Frage vom 05. September 2023
In Beantwortung meiner Kleinen Anfrage vom Mai-Landtag betreffend Fachkräftemangel im Pflegebereich hat die Regierung ausgeführt, dass die Vertreter der beteiligten Institutionen Lösungsvorschläge ausgearbeitet und vorgelegt haben, welche dazu dienen, die Ausbildung zu fördern, die Rekrutierungschancen zu erhöhen und die Fluktuation zu verringern beziehungsweise die Berufsverweildauer von Pflegefachpersonal zu erhöhen. Vorgeschlagen worden seien Massnahmen in den Bereichen Inkonvenienzen, Ausbildungslöhne und Tätigkeiten unter besonderen Herausforderungen. Es gehe nicht um eine ausserordentliche Erhöhung der Grundlöhne, welche weiterhin mit den Nachbarstaaten abgestimmt werden müsse. Schliesslich wurde ausgeführt, dass die entsprechenden Vorschläge im Wesentlichen als sinnvoll und zielführend beurteilt und im Detail geprüft werden müssten. Geplant sei, die entsprechenden Massnahmen im Budget 2024 aufzunehmen und dem Landtag in der zweiten Jahreshälfte 2023 einen Bericht und Antrag betreffend die Förderung des Pflegeberufs in Liechtenstein vorzulegen. Gemäss Medienberichten ist zudem Anfang August ein Schreiben von vier Institutionen aus dem Gesundheits- und Pflegebereich an die Regierung ergangen, in dem auf dringenden Handlungsbedarf hingewiesen wird, um gegenüber der Schweiz nicht ins Hintertreffen zu geraten. Dies führt zu folgenden Fragen:
- Welche konkreten Änderungen würden sich mit den geplanten Massnahmen für Pflegefachkräfte ergeben?
- Wann wird dem Landtag der erwähnte Bericht und Antrag betreffend die Förderung des Pflegeberufs in Liechtenstein vorgelegt?
- Wie hoch wären die finanziellen Aufwendungen für Land und Gemeinden im Jahr 2024 für die vorgeschlagenen Massnahmen?
- Wie teilen sich diese Aufwendungen für das Land auf die verschiedenen Institutionen auf?
Antwort vom 07. September 2023
Zu Frage 1:
Pflegekräfte sollen in den Bereichen Inkonvenienzen bzw. Wochenend-, Feiertags-, Nacht- und Abenddienstzeiten, Ausbildung sowie Tätigkeiten unter besonderen Herausforderungen besser entschädigt werden bzw. entsprechende Zulagen erhalten, um die Attraktivität des Pflege- und Betreuungsberufs zu steigern.
Die Inkonvenienzzulage für Dienste an Feiertagen, Wochenenden und für Abenddienste soll von CHF 6.80 pro Stunde auf CHF 23.80 pro Stunde angehoben werden. Die Inkonvenienzzulage für Nachtarbeit soll von CHF 6.80 pro Stunde auf CHF 11.90 pro Stunde angehoben werden. Die Pikettdienste bzw. Rufbereitschaft sollen anstatt mit CHF 2.90 pro Stunde bzw. CHF 5.00 pro Stunde neu mit CHF 10 pro Stunde entschädigt werden.
Die Ausbildungslöhne sollen während der Weiterbildungen an der Höheren Fachschule sowie Fachhochschule sowie während der Ausbildung für Quer- bzw. Späteinsteigende erhöht werden, damit die entsprechenden Ausbildungen für die betroffenen Personen auch finanzierbar sind.
Die Bildungslöhne der höheren Fachschule sollen wie folgt angepasst werden: Im 1. Studienjahr anstatt CHF 1'250 neu CHF 1'750, im 2. Studienjahr anstatt CHF 1'340 neu CHF 1'840 und im 3. Studienjahr anstatt CHF 1'440 neu CHF 2'250. Im Unterschied zur Höheren Fachschule wird beim Studium an der Fachhochschule zum Bachelor of Science in Pflege ausschliesslich die Zeit der drei Praxismodule – das sind rund 40 Wochen während 3 Jahren – finanziell mit einem Lohn entschädigt. Die Praxismodule sollen entsprechend der Vorgaben der Fachhochschulen folgendermassen entlohnt werden: In der Stufe 1 mit CHF 1‘100 bis zu CHF 1‘900 in der Stufe 5. Bei Quereinsteigern soll während der Ausbildung neu ein Lohn bezahlt werden, der 75% der Anfangslöhne nach Abschluss der betreffenden Ausbildung entspricht.
Die körperlichen und vor allem psychischen Anforderungen an die Mitarbeitenden auf spezialisierten Abteilungen bzw. Teams wie zum Beispiel bei Arbeiten mit Menschen mit Demenz sind enorm hoch. Mitarbeitende dieser Abteilungen bzw. Teams sollen eine monatliche Zulage von CHF 600 bezogen auf ein 100% Pensum erhalten.
Zu Frage 2:
Der Bericht und Antrag soll dem Landtag noch dieses Jahr vorgelegt werden.
Zu Frage 3:
Die Kosten für die Umsetzung der Massnahmen im Pflegebereich betragen total rund CHF 6.2 Mio. pro Jahr bzw. im Jahr 2024. Hiervon sind rund CHF 4 Mio. vom Land und rund CHF 2.2 Mio. von den Gemeinden zu tragen.
Es ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass aus den im Arbeitsgruppenbericht «Pflegeinitiative – Empfehlungen und Massnahmen» vom 5. Oktober 2022 dargelegten Gründen sowie aus Rechtsgleichheitsgründen analoge Massnahmen für den Verein für Betreutes Wohnen (VBW), das Heilpädagogische Zentrum des Fürstentum Liechtenstein (hpz) und das Frauenhaus Liechtenstein angezeigt sind, da sie ebenfalls stationäre Betreuungs- bzw. Pflegeleistungen erbringen. Auch für diese Institutionen müssten diese Massnahmen vorgesehen werden.
Die finanziellen Auswirkungen der vorgeschlagenen Erhöhung der Ausbildungslöhne für die Grundbildung bzw. Lehre wurden nicht quantifiziert, da diese im Rahmen der Arbeitsgruppe Arbeitskräftemangel ganzheitlich für alle Lehrlingslöhne geprüft werden soll.
Zu Frage 4:
Die vorgeschlagenen Massnahmen in den Bereichen Inkonvenienzen, Ausbildungslöhne und Tätigkeiten unter besonderen Herausforderungen hätten im Budget 2024 die folgenden Auswirkungen bzw. es müssten die folgenden Konti wie folgt angepasst werden:
1a) Im Bereich Spitäler
Konto 400.363.01 (Staatsbeitrag an das Landesspital): Erhöhung um CHF 1'065'00
1b) Im Bereich Kinder- und Jugendhilfe
Konto 540.366.02.01 (VBW): Erhöhung um CHF 15’000
Konto 540.366.02.02 (VBW): Erhöhung um CHF 100’000
1c) Im Bereich Invalidität
Konto 550.365.00 (Stift. für Heilpäd. Hilfe, Werkstatten, Wohnheime): Erhöhung um CHF 620’000
1d) Im Bereich allgemeine Fürsorge
Konto 581.362.00 (Landesbeiträge Alters- und Pflegeheime, LAK): Erhöhung um CHF 2'751’000
Konto 581.362.66 (Pflegeheim Balzers): Erhöhung um CHF 496’000
Konto 581.362.00.99 (Gemeindeanteil): Reduktion um CHF 1'624’000
Konto 581.365.01.05 (Frauenhaus): Erhöhung um CHF 10’000
Konto 581.366.01.02 (VBW): Erhöhung um CHF 200’000
Konto 581.366.01.99 (Gemeindeanteil, Lastenausgleich): Reduktion um CHF 100’000
Konto 583.365.01.01 (Familienhilfe Liechtenstein): Erhöhung um CHF 825’000 abzüglich hälftiger Gemeindeanteil Reduktion um CHF 413’000
Konto 583.365.01.02 (Familienhilfe Balzers): Erhöhung um CHF 45’000 abzüglich hälftiger Gemeindeanteil Reduktion um CHF 23’000
Unter Berücksichtigung des Gemeindeanteils ergäbe sich für das Land im Budget 2024 ein Mehrbetrag von CHF 3‘967‘000.