Am Freitag hat die FBP-Fraktion beim Parlamentsdienst zwei Vorstösse eingereicht: Eine Motion zur Liberalisierung der gemeinnützigen Wohnraumförderung sowie eine Motion für ein planungsrechtliches Instrument zur Förderung des bezahlbaren Wohnraums.
Mit der Motion zur zur Förderung des bezahlbaren Wohnraums soll die Regierung prüfen, inwiefern innerhalb des Baugesetzes eine Verknüpfung zur Schaffung von dauerhaft bezahlbarem Wohnraum, welcher im Wohnbauförderungsgesetz definiert wird, hergestellt werden könnte. "Wer in Neubauten einen spürbaren Anteil Wohnungen langfristig unter dem Marktpreis bzw. zu einer transparenten Kostenmiete vermietet, soll im Gegenzug planungsrechtliche Vorteile erhalten, etwa eine angemessene Mehrausnützung", schreibt die FBP-Fraktion. "Damit wird der Verzicht auf höhere Mieten fair ausgeglichen – mit klaren Regeln, langer Bindung und verlässlicher Kontrolle."
Die Motion zum Wohnbauförderungsgesetz sieht indes eine Liberalisierung der gemeinnützigen Förderung vor. "Künftig sollen neben Gemeinden auch gemeinnützige Organisationen wie Genossenschaften oder Stiftungen förderberechtigt sein, wenn sie statutarisch dauerhaft bezahlbaren Wohnraum schaffen", so die FBP-Fraktion. "Zudem soll die Pflicht entfallen, Förderungen an ein Miet-Kauf-Modell zu knüpfen – damit werden auch reine Mietmodelle mit tragbaren Mieten förderfähig."
Der Landtag wird sich voraussichtlich im Dezember-Landtag mit den beiden Motionen befassen. Für eine Überweisung an die Regierung ist eine Landtagsmehrheit nötig.