit Experten eine umfassende Gesamtstrategie entwickelt haben, von der ein ganzer Strauss von abgeleiteten Initiativen ausgeht. Von diesen Initiativen möchte ich im Folgenden einige herausheben, die ich für besonders wichtig erachte.

Der Schutz der Privatsphäre und des Eigentums soll bei gleichzeitiger Optimierung der Rechtshilfe gestärkt werden. Gerade zu einem Zeitpunkt, an dem andere Staaten immer stärker in die Privatsphäre ihrer Bürger eingreifen, ja sogar soweit gehen, dass sie Millionenbeträge für gestohlene Daten ausgeben, ist das Bedürfnis der Bürger nach einem starken Schutz der Privatsphäre gross. Der Schutz der Privatsphäre darf dabei nicht nur im Sinne eines starken Bankgeheimnisses in Steuerfragen verstanden werden, sondern muss breit, im Sinne einer Kultur der Privatsphäre, erfolgen, die auch dann noch hochgehalten wird, wenn das Bankgeheimnis in Steuerfragen vielleicht einmal aufgrund internationaler Verträge nicht mehr so umfassend wie heute ist. So sollten beispielsweise Eingriffe in die Privatsphäre nicht ohne richterliche Prüfung möglich sein. Da aber in Fällen berechtigter Eingriffe die nötigen Daten oft schnell erhoben werden müssen, bedarf es gleichzeitig eines zwar genauen aber raschen Rechtshilfeprozesses. Die Finanzplatzkrise wurde nicht zuletzt vor allem dadurch verursacht, weil unser Rechtshilfesystem schlecht funktioniert hat. Dies wurde erkannt und das Rechtshilfesystem erheblich verbessert. Allerdings werden heute in gewissen Fällen immer noch bis zu 8 Instanzenzüge benötigt. Hier müssen wir umdenken und Verfahren suchen, die ähnlich schnell ablaufen wie das Ausstellen eines Durchsuchungs- oder Haftbefehls durch den Untersuchungsrichter, ohne, dass wir die Qualität der Prüfung eines Rechtshilfeersuchens durch einen von der ersuchten Behörde völlig unabhängigen Richter beeinträchtigen. Wie die Privatsphäre, soll auch der Eigentumsschutz gestärkt werden und Eingriffe in das Eigentumsrecht nur die Ausnahme bilden.

Wichtig sind auch die verschiedenen Initiativen zur Stärkung der Stiftungen und der Trusts. Eine erste bedeutende Reform wird jene des Stiftungsrechts sein. Auch dies ist eine Reform, an der schon lange gearbeitet wird und die im Interesse des Finanzplatzes bald erfolgen sollte. Eine wesentliche Stärkung könnte zusätzlich ein Ausbau der Forschung und des Lehrangebotes in diesem Bereich bringen sowie spezialisierte Gerichte oder Schiedsgerichte für Stiftungs- und Trustrecht. Wir sind der führende Stiftungsplatz und können unsere Position ausbauen, indem wir durch solche Initiativen nicht nur die Rahmenbedingungen für Familienstiftungen, sondern auch für die gemeinnützigen Stiftungen erheblich verbessern. Damit könnten wir uns ein zusätzliches Standbein im Bereich der Philanthropie schaffen.

Noch länger - mehr als zwanzig Jahre - wird schon an einer grundlegenden Reform unseres Steuerrechts gearbeitet. Wahrscheinlich ist es unrealistisch, dass eine solche noch vor den Wahlen in den Landtag eingebracht wird. Trotzdem möchte ich an dieser Stelle betonen, dass eine grundlegende Steuerreform, die ein in sich geschlossenes und auf klaren Grundprinzipien aufbauendes Steuersystem bringt und damit sämtliche ring fencing- und Beihilfenprobleme eliminiert, für die Zukunft des Finanzplatzes ebenfalls von entscheidender Bedeutung ist.

Ausserdem ist eine verbesserte Aufsicht im Treuhänderbereich nötig. Zwar haben wir – wie schon erwähnt - die Aufsicht über den Finanzplatz generell sehr erfolgreich verbessert, wir laufen aber Gefahr, diesen Erfolg zu verspielen, wenn wir nicht bald einige identifizierte Schwächen bei der Aufsicht über die Treuhänder beseitigen.

An dieser Stelle möchte ich Ihnen auch noch ein anderes Reformvorhaben empfehlen, das hoffentlich auch noch in diesem Jahr in den Landtag kommt: die Einführung einer wirklich unabhängigen Finanzkontrolle. Dieses Projekt steht zwar in keinem direkten Zusammenhang mit dem Finanzplatz, aber eine gründliche und unabhängige Kontrolle des staatlichen Gebarens ist gerade auch dann von grosser Bedeutung, wenn in den kommenden Monaten, ausgehend vom Projekt Futuro, viele Initiativen lanciert werden, die teils auch höhere Investitionen in die Zukunft bedeuten, als wir dies in der Vergangenheit gewohnt waren. Eine solche Kontrolle braucht es allerdings ganz generell, da moderne Industriestaaten wie Liechtenstein in den vergangenen Jahrzehnten eine Vielzahl von Aufgaben übernommen haben und Staatsverwaltungen äusserst komplexe Organisationen geworden sind, die in ihrer Komplexität mit internationalen Grosskonzernen vergleichbar sind, welche schon lange vom Management unabhängige interne Revisionsstellen kennen. Internationale Grosskonzerne haben zwar mehr Mitarbeiter als die Verwaltung eines sehr kleinen Staates wie Liechtenstein, sie besitzen aber zwei entscheidende Vorteile.

Erstens können sich internationale Grosskonzerne meist auf eine sehr beschränkte Zahl von Produkten oder Dienstleistungen konzentrieren, was die Verwaltung eines modernen Industriestaates nicht kann. Dort erwarten Bürgerinnen und Bürger eine Vielzahl von Dienstleistungen, was die Übersichtlichkeit und die effiziente Verwaltung entscheidend erschwert.

Zweitens muss sich selbst der grösste Konzern in einer Marktwirtschaft dem internationalen Wettbewerb stellen. Auf dem Markt entscheidet der Kunde, welche Dienstleistung er zu welchem Preis einkaufen will. Der Staat dagegen ist von seiner Natur her ein Monopolbetrieb. Dort entscheiden Regierung und Parlament, welche Dienstleistungen zu welchem Preis vom Staat angeboten werden. Den Preis bezahlt in der Regel der Steuerzahler, gleichgültig, ob er diese oder jene Dienstleistung des Staates in Anspruch nimmt. Das Dienstleistungsunternehmen Staat mit seinem vielfältigen Leistungsangebot verfügt deshalb nicht über die Information vom Markt wie ein privates Dienstleistungsunternehmen, welches schnell feststellen kann, ob sein Dienstleistungsangebot den Preis/Leistungsvorstellungen der Kunden entspricht. Die Konkurrenz zwingt das private Dienstleistungsunternehmen darüber hinaus ständig, sowohl sein Angebot zu überprüfen als auch die einzelnen Produkte, was Qualität und Preis betrifft, dem Markt beziehungsweise den Wünschen der Konsumenten anzupassen.

Ein Ansatzpunkt um dieses Problem zu vermindern, ist die Schaffung einer unabhängigen Finanzkontrolle bzw. eines unabhängigen Rechnungshofes. In den vergangenen Jahrhunderten, als die Staaten sich innenpolitisch im Wesentlichen auf die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung beschränken konnten, haben sich unabhängige Gerichte entwickelt. Es hatte sich als sinnvoll herausgestellt, eine Institution zu schaffen, die von den gesetzgebenden und gesetzvollziehenden Instanzen unabhängig ist. Nachdem die Staaten in der Zwischenzeit eine Vielzahl von Aufgaben übernommen haben, soll dieses Konzept nun auf die Finanzkontrolle übertragen werden.

Das Fürstentum Liechtenstein besitzt bereits eine Finanzkontrolle, deren Aufgabengebiet aber beschränkt ist und deren Unabhängigkeit den internationalen Standards nicht entspricht. Es wäre daher wichtig, die Finanzkontrolle, wie in anderen modernen Industriestaaten, in eine wirklich unabhängige Finanzkontrolle oder einen unabhängigen Rechnungshof umzugestalten, vergleichbar mit unserem Verwaltungsgerichtshof oder unserem Staatsgerichtshof. Eine Finanzkontrolle, welche direkt der Regierung oder dem Landtag unterstellt ist, besitzt nicht die notwendige Unabhängigkeit. Was das Ernennungsverfahren betrifft, kann man auf die neuen Regelungen für die Gerichte zurückgreifen, die sich seit ihrer Einführung in den letzten Jahren sehr bewährt haben. Dort, wo besondere Regelungen notwendig sind, können sie in einem eigenen Gesetz festgehalten werden, so wie das heute schon bei den Sonderregelungen für den Staatsgerichtshof und den Verwaltungsgerichtshof der Fall ist.

Die Parteien sind sich grundsätzlich einig, dass unser Staat eine unabhängige Finanzkontrolle braucht und haben diese auch entsprechend ins Regierungsprogramm aufgenommen. Eine unabhängige Finanzkontrolle oder ein unabhängiger Rechnungshof – die Bezeichnung ist nebensächlich - werfen aber noch eine Reihe von Fragen auf, die sorgfältig überlegt werden müssen, um dieses Reformprojekt erfolgreich umzusetzen.

Soll sich zum Beispiel der Aufgabenbereich der Finanzkontrolle nur auf die Staatsverwaltung erstrecken oder auf sämtliche Aufgabengebiete der öffentlichen Hand, in denen Steuergelder verwendet werden? Sollen sich die Gemeinden auch der Finanzkontrolle unterstellen können? Kann die Finanzkontrolle nur auf Antrag tätig werden oder auch von sich aus in ihren vom Gesetz zugewiesenen Aufgabenbereichen? Was ist, wenn sie mit Anträgen überhäuft wird? Soll die Finanzkontrolle an einen Antrag gebunden sein? Wer kann einen Antrag stellen? Sind es nur die staatlichen Institutionen wie Regierung, Landtag und Staatsoberhaupt oder, falls sie der Finanzkontrolle unterstellt sind, auch die Gemeinden, oder darf jeder Steuerzahler einen Antrag stellen? Sind die Berichte der Finanzkontrolle nach ihrer Fertigstellung zu veröffentlichen, oder soll die Finanzkontrolle nur in einem Jahresbericht die Öffentlichkeit über seine Tätigkeit informieren? Ist die Finanzkontrolle, wie in anderen Staaten, in der Verfassung zu verankern, damit sie wirklich unabhängig ist oder genügt ein einfaches Gesetz?

Sehr geehrte Abgeordnete,

ich wünsche ihnen für Ihre Aufgabe viel Weisheit, Entschlossenheit und Gottes Segen.
15. Februar 2007

Thronrede, Erbprinz Alois

Aufklappen und Zuklappen

Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 15. FEBRUAR 2007

Das Jahr 2007 könnte zu einem wichtigen Reformjahr für Liechtenstein werden. Einige Reformen wie jene des Stiftungsrechts, des Finanzausgleichs, des Staatspersonalgesetzes oder des Gerichtsorganisationsgesetzes und des Richterdienstgesetzes könnten bereits dieses Jahr gelingen. In anderen Bereichen wie bei der Bildungsreform, der Steuerreform und der Trennung von Kirche und Staat sollte es möglich sein, wichtige Schritte zu setzen, auch wenn diese Reformen wohl noch nicht in diesem Jahr abgeschlossen werden können. In wiederum anderen Bereichen wie bei der Ausarbeitung einer Strategie für den Finanzplatz werden die eigentlichen Reformen - neben der Stiftungs- und Steuerrechtsreform - noch etwas später erfolgen. Hinzu kommen in näherer Zukunft im Bereich der Aussenpolitik die Umsetzung der Assoziation zu den Schengen- und Dublin-Abkommen und der 2. und 3. Geldwäschereirichtlinie sowie die Vertragsverhandlungen mit der EU über das Betrugsabkommen und mit den USA über den Erhalt des QI-Status. Einerseits ist es sehr erfreulich, dass die Regierung und die Verwaltung im letzten Jahr viel an Vorarbeiten geleistet haben, damit so ein Reformjahr überhaupt möglich wird. Andererseits werden diese Arbeiten nicht nur für die Regierung und die Verwaltung, sondern auch für den Landtag erhebliche Anstrengungen bringen. Denn neben den erwähnten Reformvorhaben bleibt die übliche Gesetzesflut, die aufgrund verschiedenster Tendenzen eher zu- als abnimmt: Der EWR verpflichtet uns zur Übernahme zahlreicher weiterer Rechtsvorschriften. Eine immer komplizierter werdende Gesellschaft will immer mehr staatlich regeln. Wir haben uns daran gewöhnt, dass uns im Wohlfahrtsstaat die öffentliche Hand wie ein Kindermädchen versorgt. Dadurch haben wir eine Vollkaskomentalität entwickelt, die sämtliche Risiken durch den Staat beseitigt haben möchte, was nach entsprechenden Regelungen verlangt. Aber auch der Landtag selbst sorgt regelmässig für neue Rechtsvorschriften. Dies ist natürlich seine Aufgabe. Allerdings muss der Landtag ständig darum ringen, zwischen den berechtigten und den zweifelhaften Anliegen zu unterscheiden. Einiges, mit dem sich der Landtag, die Regierung und die Verwaltung beschäftigt, dürfte bei genauerer Prüfung eher auf parteipolitische Überlegungen, auf geschicktes Lobbying von Interessenvertretern oder auf kurzfristiges Reagieren auf eine momentane öffentliche Stimmung zurückzuführen sein als auf tiefer greifende Überlegungen, was für das gemeinsame Wohl der Bürger langfristig das Beste ist. In Anbetracht der grossen Aufgaben, vor denen wir stehen, halte ich daher diesen Beginn eines neuen Landtagsjahres für eine gute Gelegenheit, sich einmal Gedanken zu machen, was beim Verfassen neuer Rechtsvorschriften grundsätzlich bedacht werden sollte. Zunächst sollten wir uns fragen, welche Rechtsvorschriften wir wirklich brauchen? Nicht alles, was durch Verfassung, Gesetz oder Verordnung geregelt werden kann, ist notwendig. Zu viele unnötige Rechtsvorschriften führen dazu, dass der Lebensraum eingeengt wird und langfristig sich viele nicht mehr an die Gesetze halten. D.h. aber auch, dass wir uns fragen müssen, welche heute gültigen Rechtsvorschriften wir vielleicht nicht mehr brauchen oder noch nie gebraucht haben? In etlichen Bereichen sind wir zwar aufgrund des EWR sowie anderer internationaler Verträge und Mitgliedschaften gezwungen, Dinge staatlich zu regeln, die zumindest aus unserer Sicht gar nicht nötig wären, aber es bleiben genügend andere Bereiche übrig, in denen wir autonom entscheiden können. Hinsichtlich der internationalen Abkommen sollten wir uns ebenfalls vermehrt die Frage stellen, welchen wir beitreten wollen, welchen nicht und bei welchen wir allenfalls einen Vorbehalt anbringen? Denn auch durch unüberlegte Übernahmen von internationalen Rechtsvorschriften können wir uns unseren Gestaltungsspielraum unnötig einschränken. Hinzu kommt, dass wir als sehr kleiner Staat die Kosten, die internationale Abkommen teilweise verursachen, im Vergleich zu anderen Staaten nur auf sehr wenige Schultern verteilen können. Insbesondere die verschiedensten Berichterstattungskosten machen uns mehr und mehr zu schaffen. Dort, wo wir Rechtsvorschriften brauchen, müssen wir uns zuerst fragen, wo sie zu verankern sind, insbesondere auf welcher Ebene der Hierarchie der Rechtsordnung. Auf Verfassungsebene werden nur die ganz grundsätzlichen Dinge geregelt, die über lange Zeiträume gelten oder die für ein Funktionieren des demokratischen Rechtsstaates unerlässlich sind, wie die Staatsaufgaben, die Rechte und Pflichten der Bürger, insbesondere die Grundrechte, sowie die Rolle und das Zusammenwirken der Staatsorgane. Die Verfassungsbestimmungen sollten so allgemein wie möglich gehalten sein, damit sie möglichst selten geändert werden müssen sowie für Gesetze und Verordnungen genügend Entfaltungsraum bieten. Denn die Hierarchie der Rechtsordnung verlangt, dass jedes Gesetz durch die Verfassung und jede Verordnung, jede Verfügung oder jeder Bescheid durch ein Gesetz ausreichend abgedeckt wird. Schreiben wir aber Detailbestimmungen in die Verfassung, verbauen wir uns die Gestaltungsmöglichkeiten für die Zukunft. Verfassungsänderungen brauchen ein höheres Quorum im Landtag und sind entsprechend schwieriger zu erreichen. Ausserdem erleichtert eine kurze, übersichtliche und allgemein verständliche Verfassung es den Bürgern, sich mit ihrer Verfassung zu identifizieren. Als Beispiel einer Rechtsvorschrift, die weder notwendig noch hierarchisch richtig verankert ist, halte ich die geplante Verfassungsbestimmung zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen. Das entsprechende Gesetz erachte ich hingegen als sinnvoll. Als wichtigster Grund für diese Verfassungsbestimmung wurde geltend gemacht, dass durch sie ausgeschlossen werden soll, dass der Staatsgerichtshof das geplante Gesetz über die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen in Zukunft wegen einer dem Legalitätsprinzip widersprechenden formalgesetzliche Delegation aufheben kann. Mit anderen Worten gesagt, es brauche die Verfassungsbestimmung, da die Möglichkeit besteht, dass der Staatsgerichtshof der Meinung sein könnte, dass sich das Gesetz über die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtsarbeitsverträgen nicht innerhalb der Schranken der Verfassung bewegt, weil es in einer rechtsstaatlich unzulässigen Weise die Handels- und Gewerbefreiheit einschränken könnte. Nun ist dies an und für sich schon eine äusserst fragwürdige Rechtsmeinung. Denn der Artikel 36 der Verfassung spricht davon, dass Handel und Gewerbe nur innerhalb der gesetzlichen Schranken frei sind, und somit keine absolute Handels- und Gewerbefreiheit gilt. Der Staatsgerichtshof hob die Zwangsmitgliedschaft in der GWK als mit der der Handels- und Gewerbefreiheit und der Vereinsfreiheit nicht vereinbar auf. Das Gesetz über die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen bedeutet aber eine ganz andere gesetzliche Einschränkung. Letztlich muss sich auch der Staatsgerichtshof fragen, was noch als gesetzliche Schranke gelten kann und daher noch zulässig ist. Viel problematischer als die eben erwähnte Rechtsmeinung selbst sehe ich aber die Absicht, mit dieser Verfassungsbestimmung im Grunde den Staatsgerichtshof für künftige Gesetzesprüfungen in dieser Frage vorsorglich auszuschalten. Wenn eine solche Politik zur Gewohnheit wird, brauchen wir bald für jedes Gesetz und jede Verordnung eine Verfassungsbestimmung und keinen Staatsgerichtshof mehr. Damit würden wir nicht nur die Verfassung unleserlich machen und unseren Handlungsspielraum für die Zukunft stark einengen, sondern wir würden vor allem die Hierarchie der Rechtsordnung umdrehen. Gesetze sollten so formuliert werden, dass sie der Verfassung entsprechen, und Verordnungen so, dass sie den Gesetzen entsprechen, und nicht umgekehrt. Eine Verfassungsänderung muss ein Ausnahmefall sein, ihre Notwendigkeit wohl überlegt und möglichst nicht im Rucksack eines Gesetzes daherkommen. Im Falle der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen könnte immer noch zu einem späteren Zeitpunkt eine Verfassungsänderung erfolgen, falls sich dies aufgrund eines negativen Staatsgerichtshofentscheids als unerlässlich erweisen sollte. Der Staatsgerichtshof seinerseits sollte das Legalitätsprinzip der Verfassung und seinen Stellenwert für die Grundrechte mit Bedacht prüfen, um der Legislative und Exekutive den erforderlichen Handlungsspielraum zu belassen. Ebenfalls sehr problematisch ist die Formulierung der vorgeschlagenen Verfassungsbestimmung. Sie sieht eine verfassungsunmittelbare Verordnungsermächtigung aufgrund von unbestimmten Rechtsbegriffen vor. Nach dieser Verfassungsbestimmung sollen Gesamtarbeitsverträge durch Verordnung der Regierung allgemeinverbindlich erklärt werden dürfen, wenn sie begründeten Interessen von Nichtvertragsbeteiligten angemessen Rechnung tragen und die Rechtsgleichheit sowie die Vereinsfreiheit nicht beeinträchtigen. Üblicherweise sind Eingriffe in die Grundrechte aber zwingend an das Gesetz gebunden. Denn in demokratischen Rechtsstaaten ermächtigt die Verfassung - mit der Ausnahme von Notverordnungen - nur den Gesetzgeber, unmittelbar in die Grundrechte einzugreifen. Dies bedeutet aber, dass gemäss der vorgesehenen Verfassungsbestimmung ausgerechnet bei der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen das in der Argumentation verwendete Legalitätsprinzip ad absurdum geführt wird und eine einfache Regierungsverordnung genügen würde, um die Handels- und Gewerbefreiheit einzuschränken. Angesichts einer solchen Verfassungsbestimmung, die wie eine verfassungsunmittelbare Ermächtigung zum Erlassen von Notverordnungen formuliert ist, wäre dann ein Gesetz zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen und somit eine weitere Mitwirkung des Landtages eigentlich gar nicht mehr notwendig. Schliesslich sie hier erwähnt, dass die Formulierung der vorgeschlagenen Verfassungsbestimmung keineswegs eine Aufhebung des Gesetzes durch den Staatsgerichtshof verhindern kann, vor allem auch nicht im Zusammenhang mit der befürchteten Klage der LIHK wegen eines zu niedrigen Quorums. So wie die vorgeschlagene Verfassungsbestimmung formuliert ist, lässt sie dem Staatsgerichtshof weiterhin die Möglichkeit sowohl das Gesetz als auch eine Verordnung wegen Verfassungswidrigkeit aufzuheben. Somit würde die geplante Verfassungsbestimmung einerseits keine Rechtssicherheit bringen und andererseits eine gefährliche Entwicklung einleiten. Nicht nur die Verfassungsbestimmungen, sondern auch die Gesetze sollten möglichst auf Dauer ausgerichtet sowie einfach und allgemein formuliert sein. So kann nicht nur eine unnötige Bürokratie vermieden werden, sondern auch die Gefahr, dass nur jene Vorteile aus Gesetzen ziehen, die sich gute Berater leisten können Zu kasuistische Gesetze haben hingegen das Problem, dass sie ständig gemäss den wandelnden Bedürfnissen der Gesellschaft geändert werden müssen. Die Einfachheit ist ein Merkmal, das wir vor allem auch bei der Reform des Steuergesetzes, des Finanzausgleiches und des Subventionsgesetzes berücksichtigen sollten. Bei der Ausarbeitung der Rechtsvorschriften müssen wir zusätzlich darauf achten, dass wir sinnvolle Anreize setzen. Um dies zu erreichen, ist es wichtig, die Wechselwirkungen mit anderen Rechtsvorschriften sowie ihre Auswirkungen in der Praxis genau zu überlegen. Auch hier können der Finanzausgleich und das Subventionsgesetz als Beispiel dienen. Der Finanzausgleich sollte nicht nur vereinfacht werden, sondern seine Reform ist vor allem auch notwendig, um schlechte Anreize zu beseitigen. Das heutige Finanzausgleichsgesetz bestraft Gemeinden, wenn sie Reserven anlegen, um für zukünftige Grossprojekte zu sparen. Das heutige Subventionsgesetz verführt Gemeinden, Bauvorhaben grösser als nötig zu planen, um mehr Subventionen vom Land zu erhalten. Bei der Gestaltung neuer Rechtsvorschriften oder der Umsetzung von internationalen Abkommen müssen wir uns weiters folgende Fragen stellen: Wollen wir bewusst eigene Rechtsvorschriften erlassen, um uns von anderen Staaten im Wettbewerb der Standorte zu differenzieren? Oder wollen wir lieber die Rechtsvorschriften von anderen Staaten übernehmen, um auf deren Rechtssprechung und wissenschaftliche Forschung zurückgreifen sowie eine Umsetzung einfach und schnell durchführen zu können? Hier wäre es sinnvoll, dass Politik und Verwaltung in Absprache mit den Verbänden und sonstigen Interessenvertretungen jeweils schon sehr früh die Weichen in die gewünschte Richtung stellen. Sehr geehrte Abgeordnete, Viel Arbeit erwartet uns in diesem Jahr. Für die vor Ihnen liegenden Aufgaben wünsche ich Ihnen viel Erfolg und Gottes Segen.

16. Februar 2006

Thronrede, Erbprinz Alois

Aufklappen und Zuklappen

Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 16. Februar 2006

Das erste Jahr der jetzigen Legislaturperiode liegt hinter uns. Einige wichtige Gesetzesvorhaben konnten bereits realisiert werden, andere werden demnächst folgen. Dazu zählen unter anderem: eine bessere Verankerung des Schutzes des Lebens und der Menschenwürde in der Verfassung, die Einführung der Diversion im Strafverfahren, ein modernes Vermögensverwaltungsgesetz, das Postorganisationsgesetz sowie eine erste Entflechtung von Land- und Gemeindeaufgaben. Bezüglich der Aufgabenteilung zwischen Land und Gemeinden wird es nun notwendig sein, Erfahrungen mit dieser Entflechtung zu machen und dabei zu überlegen, ob nicht weitere Enflechtungsschritte gesetzt werden können. Vor allem müssen wir jetzt daran arbeiten, die Zuweisung von Finanzmitteln an die Gemeinden zu verbessern, insbesondere den Finanzausgleich. Die Finanzzuweisungen sollten den Gemeinden eine ausreichende Mindestfinanzausstattung garantieren und damit die Gemeindeautonomie sichern, gleichzeitig sollten sie aber auch anreizorientiert sein und damit jene Gemeinden belohnen, die sparsam und effizient wirtschaften. Für einige von Ihnen war dieses Jahr im Landtag eine vollkommen neue Erfahrung. Für alle war eine grosse Koalition in der Regierung ohne gleichzeitiger absoluter Mehrheit einer der beiden Grossparteien im Landtag eine Neuigkeit. Diese Konstellation bringt mit sich, dass es nicht immer einfach ist, zu entscheiden, wann man in Opposition zur Regierung gehen soll, um die Oppositionsarbeit nicht nur einer Partei zu überlassen, und wann man der Regierung jene Unterstützung geben soll, ohne die sie nicht zukunftsweisend arbeiten kann. Wichtig wird sein, dass Sie bei den langfristig entscheidenden Fragen mit Mut und Entschlossenheit hinter den notwendigen Reformen stehen und auf kurzfristige parteipolitische Überlegungen vergessen. Was sind diese langfristig entscheidenden Fragen? Es sind diejenigen Fragen, deren richtige Beantwortung unser Land hinsichtlich der grossen zukünftigen Herausforderungen stärken. Stärken heisst, den Staat fit machen, damit er genügend Kraft hat, um die kommenden Herausforderungen zu bewältigen. Stärken heisst nicht, den Staat einfach nur so weit auf Diät zu setzen, bis er nur noch ein Skelett ohne Muskeln ist. Stärken heisst aber auch nicht, dem Staat so viele Mittel zuzuführen, dass er zum überfetten Wohlstandsstaat wird, der auf den sicheren Herzinfarkt zusteuert. Den Staat für die zukünftigen Herausforderungen zu stärken, heisst, Mass zu halten und die beschränkten Mittel vernünftig einzusetzen. Fit ist der Staat, wenn er so organisiert und ausgestattet ist, dass er die Aufgaben, die ein Staat unbedingt wahrnehmen muss, gut erfüllen kann und gleichzeitig über einen ausgeglichenen Haushalt verfügt. Nun kann man zwar kurzfristig den Haushalt ausgleichen, indem man die Steuern erhöht. Langfristig gefährden aber hohe Steuern die Volkswirtschaft und damit auch die Gesundheit des Staates. Daher müssen wir uns vielmehr Gedanken machen, wie wir die Mittel verwenden. Wir müssen uns also in erster Linie über die Ausgaben Gedanken machen. Das heisst nicht, dass wir einfach nach der Rasenmäher-Methode die staatlichen Leistungen für alle kürzen sollen. Denn einige wie z.B. allein Erziehende, kinderreiche Familien oder sozial Benachteiligte werden wohl eher mehr als weniger staatliche Mittel brauchen. Das bedeutet aber, dass wir den Mut haben müssen, dort zu kürzen, wo staatliche Leistungen zwar angenehm, aber nicht unbedingt notwendig sind. Sehr geehrte Abgeordnete, Die Regierung hat vor kurzem ihr Regierungsprogramm vorgestellt. In verschiedensten Bereichen sind Reformen vorgesehen, die in die richtige Richtung gehen und Liechtenstein stärken können. So sollen insbesondere die Verwaltung sowie das Bildungs- und Steuersystem reformiert, die Ausländer stärker integriert, die Umwelt umfassender geschützt, die Sozialkosten und der Haushalt stabilisiert werden. Einigen geht das Reformprogramm nicht weit genug, es ist ihnen zu wenig detailliert und verbindlich. Zu viel zu versprechen, bevor man die Details studiert und ausgearbeitet hat, kann allerdings auch ein Risiko sein. Dadurch könnte man jene Flexibilität verschenken, die für die wirklich besten Lösungen notwendig ist. Wichtig ist in der jetzigen Phase, dass die allgemeine Marschrichtung stimmt, dass die politisch Verantwortlichen ermutigt werden, Reformen zu machen, die uns alle langfristig weiterbringen, und, dass ihnen dafür der Rücken gestärkt wird. Mit Ihren Voten und Ihrem Abstimmungsverhalten können sie den Reformweg entscheidend unterstützen: Sie können mithelfen, jene Stimmung zu erzeugen, die erforderlich ist, damit Ihnen mutige Reformvorschläge vorgelegt werden. Sie können selbst im Gesetzesprozess darauf Einfluss nehmen, dass die Reformen weit genug gehen. Und Sie können durch ein klares Bekenntnis für den Weg der Reformen sowie durch eine gute Information der Öffentlichkeit erreichen, dass die Reformen auch in der Bevölkerung ausreichenden Rückhalt finden.Sehr geehrte Abgeordnete, lassen Sie mich abschliessend nochmals in Erinnerung rufen, welches die grossen Herausforderungen sind, vor denen wir stehen und angesichts welcher wir unsere Entscheidungen auf ihre langfristige Wirkung hinterfragen sollen: Es ist die Globalisierung, die einen immer stärkeren Wettbewerb mit sich bringt und immer höhere Anforderungen an unsere Arbeitskräfte und deren Bildung stellt. Damit verbunden ist auch das Problem der zunehmenden Arbeitslosigkeit. Es ist die demographische und technologische Entwicklung, die die Kosten für die Alters- und Gesundheitsvorsorge immer stärker steigen lässt und ein Ausgleichen unseres Haushalts gefährdet. Und es sind die mit dem Wachstum unserer Wirtschaft verbundenen Herausforderungen wie z.B. die Integration der Ausländer und die zunehmenden Belastungen für unsere Umwelt. Sehr geehrte Abgeordnete, ich wünsche Ihnen für Ihre Aufgabe, insbesondere bei der Entscheidung dieser langfristigen Fragen, viel Weisheit, Entschlossenheit und Gottes Segen.

14. April 2005

Thronrede, Erbprinz Alois

Aufklappen und Zuklappen

Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 14. April 2005

Zur Wahl in den Landtag möchte ich Ihnen herzlich gratulieren und Ihnen danken, dass Sie sich für diese bedeutende Aufgabe in unserem Staat zu Verfügung gestellt haben.

Wir stehen vor einer wichtigen Legislaturperiode, in der viele grundlegende Entscheidungen anstehen. Dabei ist die Zeit für weit reichende Reformen günstig. Nach der Finanzplatzkrise ist das Bewusstsein in der Bevölkerung gross, dass wesentliche Veränderungen notwendig sind, damit wir uns wieder eine ähnlich gute Ausgangslage schaffen, wie wir sie nach dem II. Weltkrieg hatten. Die grosse Koalition sollte helfen, diese grundlegenden Reformen in einer breiten Mehrheit anzugehen. Im Folgenden möchte ich vier Grundsatzfragen herausgreifen:

<i>Wir brauchen ein neues Steuersystem, von dem wir langfristig alle profitieren</i>

Erstens ist die Einführung eines neuen Steuersystems von langfristiger Bedeutung. Jede aufkommensneutrale Umstellung eines Steuersystems bringt Gewinner und Verlierer. Daher brauchen wir bei der Reform des Steuersystems den Mut, uns für ein Steuersystem zu entscheiden, von dem wir langfristig alle profitieren, selbst jene, die zuerst mehr Steuern zahlen werden als heute.

Ein neues Steuersystem, von dem wir langfristig alle profitieren, sollte folgende Kriterien haben:

Es sollte einfach und transparent sein, so dass die Steuerlasten für jeden Steuerzahler einsehbar und verständlich sind.

Es sollte eine faire Belastung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit garantieren.

Es sollte international kompatibel und vor allem auch für den Abschluss neuer Doppelbesteuerungsabkommen geeignet sein.

Es sollte den Wirtschaftsplatz attraktiver machen und insbesondere dem Finanzplatz neue Dynamik verleihen.

Es sollte in sich kohärent und abgestimmt mit dem Sozial- und Rechtssystem sein. Dies vermeidet insbesondere Armutsfallen und fördert die schnelle Reintegration von Arbeitslosen in die offiziellen Arbeitsmärkte.

Es sollte mit einem Finanzausgleich verbunden werden, der den Gemeinden eine ausreichende Mindestfinanzausstattung garantiert, die Gemeindeautonomie erhöht, anreizorientiert ist und damit jene Gemeinden belohnt, die sparsam wirtschaften.

Und es sollte eine hohe Effizienz bringen:

Indem das Besteuerungsverfahren die Kosten für die Steuerverwaltung wie auch für die Steuerzahler möglichst niedrig hält.

Indem Eigen- und Fremdkapital sowie Investitionen in Sach- und Humankapital gleich behandelt werden, und es die Unternehmen jene Rechtsform wählen lässt, die frei von steuerlichen Gesichtspunkten nach wirtschaftlichen Überlegungen die beste ist.

Und indem es eine grosse Flexibilität bezüglich Änderungen der Rahmenbedingungen erlaubt, ohne dass es in seiner Grundstruktur angetastet werden muss, und dadurch Planungssicherheit für die Steuerzahler wie für die politisch Verantwortlichen garantiert.Eine Steuerreform wird nicht alle diese Kriterien gleich gut erfüllen können. Wenn wir aber durch eine attraktive Steuerreform die Anziehungskraft unserer Rahmenbedingungen im Hinblick auf den verstärkten Standortwettbewerb verbessern wollen, so müssen wir möglichst vielen dieser Kriterien möglichst nahe kommen.

<i>Wir brauchen weitere Reformen der Alters- und Gesundheitsvorsorge</i>

Zweitens braucht unsere Alters- und Gesundheitsvorsorge eine langfristige Absicherung. Die gemäss Vernehmlassungsbericht der Regierung vorgesehene Revision des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge ist ein Schritt in die richtige Richtung. Eine grundlegende Reform, um die Pensionen unserer Jugendlichen im Alter zu sichern, ist diese Revision aber noch nicht. Daher sollten wir uns zusätzlich zur vorgeschlagenen Revision überlegen, wie eine für die Zukunft optimale Altersvorsorge ausschauen soll.

Dasselbe gilt für die Gesundheitsvorsorge. Die jüngsten Reformen helfen, die Kosten zu reduzieren. Aber um unsere Gesundheitsvorsorge langfristig finanzieren zu können, wird eine zusätzliche Reform notwendig sein.

Dabei werden wir offen darüber sprechen müssen, wie unser heutiges System tatsächlich funktioniert und was für eine gesundheitliche Grundvorsorge wir uns in Zukunft überhaupt leisten können. Wir werden zugeben müssen, dass wir schon immer ein Mehrklassensystem der Gesundheitsvorsorge hatten und auch in Zukunft nur ein solches finanzierbar ist. Alle Einwohner auf dem Niveau der Reichsten zu versichern, ist mit erträglichen Steuern oder Abgaben einfach nicht möglich. Wir werden die schwierige Frage beantworten müssen, welche Behandlungen von der gesundheitlichen Grundvorsorge übernommen werden und welche nicht?

<i>Wir brauchen ein neues Bildungssystem mit mehr Autonomie für unsere Bildungsinstitutionen und anderen staatlichen Finanzierungsmodellen</i>

Drittens sollten wir bei der Reform unseres Bildungssystems ebenfalls langfristig denken. Wir dürfen uns nicht damit verzetteln, indem wir streiten, ob wir Ganztagesschulen brauchen oder nicht. Wir müssen vielmehr die Bildungsstruktur grundsätzlich überdenken.

Wir sollten überlegen, wie wir durch mehr Autonomie der Bildungseinrichtungen und andere staatliche Finanzierungsmodelle einen fruchtbaren Wettbewerb erreichen, der das Bildungsangebot gemäss den Anliegen der Bildungsnachfrager ständig verbessert. Damit dürfte sich nebenbei die Frage nach Ganztagesschulen und ähnlichen Dingen gemäss den Wünschen der Bildungsnachfrager von selbst lösen.

Wir sollten uns überlegen, wie so ein Wettbewerb der Bildungsinstitutionen am besten staatlich reguliert wird. Mindeststandards müssen festlegen, welches Bildungsniveau auf welcher Stufe jedenfalls zu erreichen ist. Durch geeignete Regeln müssen wir auch für die sozial Benachteiligten möglichst gleichwertige Bildungschancen sichern, damit nicht die reichen Kinder in Schulen abwandern, die sich die armen nicht leisten können.

Und wir sollten uns überlegen, wie Eltern bezüglich ihrer bedeutenden Erziehungsaufgabe in den ersten 3 bis 4 Lebensjahren besser aufgeklärt, vorbereitet oder unterstützt werden können.

Eine solche Reform der Bildungsstrukturen kann nicht nur den Bildungsnachfragern ein breiteres und qualitativ höheres Angebot geben, sondern auch stärker auf die Bedürfnisse der Lehrkräfte eingehen, ihnen mehr Entfaltungsmöglichkeiten bieten sowie sie von administrativen Aufgaben entlasten. Dies dürfte wiederum helfen, das Bildungsangebot weiter zu verbessern.

<i>Wir sollten den Mut haben, den Schutz des Lebens umfassend in der Verfassung zu verankern</i>

Viertens stehen wir vor der Entscheidung, ob wir den Schutz des menschlichen Lebens von der Empfängnis an bis zum natürlichen Tod in unserer Verfassung verankern wollen. Weil dies eine grundlegende und langfristig bedeutende Entscheidung ist, halte ich es für wichtig, zwar von anderen Staaten zu lernen, diese Entscheidung aber selbständig durchzudenken und den Mut zu haben, einen eigenen Weg zu gehen.

Diese Entscheidung kommt schon bald auf uns zu. Daher sollten wir möglichst früh in dieser sensiblen Frage eine entsprechende Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung erreichen. Meinerseits möchte ich die Gelegenheit nutzen, bereits heute einige Gedanken dazu zu äussern, die ich in dieser Frage für wichtig halte:

Der Schutz des Lebens ist sicherlich eine Kernaufgabe des Staates, wenn nicht sogar die wichtigste. Wahrscheinlich waren die Sorge um den Schutz des Lebens und der Wunsch, in Freiheit und Frieden leben zu können, entscheidende Gründe, dass überhaupt Staaten gebildet wurden. Der Schutz des Lebens ist somit implizit in jeder Staatsordnung verankert und bei uns auch indirekt über die EMRK und andere internationale Abkommen gesichert.

Trotzdem halte ich es für sehr sinnvoll, den Schutz des Lebens gerade heute, in einer Zeit, in der wir die Kernaufgaben der Staates diskutieren, ausdrücklich als oberste Staatsaufgabe in der Verfassung zu verankern.

Da der Schutz des Lebens eine Kernaufgabe des Staates und mit ein Grund für die Existenzberechtigung eines Staates ist, sollte er sehr umfassend sein. Der Staat wird aber nicht jedes Leben ständig vor allen Gefahren schützen können. Und der Staat wird den Schutz des Lebens nicht zu umfassend gestalten können, da er sonst die Freiheit seiner Bürger erstickt. Allerdings benötigt selbst jedes noch so liberale menschliche Zusammenleben vielfältige Einschränkungen der Freiheit.

Bei der Frage, ob menschliches Leben getötet werden darf, um anderem menschlichen Leben mehr Freiheit, Selbstbestimmung oder materiellen Wohlstand zu ermöglichen, wird die Abwägung eindeutig in Richtung Schutz des menschlichen Lebens und Einschränkung von Freiheit und Selbstbestimmung gehen müssen.

Wir haben uns in der Vergangenheit bereits klar in Richtung Schutz des menschlichen Lebens entschieden:

Wir haben die Todesstrafe abgeschafft, damit keiner, auch nicht der Staat, darüber richten soll, welches menschliche Leben schützenswert ist und welches nicht.

Wir haben für Angriffe auf menschliches Leben wie Mord und Totschlag die höchsten Strafsätze.

Und wir stellen auch Angriffe auf ungeborenes menschliches Leben unter Strafe.Allerdings zeigen die Bemühungen um eine Fristenlösung, dass es verschiedene Ansichten gibt, wie das ungeborene Leben am besten geschützt wird. Es gibt einige, die die Bestrafung des Tötens von ungeborenem Leben als unbedingt notwendig für eine klare Werteordnung des Staates erachten. Und es gibt andere, die meinen, dass das ungeborene menschliche Leben besser geschützt wird, wenn das Töten dieses Lebens innerhalb einer bestimmten Frist nicht unter Strafe gestellt wird, weil dadurch mehr Mütter vor den Problemen einer Abtreibung gewarnt werden können.

Beide Gruppen bezeichnen aber den Schutz des ungeborenen menschlichen Lebens als ihr wichtigstes Anliegen. Daher sollte eine umfassende Verankerung des Schutzes des menschlichen Lebens von der Empfängnis an in der Verfassung aus Sicht der Fristenlösungsdiskussion eigentlich kein Problem sein.

Wenn wir über den Schutz des Lebens nachdenken, sollten wir uns aber nicht nur mit Ver- und Geboten beschäftigen, sondern uns auch Gedanken machen,

wie einer ungewollt schwangeren Mutter besser geholfen werden kann,

wie kinderreiche Familien durch den Staat besser gestützt werden können und

wie ein Altern und Sterben in Würde durch Pflegeeinrichtungen, Schulung von Pflegepersonal, Hospizkarenz und andere Hilfen erleichtert werden kann.<i>Wir brauchen mutige, langfristige und eigenständige Reformen zu unser aller Wohl</i>

In meiner Rede anlässlich des Staatsfeiertages habe ich erwähnt, dass ich es als eine meiner wichtigsten Aufgaben erachte, zum Schutz von Minderheiten und zu unserem langfristigen Wohl klare Worte zu sprechen, auch wenn sie nicht populär sein sollten. Gerade weil einige der zukünftigen Entscheidungen von grundlegender langfristiger Bedeutung sind, möchte ich Sie und alle Stimmbürger ersuchen:

Fällen Sie diese Entscheidungen nicht danach, ob es Ihrer Partei bei der nächsten Wahl mehr Stimmen bringt. Orientieren Sie sich am langfristigen gemeinsamen Interesse der Bürger.

Fällen Sie diese Entscheidungen nicht, weil andere Staaten so entschieden haben. Wir sollten zwar die Entscheide anderer Staaten studieren. Letztendlich müssen wir aber die grundlegenden Fragen eigenständig für uns selbst durchdenken und treffen. Denn wir haben andere Voraussetzungen als andere Staaten. So wären wir heute ohne eigenständige Entscheidungen weder Monarchie noch Mitglied des EWR.

Fällen Sie diese Entscheidungen nicht danach, ob Sie oder Interessensgruppen, denen Sie nahe stehen, weniger staatliche Unterstützung bekommen könnten oder kurzfristig mehr Steuern zahlen müssten. Sonst haben wir bald einen Staat, der seinen Haushalt nicht mehr im Griff hat. Nur wenn ein jeder bereit ist, auf zwar lieb gewonnene aber nicht unbedingt notwendige staatliche Unterstützungen und Vorteile zu Gunsten der wirklich Bedürftigen zu verzichten, erreichen wir einen schlanken und starken Staat, der sich auf seine Kernaufgaben konzentriert.

Verlieren Sie nicht bei ersten Bedenken gegen Reformvorhaben den Mut und ziehen Sie sich nicht auf ein Reförmchen mit etwas Feilen an den Ecken eines bestehenden aber unbefriedigenden Systems zurück. Das hilft auf die Dauer niemandem. Sehen Sie diese Bedenken als Chance, ein Reformkonzept nochmals kritisch zu hinterfragen und allenfalls zu verbessern.

Werfen Sie nicht ein Reformkonzept über den Haufen, bevor es richtig in der Öffentlichkeit erklärt worden ist, nur weil sich erste Meinungsumfragen dagegen aussprechen. Nehmen Sie dies vielmehr als Ansporn, so gut wie möglich allen Bürgern die Notwendigkeit einer Reform darzulegen.

Fällen Sie einfach den Entscheid, der tatsächlich für uns langfristig der beste ist.Sehr geehrte Abgeordnete, für die vor Ihnen liegenden Aufgaben wünsche ich Ihnen viel Erfolg und Gottes Segen.
12. Februar 2004

Thronrede, Fürst Hans-Adam II.

Aufklappen und Zuklappen

Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 12. Februar 2004


Langsam rückt der Zeitpunkt näher, an dem ich mich aus der liechtensteinischen Politik zurückziehe und dem Erbprinzen die Aufgaben des Staatsoberhauptes übertrage. Deshalb möchte ich heute einen Blick zurückwerfen und jene vier Aufgaben erwähnen, die mir in den vergangenen Jahrzehnten als die wichtigsten erschienen, die ich zu lösen hatte.

Die erste und wichtigste Aufgabe war in meinen Augen, die Souveränität des Landes und das Selbstbestimmungsrecht des liechtensteinischen Volkes für die Zukunft so gut als möglich abzusichern. Wer die liechtensteinische Geschichte kennt, weiss, dass wir viel Glück hatten, um während Jahrhunderten im Herzen dieses unruhigen europäischen Kontinents zu überleben, aber es waren auch politische Weitsicht und diplomatisches Geschick notwendig. Viele kleinere Staaten sind in den vergangenen drei Jahrhunderten von der Landkarte verschwunden.

Selbst in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts waren die grossen Staaten noch nicht bereit, Kleinstaaten wie Liechtenstein in den Völkerbund oder in die UNO als vollwertige souveräne Staaten aufzunehmen. Durch die zunehmende Globalisierung der Weltwirtschaft und die europäische Integration schien uns damals im Fürstenhaus die Lage Liechtensteins immer problematischer zu werden. Neue aussenpolitische Initiativen sowie eine eigenständige Aussenpolitik waren notwendig. Diese sollte sich, was die UNO-Mitgliedschaft betraf, von der schweizerischen Aussenpolitik unterscheiden, möglicherweise auch im Bereich der europäischen Integration.

1970 habe ich dann in Absprache mit meinem Vater die Grundzüge dieser neuen Aussenpolitik skizziert, wohlwissend, dass die Äusserungen teilweise auf Ablehnung und Unverständnis stossen werden. Die Umsetzung dieses Konzeptes dauerte bekanntlich lange, stiess innen- und aussenpolitisch auf so manchen Widerstand, war aber schliesslich sehr erfolgreich. In der dreihundertjährigen Geschichte des Fürstentums Liechtenstein waren die Souveränität des Landes und das Selbstbestimmungsrecht seiner Bevölkerung noch nie so gut abgesichert wie heute. Darüber hinaus haben die aussenpolitischen Erfolge des Fürstentums anderen Kleinstaaten die Möglichkeit eröffnet, ihre Souveränität durch die Mitgliedschaft in internationalen Organisationen besser abzusichern.

Nach diesem kurzen Blick in die Vergangenheit möchte ich doch einen Blick in die Zukunft unserer Aussenpolitik werfen. Die traditionell engen und guten Beziehungen zu unseren beiden Nachbarstaaten sollen weiterhin an erster Stelle unserer Aussenpolitik stehen. Nur sie haben dem kleinen Fürstentum in all diesen Jahrhunderten das Überleben ermöglicht, zuerst an der Seite Österreichs und dann an der Seite der Schweiz. War die Existenz eines unserer Nachbarn bedroht, so war auch unsere Existenz bedroht.

Die zweite Priorität sollte meiner Meinung nach unsere Mitgliedschaft bei der UNO und bei der WTO geniessen. Nur die Mitgliedschaft in der UNO garantiert uns die weltweite Anerkennung unserer Souveränität. Es gibt ausserdem nur wenige europäische Staaten, für welche die aussereuropäischen Märkte so wichtig sind wie für Liechtenstein. Unser Land hat überdurchschnittlich von der Globalisierung der Weltwirtschaft profitiert, weshalb unsere Mitgliedschaft in der WTO so wichtig ist und noch weiter an Bedeutung gewinnen wird.

Das Fürstentum Liechtenstein liegt im Herzen von Europa, und die europäische Entwicklung wird so wie in der Vergangenheit unsere Zukunft mitprägen, im Guten wie im Schlechten. Glücklicherweise ist dieser unruhige und kriegerische Kontinent in eine Friedensphase eingetreten, von der wir nur hoffen können, dass sie längere Zeit anhalten wird. Die Zeit der Eroberungskriege scheint nicht nur in Europa vorbei zu sein. Die Staaten sind viel mehr mit dem Problem konfrontiert, dass sie in kleinere Staaten zerfallen. Hier scheint wiederum Europa eine Vorreiterrolle zu spielen, wenn wir an den Zerfall der Kolonialreiche, der Sowjetunion, von Jugoslawien oder der Tschechoslowakei denken.

Diesen zentrifugalen Kräften in Richtung kleinere Staaten steht die Vision eines Vereinten Europas gegenüber. Der Schock der zwei Weltkriege und die Gefahr eines dritten Weltkrieges haben wesentlich dazu beigetragen, dass diese Vision teilweise verwirklicht wurde. Die EU hat im wirtschaftlichen Integrationsprozess grosse Fortschritte erzielt und übt diesbezüglich für andere Weltregionen eine Vorbildfunktion aus. Die WTO könnte von dieser Pionierarbeit der EU im wirtschaftlichen Bereich sehr profitieren und einige dieser Lösungen in den nächsten Jahrzehnten weltweit umsetzen. Ich hoffe allerdings nicht in der Landwirtschaftspolitik. Die Landwirtschaftspolitik der EU und der OECD-Staaten kostet dem Steuerzahler und Konsumenten dieser Länder ungefähr 1 Milliarde Dollar pro Tag.

Als ich mich für eine Mitgliedschaft Liechtensteins im EWR eingesetzt habe, selbst für den Fall, dass dieser in der Schweiz abgelehnt wird, stiess diese Idee bekanntlich zuerst auf Ablehnung in Wirtschaft und Politik. Heute sind selbst die ehemaligen Gegner Befürworter einer EWR-Mitgliedschaft Liechtensteins geworden. Sosehr mich das freut, sosehr bin ich allerdings der Meinung, dass wir die EWR-Mitgliedschaft Liechtensteins immer kritisch betrachten müssen. Durch die Erweiterung der EU sind die Kosten unserer EWR-Mitgliedschaft stark gestiegen und betragen ein Vielfaches unserer WTO- und UNO-Mitgliedschaft. Wir sind ein sehr kleiner Staat mit sehr beschränkten personellen und finanziellen Ressourcen. Nicht nur bei der EWR-Mitgliedschaft, sondern auch bei anderen Mitgliedschaften und aussenpolitischen Aktivitäten sollten wir uns immer wieder fragen, ob der Nutzen die aufgewendeten Kosten rechtfertigt.

Im Bereich Aussenpolitik möchte ich noch einen letzten Punkt ansprechen, und das ist die politische Integration Europas im Rahmen der EU. Die Vision der Vereinten Staaten von Europa ist wie erwähnt aus historischen Gründen verständlich. Es stellt sich mir aber nach dem Ende des Kalten Krieges die Frage, ob hier nicht versucht wird, mit Rezepten vergangener Jahrhunderte die europäischen Probleme des 19. und 20. Jahrhunderts zu lösen. Es kommt hinzu, dass die Grenzen dieses Europas politisch und geographisch nur schwer zu definieren sind. Mit jeder Erweiterung der EU werden voraussichtlich die Schwierigkeiten der politischen Integration steigen. Selbst wenn die Schweiz Mitglied der EU werden sollte, bleibt wohl ein Zuwarten und Beobachten der weiteren Entwicklung für uns die sinnvollste Lösung. Aus heutiger Sicht würde eine EU-Mitgliedschaft Liechtensteins nicht nur den Wohlstand, sondern auch das Selbstbestimmungsrecht der liechtensteinischen Bevölkerung verringern.

Wir müssen uns immer bewusst sein, dass wir ein Kleinststaat sind in einer Welt mit sehr viel grösseren Staaten. Wir müssen mit Intelligenz, Weitblick und Diplomatie unseren Weg finden. Wir können uns nicht auf unsere militärische oder wirtschaftliche Macht verlassen. Wir sind wie eine Maus in einer Herde von Elefanten. Auch die Maus ist ein Säugetier, ist grau und bewegt sich auf vier Beinen, aber sie muss sich sehr geschickt verhalten und eigene Wege gehen, um nicht von den Elefanten versehentlich oder gar absichtlich zertrampelt zu werden.

Die zweite Aufgabe war die Verfassungsreform, die ich mit der Unterstützung von verschiedenster Seite erfolgreich abschliessen konnte. Für das Fürstenhaus nicht überraschend ist 1992 im Zusammenhang mit der EWR-Frage der Konflikt über die Stellung der Monarchie in der Verfassung offen ausgebrochen. Es ist nicht nur gelungen, durch die Verfassungsreform das Selbstbestimmungsrecht des Volkes weiter auszubauen, sondern auch den Rechtsstaat zu stärken.

Zwei Punkte möchte ich herausstreichen, mit denen wir hier in Liechtenstein Verfassungsgeschichte geschrieben haben. Der erste Punkt ist die demokratische Legitimation der Erbmonarchie und der zweite Punkt das Selbstbestimmungsrecht auf Gemeindeebene.

In der Verfassungsgeschichte der Menschheit gab es zwar Wahlmonarchien, so z.B. im Heiligen Römischen Reich. Liechtenstein ist aber der erste Staat, in dem eine Erbmonarchie sich dauernd auf den Willen des Volkes abstützen muss, und zwar durch einen Verfassungsartikel, der dem Volk die Möglichkeit gibt, jederzeit in einer Volksabstimmung die Monarchie abzuschaffen. Wir haben vom Fürstenhaus diese Verfassungsänderung vorgeschlagen, weil wir nur so lange hier im Land das Staatsoberhaupt stellen wollen, solange die Mehrheit der liechtensteinischen Bevölkerung und wir der Meinung sind, dass die Monarchie einen positiven Beitrag zur Entwicklung dieses Landes und zur Wohlfahrt seiner Bevölkerung leisten kann und solange die Autonomie des Fürstenhauses respektiert wird. Sind diese Bedingungen nicht mehr erfüllt, möchten wir hier nicht mehr das Staatsoberhaupt stellen und uns wieder anderen Aufgaben widmen.

Der zweite Punkt ist wie erwähnt die Verankerung des Selbstbestimmungsrechtes auf Gemeindeebene. So wie die Monarchen versucht haben, ihren Herrschaftsanspruch durch die Religion zu legitimieren, so haben dies auch die Staaten getan und tun dies zum Teil auch heute noch. War es in einem Fall der Monarch von Gottes Gnaden, so war es im anderen Fall das von Gott erwählte Volk. Im europäischen Kulturkreis wurde durch die Aufklärung im 18. Jahrhundert aber der religiöse Herrschaftsanspruch immer mehr in Frage gestellt.

Im 19. und 20. Jahrhundert trat an die Stelle der Religion im Wesentlichen die Ideologie des Nationalismus. In der Religion sorgt der liebe Gott im Himmel für göttliche Gerechtigkeit, belohnt die Guten und bestraft die Bösen. Im Nationalismus sorgt der Staat für staatliche Gerechtigkeit und soll das Himmelreich auf Erden schaffen. Dadurch führt der Nationalismus früher oder später fast unvermeidlich in die verschiedensten Spielarten des Sozialismus.

Jetzt am Beginn des 3. Jahrtausends kann man klar erkennen, dass die Ideologien des Nationalismus und des Sozialismus eine Sackgasse in der menschlichen Entwicklung waren, die viel Leid über die Menschheit gebracht haben. Dem Nationalismus und dem Sozialismus sowie ihren verschiedenen Kombinationen sind allein im 20. Jahrhundert wahrscheinlich sehr viel mehr Menschen zum Opfer gefallen als in allen religiösen Kriegen und Verfolgungen der Menschheitsgeschichte.

Eine Rückkehr zur religiösen Legitimation des staatlichen Herrschaftsanspruchs widerspricht der Religionsfreiheit und würde wohl von weiten Teilen der Weltbevölkerung abgelehnt werden. Sowohl für den staatlichen als auch für den monarchischen Herrschaftsanspruch bleibt nur noch die demokratische Legitimation übrig.

Soweit bekannt, wurde der Herrschaftsanspruch schon bei den Jäger- und Sammlerkulturen der Steinzeit teilweise demokratisch legitimiert. Die alten Griechen waren nicht die Erfinder der Demokratie, aber sie haben ihr den Namen gegeben. Für die Zukunft der Menschheit ist wohl weniger entscheidend, wer die Demokratie erfunden hat, sondern warum sie in der Menschheitsgeschichte immer wieder gescheitert ist.

Für das wiederholte Scheitern der Demokratie wurden bis zur Aufklärung zwei Gründe vorgebracht:
1. Rechtssicherheit und Demokratie sind unvereinbar. Volksjustiz führt zur Lynchjustiz. Eine Volksversammlung kann einen nur etwas komplizierteren Rechtsfall weder untersuchen noch beurteilen.
2. Demokratie ist nur in kleinen politischen Einheiten möglich, bei denen das Volk wie in der Landsgemeinde zusammenkommen kann, um die verschiedenen politischen Geschäfte zu diskutieren und zu entscheiden.

Die amerikanische Revolution im 18. Jahrhundert hat diese beiden Probleme weitgehend gelöst. Das erste Problem durch die Gewaltenteilung, indem die Rechtsetzung einer Volksvertretung zugewiesen wurde und die Rechtsprechung einer vom Volk weitgehend unabhängigen Justiz. Das zweite Problem wurde durch die so genannte indirekte Demokratie gelöst, indem das Volk nicht mehr direkt entscheidet, sondern nur noch Vertreter wählt, die für das Volk entscheiden. Die amerikanische Verfassung ist heute die älteste Verfassung eines grösseren Staates, die immer noch Gültigkeit hat. In Frankreich dagegen gab es seit der kurz danach stattgefundenen französischen Revolution bis heute Verfassungen für zwei Kaiserreiche, zwei Königreiche und fünf Republiken. Aber auch die amerikanische Verfassung war keine Grundlage für den perfekten demokratischen Rechtsstaat. Sie war lange Zeit die Demokratie des weissen Mannes und sie konnte den blutigsten Bürgerkrieg des 19. Jahrhunderts nicht verhindern.

Es stellt sich die Frage, ob ein Demokratiemodell des 18. Jahrhunderts den Anforderungen des 3. Jahrtausends gerecht wird?

Meiner Meinung nach gibt es zwei Möglichkeiten, dieses Modell zu verbessern. Neben der indirekten Demokratie sollte es auch die direkte Demokratie geben, wie wir sie in der Schweiz und in Liechtenstein kennen. Die modernen Mittel der Kommunikation und der Information erlauben es der Bevölkerung, selbst in sehr grossen Staaten in Sachfragen selbst zu entscheiden. Deshalb sehen wir, dass in einer Reihe von Demokratien die Entwicklung in diese Richtung geht.

Der zweite Punkt betrifft das Selbstbestimmungsrecht. Das Selbstbestimmungsrecht ist in der UNO-Charta verankert, aber wurde bis jetzt von fast allen Mitgliedstaaten der UNO sehr restriktiv interpretiert. Liechtenstein ist der erste Staat, der das Selbstbestimmungsrecht auf Gemeindeebene in seiner Verfassung verankert hat. Verschiedentlich bin ich gefragt worden, warum sich das Fürstenhaus für so eine Verfassungsänderung einsetzt, denn, sollte die eine oder andere Gemeinde aus dem Fürstentum ausscheiden, würde dies doch ein Machtverlust des Fürstenhauses bedeuten.

Dem Fürstenhaus geht es nicht um politische Macht, und deshalb stellen wir wie erwähnt das Staatsoberhaupt in diesem Land nur so lange, wie dies von der Mehrheit der Bevölkerung gewünscht wird. Das Fürstentum Liechtenstein wird ausserdem nie eine Grossmacht sein. Entscheidend für das Fürstenhaus ist nicht die Frage, ob das Fürstentum aus 160 oder nur 16 km2 besteht. Entscheidend für uns ist die Frage, ob die Menschen im Fürstentum Liechtenstein in Wohlstand und Freiheit glücklich zusammenleben können. Bekanntlich gibt es in Europa noch kleinere Staaten als das Fürstentum Liechtenstein, bei denen die Menschen mit niedrigen Steuern in Wohlstand und Freiheit leben.

Wer die Menschheitsgeschichte einigermassen kennt, weiss, dass die Staaten nur eine beschränkte Lebenserwartung haben, sie kommen und gehen. Staaten sind Organisationen, die von Menschen geschaffen sind und die den Menschen zu dienen haben und nicht umgekehrt. Leider war das Kommen und Gehen der Staaten in der Menschheitsgeschichte in der Regel mit Kriegen verbunden. Eroberungskriege, wenn Staaten entstanden und gewachsen sind, Bürgerkriege, wenn sie wieder zerfielen.

Je länger desto weniger wird sich die Menschheit solche kriegerischen Prozesse leisten können, denn die raschen technologischen Fortschritte ermöglichen immer kleineren Staaten und Gruppen die Herstellung von Massenvernichtungswaffen. Ob der eine oder andere Landstrich zu diesem oder jenem Staat gehört, sollte nicht mehr mit der Waffe in der Hand auf dem Schlachtfeld, sondern mit dem Wahlzettel in der Hand an der Urne entschieden werden. Falls sich die Menschheit in diese Richtung entwickelt, ist dies nur zu unserem Vorteil, denn Liechtenstein wird wohl immer zu klein sein, um sich militärisch zu verteidigen.

Dies war auch der Grund, weshalb ich das Liechtenstein Institut an der Universität Princeton gegründet habe, das sich mit dem Selbstbestimmungsrecht auseinander setzt. Natürlich wird es noch lange dauern, bis sich so ein Konzept weltweit durchsetzt, aber gerade das kleine Liechtenstein kann da eine Vorreiterrolle spielen und zum Wohle der Menschheit ein sinnvolles Ziel für seine Aussenpolitik setzen.

Die dritte Aufgabe war die Schaffung eines neuen Hausgesetzes, das den Erfordernissen des 3. Jahrtausends gerecht wird. Unsere Familie kennt seit dem Mittelalter hausgesetzliche Bestimmungen, die wesentlich dazu beigetragen haben, dass die Familie über Jahrhunderte hinweg zusammengehalten und gemeinsam alle Schwierigkeiten überwunden hat. Die letzte Fassung unseres Hausgesetzes stammt aus dem Jahre 1606. Im 19. und 20. Jahrhundert sind verschiedene Versuche gescheitert, dieses Hausgesetz durch ein neues zu ersetzen, welches den Bedürfnissen des Fürstenhauses besser entspricht. 1993 ist es mir schliesslich gelungen, die stimmberechtigten Familienmitglieder davon zu überzeugen, ein neues Hausgesetz zu verabschieden, das im Landesgesetzblatt publiziert wurde. Der kurz davor ausgebrochene Konflikt über die Stellung der Monarchie in der Verfassung hat sicher dazu beigetragen, die Mitglieder des Fürstenhauses davon zu überzeugen, ein zeitgemässes Hausgesetz zu verabschieden. Ich hoffe, dass dieses Hausgesetz eine gute Grundlage sein wird für die Entwicklung der Monarchie und des Fürstenhauses im 3. Jahrtausend, so, wie es die alten hausgesetzlichen Bestimmungen im 2. Jahrtausend waren.

Die vierte Aufgabe war die Reorganisation und der Wiederaufbau des fürstlichen Vermögens. Bekanntlich war das 20. Jahrhundert für das fürstliche Vermögen mit grossen Verlusten verbunden, nur vergleichbar mit den Verlusten, welche die Familie im 14. und 15. Jahrhundert erlitten hat. Es war immer eine Stärke der liechtensteinischen Monarchie, dass die Kosten der Monarchie nicht vom Steuerzahler, sondern vom fürstlichen Vermögen getragen wurden. In Zeiten der Not konnte der Fürst darüber hinaus den Staat und seine Bevölkerung finanziell unterstützen. Nach dem Zweiten Weltkrieg mussten die Kosten der Monarchie immer wieder durch Verkäufe aus dem Kunst- und Grundbesitz des fürstlichen Vermögens abgedeckt werden. Ich bin sehr froh, dass mir in den letzten dreissig Jahren die Reorganisation und der Wiederaufbau des fürstlichen Vermögens gelungen ist. Nur so ist auf Dauer nicht nur die finanzielle, sondern auch die politische Unabhängigkeit der Monarchie gesichert. Die fürstliche Vermögensverwaltung ist ein Aufgabenbereich, dem ich mich nach meinem Rückzug aus der liechtensteinischen Politik weiter widmen möchte.

Die zwei letzten Aufgaben, das Hausgesetz und die fürstliche Vermögensverwaltung, standen weniger im Rampenlicht der Öffentlichkeit. Sie aber bilden die Grundlage für die Funktionsfähigkeit der liechtensteinischen Monarchie und damit des Fürstentums Liechtenstein.

Allen, die mir in den vergangenen Jahrzehnten bei der Bewältigung dieser vier Aufgaben geholfen haben, möchte ich noch einmal danken. Darf ich Sie bitten, auch den Erbprinzen bei seinen Aufgaben zu unterstützen. Wie für die vergangenen Generationen des Fürstenhauses wird auch für ihn die Aussenpolitik in Zukunft ein wichtiger Schwerpunkt sein. Innenpolitisch halte ich die Absicht des Erbprinzen, die Aufgaben des Staates im 3. Jahrtausend zu überdenken, für sehr wichtig. Ich bin sicher, dass es ihm mit Gottes Hilfe genauso gut wie seinen Vorgängern gelingen wird, alle Schwierigkeiten zu überwinden, mit denen sich unser kleines Heimatland in Zukunft auseinander setzen muss.

Sehr geehrte Landtagsabgeordnete, für die vor Ihnen liegenden Aufgaben wünsche ich Ihnen viel Erfolg und Gottes Segen.
13. Februar 2003

Thronrede, Fürst Hans-Adam II.

Aufklappen und Zuklappen

Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 13. Februar 2003

Im Namen des Fürstenhauses möchte ich allen Landtagsabgeordneten, die dem Fürstenhaus und dem Fürstentum das Vertrauen ausgesprochen haben, sehr herzlich danken. Gemeinsam mit der Regierung und der Verfassungskommission haben Sie eine gute Lösung gefunden, um den jahrelangen Verfassungskonflikt um die Monarchie zu beenden, der dem Land innenpolitisch, aber noch mehr aussenpolitisch, grossen Schaden zugefügt hat. Die Verfassungsreform bildet eine solide Grundlage, auf der sich das Fürstentum Liechtenstein in diesem dritten Jahrtausend weiterentwickeln kann. Der demokratische Rechtsstaat wird ausgebaut und braucht weder in Europa noch ausserhalb Europas einen Vergleich zu scheuen. Nach der Verfassungsreform gibt es wohl keinen Staat, der seinem Volk so viele demokratische Rechte einräumt wie das Fürstentum Liechtenstein.
Die Verfassungsreform garantiert unter anderem dem liechtensteinischen Volk, dass der Fürst das Amt des Staatsoberhauptes nur so lange ausübt, solange eine Mehrheit des Volkes dies wünscht. Meines Wissens hat es in der Verfassungsgeschichte der Menschheit noch keine Monarchie gegeben, die sich so ausdrücklich auf den Willen des Volkes abstützt und dadurch legitimiert wird.
Natürlich bedauern wir es im Fürstenhaus, dass von 25 Abgeordneten 12 dem Fürstenhaus das Vertrauen entzogen haben. In diesem Zusammenhang drängt sich die folgende Frage auf: Was für eine Lösung schlagen diese Abgeordneten dem liechtensteinischen Volk vor?
Da zeigt sich schon das erste Problem: Einige Abgeordnete schlagen Änderungen der Verfassung von 1921 vor, andere wollen diese Verfassung unverändert lassen. Aber selbst jene, die bei der Verfassung von 1921 bleiben wollen, haben in der Vergangenheit weitgehende Änderungen dieser Verfassung verlangt. Das doppelte Nein bei der Volksabstimmung dient nur einem Zweck, und das ist die Fortsetzung des Verfassungsstreites um die Monarchie ohne absehbares Ende. Allerdings würde das Fürstenhaus den Verfassungsstreit, der dem Land und dem Fürstenhaus so geschadet hat, nicht fortsetzen und sich aus dem Land zurückziehen.
Damit kommen wir aber schon zum zweiten Problem: Nicht nur das Fürstenhaus, sondern voraussichtlich auch die grosse Mehrheit des liechtensteinischen Volkes lehnt die Fortsetzung des jahrelangen Verfassungsstreites um die Monarchie ab. Um eine drohende Abstimmungsniederlage zu verhindern, haben verschiedene Personen und politische Gruppen vor ein paar Monaten den Versuch unternommen, eine Volksabstimmung durch Klagen bei den liechtensteinischen Gerichten zu verhindern. Mit diesem Schritt wird aber nicht nur dem Fürstenhaus, sondern auch dem liechtensteinischen Volk das Vertrauen entzogen. Das liechtensteinische Volk soll entgegen unseren Bestimmungen in Verfassung und Gesetz nicht mehr entscheiden dürfen, noch dazu in einer Frage, bei der es um die existenzielle Zukunft unseres Landes geht.
Das dritte und grösste Problem stellt der wohl beispiellose Vorstoss beim Europarat dar. Nachdem man dem Fürstenhaus und dem liechtensteinischen Volk das Vertrauen entzogen hat, entzieht man vorsorglich gleich auch der liechtensteinischen Gerichtsbarkeit das Vertrauen und wendet sich an den Europarat, bevor das liechtensteinische Gericht sich mit dem Fall überhaupt befassen konnte.
Das Ziel dieses Vorstosses war es, das Fürstentum Liechtenstein de facto in ein Protektorat des Europarates zu verwandeln. Ein Lord aus Nordirland sollte zusammen mit einer bis vor kurzem weitgehend unbekannten Venedig-Kommission Land und Volk vorschreiben, welche Verfassung hier
eingeführt wird. Dabei kommt der Lord aus einem Staat, der keine Verfassung kennt. Die Mitglieder der Venedig-Kommission kommen aus Staaten, die entweder ihren Völkern weniger demokratische Rechte einräumen oder in denen der Rechtsstaat weniger stark ausgebaut ist als in Liechtenstein.
Falls der Europarat an einem Ausbau des demokratischen Rechtsstaates bei seinen Mitgliedern interessiert ist, würde ich es begrüssen, wenn er nach der Volksabstimmung im Einzelnen die liechtensteinische Verfassung mit den Verfassungen der anderen Mitgliedsländer vergleicht. Dabei würden die Experten schnell feststellen, dass kein anderes europäisches Volk so viele demokratische Rechte besitzt wie das liechtensteinische, und dass der Monarch in Liechtenstein seine Funktionen nur so lange wahrnimmt, solange eine Mehrheit des Volkes dies tatsächlich wünscht. Nicht die liechtensteinische Verfassung müsste sich an einem nirgends festgelegten europäischen Mittelmass orientieren, sondern die liechtensteinische Verfassung wäre ein Modell, an dem sich die anderen europäischen Verfassungen orientieren könnten.
Darf ich jene bitten, die dem Fürstenhaus das Vertrauen entzogen haben, eine demokratische Entscheidung des liechtensteinischen Volkes zu akzeptieren und sich von Gruppen und Personen zu distanzieren, welche die Souveränität des Landes und das Selbstbestimmungsrecht seiner Bevölkerung in Frage stellen. Es ist in der heutigen Zeit nicht schwer, im Ausland Gegner des Fürstentums Liechtenstein zu finden, sei es wegen des Finanzplatzes, der Monarchie oder ganz einfach, weil wir ein erfolgreicher Kleinstaat sind. Ein Kleinstaat, der Jahrhunderte im Herzen dieses unruhigen Europas überlebt hat, währenddem sehr viel grössere Staaten und Reiche entstanden und wieder verschwunden sind.
Wir sind im Fürstenhaus zuversichtlich, dass uns eine deutliche Mehrheit der liechtensteinischen Bevölkerung auch weiterhin das Vertrauen schenkt. Nur so wird es möglich sein, diesen jahrelangen Verfassungsstreit um die Monarchie zu beenden und die Souveränität des Landes wie auch das Selbstbestimmungsrecht seiner Bevölkerung langfristig zu sichern. Wie vor gut 50 Jahren sollte es uns wiederum gelingen, die innenpolitischen Gräben zuzuschütten und die Gegner des Fürstentums im Inland politisch und sozial zu integrieren. In seiner langen Geschichte war das Fürstentum Liechtenstein noch nie so erfolgreich wie in den vergangenen zwanzig Jahren. Es wäre bedauerlich, wenn sich das Fürstentum Liechtenstein am Höhepunkt seines Erfolges selbst zerstören würde.
Sehr geehrte Landtagsabgeordnete, für die vor Ihnen liegenden Aufgaben wünsche ich Ihnen viel Erfolg und Gottes Segen.
07. Februar 2002

Thronrede, Fürst Hans-Adam II.

Aufklappen und Zuklappen

Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 7. Februar 2002

Dem Landtagspräsidenten, der Regierung und allen Persönlichkeiten innerhalb und ausserhalb des Landtages, die sich für eine Lösung des Verfassungsstreites um die Stellung der Monarchie eingesetzt haben, möchte ich im eigenen Namen sowie im Namen des Fürstenhauses sehr herzlich danken. Der Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag vom 20. November 2001 bietet eine Lösung für den Verfassungskonflikt um die Monarchie, welche den verschiedensten Bedenken Rechnung trägt, ohne die Staatsform grundlegend zu ändern.
Noch einmal möchte ich daran erinnern, dass nicht das Fürstenhaus mit der Diskussion über die Stellung der Monarchie in der Verfassung begonnen hat. Es waren Persönlichkeiten und Gruppen, die teilweise schon seit Jahrzehnten ein Problem mit unserer Staatsform haben, auch wenn sie in der Regel dies öffentlich nicht gerne zugeben. Selbstverständlich steht es jedermann frei, sich für eine Änderung der Staatsform und für die Abschaffung der Monarchie einzusetzen, solange man sich an die Spielregeln des demokratischen Rechtsstaates hält.
Wir haben uns im Fürstenhaus über Jahre hinweg bemüht, berechtigten Bedenken Rechnung zu tragen. Wir waren kompromissbereit, denn sonst würde man heute über den Verfassungsvorschlag des Fürstenhauses vom 1. März 2001 reden, und nicht über die Regierungsvorlage. Wir sind auch bereit, mit einer Delegation des Landtages über die Regierungsvorlage zu sprechen. Wir haben zugestimmt, dass die Rechte des Fürsten eingeschränkt werden, allerdings immer unter dem Vorbehalt, dass die Einschränkungen den demokratischen Rechtsstaat stärken und die Staatsform beibehalten wird. Wir gehen im Fürstenhaus davon aus, dass eine Mehrheit des Volkes weiterhin an dieser Staatsform festhalten möchte, welche dem Land und seiner Bevölkerung viele Vorteile gebracht hat.
Die Regierungsvorlage bietet aber auch jenen Persönlichkeiten und Gruppierungen, welche die bestehende Staatsform ablehnen, die Möglichkeit, im Rahmen des demokratischen Rechtsstaates diese Staatsform zu ändern, ohne dass dies Fürst und Fürstenhaus verhindern können. In diesem Zusammenhang möchte ich doch darauf hinweisen, dass die Geschichte des 20. Jahrhunderts leider allzu viele Bespiele kennt, bei denen selbst ernannte Demokraten, ohne das Volk zu fragen, Monarchien beseitigt haben, um dann eine Diktatur einzuführen. Ich hoffe, dass sowohl die Mehrheit des Landtages als auch des Volkes Verständnis dafür hat, wenn es dem Fürstenhaus beim besten Willen nicht möglich ist, mit jenen einen Kompromiss zu schliessen, für die nicht nur die Monarchie, sondern auch der demokratische Rechtsstaat zur Disposition steht.
Eine Fortsetzung des Verfassungsstreites, der sowohl dem Land als auch dem Fürstenhaus geschadet hat, ist jedenfalls für das Fürstenhaus keine Alternative mehr. Landtag und Volk müssen jetzt über die Regierungsvorlage entscheiden. Die Gegner dieser Regierungsvorlage sollen endlich dem Volk mitteilen, welche Ziele sie tatsächlich verfolgen. Soll es die Rückkehr zur Situation sein wie vor 1938 unter Beibehaltung der Verfassung von 1921? Soll es eine neue Verfassung geben, bei der die Monarchie nur noch eine symbolische Funktion wahrnimmt? Soll es eine Lösung geben, bei der das Fürstenhaus nicht mehr das Staatsoberhaupt stellt?
Ich kann nur wiederholen, was ich bei früheren Gelegenheiten gesagt habe: Dem Fürstenhaus geht es nicht um politische Macht. Wir sind aber im Fürstenhaus eine Verpflichtung gegenüber diesem Land und seiner Bevölkerung eingegangen und wir werden dieser Verpflichtung nachkommen, solange dies von der Mehrheit der liechtensteinischen Bevölkerung gewünscht wird.
Jeder Fürst und jeder Erbprinz, der politische Verantwortung für dieses Land übernimmt, muss damit rechnen, dass er von seinen politischen Gegnern persönlich angegriffen wird. Seit über 30 Jahren, seitdem ich mich öffentlich für die Souveränität des Landes und das Selbstbestimmungsrecht seiner Bevölkerung einsetze, kenne ich diese persönlichen Angriffe. Dass meine politischen Gegner ein personelles Problem mit mir haben, kann ich verstehen. Die Entwicklung der letzten 30 Jahre hat mir weitestgehend Recht gegeben, und seitdem meine Gegner sich entschlossen haben, ihren Konflikt mit mir öffentlich auszutragen, haben sie bis jetzt noch bei jeder Abstimmung und bei jeder Wahl verloren. Das Problem meiner Gegner mit mir als Person wäre schon längst gelöst und der Erbprinz würde heute den Landtag eröffnen, hätten diese nicht mit dem Verfassungsstreit über die Stellung der Monarchie begonnen und eine Beilegung dieses Streites bis jetzt verhindert.
Die Regierungsvorlage zur Verfassung wird abgelehnt - sei es aus emotionellen Gründen, sei es aus anderen Gründen - mit der Behauptung, damit werde die Monarchie auf Kosten des demokratischen Rechtsstaates gestärkt. Diese Behauptung entspricht nicht den Tatsachen, vielmehr ist das Gegenteil der Fall.
Wie erwähnt, erhalten die Gegner der heutigen Staatsform die Möglichkeit, diese zu ändern, ohne dass Fürst und Fürstenhaus dies verhindern können. Dies ist gemäss Verfassung von 1921 nicht möglich.
Das Volk kann dem Fürsten in einer Abstimmung das Misstrauen aussprechen, wobei es dann am Fürstenhaus liegt, die entsprechenden Massnahmen zu treffen. Damit wird eine klare Trennung zwischen der Person des Monarchen und der Institution der Monarchie geschaffen.
Neu kann der Landtag der Regierung das Vertrauen entziehen und sie zum Rücktritt zwingen. Ein Recht, das bisher nur dem Fürsten vorbehalten war. Fürst und Landtag können nur noch gemeinsam ein einzelnes Regierungsmitglied entlassen. Gegenüber der Verfassung von 1921 wird damit der Landtag gestärkt.
Der Fürst verzichtet auf die Beamtenernennungen zugunsten der Regierung.
Das Notrecht des Fürsten wird zeitlich und materiell eingeschränkt, was bis jetzt nicht der Fall war.
Der Fürst verzichtet auf das Vetorecht bei den Richterernennungen. Der Landtag kann dem Fürsten seinen Richterkandidaten aufzwingen, vorausgesetzt der Landtag vertritt die Mehrheit des Volkes. Darüber hinaus sind alle im Landtag vertretenen Parteien auch in dem Gremium vertreten, welches die Richter dem Landtag vorschlägt.
Liest man sich die einzelnen Stellungnahmen der Landtagsabgeordneten zur Regierungsvorlage durch, so stellt man bedauerlicherweise fest, dass es den Gegnern unserer Staatsform gelungen ist, bei einem Teil der Abgeordneten tiefes Misstrauen gegenüber dem Fürstenhaus zu säen. Können die Gegner der Regierungsvorlage den einzelnen Fürsten während der vergangenen 300 Jahre denn wirklich Machtmissbrauch vorwerfen? Wer für die Zukunft einen Machtmissbrauch fürchtet, darf nicht bei der Verfassung von 1921 bleiben, sondern muss Ja sagen zur Regierungsvorlage. Wer den Verfassungsvorschlag ablehnt, stellt weniger das Fürstenhaus als vielmehr den Landtag vor ein grosses Problem. Spricht der Landtag dem Fürstenhaus das Misstrauen aus und lehnt den Verfassungsvorschlag ab, so stellt sich die Frage: Wie wird das Volk entscheiden?Lehnt auch das Volk den Verfassungsvorschlag ab und spricht dem Fürstenhaus das Misstrauen aus, so ist die Vertrauensgrundlage zerstört, welche es dem Fürstenhaus bis jetzt ermöglicht hat, für dieses Land politische Verantwortung zu tragen. Dem Erbprinzen und mir bleibt dann keine andere Wahl, als den Zustand wiederherzustellen wie vor 1938 und die weitere Entwicklung abzuwarten. Nur so können wir den Verfassungsstreit um die Monarchie beenden und der Öffentlichkeit beweisen, dass es dem Fürstenhaus nicht um die politische Macht geht. Der Landtag steht dann allerdings vor einem politischen Scherbenhaufen, und es wird der Landtag dem Volk einen Weg aus der Krise aufzeigen müssen. Wird der Landtag bei der Verfassung von 1921 bleiben oder wird er eine Verfassung ausarbeiten, bei der die Monarchie nur noch eine symbolische Funktion hat, oder schlägt der Landtag dem Volk eine Lösung vor, bei dem das Fürstenhaus nicht mehr das Staatsoberhaupt stellt?
Lehnt der Landtag den Verfassungsvorschlag ab und spricht das Volk mehrheitlich dem Fürstenhaus und der Regierung das Vertrauen aus, dann wird der Landtag als Institution geschwächt. Der Landtag bezieht seine Legitimation aus dem Anspruch, das Volk zu vertreten. Vertritt der Landtag in so einer entscheidenden Frage, bei der es um die Zukunft dieses Landes geht, nicht mehr das Volk, so stellt sich die Frage: Wen vertritt der Landtag?
Deshalb möchte ich jene Landtagsabgeordneten bitten, welche den Verfassungsvorschlag ablehnen, sich dies noch einmal zu überlegen. Lassen Sie sich nicht von einer kleinen Gruppe missbrauchen, für die der Landtag nichts anderes ist als eine Figur auf dem Schachbrett, die man opfern kann in einem Verfassungsstreit, der schon längst Selbstzweck geworden ist! Stimmen Sie dem Verfassungsvorschlag zu! Das Volk wird Ihnen danken und dem Verfassungssvorschlag ebenfalls seine Zustimmung geben, denn es hat so wie das Fürstenhaus genug von diesem Verfassungsstreit. Dann können wir uns wieder alle gemeinsam zum Wohl dieses Landes und seiner Bevölkerung den Aufgaben und Problemen zuwenden, welche vor uns liegen.
Sehr geehrte Landtagsabgeordnete: Für die vor Ihnen liegende Entscheidung wünsche ich Ihnen viel Erfolg und Gottes Segen
29. März 2001

Thronrede, Fürst Hans-Adam II.

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Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 29. März 2001

Zur Wahl in den Landtag möchte ich Ihnen sehr herzlich gratulieren und Ihnen danken, dass Sie sich für diese wichtige Aufgabe in unserem Staat einsetzen. Nicht nur dem Landtag, sondern der ganzen liechtensteinischen Bevölkerung ist es in der jüngsten Vergangenheit bewusst geworden, dass unser kleines Heimatland vor grossen Herausforderungen steht.
Die OECD-Staaten haben dem Fürstentum Liechtenstein vorgeworfen, die Justiz würde beim Kampf gegen das organisierte Verbrechen und die Geldwäsche zu wenig unternehmen und die Rechtshilfe funktioniere nur mangelhaft. Leider müssen wir zugeben, dass ein Teil der Vorwürfe berechtigt war. Es gab seit Jahrzehnten Missstände im Justizbereich, auf die sowohl mein Vater als auch ich hingewiesen haben. Die Missstände waren zu einem kleineren Teil auf mangelhafte Vorschriften zurückzuführen, zu einem grösseren Teil jedoch auf personelle Probleme, sowohl was die Quantität als auch die Qualität betrifft. Bekanntlich sind die besten Vorschriften wertlos, wenn sie in der Praxis nicht umgesetzt werden.
Glücklicherweise haben Regierung und Landtag letztes Jahr den Ernst der Lage erkannt und die notwendigen Reformen eingeleitet, was die gesetzlichen Vorschriften und die personellen Ressourcen betrifft. Auch die neue Regierung und der neue Landtag werden auf diesem Weg der Reformen voranschreiten, denn wir müssen zu unserem eigenen Vorteil das grösste Interesse an einem sauberen Finanzplatz haben. Die OECD hat inzwischen auch anerkannt, dass entscheidende Fortschritte erzielt wurden. Was die Sauberkeit des Finanzplatzes betrifft, brauchen wir uns nicht mehr zu schämen. So mancher OECD-Staat hat nun gegenüber Liechtenstein einiges nachzuholen.
In diesem Zusammenhang ist es mir ein Anliegen, die masslosen Beschuldigungen, welche im Herbst 1999 gegen eine Reihe von liechtensteinischen Persönlichkeiten und Institutionen vorgebracht wurden, zurückzuweisen. Die umfangreichen Untersuchungen des liechtensteinischen Sonderstaatsanwaltes in dieser Angelegenheit haben ergeben, dass der Länderbericht über Liechtenstein des Deutschen Bundesnachrichtendienstes, welcher vom Bundeskanzleramt an die Medien weitergeleitet wurde, sich in den Kernaussagen auf Angaben stützt, die ein Informant des Bundesnachrichtendienstes geliefert hat, der wegen Erpressung und Betrug zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wurde. Dass solche falsche Beschuldigungen ungeprüft übernommen wurden, um auf einen Staat politischen Druck auszuüben, ist eine Vorgangsweise, von der ich gehofft habe, dass sie zumindest in Europa seit einiger Zeit der Vergangenheit angehört.
Sosehr ich davon überzeugt bin, dass das Fürstentum Liechtenstein bedingungslos «Ja» zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens und der Geldwäsche sagen muss sowie zu einer Zusammenarbeit mit den OECD-Staaten auf diesem Gebiet, sosehr bin überzeugt, dass das Fürstentum Liechtenstein bedingungslos «NEIN» zu den Wünschen der OECD-Staaten sagen soll, was die Steuerharmonisierung betrifft. Steuerharmonisierung ist nichts anderes als eine freundliche Umschreibung für den Versuch, ein weltweites Steuerkartell zu errichten. Dass die gleichen Politiker, welche mit allen möglichen und leider auch unmöglichen Mitteln die Errichtung eines weltweiten Steuerkartells anstreben, private Kartelle verbieten und unter Strafe stellen, ist nur die eine Seite des Problems. Das grössere Problem ist, dass dieses Steuerkartell unter völliger Missachtung der Privatsphäre des einzelnen Menschen, was dessen finanzielle Verhältnisse betrifft, errichtet werden soll. Es soll ein umfassender und weltweiter Informationsaustausch stattfinden. Am Ende steht der gläserne Mensch, der gegenüber dem Staat in allen seinen finanziellen Transaktionen Rechenschaft schuldet.
Es kommt hinzu, dass einige OECD-Staaten den Rechtsstaat bezüglich der Steuern auf den Kopf gestellt haben: Muss der Staat in einem Rechtsstaat dem Verbrecher seine Schuld nachweisen, muss der Steuerzahler dem Staat seine Unschuld nachweisen. Am Ende des 20. Jahrhunderts konnte man hoffen, dass sich die Freiheit und der demokratische Rechtsstaat weltweit durchsetzen werden. Am Anfang des 21. Jahrhunderts müssen wir schon wieder darum kämpfen, dass die Menschen nicht in eine neue Form der Leibeigenschaft absinken, wie dies bereits Professor Friedrich August von Hayek in seinem Buch «Der Weg in die Leibeigenschaft» beschrieben hat. Es gibt das Sprichwort, dass der Weg in die Hölle mit guten Vorsätzen gepflastert ist. Die Bemühungen der OECD um eine falsch verstandene Steuergerechtigkeit führen zum weltweiten Steuerkartell und zur Unterbindung des Steuerwettbewerbes, und von dort in die Leibeigenschaft. Ist denn ein Mensch frei, der mehr als die Hälfte des Jahres über Steuern und Abgaben gezwungen wird, Frondienst für den Staat zu leisten?
Es sind die kleinsten und schwächsten Staaten dieser Welt, die heute das Opfer der OECD sind. Es liegt in der Konsequenz dieser Vorgangsweise, dass früher oder später auch grössere Staaten von diesem Prozess erfasst werden. Sollen wir uns alle dem Diktat der OECD beugen? Wollen wir eine Weltregierung, die OECD heisst und gegenüber niemandem verantwortlich ist, ausser vielleicht einigen Politikern, die im Hintergrund die Fäden ziehen?
Falls die OECD ein Steuerkartell errichten will, steht ihr das frei, solange nur die Mitgliedländer betroffen sind. Jeder Versuch, dieses Steuerkartell mit Sanktionsdrohungen auf Nicht-Mitgliedstaaten auszudehnen, ist ein klarer Verstoss gegen das Völkerrecht. Wenn die OECD der Meinung ist, dass wir im Völkerrecht Vorschriften brauchen, in denen der Steuerwettbewerb geregelt wird, so hat die OECD die Möglichkeit, ihre Wünsche in den dafür zuständigen Gremien vorzubringen. Dabei sollte das Interesse des Steuerzahlers im Vordergrund stehen und nicht vergessen werden, dass alle Kartelle früher oder später gescheitert sind und den Betroffenen mehr Schaden zugefügt haben, als wenn man sich gleich dem Wettbewerb gestellt hätte.
Sehr geehrte Abgeordnete: Wie Sie sehen, steht unser kleines Heimatland in den nächsten Jahren vor grossen Herausforderungen, und wir können uns den Luxus einfach nicht mehr leisten, den Verfassungsstreit über die Zukunft der Monarchie fortzusetzen. Dieser Streit schadet uns allen innen- und aussenpolitisch, in einer Zeit, in der wir im Interesse des Landes zusammenarbeiten sollten. Die Bedingungen, zu denen das Fürstenhaus ein Staatsoberhaupt stellt, welches politische Verantwortung trägt, sind bekannt. Der Vorwurf einiger Politiker, der Verfassungsentwurf des Fürstenhauses stärke die Monarchie auf Kosten des demokratischen Rechtsstaates, entspricht nicht den Tatsachen. Das Gegenteil ist der Fall:
1. Der Fürst verzichtet auf die Beamtenernennungen zugunsten der Regierung.
2. Der Fürst verzichtet bei den Richterernennungen auf das Vetorecht.
3. Das Notrecht des Fürsten wird zeitlich und materiell eingeschränkt.
4. Nicht nur der Fürst kann der Regierung das Vertrauen entziehen, sondern neu auch der Landtag.
5. Dem Volk soll die Möglichkeit gegeben werden, ein Misstrauensvotum gegen den Fürsten einzubringen, worauf das Fürstenhaus den Fürsten seines Amtes entheben kann.
6. Das Volk hat die Möglichkeit, über eine Verfassungsinitiative die Monarchie abzuschaffen, ohne dass Fürst oder Fürstenhaus dagegen ein Veto einlegen können.
Ich möchte ausdrücklich festhalten, dass es dem Fürstenhaus nicht um politische Macht geht. Wir können sehr gut mit einer Monarchie leben, welche nur noch symbolische Bedeutung hat, oder auch mit der Republik. Darüber entscheiden aber nicht einige Politiker, sondern gemäss Verfassungsvorschlag des Fürstenhauses das Volk. Solange die Mehrheit des Volkes wünscht, dass wir im Fürstenhaus zu der politischen Verantwortung stehen, welche unsere Vorfahren übernommen haben, werden wir dies sowohl in guten wie auch in schlechten Zeiten tun. Wir sind im Fürstenhaus zuversichtlich, dass wir gemeinsam die schwierige Situation überwinden werden und die seit Jahrzehnten erfolgreiche Entwicklung des Landes fortsetzen können.
Sehr geehrte Abgeordnete: Für die vor Ihnen liegenden Aufgaben wünsche ich Ihnen viel Erfolg und Gottes Segen.
16. Februar 2000

Thronrede, Fürst Hans-Adam II.

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Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 16. Februar 2000


In ausländischen Medien erschienen während der vergangenen Monate immer wieder kritische Berichte über das Fürstentum Liechtenstein. Ein Teil dieser Berichte ist sicher falsch, aber wir müssen uns fragen, ob nicht wir manchmal Anlass geboten haben für so eine negative Berichterstattung. Einer der Problembereiche, welcher von den ausländischen Medien dankbar aufgenommen wurde, ist die nun schon seit Jahren andauernde Verfassungsdiskussion. Wir müssen nun im Interesse des Landes eine Entscheidung treffen, wie immer diese Lösung auch aussehen mag, damit alle Beteiligten sich neuen Aufgaben widmen können.

In diesem Zusammenhang möchte ich doch in Erinnerung rufen, dass nicht das Fürstenhaus, sondern Politiker aus allen drei im Landtag vertretenen Parteien mit dieser Verfassungsdiskussion begonnen haben. Der Landtag hat mit überwältigender Mehrheit vor mehreren Jahren eine Verfassungskommission gewählt, welche mit mir in erster Linie über die zukünftige Stellung der Monarchie in der Verfassung Gespräche geführt hat. Bei einigen Verfassungsartikeln konnten wir uns einigen, bei anderen nicht.

Eine unterschiedliche Auffassung besteht offensichtlich schon in der Frage, wozu in Zukunft ein Staat zu dienen hat. Wir sind im Fürstenhaus der Auffassung, dass der Staat dazu dienen soll, dass die Menschen innerhalb seiner Grenzen in Freiheit und Frieden miteinander leben können, und dass die Mitgliedschaft auf Freiwilligkeit beruht. Zwar ist in Europa das Prinzip der Freiwilligkeit, was den Einzelnen betrifft, seit dem Zusammenbruch des Sozialismus in Osteuropa nicht mehr in Frage gestellt, aber inwieweit es grösseren Gruppen zusteht, ist ungeklärt. Das Selbstbestimmungsrecht ist zwar in der UNO-Charta sowie in verschiedenen internationalen Verträgen verankert, aber im Völkerrecht wird es mehrheitlich dahin gehend interpretiert, dass es nur Gruppen zusteht, die sich in Rasse, Religion, Sprache oder Kultur von ihren Nachbarn unterscheiden. Diese Interpretation des Selbstbestimmungsrechtes hat immer wieder zur Unterdrückung von Minderheiten, zur Zwangsassimilierung oder gar zu ethnischen Säuberungen geführt. In einigen Fällen waren Bürgerkriege die Folge, und die betroffenen Staaten sind auseinandergefallen, wie wir das am Beispiel Jugoslawiens in jüngster Zeit aus nächster Nähe mitverfolgen konnten. Aus liechtensteinischer Sicht hat diese problematische Interpretation des Selbstbestimmungsrechtes aber noch einen weiteren grossen Nachteil. Wir unterscheiden uns nicht von unseren Nachbarn in Rasse, Religion, Sprache oder Kultur, und deshalb könnte uns in einem vereinten Europa dieses Selbstbestimmungsrecht nicht mehr zustehen. Das Fürstentum Liechtenstein hat deshalb ein ganz grosses Interesse an einer anderen Interpretation des Selbstbestimmungsrechtes, und zwar eines auf Gemeindeebene. Dafür setzen wir uns schon seit vielen Jahren international ein und können kleine Fortschritte verzeichnen, denn die Einsicht wächst, dass die bisherige Interpretation des Selbstbestimmungsrechtes problematisch ist und viel Unheil angerichtet hat. Wenn wir unsere Interpretation des Selbstbestimmungsrechtes auf Gemeindeebene in der Verfassung verankern, so erhöhen wir nicht nur unsere Glaubwürdigkeit gegenüber aussen, sondern leisten einen wichtigen Beitrag zur langfristigen Absicherung des Selbstbestimmungsrechtes unserer Bevölkerung in Europa.

Wenn hier im Land immer wieder behauptet wird, der Verfassungsvorschlag des Fürstenhauses dient nur dazu, die Macht des Fürsten zu stärken, so ist dies falsch. Wir haben das Notrecht eingeschränkt, um zu verhindern, dass der Fürst auf legalem Wege eine Diktatur errichten kann. Der Fürst soll auf sein Ernennungsrecht bei den Staatsbeamten verzichten sowie auf sein Vetorecht bei den Richterernennungen. Die Regierung soll nicht nur wie bisher zurücktreten, wenn sie das Vertrauen des Fürsten verloren hat, sondern auch dann, wenn sie jenes des Landtages verloren hat. Dem Volk steht das Recht zu, gegen den Fürsten einen Misstrauensantrag einzubringen oder die Monarchie abzuschaffen, ohne das Veto des Fürsten befürchten zu müssen. Der Verfassungsvorschlag des Fürstenhauses soll die Unabhängigkeit der Gerichte erhöhen und verhindern, dass die Parteien oder der Fürst über die Richterernennungen diese Unabhängigkeit gefährden.

Grössere Meinungsverschiedenheiten bestehen auch beim Artikel 112 der Verfassung, der durch den Fall Wille bekannt wurde. Dieser Artikel steht nicht nur im Widerspruch zu Artikel 111 der Verfassung, sondern auch zum modernen Verfassungsstaat. Es ist ein Grundprinzip des modernen Rechtsstaates, dass allgemein verbindliche Erläuterungen auf dem gleichen Wege beschlossen werden müssen wie Verfassungsänderungen, und nicht durch eine Übereinkunft zwischen Regierung und Landtag oder durch einen Beschluss des Staatsgerichtshofes. Den Artikel 112 dahin gehend zu interpretieren, dass der Staatsgerichtshof bei Konflikten zwischen dem Fürsten und dem Landtag entscheidet, würde nicht nur dem Sinne, sondern auch dem Wortlaut der Verfassung widersprechen. Interpretieren staatliche Institutionen Verfassung und Gesetz entgegen ihrem Sinn und ihrem Wortlaut, zerstören sie die Grundlagen des Rechtsstaates.

Ich möchte noch einmal ausdrücklich festhalten, dass es dem Fürstenhaus nicht um politische Macht geht, sondern um politische Prinzipien. Es geht uns auch nicht um wirtschaftliche Vorteile, denn das Amt des Staatsoberhauptes kostet den jeweiligen Fürsten Zeit und Geld. Es geht uns auch nicht um eine Profilierung in der Öffentlichkeit, denn wir ziehen es vor, ein von den Medien ungestörtes Privatleben zu führen, um uns jenen Aufgaben zu widmen, die uns wichtig erscheinen. Man kann mit den Bedingungen des Fürstenhauses einverstanden sein oder nicht. Der Landtag wird sich aber mit der Tatsache abfinden müssen, dass nicht der Landtag, sondern das Fürstenhaus die Bedingungen festlegt, zu denen das Fürstenhaus im Fürstentum Liechtenstein das Staatsoberhaupt stellt. Ist der Landtag mit den Bedingungen des Fürstenhauses nicht einverstanden, so möchte ich ihn bitten, eine Alternative zum Fürstentum Liechtenstein auszuarbeiten und vorzuschlagen.

Grundsätzlich sind wir im Fürstenhaus, wie ich das wiederholt schon gesagt habe, bereit, ein Staatsoberhaupt zu stellen, welches keine politische Macht hat, sondern nur noch eine symbolische Bedeutung. Auch dann werden wir unsere Bedingungen stellen, denn nur in einem funktionierenden demokratischen Rechtsstaat können wir es uns leisten, auf Dauer das Staatsoberhaupt zu stellen. Wir sind jedoch der Überzeugung, dass man zuerst über den Vorschlag entscheiden soll, bei dem die Monarchie politische Funktionen ausübt. Erstens glauben wir, dass eine Mehrheit der Bevölkerung so eine Lösung wünscht, denn die Entwicklung der vergangenen sechzig Jahre ist doch im Grossen und Ganzen recht positiv verlaufen. Zweitens glauben wir, einen positiven Beitrag für die Entwicklung dieses Landes und seiner Bevölkerung weiterhin leisten zu können. Wir tun das gerne, denn wir lieben dieses Land und seine Bevölkerung, es ist schliesslich unsere Heimat. Ich möchte in diesem Zusammenhang aber doch noch einmal ausdrücklich betonen, dass wir diese Aufgabe nur ausüben können und wollen, solange eine Mehrheit des liechtensteinischen Volkes dies auch wünscht.

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrte Herren Abgeordnete, für die vor Ihnen liegenden Aufgaben wünsche ich Ihnen viel Erfolg und Gottes Segen.
03. Februar 1999

Thronrede, Fürst Hans-Adam II.

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Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 3. Februar 1999



Dem Landtag möchte ich danken, dass wir einen Kompromiss finden konnten in der Frage, wie das Verhältnis Kirche - Staat zu regeln ist. Dadurch haben wir Zeit gewonnen, um eine Lösung für eine Beziehung zu finden, die besonders in der jüngeren Vergangenheit für den Landtag und Teile der Bevölkerung mit Emotionen belastet war.

Wir sollten jetzt gemeinsam nach Lösungen suchen, die frei sind von emotionellen Belastungen und die nicht immer wieder zu Spannungen führen, die letzten Endes sowohl der Kirche als auch dem Staat schaden. Dazu müssen wir nüchtern die Situation analysieren und Alternativen betrachten, die Konflikte zwischen der Kirche einerseits und dem Staat und den Gemeinden andererseits für die Zukunft möglichst ausschliessen.

Im Landtag und auch sonst wurde verschiedentlich der Wunsch geäussert, das Verhältnis Kirche und Staat neu in einem Konkordat zu regeln. Diese Vorgangsweise erscheint mir, zumindest für die absehbare Zukunft, aus zwei Gründen wenig erfolgversprechend zu sein.

Erstens muss man davon ausgehen, dass sich die Hoffnungen und Erwartungen des Landtages auf ein Mitspracherecht im Erzbistum durch ein Konkordat nicht verwirklichen lassen. Der Hl. Stuhl würde gegen die Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils handeln, würde er dem Fürstentum Liechtenstein ein Mitspracherecht in personellen, organisatorischen oder Glaubensfragen des Erzbistums zugestehen. Es ist kaum anzunehmen, dass es für das Fürstentum Liechtenstein eine Ausnahme geben wird.

Zweitens besteht auf liechtensteinischer Seite kein Konsens darüber, wie in Zukunft das Verhältnis Kirche und Staat aussehen soll. Eine liechtensteinische Verhandlungsdelegation wäre in der unangenehmen Situation, nicht zu wissen, worüber sie konkret verhandeln soll.

Würden wir unter diesen Voraussetzungen an den Hl. Stuhl mit dem Wunsch herantreten, Konkordatsverhandlungen aufzunehmen, wären diese wohl zum Scheitern verurteilt. Wir haben nur einen sehr kleinen diplomatischen Apparat, der mit dem Problem der europäischen Integration und anderen Aufgaben voll ausgelastet ist. Deshalb sollte man es vermeiden, ihn unnötigerweise mit Verhandlungen zu belasten, welche mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolglos verlaufen werden. Erfolgversprechend wären solche Konkordatsverhandlungen nur, falls der Landtag bereit ist, finanziellen und anderen Verpflichtungen des Staates zuzustimmen ohne Mitspracherecht im Erzbistum. Wenn ich mir die Reaktionen im Landtag bei der Errichtung des Erzbistums in Erinnerung rufe, erscheint mir so ein radikaler Meinungsumschwung doch sehr unwahrscheinlich.

Wenden wir uns den denkbaren Modellen zum Verhältnis Kirche und Staat zu, gibt es für einen modernen Staat, der die Religionsfreiheit ernst nimmt, nicht viele Alternativen. Eine klare Trennung von Kirche und Staat ist beim Abwiegen aller Vor- und Nachteile den anderen Alternativen meiner Meinung nach weit überlegen.

Ich bin mir bewusst, dass so eine Lösung für die Bevölkerung neu und ungewohnt ist. Teilweise herrscht auch grosse Unkenntnis. Wie im letzten Jahr in den liechtensteinischen Zeitungen zu lesen war, lehnten zwei prominente Anhänger des Vereins für eine offene Kirche die Trennung von Kirche und Staat mit folgenden Argumenten ab: der eine vertrat die Meinung, dass es nur im kommunistischen Albanien eine Trennung von Kirche und Staat gab, der andere glaubte, die angeblich hohe Arbeitslosigkeit in den USA auf die Trennung von Kirche und Staat zurückführen zu können. Dazu ist zu bemerken, dass es im kommunistischen Albanien keine Trennung von Kirche und Staat gab, sondern der Sozialismus wurde zur "Staatsreligion" erhoben und die katholische Kirche sowie andere Religionsgruppen wurden brutal unterdrückt. In den USA ist die Arbeitslosigkeit seit Jahren niedriger als in fast allen europäischen Ländern, die keine klare Trennung von Kirche und Staat kennen. Zwar konnte meines Wissens noch kein Wirtschaftswissenschaftler einen Zusammenhang zwischen Arbeitslosigkeit und dem Verhältnis Kirche - Staat nachweisen, falls aber jemand davon überzeugt ist, müsste er sich für eine Trennung aussprechen.

In der Diskussion wurde die Befürchtung geäussert, dass bei einer Trennung von Kirche und Staat die katholische Kirche zwar finanziell nicht mehr vom Staat abhängig sei, dafür aber vom Fürsten. Auch diese Angst ist unbegründet. In Staaten, die sehr viel ärmer sind als Liechtenstein und in denen die katholische Kirche nicht mit Steuergeldern subventioniert wird, überlebt die katholische Kirche sehr gut von den Spenden der Gläubigen. Das neue Steuergesetz eröffnet zusätzlich dem Steuerzahler die Möglichkeit, bis zu Sfr. 10'000.-- als Spenden abzusetzen. Wer die katholische Kirche kennt, weiss ausserdem, dass sie eine Organisation ist, die sehr viel älter und sehr viel grösser ist als das kleine Liechtenstein. Die Vorstellung, dass der Fürst von Liechtenstein die Politik der katholischen Kirche mit Spenden beeinflussen kann, ist unrealistisch. Auch wenn dieses Gerücht fälschlicherweise bereits bei der Ernennung unseres Erzbischofs zum Bischof von Chur von einigen Medien in der Schweiz verbreitet wurde.

Dem Landtag erlaube ich mir, vorzuschlagen, möglichst bald die Verfassungskommission oder eine andere Kommission damit zu beauftragen, an einer Lösung mitzuarbeiten, wie in Zukunft das Verhältnis Kirche - Staat im Fürstentum Liechtenstein aussehen soll. Wir sollten die kurze Zeit nutzen, die uns mit dem erzielten Kompromiss zur Verfügung steht. Erfahrungsgemäss ist es ein längerer Prozess, bis eine Lösung in allen Einzelheiten ausgearbeitet und beschlossen wird. Den Landtag möchte ich ermuntern, die Bereitschaft der liechtensteinischen Bevölkerung nicht zu unterschätzen, neuen und sinnvollen Lösungen zuzustimmen. Als Beispiel sei in diesem Zusammenhang die Zustimmung zum EWR im Jahre 1992 erwähnt, die nach dem Nein in der Schweiz viele liechtensteinische Politiker überrascht hat.

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrte Herren Abgeordnete, für die vor Ihnen liegenden Aufgaben wünsche ich Ihnen viel Erfolg und Gottes Segen.
12. Februar 1998

Thronrede, Fürst Hans-Adam II.

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Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 12. Februar 1998



Das Jahr 1997 wird in die liechtensteinische Geschichte als das Jahr eingehen, in dem die uralte Bindung zum Bistum Chur zu Ende ging und in Liechtenstein ein eigenes Erzbistum errichtet wurde. Dieses Ereignis traf uns unvorbereitet und hat verständlicherweise die Gemüter erregt.

Verschiedene Kreise im In- und Ausland haben versucht, aus diesem Ereignis einen Gegensatz zwischen Volk und Monarchie zu konstruieren, so wie das schon 1992 der Fall war. Wie damals wurden auch jetzt falsche Behauptungen verbreitet, so habe z.B. das Fürstenhaus nicht nur vor der Regierung über die Errichtung des Erzbistums erfahren, sondern sich aktiv dafür eingesetzt. Beide Behauptungen sind selbstverständlich falsch, was sich überprüfen lässt. Natürlich ist das Verbreiten falscher Nachrichten ärgerlich, aber man sollte sich dadurch nicht beunruhigen lassen. Ich bin zuversichtlich, dass der Versuch wiederum scheitern wird, einen Keil zwischen Volk und Monarchie zu treiben.

Sehr viel entscheidender für die Zukunft unseres kleinen Heimatlandes wird die Antwort auf die Frage sein "Welches ist die optimale liechtensteinische Lösung?". Wir werden immer wieder mit Entwicklungen und Ereignissen konfrontiert werden, die von aussen an uns herangetragen werden und die wir kaum beeinflussen können. Für die voranschreitende europäische Integration haben wir mit dem EWR im Rahmen des Möglichen eine für unser Land optimale Lösung gefunden, selbst wenn unser Partner, die Schweiz, Mitglied der EU werden sollte. Nun gilt es in der Religionsfrage eine optimale liechtensteinische Lösung zu finden.

Der Landtag und Teile der Bevölkerung wünschen sich anscheinend ein Konkordat zwischen dem Hl. Stuhl und dem Fürstentum Liechtenstein. In dieser Frage können wir wie beim EWR auf die Erfahrungen anderer Länder zurückgreifen: Konkordatsverhandlungen können Jahre dauern, und es ist wenig wahrscheinlich, dass der Hl. Stuhl die Wünsche und Hoffnungen erfüllen wird, die da und dort vorgebracht werden. Es würde den Beschlüssen des Zweiten Vatikanischen Konzils widersprechen, würde der Hl. Stuhl dem Fürstentum Liechtenstein ein Mitspracherecht für das Erzbistum in personellen, organisatorischen oder Glaubensfragen zugestehen. Ausserdem muss ich wie schon 1992 darauf hinweisen, dass gemäss Art. 8 der Verfassung die Aussenpolitik in den Verantwortungsbereich des Fürsten fällt. Es widerspricht meiner Überzeugung, dem Hl. Stuhl in einem Konkordat Privilegien einzuräumen, solange wir nicht bereit sind, anderen anerkannten Religionsgemeinschaften die gleichen Privilegien zu gewähren. Bevor wir mit dem Hl. Stuhl ein Konkordat vereinbaren, müssen wir deshalb zuerst die Frage beantworten, wie wir in Zukunft im Fürstentum Liechtenstein die Frage der Religionsfreiheit klären.

Weder dem Fürstenhaus noch mir kann man vorwerfen, wir seien gegen die katholische Kirche, trotzdem bin ich schon seit langem für eine klare Trennung von Kirche und Staat. Einem Teil der katholischen Bevölkerung fällt es schwer, diesen Standpunkt zu verstehen, und deshalb möchte ich ihn im folgenden ausführlicher begründen.

In Vorträgen habe ich schon verschiedentlich dargelegt, weshalb meiner Meinung nach die Religion für die menschliche Gesellschaft und damit auch für den Staat wichtig ist. Die meisten Menschen, die sich mit dieser Frage intensiver auseinandergesetzt haben, sind zu ähnlichen Ergebnissen gekommen. Allerdings haben viele daraus den falschen Schluss gezogen, dass deshalb der Staat und die Religion eng zusammenarbeiten müssen. Die Nachteile, welche durch so eine Politik langfristig entstehen, wurden von beiden Seiten unterschätzt. In der Regel ist der Staat der stärkere Partner und schränkt bei einer Zusammenarbeit die Autonomie der Religion ein. Beherrscht andererseits die Kirche den Staat, führt dies ebenfalls zu Problemen, wie wir dies in der Menschheitsgeschichte an Beispielen von gescheiterten Experimenten mit Kirchen- oder Gottesstaaten studieren können. Im besten Fall ist die Religionsfreiheit eingeschränkt, im schlimmsten Fall kommt es zu Verfolgungen anderer Religionsgruppen.

In vielen Staaten werden Steuergelder verwendet, um die eine oder andere vom Staat anerkannte Religionsgruppe finanziell zu unterstützen. Kann der Staat mit Steuergeldern Seelen für die Kirchen kaufen oder sollen Wählerstimmen gekauft werden? Der Nutzen dieser Finanzierung ist fraglich, den Schaden hat aber mit Sicherheit der Steuerzahler. Die Aktivitäten des Staates in Religionsfragen werden unter anderem damit begründet, dass der Staat für den religiösen Frieden zu sorgen habe. Besteht nicht die Gefahr, dass aus dem religiösen Frieden ein religiöser Friedhof entsteht? Dürfen sich religiöse Menschen nicht über Religionsfragen streiten, solange sie sich an Gesetz und Verfassung halten? Soll dem religiösen Menschen verboten sein, was dem politischen Menschen erlaubt ist?

Als Christen müssen wir mit der Tatsache leben, dass Christus ans Kreuz genagelt wurde, weil seine Botschaft den religiösen Frieden gestört hat. Ist Christus nicht auch der Meinung, dass Kirche und Staat getrennt gehören? Er hat gesagt: "Gebt dem Kaiser, was dem Kaiser gehört, und Gott, was Gott gehört.", und nicht: "Gebt dem Kaiser, damit er Gott geben kann." Ist es nicht ein Mangel an Selbstbewusstsein, wenn Katholiken in Liechtenstein für die katholische Kirche besondere Privilegien verlangen? Sind diese Privilegien notwendig, um im Konkurrenzkampf mit den anderen Religionsgruppen zu überleben? Mit welchem Recht verlangt man von den Mitgliedern der anderen Religionsgruppen, dass sie die katholische Kirche mit ihren Steuergeldern subventionieren?

Die Befürchtung, dass bei einer Trennung von Kirche und Staat das religiöse Leben langfristig leiden wird, ist falsch. Die USA kennen eine radikale Trennung von Kirche und Staat. Jeder gute Kenner der USA weiss, dass das religiöse Leben in den USA stärker ist als in den anderen modernen Industriestaaten. Vergleichende Studien zwischen den USA und verschiedenen europäischen Staaten bestätigen diesen Eindruck.

In den europäischen Staaten zahlt die öffentliche Hand an die Kirchen, soweit feststellbar, sehr unterschiedliche Beiträge pro Kopf der Bevölkerung. Da in der Regel staatliche, regionale und lokale Behörden unter verschiedenen Titeln Steuergelder an Kirchen auszahlen, sind genauere Zahlen nur schwer zu ermitteln. In Italien, das vor wenigen Jahren ein modernes und transparentes System eingeführt hat, sind es nicht ganz 10 Franken pro Jahr und Einwohner. Im Kanton Zürich, der wahrscheinlich nicht nur für die Schweiz, sondern auch für Liechtenstein repräsentativ ist, liegt der Betrag bei fast 300 Franken pro Jahr und Einwohner, also ungefähr dreissigmal so hoch wie in Italien. Niemand wird behaupten können, dass das religiöse Leben bei uns dreissigmal besser ist als in Italien - im Gegenteil.

Wie schon erwähnt, bin ich überzeugt, dass die Religion in ihren verschiedensten Formen für Staat und Gesellschaft von grösster Bedeutung ist. Ein Staat, der die Religionsfreiheit einschränkt oder aufhebt, schadet nicht nur der Religion, sondern sich selbst und seinen Bewohnern. Unter dem Eindruck der jüngsten Entwicklung werde ich mich deshalb vermehrt dafür einsetzen, dass im Rahmen der Verfassungsdiskussion die Religionsfreiheit in unserer Verfassung besser verankert wird. Zur Religionsfreiheit gehört auch die Freiheit, jede Religion abzulehnen, und es darf niemand gezwungen werden, mit seinen Steuergeldern Religionen zu subventionieren.

Die beste Lösung, was das Verhältnis Kirche - Staat betrifft, ist meiner Meinung nach jene der USA. Diese hat sich 200 Jahre lang bewährt und wahrscheinlich wesentlich zum Erfolg der USA beigetragen. Die Menschheitsgeschichte zeigt uns immer wieder, dass nicht Unterdrückung und Verfolgung die grössten Feinde der Religion sind, sondern eine beschränkte Religionsfreiheit, bei welcher der Steuerzahler gezwungen wird, mit seinen Steuern anerkannte Religionsgruppen oder Kirchen zu subventionieren. Hohe Subventionen an die Kirchen verärgern zu Recht den Steuerzahler und machen die Kirche für Menschen attraktiv, die mehr am Geld als am Glauben interessiert sind.

Sollte es sich herausstellen, dass es bei uns nicht möglich ist, eine klare Trennung zwischen Kirche und Staat ähnlich wie in den USA zu erreichen, könnte ich mir als Kompromisslösung eine Entflechtung ähnlich wie in Italien vorstellen. Der Vorteil der italienischen Lösung ist, dass der Steuerzahler und nicht der Politiker darüber entscheidet, ob die öffentliche Hand eine Religionsgruppe subventionieren darf, und wenn ja, welche. Über einen Teil der Einkommenssteuer sollte der Steuerzahler frei bestimmen können, ob dieser Betrag der Religionsgruppe seiner Wahl zufliesst oder nicht. Lehnt der Steuerzahler, aus welchen Gründen auch immer, eine Subventionierung der Religion ab, fliesst dieser für die Religionsgruppen reservierte Teil der Steuergelder der öffentlichen Hand zur freien Verfügung zu. Allerdings darf die öffentliche Hand keine Religionsgruppen mehr finanzieren. Religionsgruppen sollen aber wie andere wohltätige Organisationen von den Steuern befreit sein und Spenden an diese von den Steuern abzugsfähig. Besitzen Religionsgruppen historisch wertvolle Gebäude, erhalten sie im gleichen Rahmen wie Privatpersonen Subventionen.

Gleichgültig, welches der beiden Modelle als Vorbild dient, wir müssen eine liechtensteinische Lösung finden, die den Religionsgruppen und dem Steuerzahler mehr Freiheit gibt als heute. Diese liechtensteinische Lösung müssen wir jetzt im Rahmen der Verfassungsdiskussion finden und erst dann können wir sinnvollerweise Verhandlungen über ein Konkordat führen.

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrte Herren Abgeordnete, für die vor Ihnen liegenden Aufgaben wünsche ich Ihnen viel Erfolg und Gottes Segen.
13. März 1997

Thronrede, Fürst Hans-Adam II.

Aufklappen und Zuklappen

Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 13. März 1997



Zur Wahl in den Landtag möchte ich Ihnen sehr herzlich gratulieren und Ihnen danken, dass Sie sich für diese wichtige Aufgabe in unserem Staat einsetzen. Nach rund 60 Jahren erleben wir das Ende der grossen Koalition, was für den Landtag, die Regierung und die Parteien eine neue Herausforderung bedeutet.

In den vergangenen Legislaturperioden konnten besonders in aussenpolitischen Fragen weitreichende Entscheidungen für unseren Staat getroffen werden. In dieser Legislaturperiode wird voraussichtlich die Innenpolitik, und zwar die Verfassungsfrage, im Vordergrund stehen. Dabei geht es in erster Linie um die zukünftige Stellung der Monarchie in diesem Staat. Bei meiner letzten Landtagsrede, aber auch bei anderen Gelegenheiten habe ich mich bereits ausführlich mit diesem Thema befasst. Dabei habe ich sechs theoretisch mögliche Modelle für unser Land aufgezählt, welche ich noch einmal kurz in Erinnerung rufen möchte:

1. Wir bleiben bei der heutigen Verfassung und halten uns an diese auch bei den Beamtenernennungen.

2. Der Fürst verzichtet auf einige Rechte, um Demokratie und Rechtsstaat zu stärken.

3. Der Fürst verzichtet auf alle Rechte, trägt aber auch keine politische Verantwortung mehr.

4. Eine Monarchie, bei der das Fürstenhaus nicht mehr das Staatsoberhaupt stellt.

5. Die Republik

6. Der Anschluss an eines unserer beiden Nachbarländer

Vor einigen Monaten hat die Freie Liste ihr Verfassungsmodell der liechtensteinischen Öffentlichkeit vorgestellt: Das Land soll weiterhin eine Monarchie bleiben; Autonomie und Hausgesetz des Fürstenhauses wären aufgehoben; der Fürst würde weiterhin politische Verantwortung tragen; die politischen Kompetenzen des Fürsten würden aber weitgehend auf die politische Oligarchie des Landes übertragen werden; Demokratie und Rechtsstaat werden nicht entscheidend gestärkt.

Im November letzten Jahres hat dann der Landtag sein Verfassungsmodell verabschiedet: Einerseits will der Landtag an der jetzigen Verfassung festhalten, andererseits hat er eine Reihe entscheidender Verfassungsänderungen oder Neuinterpretationen der Verfassung vorgeschlagen. Dieses Verfassungsmodell soll aber nur eine Zwischenlösung sein. Analysiert man die vorgeschlagenen Änderungen und Neuinterpretationen auf ihre praktische Auswirkungen hin, stellt man fest, dass sie in die gleiche Richtung zielen, wie das Verfassungsmodell der Freien Liste. Die Vermutung liegt nahe, dass in einem ersten Schritt die Monarchie geschwächt werden soll, um in einem zweiten das endgültige Verfassungsmodell zu verwirklichen. Wahrscheinlich ist nur einem sehr kleinen Kreis bekannt, wie dieses zweite Verfassungsmodell aussehen soll.

Der Erbprinz und ich haben bereits zum Bericht der vom Landtag eingesetzten Verfassungskommission eine Stellungnahme abgegeben. Für den Landtag ist es deshalb sicher keine Überraschung, wenn ich festhalte, dass wir bei dem vom Landtag verabschiedeten Verfassungsmodell ebenso wenig das Staatsoberhaupt stellen werden wie beim Verfassungsmodell der Freien Liste.

Im Landtag wurde bereits die weitere Vorgangsweise in der Verfassungsfrage diskutiert. Dabei wurde der Vorschlag gemacht, das Volk über das Verfassungsmodell des Landtages abstimmen zu lassen. Gegen diese Vorgangsweise ist nichts einzuwenden, allerdings wird der Landtag vorher die Frage beantworten müssen, wer denn in Zukunft in diesem Land das Staatsoberhaupt stellen soll.

Die Verfassungsdiskussion hat bis jetzt noch zu keiner Lösung geführt, was allerdings vor den Wahlen nicht zu erwarten war. Diese Diskussion war aber nicht zwecklos, denn drei der eingangs von mir erwähnten Modelle können mangels politischer Unterstützung ausgeschieden werden. Das betrifft die Republik und den Anschluss an ein Nachbarland, aber auch das Festhalten an der jetzigen Verfassung. Die Arbeit der Verfassungskommission und die verschiedenen Abstimmungen im Landtag haben mit grosser Klarheit gezeigt, dass für ein Festhalten an einer unveränderten Verfassung die politische Grundlage fehlt.

Abgesehen von der fehlenden politischen Basis wäre es aus einem weiteren gewichtigen Grund ein Fehler, am jetzigen Verfassungsmodell ohne Aenderungen festzuhalten. Monarchie und Demokratie werden im In- und Ausland häufig als natürliche Gegensätze betrachtet - meiner Meinung nach zu Unrecht. Halten wir am derzeitigen Verfassungsmodell fest, bieten wir unnötigerweise den versteckten und offenen Feinden der Monarchie eine Angriffsfläche. Darüber hinaus bietet es den Gegnern der Monarchie und des demokratischen Rechtsstaates einen willkommenen Vorwand, sich über die bestehende Verfassung hinwegzusetzen und nicht nur die Monarchie, sondern auch noch den demokratischen Rechtsstaat zu gefährden. Der neue Landtag wird sich deshalb sinnvollerweise nur noch mit drei Verfassungsmodellen auseinandersetzen müssen:

1. Der Fürst verzichtet auf einige ihm gemäss der alten Verfassung zustehende Rechte, um die Demokratie und den Rechtsstaat zu stärken.

2. Der Fürst verzichtet auf alle ihm gemäss alter Verfassung zustehenden politischen Rechte, trägt aber auch keine politische Verantwortung mehr.

3. Eine Monarchie, bei der das Fürstenhaus nicht mehr das Staatsoberhaupt stellt.

Der alte Landtag und die von ihm eingesetzte Verfassungskommission haben sich meiner Meinung nach allzu sehr mit einzelnen Artikeln und Paragraphen auseinandergesetzt und zu wenig verfassungsphilosophische Grundfragen diskutiert. Mit den wichtigsten Grundsatzfragen möchte ich mich im Folgenden auseinandersetzen:

Soll nach Meinung des Landtages das Fürstentum Liechtenstein ein Rechtsstaat sein? Ich glaube, der Landtag wird diese Frage bejahen müssen, denn die Alternative ist die Willkürherrschaft, und diese lehnen Volk und Fürst ab. Es gehört aber zu den wesentlichen Merkmalen des modernen Rechtsstaates, dass sich die gesamte Staatsverwaltung an Verfassung und Gesetze halten muss. Der Rechtsstaat wird in Frage gestellt, wenn seit Jahrzehnten kaum mehr ein Beamter gemäss Verfassung ernannt wurde. Die politische Unabhängigkeit der Gerichte ist ebenfalls ein Wesensmerkmal des modernen Rechtsstaates. Es ist unbefriedigend, wenn die Mehrheit und der Vorsitz in den höchsten Gerichtsinstanzen jeweils der wechselnden Mehrheit im Landtag angepasst werden oder das Ergebnis von Koalitionsverhandlungen sind. Diese Situation ist nicht nur für den Rechtsstaat, sondern auch für die beteiligten Richter unbefriedigend. Die politische Krise um den Staatsgerichtshof in den achtziger Jahren, welche schliesslich nur durch eine vorzeitige Auflösung des Landtages beendet werden konnte, sollte uns zu denken geben.

Schon vor einigen Jahren habe ich angeboten, auf die Beamtenernennungen und das Vetorecht bei den Richterernennungen zu verzichten, dagegen das Vorschlagsrecht bei den Richterernennungen zu erhalten, um die politische Unabhängigkeit der Gerichte besser abzusichern. Mein Vorschlag würde es dem Landtag sogar ermöglichen, dem Fürsten den Richterkandidaten des Landtages aufzuzwingen, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass dieser in einer Volksabstimmung mehr Stimmen erhält als der Kandidat des Fürsten. Dieser Vorschlag wurde bis heute nicht beachtet. Offensichtlich geht man davon aus, dass dem Fürsten bereits erfolgreich die Beamtenernennungen entzogen wurden und das Ernennungsrecht in den anderen Bereichen früher oder später in eine Ernennungspflicht des Fürsten verwandelt wird.

Diese Politik wird scheitern. Falls es nicht bald zu einer Lösung der Verfassungsfrage kommt, werde ich die Beamten wieder selbst ernennen. Die politische Oligarchie kann in einem demokratischen Rechtsstaat dem Fürsten nicht Rechte entreissen, indem sie sich über die Verfassung hinwegsetzt oder diese neu interpretiert. Um ihre politischen Ziele zu erreichen, muss sie sich auf das Schlachtfeld der Demokratie, an die Wahlurne, begeben. Dort entscheidet weder die Oligarchie noch die Monarchie, sondern das Volk.

Damit kommen wir schon zur nächsten Frage, mit der sich der Landtag auseinandersetzen sollte: Soll unsere Verfassung auf demokratischen, religiösen oder ideologischen Grundlagen ruhen? Mit diesem Fragenkomplex beschäftige ich mit seit langem, nicht zuletzt im Zusammenhang mit dem Selbstbestimmungsrecht. Kürzlich habe ich auch in Vaduz darüber einen Vortrag gehalten, deshalb möchte ich dieses Thema hier nicht ausführlicher behandeln, sondern nur folgendes festhalten: Eine religiöse Grundlage verstösst gegen die Religionsfreiheit und führt in der Regel dazu, dass die Religion als Instrument der Politik missbraucht wird. Ideologien wie der Nationalismus oder der Sozialismus sind Fehlentwicklungen, die in ihren extremen Formen viel Leid über die Menschheit gebracht haben und voraussichtlich noch bringen werden. Deshalb bin ich überzeugt, dass heute und erst recht im nächsten Jahrtausend nur das demokratische Prinzip als Grundlage für eine Verfassung herangezogen werden kann und dem Staat jene Legitimation verleiht, die er für seine Aufgaben braucht.

Liechtenstein ist bei der Verwirklichung des demokratischen Prinzips in seiner Verfassung weiter vorangeschritten als jeder andere Staat, vielleicht mit Ausnahme der Schweiz. Die Einführung des umfassenden Staatsvertragsreferendums zeigt, dass dieser Weg von beiden Souveränen, Volk und Fürst, gutgeheissen wird. Ich glaube nicht, dass sich der Landtag dieser Entwicklung auf Dauer entziehen kann. Er wird ja sagen müssen zum demokratischen Rechtsstaat. Betrachten wir unsere Verfassung, so gibt es zwei entscheidende Punkte, bei denen das demokratische Prinzip nicht zur Anwendung kommt oder zumindest eingeschränkt ist.

Der erste Punkt betrifft Art 1 der Verfassung. Dort wird das Fürstentum Liechtenstein als unteilbares Ganzes bezeichnet. Das bedeutet, dass eine Gemeinde selbst dann nicht den Staatsverband verlassen darf, wenn sich eine Mehrheit der Gemeindebürger in einer rechtsstaatlichen demokratischen Entscheidung für einen Austritt entschieden hat. Der Staat steht in so einem Fall vor dem Dilemma, entweder die demokratische Entscheidung zu akzeptieren und den Bruch der Verfassung zuzulassen, oder mit Gewalt zu versuchen, diese Entscheidung zu verhindern oder rückgängig zu machen. Dies würde jedoch die demokratischen Grundlagen, auf denen die Verfassung und der Staat aufgebaut sind, zerstören. Glücklicherweise wurden wir in unserer Geschichte noch nie mit so einem Problem konfrontiert, aber bekanntlich lässt sich die Zukunft, besonders in der Politik, nur schwer voraussagen, und wir leben in einer Zeit grosser Veränderungen.

Der zweite Punkt betrifft das absolute Vetorecht des Fürsten. Dieses Problem ist im Rahmen der Verfassungsdiskussion aktuell geworden. Schon im Frühjahr 1993 habe ich dem Landtag eine Lösung vorgeschlagen, wie das absolute Vetorecht des Fürsten aufzuheben ist, ohne die starke politische Stellung des Fürsten entscheidend zu schwächen. Die Lösung hat ausserdem den Vorteil, dass es über ein Misstrauensvotum gegen den Fürsten möglich ist, Amt und Person zu trennen. Weder die Verfassungskommission noch der Landtag haben sich mit diesen Lösungsvorschlägen auseinandergesetzt, sondern sich meiner Meinung nach allzu sehr auf die Frage konzentriert, wie man die Monarchie schwächen und die Oligarchie stärken kann.

Damit kommen wir zur nächsten Frage, die sich der neue Landtag stellen sollte: Welche Monarchie wird gewünscht? Das Fürstenhaus hat bekanntlich die Bedingung gestellt, dass Autonomie und Hausgesetz respektiert werden. Ich möchte noch eine weitere Bedingung nennen: Falls das Fürstenhaus in einem Staat den Monarchen stellt, soll es sich um einen demokratischen Rechtsstaat handeln oder zumindest die begründete Hoffnung bestehen, dass sich dieser Staat dazu entwickeln wird.

Der Landtag wird sich voraussichtlich mit grosser Mehrheit für einen demokratischen Rechtsstaat aussprechen, aber einige Politiker haben offensichtliche Schwierigkeiten mit der Autonomie und dem Hausgesetz des Fürstenhauses. Ich fürchte, diese Politiker werden sich mit der politischen Realität abfinden müssen. Das Fürstenhaus hatte seine Autonomie und sein Hausgesetz, lange bevor es hier das Staatsoberhaupt gestellt hat, und wird diese weiterhin bewahren, selbst wenn es nicht mehr das Staatsoberhaupt stellt. Es ist deshalb eine Illusion zu glauben, dass das Fürstenhaus in diesem Punkt nachgeben wird. Ob das liechtensteinische Volk überzeugt werden kann, sich von seinem Fürstenhaus wegen dessen Autonomie und Hausgesetz zu trennen, erscheint zweifelhaft. Die Mehrheit des liechtensteinischen Volkes wünscht, dass Fürst und Fürstenhaus ihre politische Unabhängigkeit behalten.

Ob eine Erbmonarchie demokratisch legitimiert werden kann, ist eine Frage, die für viele Menschen auf den ersten Blick schwer zu beantworten ist. Wird die Frage verneint, sollte der Monarch in einem demokratischen Rechtsstaat konsequenterweise weder politische Kompetenzen ausüben noch politische Verantwortung tragen. Ich bin aber überzeugt, dass die demokratische Legitimation nicht nur für die Oligarchie, sondern auch für die Monarchie möglich ist. Anstatt einer aktiven Legitimation mit Wahlen in regelmässigen Abständen ist eine passive Legitimation möglich, das heisst, der Monarch übt seine politischen Kompetenzen so lange aus, solange die Mehrheit des Volkes dies wünscht. Dies ist sicher ein besserer Schutz vor einem befürchteten Machtmissbrauch des Fürsten - eine Angst, die von einigen bewusst geschürt wird -, als den Fürsten in seinen politischen Kompetenzen zu beschneiden.

In diesem Zusammenhang möchte ich doch festhalten, dass die Fürsten ihre Macht weder missbraucht noch sich über die Verfassung hinweggesetzt haben, was man leider nicht von allen Politikern behaupten kann, die in den letzten Jahrzehnten politische Verantwortung getragen haben. Würde durch eine Entmachtung des Fürsten nicht ein wichtiger Garant des demokratischen Rechtsstaates wegfallen? Hätte dieser Staat überlebt mit Fürsten ohne politische Kompetenzen?

Der Landtag wird entscheiden müssen, ob er sich mit diesen Fragen auseinandersetzt und vor allem wie er sie beantwortet. Dabei sollte er aber berücksichtigen, dass trotz den Versuchen, anhand von Art 112 die Verfassung neu zu interpretieren, nach wie vor Volk und Fürst die beiden Souveräne sind. Schiebt der Landtag eine Entscheidung in diesen zentralen Verfassungsfragen allzu lange auf, läuft er Gefahr, dass Volk und Fürst ohne Mitwirkung des Landtages entscheiden, wie dies bereits beim Staatsvertragsreferendum der Fall war.

Die Einführung eines umfassenden Staatsvertragsreferendums hatte ich bei Übernahme der Stellvertretung vorgeschlagen. Dieser Vorschlag ist damals bei Regierung und Landtag auf wenig Verständnis gestossen. Die Freie Liste hat dann über eine Verfassungsinitiative versucht, den Vorschlag parteipolitisch zu nützen. Diese Initiative ist bei beiden Souveränen, Volk und Fürst, auf Ablehnung gestossen. Daraufhin hat eine überparteiliche Gruppierung eine mit mir abgesprochene Verfassungsinitiative zur Einführung des Staatsvertragsreferendums dem Volk vorgelegt, welche angenommen wurde.

In grundlegenden Verfassungsfragen würde ich es vorziehen, wenn die politische Oligarchie des Landes in den Entscheidungsprozess einbezogen wird. Es ist nicht das Ziel meiner Politik, die Oligarchie dieses Landes auszuschalten. Im Gegenteil, ich weiss um die wichtige Aufgabe, welche die Oligarchie in jedem Staat wahrzunehmen hat. Ich selbst entstamme einer Familie, die über Jahrhunderte im Heiligen Römischen Reich der Oligarchie angehört hat, deshalb sind mir ihre Stärken und Schwächen bekannt. Monarchie und Oligarchie ergänzen sich, sie sollten zum Wohle des Staates zusammenarbeiten und nicht versuchen, sich gegenseitig auszuschalten. Beide benötigen in der heutigen Zeit die demokratische Legitimation, um ihre Aufgaben erfüllen zu können, denn im modernen Staat soll nicht das Volk dem Staate dienen, sondern der Staat den Menschen, die innerhalb seiner Grenzen wohnen.

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrte Herren Abgeordnete, für die vor Ihnen liegenden Aufgaben wünsche ich Ihnen viel Erfolg und Gottes Segen.
15. März 1996

Thronrede, Fürst Hans-Adam II.

Aufklappen und Zuklappen

Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 15. März 1996


Liechtenstein hat in den vergangenen Jahren aussenpolitisch wichtige Erfolge errungen. Durch die UNO-Mitgliedschaft konnte Liechtenstein seine Souveränität international absichern. Das EWR-Abkommen hat dem Land eine günstige Ausgangsposition verschafft, sollte die europäische Integration weitere Fortschritte erzielen. Nicht zuletzt dank der Hilfe und dem Einverständnis unserer Schweizer Freunde ist es uns gelungen, gleichzeitig am europäischen Integrationsprozess teilzunehmen und den Zollvertrag mit der Schweiz aufrechtzuerhalten. Selbst wenn die Schweiz in einigen Jahren der EU beitreten sollte, dürfte der EWR für Liechtenstein immer noch die beste Lösung sein.

Aussenpolitisch haben wir die wichtigsten Ziele erreicht. Natürlich werden immer wieder Anstrengungen unsererseits notwendig sein, diese Erfolge auch für die Zukunft abzusichern. Verglichen mit dem Weg, den wir zurücklegen mussten, ist dies aber eine einfachere Aufgabe, die mit weniger innen- und aussenpolitischen Schwierigkeiten verbunden ist.

Vermehrt können wir uns im Land wieder Fragen der Innenpolitik zuwenden. Dabei steht die Frage im Vordergrund, welche Stellung die Monarchie in Zukunft haben soll. Es ist mir ein wichtiges Anliegen, dass die liechtensteinische Oeffentlichkeit und besonders auch die Politiker verstehen, wie das Fürstenhaus seine Position hier im Land sieht. Ich möchte im folgenden die Stellung des Fürstenhauses zur Verfassungsfrage darstellen und anschliessend darlegen, welche Auswirkungen die Verfassungsänderungen für unser Land haben könnten.

Seit der Staatsgründung Liechtensteins vor fast 300 Jahren hat sich das Fürstenhaus politisch und finanziell für das Wohl von Land und Leute eingesetzt. Wir sind weiterhin mit dem Land durch Verfassung, Geschichte und Zuneigung eng verbunden und bereit, Verantwortung zu tragen. Allerdings ist das Selbstbestimmungsrecht der liechtensteinischen Bevölkerung für Fürst und Fürstenhaus der entscheidende Standpunkt, von dem die Zukunft der Monarchie zu betrachten ist. Das Fürstenhaus stellt das Staatsoberhaupt in diesem Lande nur so lange dies von einer Mehrheit der Bevölkerung gewünscht wird. Sollte die liechtensteinische Bevölkerung die Monarchie nicht mehr wollen, braucht es weder eine Revolution noch eine Demonstration, sondern lediglich eine Verfassungsinitiative, die mehrheitlich vom Volk angenommen wird.

Volk und Volksvertreter müssen aber berücksichtigen, dass Fürst und Fürstenhaus keine Befehlsempfänger des Volkes oder der Volksvertreter sind. Das Fürstenhaus stellt das Staatsoberhaupt in diesem Staat unter gewissen Bedingungen. Dazu gehört, dass Autonomie und Hausgesetz des Fürstenhauses respektiert werden. Nur so lässt sich die Unabhängigkeit und Neutralität des Fürstenhauses auf Dauer erhalten. Eine Einmischung aussenstehender Parteien muss im Interesse der Familie, aber auch des Landes vermieden werden.

Eine weitere Bedingung ist, dass die formelle in der Verfassung festgehaltene Verantwortung des Fürsten in Übereinstimmung mit seinen realen Kompetenzen gehalten wird. Dies ist notwendig, um die Rechtssicherheit zu bewahren. Entscheidet man sich dafür, die Kompetenzen des Fürsten einzuschränken, so soll dies in der Verfassung festgehalten und nach aussen klar dokumentiert werden. Die Forderung, dass der Fürst die ihm in der Verfassung zustehenden Rechte nicht ausübt, führt zu einer diffusen Verantwortungs- und Kompetenzverteilung und damit zu einer Schwächung des Rechtsstaates. Der Fürst läuft ausserdem Gefahr, für Fehlentscheidungen mit zur Verantwortung gezogen zu werden, mit denen er nie etwas zu tun hatte.

In einem publizierten Brief an das Liechtenstein-Institut habe ich vier Verfassungsvarianten vorgeschlagen. Es liegt nun am Volk und an seinen Vertretern, jene Verfassungsvariante auszusuchen, die ihnen für die Zukunft am sinnvollsten erscheint.

Die erste und vielleicht naheliegendste Variante ist das Festhalten an der heutigen Verfassung. Man wird sich dann aber an dieser Verfassung orientieren müssen, auch was die Beamtenernennungen betrifft. Die Auseinandersetzungen der Vergangenheit lagen meiner Meinung nach nicht an der mangelnden Klarheit unserer Verfassung, sondern an der manchmal fehlenden Bereitschaft, sich an diese Verfassung zu halten.

Die zweite Variante beinhaltet einen Ausbau der Demokratie und eine Stärkung des Rechtsstaates. Der Monarch behält aber weiterhin seine politischen Aufgaben in der Verfassung. Die Vorschläge sind dem Landtag und der liechtensteinischen Öffentlichkeit seit drei Jahren bekannt, und deshalb möchte ich darauf verzichten, hier noch einmal näher darauf einzugehen.

Die dritte Variante sieht vor, dass Liechtenstein zwar weiterhin eine Monarchie bleibt, die politischen Funktionen und Verantwortungen des Fürsten jedoch weitestgehend abgeschafft werden. Wie schon dargelegt, halte ich Bestrebungen, formell die politische Verantwortung beim Fürsten zu belassen, in der Praxis die Kompetenzen auf andere Entscheidungsträger zu verlagern für keine glückliche Lösung. Ist man mehrheitlich im Land der Meinung, dass der Fürst keine politischen Kompetenzen mehr wahrnehmen soll, kann er auch keine politische Verantwortung tragen. Der Fürst wird sich bei dieser dritten Variante wieder anderen Aufgaben widmen und sich mit seiner Familie hauptsächlich im Ausland aufhalten. Trotzdem könnte er weiterhin seinen offiziellen Wohnsitz im Land behalten, falls dies gewünscht wird.

Diese dritte Variante würde zu einer bedeutenden Veränderung unserer Verfassung führen, und ist daher für Land und Volk mit grösseren politischen und wirtschaftlichen Risiken verbunden als die beiden ersten Varianten. Diese Risiken könnte man durch den Einbau eines Verfassungsartikels verringern, mit dem das Volk oder der Landtag dem Fürsten ausserordentliche Kompetenzen bei einer innen- oder aussenpolitischen Krisensituation einräumt.

Diese dritte Variante ist aus der Sicht von Fürst und Fürstenhaus attraktiv. Der Zeitpunkt für das Fürstenhaus, sich aus der liechtensteinischen Innen- und Aussenpolitik zurückzuziehen, wäre günstig. Politisch und wirtschaftlich war Liechtenstein noch nie in so einer ausgezeichneten Position. Das Fürstenhaus kann mit Stolz in die Vergangenheit zurückblicken und auf zahlreiche politische und wirtschaftliche Einsätze hindeuten, welche dem Land zu seiner einzigartigen Entwicklung verholfen haben. Der Fürst könnte sich wiederum vermehrt anderen Aufgaben zuwenden, so z.B. der Verwaltung des fürstlichen Vermögens oder seiner Rolle als Familienoberhaupt.

Wenn ich die Protokolle der Landtagsdebatte über das Hausgesetz lese, so frage ich mich aber, ob das Fürstenhaus nicht die vierte Variante, bei der es nicht mehr das Staatsoberhaupt stellt, in Erwägung ziehen sollte. Es sieht so aus, als ob Hausgesetz und Autonomie des Fürstenhauses da und dort als nicht mehr zeitgemäss empfunden werden. Unter diesen Umständen sollte sich auch das Fürstenhaus die Frage stellen, ob es noch sinnvoll ist, das Staatsoberhaupt zu stellen. Zweifellos war es in der Vergangenheit von Vorteil, einem regierenden Haus anzugehören. Ob dies heute und in Zukunft noch der Fall ist, erscheint zweifelhaft.

Regierende Häuser werden immer mehr zum Spielball der Massenmedien. Unter diesen Umständen ist es sehr schwierig, ein normales Familienleben zu führen. Eine normal funktionierende Familie ist aber die Voraussetzung, um jene Werte von Generation zu Generation weiterzugeben, welche letzten Endes für den Erfolg unserer Familie über Jahrhunderte ausschlaggebend waren. Glücklicherweise haben uns bis jetzt die Kleinheit des Landes und eine zurückhaltende Medienpolitik weitgehend davor bewahrt, zur Handelsware der Massenmedien zu werden mit all den damit verbundenen Problemen.

Einen weiteren Punkt sollte man in Liechtenstein nicht übersehen, wenn über Hausgesetz und Autonomie des Fürstenhauses diskutiert wird. Unsere Familie hatte ihre Autonomie und ihr Hausgesetz, lange bevor sie hier das Staatsoberhaupt gestellt hat. Sie wird diese Autonomie und dieses Hausgesetz, vielleicht in leicht veränderter Form, auch dann behalten können, wenn sie eines Tages nicht mehr ein regierendes Haus sein sollte.

Als Fürst, der von seinen Vorfahren die Verantwortung für dieses Land und seine Bevölkerung übernommen hat, macht man sich natürlich Gedanken für den Fall, dass sich das Fürstenhaus zurückziehen sollte. Verschiedene Szenarien sind denkbar, deren drei ich kurz herausgreifen möchte: Die Beibehaltung der Monarchie mit einer anderen Familie, die Republik und schliesslich der Anschluss an einen unserer beiden Nachbarstaaten.

Die Beibehaltung der Monarchie, aber mit einer anderen Familie, wäre theoretisch eine Alternative. Eine Monarchie kostet jedoch Geld, und ob der liechtensteinische Steuerzahler bereit ist, diese Kosten zu übernehmen, ist fraglich. Noch schwieriger dürfte es sein, jemanden zu finden, der bereit ist, mit seiner Familie diese Kosten auf Dauer zu übernehmen unter Bedingungen, die das Fürstenhaus abgelehnt hat.

Eine weitere Möglichkeit ist die Republik. Angesichts der Kleinheit des Landes erscheint mir ein Präsident, der sich in erster Linie auf Repräsentationsaufgaben konzentriert, als wenig sinnvoll. Den Verhältnissen angepasster erscheinen zwei Lösungsansätze, die sich in grösseren Staaten bereits bewährt haben, und zwar in den USA und in der Schweiz. Das eine Modell ist die präsidiale Republik, bei der das Staatsoberhaupt direkt vom Volk gewählt wird und auch die Rolle des Regierungschefs übernimmt. Das andere Modell ist ein Kollektiv wie der schweizerische Bundesrat, eine Aufgabe, die bei uns die Gesamtregierung übernehmen könnte. Beide Modelle haben ihre Vor- und Nachteile, aber es würde zu weit führen, hier näher darauf einzugehen. Wichtiger erscheint es mir, dass die politischen und wirtschaftlichen Risiken genau analysiert werden, bevor man das Fürstentum Liechtenstein in eine Republik verwandelt.

Die liechtensteinische Vergangenheit zeigt, wie die Souveränität immer wieder durch den politischen Weitblick des Fürstenhauses bewahrt und gestärkt wurde. Blicken wir in die Zukunft, so können wir feststellen, dass eine Republik gute Überlebenschancen hat, solange es in Europa keine grösseren Umwälzungen gibt. Problematischer als die politischen sind meiner Ansicht nach die wirtschaftlichen Risiken. Ein erfolgreicher Finanzplatz ist nicht nur von niedrigen Steuern und einem guten Service abhängig, sondern auch vom Vertrauen der ausländischen Investoren. Vertrauen hat nicht nur eine rationale, sondern oft eine schwer fassbare irrationale Komponente. Die Umwandlung des Fürstentums Liechtenstein in eine Republik könnte dem Finanzplatz schweren Schaden zufügen.

Wenn ich die wirtschaftlichen Risiken betrachte und berücksichtige, dass niemand mit Sicherheit die weitere Entwicklung in Europa in den nächsten Jahrzehnten oder gar Jahrhunderten voraussagen kann, frage ich mich, ob nicht die Umwandlung in eine Republik sowohl kurz- als auch langfristig mit allzu grossen Risiken verbunden ist. Der Anschluss an einen unserer beiden Nachbarstaaten, mit denen wir seit Jahrhunderten freundschaftlich verbunden sind, erscheint mir zumindest eine diskussionswürdige Alternative zur Republik zu sein. Von den beiden Möglichkeiten halte ich den Anschluss an die Schweiz aus vielen Gründen als die sinnvollere Alternative, nicht zuletzt wegen der Kleinheit des Landes. Für ein eigenes Bundesland in Österreich wäre das Land zu klein, als eigener Kanton würden wir uns in der Schweiz jedoch in guter Gesellschaft befinden. Der Finanzplatz Liechtenstein ist eng mit dem Finanzplatz Schweiz verbunden und auch sonst sind die Bindungen zwischen den beiden Staaten seit über 70 Jahren sehr eng und freundschaftlich. Die Schweiz ist ein demokratischer Rechtsstaat, der es über Jahrhunderte verstanden hat, sich im Herzen dieses unruhigen Europas die Unabhängigkeit zu bewah-ren. Allerdings wäre es für Liechtenstein bedauerlich, die Souveränität ausgerechnet in einem Augenblick aufzugeben, in dem diese so gut abgesichert ist wie noch nie zuvor in der Geschichte dieses Landes.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wie Sie sehen, fehlt es nicht an Möglichkeiten, die Zukunft dieses Landes zu gestalten. Ich bin mir bewusst, dass in diesem knappen Jahr vor den nächsten Landtagswahlen keine grossen Entscheidungen mehr zu erwarten sind. Trotzdem sollte die Periode der Unsicherheit über die zukünftige Stellung der Monarchie aus politischen und wirtschaftlichen Gründen langsam zu einem Abschluss gebracht werden. Der kommende Wahlkampf bietet den Parteien die Möglichkeit, der Bevölkerung ihren Standpunkt zu den verschiedenen Varianten darzulegen.

Es ist der liechtensteinischen Öffentlichkeit bekannt, dass ich persönlich der zweiten Variante den Vorzug gebe, welche Demokratie und Rechtsstaat stärkt. Betrachte ich die liechtensteinische Geschichte, so stelle ich doch fest, dass die Fürsten ihre Macht nicht missbraucht, sondern versucht haben, sie zum Wohle dieses Landes und seiner Bevölkerung einzusetzen. Natürlich ist kein Fürst unfehlbar und niemand kann ausschliessen, dass er nicht in Zukunft seine Macht missbraucht. Die vorgeschlagenen Verfassungsänderungen der zweiten Variante bieten dagegen einen wirksameren Schutz als so manche andere Änderung, welche in der Vergangenheit diskutiert wurde.

Die anderen drei Varianten sind aus der Sicht von Fürst und Fürstenhaus ebenfalls vertretbar. Allerdings frage ich mich, ob es vom Standpunkt der liechtensteinischen Bevölkerung aus betrachtet, sehr klug ist, sich auf die Risiken der vierten Variante einzulassen, falls man die Autonomie und das Hausgesetz des Fürstenhauses nicht mehr als zeitgemäss empfindet. Das Hausgesetz war der liechtensteinischen Bevölkerung bis vor kurzem unbekannt, und die Autonomie hat offensichtlich bis jetzt niemanden gestört.

Abschliessend kann ich nur noch einmal wiederholen, dass Fürst und Fürstenhaus gerne das Staatsoberhaupt in diesem Lande stellen und weiterhin bereit sind, Verantwortung zu übernehmen für das Wohl der liechtensteinischen Bevölkerung. Wichtiger ist uns aber noch das Selbstbestimmungsrecht dieser Bevölkerung, und wir werden deshalb auch eine andere Entscheidung respektieren.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, für die vor Ihnen liegenden Aufgaben wünsche ich Ihnen viel Erfolg und Gottes Segen.
15. Februar 1995

Thronrede, Fürst Hans-Adam II.

Aufklappen und Zuklappen

Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 15. Februar 1995



1994 war für unser Land wiederum ein Jahr geprägt von wichtigen Entwicklungen, besonders in der Aussenpolitik. Wegen der Einführung der Mehrwertsteuer musste unsere junge Regierung komplizierte Verhandlungen mit der Schweiz führen. Geduld und Fingerspitzengefühl waren gefragt. Berücksichtigt man die schwierige Ausgangsposition, wurde für unser Land ein sehr günstiges Verhandlungsergebnis erzielt. Bei der da und dort kritischen Beurteilung der bilateralen Vereinbarung zur Mehrwertsteuer sollte nicht übersehen werden, dass weitergehende Forderungen von liechtensteinischer Seite wohl zu einer Auflösung des Zollvertrages gerührt hätte. Der Steuer- und Finanzbereich ist für die Schweiz und Liechtenstein von zentraler Bedeutung und wir sollten uns bewusst sein, dass es auch in Zukunft voraussichtlich schwer sein wird, für beide Seiten befriedigende Lösungen in diesem Bereich zu finden.

Ein sehr schöner Verhandlungserfolg konnte letztes Jahr in der EWR-Frage erzielt werden. Als ich mich 1992 für eine Mitgliedschaft Liechtensteins im EWR stark einsetzte, war ich überzeugt, dass eine Lösungsplattform technisch möglich ist, die uns sowohl die EWR-Mitgliedschaft als auch die offene Grenze mit der Schweiz bietet. Selbst nach einem Nein der Schweiz zum EWR. Auch war ich sicher, dass neben den verschiedenen technischen Vorschriften beim Zollvertrag selbst wegen des EWR nur eine Änderung notwendig sein wird. Nicht nur EWR-Gegner haben bezweifelt, dass dies möglich ist. Ich habe aber nicht zu hoffen gewagt, dass wir in Brüssel beim Personenverkehr jetzt schon eine Lösung erzielen, die den liechtensteinischen Verhältnissen so entgegenkommt. Es ist oft ein langsamer und mühsamer Weg vom Erkennen der technischen Lösungsmöglichkeiten bis zu ihrer politischen Umsetzung.

Der Regierung und allen Beteiligten möchte ich für diese Verhandlungserfolge sehr herzlich danken. Mein Dank richtet sich ebenfalls an Bern und Brüssel, für das dort vorhandene Verständnis gegenüber den spezifisch liechtensteinischen Problemen. Welch grosses Verständnis in der Schweiz für die liechtensteinische Europapolitik besteht, beweist die einstimmige Verabschiedung der Vereinbarung mit Liechtenstein über den EWR im schweizerischen Parlament. In Bern und Brüssel hat man dem kleinen Liechtenstein die Hände gereicht. Es liegt nun am liechtensteinischen Volk, diese zu ergreifen und nicht zurückzuweisen.

Wir dürfen uns keinen Illusionen hingeben, dass ein Nein zum EWR und ein Nein zur Lösungsplattform uns nicht nur von Europa, sondern auch von der Schweiz isoliert. Selbst die EWR-Gegner in der sehr viel grösseren Schweiz sind der Ansicht, dass die Schweiz in Europa keine Isolationspolitik betreiben kann. Welchen Weg die Schweiz in ihrer Integrationspolitik schliesslich beschreiten wird, kann derzeit niemand mit absoluter Sicherheit sagen. Eines ist aber sicher: Nur ein Ja zum EWR und zur Lösungsplattform mit der Schweiz sichert uns für die Zukunft eine enge Partnerschaft mit der Schweiz.

Die Fachleute sind sich weitgehend einig, dass die Schweiz im wesentlichen zwischen vier Möglichkeiten wählen kann, was ihr Verhältnis zu Europa betrifft:

1. Die Isolation, was aber wenig wahrscheinlich ist, nachdem selbst die EWR-Gegner diesen Weg ablehnen.

2. Ein umfassendes bilaterales Abkommen, über das derzeit verhandelt wird. Es sieht so aus, als ob die Schweiz in diesem Abkommen weniger erhalten wird als im EWR, die EU andererseits beim Personenverkehr auf Lösungen drängt, die eine grössere Freizügigkeit vorsehen, verglichen mit der liechtensteinischen EWR-Lösung. Ob so ein Abkommen in der Schweiz mehrheitsfähig ist, lässt sich derzeit schwer beurteilen.

3. Die Schweiz wird doch noch EWR-Mitglied. Nachdem auf EFTA-Seite nur noch mehr Norwegen, Island und vielleicht Liechtenstein übrigbleiben, wäre ein Ja des Schweizer Volkes bei einer zweiten Abstimmung wohl eine Überraschung.

4. Die EU-Mitgliedschaft, die der Bundesrat zum strategischen Ziel der schweizerischen Europapolitik erklärt hat. Schon lange habe ich die Auffassung vertreten, dass langfristig dieser Weg der Schweiz aus verschiedenen Gründen der wahrscheinlichste ist. Bei meiner Landtagsrede vor einem Jahr habe ich darauf hingewiesen, dass die Umfrageergebnisse in der Schweiz noch eine Ablehnung zeigen, aber erfahrungsgemäss sich die Volksmeinung relativ rasch ändern kann. Glaubt man diesen gleichen Umfrageergebnissen, so hat der Meinungsumschwung in der schweizerischen Bevölkerung schon stattgefunden. Realistischerweise müssen wir in Liechtenstein davon ausgehen, dass der Bundesrat sich mit seiner Integrationspolitik in absehbarer Zeit durchsetzen wird.

Lehnt das liechtensteinische Volk den EWR und die Lösungsplattform mit der Schweiz ab, so wird dies nicht nur in Bern und Brüssel auf Unverständnis stossen, sondern wir haben damit die Isolationspolitik gewählt. Unsere Partnerschaft mit der Schweiz können wir unter diesen Umständen nur aufrechterhalten, wenn auch die Schweiz die Isolation wählt, was aber wie erwähnt, langfristig sehr unwahrscheinlich ist. Schliesst die Schweiz mit der EU das Abkommen ab, über welches derzeit verhandelt wird, brauchen wir die Lösungsplattform mit der Schweiz und ein Abkommen mit der EU, um uns nicht von der Schweiz zu isolieren. Das gleiche gilt auch für den Fall, dass die Schweiz doch noch EWR-Mitglied werden sollte. Sagen wir nein zur Lösungsplattform, ist für die Schweiz und die EU eine Kündigung des Zollvertrages der einfachste Weg, das liechtensteinische Problem zu lösen. Beschreitet die Schweiz, wie zu erwarten ist, den Weg einer Mitgliedschaft in der EU und löst sich deshalb der Zollvertrag auf, können wir über eine EWR-Mitgliedschaft mit der Schweiz weiterhin verbunden bleiben.

Wer heute nein sagt zur Lösungsplattform und zum EWR, sagt mit hoher Wahrscheinlichkeit nein zur weiteren Partnerschaft mit der Schweiz und ja zu einer Isolationspolitik ohne die Schweiz. Natürlich kann man die Meinung vertreten, dass eine Isolationspolitik gegenüber der Schweiz und der EU für Liechtenstein eine mögliche Alternative darstellt. Die Voraussetzungen gegenüber früher haben sich zweifellos verbessert, nicht zuletzt durch unsere Mitgliedschaft in der UNO und anderen Organisationen. Die Weltmärkte haben sich geöffnet und Liechtenstein wird auch ohne besondere Wirtschaftsverträge mit der Schweiz oder der EU Waren und Dienstleistungen nach Europa exportieren. Trotzdem muss ich darauf hinweisen, dass die wirtschaftlichen und politischen Nachteile beachtlich sein werden, sollte das liechtensteinische Volk den EWR und die Lösungsplattform mit der Schweiz ablehnen und sich für den Weg der Isolation entscheiden.

Persönlich bin ich aber davon überzeugt, dass die grosse Mehrheit des liechtensteinischen Volkes so eine risikoreiche Politik ablehnt. Sie würde unserer jahrhundertealten Tradition der Aussenpolitik widersprechen. Wir waren Mitglied des Heiligen Römischen Reiches, des Rheinbundes, des Deutschen Bundes, hatten dann ein enges Vertragsverhältnis mit Österreich-Ungarn und nun seit über 70 Jahren mit der Schweiz. Bei nüchterner Betrachtungsweise kann meiner Meinung nach jeder erkennen, dass es zur Lösungsplattform mit der Schweiz und dem EWR weder heute noch morgen eine bessere Alternative geben wird. Ein überzeugendes Ja von Landtag und Volk zum EWR und zur Lösungsplattform mit der Schweiz wäre für unsere zukünftige Partnerschaft zur Schweiz und zu Europa sehr wichtig. Wir müssen in dieser Zeit des Wandels unserer Aussenpolitik eine feste Grundlage geben.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Sie stehen vor einer historischen Entscheidung für Land und Volk, und ich wünsche Ihnen dafür viel Erfolg und Gottes Segen.
09. Februar 1994

Thronrede, Fürst Hans-Adam II.

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Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 9. Februar 1994

Im Jahre 1994 treffen wir voraussichtlich die endgültige Entscheidung über die Mitgliedschaft Liech-tensteins im EWR. Es wird eine sehr wichtige Entscheidung sein, die die wirtschaftliche und politische Zukunft unseres Landes auf Jahrzehnte beeinflussen könnte, ähnlich dem Zollvertrag, für den wir der Schweiz ebenso dankbar sein müssen wie für das Verständnis in den laufenden Verhandlungen.

Trotz der innenpolitischen Schwierigkeiten des vergangenen Jahres ist es der Regierung und den zuständigen Beamten gelungen, mit Vertretern der Schweiz Lösungen auszuarbeiten, welche es Liechtenstein ermöglichen sollten, sowohl den Zollvertrag aufrecht zu erhalten als auch dem EWR beizutreten.

Die Ausarbeitung dieser Lösungsplattform hat länger gedauert als ursprünglich angenommen, denn es mussten zuerst jene Bereiche zwischen der Schweiz und Liechtenstein erfasst werden, in denen eventuell durch unsere EWR-Mitgliedschaft Probleme entstehen könnten. Ausserdem war es nötig, sich einen Ueberblick zu verschaffen, welche technischen Vorschriften aus dem EWR-Abkommen die Schweiz autonom nachvollziehen wird. Entgegen einer oft gehörten Meinung sind es nicht der Zollvertrag oder Zollvorschriften, welche in erster Linie Probleme verursachen, sondern die vielfältigen technischen Vorschriften, welche alle unsere Lebensbereiche erfassen. Beim geplanten Beitritt Liechtensteins zum EWR werden wir folgendes berücksichtigen müssen: Ein rascher Beitritt ist besonders für unsere Industrie von Vorteil. Eine Verzögerung vereinfacht die Administration wegen der laufenden Angleichung der schweizerischen Vorschriften an den europäischen Standard.

Die liechtensteinische Bevölkerung hat zwar mit beeindruckender Mehrheit am 13. Dezember 1992 grundsätzlich Ja zum EWR gesagt. Es gibt allerdings noch einflussreiche Kreise, die aus unterschiedli-chen Gründen dem EWR ablehnend gegenüberstehen. Dafür kann man Verständnis haben, denn das EWR-Abkommen ist ein äusserst umfangreiches und komplexes Vertragswerk, von dem selbst der Fachmann die Auswirkungen nicht im einzelnen voraussagen kann. Deshalb ist ein EWR-Beitritt auch mit gewissen wirtschaftlichen und politischen Risiken verbunden.

Allerdings bin ich überzeugt, dass die Alternativen zum EWR-Abkommen mit sehr viel grösseren Risiken und Nachteilen für Land und Volk verbunden wären. Die Gegner des EWR-Abkommens haben sich in erster Linie auf die möglichen Nachteile und Risiken des Abkommens konzentriert, ohne aber eine bessere Alternative aufzuzeigen. Eine Isolationspolitik Liechtensteins dürfte wohl nicht sehr realistisch sein, nachdem selbst die sehr viel grössere Schweiz über bilaterale Verträge mit der EU versucht, eine Isolation zu verhindern.

Sollen wir gemeinsam mit der Schweiz den Weg der bilateralen Verträge mit der EU gehen? Wer die Verhandlungen der Schweiz mit der EU verfolgt hat, wird feststellen müssen, dass die Ergebnisse, trotz Teilerfolgen, bis jetzt aus liechtensteinischer Perspektive ernüchternd ausgefallen sind. So zeichnet sich bei der Freizügigkeit der Personen ein Abkommen ab, das für Liechtenstein sehr viel ungünstiger wäre als das EWR-Abkommen.

Es liegt im eigenen wirtschaftlichen Interesse der Schweiz, die EWR-Vorschriften im technischen Bereich weitestgehend nachzuvollziehen. Trotzdem werden schweizerische Produkte mit nichttarifären Handelshemmnissen wie z.B. mit aufwendigen Zulassungsverfahren konfrontiert werden, bevor sie in den EWR-Staaten verkauft werden können. Ist Liechtenstein im EWR, kann dagegen das liechtensteinische Produkt, sobald es in Liechtenstein zugelassen ist, im gesamten EWR-Raum verkauft werden. Wer die zum Teil sehr langwierigen Zulassungsverfahren in verschiedenen europäischen Ländern kennt, weiss, dass die EWR-Mitgliedschaft deshalb für unsere innovative Exportindustrie einen sehr grossen Vorteil bedeutet. Wir werden die gut bezahlten Arbeitsplätze in der liechtensteinischen Industrie auf Dauer nur durch ständige Innovation erhalten können. Die liechtensteinische Industrie wird immer der Konkurrenz der Billiglohnländer stark ausgesetzt sein. Ohne EWR-Mitgliedschaft setzen wir sie auch noch der Konkurrenz von Ländern aus, die ihrer innovativen Industrie bessere Produktions- und Vermarktungsmöglichkeiten bieten.

Der Weg über bilaterale Verträge mit der EU ist vielleicht für die Schweiz mit weniger Nachteilen verbunden als für Liechtenstein. Trotzdem hat der Bundesrat die Problematik dieses Weges frühzeitig erkannt. Deshalb hatte sich der Bundesrat, leider ohne Erfolg, für eine EWR-Mitgliedschaft der Schweiz eingesetzt und hält nach wie vor am Fernziel einer EU-Mitgliedschaft fest.

Natürlich wäre für uns eine EWR-Mitgliedschaft der Schweiz die einfachste Lösung gewesen. Realistischerweise müssen wir aber heute mit der Möglichkeit rechnen, dass die Schweiz direkt Mitglied der EU wird. Zum Unterschied von Liechtenstein ist der EWR für die Schweiz keine sehr attraktive Lösung, wenn Oesterreich und einige andere EFTA-Staaten Mitglied der EU werden. Umfrageergebnisse in der Schweiz zeigen zwar derzeit noch eine mehrheitliche Ablehnung einer EU-Mitgliedschaft, aber erfahrungsgemäss kann sich die Volksmeinung relativ rasch ändern. Wir müssen unsere Aussenpolitik darauf aufbauen, dass der Bundesrat mit seiner vorgeschlagenen Integrationspolitik langfristig erfolgreich ist. Wer das EWR-Abkommen ablehnt, sollte eine Lösung für Liechtenstein vorschlagen für den Fall, dass unsere beiden Nachbarstaaten Mitglied der EU werden.

Vor zwei Jahren habe ich in meiner Landtagsrede darauf hingewiesen, dass der EWR und die Integrationspolitik eine aussenpolitische und weniger eine innenpolitische Herausforderung sind. Nur wenige Monate danach führte aber die Integrationspolitik Liechtensteins zu innenpolitischen Spannungen und Auseinandersetzungen, die heute noch nachklingen.

In diesem Zusammenhang wurde insbesondere auch die starke verfassungsmässige Stellung des Fürsten in Frage gestellt. Diese innenpolitische Krise traf das Fürstenhaus nicht ganz unvorbereitet, obwohl ich es persönlich vorgezogen hätte, diese Auseinandersetzung erst führen zu müssen, nachdem wir unsere aussenpolitischen Probleme gelöst haben. Da aber dieser Prozess eingeleitet wurde und bei der Auflösung des Landtages vor ein paar Monaten einen neuen Höhepunkt erreicht hat, ist es sicher das Vernünftigste, wir bringen diesen Prozess sobald als möglich zu einem sinnvollen Abschluss.

Bedenken über die Gefahren eines Machtmissbrauches durch den Fürsten auf Grund seiner starken Stellung im Fürstenhaus und in der Verfassung waren teilweise berechtigt. Mein Vater hat sich schon mit dieser Frage auseinandergesetzt. Und in seinem ersten Entwurf zu einem neuen Hausgesetz finden sich schon Vorschriften, welche diese Gefahren verringern sollten. Das nun vom Fürstenhaus beschlossene und publizierte Hausgesetz besitzt erstmals Vorschriften, welche ein Eingreifen des Fürstenhauses ermöglichen, falls der Fürst seine Macht missbraucht oder aus anderen Gründen seine Aufgaben nicht erfüllt.

Es sollte aber nicht nur das Fürstenhaus eingreifen können, dessen Mitglieder mehrheitlich im Aus-land leben. Von einem Fürsten, der seine Macht missbraucht oder seine Aufgaben nicht erfüllt, wird ebenso die liechtensteinische Bevölkerung betroffen. Deshalb ist es sinnvoll, im neuen Artikel 13ter der Verfassung ein demokratisches Verfahren vorzusehen, welches ein Misstrauensvotum gegen den Fürsten ermöglicht und notfalls die Abschaffung der Monarchie. Das Fürstenhaus soll das Staatsoberhaupt nur so lange stellen, so lange dies von der Mehrheit der Bevölkerung gewünscht wird.

Was die Stellung des Fürsten in der Verfassung betrifft, ist meiner Ansicht nach nicht nur die Einführung des neuen Art. 13ter wichtig, sondern auch eine Aenderung des Art. 11 über die Beamtenernennung. Bei Art. 11 handelt es sich weitgehend um ein Relikt aus der Zeit, als der Monarch noch die Regierungsgeschäfte führte. In so einer Situation ist es sicher richtig, wenn der Monarch die ihm unterstellten Beamten ernennt. In Liechtenstein war dies von untergeordneter Bedeutung, da der Monarch bis 1938 im Ausland wohnte.

Beamtenernennungen durch den Monarchen wurden später da und dort damit begründet, dass der Beamtenapparat nicht Parteiinteressen unterworfen sein soll. In der Praxis hat sich diese Hoffnung nicht erfüllt, nicht zuletzt wegen der grossen Zahl der Beamten, selbst hier im kleinen Liechtenstein. Um diese Erwartungen nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch erfüllen zu können, müsste der Fürst wohl ein eigenes Personalbüro unterhalten. Da der Fürst aber nicht die Regierungsgeschäfte führt und die Beamten im Normalfall die Weisungen der Regierung auszuführen haben, könnte die Effizienz leiden. So eine Regelung würde voraussichtlich zu unnötigen Spannungen zwischen Fürst und Regierung führen.

Die Frage der Parteiunabhängigkeit hat bei den Gerichten und der Verwaltungsbeschwerdeinstanz sicher grössere Bedeutung als beim Beamtenapparat. Die Richter sind gemäss Verfassung unabhängig und zum Unterschied von den Beamten nicht den Weisungen der Regierung unterworfen. Bei der geringen Zahl der Richter lässt sich das Vorschlags- und Ernennungsrecht des Fürsten sehr viel einfacher verwirklichen als bei den Beamten. Der vorgeschlagene Art. 11 verhindert weitgehend die Möglichkeit eines Missbrauches bei den Richterernennungen, sei es durch den Fürsten, sei es durch den Landtag. Das demokratische Element wird in unserer Verfassung dadurch weiter gestärkt. Ausserdem ist es sicher richtig, wenn wir aus den Erfahrungen der letzten Jahre, wie z.B. aus der Staatsgerichtshofaffäre, gewisse Konsequenzen ziehen.

Damit die Beamtenernennungen der Regierung nicht weiterhin in Verletzung der Verfassung erfol-gen, habe ich, nach Rücksprache mit der Regierung, diese ermächtigt, bis Ende 1994 die Beamten zu ernennen. Ich hoffe, dass es noch in diesem Jahr möglich sein wird, die vorgeschlagenen Verfas-sungsänderungen zu beschliessen.

Theoretisch kann man die verfassungsmässigen Rechte des Fürsten noch weiter einschränken, um einen möglichen Machtmissbrauch zu verhindern. Damit sind aber mehrere Gefahren verbunden: Der Fürst verliert seine Unabhängigkeit und könnte gewissen Kreisen als Instrument bei der Ein-schränkung der demokratischen Rechte dienen. Im Ernstfall hat der Fürst keine ausreichenden Kompetenzen, um die Interessen von Land und Volk wahrzunehmen. Und schliesslich besteht die schon früher erwähnte Gefahr, dass der Fürst in der Rolle des Staatsoberhauptes keine sinnvolle Aufgabe mehr erkennt.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, für die vor Ihnen liegenden wichtigen Aufgaben wünsche ich Ihnen viel Erfolg und Gottes Segen.

12. Mai 1993

Thronrede, Fürst Hans-Adam II.

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Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 12. Mai 1993



Zur Wahl in den Landtag möchte ich Ihnen allen herzlich gratulieren und Ihnen danken, dass Sie sich für die Politik in unserem Land einsetzen. Ich möchte aber auch die Gelegenheit benützen, all denen zu danken, die in der Vergangenheit dazu beigetragen haben und die jetzt nach den Landtagswahlen aus der aktiven Politik ausgeschieden sind.

Die Landtagswahlen haben mit dem erstmaligen Einzug einer dritten Partei die politische Landschaft verändert. Die Erfahrungen der letzten Wochen haben gezeigt, dass es in dieser neuen Situation den Parteien schwer fällt, ein Koalitionsabkommen zu vereinbaren. Ich bin sehr glücklich und mit mir sicher viele Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner, dass es doch noch kurz vor der Landtagseröffnung gelungen ist, sich auf die Regierungsbildung zu einigen. Sie und die zukünftige Regierung stehen vor einer besonderen Herausforderung, die nur erfolgreich gemeistert werden kann, wenn Sie das Wohl des Landes vor das Wohl der Partei stellen.

Der 28. Oktober hat sicher zu den politischen Veränderungen in unserem Land beigetragen. Das Interesse an unserer Verfassung und an unserer Staatsform hat zugenommen. Unmittelbar nach dem 28. Oktober habe ich die Vertreter der politischen Parteien darum gebeten, die Verfassungsdiskussion auf einen Zeitpunkt nach den Wahlen zu verschieben, um zu verhindern, dass dieses Thema in den Wahlkampf hineingezogen wird. Jetzt, nach den Wahlen, möchte ich gerne auch von meiner Seite die Diskussion über diesen Fragenkomplex aufgreifen und zur Rolle des Fürsten in diesem Staat Stellung nehmen.

Es wurde in Liechtenstein auch schon die Meinung vertreten, der Fürst solle sich, ähnlich wie die meisten anderen Staatsoberhäupter in Europa, in erster Linie auf Repräsentationsaufgaben beschränken. Abgesehen von den grösseren Verfassungsabänderungen, die dafür notwendig wären, sehe ich noch weitere Gründe, weshalb so eine Lösung für unser kleines Land nicht sehr sinnvoll wäre.

Die Erfahrungen in der Vergangenheit mit dieser Verfassung und der politischen Rolle des Fürsten waren positiv. In der heutigen Generation ist es etwas in Vergessenheit geraten, dass mein Vater, Fürst Franz Josef II., sehr wohl immer wieder kraft seines Amtes in die Landespolitik eingegriffen hat. 1938 wäre die Aussöhnung zwischen den zerstrittenen Parteien kaum zustande gekommen, hätte er nicht eingegriffen und mit der Anwendung des Notrechtes gedroht. Meinem Vater waren in dieser kritischen Zeit bessere Beziehungen zur Schweiz ein grosses Anliegen. Gegen den Willen von Regierung und Landtag hat er die liechtensteinische Botschaft in Bern errichtet und diese über Jahre selbst finanziert. Ob Liechtenstein mit einem nur repräsentativen Staatsoberhaupt den Zweiten Weltkrieg so gut überstanden hätte, kann man wohl bezweifeln. Auch nach dem Krieg hat Fürst Franz Josef II. immer wieder entscheidend in die Landespolitik eingegriffen. Meinungsverschiedenheiten sind damals allerdings weniger in der Öffentlichkeit bekannt geworden, denn der politische Stil war ein anderer.

Als Staatsoberhaupt nur mit Repräsentationsaufgaben wäre es mir nicht gelungen, Liechtenstein in die UNO zu bringen. Bezüglich der europäischen Integration hätten sich Regierung und Landtag mit ihrer ursprünglichen Politik durchgesetzt, die vorsah, das liechtensteinische Volk nach der Schweiz abstimmen zu lassen, damit es genau gleich wie das Schweizer Volk entscheidet. UNO und EWR-Mitgliedschaft werden noch von manchen Teilen der Bevölkerung abgelehnt, aber ich glaube, dass man eines Tages diese Entscheidungen als richtig und wichtig erkennen wird. Dieser Staat verdankt nicht nur seine Existenz der politischen Entscheidung eines Fürsten, sondern hat seither immer wieder von Entscheidungen der jeweiligen Fürsten profitiert.

Es gibt noch andere Gründe, weshalb eine Beschränkung des Fürsten auf Repräsentationsaufgaben nicht empfehlenswert erscheint. Liechtenstein ist sehr klein und der Umfang an sinnvollen Repräsentationsaufgaben sehr beschränkt. Ausserdem begleicht der Fürst - zum Unterschied von anderen europäischen Staatsoberhäuptern - die ihm aus seiner Aufgabe zufallenden Kosten aus dem Privatvermögen. Es würde sich nicht nur mir, sondern auch meinen Nachfolgern sehr schnell die Frage stellen, ob man nicht Zeit und Geld in eine sinnvollere Aufgabe investieren soll. Voraussichtlich würde wieder der Zustand eintreten, wie er bis 1938 bestand, als der Fürst im Ausland lebte und sich nur am Rande der Entwicklung im Fürstentum Liechtenstein widmete. Persönlich würde ich so eine Entwicklung bedauern, denn ich bin in diesem Land aufgewachsen und es ist meine Heimat.

Sowohl aus der Sicht des liechtensteinischen Volkes als auch aus jener des Fürstenhauses dürfte es das vernünftigste sein, grundsätzlich an der bewährten Lösung festzuhalten. Das bedeutet, dass wir hier im Land zwei Souveräne haben, und zwar das Volk und den Fürsten. Landtag und Regierung haben in unserem Staat sicher eine wichtige Aufgabe, aber das letzte Wort haben die beiden Souveräne. Der Landtag als Vertreter des Volkes hat gemäss unserer Verfassung Vorrang gegenüber der Regierung. Fürst und Landtag können gemäss Artikel 92 unserer Verfassung der Regierung Aufträge erteilen, an welche diese gebunden ist. Man kann davon ausgehen, dass Aufträge des Fürsten grösseres Gewicht haben als jene des Landtages. Der Fürst ist der Souverän, währenddem der Landtag den anderen Souverän vertritt. Dies gilt besonders im Bereich der Aussenpolitik, wo gemäss Artikel 8 der Verfassung der Fürst die Hauptverantwortung trägt.

Dies war einer der Punkte, welche zum Konflikt vom 28. Oktober geführt haben. Ein weiterer Punkt war die Frage, ob eine Regierung sowohl das Vertrauen des Fürsten als auch des Landtages benötigt. Nachdem die Regierung auf Vorschlag des Landtages vom Fürsten ernannt wird, benötigt sie meiner Ansicht nach nicht nur bei ihrer Ernennung, sondern während ihrer gesamten Amtszeit das Vertrauen des Fürsten und des Landtages. Eine Regierung, die das Vertrauen des einen oder des anderen verloren hat, wird ihre Aufgabe nicht erfüllen können.

Eine neue Vorgangsweise wird hoffentlich in Zukunft sicherstellen, dass nur jene Gesetze publiziert werden, welche verfassungsmässig zustande gekommen sind. Eine Lösung muss noch für die Frage der Beamtenernennung gefunden werden. Artikel 11 der Verfassung schreibt eindeutig vor, dass die Beamten vom Fürsten zu ernennen sind. Seit rund 25 Jahren hält man sich, aus was für Gründen auch immer, nicht mehr an diese Bestimmung, was für einen Rechtsstaat problematisch ist.

Um dieses Problem zu lösen, gibt es nur zwei Möglichkeiten. Entweder man hält sich an die Verfassung und alle Beamten werden vom Fürsten ernannt oder man ändert die Verfassung. Ob bei der stark gewachsenen Zahl der Staatsbeamten eine Ernennung durch den Fürsten noch zweckmässig ist, erscheint fraglich. Die Gefahr ist gross, dass entweder die Beamtenemennung durch den Fürsten ein rein formaler Akt ohne Bedeutung wird oder der Regierung die Kontrolle über den Beamtenapparat entgleitet. Es würde wohl dem Geist unserer Verfassung widersprechen, wenn der Fürst in der Praxis über den Beamtenapparat die laufenden Geschäfte führt.

Aus diesen Gründen habe ich schon vor Jahren als Stellvertreter und in Übereinstimmung mit meinem Vater der Regierung und dem Landtag eine Verfassungsänderung vorgeschlagen. Dieser Vorschlag entstand unter dem Eindruck der sich anbahnenden Krise um den Staatsgerichtshof, die dann 1989 zur vorzeitigen Auflösung des Landtages führte. In weiten Teilen unserer Bevölkerung herrscht die Ansicht vor, ob zu Recht oder zu Unrecht sei dahingestellt, der Staatsgerichtshof und die Verwaltungsbeschwerdeinstanz seien politische Gremien, welche in erster Linie die Mehrheitsverhältnisse im Landtag widerspiegeln. Als Rechtsstaat sollten wir grösstes Interesse haben, jeden Verdacht von unserer Justiz fernzuhalten, dass dort parteipolitische Interessen eine Rolle spielen. Um dieses Ziel zu erreichen, erschien es mir gerechtfertigt, dass der Fürst auf das Ernennungsrecht bei den Beamten verzichtet und dafür das Vorschlagsrecht bei den Richtern erhält. Dadurch würde die Unabhängigkeit der Justiz gestärkt werden.

Der Fürst würde nach Sondierungsgesprächen und persönlichen Kontakten mit den Kandidaten dem Landtag die Persönlichkeiten für die Besetzung der Richterstellen vorschlagen. Nach der Zustimmung des Landtages würden die Richter vom Fürsten ernannt werden. Es wäre zu überlegen, inwieweit dieser Beschluss des Landtages nicht dem Referendum zu unterstellen wäre, um zu verhindern, dass Richter bestellt werden, welche zwar das Vertrauen von Fürst und Landtag haben, aber nicht das Vertrauen des Volkes.

Ich möchte aber nicht nur in diesem Punkt eine Änderung der Verfassung vorschlagen, sondern auch in Fragen, welche die Person des Fürsten und die Zukunft der Monarchie in unserem Land betreffen. Die starke Stellung des Fürsten in unserer Verfassung ist nur dann zu vertreten, wenn sichergestellt ist, dass der jeweilige Fürst charakterlich und intellektuell diese Aufgaben erfüllen kann. Das Fürstenhaus hat in den letzten Jahren den Entwurf für ein neues Hausgesetz ausgearbeitet, welches Lösungen vorsieht, sollte der jeweilige Fürst nicht in der Lage sein, die Aufgaben zu erfüllen, die ihm Kraft seines Amtes zukommen.

Wegen der starken Stellung des Fürsten im Land und weil die meisten Mitglieder des Fürstenhauses im Ausland leben, wird es für das Fürstenhaus unter Umständen schwierig sein, rechtzeitig die notwendigen Massnahmen gegen den Fürsten einzuleiten. Seine Durchlaucht der Erbprinz und ich sind deshalb der Meinung, dass man dem liechtensteinischen Volk über das Initiativrecht die Möglichkeit geben sollte, einen Misstrauensantrag gegen den Fürsten einzubringen.

Stimmt eine Mehrheit des liechtensteinischen Volkes für einen Misstrauensantrag gegen den Fürsten, so entscheidet das Fürstenhaus innerhalb einer gewissen Frist über die Amtsenthebung des Fürsten. Es wird das Fürstenhaus zu prüfen haben, aus welchen Gründen der Fürst das Vertrauen des Volkes verloren hat. Zu berücksichtigen gilt insbesondere, dass die Mehrheit nicht immer recht hat und es Aufgabe des Fürsten ist, die Rechte der Minderheiten und der Schwachen zu schützen sowie das langfristige Wohl von Volk und Land zu verteidigen. Es kann deshalb der Fall eintreten, dass im Gegensatz zum Volk das Fürstenhaus mehrheitlich der Meinung ist, der Fürst habe richtig gehandelt und solle nicht seines Amtes enthoben werden.

Seine Durchlaucht der Erbprinz und ich sind ausserdem der Meinung, dass in unserer Verfassung ein demokratisches Verfahren für die Abschaffung der Monarchie vorgesehen werden soll. Die Monarchie in Liechtenstein soll nicht dem Druck der Strasse weichen oder gestürzt werden, weil ein paar Hitzköpfe glauben, sie müssen hier mit einer Revolution die Republik einführen. In Gesprächen mit liechtensteinischen Persönlichkeiten über dieses Thema wurde verschiedentlich der Vorschlag gemacht, für so eine tiefgreifende Änderung unserer Verfassung eine qualifizierte Mehrheit vorzusehen. Sollte das monarchische Prinzip in unserer Verfassung so abgesichert werden, müsste dies aber meiner Ansicht nach auch für andere wichtige Verfassungsprinzipien gelten, wie das demokratische und das rechtsstaatliche Prinzip oder die Grund- und Freiheitsrechte.

Es kommt ein weiterer Punkt hinzu, der mir schon lange am Herzen liegt, und zwar die Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechtes. Ich bin sehr glücklich, dass sich unser kleines Land nun international für das Selbstbestimmungsrecht einsetzt, aber um glaubwürdig zu sein, sollte es keine Zweifel geben, dass das Selbstbestimmungsrecht in unserem eigenen Land voll verwirklicht ist. Ohne eine weitere Verfassungsänderung könnte das Fürstenhaus über das Veto des Fürsten die Abschaffung der Monarchie selbst dann verhindern, wenn die grosse Mehrheit des Volkes jedes Vertrauen in diese Institution verloren hat. Damit wäre das Selbstbestimmungsrecht verletzt und politische Unruhen könnten die Folge sein.

Die Abschaffung der Monarchie sollte ein gut überlegter Vorgang sein, hinter dem die Mehrheit des Volkes steht und dessen Endpunkt nicht das Chaos ist, sondern wiederum ein geordnetes Staatswesen. Die Monarchie darf nicht an einem unbeliebten Fürsten scheitern, deshalb soll am Beginn dieses Prozesses zwingend der Misstrauensantrag gegen den Fürsten stehen. Innerhalb eines gewissen Zeitraumes, nachdem der Misstrauensantrag zustande gekommen ist, kann über eine Verfassungsinitiative der Prozess zur Abschaffung der Monarchie eingeleitet werden. Kommt die Initiative zustande, sollte es die Aufgabe des Landtages sein, wiederum innerhalb eines gewissen Zeitraumes eine abgeänderte Verfassung dem Volk vorzulegen. Wird diese neue Verfassung vom Volk angenommen, ist die Republik eingeführt, wird sie abgelehnt, bleibt die alte Verfassung mit der Monarchie.

Seine Durchlaucht der Erbprinz und ich haben mit Unterstützung von Professor Dr. Kohlegger, dem Präsidenten unseres Obersten Gerichtshofes, einen Entwurf für die Verfassungsänderungen ausgearbeitet. Diesen Entwurf werde ich der Regierung zur Beratung übergeben, damit er dann dem Landtag zur Behandlung weitergeleitet wird. Wenn der Landtag die Verfassungsänderungen beschlossen hat, wird das Fürstenhaus das neue Hausgesetz publizieren.

Der Landtag wird in diesem Jahr voraussichtlich nicht nur in diesen Verfassungsfragen, sondern auch noch in der Integrationspolitik wichtige Entscheidungen zu fällen haben. Ich wünsche Ihnen zu diesen für unser Land so wichtigen Aufgaben viel Erfolg und Gottes Segen.
11. März 1992

Thronrede, Fürst Hans-Adam II.

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Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 11. März 1992



Unsicherheit über die Zukunft unseres Landes scheint Teile der liechtensteinischen Bevölkerung erfasst zu haben. Die Gründe liegen weniger in den innenpolitischen Herausforderungen als in der aussenpolitischen Problematik der europäischen Integration für das Fürstentum Liechtenstein.

Bis jetzt haben wir uns aussenpolitisch weitestgehend an der Schweiz orientiert, wenn man von der UNO-Mitgliedschaft absieht. Der UNO-Beitritt war aber für unser kleines Land wichtig für den Fall, dass die enge aussenpolitische Zusammenarbeit mit der Schweiz im Bereich der europäischen Integration nicht mehr in der bisherigen Form möglich ist. Mit der Absicht der Schweiz, der EG beizutreten, ist dieser Punkt erreicht worden, es sei denn, wir entschliessen uns, ebenfalls einen Antrag auf EG-Mitgliedschaft zu stellen.

Meiner Ansicht nach sind wir auf einen so grossen Schritt wie die EG-Mitgliedschaft derzeit nicht vorbereitet, und es wäre auch sehr schwer, einen innenpolitischen Konsens dafür zu finden. Wer die heutige Struktur der EG kennt, weiss, dass unser aussenpolitischer Apparat so einer Aufgabe nicht gewachsen wäre. Zum Unterschied vom EWR müssten wir in der EG nach einer Übergangsfrist die völlige Freizügigkeit beim Personenverkehr akzeptieren. Dies ist in so einem kleinen Land mit so beengtem Wohnraum ein schwer zu lösendes Problem. Solange wir innerhalb der EG das Land mit der niedrigsten Steuerbelastung für natürliche Personen wären, bestünde die Gefahr, dass wir eine grosse Zahl von Steuerflüchtlingen aus den EG-Ländern hier aufnehmen müssten. Es wäre falsch, eine EG-Mitgliedschaft Liechtensteins für immer auszuschliessen, denn sowohl die EG als auch unser Land werden sich in Zukunft sicher verändern, aber derzeit sind wir nicht in der Lage, der Schweiz in Richtung EG-Mitgliedschaft zu folgen.

Damit verbleiben unserem Land kurz- und mittelfristig nur zwei Alternativen:

entweder eine Isolationspolitik gegenüber der europäischen Integration oder ein Vertrag mit der EG. Von den Anhängern der Isolationspolitik werden hauptsächlich zwei Varianten diskutiert:

1. Das Schweizer Volk wird die Vorschläge des Bundesrates, was den EWR und die EG-Mitgliedschaft betrifft, sowieso ablehnen, und deshalb sollte auch Liechtenstein den EWR und erst recht die EG-Mitgliedschaft ablehnen. Ich halte es für gefährlich, die liechtensteinische Aussenpolitik auf solchem Wunschdenken aufzubauen, denn wir könnten sehr schnell vor einem Scherbenhaufen stehen.

2. Falls die Schweiz EG-Mitglied wird, werden wir über den Zollvertrag automatisch Zollanschlussgebiet der EG und brauchen deshalb keinen direkten Vertrag mit der EG. Diesen Weg halte ich für unrealistisch oder für äusserst risikoreich, falls die EG so eine exotische Lösung überhaupt akzeptiert.

Grundsätzlich ist eine Isolationspolitik Liechtensteins gegenüber der EG sicher denkbar, nur muss man sich die langfristigen Konsequenzen überlegen. Bei einem EG-Beitritt der Schweiz wären sowohl dem Zollvertrag wie auch dem bestehenden Freihandelsvertrag mit der EG die Grundlagen entzogen. Für unsere gesamte Industrie und für jenen Teil des Gewerbes, der nicht ausschliesslich für den liechtensteinischen Binnenmarkt produziert, wäre dies gegenüber heute eine ins Gewicht fallende Verschlechterung. Einige Betriebe wären nicht mehr lebensfähig, andere müssten ihre Tätigkeit grösstenteils ins Ausland verlagern. Von so einer negativen Entwicklung wären sowohl das für den Binnenmarkt produzierende Gewerbe als auch wesentliche Teile des Dienstleistungssektors betroffen.

Die einzige Sparte, die mittelfristig aus so einer Isolationspolitik wahrscheinlich gewisse Vorteile zieht, ist das Gesellschaftswesen. Nachdem weniger als 10 Prozent der Arbeitskräfte im Gesellschaftswesen beschäftigt sind, könnte selbst eine Verdoppelung in diesem Sektor eine hohe Arbeitslosigkeit nicht verhindern. Ohne einen Vertrag mit der EG über eine Freizügigkeit der Personen dürfte es für die liechtensteinischen Arbeitslosen schwierig sein, auf einen Arbeitsplatz ins Ausland auszuweichen. Ich bezweifle, ob unter diesen Umständen das Gesellschaftswesen langfristig von einer selbstgewählten Isolation profitieren kann.

Verglichen mit der EG-Mitgliedschaft scheint mir deshalb die Isolationspolitik langfristig mit noch grösseren Risiken und Nachteilen verbunden zu sein. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir versuchen sollten, einen mittleren Kurs zu verfolgen, der uns alle Optionen für die Zukunft offenhält. Dies ist aber nur über einen Vertrag mit der EG möglich, der für unsere Wirtschaft den freien Güter- und Dienstleistungsverkehr vorsieht, unserer Bevölkerung die Freizügigkeit in der EG ohne eigene Überfremdung ermöglicht und der das Gesellschaftswesen nicht existentiell bedroht.

Es ist hier nicht meine Aufgabe, im einzelnen auf den EWR-Vertrag einzugehen. Die Regierung wird dem Landtag einen ausführlichen Bericht übergeben, und die Öffentlichkeit wird die Möglichkeit erhalten, über Publikationen, Vorträge und Diskussionsrunden sich im Detail zu informieren. Ich selbst habe die EWR-Verhandlungen aus nächster Nähe verfolgt, den Vertrag im einzelnen studiert und in den letzten Wochen ausführliche Gespräche in dieser Angelegenheit geführt.

Meiner Meinung nach ist der EWR-Vertrag fast die optimale Lösung unseres Problemes. Natürlich könnte man sich da und dort noch kleine Verbesserungen vorstellen. Selbstverständlich stecken in diesem umfangreichen Vertragswerk einige bekannte und einige unbekannte Risiken. Eines bin ich mir aber sicher, wenn Liechtenstein den EWR-Vertrag ablehnt, wird es von der EG keinen besseren Vertrag erhalten. Uns allen sollte die Taube in der Hand wertvoller sein als der Spatz auf dem Dach.

In den vergangenen Monaten sind von verschiedenster Seite in der Öffentlichkeit und im privaten Gespräch Bedenken gegen den EWR-Beitritt Liechtensteins vorgebracht worden: Es drohe der Ausverkauf der Heimat; das Gesellschaftswesen und damit eine wichtige Einnahmequelle des Staates sei gefährdet; die totale Überfremdung sei nicht mehr zu verhindern und so manches mehr. Dazu kann ich nur bemerken, dass der EWR-Vertrag uns genügend Möglichkeiten gibt, dies zu verhindern. Es liegt an uns, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Sollte sich wider Erwarten der EWR-Vertrag als vollkommen unbefriedigend herausstellen, können wir immer noch einen Antrag auf die EG-Mitgliedschaft stellen, den Vertrag kündigen und eine Isolationspolitik verfolgen oder versuchen, einen neuen Vertrag auszuhandeln.

Da der EWR-Vertrag für uns so wichtig ist, wäre es meiner Ansicht nach ein Fehler, unsere Zustimmung von der Entscheidung der Schweiz abhängig zu machen. Es ist ohne weiteres denkbar, dass das Schweizer Volk den EWR-Vertrag ablehnt und kurze Zeit später einer EG-Mitgliedschaft zustimmt. Wir müssen jedenfalls dem EWR-Vertrag zustimmen, wollen wir nicht Gefahr laufen, vor Alternativen zu stehen, die alle mit erheblichen Risiken und Nachteilen verbunden sind. Es sollte möglich sein, für eine gewisse Übergangszeit neben dem EWR-Vertrag auch den Zollvertrag weitestgehend funktionsfähig zu erhalten. Entscheidet sich die Schweiz wider Erwarten sowohl gegen den EWR wie auch gegen eine EG-Mitgliedschaft, so hätte unser Land immer noch die Möglichkeit, entweder der Schweiz zu folgen und den EWR-Vertrag zu kündigen oder die EWR-Mitgliedschaft aufrechtzuerhalten und auf den Zollvertrag zu verzichten.

In unserer jüngeren Geschichte ist der EWR-Vertrag wahrscheinlich der komplizierteste und wichtigste Text, mit dem sich der Landtag auseinandersetzen musste. Sollte es bei uns zu einer Volksabstimmung darüber kommen, so haben wir alle noch zusätzlich viel Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit zu leisten. Ein Teil der Bevölkerung wird sich eine eigene Meinung zu dieser komplexen Materie bilden, die meisten werden aber denen folgen, denen sie vertrauen. Ich hoffe sehr, und bete zu Gott, dass wir alle uns dieses Vertrauens würdig erweisen werden. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen für die kommende Legislaturperiode viel Erfolg und Gottes Segen.
04. März 1991

Thronrede, Fürst Hans-Adam II.

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Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 5. März 1991



Das Jahr 1990 ist für unser Land aussenpolitisch sehr erfolgreich verlaufen: die Aufnahme Liechtensteins in die UNO, eine weitere Vertiefung unserer Beziehungen zur Schweiz und, vielleicht im Augenblick das Wichtigste, eine sehr günstige Ausgangsposition bei den europäischen Integrationsgesprächen. Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges werden in Europa Integrationsgespräche geführt, aber es ist das erste Mal, dass das Fürstentum Liechtenstein als vollwertiger Verhandlungspartner an solchen Gesprächen teilnimmt. Durch die bevorstehende Mitgliedschaft bei der EFTA werden wir diese Position weiter festigen können. Diese Leistungen sind um so beachtlicher, als sie mit einem sehr kleinen aussenpolitischen Apparat bewältigt wurden. Die Regierung und Teile der Landesverwaltung waren allerdings durch die Aussenpolitik noch zusätzlich belastet.

Die EWR- Verhandlungen stehen auch dieses Jahr im Mittelpunkt unseres Interesses und unserer Anstrengungen, nachdem sie letztes Jahr nicht wie erhofft erfolgreich beendet werden konnten. Es ist derzeit unklar, ob diese Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen werden können. Sicher ist nur, dass die hohen Erwartungen der EFTA-Staaten nicht erfüllt werden, was das Mitentscheidungsrecht bei Beschlüssen der EG betrifft. Dies ist ein wichtiger Grund, weshalb voraussichtlich die meisten EFTA-Staaten in absehbarer Zeit eine Vollmitgliedschaft bei der EG anstreben werden. Realistischerweise müssen wir zumindestens mit der Möglichkeit rechnen, dass auch die Schweiz Schritte in Richtung Vollmitgliedschaft unternehmen wird. Aus innen- und aussenpolitischen Gründen erscheint mir aber eine Mitgliedschaft Liechtensteins bei der heutigen Struktur der EG wenig sinnvoll. Für unser Land würde so eine Entwicklung bedeuten, dass die enge Anlehnung an die Schweiz in Politik und Wirtschaft in der bisherigen Form kaum mehr möglich wäre. Eine Situation, von der ich schon lange fürchte, dass sie eines Tages eintreten könnte.

Sollte die Schweiz Mitglied der EG werden und wir nicht, so sind wir heute darauf besser vorbereitet als noch vor ein paar Jahren. Selbst wenn die engen Beziehungen mit der Schweiz aufrechterhalten werden können, wird uns die Aussenpolitik auf absehbare Zeit personell und finanziell zusätzlich belasten.

Nachdem wir ein sehr kleiner Staat mit beschränkten Ressourcen sind, müssen wir klare Prioritäten setzen.

Die Frage stellt sich, ob der Staat nicht weniger wichtige Bereiche aufgeben sollte. Ein Rückzug des Staates aus Tätigkeiten, die ebensogut von der Privatwirtschaft übernommen werden können, ist gewöhnlich für alle Beteiligten von Vorteil. In einer nur einigennassen funktionierenden Marktwirtschaft arbeiten private Organisationen auf Dauer immer effizienter als der Staat.

Marktwirtschaft ist nur dort denkbar, wo es auch Konkurrenz gibt. Das bedeutet aber Kampf um Marktanteile, wobei die effizienteren Konkurrenten zu Lasten der weniger effizienteren Marktanteile gewinnen. So ein Wettkampf ist mit Risiken verbunden, und eine Beteiligung des Staates daran erscheint in den wenigsten Fällen sinnvoll. Ist das staatliche Unternehmen erfolglos, wird dem Staat vorgeworfen, dass er Steuergelder verschwendet. Ist das staatliche Unternehmen erfolgreich, wird die Konkurrenz dem Staat vorwerfen, dass er das eigene Unternehmen auf Kosten der Konkurrenz bevorteilt.

Der Staat soll sich im Konkurrenzkampf der Marktwirtschaft auf die Rolle des Schiedsrichters beschränken und nicht versuchen, gleichzeitig auch noch Spieler m sein. Ausnahmen sollte es nur dort geben, wo die Privatwirtschaft nicht oder noch nicht tätig ist. Als Beispiel möchte ich in unserem Land die Gasversorgung nennen. Aus Umweltschutzgründen und um eine Alternative in der Energieerzeugung zu haben, war der Aufbau eines Unternehmens zur Gasversorgung mit Steuergeldern wahrscheinlich richtig. Man sollte sich aber jetzt schon Gedanken machen, wann man dieses Unternehmen privatisieren kann.

m der politischen Praxis stösst die Privatisierung von staatlichen Unternehmen auf sehr viel grössere Widerstände als die ursprüngliche Gründung, selbst dann, wenn die weitere Beteiligung des Staates an dem Unternehmen mit Kosten und Risiken verbunden ist. Ich möchte dies an einem Beispiel aus einem Wirtschaftszweig darlegen, den ich gut kenne, und zwar aus dem Bankbereich.

Rechnet man die Ausschüttungen der Landesbank an den Staat über die letzten zwanzig Jahre zusammen, so beträgt die Summe ungefähr neunzig Millionen Schweizer Franken. Im gleichen Zeitraum musste der Staat Kapitalerhöhungen im Ausmass von rund hundertdreissig Millionen Schweizer Franken finanzieren. Ausserdem haftet der Staat für die Verpflichtungen der Landesbank. Bei einer Bilanzsumme von über sechseinhalb Milliarden Schweizer Franken und bei knapp dreissigtausend Einwohnern haftet letzten Endes jeder Einwohner mit über zweihunderttausend Franken für die Verpflichtungen der Landesbank. Es kommt hinzu, dass die Landesbank weitestgehend von Steuern befreit ist.

Rechnet man nun diese Steuern über die vergangenen zwanzig Jahre zusammen, welche die Bank in Liechtenstein an den Staat abgeliefert hat, so sind das rund fünfündsiebzig Millionen Schweizer Franken. Wieviel Steuern die Verwaltungs-und Privat-Bank in diesem Zeitraum an den Staat abgeliefert hat, ist mir nicht bekannt. Ich nehme aber an, dass der Staat von den beiden Privatbanken wesentlich mehr an Steuern eingenommen hat als aus der Beteiligung bei der Landesbank. Für den Staat bedeuten diese Einnahmen zum Unterschied der Zahlungen der Landesbank Nettoeinnahmen ohne Risiko. Der Staat haftet weder für die Verpflichtungen dieser zwei Banken, noch muss er irgendwelche Kapitalaufstockungen finanzieren. Die vorteilhafteste Lösung für den Staat wäre zweifellos die volle Privatisierung der Landesbank unter Verzicht auf jede weitere Haftung. Die geplante Teilprivatisierung ist sicher ein Schritt in die richtige Richtung.

Ein weiteres Beispiel, bei dem die Einführung der Marktwirtschaft und eine Privatisierung für den Staat und die liechtensteinische Volkswirtschaft von Vorteil wäre, ist der gesamte Postbereich. Die hohen Investitionen im Postbereich belasten den Staatshaushalt. Obwohl Vergleichszahlen wie im Bankensektor fehlen, kann man davon ausgehen, dass eine Privatisierung sowohl den Staat finanziell und personell entlastet als auch zusätzliche Steuereinnahmen schafft. Es kommt hinzu, dass ein staatlicher Monopolbetrieb keine besondere Quelle der Effizienz und Innovation ist. Für eine moderne Volkswirtschaft ist aber ein effizienter und innovativer Kommunikationssektor von grosser Bedeutung.

In einem ersten Schritt sollte zumindestens das staatliche Monopol im Postbereich aufgehoben werden. Die moderne Technik bietet interessante Alternativen zur bestehenden Post. Beispiele im Ausland zeigen, dass Transportsysteme für Pakete oder mobile Telefonsysteme ebensogut von privaten Gesellschaften errichtet und betrieben werden können und sich steigender Beliebtheit erfreuen. Nicht nur die Post besitzt in unserem Land ein ausgebautes Netz, welches mit Hilfe der Elektronik grosse Mengen an Informationen transportiert, sondern auch die liechtensteinische Gemeinschaftsantenne, welche über Kabel Fernsehprogramme in die meisten Haushalte überträgt. Technisch sollte es nicht allzu schwer sein, dieses Netz so auszubauen, dass es das bestehende Telefonnetz der Post konkurrenzieren kann.

Mit dem Postmonopol ist das staatliche Rundfunkmonopol verbunden. Auch hier scheint mir eine liberale Lösung, welche die Konkurrenz verschiedenster Sender und Programmangebote ermöglicht, die sinnvollste Lösung. Die Einnahmen aus den Rundfunkgebühren könnte der Staat dazu benützen, die technische Infrastruktur zu erstellen und diese dann gegen eine bescheidene Gebühr den interessierten Gruppen zur Verfügung zu stellen. Alleine im UKW-Bereich besitzt Liechtenstein fünf Frequenzen und ein Vielfaches dessen an Radio- und Fernsehprogrammen könnte über das vorhandene Kabelnetz verbreitet werden.

Es liesse sich noch eine Reihe von Beispielen aufzählen, in denen mehr Markt und weniger Staat sinnvoll wäre. Wir sollten uns deshalb in den nächsten Jahren zum Ziel setzen, alle Bereiche, in denen der Staat tätig ist, dahingehend zu untersuchen, ob sie nicht durch mehr Privatinitiative ersetzt werden können. Nur so werden wir den Staat von seinen vielfältigen Aufgaben entlasten, die ihn immer näher an die Grenze seiner Leistungsfähigkeit bringen.

In einer Volksabstimmung wurde bekanntlich die allgemeine Einkommenssteuer massiv abgelehnt. Es waren viele Gründe für diese Ablehnung ausschlaggebend, aber ein Grund ist sicher die Kompliziertheit einer allgemeinen Einkommenssteuer. Wie ich bereits 1986 in meiner Landtagsrede dargelegt habe, zeigen die Erfahrungen in anderen Ländern, dass die allgemeine Einkommenssteuer in der Praxis oft mehr Ungerechtigkeiten schafft als beseitigt.

Falls nach wie vor in der Bevölkerung der Wunsch nach einer umfassenden Steuerreform besteht, sollten Regierung und Landtag zuerst verschiedene Alternativen näher untersuchen. Vor einigen Jahren habe ich von Fachleuten eine solche Alternative ausarbeiten lassen und der Regierung übergeben. Dieser Vorschlag wurde dann nicht mehr berücksichtigt, weil die Planung an der allgemeinen Einkommenssteuer bereits schon weit vorangeschritten war.

Um das Steuersystem zu verbessern, brauchen wir aber nicht unbedingt eine umfassende Reform. Auch beim heutigen System lassen sich sinnvolle Verbesserungen anbringen.

Für einen Teil unserer Bevölkerung sind die hohen Bodenpreise ein zentrales Problem. An dieser Situation ist die heutige Besteuerung nicht unschuldig. Es heisst, dass die bestehenden Bauzonen bereits Platz bieten für eine Wohnbevölkerung von rund hundertzwanzigtausend Einwohnern. Nachdem wir aber nur ein Viertel dieser Bevölkerung haben, müssten nach den Gesetzen des Marktes ausreichend Bauplätze zu niedrigen Preisen verfügbar sein. Dies ist aber offensichtlich nicht der Fall.

In der Vergangenheit wurde von verschiedenen Seiten immer wieder den Spekulanten die Schuld an den hohen Bodenpreisen in die Schuhe geschoben. Um die Bodenspekulation zu verhindern, wurde der Erlös aus Grundstücksverkäufen für liechtensteinische Verhältnisse ausserordentlich hoch besteuert. Der Erfolg dieser Massnahme ist, dass noch weniger Grundstücke auf den Markt kommen und der Verkäufer versucht, die Steuer auf den Verkaufspreis zu schlagen, was unweigerlich zu höheren Grundstückspreisen führt.

Noch preistreibender ist wahrscheinlich die starke steuerliche Begünstigung der Vermögensanlage in Grund und Boden, wenn man dies mit anderen Anlagemöglichkeiten vergleicht. In der Regel wird die Vermögenssteuer von den Verkehrswerten erhoben, bei Grund und Boden dagegen zu historischen Werten, die nur einen Bruchteil des Verkehrswertes betragen und deshalb so gut wie keine steuerliche Belastung bedeuten.

Falls wirklich günstige Grundstückspreise gewünscht werden, müsste die Grundstücks-Gewinnsteuer abgeschafft und der Baugrund zu Verkehrswerten besteuert werden. Selbstverständlich könnte im Gesetz für jeden einzelnen eine gewisse Freigrenze an Baugrund festgelegt werden, unter der wie bisher praktisch keine Besteuerung anfällt. Umgekehrt wäre es denkbar, dass, falls jemand mehr als eine gewisse Fläche an Baugrund besitzt, zur normalen Vermögenssteuer noch gewisse Zuschläge eingehoben werden. Anstatt der bestehenden Bevorteilung gegenüber anderen Vermögenswerten würde ab einer gewissen Zahl von Bauplätzen eine steuerliche Zusatzbelastung erfolgen. Für grössere Grundbesitzer ist es dann vorteilhafter, einen Teil ihrer Bauplätze zu verkaufen und andere Geldanlagen zu suchen, die volkswirtschaftlich oft auch produktiver sind.

Die Angst vor einer höheren steuerlichen Belastung des Grund und Bodens war auch ein Grund für die hohe Ablehnung der Steuerreform in der Volksabstimmung. Nur ein relativ kleiner Teil der Bevölkerung wird durch die hohen Grundstückspreise direkt betroffen. Es sind hauptsächlich junge Familien, die kein Grundstück von ihren Eltern erben. An die Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner möchte ich heute appellieren, auch auf diese jungen Familien Rücksicht zu nehmen.

So eine beschränkte Steuerreform würde für die meisten keine Änderung bedeuten. Wer aber eine grössere Zahl von Grundstücken in der Bauzone besitzt, dem kann eine steuerliche Zusatzbelastung zugemutet werden. Langfristig profitiert vielleicht selbst dieser Personenkreis von der vorgeschlagenen Steuerreform. Die Entwicklung in anderen Ländern zeigt, dass Grundstückspreise nicht nur steigen, sondern auch fallen können, so dass eine Umverteilung des Vermögens weg von ertragslosen Grundstücken in andere Anlagemöglichkeiten vorteilhaft wäre.

Ich darf Sie bitten, das Schicksal jener jungen Familien nicht zu vergessen, die sich wegen der hohen Grundstückskosten kein eigenes Heim leisten können. Auch wenn Steuerreformen in Liechtenstein unpopulär sind, sollten wir gemeinsam versuchen, die Mehrheit unseres Volkes zu überzeugen, wenigstens in diesem Bereich notwendigen Massnahmen zuzustimmen. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen für die kommende Legislaturperiode viel Erfolg und Gottes Segen.
14. März 1990

Thronrede, Fürst Hans-Adam II.

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Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 14. März 1990



Im Jahre 1989 ist mit dem Tod meines geliebten Vaters, Fürst Franz Josef II. ein wichtiger Abschnitt der Liechtensteinischen Geschichte zu Ende gegangen. Er war der erste Fürst, der seinen Wohnsitz ins Land verlegte und das in einer Zeit, als die Existenz des Fürstentums ernsthaft bedroht war. Fürst Franz Josef ist es mit Unterstützung patriotisch gesinnter Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner gelungen, die drohenden Gefahren abzuwenden. Allerdings ohne die Hilfe der Schweiz und deren Willen, die eigene Unabhängigkeit auch militärisch zu verteidigen, wäre Liechtenstein ziemlich sicher ebenfalls ein Opfer des Zweiten Weltkrieges geworden. Fürst Franz Josef und Fürstin Gina widmeten sich nach dem Krieg den wirtschaftlichen und sozialen Problemen dieses Landes. Sie haben wesentlich dazu beigetragen, dass das liechtensteinische Volk heute in Wohlstand und ohne grössere soziale Probleme lebt.

1989 war nicht nur für Liechtenstein, sondern für ganz Europa das Ende eines wichtigen Geschichtsabschnittes. Die Ordnung der Nachkriegszeit, die Zweiteilung Europas, ist praktisch zusammengebrochen. Über den Osten Europas - mit dem meine Eltern so eng verbunden waren - geht die Sonne der Freiheit auf. Der ganze Kontinent ist von neuein Optimismus erfasst, und die Möglichkeit einer umfassenden Abrüstung erweckt verschiedenste Hoffnungen.

Wir dürfen aber nicht übersehen, dass der Zusammenbruch der europäischen Nachkriegsordnung auch erhebliche Unsicherheiten bringt. Die Teilung Europas - so bitter diese besonders für den Osten war - hat diesem Kontinent die längste Friedensperiode seit dem Untergang des Römischen Reiches geschenkt.

Die Frage stellt sich für uns in Liechtenstein, die wir im Herzen Europas liegen: Gelingt es den europäischen Politikern, eine neue Friedens Ordnung zu finden, oder fällt dieser Kontinent wieder in seinen Normalzustand zurück, in dem er sich vom Untergang des Römischen Reiches bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges befand? Dies waren unruhige kriegerische Zeiten, in denen sich die politische Landkarte Europas ständig veränderte, wobei viele Staaten entstanden und wieder verschwunden sind. Von den vielen Staaten des Heiligen Römischen Reiches hat nur das kleine Liechtenstein überlebt.

Was auch immer das Ergebnis der rasanten politischen Entwicklung sein wird, die wir in den letzten Monaten erlebt haben, für unser kleines Land wird eine kluge Aussenpolitik noch wichtiger sein als in den vergangenen 45 Jahren. Ein Kleinstaat, der seine Unabhängigkeit nicht militärisch verteidigen kann, muss versuchen, diese rechtlich so gut als möglich abzusichern, um seiner Aussenpolitik eine stabile Grundlage zu geben. Der Landtag hat in seiner letzten Sitzung im Jahre 1989 mit seinem einstimmigen Beschluss für eine Vollmitgliedschaft Liechtensteins bei den Vereinten Nationen eine historische Entscheidung getroffen. Die politische Souveränität unseres Landes wird durch diese Mitgliedschaft zum ersten Mal weltweit anerkannt. Dem Landtag und der Regierung möchte ich für diese eindeutige und mutige Entscheidung danken.

Im Vordergrund des aussenpolitischen Interesses der Öffentlichkeit stehen die Verhandlungen der EFTA-Länder mit der EG. Derzeit ist es noch nicht möglich vorauszusagen, was das Ergebnis dieser Verhandlungen im einzelnen sein wird. Die Haltung der einzelnen EFTA-Staaten ist sehr unterschiedlich. Einige sehen diese Verhandlungen als Vorstufe zu einer vollen EG-Mitgliedschaft, andere wollen sich ein grösseres Mitspracherecht sichern bei der Gestaltung des von der EG dominierten europäischen Wirtschaftsraumes.

Wie ich bei meiner letzten Landtagsrede ausführte, wird für Liechtenstein aus innen- und aussenpolitischen Gründen eine Vollmitgliedschaft bei der heutigen Struktur der EG kaum möglich sein. Als Kleinstaat müssen wir auf dem Boden der Realität bleiben. Zum Unterschied der EFTA-Staaten kann es nicht unser Ziel sein, politischen Einfluss auf die Gestaltung des europäischen Wirtschaftsraumes zu nehmen. Wichtig für unser Land ist die Erhaltung des freien Handels im bisherigen Umfang. Unsere Wirtschaft hat bewiesen, dass sie unter den herrschenden Bedingungen sehr wohl konkurrenzfähig ist. Ein noch umfassenderes Wirtschaftsabkommen mit der EG wäre aber sicher wünschenswert.

Wichtig für die EG sind die sogenannten vier Freiheiten: Die Freizügigkeit der Waren, der Dienstleistungen, des Kapitals und der Personen. Es liegt im Interesse unseres Landes, die ersten drei Freiheiten voll zu verwirklichen. Die Freizügigkeit der Personen stellt uns jedoch vor grosse innenpolitische Probleme. Die EFTA-Staaten sind von diesem Problem weniger betroffen als Liechtenstein. Selbst die Schweiz ist in dieser Frage grosszügiger als wir.

Deshalb können wir nicht ausschliessen, dass die Verhandlungen zwischen der EG und den EFTA-Ländern zu einem Ergebnis kommen, welches für Liechtenstein mit Nachteilen verbunden ist. Ich glaube aber, dass die EG Verständnis für einen Kleinstaat wie Liechtenstein haben wird, der bei der Freizügigkeit der Personen weniger weit gehen kann als ein grosser Staat. Wenig Verständnis wird man aber haben, wenn wir die ausländischen Arbeitskräfte, die wir hereinlassen, sehr viel schlechter stellen als die eigenen Bürgerinnen und Bürger. Als unmenschlich und unserer christlichen Tradition nicht angemessen empfinden viele Ausländer unsere Praxis, sie oft jahrelang von ihren Familien zu trennen. Dass wir gewisse Berufe nur für liechtensteinische Staatsbürger reservieren, erscheint mir ebenfalls problematisch.

Als Kleinstaat müssen wir ein existenzielles Interesse haben an der Freizügigkeit der Waren, der Dienstleistungen und des Kapitals. Ohne Exporte und Importe würde unser Staat auf das Niveau eines primitiven Agrarstaates zurückfallen, der nur einen kleinen Teil seiner Bevölkerung ernähren könnte. Es gibt immer wieder Personen, die aus nationalistischen oder anderen Motiven die Meinung vertreten, die Freizügigkeit in diesen drei Bereichen sollte eingeschränkt werden. Die Länder Osteuropas haben über Jahrzehnte eine solche nationalistische von der Weltwirtschaft isolierte Politik verfolgt. Für die Bevölkerung der betroffenen Länder war dies mit grossen Nachteilen verbunden. Mit Ausnahme von Albanien setzt sich in Europa die Erkenntnis durch, dass im Interesse der Bevölkerung die Wirtschaftspolitik liberalisiert werden muss, und dass ausländisches Kapital die Möglichkeit haben soll, sich an inländischen Unternehmen mehrheitlich zu beteiligen.

Der Entwurf der Regierung zum neuen liechtensteinischen Gewerbegesetz sieht vor, dass entgegen dem Trend in ganz Europa eine mehrheitlich ausländische Beteiligung an Gewerbebetrieben grundsätzlich verboten werden soll. Es soll damit eine kapitalmässige Überfremdung der liechtensteinischen Wirtschaft verhindert werden. Betrachtet man die Situation etwas genauer, so liegt der Verdacht nahe, dass nicht patriotische Motive ausschlaggebend waren, sondern der Wunsch, eine lästige Konkurrenz am Arbeitsmarkt auszuschalten. Dies bringt zwar einigen Unternehmen finanzielle Vorteile, für die liechtensteinische Bevölkerung ist so eine Politik mit Nachteilen verbunden. Die starke Konkurrenz am Arbeitsmarkt hat der liechtensteinischen Bevölkerung die höchsten Löhne und Gehälter in Europa beschert und sie vor Arbeitslosigkeit geschützt.

Durch solche nationalistische Bestimmungen droht noch eine andere Gefahr, die man offensichtlich übersehen hat. International wendet man häufig das Prinzip der Gegenseitigkeit an. Konkret bedeutet dies, dass, wenn wir in Liechtenstein ausländische Mehrheitsbeteiligungen an Gewerbebetrieben verbieten, eines Tages liechtensteinische Mehrheitsbeteiligungen an Gewerbebetrieben in anderen Ländern oder zum Beispiel in der gesamten EG nicht mehr gestattet sein werden. Liechtensteinische Unternehmen, die weiterhin noch Tochtergesellschaften im Ausland besitzen wollen, werden dann wohl ihren Sitz ins Ausland verlegen müssen.

Auf Kritik im Ausland stösst auch die Tatsache, dass Liechtenstein keine neuen Banken zulässt. Sollen denn die drei liechtensteinischen Banken vor jeder Konkurrenz geschützt werden? Missbräuche auf dem Bankensektor lassen sich auch verhindern, indem der Bankenkommission ausreichende Kontrollmöglichkeiten eingeräumt werden und ein hohes Eigenkapital vorgeschrieben wird.

Der Erfolg Liechtensteins in der Nachkriegszeit ist nicht zuletzt auf eine liberale weltoffene Wirtschaftspolitik zurückzuführen. In der Zwischenzeit ist fast ganz Europa von der Richtigkeit einer solchen Politik überzeugt. Wenn man weis s, was für wertvolle Impulse die liechtensteinische Wirtschaft durch ausländisches Kapital besonders aus der Schweiz erfahren hat, wird man im Ausland für ein so einschränkendes Gesetz wohl wenig Verständnis haben. Ich sehe es als meine Pflicht an, nach bestem Wissen und Gewissen mich für das Wohl der liechtensteinischen Bevölkerung einzusetzen. Aus diesem Grund werde ich mich auch in Zukunft für eine weltoffene liberale Wirtschaftspolitik einsetzen.

Ich weiss, dass Ihnen, so wie mir, das Wohl der liechtensteinischen Bevölkerung am Herzen liegt. Die europäische Entwicklung wird uns in absehbarer Zukunft sicher stark beanspruchen, und es wird nicht leicht sein, die für die liechtensteinische Bevölkerung beste Lösung zu finden. Gemeinsam und mit Gottes Hilfe sollte uns dies möglich sein, und ich wünsche Ihnen für die kommende Sitzungsperiode viel Erfolg.
18. März 1989

Thronrede, Fürst Hans-Adam II.

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Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 18. März 1989

Mit der vorzeitigen Auflösung des alten Landtages ist ein Stück liechtensteinische Geschichte zu Ende gegangen. Der alte Landtag mit seinen 15 Abgeordneten war im grossen und ganzen recht erfolgreich und es ist deshalb bedauerlich, dass er ein vorzeitiges und unrühmliches Ende gefunden hat.

Sie werden in den nächsten Jahren darüber entscheiden, ob der neue Landtag im Volk an Ansehen gewinnen wird oder nicht. Der Landtag wird die ihm in der Verfassung vorgesehene Aufgabe nur dann erfüllen, wenn nicht kleinliche und kurzsichtige Streitereien dominieren, sondern Toleranz und Weitsicht. Die Probleme dieses Landes können Sie offen diskutieren, aber das soll die Suche nach gemeinsamen Lösungen nicht verunmöglichen.

Es ist natürlich, dass sowohl im Landtag wie auch im Volk das Interesse an der Innenpolitik dominiert. Trotzdem bitte ich Sie, die Aussenpolitik nicht zu vergessen. Die aussenpolitische Stellung Liechtensteins war wahrscheinlich nie so stark, als dies heute der Fall ist. Wir dürfen aber nicht übersehen, dass nicht nur unsere Tüchtigkeit, sondern auch glückliche Zufälle dazu beigetragen haben.

Wir leben in einer Welt, die sich rasch ändert, und wir sollten die Souveränität Liechtensteins besser absichern. Seit Jahren habe ich auf die Notwendigkeit einer UNO-Mitgliedschaft Liechtensteins hingewiesen und den Landtag gebeten, dazu Stellung zu nehmen. Leider hat der Landtag dieses Problem bis jetzt öffentlich nicht diskutiert und auch keine Entscheidung gefällt. Ich hoffe, dass nach der Volksabstimmung Klarheit herrschen wird über das weitere Vorgehen, und der Landtag zur UNO-Mitgliedschaft Stellung nehmen wird. Auch in Zukunft werde ich Sie solange um eine Stellungnahme bitten, bis Sie entweder einem UNO-Beitritt zugestimmt oder diesen abgelehnt haben.

In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass die Erhaltung der Souveränität für mich nicht das höchste Ziel unserer Aussenpolitik ist. Vielleicht wird die liechtensteinische Bevölkerung einmal den Wunsch haben, Teil eines demokratischen vereinigten Europas zu werden und aus diesem Grund auf die Souveränität verzichten wollen. So einen Wunsch könnte ich verstehen und akzeptieren. Nicht verstehen und akzeptieren würde ich aber den Verlust der liechtensteinischen Souveränität, weil wir nicht fähig waren, eine vernünftige Aussenpolitik zu führen.

Solange die liechtensteinische Bevölkerung sich nicht mehrheitlich für so einen Verzicht auf die Souveränität ausspricht, sehe ich es als meine verfassungsmässige Pflicht an, mich für die Souveränität Liechtensteins und das Selbstbestimmungsrecht der liechtensteinischen Bevölkerung einzusetzen. Der Landtag sollte berücksichtigen, dass uns die Souveränität nicht nur politische, sondern erhebliche finanzielle Vorteile bringt.

Die Tatsache, dass Liechtenstein ein souveräner Staat ist, bringt der öffentlichen Hand Einnahmen, sei es in Form von Steuern, Abgaben, Briefmarkenverkauf oder anderer Art, welche jährlich sich in der Grössenordnung von 100 Millionen Schweizer Franken bewegen dürften. Auch der Privatwirt-schaft fliessen aufgrund der Souveränität Liechtensteins wahrscheinlich ähnlich grosse Beträge zu. Wenn nun gegen eine UNO-Mitgliedschaft Liechtensteins das Argument vorgebracht wird, man kann sich die zusätzlichen Ausgaben von ein paar Hunderttausend Franken nicht leisten, zeigt das nur, dass man offensichtlich die Zusammenhänge noch nicht richtig erkannt hat.

Personen, welche die Geschichte und die Hintergründe der liechtensteinischen Aussenpolitik weniger gut kennen, vertreten häufig die Ansicht, dass die Zukunft Liechtensteins in Europa liegt, und wir eine UNO-Mitgliedschaft nicht brauchen. Auf diese Frage möchte ich etwas ausführlicher eingehen.

Wer sich unsere Exportstatistik betrachtet, wird feststellen, dass kaum ein anderes europäisches Land so viel in Länder ausserhalb Westeuropas ausführt wie Liechtenstein. Auch der Dienstleistungssektor dürfte für europäische Verhältnisse eine ungewöhnlich starke internationale Verflechtung aufweisen. Es kann unserer Wirtschaft deshalb nicht gleichgültig sein, ob Liechtenstein ausserhalb von Europa als souveräner Staat anerkannt wird. Nicht nur für Länder der Dritten Welt ist die fehlende UNO-Mitgliedschaft ein Hinweis, dass Liechtenstein nicht wirklich souverän ist.

Betrachtet man die liechtensteinische Geschichte, ist diese Auffassung verständlich. Das Fürstentum versuchte nach dem Ersten Weltkrieg Mitglied des Völkerbundes zu werden. Nur die Schweiz stimmte dafür, alle anderen Mitgliedstaaten waren dagegen. Der offizielle Grund war das fehlende Militär. Beschäftigt man sich aber etwas mit den Hintergründen dieser Ablehnung, muss man annehmen, dass wir auch mit Militär unser Ziel nicht erreicht hätten. Unter den Mitgliedstaaten des Völkerbundes war die Ansicht vorherrschend, dass so kleine Staaten wie Liechtenstein nicht voll souverän und gleichberechtigt sein können.

Nach dem Zweiten Weltkrieg ist es uns nur mit grossen diplomatischen Anstrengungen gelungen, Mitglied des Internationalen Gerichtshofes zu werden – eine Unterorganisation der UNO. Aus den damaligen Verhandlungen war es klar ersichtlich, dass ein Aufnahmegesuch Liechtensteins bei der UNO keine Chance gehabt hätte.

Bis in die Siebzigerjahre hätte Liechtenstein weder Mitglied der UNO noch des Europarates werden können. Von der liechtensteinischen Öffentlichkeit kaum bemerkt, verbesserte sich die aussenpolitische Position unseres Landes erst durch die Einladung zur Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa. Diese Einladung verdanken wir nicht zuletzt dem Umstand, dass Liechtenstein bereits 1815 am Wiener Kongress teilnahm.

Trotz dieser aussenpolitischen Positionsverbesserung durch die KSZE waren für die Mitgliedschaft im Europarat wiederum erhebliche diplomatische Anstrengungen notwendig. Dem Europarat kommt heute eine wichtige Brückenfunktion zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der EFTA zu. Wir dürfen aber nicht übersehen, dass alle grösseren Staaten des Europarates mit Ausnahme der Türkei Mitglieder der EG sind, und auch die Türkei hat in Brüssel einen Antrag auf Mitgliedschaft gestellt. In den kleinen Mitgliedsländern des Europarates kann man mehr oder weniger starke politische und wirtschaftliche Gruppen feststellen, die in Richtung EG drängen. Es ist zu hoffen, dass die Bemühungen des Europarates bald von Erfolg gekrönt sein werden, eine ähnliche Brückenfunktion zu den Ländern Osteuropas zu übernehmen.

Falls dies aber nicht gelingt, und nur noch Kleinstaaten in der Grössenordnung Liechtensteins aktive Mitglieder des Europarates sind, und die grösseren Staaten ihre Zusammenarbeit auf das Europaparlament und die anderen Institutionen der EG konzentrieren, wird unsere Mitgliedschaft im Europarat ihre aussenpolitische Bedeutung verloren haben.

Unser zweites Standbein in der Europapolitik ist die KSZE. Aber niemand kann uns garantieren, dass diese Konferenz nicht eines Tages wie der Wiener Kongress zu Ende geht.

Einige werden einwenden, dass wir vor unserer Teilnahme an der KSZE und der Mitgliedschaft im Europarat dank den Verträgen mit der Schweiz auch gut gelebt haben. Ich bitte aber zu berücksichtigen, dass diese Verträge für uns nur so lange ihren Zweck voll erfüllen können, solange die Schweiz nicht Mitglied der EG wird. Sollte die Schweiz Mitglied der EG werden, ist der Zollvertrag in Frage gestellt. Die Schweiz wird uns auch nicht mehr im wirtschaftlichen Bereich diplomatisch vertreten können, denn die Kompetenz, Handelsabkommen abzuschliessen, wird sich von Bern nach Brüssel verlagern.

Persönlich glaube ich kaum, dass die Schweiz in absehbarer Zeit Mitglied der EG wird. Man darf aber nicht übersehen, dass der Bundesrat so eine Mitgliedschaft langfristig nicht ausgeschlossen hat. Die Umfrageergebnisse, die in der Schweiz zu diesem Thema veröffentlicht wurden, zeigen, dass das Schweizer Volk eine EG-Mitgliedschaft nur knapp ablehnt. Dies im Gegensatz zur UNO-Mitgliedschaft, die bekanntlich massiv abgelehnt wurde. Eine Mitgliedschaft der Schweiz in der EG erscheint deshalb aus heutiger Sicht wahrscheinlicher als eine UNO-Mitgliedschaft. Wenn die Schweiz Mitglied der EG wird, so wäre es naheliegend, dass auch Liechtenstein eine Mitgliedschaft anstrebt. Ich halte aber aus verschiedenen Gründen es für wenig wahrscheinlich, dass uns das gelingen wird.

Ein zentrales Element der EG ist die Freizügigkeit, die sich auch auf Personen bezieht. Diese Freizü-gigkeit kann für ein so kleines Land wie Liechtenstein dramatische Folgen haben. Besonders wenn man berücksichtigt, dass wir innerhalb der EG das Land mit dem höchsten Pro-Kopf-Einkommen, der niedrigsten Steuerbelastung und der geringsten Arbeitslosenquote wären. Es ist nicht auszuschliessen, dass in so einem kleinen Land wie Liechtenstein sich die Wohnbevölkerung unter solchen Bedingungen innerhalb von wenigen Jahren verdoppelt oder gar verdreifacht. Ich fürchte, dass die politischen Widerstände gegen so eine Entwicklung bei uns sehr stark wären.

Auch die personellen und finanziellen Belastungen einer EG-Mitgliedschaft wären für unser Land beachtlich. Von den Mitgliedsländern der EG wird eine Mitarbeit verlangt, die wesentlich intensiver ist als im Europarat oder erst recht in der UNO. Das bedeutet, dass wir unseren Mitarbeiterstab in verschiedenen Bereichen personell stark aufstocken müssten. Es ist fraglich, ob uns dies bei dem ausgetrockneten Arbeitsmarkt zu vernünftigen Kosten gelingen wird. Da Liechtenstein das höchste Pro-Kopf-Einkommen und den niedrigsten Anteil der landwirtschaftlichen Bevölkerung an der Ge-samtbevölkerung innerhalb der EG hätte, müsste unser Land mit Abstand den höchsten Pro-Kopf-Beitrag netto an die EG zahlen. Schätzungen über die Höhe des Beitrages sind schwierig. Nach mei-nen Berechnungen könnte die Grössenordnung bei 500 Franken pro Kopf jährlich liegen. Für unser ganzes Land wären das ca. 15 Millionen Schweizer Franken im Jahr, und da stellt sich natürlich die Frage, ob sich vom rein wirtschaftlichen Gesichtspunkt eine Mitgliedschaft lohnt.

Vielleicht ist der Wunsch in der liechtensteinischen Bevölkerung einmal so gross, Mitglied der EG zu werden, dass man bereit ist, die erwähnten Nachteile in Kauf zu nehmen. Es stellt sich dann immer noch die Frage, ob wir das Ziel einer Mitgliedschaft aussenpolitisch gegenüber der EG und den ein-zelnen Mitgliedsländern durchsetzen können. Geprägt von den Erfahrungen der Vergangenheit bin ich skeptisch. Die Mitgliedschaft in der EG lässt sich weder mit dem Europarat noch mit der UNO vergleichen. Jedenfalls bei der heutigen Struktur der EG ist der politische und wirtschaftliche Einfluss des einzelnen Mitgliedslandes enorm, wenn man dies mit anderen internationalen Organisationen vergleicht. Es wird für die über 300 Millionen Europäer in der EG schwer zu verstehen sein, weshalb nicht einmal 30‘000 Liechtensteiner so einen grossen Einfluss auf die europäische Politik ausüben können.

Von verschiedenster Seite wird erwähnt, dass die EG allen demokratischen europäischen Staaten offen steht und auch Luxembourg ein Kleinstaat ist. Wir dürfen aber nicht übersehen, dass Luxem-bourg mit Abstand das kleinste Mitgliedsland ist und immer noch mehr als zehn Mal soviel Einwoh-ner hat wie Liechtenstein. Ausserdem ist Luxembourg ein Gründungsmitglied der EG.

Was für Alternativen bleiben noch für unser Land, wenn die Schweiz Mitglied der EG wird und wir aus was für Gründen immer draussen bleiben?

In meiner Rede in Feldkirch habe ich versucht zu erklären, wie ein Kleinstaat in der Grösse Liechten-steins auf eigenen Beinen stehen kann. In so einem Fall werden wir mit der EG einen umfassenden Freihandelsvertrag abschliessen müssen. Das genügt aber nicht, denn wir exportieren heute schon weltweit. Wir werden mit möglichst vielen Staaten in der Welt Handelsverträge abschliessen müssen. Dazu werden wir meiner Ansicht nach aber nur in der Lage sein, wenn wir Mitglied der UNO sind. Einerseits muss unsere Souveränität weltweit anerkannt sein, andererseits können wir uns nicht wie die Schweiz einen grossen diplomatischen Apparat leisten. Auch andere Kleinstaaten pflegen ihre internationalen Beziehungen in erster Linie über ihre Vertretung in der UNO.

Falls Liechtenstein nicht rechtzeitig Mitglied der UNO wird, kann es passieren, dass sich die aussen-politisch günstige Position, in der wir uns befinden, verschlechtert. Stehen wir international wieder vor verschlossenen Türen, wie das bis zum Anfang der Siebzigerjahre der Fall war, wird es sehr schwierig, die Souveränität des Landes und das Selbstbestimmungsrecht der liechtensteinischen Bevölkerung zu bewahren.

Parteienstreit hat zur vorzeitigen Auflösung des Landtages geführt. Das politische Leben der vergangenen Jahre war beeinflusst von Streitereien über das Kunsthaus und den Staatsgerichtshof. Die Zahl der Protestwähler hat von Wahl zu Wahl zugenommen, ohne dass es der zersplitterten Opposition gelungen wäre, einen Vertreter in den Landtag zu entsenden. Ich bitte Sie, versuchen Sie zusammenzuarbeiten und gemeinsame Lösungen zu suchen; es geht langfristig um die Existenz dieses Landes. Die europäische Integration ist für uns eine grössere Herausforderung als ein nicht gebautes Kunsthaus und Streitereien in und um den Staatsgerichtshof. Aber selbst diese Probleme sind lösbar, wenn die Parteien ihre starren Positionen aufgeben und wir gemeinsam neue Lösungen suchen. Setzen Sie positive Zeichen an den Anfang dieses historischen Abschnittes mit dem neuen und erweiterten Landtag und Sie werden feststellen, dass das Ansehen dieser so wichtigen Institution in der Bevölkerung wieder zunehmen wird. Für diese Aufgabe wünsche ich Ihnen Toleranz, Weitsicht und Gottes Segen.

08. März 1988

Thronrede, Fürst Hans-Adam II.

Aufklappen und Zuklappen

Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 8. März 1988

Mit Interesse habe ich die aussenpolitische Debatte des Landtages im letzten Jahr verfolgt. Sie haben die bilateralen Beziehungen insbesonders zu unseren Nachbarländern behandelt und sind auch auf die internationalen Organisationen eingegangen, bei denen Liechtenstein Mitglied ist. Ich möchte den Politikern ganz besonders danken, die sich in der Debatte und auch danach für eine Mitgliedschaft Liechtensteins bei den Vereinten Nationen eingesetzt haben. Es scheint, dass dieses Thema politisch noch immer nicht sehr populär ist, aber für die internationale Anerkennung der liechtensteinischen Souveränität ist es umso wichtiger.

Es stellt sich nun die Frage, wie man diese Angelegenheit weiter behandeln soll. Die Erfahrungen in der Schweiz zeigen uns, dass Zuwarten bei der Bevölkerung zu keinem Meinungsumschwung führt. Deshalb scheint es mir richtig, dass die politischen Instanzen möglichst bald eine Entscheidung fällen, ob Liechtenstein eine Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen anstreben soll oder nicht.

Schon öfters habe ich darauf hingewiesen, dass Liechtenstein eine Mitgliedschaft sehr viel notwendiger braucht als die Schweiz. In den letzten Jahren konnte ich bei Diskussionen immer wieder die Erfahrung machen, dass auch Gegner von der Notwendigkeit eines solchen Schrittes überzeugt werden können. Umfrageergebnisse deuten darauf hin, dass die Unterstützung seitens der Bevölkerung für eine UNO-Mitgliedschaft in Liechtenstein etwas grösser ist als in der Schweiz.

Noch nicht geklärt ist das innenpolitische Verfahren für einen Beitritt zu den Vereinten Nationen. Es stellt sich konkret die Frage, ob der Landtag oder die Bevölkerung darüber entscheiden soll.

Die Regierung hat zwei Gutachten in Auftrag gegeben, inwieweit nach unserer Verfassung eine Volksabstimmung in dieser Angelegenheit möglich ist oder nicht. Leider sind die beiden Gutachter bei der Interpretation unserer Verfassung unterschiedlicher Auffassung, so dass wir für dieses Problem eine andere Lösung finden müssen.

Artikel 112 unserer Verfassung gibt einen Hinweis darauf, wie man vorgehen sollte: „Wenn über die Auslegung einzelner Bestimmungen der Verfassung Zweifel entstehen und nicht durch Uebereinkunft zwischen der Regierung und dem Landtage beseitigt werden können, so hat hierüber der Staatsgerichtshof zu entscheiden.“

Wenn nun Landtag und Regierung sich mit dieser Frage beschäftigen, sollten sie einige Grundsätze unserer Verfassung berücksichtigen. Die Grundlagen für unseren Staatsaufbau sind in Artikel 2 der Verfassung festgehalten: „Das Fürstentum ist eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratischer und parlamentarischer Grundlage.“

Bei der Eröffnung des Liechtenstein-Institutes hat Professor Riklin mit Recht darauf hingewiesen, dass Liechtenstein die erste vollgültige Mischverfassung in der Geschichte geschaffen hat. Das be-deutet, dass wir mit unserer Verfassung 1921 Neuland betreten haben, und bei der Interpretation und Weiterentwicklung derselben uns kaum an Vorbilder halten können.

Es ist interessant, festzustellen, dass die Väter unserer Verfassung sehr wohl unterschieden haben zwischen dem demokratischen Element einerseits und dem parlamentarischen andererseits. Demokratie bedeutet die Herrschaft des Volkes, währenddem der Parlamentarismus die Herrschaft einer gewählten Elite ist. Das Parlament kann man auch als das aristokratische Element bezeichnen, welches sich in der Verfassungsgeschichte neben der Monarchie und der Demokratie herausgebildet hat.

Fast alle Verfassungen sind genauer betrachtet Mischverfassungen. In der Regel dominiert das aristokratische Element – die Herrschaft der Wenigen. Das monarchische Element ist meistens verkümmert, selbst wenn man den Präsidenten einer Republik als gewählten Monarchen bezeichnet. Das demokratische Element konnte sich mit Ausnahme der Schweiz und Liechtenstein nur wenig entwickeln – die Herrschaft des Volkes beschränkt sich gewöhnlich darauf, in regelmässigen Abständen ihre Aristokratie und manchmal auch ihren Monarchen zu wählen.

In Artikel 2 unserer Verfassung werden nicht nur diese drei Grundelemente ausdrücklich erwähnt, sondern es wird auch festgehalten, wo im Zweifelsfalle die politische Macht liegt: „Die Staatsgewalt ist im Fürsten und im Volk verankert und wird von beiden nach Massgabe der Bestimmungen dieser Verfassung ausgeübt.“ Die von Regierung und Landtag ausgeübte Staatsgewalt ist deshalb eine von Fürst und Volk abgeleitete Gewalt. Der Landtag kann die im Volk verankerte Staatsgewalt nur gemäss Artikel 66 einschränken, indem er seine Gesetzesentscheidungen oder Finanzbeschlüsse als dringlich erklärt.

Sprechen diese Teile unserer Verfassung alle für die Möglichkeit einer Volksabstimmung auch in Fragen der Aussenpolitik, so gibt es Argumente, die dagegen sprechen. Offensichtlich sieht unsere Verfassung Bereiche vor, wo gegen Entscheidungen des Landtages kein Referendum möglich ist. So legt z.B. Artikel 8 die Hauptverantwortung für die Aussenpolitik in die Hände des Fürsten. Eine Mitwirkung des Landtages ist nur in einigen aufgezählten Fällen möglich: „Staatsverträge, durch die Staatsgebiet abgetreten oder Staatseigentum veräussert, über Staatshoheitsrechte oder Staatsregale verfügt, eine neue Last auf das Fürstentum oder seine Angehörigen übernommen oder eine Verpflichtung, durch die den Rechten der Landesangehörigen Eintrag getan würde, eingegangen werden soll, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Zustimmung des Landtages.“ Artikel 66 über die Volksrechte sieht nicht vor, dass gegen diese Entscheidungen des Landtages das Referendum ergriffen werden kann.

Dies deutet darauf hin, dass die Mitwirkung des Volkes bei der Aussenpolitik nicht erwünscht war, als man die Verfassung niederschrieb. Meiner Ansicht nach würde es aber Artikel 2 widersprechen, wenn man das Volk grundsätzlich von jeder aussenpolitischen Entscheidung ausschliesst. Da die ursprünglichen Träger der Staatsgewalt Fürst und Volk sind, würde es wohl gegen den Sinn der Verfassung verstossen, wenn Fürst und Landtag einen Staatvertrag gegen den Willen des Volkes verabschieden der z.B. die direkte Demokratie in wesentlichen Punkten einschränkt.

Eine Mitgliedschaft bei den Europäischen Gemeinschaften würde eine solche Einschränkung unserer Demokratie bedeuten. Im Falle eines Beitrittes zu den Vereinten Nationen ist dies aber zweifellos nicht der Fall. Sollte sich der Landtag für einen Beitritt entschliessen, kann wahrscheinlich bei der heutigen Rechtslage kein Referendum dagegen ergriffen werden.

Es ist natürlich denkbar, dass der Landtag die Möglichkeit haben will, jede Entscheidung, die er trifft, dem Volke vorlegen zu können. Da der Landtag seine Staatsgewalt vom Volk ableitet, wäre dies von unserem Staatsaufbau grundsätzlich vertretbar. Es wäre aber dann vernünftiger, die Verfassung in diesem Punkt zu ändern und nicht solche Abstimmungen nur auf eine Interpretation der Verfassung gemäss Artikel 112 abzustützen.

Im Vordergrund des aussenpolitischen Interesses steht bei uns derzeit die europäische Integration und nicht die UNO. Wir dürfen aber nicht übersehen, dass für die europäische Politik Liechtensteins die internationale Anerkennung unserer Souveränität von grösster Wichtigkeit ist. Sollte eine Entscheidung über einen Beitritt zu den Vereinigten Nationen allzulange aufgeschoben oder für absehbare Zeit abgelehnt werden, könnte dies langfristig die liechtensteinische Position in Europa schwächen. Ich hoffe sehr, dass es in dieser Legislaturperiode gelingt, einen Schritt in die richtige Richtung zu setzen. Für diese Aufgabe wünsche ich Ihnen viel Erfolg und Gottes Segen.

08. April 1987

Thronrede, Fürst Hans-Adam II.

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Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 8. April 1987



Mit grosser Freude habe ich festgestellt, dass der Landtag die Absicht hat, sich intensiv mit einem Thema auseinanderzusetzen, das mir besonders am Herzen liegt, und zwar der Aussenpolitik. Es ist ein Bereich der liechtensteinischen Politik, der im Volk bis jetzt nur auf wenig Interesse gestossen ist und deshalb vom Landtag selten ausführlich behandelt wurde.

Immer wieder habe ich in Reden, sei es hier vor dem Landtag oder anderswo, auf die Bedeutung der Aussenpolitik, besonders für den Kleinstaat hingewiesen. Für den Kleinstaat ist die Aussenpolitik das wichtigste Instrument, mit dem er sein Selbstbestimmungsrecht und seine Unabhängigkeit bewahren kann. Ein grosser Staat kann sich notfalls auf sein militärisches Potential verlassen.

Aus diesen Gründen ist die liechtensteinische Geschichte geprägt durch eine Aussenpolitik, bei der über Jahrhunderte das friedliche Zusammenleben gleichberechtigter Staaten und ihre Zusammenarbeit zum Wohle der Bevölkerung im Vordergrund standen.

Die Pflege der guten Beziehungen zu unseren Nachbarn muss so wie in der Vergangenheit auch in der Zukunft an erster Stelle stehen. Seit dem Ende des Mittelalters leben wir in Frieden mit unseren beiden Nachbarstaaten. Durch kriegerische Ereignisse wurde Liechtenstein nur dann bedroht, wenn die Schweiz oder Österreich bedroht waren. Es sind nicht nur die abgeschlossenen Verträge, welche die Grundlage sind für unsere guten Beziehungen zur Schweiz und Österreich. Bekanntlich hat Liechtenstein erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts umfassende Verträge mit Österreich abgeschlossen, die nach dem Ersten Weltkrieg durch ähnliche Verträge mit der Schweiz abgelöst wurden. Dabei dürfen wir nicht vergessen, dass hauptsächlich Liechtenstein aus diesen Verträgen Nutzen gezogen hat. Sowohl für Österreich wie auch dann für die Schweiz war der Abschluss dieser Verträge von untergeordneter Bedeutung. Es war eine Hilfeleistung an unsere wirtschaftliche Entwicklung.

Waren in früheren Zeiten die Beziehungen mit der Schweiz und Österreich durch gegenseitiges Verständnis und Sympathie geprägt, so muss von liechtensteinischer Seite seit diesen Verträgen zusätzlich das Gefühl der Dankbarkeit erwähnt werden. So wie in der Vergangenheit, so werden auch in der Zukunft die Verträge mit unseren beiden Nachbarstaaten einem Wandel unterliegen und den Verhältnissen angepasst werden. Die Entwicklung der letzten Jahrzehnte hat die Grundlagen dafür geschaffen, dass auch in absehbarer Zukunft die Beziehungen zur Schweiz für Liechtenstein im Vordergrund stehen werden.

Betrachten wir die liechtensteinische Geschichte vergangener Jahrhunderte, so stellen wir fest, dass sich unsere Aussenpolitik nicht nur auf die Pflege guter nachbarschaftlicher Beziehungen beschränkt hat. Liechtenstein würde heute nicht mehr existieren, wenn unsere Aussenpolitik sich in entscheidenden Phasen nicht auch multilateral ausgerichtet hätte. Am Beginn der Unabhängigkeit stand die Verleihung der Reichsunmittelbarkeit an dieses Land durch den Kaiser des Heiligen Römischen Reiches. Bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation war Liechtenstein ein kleines aber aktives Mitglied. Ohne die Mitgliedschaft im Rheinbund und die Teilnahme am Wiener Kongress 1815 wäre Liechtenstein im napoleonischen Zeitalter wie hunderte andere Kleinstaaten verschwunden. Obwohl mit hohen finanziellen Lasten für den damals sehr armen Staat verbunden, fand auch die Mitgliedschaft im Deutschen Bund die Unterstützung in den politisch interessierten Kreisen des Volkes. Als der Deutsche Bund unter dem Druck nationalstaatlichen Denkens zusammengebrochen war, verschwand für längere Zeit die letzte Vereinigung europäischer Staaten, in der Liechtenstein mitarbeiten konnte.

Die erzwungene Abwesenheit der Kleinstaaten vom internationalen Parkett hat für diese nur Nachteile gebracht. Es setzte sich in entscheidenden politischen Kreisen die Auffassung durch, dass Kleinstaaten ein Relikt der Vergangenheit seien, die man nicht als normale oder gleichberechtigte Staaten betrachten kann.

Mit der Gründung des Völkerbundes bot sich nach dem Deutschen Bund das erste Mal wieder eine internationale Vereinigung von Staaten an, in der Liechtenstein hätte mitwirken können. Obwohl das Land in einer tiefen wirtschaftlichen Krise steckte, gab es keine Kritik an der Absicht der Regierung, eine Mitgliedschaft im Völkerbund anzustreben. Leider war damals die Stimmung bei den grossen Staaten bereits so negativ gegenüber Kleinstaaten, dass nur die Schweiz für Liechtenstein stimmte. Glücklicherweise zeichnet sich seit der Mitte der Siebzigerjahre ein Gesinnungswandel ab. Ein wichtiger Durchbruch für die liechtensteinische Aussenpolitik war die Teilnahme an der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, welche auch aus liechtensteinischer Sicht gewisse Parallelen mit dem Wiener Kongress aufweist. Diese Teilnahme hat sicher auch dazu beigetragen, dass Liechtenstein Mitglied des Europarates werden konnte.

Derzeit könnten wir Mitglied der UNO werden und damit ein Ziel erreichen, das unsere Grossväter 1920 mit der Mitgliedschaft beim Völkerbund angestrebt haben. Die Unabhängigkeit und das Selbstbestimmungsrecht Liechtensteins würde dadurch weltweit anerkannt werden. Gegenüber 1920 sind aber noch weitere Gründe dazugekommen, welche es als richtig erscheinen lassen, am damaligen Ziel festzuhalten: Die allgemeine wirtschaftliche Lage und die finanzielle Situation des Staates haben sich entscheidend verbessert;

die Pflichten einer UNO-Mitgliedschaft sind sehr viel geringer als damals beim Völkerbund; insbesondere stellt das fehlende Militär kein Problem mehr dar; die liechtensteinische Industrie exportiert über 40 % ihrer Produkte ausserhalb Europas und die weltweite Verflechtung unserer gesamten Wirtschaft nimmt weiterhin stark zu; die liechtensteinische Bevölkerung benützt immer häufiger die Gelegenheit, die Welt zu bereisen.

Eine UNO-Mitgliedschaft Liechtensteins muss man als zeitgemässe Fortsetzung unserer traditionellen Aussenpolitik betrachten. Wenn wir beitreten wollen, sollten wir es jetzt tun, denn wir wissen nicht, ob politische Veränderungen in der Welt wiederum einen Beitritt Liechtensteins verunmöglichen werden.

Nicht nur die UNO-Mitgliedschaft, sondern unsere gesamte Aussenpolitik ist nur dann sinnvoll, wenn wir überzeugt sind, dass ein Kleinstaat wie Liechtenstein auch längerfristig eine Überlebenschance hat. Ohne diese Überzeugung wird die Aussenpolitik zum Selbstzweck und damit eine Verschwendung von Zeit und Geld.

Es war in der Vergangenheit nicht immer leicht, an die Zukunft des Kleinstaates zu glauben. Sowohl in der Politik wie auch in der Wirtschaft dominierte bis vor kurzem die Auffassung, dass nur die Grossen eine Überlebenschance haben.

Ich bin überzeugt, dass Kleinstaaten eine Zukunft haben, und wenn wir es wollen, auch unser Land. In den vergangenen Jahren habe ich immer wieder diese Überzeugung sehr offen ausgesprochen und bin deswegen von verschiedenster Seite kritisiert worden. Ich werde auch weiterhin diese klare Haltung beibehalten, da ich glaube, dass die Mehrheit des Volkes ebenfalls von der Zukunft unseres Landes überzeugt ist. In kritischen Zeiten haben sich unsere Väter und Grossväter für die Unabhängigkeit dieses Landes eingesetzt. In der ersten Hälfte unseres Jahrhunderts, als die Bevölkerung arm und Europa unruhig war, wäre ein Verzicht auf die Selbständigkeit politisch vielleicht einfacher und wirtschaftlich vorteilhafter gewesen. In der zweiten Hälfte unseres Jahrhunderts wäre aber ein Verzicht auf die Selbständigkeit nicht nur politisch, sondern auch wirtschaftlich von Nachteil.

Wenn Sie im Landtag über die Aussenpolitik diskutieren werden, darf ich Sie bitten, diese nicht isoliert zu betrachten. Aussenpolitik kann auf Dauer nicht Selbstzweck sein, sondern muss in der gesamten Politik des Landes integriert und vom Volk getragen werden. Eine gute Politik ist längerfristig nur dann möglich, wenn wenigstens in wichtigen Bereichen mehr oder weniger übereinstimmende Vorstellungen über die Zukunft dieses Landes bestehen.

Das Volk hat ein Recht darauf zu wissen, wie seine Vertreter im Landtag über die Zukunft des Kleinstaates Liechtensteins denken. Besonders für unsere Jugend ist eine klare Aussage über die Zukunft unseres Landes wichtig. Wenn wir ihr darauf keine Antwort geben können, dürfen wir uns auch nicht wundern, wenn die Jugend sich von der Politik abwendet, Angst vor der Zukunft hat und kurzfristige und egoistische Motive ihr Verhalten prägen.

In den vergangenen Jahrzehnten ist Liechtenstein und seine Umwelt einem starken Wandel unterworfen gewesen. Vieles ist dabei untergegangen oder zerstört worden, aber es wurde auch viel Positives geleistet. Die Gelegenheit bietet sich an, kritisch die Vergangenheit und die Zukunft zu betrachten sowie darüber zu diskutieren, welchen Weg wir gemeinsam gehen wollen. Die wichtigste Entscheidung wird sein, ob wir unser Selbstbestimmungsrecht behalten oder aufgeben wollen. Im einen Fall werden andere bestimmen, in welche Richtung wir marschieren, und wir brauchen uns darüber nicht mehr den Kopf zu zerbrechen. Im anderen Fall müssen wir selbst nachdenken, welchen Weg wir gehen wollen. Das ist zwar anstrengender, aber ich glaube, die Mühe lohnt sich.

Wenn Sie diese grundlegenden Fragen der Zukunft Liechtensteins offen diskutieren, wird man diese Diskussion mit grossem Interesse verfolgen. Für diese schöne Aufgabe wünsche ich Ihnen viel Erfolg und Gottes Segen.
16. April 1986

Thronrede, Fürst Hans-Adam II.

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Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 16. April 1986



Es ist für mich eine besondere Freude, erstmals in der liechtensteinischen Geschichte eine Frau im Landtag begrüssen zu können. Ich möchte Ihnen, Frau Abgeordnete, aber auch allen anderen Frauen danken, dass Sie sich dieser Wahl gestellt haben. Sicher hätte die von beiden Parteien vorgeschlagene Landtagserweiterung noch eine stärkere Vertretung der Frauen in unserem Landtag ermöglicht.

Aber auch allen anderen Abgeordneten möchte ich danken, dass Sie sich entschlossen haben. Ihre Zeit und Ihre Arbeitskraft für das Wohl der Allgemeinheit einzusetzen. Der Vorteil des Kleinstaates ist, dass er dem Einzelnen mehr Möglichkeiten der Mitentscheidung einräumt. Andererseits hat der Kleinstaat den Nachteil, dass er stärker auf die Mitarbeit des Einzelnen angewiesen ist. Viele Aufgaben, die im grossen Staat vollamtlich gelöst werden, müssen bei uns im Nebenamt oder gar ehrenamtlich bewältigt werden. Die liechtensteinische Bevölkerung sollte deshalb all denen dankbar sein, die aus idealistischen Motiven politisch tätig sind. Für die meisten ist dies mit finanziellen Opfern verbunden und einem Verzicht auf Freizeit. Leider ist in der Politik Dankbarkeit die Ausnahme und nicht die Regel und jeder muss mit berechtigter und unberechtigter Kritik rechnen, besonders zu Wahlzeiten. Diese Kritik sollte aber nicht so weit führen, dass immer weniger Menschen bereit sind, für die Öffentlichkeit tätig zu sein.

In den nächsten Jahren werden für die Zukunft Liechtensteins wichtige Entscheidungen zu fällen sein. Es ist deshalb erfreulich, dass es den Parteien trotz eines harten Wahlkampfes gelungen ist, wieder eine gemeinsame Grundlage für die weitere Zusammenarbeit zu finden.

Die Erweiterung des Landtages ist sicher eine dieser Fragen, welche beide Parteien versuchen sollten, gemeinsam zu lösen. Die getrennten Vorlagen, über die letztes Jahr abgestimmt wurde, haben in der Bevölkerung eine überraschend hohe Zustimmung gefunden. Offensichtlich steht das liechtensteinische Volk einer Erweiterung des Landtages positiv gegenüber und wartet darauf, dass sich die Parteien auf einen Vorschlag einigen können. Bei der S»uche nach einer Lösung sollte sicher auch die Frage untersucht werden, ob man weiter an der Einrichtung der Ersatzabgeordneten festhalten will, die bereits in der Vergangenheit Anlass zu verschiedenen Diskussionen war.

Der Landtag wird sich auch mit einer Neuregelung im Bereich der Staatsstellen, der Staatsbeamten und Staatsangestellten befassen müssen. Dieser Bereich muss an die verfassungsrechtlichen Vorschriften angepasst werden und auch den Anforderungen genügen, welche die moderne Zeit an unsere Staatsverwaltung stellt. Wir kennen den Zwang aus der Wirtschaft, dass sich Organisationsformen den rasch ändernden Verhältnissen anpassen müssen, um zu überleben. Die staatliche Verwaltung ist diesem Zwang sicher weniger stark ausgesetzt, doch auch sie muss flexibel bleiben. Nur so wird unsere öffentliche Verwaltung bürgernah und effizient sein.

Mit einem weiteren Bereich wird sich der Landtag auseinandersetzen müssen, der in der liechtensteinischen Öffentlichkeit schon lange diskutiert wird. Seine Durchlaucht der Landesfürst hat seit 1960 immer wieder in seinen Landtagsreden auf die Notwendigkeit einer grösseren Steuergerechtigkeit und einer Einkommenssteuer hingewiesen. Damals waren die Widerstände gegen eine so grundlegende Reform unseres Steuerwesens offensichtlich sehr gross, währenddem heute anscheinend die Zeit dafür reif ist.

Wenn auf so einem wichtigen Gebiet wie dem Steuerwesen grundlegende Reformen geplant sind, müssen die Konsequenzen gut durchdacht sein. Das bestehende Steuerrecht entspricht zwar nicht dem heutigen Empfinden nach Steuergerechtigkeit, hat aber den Vorteil, dass es einfach ist. Die Einkommenssteuer r wie sie die meisten Industriestaaten kennen, bietet zwar vom Prinzip her eine grössere Steuergerechtigkeit, ist aber in vielen Fällen äusserst kompliziert. Dies führt zu einer zusätzlichen Belastung, einerseits der staatlichen Verwaltung und andererseits des Steuerzahlers. Ausserdem überblicken dann nur noch mehr ganz wenige hochqualifizierte Fachleute das gesamte System in allen seinen Auswirkungen. Die internationale Erfahrung aus meiner vergangenen wirtschaftlichen Tätigkeit hat mir immer wieder folgendes gezeigt: In den meisten Ländern zahlt nicht der am meisten Steuern, der das höchste Einkommen hat, sondern wer sich keinen guten Steuerberater leisten kann. Ein kompliziertes Steuersystem führt deshalb neben der administrativen Mehrbelastung auch noch zu extremen Steuerungerechtigkeiten, welche von der Öffentlichkeit nur in den seltensten Fällen wahrgenommen werden. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit ist das Prinzip der Einkommenssteuer in Liechtenstein zu begrüssen, aber aus dem gleichen Grund soll es so einfach wie möglich gestaltet werden. Nur dann werden wir alle Konsequenzen dieses neuen Steuergesetzes für Staat und Wirtschaft erkennen.

Ich möchte noch einen Bereich erwähnen, welcher schon in meiner letzten Landtagsrede einen Schwerpunkt bildete und seither nichts von seiner Aktualität für Liechtenstein ein-gebüsst hat - und das ist die UNO. In der Schweiz wurde die UNO-Mitgliedschaft vergangenes Jahr intensiv diskutiert und vor wenigen Wochen massiv abgelehnt. Das Schweizer Volk hat entschieden, dass der Verzicht auf die UNO-Mitgliedschaft den Interessen der Schweiz in der Welt besser dient als eine Mitgliedschaft.

Die Gründe, welche zu diesem Entscheid geführt haben, muss man respektieren. Gleichzeitig muss man aber auch feststellen, dass die Situation Liechtensteins historisch und politisch bedingt grundlegend anders ist.

Am Beginn der liechtensteinischen Unabhängigkeit stand das diplomatische Geschick der Grafen von Werdenberg-Sargans, welche beim damaligen Kaiser die Reichsunmittelbarkeit erreichten. Am Anfang der schweizerischen Geschichte stand dagegen der Krieg gegen die Habsburger und Burgunder für die Unabhängigkeit. Die Existenz und Unabhängigkeit Liechtensteins wurde in den folgenden Jahrhunderten durch die Mitgliedschaften in Organisationen und Teilnahme an Konferenzen gesichert, die man heute als international bezeichnen würde: das Heilige Römische Reich, der Rheinbund, der Wiener Kongress, der Deutsche Bund usw. Die Schweiz dagegen vertraute auf ihre bewaffnete Neutralität, welche seit langer Zeit international anerkannt wird. Die Gleichberechtigung und damit auch die Existenz von Kleinstaaten in der Grosse Liechtensteins wurde in der Vergangenheit immer wieder in Frage gestellt. Neben dem fehlenden Militär war das sicher auch ein Grund, warum das Gesuch Liechtensteins um Mitgliedschaft beim Völkerbund fast einstimmig abgelehnt wurde. Die Schweiz dagegen wurde zum begehrten Sitz vieler internationaler Organisationen, selbst für so4che, bei denen sie nicht Mitglied war. Darüberhinaus verfügt die Schweiz über einen hervorragenden diplomatischen ' Apparat, welcher sowohl die Interessen der Schweiz vertritt, als auch die Unabhängigkeit des Landes dokumentiert. Im Ernstfall kann sich die Schweiz auch auf eine glaubwürdige bewaffnete und international anerkannte Neutralität verlassen. Liechtenstein dagegen wird sich wohl auch in Zukunft nur auf sein diplomatisches Geschick verlassen können.

In aller Offenheit wird man allerdings festhalten müssen, dass der Widerstand gegen eine UNO-Mitgliedschaft in der Schweiz, In Liechtenstein und auch in anderen Demokratien durch die Unbeliebtheit dieser Organisation hervorgerufen wird. Wer sich aber näher mit der UNO befasst, wird feststellen, dass viele Vorurteile in der Bevölkerung unberechtigt sind. Ausserdem unterliegt eine internationale Organisation wie die UNO ebenso wie Liechtenstein und andere Kleinstaaten den Gesetzmässigkeiten der internationalen Medien: schlechte Nachrichten finden gewöhnlich mehr Beachtung als gute. Sicher ist ein Teil der Vorwürfe gegenüber der UNO berechtigt, aber schliesslich ist jede Weltorganisation ein Spiegelbild der Welt, in der wir leben. Auch die Organisationen, in denen Liechtenstein früher Mitglied war oder die Konferenzen, an denen wir teilnahmen, entsprachen nicht unseren Idealvorstellungen und trotzdem verdankt Liechtenstein ihnen seine Unabhängigkeit: dem Heiligen Römischen Reich, dem Rheinbund, dem Wiener Kongress und dem Deutschen Bund.

Ich möchte Sie bitten, die Frage einer UNO-Mitgliedschaft Liechtensteins sorgfältig und gründlich durchzudenken. Lassen Sie sich dabei nicht durch den Einfluss aus dem Ausland, insbesondere der Medien, beeindrucken. Das langfristige Interesse Liechtensteins und seiner Bevölkerung muss im Vordergrund stehen.

Ihnen und all den anderen, die für die Interessen Liechtensteins tätig sind, wünsche ich für die kommende Legislaturperiode nicht nur viel Erfolg und Gottes Segen, sondern auch für Ihren Einsatz die verdiente Anerkennung in der Öffentlichkeit.
27. März 1985

Thronrede, Fürst Hans-Adam II.

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Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 27. März 1985



Auch in dieser letzten Legislaturperiode vor den Landtagswahlen liegt vor Ihnen ein umfangreiches Programm. Die zeitliche Belastung der Landtagsabgeordneten hat deshalb in beiden Parteien Initiativen zur Erweiterung des Landtages hervorgebracht. Angesichts des gemeinsamen Zieles, den Landtag zu erweitern, ist es erstaunlich, dass nicht alle Möglichkeiten eines Kompromisses ausgeschöpft wurden. Sehr wahrscheinlich hätte ein gemeinsamer Vorschlag beider Parteien bessere Aussichten, vom Volke angenommen zu werden.

Die Frage der Erweiterung des Landtages deckt ein grundsätzliches Problem auf, das auch in den anderen Staaten diskutiert wird. In den letzten Jahrzehnten sind in allen demokratischen Ländern die Staatsaufgaben rasch gewachsen. Den gewählten Volksvertretern und den Regierungsmitgliedern fällt es immer schwerer, den mit den Aufgaben ebenfalls stark gewachsenen Staatsapparat zu kontrollieren und zu regieren. Die Grundzüge der parlamentarischen Demokratie wurden entwickelt zu einem Zeitpunkt, da der Staatsapparat im Vergleich zum Parlament und der Regierung sehr viel kleiner war. Dieses ursprüngliche Gleichgewicht ist in fast allen demokratischen Ländern durch die erwähnte Entwicklung verloren gegangen. Es ist deshalb zweifellos richtig, wenn man sich über diese Problematik Gedanken macht.

Die Erweiterung des Landtages und der Regierung ist eine Möglichkeit, das alte Gleichgewicht wieder anzustreben. Bei uns könnte die Regierung auch verstärkt werden, indem die Zahl der vollamtlichen Regierungsmitglieder erhöht wird.

Ein wichtiger Punkt scheint mir auch die Verbesserung der Organisationsstruktur und des Informationsflusses in der Staatsverwaltung zu sein. In verschiedenen Staaten, so auch bei uns, werden derzeit mit aussenstehenden Fachleuten Anstrengungen in diese Richtung unternommen.

Die Erfahrungen in den anderen Ländern haben gezeigt, dass diese Massnahmen nur beschränkt wirken. Der Staatsapparat ist eben kein Wirtschaftsunternehmen, das man relativ leicht mit einem ausgeklügelten Rechnungswesen kontrollieren kann. Die Zielsetzung eines Staates ist nicht Gewinn zu machen, sondern ist anderer Natur. Ob die Ziele in den einzelnen Bereichen erreicht wurden, lässt sich mit einem noch so raffinierten Zahlenwerk kaum überprüfen .

Da es so schwierig ist, einen grossen Staatsapparat zu kontrollieren und zu leiten, scheint mir eine Beschränkung des Staates auf seine wesentlichsten Aufgaben der erfolgversprechendste Weg zu sein, um das alte Gleichgewicht wieder herzustellen. Jene Bereiche, welche der Privatinitiative oder kleineren politischen Einheiten überlassen werden können, sollten abgestossen werden. Auch hier sieht man in demokratischen Staaten Ansatzpunkte für so eine Entwicklung. Einige Staaten privatisieren jene Bereiche der Wirtschaft, in denen sie tätig waren. Andere Länder dezentralisieren sich und treten Kompetenzen an Gemeinden und Regionen ab. Diese Entwicklung wurde sicher auch angeregt durch die Beobachtung, dass Industriestaaten mit einer dezentralisierten und föderativen Struktur sowie einem geringen Anteil der öffentlichen Hand am gesamten Brutto-Sozialprodukt wirtschaftlich in der Regel erfolgreicher waren.

Selbstverständlich ist es sehr schwierig, einen politischen Konsens herbeizuführen, auf welche Aufgaben ein Staat sich konzentrieren soll und weiche er aufgeben kann. Aus dem Blickwinkel des Landwirtes ist eine gesunde Landwirtschaft für den Staat lebensnotwendig. Für viele Betroffene ist ein funktionierendes Sozialsystem eine entscheidende Aufgabe des Staates. Für andere steht wiederum das Schulsystem im Vordergrund.

Bevor ein Staat irgendwelche Aufgaben übernehmen kann, muss er existieren und längerfristig funktionieren. Allzu oft wird die Existenz des Staates als eine Selbstverständlichkeit oder ein Geschenk des Himmels betrachtet. Über dessen Entstehung und weiteren Bestand denkt man im Vergleich zu den Forderungen, die man an ihn stellt, nur wenig nach. Besonders wir Liechtensteiner laufen Gefahr, diese elementaren Zusammenhänge zu übersehen: Seit langer Zeit ist man von fremder Besetzung verschont geblieben, der Wehrdienst ist vor über hundert Jahren abgeschafft worden und ein wesentlicher Teil der Staatseinnahmen stammt direkt oder indirekt aus dem Ausland.

Sicher gehört es zu den primären Aufgaben des Staates, seine eigene Existenz und die seiner Bürger sowie deren Interessen zu schützen. Liechtenstein ist zweifellos zu klein, um dies militärisch zu tun. Selbst wenn wir es wollten, könnten wir uns auch nicht durch den Beitritt zu einem militärischen Bündnis schützen, denn unsere beiden Nachbarstaaten sind neutral. Aber auch grössere Staaten vertrauen nicht nur auf ihre militärische Macht, sondern setzen auf das Mittel der Diplomatie.

Artikel 8 der liechtensteinischen Verfassung weist dem Staatsoberhaupt auf dem Gebiet der Aussenpolitik eine besondere Verantwortung zu. Deshalb möchte ich etwas ausführlicher auf diese wichtige Aufgabe des Staates eingehen.

Ein kleiner Staat, wie wir es sind, muss sich wegen der beschränkten finanziellen und personellen Möglichkeiten auf das Notwendigste konzentrieren. Dabei stehen natürlich unsere Beziehungen zur Schweiz im Vordergrund. Mit der Schweiz verbinden uns nicht nur wichtige Verträge, sondern auch eine enge politische Verwandtschaft. Die Schweiz und Liechtenstein sind die einzigen europäischen Staaten, in denen das Element der direkten Demokratie so eine wichtige Rolle spielt. Die Aufgaben des Staates werden in beiden Völkern sehr ähnlich gesehen. Man kennt eine starke Dezentralisierung der Staatsmacht, die sich in der Gemeindeautonomie bzw. in der Selbständigkeit der schweizerischen Kantone zeigt. In beiden Ländern ist der Einfluss des Staates auf die Wirtschaft und auf andere Bereiche der Gesellschaft verhältnismässig gering. Die Schweiz hat uns in der Vergangenheit viel geholfen und zeigt auch heute für unsere Probleme Verständnis.

Auch wenn die Schweiz aus den erwähnten Gründen uns politisch näher steht, so sind gute Beziehungen zu unserem anderen Nachbarstaat Österreich ebenso wichtig. Die Bindungen mit Österreich sind aus der Vergangenheit und Gegenwart vielfältig. Dies zeigt zum Beispiel die dem Landtag vorgelegte Strafrechtsreform, welche weitgehend dem österreichischen Vorbild entspricht. Politiker und Privatpersonen haben auf beiden Seiten der Grenze die Beziehungen, welche durch die Ereignisse des Zweiten Weltkrieges unterbrochen waren, ständig ausgebaut. Österreich hat Liechtenstein immer wieder seine Unterstützung gewährt.

Wir sind zu klein, um ähnlich intensive bilaterale Kontakte mit anderen Staaten zu pflegen. Es war deshalb eine kluge Entscheidung, das Schwergewicht der weiteren Aussenbeziehungen auf die multilaterale Ebene zu verlegen.

Die Richtigkeit dieser Entscheidung wurde auch durch die internationale Entwicklung bestätigt. Immer mehr Fragen, die unser tägliches Leben beeinflussen, werden heute auf europäischer oder weltweiter Ebene entschieden. Als Beispiel möchte ich nur den Umweltschutz erwähnen, der die liechtensteinische Öffentlichkeit derzeit so beschäftigt. Auch wenn der gesamte Privatverkehr im Land verboten wird, sind die positiven Auswirkungen auf den liechtensteinischen Wald gering. Das Problem der Luftverschmutzung kann Liechtenstein deshalb nur international lösen. Aber gerade auf internationalen Konferenzen und in multilateralen Organisationen, wie z.B. dem Europarat, sind die Einflussmöglichkeiten eines Kleinstaates wie Liechtenstein grösser als auf der bilateralen Ebene. Wir haben dort in den meisten Fällen das gleiche Stimmrecht wie ein Gross-Staat und können bei mancher Abstimmung entscheidend sein.

Es geht für unser Land aber nicht nur um die Mitwirkung bei Lösungen von Problemen, die für uns wichtig sind, sondern langfristig dient unsere Aussenpolitik dazu, die Existenz Liechtensteins und das Selbstbestimmungsrecht unseres Volkes abzusichern. Grosse Staaten geben viel Geld aus, um diese Grundrechte militärisch zu verteidigen, das reiche Liechtenstein unternimmt vergleichsweise wenig, um Existenz und Selbstbestimmungsrecht wenigstens auf diplomatischem Wege für die Zukunft zu sichern. Die Bereitschaft, Kleinstaaten als vollwertige Staaten anzusehen und ihr Selbstbestimmungsrecht zu achten, ist leider keine Selbstverständlichkeit. Wer aussenpolitisch für Liechtenstein tätig ist, wird dies bestätigen. Noch zu Beginn der Siebzigerjahre gab es in den Vereinten Nationen eine Studiengruppe, welche Vorschläge ausarbeitete, um die Mitgliedschaftsrechte kleiner Staaten wie Liechtenstein entscheidend einzuschränken. Sollten sich solche Tendenzen international durchsetzen, wären längerfristig unser Selbstbestimmungsrecht und unsere Existenz gefährdet.

Solche Entwicklungen kann Liechtenstein nur durch eine aktive Aussenpolitik bekämpfen. Wir müssen hinausgehen und der Welt beweisen, dass wir ein vollwertiger Staat sind mit dem gleichen Existenzrecht wie ein grosser Staat. Die andere Möglichkeit ist, so wenig wie möglich aufzufallen, in der Hoffnung, dass man von der Weltpolitik übersehen wird. Selbst in der Vergangenheit, als Liechtenstein arm war und ausserhalb seiner Grenzen kaum beachtet wurde, konnte man sich nicht ausschliesslich auf so eine Politik verlassen. Es ist fraglich, ob Liechtenstein den Zweiten Weltkrieg ohne Schaden überstanden hätte, wäre man damals nicht diplomatisch aktiv gewesen. Jede Diplomatie muss versagen, wenn man das diplomatische Parkett nicht betritt.

Wie richtig die aktivere Aussenpolitik Liechtensteins in den letzten 10 Jahren war, sind die positiven Ergebnisse, die man heute schon feststellen kann. Das Bild Liechtensteins im europäischen Ausland hat sich gerade in den Kreisen, welche für uns wichtig sind, wesentlich verbessert. Das sind Behörden, Politiker, führende Persönlichkeiten in der Wirtschaft und teilweise sogar die Medien. In vielen Fällen konnten Fehlinformationen korrigiert oder ein besseres Verständnis für die besondere Situation Liechtensteins erreicht werden. Es wäre falsch, auf diesem für Liechtenstein so positiven -Weg nicht weiterzuschreiten. Der Weg zurück ist nicht mehr möglich. Wir sind schon zu sehr aufgefallen - z.B. durch Erfolge in der Wirtschaft oder im Sport - um von der Weltffentlichkeit übersehen zu werden.

Der Beitritt Liechtensteins zur UNO ist ein weiterer logischer Schritt auf dem eingeschlagenen Weg. Die Position Liechtensteins wäre international wesentlich besser abgesichert, als dies heute der Fall ist. Wie ich schon anlässlich der Jungbürgerfeier vor ein paar Monaten erwähnt habe, ist eine UNO-Mitgliedschaft für Liechtenstein sehr viel wichtiger als für grössere Staaten wie die Schweiz. Auch um unsere Beziehungen zu intensivieren mit den europäischen Staaten, welche nicht im Europarat vertreten sind, und den vielen aussereuropäischen Staaten, mit denen wir Handel treiben, ist die UNO-Mitgliedschaft die wirtschaftlichste Lösung.

Falls wir auf dem eingeschlagenen Weg bleiben und nicht . mit unserer Aussenpolitik im Graben landen wollen, braucht es die Unterstützung im Volk. Dabei tragen Sie, sehr geehrte Herren Landtagsabgeordnete, als gewählte Vertreter des Volkes eine besondere Verantwortung. Eine Aussenpolitik ist in einem Land mit direkter Demokratie nur erfolgreich, wenn diese vom Volk verstanden und getragen wird.

In Gesprächen habe ich immer wieder falsche Vorstellungen über die Höhe der Kosten einer UNO-Mitgliedschaft gehört. Für viele Liechtensteiner ist dies der wichtigste Grund, einen Beitritt abzulehnen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag liegt derzeit für einen Staat unserer Grosse unter Fr. 250000.. Die weiteren Kosten hängen davon ab, welche Bedeutung wir der Tätigkeit Liechtensteins bei den Vereinten Nationen beimessen. Persönlich scheint es mir sinnvoll, sehr bescheiden anzufangen, um den personellen und finanziellen Aufwand in engsten Grenzen zu halten.

Die UNO-Mitgliedschaft ist für Liechtenstein so wichtig, dass ich mich entschlossen habe, einen finanziellen Beitrag zu leisten. Den jährlichen Repräsentationszuschuss des Landes von Fr. 250'000. möchte ich verwenden, um einen Teil der Kosten abzudecken, welche sich für das Land durch den Beitritt zur UNO ergeben. Die verbleibenden Kosten sind verglichen mit dem- Staatsbudget von ca. 300 Millionen Schweizer Franken sehr gering. Sollten uns nicht allein schon wirtschaftliche Überlegungen überzeugen, diese vergleichsweise kleinen Beträge einzusetzen, um die wesentlich höheren finanziellen Vorteile unserer Eigenständigkeit besser abzusichern?

Einem guten Liechtensteiner sollte aber die Existenz seines Heimatstaates nicht nur aus wirtschaftlichen Überlegungen wertvoll sein. Für unsere Vorfahren wäre es finanziell oft vorteilhafter gewesen, auf die Unabhängigkeit Liechtensteins zu verzichten. Wir profitieren heute in grossem Masse von der Freiheit unseres Heimatlandes. Das Urteil zukünftiger Generationen soll nicht lauten, dass wir allzu materialistisch eingestellt waren und deshalb aus Gedankenlosigkeit oder Kurzsichtigkeit uns zu wenig um die Existenz dieses Staates und seiner Institutionen gesorgt haben. Wohlstand und Frieden, die wir heute gemessen, dürfen uns nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir uns dies immer wieder neu verdienen müssen. Die Welt verndert sich immer schneller. Wir müssen uns deshalb gegenüber früher noch mehr Gedanken über unser Staatswesen machen und versuchen, noch weitblickender zu handeln.

Ihnen, sehr geehrte Herren Landtagsabgeordnete, wünsche ich für diese Aufgaben und die kommende Legislaturperiode alles Gute und Gottes Segen.
13. März 1984

Thronrede, Fürst Hans-Adam II.

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Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 13. März 1984



Seine Durchlaucht der Landesfürst hat mich gemäss Artikel 54 unserer Verfassung bevollmächtigt, den Landtag zu eröffnen.

Die Regierung hat für diese Sitzungsperiode die Vorlage für eine Verfassungsänderung ausgearbeitet, welche die Frage der Stellvertretung regelt. Falls die vorgeschlagene Verfassungsänderung angenommen wird, ist es bekanntlich der Wunsch des Landesfürsten, mich zu seinem Stellvertreter zu ernennen und sich von der aktiven Politik zurückzuziehen. Er wird zwar weiterhin Staatsoberhaupt bleiben, aber dennoch wird zu diesem Zeitpunkt einer der wichtigsten Zeitabschnitte der liechtensteinischen Geschichte zu Ende gehen. Die vergangenen 46 Jahre hat mein Vater die Entwicklung Liechtensteins wesentlich mitgestaltet. Ich möchte ihm und all den anderen von Herzen danken, die beigetragen haben, zuerst am Überleben Liechtensteins während den Wirren des 2. Weitkrieges und dann an dem unglaublichen Aufschwung unseres Landes.

Um die Bedeutung dieser vergangenen Jahrzehnte zu begreifen, genügt es, die vergangenen Jahrhunderte zu betrachten. In der langen Geschichte dieses Landes stand fast immer die reine Überlebensfrage im Vordergrund, sowohl für den Einzelmenschen wie auch für die Gemeinschaft. Im Unterschied zu vielen anderen Regionen kannte Liechtenstein keine Periode besonderen Wohlstandes und war nie ein politisches Zentrum, welches über seine Grenzen hinausstrahlte.

Auch 1938 gab es keinen Anlass, auf eine Wende der liechtensteinischen Geschichte zu hoffen. Das Land bot einer zahlenmässig beschränkten Bevölkerung ein bescheidenes Leben, aber der Bevölkerungsüberschuss musste auswandern, um zu überleben.

Von aussen war wieder einmal die Selbständigkeit Liechtensteins bedroht.

Heute ist das alles Geschichte. Aus dem Armenhaus Europas sind wir das Land mit dem höchsten Lebensstandard geworden. Liechtensteins Selbständigkeit wird nicht mehr in Frage gestellt. In internationalen Gremien können unsere Vertreter gleichberechtigt mit anderen unabhängigen Staaten ihre Stimme erheben.

Für dieses Erbe, welches unsere Väter geschaffen haben, müssen wir zutiefst dankbar sein. Neben der Dankbarkeit soll auch das Gefühl der Verantwortung unser Herz erfüllen - die Verantwortung, dieses Erbe zu bewahren und so weit wie möglich zu mehren. Treten wir eines Tages zugunsten der nächsten Generation zurück, können wir froh und stolz sein, wenn es uns gelingt, eine ähnliche Leistung vorzuweisen.

Natürlich erheben sich in der jüngeren Generation immer wieder kritische Stimmen gegen Auswüchse der Wohlstandsgesellschaft, gegen Veränderungen der Umwelt, gegen die Politik der Parteien und der Regierung und so vieles mehr. Das soll aber kein Grund zur Beunruhigung sein. Im Gegenteil: fehlt jede Kritik, wird es erst beunruhigend. Es bedeutet entweder, dass der jungen Generation die Leistungen ihrer Väter vollkommen gleichgültig sind oder ihr Wille und Phantasie fehlt, das Vorhandene zu verbessern und das Erbe zu mehren.

Ob wir so erfolgreich sein werden wie die Generation unserer Väter kann niemand voraussagen. Wir haben aber allen Grund, optimistisch in die Zukunft blicken zu können. Ein Kleinstaat wie wir es sind hat in einer Welt, die sich immer rascher ändert, viele Vorteile. Wir sind beweglicher und können uns auf neue Situationen rascher einstellen.

Innenpolitische Probleme werden früh erkannt und können schneller gelöst werden. Die Regierung ist sehr viel näher am Volk als in einem grossen Staat und damit auch näher an der politischen Realität. Die Autonomie unserer Gemeinden, die Elemente der direkten Demokratie, die Struktur unserer Wirtschaft mit ihren vielfältigen Klein- und Mittelbetrieben sind alles wichtige Faktoren, die das Entstehen einer grossen und unpersönlichen Bürokratie fern vom Bürger bremsen. Folgender Ausspruch von Alt-Regierungschef Alexander Frick ist in die politische Literatur eingeflossen: "Bevor eine Grossmacht von einem Problem erfährt, haben wir es schon halb gelöst".

Ebenso falsch wie es ist, pessimistisch in die Zukunft zu blicken, wäre es, die Gefahren zu unterschätzen, die einer kleinen Gemeinschaft wie Liechtenstein drohen können. Es wird auch für uns Rückschläge und Enttäuschungen geben, auch wir werden Fehler machen, denn niemand ist unfehlbar. Aber solange wir aus Fehlern lernen und wir sie wieder korrigieren können, werden sie nicht zur Katastrophe. Rückschläge und Enttäuschungen können uns auch helfen, Probleme zu erkennen und neue Wege zu finden. Wenn der Wille zur Zusammenarbeit da ist, können wir mit Einsatz und Ausdauer alle innenpolitischen Probleme lösen.

Bei Problemen, die von aussen an uns herangetragen werden, sind wir in den meisten Fällen auf die Kooperation mit anderen Ländern angewiesen. Aber dieses Schicksal teilen wir auch mit den grossen Staaten. Umweltprobleme wie das Waldsterben können offensichtlich nur europaweit gelöst werden. Die Wirtschaft aller westeuropäischen Staaten ist mehr oder weniger vom freien Welthandel abhängig. Keines dieser Länder ist stark genug, um den Frieden in Europa zu sichern oder sich vor den Auswirkungen eines 3. Weltkrieges wirksam zu schützen.

Im Unterschied zu grossen Staaten sind wir jedoch noch stärker abhängig von einer vernünftigen internationalen Zusammenarbeit. Solange wir auf dem Boden der politischen Realität bleiben, ist es deshalb in unserem eigenen Interesse, wenn wir in internationalen Gremien unsere Stimme erheben. Auch wenn unsere Stimme noch so klein und schwach ist, wird sie ein Beitrag sein, der vielleicht einmal entscheidend ist für unsere Zukunft.

Mit Gottvertrauen und Zuversicht sind hier in der Vergangenheit scheinbar unüberwindbare Hindernisse bewältigt worden. Das gleiche Gottvertrauen und die gleiche Zuversicht wünsche ich Ihnen, sehr geehrte Herren Landtagsabgeordnete, der Regierung sowie allen jenen, die an der Zukunft Liechtensteins mitarbeiten.
06. April 1983

Thronrede, Fürst Franz Josef II.

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Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 6.April 1983



Heuer jährt sich zum fünfundvierzigsten Mal der Tag, an dem ich nach dem Tode meines verehrten Grossonkels Fürst Franz die Regierung übernommen habe. Mit Freude benütze ich diese Gelegenheit, den Liechtensteinern erneut zu sagen, was für eine grosse Auszeichnung es für mich bedeutet, unter ihnen als Fürst zu sein. Ich danke Gott, dass er mir diese Gnade gewährt hat Ich danke allen für die Beweise der freundschaftlichen Liebe, die mir immer wieder entgegengebracht wurden und mir viel gaben. Der Weg, den ich zu gehen hatte, war mir vorgezeichnet durch die kluge und vorbildliche Einstellung des Volkes. Ich bin überzeugt, dass auch die heutige Jugend von Liechtenstein in späteren Jahren, wenn jemand anderer die Pflichten des Fürsten ausübt, für ihn in gleicherweise ein vorbildlicher Mitsouverän und Kamerad sein wird; die liechtensteinische Jugend braucht nur sich treu zu bleiben und unerwünschte und unaufrichtige Ratschläge von fremder Seite nicht zu beachten.

Seitdem ich die Regierung übernommen habe, hat sich nicht nur in der Welt draussen, sondern auch im Lande viel gewandelt. So möchte ich auch in dieser Landtagsrede wieder auf einige Fragen zu sprechen kommen, die sich uns heute stellen.

In unserer weiteren oder näheren Umgebung in Europa, aber auch in Amerika, ist eine schwierige wirtschaftliche Lage festzustellen, die vielen Menschen grosse Probleme und schwere Not bereitet Um uns hier im Lande vor solchen negativen Entwicklungen möglichst abzuschirmen, müssen wir alle Anstrengungen unternehmen, unsere Bildungspolitik stets zu fördern, indem wir die Erhaltung und Verbesserung der Qualität unserer Schulen gewährleisten und alle Bestrebungen unterstützen, für unsere jungen Leute im Ausland an Techniken und Universitäten Studienplätze zu sichern. Ob wir aber unseren jungen Menschen im Ausland immer eine entsprechende Ausbildung verschaffen können, hängt weitgehend vom Entgegenkommen der betreffenden Länder ab. Wir sind massgeblich angewiesen auf das freundschaftliche Verhältnis zu anderen Staaten.

Es wird in den Entschlüssen, sich entsprechend auszubilden, manifest, dass die Liechtensteiner und Liechtensteinerinnen auch in Zukunft sich weiterhin positiv einstellen zur Existenz unseres Staates. Diese Existenz unseres Staates war auch bis Jetzt stets gesichert durch ein Engagement und eine Mitarbeit aller Liechtensteiner auf allen Ebenen unseres Staates, soweit und soviel es in ihrem Vermögen lag. Zum Glück haben unsere verfassungsmässigen Organe in der von der Verfassung vorgesehenen Weise immer in guter Zusammenarbeit ihre Funktionen wahrnehmen können. Ich kann bei dieser Gelegenheit feststellen, dass durch die Einstellung der Liechtensteiner, durch die Art der Verfassung und das Bild einer grossen Familie immer eine grösstmögliche Mitbestimmung der Bürger am politischen Leben unseres Landes gesichert war. Wenn wir auch aussenpolitisch nicht viel Einfluss ausüben können, so sind aber die Liechtensteiner sicher in dieser Beziehung ein Vorbild für Bürger in vielen Staaten und können so in ideellerweise Einfluss nehmen.

Wie ich wohl im Vorhergehenden indirekt oder direkt hingewiesen habe auf die Abhängigkeit der Situation Liechtensteins von anderen Staaten, kann man es nur begrüssen, dass die Liechtensteiner dies erkannt haben und in ihrer Einstellung bejahten, indem das Land zum Beispiel Mitglied des Europarates wurde und sich in sehr positiver Weise vertreten liess bei verschiedenen internationalen wichtigen Zusammenkünften. Ich möchte nur die KSZE erwähnen.

Bevor ich meine Landtagsrede schliesse, möchte ich noch auf einige Aspekte hinweisen, welche vorgezeichnet sind durch die Planung und Beratung von verschiedenen legislativen Neuerungen. In der vorjährigen Landtagsrede habe ich in ausführlicherweise erwähnt die Beratung der Strafrechtsform, welche wir sicher alle im Land begrüssen. Wenn ich an diese Strafrechtsform denke, erinnere ich mich unwillkürlich daran, dass in der Welt ziemlich viele sogenannte progressive Intellektuelle wohl vehement gegen die Todesstrafe sich aussprechen, aber gleichzeitig bejahen oder sogar fördern den Gedanken der sogenannten Abtreibung. Ich finde, dies ist ein unverständlicher Widerspruch von Seiten dieser Leute, denn die Abtreibung beinhaltet nichts anderes als eine Hinrichtung von unschuldigen Menschen, denen man nicht einmal einen Prozess zuteil werden lässt.

Indem ich von Formung gesetzlicher Erfordernisse spreche, möchte ich auch wieder erwähnen, dass ich finde, trotzdem vielleicht gar manche noch im Lande dagegen sind, wir die Steuergerechtigkeit garantieren müssen, so dass wir statt der Erwerbssteuer die Einkommenssteuer einführen. Wir sollten uns klar sein, wenn die jetzige Jugend etwas älter geworden ist, sich die Lage so gestalten wird, dass gar mancher im Lande nurmehr eine Wohnmöglichkeit haben kann in der Form einer Eigentumswohnung und als Vermögensbildung angewiesen sein wird auf sein Gehalt. Es wird bestimmt zu einem unerträglichen Zustand führen, wenn es zweierlei Staatsbürger geben wird, die einen bevorzugt, indem grosse Teile ihrer Einkünfte nicht besteuert werden, während andere in ihren Einkünften voll erfasst sind.

In bezug auf das viel besprochene Phänomen des fehlenden Frauenstimmrechtes in Liechtenstein werden jetzt, um die notwendigen Voraussetzungen für eine Änderung zu schaffen. Gesetzesänderungen vorbereitet.

Indem ich meine Landtagsrede beendige, will ich Gott inständig bitten, er möge, sehr geehrte Herren Abgeordnete, ihre Arbeit segnen, damit sie wohlgetan sei und Früchte trage.
31. März 1982

Thronrede, Fürst Franz Josef II.

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Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 31. März 1982



Ausserhalb der Grenzen unseres Landes hat sich im abgelaufenen und in den ersten Monaten des neuen Jahres viel ereignet. Es sind politisch-wirtschaftliche Entwicklungen eingetreten, die scheinbar völlig unerwartet kamen. Dies stimmt aber nicht, denn das Welttheater, welches uns jetzt aufgeführt wird, hat seine Ursprünge schon ziemlich weit zurück, in Abläufen auch geistiger Natur. Wenn wir diese oft dramatischen Ereignisse ansehen, sollten wir uns klar sein, dass wir ähnliche geistige Abwege in den Grenzen unseres Landes durch eine positive Einstellung nicht aufkommen lassen sollten.

Mit dieser Einleitung bin ich bereits mitten in einem Thema, das ich heute anschneiden will. So zufriedenstellend bis jetzt die Lage und Entwicklung bei uns war, müssen wir doch, soweit es unsere Möglichkeiten erlauben, Vorsorge treffen, dass wir innerhalb unserer eigenen Grenzen die künftigen Entwicklungen selber bestimmen. Dabei ist ein Zusammenspiel mit uns gleichgesinnten Staaten notwendig. Diese so verstandene Rolle und Aufgabe Liechtensteins erfordert eine unseren Möglichkeiten angepasste Teilnahme an zwischenstaatlichen und internationalen Vereinigungen. Es ist daher zu begrüssen, dass wir bis jetzt Mitglied sind von verschiedenen internationalen Organisationen, die der UNO angehören. Es wird auch sicher von jedem Liechtensteiner bejaht dass wir Mitglied des Europarates wurden. Die Lage ausser unseren Grenzen ist eben nun so, dass wir unsere Kräfte nicht mehr nur auf die Entwicklung im Innern konzentrieren dürfen, sondern wir müssen erkennen, dass es uns die Klugheit gebietet, Kontakte und Mitarbeit mit den anderen Staaten zu suchen.

Wenn wir, wie gerade erwähnt, über die Grenzen hinaus blicken, so stellen wir fest, dass in der Welt draussen eine ökonomische Entwicklung eingesetzt hat, die nur zu bedauern ist. Diese manifestiert sich durch eine leider erschreckende Arbeitslosigkeit in den sogenannten westlichen Industriestaaten. Im Ostblock wäre sie auch vorhanden, doch kommt sie dort nicht zum Tragen, da an einem Platze, wo im Westen ein Arbeiter steht, im Osten mehrere Leute arbeiten. Es ist dies aber auch keine ideale Lösung, da die volkswirtschaftliche Verschwendung der menschlichen Arbeitskraft im Ostblock Landwirtschaft und Industrie zu einem Krebsgang verurteilt hat

Was kann trotz bestehender wirtschaftlicher Abhängigkeit in unserem Lande getan werden, um solchen gefährlichen wirtschaftlichen Entwicklungen entgegenzuarbeiten? Wir haben ein günstiges wirtschaftliches Klima zu erhalten, so wie es bis jetzt existierte, das heisst unbedingten Arbeitsfrieden und das heisst wiederum, dass sich die Wirtschaft und die Arbeitnehmer, wenn notwendig, immer zusammensetzen zur Beratung. Das heisst auch, dass wir es der Wirtschaft ermöglichen, so viel es nur geht, Kapital anzusammeln, damit stets geforscht und immer wieder investiert werden kann, auf dass unsere Betriebe ihrer Konkurrenz stets einige Schritte voraus sind. Da wir ein kleines Land sind, so setzen das Gewerbe und im besonderen die Industrie ihre Produkte im Auslande ab. Das bedeutet wiederum, dass wir uns, wie ich im vorhergehenden Kapitel betonte, nicht distanzieren können von einem gewissen Interesse für die Aussenpolitik, die immer wieder mit der Wirtschaftspolitik eng verbunden ist. Aussenpolitik bedeutet eben, dass wir bei den anderen Staaten, im besonderen bei unserem grossen und aufrichtigen Freund, der Schweiz, Verständnis für unsere Wünsche erwecken.

Wenn man über Gewerbe und Industrie spricht, denkt man ja sogleich auch an die Rohprodukte, welche diese verarbeiten. Diese Rohprodukte, ausser Holz, landwirtschaftlichen Erzeugnissen und einer geringen Wasserkraft für die Stromerzeugung, haben wir nicht.

Unser Vorsprung vor der Konkurrenz kann nur der sein, dass wir das Bildungsniveau in unserem Lande möglichst heben und möglichst viele junge Leute, falls das Interesse, wie ich hoffe, vorhanden ist, sich im Ausland ausbilden und weiterbilden lassen. Den jungen Leuten ein Weiterstudium im Auslande zu ermöglichen, bedingt in vielen Fällen die Gewährung von Stipendien. Das geschieht bei uns ja in einem genügenden Ausmasse und gehört auch unter die Rubrik «Soziales Wesen». Dieses ist allgemein in unserem Lande gut ausgebildet und genügt. Wenn wir da und dort in den nächsten Jahren auch gewisse Korrekturen anbringen, dürfen wir doch nie in die Übertreibung mancher Staaten fallen, welche den Sozialdienst unter dem Motto von gleichen Lebenschancen und Nivellierung von Einkommen und Vermögen so belasten, dass jetzt ihre Wirtschaft schwer leidet.

Was übrigens unsere Steuern betrifft, so braucht das Land keine höheren Steuern, um sein Budget im Gleichgewicht zu halten. Notwendig ist, dass eine gerechte Verteilung durchgeführt wird, indem man anstelle der Erwerbssteuer die allgemeine Einkommenssteuer einführt. Der Staat sollte von den Einnahmen, die er nicht verwenden kann, Reserven anlegen, um in ungünstigen Zeiten den notwendigen Ausgleich schaffen zu können.

Wenn man vom Steuergesetzt spricht, so erinnert man sich, dass nicht nur dieses reformbedürftig ist, sondern auch andere Gesetzesbereiche. Z.B. ist jetzt ein Entwurf für ein Strafgesetz fertiggestellt, welcher in der nächsten Zeit im Landtag zur Beratung kommt. Es hat verschiedene Aspekte in Betracht gezogen, wie eine soziale und im Sinne der Gerechtigkeit begrüssenswerte Änderung, dass nämlich bei geringen Strafverhängungen anstelle des Freiheitsentzuges Geldstrafen ausgesprochen werden, und zwar dies unter Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse des Betreffenden. Diese Strafrechtsreform soll so durchgeführt werden, wie sie insbesonders dem rechtlichen und sittlichen Empfinden der Liechtensteiner entspricht. Auch die vorgesehene Abschaffung der Todesstrafe soll aus diesem Grunde geschehen und sich weniger an Äusserungen ausserhalb unseres Landes orientieren. Wir brauchen die Todesstrafe nicht, denn wir sind im Lande eine grosse Familie, welche doch durch ihren Aufbau ein gewisses Regulativ darstellt. Ich bin auch gar nicht der Meinung, dass der Staat Vergehen und Verbrechen zu sühnen hat, sondern dass es seine Verpflichtung ist, die Gesellschaft zu schützen.

Wenn man schon davon spricht, dass Gesetze neu gefasst oder novelliert werden, so ist daran zu erinnern, dass es hohe Zeit ist, den Frauen endlich das Stimmrecht zu geben. Gerade verschiedene verfassungsrechtliche Fragen lassen verstärkte politische Bemühungen als dringlich erscheinen.

Was nun die Fremden betrifft, deren Familien oft schon Generationen lang bei uns leben, so würden unsere Gesetze ihre Einbürgerung wohl ermöglichen, doch müssten erleichterte Möglichkeiten, insbesonders für Kinder von liechtensteinischen Müttern, geschaffen werden.

Ich begrüsse es, dass es im Lande ein reges politisches Leben gibt, denn jeder Bürger muss sich klar sein, dass er mit den anderen das Leben des Landes trägt. Es ist daher auch als eine Auszeichnung zu betrachten, wenn man als Abgeordneter oder Gemeinderat gewählt wird. Es ist schon gar ein wichtiges Amt, wenn man als Landtagsabgeordneter das Land im Europarat vertritt.

Ich wünsche dem neugewählten Landtage viel Glück in der Erfüllung seiner Aufgaben und dass ihn dabei Gottes Schutz und Segen begleiten möge.
18. März 1981

Thronrede, Fürst Franz Josef II.

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Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 18. März 1981



In den Augen vieler Menschen ist die politische, wirtschaftliche, soziale und moralisch-kulturelle Entwicklung der Welt in eine Sackgasse geraten. Nach meinem Dafürhalten stimmt das in dieser absolut gesprochenen Weise nicht, sondern es haben sich bei dieser Entwicklung Ungleichgewichte herauskristallisiert, welche man immer wieder trachten muss auszugleichen. Allgemeine Rezepte, um die Lage zu ändern, welche für alle Aspekte Gültigkeit hätten, gibt es nicht, auch wenn auf internationaler Ebene oft davon gesprochen wird.

Im Angesicht dieser Situation fühlen sich viele Leute verpflichtet, soweit es ihre Fähigkeiten und Möglichkeiten erlauben, etwas zur Normalisierung der Lage beizutragen. Ein Liechtensteiner wird sich fragen, was kann ich als Bürger eines kleinen Landes tun, damit das Gleichgewicht wieder hergestellt wird. Wie ich schon erwähnte, gibt es keine Generallösung, sondern man kann nur in konkreten Fällen zu einer Verbesserung beitragen. Wir in Liechtenstein sind in dieser Beziehung tätig, indem wir unseren Staatsbürgern in Ländern der Dritten Welt helfen, sich ihren Aufgaben effektiver zu widmen. Liechtensteiner, seien es Missionare, Schwestern oder Entwicklungshelfer, arbeiten in verschiedenen Bereichen. Mit Costa Rica wurde kürzlich ein Vertrag geschlossen, der es im Rahmen eines Institutes ermöglicht, vor allem durch Radiosendungen, Schulbildung für Erwachsene in abgelegene Regionen zu vermitteln.

Die Kommunikation der sogenannten entwickelten Länder befindet sich teilweise ebenfalls in Schwierigkeiten. Wenn auch Liechtenstein allein wenig ausrichten kann, so hat es umso mehr die Verpflichtung, im Verband mit anderen Ländern beizuwohnen, welche einen neuen Weg suchen. Dieser Verpflichtung darf und kann sich Liechtenstein nicht entziehen und ist deshalb auch bei der Madrider Konferenz anwesend. Liechtenstein soll und muss im Rahmen seiner Aussenpolitik auch nach aussen für jene Werte einstehen, welche für ihn selber als Staat entscheidend sind und nach denen sich auch unsere Innenpolitik richten muss.

Nicht nur in schwierigen Zeiten, sondern zu jederzeit braucht es bei der Lösung grosser und komplexer Probleme die politische Zusammenarbeit der Bürger, denen eine Widerstandskraft durch verstärkte Pflege von kulturellen und politischen Werten gesichert werden sollte. Eine der Fragen, welche uns beschäftigt, ist das viel zitierte Überfremdungsproblem, welches vielschichtiger ist, als man allgemein annimmt. Damit hängt die Frage einer weiteren Expansion der Wirtschaft zusammen sowie überhaupt die künftige Entwicklung unseres Landes. Diesbezüglich ist eine langfristige, konsequente, aber auch vorsichtige Politik notwendig, welche ohne Emotionen Lösungen sucht.

Dabei sind nationale, demographische und wirtschaftliche Gesichtspunkte zu beachten. Mit dem Überfremdungsproblem ist die Frage der Einbürgerung Alteingesessener verbunden, welche bis jetzt nicht gelöst worden ist. Solche Fragen verlangen die Weckung eines Problembewusstseins bei jedem unserer Bürger und das geht leider oft nicht von heute auf morgen.

Wenn vom Überfremdungsproblem gesprochen wird, darf man nicht vergessen, dass man die Entwicklungsmöglichkeiten für junge Liechtensteiner Ehepaare sichert, indem dafür gesorgt wird, dass genügend Wohnmöglichkeiten vorhanden sind. Die Gemeinden haben in begrüssenswerter Weise angefangen, Grund im Baurecht abzugeben, denn privater Baugrund ist für viele unerschwinglich, und auch die Mieten sind sehr teuer geworden.

Sollte es zu einer Rezession in Ländern kommen, mit denen wir wirtschaftlich enger verbunden sind, so wird das auch Rückwirkungen auf unsere Wirtschaft und damit auch auf das Budget des Landes haben. Wir müssen daher bedacht sein, keine Gefälligkeitsdemokratie zu werden, welche einerseits die Bürger verwöhnt und andererseits versäumt, in guten Jahren Reserven anzulegen.

In der Öffentlichkeit werden seit einiger Zeit Pläne für Stromgewinnung aus Laufwerken in unserem Rheinabschnitt diskutiert. Es ist unsere Pflicht, ein solches Projekt gründlich und genau zu untersuchen, wobei besonders die Fragen der Grundwasserverhältnisse und der Sicherheit im Vordergrund stehen sollen. Diese Abklärungen müssen, da der Rhein ein Grenzfluss ist, zusammen mit unseren Nachbarn im Kanton St. Gallen und mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft erfolgen. Wenn das Vorhaben ohne Störung des ökologischen Gleichgewichts und unter Beachtung aller technischen Sicherheiten realisiert werden kann, sollten wir uns diese Möglichkeit nicht entgehen lassen. Unsere Wirtschaft hätte dann für Jahrzehnte eine Sicherung ihres Strombezuges und das Land auch in wirtschaftlich schlechteren Zeiten einen gesicherten Posten in seinem Budget.

Für die kommende Arbeit wünsche ich Ihnen, sehr geehrte Herren Abgeordneten, Gottes Beistand und Segen und erkläre die diesjährige Sessionsperiode des Landtages für eröffnet.
25. März 1980

Thronrede, Fürst Franz Josef II.

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Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 25. März 1980



Schauen wir von der Warte unseres Landes in die Welt hinaus, so hat sich viel ereignet und ist auch viel in Fluss gekommen, was nicht mehr zum Stehen gebracht werden kann. Wenn wir auch scheinbar ein kleiner ruhender Pol sind, so werden wir doch von Änderungen in der Welt betroffen werden. Gerade deshalb müssen wir trachten, unsere Heimat stets den jeweiligen Erfordernissen anzupassen.

In den letzten Jahren, vor allem im vergangenen Jahre, wurde im Lande viel von Überfremdung gesprochen. Um dieses Problem wirklich erfassen zu können, müssen wir uns klar sein, was dieser Zustand alles bedeutet. Bei uns leben seit längerer Zeit zahlreiche Familien fremder Staatsbürger, welche in anderen Ländern schon längst eingebürgert wären. Wenn wir von Einbürgerung sprechen, müssen wir uns bewusst sein, dass diese Frage in unserem Lande gewissen Schwierigkeiten begegnet Das gewichtigte Recht zu entscheiden, wer eingebürgert wird oder nicht, steht im Oberland 31 % der Stimmbürger nicht mehr zu. Die betreffende Zahl lautet für das Unterland 21%. So viele Stimmbürger leben nämlich nicht mehr an ihren Heimatorten. Ich begrüsse deshalb die Bemühungen, unsere gesetzlichen Bestimmungen im Hinblick auf die eben angeführten Gesichtspunkte abzuändern und diesen Umständen Rechnung zu tragen.

Die Reform in aller Munde hier im Lande, aber auch im benachbarten Ausland, ist die Reform des Gesellschaftsrechtes. Diese Reform ist notwendig, wie sich in der Praxis erwiesen hat. Freilich wird sich diese Reform nur segensreich auswirken, wenn sich die im Gesellschaftswesen Tätigen auch der Verantwortung ihres Berufsstandes in Hinsicht auf die zukünftige Gestaltung dieses Wirtschaftszweiges wirklich bewusst sind. Ich glaube, dass das liechtensteinische Volk der Meinung ist, dass die im Gesellschaftswesen Tätigen eine entsprechende Einstellung zeigen müssen. Die beste Reform nützt nichts, wenn nicht über die Befolgung des gesetzlichen Buchstabens hinaus verantwortungsbewusst gehandelt wird. Dabei muss den im Gesellschaftswesen Tätigen ständig vor Augen stehen, dass ihnen vom Land aus die entsprechenden politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Bedingungen geboten werden.

Wir sind mit Recht stolz auf unser vorbildliches und sehr ausgebildetes Sozialwesen. Diesem entspricht es aber nicht, wie sich die Belastung der öffentlichen Hand auf die einzelnen Einwohner Liechtensteins heute verteilt. Es wird deshalb mit Recht weitergearbeitet an der Reform, die dann die Erwerbsteuer durch eine allgemeine Einkommensteuer ersetzen soll. Ich bin nicht dafür, wie ich es schon früher gesagt habe, dass durch diese Steuerreform das Steuereinkommen des Staates erhöht werden soll. Diese Reform soll gewährleisten, dass die Erfassung des Einkommens in einer formell gleichen Weise erfolgt Es hat dies aber gar nichts zu tun mit der Frage des Steuerfusses. Rufen wir uns ins Gedächtnis, dass neben der Tüchtigkeit unserer Staatsbürger auch die niederen Steuern unseren Wohlstand begründet haben.

Wir befinden uns auch in einer Reform des Strafrechtes. Wie wir uns die Ausgestaltung des Strafrechtes vorstellen, hängt von der Einstellung unserem Nebenmenschen gegenüber ab. Ist man kein Materialist, achtet man den Nebenmenschen als Ebenbild Gottes, so muss man auch die entsprechenden Konsequenzen ziehen. Wir haben daher als ständige Richtschnur uns die Würde des Menschen vor Augen zu halten und das Prinzip der Gerechtigkeit. Die Strafrechtsform und die Reform der Strafpflege haben sich nach diesen Prinzipien zu richten. Seien wir uns klar, dass die Freiheit ein konstitutives Element des menschlichen Lebens ist. Indem wir durch ein Urteil des Gerichtes die Freiheit des Menschen einschränken, wollen wir die Allgemeinheit vor Übergriffen schützen und auch in Erinnerung rufen, dass man sich nicht so verhalten kann. Der Schutz des Einzelnen und der Allgemeinheit sollte das entscheidende Element sein und nicht eine sogenannte Bestrafung, für die uns stets die absolute Objektivität fehlen wird. Wenn wir von solchen Überlegungen ausgehen, werden wir uns auch der Fragwürdigkeit der Todesstrafe und des lebenslänglichen Gefängnisses bewusst Ich begrüsse es auch, dass in der geplanten Reform notwendige Differenzierungen, wie sie im Ausland bereits bestehen, vorgesehen werden sollen, wie zum Beispiel die verstärkte Anwendung einerden persönlichen Verhältnissen entsprechenden Geldbusse.

Wir hören immer wieder von der Notwendigkeit, dass sich in der Welt, aber vor allem in Europa, die Staaten näherkommen. Dies bedeutet für unser Land, dass sich für uns Probleme stellen werden, die irgendwie unsere Existenz berühren. Sollte es im Verlaufe dieser Entwicklung zu einem noch engeren wirtschaftlichen oder auch politischen Zusammengehen der europäischen Staaten kommen, müssen wir trachten, im eigenen Hause noch möglichst die eigenen Herren zu bleiben. Im Hinblick auf eine solche Entwicklung müssen wir es alle begrüssen, dass sich jetzt zwischenparteiliche Bemühungen in einer Gemischten Kommission bemerkbar machen, welche das geeignete Gremium ist, um wichtige Fragen einer Lösung entgegenzubringen. Diese zwischenparteilichen Bemühungen sollten allen Liechtensteinern ins Gedächtnis rufen, dass man nur in gemeinsamem Geiste, ohne unnötige Streitereien, wichtige Probleme lösen kann.

Für die kommende Sessionsperiode des Landtages wünsche ich Ihnen, meine Herren Abgeordneten, Gottes Segen und Beistand und erkläre hiermit die neue Landtagsperiode für eröffnet.
28. März 1979

Thronrede, Fürst Franz Josef II.

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Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 28. März 1979



Für den einzelnen Menschen wie auch für die menschliche Gesellschaft gilt, dass ein Stehenbleiben in der Entwicklung einen Schritt zurück bedeutet. Dies sollten wir uns immer vor Augen halten.

In den letzten Jahrzehnten erlebten wir eine überraschende wirtschaftliche Entfaltung unseres Landes zu einem der relativ höchstentwickelten Industriestaaten. Diesen Aufstieg verdanken wir in erster Linie allgemein positiven wirtschaftlichen Voraussetzungen, aber auch dem Arbeitseifer und der Intelligenz des Einzelnen sowie dem Verständnis der Allgemeinheit. Die Mittel, welche diese Entwicklung direkt oder indirekt positiv beeinflussten, verdanken wir zu einem grossen Teil unserem Dienstleistungsgewerbe. Unser Gesellschaftswesen brachte Geld ins Land, welches in direkter Weise dem Aufbau diente und indirekt durch die Ermöglichung niederer Steuern das Wachstum förderte.

Dem Staat obliegt es, ein gesundes Gesellschaftswesen zu erhalten. Dies bedingt eine Novellierung unseres Gesellschaftsrechtes. Wie ich zu meiner aufrichtigen Freude höre, sind die Vorarbeiten soweit gediehen, dass bis zum Sommer dieses Jahres dem Landtag entsprechende Gesetzesvorlagen unterbreitet werden können.

Eine gesunde Wirtschaft fusst auch auf einem gesunden sozialen Klima. Ohne Zweifel ist ein gerechtes Steuersystem dafür eine Voraussetzung. Wie ich schon seit langem betonte, muss das System der Erwerbsteuer durch die allgemeine Einkommenssteuer ersetzt werden. Es ist zu begrüssen, dass in diesem Bereich die notwendigen Schritte getan werden. Was die Einkommenssteuer betrifft, möchte ich noch einmal betonen, dass nicht durch unverantwortlich hohe Steuern auf grössere Einkommen in unserem Lande eine Art Ausgleich der Einkommen herbeigeführt werden soll. Auch das neue Steuersystem soll leistungsfreundlich bleiben, aber trotzdem die unterschiedliche wirtschaftliche Kraft der einzelnen Steuerträger berücksichtigen.

Wenn wir von wirtschaftlichen Fragen sprechen, so darf das Währungsabkommen mit der Schweiz nicht unerwähnt bleiben. Im Jahre 1924 hat Liechtenstein den Schweizer Franken autonom als Landeswährung eingeführt. Nur auf die Frankenwährung gestützt, konnte der grosse Aufschwung unserer Wirtschaft kommen. Ich glaube, wir betrachten es alle als eine selbstverständliche Loyalität gegenüber der Schweiz, wenn die Beziehungen auf diesem Gebiete durch einen Währungsvertrag geregelt werden.

Vergessen wir nicht, dass unser Budget und damit Ausgaben für soziale und kulturelle Belange in bedeutendem Masse durch Gesellschaftssteuern gedeckt werden. Erinnern wir uns, dass der Auftrag zur Volkswohlfahrt in unserer Verfassung verankert ist, ein Auftrag, der sich nicht auf wirtschaftliche und soziale Fragen beschränkt, sondern darber hinaus kulturelle und geistige Bereiche erfasst Ich freue mich, feststellen zu können, dass in unserem Lande in umfassenderweise diesem Auftrag nachgelebt wird. So können wir durch eine reiche Palette kultureller und sportlicher Institutionen, vor allem in der Form von Vereinen, alt und jung dienen. Auch auf religiösem Gebiete wird zu meiner aufrichtigen Genugtuung den Menschen in mannigfacher Weise die Möglichkeit gegeben, sich weiter zu bilden und an sich zu arbeiten. Ich glaube, man kann so wirkungsvoll vor allem dem bewussten und unbewussten Verlangen der Jugend entgegenkommen, ihr für Seele, Geist und Körper Nahrung und Beschäftigung zu geben. Dies ist bestimmt der beste Schutz für unsere Jugend.

Der Spruch «Der Mensch lebt nicht vom Brot allein» gilt nicht nur für den Einzelnen, sondern auch für ein Volk Seien wir uns klar, dass das Staatsbewusstsein die Nahrung ist für die Existenz des Staates. Dieses Bewusstsein muss herangebildet und gepflegt werden, und sein Bestehen ergibt sich, indem man ihm nachlebt Ein Zeichen dafür ist unser Beitritt zum Europarat Unser Land hat so die Möglichkeit, mitzuarbeiten und das Werden eines Europa mitzuerleben, das nicht nur ein leerer Name bleibt.

In diesem Europa leben viele Völker. Manche von ihnen haben uns ihre Bürger gesandt, welche am wirtschaftlichen Bau unseres Landes mitarbeiten. Seien wir uns bewusst, dass wir ohne sie nicht mehr existieren können. Wenn wir Familien, welche bereits lange bei uns leben, einbürgern, so ist das daher keine Gnade, sondern ein Akt der Klugheit und selbstverständlicher Anständigkeit. Der Kreis der Gemeindebürger, welcher noch in seiner Heimatgemeinde lebt, kann die Augen davor nicht verschliessen, dass er Verpflichtungen hat gegenüber seinen auswärtigen Gemeindebürgern, den übrigen Landesbürgern und Europa.

Ich war und bin ein Optimist und glaube, dass auch in Zukunft die Tüchtigkeit und Klugheit der Liechtensteiner unser Land mit Gottes Hilfe durch alle Schwierigkeiten glücklich durchsteuern wird. Eine Voraussetzung ist es natürlich, dass in wichtigen Fragen die Bürger Einigkeit beachten.

Ich möchte nun Ihnen, meine Herren Abgeordneten, für die diesjährige Sessionsperiode des Landtages Gottes Segen und Beistand wünschen und erkläre hiermit die diesjährige Landtagsperiode für eröffnet.
21. April 1978

Thronrede, Fürst Franz Josef II.

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Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 21. April 1978



Wenn auch ein Jahr im Leben des Landes scheinbar meist genau dem vor- oder nachgehenden gleicht, im Unterschied zum Leben des einzelnen Menschen, so bringt doch jedes neue Jahr neue Probleme oder treibt vertagte Fragen aus früheren Jahren einer Entscheidung zu.

Seit Jahren spricht man in allen Ländern viel von der sozialen Gerechtigkeit. Dies trifft auch für unser Land zu. Wir müssen dabei berücksichtigen, dass sich die Voraussetzungen des gesellschaftlichen Lebens ändern. Daher müssen wir immer wieder fragen, ob Formen und Gegebenheiten, welche ihre Gültigkeit hatten, noch weiter bestehen sollen. Ein Komplex, der im Lande mit diesen Fragen zu tun hat, ist die Steuergerechtigkeit. In den anderen Industriestaaten, zum Unterschied von Liechtenstein, gibt es fast überall die allgemeine Einkommenssteuer. Wir kennen im Lande noch die sogenannte Erwerbssteuer, doch wird seit einiger Zeit studiert, wie man die Art der Besteuerung ändern könnte. Ich möchte klarstellen, dass ich nicht für eine generelle Steuererhöhung spreche, sondern nur für eine Steuergerechtigkeit indem man von der Erwerbssteuer abgeht und die allgemeine Einkommenssteuer einführt. Steuergerechtigkeit bedeutet für die Zukunft ein gesundes und ruhiges soziales Klima, welches wieder notwendig ist für die normale Arbeit in Industrie und Gewerbe. Wenn ich gegen allgemeine Steuererhöhungen gesprochen habe, so deshalb, weil sie nicht notwendig sind und wir nicht dem für das Land unzutreffenden Schlagworte anhängen dürfen, durch übertrieben hohe Besteuerung der grossen Einkommen einen Einkommensausgleich zu schaffen. Wir müssen uns immer vor Augen halten, dass das Land kaum Standortvorteile für unsere Industrie bietet. Standortvorteile wären die niederen Steuern und das sozial und politisch ruhige Klima. Demgegenüber stehen grosse Standortnachteile wie Mangel an Arbeitskräften, vor allem an spezifisch ausgebildeten, sowie das Fehlen einer Universität. Dann im weiteren, dass Liechtenstein zu finanzschwach ist als kleines Land, um Exporte durch Garantien abzusichern oder überhaupt die Industrie zu subventionieren, welche ja bei uns zu 95 % exportorientiert ist Sicher ist es auch ein Nachteil, dass Liechtenstein in der Welt wenig bekannt ist Es muss daher, wenn es notwendig ist, um Industrien im Lande zu halten, eben ihrem Wunsche bezüglich hochqualifizierter Arbeitskräfte entgegengekommen werden. Es darf nicht vorkommen, dass zuständige leitende Kräfte unserer Industrien sich gezwungen sehen, die Entwicklung ins Ausland zu verlegen, weil es unmöglich ist, die Erlaubnis zu erhalten, die notwendigen Kräfte aus Österreich oder Deutschland zu bekommen. Der Schweizer Arbeitsmarkt ist in dieser Beziehung ziemlich ausgetrocknet. Die niederen Steuern, dank derer wir Industrie und Gewerbe fördern konnten, verdanken wir unserem Dienstleistungswesen, welcher Sektor in seiner Grosse mitbedingt ist durch unser Gesellschaftswesen. Wir müssen darnach trachten, uns dieses zu erhalten. Dies setzt aber voraus, dass das Gesellschaftswesen in geordnete Bahnen geführt wird. Die auf dieses Ziel gerichteten Gedanken, welche bereits in der letzten Zeit formuliert wurden, sind gut und brauchbar und werden so schnell wie möglich gesetzgeberisch verarbeitet werden müssen. Wir müssen verhindern, dass Skandale vorkommen, welche den Dienstleistungssektor gefährden und den Ruf unseres Landes schwer schädigen. Unser Land kann wohl Gesetze erlassen, welche Missbräuche vermeiden helfen, darüber hinaus gilt es jedoch auch für die in diesem Sektor Beschäftigten, einer erhöhten Sorgfaltspflicht zu genügen. Gerade die Vorfälle, die vor einiger Zeit grosse Publizität verursachten, haben gezeigt, dass trotz bester Adressen und ausschliesslicher Aktivität im Ausland Missbrauche möglich sind und auf unser Land zurückfallen.

Wenn die Einnahmen aus dem Gesellschaftswesen fehlen würden, so ist der allgemeine hohe Lebensstandard bedroht. Dann hören sich auch die bis jetzt reichlich nach allen Seiten verteilten Subventionen auf. Dies soll aber nicht heissen, dass nach meiner Meinung die Subventionen so überaus reichlich fliessen sollten wie bisher, gestreut nach allen Seiten. Ich bin ja der Meinung, wie ich es bereits voriges Jahr bei der Landtagseröffnung sagte, dass, solange die Staatseinnahmen den jetzigen Umfang haben, der Staat sich Reserven anlegen soll, wie es in den letzten Jahren erfolgt ist. Liechtenstein darf nicht wie in einer Fabel, die ich las, so leben wie die Eintagsfliege. Sollten die staatlichen Einnahmen zurückgehen, kann ein Übergang dann ruhig und besser durchgeführt werden.

Ich schliesse nun meine Rede mit dem Wunsche, dass Gottes Segen den neugewählten Landtag und die neubestellte Regierung in besonderer Weise begleiten möge in ihrer Arbeit in den kommenden vier Jahren.
24. März 1977

Thronrede, Fürst Franz Josef II.

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Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 24. März 1977



Ich werde über einige aktuelle Themen sprechen und auch auf Probleme hinweisen, mit denen man sich heute schon befassen sollte, wenn sich diese auch erst später stellen werden.

Man spricht zur Zeit in der westlichen Welt viel von einer Wirtschaftskrise, welche sicher auch in gewissem Masse vorhanden ist Wir wurden bis jetzt im allgemeinen davon verschont Das Baugewerbe allerdings bekam die Krise deutlich zu spüren. Unser Baugewerbe ist überdimensioniert. Es sollte daher ein möglichst erschütterungsfreier Übergang zu einer Neuformung stattfinden. Die öffentliche Hand kann hier aber nur eine Hilfe geben für eine Anpassung, die sowohl der jetzigen, wie der zukünftigen Situation entspricht.

Mehr zu tun ist nämlich nicht möglich, denn wir müssen uns im klaren sein, dass der Staat seine Reserven hüten und wahren sollte, wenn auch noch Finanzen von aussen kommen. Auf die lange Dauer gesehen, wird dieser Zustand vielleicht nicht anhalten und kann derZufluss von Mitteln von auswärts schwächer werden. Für diesen Zeitpunkt muss das Land unbedingt Reserven besitzen, damit die Anpassung an die neue Situation ohne schwerwiegende Eingriffe erfolgen kann. Die Herren Abgeordneten werden ja sicher auch meiner Meinung sein, dass man alles unternehmen sollte, um in einem solchen Falle nicht gezwungen zu sein, von heute auf morgen drastische Sparmassnahmen einzuführen und die Steuern um ein ganzes Stück plötzlich zu erhöhen.

Wenn ich von Geldern spreche, die von auswärts ins Land kommen, so muss ich noch zwei Bemerkungen anfügen. Man hat sich auf jeden Fall bewusst zu sein, dass man den ausländischen Investoren und deren Gesellschaften gegenüber Verpflichtungen hat. Vom guten Funktionieren dieser Dienste hängt schliesslich auch das Vertrauen der Investoren ab. welche wieder durch ihr Vertrauen direkt oder indirekt unsere Volkswirtschaft fördern. Vielleicht wird die Zukunft zeigen, dass in manchen Fällen die Aufsicht und die Vorschriften schärfer gefasst werden müssen.


berdenken wir noch einmal die Frage der Bauwirtschaft, so muss ein weiteres wichtiges Faktum beachtet werden. Aus den Bevölkerungsstatistiken ist ersichtlich, dass schon seit einer Reihe von Jahren die Kinderanzahl pro Ehepaar stetig zurückgeht Dies bedeutet aber, dass wir vielleicht schon in einigen Jahren ein Überangebot an Wohnungen und Schulraum haben werden. Daran gleich anknüpfend möchte ich eine weitere Erwägung anstellen. Es beschäftigt kränkt, fast möchte ich sagen verängstigt nämlich gar manche Liechtensteiner, dass auf der einen Seite viele Fremdarbeiter weggingen, dafür aber neue Ausländer ins Land kamen. Wenn man die mögliche Bevölkerungsschrumpfung in 15, 20 Jahren in Betracht zieht, so wird dieses Vakuum automatisch fremde Staatsbürger anziehen. Das heisst aber, dass längerfristig gesehen die Liechtensteiner eine Minorität im Lande werden können, wenn wir uns nicht zu einer grosszügigeren Einbürgerung von Ausländern, die schon seit langem in unserer Mitte leben, entschliessen.

Wenn ich von Finanzen spreche, erinnere ich mich auch an den von vielen Liechtensteinern gehegten Wunsch, ein eigenes Spital zu besitzen. Ich war schon lange skeptisch bezüglich der praktischen Möglichkeit eines Landesspitals im Hinblick auf die nicht genügende Bevölkerungszahl, die erst ein Landesspital tragen könnte. Wenn man dazu noch die günstigen Verträge mit den benachbarten Schweizer Spitälern in Rechnung stellt und die jährlich in die Millionen gehenden Betriebskosten eines eigenen Spitals bedenkt, so ist es gegeben, dass man das Vaduzer Spital modernisiert und zu einem Belegspital erweitert.

Die jetzige wirtschaftliche Entwicklung zeigt, dass wir über die Zukunft nicht viel aussagen können. Von umso grösserer Wichtigkeit ist es daher, sowohl für den einzelnen Staatsbürger, als auch für das ganze Volk, dass möglichst viele Bürger Vermögen besitzen. Ein Besitz stärkt die Stellung des Staatsbürgers und macht ihm auch bewusst, dass das Schicksal des Landes und Volkes identisch ist mit seinem. Die wichtigste Möglichkeit, die das Land und die Gemeinden den Bürgern bieten können, ist die Förderung eines eigenen Heimes, sei es ein Haus oder eine Eigentumswohnung. Diesbezügliche gesetzliche Vorkehrungen sind zu begrüssen und zu fördern.

Wenn wir uns weiterhin mit Fragen beschäftigen und auch Entscheidungen treffen wollen, welche direkt oder indirekt mit der Innenpolitik unseres Landes zu tun haben, so müssen wir feststellen, dass sich in Europa und in der Welt multinationale Gebilde formierten. Diese haben bereits eine gewisse Ingerenz im Leben der einzelnen Staaten und streben sie vermehrt an. Angesichts dieser Tatsache müssen wir daher trachten, soweit unsere Möglichkeiten es erlauben, an diesen Organisationen teilzunehmen. Im Hinblick auf die Kleinheit unseres Landes werden wir nie einen dauernden grossen Einfluss ausüben können, doch wird es vielleicht möglich sein, in Fragen, die für uns von grosser Bedeutung sind, uns irgendwie Gehör zu verschaffen.

Ich möchte heute, wie schon öfters, betonen, wie wichtig es ist, dass sich die Bürger für die Politik ihres Landes interessieren. Dies trifft auch für die Jugend zu. Im Rahmen einer Partei kann der Bürger politisch seine Meinung zur Geltung bringen. Politische Parteien sind notwendige Voraussetzungen für eine demokratische Politik Allerdings müssen sich die Parteien bewusst sein, dass wichtige Interessen des Landes und Volkes einzelnen Gruppen und Parteiinteressen vorangehen. In wichtigen Fragen sollten die Parteien ein Einvernehmen pflegen.

Ich möchte nun meine Rede schliessen, indem ich Ihnen, meine Herren Abgeordneten, eine erfolgreiche Legislaturperiode wünsche, und bitte, dass Gott Ihnen seinen Segen dazu geben möge.
17. März 1976

Thronrede, Fürst Franz Josef II.

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Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 17. März 1976

In der langen Reihe der Jahre, in welchen sich das Leben der Völker und Staaten abspielt, gleicht kein Jahr dem anderen. Es gibt kein statisches Stehenbleiben oder eine durch die Jahre gleichförmige Entwicklung.

Als die Industriestaaten, zu denen auch Liechtenstein zu rechnen ist, sich Jahre einer unerhörten Konjunktur erfreuten, waren Wirtschaftsfachleute der Meinung, dass der Trend über kurz oder lang sich ändern würde. Sie führten zu Recht an, dass bald eine Sättigung des Marktes bei gleichzeitigem Vorliegen von Überkapazitäten in gewissen Industriegruppen eintreten würde. Als eine wirtschaftliche Stagnation einsetzte, wurde diese dann durch die Lage am Energiemarkt und die darauffolgende Psychose sehr verschärft. Wie wir jeden Tag lesen und hören können, kann kein europäischer Staat der Krise allein Herr werden. Selbst die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft kopflastig durch ihren grossen Export, kann keine Abhilfe schaffen. Die Vereinigten Staaten als autarkes Wirtschaftsgebilde mit einer relativ sehr geringen Ausfuhrquote können am ehesten aus eigener Kraft die Depression überwinden. Die Krisenzeiten Ende der Zwanziger- und Anfang der Dreissiger-Jahre trafen in unserem Lande ein Gebiet mit kaum entwickelter Wirtschaft. Die meisten Arbeitskräfte waren mehr oder weniger ausgebildete Bauarbeiter, die zu einem Grossteil als Saisonarbeiter im Ausland beschäftigt waren. Liechtenstein konnte ihnen eine gewisse Beschäftigung durch Bauarbeiten in der Infrastruktur geben. Dagegen kann jetzt das Land Liechtenstein als der kleinste Industriestaat seiner Wirtschaft nicht finanziell weiterhelfen. Eine gewisse Ausnahme bildet die Bauwirtschaft, doch da sind der Hilfe auf die Dauer ziemlich enge Grenzen gesetzt. Erinnern wir uns daran, dass es ein Überangebot an leerstehenden Wohnungen gibt und dass manche unserer Baufirmen vor der Krise Beschäftigung in der Schweiz fanden und jetzt nicht mehr voll ausgelastet sind. Unsere Wirtschaft als Ganzes betrachtet, wird nur dann erfolgreich bestehen, wenn Industrie und Gewerbe die bewährte Energie, Tatkraft und den Einfallsreichtum zeigen wie bis jetzt. Die öffentliche finanzielle Hilfe, bei uns übrigens nur in ganz bescheidenem Rahmen möglich, kann niemals die Privatinitiative ersetzen. Unsere hochindustrialisierte Volkswirtschaft beruht auf der Konkurrenzfähigkeit unserer Privatwirtschaft. Wir können der Wirtschaft aber helfen, wenn wir ihr nicht zu grosse Lasten aufbürden durch Steuern und eine überdimensionierte Steigerung der Soziallasten. Die öffentliche Hand muss sparsam haushalten, denn der Staat und seine Institutionen können nur das Geld ausgeben, welches eine gutgehende Wirtschaft aufbringen kann. Deshalb sollten auch unbegründete oder unerfüllbare finanzielle Forderungen der Bürger kein Gehör und keine Vertretung finden bei Behörden und Parteien.

Liechtenstein hat in der Vergangenheit immer wieder schwere Zeiten zu bestehen gehabt und glücklich überwunden. Ich glaube, wir werden auch diese Krise überwinden, wenn der Staat und der Einzelne den gemeinsamen Willen aufbringen, den Schwierigkeiten Herr zu werden.

Ich möchte nun noch Ihnen, meine Herren Abgeordneten, für die diesjährige Sessionsperiode des Landtages Gottes Segen und Beistand wünschen und erkläre hiermit den Landtag für eröffnet.
16. April 1975

Thronrede, Fürst Franz Josef II.

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Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 16. April 1975

Die beiden Volksabstimmungen, welche Anfang März stattfanden, betrachte ich nicht als Abstimmungen, die in das gewöhnliche Schema passen. Die Bürger verweigerten dem Staat weitere Einnahmen in der Form von Steuererhöhungen und wollten andererseits durch ihr Gebot, den Finanzausgleich an die Gemeinden vorerst in der jetzigen Höhe zu belassen, die Finanzen des Landes nicht entlasten. Ich glaube und hoffe, dass dieser scheinbare Widerspruch sich in folgender Weise auflösen lässt Die Bürger sind wohl der Meinung, dass dem Staate Geld entzogen bezw. keine neuen Mittel zugeführt werden sollen, damit er zu einer sparsamen Wirtschaft angehalten wird. Dieser Meinung der Liechtensteiner entsprechend sollte das Anwachsen des Budgets, wie es sich in den Jahren der Wirtschaftsexpansion ergab Jetzt in der Zeit einer Stagnation, wahrscheinlich sogar des Beginnes einer Rezession, gebremst werden. Ich begrüsse es nur, wenn die Bürger meiner Ansicht sind, dass man das Staatsbudget nicht jedes Jahr überproportional wachsen zu lassen braucht, sondern im Gegenteil sieht, das Budget in seinen Ziffern, wo es geht, zu stabilisieren. Ich werde auf jeden Fall trachten, dass dieser Wunsch der Liechtensteiner erfüllt wird. Ich kenne die Liechtensteiner als überlegte und kluge Leute und kann daher nur annehmen, dass sich der Widerspruch der beiden Abstimmungen in diesem Sinne erklären lässt

Wir stimmen sicher alle darin überein, dass das Land auf Dauer nur so viel Geld ausgeben kann, als es der Höhe seiner Einnahmen entspricht. Ich werde auch nie einem Budget die Zustimmung geben, welches die Finanzierung von laufenden Ausgaben durch Dauerkredite und Anleihen vorsieht Anleihen und Dauerkredite können nur Verwendung finden zur Finanzierung von Investitionen, welche deren Verzinsung und Amortisation ermöglichen.

Vor den Volksabstimmungen wurden übrigens auch Stimmen laut, welche auf scheinbare grosse Reserven des Landes verwiesen. Diese Reserven sind aber ihrer Bestimmung nach nicht für die allgemeine Ausgabendeckung gedacht, und ein ziemlicher Teil von diesen muss ohnedies schon in den nächsten paar Jahren ihrer vorgesehenen Verwendung zugeführt werden. Es verbleibt ein geringer Rest, welcher nicht einmal reichen würde, 10 % des Aufwands eines Rechnungsjahres zu decken.

Ein Budget in der jetzigen Zeit, in der die Wirtschaft unseres Landes noch ganz gut geht, sollte keinen Fehlbetrag aufweisen. Wir werden vielleicht in den nächsten Jahren froh sein über jeden Rappen, den wir noch irgendwie in Reserve finden. Die Budgetierung und auch die Volkswirtschaft eines kleinen Landes kann nicht mit der Lage eines vielhundertfach grösseren Staates wie der Schweiz verglichen werden. Das Budget eines kleinen Landes wie Liechtenstein muss stets so geführt werden, wie das eines europäischen mittleren Industriebetriebes, dem es auch in den Ziffern entspricht.

Bevor ich schliesse, möchte ich noch betonen, dass man bei Einsparungen nicht den bequemen Weg gehen darf, dies auf Kosten von Belangen vorzunehmen, hinter denen kein entsprechendes politisches Gewicht steht Diese meine Bemerkung soll aber keine Zustimmung sein dafür, dass das Land in einer finanziell angespannten Lage perfektionistische Projekte ausführen wollte oder auch Projekte startet, deren Beginn hinausgeschoben oder auf einen längeren Zeitraum erstreckt werden könnte.

Die finanzielle Situation des Landes, bedingt durch die Abstimmungen, erfordert auf jeden Fall Massnahmen, so dass ich mich gedrängt gefühlt habe, die Lage nach meinen Ideen und in meinen Worten darzulegen. Ich will auch das Gewicht dieser Fragestellung nicht abschwächen, indem ich andere Themen in meiner Landtagsrede berühre.

Ich möchte nun noch Ihnen, meine Herren Abgeordneten, für die diesjährige Sessionsperiode des Landtages Gottes Segen und Beistand wünschen und erkläre hiermit den Landtag für eröffnet.
27. März 1974

Thronrede, Fürst Franz Josef II.

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Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 27. März 1974

Die Liechtensteiner als Bürger eines kleinen Landes können sich glücklich schätzen, dass sie eine grosse Familie bilden. Meine Ansprache zur Landtagseröffnung fasse ich daher nicht im Sinne einer Parlamentseröffnungsrede auf, wie diese in grossen Staaten gebräuchlich ist. Es ist die Rede des Oberhauptes einer grossen Familie, welche weniger die laufende Politik berührt, als mir wichtig erscheinende und in die Zukunft weisende Fragen darlegt. Meine Rede richtet sich über den Landtag hinaus an das ganze liechtensteinische Volk Ich habe es seit Jahren so gehalten und sind meine Worte in diesem Sinne aufzufassen.

Wir sind hier in Liechtenstein davon überzeugt, dass der Staat die Volkswohlfahrt zu fördern hat, und in der Verfassung kommt auch ein entsprechender Passus vor. Wir müssen uns aber vor Augen halten, dass die inflationäre Entwicklung in den letzten Jahren diese Einstellung ad absurdum führen könnte. Die Volkswohlfahrt setzt voraus, dass jeder Bürger, welcher entsprechende Vorsorge leistet, im Verlaufe der Jahre sich ein wenn auch bescheidenes Vermögen erwirtschaften kann und damit ein selbständiger freier Bürger bleibt, ohne allzu sehr auf staatliche Hilfe angewiesen zu sein. Die Inflation bedeutet aber, dass nach einer Reihe von Jahren das ersparte Geld dahin schwindet. Für Leute, die kein grosses Vermögen haben und nicht in Industriepapiere oder andere Werte ausweichen können, bleibt nur die Möglichkeit, sich ein eigenes Heim zu sichern. Die Voraussetzung dafür ist nicht nur eine entsprechend klug durchgeführte Subventionsregelung und Krediterleich-terung, sondern auch die Beschaffung des Baugrundes. Daher leuchtet es ein, dass die notwendigen Gelder zwecks Subventionierung für die öffentliche Hand vorhanden sein müssen.

Einzelpersonen oder juristische Personen mit entsprechendem Vermögen und Einkommen, welche grosses Bauland in der Bauzone besitzen, müssen diesbezüglich auf jeden Fall höher als bis jetzt besteuert werden. Auf diese Weise stehen dem Staat mehr Mittel zur Verfügung für die Finanzierung der Bauvorhaben und gleichzeitig kommt Bauland in den Kaufverkehr.

Wie ich schon in einer früheren Landtagsrede erwähnt habe, wird sich, auf längere Dauer gesehen, eine Lösung aufdrängen, in der das Land und die Gemeinden gemeinsam für die sozialen Formen des Eigentumswohnens Bauland erschliessen. Es gibt im Lande Gemeinden, die noch grosse Möglichkeiten in dieser Beziehung haben, während andere Gemeinden kaum mehr Bauland zur Verfügung stellen können.

Wenn ich vorhin von der Volkswohlfahrt sprach, so bedeutet das auch Sicherung der anderen sozialen Belange. Dies ist aber nur möglich, wenn man sich keiner Demagogie hingibt und die Kuh, die man melken will, nicht umbringt. Diese Kuh ist für uns in Liechtenstein die Industrie und das Gewerbe, das heisst in dürren Worten gesagt, die sozialen Abgaben müssen sich in einem gewissen vernünftigen Rahmen halten. Ich sehe keine Förderung der sozialen Belange unseres Landes in dem Versuch, ausländische Modelle der Mitbestimmung, die meist parteipolitisch motiviert sind, zu kopieren. Wir müssen im Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei uns eigene Wege gehen.

Zu den sozialen Belangen zähle ich auch eine grössere Steuergerechtigkeit. In früheren Jahrzehnten, als noch fast jeder Liechtensteiner ein eigenes Haus mit vermietbaren Räumen hatte, konnte man verstehen, dass sich das Volk gegen die Einführung der Einkommensteuer stellte. Dieser Zustand hat sich geändert und die überwiegende Mehrheit der Liechtensteiner sind Arbeitnehmer, von denen viele kein Vermögen besitzen, das einen entsprechenden Ertrag abwirft, daherwäre es ein Nonsens, die Erwerbsteuer in der jetzigen Form beizubehalten. Es sollte daher möglichst bald eine richtige Einkommensteuer eingeführt werden.

Die Aufgaben, welche auf den Staat zukommen, beanspruchen grosse finanzielle Leistungen von Seiten des Landes. Da leider die Goldmacherei keine Lösung ergibt, so heisst dies, dass wir mit den Geldern, die dem Land und den Gemeinden zur Verfügung stehen, sparsam umgehen müssen. Hüten wir uns, in Bauvorhaben Monumente für die Zukunft zu errichten, aus welchen dann gewaltige Pyramiden werden, die mit ihrem Gewicht Land und Leute von Liechtenstein erdrücken. Das heisst, dass wir beim Bau von öffentlichen Gebäuden, wie zum Beispiel auch von Schulen, vom Standpunkt der Zweckmässigkeit ausgehen und uns nicht von lokaler Eitelkeit beeinflussen lassen. Der Strassenbau ist so zu führen, dass er einem wirklich vorhandenen Bedarf angepasst wird und nicht irgendwelchen Phantasien bezüglich möglicher Verkehrsentwicklungen entspringt. Zum Beispiel verlangt der jetzige grosszügige Ausbau der Strasse zwischen Schaan und Nendeln, dass sie sowohl in Schaan wie in Nendeln ihre verkehrsgerechte Weiterführung bekommt. Es wäre nicht gerechtfertigt, wenn man eine sogenannte Umfahrungsstrasse ausführen würde, welche dann parallel zur Strasse Nendeln-Schaan läuft. Wir werden daher auch nicht den Durchzugsverkehr übernehmen, der die künftige autobahnmässig ausgebaute Arlbergstrasse benutzend, die Schweizer N 3 erreichen will. Dies würde nämlich eine ebenfalls autobahnmässig ausgebaute Strasse an Schaanwald, Nendeln, Mauren, Eschen vorbei bis Bendern bedeuten.

Für uns in Liechtenstein ist der Ausdruck Umweltschutz kein leeres Wort. Ich bin überzeugt, wenn wir hier im Lande den Forderungen des Umweltschutzes nachleben, die St. Galler als loyale Nachbarn den liechtensteinischen Wünschen bezüglich der direkt an der Grenze stehenden Destillationsanlage Folge leisten werden. Diesen Wünschen nach vermehrtem Schutz gegen die Luftverschmutzung könnte durch Investitionen entsprochen werden, die nicht allzu schwer fallen sollten, wenn man bedenkt, dass die Raffinerie Rheintal AG der Sprössling eines grossen Konzerns ist, über dessen gewaltige Finanzkapazität man in der letzten Zeit entsprechende Berichte bekam.

Bevor ich schliesse, möchte ich noch der Hoffnung Ausdruck geben, dass keine zu grosse Zeitspanne verstreicht, bis die Frauen Liechtensteins die gleichen politischen Rechte wie die Männer erlangen. Die liechtensteinischen Männer möchte ich daran erinnern, dass es Liechtensteinerinnen waren, welche in einer kritischen Zeit, es war 1940, eine Unterschriftenaktion durchführten. Es war dies eine bedeutende politische Tat, welche den moralischen Mut der Bürger stärkte und dem Ausland kundtat, dass das liechtensteinische Volk seine Selbständigkeit weiterhin in Verbundenheit mit der Schweiz wahren wollte.

Ich möchte nun noch Ihnen, meine Herren Abgeordneten, für die diesjährige Sessionsperiode des Landtages Gottes Segen und Beistand wünschen und erkläre hiemit den Landtag für eröffnet.
28. Februar 1973

Thronrede, Fürst Franz Josef II.

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Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 28. Februar 1973

Wie im Leben des einzelnen Menschen Tage gefeiert werden, an denen vergangener Ereignisse gedacht wird, so ergeben sich auch solche Zeiten des Zurückerinnerns im Leben der Staaten und ihrer Völker. Wir im Lande gedenken im heurigen Jahre, dass vor 50 Jahren der Zoll- und Wirtschaftsvertrag mit der Schweiz abgeschlossen wurde. Dieser Vertrag hat so entscheidend in das Leben und die Entwicklung unseres Landes und Volkes eingegriffen, dass wir uns mit Recht dieses Datums erinnern. Vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an hat sich eine stetige Aufwärtsentwicklung Liechtensteins trotz Krisen, wie der Weltwirtschaftskrise, ergeben. Dass wir jetzt in Europa das prozentuell höchstindustrialisierte Land sind, verdankt man im gleichen Masse der Tüchtigkeit der Liechtensteiner wie dem Wirtschafts- und Zollvertrag mit der Schweiz. Wenn wir von wirtschaftlicher Entwicklung sprechen, vergessen wir nicht darauf, dass diese eine Voraussetzung bildet, dass sich ungestört das geistige und kulturelle Leben eines Volkes entwickeln kann. Der Vertrag stellte in den Augen der Schweizer stets keine formale Angelegenheit dar, sondern wurde von ihnen mit dem Geiste echter Freundschaft erfüllt. Wenn wir daher von diesem Jubiläum sprechen, so bedeutet dies, dass wir Gefühlen unserer Dankbarkeit gegenüber der Schweiz, ihrem Volke und ihren Behörden Ausdruck geben wollen. Die Liechtensteiner, welche sich auch der Schweiz in enger Freundschaft verbunden fühlen, wünschen, dass dieses enge Band weiter bestehen bleibe.

Gerade dieser in ungeahnter Schnelligkeit sich vollziehende Aufschwung unseres Landes bringt Anforderungen und Aufgaben im politischen, sozialen und wirtschaftlichen Leben des Volkes.

Seit den letzten Jahren werden Massnahmen in unserer Bergwelt durchgeführt unter der Bezeichnung «Berglandsanierung», welche eine gesunde Entwicklung fordert. Die Mehrzahl der Liechtensteiner lebt aber am Fusse der Berge oder in der Rheinebene. Wir müssen uns daher diesbezüglich Gedanken machen und Massnahmen betreffend dieses Gebiets vollziehen, welche in der Zukunft ein der menschlichen Natur entsprechendes Wohnen und Leben ermöglichen. In unserer näheren oder weiteren Nachbarschaft wird jetzt viel über eine Anpassung des Bodenrechtes gemäss den Anforderungen der Zeit gesprochen. Wir werden ebenfalls eine für uns angepasste Lösung dieses Rechtes in den nächsten Jahren finden müssen. Es wird auch eine Zusammenarbeit der Gemeinden und des Landes bei Entschliessungen betreffend den sozialen Wohnbau erforderlich sein, welche über den Kreis der Gemeindebürger hinausgehen sollten.

Ab dem heurigen Jahre stellen sich unserem Lande Aufgaben, welche grosse finanzielle Leistungen erfordern werden. Ich brauche nur zu erwähnen die Erbauung von Schulen, Ausbau des Strassennetzes und Subventionierung von Seiten des Landes für notwendige Bauvorhaben in den Gemeinden. Das bedeutet aber, dass wir uns auf eine mehrjährige Planung unserer ausserordentlichen Ausgaben festlegen müssen und dass das Land genau alle grossen Subventionierungen überdenken sollte und sich auch zu fragen hat, inwiefern der jetzige Finanzausgleich zwischen Land und Gemeinden auf die Dauer für das Land tragbar ist

Die durch die Entwicklung gesteigerten Ansprüche an die Verwaltung des Landes verlangen eine Reorganisation eben dieser Landesverwaltung. Die Regierung muss entlastet werden, um nicht unterzugehen in der Flut von unwichtigen, kleinen Problemen und Anfragen, welche auf sie zukommen. Eine Regierung ist eben, wie der Name schon sagt, in erster Linie da, um zu regieren, und nicht, um nur zu verwalten. Für die Verwaltung sind die Beamten bestellt, welchen durch eine moderne Reform ihre entsprechenden Aufgabenkreise und Verantwortungen zuzuteilen sind.

Ich bewundere, wie der Liechtensteiner viele Fragen und Anforderungen geistig verarbeiten konnte, welche die schnelle Umwandlung in den letzten Jahrzehnten vom unterentwickelten Agrarstaat zu einer hochindustrialisierten Gemeinschaft brachte.

Aber es stellen sich, was bei so einem komplizierten Vorgang nicht anders möglich ist, Probleme, welche man oft nicht bemerkt hat

Wir sind im Lande zufrieden, dass wir ein hohes wirtschaftliches Niveau erreicht haben, von welchem der einzelne Landesbürger profitiert. Dieser Standard ist aber nicht allein durch die Arbeit der Liechtensteiner erreicht worden, sondern in hohem Masse durch die Mitarbeit von Ausländern. Wenn wir also dieses für jeden Liechtensteiner bequeme wirtschaftliche Niveau halten wollen, müssen wir als mit Verstand begabte Wesen auch die Konsequenzen ziehen. Das bedeutet, dass sich die Liechtensteiner damit abfinden müssen, dass eine grosse Anzahl Fremder im Lande dauernd wohnen wird und dass verdienten Ausländern, deren Familien schon durch lange Zeit hier weilen, die Staatsbürgerschaft zu geben ist.

Wir sollten uns im Lande auch bewusst sein, dass sich durch das Entstehen der Industriegesellschaft die Stellung der Frau geändert hat. So sehr ich als Christ die Rolle der Frau in der Familie als eine überragende weibliche Aufgabe betrachte, so stellt, wie ich sehe, doch die moderne Industriegesellschaft der Frau neue Aufgaben und gibt ihr damit auch das Recht der politischen Betätigung.

Ich bin überzeugt, dass der kluge und nüchterne Sinn des Liechtensteiners, welcher bis jetzt eine gesunde Entwicklung des Landes ermöglichte, auch weiterhin die Bahn zeichnen wird.

Ich möchte nun noch Ihnen, meine Herren Abgeordneten, für die diesjährige Sessionsperiode des Landtages Gottes Segen und Beistand wünschen und erkläre hiemit den Landtag für eröffnet.
23. März 1972

Thronrede, Fürst Franz Josef II.

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Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 23. März 1972

Das tägliche Leben fordert immer wieder vom einzelnen Menschen Entscheidungen und dann den Einsatz seiner Person. In schwierigen Zeiten wird ihm das in besonders eindringlicher Weise vor Augen geführt. Die gleiche Forderung richtet sich an menschliche Gemeinschaften, wie unser Volk.

Jeder von uns ist sich normalerweise bewusst, dass man einer notwendigen Entscheidung nicht ausweichen kann. Man muss, wenn man nach reiflicher Überlegung den einzuschlagenden Weg und das Ziel, welches man sich gesteckt hat, kennt, den moralischen Mut haben, entsprechend zu handeln. Ehe man die notwendige Erkenntnis erarbeitet hat, wird man natürlich sich noch nicht festlegen und die Angelegenheit in Schwebe lassen. Aber seien wir uns bewusst, dass diese Handlungsweise keine Dauerlösung ist, sondern nur eine Pause bedeutet, solange man noch nicht das vor einem liegende Problem durchdacht hat. Man könnte, glaube ich, sagen, einer Entscheidung prinzipiell auszuweichen, ist schädlicher und weniger klug, als einmal sich geringfügig zu irren. Wie ich gerade erwähnte, beziehen sich diese meine Überlegungen auch auf unsere Gemeinschaft, das liechtensteinische Volk

Wir wissen, dass durch die grosse und schnelle wirtschaftliche und technische Entwicklung in unserem Lande zwar die materielle Position des Bürgers und des Staates in einem früher nicht geahnten Masse verbessert wurde und unserem Staatswesen auch grosse Möglichkeiten der Entwicklung eingeräumt wurden. Andererseits aber hat dies die Problemstellungen, welchen sich unser Staat und damit das liechtensteinische Volk gegenübersieht, vervielfacht. Der Liechtensteiner beruft seine politischen Mandatare, um sie in betonterweise zu betrauen mit der Erforschung, Bearbeitung und Entscheidung in allen Fragen, welche das Interesse des Landes und seines Volkes berühren. Die Inhaber der politischen Ämter sehen sich in einem, man muss es eingestehen, oft für sie kaum überschaubaren Masse, Problemen und Entscheidungen gegenüber, wenn sie auch durch Fachkräfte, wie die Staatsbeamten, als ihre Gehilfen, unterstützt werden. Es ist ein interessantes, aber schwieriges Feld der Betätigung, das sich den dazu Berufenen darbietet. Vernunft und moralischer Mut werden auf eine Probe gestellt, welche in Ansehung der grossen, in der übrigen Welt vor sich gehenden Veränderungen um so härter ist. Wir sind vor allem betroffen durch die Veränderungen, welche sich in Europa anbahnen. Liechtenstein kann sich glücklich schätzen, dass es auf dem Wege in einer sich ändernden Umwelt die Schweiz als einen starken, aufrichtigen und bewährten Freund hat. Die Loyalität unserem Freunde, der Schweiz, gegenüber gebietet uns, dass wir uns nicht passiv verhalten, sondern eine klare Linie befolgen und so ihre freundschaftliche Hilfe erleichtern. Auch die Klugheit gibt uns diesen Ratschlag.

Ich bin überzeugt, dass wir gleich wie in der Vergangenheit, so in der Zukunft, den Weg zum Wohle und Segen unseres Landes werden finden können.

Da ich meine Landtagsreden sowohl an den Landtag, als an das Volk richtete, habe ich mich entschlossen, da die jetzige Zeit es erfordert, einmal hinzuweisen auf die notwendige Einstellung, wie diese die künftige Entwicklung Liechtensteins verlangt.

Ich möchte nun noch Ihnen, meine Herren Abgeordneten, für die diesjährige Sessionsperiode des Landtages Gottes Segen und Beistand wünschen und erkläre hiermit den Landtag für eröffnet.
31. März 1971

Thronrede, Fürst Franz Josef II.

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Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 31. März 1971



In den letzten Jahren sind wir alle beeindruckt worden durch die grossen technischen und wissenschaftlichen Fortschritte in der Welt. Die einzelnen Etappen dieser Entwicklung reihen sich so schnell die eine an die andere, dass die Menschen von diesen Fortschritten nicht mehr überrascht werden und sie als fast selbstverständlich hinnehmen. Diese technische und wissenschaftliche Entwicklung bietet die Grundlage für eine glückliche Zukunft. Um diese zu erreichen, muss der einzelne Mensch mit all seinen Energien an der ständigen Weiterentwicklung seiner Persönlichkeit arbeiten, um so die moralische Kraft zu haben, Technik und Wissenschaft zum Wohle der Menschheit einzusetzen. Da ich Optimist bin, glaube ich, dass dieser Weg weiter beschritten wird. Mein Optimismus als Liechtensteiner ist gross, wenn ich sehe, wie fliessend und ohne Erschütterungen in den letzten Jahren die Umstellung vom Agrarland zum Industriestaat vor sich ging. Damit möchte ich nicht sagen, dass keine Probleme entstanden sind und alle diese Probleme befriedigend gelösten werden konnten. Ich bin überzeugt, dass die liechtensteinische Jugend auch in der Zukunft eine gesunde geistige Einstellung und Stärke anstreben und sich nicht selbstzerstörerischem Pessimismus hingeben wird. In Selbstdisziplin werden wir auf den festen und gesunden Fundamenten, soweit solche frühere Generationen legten, weiter aufbauen, um in geistigen wie sozialen und wirtschaftlichen Belangen den gesellschaftlichen Erfordernissen entsprechen zu können. Es wird sicher jeden von uns Liechtensteinern der Gedanke freuen, welche Möglichkeiten für positive Arbeit sich in den kommenden Jahren stellen werden. Ich brauche nur zu erinnern an den modernen Ausbau unseres Schulsystems, an eine notwendige weite Bildungsmöglichkeit für Erwachsene. Der Begriff Schule und Bildung umfasst das weite Feld des Ausbaues einer Allgemeinbildung, der gründlichen Schulung für das Berufsleben und der Formung des Charakters. Durch die, wie ich zu Anfang sagte, schnelle und gewaltige technische und wissenschaftliche Entwicklung rückt die Welt viel näher zusammen, vor allem auch hier in Europa. Dies wird gerade für den Idealismus der Jugend ein weites Feld der Betätigung geben.

Die Tätigkeit des Menschen umfasst nicht nur sein Studium, die Ausübung des Berufs, die Sorge um die Familie, sondern auch seine Arbeit im Interesse der Allgemeinheit. Es braucht und kann nicht jeder Politikerwerden, aber jeder kann, wie er ja auch dazu verpflichtet ist, nach seinen Möglichkeiten und Fähigkeiten an den Interessen der Allgemeinheit teilnehmen und sich für diese einsetzen. Diese Verpflichtung, die gleichzeitig eine schöne und ideale Aufgabe ist, bedeutet, dass sich der Liechtensteiner für die Politik in seiner Gemeinde und im Lande interessiert. Da die Welt, wie gesagt vor allem in Europa, näher zusammenrückt, so fordert der Gang der Geschichte nicht nur die einzelnen Länder, sondern jeden einzelnen Menschen zur Mitarbeit auf. Auch wenn Liechtenstein klein und schwach ist, so kann es doch seinen Teil zu dieser Entwicklung beitragen, wenn sich seine Bürger dafür interessieren. Die Anteilnahme im Interesse der Allgemeinheit setzt voraus, dass sich die Menschen in grösseren oder kleineren Gruppen zusammenfinden, um ihre Ideen zu verwirklichen, denn der Mensch ist von Natur kein Einsiedler, sondern ein auf die Gesellschaft bezogenes Wesen. Das bedeutet, dass politische Parteien, auch in einem kleinen Lande wie Liechtenstein, eine Notwendigkeit sind. Freilich dürfen sie nicht als Selbstzweck bestehen, sondern immer vor Augen haben, dass sie für die Interessen der Allgemeinheit gegründet wurden. Die Vertreter des Volkes im Landtag bekräftigen dies ja nach jeder Neuwahl mit ihrem Eide.

Da sich diese Einstellung des Einzelnen und der Allgemeinheit nicht in Träumen und bequemen Betrachtungen bewahrheitet, sondern im täglichen Leben, möchte ich nun auf einige reale Gegebenheiten hinweisen.

Im vergangenen Jahre hat das Volk durch eine Initiative beschlossen, welche ich dann sanktionierte, dass die Gemeinden einen grösseren Anteil der Steuern in Empfang nehmen. Wenn auch kritisiert wird, dass durch diese Initiative die Mittel für das Budget des Staates in zu starkem Masse beschnitten wurden, so sehe ich die Lage anders. Das Budget des Staates muss natürlich auf ein verlässliches finanzielles Fundament gestellt werden. Da nun durch die erfolgte Umschichtung der Steuern die Gemeinden reichlich Geldmittel bekommen, wird es für den Staat nicht mehr notwendig sein, Subventionen im bisherigen Ausmasse zu gewähren. Dies wird auch eine geänderte Einstellung zum Subventionswesen bringen. Sollte sich die finanzielle Situation des Staates wesentlich ändern, wäre das Problem neu zu überdenken, damit die finanziellen Bedürfnisse des Staates auf jeden Fall gesichert sind. Wir dürfen hier im Lande nicht den Kopf in den Sand stecken. Der Ausbau der Infrastruktur wird uns in den nächsten Jahren stark belasten. Aufgrund der Arbeiten der Bildungskommission und des Herrn Reallehrer Vogt wissen wir, dass unser Schulwesen den Anforderungen der jetzigen Zeit angepasst werden muss. Aus diesen Studien können wir entnehmen, dass die Höhe der Kosten uns zu einer Zentralisierung der Oberschulen und Realschulen zwingt Wir müssen unsere Mittel so rationell wie möglich einsetzen und einem Budget, welches dem nicht Rechnung trägt, sondern lokalen Wünschen folgt, werde ich meine Zustimmung nicht geben können.

Auch in der Verwaltung des Landes muss man sich den modernen Erfordernissen anpassen. Es wird seit Jahren von einer Verwaltungsreform gesprochen. Diese müsste von gewissen Voraussetzungen ausgehen und bestimmte Ziele ansteuern. Die der Regierung unterstellten Behörden sind Verwaltungsorgane, während die Regierung einerseits die Spitze der Landesverwaltung darstellt, aber gleichzeitig auch als politische Instanz zu bezeichnen ist. Wenn die Regierung durch eine Verwaltungsreform entlastet würde, hätte sie genügend Zeit, sich wichtigen innen- und aussenpolitischen Fragen zu widmen, welche in den nächsten Jahren in vermehrtem Masse auf sie zukommen werden. Manche Beschlüsse, welche die Regierung bis jetzt beraten und setzen muss, sind oft unpolitische Einzelentscheidungen von geringer Bedeutung, die vor den Fachbeamten als gegebene Instanz gehören.

Für Ihre Arbeit in den kommenden Jahren wünsche ich Ihnen, meine Herren Abgeordneten, den Segen Gottes und erkläre die diesjährige Session des Landtages für eröffnet.
13. März 1970

Thronrede, Fürst Franz Josef II.

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Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 13. März 1970

Der heutige Tag, welcher sowohl Beginn der jährlichen Sessionsperiode, als auch der vierjährigen Legislaturperiode bedeutet, bringt einem in Erinnerung, dass man nicht nur die laufenden Fragen überdenken sollte, sondern auch Probleme, welche vielleicht schon innerhalb der kommenden vier Jahre eine Entscheidung und Lösung verlangen werden. Manche dieser Probleme wurden bereits vom Regierungskollegium erörtert, vom Landtag in irgendeiner Form zur Kenntnis genommen und in der liechtensteinischen Öffentlichkeit besprochen.

Einen der Themenkreise, welcher gerade in der letzten Zeit in der Öffentlichkeit besprochen wurde - ich brauche nur auf eingesandte Artikel in den liechtensteinischen Zeitungen zu verweisen - ist eine Änderung unserer Ehegesetzgebung. Ich habe schon vor vielen Jahren meine Ansicht mitgeteilt, dass in Liechtenstein lebenden Menschen, welche sich nicht katholisch trauen lassen wollen, die Möglichkeit gegeben sein muss, auch in einer anderen Form hier gemäss unseren Gesetzen eine gültige Ehe zu schliessen. Es leben ja in Liechtenstein Menschen, welche anderen christlichen Bekenntnissen, der jüdischen Religionsgemeinschaft, aber auch der Gruppe der Konfessionslosen angehören. Es wird also neben der religiösen Trauung von konfessionell Gebundenen eine zivile Trauung in Erwägung zu ziehen sein. Diese zivile Trauung darf aber nicht, das möchte ich jetzt schon sagen, als Freipass betrachtet werden, um nach Laune und Wunsch Ehen zu schliessen und zu scheiden. Ich muss dies umsomehr betonen, da auch hier im Lande immer wieder von den unglücklichen Partnern gescheiterter Ehen gesprochen wurde, die sich nicht mehr verehelichen können, ohne aber gleichzeitig in diesen Gesprächen der Kinder aus solchen Ehen zu gedenken.

Ein wichtiges Problem, welches sich in der nahen Zukunft stellt, wird eine moderne Organisation der Landesverwaltung sein, für die übrigens schon Vorarbeiten und Pläne existieren. Die Anforderungen an die Landesverwaltung werden nicht nur steigen, da Ausdehnung und Intensivierung unserer Wirtschaft den Ausbau der sozialen Dienste bedingen und die Verpflichtungen des Landes gegenüber den kulturellen und Bildungsansprüchen des Volkes wachsen, sondern auch durch die immer enger werdenden Bindungen mit den internationalen Organisationen. Ich will jetzt drei dieser Institutionen nennen und zwar die EFTA, den Europarat und die UNO. Vielleicht werden wir noch zusätzlich in der Zukunft engere Bindungen zur EWG bekommen. Es zeigt sich zum Beispiel, dass es der Landesverwaltung kaum mehr möglich ist, die Rundschreiben und Anfragen von solchen Institutionen entsprechend zu bearbeiten. Die Leistungsfähigkeit der Landesverwaltung muss erhöht werden, ohne dass dem Land deshalb unnötige Belastungen erwachsen. Daher wird es unbedingt notwendig sein, einen Plan für eine Organisation aufzustellen, welcher den Ansprüchen der heutigen Zeit genügt.

Davon ist auch eine zeitgemässe Arbeitsweise der Regierung nicht zu trennen, denn ein guter Stab von qualifizierten Mitarbeitern genügt nicht, sondern die Regierungsmitglieder müssen auch durch Abtretung von Kompetenzen an untergeordnete Stellen die Zeit bekommen, wichtige Fragen zu überdenken und zu bearbeiten. Es wird auf die Dauer auch nicht gehen, dass der Regierungschef vor dem Landtag die Ressorts aller übrigen Regierungsmitglieder vertritt, denn mit der Intensivierung und der Ausweitung der Landesverwaltung und der Menge wichtiger Probleme, welchen sich die Regierung gegenübersehen wird, ist auf die Dauer ein einzelner Mann überfordert.

Wenn aber inskünftig die einzelnen Regierungsmitglieder vor dem Landtage ihre Ressorts vertreten, so wird wohl in der Kollegialregierung die Stellung des Regierungschefs geschwächt, denn nach unserer Verfassung sind die Prärogativen des Regierungschefs kaum ausgebildet. Es ist aber sicher notwendig, dass in der Regierung die Stellung des Regierungschefs irgendwie betont wird und man müsste sich überlegen, wie man in diesem Falle die Schwächung seiner Stellung auf eine andere Weise kompensiert Mir wurde schon öfters von Liechtensteinern das Beispiel der Kollegialregierungen in den Kantonen und des Schweizer Bundesstaates als Beispiel genannt. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass diese Kollegialregierungen der Schweiz gleichzeitig neben ihrer Regierungsfunktion auch die Funktion eines Staatschefs ausüben. Ich als Landesfürst werde aber weiter darauf bestehen, dass es einen Regierungschef gibt, der in erster Linie für die Tätigkeit der Regierung verantwortlich ist und zeichnet

Wie ich schon bei der Jubiläumssitzung des Landtages betonte, müssen wir alles tun, damit das Land in den nächsten Jahren, wenn durch das Zusammenrücken der europäischen Länder wichtige Entscheidungen an uns herantreten, als ein zwar ganz kleiner, aber gesunder und anständiger Partner erscheinen kann. Das beste Rezept dafür ist eine leistungsfähige Industrie und Gewerbe und nicht eine übermässige Aufblähung der Dienstleistungsbetriebe. Neben den bestehenden Investitionsfonds brauchen wir keine neuen, auch keine neuen Banken und Brokerfirmen. Wir sehen, was das zu grosse Wachstum solcher Institutionen für das Arbeitsangebot bedeutet, wenn wir uns vor Augen halten, dass vor ein paar Jahren ein solches Institut vier oder fünf Liechtensteiner und Schweizer beschäftigte und Jetzt über fünfzig. Es werden auf diese Weise dem Gewerbe und der Industrie Arbeitskräfte entzogen und ihr existenznotwendiges Wachstum behindert. Banken und Investitionsfonds können nicht mehr ohne Genehmigung errichtet werden. Wir brauchen aber noch weitere gesetzliche Festlegungen betreffend gewisser Institute.

Ich bin mir bewusst, dass die heutige Landtagseröffnungsrede, wie viele vorhergehende Reden, sehr nüchtern einige Probleme aufzeigt und mit Absicht darauf verzichtet, ihren Inhalt in einen Rahmen grosser Ideale und Ideen zu stellen. Ich habe mir aber vorgenommen, eine der nächsten Landtagsreden wiederum nur dem Menschen zu widmen in seiner Beziehung zu Gesellschaft und Staat. Diesmal kamen mir einige Probleme so wichtig und dringend vor, dass diese die kurze Spanne einer Landtagsrede ganz ausfüllen.

Im Hinblick auf die Zukunft unseres Landes bin ich ein Optimist, und wie könnte es auch anders sein, da ich doch Liechtenstein und sein Volk seit vielen Jahren so gut kenne. Der Charakter und die Fähigkeiten des Liechtensteiners haben aus einem armen und durch die Natur gefährdeten Land etwas geschaffen, auf das wir stolz sein können. Ich hoffe, dass das auch in der Zukunft so bleibt und bitte Gott, dass er in diesem Sinne Land und Leute von Liechtenstein weiterführen möge. Ihnen, meine Herren Abgeordneten, wünsche ich für Ihre Arbeit in den kommenden vier Jahren den Segen Gottes und erkläre die diesjährige Session des Landtages für eröffnet.
27. März 1969

Thronrede, Fürst Franz Josef II.

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Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 27. März 1969



Ich habe Sie heute zur Eröffnung der neuen Sitzungsperiode einberufen, um einige Probleme zu erörtern, mit welchen sich der Landtag in diesem Jahr wird zu befassen haben.

Wie überall im freien Europa hat die gewaltige Entwicklung der Wirtschaft und die damit verbundene Hebung des Lebensstandards auch bei uns eine sprunghafte Vergrösserung des Verkehrs herbeigeführt. In den vergangenen Jahren wurde unser Strassennetz zu einem erheblichen Teil modernisiert, und es ist auf diesem Gebiet eine grosse und gute Arbeit geleistet worden. Es ist aber der grosszügige Ausbau von Hauptverkehrsstrassen nicht zu umgehen. Die Sicherheit der Bewohner unseres Landes verlangt es ebenfalls. Nun ist wegen der Kleinheit Liechtensteins das Problem der Bodenauslösung besonders schwierig, und man wird nach neuen Wegen suchen müssen, um die durch die Grundabtretung für den einzelnen Bodenbesitzer entstehenden Belastungen auf einen breitern Kreis zu verteilen. Wir sind wohl alle der gleichen Ansicht, dass die durch den neuen Strassenbau betroffenen Bodenbesitzer Opfer bringen müssen, doch sollte eine Art Lasten-Umlegungsverfahren gefunden werden, welches eine gerechtere Verteilung der Opfer begründet. Es wird Jeder einsehen, dass von einer neuen Strasse nicht nur die unmittelbaren Anlieger einen Vorteil haben, sondern es kommt dieser Vorteil einem viel breiteren Personenkreis zugute. Es erscheint mir daher die Forderung, auch die Lasten auf einen grösseren Kreis zu verlagern, sicher gerecht

Ein besonderes Augenmerk muss dabei auch der Frage der Entschädigung des betroffenen Bodenbesitzers zugewendet werden. Einerseits hat der Grundbesitzer natürlich das Anrecht auf einen gerechten Preis für den verlorenen Boden, andererseits darf man aber nicht durch die Forderungen nach allzu hochgeschraubten Bodenpreisen jeden Strassenbau von vornherein nahezu verunmöglichen. Ich bin mir, meine Herren Abgeordneten, bewusst, dass dieser Problemkomplex nicht einfach und auch nicht von heute auf morgen zu lösen ist doch können wir im Interesse der weiteren Entwicklung unseres Landes einer guten Lösung nicht ausweichen.

Neben diesem Problemkomplex sind noch einige andere Fragen, auf welche ich ihre Aufmerksamkeit hinlenken möchte.

Es ist in den letzten Jahren auf dem Gebiete des Schulwesens viel geleistet worden. Nicht nur die Primarschulen sind zum grossen Teil von Grund auf modernisiert worden, auch der Ausbau der höheren Schulen schreitet rasch voran und die Bildungsmöglichkeiten für unsere Jugend sind in erfreulichem Masse ausgebaut. In diesem Zusammenhang möchte ich auf das Stipendiengesetz hinweisen, welches noch einiger Verbesserungen bedarf. Trotz der guten wirtschaftlichen Lage des Landes bedeuten doch studierende Kinder für manche Familie eine gewisse Belastung, und es darf nicht der Fall eintreten, dass infolge der Untragbarkeit dieser Belastung junge Menschen vom Studium ausgeschlossen sind.

Im Anschluss an diese soziale Frage möchte ich weitere soziale Belange berühren.

Wir werden uns mit der Sicherung des Einzelnen gegen eine zeitweise Arbeitslosigkeit zu befassen haben. Man darf zwar annehmen, dass unsere Wirtschaft in absehbarer Zeit kaum unter Krisenerscheinungen zu leiden hat, doch sollten wir weiter in die Zukunft denken und rechtzeitig Vorsorge treffen.

Auch auf dem Gebiete der Krankenversicherung stellen sich noch Aufgaben zur Lösung. Man wird eine Regelung der Familienversicherung beraten müssen, und es ist zu bedenken, dass die ältere Generation gegenwärtig zu wenig, teilweise überhaupt nicht, versichert ist. Aus sozialen Erwägungen sollte gerade den älteren Menschen der Eintritt in die Krankenkasse zu erträglichen Bedingungen ermöglicht werden.

Auch auf dem Gebiete der Unfallversicherung wären noch einige Novellierungen zu überlegen. Einerseits wären die Renten an die Teuerung anzupassen, andererseits ist zu überlegen, ob nicht der Kreis der Pflichtversicherten noch ausgeweitet werden müsste.

Abschliessend weise ich noch auf das Jugendschutzgesetz hin. Dieser Fragenkomplex wurde hier schon mehrfach diskutiert und beraten, doch glaube ich, dass die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen auf diesem Gebiete zu ändern wären.

Nun wünsche ich Ihnen, meine Herren Abgeordneten, für Ihre Arbeit den Segen Gottes und erkläre die diesjährige Session des Landtages für eröffnet.
17. April 1968

Thronrede, Fürst Franz Josef II.

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Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 17. April 1968



Ich habe Sie zur Eröffnung der diesjährigen Sessionsperiode des Landtages einberufen und werde heuer, im Gegensatz zu den letzten Jahren, Ihnen Probleme allgemeiner Natur des Landes darlegen, wie sie sich Jetzt und in der näheren und weiteren Zukunft stellen werden. Ich verzichte heute darauf, Fragen zu erörtern, welche durch spezielle Gesetzeswerke in dieser Sessionsperiode eine Lösung finden.

Die gesetzgeberische Tätigkeit des Landes, auf welche ich in meinen letzten Eröffnungsreden hingewiesen habe, zeigt das grosse Interesse, unser Land sowohl im eigenen Rahmen als auch im Hinblick auf die engen Verbindungen mit der Schweiz weiterzuentwickeln und ihm eine sichere Existenz zu geben. Der Wille, die Heimat zu erhalten und fortlaufend auszubauen, tut sich auch Jeden Tag durch die Einstellung des liechtensteinischen Volkes kund. Dies hat aber zur Voraussetzung, dass das Volk auch in der Zukunft eine entsprechende Wohn- und Lebensmöglichkeit im Lande findet.

Wenn wir auch immer wieder von der Möglichkeit hören, die Bevölkerungsvermehrung auf der Welt einzuschränken, so muss uns doch klar sein, dass dies nur in einem gewissen Ausmass möglich ist und auch in Europa eine Bevölkerungsvermehrung, zumindest eine langsame, weiterhin stattfinden wird. Die moderne Industriewirtschaft, so wie sie jetzt in der westlichen Welt existiert, braucht auf jeden Fall diese Bevölkerungsvermehrung, um nicht aus dem Gleichgewicht zu kommen. Man muss daher voraussehen, dass sich die Dichte der Besiedlung, speziell in Europa, noch verstärken wird. Dieses Problem wird sich für jedes Land stellen, ob nun Europa stärker oder schwächer integriert ist. Ob eine supranationale Vereinigung Europas, welche die einzelnen Staaten als mehr oder minder selbständige Bundesstaaten umfasst und diesen neben den wirtschaftlichen auch andere wichtige Aufgaben abnimmt, einmal zustande kommen wird, ist gegenwärtig nicht abzusehen. Es ist unsere Aufgabe, als souveräner Staat unsere Probleme im Rahmen einer europäischen wirtschaftlichen Zusammenarbeit allein zu ordnen und zu erledigen. Ich bin überzeugt, dass die Liechtensteiner erkennen werden, dass es ihre Verpflichtung ist, welche ihnen niemand abnehmen kann, im Rahmen unserer Grenzen den Wohnungs-, Ernährungs- und Erholungsraum auch für eine grössere Bevölkerungszahl in der Zukunft zu sichern. Es ist zu begrüssen, dass dieses Problem seit einiger Zeit auf einer politisch breiteren Basis erörtert wird und so schrittweise aus dem Meinungsstreit der verschiedenen Gruppen herauswächst. Dies ist ja eine Frage, welche das ganze liechtensteinische Volk angeht. Die Lösung ist schwierig, stossen doch scheinbar in unvereinbarerweise Interessen der Privaten, der Gemeinden und Genossenschaften mit den Interessen des ganzen Landes zusammen. Aber auch da wird sich eine dauerhafte und gute Lösung finden lassen.

Das liechtensteinische Volk kann hier nur in grösserer Zahl leben, wenn es im Lande seinen Erwerb findet und auch die Gemeinden und der Staat das notwendige Geld bekommen, um die allgemeinen Interessen zu wahren. Wir können glücklich sein, dass seit den letzten Jahrzehnten in dieser Beziehung eine gesunde Entwicklung eingesetzt hat, indem die Industrie und auch das Gewerbe so erstarkt sind, dass ihre Produktion das Leben des Volkes sicherstellt und so diese Aufgaben die Landwirtschaft nicht mehr allein tragen muss. Die Industrie, welche in einem Grossteil der Länder der freien Welt vom Export lebt, ist in Liechtenstein, begründet durch die Kleinheit unseres Landes, in einem besonders grossen Masse darauf angewiesen, fast alle Produkte zu exportieren. Ich bin überzeugt, dass trotz der Tendenz vieler Industrien in der Welt, sich zu immer grösseren Konzernen zusammenzuschliessen, und dem Wunsche, in Europa die Zollschranken zum Verschwinden zu bringen, die liechtensteinische Industrie, generell gesehen, sich behaupten wird. Wir brauchen uns nur vor Augen zu führen, wie gebürtige Liechtensteiner aus kleinen Gewerbebetrieben bedeutende Unternehmen entwickelt haben. Durch die Spezialisierung ihrer Produkte oder die Sicherung eines entsprechenden europäischen oder weltweiten Marktanteiles ihrer Produkte haben diese Industrien einen festen Stand erreicht. Wir müssen uns aber erinnern, dass auch ausländische Fachleute und Kapitalgeber interessante Industrien aufgebaut haben und dass unser wirtschaftliches Leben eine erfreuliche Entwicklung genommen hat dank der Beratung und Mitarbeit von ausländischen Fachleuten und Arbeitern. Um sich gegenüber der Konkurrenz ausländischer Unternehmen zu behaupten, müssen unsere Industrien und Gewerbebetriebe, je nach der Art ihrer Richtung und Produktion, eine gewisse Grosse haben, damit die notwendige Rationalisierung und Automatisierung durchgeführt werden kann. Es wäre naiv zu glauben, dass sich Industrien und Gewerbebetriebe der fremden Arbeitskräfte einfach entledigen könnten, indem sie ihre Produktion schrumpfen lassen. Diese Schrumpfung der Produktion bedeutet stets Verteuerung, somit ein Hindernis beim Absatz und damit wieder eine verminderte Rentabilität, welche dann von einer gewissen Grenze an zu einer Schliessung der Betriebe führt. Unsere Arbeiterschaft findet auf die Dauer gesehen nur Arbeit in Betrieben, die auf gesunden Füssen stehen.

In Anbetracht der lebenswichtigen Rolle der Industrie und des Gewerbes für das Land muss es unsere Politik sein, alles vorzukehren, um sie gesund und kräftig zu erhalten, und alles zu vermeiden, was einen Faktor im Wirtschaftsleben schädigt. Wir haben uns auch stets vor Augen zu halten, dass uns gewisse Grenzen gesetzt sind durch die Entwicklung zu grösserer Freizügigkeit und Verflechtung in Europa. Dagegen können wir uns nicht stemmen, ohne Nachteil für das Land und seine Wirtschaft. In einem solchen Europa wird sich die tüchtige Arbeitskraft den Arbeitsplatz suchen, der ihr am besten entspricht und sehr empfindlich auf jede Missachtung der Menschenwürde und Praktiken des Frühkapitalismus reagieren. Die beste Politik wird immer die sein, in jedem Menschen den Bruder zu sehen und seine menschliche Würde zu achten. Nur so werden wir uns das Vertrauen und die Freundschaft des Auslandes erhalten und uns des Segens Gottes würdig erweisen.

Es ist sehr zu begrüssen, dass jetzt für junge Liechtensteiner die Möglichkeiten, sich zu bilden, vervollkommnet und verbreitert werden, damit sie in immer grösserer Anzahl neben den ausländischen Fachkräften in der Wirtschaft tätig sein können. Es sind jetzt die Grundlagen dafür gelegt worden. In diesem Zusammenhang brauche ich nur auf das Abendtechnikum in Vaduz, die Beteiligung Liechtensteins am entstehenden Technikum in Buchs und auf die teilweise Deckung der Studienkosten durch die Stipendienregelung hinzuweisen. Hier ist auch das liechtensteinische Gymnasium zu erwähnen. Mit Recht sind die Liechtensteiner glücklich und den Schulbrüdern dankbar, dass sie in Liechtenstein eine Schule führen. Auch der Ausbau des Volksschulwesens und der Realschulen ist richtig. So können wir hoffen, dass im Laufe der Jahre jeder Liechtensteiner die ihm entsprechende Ausbildung und Beschäftigung finden wird.

Bevor ich schliesse, möchte ich noch auf eine Frage hinweisen. Es ist eine Folge der Ausbildung der sogenannten modernen Industriegesellschaft und der Steigerung der Lebenserwartung, dass alte Menschen, die früher von ihren Verwandten aufgenommen waren, heute öfter andere Möglichkeiten der Unterkunft und der Pflege benötigen. Wir werden uns in Liechtenstein in der nächsten

Zeit mit diesem Problem befassen müssen. So würden wir in erfreulicherweise unser gut ausgebautes Sozial- und Fürsorgewesen erweitern.

Für Ihre Arbeit, meine Herren Abgeordneten, wünsche ich Ihnen den Segen Gottes und den Beistand des Heiligen Geistes und erkläre die Sessionsperiode 1968 des Landtages für eröffnet.
10. April 1967

Thronrede, Fürst Franz Josef II.

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Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 10. April 1967



Ich habe Sie zur Eröffnung der diesjährigen Sessionsperiode des Landtages einberufen und will heute auf einige Probleme hinweisen, welche mir wichtig erscheinen.

In den vergangenen Jahren hat der Landtag mehrere Gesetzeswerke beschlossen, welche sich mit den Fragen der Jugend und der Erziehung befassen. Ich erinnere an die Errichtung des Kultur- und Jugendbeirates und das Sozialhilfegesetz. Doch ist noch die Schaffung eines eigenen Jugendschutzgesetzes erforderlich, um eine Lücke zu schliessen und so im Interesse der Jugend die notwendigen legislativen Bestimmungen aufzustellen. Im Interesse der Jugend sind ebenfalls verschiedene Schul- und Ausbildungsfragen zu beraten und ist auf ein neues Schulgesetz hinzuarbeiten. Sie werden sich in diesem Zusammenhang mit dem Problem des Studiums der Liechtensteiner im Ausland zu befassen haben und tritt hiemit an Sie die Frage heran, wie Plätze in ausländischen Schulen für unsere Jugend zu sichern sind. Dieser Fragenkomplex ist von besonderem Gewicht, weil in unserem Lande eine Anzahl von Schultypen fehlen, welche die Voraussetzung sind für die fachliche Weiterbildung unserer jungen Liechtensteiner. Es ist Sache des Staates, der bildungsfreudigen Jugend weitgehend zur Seite zu stehen und ihr die Möglichkeit eines Bildungsganges zu bieten, welchen sie im Inland nicht durchlaufen kann.

Eine weitere Aufgabe wird sich Ihnen auf dem Sektordersozialgesetzgebung stellen. Wohl ist in den abgelaufenen Jahren auf diesem Gebiete viel und erfolgreich gearbeitet worden, doch bleibt noch die Frage einer Versicherung gegen die Arbeitslosigkeit offen. Mag auch bei dem heutigen Stande der Vollbeschäftigung im Lande und bei der grossen Zahl der Gastarbeiter dieses Problem nicht akut sein, so glaube ich doch, dass man gerade in einer Zeit der Konjunktur Vorsorge treffen sollte für Zeiten einer Depression in der Wirtschaft Es kann natürlich der Staat nicht einfach alle Risiken einer Arbeitslosigkeit auf sich nehmen, doch sollte man einen Weg suchen, der für den Einzelnen zumindest die grössten Härten der Arbeitslosigkeit mildert.

Für Ihre Arbeit wünsche ich Ihnen, meine Herren Abgeordneten, den Segen Gottes und den Beistand des Heiligen Geistes und erkläre die Sessionsperiode 1967 des Landtages für erffnet.
06. Mai 1966

Thronrede, Fürst Franz Josef II.

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Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 6. Mai 1966



Die Eröffnung der neuen Legislaturperiode des Landtages ist mir Anlass, über einige wichtige Fragen zu sprechen, mit welchen sich dieses Forum in der nächsten Zeit befassen sollte.

Auf legislatorischem Gebiet besteht die Notwendigkeit, einige Lücken zu schliessen. Ich denke an das von der Verfassung vorgesehene Gesetz über die Verwaltungsorganisation. Im Interesse eines geordneten und reibungslosen Ablaufes der Verwaltungstätigkeit erscheint es mir geboten, eine entsprechende Regelung zu schaffen. Ebenso wird sich der Landtag mit der Frage der Amtshaftung des Staates zu befassen haben. In diesem Gesetz müsste genau festgelegt werden, wann und in welchem Verfahren der Staat für die Amtsführung seiner Organe gegenüber dem einzelnen Bürger haftbar gemacht würde. Ich brauche, glaube ich, nicht zu betonen, dass die Vorkommnisse nach den letzten beiden Landtagswahlen die Notwendigkeit aufzeigen, gewisse Bestimmungen unseres Wahlgesetzes zu verbessern. Es ist ein unbefriedigender Zustand, wenn nach jeder Neuwahl die Tätigkeit des Landtages durch Monate lahmgelegt wird.


bergehend auf die Fragen des Staatshaushaltes wäre zu bemerken, dass einige Abänderungen des Steuergesetzes notwendig werden. Die Couponsteuer, welche Liechtenstein auf Grund des Zollvertrages mit der Schweiz einhebt, verliert ab 1967 ihre gesetzliche Grundlage. Die Neuordnung verschiedener anderer Fragen des Steuerrechtes wurde bereits vom letzten Landtag in Beratung genommen und wären jetzt diese Arbeiten abzuschliessen. Dabei sollte bei der Behandlung der Fragen des Staatshaushaltes das Prinzip als Grundsatz dienen, dass dauernden Ausgaben des Staates auch dauernde Einnahmen gegenüberstehen müssen. Ein auf sicherer und vernünftiger Basis aufgebautes Budget dient auch in der Zukunft am besten dem Wohle des liechtensteinischen Volkes, sei es in sozialer, kultureller oder wirtschaftlicher Hinsicht.

Auf dem sozialen Sektor zeigt sich die Notwendigkeit, das Problem einer Arbeitslosenversicherung zu lösen. Die gegenwärtige Konjunktur sollte uns nicht verführen, dieser Frage, die irgend einmal aktuell werden kann, aus dem Wege zu gehen. Im Bereiche des sozialen Sektors verweise ich weiters auf eine Neuregelung des Krankenversicherungswesens, welches modernisiert werden müsste.

Im kulturellen Sektor wird in der nächsten Zukunft ein ziemlich reiches Arbeitsprogramm betreffend Fragen der Erziehung und Ausbildung vorgelegt werden. Unser Schulgesetz bedarf dringend einer Modernisierung und das Stipendienwesen sollte weiter ausgebaut werden, um noch besser als bisher unbemittelten und minderbemittelten begabten jungen Leuten eine gründliche Fachausbildung zu ermöglichen. Aber auch in einer anderen Richtung hätte der Staat für unsere studierfreudige Jugend Vorsorge zu treffen. Da wegen der Kleinheit unseres Landes die Möglichkeit, eigene Schulen zu errichten, naturgemäss beschränkt bleibt, müsste das Land bestrebt sein, genügend Studienplätze unserer Jugend zu sichern, soweit dieselbe auf eine notwendige Ausbildung im Ausland angewiesen ist. Erfolgreiche Bemühungen in dieser Richtung wurden bereits unternommen. Ich möchte hier nochmals mit Nachdruck auf die grosse Bedeutung hinweisen, die die fachliche Ausbildung, heute noch viel mehr als früher, hat Die durchgreifende Industrialisierung unseres Landes erfordert in immer stärkerem Masse gründlich geschulte Fachkräfte, und unsere Wirtschaft wird nur dann einer weiteren sicheren Entwicklung entgegensehen, wenn sie sich auf genügend Fachkräfte unter den eigenen Bürgern stützen kann.

Im wirtschaftlichen Sektor ist der Fragenkomplex der Landesplanung von grosser Bedeutung. Aber auch die sozialen, kulturellen und geistigen Belange, welche miteingeschlossen sind, darf man nicht übersehen. Regierung und Behörden haben sich bereits im abgelaufenen Jahr mit diesem Fragenkomplex befasst und sind schon umfangreiche und wertvolle Vorarbeiten vorhanden. Ich will hier auf die Dringlichkeit einer solchen Planung hinweisen. Die Landwirtschaft braucht neben der Industrie, soll sie ungestört wachsen können, einen gesicherten Entwicklungsraum. Alle Anstrengungen, unsere Landwirtschaft zu fördern, führen zu keinem Ziel, wenn wir dem Bauernstand nicht auf Generationen hinaus das notwendige Ackerland sichern. Der Boden bedeutet Lebensraum für die Landwirtschaft und ist gleichzeitig die Grundlage für jede rationelle Wirtschaft auf weite Sicht. Wie die Vorarbeiten zeigten, wird die Landesplanung auch die Voraussetzung schaffen, damit noch eine Bevölkerung von 140 000 Menschen in weitem Masse im eigenen Hause wohnen kann und nicht auf eine Wohnung in Wolkenkratzern angewiesen ist Auch die Fragen des Naturschutzes und der Gesunderhaltung der Landschaft sind in dieser Planung eingeschlossen. Unsere Heimat ist zwar klein, mit landschaftlichen Schönheiten ist sie aber reich gesegnet. Diese gilt es zu erhalten, denn sie sind ein wertvolles Erbe, für dessen Weiterbestand wir der künftigen Generation verantwortlich sind.

Abschliessend sehe ich mich veranlasse noch auf die Verbindung Liechtensteins mit der Welt ausserhalb unseres Landes hinzuweisen. Trotz mancher Rückschläge drängt die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung weiter in Richtung auf einen grossräumigen Markt. Diese Entwicklung darf auch bei uns nicht übersehen oder gering geschätzt werden. Unsere Wirtschaft muss alle Fragen der Integration laufend prüfen, um in dem immer heftiger werdenden Konkurrenzkampf bestehen zu können. Durch ein glückliches Schicksal gehört unser Land zu den meistbegünstigten Staaten der Welt, indem im Lande eine wahrhaft wohlhabende Wirtschaft gut gedeiht. Angesichts dieser Privilegien haben wir aber auch die Verpflichtung, nach besten Kräften zu helfen, soweit es unsere Möglichkeiten erlauben. Unsere Anstrengungen im Rahmen der Entwicklungshilfe sollten verstärkt werden, denn das ist einer der wichtigsten Wege, unsere Solidarität im internationalen Räume zu zeigen.

Ich schliesse mit dem innigen Wunsche, der Segen Gottes und der Beistand des Heiligen Geistes möge Ihre Arbeit begleiten und erkläre die Sessionsperiode 1966 des Landtages für eröffnet.
31. März 1965

Thronrede, Fürst Franz Josef II.

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Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 31. März 1965

Gemäss der Artikel 48, 49 und 54 unserer Verfassung habe ich am heutigen Tage den Landtag zur Eröffnung der diesjährigen Sessionsperiode einberufen und sehe ich mich bei diesem Anlass bewogen, in einigen Worten Stellung zu nehmen zu speziellen Aufgaben und Problemen, welche sich dem Landtag in dieser Sessionsperiode stellen werden.

In den vergangenen Jahren war der Landtag bemüht, durch eine stattliche Reihe von Sozialgesetzen dafür zu sorgen, dass allen unseren Bürgern die Vorteile der wirtschaftlichen Konjunktur zugute kommen, indem sie teilhaftig werden an den grossen Fortschritten, welche erst die erhöhte Lebenshaltung ermöglichen. Es geschah dies nicht nur durch die Schaffung einer weitausgreifenden Berufsausbildung, sondern auch durch das Eintreten des Staates für die wirtschaftlich Schwachen und durch die Absicherung des Bürgers vor den wirtschaftlichen Gefahren, welche Erkrankung, Unfall und das Alter bringen. Mit einigen Neuerungen in dieser Richtung werden Sie, meine Herren Abgeordneten, sich in dieser Session noch zu befassen haben. Es wird ein Regierungsentwurf dem Landtag übergeben werden, wonach jenen AHV- und IV-Rentnern, die ein gewisses Existenzminimum nicht erreichen, Ergänzungsleistungen gewährt werden sollen, und zwar so, dass diese nicht zu Lasten der AHV respektive IV gehen, sondern zu Lasten des Staates unter allfälliger Beiziehung der Gemeinden. Desgleichen soll die dem Landtag bereits vorliegende Novelle zum Steuergesetz gewisse Erleichterungen bringen, so dass die steuerlichen Abzüge für Kinder und Studierende hinaufgesetzt werden. Weiters ist bei der Regierung eine Neuregelung unseres Fürsorgewesens in Behandlung, welche möglicherweise noch in dieser Session dem Landtag unterbreitet wird.

Wir können mit Stolz darauf hinweisen, dass unser Land durch seine Sozialgesetzgebung heute einen Status erreicht hat welchen verschiedene europäische Staaten noch nicht erreichten. Diese Errungenschaften dürfen uns aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es noch eine Anzahl wirtschaftlicher Probleme gibt, mit welchen wir uns auseinandersetzen müssen. Ich möchte nur kurz hinweisen auf alle jene Fragen, welche mit der immer zunehmenden Teuerung verbunden sind. Wir haben gesehen, wie gerade in der letzten Zeit einige unserer Nachbarstaaten sich veranlasst sahen, gewisse Massnahmen zu treffen, um der fortschreitenden Geldentwertung zu steuern. Ob zwar wir in Liechtenstein schon Verordnungen in dieser Richtung erlassen haben, werden wir die bestehenden gesetzlichen Vorschriften doch noch weiter auszubauen haben. Hiebei wird der Landtag umso behutsamer vorgehen müssen, weil es bekanntlich viel leichter ist, eine Konjunktur zu dämpfen, als sie anzukurbeln. In diesem Zusammenhange möchte ich hinweisen auf die Frage der in unserem Lande arbeitenden Ausländer, denn ich sehe es für richtig, wenn unser Verhältnis zu den Fremdarbeitern auf der Basis christlicher Weltauffassung gelöst wird.

Es ist eine nicht auf Liechtenstein beschränkte, sondern in Mitteleuropa allgemeine Erscheinung, dass die Landwirtschaft gegenüber der Industrie und dem Gewerbe etwas ins Hintertreffen geriet. Für uns ist dieses Problem nicht neu, der Landtag hat sich schon in den vergangenen Sessionsperioden mit dieser Sorge beschäftigt/wobei von dem richtigen Grundsatz ausgegangen wurde, dass nicht die Subventionen die massgebende Hilfe für die Landwirtschaft bedeuten, sondern nur konstruktive gesetzliche Massnahmen, die die Lebensfähigkeit und die Wirtschaftlichkeit der Landwirtschaft stärken. Durch Bodenzusammenlegung hat man in den vergangenen Jahren in dieser Richtung vorgearbeitet und die Entwicklung hat gezeigt, dass dies richtig war. Die Regierung bearbeitet gegenwärtig einen Gesetzesentwurf, welcher durch die Gewährung von Anbauprämien die landwirtschaftlichen Betriebe zu einer intensiveren Getreideproduktion veranlasst Wir werden aber nicht der Frage ausweichen können, dass im Zuge einer umfassenden Landesplanung der für die Landwirtschaft notwendige Boden fixiert und für die Zukunft geschützt wird. Diese Planung sollte aber das ganze Land umfassen und neben der Abgrenzung des landwirtschaftlichen Geländes von den Bau- und Industriezonen müsste diese Planung sich auch auf die Bergwelt erstrecken und den Schutz der Schönheit der Alpen umfassen. In den Bergen wären Zonen abzugrenzen, in welchen Jede Bautätigkeit ausgeschlossen ist, andernfalls laufen wir sonst Gefahr, dass unsere Bergwelt, teils durch ungeordnete Bautätigkeit, teils durch unzulässige Bewirtschaftungsformen schwer geschädigt wird.

Nachdem ich mich jetzt mit sozialen und wirtschaftlichen Fragen des Landes befasst habe, möchte ich auf ein fürs Land mir sehr wichtig scheinendes Gebiet hinweisen. Die Jugend bedeutet für jede menschliche Gemeinschaft, also auch für unser Land, die Zukunft. Die Verhältnisse in der Welt, inklusive in unserer Heimat, haben sich grundlegend verndert. Es ist für die junge Generation eine sehr schwere Aufgabe, Glaube, Sitte und Tradition in eine neue Welt einzubauen und es ist unsere Aufgabe, ihr dabei nach Möglichkeit zu helfen. Der Jugend muss die Möglichkeit gegeben werden, sich in einer ihr zusagenden Atmosphäre zu treffen. Dieser Rahmen sollte so weit reichen, dass er einerseits der Jugend die Möglichkeit zu ernsten Aussprachen und anderseits aber auch zu geselligem Beisammensein gewährt. Ich möchte hinweisen auf die Jugendheime und Klublokale in ändern Ländern.

Ich wünsche dem Landtage für seine Arbeit in diesem Jahr Gottes Segen und den Beistand des Heiligen Geistes und erkläre die Sessionsperiode 1965 für eröffnet.
21. März 1964

Thronrede, Fürst Franz Josef II.

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Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 21. März 1964



Die Eröffnung der neuen Sessionsperiode des Landtages scheint mir gegeben, um einige der Probleme aufzuzeigen, mit denen man sich wird befassen müssen.

Die Wirtschaftspolitiker Europas sind in den letzten Jahren gezwungen worden, sich mit den durch die anhaltende Konjunktur geschaffenen neuen Verhältnissen auseinanderzusetzen. Eines der Probleme in diesem Zusammenhang ist die stets steiler ansteigende Teuerung und die damit unmittelbar verbundene Frage der Geldentwertung. Wenn unser Land auch klein ist, muss es sich doch mit dem Problem der steigenden Preise auseinandersetzen und Massnahmen auf diesem Gebiete ergreifen. Es erscheint mir dies im Interesse der Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit unserer Wirtschaft dringend geboten. Eine andere Gefahr der steigenden Preise und der Geldentwertung sehe ich in der Lähmung des Sparwillens unseres Volkes, eine Gefahr, der begegnet werden sollte. Nur dann, wenn der einzelne Bürger die Überzeugung hat, dass der Staat alles vorkehrt, um eine Entwertung des Geldes zu verhindern, sieht sich der Bürger veranlasst zu sparen. Nun scheint mir gerade heute die Spartätigkeit und die Eigentumsbildung in besonderem Masse wichtig, sind doch durch die Umgestaltung unserer Wirtschaft in den vergangenen Jahren zahlreiche Liechtensteiner aus der Landwirtschaft in die Industrie abgewandert, und es ist zu befürchten, dass viele Familien in ein oder zwei Generationen der Proletarisierung anheimfallen. Gerade diesen Liechtensteinern sollte eine neue Vermögensbildung ermöglicht werden, denn nur so können wir ihnen auch in ihrem neuen Lebens- und Berufskreis Sicherheit der Existenz und damit die der menschlichen Natur zukommende Würde und Freiheit bewahren. Nur ein Bürger, welcher sich frei und unabhängig fühlt, wird die richtige und enge Verbindung zur Heimat finden. Die grosse Bedeutung der Eigentumsbildung wird noch durch die Möglichkeit erhöht, den einzelnen Bürger zu bewegen, sein Einkommen nicht laufend zu verbrauchen und damit alle Sorge um sein Wohlergehen und um seine Zukunft dem Staate zu überbinden. Primär ist der Einzelne berufen und verpflichtet für seine Zukunft und sein Alter vorzusorgen, und erst sekundär hat die Öffentlichkeit hier helfend einzugreifen.

In das Gebiet der mit der Konjunktur zusammenhängenden Wirtschaftsfragen gehört zum Teil auch das Problem der Abzahlungsgeschäfte. In einer von der Regierung jüngst erlassenen Verordnung wurde diese Frage bereits angeschnitten, und es wird dem Landtag demnächst ein entsprechender Antrag der Regierung für eine generelle Regelung vorgelegt. Diese in einem bestimmten Rahmen vorgesehene Einschränkung der Abzahlungsgeschäfte wird sicher beim Volke ebenfalls die Neigung zum Sparen stärken.

Wenn ich hier Fragen des Fürsorgerechtes und der Fürsorgepflicht erwähne, so möchte ich es nicht unterlassen, darauf hinzuweisen, dass dabei gleichzeitig gewisse Reformen notwendig werden. So wird man zum Beispiel daran denken müssen, die Unterhaltungspflicht der Heimatgemeinden wenigstens teilweise auf die Wohnsitzgemeinden zu übertragen, denn es ist nur recht und billig, dass jene Gemeinden gegenüber dem bedürftigen Landesbürger fürsorgepflichtig wird, welche auch dessen Steuern bekam.

Auf andere Gebiete der Gesetzgebung übergehend, weise ich darauf hin, dass im Zusammenhang mit dem Ende des letzten Jahres beschlossenen Verfassungsgesetz ein Gesetz betreffend die Amtshaftung erforderlich wäre. Ein diesbezüglicher Gesetzesvorschlag der Regierung wird im Laufe des Jahres dem Landtag unterbreitet werden. Im Prinzip ist diese Frage bereits in der Verfassungsnovelle vom 28. Dezember 1963 anerkannt und braucht zu ihrer Regelung nun das Ausführungsgesetz.

Da mir die Belange der Jugend stets sehr am Herzen liegen, so möchte ich nicht meine Rede schliessen, ohne zu erwähnen, dass vermehrte Massnahmen zur Förderung unserer Jugend zu begrüssen wären. Wenn auch schon manches auf diesem Gebiete durchgeführt wurde, so scheint mir doch weitere Vorsorge nützlich.

Ich wünsche nun Ihnen, meine Herren Abgeordneten, für Ihre Tätigkeit den Segen Gottes und erkläre gemäss Artikel 54 der Verfassung die diesjährige Sessionsperiode des Landtages für eröffnet.
04. April 1963

Thronrede, Fürst Franz Josef II.

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Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 4. April 1963

Meine Herren Abgeordneten! Ich habe Sie heute zur Eröffnung der neuen Sessionsperiode des Landtags einberufen und möchte nun auf einige Fragen und Probleme hinweisen, welche sich dem Landtag stellen werden.

Wenn wir heute die politische und wirtschaftliche Situation Liechtensteins und seine für die nächste Zeit gegebenen Entwicklungsmöglichkeiten überdenken, so haben wir vor allem die Lage unseres Landes in Bezug auf die europäischen Einigungsbestrebungen zu betrachten. Das Streben einer Reihe europäischer Länder auf eine immer engere wirtschaftliche und politische Verbindung geht unaufhaltsam vorwärts, und wir haben daher schon jetzt jene Massnahmen zu beraten und vorzubereiten, die notwendig sein werden, um gegenüber dem sich bildenden grossen Wirtschaftsraume bestehen zu können.

Der Haushalt unseres Staates befindet sich seit Jahren in einem erfreulicherweise soliden und ausgeglichenen Zustand. Wir müssen aber bereits heute trachten, die Einnahmenseite des Staatshaushaltes so auszurichten, dass wir auch bei Bestehen eines grossen europäischen Wirtschaftsraumes mit diesen Einnahmen rechnen können. Wenn wir vorausblickend planen wollen, so ist darauf zu sehen, dass sich die Staatseinnahmen nicht auf Quellen stützen, die vielleicht eines Tages nicht mehr zur Verfügung stehen.

Die Wirtschaft unseres Landes zeigt weiterhin eine Aufwärtsentwicklung in einem geradezu stürmi-schen Umfang. Hier wären alle Bemühungen darauf zu richten, dass sich unsere Wirtschaft im Hin-blick auf die kommenden Zeiten weitgehendst rationalisiert. Denn nur so haben wir die Aussicht, wirklich konkurrenzfähig zu bleiben. Wegen ihrer dynamischen Entwicklung muss sich unsere Wirt-schaft in einem sehr weitgehenden Umfang auf fremde Arbeitskräfte stützen. Ich sehe hierin eine gewisse Gefahr für die Zukunft, denn es können Umstände eintreten, dass diese fremden Arbeits-kräfte eines Tages unserer Wirtschaft nicht mehr im notwendigen Masse zur Verfügung stehen.

Als eine der nächsten Aufgaben wird sich wohl die Neufassung des Gewerbegesetzes stellen. Bei der Behandlung dieser Frage wird man trachten müssen, dass das Gesetz sowohl den gesamten Interessen des Gewerbes und des Staates als auch dem Prinzip der wirtschaftlichen Freiheit Rechnung trägt.

In dieser Sessionsperiode wird auch das Problem einer Revision des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung zu behandeln sein. Die fortschreitende Teuerung veranlasst eine Novellierung dieses Gesetzes, doch muss gleichzeitig darauf Bedacht genommen werden, dass sich diese Revision im Rahmen des sowohl versicherungstechnisch, als auch wirtschaftlich Tragbaren hält.

Abschliessend möchte ich noch auf ein Problem weisen, das mir für die Jugend unseres Landes wichtig zu sein scheint. Die immer mehr ansteigenden Bodenpreise machen es den jungen Bürgern unseres Landes, die einen eigenen Haushalt gründen wollen, schwer oder sogar manchmal unmög-lich, den für den Bau eines Eigenheimes notwendigen Grund zu erwerben. Man wird sich die Frage überlegen müssen, ob nicht die einzelnen Gemeinden bestimmte Grundflächen, solange deren Preise noch nicht zu hoch sind, ankaufen sollten, um diese später dann Gemeindebürgern, die einen Hausstand gründen, zu einem tragbaren Preis weiterzugeben. Es wäre daran zu denken, dass vielleicht das Land jenen Gemeinden, die für solche Ankäufe die notwendigen Mittel nicht besitzen, durch Darlehen an die Hand geht. Diese Darlehen könnten dann nach dem Weiterverkauf der Böden verrechnet werden.

Nun wünsche ich Ihnen, meine Herren Abgeordneten, für Ihre verantwortungsvolle Arbeit den Segen Gottes und erkläre die diesjährige Sessionsperiode des Landtages gemäss Artikel 54 der Verfassung für eröffnet.

27. Juni 1962

Thronrede, Fürst Franz Josef II.

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Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 27. Juni 1962



Anlässlich der Eröffnung der Legislaturperiode des neugewählten Landtages will ich als Thema meiner Ansprache einige Fragen und Aufgabenbereiche nennen, die ich als wichtig betrachte und mit denen wir uns werden befassen müssen.

Bevor ich die einzelnen Abschnitte meiner Rede näher erörtere, möchte ich betonen, dass die erste Voraussetzung, um Ihrer Arbeit den gewünschten Erfolg zu sichern, in einer aufrichtigen und verständnisvollen Zusammenarbeit im Interesse unseres Landes liegt Dieses Interesse betrachten Sie ja alle als Ihr Ziel und über die Wege, dorthin zu gelangen, wird bestimmt ein Einverständnis gefunden werden. Diese Eintracht ist gerade jetzt besonders notwendig in Ansehung der Bedeutung einzelner Fragen und Aufgabenbereiche für unser Land.

Zum Unterschied von früher wird in den kommenden Jahren das Verhältnis Liechtensteins zur Aussenwelt an Bedeutung stark zunehmen. Schon in den letzten Jahren haben sich Landtag und Regierung mit den Fragen der europäischen Integration befassen müssen und unser Land konnte sich, dank der zwischen uns und der Schweizerischen Eidgenossenschaft bestehenden Verträge, unter Zustimmung aller Partner der EFTA dieser Letzteren anschliessen. Im Zuge der Weiterentwicklung der EWG haben nun die Partner der EFTA Schritte unternommen, um in einer, den speziellen Voraussetzungen der einzelnen Staaten angemessenen Form mit der EWG arbeiten zu können. Dieser ganze hiemit verbundene Fragenkomplex berührt unser Land in hohem Masse und es kann dieses Problem nicht ernst genug genommen werden. Aber wir stehen mit diesen Sorgen nicht allein. Bald sind es 30 Jahre, dass wir mit der Schweiz eine Zoll- und Wirtschaftsunion geschlossen haben. In dieser Zeit ist der Vertrag, dank des Verständnisses der Schweiz und der Freundschaft beider Länder, lebendige Wirklichkeit geworden. Unsere beiden Staaten haben für Europa den Beweis geliefert, dass ein enger wirtschaftlicher Zusammenschluss die Wahrung und Achtung der Souveränität sowie des ungestörten politischen Eigenlebens des schwächeren Partners nicht ausschliesst. Dies gibt uns Mut und Zuversicht für die künftige Entwicklung und ich bin überzeugt, dass wir in enger Verbundenheit mit der Schweiz zu einer befriedigenden Lösung kommen werden.

Auf dem Gebiete der Innenpolitik sehe ich die Notwendigkeit, einen erhöhten Schutz unserer Verfassung im Gesetze zu verankern. Die Erfahrung hat gezeigt, dass auf diesem Gebiet eine Gesetzeslücke besteht, die eine effektive Gefährdung unseres Staatsgrundgesetzes bedeutet. Es muss vorgesorgt werden, dass die Verfassung nur aus besonders gewichtigen Gründen und nach eingehender Überlegung abgeändert werden kann. So wie bei einer Änderung der Verfassung durch den Landtag eine qualifizierte Mehrheit bereits gefordert wird, wäre eine ähnliche Bestimmung für eine durch Volksinitiative angestrebte Verfassungsänderung zu erlassen. Denn es ist sinnwidrig, wenn im Wege des Referendums, welches nur eine relative Mehrheit erfordert, Bestimmungen der Verfassung abgeändert werden können. Es wäre sonst, wie in der Vergangenheit, möglich, dass ein Referendum, welches für die Lösung zweitrangiger Fragen gestartet wurde, nebenbei auch eine Verfassungsänderung einschliesst.

Die industrielle Entwicklung unseres Landes hat in den letzten Jahren eine ungewöhnliche Aufwärtsentwicklung genommen. Der Export unserer Industrieprodukte hat einen Umfang erreicht, den man sich vor wenigen Jahren noch nicht vorstellen konnte. In diesem Zusammenhang muss ich aber mit Bedauern feststellen, dass die Landwirtschaft unserer Heimat, die durch Jahrhunderte das Rückgrat der Wirtschaft bildete, immer mehr einem Schrumpfungsprozess unterliegt. Trotz aller industrieller Prosperität unserer Wirtschaft dürfen wir nicht vergessen, dass eine gesunde Landwirtschaft für die Zukunft unseres Landes auch weiterhin von grosser Bedeutung ist. Es wird Aufgabe der Regierung und des Landtages sein, durch gesetzliche Massnahmen die Zukunft unserer Landwirtschaft zu sichern. Die Gesundung der Landwirtschaft wird nicht durch eine uferlose Subventionswirtschaft möglich sein, die sich weder unser Land leisten kann, noch die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung in Europa zulassen wird, sondern durch konstruktive Massnahmen. Die Programme der beiden Parteien, die im Landtag vertreten sind, decken sich ja zu einem Grossteil und es sollte nicht zu schwer sein, dieses Postulat einer vernünftigen Lösung zuzuführen.

Auf sozialem Gebiet ist durch die Arbeit des Landtages in den letzten Jahren ein grosser Schritt nach vorwärts getan worden und es scheint mir auf diesem Gebiet das für unser Land Wünschenswerte und Tragbare erreicht zu sein. Denn die Höhe der sozialen Aufwendungen darf nie so weit gehen, dass dadurch die Konkurrenzfähigkeit unserer Industrie gefährdet wird. Der Landtag müsste aber darüber wachen, dass die Leistungen der Sozialversicherung dem immer weiter sinkenden Geldwert angepasst werden. Gleichzeitig sollte man die Tatsache nicht aus dem Auge verlieren, dass in der heutigen Zeit der Konjunktur ein Fonds angelegt wird, der uns einmal helfen könnte, Zeiten wirtschaftlicher Krisen leichter zu überbrücken. Bei der Ausgabenpolitik des Staates besteht die Notwendigkeit, Reserven anzulegen.

In kurzen Worten soll noch hingewiesen werden auf verschiedene Aufgaben, die der letzte Landtag verhindert war, einer Lösung zuzuführen. Es wäre hiebei an ein schon auf mehrere Jahre zurückgehendes Postulat, nämlich die Gebührenordnung zu denken, welche den veränderten Erfordernissen unserer Wirtschaft entsprechend einheitlich aufgebaut werden sollte. Ebenso harrt der Gesetzesentwurf über die nichtkatholischen Religionsgesellschaften der Fertigstellung; nachdem die Vorarbeiten in den Kommissionen die Frage für eine Lösung reif gemacht haben. Weiters hat sich auf dem Gebiet des Schulwesens in unserem Lande in den vergangenen 33 Jahren so viel geändert, dass eine Neufassung des Gesetzes unter grundsätzlicher Beibehaltung der bestehenden Ordnung angezeigt wäre.

Ein reich gefülltes Mass von Arbeit und Problemen, von denen nur einige hier aufgezeigt wurden, harren der Lösung. Gehen Sie, meine Herren Abgeordneten, an diese Arbeit heran im Vertrauen auf die Hilfe des Hl. Geistes, und es wird Ihnen der Segen Gottes nicht fehlen.

Ich erkläre hiemit die Legislaturperiode des Landtages für eröffnet und wünsche Gottes Schutz und Segen für Ihre Arbeit.
13. April 1961

Thronrede, Fürst Franz Josef II.

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Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 13. April 1961


Den Anlass der Eröffnung der neuen Sessionsperiode des Landtages möchte ich benützen, um einige Worte an Sie zu richten.

In den vergangenen Jahren hat der Landtag eine ganze Reihe von Gesetzeswerken verabschiedet, die der sozialen Besserstellung des Volkes dienen sollen. In erster Linie denke ich hieran das neue Steuergesetz und die Gesetze betreffend die AHV die Invalidenversicherung, die allgemeinen Kinderzulagen, die Finanzierung der Eigenheime sowie an das Gesetz, das die Stipendienordnung neu regelt Wir verdanken den obgenannten Gesetzen sowie der Angleichung des liechtensteinischen Lohnniveaus an das der Schweiz, dass der soziale Status unseres Volkes der jetzigen Zeit entspricht. Man wird auch in Zukunft die soziale Entwicklung im Auge behalten müssen, doch erscheinen mir neue gesetzliche Massnahmen bis auf weiteres nicht erforderlich. Wir legen ja allen Wert darauf, dass die Eigenentwicklung des Individuums erhalten bleibt und diese Möglichkeit nicht durch ein Übermass von sozialen Vorschriften verbaut wird. Diese Eigenentwicklung bedeutet, die Verantwortung des Einzelnen für seine Existenz zu arbeiten und für seine Familie zu sorgen. Die Sozialgesetzgebung soll daher nur soweit gehen, dass der Einzelne vor Gefahren oder unabwendbaren Ereignissen geschützt wird. Dafür spricht auch noch eine andere Erwägung. Unsere Industrie ist darauf angewiesen, den weitaus überwiegenden Teil ihrer Erzeugnisse auszuführen. Um so mehr muss deshalb darauf gesehen werden, dass die Industrieprodukte nicht durch eine übertriebene und ungerechtfertigte Sozialgesetzgebung zu teuer werden und so im internationalen Konkurrenzkampf ins Hintertreffen geraten.

Es ist begrüssenswert, dass man bei dem in unserem Lande herrschenden Wohlstand auch daran denkt, beizutragen an das grosse Werk der Hilfeleistung an die sozial unterentwickelten Völker. So hat der Landtag im vergangenen Jahre einen Betrag von hunderttausend Schweizerfranken der Universität Fribourg zur Verfügung gestellt, um Studenten aus unterentwickelten Ländern das Studium zu ermöglichen. Im Budget des laufenden Jahres haben wir einen Betrag von fünfzigtausend Schweizerfranken vorgesehen als Beihilfe für eine Missionsschule in Angola. Das Volk von Liechtenstein soll daran denken, dass Gott demjenigen hundertfachen Lohn verspricht, der dem Bedürftigen hilft.

Ich möchte abschliessend noch auf einige Aufgaben der Gesetzesgebung hinweisen, deren Bearbeitung bald durchzuführen wäre. Unsere Konkursordnung und das Gebührengesetz stammen aus dem Jahre 1809 und entsprechen trotz wiederholter Novellen in keiner Weise mehr den heutigen Erfordernissen. Das Feuerpolizeigesetz und die Feuerlöschordnung sind fast 100 Jahre alt und ebenfalls nicht mehr zeitgemäss. Verschiedene Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches entsprechen auch nicht mehr und wären durch Gesetze, die den Forderungen der heutigen Welt angepasst sind, zu ersetzen. Es ist schliesslich auch noch hinzuweisen auf die neue Geschäftsordnung für den Landtag, deren Schaffung ich für wertvoll und begrüssenswert halte.

Wir hoffen, dass Gott auch in diesem Jahre unsere Arbeit für das Land segnet, wofür wir eben in der Heiligen-Geist-Messe gebetet haben.

Ich erkläre somit die diesjährige Sessionsperiode des Landtages gemäss Artikel 54 der Verfassung für eröffnet.
13. April 1961

Thronrede, Fürst Franz Josef II.

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Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 13. April 1961



Den Anlass der Eröffnung der neuen Sessionsperiode des Landtages möchte ich benützen, um einige Worte an Sie zu richten.

In den vergangenen Jahren hat der Landtag eine ganze Reihe von Gesetzeswerken verabschiedet, die der sozialen Besserstellung des Volkes dienen sollen. In erster Linie denke ich hieran das neue Steuergesetz und die Gesetze betreffend die AHV die Invalidenversicherung, die allgemeinen Kinderzulagen, die Finanzierung der Eigenheime sowie an das Gesetz, das die Stipendienordnung neu regelt Wir verdanken den obgenannten Gesetzen sowie der Angleichung des liechtensteinischen Lohnniveaus an das der Schweiz, dass der soziale Status unseres Volkes der jetzigen Zeit entspricht. Man wird auch in Zukunft die soziale Entwicklung im Auge behalten müssen, doch erscheinen mir neue gesetzliche Massnahmen bis auf weiteres nicht erforderlich. Wir legen ja allen Wert darauf, dass die Eigenentwicklung des Individuums erhalten bleibt und diese Möglichkeit nicht durch ein Übermass von sozialen Vorschriften verbaut wird. Diese Eigenentwicklung bedeutet, die Verantwortung des Einzelnen für seine Existenz zu arbeiten und für seine Familie zu sorgen. Die Sozialgesetzgebung soll daher nur soweit gehen, dass der Einzelne vor Gefahren oder unabwendbaren Ereignissen geschützt wird. Dafür spricht auch noch eine andere Erwägung. Unsere Industrie ist darauf angewiesen, den weitaus überwiegenden Teil ihrer Erzeugnisse auszuführen. Um so mehr muss deshalb darauf gesehen werden, dass die Industrieprodukte nicht durch eine übertriebene und ungerechtfertigte Sozialgesetzgebung zu teuer werden und so im internationalen Konkurrenzkampf ins Hintertreffen geraten.

Es ist begrüssenswert, dass man bei dem in unserem Lande herrschenden Wohlstand auch daran denkt, beizutragen an das grosse Werk der Hilfeleistung an die sozial unterentwickelten Völker. So hat der Landtag im vergangenen Jahre einen Betrag von hunderttausend Schweizerfranken der Universität Fribourg zur Verfügung gestellt, um Studenten aus unterentwickelten Ländern das Studium zu ermöglichen. Im Budget des laufenden Jahres haben wir einen Betrag von fünfzigtausend Schweizerfranken vorgesehen als Beihilfe für eine Missionsschule in Angola. Das Volk von Liechtenstein soll daran denken, dass Gott demjenigen hundertfachen Lohn verspricht, der dem Bedürftigen hilft.

Ich möchte abschliessend noch auf einige Aufgaben der Gesetzesgebung hinweisen, deren Bearbeitung bald durchzuführen wäre. Unsere Konkursordnung und das Gebührengesetz stammen aus dem Jahre 1809 und entsprechen trotz wiederholter Novellen in keiner Weise mehr den heutigen Erfordernissen. Das Feuerpolizeigesetz und die Feuerlöschordnung sind fast 100 Jahre alt und ebenfalls nicht mehr zeitgemäss. Verschiedene Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches entsprechen auch nicht mehr und wären durch Gesetze, die den Forderungen der heutigen Welt angepasst sind, zu ersetzen. Es ist schliesslich auch noch hinzuweisen auf die neue Geschäftsordnung für den Landtag, deren Schaffung ich für wertvoll und begrüssenswert halte.

Wir hoffen, dass Gott auch in diesem Jahre unsere Arbeit für das Land segnet, wofür wir eben in der Heiligen-Geist-Messe gebetet haben.

Ich erkläre somit die diesjährige Sessionsperiode des Landtages gemäss Artikel 54 der Verfassung für eröffnet.
28. März 1960

Thronrede, Fürst Franz Josef II.

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Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 28. März 1960


Anlässlich der Eröffnung der diesjährigen Session des Landtages möchte ich über einige wichtige Probleme und Aufgaben zu Ihnen sprechen, mit welchem Sie sich in der nächsten Zeit befassen müssen.

Im abgelaufenen Jahr hat der Landtag durch die Beschlussfassung betreffend das Invalidengesetz und die Erhöhung der AHV-Renten wichtige soziale Fragen einer Lösung zugeführt. Hiemit sind soziale Probleme, die unser Land bewegten, positiv behandelt worden und die Sozialgesetzgebung hat jenen Stand erreicht, den unser Land benötigt

Dagegen wird es notwendig sein, durch die Novellierung der Steuergesetzgebung Liechtensteins auch in Steuerfragen jenen Status sozialer Gerechtigkeit zu geben, der den heutigen Zeiten angepasst ist. Die Vorarbeiten hiezu sind soweit gediehen, dass es dem Landtag möglich sein dürfte, diese schon durch mehrere Jahre sich hinziehende Angelegenheit in der jetzigen Session zu erledigen.

Einer der ersten Traktandenpunkte, die Ihnen, meine Herren Abgeordneten, zur Beschlussfassung vorgelegt werden wird, ist die Ratifizierung des Einbezuges Liechtensteins in die kleine Freihandelszone. Durch diesen Schritt beginnt für die Wirtschaft Liechtensteins ein neuer Zeitabschnitt. Durch bald vier Jahrzehnte war die Entwicklung unserer Wirtschaft gekennzeichnet durch die Verträge, welche wir mit der Schweizer Eidgenossenschaft abgeschlossen haben. Diese Wirtschaftsunion hat sich für Liechtenstein in einer ausgesprochen glücklichen Form ausgewirkt und ihr Bestehen, das sich zu einem Verhältnis enger Freundschaft entwickelte, erfüllt uns Liechtensteiner stets mit Dankbarkeit. Durch den Beitritt Liechtensteins zur EFTA werden unsere engen Beziehungen zur Schweizer Eidgenossenschaft nicht gelockert, und ich möchte der Hoffnung Ausdruck geben, dass sich unsere Wirtschaft auch im Rahmen der neuen, grösseren Wirtschaftsgemeinschaft in gleicher Weise weiterentwickelt wie bisher.

Weitere wichtige Aufgaben des Landtages auf wirtschaftlichem Gebiete sehe ich vor allem in der Schaffung eines Bankengesetzes und eines Gesetzes über die Investmentfonds. Die Kleinheit unseres Landes veranlasst uns, der Frage der Neugründung von Bankinstituten ein besonderes Augenmerk zuzuwenden und der Landtag wird der Regierung alle Mittel in die Hand geben müssen, damit diese bei jedem Antrag auf Neugründung einer Bank die Möglichkeit hat, sowohl die Solidität der Antragsteller als auch die Frage, ob diese Gründung für die Wirtschaft unseres Landes notwendig ist, zu prüfen. Was anderseits die Investmentfonds betrifft, so bringt es die Struktur dieser, in den letzten Jahren immer mehrzunehmenden Anlageform mit sich, dass der Staat im Interesse des soliden Rufes unseres Wirtschaftslebens solche Gründungen genau unter Kontrolle halten muss.

Neben diesem, die Wirtschaft unseres Landes berührenden Problem werden Sie sich mit der Schaffung eines neuen Staatsbürgerschaftsgesetzes zu befassen haben. Die Gefahr einer Überfremdung unseres Landes drängt zur Lösung. Es wird zu untersuchen sein, ob man nicht Ausländer, die durch lange Zeit, oft schon durch mehrere Generationen, hier ansässig sind, die Einbürgerung erleichtern kann. Diese Ausländer haben meist hier bei uns tatsächlich eine neue Heimat gefunden, denken und fühlen als Liechtensteiner, in vielen Fällen haben Liechtensteinerinnen in solche Familien hineingeheiratet, und es sollte doch möglich sein, diesen Personenkreis, der der Gesinnung nach schon längst zu uns gehört, nun auch rechtlich in unseren Staatsverband aufzunehmen. Erste Voraussetzung wird natürlich immer sein, in jedem einzelnen Falle die Frage der Würdigkeit einer genauen Prüfung zu unterziehen. Auch für Kinder aus einer Ehe eines Ausländers mit einer Liechtensteinerin, die im Lande geboren und aufgewachsen sind, wären neue Regelungen zu suchen.

Mit dem Wunsche, dass Gottes Segen Ihre Arbeit auch in diesem Jahre begleiten möge, erkläre ich die neue Sessionsperiode gemäss Artikel 54 der Verfassung für eröffnet
18. März 1959

Thronrede, Fürst Franz Josef II.

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Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 18. März 1959


Gemäss den Bestimmungen unserer Verfassung habe ich den Landtag heute zur Eröffnung der diesjährigen Legislaturperiode einberufen und werde zu diesem Anlasse in einigen Worten über spezielle Aufgaben und Probleme sprechen, die sich dem Landtag in dieser Sessionsperiode stellen dürften.

Ich denke dabei vor allem an das Gesetz über die Invalidenversicherung, das dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird. Wir wollen zwar in Liechtenstein nicht jenen übertriebenen Typus des Wohlfahrtsstaates entwickeln, der den Individualismus und schliesslich auch die Freiheit beschränkt/ doch werden wir durch gesetzliche Massnahmen Vorsorge treffen, um den Körperbehinderten wenigstens auf materielle Weise in ihrem Unglück zu helfen. Es ist dies unsere Pflicht als Christen. Zu den Sozialgesetzen/ die in näherer Zeit zur Behandlung kommen werden, gehört auch die Revision der Alters- und Hinterbliebenenversicherung. Der Landtag wird sich dabei vor allem mit der Frage zu befassen haben, bis zu welcher Höhe im Rahmen des Möglichen die auszuzahlenden Renten hinaufgesetzt werden können, eine Angelegenheit, an der grosse Kreise unserer Bevölkerung lebhaft interessiert sind.

Eine weitere Angelegenheit, die in die Zuständigkeit des Landtages fällt, betrifft die rechtliche Stellung nicht katholischer Religionsbekenntnisse in unserem Lande. Im Artikel 37 unserer Verfassung ist die römisch-katholische Kirche als Landeskirche erklärt, doch wird gleichzeitig den Landesbürgern und auch den hier wohnenden Ausländern die Bekenntnisfreiheit garantiert. Da in der letzten Zeit infolge des Zuzuges zahlreicher Ausländer die Gruppe andersgläubiger Christen sich in unserem Lande vergrösserte, so besteht von dieser Seite der begreifliche Wunsch, eine finanziell und rechtlich gesicherte Grundlage zu haben, um ihr Bekenntnis leichter ausüben zu können. Infolgedessen werden finanzielle, pädagogische und standesamtliche Fragen abzuklären sein.

In dieser Sessionsperiode wird auch die viel besprochene Abänderung unseres Steuerrechtes den Landtag beschäftigen. Da die Zeit für eine den wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten entsprechende Neufassung des Gesetzes offensichtlich noch nicht da ist, so sollte eine Novellierung wenigstens die steuerliche Besserstellung der wirtschaftlich schwachen Kreise und eine entsprechende steuerliche Entlastung der Familien bringen. Der Ausfall an Steuer müsste dann durch eine gewisse Mehrbelastung der finanziell Stärkeren hereingebracht werden.

Im Rahmen des im vergangenen Jahre beschlossenen Jugendschutzgesetzes wird sich die Notwendigkeit ergeben, einen Fachjuristen bei der Regierung anzustellen, der den im genannten Gesetze umschriebenen Aufgabenkreis zu bearbeiten hat Es wird hiebei im Zusammenhang mit der bereits angelaufenen Verwaltungsreform die Frage abzuklären sein, inwieweit dieser Jurist gleichzeitig für die allgemeinen juristischen Fragen der Landesverwaltung herangezogen werden kann.

Bevor ich meine Ansprache schliesse, möchte ich hinweisen auf die grossen Umgruppierungen, die Jetzt in den gegenseitigen wirtschaftlichen Beziehungen der europäischen Staaten vor sich gehen. Die europäische Wirtschaftsgemeinschaft der sechs Staaten ist bereits in Kraft getreten. Es gibt weite Kreise in Europa, die nicht nur eine enge wirtschaftliche, sondern auch eine engere politische Bindung und Zusammenarbeit aller europäischen Staaten anstreben. Unser Land hat auf der Basis von Staatsverträgen eine wirtschaftliche Union mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft abgeschlossen, die sich - wie wir alle wissen - für die Wirtschaft unseres Landes in ausgesprochen positiver Form auswirkt. Die berechtigten Interessen Liechtensteins wurden in den fast vier Jahrzehnten des Bestehens unserer Wirtschaftsunion von der um so viel stärkeren Schweiz immer in der loyalsten Form berücksichtigt Falls die Entwicklung zur Zusammenarbeit der europäischen Staaten weitergeht wird der Entschluss Liechtensteins, welchem der neuen Wirtschaftsräume es sich anschliesst, zweifellos unter Berücksichtigung der so fruchtbaren Verbindung mit der Schweiz getroffen werden. Es wird aber Sache der Staatsführung sein, darauf zu achten, dass Liechtenstein in diesen neuen Gruppierungen den ihm zukommenden Platz als souveräner Staat einnehmen kann.

Ich wünsche dem Landtag für die neue Sessionsperiode Gottes Segen und den Beistand des Heiligen Geistes und erkläre die diesjährige Legislaturperiode für eröffnet.
31. März 1958

Thronrede, Fürst Franz Josef II.

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Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 31. März 1958


Die Eröffnung der Sessionsperiode des neugewählten Landtages ist der gegebene Anlass, um sich an einige für unser Land wichtige Fragen zu erinnern.

Das Leben geht immer weiter und findet daher eine Weiterentwicklung aller gesellschaftlichen - seien es soziale oder wirtschaftliche - Probleme statt. Der Staat muss sich dessen bewusst bleiben und seine Gesetzgebung in gewissen Belangen immer wieder nach Ablauf einer Anzahl von Jahren diesen Gegebenheiten anpassen. Wenn das übersehen wird, können sowohl die Interessen des Einzelnen als auch die der Allgemeinheit Schaden leiden. Es trifft auch für diesen Fall das Sprichwort zu: Wer rastet, der rostet. Das Volk von Liechtenstein mit seinem gesunden Sinn für das Reale ist sich dessen im allgemeinen bewusst. Aus diesem Grunde haben auch die politischen Parteien es für notwendig gehalten, in ihr Wahlprogramm die wichtigen, einer Lösung harrenden Fragen aufzunehmen. Diese Einstellung der Öffentlichkeit verleiht wohl die sichere Hoffnung, dass die zu lösenden wichtigen Aufgaben in den nächsten Jahren sachlich und ernsthaft behandelt werden und dann eine für die Allgemeinheit befriedigende Erledigung finden. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn unberechtigte Interessen - sowohl parteipolitische als auch Einzel- oder Gruppeninteressen - bei der Behandlung der betreffenden Gesetze zurückgedrängt werden.

Als wichtige Fragen, deren Lösung in den nächsten Jahren erfolgen muss, möchte ich zwei Probleme hervorheben.

Seit einigen Jahren bildet die moderne Gestaltung des Steuergesetzes einen Streitpunkt der verschiedensten Gruppen- und Einzelinteressen, die zwar nach aussen mit lauter Stimme das Interesse der Allgemeinheit proklamieren, in Wirklichkeit oft aber nur an ihre eigene Interessensphäre denken. Die seit den letzten Jahrzehnten eingetretene wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung verlangt, ein Steuergesetz, das sowohl fiskalisch als auch wirtschaftlich und sozial seine Aufgabe erfüllt. Den sozialen Anforderungen entspricht das Steuergesetz, wenn die wirtschaftlich Schwächeren ja nach ihrem Einkommen und Vermögen entweder ganz befreit sind von den Steuern - wie der Einkommens- und Vermögenssteuer - oder einer geringeren Progression unterliegen. Sozialgesellschaftlich ist das Steuergesetz richtig konzipiert, wenn auch bei den Vermögenden und selbst bei den Reichsten die Progression verschieden abgestuft wird. Der Besteuerte, welcher minderjährige oder noch studierende Kinder zu erhalten hat, soll vom Gesetz günstiger behandelt werden als der Unverheiratete oder Kinderlose. Diese sozialgesellschaftlichen Richtlinien erfordern keine bedeutende Heraufsetzung der Progression in den hohen Einkommens- und Vermögensklassen/ selbst bei den Unverheirateten oder Kinderlosen. Die Hoheitsverwaltung in einem kleinen Lande wie Liechtenstein ist nämlich im Verhältnis zu grossen Ländern so einfach, dass der Geldbedarf der öffentlichen Hand pro Kopf der Bevölkerung bedeutend geringer ist. Wenn die Steuern stets nur so hoch festgesetzt werden, als es der unbedingt notwendige Geldbedarf des Staates und der Gemeinden erfordert, wird unsere Wirtschaft nicht wie in anderen Ländern durch übertriebene Steuern in ihrer gesunden Entwicklung gestört werden. Bei uns sollte auch in Zukunft das Prinzip herrschen, dass ein sozialer Ausgleich herbeigeführt wird durch die wirtschaftliche Besserstellung des Armen und nicht durch weitgehende Konfiskation des Einkommens und Vermögens der Reichen infolge unberechtigt hoher Steuern. Das Steuergesetz wird auch nur dann seine Aufgabe erfüllen, wenn es wirklich modern und klar abgefasst ist Die mit der Handhabung des Gesetzes betrauten Behörden haben nur dann die Möglichkeit, nach den tatsächlichen Vermögens- und Einkommensverhältnissen zu besteuern und nicht nach willkürlichen Annahmen.

Die zweite wichtige Frage, welche einer Lösung harrt, ist der Ausbau des höheren Schulwesens in unserem Lande. Diese Frage teilt sich in zwei Probleme/ und zwar soll einerseits das Stipendienwesen neu geordnet, anderseits Vorsorge getroffen werden, dass der begabte Landesbürger die Möglichkeit hat, hier im Lande eine höhere Schule zu besuchen. Zur Frage der Studienbeihilfe ist darauf hinzuweisen, dass es dem begabten Minderbemittelten von Seiten des Staates ermöglicht wird, sich die seinem Talent und seiner Neigung angemessene Bildung zu beschaffen. Staatliche Studienbeihilfen sollen nicht nur für Mittel- und Hochschulen ausgerichtet werden, sondern auch für höhere Fachschulen aller Art. Die Behörden werden hiebei genau zu untersuchen haben, ob wirklich eine Bedürftigkeit vorliegt und auch, ob die bisherigen Leistungen des Bewerbers in der Normalschule seine besondere Eignung zum höheren Studium erweisen. Was nun das höhere Schulwesen an sich betrifft, wäre es wünschenswert, dass dem Studierenden hier im Lande jene Ausbildungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, welche ihm zum Eintritt in eine Hochschule im Auslande befähigen.

Neben diesen zwei wichtigen und in gewisser Beziehung auch dringenden Aufgaben gibt es noch eine Reihe anderer, deren Behandlung in den nächsten Jahren wünschenswert ist Ich weise auf eine Invalidenversicherung als Ausbau unserer Sozialgesetzgebung sowie auf die Weiterführung und den Abschluss der Kodifizierung und Modernisierung unserer Gesetze hin.

Wir haben vor kurzem in der Kirche zu Gott gebetet und wollen es auch in der Zukunft tun, auf dass Er die Arbeit des Landtages und der Behörden ebenso segne wie in den abgelaufenen Jahren.

Ich erkläre hiermit die Sessionsperiode des Landtages gemäss Artikel 54 der Verfassung für eröffnet.
12. November 1957

Thronrede, Fürst Franz Josef II.

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Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 12. November 1957


Die politischen Differenzen, die nach den letzten Landtagswahlen entstanden sind und in der Presse ihren Ausdruck in einer Form finden, die unser Ansehen schädigt, erfüllen mich mit Sorge.

Ein Andauern dieser politischen Lage oder gar noch ihre Verschärfung können meiner Überzeugung nach schwerwiegende Folgen für unser Land haben, in dessen Interesse einzig eine loyale Zusammenarbeit der Parteien liegt Die verschiedene Auslegung der bestehenden Gesetze über das Wahlrecht und Wahlverfahren scheint mit die Ursache der gegenwärtigen Krise zu sein. Es besteht aber die Gefahr, dass bei Neuwahlen unter Geltung der bestehenden Wahlvorschriften sich ein Gleiches wiederholt Ich möchte deshalb den dringenden Wunsch äussern, dass die aus der Neuwahl vom 1. September 1957 hervorgegangenen Abgeordneten die ihnen durch die Verfassung auferlegten Pflichten getreu ihrem zu leistenden Eide und ihrer Überzeugung erfüllen. Als eine dringliche Aufgabe des neuen Landtages betrachte ich gerade die Schaffung eines klaren Wahl- und Wahlverfahrensgesetzes, das divergierenden Auslegungen keinen Raum mehr lässt So wie ich es vor einigen Tagen den Herren der beiden Parteien sagte, ist eine Auflösung des Landtages, bevor diese Voraussetzungen geschaffen sind, zwecklos und sollte daher von mir nicht erwartet werden. Es kann nicht der Sinn einer Verfassung sein, die sich demokratisch nennt, dass der Fürst aufgerufen wird zu intervenieren, weil die Vertreter des Volkes im Landtag infolge parteipolitischer Meinungsverschiedenheiten nicht zusammenarbeiten wollen. Es wäre ein Verdienst der Parteien, wenn sie sich ungesäumt der oben genannten Aufgabe zuwenden, anstatt weiter über die Auslegung eines revisionsbedürftigen Gesetzes zu streiten. Der gemeinsame Wille, die Ursache der heutigen Krise zu beseitigen, sollte auch die Krise selbst zu überwinden vermögen.

Mein eindringlicher Appell an das Verantwortungsbewusstsein aller Abgeordneten geht deshalb zusammenfassend dahin,

1. die Arbeit im Landtage ehestens zu beginnen;

2. die Regierung neu zu bestellen;

3. ein klares Wahl- und Wahlverfahrensgesetz zu schaffen und dann,

4. wenn ein Bedürfnis dazu besteht, auf dem gesetzmässigen Wege Neuwahlen durchzuführen.



Ich fordere Sie nachdrücklich auf, diesem meinem Wunsche nachzukommen, der ausschliesslich von der Sorge um das Wohl des Landes diktiert ist.
18. März 1957

Thronrede, Fürst Franz Josef II.

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Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 18. März 1957


Nach den Bestimmungen unserer Verfassung wird unser Volk im heurigen Jahre den Landtag neu wählen. Aus diesem Grunde wird die jetzige Sessionsperiode nur kurze Zeit dauern und Sie werden die Gelegenheit haben, sich in der kommenden Session mit neuen und grösseren Problemen zu befassen. Es scheint daher angemessen, erst bei der Erffnung des neugewählten Landtages über einige für unser Land wichtige Fragen zu sprechen.

Gemäss Art. 74 der Verfassung erkläre ich hiermit den Landtag für eröffnet.
20. März 1956

Thronrede, Fürst Franz Josef II.

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Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 20. März 1956


Das 150-jährige Jubiläum unserer Souveränität welches in diesem Jahre gefeiert wird, veranlasst mich, die Eröffnung der neuen Sessionsperiode des Landtages zu benutzen, um über unsere Eigenstaatlichkeit einige Worte zu sprechen.

Das Heilige Römische Reich deutscher Nation, dem Liechtenstein angehörte, war ein Bundesstaat, in welchem die Gliedstaaten, die seit dem westfälischen Frieden die Landeshoheit erhalten hatten, unter der Oberhoheit der deutschen Kaiserkrone standen. Der 1806 auf den Trümmern des Heiligen Römischen Reiches gegründete Rheinbund fasste alle deutschen Staaten ausser Österreich und Preussen zu einem Staatenbund zusammen, welcher von den formell mit voller Souveränität ausgestatteten Gliedstaaten gebildet wurde.

Die Souveränität beinhaltet nach aussen die volle rechtliche Unabhängigkeit und nach innen die Macht des Staates, das Leben der Staatsbürger selbständig zu regeln. Für unser Volk bedeutete die Erlangung der Souveränität sowohl gegenüber der Umwelt als auch innenpolitisch eine bemerkenswerte Entwicklung gegenber dem früheren Zustand. Liechtenstein wurde gleichberechtigt mit allen anderen souveränen Staaten und formell frei von jeder überstaatlichen Bindung oder Verpflichtung. Als innenpolitische Folge der erlangten Souveränität ergab sich die Notwendigkeit des Ausbaues der Verfassung. Zur Zeit der Gründung des Rheinbundes war Liechtenstein eine absolute Monarchie, in der die Souveränität allein bei der Krone ruhte, wenn auch Institutionen, wie das Amt der Landammänner, als Garanten der persönlichen Rechte des Bürgers bestanden. Anlässlich der Gründung des Deutschen Bundes 1815 übernahmen die Gliedstaaten die Verpflichtung, eine moderne Verfassung einzuführen, in deren Folge Fürst Johann l. am 9. November 1818 die landständische Verfassung erliess. Es war dies der erste Schritt zur Schaffung einer Volksvertretung. Vierundvierzig Jahre später erliess mein Grossonkel Johannes die konstitutionelle Verfassung, welche auf dem Grundsatz der Gewaltenteilung beruhte. Träger der Souveränität waren der Landesfürst und das Volk Dasselbe Prinzip war massgebend bei der Schaffung der neuen Verfassung von 1921, welche im öffentlichen Leben unseres Landes die Entwicklung der demokratischen Grundsätze zum endgültigen Abschluss brachte.

Unser Land ist wie jeder Staat die Gemeinschaft aller Bürger des Landes und man kann daher mit Fug und Recht in gewisser Beziehung Parallelen ziehen zwischen dem Leben und der Tätigkeit des Staates und des einzelnen Menschen. Wenn ein Mann bei uns grossjährig wird/ so tritt er ein in den Genuss seiner vollen Rechte. Der einzelne Mensch, im vollen Besitz seiner Rechte frei sich zu entscheiden, soll trachten, sich immer weiter emporzuarbeiten und gleichzeitig seiner Umwelt zu dienen zu deren grösserem Wohlergehen. Der Staat erlangt, sowie er souverän wird, auch die Befugnis, seine Rechte voll auszuüben. Daher hat Liechtenstein die Möglichkeit, als souveräner Staat ungehindert nach seinem Willen an der Weiterentwicklung des geistigen und körperlichen Wohles seiner Bürger zu arbeiten. Liechtenstein hat aber als souveräner Staat auch das Recht und die Pflicht, mitzuarbeiten am Wohle der Völkergemeinschaft. Wenn unser Land als kleiner Staat zu dieser Aufbauarbeit materiell wenig beitragen kann, so hat es doch die Möglichkeit und gleichzeitig auch die Pflicht, einen moralischen Beitrag hiezu durch seine positive Einstellung und Willensäusserung zu leisten. Ob unser Land diese Berufung zur Förderung des allgemeinen Wohles erfüllt, wie sie jeder Staat nach der von Gott gewollten Weltordnung hat, wird davon abhängen, wie sich der einzelne Liechtensteiner zu seinen Pflichten als Staatsbürger einstellt. Mein Wunsch zum Gedenktag der Eigenstaatlichkeit lautet dahin/dass begleitet von Gottes Segen, diese Mitarbeit des liechtensteinischen Bürgers am staatlichen Leben sich immer wirksamer gestaltet.

Ich erkläre somit die diesjährige Sessionsperiode des Landtages gemäss Artikel 54 der Verfassung für eröffnet
05. April 1955

Thronrede, Fürst Franz Josef II.

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Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 5. April 1955


Gemäss den Bestimmungen unserer Verfassung habe ich Sie heute zur Erffnung der diesjährigen Sessionsperiode einberufen. Diese Gelegenheit gibt mir Anlass, über eine grundsätzliche Frage zu sprechen, welche nicht nur das politische, sondern auch das wirtschaftliche und soziale Leben unseres Volkes direkt und indirekt zutiefst bewegt, nämlich über die Frage der demokratischen Staatsform.

Wir haben erlebt, dass in den letzten Jahrzehnten in Europa und auf anderen Kontinenten demokratische Regierungsformen von einer totalitären Staatsform abgelöst wurden, und zwar nicht deshalb, weil das eine nach aufwärts führende Entwicklung bedeutet, sondern wegen des Versagens der betreffenden Völker oder grosser, oder politisch einflussreicher Teile dieser Völker. Eine demokratische Staatsform bedeutet, wie es das Wort Demokratie schon betont, dass die Macht beim Volk liegt, dass das Volk seine politischen Geschicke selbst leitet. Auch in einer konstitutionellen Monarchie, wie es Liechtenstein ist, bestimmt und leitet das Volk in weitestgehendem Masse die Politik Selbstregierung durch das Volk bedeutet aber auch für jeden Bürger weitestgehende politische Rechte, die wieder die persönliche, kulturelle, religiöse und wirtschaftliche Freiheit und Gleichberechtigung aller Bürger einschliessen.

Wenn man als freier Mensch mit Erfolg sich selbst regieren will, so liegt darin zwangsmässig die Forderung begründet, dass man sich selbst Schranken auferlegt und Pflichten übernimmt Wirkliche Freiheit ohne Beschränkungen und Verpflichtungen, die der Mensch auf sich nimmt, gibt es nicht, denn sonst entartet die Freiheit in eine Anarchie, die zwangsläufig zur Unfreiheit und Knechtschaft führt. Jeder Bürger und Jede öffentliche private Institution hier im Lande, die sich mit Fragen des öffentlichen Interesses befasst, hat diese Bedingungen zu beachten, sei es nun der Landesfürst, der einzelne Bürger, die Gemeinden, die Behörden und Regierung, der Landtag, die politischen Parteien und wirtschaftlichen Interessenverbände. Wenn ich mich auch einfach begnügen könnte zu sagen: «Fusst Euer Urteil, Liechtensteiner, im politischen Leben auf Grund Euerer christlichen Religion und handelt und lebt im privaten und öffentlichen Leben als Christen, da Ihr dann gute Staatsbürger sein werdet», so möchte ich doch einzelne, mir besonders wichtig erscheinende Punkte betonen.

Der Bürger hat die Pflicht, sich für die Fragen des staatlichen Lebens zu interessieren und soweit es seine physischen, geistigen und wirtschaftlichen Kräfte gestatten, mitzuarbeiten an dessen Gestaltung. Nicht jeder hat die Möglichkeit und Fähigkeiten, Politiker zu werden, aber jeder Bürger kann im täglichen Leben durch Wort und Tat für das eintreten, was nach seiner Ansicht richtig ist, und so mitwirken im Dienste des staatlichen Lebens. Ich brauche, glaube ich, nicht zu betonen, dass die Zeiten der Wahl oder eines Referendums Zeitabschnitte sind, in denen der Liechtensteiner mit besonderem Eifer sich seinen Bürgerpflichten widmen sollte. Der Bürger hat natürlich die Pflicht und das Recht seine Interessen zu wahren. Er soll aber nicht versuchen, unberechtigte Ansprüche und Vorteile auf Kosten des Nebenmenschen und der Allgemeinheit durchzusetzen und so den Staat zu schädigen. Soll das öffentliche Leben in der Zukunft ungestört weitergehen, so brauchen wir eine Jugend, die entschlossen ist und auch den notwendigen idealen Schwung hat, ihre Pflichten als Staatsbürger ganz zu erfüllen, wenn einmal ihre Zeit gekommen ist. Es ist ohne Zweifel eine Aufgabe des Bürgers, seine Kinder zu erziehen und vorzubereiten auf ihre Pflichten im öffentlichen Leben. Der älteren Generation stellt sich die Aufgabe, durch ihr Beispiel der Jugend zu zeigen, wie man als Staatsbürger der Allgemeinheit dienen soll. Der demokratische Staat kann nur weiterbestehen, wenn die Menschen teilnehmen am öffentlichen Leben und aktiv mitarbeiten, sonst stirbt er langsam ab. Unter allen Staatsformen fordert die Demokratie die grösste Hingabe, Interessennahme und Treue von den Bürgern.

In vermehrtem Masse gelten natürlich die Bürgerpflichten gegenüber dem Staat für den Abgeordneten, denn er muss im Auftrag des Volkes das Staatsleben führen und überwachen und erscheint neben dem Staatsoberhaupt und Regierungschef als Repräsentant des Landes und Volkes im In- und Auslande. Der Abgeordnete soll seine Wahl als Auftrag betrachten, sich ständig und intensiv mit den Geschicken des Volkes und Staates zu befassen und zwar unter Hintansetzung persönlicher Gruppen- oder Parteiinteressen. Einzelinteressen dürfen nie zum Schaden der Allgemeinheit durchgesetzt werden. Der Abgeordnete möge sich bewusst sein, dass er nicht als Vertreter einer Partei, sondern des ganzen Landes und Volkes gewählt wird. Die Partei soll für den Abgeordneten eine Hilfe sein für seine Tätigkeit im Dienste der Allgemeinheit, ein Sprachrohr durch ihre Parteiversammlungen und Presse, wenn er ausserhalb des Landtages sein Wort an die Allgemeinheit richtet, und ein Beratungsorgan für ihn, wenn er wichtige Fragen des öffentlichen Lebens bearbeitet. Niemals soll die Partei sich absolute Autorität anmassen gegenüber dem Abgeordneten und ihn zwingen, gegen seine bessere Überzeugung im Landtag zu sprechen und zu handeln. Nicht ohne tieferen Grund betont schon und verpflichtet der Eid den Abgeordneten, im Landtage das Wohl des Vaterlandes ohne Nebenrücksichten nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern. Ein absolutes Parteiregiment im Landtage wäre eine Scheindemokratie und würde den einzelnen Bürger seiner politischen Rechte berauben. Die Existenz von Parteien in einer Demokratie ist bedingt durch die Form, in der die politische Willensbildung zustande kommt Die Parteien können der Allgemeinheit nützliche Dienste leisten, so lange sie sich Schranken in ihrer Tätigkeit auferlegen und nicht versuchen, auf das dem Wesen der Demokratie entsprechende freie politische Leben einen ihm wesensfremden Zwang auszuüben. Wer, wie der Abgeordnete, berufen ist das staatliche Leben zu führen und zu überwachen, wird öfters in Erfüllung seiner Aufgaben unberechtigten Wünschen und Forderungen Einzelner, von Gruppen oder seiner Partei gegenüberstehen und sie nach gewissenhafter Überlegung ablehnen müssen, um nicht das allgemeine Interessen zu verletzen. Auch kann der Bürger, der die Abgeordneten zu seinen politischen Repräsentanten und Führern wählt, mit Recht erwarten, dass sie ihm gegenüber, falls notwendig und selbst wenn es unangenehm wäre, offen die Wahrheit aussprechen, ihn belehren und ermahnen und auch Beschlüsse setzen, die nicht den Gefühlen des Bürgers schmeicheln. Solche Reden und Beschlüsse sind wertvoller und nutzbringender für die Öffentlichkeit als allzuviele sich in Konkurrenz stehende Gunstbezeigungen und freundliche Worte zum Fenster hinaus.

Ich brauche nicht weiter auszuführen, so bekannt ist es der Allgemeinheit, dass ein Staat sich aufbaut auf der Familie als kleinstem aber wichtigstem Baustein, da er zuunterst das Fundament bildet, auf dem alles ruht; eine gesunde christliche Familie ist dafür die Voraussetzung. Ich will aber diesmal auf einen anderen wichtigen Baustein im Gefüge des staatlichen und öffentlichen Lebens hinweisen, nämlich den politischen Selbstverwaltungskörper der Gemeinde. Während in grossen Staaten neben den Gemeinden noch andere politische Selbstverwaltungskörper den staatlichen Aufbau formen, sind es in Liechtenstein nur die Gemeinden allein. Die Gemeinde soll im Kleinen das Leben einer Demokratie darstellen und dem Bürger, der in ihr lebt, an diesem einfacheren und anschaulichen Beispiel zeigen, wie die Demokratie in Wirklichkeit aussieht und funktioniert. Die Gemeinden haben bei uns in Liechtenstein die überaus wichtige Bestimmung, alle Aufgaben zu übernehmen und im eigenen Wirkungsbereich zu lösen, die wohl im Interesse der Allgemeinheit den politischen, öffentlichen Institutionen überbunden werden, die aber nicht unbedingt die Zentrale «Staat» zu erledigen braucht Mit Aufgaben, die nur im Interessenbereich der Gemeinden liegen, sollte sich der Staat überhaupt nicht befassen müssen, ausgenommen als Aufsichts- und Rekursbehörde/ wo es die Lage der Dinge erfordert. Es genügt nicht, wenn die Gemeinden auf ihr Recht und ihre Kompetenzen pochen, sie müssen auch entschlossen sein, die ihnen laut Gesetz zukommenden Pflichten- und Aufgabenbereiche zu erfüllen. Nur wo unbedingt notwendig, hat die politisch und finanziell stärkere Hand des Staates einzugreifen. Ein wirklich demokratisches Leben besteht nur, wenn die Kompetenzen so viel als möglich dezentralisiert und den in der Rangordnung des öffentlichen Lebens weiter unten stehenden politischen Selbstverwaltungskörpern überantwortet werden. Zentralisierung und die damit verbundene Bürokratisierung ist nämlich der Tod der Demokratie.

Es ist meiner Ansicht nach allen Bürgern genau bekannt, und daher nicht notwendig länger auszuführen, dass die Behörden, vor allem die Regierung als oberste Behörde, in der Erfüllung ihrer Arbeit und Pflichten dem Bürger mit gutem Beispiel vorangehen müssen. Als Richtschnur hat der Regierung und den Behörden der Grundsatz strengster Objektivität zu gelten neben gewissenhafter und fleissiger Arbeit. Strengste Objektivität bedeutet, dass bei der Wahrung und Bearbeitung allgemeiner oder privater Interessen die zuständige Behörde bestehende Rechtsgrundsätze achtet und nicht an deren Stelle unberechtigte Voreingenommenheit oder selbstsüchtige Motive des eigenen Gruppen- oder Parteiinteresses treten lässt. Ich glaube/kein normal denkender, rechtschaffener Mensch wird leugnen, dass das öffentliche Leben seinen normalen Gang nicht nehmen kann ohne gewissenhaft arbeitende Behörden.

Als ich vorhin neben dem einzelnen Bürger verschiedene öffentliche und private Institutionen nannte, die sich in Liechtenstein mit Fragen des öffentlichen Interesses befassen, da erwähnte ich auch die Wirtschaftsverbände. Unter dieser Bezeichnung verstehe ich die allgemeinen Interessenverbände, die jeder einen grossen Teil unseres Volkes sowohl nach Anzahl als auch an Wirtschaftsmacht umfassen, wie Gewerbeverband, Arbeiter- und Bauernverein, Industriekammer. Aber ich verstehe unter dieser Bezeichnung auch kleine Gruppen, die enger umgrenzte wirtschaftliche Interessen wahren. Die Wirtschaftsverbände können, und sind auch dazu berufen, in einer Demokratie eine sehr grosse und nützliche Rolle zu spielen. Ein wichtiger Pfeiler, auf dem das demokratische Leben ruht, ist der Grundsatz, dass, soweit es das öffentliche Interesse zulässt, der privaten Initiative freie Bahn gelassen wird. Nur dort/ wo notwendig, soll die öffentliche Hand eingreifen. Es führt nämlich wiederum zwangsläufig zu einer ungesunden Zentralisierung und Verbürokratisierung und damit zum Absterben des demokratischen Lebens mit seinen Freiheitsrechten, wenn man alles oder zumindest möglichst viel der Initiative der öffentlichen Hand zuweist, also bei uns in Liechtenstein dem Lande und den Gemeinden.

Wenn ich jetzt zu Ihnen gesprochen habe über einige Aufgaben und Pflichten des einzelnen Bürgers, des Abgeordneten, der Behörden, der Gemeinden und Wirtschaftsverbände in einer demokratischen Monarchie, so möchte ich noch folgendes hinzufügen. So wie jeder in der Gemeinschaft des Staates seine Pflichten hat, so habe ich solche, und zwar als Landesfürst vielleicht in besonderem Masse. Worin diese Pflichten bestehen, ist in der Verfassung festgelegt wie sie erfüllt werden sollen, sagt einem mit der Hilfe Gottes das Gewissen. Aber der menschlichen Schwachheit, der wir alle unterliegen, ist es eine grosse Hilfe, wenn sich zu den Prinzipien das Vorbild der Pflichterfüllung durch den Nebenmenschen, das Gefühl der Achtung und herzlichen Verbundenheit gesellen. Meine Verantwortung trage ich mit Freude in dem Bewusstsein, dass das Volk von Liechtenstein mit mir verbunden ist in der Liebe zum gemeinsamen Vaterlande.

Ich bitte Gott, er möge unsere Arbeit segnen, dass sie wohlgetan sei und Früchte trage.
22. März 1954

Thronrede, Fürst Franz Josef II.

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Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 22. März 1954


Auf Grund des Art. 54 der Verfassung habe ich den Landtag zur Eröffnung der diesjährigen Sessionsperiode einberufen. Ich will nicht versäumen, zu Ihnen, meine Herren Abgeordneten, einige Worte zu sprechen über Probleme, die mir wichtig scheinen.

Die politische Entwicklung der Welt, wie wir sie vorausschauend überblicken, bleibt weiterhin unsicher. Wenn sich auch die bestehenden Spannungen nicht verschärfen, so zeigen doch die Versuche, vorhandene Konfliktstoffe zu beseitigen, nur sehr geringe Erfolge. Wir Liechtensteiner müssen es daher besonders begrüssen, dass unser Land in enger wirtschaftlicher Verbindung mit der Schweiz steht So haben wir auch, was unsere politische Lage gegenüber dem Ausland anbelangt eine sichere Plattform gefunden. Ich möchte hier betonen/ wie dankbar wir der Schweiz sein müssen, die sich uns gegenüber immer als freundlich gesinnter Nachbar und verständnisvoller Partner bei den Staatsverträgen gezeigt hat. Die Schweiz hat stets in vorbildlicher Weise unsere Interessen gewahrt in allen Belangen, die sie für uns zu führen übernommen hat. Alle Liechtensteiner, gleichgültig welcher politischen Richtung sie angehören, werden sicher in diesem Punkte mit mir gleicher Meinung sein.

Wenn sich auch unsere Volkswirtschaft im Räume der schweizerischen Wirtschaft seit dem ersten Weltkrieg recht gut entwickeln konnte, so dürfen wir nicht vergessen, dass unser Land durch die seinerzeitige Kronenabwertung sein Kapital verloren hat Es ist daher in Liechtenstein nicht so, wie in der Schweiz, eine entsprechende Kapitalreserve vorhanden. Die Staatsrechnung unseres Landes für das Jahr 1953 hat günstig abgeschlossen, doch darf das den Staat ebensowenig wie den Privaten zu unnötigen Geldausgaben verleiten. Ich möchte nur darauf hinweisen/wie ich es schon in den vergangenen Jahren betonte, dass es mir sehr notwendig erscheint, wenn Land und Gemeinden jetzt, soweit möglich, Kapitalreserven anlegen, um etwa kommende Krisen- oder gar Kriegsjahre ohne Schaden durchstehen zu können. Es wird nicht nur unserer Wirtschaft, sondern jedem einzelnen Bürger zugute kommen, wenn Land und Gemeinden in Zeiten der Arbeitslosigkeit als Auftraggeber erscheinen können.

Mit Beginn dieses Jahres ist das Gesetz für die Alters- und Hinterlassenen-Versicherung in Kraft getreten, und es ist zu hoffen, dass die Anfangsschwierigkeiten dieses Instituts nicht zu gross sein werden. Jedenfalls wird es notwendig sein, dass der Landtag mit den Verwaltungsbehörden zusammenarbeitet, damit dieses Gesetz alle Erwartungen, die das Volk daran knüpft, erfüllt.

Ich habe bereits vor zwei Jahren darauf hingewiesen, dass ich die Erlassung eines Jugendschutzgesetzes für wichtig halte. Immer wieder zeigen unerfreuliche Vorkommnisse, wie notwendig die Erlassung eines Gesetzes wäre, das das Gedeihen und die Zukunft unserer Jugend sichert Es ist eine der Hauptaufgaben des modernen Staates, dass ersieh der körperlich, geistig oder sittlich gefährdeten Jugend annimmt und dort, wo die einzelne Familie ihre Pflicht nicht erfüllen kann/ helfend und rettend eingreift. Gerade der christliche Staat muss im Jugendschutz eine seiner vornehmsten Aufgaben sehen, und wir bauen an der Zukunft unseres Volkes, wenn wir unserer Jugend das Beste bieten.

Im übrigen finde ich es begrüssenswert dass der liechtensteinische Landtag grosse Zurückhaltung übt in der Erlassung neuer Gesetze und dass Liechtenstein zum Unterschied von anderen Staaten verschont bleibt von einer Gesetzesinflation. Denn der Privatinitiative soll in wirtschaftlichen Belangen immer der Vorzug gegeben werden, und nur dort, wo diese versagt, muss der Staat eingreifen. Doch lässt es sich nicht vermeiden, dass die Verwaltung des Staates immer schwieriger und umfangreicher wird. Es kommt dann der Zeitpunkt wo die an der Spitze des Staates stehenden, ständig amtierenden Mitglieder der Regierung so viele verschiedenartige Kompetenzen haben, dass für wichtige Arbeiten die notwendige Ruhe fehlt. Hier wäre beizeiten Vorsorge zu treffen einerseits durch eine klare Scheidung der Aufgabenkreise, andererseits durch die Heranziehung einer juristischen Fachkraft für die Regierungskanzlei. Diesem Gedanken hat der Landtag, soviel ich mich erinnere, schon einmal seine Aufmerksamkeit zugewandt. Ich achte sehr die Sparsamkeit in der Staatsverwaltung, muss aber doch darauf hinweisen, dass eine dauernde Arbeitsüberlastung der Regierungsmitglieder nicht möglich sein wird. Gerade die Probleme, die die Magistratspersonen zu lösen haben, sollten mit etwas mehr Ruhe bearbeitet werden können.

Mit dem Wunsche, es möge der Segen Gottes und der Geist der Eintracht Ihre wichtige Arbeit begleiten, erkläre ich die Sessionsperiode 1954 für eröffnet.
09. Juli 1953

Thronrede, Fürst Franz Josef II.

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Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 9. Juli 1953


Als ich den am 15. Februar 1953 gewählten Landtag eröffnete, habe ich einige wichtige und dringende Aufgaben, die auf die Beschlussfassung durch die Volksvertretung warteten, genannt und die Herren Abgeordneten ersucht, das ihnen vom Volke übertragene Mandat zum Wohl von Land und Volk auszuüben. Doch wurde der Landtag gleich zu Beginn seiner Tätigkeit aktionsunfähig infolge der Meinungsdifferenzen bei Bestellung des Verwaltungsrates der Alters- und Hinterlassenenversicherung. Ich habe daher den Landtag aufgelöst und das Volk hat seine Vertretung neu gewählt.

Die Neuwahlen vom 14. Juni haben keine Veränderung in der Zahl der Abgeordneten, die jede der beiden Parteien in den Landtag entsendet, gebracht. Es ist auch nicht anzunehmen, dass die wahlfähige Bevölkerung des Lande bei einer nochmaligen Befragung des Volkswillens ihren Standpunkt ändert.

Unter diesen Verhältnissen bestehen demnach zwei Möglichkelten zur zukünftigen Gestaltung des politischen Lebens. Die eine Möglichkeit, die ich als Staatsoberhaupt dringend empfehle ich die, dass die Parteien sich zur Beilegung des Streites zusammenfinden. Ich bin der festen Überzeugung, dass eine Lösung gefunden werden kann, wenn der Wille vorhanden ist, eine Lösung zu finden und ebenso bin ich der Überzeugung, dass diese Lösung vom Volke gutgeheissen wird, denn das Volk und der Staat verlangen, dass von der Volksvertretung konstruktive Arbeit geleistet wird. Ich appelliere daher an die politischen Parteien, sobald wie möglich eine Lösung der Streitfrage zu bewerkstelligen und auch zu beraten, ob nicht in Anbetracht der noch immer sehr kritischen Weltlage die Notwendigkeit zum Abschluss einer Koalition beste Das Volk erwartet nicht nur, dass die Alters- und Hinterlassenenversicherung in Kraft gesetzt, sondern auch, dass die weitere Arbeit des Parlamentes durchgeführt wird,

Die zweite Möglichkeit, die Artikel 10 der Verfassung vorsieht, ist die Erklärung des Notrechtes» Ich hoffe, dass ich als Landesfürst davon keinen Gebrauch machen muss, aber ich sehe mich veranlasst zu erklären, dass ich den Notstand als gegeben erachte, wenn das heute zusammengetretene Parlament nicht arbeitsfähig ist und ich werde nicht zögern, wenn dies sich ergeben sollte, das Notrecht in Kraft zu setzen. Ich kann als Landesfürst nicht gestatten, dass das Land wegen Meinungsdifferenzen der politischen Parteien Schaden leidet und dass Staatsgeschäfte deswegen nicht erledigt werden können. Ich werde nur sehr ungern den Artikel 10 der Verfassung anrufen, aber ich würde in diesem Falle dazu verpflichtet sein.

Ich eröffne hiemit den neugewählten Landtag und ich ersuche die Herren Abgeordneten, bei der Ablegung ihres Eides als Vertreter des Volkes an die ihnen übertragene Aufgabe zu denken und sich vorzunehmen, die Konflikte) die sich aus dem politischen Zusammenleben ergeben im Interesse und zum Wohle des Volkes als Gesamtheit zu lösen. Wenn Sie, meine Herren Abgeordneten, jetzt bei dieser feierlichen Handlung Gott anrufen, so wird er, wenn wir guten Willens sind, seinen Segen nicht versagen.
03. März 1953

Thronrede, Fürst Franz Josef II.

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Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 3. März 1953


Gemäss Art. 54 der Verfassung habe ich den Landtag für heute zur Eröffnung der neuen Sessionsperiode einberufen und möchte bei diesem Anlass einige wichtige Aufgaben nennen, die sich Ihnen, meine Herren Abgeordneten, in der neuen Legislaturperiode stellen werden.

In der letzten Sessionsperiode hat der Landtag die Alters- und Hinterbliebenen-Versicherung beschlossen, das Volk hat dieses Gesetz mehrheitlich gutgeheissen. Es wird nun eine der vordringlichsten Aufgaben sein, die Durchführungsbestimmungen für dieses Gesetz zu erlassen. Dabei sollte vor allem beachtet werden, dass alle unnötigen Härten vermieden werden. Die durch dieses Gesetz notwendigen Belastungen müssten gerecht verteilt und der Leistungsfähigkeit unserer Wirtschaft und unserer Bürger angepasst sein. Nur dann kann diese soziale Institution dem ganzen Lande zum Segen gereichen.

Die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes hat in dem vergangenen Jahre ihre ansteigende Tendenz beibehalten. Wenn wir auch als kleines Land wirtschaftlich von unseren Nachbarländern abhängig sind, so ist es trotzdem notwendig, dass wir uns bemühen, die Voraussetzungen für eine gedeihliche Weiterentwicklung im Rahmen unserer eigenen Volkswirtschaft selbst zu schaffen. Eine wirkliche Prosperität und eine gedeihliche Zukunft kann nur in der Arbeit unserer eigenen Hände und Köpfe liegen.

Gewerbe und Industrie unseres Landes tragen die Wurzel ihres Gedeihens in sich. Die Industrie wurde mit richtigem Blick für die Entwicklungsmöglichkeiten unseres Landes auf die Erzeugung und den Export von Qualitätsprodukten abgestellt/während sich das Gewerbe den inländischen Bedürfnissen anpasst. Die Landwirtschaft dagegen zeigt noch eine Anzahl von ungenützten Ausbaumöglichkeiten. Im vergangenen Jahr wurde von der Schweiz das Landwirtschaftsgesetz in Kraft gesetzt. Der enge wirtschaftliche Zusammenhang unseres Landes mit der Schweiz zwingt uns, darauf zu sehen, dass unsere Landwirtschaft konkurrenzfähig bleibt Wir müssen trachten, sowohl die Qualität der landwirtschaftlichen Produkte zu heben als auch in der Preisgestaltung konkurrenzfähig zu sein. Um das zu erreichen, ist es notwendig, die landwirtschaftliche Arbeit rationeller zu gestalten. Die Reorganisation des Milchverbandes, die Errichtung einer zentralen Butterstelle, der Bau einer Tiefkühlanlage, die Neuverteilung des Gemeindebodens auf ganz neuer Grundlage und die Ausmerzung tuberkuloser Rinder in den vergangenen Jahren sind wertvolle Etappen auf dem Wege zur Modernisierung unserer Landwirtschaft. Eine Massnahme aber, die noch durchzuführen wäre und deren Fehlen sich immer ungünstiger auswirkt, ist die Bodenzusammenlegung. Die in unserem Lande leider sehr weitgehende Zersplitterung des bäuerlichen Grundbesitzes verteuert die landwirtschaftliche Arbeit und damit deren Produkte. Wir haben für die Vorarbeiten der Bodenzusammenlegung schon bedeutende Mittel und viel Arbeit aufgewendet und es scheint wohl an der Zeit, dieses Problem in einer für die Landwirtschaft vorteilhaften Weise zu Ende zu führen. Die Landwirtschaft ist noch immer der wichtigste Berufszweig unseres Landes und wenn sie auch in den letzten Jahren durch die Industrialisierung des Landes etwas aus dem Blickfeld zurückgedrängt wurde, so müssen wir noch darauf bedacht sein, dem Bauernstand alle Möglichkeiten für eine rationelle Wirtschaft an die Hand zu geben.

Gewerbe und Industrie zeigen einen erfreulichen Beschäftigungsstand. Trotzdem wäre es Jetzt schon notwendig, Vorsorge zu treffen für eine Zeit rückläufiger Wirtschaftsentwicklung, indem wir Reserven anlegen, um eine dann eintretende Arbeitslosigkeit durch öffentliche Arbeiten auszugleichen. Einerseits müsste man Kapitalien zurücklegen, die es in einem späteren Zeitpunkt gestatten, zusätzliche Arbeiten durchzuführen. Wir sollten aber auch darauf bedacht sein, im jetzigen Zeitpunkt nur die unbedingt notwendigen Investitionen vorzunehmen. Die Durchführung der nicht dringlichen Arbeiten wäre zu verschieben für eine Zeit, in der der Arbeitsmarkt keine Vollbeschäftigung aufweist. Diese vorsorglichen Massnahmen heute schon zu treffen, kann nicht schwer fallen; in einer Zeit beginnender Krise wird unser Land hievon grossen Vorteil haben.

Aus den neuen Wahlen sind die Parteien unseres Landes in derselben Stärke wie bisher in den Landtag gekommen. Dieses Wahlergebnis sollte uns ein Hinweis sein, dass die einvernehmliche Arbeit der beiden grossen Parteien des Landes auch weiterhin für die Tätigkeit des Landtages notwendig ist Denn unser kleines Land kann nur in Einigkeit gedeihen, nur die Zusammenarbeit aller Kräfte kann die Zukunft unseres Landes zu unserem Wohle gestalten.

Ich bitte Sie, meine Herren Abgeordneten, führen Sie das Amt, welches Ihnen das Vertrauen des Volkes übertragen hat, im vollen Bewusstsein der Verantwortung, die Sie übernehmen, und seien Sie dessen eingedenk, dass Sie als Vertreter des ganzen Volkes hier Ihre Pflicht zu erfüllen haben und nicht nur als Exponenten einer bestimmten Partei oder einer Berufsgruppe. Es ist nach dem Wortlaut des Eides, den Sie heute hier ablegen werden, Ihre Aufgabe, das Wohl des Vaterlandes ohne Nebenrücksichten nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern. Die gemeinsame Arbeit an der Verwirklichung dieser hohen Aufgabe wird der Segen Gottes lohnen.

Ich erkläre hiemit die Sessionsperiode des Landtages für eröffnet.
22. März 1952

Thronrede, Fürst Franz Josef II.

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Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 22. März 1952


Auf Grund des Artikels 48 der Verfassung habe ich Sie für heute zur Eröffnung der Sessionsperiode 1952 einberufen und möchte aus diesem Anlasse zu Ihnen sprechen.

Die Wirtschaft unseres Landes zeigt weiterhin eine von der Konjunktur begünstigte Entwicklung. Die Industrie ist gut beschäftigt, die Landwirtschaft kann ihre Produkte zu günstigen Preisen absetzen und die kaufmännischen Unternehmungen florieren. Dieser erfreuliche Zustand darf uns aber nicht sorglos machen, und wir müssen auf die Gefahr vorbereitet sein, dass der Aufwärtsentwicklung auch wieder krisenhafte Zeiten folgen können. In Jahren ungünstiger wirtschaftlicher Entwicklung muss das Land imstande sein, arbeitslosen Kräften Beschäftigung zu geben. Dazu brauchen wir 1. Geldreserven, 2. Arbeitsmöglichkeiten. Wenn auch die Anlage von effektiven Geldreserven nicht immer möglich ist, so sollte durch eine vorsichtige Budgetierung in Land und Gemeinde die Erschliessung und Abschöpfung der Einnahmequellen nicht zu weit vorgetrieben werden, um in Zeiten der Krisen Bedeckungsmöglichkeiten zu haben für die dann notwendigen Massnahmen. Die sinnvolle Beschäftigung von Arbeitslosen in eventuellen Notzeiten setzt voraus, dass die Planung der öffentlichen Arbeiten sich auf längere Sicht erstreckt.

Eine bedeutende gesetzgeberische Aufgabe, die dem Landtag in der neuen Sessionsperiode obliegt wird die Erledigung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenen-Versicherung sein. Dieses Gesetz ist ein soziales Werk gerade für unser kleines Land, in dem mehr als anderswo Einer auf den Anderen angewiesen ist und in dem das Elend einer an sich kleinen Gruppe viel tiefergehende Folgen mit sich bringt. Wenn unser Land zur Zeit dank einer günstigen wirtschaftlichen Entwicklung soziale Probleme nicht kennt, so soll das gerade für Sie, meine Herren Abgeordneten, eine Mahnung sein vorzusorgen, dass auch in Zukunft unsere Heimat vor diesen Erschütterungen bewahrt bleibt Das Gesetz über die Alters- und Hinterlassenen-Versicherung darf nicht einseitig danach beurteilt werden, ob es den Steuersatz etwas erhöht, sondern der Bürger muss - auf dem Boden der sozialen Gerechtigkeit stehend - sich seiner Pflichten gegenüber der Allgemeinheit bewusst werden. Es sollte auch verstanden werden, dass hier die Möglichkeit geboten wird, ein Unterpfand für den sozialen Frieden in der Zukunft zu schaffen. Die Obsorge für Witwen, Waisen und Greise ist übrigens eine uns von Gott aufgetragene Pflicht und wir handeln als Christen, wenn wir sie erfüllen. Nur durch eine wirklich durchgeführte soziale Gerechtigkeit kann die menschliche Gesellschaft zur wahren Ordnung gelangen und nur so erhält sie jene innere Kraft, die sie befähigt dem zerstörenden Einfluss des Materialismus wirkungsvoll entgegenzutreten.

An meine Gedanken betreffend das Gesetz über die Alters- und Hinterlassenen-Versicherung anknüpfend möchte ich noch einige Worte sprechen über eine andere Frage von grosser sozialer Wichtigkeit für unser Land. Die Hoffnung und Zukunft unseres Landes ist die Jugend. Nun höre ich immer wieder von berufenen Faktoren, z.B. der Lehrerschaft, der Geistlichkeit, den Ärzten, wie notwendig ein Jugendschutzgesetz wäre, um das Gedeihen unserer Jugend in moralischer, geistiger und körperlicher Beziehung sicherzustellen. Die meisten Staaten haben den Wert eines Jugendschutzgesetzes erkannt und wäre es wohl für Liechtenstein von grosser Bedeutung, diesen Beispielen zu folgen und in den nächsten Jahren die Jugend durch ein entsprechendes Gesetz zu schützen.

Indem ich von Herzen wünsche, dass der Segen Gottes Ihre Beratungen und Entschliessungen begleiten möge, erkläre ich hiemit die Session 1952 für eröffnet.
08. März 1951

Thronrede, Fürst Franz Josef II.

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Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 8. März 1951


Auf Grund der Bestimmungen des Art. 48 unserer Verfassung habe ich den Landtag für die Sessionsperiode 1951 auf den heutigen Tag einberufen. Der Beginn dieser neuen Arbeitsperiode veranlasst mich, zu Ihnen zu sprechen und einige Fragen, die mir für das Land wichtig erscheinen. Ihrer Aufmerksamkeit besonders zu empfehlen.

Die politischen Verhältnisse auf der ganzen Welt haben im vergangenen Jahre eine sehr kritische Entwicklung gebracht. Wieder einmal entbrannte ein Krieg als Mittel zur Durchsetzung einer materialistischen Staatsraison, und wenn dieser Krieg auch räumlich von unserem Land weit entfernt ist, so sind gewisse Auswirkungen, wie das Steigen der Preise, auch bei uns fühlbar geworden. So beunruhigend und beklagenswert diese Entwicklung an sich ist, so dürfen wir deshalb eine Panikstimmung, die uns in unserer Arbeit und Entwicklung lähmen würde, nicht aufkommen lassen. Wir müssen die gefährlichen Auswirkungen der Weltpolitik im Auge behalten und mit umso grösserem Eifer beim fortschrittlichen Aufbau der Wirtschaft unseres Landes weiterarbeiten. Nicht Sorglosigkeit soll uns führen, sondern ein konstruktiver Optimismus, der auf einem starken Gottvertrauen fusst.

Die Beschäftigungslage im Gewerbe und in der Industrie unseres Landes ist weiterhin zufriedenstellend, und es besteht auch, soweit man in die Zukunft blicken kann, kein Anlass zu Befürchtungen irgendwelcher Art. Die Landwirtschaft hat im vergangenen Jahre einen bedeutenden Weg zurückgelegt in der Richtung einer aufstrebenden Entwicklung; ich möchte nur hinweisen auf die Bekämpfung der Rindertuberkulose und auf die genossenschaftlichen Massnahmen. Der so gut wie ausgeglichene Landesvoranschlag für 1951 ist ein erfreuliches Zeichen unserer konsolidierten Wirtschaft.

Diese befriedigende wirtschaftliche Lage möge, so hoffe ich, für den Landtag der Anlass sein, das Problem der Einführung einer Alters- und Hinterbliebenen-Versicherung in dieser Sessionsperiode zu erledigen. Vorarbeiten und Studien hiezu liegen aus den vergangenen Jahren bereits vor und es wird Ihre Aufgabe sein, meine Herren Abgeordneten, das Problem in seinem ganzen Ausmass und in seinen Auswirkungen auf unser soziales Leben einerseits, auf die Wirtschaft unseres Landes anderseits zu prüfen und das für unser Land beste System zu wählen. Die Alters- und Hinterbliebenen-Versicherung hat eine ausgesprochen soziale Bedeutung und wird gerade für die weniger bemittelten Kreise unseres Volkes von wohltätiger Wirkung sein. Bei der Auswahl des Systems unserer Alters- und Hinterbliebenen-Versicherung müssen wir wahrscheinlich eigene Wege gehen und eine Lösung finden, die sich anpasst an die besonderen Verhältnisse unseres Landes und unserer Wirtschaft.

Im Bereiche unserer Landwirtschaft wäre das Bestreben von Landtag und Regierung darauf zu richten, dass das Problem der Milchverwertung zu einem konkreten Abschluss gebracht wird. Alle Vorarbeiten sind so gut wie abgeschlossen, der liechtensteinische Milchverband ist gegründet und es sollte nun zur praktischen Durchführung dieser Angelegenheit geschritten werden. Für unsere Landwirtschaft, die jährlich ungefähr 7 Millionen Kilo Milch erzeugt, ist es von entscheidender Bedeutung, dass diese Menge, die einen Wert von 2 Millionen Franken repräsentiert, fachgemäss und werterhöhend behandelt wird.

Wenn wir uns eben mit den Sorgen der Landwirtschaft befassen, so kommt uns eine weitere Frage in den Sinn, die für das Gedeihen und die Entwicklung der liechtensteinischen Agrarwirtschaft von grosser Bedeutung ist. Es ist dies die Güterzusammenlegung, die dem Landwirt die Bewirtschaftung seines Bodens erleichtern soll und eine rationelle Nutzung ermöglichen wird. Zwei Gründe sind es vor allem, die die Wichtigkeit dieser Frage für Liechtenstein unterstreichen. Einerseits ist der landwirtschaftliche Besitz in Liechtenstein in einem unhaltbaren Ausmass zerstückelt, anderseits ist gerade für den kleinen und mittleren Betriebsumfang der Landwirtschaft, der bei uns weitaus vorherrscht, der praktische Erfolg einer derartigen Massnahme besonders in die Augen fallend. Die Vorarbeiten für diese Güterzusammenlegung, nämlich die Landvermessung, wurde bereits durchgeführt, so dass mit den eigentlichen Arbeiten begonnen werden kann. Wir verstehen wohl die Schwierigkeiten, die sich dieser Arbeit entgegenstellen, und die vor allem in dem traditionsgebundenen Denken unserer Landwirte begründet liegen. So sehr dieses Fussen in der Überlieferung wünschenswert ist darf man sich nicht den Forderungen verschliessen, die die allgemeine Rationalisierung der Arbeitsmethoden mit sich bringt. Der liechtensteinischen Landwirtschaft wird die Zusammenlegung des Bodens bedeutende finanzielle Erfolge bringen. Damit dieser so wichtigen und auch kostspieligen Massnahme der Güterzusammenlegung ein dauernder Erfolg beschieden bleibt, wird der Landtag auch Massnahmen zu beraten und beschliessen haben, damit nach erfolgter Zusammenlegung eine neuerliche Zerstückelung der Grundstücke verhindert wird.

Ich habe vom Arbeitsprogramm des Landtages für das Jahr 1951 nur einige wenige Punkte berührt, die mir für das Land von besonderer Wichtigkeit zu sein scheinen. Sie, meine Herren Abgeordneten, werden jetzt im Geiste verantwortungsbewusster Zusammenarbeit an die Lösung aller Fragen gehen, die das Jahr bringen wird. Wenn Sie sich als oberstes Ziel Ihrer Arbeit immer das Wohl unseres Landes Liechtenstein und unseres Volkes vor Augen halten, dann wird sich von selbst jene aufbauende Einigkeit herstellen, der Gott seinen Segen nicht versagen wird.

Ich erkläre die Sessionsperiode 1951 des Liechtensteinischen Landtages hiemit für eröffnet.
23. Februar 1950

Thronrede, Fürst Franz Josef II.

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Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 23. Februar 1950


Gemäss Art. 48 der Verfassung habe ich den Landtag für die Sessionsperiode 1950 auf heute einberufen und möchte bei diesem Anlasse zu Ihnen sprechen.

Seitdem der Landtag vor einem Jahr nach den Wahlen zum ersten Male zusammentrat, ist zwar erst eine kurze Spanne Zeit verstrichen, aber die politische und wirtschaftliche Lage in Mitteleuropa hat sich grundlegend geändert Auch die wirtschaftliche Position unseres Landes wurde durch diese Veränderungen berührt. Wir müssen vor allem feststellen, dass die Hochkonjunktur der Wirtschaft in dem vergangenen Jahre weitgehend abflaute, in zahlreichen Zweigen der Wirtschaft hat sie gänzlich aufgehört. Aus dieser Feststellung ergibt sich die Forderung, im Staatshaushalt sparsam zu wirtschaften und in den laufenden Ausgaben das Geld nur noch für unbedingt notwendige Arbeiten aufzuwenden, die entweder, wie die Automatisierung des Telephonnetzes, bereits im Bau sind, oder für gewisse Strassenbauten, die schon sehr notwendig waren. Das mit einem Defizit abschliessende Budget für 1950 ermahnt Landtag und Behörden, bei den Voranschlägen für das nächste Jahr grösste Vorsicht walten zu lassen, denn wir müssen uns die Möglichkeit offen halten, falls die Beschäftigung in der Wirtschaft weiter zurückgeht, durch Arbeitsbeschaffung, wie schon einmal in den Dreissigerjahren, Abhilfe zu schaffen. Es ist unbedingt notwendig, für diesen Fall einer zusätzlichen Arbeitsbeschaffung Vorsorge zu treffen.

Gerade für die kommenden schweren Zeiten ist es besonders wichtig, dass die Behörden alle Massnahmen ergreifen, damit die Wirtschaft gut und rationell arbeiten kann. In diesem Fall ist besonders an die Landwirtschaft zu denken, die in schweren Zeiten immer notleidend war. Nun lässt sich gerade in der Landwirtschaft ziemlich viel tun durch eine vernünftige Rationalisierung. Als die wichtigste Massnahme in diesem Sinn wäre die Kommassierung zu bezeichnen. Jedermann im Lande weiss ja um die unmögliche Zersplitterung der Grundstücke, die hier ein Ausmass erreicht hat, wie nicht sobald woanders in Europa. Durch die Vermessung im Lande ist die Grundlage für die Bodenzusammenlegung geschaffen worden, und es hängt jetzt nur mehr von der verständigen Zusammenarbeit des Einzelnen mit den Behörden ab, dass ein für das ganze Land und seine Wirtschaft wahrhaft grosses Werk geschaffen werden kann.

Die liechtensteinische Landwirtschaft hat sich weitgehend wieder auf Viehzucht und Milchwirtschaft umgestellt, wie es bis zum Kriege Tradition war. Ich möchte hier vor allem hinweisen auf die Notwendigkeit einer energischen Bekämpfung der Rindertuberkulose. Es ist unerlässlich, alle Massnahmen für die Gesundung des Rinderbestandes im Lande zu ergreifen, um so einen freien Markt für den Viehabsatz offen zu halten. Was nun die Verwertung der Milch und ihrer Produkte betrifft, so sind die Verarbeitungsmethoden hier im Lande noch nicht auf der notwendigen Höhe. Es ist das Zeichen eines ungesunden Zustandes, wenn die eigenen Milchprodukte im Lande wegen Mangel an Qualität zeitweise nur sehr schwer Absatz finden und der Bedarf deshalb teilweise durch Importe gedeckt werden muss. Daher ist es auch zu begrüssen, dass die Einzelnen und die Genossenschaften mit den Behörden vor nicht zu langer Zeit die Frage besprochen haben, wie da Abhilfe zu schaffen wäre.

Damit das Leben in Staat und Volk gesund fortschreitet ist es nicht nur notwendig, dass die Wirtschaft prosperiert, sondern es muss auch die Gerechtigkeit das Leben des Einzelnen und der Gesamtheit regeln. Eine besonders wichtige Seite der Gerechtigkeit ist die soziale Gerechtigkeit, und da immer im Leben Jeder Stillstand einen Rückschritt bedeutet, so müssen auch wir im Lande trachten, in den sozialen Belangen Fortschritte zu erzielen. In einigen Ländern, wie in der Schweiz, wurde in letzter Zeit eine Alters- und Hinterbliebenen-Versicherung geschaffen. Auch für Liechtenstein hätte eine solche Versicherung grosse Vorteile, doch muss sie den besonderen liechtensteinischen Verhältnissen angepasst werden, die vor allem durch die Kleinheit des Landes und der damit verbundenen Empfindlichkeit unserer Wirtschaft bedingt sind. Bei uns käme wahrscheinlich das Kapitaldeckungssystem nicht in Frage, denn der Staat hat nicht soviel Geld, um riesige Fonde anzulegen. Es ist zu überlegen, ob beim Aufbau einer solchen Versicherung nicht das Umlageverfahren anzuwenden wäre. Ausserdem sollte in diese Versicherung das Prinzip der Kinderzulagen, wie sie jetzt das Land aus seiner Kasse bestreitet, irgendwie eingebaut werden. Eine solche Versicherung kann, wie gesagt, sicher Gutes schaffen, wenn sie vollkommen den bescheidenen und ganz anders gearteten Verhältnissen unseres Landes angepasst ist.

Zur sozialen Gerechtigkeit gehört es auch, dass jeder Bewohner des Landes, ob reich oder arm, vor dem Gesetz das gleiche Recht geniesst. Es soll bei uns jetzt und in Zukunft gelten, dass Jedermann sein Recht bekommt und es nicht davon abhängt ob Einer mit mehr oder minder grossem Geschick und viel Geld seine Interessen vertritt.

Als Vertreter eines christlichen Landes wollen wir für die Arbeit von Landtag, Regierung und Volk Gott um seinen Beistand bitten. Er wird uns seine Hilfe aber nur dann angedeihen lassen, wenn wir Sorge tragen, dass weiterhin im täglichen Leben und bei der Arbeit der staatlichen Organe der Geist des Christentums herrscht, auf dem sich unsere Kultur aufbaut.

Ich erkläre hiermit die Sessionsperiode 1950 für eröffnet.
03. März 1949

Thronrede, Fürst Franz Josef II.

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Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 3. März 1949

Meine Herren Abgeordneten! Gemäss Artikel 54 der Landesverfassung eröffne ich hiemit den Landtag und möchte die Gelegenheit der Eröffnung benutzen, um zu Ihnen, meine Herren Abgeordneten, einige Worte zu sprechen.

Der Abschluss einer Periode und der Beginn eines neuen Zeitabschnittes sowohl im Leben des Ein-zelmenschen als auch im Leben, das heisst im Tätigkeitsbereich einer Organisation, wie des Landtags, der das Volk vertritt und das wirtschaftliche und politische Leben desselben widerspiegelt, sollten Anlass sein, sich Rechenschaft zu geben über die vergangene Zeit, um daraus Schlüsse zu ziehen für die beginnende neue Periode. So sollten wir auch betrachten die Tätigkeit und das Wirken der Landtage und das politische Leben des Volkes während der letzten Legislaturperioden und uns überlegen, was wir aus diesem Rückblick vor allem lernen und welche Leitgedanken wir für die Tätigkeit in der Zukunft herauslesen können.

Ich glaube, wir alle werden bei einer solchen Überlegung erkennen müssen, die Einigkeit im Volke, im Landtag und bei den Behörden in diesen vergangenen Zeiten war von grosser Bedeutung und soll uns auch für die Zukunft das Ideal bleiben, das wir erhalten und ausbauen müssen. Nur durch diese Einigkeit und den Frieden im Innern des Landes, wie er im Landtag und bei den Behörden durch die Koalition zum Ausdruck kam, war es dem Volk von Liechtenstein ermöglicht, die grossen und nahen Gefahren der Jahre seit 1938 zu überwinden und hat es sogar befähigt, auch in diesen schweren Jahren für das Wohl des Landes und seiner Bürger weiter zu arbeiten. Seien wir uns auch klar, dass der Segen des Himmels sowohl auf dem Einzelnen als auch auf dem ganzen Volke ruht, wenn es friedfertig und einträchtig an der Arbeit ist. Die grösste Gefahr für ein Land, auch wenn es noch so klein ist, kommt nicht von aussen, sondern von innen her, wenn sich die Bürger feindlich gegenüberstehen. Deshalb, meine Herren Abgeordneten, möchte ich Sie bitten, auch in der jetzt beginnenden Legislaturperiode durch die weitere Zusammenarbeit im Rahmen der Koalition nicht nur selbst in Einigkeit segensreich zu arbeiten, sondern auch dem ganzen Volk damit ein Beispiel zu geben. Ich hoffe zuversichtlich, dass wir, wenn wir alle ein einiges Volk bleiben, auch die noch kommenden schwierigen Zeiten mit Gottes Schutz wohlbehalten überdauern werden.

Diese Einigkeit im Landtag und in den Behörden in der vergangenen Legislaturperiode hat dazu geführt, dass einige grosse Arbeiten projektiert und begonnen wurden, deren Durchführung und Vollendung die Aufgabe von Ihnen, meine Herren Abgeordneten, sein wird. Das Bauunternehmen des Saminawerkes ist von diesen die grösste Arbeit. Jedermann im Lande weiss, von welch lebenswichtiger Bedeutung es für das Land ist, seinen eigenen Strom erzeugen zu können, nachdem die Wirtschaftsentwicklung im Lande eine steigende Industrialisierung in Liechtenstein herbeiführt. Dieses grosse Werk soll in der kommenden Legislaturperiode seinen Abschluss finden. Als zweitgrösste Arbeit wurde projektiert und begonnen die Automatisierung unseres Telefonnetzes. Auch dieses Bauvorhaben ist im Hinblick auf unser bescheidenes Budget ein grosses Beginnen, aber von grosser Wichtigkeit für die Entwicklung des immer intensiver werdenden Wirtschaftslebens des Landes. Ich möchte auch dieses Bauunternehmen Ihrem Interesse und Ihrer Aufmerksamkeit anempfehlen. Ausserdem wurden projektiert und zum Teil schon mit dem Bau von einigen Strassen begonnen, die wichtige Verbindungen im Unterlande darstellen. Ich glaube, es freut nicht nur mich, sondern auch alle anderen Bürger im Lande, dass mit dem Bau einiger Strassenprojekte schon begonnen wurde oder die Vorarbeiten schon so weit abgeschlossen sind, dass der Bau in Angriff genommen werden kann. Die Modernisierung des Strassennetzes im Unterlande, so wie sie jetzt schon im Oberland besteht, ist von grosser wirtschaftlicher Bedeutung, da sie die Gemeinden des Unterlandes enger zusammenschliesst.

Ich möchte Sie, meine Herren Abgeordneten, bitten, diese drei grossen Arbeitsprogramme, Samina-Werk, Automatisierung unseres Telefonnetzes und das Strassenprojekt im Unterland, geplant und begonnen in der vergangenen Legislaturperiode, zu einem guten Abschluss zu bringen.

Ausser auf diese Arbeiten, die Sie vom vergangenen Landtag übernehmen, möchte ich Ihr Interesse auf eine für unsere Wirtschaft wichtige Frage lenken. Der Bau des Binnenkanals und des anschliessenden Entwässerungsnetzes sowie die dadurch mögliche Melioration der Rheinebene, war das grösste Bauvorhaben, das das Land je durchgeführt hat. Damit diese gewaltige Investition weiterhin für die Wirtschaft unseres Landes produktiv bleibt, ist es notwendig, dass die Landwirtschaft in der Rheinebene mit Fleiss, Interesse und Verständnis gepflegt und weiter entwickelt wird. Nun ist leider an vielen Stellen der Rheinebene das Gegenteil zu konstatieren, indem man anstatt fruchtbaren Feldern, Gemüsepflanzungen oder Wiesen mehr oder weniger unbebauten Boden erblickt. Dieser Zustand ist unerfreulich und erregt weiterhin Kritik. Ich ersehe auch darin eine der Aufgaben des Landtages und der Behörden, diesem bedauerlichen Rückgang der landwirtschaftlichen Tätigkeit wieder abzuhelfen.

Ich möchte anlässlich der Eröffnung der neuen Legislaturperiode Sie, meine Herren Abgeordneten, darauf hinweisen, dass wir in diesem Jahr zurückblicken auf ein Vierteljahrhundert gedeihlicher Zusammenarbeit mit der benachbarten Eidgenossenschaft. Diese Zusammenarbeit hat für unser Land die glücklichsten Folgen gezeitigt und ist einer der Grundpfeiler unserer Wirtschaftsordnung geworden. In den abgelaufenen, auch in politischer Hinsicht besonders kritischen und gefahrvollen Jahren war die so enge Zusammenarbeit und Freundschaft mit der Schweiz für unser kleines Land eine grosse Stütze und Hilfe. Diese innige und verständnisvolle Verbindung, für die wir der uns so eng befreundeten Schweiz immer dankbar sein werden, weiter zu pflegen und zu vertiefen, soll eine Ihrer ersten Pflichten sein.

Ich bitte Sie, meine Herren Abgeordneten, mit Ernst, Pflichtgefühl und Gottvertrauen an Ihre Arbeit zu gehen. Das Vertrauen auf die Gnade und den Beistand des Allmächtigen und die treue Pflichterfüllung der Heimat gegenüber, soll Sie bei Ihrer Arbeit leiten und begleiten; dann wird auch Gottes Segen auf Ihrer Tätigkeit ruhen, ohne welchen alle Mühe und Arbeit vergeblich wäre. Beginnen Sie mit diesen Vorsätzen im Herzen die neue Legislaturperiode, auf dass Ihre Arbeit zum Gedeihen des Landes und zum Wohl des Volkes von Liechtenstein beitrage. Mit diesem Wunsch erkläre ich hiemit den neuen Landtag für eröffnet.

11. März 1948

Thronrede, Fürst Franz Josef II.

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Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 11. März 1948

Meine Herren Abgeordneten! Gemäss Art. 48 der Verfassung habe ich den Landtag für die Sessionsperiode 1948 auf heute einberufen und möchte aus Anlass der Sessionseröffnung einige Worte an Sie richten.

Die vergangenen 2 ½ Jahre, seit Ende des so langen und schrecklichen Krieges, waren eine Zeit des Wohlergehens und Friedens für jene grossen Teile der Welt, die weit entfernt waren von den Schlachtfeldern und hier in Europa für die wenigen Staaten, die der Krieg verschonte. Zu diesen gehört auch unser Land. Diese 2 ½ Jahre wären für unser kleines, neutrales Vaterland nicht nur eine Fortsetzung der generationenlangen friedlichen Entwicklung, die Liechtenstein hatte, sondern es waren diese Jahre auch eine Zeit des Aufschwungs im Wirtschaftsleben Liechtensteins, welchen Aufschwung wir im besonderen verdanken der Zoll- und Wirtschaftsunion, welche uns seit mehr als 25 Jahren mit der Schweizer Eidgenossenschaft verbindet. Das Volksvermögen hat sich vergrössert, in der vollarbeitenden Wirtschaft finden alle Leute Beschäftigung, und unser Staatshaushalt verdankt es dieser Konjunktur, dass er nicht nur für die laufend notwendigen Ausgaben aufkommen kann, sondern dass er auch noch jene Projekte zur Ausführung bringen kann, die man während des Krieges zurückstellen musste. Ich möchte Sie hier erinnern an den Tunnelbau, an den Baubeginn des Samina-Kraftwerkes und an die geplante, so notwendige Modernisierung des Strassennetzes im Unterlande. Die abgelaufenen 2 ½ Jahre waren auch eine Zeit des friedlichen Aufbaues in unserer Aussenpolitik, so dass jetzt so manche Spannungen und hässliche Zwistigkeiten, die es sogar noch während der ernsten Zeit des letzten Krieges im Lande gab, aufgehört haben. Mit Freude nimmt man wahr, dass trotz des allgemeinen wirtschaftlichen Aufschwunges und der regen Betriebsamkeit das liechtensteinische Volk nicht vergessen hat, das Christentum sich im Herzen zu bewahren, ein Umstand, der zum Ausdruck kommt in der tätigen christlichen Nächstenliebe, wie sie sich äussert in den vielen grossen Hilfeleistungen den notleidenden Nachbarvölkern gegenüber. Das Land ist Ihnen, meine Herren Abgeordneten, und allen liechtensteinischen Behörden zu Dank verpflichtet, dass Sie durch Ihre Tätigkeit und Haltung dem Volke geholfen haben, diese glückliche Entwicklung zu schaffen.

Wir haben jetzt in der Kirche während der hl. Geistmesse Gott nicht nur gedankt für seinen Schutz und Segen, den er uns in so reichlichem Masse auch in der letzten Zeit angedeihen liess, sondern wir haben ihn auch gebeten, dass er uns in der Zukunft seinen so notwendigen Schutz, seine Hilfe und seinen Segen angedeihen lasse. Mit dieser Bitte an Gott haben wir uns alle als Christen auch für die Zukunft verpflichtet, unsere Einzelinteressen zurückzustellen und mit unserer ganzen Kraft unsere Pflichten weiterhin zu erfüllen in der Arbeit für unser Land und unser Volk von Liechtenstein. Diese gemeinsamen Pflichten sollen Alle umschliessen, die für das Wohl des Landes berufen sind zu arbeiten, nicht nur den Landtag und die Regierung, sondern auch alle Behörden des Landes. Wir werden alle trachten, jetzt und in der Zukunft mit Eifer und in voller Pflichterfüllung zu arbeiten, damit die Zeiten glücklichen Wohlstandes für unser Land nicht nur eine kurze Zeit vorübergehender Konjunktur bleiben, sondern dass sie weiterhin eine Periode des Aufschwunges und des Gedeihens werden. Es muss uns dabei bewusst sein, dass die Arbeit des Christen ein Opfer vor Gott und ein Gebet zu ihm sein soll um seinen Schutz und Segen, was wir besonders in der nächsten Zeit brauchen werden. Denn wir müssen uns darüber klar sein, dass die Entwicklung der heutigen Weltlage die Gefahr eines dritten Weltkrieges in sich birgt. Wenn man auch Optimist ist wie ich, darf man heute nicht die Augen verschliessen vor dem Ernst der Situation. Aus diesem Grunde ist es umsomehr notwendig, dass Sie, meine Herren Abgeordneten, und die Behörden des Landes mit Ihrer ernsten, pflichtbewussten Arbeit dem Volk ein Beispiel geben, damit dieses mit Ihnen zusammen auch die kommenden schwierigen Zeiten in Einigkeit und innerem Frieden meistert.

Ich hoffe, dass wir in enger und freundschaftlicher Bindung an die Schweiz und gestärkt durch den Rückhalt, den wir seit Jahren an ihr finden, mit Gottes Segen und Schutz auch in den kommenden schweren Zeiten von Unheil und Rückschlägen verschont bleiben.

Für die künftige Sessionsperiode begleiten meine herzlichsten Wünsche Ihre Tätigkeit für das Land und das Volk von Liechtenstein. Ich erkläre hiemit die Sessionsperiode 1948 für eröffnet.

05. Februar 1947

Fürst Franz Josef II.

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Eröffnung des Landtages durch Regierungschef Dr. Hoop (es fand keine Thronrede statt)

27. Februar 1946

Thronrede, Fürst Franz Josef II.

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Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 27. Februar 1946

Gemäss Artikel 48 der Landesverfassung habe ich den Landtag für die diesjährige Sessionsperiode auf heute mit Verordnung einberufen, und ich möchte den Anlass der Eröffnung benutzen, um Ihnen in dieser neuen Epoche der Weltgeschichte einige Richtlinien für Ihre Arbeit zum Wohle des Landes und Volkes zu geben. Wenn auch der Krieg, vor dessen unmittelbaren Schrecknissen uns die gütige Vorsehung des Allmächtigen beschützt hat, zu Ende gegangen ist, so herrscht doch noch überall in der Welt grosse Unsicherheit und grosse Unruhe. Es gibt der Probleme, die die Welt nach all den Zerstörungen von Menschenleben und Gütern, die Jedes geahnte Ausmass weit überschritten haben, zu lösen hat, gar zu viele, als dass sie in der relativ kurzen Zeit seit Eintritt der Waffenruhe einer befriedigenden Lösung hätten zugeführt werden können. Dazu kommt, dass immer wieder Kräfte an der Arbeit sind, die in dieser unruhigen Zeit grössere Ansprüche stellen als andere ihnen zugestehen können, und dass diese Ansprüche weniger durch Recht als durch Gewalt durchgesetzt werden sollen.

Der vergangene Krieg wird als Krieg mit totalem Einsatz bezeichnet Alle Mittel des Geistes, der Menschenkraft, der Produktion, der Politik und der Propaganda wurden in seinen Dienst gestellt und alle Gedanken und Handlungen auf sein Endziel ausgerichtet. Der Krieg war zum beherrschenden Faktor geworden, und wenn er nun auch zu Ende ist, so haben doch die Kräfte, die nur für ihn arbeiten, noch nicht voll sich auf den Frieden umstellen können, und die Geister sind noch nicht zu Ruhe gekommen. Das Ideal des Rechtstaates kann erst langsam sich durchsetzen, und Hass und Rache müssen aus dem Zusammenleben der Staaten und Völker und der Staatsbürger unter sich wieder ausgemerzt und Gleichberechtigung der Staaten und Zusammenarbeit aller zum Wohle der gesamten Menschheit müssen allseits angestrebt werden.

Der vergangene Krieg hat, wie Jeder Krieg, den Wert des Menschenlebens herabgesetzt und viel Verwirrung in das Gedankengut der Menschen getragen. Vor diesen Folgen schützten keine Grenzen, weder gut bewachte noch offene, und es ist Pflicht der Männer, die das Volk zu seinen Vertretern erwählte, den Weg zu weisen, auf dem das harmonische Zusammenleben der Staatsbürger am schnellsten und sichersten erreicht werden kann. Die Verfolgung dieses Zieles ist Inhalt des Eides, den Sie, meine Herren Abgeordneten, mit folgenden Worten geleistet haben:


Ich gelobe, die Staatsverfassung und die bestehenden Gesetze zu halten und in dem Landtage das Wohl des Vaterlandes ohne Nebenrücksichten nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern, so wahr mir Gott helfe!»

Der Krieg hat von allen Opfer verlangt, er hat aber auch bewirkt, dass man erkannte, dass die natürlichen Werte eines Landes die Stützpfeiler seiner Volkswirtschaft sein müssen. Diese Erkenntnis gilt es hinüberzuretten in die Friedenszeit. Die Pfeiler unserer Wirtschaft sind einerseits unser Vertragsverhältnis mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft, dem wir die Versorgung während des Krieges und geordnete Verhältnisse verdanken, und andererseits die natürlichen Hilfsquellen, die in unserem Boden und in der Arbeitskraft und im Arbeitsfleiss unseres Volkes liegen. Das Land hat in den letzten Jahren die Erträgnisse der Volksund Staatswirtschaft in den Bau des Binnenkanals und in die Meliorisierung des Bodens investiert, und dies war ein Segen für uns. Für die Zukunft glaube ich, dass die Finanzgebarung unseres Landes gesund sein wird. Dies ist möglich, wenn immer auf einer realen Basis weitergebaut wird und wenn man nicht den Blick nur auf Wunschträume richtet, die ja manchmal das Leben scheinbar schöner und leichter machen, vor denen aber das Verantwortungsbewusstsein eines Volksvertreters Halt machen muss.

Meine Herren Abgeordneten! Ich bin der festen Überzeugung, dass Sie in echt liechtensteinischem Geiste an Ihre Arbeit herangehen werden und dass nüchterne Beurteilung und Sparsamkeit, die als liechtensteinische Tugenden gepriesen werden, jedes Ihnen zur Beschlussfassung vorgelegte Projekt auf seinen Nutzen für das Volksganze prüfen werden und dass dadurch dieses Jahr der parlamentarischen Arbeit ein Jahr des gesunden organischen Aufbaues unserer Wirtschaft wird. Die Verantwortung, mit der Sie Ihre Arbeit in der gesetzgebenden Behörde erledigen, muss für die anderen hart arbeitenden Bürger ein leuchtendes Beispiel sein.

Damit erkläre ich die diesjährige Session des Landtages als erffnet, und ich wünsche Ihrer Arbeit einen vollen Erfolg.
12. Mai 1945

Thronrede, Fürst Franz Josef II.

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Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 12. Mai 1945


Gemäss Artikel 54 der Landesverfassung eröffne ich hiemit den Landtag und möchte bei dieser Gelegenheit Ihnen, meine Herren Abgeordneten, in kurzen Worten einige Gedanken sagen, die mir gekommen sind, und die ich Sie bitte, bei Ihrer künftigen Tätigkeit zu beherzigen: Die Welt und Europa im Besonderen haben einen sehr schweren Krieg erlebt und unendliche Verluste an Menschen, Hab und Gut erlitten. Nur wenige Länder und darunter unsere Heimat sind von Kriegshandlungen verschont geblieben, doch haben wir seit Jahren unter einem schweren Alpdruck gelebt und die Aspirationen auf die Weltherrschaft haben auch an unserer Grenze nicht Halt gemacht. Vor welchen Gefahren wir verschont geblieben sind, konnte unsere Bevölkerung an den Tausenden von armseligen Flüchtlingen sehen, die betreut vom Mitgefühl unseres Volkes in Schaanwald unsere Grenze überschritten und die von den schweizerischen Behörden zur Weiterleitung in ihre Heimat übernommen wurden.

Dass wir vom Kriege nicht stärker heimgesucht wurden, verdanken wir der grossen heimattreuen Mehrheit unseres Volkes, den bestehenden Verträgen mit der wehrhaften und vorsorgenden Schweiz, aber vor allem dem besonderen Schutz und Segen Gottes. Wir können nicht behaupten, dass Gott uns wegen unserer Verdienste geholfen hat, da auch andere friedliebende Völker, wie Belgier und Holländer, unter den Greueln des Krieges zu leiden hatten, sondern wir haben es als eine besondere Gnade des Allmächtigen zu werten, für die wir unsere stete Dankbarkeit durch einen tiefen Glauben an Gottes Güte, aber auch durch den tiefen Glauben und durch die Treue gegen unser Land stets beweisen wollen. Dankbar wollen wir auch anerkennen, dass die engen vertraglichen Beziehungen zur Schweiz uns in besonderer Weise geholfen haben, diese Zeit des Schreckens zu überstehen. Die Zusammenarbeit in der Zeit der Not hat die bestehenden Beziehungen zur Schweiz so vertieft, dass sie nie mehr vergessen werden können und in unserer aller Augen unauflöslich geworden sind.

Ich bitte Sie, meine Herren Abgeordneten, mit grossem Mut an die vor Ihnen liegenden Aufgaben heranzutreten. Wir wollen mithelfen, das Leid, das der Krieg gebracht hat, zu lindern. Wir wollen das Wohl des Landes und des Volkes über Alles stellen, durch Einigkeit stark sein und Sorge tragen, dass Jeder in Liechtenstein Arbeit, Auskommen und Fortschritt für sich und seine Familie finden kann.
17. Februar 1944

Fürst Franz Josef II.

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Eröffnung des Landtages durch Regierungschef Dr. Hoop (es fand keine Thronrede statt)

03. März 1943

Fürst Franz Josef II.

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Eröffnung des Landtages durch Regierungschef-Stellvertreter Dr. Vogt (es fand keine Thronrede statt)

05. Februar 1942

Fürst Franz Josef II.

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Eröffnung des Landtages durch Regierungschef Dr. Hoop (es fand keine Thronrede statt)

31. Januar 1941

Fürst Franz Josef II.

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Eröffnung des Landtages durch Regierungschef Dr. Hoop (es fand keine Thronrede statt)

07. Februar 1940

Fürst Franz Josef II.

Aufklappen und Zuklappen

Eröffnung des Landtages durch Regierungschef Dr. Hoop (es fand keine Thronrede statt)

13. April 1939

Thronrede, Fürst Franz Josef II.

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Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 13. April 1939

Es ist mir eine besondere Freude, in diesem Jahre den Landtag selber eröffnen zu können. Vorerst möchte Ich Meiner grossen Genugtuung Ausdruck darüber geben, dass Sie auf dem Wege friedlicher Vereinbarung der Parteien unter Ausschaltung jeden Wahlkampfes und unter einmütiger Zustimmung unseres Volkes in Ihr Amt berufen worden sind.

Ich danke Meinem Volke für die hohe Einsicht, die es, das Gebot der Zeit erkennend, bewiesen hat Sie selbst. Meine Herren Abgeordneten, beglückwünsche Ich zu dem Vertrauen, das Ihnen entgegengebracht wurde.

In dieser ernsten Zeit erwartet Sie ein Aufgabenkreis, umfangreicher und schwerer als je. Unseren Vorfahren ist es gelungen, unsere kleine Heimat durch alle Wirrnisse und Nöte der Zeiten ihren Kindern zu sichern und zu einem friedlichen Gedeihen und stillen Glück zu führen. Ihnen, Meine Herren Abgeordneten, obliegt es, gemeinsam mit Mir und Meiner Regierung diese Tradition weiterzuführen und nach bestem Wissen und Gewissen alles zu tun, um diese Heimat uns und unseren Nachkommen zu erhalten. Ihnen obliegt es weiter, das Wohl des Landes mit treuer Anhänglichkeit an die Grundsätze der Verfassung zu fördern. Sie haben dem Lande Gesetze zu geben, welche die besonderen Verhältnisse der Zeit erfordern. Sie haben es sich angelegen sein zu lassen, das wirtschaftliche Wohlergehen aller Stände unseres Volkes zu fördern. Auch Sie haben mitzuwirken, wenn es sich um die Gestaltung unserer aussenpolitischen Beziehungen handelt, hinsichtlich welcher Wir nur einer Meinung sind: Freundschaftliche Beziehungen zu allen unseren Nachbarstaaten und Aufrechterhaltung und Vertiefung unserer wirtschaftlichen Verträge mit der Schweiz.

Ich ersuche Sie, durch ernste Zusammenarbeit unserem Volke zu beweisen, dass Eintracht stark macht und Erfolg bringt. Soweit Ich bei der Lösung Ihrer Aufgaben mitzuwirken berufen bin, versichere Ich Sie Meines grössten Interesses an allen Mein Land berührenden Fragen und Meiner vollsten Unterstützung. Auch Meine Regierung versichert Sie ihrer steten loyalen Mitarbeit. Ich bin überzeugt, dass Sie mit bestem Willen an Ihre Arbeit gehen. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und den Segen des Allerhöchsten, mit dessen Hilfe es Unserem Lande vergönnt sein möge, auch fernerhin alle Fährnisse der Zeiten zu überwinden und Unserem braven Volke Ruhe, Friede, Wohlstand und Glück zu erhalten.

Ich bitte Sie nunmehr. Meine Herren Abgeordneten, in Meine Hände folgenden Eid abzulegen: «Ich gelobe, die Staatsverfassung und die bestehenden Gesetze zu halten und in dem Landtage das Wohl des Vaterlandes ohne Nebenrücksichten nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern, so wahr mir Gott helfe!»