Thronreden

13. April 1961

Thronrede, Fürst Franz Josef II.

Aufklappen und Zuklappen

Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 13. April 1961


Den Anlass der Eröffnung der neuen Sessionsperiode des Landtages möchte ich benützen, um einige Worte an Sie zu richten.

In den vergangenen Jahren hat der Landtag eine ganze Reihe von Gesetzeswerken verabschiedet, die der sozialen Besserstellung des Volkes dienen sollen. In erster Linie denke ich hieran das neue Steuergesetz und die Gesetze betreffend die AHV die Invalidenversicherung, die allgemeinen Kinderzulagen, die Finanzierung der Eigenheime sowie an das Gesetz, das die Stipendienordnung neu regelt Wir verdanken den obgenannten Gesetzen sowie der Angleichung des liechtensteinischen Lohnniveaus an das der Schweiz, dass der soziale Status unseres Volkes der jetzigen Zeit entspricht. Man wird auch in Zukunft die soziale Entwicklung im Auge behalten müssen, doch erscheinen mir neue gesetzliche Massnahmen bis auf weiteres nicht erforderlich. Wir legen ja allen Wert darauf, dass die Eigenentwicklung des Individuums erhalten bleibt und diese Möglichkeit nicht durch ein Übermass von sozialen Vorschriften verbaut wird. Diese Eigenentwicklung bedeutet, die Verantwortung des Einzelnen für seine Existenz zu arbeiten und für seine Familie zu sorgen. Die Sozialgesetzgebung soll daher nur soweit gehen, dass der Einzelne vor Gefahren oder unabwendbaren Ereignissen geschützt wird. Dafür spricht auch noch eine andere Erwägung. Unsere Industrie ist darauf angewiesen, den weitaus überwiegenden Teil ihrer Erzeugnisse auszuführen. Um so mehr muss deshalb darauf gesehen werden, dass die Industrieprodukte nicht durch eine übertriebene und ungerechtfertigte Sozialgesetzgebung zu teuer werden und so im internationalen Konkurrenzkampf ins Hintertreffen geraten.

Es ist begrüssenswert, dass man bei dem in unserem Lande herrschenden Wohlstand auch daran denkt, beizutragen an das grosse Werk der Hilfeleistung an die sozial unterentwickelten Völker. So hat der Landtag im vergangenen Jahre einen Betrag von hunderttausend Schweizerfranken der Universität Fribourg zur Verfügung gestellt, um Studenten aus unterentwickelten Ländern das Studium zu ermöglichen. Im Budget des laufenden Jahres haben wir einen Betrag von fünfzigtausend Schweizerfranken vorgesehen als Beihilfe für eine Missionsschule in Angola. Das Volk von Liechtenstein soll daran denken, dass Gott demjenigen hundertfachen Lohn verspricht, der dem Bedürftigen hilft.

Ich möchte abschliessend noch auf einige Aufgaben der Gesetzesgebung hinweisen, deren Bearbeitung bald durchzuführen wäre. Unsere Konkursordnung und das Gebührengesetz stammen aus dem Jahre 1809 und entsprechen trotz wiederholter Novellen in keiner Weise mehr den heutigen Erfordernissen. Das Feuerpolizeigesetz und die Feuerlöschordnung sind fast 100 Jahre alt und ebenfalls nicht mehr zeitgemäss. Verschiedene Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches entsprechen auch nicht mehr und wären durch Gesetze, die den Forderungen der heutigen Welt angepasst sind, zu ersetzen. Es ist schliesslich auch noch hinzuweisen auf die neue Geschäftsordnung für den Landtag, deren Schaffung ich für wertvoll und begrüssenswert halte.

Wir hoffen, dass Gott auch in diesem Jahre unsere Arbeit für das Land segnet, wofür wir eben in der Heiligen-Geist-Messe gebetet haben.

Ich erkläre somit die diesjährige Sessionsperiode des Landtages gemäss Artikel 54 der Verfassung für eröffnet.
13. April 1961

Thronrede, Fürst Franz Josef II.

Aufklappen und Zuklappen

Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 13. April 1961



Den Anlass der Eröffnung der neuen Sessionsperiode des Landtages möchte ich benützen, um einige Worte an Sie zu richten.

In den vergangenen Jahren hat der Landtag eine ganze Reihe von Gesetzeswerken verabschiedet, die der sozialen Besserstellung des Volkes dienen sollen. In erster Linie denke ich hieran das neue Steuergesetz und die Gesetze betreffend die AHV die Invalidenversicherung, die allgemeinen Kinderzulagen, die Finanzierung der Eigenheime sowie an das Gesetz, das die Stipendienordnung neu regelt Wir verdanken den obgenannten Gesetzen sowie der Angleichung des liechtensteinischen Lohnniveaus an das der Schweiz, dass der soziale Status unseres Volkes der jetzigen Zeit entspricht. Man wird auch in Zukunft die soziale Entwicklung im Auge behalten müssen, doch erscheinen mir neue gesetzliche Massnahmen bis auf weiteres nicht erforderlich. Wir legen ja allen Wert darauf, dass die Eigenentwicklung des Individuums erhalten bleibt und diese Möglichkeit nicht durch ein Übermass von sozialen Vorschriften verbaut wird. Diese Eigenentwicklung bedeutet, die Verantwortung des Einzelnen für seine Existenz zu arbeiten und für seine Familie zu sorgen. Die Sozialgesetzgebung soll daher nur soweit gehen, dass der Einzelne vor Gefahren oder unabwendbaren Ereignissen geschützt wird. Dafür spricht auch noch eine andere Erwägung. Unsere Industrie ist darauf angewiesen, den weitaus überwiegenden Teil ihrer Erzeugnisse auszuführen. Um so mehr muss deshalb darauf gesehen werden, dass die Industrieprodukte nicht durch eine übertriebene und ungerechtfertigte Sozialgesetzgebung zu teuer werden und so im internationalen Konkurrenzkampf ins Hintertreffen geraten.

Es ist begrüssenswert, dass man bei dem in unserem Lande herrschenden Wohlstand auch daran denkt, beizutragen an das grosse Werk der Hilfeleistung an die sozial unterentwickelten Völker. So hat der Landtag im vergangenen Jahre einen Betrag von hunderttausend Schweizerfranken der Universität Fribourg zur Verfügung gestellt, um Studenten aus unterentwickelten Ländern das Studium zu ermöglichen. Im Budget des laufenden Jahres haben wir einen Betrag von fünfzigtausend Schweizerfranken vorgesehen als Beihilfe für eine Missionsschule in Angola. Das Volk von Liechtenstein soll daran denken, dass Gott demjenigen hundertfachen Lohn verspricht, der dem Bedürftigen hilft.

Ich möchte abschliessend noch auf einige Aufgaben der Gesetzesgebung hinweisen, deren Bearbeitung bald durchzuführen wäre. Unsere Konkursordnung und das Gebührengesetz stammen aus dem Jahre 1809 und entsprechen trotz wiederholter Novellen in keiner Weise mehr den heutigen Erfordernissen. Das Feuerpolizeigesetz und die Feuerlöschordnung sind fast 100 Jahre alt und ebenfalls nicht mehr zeitgemäss. Verschiedene Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches entsprechen auch nicht mehr und wären durch Gesetze, die den Forderungen der heutigen Welt angepasst sind, zu ersetzen. Es ist schliesslich auch noch hinzuweisen auf die neue Geschäftsordnung für den Landtag, deren Schaffung ich für wertvoll und begrüssenswert halte.

Wir hoffen, dass Gott auch in diesem Jahre unsere Arbeit für das Land segnet, wofür wir eben in der Heiligen-Geist-Messe gebetet haben.

Ich erkläre somit die diesjährige Sessionsperiode des Landtages gemäss Artikel 54 der Verfassung für eröffnet.