12. Februar 2004
Thronrede, Fürst Hans-Adam II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages
am 12. Februar 2004
Langsam rückt der Zeitpunkt näher, an dem ich mich aus der liechtensteinischen Politik zurückziehe und dem Erbprinzen die Aufgaben des Staatsoberhauptes übertrage. Deshalb möchte ich heute einen Blick zurückwerfen und jene vier Aufgaben erwähnen, die mir in den vergangenen Jahrzehnten als die wichtigsten erschienen, die ich zu lösen hatte.Die erste und wichtigste Aufgabe war in meinen Augen, die Souveränität des Landes und das Selbstbestimmungsrecht des liechtensteinischen Volkes für die Zukunft so gut als möglich abzusichern. Wer die liechtensteinische Geschichte kennt, weiss, dass wir viel Glück hatten, um während Jahrhunderten im Herzen dieses unruhigen europäischen Kontinents zu überleben, aber es waren auch politische Weitsicht und diplomatisches Geschick notwendig. Viele kleinere Staaten sind in den vergangenen drei Jahrhunderten von der Landkarte verschwunden.Selbst in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts waren die grossen Staaten noch nicht bereit, Kleinstaaten wie Liechtenstein in den Völkerbund oder in die UNO als vollwertige souveräne Staaten aufzunehmen. Durch die zunehmende Globalisierung der Weltwirtschaft und die europäische Integration schien uns damals im Fürstenhaus die Lage Liechtensteins immer problematischer zu werden. Neue aussenpolitische Initiativen sowie eine eigenständige Aussenpolitik waren notwendig. Diese sollte sich, was die UNO-Mitgliedschaft betraf, von der schweizerischen Aussenpolitik unterscheiden, möglicherweise auch im Bereich der europäischen Integration.1970 habe ich dann in Absprache mit meinem Vater die Grundzüge dieser neuen Aussenpolitik skizziert, wohlwissend, dass die Äusserungen teilweise auf Ablehnung und Unverständnis stossen werden. Die Umsetzung dieses Konzeptes dauerte bekanntlich lange, stiess innen- und aussenpolitisch auf so manchen Widerstand, war aber schliesslich sehr erfolgreich. In der dreihundertjährigen Geschichte des Fürstentums Liechtenstein waren die Souveränität des Landes und das Selbstbestimmungsrecht seiner Bevölkerung noch nie so gut abgesichert wie heute. Darüber hinaus haben die aussenpolitischen Erfolge des Fürstentums anderen Kleinstaaten die Möglichkeit eröffnet, ihre Souveränität durch die Mitgliedschaft in internationalen Organisationen besser abzusichern.Nach diesem kurzen Blick in die Vergangenheit möchte ich doch einen Blick in die Zukunft unserer Aussenpolitik werfen. Die traditionell engen und guten Beziehungen zu unseren beiden Nachbarstaaten sollen weiterhin an erster Stelle unserer Aussenpolitik stehen. Nur sie haben dem kleinen Fürstentum in all diesen Jahrhunderten das Überleben ermöglicht, zuerst an der Seite Österreichs und dann an der Seite der Schweiz. War die Existenz eines unserer Nachbarn bedroht, so war auch unsere Existenz bedroht.Die zweite Priorität sollte meiner Meinung nach unsere Mitgliedschaft bei der UNO und bei der WTO geniessen. Nur die Mitgliedschaft in der UNO garantiert uns die weltweite Anerkennung unserer Souveränität. Es gibt ausserdem nur wenige europäische Staaten, für welche die aussereuropäischen Märkte so wichtig sind wie für Liechtenstein. Unser Land hat überdurchschnittlich von der Globalisierung der Weltwirtschaft profitiert, weshalb unsere Mitgliedschaft in der WTO so wichtig ist und noch weiter an Bedeutung gewinnen wird.Das Fürstentum Liechtenstein liegt im Herzen von Europa, und die europäische Entwicklung wird so wie in der Vergangenheit unsere Zukunft mitprägen, im Guten wie im Schlechten. Glücklicherweise ist dieser unruhige und kriegerische Kontinent in eine Friedensphase eingetreten, von der wir nur hoffen können, dass sie längere Zeit anhalten wird. Die Zeit der Eroberungskriege scheint nicht nur in Europa vorbei zu sein. Die Staaten sind viel mehr mit dem Problem konfrontiert, dass sie in kleinere Staaten zerfallen. Hier scheint wiederum Europa eine Vorreiterrolle zu spielen, wenn wir an den Zerfall der Kolonialreiche, der Sowjetunion, von Jugoslawien oder der Tschechoslowakei denken.Diesen zentrifugalen Kräften in Richtung kleinere Staaten steht die Vision eines Vereinten Europas gegenüber. Der Schock der zwei Weltkriege und die Gefahr eines dritten Weltkrieges haben wesentlich dazu beigetragen, dass diese Vision teilweise verwirklicht wurde. Die EU hat im wirtschaftlichen Integrationsprozess grosse Fortschritte erzielt und übt diesbezüglich für andere Weltregionen eine Vorbildfunktion aus. Die WTO könnte von dieser Pionierarbeit der EU im wirtschaftlichen Bereich sehr profitieren und einige dieser Lösungen in den nächsten Jahrzehnten weltweit umsetzen. Ich hoffe allerdings nicht in der Landwirtschaftspolitik. Die Landwirtschaftspolitik der EU und der OECD-Staaten kostet dem Steuerzahler und Konsumenten dieser Länder ungefähr 1 Milliarde Dollar pro Tag. Als ich mich für eine Mitgliedschaft Liechtensteins im EWR eingesetzt habe, selbst für den Fall, dass dieser in der Schweiz abgelehnt wird, stiess diese Idee bekanntlich zuerst auf Ablehnung in Wirtschaft und Politik. Heute sind selbst die ehemaligen Gegner Befürworter einer EWR-Mitgliedschaft Liechtensteins geworden. Sosehr mich das freut, sosehr bin ich allerdings der Meinung, dass wir die EWR-Mitgliedschaft Liechtensteins immer kritisch betrachten müssen. Durch die Erweiterung der EU sind die Kosten unserer EWR-Mitgliedschaft stark gestiegen und betragen ein Vielfaches unserer WTO- und UNO-Mitgliedschaft. Wir sind ein sehr kleiner Staat mit sehr beschränkten personellen und finanziellen Ressourcen. Nicht nur bei der EWR-Mitgliedschaft, sondern auch bei anderen Mitgliedschaften und aussenpolitischen Aktivitäten sollten wir uns immer wieder fragen, ob der Nutzen die aufgewendeten Kosten rechtfertigt.Im Bereich Aussenpolitik möchte ich noch einen letzten Punkt ansprechen, und das ist die politische Integration Europas im Rahmen der EU. Die Vision der Vereinten Staaten von Europa ist wie erwähnt aus historischen Gründen verständlich. Es stellt sich mir aber nach dem Ende des Kalten Krieges die Frage, ob hier nicht versucht wird, mit Rezepten vergangener Jahrhunderte die europäischen Probleme des 19. und 20. Jahrhunderts zu lösen. Es kommt hinzu, dass die Grenzen dieses Europas politisch und geographisch nur schwer zu definieren sind. Mit jeder Erweiterung der EU werden voraussichtlich die Schwierigkeiten der politischen Integration steigen. Selbst wenn die Schweiz Mitglied der EU werden sollte, bleibt wohl ein Zuwarten und Beobachten der weiteren Entwicklung für uns die sinnvollste Lösung. Aus heutiger Sicht würde eine EU-Mitgliedschaft Liechtensteins nicht nur den Wohlstand, sondern auch das Selbstbestimmungsrecht der liechtensteinischen Bevölkerung verringern. Wir müssen uns immer bewusst sein, dass wir ein Kleinststaat sind in einer Welt mit sehr viel grösseren Staaten. Wir müssen mit Intelligenz, Weitblick und Diplomatie unseren Weg finden. Wir können uns nicht auf unsere militärische oder wirtschaftliche Macht verlassen. Wir sind wie eine Maus in einer Herde von Elefanten. Auch die Maus ist ein Säugetier, ist grau und bewegt sich auf vier Beinen, aber sie muss sich sehr geschickt verhalten und eigene Wege gehen, um nicht von den Elefanten versehentlich oder gar absichtlich zertrampelt zu werden.Die zweite Aufgabe war die Verfassungsreform, die ich mit der Unterstützung von verschiedenster Seite erfolgreich abschliessen konnte. Für das Fürstenhaus nicht überraschend ist 1992 im Zusammenhang mit der EWR-Frage der Konflikt über die Stellung der Monarchie in der Verfassung offen ausgebrochen. Es ist nicht nur gelungen, durch die Verfassungsreform das Selbstbestimmungsrecht des Volkes weiter auszubauen, sondern auch den Rechtsstaat zu stärken. Zwei Punkte möchte ich herausstreichen, mit denen wir hier in Liechtenstein Verfassungsgeschichte geschrieben haben. Der erste Punkt ist die demokratische Legitimation der Erbmonarchie und der zweite Punkt das Selbstbestimmungsrecht auf Gemeindeebene.In der Verfassungsgeschichte der Menschheit gab es zwar Wahlmonarchien, so z.B. im Heiligen Römischen Reich. Liechtenstein ist aber der erste Staat, in dem eine Erbmonarchie sich dauernd auf den Willen des Volkes abstützen muss, und zwar durch einen Verfassungsartikel, der dem Volk die Möglichkeit gibt, jederzeit in einer Volksabstimmung die Monarchie abzuschaffen. Wir haben vom Fürstenhaus diese Verfassungsänderung vorgeschlagen, weil wir nur so lange hier im Land das Staatsoberhaupt stellen wollen, solange die Mehrheit der liechtensteinischen Bevölkerung und wir der Meinung sind, dass die Monarchie einen positiven Beitrag zur Entwicklung dieses Landes und zur Wohlfahrt seiner Bevölkerung leisten kann und solange die Autonomie des Fürstenhauses respektiert wird. Sind diese Bedingungen nicht mehr erfüllt, möchten wir hier nicht mehr das Staatsoberhaupt stellen und uns wieder anderen Aufgaben widmen.Der zweite Punkt ist wie erwähnt die Verankerung des Selbstbestimmungsrechtes auf Gemeindeebene. So wie die Monarchen versucht haben, ihren Herrschaftsanspruch durch die Religion zu legitimieren, so haben dies auch die Staaten getan und tun dies zum Teil auch heute noch. War es in einem Fall der Monarch von Gottes Gnaden, so war es im anderen Fall das von Gott erwählte Volk. Im europäischen Kulturkreis wurde durch die Aufklärung im 18. Jahrhundert aber der religiöse Herrschaftsanspruch immer mehr in Frage gestellt.Im 19. und 20. Jahrhundert trat an die Stelle der Religion im Wesentlichen die Ideologie des Nationalismus. In der Religion sorgt der liebe Gott im Himmel für göttliche Gerechtigkeit, belohnt die Guten und bestraft die Bösen. Im Nationalismus sorgt der Staat für staatliche Gerechtigkeit und soll das Himmelreich auf Erden schaffen. Dadurch führt der Nationalismus früher oder später fast unvermeidlich in die verschiedensten Spielarten des Sozialismus.Jetzt am Beginn des 3. Jahrtausends kann man klar erkennen, dass die Ideologien des Nationalismus und des Sozialismus eine Sackgasse in der menschlichen Entwicklung waren, die viel Leid über die Menschheit gebracht haben. Dem Nationalismus und dem Sozialismus sowie ihren verschiedenen Kombinationen sind allein im 20. Jahrhundert wahrscheinlich sehr viel mehr Menschen zum Opfer gefallen als in allen religiösen Kriegen und Verfolgungen der Menschheitsgeschichte. Eine Rückkehr zur religiösen Legitimation des staatlichen Herrschaftsanspruchs widerspricht der Religionsfreiheit und würde wohl von weiten Teilen der Weltbevölkerung abgelehnt werden. Sowohl für den staatlichen als auch für den monarchischen Herrschaftsanspruch bleibt nur noch die demokratische Legitimation übrig. Soweit bekannt, wurde der Herrschaftsanspruch schon bei den Jäger- und Sammlerkulturen der Steinzeit teilweise demokratisch legitimiert. Die alten Griechen waren nicht die Erfinder der Demokratie, aber sie haben ihr den Namen gegeben. Für die Zukunft der Menschheit ist wohl weniger entscheidend, wer die Demokratie erfunden hat, sondern warum sie in der Menschheitsgeschichte immer wieder gescheitert ist. Für das wiederholte Scheitern der Demokratie wurden bis zur Aufklärung zwei Gründe vorgebracht:1. Rechtssicherheit und Demokratie sind unvereinbar. Volksjustiz führt zur Lynchjustiz. Eine Volksversammlung kann einen nur etwas komplizierteren Rechtsfall weder untersuchen noch beurteilen. 2. Demokratie ist nur in kleinen politischen Einheiten möglich, bei denen das Volk wie in der Landsgemeinde zusammenkommen kann, um die verschiedenen politischen Geschäfte zu diskutieren und zu entscheiden. Die amerikanische Revolution im 18. Jahrhundert hat diese beiden Probleme weitgehend gelöst. Das erste Problem durch die Gewaltenteilung, indem die Rechtsetzung einer Volksvertretung zugewiesen wurde und die Rechtsprechung einer vom Volk weitgehend unabhängigen Justiz. Das zweite Problem wurde durch die so genannte indirekte Demokratie gelöst, indem das Volk nicht mehr direkt entscheidet, sondern nur noch Vertreter wählt, die für das Volk entscheiden. Die amerikanische Verfassung ist heute die älteste Verfassung eines grösseren Staates, die immer noch Gültigkeit hat. In Frankreich dagegen gab es seit der kurz danach stattgefundenen französischen Revolution bis heute Verfassungen für zwei Kaiserreiche, zwei Königreiche und fünf Republiken. Aber auch die amerikanische Verfassung war keine Grundlage für den perfekten demokratischen Rechtsstaat. Sie war lange Zeit die Demokratie des weissen Mannes und sie konnte den blutigsten Bürgerkrieg des 19. Jahrhunderts nicht verhindern. Es stellt sich die Frage, ob ein Demokratiemodell des 18. Jahrhunderts den Anforderungen des 3. Jahrtausends gerecht wird?Meiner Meinung nach gibt es zwei Möglichkeiten, dieses Modell zu verbessern. Neben der indirekten Demokratie sollte es auch die direkte Demokratie geben, wie wir sie in der Schweiz und in Liechtenstein kennen. Die modernen Mittel der Kommunikation und der Information erlauben es der Bevölkerung, selbst in sehr grossen Staaten in Sachfragen selbst zu entscheiden. Deshalb sehen wir, dass in einer Reihe von Demokratien die Entwicklung in diese Richtung geht. Der zweite Punkt betrifft das Selbstbestimmungsrecht. Das Selbstbestimmungsrecht ist in der UNO-Charta verankert, aber wurde bis jetzt von fast allen Mitgliedstaaten der UNO sehr restriktiv interpretiert. Liechtenstein ist der erste Staat, der das Selbstbestimmungsrecht auf Gemeindeebene in seiner Verfassung verankert hat. Verschiedentlich bin ich gefragt worden, warum sich das Fürstenhaus für so eine Verfassungsänderung einsetzt, denn, sollte die eine oder andere Gemeinde aus dem Fürstentum ausscheiden, würde dies doch ein Machtverlust des Fürstenhauses bedeuten. Dem Fürstenhaus geht es nicht um politische Macht, und deshalb stellen wir wie erwähnt das Staatsoberhaupt in diesem Land nur so lange, wie dies von der Mehrheit der Bevölkerung gewünscht wird. Das Fürstentum Liechtenstein wird ausserdem nie eine Grossmacht sein. Entscheidend für das Fürstenhaus ist nicht die Frage, ob das Fürstentum aus 160 oder nur 16 km2 besteht. Entscheidend für uns ist die Frage, ob die Menschen im Fürstentum Liechtenstein in Wohlstand und Freiheit glücklich zusammenleben können. Bekanntlich gibt es in Europa noch kleinere Staaten als das Fürstentum Liechtenstein, bei denen die Menschen mit niedrigen Steuern in Wohlstand und Freiheit leben. Wer die Menschheitsgeschichte einigermassen kennt, weiss, dass die Staaten nur eine beschränkte Lebenserwartung haben, sie kommen und gehen. Staaten sind Organisationen, die von Menschen geschaffen sind und die den Menschen zu dienen haben und nicht umgekehrt. Leider war das Kommen und Gehen der Staaten in der Menschheitsgeschichte in der Regel mit Kriegen verbunden. Eroberungskriege, wenn Staaten entstanden und gewachsen sind, Bürgerkriege, wenn sie wieder zerfielen. Je länger desto weniger wird sich die Menschheit solche kriegerischen Prozesse leisten können, denn die raschen technologischen Fortschritte ermöglichen immer kleineren Staaten und Gruppen die Herstellung von Massenvernichtungswaffen. Ob der eine oder andere Landstrich zu diesem oder jenem Staat gehört, sollte nicht mehr mit der Waffe in der Hand auf dem Schlachtfeld, sondern mit dem Wahlzettel in der Hand an der Urne entschieden werden. Falls sich die Menschheit in diese Richtung entwickelt, ist dies nur zu unserem Vorteil, denn Liechtenstein wird wohl immer zu klein sein, um sich militärisch zu verteidigen. Dies war auch der Grund, weshalb ich das Liechtenstein Institut an der Universität Princeton gegründet habe, das sich mit dem Selbstbestimmungsrecht auseinander setzt. Natürlich wird es noch lange dauern, bis sich so ein Konzept weltweit durchsetzt, aber gerade das kleine Liechtenstein kann da eine Vorreiterrolle spielen und zum Wohle der Menschheit ein sinnvolles Ziel für seine Aussenpolitik setzen.Die dritte Aufgabe war die Schaffung eines neuen Hausgesetzes, das den Erfordernissen des 3. Jahrtausends gerecht wird. Unsere Familie kennt seit dem Mittelalter hausgesetzliche Bestimmungen, die wesentlich dazu beigetragen haben, dass die Familie über Jahrhunderte hinweg zusammengehalten und gemeinsam alle Schwierigkeiten überwunden hat. Die letzte Fassung unseres Hausgesetzes stammt aus dem Jahre 1606. Im 19. und 20. Jahrhundert sind verschiedene Versuche gescheitert, dieses Hausgesetz durch ein neues zu ersetzen, welches den Bedürfnissen des Fürstenhauses besser entspricht. 1993 ist es mir schliesslich gelungen, die stimmberechtigten Familienmitglieder davon zu überzeugen, ein neues Hausgesetz zu verabschieden, das im Landesgesetzblatt publiziert wurde. Der kurz davor ausgebrochene Konflikt über die Stellung der Monarchie in der Verfassung hat sicher dazu beigetragen, die Mitglieder des Fürstenhauses davon zu überzeugen, ein zeitgemässes Hausgesetz zu verabschieden. Ich hoffe, dass dieses Hausgesetz eine gute Grundlage sein wird für die Entwicklung der Monarchie und des Fürstenhauses im 3. Jahrtausend, so, wie es die alten hausgesetzlichen Bestimmungen im 2. Jahrtausend waren. Die vierte Aufgabe war die Reorganisation und der Wiederaufbau des fürstlichen Vermögens. Bekanntlich war das 20. Jahrhundert für das fürstliche Vermögen mit grossen Verlusten verbunden, nur vergleichbar mit den Verlusten, welche die Familie im 14. und 15. Jahrhundert erlitten hat. Es war immer eine Stärke der liechtensteinischen Monarchie, dass die Kosten der Monarchie nicht vom Steuerzahler, sondern vom fürstlichen Vermögen getragen wurden. In Zeiten der Not konnte der Fürst darüber hinaus den Staat und seine Bevölkerung finanziell unterstützen. Nach dem Zweiten Weltkrieg mussten die Kosten der Monarchie immer wieder durch Verkäufe aus dem Kunst- und Grundbesitz des fürstlichen Vermögens abgedeckt werden. Ich bin sehr froh, dass mir in den letzten dreissig Jahren die Reorganisation und der Wiederaufbau des fürstlichen Vermögens gelungen ist. Nur so ist auf Dauer nicht nur die finanzielle, sondern auch die politische Unabhängigkeit der Monarchie gesichert. Die fürstliche Vermögensverwaltung ist ein Aufgabenbereich, dem ich mich nach meinem Rückzug aus der liechtensteinischen Politik weiter widmen möchte.Die zwei letzten Aufgaben, das Hausgesetz und die fürstliche Vermögensverwaltung, standen weniger im Rampenlicht der Öffentlichkeit. Sie aber bilden die Grundlage für die Funktionsfähigkeit der liechtensteinischen Monarchie und damit des Fürstentums Liechtenstein.Allen, die mir in den vergangenen Jahrzehnten bei der Bewältigung dieser vier Aufgaben geholfen haben, möchte ich noch einmal danken. Darf ich Sie bitten, auch den Erbprinzen bei seinen Aufgaben zu unterstützen. Wie für die vergangenen Generationen des Fürstenhauses wird auch für ihn die Aussenpolitik in Zukunft ein wichtiger Schwerpunkt sein. Innenpolitisch halte ich die Absicht des Erbprinzen, die Aufgaben des Staates im 3. Jahrtausend zu überdenken, für sehr wichtig. Ich bin sicher, dass es ihm mit Gottes Hilfe genauso gut wie seinen Vorgängern gelingen wird, alle Schwierigkeiten zu überwinden, mit denen sich unser kleines Heimatland in Zukunft auseinander setzen muss. Sehr geehrte Landtagsabgeordnete, für die vor Ihnen liegenden Aufgaben wünsche ich Ihnen viel Erfolg und Gottes Segen.
13. Februar 2003
Thronrede, Fürst Hans-Adam II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages
am 13. Februar 2003
Im Namen des Fürstenhauses möchte ich allen Landtagsabgeordneten, die dem Fürstenhaus und dem Fürstentum das Vertrauen ausgesprochen haben, sehr herzlich danken. Gemeinsam mit der Regierung und der Verfassungskommission haben Sie eine gute Lösung gefunden, um den jahrelangen Verfassungskonflikt um die Monarchie zu beenden, der dem Land innenpolitisch, aber noch mehr aussenpolitisch, grossen Schaden zugefügt hat. Die Verfassungsreform bildet eine solide Grundlage, auf der sich das Fürstentum Liechtenstein in diesem dritten Jahrtausend weiterentwickeln kann. Der demokratische Rechtsstaat wird ausgebaut und braucht weder in Europa noch ausserhalb Europas einen Vergleich zu scheuen. Nach der Verfassungsreform gibt es wohl keinen Staat, der seinem Volk so viele demokratische Rechte einräumt wie das Fürstentum Liechtenstein.Die Verfassungsreform garantiert unter anderem dem liechtensteinischen Volk, dass der Fürst das Amt des Staatsoberhauptes nur so lange ausübt, solange eine Mehrheit des Volkes dies wünscht. Meines Wissens hat es in der Verfassungsgeschichte der Menschheit noch keine Monarchie gegeben, die sich so ausdrücklich auf den Willen des Volkes abstützt und dadurch legitimiert wird.Natürlich bedauern wir es im Fürstenhaus, dass von 25 Abgeordneten 12 dem Fürstenhaus das Vertrauen entzogen haben. In diesem Zusammenhang drängt sich die folgende Frage auf: Was für eine Lösung schlagen diese Abgeordneten dem liechtensteinischen Volk vor?Da zeigt sich schon das erste Problem: Einige Abgeordnete schlagen Änderungen der Verfassung von 1921 vor, andere wollen diese Verfassung unverändert lassen. Aber selbst jene, die bei der Verfassung von 1921 bleiben wollen, haben in der Vergangenheit weitgehende Änderungen dieser Verfassung verlangt. Das doppelte Nein bei der Volksabstimmung dient nur einem Zweck, und das ist die Fortsetzung des Verfassungsstreites um die Monarchie ohne absehbares Ende. Allerdings würde das Fürstenhaus den Verfassungsstreit, der dem Land und dem Fürstenhaus so geschadet hat, nicht fortsetzen und sich aus dem Land zurückziehen.Damit kommen wir aber schon zum zweiten Problem: Nicht nur das Fürstenhaus, sondern voraussichtlich auch die grosse Mehrheit des liechtensteinischen Volkes lehnt die Fortsetzung des jahrelangen Verfassungsstreites um die Monarchie ab. Um eine drohende Abstimmungsniederlage zu verhindern, haben verschiedene Personen und politische Gruppen vor ein paar Monaten den Versuch unternommen, eine Volksabstimmung durch Klagen bei den liechtensteinischen Gerichten zu verhindern. Mit diesem Schritt wird aber nicht nur dem Fürstenhaus, sondern auch dem liechtensteinischen Volk das Vertrauen entzogen. Das liechtensteinische Volk soll entgegen unseren Bestimmungen in Verfassung und Gesetz nicht mehr entscheiden dürfen, noch dazu in einer Frage, bei der es um die existenzielle Zukunft unseres Landes geht.Das dritte und grösste Problem stellt der wohl beispiellose Vorstoss beim Europarat dar. Nachdem man dem Fürstenhaus und dem liechtensteinischen Volk das Vertrauen entzogen hat, entzieht man vorsorglich gleich auch der liechtensteinischen Gerichtsbarkeit das Vertrauen und wendet sich an den Europarat, bevor das liechtensteinische Gericht sich mit dem Fall überhaupt befassen konnte.Das Ziel dieses Vorstosses war es, das Fürstentum Liechtenstein de facto in ein Protektorat des Europarates zu verwandeln. Ein Lord aus Nordirland sollte zusammen mit einer bis vor kurzem weitgehend unbekannten Venedig-Kommission Land und Volk vorschreiben, welche Verfassung hier eingeführt wird. Dabei kommt der Lord aus einem Staat, der keine Verfassung kennt. Die Mitglieder der Venedig-Kommission kommen aus Staaten, die entweder ihren Völkern weniger demokratische Rechte einräumen oder in denen der Rechtsstaat weniger stark ausgebaut ist als in Liechtenstein.Falls der Europarat an einem Ausbau des demokratischen Rechtsstaates bei seinen Mitgliedern interessiert ist, würde ich es begrüssen, wenn er nach der Volksabstimmung im Einzelnen die liechtensteinische Verfassung mit den Verfassungen der anderen Mitgliedsländer vergleicht. Dabei würden die Experten schnell feststellen, dass kein anderes europäisches Volk so viele demokratische Rechte besitzt wie das liechtensteinische, und dass der Monarch in Liechtenstein seine Funktionen nur so lange wahrnimmt, solange eine Mehrheit des Volkes dies tatsächlich wünscht. Nicht die liechtensteinische Verfassung müsste sich an einem nirgends festgelegten europäischen Mittelmass orientieren, sondern die liechtensteinische Verfassung wäre ein Modell, an dem sich die anderen europäischen Verfassungen orientieren könnten.Darf ich jene bitten, die dem Fürstenhaus das Vertrauen entzogen haben, eine demokratische Entscheidung des liechtensteinischen Volkes zu akzeptieren und sich von Gruppen und Personen zu distanzieren, welche die Souveränität des Landes und das Selbstbestimmungsrecht seiner Bevölkerung in Frage stellen. Es ist in der heutigen Zeit nicht schwer, im Ausland Gegner des Fürstentums Liechtenstein zu finden, sei es wegen des Finanzplatzes, der Monarchie oder ganz einfach, weil wir ein erfolgreicher Kleinstaat sind. Ein Kleinstaat, der Jahrhunderte im Herzen dieses unruhigen Europas überlebt hat, währenddem sehr viel grössere Staaten und Reiche entstanden und wieder verschwunden sind.Wir sind im Fürstenhaus zuversichtlich, dass uns eine deutliche Mehrheit der liechtensteinischen Bevölkerung auch weiterhin das Vertrauen schenkt. Nur so wird es möglich sein, diesen jahrelangen Verfassungsstreit um die Monarchie zu beenden und die Souveränität des Landes wie auch das Selbstbestimmungsrecht seiner Bevölkerung langfristig zu sichern. Wie vor gut 50 Jahren sollte es uns wiederum gelingen, die innenpolitischen Gräben zuzuschütten und die Gegner des Fürstentums im Inland politisch und sozial zu integrieren. In seiner langen Geschichte war das Fürstentum Liechtenstein noch nie so erfolgreich wie in den vergangenen zwanzig Jahren. Es wäre bedauerlich, wenn sich das Fürstentum Liechtenstein am Höhepunkt seines Erfolges selbst zerstören würde.Sehr geehrte Landtagsabgeordnete, für die vor Ihnen liegenden Aufgaben wünsche ich Ihnen viel Erfolg und Gottes Segen.
07. Februar 2002
Thronrede, Fürst Hans-Adam II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages
am 7. Februar 2002
Dem Landtagspräsidenten, der Regierung und allen Persönlichkeiten innerhalb und ausserhalb des Landtages, die sich für eine Lösung des Verfassungsstreites um die Stellung der Monarchie eingesetzt haben, möchte ich im eigenen Namen sowie im Namen des Fürstenhauses sehr herzlich danken. Der Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag vom 20. November 2001 bietet eine Lösung für den Verfassungskonflikt um die Monarchie, welche den verschiedensten Bedenken Rechnung trägt, ohne die Staatsform grundlegend zu ändern.Noch einmal möchte ich daran erinnern, dass nicht das Fürstenhaus mit der Diskussion über die Stellung der Monarchie in der Verfassung begonnen hat. Es waren Persönlichkeiten und Gruppen, die teilweise schon seit Jahrzehnten ein Problem mit unserer Staatsform haben, auch wenn sie in der Regel dies öffentlich nicht gerne zugeben. Selbstverständlich steht es jedermann frei, sich für eine Änderung der Staatsform und für die Abschaffung der Monarchie einzusetzen, solange man sich an die Spielregeln des demokratischen Rechtsstaates hält.Wir haben uns im Fürstenhaus über Jahre hinweg bemüht, berechtigten Bedenken Rechnung zu tragen. Wir waren kompromissbereit, denn sonst würde man heute über den Verfassungsvorschlag des Fürstenhauses vom 1. März 2001 reden, und nicht über die Regierungsvorlage. Wir sind auch bereit, mit einer Delegation des Landtages über die Regierungsvorlage zu sprechen. Wir haben zugestimmt, dass die Rechte des Fürsten eingeschränkt werden, allerdings immer unter dem Vorbehalt, dass die Einschränkungen den demokratischen Rechtsstaat stärken und die Staatsform beibehalten wird. Wir gehen im Fürstenhaus davon aus, dass eine Mehrheit des Volkes weiterhin an dieser Staatsform festhalten möchte, welche dem Land und seiner Bevölkerung viele Vorteile gebracht hat. Die Regierungsvorlage bietet aber auch jenen Persönlichkeiten und Gruppierungen, welche die bestehende Staatsform ablehnen, die Möglichkeit, im Rahmen des demokratischen Rechtsstaates diese Staatsform zu ändern, ohne dass dies Fürst und Fürstenhaus verhindern können. In diesem Zusammenhang möchte ich doch darauf hinweisen, dass die Geschichte des 20. Jahrhunderts leider allzu viele Bespiele kennt, bei denen selbst ernannte Demokraten, ohne das Volk zu fragen, Monarchien beseitigt haben, um dann eine Diktatur einzuführen. Ich hoffe, dass sowohl die Mehrheit des Landtages als auch des Volkes Verständnis dafür hat, wenn es dem Fürstenhaus beim besten Willen nicht möglich ist, mit jenen einen Kompromiss zu schliessen, für die nicht nur die Monarchie, sondern auch der demokratische Rechtsstaat zur Disposition steht.Eine Fortsetzung des Verfassungsstreites, der sowohl dem Land als auch dem Fürstenhaus geschadet hat, ist jedenfalls für das Fürstenhaus keine Alternative mehr. Landtag und Volk müssen jetzt über die Regierungsvorlage entscheiden. Die Gegner dieser Regierungsvorlage sollen endlich dem Volk mitteilen, welche Ziele sie tatsächlich verfolgen. Soll es die Rückkehr zur Situation sein wie vor 1938 unter Beibehaltung der Verfassung von 1921? Soll es eine neue Verfassung geben, bei der die Monarchie nur noch eine symbolische Funktion wahrnimmt? Soll es eine Lösung geben, bei der das Fürstenhaus nicht mehr das Staatsoberhaupt stellt?Ich kann nur wiederholen, was ich bei früheren Gelegenheiten gesagt habe: Dem Fürstenhaus geht es nicht um politische Macht. Wir sind aber im Fürstenhaus eine Verpflichtung gegenüber diesem Land und seiner Bevölkerung eingegangen und wir werden dieser Verpflichtung nachkommen, solange dies von der Mehrheit der liechtensteinischen Bevölkerung gewünscht wird. Jeder Fürst und jeder Erbprinz, der politische Verantwortung für dieses Land übernimmt, muss damit rechnen, dass er von seinen politischen Gegnern persönlich angegriffen wird. Seit über 30 Jahren, seitdem ich mich öffentlich für die Souveränität des Landes und das Selbstbestimmungsrecht seiner Bevölkerung einsetze, kenne ich diese persönlichen Angriffe. Dass meine politischen Gegner ein personelles Problem mit mir haben, kann ich verstehen. Die Entwicklung der letzten 30 Jahre hat mir weitestgehend Recht gegeben, und seitdem meine Gegner sich entschlossen haben, ihren Konflikt mit mir öffentlich auszutragen, haben sie bis jetzt noch bei jeder Abstimmung und bei jeder Wahl verloren. Das Problem meiner Gegner mit mir als Person wäre schon längst gelöst und der Erbprinz würde heute den Landtag eröffnen, hätten diese nicht mit dem Verfassungsstreit über die Stellung der Monarchie begonnen und eine Beilegung dieses Streites bis jetzt verhindert.Die Regierungsvorlage zur Verfassung wird abgelehnt - sei es aus emotionellen Gründen, sei es aus anderen Gründen - mit der Behauptung, damit werde die Monarchie auf Kosten des demokratischen Rechtsstaates gestärkt. Diese Behauptung entspricht nicht den Tatsachen, vielmehr ist das Gegenteil der Fall.Wie erwähnt, erhalten die Gegner der heutigen Staatsform die Möglichkeit, diese zu ändern, ohne dass Fürst und Fürstenhaus dies verhindern können. Dies ist gemäss Verfassung von 1921 nicht möglich.Das Volk kann dem Fürsten in einer Abstimmung das Misstrauen aussprechen, wobei es dann am Fürstenhaus liegt, die entsprechenden Massnahmen zu treffen. Damit wird eine klare Trennung zwischen der Person des Monarchen und der Institution der Monarchie geschaffen.Neu kann der Landtag der Regierung das Vertrauen entziehen und sie zum Rücktritt zwingen. Ein Recht, das bisher nur dem Fürsten vorbehalten war. Fürst und Landtag können nur noch gemeinsam ein einzelnes Regierungsmitglied entlassen. Gegenüber der Verfassung von 1921 wird damit der Landtag gestärkt.Der Fürst verzichtet auf die Beamtenernennungen zugunsten der Regierung.Das Notrecht des Fürsten wird zeitlich und materiell eingeschränkt, was bis jetzt nicht der Fall war. Der Fürst verzichtet auf das Vetorecht bei den Richterernennungen. Der Landtag kann dem Fürsten seinen Richterkandidaten aufzwingen, vorausgesetzt der Landtag vertritt die Mehrheit des Volkes. Darüber hinaus sind alle im Landtag vertretenen Parteien auch in dem Gremium vertreten, welches die Richter dem Landtag vorschlägt. Liest man sich die einzelnen Stellungnahmen der Landtagsabgeordneten zur Regierungsvorlage durch, so stellt man bedauerlicherweise fest, dass es den Gegnern unserer Staatsform gelungen ist, bei einem Teil der Abgeordneten tiefes Misstrauen gegenüber dem Fürstenhaus zu säen. Können die Gegner der Regierungsvorlage den einzelnen Fürsten während der vergangenen 300 Jahre denn wirklich Machtmissbrauch vorwerfen? Wer für die Zukunft einen Machtmissbrauch fürchtet, darf nicht bei der Verfassung von 1921 bleiben, sondern muss Ja sagen zur Regierungsvorlage. Wer den Verfassungsvorschlag ablehnt, stellt weniger das Fürstenhaus als vielmehr den Landtag vor ein grosses Problem. Spricht der Landtag dem Fürstenhaus das Misstrauen aus und lehnt den Verfassungsvorschlag ab, so stellt sich die Frage: Wie wird das Volk entscheiden?Lehnt auch das Volk den Verfassungsvorschlag ab und spricht dem Fürstenhaus das Misstrauen aus, so ist die Vertrauensgrundlage zerstört, welche es dem Fürstenhaus bis jetzt ermöglicht hat, für dieses Land politische Verantwortung zu tragen. Dem Erbprinzen und mir bleibt dann keine andere Wahl, als den Zustand wiederherzustellen wie vor 1938 und die weitere Entwicklung abzuwarten. Nur so können wir den Verfassungsstreit um die Monarchie beenden und der Öffentlichkeit beweisen, dass es dem Fürstenhaus nicht um die politische Macht geht. Der Landtag steht dann allerdings vor einem politischen Scherbenhaufen, und es wird der Landtag dem Volk einen Weg aus der Krise aufzeigen müssen. Wird der Landtag bei der Verfassung von 1921 bleiben oder wird er eine Verfassung ausarbeiten, bei der die Monarchie nur noch eine symbolische Funktion hat, oder schlägt der Landtag dem Volk eine Lösung vor, bei dem das Fürstenhaus nicht mehr das Staatsoberhaupt stellt?Lehnt der Landtag den Verfassungsvorschlag ab und spricht das Volk mehrheitlich dem Fürstenhaus und der Regierung das Vertrauen aus, dann wird der Landtag als Institution geschwächt. Der Landtag bezieht seine Legitimation aus dem Anspruch, das Volk zu vertreten. Vertritt der Landtag in so einer entscheidenden Frage, bei der es um die Zukunft dieses Landes geht, nicht mehr das Volk, so stellt sich die Frage: Wen vertritt der Landtag?Deshalb möchte ich jene Landtagsabgeordneten bitten, welche den Verfassungsvorschlag ablehnen, sich dies noch einmal zu überlegen. Lassen Sie sich nicht von einer kleinen Gruppe missbrauchen, für die der Landtag nichts anderes ist als eine Figur auf dem Schachbrett, die man opfern kann in einem Verfassungsstreit, der schon längst Selbstzweck geworden ist! Stimmen Sie dem Verfassungsvorschlag zu! Das Volk wird Ihnen danken und dem Verfassungssvorschlag ebenfalls seine Zustimmung geben, denn es hat so wie das Fürstenhaus genug von diesem Verfassungsstreit. Dann können wir uns wieder alle gemeinsam zum Wohl dieses Landes und seiner Bevölkerung den Aufgaben und Problemen zuwenden, welche vor uns liegen. Sehr geehrte Landtagsabgeordnete: Für die vor Ihnen liegende Entscheidung wünsche ich Ihnen viel Erfolg und Gottes Segen
29. März 2001
Thronrede, Fürst Hans-Adam II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages
am 29. März 2001
Zur Wahl in den Landtag möchte ich Ihnen sehr herzlich gratulieren und Ihnen danken, dass Sie sich für diese wichtige Aufgabe in unserem Staat einsetzen. Nicht nur dem Landtag, sondern der ganzen liechtensteinischen Bevölkerung ist es in der jüngsten Vergangenheit bewusst geworden, dass unser kleines Heimatland vor grossen Herausforderungen steht.Die OECD-Staaten haben dem Fürstentum Liechtenstein vorgeworfen, die Justiz würde beim Kampf gegen das organisierte Verbrechen und die Geldwäsche zu wenig unternehmen und die Rechtshilfe funktioniere nur mangelhaft. Leider müssen wir zugeben, dass ein Teil der Vorwürfe berechtigt war. Es gab seit Jahrzehnten Missstände im Justizbereich, auf die sowohl mein Vater als auch ich hingewiesen haben. Die Missstände waren zu einem kleineren Teil auf mangelhafte Vorschriften zurückzuführen, zu einem grösseren Teil jedoch auf personelle Probleme, sowohl was die Quantität als auch die Qualität betrifft. Bekanntlich sind die besten Vorschriften wertlos, wenn sie in der Praxis nicht umgesetzt werden.Glücklicherweise haben Regierung und Landtag letztes Jahr den Ernst der Lage erkannt und die notwendigen Reformen eingeleitet, was die gesetzlichen Vorschriften und die personellen Ressourcen betrifft. Auch die neue Regierung und der neue Landtag werden auf diesem Weg der Reformen voranschreiten, denn wir müssen zu unserem eigenen Vorteil das grösste Interesse an einem sauberen Finanzplatz haben. Die OECD hat inzwischen auch anerkannt, dass entscheidende Fortschritte erzielt wurden. Was die Sauberkeit des Finanzplatzes betrifft, brauchen wir uns nicht mehr zu schämen. So mancher OECD-Staat hat nun gegenüber Liechtenstein einiges nachzuholen.In diesem Zusammenhang ist es mir ein Anliegen, die masslosen Beschuldigungen, welche im Herbst 1999 gegen eine Reihe von liechtensteinischen Persönlichkeiten und Institutionen vorgebracht wurden, zurückzuweisen. Die umfangreichen Untersuchungen des liechtensteinischen Sonderstaatsanwaltes in dieser Angelegenheit haben ergeben, dass der Länderbericht über Liechtenstein des Deutschen Bundesnachrichtendienstes, welcher vom Bundeskanzleramt an die Medien weitergeleitet wurde, sich in den Kernaussagen auf Angaben stützt, die ein Informant des Bundesnachrichtendienstes geliefert hat, der wegen Erpressung und Betrug zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wurde. Dass solche falsche Beschuldigungen ungeprüft übernommen wurden, um auf einen Staat politischen Druck auszuüben, ist eine Vorgangsweise, von der ich gehofft habe, dass sie zumindest in Europa seit einiger Zeit der Vergangenheit angehört. Sosehr ich davon überzeugt bin, dass das Fürstentum Liechtenstein bedingungslos «Ja» zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens und der Geldwäsche sagen muss sowie zu einer Zusammenarbeit mit den OECD-Staaten auf diesem Gebiet, sosehr bin überzeugt, dass das Fürstentum Liechtenstein bedingungslos «NEIN» zu den Wünschen der OECD-Staaten sagen soll, was die Steuerharmonisierung betrifft. Steuerharmonisierung ist nichts anderes als eine freundliche Umschreibung für den Versuch, ein weltweites Steuerkartell zu errichten. Dass die gleichen Politiker, welche mit allen möglichen und leider auch unmöglichen Mitteln die Errichtung eines weltweiten Steuerkartells anstreben, private Kartelle verbieten und unter Strafe stellen, ist nur die eine Seite des Problems. Das grössere Problem ist, dass dieses Steuerkartell unter völliger Missachtung der Privatsphäre des einzelnen Menschen, was dessen finanzielle Verhältnisse betrifft, errichtet werden soll. Es soll ein umfassender und weltweiter Informationsaustausch stattfinden. Am Ende steht der gläserne Mensch, der gegenüber dem Staat in allen seinen finanziellen Transaktionen Rechenschaft schuldet. Es kommt hinzu, dass einige OECD-Staaten den Rechtsstaat bezüglich der Steuern auf den Kopf gestellt haben: Muss der Staat in einem Rechtsstaat dem Verbrecher seine Schuld nachweisen, muss der Steuerzahler dem Staat seine Unschuld nachweisen. Am Ende des 20. Jahrhunderts konnte man hoffen, dass sich die Freiheit und der demokratische Rechtsstaat weltweit durchsetzen werden. Am Anfang des 21. Jahrhunderts müssen wir schon wieder darum kämpfen, dass die Menschen nicht in eine neue Form der Leibeigenschaft absinken, wie dies bereits Professor Friedrich August von Hayek in seinem Buch «Der Weg in die Leibeigenschaft» beschrieben hat. Es gibt das Sprichwort, dass der Weg in die Hölle mit guten Vorsätzen gepflastert ist. Die Bemühungen der OECD um eine falsch verstandene Steuergerechtigkeit führen zum weltweiten Steuerkartell und zur Unterbindung des Steuerwettbewerbes, und von dort in die Leibeigenschaft. Ist denn ein Mensch frei, der mehr als die Hälfte des Jahres über Steuern und Abgaben gezwungen wird, Frondienst für den Staat zu leisten?Es sind die kleinsten und schwächsten Staaten dieser Welt, die heute das Opfer der OECD sind. Es liegt in der Konsequenz dieser Vorgangsweise, dass früher oder später auch grössere Staaten von diesem Prozess erfasst werden. Sollen wir uns alle dem Diktat der OECD beugen? Wollen wir eine Weltregierung, die OECD heisst und gegenüber niemandem verantwortlich ist, ausser vielleicht einigen Politikern, die im Hintergrund die Fäden ziehen?Falls die OECD ein Steuerkartell errichten will, steht ihr das frei, solange nur die Mitgliedländer betroffen sind. Jeder Versuch, dieses Steuerkartell mit Sanktionsdrohungen auf Nicht-Mitgliedstaaten auszudehnen, ist ein klarer Verstoss gegen das Völkerrecht. Wenn die OECD der Meinung ist, dass wir im Völkerrecht Vorschriften brauchen, in denen der Steuerwettbewerb geregelt wird, so hat die OECD die Möglichkeit, ihre Wünsche in den dafür zuständigen Gremien vorzubringen. Dabei sollte das Interesse des Steuerzahlers im Vordergrund stehen und nicht vergessen werden, dass alle Kartelle früher oder später gescheitert sind und den Betroffenen mehr Schaden zugefügt haben, als wenn man sich gleich dem Wettbewerb gestellt hätte. Sehr geehrte Abgeordnete: Wie Sie sehen, steht unser kleines Heimatland in den nächsten Jahren vor grossen Herausforderungen, und wir können uns den Luxus einfach nicht mehr leisten, den Verfassungsstreit über die Zukunft der Monarchie fortzusetzen. Dieser Streit schadet uns allen innen- und aussenpolitisch, in einer Zeit, in der wir im Interesse des Landes zusammenarbeiten sollten. Die Bedingungen, zu denen das Fürstenhaus ein Staatsoberhaupt stellt, welches politische Verantwortung trägt, sind bekannt. Der Vorwurf einiger Politiker, der Verfassungsentwurf des Fürstenhauses stärke die Monarchie auf Kosten des demokratischen Rechtsstaates, entspricht nicht den Tatsachen. Das Gegenteil ist der Fall:1. Der Fürst verzichtet auf die Beamtenernennungen zugunsten der Regierung.2. Der Fürst verzichtet bei den Richterernennungen auf das Vetorecht.3. Das Notrecht des Fürsten wird zeitlich und materiell eingeschränkt.4. Nicht nur der Fürst kann der Regierung das Vertrauen entziehen, sondern neu auch der Landtag.5. Dem Volk soll die Möglichkeit gegeben werden, ein Misstrauensvotum gegen den Fürsten einzubringen, worauf das Fürstenhaus den Fürsten seines Amtes entheben kann.6. Das Volk hat die Möglichkeit, über eine Verfassungsinitiative die Monarchie abzuschaffen, ohne dass Fürst oder Fürstenhaus dagegen ein Veto einlegen können.Ich möchte ausdrücklich festhalten, dass es dem Fürstenhaus nicht um politische Macht geht. Wir können sehr gut mit einer Monarchie leben, welche nur noch symbolische Bedeutung hat, oder auch mit der Republik. Darüber entscheiden aber nicht einige Politiker, sondern gemäss Verfassungsvorschlag des Fürstenhauses das Volk. Solange die Mehrheit des Volkes wünscht, dass wir im Fürstenhaus zu der politischen Verantwortung stehen, welche unsere Vorfahren übernommen haben, werden wir dies sowohl in guten wie auch in schlechten Zeiten tun. Wir sind im Fürstenhaus zuversichtlich, dass wir gemeinsam die schwierige Situation überwinden werden und die seit Jahrzehnten erfolgreiche Entwicklung des Landes fortsetzen können. Sehr geehrte Abgeordnete: Für die vor Ihnen liegenden Aufgaben wünsche ich Ihnen viel Erfolg und Gottes Segen.
16. Februar 2000
Thronrede, Fürst Hans-Adam II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages
am 16. Februar 2000
In ausländischen Medien erschienen während der vergangenen Monate immer wieder kritische Berichte über das Fürstentum Liechtenstein. Ein Teil dieser Berichte ist sicher falsch, aber wir müssen uns fragen, ob nicht wir manchmal Anlass geboten haben für so eine negative Berichterstattung. Einer der Problembereiche, welcher von den ausländischen Medien dankbar aufgenommen wurde, ist die nun schon seit Jahren andauernde Verfassungsdiskussion. Wir müssen nun im Interesse des Landes eine Entscheidung treffen, wie immer diese Lösung auch aussehen mag, damit alle Beteiligten sich neuen Aufgaben widmen können.In diesem Zusammenhang möchte ich doch in Erinnerung rufen, dass nicht das Fürstenhaus, sondern Politiker aus allen drei im Landtag vertretenen Parteien mit dieser Verfassungsdiskussion begonnen haben. Der Landtag hat mit überwältigender Mehrheit vor mehreren Jahren eine Verfassungskommission gewählt, welche mit mir in erster Linie über die zukünftige Stellung der Monarchie in der Verfassung Gespräche geführt hat. Bei einigen Verfassungsartikeln konnten wir uns einigen, bei anderen nicht.Eine unterschiedliche Auffassung besteht offensichtlich schon in der Frage, wozu in Zukunft ein Staat zu dienen hat. Wir sind im Fürstenhaus der Auffassung, dass der Staat dazu dienen soll, dass die Menschen innerhalb seiner Grenzen in Freiheit und Frieden miteinander leben können, und dass die Mitgliedschaft auf Freiwilligkeit beruht. Zwar ist in Europa das Prinzip der Freiwilligkeit, was den Einzelnen betrifft, seit dem Zusammenbruch des Sozialismus in Osteuropa nicht mehr in Frage gestellt, aber inwieweit es grösseren Gruppen zusteht, ist ungeklärt. Das Selbstbestimmungsrecht ist zwar in der UNO-Charta sowie in verschiedenen internationalen Verträgen verankert, aber im Völkerrecht wird es mehrheitlich dahin gehend interpretiert, dass es nur Gruppen zusteht, die sich in Rasse, Religion, Sprache oder Kultur von ihren Nachbarn unterscheiden. Diese Interpretation des Selbstbestimmungsrechtes hat immer wieder zur Unterdrückung von Minderheiten, zur Zwangsassimilierung oder gar zu ethnischen Säuberungen geführt. In einigen Fällen waren Bürgerkriege die Folge, und die betroffenen Staaten sind auseinandergefallen, wie wir das am Beispiel Jugoslawiens in jüngster Zeit aus nächster Nähe mitverfolgen konnten. Aus liechtensteinischer Sicht hat diese problematische Interpretation des Selbstbestimmungsrechtes aber noch einen weiteren grossen Nachteil. Wir unterscheiden uns nicht von unseren Nachbarn in Rasse, Religion, Sprache oder Kultur, und deshalb könnte uns in einem vereinten Europa dieses Selbstbestimmungsrecht nicht mehr zustehen. Das Fürstentum Liechtenstein hat deshalb ein ganz grosses Interesse an einer anderen Interpretation des Selbstbestimmungsrechtes, und zwar eines auf Gemeindeebene. Dafür setzen wir uns schon seit vielen Jahren international ein und können kleine Fortschritte verzeichnen, denn die Einsicht wächst, dass die bisherige Interpretation des Selbstbestimmungsrechtes problematisch ist und viel Unheil angerichtet hat. Wenn wir unsere Interpretation des Selbstbestimmungsrechtes auf Gemeindeebene in der Verfassung verankern, so erhöhen wir nicht nur unsere Glaubwürdigkeit gegenüber aussen, sondern leisten einen wichtigen Beitrag zur langfristigen Absicherung des Selbstbestimmungsrechtes unserer Bevölkerung in Europa.Wenn hier im Land immer wieder behauptet wird, der Verfassungsvorschlag des Fürstenhauses dient nur dazu, die Macht des Fürsten zu stärken, so ist dies falsch. Wir haben das Notrecht eingeschränkt, um zu verhindern, dass der Fürst auf legalem Wege eine Diktatur errichten kann. Der Fürst soll auf sein Ernennungsrecht bei den Staatsbeamten verzichten sowie auf sein Vetorecht bei den Richterernennungen. Die Regierung soll nicht nur wie bisher zurücktreten, wenn sie das Vertrauen des Fürsten verloren hat, sondern auch dann, wenn sie jenes des Landtages verloren hat. Dem Volk steht das Recht zu, gegen den Fürsten einen Misstrauensantrag einzubringen oder die Monarchie abzuschaffen, ohne das Veto des Fürsten befürchten zu müssen. Der Verfassungsvorschlag des Fürstenhauses soll die Unabhängigkeit der Gerichte erhöhen und verhindern, dass die Parteien oder der Fürst über die Richterernennungen diese Unabhängigkeit gefährden.Grössere Meinungsverschiedenheiten bestehen auch beim Artikel 112 der Verfassung, der durch den Fall Wille bekannt wurde. Dieser Artikel steht nicht nur im Widerspruch zu Artikel 111 der Verfassung, sondern auch zum modernen Verfassungsstaat. Es ist ein Grundprinzip des modernen Rechtsstaates, dass allgemein verbindliche Erläuterungen auf dem gleichen Wege beschlossen werden müssen wie Verfassungsänderungen, und nicht durch eine Übereinkunft zwischen Regierung und Landtag oder durch einen Beschluss des Staatsgerichtshofes. Den Artikel 112 dahin gehend zu interpretieren, dass der Staatsgerichtshof bei Konflikten zwischen dem Fürsten und dem Landtag entscheidet, würde nicht nur dem Sinne, sondern auch dem Wortlaut der Verfassung widersprechen. Interpretieren staatliche Institutionen Verfassung und Gesetz entgegen ihrem Sinn und ihrem Wortlaut, zerstören sie die Grundlagen des Rechtsstaates.Ich möchte noch einmal ausdrücklich festhalten, dass es dem Fürstenhaus nicht um politische Macht geht, sondern um politische Prinzipien. Es geht uns auch nicht um wirtschaftliche Vorteile, denn das Amt des Staatsoberhauptes kostet den jeweiligen Fürsten Zeit und Geld. Es geht uns auch nicht um eine Profilierung in der Öffentlichkeit, denn wir ziehen es vor, ein von den Medien ungestörtes Privatleben zu führen, um uns jenen Aufgaben zu widmen, die uns wichtig erscheinen. Man kann mit den Bedingungen des Fürstenhauses einverstanden sein oder nicht. Der Landtag wird sich aber mit der Tatsache abfinden müssen, dass nicht der Landtag, sondern das Fürstenhaus die Bedingungen festlegt, zu denen das Fürstenhaus im Fürstentum Liechtenstein das Staatsoberhaupt stellt. Ist der Landtag mit den Bedingungen des Fürstenhauses nicht einverstanden, so möchte ich ihn bitten, eine Alternative zum Fürstentum Liechtenstein auszuarbeiten und vorzuschlagen.Grundsätzlich sind wir im Fürstenhaus, wie ich das wiederholt schon gesagt habe, bereit, ein Staatsoberhaupt zu stellen, welches keine politische Macht hat, sondern nur noch eine symbolische Bedeutung. Auch dann werden wir unsere Bedingungen stellen, denn nur in einem funktionierenden demokratischen Rechtsstaat können wir es uns leisten, auf Dauer das Staatsoberhaupt zu stellen. Wir sind jedoch der Überzeugung, dass man zuerst über den Vorschlag entscheiden soll, bei dem die Monarchie politische Funktionen ausübt. Erstens glauben wir, dass eine Mehrheit der Bevölkerung so eine Lösung wünscht, denn die Entwicklung der vergangenen sechzig Jahre ist doch im Grossen und Ganzen recht positiv verlaufen. Zweitens glauben wir, einen positiven Beitrag für die Entwicklung dieses Landes und seiner Bevölkerung weiterhin leisten zu können. Wir tun das gerne, denn wir lieben dieses Land und seine Bevölkerung, es ist schliesslich unsere Heimat. Ich möchte in diesem Zusammenhang aber doch noch einmal ausdrücklich betonen, dass wir diese Aufgabe nur ausüben können und wollen, solange eine Mehrheit des liechtensteinischen Volkes dies auch wünscht.Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrte Herren Abgeordnete, für die vor Ihnen liegenden Aufgaben wünsche ich Ihnen viel Erfolg und Gottes Segen.
03. Februar 1999
Thronrede, Fürst Hans-Adam II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages
am 3. Februar 1999
Dem Landtag möchte ich danken, dass wir einen Kompromiss finden konnten in der Frage, wie das Verhältnis Kirche - Staat zu regeln ist. Dadurch haben wir Zeit gewonnen, um eine Lösung für eine Beziehung zu finden, die besonders in der jüngeren Vergangenheit für den Landtag und Teile der Bevölkerung mit Emotionen belastet war.Wir sollten jetzt gemeinsam nach Lösungen suchen, die frei sind von emotionellen Belastungen und die nicht immer wieder zu Spannungen führen, die letzten Endes sowohl der Kirche als auch dem Staat schaden. Dazu müssen wir nüchtern die Situation analysieren und Alternativen betrachten, die Konflikte zwischen der Kirche einerseits und dem Staat und den Gemeinden andererseits für die Zukunft möglichst ausschliessen.Im Landtag und auch sonst wurde verschiedentlich der Wunsch geäussert, das Verhältnis Kirche und Staat neu in einem Konkordat zu regeln. Diese Vorgangsweise erscheint mir, zumindest für die absehbare Zukunft, aus zwei Gründen wenig erfolgversprechend zu sein.Erstens muss man davon ausgehen, dass sich die Hoffnungen und Erwartungen des Landtages auf ein Mitspracherecht im Erzbistum durch ein Konkordat nicht verwirklichen lassen. Der Hl. Stuhl würde gegen die Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils handeln, würde er dem Fürstentum Liechtenstein ein Mitspracherecht in personellen, organisatorischen oder Glaubensfragen des Erzbistums zugestehen. Es ist kaum anzunehmen, dass es für das Fürstentum Liechtenstein eine Ausnahme geben wird.Zweitens besteht auf liechtensteinischer Seite kein Konsens darüber, wie in Zukunft das Verhältnis Kirche und Staat aussehen soll. Eine liechtensteinische Verhandlungsdelegation wäre in der unangenehmen Situation, nicht zu wissen, worüber sie konkret verhandeln soll.Würden wir unter diesen Voraussetzungen an den Hl. Stuhl mit dem Wunsch herantreten, Konkordatsverhandlungen aufzunehmen, wären diese wohl zum Scheitern verurteilt. Wir haben nur einen sehr kleinen diplomatischen Apparat, der mit dem Problem der europäischen Integration und anderen Aufgaben voll ausgelastet ist. Deshalb sollte man es vermeiden, ihn unnötigerweise mit Verhandlungen zu belasten, welche mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolglos verlaufen werden. Erfolgversprechend wären solche Konkordatsverhandlungen nur, falls der Landtag bereit ist, finanziellen und anderen Verpflichtungen des Staates zuzustimmen ohne Mitspracherecht im Erzbistum. Wenn ich mir die Reaktionen im Landtag bei der Errichtung des Erzbistums in Erinnerung rufe, erscheint mir so ein radikaler Meinungsumschwung doch sehr unwahrscheinlich.Wenden wir uns den denkbaren Modellen zum Verhältnis Kirche und Staat zu, gibt es für einen modernen Staat, der die Religionsfreiheit ernst nimmt, nicht viele Alternativen. Eine klare Trennung von Kirche und Staat ist beim Abwiegen aller Vor- und Nachteile den anderen Alternativen meiner Meinung nach weit überlegen.Ich bin mir bewusst, dass so eine Lösung für die Bevölkerung neu und ungewohnt ist. Teilweise herrscht auch grosse Unkenntnis. Wie im letzten Jahr in den liechtensteinischen Zeitungen zu lesen war, lehnten zwei prominente Anhänger des Vereins für eine offene Kirche die Trennung von Kirche und Staat mit folgenden Argumenten ab: der eine vertrat die Meinung, dass es nur im kommunistischen Albanien eine Trennung von Kirche und Staat gab, der andere glaubte, die angeblich hohe Arbeitslosigkeit in den USA auf die Trennung von Kirche und Staat zurückführen zu können. Dazu ist zu bemerken, dass es im kommunistischen Albanien keine Trennung von Kirche und Staat gab, sondern der Sozialismus wurde zur "Staatsreligion" erhoben und die katholische Kirche sowie andere Religionsgruppen wurden brutal unterdrückt. In den USA ist die Arbeitslosigkeit seit Jahren niedriger als in fast allen europäischen Ländern, die keine klare Trennung von Kirche und Staat kennen. Zwar konnte meines Wissens noch kein Wirtschaftswissenschaftler einen Zusammenhang zwischen Arbeitslosigkeit und dem Verhältnis Kirche - Staat nachweisen, falls aber jemand davon überzeugt ist, müsste er sich für eine Trennung aussprechen.In der Diskussion wurde die Befürchtung geäussert, dass bei einer Trennung von Kirche und Staat die katholische Kirche zwar finanziell nicht mehr vom Staat abhängig sei, dafür aber vom Fürsten. Auch diese Angst ist unbegründet. In Staaten, die sehr viel ärmer sind als Liechtenstein und in denen die katholische Kirche nicht mit Steuergeldern subventioniert wird, überlebt die katholische Kirche sehr gut von den Spenden der Gläubigen. Das neue Steuergesetz eröffnet zusätzlich dem Steuerzahler die Möglichkeit, bis zu Sfr. 10'000.-- als Spenden abzusetzen. Wer die katholische Kirche kennt, weiss ausserdem, dass sie eine Organisation ist, die sehr viel älter und sehr viel grösser ist als das kleine Liechtenstein. Die Vorstellung, dass der Fürst von Liechtenstein die Politik der katholischen Kirche mit Spenden beeinflussen kann, ist unrealistisch. Auch wenn dieses Gerücht fälschlicherweise bereits bei der Ernennung unseres Erzbischofs zum Bischof von Chur von einigen Medien in der Schweiz verbreitet wurde.Dem Landtag erlaube ich mir, vorzuschlagen, möglichst bald die Verfassungskommission oder eine andere Kommission damit zu beauftragen, an einer Lösung mitzuarbeiten, wie in Zukunft das Verhältnis Kirche - Staat im Fürstentum Liechtenstein aussehen soll. Wir sollten die kurze Zeit nutzen, die uns mit dem erzielten Kompromiss zur Verfügung steht. Erfahrungsgemäss ist es ein längerer Prozess, bis eine Lösung in allen Einzelheiten ausgearbeitet und beschlossen wird. Den Landtag möchte ich ermuntern, die Bereitschaft der liechtensteinischen Bevölkerung nicht zu unterschätzen, neuen und sinnvollen Lösungen zuzustimmen. Als Beispiel sei in diesem Zusammenhang die Zustimmung zum EWR im Jahre 1992 erwähnt, die nach dem Nein in der Schweiz viele liechtensteinische Politiker überrascht hat.Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrte Herren Abgeordnete, für die vor Ihnen liegenden Aufgaben wünsche ich Ihnen viel Erfolg und Gottes Segen.
12. Februar 1998
Thronrede, Fürst Hans-Adam II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages
am 12. Februar 1998
Das Jahr 1997 wird in die liechtensteinische Geschichte als das Jahr eingehen, in dem die uralte Bindung zum Bistum Chur zu Ende ging und in Liechtenstein ein eigenes Erzbistum errichtet wurde. Dieses Ereignis traf uns unvorbereitet und hat verständlicherweise die Gemüter erregt.Verschiedene Kreise im In- und Ausland haben versucht, aus diesem Ereignis einen Gegensatz zwischen Volk und Monarchie zu konstruieren, so wie das schon 1992 der Fall war. Wie damals wurden auch jetzt falsche Behauptungen verbreitet, so habe z.B. das Fürstenhaus nicht nur vor der Regierung über die Errichtung des Erzbistums erfahren, sondern sich aktiv dafür eingesetzt. Beide Behauptungen sind selbstverständlich falsch, was sich überprüfen lässt. Natürlich ist das Verbreiten falscher Nachrichten ärgerlich, aber man sollte sich dadurch nicht beunruhigen lassen. Ich bin zuversichtlich, dass der Versuch wiederum scheitern wird, einen Keil zwischen Volk und Monarchie zu treiben.Sehr viel entscheidender für die Zukunft unseres kleinen Heimatlandes wird die Antwort auf die Frage sein "Welches ist die optimale liechtensteinische Lösung?". Wir werden immer wieder mit Entwicklungen und Ereignissen konfrontiert werden, die von aussen an uns herangetragen werden und die wir kaum beeinflussen können. Für die voranschreitende europäische Integration haben wir mit dem EWR im Rahmen des Möglichen eine für unser Land optimale Lösung gefunden, selbst wenn unser Partner, die Schweiz, Mitglied der EU werden sollte. Nun gilt es in der Religionsfrage eine optimale liechtensteinische Lösung zu finden.Der Landtag und Teile der Bevölkerung wünschen sich anscheinend ein Konkordat zwischen dem Hl. Stuhl und dem Fürstentum Liechtenstein. In dieser Frage können wir wie beim EWR auf die Erfahrungen anderer Länder zurückgreifen: Konkordatsverhandlungen können Jahre dauern, und es ist wenig wahrscheinlich, dass der Hl. Stuhl die Wünsche und Hoffnungen erfüllen wird, die da und dort vorgebracht werden. Es würde den Beschlüssen des Zweiten Vatikanischen Konzils widersprechen, würde der Hl. Stuhl dem Fürstentum Liechtenstein ein Mitspracherecht für das Erzbistum in personellen, organisatorischen oder Glaubensfragen zugestehen. Ausserdem muss ich wie schon 1992 darauf hinweisen, dass gemäss Art. 8 der Verfassung die Aussenpolitik in den Verantwortungsbereich des Fürsten fällt. Es widerspricht meiner Überzeugung, dem Hl. Stuhl in einem Konkordat Privilegien einzuräumen, solange wir nicht bereit sind, anderen anerkannten Religionsgemeinschaften die gleichen Privilegien zu gewähren. Bevor wir mit dem Hl. Stuhl ein Konkordat vereinbaren, müssen wir deshalb zuerst die Frage beantworten, wie wir in Zukunft im Fürstentum Liechtenstein die Frage der Religionsfreiheit klären.Weder dem Fürstenhaus noch mir kann man vorwerfen, wir seien gegen die katholische Kirche, trotzdem bin ich schon seit langem für eine klare Trennung von Kirche und Staat. Einem Teil der katholischen Bevölkerung fällt es schwer, diesen Standpunkt zu verstehen, und deshalb möchte ich ihn im folgenden ausführlicher begründen.In Vorträgen habe ich schon verschiedentlich dargelegt, weshalb meiner Meinung nach die Religion für die menschliche Gesellschaft und damit auch für den Staat wichtig ist. Die meisten Menschen, die sich mit dieser Frage intensiver auseinandergesetzt haben, sind zu ähnlichen Ergebnissen gekommen. Allerdings haben viele daraus den falschen Schluss gezogen, dass deshalb der Staat und die Religion eng zusammenarbeiten müssen. Die Nachteile, welche durch so eine Politik langfristig entstehen, wurden von beiden Seiten unterschätzt. In der Regel ist der Staat der stärkere Partner und schränkt bei einer Zusammenarbeit die Autonomie der Religion ein. Beherrscht andererseits die Kirche den Staat, führt dies ebenfalls zu Problemen, wie wir dies in der Menschheitsgeschichte an Beispielen von gescheiterten Experimenten mit Kirchen- oder Gottesstaaten studieren können. Im besten Fall ist die Religionsfreiheit eingeschränkt, im schlimmsten Fall kommt es zu Verfolgungen anderer Religionsgruppen.In vielen Staaten werden Steuergelder verwendet, um die eine oder andere vom Staat anerkannte Religionsgruppe finanziell zu unterstützen. Kann der Staat mit Steuergeldern Seelen für die Kirchen kaufen oder sollen Wählerstimmen gekauft werden? Der Nutzen dieser Finanzierung ist fraglich, den Schaden hat aber mit Sicherheit der Steuerzahler. Die Aktivitäten des Staates in Religionsfragen werden unter anderem damit begründet, dass der Staat für den religiösen Frieden zu sorgen habe. Besteht nicht die Gefahr, dass aus dem religiösen Frieden ein religiöser Friedhof entsteht? Dürfen sich religiöse Menschen nicht über Religionsfragen streiten, solange sie sich an Gesetz und Verfassung halten? Soll dem religiösen Menschen verboten sein, was dem politischen Menschen erlaubt ist?Als Christen müssen wir mit der Tatsache leben, dass Christus ans Kreuz genagelt wurde, weil seine Botschaft den religiösen Frieden gestört hat. Ist Christus nicht auch der Meinung, dass Kirche und Staat getrennt gehören? Er hat gesagt: "Gebt dem Kaiser, was dem Kaiser gehört, und Gott, was Gott gehört.", und nicht: "Gebt dem Kaiser, damit er Gott geben kann." Ist es nicht ein Mangel an Selbstbewusstsein, wenn Katholiken in Liechtenstein für die katholische Kirche besondere Privilegien verlangen? Sind diese Privilegien notwendig, um im Konkurrenzkampf mit den anderen Religionsgruppen zu überleben? Mit welchem Recht verlangt man von den Mitgliedern der anderen Religionsgruppen, dass sie die katholische Kirche mit ihren Steuergeldern subventionieren?Die Befürchtung, dass bei einer Trennung von Kirche und Staat das religiöse Leben langfristig leiden wird, ist falsch. Die USA kennen eine radikale Trennung von Kirche und Staat. Jeder gute Kenner der USA weiss, dass das religiöse Leben in den USA stärker ist als in den anderen modernen Industriestaaten. Vergleichende Studien zwischen den USA und verschiedenen europäischen Staaten bestätigen diesen Eindruck.In den europäischen Staaten zahlt die öffentliche Hand an die Kirchen, soweit feststellbar, sehr unterschiedliche Beiträge pro Kopf der Bevölkerung. Da in der Regel staatliche, regionale und lokale Behörden unter verschiedenen Titeln Steuergelder an Kirchen auszahlen, sind genauere Zahlen nur schwer zu ermitteln. In Italien, das vor wenigen Jahren ein modernes und transparentes System eingeführt hat, sind es nicht ganz 10 Franken pro Jahr und Einwohner. Im Kanton Zürich, der wahrscheinlich nicht nur für die Schweiz, sondern auch für Liechtenstein repräsentativ ist, liegt der Betrag bei fast 300 Franken pro Jahr und Einwohner, also ungefähr dreissigmal so hoch wie in Italien. Niemand wird behaupten können, dass das religiöse Leben bei uns dreissigmal besser ist als in Italien - im Gegenteil.Wie schon erwähnt, bin ich überzeugt, dass die Religion in ihren verschiedensten Formen für Staat und Gesellschaft von grösster Bedeutung ist. Ein Staat, der die Religionsfreiheit einschränkt oder aufhebt, schadet nicht nur der Religion, sondern sich selbst und seinen Bewohnern. Unter dem Eindruck der jüngsten Entwicklung werde ich mich deshalb vermehrt dafür einsetzen, dass im Rahmen der Verfassungsdiskussion die Religionsfreiheit in unserer Verfassung besser verankert wird. Zur Religionsfreiheit gehört auch die Freiheit, jede Religion abzulehnen, und es darf niemand gezwungen werden, mit seinen Steuergeldern Religionen zu subventionieren.Die beste Lösung, was das Verhältnis Kirche - Staat betrifft, ist meiner Meinung nach jene der USA. Diese hat sich 200 Jahre lang bewährt und wahrscheinlich wesentlich zum Erfolg der USA beigetragen. Die Menschheitsgeschichte zeigt uns immer wieder, dass nicht Unterdrückung und Verfolgung die grössten Feinde der Religion sind, sondern eine beschränkte Religionsfreiheit, bei welcher der Steuerzahler gezwungen wird, mit seinen Steuern anerkannte Religionsgruppen oder Kirchen zu subventionieren. Hohe Subventionen an die Kirchen verärgern zu Recht den Steuerzahler und machen die Kirche für Menschen attraktiv, die mehr am Geld als am Glauben interessiert sind.Sollte es sich herausstellen, dass es bei uns nicht möglich ist, eine klare Trennung zwischen Kirche und Staat ähnlich wie in den USA zu erreichen, könnte ich mir als Kompromisslösung eine Entflechtung ähnlich wie in Italien vorstellen. Der Vorteil der italienischen Lösung ist, dass der Steuerzahler und nicht der Politiker darüber entscheidet, ob die öffentliche Hand eine Religionsgruppe subventionieren darf, und wenn ja, welche. Über einen Teil der Einkommenssteuer sollte der Steuerzahler frei bestimmen können, ob dieser Betrag der Religionsgruppe seiner Wahl zufliesst oder nicht. Lehnt der Steuerzahler, aus welchen Gründen auch immer, eine Subventionierung der Religion ab, fliesst dieser für die Religionsgruppen reservierte Teil der Steuergelder der öffentlichen Hand zur freien Verfügung zu. Allerdings darf die öffentliche Hand keine Religionsgruppen mehr finanzieren. Religionsgruppen sollen aber wie andere wohltätige Organisationen von den Steuern befreit sein und Spenden an diese von den Steuern abzugsfähig. Besitzen Religionsgruppen historisch wertvolle Gebäude, erhalten sie im gleichen Rahmen wie Privatpersonen Subventionen.Gleichgültig, welches der beiden Modelle als Vorbild dient, wir müssen eine liechtensteinische Lösung finden, die den Religionsgruppen und dem Steuerzahler mehr Freiheit gibt als heute. Diese liechtensteinische Lösung müssen wir jetzt im Rahmen der Verfassungsdiskussion finden und erst dann können wir sinnvollerweise Verhandlungen über ein Konkordat führen.Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrte Herren Abgeordnete, für die vor Ihnen liegenden Aufgaben wünsche ich Ihnen viel Erfolg und Gottes Segen.
13. März 1997
Thronrede, Fürst Hans-Adam II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages
am 13. März 1997
Zur Wahl in den Landtag möchte ich Ihnen sehr herzlich gratulieren und Ihnen danken, dass Sie sich für diese wichtige Aufgabe in unserem Staat einsetzen. Nach rund 60 Jahren erleben wir das Ende der grossen Koalition, was für den Landtag, die Regierung und die Parteien eine neue Herausforderung bedeutet. In den vergangenen Legislaturperioden konnten besonders in aussenpolitischen Fragen weitreichende Entscheidungen für unseren Staat getroffen werden. In dieser Legislaturperiode wird voraussichtlich die Innenpolitik, und zwar die Verfassungsfrage, im Vordergrund stehen. Dabei geht es in erster Linie um die zukünftige Stellung der Monarchie in diesem Staat. Bei meiner letzten Landtagsrede, aber auch bei anderen Gelegenheiten habe ich mich bereits ausführlich mit diesem Thema befasst. Dabei habe ich sechs theoretisch mögliche Modelle für unser Land aufgezählt, welche ich noch einmal kurz in Erinnerung rufen möchte:1. Wir bleiben bei der heutigen Verfassung und halten uns an diese auch bei den Beamtenernennungen. 2. Der Fürst verzichtet auf einige Rechte, um Demokratie und Rechtsstaat zu stärken. 3. Der Fürst verzichtet auf alle Rechte, trägt aber auch keine politische Verantwortung mehr. 4. Eine Monarchie, bei der das Fürstenhaus nicht mehr das Staatsoberhaupt stellt. 5. Die Republik6. Der Anschluss an eines unserer beiden NachbarländerVor einigen Monaten hat die Freie Liste ihr Verfassungsmodell der liechtensteinischen Öffentlichkeit vorgestellt: Das Land soll weiterhin eine Monarchie bleiben; Autonomie und Hausgesetz des Fürstenhauses wären aufgehoben; der Fürst würde weiterhin politische Verantwortung tragen; die politischen Kompetenzen des Fürsten würden aber weitgehend auf die politische Oligarchie des Landes übertragen werden; Demokratie und Rechtsstaat werden nicht entscheidend gestärkt. Im November letzten Jahres hat dann der Landtag sein Verfassungsmodell verabschiedet: Einerseits will der Landtag an der jetzigen Verfassung festhalten, andererseits hat er eine Reihe entscheidender Verfassungsänderungen oder Neuinterpretationen der Verfassung vorgeschlagen. Dieses Verfassungsmodell soll aber nur eine Zwischenlösung sein. Analysiert man die vorgeschlagenen Änderungen und Neuinterpretationen auf ihre praktische Auswirkungen hin, stellt man fest, dass sie in die gleiche Richtung zielen, wie das Verfassungsmodell der Freien Liste. Die Vermutung liegt nahe, dass in einem ersten Schritt die Monarchie geschwächt werden soll, um in einem zweiten das endgültige Verfassungsmodell zu verwirklichen. Wahrscheinlich ist nur einem sehr kleinen Kreis bekannt, wie dieses zweite Verfassungsmodell aussehen soll. Der Erbprinz und ich haben bereits zum Bericht der vom Landtag eingesetzten Verfassungskommission eine Stellungnahme abgegeben. Für den Landtag ist es deshalb sicher keine Überraschung, wenn ich festhalte, dass wir bei dem vom Landtag verabschiedeten Verfassungsmodell ebenso wenig das Staatsoberhaupt stellen werden wie beim Verfassungsmodell der Freien Liste.Im Landtag wurde bereits die weitere Vorgangsweise in der Verfassungsfrage diskutiert. Dabei wurde der Vorschlag gemacht, das Volk über das Verfassungsmodell des Landtages abstimmen zu lassen. Gegen diese Vorgangsweise ist nichts einzuwenden, allerdings wird der Landtag vorher die Frage beantworten müssen, wer denn in Zukunft in diesem Land das Staatsoberhaupt stellen soll. Die Verfassungsdiskussion hat bis jetzt noch zu keiner Lösung geführt, was allerdings vor den Wahlen nicht zu erwarten war. Diese Diskussion war aber nicht zwecklos, denn drei der eingangs von mir erwähnten Modelle können mangels politischer Unterstützung ausgeschieden werden. Das betrifft die Republik und den Anschluss an ein Nachbarland, aber auch das Festhalten an der jetzigen Verfassung. Die Arbeit der Verfassungskommission und die verschiedenen Abstimmungen im Landtag haben mit grosser Klarheit gezeigt, dass für ein Festhalten an einer unveränderten Verfassung die politische Grundlage fehlt. Abgesehen von der fehlenden politischen Basis wäre es aus einem weiteren gewichtigen Grund ein Fehler, am jetzigen Verfassungsmodell ohne Aenderungen festzuhalten. Monarchie und Demokratie werden im In- und Ausland häufig als natürliche Gegensätze betrachtet - meiner Meinung nach zu Unrecht. Halten wir am derzeitigen Verfassungsmodell fest, bieten wir unnötigerweise den versteckten und offenen Feinden der Monarchie eine Angriffsfläche. Darüber hinaus bietet es den Gegnern der Monarchie und des demokratischen Rechtsstaates einen willkommenen Vorwand, sich über die bestehende Verfassung hinwegzusetzen und nicht nur die Monarchie, sondern auch noch den demokratischen Rechtsstaat zu gefährden. Der neue Landtag wird sich deshalb sinnvollerweise nur noch mit drei Verfassungsmodellen auseinandersetzen müssen: 1. Der Fürst verzichtet auf einige ihm gemäss der alten Verfassung zustehende Rechte, um die Demokratie und den Rechtsstaat zu stärken. 2. Der Fürst verzichtet auf alle ihm gemäss alter Verfassung zustehenden politischen Rechte, trägt aber auch keine politische Verantwortung mehr.3. Eine Monarchie, bei der das Fürstenhaus nicht mehr das Staatsoberhaupt stellt.Der alte Landtag und die von ihm eingesetzte Verfassungskommission haben sich meiner Meinung nach allzu sehr mit einzelnen Artikeln und Paragraphen auseinandergesetzt und zu wenig verfassungsphilosophische Grundfragen diskutiert. Mit den wichtigsten Grundsatzfragen möchte ich mich im Folgenden auseinandersetzen: Soll nach Meinung des Landtages das Fürstentum Liechtenstein ein Rechtsstaat sein? Ich glaube, der Landtag wird diese Frage bejahen müssen, denn die Alternative ist die Willkürherrschaft, und diese lehnen Volk und Fürst ab. Es gehört aber zu den wesentlichen Merkmalen des modernen Rechtsstaates, dass sich die gesamte Staatsverwaltung an Verfassung und Gesetze halten muss. Der Rechtsstaat wird in Frage gestellt, wenn seit Jahrzehnten kaum mehr ein Beamter gemäss Verfassung ernannt wurde. Die politische Unabhängigkeit der Gerichte ist ebenfalls ein Wesensmerkmal des modernen Rechtsstaates. Es ist unbefriedigend, wenn die Mehrheit und der Vorsitz in den höchsten Gerichtsinstanzen jeweils der wechselnden Mehrheit im Landtag angepasst werden oder das Ergebnis von Koalitionsverhandlungen sind. Diese Situation ist nicht nur für den Rechtsstaat, sondern auch für die beteiligten Richter unbefriedigend. Die politische Krise um den Staatsgerichtshof in den achtziger Jahren, welche schliesslich nur durch eine vorzeitige Auflösung des Landtages beendet werden konnte, sollte uns zu denken geben.Schon vor einigen Jahren habe ich angeboten, auf die Beamtenernennungen und das Vetorecht bei den Richterernennungen zu verzichten, dagegen das Vorschlagsrecht bei den Richterernennungen zu erhalten, um die politische Unabhängigkeit der Gerichte besser abzusichern. Mein Vorschlag würde es dem Landtag sogar ermöglichen, dem Fürsten den Richterkandidaten des Landtages aufzuzwingen, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass dieser in einer Volksabstimmung mehr Stimmen erhält als der Kandidat des Fürsten. Dieser Vorschlag wurde bis heute nicht beachtet. Offensichtlich geht man davon aus, dass dem Fürsten bereits erfolgreich die Beamtenernennungen entzogen wurden und das Ernennungsrecht in den anderen Bereichen früher oder später in eine Ernennungspflicht des Fürsten verwandelt wird. Diese Politik wird scheitern. Falls es nicht bald zu einer Lösung der Verfassungsfrage kommt, werde ich die Beamten wieder selbst ernennen. Die politische Oligarchie kann in einem demokratischen Rechtsstaat dem Fürsten nicht Rechte entreissen, indem sie sich über die Verfassung hinwegsetzt oder diese neu interpretiert. Um ihre politischen Ziele zu erreichen, muss sie sich auf das Schlachtfeld der Demokratie, an die Wahlurne, begeben. Dort entscheidet weder die Oligarchie noch die Monarchie, sondern das Volk. Damit kommen wir schon zur nächsten Frage, mit der sich der Landtag auseinandersetzen sollte: Soll unsere Verfassung auf demokratischen, religiösen oder ideologischen Grundlagen ruhen? Mit diesem Fragenkomplex beschäftige ich mit seit langem, nicht zuletzt im Zusammenhang mit dem Selbstbestimmungsrecht. Kürzlich habe ich auch in Vaduz darüber einen Vortrag gehalten, deshalb möchte ich dieses Thema hier nicht ausführlicher behandeln, sondern nur folgendes festhalten: Eine religiöse Grundlage verstösst gegen die Religionsfreiheit und führt in der Regel dazu, dass die Religion als Instrument der Politik missbraucht wird. Ideologien wie der Nationalismus oder der Sozialismus sind Fehlentwicklungen, die in ihren extremen Formen viel Leid über die Menschheit gebracht haben und voraussichtlich noch bringen werden. Deshalb bin ich überzeugt, dass heute und erst recht im nächsten Jahrtausend nur das demokratische Prinzip als Grundlage für eine Verfassung herangezogen werden kann und dem Staat jene Legitimation verleiht, die er für seine Aufgaben braucht. Liechtenstein ist bei der Verwirklichung des demokratischen Prinzips in seiner Verfassung weiter vorangeschritten als jeder andere Staat, vielleicht mit Ausnahme der Schweiz. Die Einführung des umfassenden Staatsvertragsreferendums zeigt, dass dieser Weg von beiden Souveränen, Volk und Fürst, gutgeheissen wird. Ich glaube nicht, dass sich der Landtag dieser Entwicklung auf Dauer entziehen kann. Er wird ja sagen müssen zum demokratischen Rechtsstaat. Betrachten wir unsere Verfassung, so gibt es zwei entscheidende Punkte, bei denen das demokratische Prinzip nicht zur Anwendung kommt oder zumindest eingeschränkt ist. Der erste Punkt betrifft Art 1 der Verfassung. Dort wird das Fürstentum Liechtenstein als unteilbares Ganzes bezeichnet. Das bedeutet, dass eine Gemeinde selbst dann nicht den Staatsverband verlassen darf, wenn sich eine Mehrheit der Gemeindebürger in einer rechtsstaatlichen demokratischen Entscheidung für einen Austritt entschieden hat. Der Staat steht in so einem Fall vor dem Dilemma, entweder die demokratische Entscheidung zu akzeptieren und den Bruch der Verfassung zuzulassen, oder mit Gewalt zu versuchen, diese Entscheidung zu verhindern oder rückgängig zu machen. Dies würde jedoch die demokratischen Grundlagen, auf denen die Verfassung und der Staat aufgebaut sind, zerstören. Glücklicherweise wurden wir in unserer Geschichte noch nie mit so einem Problem konfrontiert, aber bekanntlich lässt sich die Zukunft, besonders in der Politik, nur schwer voraussagen, und wir leben in einer Zeit grosser Veränderungen.Der zweite Punkt betrifft das absolute Vetorecht des Fürsten. Dieses Problem ist im Rahmen der Verfassungsdiskussion aktuell geworden. Schon im Frühjahr 1993 habe ich dem Landtag eine Lösung vorgeschlagen, wie das absolute Vetorecht des Fürsten aufzuheben ist, ohne die starke politische Stellung des Fürsten entscheidend zu schwächen. Die Lösung hat ausserdem den Vorteil, dass es über ein Misstrauensvotum gegen den Fürsten möglich ist, Amt und Person zu trennen. Weder die Verfassungskommission noch der Landtag haben sich mit diesen Lösungsvorschlägen auseinandergesetzt, sondern sich meiner Meinung nach allzu sehr auf die Frage konzentriert, wie man die Monarchie schwächen und die Oligarchie stärken kann.Damit kommen wir zur nächsten Frage, die sich der neue Landtag stellen sollte: Welche Monarchie wird gewünscht? Das Fürstenhaus hat bekanntlich die Bedingung gestellt, dass Autonomie und Hausgesetz respektiert werden. Ich möchte noch eine weitere Bedingung nennen: Falls das Fürstenhaus in einem Staat den Monarchen stellt, soll es sich um einen demokratischen Rechtsstaat handeln oder zumindest die begründete Hoffnung bestehen, dass sich dieser Staat dazu entwickeln wird. Der Landtag wird sich voraussichtlich mit grosser Mehrheit für einen demokratischen Rechtsstaat aussprechen, aber einige Politiker haben offensichtliche Schwierigkeiten mit der Autonomie und dem Hausgesetz des Fürstenhauses. Ich fürchte, diese Politiker werden sich mit der politischen Realität abfinden müssen. Das Fürstenhaus hatte seine Autonomie und sein Hausgesetz, lange bevor es hier das Staatsoberhaupt gestellt hat, und wird diese weiterhin bewahren, selbst wenn es nicht mehr das Staatsoberhaupt stellt. Es ist deshalb eine Illusion zu glauben, dass das Fürstenhaus in diesem Punkt nachgeben wird. Ob das liechtensteinische Volk überzeugt werden kann, sich von seinem Fürstenhaus wegen dessen Autonomie und Hausgesetz zu trennen, erscheint zweifelhaft. Die Mehrheit des liechtensteinischen Volkes wünscht, dass Fürst und Fürstenhaus ihre politische Unabhängigkeit behalten. Ob eine Erbmonarchie demokratisch legitimiert werden kann, ist eine Frage, die für viele Menschen auf den ersten Blick schwer zu beantworten ist. Wird die Frage verneint, sollte der Monarch in einem demokratischen Rechtsstaat konsequenterweise weder politische Kompetenzen ausüben noch politische Verantwortung tragen. Ich bin aber überzeugt, dass die demokratische Legitimation nicht nur für die Oligarchie, sondern auch für die Monarchie möglich ist. Anstatt einer aktiven Legitimation mit Wahlen in regelmässigen Abständen ist eine passive Legitimation möglich, das heisst, der Monarch übt seine politischen Kompetenzen so lange aus, solange die Mehrheit des Volkes dies wünscht. Dies ist sicher ein besserer Schutz vor einem befürchteten Machtmissbrauch des Fürsten - eine Angst, die von einigen bewusst geschürt wird -, als den Fürsten in seinen politischen Kompetenzen zu beschneiden. In diesem Zusammenhang möchte ich doch festhalten, dass die Fürsten ihre Macht weder missbraucht noch sich über die Verfassung hinweggesetzt haben, was man leider nicht von allen Politikern behaupten kann, die in den letzten Jahrzehnten politische Verantwortung getragen haben. Würde durch eine Entmachtung des Fürsten nicht ein wichtiger Garant des demokratischen Rechtsstaates wegfallen? Hätte dieser Staat überlebt mit Fürsten ohne politische Kompetenzen?Der Landtag wird entscheiden müssen, ob er sich mit diesen Fragen auseinandersetzt und vor allem wie er sie beantwortet. Dabei sollte er aber berücksichtigen, dass trotz den Versuchen, anhand von Art 112 die Verfassung neu zu interpretieren, nach wie vor Volk und Fürst die beiden Souveräne sind. Schiebt der Landtag eine Entscheidung in diesen zentralen Verfassungsfragen allzu lange auf, läuft er Gefahr, dass Volk und Fürst ohne Mitwirkung des Landtages entscheiden, wie dies bereits beim Staatsvertragsreferendum der Fall war. Die Einführung eines umfassenden Staatsvertragsreferendums hatte ich bei Übernahme der Stellvertretung vorgeschlagen. Dieser Vorschlag ist damals bei Regierung und Landtag auf wenig Verständnis gestossen. Die Freie Liste hat dann über eine Verfassungsinitiative versucht, den Vorschlag parteipolitisch zu nützen. Diese Initiative ist bei beiden Souveränen, Volk und Fürst, auf Ablehnung gestossen. Daraufhin hat eine überparteiliche Gruppierung eine mit mir abgesprochene Verfassungsinitiative zur Einführung des Staatsvertragsreferendums dem Volk vorgelegt, welche angenommen wurde. In grundlegenden Verfassungsfragen würde ich es vorziehen, wenn die politische Oligarchie des Landes in den Entscheidungsprozess einbezogen wird. Es ist nicht das Ziel meiner Politik, die Oligarchie dieses Landes auszuschalten. Im Gegenteil, ich weiss um die wichtige Aufgabe, welche die Oligarchie in jedem Staat wahrzunehmen hat. Ich selbst entstamme einer Familie, die über Jahrhunderte im Heiligen Römischen Reich der Oligarchie angehört hat, deshalb sind mir ihre Stärken und Schwächen bekannt. Monarchie und Oligarchie ergänzen sich, sie sollten zum Wohle des Staates zusammenarbeiten und nicht versuchen, sich gegenseitig auszuschalten. Beide benötigen in der heutigen Zeit die demokratische Legitimation, um ihre Aufgaben erfüllen zu können, denn im modernen Staat soll nicht das Volk dem Staate dienen, sondern der Staat den Menschen, die innerhalb seiner Grenzen wohnen. Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrte Herren Abgeordnete, für die vor Ihnen liegenden Aufgaben wünsche ich Ihnen viel Erfolg und Gottes Segen.
15. März 1996
Thronrede, Fürst Hans-Adam II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages
am 15. März 1996
Liechtenstein hat in den vergangenen Jahren aussenpolitisch wichtige Erfolge errungen. Durch die UNO-Mitgliedschaft konnte Liechtenstein seine Souveränität international absichern. Das EWR-Abkommen hat dem Land eine günstige Ausgangsposition verschafft, sollte die europäische Integration weitere Fortschritte erzielen. Nicht zuletzt dank der Hilfe und dem Einverständnis unserer Schweizer Freunde ist es uns gelungen, gleichzeitig am europäischen Integrationsprozess teilzunehmen und den Zollvertrag mit der Schweiz aufrechtzuerhalten. Selbst wenn die Schweiz in einigen Jahren der EU beitreten sollte, dürfte der EWR für Liechtenstein immer noch die beste Lösung sein. Aussenpolitisch haben wir die wichtigsten Ziele erreicht. Natürlich werden immer wieder Anstrengungen unsererseits notwendig sein, diese Erfolge auch für die Zukunft abzusichern. Verglichen mit dem Weg, den wir zurücklegen mussten, ist dies aber eine einfachere Aufgabe, die mit weniger innen- und aussenpolitischen Schwierigkeiten verbunden ist.Vermehrt können wir uns im Land wieder Fragen der Innenpolitik zuwenden. Dabei steht die Frage im Vordergrund, welche Stellung die Monarchie in Zukunft haben soll. Es ist mir ein wichtiges Anliegen, dass die liechtensteinische Oeffentlichkeit und besonders auch die Politiker verstehen, wie das Fürstenhaus seine Position hier im Land sieht. Ich möchte im folgenden die Stellung des Fürstenhauses zur Verfassungsfrage darstellen und anschliessend darlegen, welche Auswirkungen die Verfassungsänderungen für unser Land haben könnten. Seit der Staatsgründung Liechtensteins vor fast 300 Jahren hat sich das Fürstenhaus politisch und finanziell für das Wohl von Land und Leute eingesetzt. Wir sind weiterhin mit dem Land durch Verfassung, Geschichte und Zuneigung eng verbunden und bereit, Verantwortung zu tragen. Allerdings ist das Selbstbestimmungsrecht der liechtensteinischen Bevölkerung für Fürst und Fürstenhaus der entscheidende Standpunkt, von dem die Zukunft der Monarchie zu betrachten ist. Das Fürstenhaus stellt das Staatsoberhaupt in diesem Lande nur so lange dies von einer Mehrheit der Bevölkerung gewünscht wird. Sollte die liechtensteinische Bevölkerung die Monarchie nicht mehr wollen, braucht es weder eine Revolution noch eine Demonstration, sondern lediglich eine Verfassungsinitiative, die mehrheitlich vom Volk angenommen wird.Volk und Volksvertreter müssen aber berücksichtigen, dass Fürst und Fürstenhaus keine Befehlsempfänger des Volkes oder der Volksvertreter sind. Das Fürstenhaus stellt das Staatsoberhaupt in diesem Staat unter gewissen Bedingungen. Dazu gehört, dass Autonomie und Hausgesetz des Fürstenhauses respektiert werden. Nur so lässt sich die Unabhängigkeit und Neutralität des Fürstenhauses auf Dauer erhalten. Eine Einmischung aussenstehender Parteien muss im Interesse der Familie, aber auch des Landes vermieden werden. Eine weitere Bedingung ist, dass die formelle in der Verfassung festgehaltene Verantwortung des Fürsten in Übereinstimmung mit seinen realen Kompetenzen gehalten wird. Dies ist notwendig, um die Rechtssicherheit zu bewahren. Entscheidet man sich dafür, die Kompetenzen des Fürsten einzuschränken, so soll dies in der Verfassung festgehalten und nach aussen klar dokumentiert werden. Die Forderung, dass der Fürst die ihm in der Verfassung zustehenden Rechte nicht ausübt, führt zu einer diffusen Verantwortungs- und Kompetenzverteilung und damit zu einer Schwächung des Rechtsstaates. Der Fürst läuft ausserdem Gefahr, für Fehlentscheidungen mit zur Verantwortung gezogen zu werden, mit denen er nie etwas zu tun hatte. In einem publizierten Brief an das Liechtenstein-Institut habe ich vier Verfassungsvarianten vorgeschlagen. Es liegt nun am Volk und an seinen Vertretern, jene Verfassungsvariante auszusuchen, die ihnen für die Zukunft am sinnvollsten erscheint. Die erste und vielleicht naheliegendste Variante ist das Festhalten an der heutigen Verfassung. Man wird sich dann aber an dieser Verfassung orientieren müssen, auch was die Beamtenernennungen betrifft. Die Auseinandersetzungen der Vergangenheit lagen meiner Meinung nach nicht an der mangelnden Klarheit unserer Verfassung, sondern an der manchmal fehlenden Bereitschaft, sich an diese Verfassung zu halten. Die zweite Variante beinhaltet einen Ausbau der Demokratie und eine Stärkung des Rechtsstaates. Der Monarch behält aber weiterhin seine politischen Aufgaben in der Verfassung. Die Vorschläge sind dem Landtag und der liechtensteinischen Öffentlichkeit seit drei Jahren bekannt, und deshalb möchte ich darauf verzichten, hier noch einmal näher darauf einzugehen. Die dritte Variante sieht vor, dass Liechtenstein zwar weiterhin eine Monarchie bleibt, die politischen Funktionen und Verantwortungen des Fürsten jedoch weitestgehend abgeschafft werden. Wie schon dargelegt, halte ich Bestrebungen, formell die politische Verantwortung beim Fürsten zu belassen, in der Praxis die Kompetenzen auf andere Entscheidungsträger zu verlagern für keine glückliche Lösung. Ist man mehrheitlich im Land der Meinung, dass der Fürst keine politischen Kompetenzen mehr wahrnehmen soll, kann er auch keine politische Verantwortung tragen. Der Fürst wird sich bei dieser dritten Variante wieder anderen Aufgaben widmen und sich mit seiner Familie hauptsächlich im Ausland aufhalten. Trotzdem könnte er weiterhin seinen offiziellen Wohnsitz im Land behalten, falls dies gewünscht wird. Diese dritte Variante würde zu einer bedeutenden Veränderung unserer Verfassung führen, und ist daher für Land und Volk mit grösseren politischen und wirtschaftlichen Risiken verbunden als die beiden ersten Varianten. Diese Risiken könnte man durch den Einbau eines Verfassungsartikels verringern, mit dem das Volk oder der Landtag dem Fürsten ausserordentliche Kompetenzen bei einer innen- oder aussenpolitischen Krisensituation einräumt. Diese dritte Variante ist aus der Sicht von Fürst und Fürstenhaus attraktiv. Der Zeitpunkt für das Fürstenhaus, sich aus der liechtensteinischen Innen- und Aussenpolitik zurückzuziehen, wäre günstig. Politisch und wirtschaftlich war Liechtenstein noch nie in so einer ausgezeichneten Position. Das Fürstenhaus kann mit Stolz in die Vergangenheit zurückblicken und auf zahlreiche politische und wirtschaftliche Einsätze hindeuten, welche dem Land zu seiner einzigartigen Entwicklung verholfen haben. Der Fürst könnte sich wiederum vermehrt anderen Aufgaben zuwenden, so z.B. der Verwaltung des fürstlichen Vermögens oder seiner Rolle als Familienoberhaupt. Wenn ich die Protokolle der Landtagsdebatte über das Hausgesetz lese, so frage ich mich aber, ob das Fürstenhaus nicht die vierte Variante, bei der es nicht mehr das Staatsoberhaupt stellt, in Erwägung ziehen sollte. Es sieht so aus, als ob Hausgesetz und Autonomie des Fürstenhauses da und dort als nicht mehr zeitgemäss empfunden werden. Unter diesen Umständen sollte sich auch das Fürstenhaus die Frage stellen, ob es noch sinnvoll ist, das Staatsoberhaupt zu stellen. Zweifellos war es in der Vergangenheit von Vorteil, einem regierenden Haus anzugehören. Ob dies heute und in Zukunft noch der Fall ist, erscheint zweifelhaft. Regierende Häuser werden immer mehr zum Spielball der Massenmedien. Unter diesen Umständen ist es sehr schwierig, ein normales Familienleben zu führen. Eine normal funktionierende Familie ist aber die Voraussetzung, um jene Werte von Generation zu Generation weiterzugeben, welche letzten Endes für den Erfolg unserer Familie über Jahrhunderte ausschlaggebend waren. Glücklicherweise haben uns bis jetzt die Kleinheit des Landes und eine zurückhaltende Medienpolitik weitgehend davor bewahrt, zur Handelsware der Massenmedien zu werden mit all den damit verbundenen Problemen. Einen weiteren Punkt sollte man in Liechtenstein nicht übersehen, wenn über Hausgesetz und Autonomie des Fürstenhauses diskutiert wird. Unsere Familie hatte ihre Autonomie und ihr Hausgesetz, lange bevor sie hier das Staatsoberhaupt gestellt hat. Sie wird diese Autonomie und dieses Hausgesetz, vielleicht in leicht veränderter Form, auch dann behalten können, wenn sie eines Tages nicht mehr ein regierendes Haus sein sollte. Als Fürst, der von seinen Vorfahren die Verantwortung für dieses Land und seine Bevölkerung übernommen hat, macht man sich natürlich Gedanken für den Fall, dass sich das Fürstenhaus zurückziehen sollte. Verschiedene Szenarien sind denkbar, deren drei ich kurz herausgreifen möchte: Die Beibehaltung der Monarchie mit einer anderen Familie, die Republik und schliesslich der Anschluss an einen unserer beiden Nachbarstaaten. Die Beibehaltung der Monarchie, aber mit einer anderen Familie, wäre theoretisch eine Alternative. Eine Monarchie kostet jedoch Geld, und ob der liechtensteinische Steuerzahler bereit ist, diese Kosten zu übernehmen, ist fraglich. Noch schwieriger dürfte es sein, jemanden zu finden, der bereit ist, mit seiner Familie diese Kosten auf Dauer zu übernehmen unter Bedingungen, die das Fürstenhaus abgelehnt hat.Eine weitere Möglichkeit ist die Republik. Angesichts der Kleinheit des Landes erscheint mir ein Präsident, der sich in erster Linie auf Repräsentationsaufgaben konzentriert, als wenig sinnvoll. Den Verhältnissen angepasster erscheinen zwei Lösungsansätze, die sich in grösseren Staaten bereits bewährt haben, und zwar in den USA und in der Schweiz. Das eine Modell ist die präsidiale Republik, bei der das Staatsoberhaupt direkt vom Volk gewählt wird und auch die Rolle des Regierungschefs übernimmt. Das andere Modell ist ein Kollektiv wie der schweizerische Bundesrat, eine Aufgabe, die bei uns die Gesamtregierung übernehmen könnte. Beide Modelle haben ihre Vor- und Nachteile, aber es würde zu weit führen, hier näher darauf einzugehen. Wichtiger erscheint es mir, dass die politischen und wirtschaftlichen Risiken genau analysiert werden, bevor man das Fürstentum Liechtenstein in eine Republik verwandelt. Die liechtensteinische Vergangenheit zeigt, wie die Souveränität immer wieder durch den politischen Weitblick des Fürstenhauses bewahrt und gestärkt wurde. Blicken wir in die Zukunft, so können wir feststellen, dass eine Republik gute Überlebenschancen hat, solange es in Europa keine grösseren Umwälzungen gibt. Problematischer als die politischen sind meiner Ansicht nach die wirtschaftlichen Risiken. Ein erfolgreicher Finanzplatz ist nicht nur von niedrigen Steuern und einem guten Service abhängig, sondern auch vom Vertrauen der ausländischen Investoren. Vertrauen hat nicht nur eine rationale, sondern oft eine schwer fassbare irrationale Komponente. Die Umwandlung des Fürstentums Liechtenstein in eine Republik könnte dem Finanzplatz schweren Schaden zufügen.Wenn ich die wirtschaftlichen Risiken betrachte und berücksichtige, dass niemand mit Sicherheit die weitere Entwicklung in Europa in den nächsten Jahrzehnten oder gar Jahrhunderten voraussagen kann, frage ich mich, ob nicht die Umwandlung in eine Republik sowohl kurz- als auch langfristig mit allzu grossen Risiken verbunden ist. Der Anschluss an einen unserer beiden Nachbarstaaten, mit denen wir seit Jahrhunderten freundschaftlich verbunden sind, erscheint mir zumindest eine diskussionswürdige Alternative zur Republik zu sein. Von den beiden Möglichkeiten halte ich den Anschluss an die Schweiz aus vielen Gründen als die sinnvollere Alternative, nicht zuletzt wegen der Kleinheit des Landes. Für ein eigenes Bundesland in Österreich wäre das Land zu klein, als eigener Kanton würden wir uns in der Schweiz jedoch in guter Gesellschaft befinden. Der Finanzplatz Liechtenstein ist eng mit dem Finanzplatz Schweiz verbunden und auch sonst sind die Bindungen zwischen den beiden Staaten seit über 70 Jahren sehr eng und freundschaftlich. Die Schweiz ist ein demokratischer Rechtsstaat, der es über Jahrhunderte verstanden hat, sich im Herzen dieses unruhigen Europas die Unabhängigkeit zu bewah-ren. Allerdings wäre es für Liechtenstein bedauerlich, die Souveränität ausgerechnet in einem Augenblick aufzugeben, in dem diese so gut abgesichert ist wie noch nie zuvor in der Geschichte dieses Landes. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wie Sie sehen, fehlt es nicht an Möglichkeiten, die Zukunft dieses Landes zu gestalten. Ich bin mir bewusst, dass in diesem knappen Jahr vor den nächsten Landtagswahlen keine grossen Entscheidungen mehr zu erwarten sind. Trotzdem sollte die Periode der Unsicherheit über die zukünftige Stellung der Monarchie aus politischen und wirtschaftlichen Gründen langsam zu einem Abschluss gebracht werden. Der kommende Wahlkampf bietet den Parteien die Möglichkeit, der Bevölkerung ihren Standpunkt zu den verschiedenen Varianten darzulegen. Es ist der liechtensteinischen Öffentlichkeit bekannt, dass ich persönlich der zweiten Variante den Vorzug gebe, welche Demokratie und Rechtsstaat stärkt. Betrachte ich die liechtensteinische Geschichte, so stelle ich doch fest, dass die Fürsten ihre Macht nicht missbraucht, sondern versucht haben, sie zum Wohle dieses Landes und seiner Bevölkerung einzusetzen. Natürlich ist kein Fürst unfehlbar und niemand kann ausschliessen, dass er nicht in Zukunft seine Macht missbraucht. Die vorgeschlagenen Verfassungsänderungen der zweiten Variante bieten dagegen einen wirksameren Schutz als so manche andere Änderung, welche in der Vergangenheit diskutiert wurde.Die anderen drei Varianten sind aus der Sicht von Fürst und Fürstenhaus ebenfalls vertretbar. Allerdings frage ich mich, ob es vom Standpunkt der liechtensteinischen Bevölkerung aus betrachtet, sehr klug ist, sich auf die Risiken der vierten Variante einzulassen, falls man die Autonomie und das Hausgesetz des Fürstenhauses nicht mehr als zeitgemäss empfindet. Das Hausgesetz war der liechtensteinischen Bevölkerung bis vor kurzem unbekannt, und die Autonomie hat offensichtlich bis jetzt niemanden gestört. Abschliessend kann ich nur noch einmal wiederholen, dass Fürst und Fürstenhaus gerne das Staatsoberhaupt in diesem Lande stellen und weiterhin bereit sind, Verantwortung zu übernehmen für das Wohl der liechtensteinischen Bevölkerung. Wichtiger ist uns aber noch das Selbstbestimmungsrecht dieser Bevölkerung, und wir werden deshalb auch eine andere Entscheidung respektieren.Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, für die vor Ihnen liegenden Aufgaben wünsche ich Ihnen viel Erfolg und Gottes Segen.
15. Februar 1995
Thronrede, Fürst Hans-Adam II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages
am 15. Februar 1995
1994 war für unser Land wiederum ein Jahr geprägt von wichtigen Entwicklungen, besonders in der Aussenpolitik. Wegen der Einführung der Mehrwertsteuer musste unsere junge Regierung komplizierte Verhandlungen mit der Schweiz führen. Geduld und Fingerspitzengefühl waren gefragt. Berücksichtigt man die schwierige Ausgangsposition, wurde für unser Land ein sehr günstiges Verhandlungsergebnis erzielt. Bei der da und dort kritischen Beurteilung der bilateralen Vereinbarung zur Mehrwertsteuer sollte nicht übersehen werden, dass weitergehende Forderungen von liechtensteinischer Seite wohl zu einer Auflösung des Zollvertrages gerührt hätte. Der Steuer- und Finanzbereich ist für die Schweiz und Liechtenstein von zentraler Bedeutung und wir sollten uns bewusst sein, dass es auch in Zukunft voraussichtlich schwer sein wird, für beide Seiten befriedigende Lösungen in diesem Bereich zu finden.Ein sehr schöner Verhandlungserfolg konnte letztes Jahr in der EWR-Frage erzielt werden. Als ich mich 1992 für eine Mitgliedschaft Liechtensteins im EWR stark einsetzte, war ich überzeugt, dass eine Lösungsplattform technisch möglich ist, die uns sowohl die EWR-Mitgliedschaft als auch die offene Grenze mit der Schweiz bietet. Selbst nach einem Nein der Schweiz zum EWR. Auch war ich sicher, dass neben den verschiedenen technischen Vorschriften beim Zollvertrag selbst wegen des EWR nur eine Änderung notwendig sein wird. Nicht nur EWR-Gegner haben bezweifelt, dass dies möglich ist. Ich habe aber nicht zu hoffen gewagt, dass wir in Brüssel beim Personenverkehr jetzt schon eine Lösung erzielen, die den liechtensteinischen Verhältnissen so entgegenkommt. Es ist oft ein langsamer und mühsamer Weg vom Erkennen der technischen Lösungsmöglichkeiten bis zu ihrer politischen Umsetzung.Der Regierung und allen Beteiligten möchte ich für diese Verhandlungserfolge sehr herzlich danken. Mein Dank richtet sich ebenfalls an Bern und Brüssel, für das dort vorhandene Verständnis gegenüber den spezifisch liechtensteinischen Problemen. Welch grosses Verständnis in der Schweiz für die liechtensteinische Europapolitik besteht, beweist die einstimmige Verabschiedung der Vereinbarung mit Liechtenstein über den EWR im schweizerischen Parlament. In Bern und Brüssel hat man dem kleinen Liechtenstein die Hände gereicht. Es liegt nun am liechtensteinischen Volk, diese zu ergreifen und nicht zurückzuweisen.Wir dürfen uns keinen Illusionen hingeben, dass ein Nein zum EWR und ein Nein zur Lösungsplattform uns nicht nur von Europa, sondern auch von der Schweiz isoliert. Selbst die EWR-Gegner in der sehr viel grösseren Schweiz sind der Ansicht, dass die Schweiz in Europa keine Isolationspolitik betreiben kann. Welchen Weg die Schweiz in ihrer Integrationspolitik schliesslich beschreiten wird, kann derzeit niemand mit absoluter Sicherheit sagen. Eines ist aber sicher: Nur ein Ja zum EWR und zur Lösungsplattform mit der Schweiz sichert uns für die Zukunft eine enge Partnerschaft mit der Schweiz.Die Fachleute sind sich weitgehend einig, dass die Schweiz im wesentlichen zwischen vier Möglichkeiten wählen kann, was ihr Verhältnis zu Europa betrifft:1. Die Isolation, was aber wenig wahrscheinlich ist, nachdem selbst die EWR-Gegner diesen Weg ablehnen.2. Ein umfassendes bilaterales Abkommen, über das derzeit verhandelt wird. Es sieht so aus, als ob die Schweiz in diesem Abkommen weniger erhalten wird als im EWR, die EU andererseits beim Personenverkehr auf Lösungen drängt, die eine grössere Freizügigkeit vorsehen, verglichen mit der liechtensteinischen EWR-Lösung. Ob so ein Abkommen in der Schweiz mehrheitsfähig ist, lässt sich derzeit schwer beurteilen.3. Die Schweiz wird doch noch EWR-Mitglied. Nachdem auf EFTA-Seite nur noch mehr Norwegen, Island und vielleicht Liechtenstein übrigbleiben, wäre ein Ja des Schweizer Volkes bei einer zweiten Abstimmung wohl eine Überraschung.4. Die EU-Mitgliedschaft, die der Bundesrat zum strategischen Ziel der schweizerischen Europapolitik erklärt hat. Schon lange habe ich die Auffassung vertreten, dass langfristig dieser Weg der Schweiz aus verschiedenen Gründen der wahrscheinlichste ist. Bei meiner Landtagsrede vor einem Jahr habe ich darauf hingewiesen, dass die Umfrageergebnisse in der Schweiz noch eine Ablehnung zeigen, aber erfahrungsgemäss sich die Volksmeinung relativ rasch ändern kann. Glaubt man diesen gleichen Umfrageergebnissen, so hat der Meinungsumschwung in der schweizerischen Bevölkerung schon stattgefunden. Realistischerweise müssen wir in Liechtenstein davon ausgehen, dass der Bundesrat sich mit seiner Integrationspolitik in absehbarer Zeit durchsetzen wird.Lehnt das liechtensteinische Volk den EWR und die Lösungsplattform mit der Schweiz ab, so wird dies nicht nur in Bern und Brüssel auf Unverständnis stossen, sondern wir haben damit die Isolationspolitik gewählt. Unsere Partnerschaft mit der Schweiz können wir unter diesen Umständen nur aufrechterhalten, wenn auch die Schweiz die Isolation wählt, was aber wie erwähnt, langfristig sehr unwahrscheinlich ist. Schliesst die Schweiz mit der EU das Abkommen ab, über welches derzeit verhandelt wird, brauchen wir die Lösungsplattform mit der Schweiz und ein Abkommen mit der EU, um uns nicht von der Schweiz zu isolieren. Das gleiche gilt auch für den Fall, dass die Schweiz doch noch EWR-Mitglied werden sollte. Sagen wir nein zur Lösungsplattform, ist für die Schweiz und die EU eine Kündigung des Zollvertrages der einfachste Weg, das liechtensteinische Problem zu lösen. Beschreitet die Schweiz, wie zu erwarten ist, den Weg einer Mitgliedschaft in der EU und löst sich deshalb der Zollvertrag auf, können wir über eine EWR-Mitgliedschaft mit der Schweiz weiterhin verbunden bleiben.Wer heute nein sagt zur Lösungsplattform und zum EWR, sagt mit hoher Wahrscheinlichkeit nein zur weiteren Partnerschaft mit der Schweiz und ja zu einer Isolationspolitik ohne die Schweiz. Natürlich kann man die Meinung vertreten, dass eine Isolationspolitik gegenüber der Schweiz und der EU für Liechtenstein eine mögliche Alternative darstellt. Die Voraussetzungen gegenüber früher haben sich zweifellos verbessert, nicht zuletzt durch unsere Mitgliedschaft in der UNO und anderen Organisationen. Die Weltmärkte haben sich geöffnet und Liechtenstein wird auch ohne besondere Wirtschaftsverträge mit der Schweiz oder der EU Waren und Dienstleistungen nach Europa exportieren. Trotzdem muss ich darauf hinweisen, dass die wirtschaftlichen und politischen Nachteile beachtlich sein werden, sollte das liechtensteinische Volk den EWR und die Lösungsplattform mit der Schweiz ablehnen und sich für den Weg der Isolation entscheiden.Persönlich bin ich aber davon überzeugt, dass die grosse Mehrheit des liechtensteinischen Volkes so eine risikoreiche Politik ablehnt. Sie würde unserer jahrhundertealten Tradition der Aussenpolitik widersprechen. Wir waren Mitglied des Heiligen Römischen Reiches, des Rheinbundes, des Deutschen Bundes, hatten dann ein enges Vertragsverhältnis mit Österreich-Ungarn und nun seit über 70 Jahren mit der Schweiz. Bei nüchterner Betrachtungsweise kann meiner Meinung nach jeder erkennen, dass es zur Lösungsplattform mit der Schweiz und dem EWR weder heute noch morgen eine bessere Alternative geben wird. Ein überzeugendes Ja von Landtag und Volk zum EWR und zur Lösungsplattform mit der Schweiz wäre für unsere zukünftige Partnerschaft zur Schweiz und zu Europa sehr wichtig. Wir müssen in dieser Zeit des Wandels unserer Aussenpolitik eine feste Grundlage geben.Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Sie stehen vor einer historischen Entscheidung für Land und Volk, und ich wünsche Ihnen dafür viel Erfolg und Gottes Segen.
09. Februar 1994
Thronrede, Fürst Hans-Adam II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 9. Februar 1994
Im Jahre 1994 treffen wir voraussichtlich die endgültige Entscheidung über die Mitgliedschaft Liech-tensteins im EWR. Es wird eine sehr wichtige Entscheidung sein, die die wirtschaftliche und politische Zukunft unseres Landes auf Jahrzehnte beeinflussen könnte, ähnlich dem Zollvertrag, für den wir der Schweiz ebenso dankbar sein müssen wie für das Verständnis in den laufenden Verhandlungen.
Trotz der innenpolitischen Schwierigkeiten des vergangenen Jahres ist es der Regierung und den zuständigen Beamten gelungen, mit Vertretern der Schweiz Lösungen auszuarbeiten, welche es Liechtenstein ermöglichen sollten, sowohl den Zollvertrag aufrecht zu erhalten als auch dem EWR beizutreten.
Die Ausarbeitung dieser Lösungsplattform hat länger gedauert als ursprünglich angenommen, denn es mussten zuerst jene Bereiche zwischen der Schweiz und Liechtenstein erfasst werden, in denen eventuell durch unsere EWR-Mitgliedschaft Probleme entstehen könnten. Ausserdem war es nötig, sich einen Ueberblick zu verschaffen, welche technischen Vorschriften aus dem EWR-Abkommen die Schweiz autonom nachvollziehen wird. Entgegen einer oft gehörten Meinung sind es nicht der Zollvertrag oder Zollvorschriften, welche in erster Linie Probleme verursachen, sondern die vielfältigen technischen Vorschriften, welche alle unsere Lebensbereiche erfassen. Beim geplanten Beitritt Liechtensteins zum EWR werden wir folgendes berücksichtigen müssen: Ein rascher Beitritt ist besonders für unsere Industrie von Vorteil. Eine Verzögerung vereinfacht die Administration wegen der laufenden Angleichung der schweizerischen Vorschriften an den europäischen Standard.
Die liechtensteinische Bevölkerung hat zwar mit beeindruckender Mehrheit am 13. Dezember 1992 grundsätzlich Ja zum EWR gesagt. Es gibt allerdings noch einflussreiche Kreise, die aus unterschiedli-chen Gründen dem EWR ablehnend gegenüberstehen. Dafür kann man Verständnis haben, denn das EWR-Abkommen ist ein äusserst umfangreiches und komplexes Vertragswerk, von dem selbst der Fachmann die Auswirkungen nicht im einzelnen voraussagen kann. Deshalb ist ein EWR-Beitritt auch mit gewissen wirtschaftlichen und politischen Risiken verbunden.
Allerdings bin ich überzeugt, dass die Alternativen zum EWR-Abkommen mit sehr viel grösseren Risiken und Nachteilen für Land und Volk verbunden wären. Die Gegner des EWR-Abkommens haben sich in erster Linie auf die möglichen Nachteile und Risiken des Abkommens konzentriert, ohne aber eine bessere Alternative aufzuzeigen. Eine Isolationspolitik Liechtensteins dürfte wohl nicht sehr realistisch sein, nachdem selbst die sehr viel grössere Schweiz über bilaterale Verträge mit der EU versucht, eine Isolation zu verhindern.
Sollen wir gemeinsam mit der Schweiz den Weg der bilateralen Verträge mit der EU gehen? Wer die Verhandlungen der Schweiz mit der EU verfolgt hat, wird feststellen müssen, dass die Ergebnisse, trotz Teilerfolgen, bis jetzt aus liechtensteinischer Perspektive ernüchternd ausgefallen sind. So zeichnet sich bei der Freizügigkeit der Personen ein Abkommen ab, das für Liechtenstein sehr viel ungünstiger wäre als das EWR-Abkommen.
Es liegt im eigenen wirtschaftlichen Interesse der Schweiz, die EWR-Vorschriften im technischen Bereich weitestgehend nachzuvollziehen. Trotzdem werden schweizerische Produkte mit nichttarifären Handelshemmnissen wie z.B. mit aufwendigen Zulassungsverfahren konfrontiert werden, bevor sie in den EWR-Staaten verkauft werden können. Ist Liechtenstein im EWR, kann dagegen das liechtensteinische Produkt, sobald es in Liechtenstein zugelassen ist, im gesamten EWR-Raum verkauft werden. Wer die zum Teil sehr langwierigen Zulassungsverfahren in verschiedenen europäischen Ländern kennt, weiss, dass die EWR-Mitgliedschaft deshalb für unsere innovative Exportindustrie einen sehr grossen Vorteil bedeutet. Wir werden die gut bezahlten Arbeitsplätze in der liechtensteinischen Industrie auf Dauer nur durch ständige Innovation erhalten können. Die liechtensteinische Industrie wird immer der Konkurrenz der Billiglohnländer stark ausgesetzt sein. Ohne EWR-Mitgliedschaft setzen wir sie auch noch der Konkurrenz von Ländern aus, die ihrer innovativen Industrie bessere Produktions- und Vermarktungsmöglichkeiten bieten.
Der Weg über bilaterale Verträge mit der EU ist vielleicht für die Schweiz mit weniger Nachteilen verbunden als für Liechtenstein. Trotzdem hat der Bundesrat die Problematik dieses Weges frühzeitig erkannt. Deshalb hatte sich der Bundesrat, leider ohne Erfolg, für eine EWR-Mitgliedschaft der Schweiz eingesetzt und hält nach wie vor am Fernziel einer EU-Mitgliedschaft fest.
Natürlich wäre für uns eine EWR-Mitgliedschaft der Schweiz die einfachste Lösung gewesen. Realistischerweise müssen wir aber heute mit der Möglichkeit rechnen, dass die Schweiz direkt Mitglied der EU wird. Zum Unterschied von Liechtenstein ist der EWR für die Schweiz keine sehr attraktive Lösung, wenn Oesterreich und einige andere EFTA-Staaten Mitglied der EU werden. Umfrageergebnisse in der Schweiz zeigen zwar derzeit noch eine mehrheitliche Ablehnung einer EU-Mitgliedschaft, aber erfahrungsgemäss kann sich die Volksmeinung relativ rasch ändern. Wir müssen unsere Aussenpolitik darauf aufbauen, dass der Bundesrat mit seiner vorgeschlagenen Integrationspolitik langfristig erfolgreich ist. Wer das EWR-Abkommen ablehnt, sollte eine Lösung für Liechtenstein vorschlagen für den Fall, dass unsere beiden Nachbarstaaten Mitglied der EU werden.
Vor zwei Jahren habe ich in meiner Landtagsrede darauf hingewiesen, dass der EWR und die Integrationspolitik eine aussenpolitische und weniger eine innenpolitische Herausforderung sind. Nur wenige Monate danach führte aber die Integrationspolitik Liechtensteins zu innenpolitischen Spannungen und Auseinandersetzungen, die heute noch nachklingen.
In diesem Zusammenhang wurde insbesondere auch die starke verfassungsmässige Stellung des Fürsten in Frage gestellt. Diese innenpolitische Krise traf das Fürstenhaus nicht ganz unvorbereitet, obwohl ich es persönlich vorgezogen hätte, diese Auseinandersetzung erst führen zu müssen, nachdem wir unsere aussenpolitischen Probleme gelöst haben. Da aber dieser Prozess eingeleitet wurde und bei der Auflösung des Landtages vor ein paar Monaten einen neuen Höhepunkt erreicht hat, ist es sicher das Vernünftigste, wir bringen diesen Prozess sobald als möglich zu einem sinnvollen Abschluss.
Bedenken über die Gefahren eines Machtmissbrauches durch den Fürsten auf Grund seiner starken Stellung im Fürstenhaus und in der Verfassung waren teilweise berechtigt. Mein Vater hat sich schon mit dieser Frage auseinandergesetzt. Und in seinem ersten Entwurf zu einem neuen Hausgesetz finden sich schon Vorschriften, welche diese Gefahren verringern sollten. Das nun vom Fürstenhaus beschlossene und publizierte Hausgesetz besitzt erstmals Vorschriften, welche ein Eingreifen des Fürstenhauses ermöglichen, falls der Fürst seine Macht missbraucht oder aus anderen Gründen seine Aufgaben nicht erfüllt.
Es sollte aber nicht nur das Fürstenhaus eingreifen können, dessen Mitglieder mehrheitlich im Aus-land leben. Von einem Fürsten, der seine Macht missbraucht oder seine Aufgaben nicht erfüllt, wird ebenso die liechtensteinische Bevölkerung betroffen. Deshalb ist es sinnvoll, im neuen Artikel 13ter der Verfassung ein demokratisches Verfahren vorzusehen, welches ein Misstrauensvotum gegen den Fürsten ermöglicht und notfalls die Abschaffung der Monarchie. Das Fürstenhaus soll das Staatsoberhaupt nur so lange stellen, so lange dies von der Mehrheit der Bevölkerung gewünscht wird.
Was die Stellung des Fürsten in der Verfassung betrifft, ist meiner Ansicht nach nicht nur die Einführung des neuen Art. 13ter wichtig, sondern auch eine Aenderung des Art. 11 über die Beamtenernennung. Bei Art. 11 handelt es sich weitgehend um ein Relikt aus der Zeit, als der Monarch noch die Regierungsgeschäfte führte. In so einer Situation ist es sicher richtig, wenn der Monarch die ihm unterstellten Beamten ernennt. In Liechtenstein war dies von untergeordneter Bedeutung, da der Monarch bis 1938 im Ausland wohnte.
Beamtenernennungen durch den Monarchen wurden später da und dort damit begründet, dass der Beamtenapparat nicht Parteiinteressen unterworfen sein soll. In der Praxis hat sich diese Hoffnung nicht erfüllt, nicht zuletzt wegen der grossen Zahl der Beamten, selbst hier im kleinen Liechtenstein. Um diese Erwartungen nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch erfüllen zu können, müsste der Fürst wohl ein eigenes Personalbüro unterhalten. Da der Fürst aber nicht die Regierungsgeschäfte führt und die Beamten im Normalfall die Weisungen der Regierung auszuführen haben, könnte die Effizienz leiden. So eine Regelung würde voraussichtlich zu unnötigen Spannungen zwischen Fürst und Regierung führen.
Die Frage der Parteiunabhängigkeit hat bei den Gerichten und der Verwaltungsbeschwerdeinstanz sicher grössere Bedeutung als beim Beamtenapparat. Die Richter sind gemäss Verfassung unabhängig und zum Unterschied von den Beamten nicht den Weisungen der Regierung unterworfen. Bei der geringen Zahl der Richter lässt sich das Vorschlags- und Ernennungsrecht des Fürsten sehr viel einfacher verwirklichen als bei den Beamten. Der vorgeschlagene Art. 11 verhindert weitgehend die Möglichkeit eines Missbrauches bei den Richterernennungen, sei es durch den Fürsten, sei es durch den Landtag. Das demokratische Element wird in unserer Verfassung dadurch weiter gestärkt. Ausserdem ist es sicher richtig, wenn wir aus den Erfahrungen der letzten Jahre, wie z.B. aus der Staatsgerichtshofaffäre, gewisse Konsequenzen ziehen.
Damit die Beamtenernennungen der Regierung nicht weiterhin in Verletzung der Verfassung erfol-gen, habe ich, nach Rücksprache mit der Regierung, diese ermächtigt, bis Ende 1994 die Beamten zu ernennen. Ich hoffe, dass es noch in diesem Jahr möglich sein wird, die vorgeschlagenen Verfas-sungsänderungen zu beschliessen.
Theoretisch kann man die verfassungsmässigen Rechte des Fürsten noch weiter einschränken, um einen möglichen Machtmissbrauch zu verhindern. Damit sind aber mehrere Gefahren verbunden: Der Fürst verliert seine Unabhängigkeit und könnte gewissen Kreisen als Instrument bei der Ein-schränkung der demokratischen Rechte dienen. Im Ernstfall hat der Fürst keine ausreichenden Kompetenzen, um die Interessen von Land und Volk wahrzunehmen. Und schliesslich besteht die schon früher erwähnte Gefahr, dass der Fürst in der Rolle des Staatsoberhauptes keine sinnvolle Aufgabe mehr erkennt.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, für die vor Ihnen liegenden wichtigen Aufgaben wünsche ich Ihnen viel Erfolg und Gottes Segen.
12. Mai 1993
Thronrede, Fürst Hans-Adam II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages
am 12. Mai 1993
Zur Wahl in den Landtag möchte ich Ihnen allen herzlich gratulieren und Ihnen danken, dass Sie sich für die Politik in unserem Land einsetzen. Ich möchte aber auch die Gelegenheit benützen, all denen zu danken, die in der Vergangenheit dazu beigetragen haben und die jetzt nach den Landtagswahlen aus der aktiven Politik ausgeschieden sind.Die Landtagswahlen haben mit dem erstmaligen Einzug einer dritten Partei die politische Landschaft verändert. Die Erfahrungen der letzten Wochen haben gezeigt, dass es in dieser neuen Situation den Parteien schwer fällt, ein Koalitionsabkommen zu vereinbaren. Ich bin sehr glücklich und mit mir sicher viele Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner, dass es doch noch kurz vor der Landtagseröffnung gelungen ist, sich auf die Regierungsbildung zu einigen. Sie und die zukünftige Regierung stehen vor einer besonderen Herausforderung, die nur erfolgreich gemeistert werden kann, wenn Sie das Wohl des Landes vor das Wohl der Partei stellen.Der 28. Oktober hat sicher zu den politischen Veränderungen in unserem Land beigetragen. Das Interesse an unserer Verfassung und an unserer Staatsform hat zugenommen. Unmittelbar nach dem 28. Oktober habe ich die Vertreter der politischen Parteien darum gebeten, die Verfassungsdiskussion auf einen Zeitpunkt nach den Wahlen zu verschieben, um zu verhindern, dass dieses Thema in den Wahlkampf hineingezogen wird. Jetzt, nach den Wahlen, möchte ich gerne auch von meiner Seite die Diskussion über diesen Fragenkomplex aufgreifen und zur Rolle des Fürsten in diesem Staat Stellung nehmen.Es wurde in Liechtenstein auch schon die Meinung vertreten, der Fürst solle sich, ähnlich wie die meisten anderen Staatsoberhäupter in Europa, in erster Linie auf Repräsentationsaufgaben beschränken. Abgesehen von den grösseren Verfassungsabänderungen, die dafür notwendig wären, sehe ich noch weitere Gründe, weshalb so eine Lösung für unser kleines Land nicht sehr sinnvoll wäre.Die Erfahrungen in der Vergangenheit mit dieser Verfassung und der politischen Rolle des Fürsten waren positiv. In der heutigen Generation ist es etwas in Vergessenheit geraten, dass mein Vater, Fürst Franz Josef II., sehr wohl immer wieder kraft seines Amtes in die Landespolitik eingegriffen hat. 1938 wäre die Aussöhnung zwischen den zerstrittenen Parteien kaum zustande gekommen, hätte er nicht eingegriffen und mit der Anwendung des Notrechtes gedroht. Meinem Vater waren in dieser kritischen Zeit bessere Beziehungen zur Schweiz ein grosses Anliegen. Gegen den Willen von Regierung und Landtag hat er die liechtensteinische Botschaft in Bern errichtet und diese über Jahre selbst finanziert. Ob Liechtenstein mit einem nur repräsentativen Staatsoberhaupt den Zweiten Weltkrieg so gut überstanden hätte, kann man wohl bezweifeln. Auch nach dem Krieg hat Fürst Franz Josef II. immer wieder entscheidend in die Landespolitik eingegriffen. Meinungsverschiedenheiten sind damals allerdings weniger in der Öffentlichkeit bekannt geworden, denn der politische Stil war ein anderer.Als Staatsoberhaupt nur mit Repräsentationsaufgaben wäre es mir nicht gelungen, Liechtenstein in die UNO zu bringen. Bezüglich der europäischen Integration hätten sich Regierung und Landtag mit ihrer ursprünglichen Politik durchgesetzt, die vorsah, das liechtensteinische Volk nach der Schweiz abstimmen zu lassen, damit es genau gleich wie das Schweizer Volk entscheidet. UNO und EWR-Mitgliedschaft werden noch von manchen Teilen der Bevölkerung abgelehnt, aber ich glaube, dass man eines Tages diese Entscheidungen als richtig und wichtig erkennen wird. Dieser Staat verdankt nicht nur seine Existenz der politischen Entscheidung eines Fürsten, sondern hat seither immer wieder von Entscheidungen der jeweiligen Fürsten profitiert.Es gibt noch andere Gründe, weshalb eine Beschränkung des Fürsten auf Repräsentationsaufgaben nicht empfehlenswert erscheint. Liechtenstein ist sehr klein und der Umfang an sinnvollen Repräsentationsaufgaben sehr beschränkt. Ausserdem begleicht der Fürst - zum Unterschied von anderen europäischen Staatsoberhäuptern - die ihm aus seiner Aufgabe zufallenden Kosten aus dem Privatvermögen. Es würde sich nicht nur mir, sondern auch meinen Nachfolgern sehr schnell die Frage stellen, ob man nicht Zeit und Geld in eine sinnvollere Aufgabe investieren soll. Voraussichtlich würde wieder der Zustand eintreten, wie er bis 1938 bestand, als der Fürst im Ausland lebte und sich nur am Rande der Entwicklung im Fürstentum Liechtenstein widmete. Persönlich würde ich so eine Entwicklung bedauern, denn ich bin in diesem Land aufgewachsen und es ist meine Heimat.Sowohl aus der Sicht des liechtensteinischen Volkes als auch aus jener des Fürstenhauses dürfte es das vernünftigste sein, grundsätzlich an der bewährten Lösung festzuhalten. Das bedeutet, dass wir hier im Land zwei Souveräne haben, und zwar das Volk und den Fürsten. Landtag und Regierung haben in unserem Staat sicher eine wichtige Aufgabe, aber das letzte Wort haben die beiden Souveräne. Der Landtag als Vertreter des Volkes hat gemäss unserer Verfassung Vorrang gegenüber der Regierung. Fürst und Landtag können gemäss Artikel 92 unserer Verfassung der Regierung Aufträge erteilen, an welche diese gebunden ist. Man kann davon ausgehen, dass Aufträge des Fürsten grösseres Gewicht haben als jene des Landtages. Der Fürst ist der Souverän, währenddem der Landtag den anderen Souverän vertritt. Dies gilt besonders im Bereich der Aussenpolitik, wo gemäss Artikel 8 der Verfassung der Fürst die Hauptverantwortung trägt.Dies war einer der Punkte, welche zum Konflikt vom 28. Oktober geführt haben. Ein weiterer Punkt war die Frage, ob eine Regierung sowohl das Vertrauen des Fürsten als auch des Landtages benötigt. Nachdem die Regierung auf Vorschlag des Landtages vom Fürsten ernannt wird, benötigt sie meiner Ansicht nach nicht nur bei ihrer Ernennung, sondern während ihrer gesamten Amtszeit das Vertrauen des Fürsten und des Landtages. Eine Regierung, die das Vertrauen des einen oder des anderen verloren hat, wird ihre Aufgabe nicht erfüllen können.Eine neue Vorgangsweise wird hoffentlich in Zukunft sicherstellen, dass nur jene Gesetze publiziert werden, welche verfassungsmässig zustande gekommen sind. Eine Lösung muss noch für die Frage der Beamtenernennung gefunden werden. Artikel 11 der Verfassung schreibt eindeutig vor, dass die Beamten vom Fürsten zu ernennen sind. Seit rund 25 Jahren hält man sich, aus was für Gründen auch immer, nicht mehr an diese Bestimmung, was für einen Rechtsstaat problematisch ist.Um dieses Problem zu lösen, gibt es nur zwei Möglichkeiten. Entweder man hält sich an die Verfassung und alle Beamten werden vom Fürsten ernannt oder man ändert die Verfassung. Ob bei der stark gewachsenen Zahl der Staatsbeamten eine Ernennung durch den Fürsten noch zweckmässig ist, erscheint fraglich. Die Gefahr ist gross, dass entweder die Beamtenemennung durch den Fürsten ein rein formaler Akt ohne Bedeutung wird oder der Regierung die Kontrolle über den Beamtenapparat entgleitet. Es würde wohl dem Geist unserer Verfassung widersprechen, wenn der Fürst in der Praxis über den Beamtenapparat die laufenden Geschäfte führt.Aus diesen Gründen habe ich schon vor Jahren als Stellvertreter und in Übereinstimmung mit meinem Vater der Regierung und dem Landtag eine Verfassungsänderung vorgeschlagen. Dieser Vorschlag entstand unter dem Eindruck der sich anbahnenden Krise um den Staatsgerichtshof, die dann 1989 zur vorzeitigen Auflösung des Landtages führte. In weiten Teilen unserer Bevölkerung herrscht die Ansicht vor, ob zu Recht oder zu Unrecht sei dahingestellt, der Staatsgerichtshof und die Verwaltungsbeschwerdeinstanz seien politische Gremien, welche in erster Linie die Mehrheitsverhältnisse im Landtag widerspiegeln. Als Rechtsstaat sollten wir grösstes Interesse haben, jeden Verdacht von unserer Justiz fernzuhalten, dass dort parteipolitische Interessen eine Rolle spielen. Um dieses Ziel zu erreichen, erschien es mir gerechtfertigt, dass der Fürst auf das Ernennungsrecht bei den Beamten verzichtet und dafür das Vorschlagsrecht bei den Richtern erhält. Dadurch würde die Unabhängigkeit der Justiz gestärkt werden.Der Fürst würde nach Sondierungsgesprächen und persönlichen Kontakten mit den Kandidaten dem Landtag die Persönlichkeiten für die Besetzung der Richterstellen vorschlagen. Nach der Zustimmung des Landtages würden die Richter vom Fürsten ernannt werden. Es wäre zu überlegen, inwieweit dieser Beschluss des Landtages nicht dem Referendum zu unterstellen wäre, um zu verhindern, dass Richter bestellt werden, welche zwar das Vertrauen von Fürst und Landtag haben, aber nicht das Vertrauen des Volkes.Ich möchte aber nicht nur in diesem Punkt eine Änderung der Verfassung vorschlagen, sondern auch in Fragen, welche die Person des Fürsten und die Zukunft der Monarchie in unserem Land betreffen. Die starke Stellung des Fürsten in unserer Verfassung ist nur dann zu vertreten, wenn sichergestellt ist, dass der jeweilige Fürst charakterlich und intellektuell diese Aufgaben erfüllen kann. Das Fürstenhaus hat in den letzten Jahren den Entwurf für ein neues Hausgesetz ausgearbeitet, welches Lösungen vorsieht, sollte der jeweilige Fürst nicht in der Lage sein, die Aufgaben zu erfüllen, die ihm Kraft seines Amtes zukommen.Wegen der starken Stellung des Fürsten im Land und weil die meisten Mitglieder des Fürstenhauses im Ausland leben, wird es für das Fürstenhaus unter Umständen schwierig sein, rechtzeitig die notwendigen Massnahmen gegen den Fürsten einzuleiten. Seine Durchlaucht der Erbprinz und ich sind deshalb der Meinung, dass man dem liechtensteinischen Volk über das Initiativrecht die Möglichkeit geben sollte, einen Misstrauensantrag gegen den Fürsten einzubringen.Stimmt eine Mehrheit des liechtensteinischen Volkes für einen Misstrauensantrag gegen den Fürsten, so entscheidet das Fürstenhaus innerhalb einer gewissen Frist über die Amtsenthebung des Fürsten. Es wird das Fürstenhaus zu prüfen haben, aus welchen Gründen der Fürst das Vertrauen des Volkes verloren hat. Zu berücksichtigen gilt insbesondere, dass die Mehrheit nicht immer recht hat und es Aufgabe des Fürsten ist, die Rechte der Minderheiten und der Schwachen zu schützen sowie das langfristige Wohl von Volk und Land zu verteidigen. Es kann deshalb der Fall eintreten, dass im Gegensatz zum Volk das Fürstenhaus mehrheitlich der Meinung ist, der Fürst habe richtig gehandelt und solle nicht seines Amtes enthoben werden.Seine Durchlaucht der Erbprinz und ich sind ausserdem der Meinung, dass in unserer Verfassung ein demokratisches Verfahren für die Abschaffung der Monarchie vorgesehen werden soll. Die Monarchie in Liechtenstein soll nicht dem Druck der Strasse weichen oder gestürzt werden, weil ein paar Hitzköpfe glauben, sie müssen hier mit einer Revolution die Republik einführen. In Gesprächen mit liechtensteinischen Persönlichkeiten über dieses Thema wurde verschiedentlich der Vorschlag gemacht, für so eine tiefgreifende Änderung unserer Verfassung eine qualifizierte Mehrheit vorzusehen. Sollte das monarchische Prinzip in unserer Verfassung so abgesichert werden, müsste dies aber meiner Ansicht nach auch für andere wichtige Verfassungsprinzipien gelten, wie das demokratische und das rechtsstaatliche Prinzip oder die Grund- und Freiheitsrechte.Es kommt ein weiterer Punkt hinzu, der mir schon lange am Herzen liegt, und zwar die Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechtes. Ich bin sehr glücklich, dass sich unser kleines Land nun international für das Selbstbestimmungsrecht einsetzt, aber um glaubwürdig zu sein, sollte es keine Zweifel geben, dass das Selbstbestimmungsrecht in unserem eigenen Land voll verwirklicht ist. Ohne eine weitere Verfassungsänderung könnte das Fürstenhaus über das Veto des Fürsten die Abschaffung der Monarchie selbst dann verhindern, wenn die grosse Mehrheit des Volkes jedes Vertrauen in diese Institution verloren hat. Damit wäre das Selbstbestimmungsrecht verletzt und politische Unruhen könnten die Folge sein.Die Abschaffung der Monarchie sollte ein gut überlegter Vorgang sein, hinter dem die Mehrheit des Volkes steht und dessen Endpunkt nicht das Chaos ist, sondern wiederum ein geordnetes Staatswesen. Die Monarchie darf nicht an einem unbeliebten Fürsten scheitern, deshalb soll am Beginn dieses Prozesses zwingend der Misstrauensantrag gegen den Fürsten stehen. Innerhalb eines gewissen Zeitraumes, nachdem der Misstrauensantrag zustande gekommen ist, kann über eine Verfassungsinitiative der Prozess zur Abschaffung der Monarchie eingeleitet werden. Kommt die Initiative zustande, sollte es die Aufgabe des Landtages sein, wiederum innerhalb eines gewissen Zeitraumes eine abgeänderte Verfassung dem Volk vorzulegen. Wird diese neue Verfassung vom Volk angenommen, ist die Republik eingeführt, wird sie abgelehnt, bleibt die alte Verfassung mit der Monarchie.Seine Durchlaucht der Erbprinz und ich haben mit Unterstützung von Professor Dr. Kohlegger, dem Präsidenten unseres Obersten Gerichtshofes, einen Entwurf für die Verfassungsänderungen ausgearbeitet. Diesen Entwurf werde ich der Regierung zur Beratung übergeben, damit er dann dem Landtag zur Behandlung weitergeleitet wird. Wenn der Landtag die Verfassungsänderungen beschlossen hat, wird das Fürstenhaus das neue Hausgesetz publizieren.Der Landtag wird in diesem Jahr voraussichtlich nicht nur in diesen Verfassungsfragen, sondern auch noch in der Integrationspolitik wichtige Entscheidungen zu fällen haben. Ich wünsche Ihnen zu diesen für unser Land so wichtigen Aufgaben viel Erfolg und Gottes Segen.
11. März 1992
Thronrede, Fürst Hans-Adam II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages
am 11. März 1992
Unsicherheit über die Zukunft unseres Landes scheint Teile der liechtensteinischen Bevölkerung erfasst zu haben. Die Gründe liegen weniger in den innenpolitischen Herausforderungen als in der aussenpolitischen Problematik der europäischen Integration für das Fürstentum Liechtenstein.Bis jetzt haben wir uns aussenpolitisch weitestgehend an der Schweiz orientiert, wenn man von der UNO-Mitgliedschaft absieht. Der UNO-Beitritt war aber für unser kleines Land wichtig für den Fall, dass die enge aussenpolitische Zusammenarbeit mit der Schweiz im Bereich der europäischen Integration nicht mehr in der bisherigen Form möglich ist. Mit der Absicht der Schweiz, der EG beizutreten, ist dieser Punkt erreicht worden, es sei denn, wir entschliessen uns, ebenfalls einen Antrag auf EG-Mitgliedschaft zu stellen.Meiner Ansicht nach sind wir auf einen so grossen Schritt wie die EG-Mitgliedschaft derzeit nicht vorbereitet, und es wäre auch sehr schwer, einen innenpolitischen Konsens dafür zu finden. Wer die heutige Struktur der EG kennt, weiss, dass unser aussenpolitischer Apparat so einer Aufgabe nicht gewachsen wäre. Zum Unterschied vom EWR müssten wir in der EG nach einer Übergangsfrist die völlige Freizügigkeit beim Personenverkehr akzeptieren. Dies ist in so einem kleinen Land mit so beengtem Wohnraum ein schwer zu lösendes Problem. Solange wir innerhalb der EG das Land mit der niedrigsten Steuerbelastung für natürliche Personen wären, bestünde die Gefahr, dass wir eine grosse Zahl von Steuerflüchtlingen aus den EG-Ländern hier aufnehmen müssten. Es wäre falsch, eine EG-Mitgliedschaft Liechtensteins für immer auszuschliessen, denn sowohl die EG als auch unser Land werden sich in Zukunft sicher verändern, aber derzeit sind wir nicht in der Lage, der Schweiz in Richtung EG-Mitgliedschaft zu folgen.Damit verbleiben unserem Land kurz- und mittelfristig nur zwei Alternativen:entweder eine Isolationspolitik gegenüber der europäischen Integration oder ein Vertrag mit der EG. Von den Anhängern der Isolationspolitik werden hauptsächlich zwei Varianten diskutiert:1. Das Schweizer Volk wird die Vorschläge des Bundesrates, was den EWR und die EG-Mitgliedschaft betrifft, sowieso ablehnen, und deshalb sollte auch Liechtenstein den EWR und erst recht die EG-Mitgliedschaft ablehnen. Ich halte es für gefährlich, die liechtensteinische Aussenpolitik auf solchem Wunschdenken aufzubauen, denn wir könnten sehr schnell vor einem Scherbenhaufen stehen.2. Falls die Schweiz EG-Mitglied wird, werden wir über den Zollvertrag automatisch Zollanschlussgebiet der EG und brauchen deshalb keinen direkten Vertrag mit der EG. Diesen Weg halte ich für unrealistisch oder für äusserst risikoreich, falls die EG so eine exotische Lösung überhaupt akzeptiert.Grundsätzlich ist eine Isolationspolitik Liechtensteins gegenüber der EG sicher denkbar, nur muss man sich die langfristigen Konsequenzen überlegen. Bei einem EG-Beitritt der Schweiz wären sowohl dem Zollvertrag wie auch dem bestehenden Freihandelsvertrag mit der EG die Grundlagen entzogen. Für unsere gesamte Industrie und für jenen Teil des Gewerbes, der nicht ausschliesslich für den liechtensteinischen Binnenmarkt produziert, wäre dies gegenüber heute eine ins Gewicht fallende Verschlechterung. Einige Betriebe wären nicht mehr lebensfähig, andere müssten ihre Tätigkeit grösstenteils ins Ausland verlagern. Von so einer negativen Entwicklung wären sowohl das für den Binnenmarkt produzierende Gewerbe als auch wesentliche Teile des Dienstleistungssektors betroffen.Die einzige Sparte, die mittelfristig aus so einer Isolationspolitik wahrscheinlich gewisse Vorteile zieht, ist das Gesellschaftswesen. Nachdem weniger als 10 Prozent der Arbeitskräfte im Gesellschaftswesen beschäftigt sind, könnte selbst eine Verdoppelung in diesem Sektor eine hohe Arbeitslosigkeit nicht verhindern. Ohne einen Vertrag mit der EG über eine Freizügigkeit der Personen dürfte es für die liechtensteinischen Arbeitslosen schwierig sein, auf einen Arbeitsplatz ins Ausland auszuweichen. Ich bezweifle, ob unter diesen Umständen das Gesellschaftswesen langfristig von einer selbstgewählten Isolation profitieren kann.Verglichen mit der EG-Mitgliedschaft scheint mir deshalb die Isolationspolitik langfristig mit noch grösseren Risiken und Nachteilen verbunden zu sein. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir versuchen sollten, einen mittleren Kurs zu verfolgen, der uns alle Optionen für die Zukunft offenhält. Dies ist aber nur über einen Vertrag mit der EG möglich, der für unsere Wirtschaft den freien Güter- und Dienstleistungsverkehr vorsieht, unserer Bevölkerung die Freizügigkeit in der EG ohne eigene Überfremdung ermöglicht und der das Gesellschaftswesen nicht existentiell bedroht.Es ist hier nicht meine Aufgabe, im einzelnen auf den EWR-Vertrag einzugehen. Die Regierung wird dem Landtag einen ausführlichen Bericht übergeben, und die Öffentlichkeit wird die Möglichkeit erhalten, über Publikationen, Vorträge und Diskussionsrunden sich im Detail zu informieren. Ich selbst habe die EWR-Verhandlungen aus nächster Nähe verfolgt, den Vertrag im einzelnen studiert und in den letzten Wochen ausführliche Gespräche in dieser Angelegenheit geführt.Meiner Meinung nach ist der EWR-Vertrag fast die optimale Lösung unseres Problemes. Natürlich könnte man sich da und dort noch kleine Verbesserungen vorstellen. Selbstverständlich stecken in diesem umfangreichen Vertragswerk einige bekannte und einige unbekannte Risiken. Eines bin ich mir aber sicher, wenn Liechtenstein den EWR-Vertrag ablehnt, wird es von der EG keinen besseren Vertrag erhalten. Uns allen sollte die Taube in der Hand wertvoller sein als der Spatz auf dem Dach.In den vergangenen Monaten sind von verschiedenster Seite in der Öffentlichkeit und im privaten Gespräch Bedenken gegen den EWR-Beitritt Liechtensteins vorgebracht worden: Es drohe der Ausverkauf der Heimat; das Gesellschaftswesen und damit eine wichtige Einnahmequelle des Staates sei gefährdet; die totale Überfremdung sei nicht mehr zu verhindern und so manches mehr. Dazu kann ich nur bemerken, dass der EWR-Vertrag uns genügend Möglichkeiten gibt, dies zu verhindern. Es liegt an uns, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Sollte sich wider Erwarten der EWR-Vertrag als vollkommen unbefriedigend herausstellen, können wir immer noch einen Antrag auf die EG-Mitgliedschaft stellen, den Vertrag kündigen und eine Isolationspolitik verfolgen oder versuchen, einen neuen Vertrag auszuhandeln.Da der EWR-Vertrag für uns so wichtig ist, wäre es meiner Ansicht nach ein Fehler, unsere Zustimmung von der Entscheidung der Schweiz abhängig zu machen. Es ist ohne weiteres denkbar, dass das Schweizer Volk den EWR-Vertrag ablehnt und kurze Zeit später einer EG-Mitgliedschaft zustimmt. Wir müssen jedenfalls dem EWR-Vertrag zustimmen, wollen wir nicht Gefahr laufen, vor Alternativen zu stehen, die alle mit erheblichen Risiken und Nachteilen verbunden sind. Es sollte möglich sein, für eine gewisse Übergangszeit neben dem EWR-Vertrag auch den Zollvertrag weitestgehend funktionsfähig zu erhalten. Entscheidet sich die Schweiz wider Erwarten sowohl gegen den EWR wie auch gegen eine EG-Mitgliedschaft, so hätte unser Land immer noch die Möglichkeit, entweder der Schweiz zu folgen und den EWR-Vertrag zu kündigen oder die EWR-Mitgliedschaft aufrechtzuerhalten und auf den Zollvertrag zu verzichten.In unserer jüngeren Geschichte ist der EWR-Vertrag wahrscheinlich der komplizierteste und wichtigste Text, mit dem sich der Landtag auseinandersetzen musste. Sollte es bei uns zu einer Volksabstimmung darüber kommen, so haben wir alle noch zusätzlich viel Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit zu leisten. Ein Teil der Bevölkerung wird sich eine eigene Meinung zu dieser komplexen Materie bilden, die meisten werden aber denen folgen, denen sie vertrauen. Ich hoffe sehr, und bete zu Gott, dass wir alle uns dieses Vertrauens würdig erweisen werden. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen für die kommende Legislaturperiode viel Erfolg und Gottes Segen.
04. März 1991
Thronrede, Fürst Hans-Adam II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages
am 5. März 1991
Das Jahr 1990 ist für unser Land aussenpolitisch sehr erfolgreich verlaufen: die Aufnahme Liechtensteins in die UNO, eine weitere Vertiefung unserer Beziehungen zur Schweiz und, vielleicht im Augenblick das Wichtigste, eine sehr günstige Ausgangsposition bei den europäischen Integrationsgesprächen. Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges werden in Europa Integrationsgespräche geführt, aber es ist das erste Mal, dass das Fürstentum Liechtenstein als vollwertiger Verhandlungspartner an solchen Gesprächen teilnimmt. Durch die bevorstehende Mitgliedschaft bei der EFTA werden wir diese Position weiter festigen können. Diese Leistungen sind um so beachtlicher, als sie mit einem sehr kleinen aussenpolitischen Apparat bewältigt wurden. Die Regierung und Teile der Landesverwaltung waren allerdings durch die Aussenpolitik noch zusätzlich belastet.Die EWR- Verhandlungen stehen auch dieses Jahr im Mittelpunkt unseres Interesses und unserer Anstrengungen, nachdem sie letztes Jahr nicht wie erhofft erfolgreich beendet werden konnten. Es ist derzeit unklar, ob diese Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen werden können. Sicher ist nur, dass die hohen Erwartungen der EFTA-Staaten nicht erfüllt werden, was das Mitentscheidungsrecht bei Beschlüssen der EG betrifft. Dies ist ein wichtiger Grund, weshalb voraussichtlich die meisten EFTA-Staaten in absehbarer Zeit eine Vollmitgliedschaft bei der EG anstreben werden. Realistischerweise müssen wir zumindestens mit der Möglichkeit rechnen, dass auch die Schweiz Schritte in Richtung Vollmitgliedschaft unternehmen wird. Aus innen- und aussenpolitischen Gründen erscheint mir aber eine Mitgliedschaft Liechtensteins bei der heutigen Struktur der EG wenig sinnvoll. Für unser Land würde so eine Entwicklung bedeuten, dass die enge Anlehnung an die Schweiz in Politik und Wirtschaft in der bisherigen Form kaum mehr möglich wäre. Eine Situation, von der ich schon lange fürchte, dass sie eines Tages eintreten könnte.Sollte die Schweiz Mitglied der EG werden und wir nicht, so sind wir heute darauf besser vorbereitet als noch vor ein paar Jahren. Selbst wenn die engen Beziehungen mit der Schweiz aufrechterhalten werden können, wird uns die Aussenpolitik auf absehbare Zeit personell und finanziell zusätzlich belasten.Nachdem wir ein sehr kleiner Staat mit beschränkten Ressourcen sind, müssen wir klare Prioritäten setzen.Die Frage stellt sich, ob der Staat nicht weniger wichtige Bereiche aufgeben sollte. Ein Rückzug des Staates aus Tätigkeiten, die ebensogut von der Privatwirtschaft übernommen werden können, ist gewöhnlich für alle Beteiligten von Vorteil. In einer nur einigennassen funktionierenden Marktwirtschaft arbeiten private Organisationen auf Dauer immer effizienter als der Staat.Marktwirtschaft ist nur dort denkbar, wo es auch Konkurrenz gibt. Das bedeutet aber Kampf um Marktanteile, wobei die effizienteren Konkurrenten zu Lasten der weniger effizienteren Marktanteile gewinnen. So ein Wettkampf ist mit Risiken verbunden, und eine Beteiligung des Staates daran erscheint in den wenigsten Fällen sinnvoll. Ist das staatliche Unternehmen erfolglos, wird dem Staat vorgeworfen, dass er Steuergelder verschwendet. Ist das staatliche Unternehmen erfolgreich, wird die Konkurrenz dem Staat vorwerfen, dass er das eigene Unternehmen auf Kosten der Konkurrenz bevorteilt.Der Staat soll sich im Konkurrenzkampf der Marktwirtschaft auf die Rolle des Schiedsrichters beschränken und nicht versuchen, gleichzeitig auch noch Spieler m sein. Ausnahmen sollte es nur dort geben, wo die Privatwirtschaft nicht oder noch nicht tätig ist. Als Beispiel möchte ich in unserem Land die Gasversorgung nennen. Aus Umweltschutzgründen und um eine Alternative in der Energieerzeugung zu haben, war der Aufbau eines Unternehmens zur Gasversorgung mit Steuergeldern wahrscheinlich richtig. Man sollte sich aber jetzt schon Gedanken machen, wann man dieses Unternehmen privatisieren kann.m der politischen Praxis stösst die Privatisierung von staatlichen Unternehmen auf sehr viel grössere Widerstände als die ursprüngliche Gründung, selbst dann, wenn die weitere Beteiligung des Staates an dem Unternehmen mit Kosten und Risiken verbunden ist. Ich möchte dies an einem Beispiel aus einem Wirtschaftszweig darlegen, den ich gut kenne, und zwar aus dem Bankbereich.Rechnet man die Ausschüttungen der Landesbank an den Staat über die letzten zwanzig Jahre zusammen, so beträgt die Summe ungefähr neunzig Millionen Schweizer Franken. Im gleichen Zeitraum musste der Staat Kapitalerhöhungen im Ausmass von rund hundertdreissig Millionen Schweizer Franken finanzieren. Ausserdem haftet der Staat für die Verpflichtungen der Landesbank. Bei einer Bilanzsumme von über sechseinhalb Milliarden Schweizer Franken und bei knapp dreissigtausend Einwohnern haftet letzten Endes jeder Einwohner mit über zweihunderttausend Franken für die Verpflichtungen der Landesbank. Es kommt hinzu, dass die Landesbank weitestgehend von Steuern befreit ist.Rechnet man nun diese Steuern über die vergangenen zwanzig Jahre zusammen, welche die Bank in Liechtenstein an den Staat abgeliefert hat, so sind das rund fünfündsiebzig Millionen Schweizer Franken. Wieviel Steuern die Verwaltungs-und Privat-Bank in diesem Zeitraum an den Staat abgeliefert hat, ist mir nicht bekannt. Ich nehme aber an, dass der Staat von den beiden Privatbanken wesentlich mehr an Steuern eingenommen hat als aus der Beteiligung bei der Landesbank. Für den Staat bedeuten diese Einnahmen zum Unterschied der Zahlungen der Landesbank Nettoeinnahmen ohne Risiko. Der Staat haftet weder für die Verpflichtungen dieser zwei Banken, noch muss er irgendwelche Kapitalaufstockungen finanzieren. Die vorteilhafteste Lösung für den Staat wäre zweifellos die volle Privatisierung der Landesbank unter Verzicht auf jede weitere Haftung. Die geplante Teilprivatisierung ist sicher ein Schritt in die richtige Richtung.Ein weiteres Beispiel, bei dem die Einführung der Marktwirtschaft und eine Privatisierung für den Staat und die liechtensteinische Volkswirtschaft von Vorteil wäre, ist der gesamte Postbereich. Die hohen Investitionen im Postbereich belasten den Staatshaushalt. Obwohl Vergleichszahlen wie im Bankensektor fehlen, kann man davon ausgehen, dass eine Privatisierung sowohl den Staat finanziell und personell entlastet als auch zusätzliche Steuereinnahmen schafft. Es kommt hinzu, dass ein staatlicher Monopolbetrieb keine besondere Quelle der Effizienz und Innovation ist. Für eine moderne Volkswirtschaft ist aber ein effizienter und innovativer Kommunikationssektor von grosser Bedeutung.In einem ersten Schritt sollte zumindestens das staatliche Monopol im Postbereich aufgehoben werden. Die moderne Technik bietet interessante Alternativen zur bestehenden Post. Beispiele im Ausland zeigen, dass Transportsysteme für Pakete oder mobile Telefonsysteme ebensogut von privaten Gesellschaften errichtet und betrieben werden können und sich steigender Beliebtheit erfreuen. Nicht nur die Post besitzt in unserem Land ein ausgebautes Netz, welches mit Hilfe der Elektronik grosse Mengen an Informationen transportiert, sondern auch die liechtensteinische Gemeinschaftsantenne, welche über Kabel Fernsehprogramme in die meisten Haushalte überträgt. Technisch sollte es nicht allzu schwer sein, dieses Netz so auszubauen, dass es das bestehende Telefonnetz der Post konkurrenzieren kann.Mit dem Postmonopol ist das staatliche Rundfunkmonopol verbunden. Auch hier scheint mir eine liberale Lösung, welche die Konkurrenz verschiedenster Sender und Programmangebote ermöglicht, die sinnvollste Lösung. Die Einnahmen aus den Rundfunkgebühren könnte der Staat dazu benützen, die technische Infrastruktur zu erstellen und diese dann gegen eine bescheidene Gebühr den interessierten Gruppen zur Verfügung zu stellen. Alleine im UKW-Bereich besitzt Liechtenstein fünf Frequenzen und ein Vielfaches dessen an Radio- und Fernsehprogrammen könnte über das vorhandene Kabelnetz verbreitet werden.Es liesse sich noch eine Reihe von Beispielen aufzählen, in denen mehr Markt und weniger Staat sinnvoll wäre. Wir sollten uns deshalb in den nächsten Jahren zum Ziel setzen, alle Bereiche, in denen der Staat tätig ist, dahingehend zu untersuchen, ob sie nicht durch mehr Privatinitiative ersetzt werden können. Nur so werden wir den Staat von seinen vielfältigen Aufgaben entlasten, die ihn immer näher an die Grenze seiner Leistungsfähigkeit bringen.In einer Volksabstimmung wurde bekanntlich die allgemeine Einkommenssteuer massiv abgelehnt. Es waren viele Gründe für diese Ablehnung ausschlaggebend, aber ein Grund ist sicher die Kompliziertheit einer allgemeinen Einkommenssteuer. Wie ich bereits 1986 in meiner Landtagsrede dargelegt habe, zeigen die Erfahrungen in anderen Ländern, dass die allgemeine Einkommenssteuer in der Praxis oft mehr Ungerechtigkeiten schafft als beseitigt.Falls nach wie vor in der Bevölkerung der Wunsch nach einer umfassenden Steuerreform besteht, sollten Regierung und Landtag zuerst verschiedene Alternativen näher untersuchen. Vor einigen Jahren habe ich von Fachleuten eine solche Alternative ausarbeiten lassen und der Regierung übergeben. Dieser Vorschlag wurde dann nicht mehr berücksichtigt, weil die Planung an der allgemeinen Einkommenssteuer bereits schon weit vorangeschritten war.Um das Steuersystem zu verbessern, brauchen wir aber nicht unbedingt eine umfassende Reform. Auch beim heutigen System lassen sich sinnvolle Verbesserungen anbringen.Für einen Teil unserer Bevölkerung sind die hohen Bodenpreise ein zentrales Problem. An dieser Situation ist die heutige Besteuerung nicht unschuldig. Es heisst, dass die bestehenden Bauzonen bereits Platz bieten für eine Wohnbevölkerung von rund hundertzwanzigtausend Einwohnern. Nachdem wir aber nur ein Viertel dieser Bevölkerung haben, müssten nach den Gesetzen des Marktes ausreichend Bauplätze zu niedrigen Preisen verfügbar sein. Dies ist aber offensichtlich nicht der Fall.In der Vergangenheit wurde von verschiedenen Seiten immer wieder den Spekulanten die Schuld an den hohen Bodenpreisen in die Schuhe geschoben. Um die Bodenspekulation zu verhindern, wurde der Erlös aus Grundstücksverkäufen für liechtensteinische Verhältnisse ausserordentlich hoch besteuert. Der Erfolg dieser Massnahme ist, dass noch weniger Grundstücke auf den Markt kommen und der Verkäufer versucht, die Steuer auf den Verkaufspreis zu schlagen, was unweigerlich zu höheren Grundstückspreisen führt.Noch preistreibender ist wahrscheinlich die starke steuerliche Begünstigung der Vermögensanlage in Grund und Boden, wenn man dies mit anderen Anlagemöglichkeiten vergleicht. In der Regel wird die Vermögenssteuer von den Verkehrswerten erhoben, bei Grund und Boden dagegen zu historischen Werten, die nur einen Bruchteil des Verkehrswertes betragen und deshalb so gut wie keine steuerliche Belastung bedeuten.Falls wirklich günstige Grundstückspreise gewünscht werden, müsste die Grundstücks-Gewinnsteuer abgeschafft und der Baugrund zu Verkehrswerten besteuert werden. Selbstverständlich könnte im Gesetz für jeden einzelnen eine gewisse Freigrenze an Baugrund festgelegt werden, unter der wie bisher praktisch keine Besteuerung anfällt. Umgekehrt wäre es denkbar, dass, falls jemand mehr als eine gewisse Fläche an Baugrund besitzt, zur normalen Vermögenssteuer noch gewisse Zuschläge eingehoben werden. Anstatt der bestehenden Bevorteilung gegenüber anderen Vermögenswerten würde ab einer gewissen Zahl von Bauplätzen eine steuerliche Zusatzbelastung erfolgen. Für grössere Grundbesitzer ist es dann vorteilhafter, einen Teil ihrer Bauplätze zu verkaufen und andere Geldanlagen zu suchen, die volkswirtschaftlich oft auch produktiver sind.Die Angst vor einer höheren steuerlichen Belastung des Grund und Bodens war auch ein Grund für die hohe Ablehnung der Steuerreform in der Volksabstimmung. Nur ein relativ kleiner Teil der Bevölkerung wird durch die hohen Grundstückspreise direkt betroffen. Es sind hauptsächlich junge Familien, die kein Grundstück von ihren Eltern erben. An die Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner möchte ich heute appellieren, auch auf diese jungen Familien Rücksicht zu nehmen.So eine beschränkte Steuerreform würde für die meisten keine Änderung bedeuten. Wer aber eine grössere Zahl von Grundstücken in der Bauzone besitzt, dem kann eine steuerliche Zusatzbelastung zugemutet werden. Langfristig profitiert vielleicht selbst dieser Personenkreis von der vorgeschlagenen Steuerreform. Die Entwicklung in anderen Ländern zeigt, dass Grundstückspreise nicht nur steigen, sondern auch fallen können, so dass eine Umverteilung des Vermögens weg von ertragslosen Grundstücken in andere Anlagemöglichkeiten vorteilhaft wäre.Ich darf Sie bitten, das Schicksal jener jungen Familien nicht zu vergessen, die sich wegen der hohen Grundstückskosten kein eigenes Heim leisten können. Auch wenn Steuerreformen in Liechtenstein unpopulär sind, sollten wir gemeinsam versuchen, die Mehrheit unseres Volkes zu überzeugen, wenigstens in diesem Bereich notwendigen Massnahmen zuzustimmen. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen für die kommende Legislaturperiode viel Erfolg und Gottes Segen.
14. März 1990
Thronrede, Fürst Hans-Adam II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages
am 14. März 1990
Im Jahre 1989 ist mit dem Tod meines geliebten Vaters, Fürst Franz Josef II. ein wichtiger Abschnitt der Liechtensteinischen Geschichte zu Ende gegangen. Er war der erste Fürst, der seinen Wohnsitz ins Land verlegte und das in einer Zeit, als die Existenz des Fürstentums ernsthaft bedroht war. Fürst Franz Josef ist es mit Unterstützung patriotisch gesinnter Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner gelungen, die drohenden Gefahren abzuwenden. Allerdings ohne die Hilfe der Schweiz und deren Willen, die eigene Unabhängigkeit auch militärisch zu verteidigen, wäre Liechtenstein ziemlich sicher ebenfalls ein Opfer des Zweiten Weltkrieges geworden. Fürst Franz Josef und Fürstin Gina widmeten sich nach dem Krieg den wirtschaftlichen und sozialen Problemen dieses Landes. Sie haben wesentlich dazu beigetragen, dass das liechtensteinische Volk heute in Wohlstand und ohne grössere soziale Probleme lebt.1989 war nicht nur für Liechtenstein, sondern für ganz Europa das Ende eines wichtigen Geschichtsabschnittes. Die Ordnung der Nachkriegszeit, die Zweiteilung Europas, ist praktisch zusammengebrochen. Über den Osten Europas - mit dem meine Eltern so eng verbunden waren - geht die Sonne der Freiheit auf. Der ganze Kontinent ist von neuein Optimismus erfasst, und die Möglichkeit einer umfassenden Abrüstung erweckt verschiedenste Hoffnungen.Wir dürfen aber nicht übersehen, dass der Zusammenbruch der europäischen Nachkriegsordnung auch erhebliche Unsicherheiten bringt. Die Teilung Europas - so bitter diese besonders für den Osten war - hat diesem Kontinent die längste Friedensperiode seit dem Untergang des Römischen Reiches geschenkt.Die Frage stellt sich für uns in Liechtenstein, die wir im Herzen Europas liegen: Gelingt es den europäischen Politikern, eine neue Friedens Ordnung zu finden, oder fällt dieser Kontinent wieder in seinen Normalzustand zurück, in dem er sich vom Untergang des Römischen Reiches bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges befand? Dies waren unruhige kriegerische Zeiten, in denen sich die politische Landkarte Europas ständig veränderte, wobei viele Staaten entstanden und wieder verschwunden sind. Von den vielen Staaten des Heiligen Römischen Reiches hat nur das kleine Liechtenstein überlebt.Was auch immer das Ergebnis der rasanten politischen Entwicklung sein wird, die wir in den letzten Monaten erlebt haben, für unser kleines Land wird eine kluge Aussenpolitik noch wichtiger sein als in den vergangenen 45 Jahren. Ein Kleinstaat, der seine Unabhängigkeit nicht militärisch verteidigen kann, muss versuchen, diese rechtlich so gut als möglich abzusichern, um seiner Aussenpolitik eine stabile Grundlage zu geben. Der Landtag hat in seiner letzten Sitzung im Jahre 1989 mit seinem einstimmigen Beschluss für eine Vollmitgliedschaft Liechtensteins bei den Vereinten Nationen eine historische Entscheidung getroffen. Die politische Souveränität unseres Landes wird durch diese Mitgliedschaft zum ersten Mal weltweit anerkannt. Dem Landtag und der Regierung möchte ich für diese eindeutige und mutige Entscheidung danken.Im Vordergrund des aussenpolitischen Interesses der Öffentlichkeit stehen die Verhandlungen der EFTA-Länder mit der EG. Derzeit ist es noch nicht möglich vorauszusagen, was das Ergebnis dieser Verhandlungen im einzelnen sein wird. Die Haltung der einzelnen EFTA-Staaten ist sehr unterschiedlich. Einige sehen diese Verhandlungen als Vorstufe zu einer vollen EG-Mitgliedschaft, andere wollen sich ein grösseres Mitspracherecht sichern bei der Gestaltung des von der EG dominierten europäischen Wirtschaftsraumes.Wie ich bei meiner letzten Landtagsrede ausführte, wird für Liechtenstein aus innen- und aussenpolitischen Gründen eine Vollmitgliedschaft bei der heutigen Struktur der EG kaum möglich sein. Als Kleinstaat müssen wir auf dem Boden der Realität bleiben. Zum Unterschied der EFTA-Staaten kann es nicht unser Ziel sein, politischen Einfluss auf die Gestaltung des europäischen Wirtschaftsraumes zu nehmen. Wichtig für unser Land ist die Erhaltung des freien Handels im bisherigen Umfang. Unsere Wirtschaft hat bewiesen, dass sie unter den herrschenden Bedingungen sehr wohl konkurrenzfähig ist. Ein noch umfassenderes Wirtschaftsabkommen mit der EG wäre aber sicher wünschenswert.Wichtig für die EG sind die sogenannten vier Freiheiten: Die Freizügigkeit der Waren, der Dienstleistungen, des Kapitals und der Personen. Es liegt im Interesse unseres Landes, die ersten drei Freiheiten voll zu verwirklichen. Die Freizügigkeit der Personen stellt uns jedoch vor grosse innenpolitische Probleme. Die EFTA-Staaten sind von diesem Problem weniger betroffen als Liechtenstein. Selbst die Schweiz ist in dieser Frage grosszügiger als wir.Deshalb können wir nicht ausschliessen, dass die Verhandlungen zwischen der EG und den EFTA-Ländern zu einem Ergebnis kommen, welches für Liechtenstein mit Nachteilen verbunden ist. Ich glaube aber, dass die EG Verständnis für einen Kleinstaat wie Liechtenstein haben wird, der bei der Freizügigkeit der Personen weniger weit gehen kann als ein grosser Staat. Wenig Verständnis wird man aber haben, wenn wir die ausländischen Arbeitskräfte, die wir hereinlassen, sehr viel schlechter stellen als die eigenen Bürgerinnen und Bürger. Als unmenschlich und unserer christlichen Tradition nicht angemessen empfinden viele Ausländer unsere Praxis, sie oft jahrelang von ihren Familien zu trennen. Dass wir gewisse Berufe nur für liechtensteinische Staatsbürger reservieren, erscheint mir ebenfalls problematisch.Als Kleinstaat müssen wir ein existenzielles Interesse haben an der Freizügigkeit der Waren, der Dienstleistungen und des Kapitals. Ohne Exporte und Importe würde unser Staat auf das Niveau eines primitiven Agrarstaates zurückfallen, der nur einen kleinen Teil seiner Bevölkerung ernähren könnte. Es gibt immer wieder Personen, die aus nationalistischen oder anderen Motiven die Meinung vertreten, die Freizügigkeit in diesen drei Bereichen sollte eingeschränkt werden. Die Länder Osteuropas haben über Jahrzehnte eine solche nationalistische von der Weltwirtschaft isolierte Politik verfolgt. Für die Bevölkerung der betroffenen Länder war dies mit grossen Nachteilen verbunden. Mit Ausnahme von Albanien setzt sich in Europa die Erkenntnis durch, dass im Interesse der Bevölkerung die Wirtschaftspolitik liberalisiert werden muss, und dass ausländisches Kapital die Möglichkeit haben soll, sich an inländischen Unternehmen mehrheitlich zu beteiligen.Der Entwurf der Regierung zum neuen liechtensteinischen Gewerbegesetz sieht vor, dass entgegen dem Trend in ganz Europa eine mehrheitlich ausländische Beteiligung an Gewerbebetrieben grundsätzlich verboten werden soll. Es soll damit eine kapitalmässige Überfremdung der liechtensteinischen Wirtschaft verhindert werden. Betrachtet man die Situation etwas genauer, so liegt der Verdacht nahe, dass nicht patriotische Motive ausschlaggebend waren, sondern der Wunsch, eine lästige Konkurrenz am Arbeitsmarkt auszuschalten. Dies bringt zwar einigen Unternehmen finanzielle Vorteile, für die liechtensteinische Bevölkerung ist so eine Politik mit Nachteilen verbunden. Die starke Konkurrenz am Arbeitsmarkt hat der liechtensteinischen Bevölkerung die höchsten Löhne und Gehälter in Europa beschert und sie vor Arbeitslosigkeit geschützt.Durch solche nationalistische Bestimmungen droht noch eine andere Gefahr, die man offensichtlich übersehen hat. International wendet man häufig das Prinzip der Gegenseitigkeit an. Konkret bedeutet dies, dass, wenn wir in Liechtenstein ausländische Mehrheitsbeteiligungen an Gewerbebetrieben verbieten, eines Tages liechtensteinische Mehrheitsbeteiligungen an Gewerbebetrieben in anderen Ländern oder zum Beispiel in der gesamten EG nicht mehr gestattet sein werden. Liechtensteinische Unternehmen, die weiterhin noch Tochtergesellschaften im Ausland besitzen wollen, werden dann wohl ihren Sitz ins Ausland verlegen müssen.Auf Kritik im Ausland stösst auch die Tatsache, dass Liechtenstein keine neuen Banken zulässt. Sollen denn die drei liechtensteinischen Banken vor jeder Konkurrenz geschützt werden? Missbräuche auf dem Bankensektor lassen sich auch verhindern, indem der Bankenkommission ausreichende Kontrollmöglichkeiten eingeräumt werden und ein hohes Eigenkapital vorgeschrieben wird.Der Erfolg Liechtensteins in der Nachkriegszeit ist nicht zuletzt auf eine liberale weltoffene Wirtschaftspolitik zurückzuführen. In der Zwischenzeit ist fast ganz Europa von der Richtigkeit einer solchen Politik überzeugt. Wenn man weis s, was für wertvolle Impulse die liechtensteinische Wirtschaft durch ausländisches Kapital besonders aus der Schweiz erfahren hat, wird man im Ausland für ein so einschränkendes Gesetz wohl wenig Verständnis haben. Ich sehe es als meine Pflicht an, nach bestem Wissen und Gewissen mich für das Wohl der liechtensteinischen Bevölkerung einzusetzen. Aus diesem Grund werde ich mich auch in Zukunft für eine weltoffene liberale Wirtschaftspolitik einsetzen.Ich weiss, dass Ihnen, so wie mir, das Wohl der liechtensteinischen Bevölkerung am Herzen liegt. Die europäische Entwicklung wird uns in absehbarer Zukunft sicher stark beanspruchen, und es wird nicht leicht sein, die für die liechtensteinische Bevölkerung beste Lösung zu finden. Gemeinsam und mit Gottes Hilfe sollte uns dies möglich sein, und ich wünsche Ihnen für die kommende Sitzungsperiode viel Erfolg.
18. März 1989
Thronrede, Fürst Hans-Adam II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 18. März 1989
Mit der vorzeitigen Auflösung des alten Landtages ist ein Stück liechtensteinische Geschichte zu Ende gegangen. Der alte Landtag mit seinen 15 Abgeordneten war im grossen und ganzen recht erfolgreich und es ist deshalb bedauerlich, dass er ein vorzeitiges und unrühmliches Ende gefunden hat.
Sie werden in den nächsten Jahren darüber entscheiden, ob der neue Landtag im Volk an Ansehen gewinnen wird oder nicht. Der Landtag wird die ihm in der Verfassung vorgesehene Aufgabe nur dann erfüllen, wenn nicht kleinliche und kurzsichtige Streitereien dominieren, sondern Toleranz und Weitsicht. Die Probleme dieses Landes können Sie offen diskutieren, aber das soll die Suche nach gemeinsamen Lösungen nicht verunmöglichen.
Es ist natürlich, dass sowohl im Landtag wie auch im Volk das Interesse an der Innenpolitik dominiert. Trotzdem bitte ich Sie, die Aussenpolitik nicht zu vergessen. Die aussenpolitische Stellung Liechtensteins war wahrscheinlich nie so stark, als dies heute der Fall ist. Wir dürfen aber nicht übersehen, dass nicht nur unsere Tüchtigkeit, sondern auch glückliche Zufälle dazu beigetragen haben.
Wir leben in einer Welt, die sich rasch ändert, und wir sollten die Souveränität Liechtensteins besser absichern. Seit Jahren habe ich auf die Notwendigkeit einer UNO-Mitgliedschaft Liechtensteins hingewiesen und den Landtag gebeten, dazu Stellung zu nehmen. Leider hat der Landtag dieses Problem bis jetzt öffentlich nicht diskutiert und auch keine Entscheidung gefällt. Ich hoffe, dass nach der Volksabstimmung Klarheit herrschen wird über das weitere Vorgehen, und der Landtag zur UNO-Mitgliedschaft Stellung nehmen wird. Auch in Zukunft werde ich Sie solange um eine Stellungnahme bitten, bis Sie entweder einem UNO-Beitritt zugestimmt oder diesen abgelehnt haben.
In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass die Erhaltung der Souveränität für mich nicht das höchste Ziel unserer Aussenpolitik ist. Vielleicht wird die liechtensteinische Bevölkerung einmal den Wunsch haben, Teil eines demokratischen vereinigten Europas zu werden und aus diesem Grund auf die Souveränität verzichten wollen. So einen Wunsch könnte ich verstehen und akzeptieren. Nicht verstehen und akzeptieren würde ich aber den Verlust der liechtensteinischen Souveränität, weil wir nicht fähig waren, eine vernünftige Aussenpolitik zu führen.
Solange die liechtensteinische Bevölkerung sich nicht mehrheitlich für so einen Verzicht auf die Souveränität ausspricht, sehe ich es als meine verfassungsmässige Pflicht an, mich für die Souveränität Liechtensteins und das Selbstbestimmungsrecht der liechtensteinischen Bevölkerung einzusetzen. Der Landtag sollte berücksichtigen, dass uns die Souveränität nicht nur politische, sondern erhebliche finanzielle Vorteile bringt.
Die Tatsache, dass Liechtenstein ein souveräner Staat ist, bringt der öffentlichen Hand Einnahmen, sei es in Form von Steuern, Abgaben, Briefmarkenverkauf oder anderer Art, welche jährlich sich in der Grössenordnung von 100 Millionen Schweizer Franken bewegen dürften. Auch der Privatwirt-schaft fliessen aufgrund der Souveränität Liechtensteins wahrscheinlich ähnlich grosse Beträge zu. Wenn nun gegen eine UNO-Mitgliedschaft Liechtensteins das Argument vorgebracht wird, man kann sich die zusätzlichen Ausgaben von ein paar Hunderttausend Franken nicht leisten, zeigt das nur, dass man offensichtlich die Zusammenhänge noch nicht richtig erkannt hat.
Personen, welche die Geschichte und die Hintergründe der liechtensteinischen Aussenpolitik weniger gut kennen, vertreten häufig die Ansicht, dass die Zukunft Liechtensteins in Europa liegt, und wir eine UNO-Mitgliedschaft nicht brauchen. Auf diese Frage möchte ich etwas ausführlicher eingehen.
Wer sich unsere Exportstatistik betrachtet, wird feststellen, dass kaum ein anderes europäisches Land so viel in Länder ausserhalb Westeuropas ausführt wie Liechtenstein. Auch der Dienstleistungssektor dürfte für europäische Verhältnisse eine ungewöhnlich starke internationale Verflechtung aufweisen. Es kann unserer Wirtschaft deshalb nicht gleichgültig sein, ob Liechtenstein ausserhalb von Europa als souveräner Staat anerkannt wird. Nicht nur für Länder der Dritten Welt ist die fehlende UNO-Mitgliedschaft ein Hinweis, dass Liechtenstein nicht wirklich souverän ist.
Betrachtet man die liechtensteinische Geschichte, ist diese Auffassung verständlich. Das Fürstentum versuchte nach dem Ersten Weltkrieg Mitglied des Völkerbundes zu werden. Nur die Schweiz stimmte dafür, alle anderen Mitgliedstaaten waren dagegen. Der offizielle Grund war das fehlende Militär. Beschäftigt man sich aber etwas mit den Hintergründen dieser Ablehnung, muss man annehmen, dass wir auch mit Militär unser Ziel nicht erreicht hätten. Unter den Mitgliedstaaten des Völkerbundes war die Ansicht vorherrschend, dass so kleine Staaten wie Liechtenstein nicht voll souverän und gleichberechtigt sein können.
Nach dem Zweiten Weltkrieg ist es uns nur mit grossen diplomatischen Anstrengungen gelungen, Mitglied des Internationalen Gerichtshofes zu werden – eine Unterorganisation der UNO. Aus den damaligen Verhandlungen war es klar ersichtlich, dass ein Aufnahmegesuch Liechtensteins bei der UNO keine Chance gehabt hätte.
Bis in die Siebzigerjahre hätte Liechtenstein weder Mitglied der UNO noch des Europarates werden können. Von der liechtensteinischen Öffentlichkeit kaum bemerkt, verbesserte sich die aussenpolitische Position unseres Landes erst durch die Einladung zur Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa. Diese Einladung verdanken wir nicht zuletzt dem Umstand, dass Liechtenstein bereits 1815 am Wiener Kongress teilnahm.
Trotz dieser aussenpolitischen Positionsverbesserung durch die KSZE waren für die Mitgliedschaft im Europarat wiederum erhebliche diplomatische Anstrengungen notwendig. Dem Europarat kommt heute eine wichtige Brückenfunktion zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der EFTA zu. Wir dürfen aber nicht übersehen, dass alle grösseren Staaten des Europarates mit Ausnahme der Türkei Mitglieder der EG sind, und auch die Türkei hat in Brüssel einen Antrag auf Mitgliedschaft gestellt. In den kleinen Mitgliedsländern des Europarates kann man mehr oder weniger starke politische und wirtschaftliche Gruppen feststellen, die in Richtung EG drängen. Es ist zu hoffen, dass die Bemühungen des Europarates bald von Erfolg gekrönt sein werden, eine ähnliche Brückenfunktion zu den Ländern Osteuropas zu übernehmen.
Falls dies aber nicht gelingt, und nur noch Kleinstaaten in der Grössenordnung Liechtensteins aktive Mitglieder des Europarates sind, und die grösseren Staaten ihre Zusammenarbeit auf das Europaparlament und die anderen Institutionen der EG konzentrieren, wird unsere Mitgliedschaft im Europarat ihre aussenpolitische Bedeutung verloren haben.
Unser zweites Standbein in der Europapolitik ist die KSZE. Aber niemand kann uns garantieren, dass diese Konferenz nicht eines Tages wie der Wiener Kongress zu Ende geht.
Einige werden einwenden, dass wir vor unserer Teilnahme an der KSZE und der Mitgliedschaft im Europarat dank den Verträgen mit der Schweiz auch gut gelebt haben. Ich bitte aber zu berücksichtigen, dass diese Verträge für uns nur so lange ihren Zweck voll erfüllen können, solange die Schweiz nicht Mitglied der EG wird. Sollte die Schweiz Mitglied der EG werden, ist der Zollvertrag in Frage gestellt. Die Schweiz wird uns auch nicht mehr im wirtschaftlichen Bereich diplomatisch vertreten können, denn die Kompetenz, Handelsabkommen abzuschliessen, wird sich von Bern nach Brüssel verlagern.
Persönlich glaube ich kaum, dass die Schweiz in absehbarer Zeit Mitglied der EG wird. Man darf aber nicht übersehen, dass der Bundesrat so eine Mitgliedschaft langfristig nicht ausgeschlossen hat. Die Umfrageergebnisse, die in der Schweiz zu diesem Thema veröffentlicht wurden, zeigen, dass das Schweizer Volk eine EG-Mitgliedschaft nur knapp ablehnt. Dies im Gegensatz zur UNO-Mitgliedschaft, die bekanntlich massiv abgelehnt wurde. Eine Mitgliedschaft der Schweiz in der EG erscheint deshalb aus heutiger Sicht wahrscheinlicher als eine UNO-Mitgliedschaft. Wenn die Schweiz Mitglied der EG wird, so wäre es naheliegend, dass auch Liechtenstein eine Mitgliedschaft anstrebt. Ich halte aber aus verschiedenen Gründen es für wenig wahrscheinlich, dass uns das gelingen wird.
Ein zentrales Element der EG ist die Freizügigkeit, die sich auch auf Personen bezieht. Diese Freizü-gigkeit kann für ein so kleines Land wie Liechtenstein dramatische Folgen haben. Besonders wenn man berücksichtigt, dass wir innerhalb der EG das Land mit dem höchsten Pro-Kopf-Einkommen, der niedrigsten Steuerbelastung und der geringsten Arbeitslosenquote wären. Es ist nicht auszuschliessen, dass in so einem kleinen Land wie Liechtenstein sich die Wohnbevölkerung unter solchen Bedingungen innerhalb von wenigen Jahren verdoppelt oder gar verdreifacht. Ich fürchte, dass die politischen Widerstände gegen so eine Entwicklung bei uns sehr stark wären.
Auch die personellen und finanziellen Belastungen einer EG-Mitgliedschaft wären für unser Land beachtlich. Von den Mitgliedsländern der EG wird eine Mitarbeit verlangt, die wesentlich intensiver ist als im Europarat oder erst recht in der UNO. Das bedeutet, dass wir unseren Mitarbeiterstab in verschiedenen Bereichen personell stark aufstocken müssten. Es ist fraglich, ob uns dies bei dem ausgetrockneten Arbeitsmarkt zu vernünftigen Kosten gelingen wird. Da Liechtenstein das höchste Pro-Kopf-Einkommen und den niedrigsten Anteil der landwirtschaftlichen Bevölkerung an der Ge-samtbevölkerung innerhalb der EG hätte, müsste unser Land mit Abstand den höchsten Pro-Kopf-Beitrag netto an die EG zahlen. Schätzungen über die Höhe des Beitrages sind schwierig. Nach mei-nen Berechnungen könnte die Grössenordnung bei 500 Franken pro Kopf jährlich liegen. Für unser ganzes Land wären das ca. 15 Millionen Schweizer Franken im Jahr, und da stellt sich natürlich die Frage, ob sich vom rein wirtschaftlichen Gesichtspunkt eine Mitgliedschaft lohnt.
Vielleicht ist der Wunsch in der liechtensteinischen Bevölkerung einmal so gross, Mitglied der EG zu werden, dass man bereit ist, die erwähnten Nachteile in Kauf zu nehmen. Es stellt sich dann immer noch die Frage, ob wir das Ziel einer Mitgliedschaft aussenpolitisch gegenüber der EG und den ein-zelnen Mitgliedsländern durchsetzen können. Geprägt von den Erfahrungen der Vergangenheit bin ich skeptisch. Die Mitgliedschaft in der EG lässt sich weder mit dem Europarat noch mit der UNO vergleichen. Jedenfalls bei der heutigen Struktur der EG ist der politische und wirtschaftliche Einfluss des einzelnen Mitgliedslandes enorm, wenn man dies mit anderen internationalen Organisationen vergleicht. Es wird für die über 300 Millionen Europäer in der EG schwer zu verstehen sein, weshalb nicht einmal 30‘000 Liechtensteiner so einen grossen Einfluss auf die europäische Politik ausüben können.
Von verschiedenster Seite wird erwähnt, dass die EG allen demokratischen europäischen Staaten offen steht und auch Luxembourg ein Kleinstaat ist. Wir dürfen aber nicht übersehen, dass Luxem-bourg mit Abstand das kleinste Mitgliedsland ist und immer noch mehr als zehn Mal soviel Einwoh-ner hat wie Liechtenstein. Ausserdem ist Luxembourg ein Gründungsmitglied der EG.
Was für Alternativen bleiben noch für unser Land, wenn die Schweiz Mitglied der EG wird und wir aus was für Gründen immer draussen bleiben?
In meiner Rede in Feldkirch habe ich versucht zu erklären, wie ein Kleinstaat in der Grösse Liechten-steins auf eigenen Beinen stehen kann. In so einem Fall werden wir mit der EG einen umfassenden Freihandelsvertrag abschliessen müssen. Das genügt aber nicht, denn wir exportieren heute schon weltweit. Wir werden mit möglichst vielen Staaten in der Welt Handelsverträge abschliessen müssen. Dazu werden wir meiner Ansicht nach aber nur in der Lage sein, wenn wir Mitglied der UNO sind. Einerseits muss unsere Souveränität weltweit anerkannt sein, andererseits können wir uns nicht wie die Schweiz einen grossen diplomatischen Apparat leisten. Auch andere Kleinstaaten pflegen ihre internationalen Beziehungen in erster Linie über ihre Vertretung in der UNO.
Falls Liechtenstein nicht rechtzeitig Mitglied der UNO wird, kann es passieren, dass sich die aussen-politisch günstige Position, in der wir uns befinden, verschlechtert. Stehen wir international wieder vor verschlossenen Türen, wie das bis zum Anfang der Siebzigerjahre der Fall war, wird es sehr schwierig, die Souveränität des Landes und das Selbstbestimmungsrecht der liechtensteinischen Bevölkerung zu bewahren.
Parteienstreit hat zur vorzeitigen Auflösung des Landtages geführt. Das politische Leben der vergangenen Jahre war beeinflusst von Streitereien über das Kunsthaus und den Staatsgerichtshof. Die Zahl der Protestwähler hat von Wahl zu Wahl zugenommen, ohne dass es der zersplitterten Opposition gelungen wäre, einen Vertreter in den Landtag zu entsenden. Ich bitte Sie, versuchen Sie zusammenzuarbeiten und gemeinsame Lösungen zu suchen; es geht langfristig um die Existenz dieses Landes. Die europäische Integration ist für uns eine grössere Herausforderung als ein nicht gebautes Kunsthaus und Streitereien in und um den Staatsgerichtshof. Aber selbst diese Probleme sind lösbar, wenn die Parteien ihre starren Positionen aufgeben und wir gemeinsam neue Lösungen suchen. Setzen Sie positive Zeichen an den Anfang dieses historischen Abschnittes mit dem neuen und erweiterten Landtag und Sie werden feststellen, dass das Ansehen dieser so wichtigen Institution in der Bevölkerung wieder zunehmen wird. Für diese Aufgabe wünsche ich Ihnen Toleranz, Weitsicht und Gottes Segen.
08. März 1988
Thronrede, Fürst Hans-Adam II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 8. März 1988
Mit Interesse habe ich die aussenpolitische Debatte des Landtages im letzten Jahr verfolgt. Sie haben die bilateralen Beziehungen insbesonders zu unseren Nachbarländern behandelt und sind auch auf die internationalen Organisationen eingegangen, bei denen Liechtenstein Mitglied ist. Ich möchte den Politikern ganz besonders danken, die sich in der Debatte und auch danach für eine Mitgliedschaft Liechtensteins bei den Vereinten Nationen eingesetzt haben. Es scheint, dass dieses Thema politisch noch immer nicht sehr populär ist, aber für die internationale Anerkennung der liechtensteinischen Souveränität ist es umso wichtiger.
Es stellt sich nun die Frage, wie man diese Angelegenheit weiter behandeln soll. Die Erfahrungen in der Schweiz zeigen uns, dass Zuwarten bei der Bevölkerung zu keinem Meinungsumschwung führt. Deshalb scheint es mir richtig, dass die politischen Instanzen möglichst bald eine Entscheidung fällen, ob Liechtenstein eine Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen anstreben soll oder nicht.
Schon öfters habe ich darauf hingewiesen, dass Liechtenstein eine Mitgliedschaft sehr viel notwendiger braucht als die Schweiz. In den letzten Jahren konnte ich bei Diskussionen immer wieder die Erfahrung machen, dass auch Gegner von der Notwendigkeit eines solchen Schrittes überzeugt werden können. Umfrageergebnisse deuten darauf hin, dass die Unterstützung seitens der Bevölkerung für eine UNO-Mitgliedschaft in Liechtenstein etwas grösser ist als in der Schweiz.
Noch nicht geklärt ist das innenpolitische Verfahren für einen Beitritt zu den Vereinten Nationen. Es stellt sich konkret die Frage, ob der Landtag oder die Bevölkerung darüber entscheiden soll.
Die Regierung hat zwei Gutachten in Auftrag gegeben, inwieweit nach unserer Verfassung eine Volksabstimmung in dieser Angelegenheit möglich ist oder nicht. Leider sind die beiden Gutachter bei der Interpretation unserer Verfassung unterschiedlicher Auffassung, so dass wir für dieses Problem eine andere Lösung finden müssen.
Artikel 112 unserer Verfassung gibt einen Hinweis darauf, wie man vorgehen sollte: „Wenn über die Auslegung einzelner Bestimmungen der Verfassung Zweifel entstehen und nicht durch Uebereinkunft zwischen der Regierung und dem Landtage beseitigt werden können, so hat hierüber der Staatsgerichtshof zu entscheiden.“
Wenn nun Landtag und Regierung sich mit dieser Frage beschäftigen, sollten sie einige Grundsätze unserer Verfassung berücksichtigen. Die Grundlagen für unseren Staatsaufbau sind in Artikel 2 der Verfassung festgehalten: „Das Fürstentum ist eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratischer und parlamentarischer Grundlage.“
Bei der Eröffnung des Liechtenstein-Institutes hat Professor Riklin mit Recht darauf hingewiesen, dass Liechtenstein die erste vollgültige Mischverfassung in der Geschichte geschaffen hat. Das be-deutet, dass wir mit unserer Verfassung 1921 Neuland betreten haben, und bei der Interpretation und Weiterentwicklung derselben uns kaum an Vorbilder halten können.
Es ist interessant, festzustellen, dass die Väter unserer Verfassung sehr wohl unterschieden haben zwischen dem demokratischen Element einerseits und dem parlamentarischen andererseits. Demokratie bedeutet die Herrschaft des Volkes, währenddem der Parlamentarismus die Herrschaft einer gewählten Elite ist. Das Parlament kann man auch als das aristokratische Element bezeichnen, welches sich in der Verfassungsgeschichte neben der Monarchie und der Demokratie herausgebildet hat.
Fast alle Verfassungen sind genauer betrachtet Mischverfassungen. In der Regel dominiert das aristokratische Element – die Herrschaft der Wenigen. Das monarchische Element ist meistens verkümmert, selbst wenn man den Präsidenten einer Republik als gewählten Monarchen bezeichnet. Das demokratische Element konnte sich mit Ausnahme der Schweiz und Liechtenstein nur wenig entwickeln – die Herrschaft des Volkes beschränkt sich gewöhnlich darauf, in regelmässigen Abständen ihre Aristokratie und manchmal auch ihren Monarchen zu wählen.
In Artikel 2 unserer Verfassung werden nicht nur diese drei Grundelemente ausdrücklich erwähnt, sondern es wird auch festgehalten, wo im Zweifelsfalle die politische Macht liegt: „Die Staatsgewalt ist im Fürsten und im Volk verankert und wird von beiden nach Massgabe der Bestimmungen dieser Verfassung ausgeübt.“ Die von Regierung und Landtag ausgeübte Staatsgewalt ist deshalb eine von Fürst und Volk abgeleitete Gewalt. Der Landtag kann die im Volk verankerte Staatsgewalt nur gemäss Artikel 66 einschränken, indem er seine Gesetzesentscheidungen oder Finanzbeschlüsse als dringlich erklärt.
Sprechen diese Teile unserer Verfassung alle für die Möglichkeit einer Volksabstimmung auch in Fragen der Aussenpolitik, so gibt es Argumente, die dagegen sprechen. Offensichtlich sieht unsere Verfassung Bereiche vor, wo gegen Entscheidungen des Landtages kein Referendum möglich ist. So legt z.B. Artikel 8 die Hauptverantwortung für die Aussenpolitik in die Hände des Fürsten. Eine Mitwirkung des Landtages ist nur in einigen aufgezählten Fällen möglich: „Staatsverträge, durch die Staatsgebiet abgetreten oder Staatseigentum veräussert, über Staatshoheitsrechte oder Staatsregale verfügt, eine neue Last auf das Fürstentum oder seine Angehörigen übernommen oder eine Verpflichtung, durch die den Rechten der Landesangehörigen Eintrag getan würde, eingegangen werden soll, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Zustimmung des Landtages.“ Artikel 66 über die Volksrechte sieht nicht vor, dass gegen diese Entscheidungen des Landtages das Referendum ergriffen werden kann.
Dies deutet darauf hin, dass die Mitwirkung des Volkes bei der Aussenpolitik nicht erwünscht war, als man die Verfassung niederschrieb. Meiner Ansicht nach würde es aber Artikel 2 widersprechen, wenn man das Volk grundsätzlich von jeder aussenpolitischen Entscheidung ausschliesst. Da die ursprünglichen Träger der Staatsgewalt Fürst und Volk sind, würde es wohl gegen den Sinn der Verfassung verstossen, wenn Fürst und Landtag einen Staatvertrag gegen den Willen des Volkes verabschieden der z.B. die direkte Demokratie in wesentlichen Punkten einschränkt.
Eine Mitgliedschaft bei den Europäischen Gemeinschaften würde eine solche Einschränkung unserer Demokratie bedeuten. Im Falle eines Beitrittes zu den Vereinten Nationen ist dies aber zweifellos nicht der Fall. Sollte sich der Landtag für einen Beitritt entschliessen, kann wahrscheinlich bei der heutigen Rechtslage kein Referendum dagegen ergriffen werden.
Es ist natürlich denkbar, dass der Landtag die Möglichkeit haben will, jede Entscheidung, die er trifft, dem Volke vorlegen zu können. Da der Landtag seine Staatsgewalt vom Volk ableitet, wäre dies von unserem Staatsaufbau grundsätzlich vertretbar. Es wäre aber dann vernünftiger, die Verfassung in diesem Punkt zu ändern und nicht solche Abstimmungen nur auf eine Interpretation der Verfassung gemäss Artikel 112 abzustützen.
Im Vordergrund des aussenpolitischen Interesses steht bei uns derzeit die europäische Integration und nicht die UNO. Wir dürfen aber nicht übersehen, dass für die europäische Politik Liechtensteins die internationale Anerkennung unserer Souveränität von grösster Wichtigkeit ist. Sollte eine Entscheidung über einen Beitritt zu den Vereinigten Nationen allzulange aufgeschoben oder für absehbare Zeit abgelehnt werden, könnte dies langfristig die liechtensteinische Position in Europa schwächen. Ich hoffe sehr, dass es in dieser Legislaturperiode gelingt, einen Schritt in die richtige Richtung zu setzen. Für diese Aufgabe wünsche ich Ihnen viel Erfolg und Gottes Segen.
08. April 1987
Thronrede, Fürst Hans-Adam II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages
am 8. April 1987
Mit grosser Freude habe ich festgestellt, dass der Landtag die Absicht hat, sich intensiv mit einem Thema auseinanderzusetzen, das mir besonders am Herzen liegt, und zwar der Aussenpolitik. Es ist ein Bereich der liechtensteinischen Politik, der im Volk bis jetzt nur auf wenig Interesse gestossen ist und deshalb vom Landtag selten ausführlich behandelt wurde.Immer wieder habe ich in Reden, sei es hier vor dem Landtag oder anderswo, auf die Bedeutung der Aussenpolitik, besonders für den Kleinstaat hingewiesen. Für den Kleinstaat ist die Aussenpolitik das wichtigste Instrument, mit dem er sein Selbstbestimmungsrecht und seine Unabhängigkeit bewahren kann. Ein grosser Staat kann sich notfalls auf sein militärisches Potential verlassen.Aus diesen Gründen ist die liechtensteinische Geschichte geprägt durch eine Aussenpolitik, bei der über Jahrhunderte das friedliche Zusammenleben gleichberechtigter Staaten und ihre Zusammenarbeit zum Wohle der Bevölkerung im Vordergrund standen.Die Pflege der guten Beziehungen zu unseren Nachbarn muss so wie in der Vergangenheit auch in der Zukunft an erster Stelle stehen. Seit dem Ende des Mittelalters leben wir in Frieden mit unseren beiden Nachbarstaaten. Durch kriegerische Ereignisse wurde Liechtenstein nur dann bedroht, wenn die Schweiz oder Österreich bedroht waren. Es sind nicht nur die abgeschlossenen Verträge, welche die Grundlage sind für unsere guten Beziehungen zur Schweiz und Österreich. Bekanntlich hat Liechtenstein erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts umfassende Verträge mit Österreich abgeschlossen, die nach dem Ersten Weltkrieg durch ähnliche Verträge mit der Schweiz abgelöst wurden. Dabei dürfen wir nicht vergessen, dass hauptsächlich Liechtenstein aus diesen Verträgen Nutzen gezogen hat. Sowohl für Österreich wie auch dann für die Schweiz war der Abschluss dieser Verträge von untergeordneter Bedeutung. Es war eine Hilfeleistung an unsere wirtschaftliche Entwicklung.Waren in früheren Zeiten die Beziehungen mit der Schweiz und Österreich durch gegenseitiges Verständnis und Sympathie geprägt, so muss von liechtensteinischer Seite seit diesen Verträgen zusätzlich das Gefühl der Dankbarkeit erwähnt werden. So wie in der Vergangenheit, so werden auch in der Zukunft die Verträge mit unseren beiden Nachbarstaaten einem Wandel unterliegen und den Verhältnissen angepasst werden. Die Entwicklung der letzten Jahrzehnte hat die Grundlagen dafür geschaffen, dass auch in absehbarer Zukunft die Beziehungen zur Schweiz für Liechtenstein im Vordergrund stehen werden.Betrachten wir die liechtensteinische Geschichte vergangener Jahrhunderte, so stellen wir fest, dass sich unsere Aussenpolitik nicht nur auf die Pflege guter nachbarschaftlicher Beziehungen beschränkt hat. Liechtenstein würde heute nicht mehr existieren, wenn unsere Aussenpolitik sich in entscheidenden Phasen nicht auch multilateral ausgerichtet hätte. Am Beginn der Unabhängigkeit stand die Verleihung der Reichsunmittelbarkeit an dieses Land durch den Kaiser des Heiligen Römischen Reiches. Bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation war Liechtenstein ein kleines aber aktives Mitglied. Ohne die Mitgliedschaft im Rheinbund und die Teilnahme am Wiener Kongress 1815 wäre Liechtenstein im napoleonischen Zeitalter wie hunderte andere Kleinstaaten verschwunden. Obwohl mit hohen finanziellen Lasten für den damals sehr armen Staat verbunden, fand auch die Mitgliedschaft im Deutschen Bund die Unterstützung in den politisch interessierten Kreisen des Volkes. Als der Deutsche Bund unter dem Druck nationalstaatlichen Denkens zusammengebrochen war, verschwand für längere Zeit die letzte Vereinigung europäischer Staaten, in der Liechtenstein mitarbeiten konnte.Die erzwungene Abwesenheit der Kleinstaaten vom internationalen Parkett hat für diese nur Nachteile gebracht. Es setzte sich in entscheidenden politischen Kreisen die Auffassung durch, dass Kleinstaaten ein Relikt der Vergangenheit seien, die man nicht als normale oder gleichberechtigte Staaten betrachten kann.Mit der Gründung des Völkerbundes bot sich nach dem Deutschen Bund das erste Mal wieder eine internationale Vereinigung von Staaten an, in der Liechtenstein hätte mitwirken können. Obwohl das Land in einer tiefen wirtschaftlichen Krise steckte, gab es keine Kritik an der Absicht der Regierung, eine Mitgliedschaft im Völkerbund anzustreben. Leider war damals die Stimmung bei den grossen Staaten bereits so negativ gegenüber Kleinstaaten, dass nur die Schweiz für Liechtenstein stimmte. Glücklicherweise zeichnet sich seit der Mitte der Siebzigerjahre ein Gesinnungswandel ab. Ein wichtiger Durchbruch für die liechtensteinische Aussenpolitik war die Teilnahme an der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, welche auch aus liechtensteinischer Sicht gewisse Parallelen mit dem Wiener Kongress aufweist. Diese Teilnahme hat sicher auch dazu beigetragen, dass Liechtenstein Mitglied des Europarates werden konnte.Derzeit könnten wir Mitglied der UNO werden und damit ein Ziel erreichen, das unsere Grossväter 1920 mit der Mitgliedschaft beim Völkerbund angestrebt haben. Die Unabhängigkeit und das Selbstbestimmungsrecht Liechtensteins würde dadurch weltweit anerkannt werden. Gegenüber 1920 sind aber noch weitere Gründe dazugekommen, welche es als richtig erscheinen lassen, am damaligen Ziel festzuhalten: Die allgemeine wirtschaftliche Lage und die finanzielle Situation des Staates haben sich entscheidend verbessert;die Pflichten einer UNO-Mitgliedschaft sind sehr viel geringer als damals beim Völkerbund; insbesondere stellt das fehlende Militär kein Problem mehr dar; die liechtensteinische Industrie exportiert über 40 % ihrer Produkte ausserhalb Europas und die weltweite Verflechtung unserer gesamten Wirtschaft nimmt weiterhin stark zu; die liechtensteinische Bevölkerung benützt immer häufiger die Gelegenheit, die Welt zu bereisen.Eine UNO-Mitgliedschaft Liechtensteins muss man als zeitgemässe Fortsetzung unserer traditionellen Aussenpolitik betrachten. Wenn wir beitreten wollen, sollten wir es jetzt tun, denn wir wissen nicht, ob politische Veränderungen in der Welt wiederum einen Beitritt Liechtensteins verunmöglichen werden.Nicht nur die UNO-Mitgliedschaft, sondern unsere gesamte Aussenpolitik ist nur dann sinnvoll, wenn wir überzeugt sind, dass ein Kleinstaat wie Liechtenstein auch längerfristig eine Überlebenschance hat. Ohne diese Überzeugung wird die Aussenpolitik zum Selbstzweck und damit eine Verschwendung von Zeit und Geld.Es war in der Vergangenheit nicht immer leicht, an die Zukunft des Kleinstaates zu glauben. Sowohl in der Politik wie auch in der Wirtschaft dominierte bis vor kurzem die Auffassung, dass nur die Grossen eine Überlebenschance haben.Ich bin überzeugt, dass Kleinstaaten eine Zukunft haben, und wenn wir es wollen, auch unser Land. In den vergangenen Jahren habe ich immer wieder diese Überzeugung sehr offen ausgesprochen und bin deswegen von verschiedenster Seite kritisiert worden. Ich werde auch weiterhin diese klare Haltung beibehalten, da ich glaube, dass die Mehrheit des Volkes ebenfalls von der Zukunft unseres Landes überzeugt ist. In kritischen Zeiten haben sich unsere Väter und Grossväter für die Unabhängigkeit dieses Landes eingesetzt. In der ersten Hälfte unseres Jahrhunderts, als die Bevölkerung arm und Europa unruhig war, wäre ein Verzicht auf die Selbständigkeit politisch vielleicht einfacher und wirtschaftlich vorteilhafter gewesen. In der zweiten Hälfte unseres Jahrhunderts wäre aber ein Verzicht auf die Selbständigkeit nicht nur politisch, sondern auch wirtschaftlich von Nachteil.Wenn Sie im Landtag über die Aussenpolitik diskutieren werden, darf ich Sie bitten, diese nicht isoliert zu betrachten. Aussenpolitik kann auf Dauer nicht Selbstzweck sein, sondern muss in der gesamten Politik des Landes integriert und vom Volk getragen werden. Eine gute Politik ist längerfristig nur dann möglich, wenn wenigstens in wichtigen Bereichen mehr oder weniger übereinstimmende Vorstellungen über die Zukunft dieses Landes bestehen.Das Volk hat ein Recht darauf zu wissen, wie seine Vertreter im Landtag über die Zukunft des Kleinstaates Liechtensteins denken. Besonders für unsere Jugend ist eine klare Aussage über die Zukunft unseres Landes wichtig. Wenn wir ihr darauf keine Antwort geben können, dürfen wir uns auch nicht wundern, wenn die Jugend sich von der Politik abwendet, Angst vor der Zukunft hat und kurzfristige und egoistische Motive ihr Verhalten prägen.In den vergangenen Jahrzehnten ist Liechtenstein und seine Umwelt einem starken Wandel unterworfen gewesen. Vieles ist dabei untergegangen oder zerstört worden, aber es wurde auch viel Positives geleistet. Die Gelegenheit bietet sich an, kritisch die Vergangenheit und die Zukunft zu betrachten sowie darüber zu diskutieren, welchen Weg wir gemeinsam gehen wollen. Die wichtigste Entscheidung wird sein, ob wir unser Selbstbestimmungsrecht behalten oder aufgeben wollen. Im einen Fall werden andere bestimmen, in welche Richtung wir marschieren, und wir brauchen uns darüber nicht mehr den Kopf zu zerbrechen. Im anderen Fall müssen wir selbst nachdenken, welchen Weg wir gehen wollen. Das ist zwar anstrengender, aber ich glaube, die Mühe lohnt sich.Wenn Sie diese grundlegenden Fragen der Zukunft Liechtensteins offen diskutieren, wird man diese Diskussion mit grossem Interesse verfolgen. Für diese schöne Aufgabe wünsche ich Ihnen viel Erfolg und Gottes Segen.
16. April 1986
Thronrede, Fürst Hans-Adam II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages
am 16. April 1986
Es ist für mich eine besondere Freude, erstmals in der liechtensteinischen Geschichte eine Frau im Landtag begrüssen zu können. Ich möchte Ihnen, Frau Abgeordnete, aber auch allen anderen Frauen danken, dass Sie sich dieser Wahl gestellt haben. Sicher hätte die von beiden Parteien vorgeschlagene Landtagserweiterung noch eine stärkere Vertretung der Frauen in unserem Landtag ermöglicht.Aber auch allen anderen Abgeordneten möchte ich danken, dass Sie sich entschlossen haben. Ihre Zeit und Ihre Arbeitskraft für das Wohl der Allgemeinheit einzusetzen. Der Vorteil des Kleinstaates ist, dass er dem Einzelnen mehr Möglichkeiten der Mitentscheidung einräumt. Andererseits hat der Kleinstaat den Nachteil, dass er stärker auf die Mitarbeit des Einzelnen angewiesen ist. Viele Aufgaben, die im grossen Staat vollamtlich gelöst werden, müssen bei uns im Nebenamt oder gar ehrenamtlich bewältigt werden. Die liechtensteinische Bevölkerung sollte deshalb all denen dankbar sein, die aus idealistischen Motiven politisch tätig sind. Für die meisten ist dies mit finanziellen Opfern verbunden und einem Verzicht auf Freizeit. Leider ist in der Politik Dankbarkeit die Ausnahme und nicht die Regel und jeder muss mit berechtigter und unberechtigter Kritik rechnen, besonders zu Wahlzeiten. Diese Kritik sollte aber nicht so weit führen, dass immer weniger Menschen bereit sind, für die Öffentlichkeit tätig zu sein.In den nächsten Jahren werden für die Zukunft Liechtensteins wichtige Entscheidungen zu fällen sein. Es ist deshalb erfreulich, dass es den Parteien trotz eines harten Wahlkampfes gelungen ist, wieder eine gemeinsame Grundlage für die weitere Zusammenarbeit zu finden.Die Erweiterung des Landtages ist sicher eine dieser Fragen, welche beide Parteien versuchen sollten, gemeinsam zu lösen. Die getrennten Vorlagen, über die letztes Jahr abgestimmt wurde, haben in der Bevölkerung eine überraschend hohe Zustimmung gefunden. Offensichtlich steht das liechtensteinische Volk einer Erweiterung des Landtages positiv gegenüber und wartet darauf, dass sich die Parteien auf einen Vorschlag einigen können. Bei der S»uche nach einer Lösung sollte sicher auch die Frage untersucht werden, ob man weiter an der Einrichtung der Ersatzabgeordneten festhalten will, die bereits in der Vergangenheit Anlass zu verschiedenen Diskussionen war.Der Landtag wird sich auch mit einer Neuregelung im Bereich der Staatsstellen, der Staatsbeamten und Staatsangestellten befassen müssen. Dieser Bereich muss an die verfassungsrechtlichen Vorschriften angepasst werden und auch den Anforderungen genügen, welche die moderne Zeit an unsere Staatsverwaltung stellt. Wir kennen den Zwang aus der Wirtschaft, dass sich Organisationsformen den rasch ändernden Verhältnissen anpassen müssen, um zu überleben. Die staatliche Verwaltung ist diesem Zwang sicher weniger stark ausgesetzt, doch auch sie muss flexibel bleiben. Nur so wird unsere öffentliche Verwaltung bürgernah und effizient sein.Mit einem weiteren Bereich wird sich der Landtag auseinandersetzen müssen, der in der liechtensteinischen Öffentlichkeit schon lange diskutiert wird. Seine Durchlaucht der Landesfürst hat seit 1960 immer wieder in seinen Landtagsreden auf die Notwendigkeit einer grösseren Steuergerechtigkeit und einer Einkommenssteuer hingewiesen. Damals waren die Widerstände gegen eine so grundlegende Reform unseres Steuerwesens offensichtlich sehr gross, währenddem heute anscheinend die Zeit dafür reif ist.Wenn auf so einem wichtigen Gebiet wie dem Steuerwesen grundlegende Reformen geplant sind, müssen die Konsequenzen gut durchdacht sein. Das bestehende Steuerrecht entspricht zwar nicht dem heutigen Empfinden nach Steuergerechtigkeit, hat aber den Vorteil, dass es einfach ist. Die Einkommenssteuer r wie sie die meisten Industriestaaten kennen, bietet zwar vom Prinzip her eine grössere Steuergerechtigkeit, ist aber in vielen Fällen äusserst kompliziert. Dies führt zu einer zusätzlichen Belastung, einerseits der staatlichen Verwaltung und andererseits des Steuerzahlers. Ausserdem überblicken dann nur noch mehr ganz wenige hochqualifizierte Fachleute das gesamte System in allen seinen Auswirkungen. Die internationale Erfahrung aus meiner vergangenen wirtschaftlichen Tätigkeit hat mir immer wieder folgendes gezeigt: In den meisten Ländern zahlt nicht der am meisten Steuern, der das höchste Einkommen hat, sondern wer sich keinen guten Steuerberater leisten kann. Ein kompliziertes Steuersystem führt deshalb neben der administrativen Mehrbelastung auch noch zu extremen Steuerungerechtigkeiten, welche von der Öffentlichkeit nur in den seltensten Fällen wahrgenommen werden. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit ist das Prinzip der Einkommenssteuer in Liechtenstein zu begrüssen, aber aus dem gleichen Grund soll es so einfach wie möglich gestaltet werden. Nur dann werden wir alle Konsequenzen dieses neuen Steuergesetzes für Staat und Wirtschaft erkennen.Ich möchte noch einen Bereich erwähnen, welcher schon in meiner letzten Landtagsrede einen Schwerpunkt bildete und seither nichts von seiner Aktualität für Liechtenstein ein-gebüsst hat - und das ist die UNO. In der Schweiz wurde die UNO-Mitgliedschaft vergangenes Jahr intensiv diskutiert und vor wenigen Wochen massiv abgelehnt. Das Schweizer Volk hat entschieden, dass der Verzicht auf die UNO-Mitgliedschaft den Interessen der Schweiz in der Welt besser dient als eine Mitgliedschaft.Die Gründe, welche zu diesem Entscheid geführt haben, muss man respektieren. Gleichzeitig muss man aber auch feststellen, dass die Situation Liechtensteins historisch und politisch bedingt grundlegend anders ist.Am Beginn der liechtensteinischen Unabhängigkeit stand das diplomatische Geschick der Grafen von Werdenberg-Sargans, welche beim damaligen Kaiser die Reichsunmittelbarkeit erreichten. Am Anfang der schweizerischen Geschichte stand dagegen der Krieg gegen die Habsburger und Burgunder für die Unabhängigkeit. Die Existenz und Unabhängigkeit Liechtensteins wurde in den folgenden Jahrhunderten durch die Mitgliedschaften in Organisationen und Teilnahme an Konferenzen gesichert, die man heute als international bezeichnen würde: das Heilige Römische Reich, der Rheinbund, der Wiener Kongress, der Deutsche Bund usw. Die Schweiz dagegen vertraute auf ihre bewaffnete Neutralität, welche seit langer Zeit international anerkannt wird. Die Gleichberechtigung und damit auch die Existenz von Kleinstaaten in der Grosse Liechtensteins wurde in der Vergangenheit immer wieder in Frage gestellt. Neben dem fehlenden Militär war das sicher auch ein Grund, warum das Gesuch Liechtensteins um Mitgliedschaft beim Völkerbund fast einstimmig abgelehnt wurde. Die Schweiz dagegen wurde zum begehrten Sitz vieler internationaler Organisationen, selbst für so4che, bei denen sie nicht Mitglied war. Darüberhinaus verfügt die Schweiz über einen hervorragenden diplomatischen ' Apparat, welcher sowohl die Interessen der Schweiz vertritt, als auch die Unabhängigkeit des Landes dokumentiert. Im Ernstfall kann sich die Schweiz auch auf eine glaubwürdige bewaffnete und international anerkannte Neutralität verlassen. Liechtenstein dagegen wird sich wohl auch in Zukunft nur auf sein diplomatisches Geschick verlassen können.In aller Offenheit wird man allerdings festhalten müssen, dass der Widerstand gegen eine UNO-Mitgliedschaft in der Schweiz, In Liechtenstein und auch in anderen Demokratien durch die Unbeliebtheit dieser Organisation hervorgerufen wird. Wer sich aber näher mit der UNO befasst, wird feststellen, dass viele Vorurteile in der Bevölkerung unberechtigt sind. Ausserdem unterliegt eine internationale Organisation wie die UNO ebenso wie Liechtenstein und andere Kleinstaaten den Gesetzmässigkeiten der internationalen Medien: schlechte Nachrichten finden gewöhnlich mehr Beachtung als gute. Sicher ist ein Teil der Vorwürfe gegenüber der UNO berechtigt, aber schliesslich ist jede Weltorganisation ein Spiegelbild der Welt, in der wir leben. Auch die Organisationen, in denen Liechtenstein früher Mitglied war oder die Konferenzen, an denen wir teilnahmen, entsprachen nicht unseren Idealvorstellungen und trotzdem verdankt Liechtenstein ihnen seine Unabhängigkeit: dem Heiligen Römischen Reich, dem Rheinbund, dem Wiener Kongress und dem Deutschen Bund.Ich möchte Sie bitten, die Frage einer UNO-Mitgliedschaft Liechtensteins sorgfältig und gründlich durchzudenken. Lassen Sie sich dabei nicht durch den Einfluss aus dem Ausland, insbesondere der Medien, beeindrucken. Das langfristige Interesse Liechtensteins und seiner Bevölkerung muss im Vordergrund stehen.Ihnen und all den anderen, die für die Interessen Liechtensteins tätig sind, wünsche ich für die kommende Legislaturperiode nicht nur viel Erfolg und Gottes Segen, sondern auch für Ihren Einsatz die verdiente Anerkennung in der Öffentlichkeit.
27. März 1985
Thronrede, Fürst Hans-Adam II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages
am 27. März 1985
Auch in dieser letzten Legislaturperiode vor den Landtagswahlen liegt vor Ihnen ein umfangreiches Programm. Die zeitliche Belastung der Landtagsabgeordneten hat deshalb in beiden Parteien Initiativen zur Erweiterung des Landtages hervorgebracht. Angesichts des gemeinsamen Zieles, den Landtag zu erweitern, ist es erstaunlich, dass nicht alle Möglichkeiten eines Kompromisses ausgeschöpft wurden. Sehr wahrscheinlich hätte ein gemeinsamer Vorschlag beider Parteien bessere Aussichten, vom Volke angenommen zu werden.Die Frage der Erweiterung des Landtages deckt ein grundsätzliches Problem auf, das auch in den anderen Staaten diskutiert wird. In den letzten Jahrzehnten sind in allen demokratischen Ländern die Staatsaufgaben rasch gewachsen. Den gewählten Volksvertretern und den Regierungsmitgliedern fällt es immer schwerer, den mit den Aufgaben ebenfalls stark gewachsenen Staatsapparat zu kontrollieren und zu regieren. Die Grundzüge der parlamentarischen Demokratie wurden entwickelt zu einem Zeitpunkt, da der Staatsapparat im Vergleich zum Parlament und der Regierung sehr viel kleiner war. Dieses ursprüngliche Gleichgewicht ist in fast allen demokratischen Ländern durch die erwähnte Entwicklung verloren gegangen. Es ist deshalb zweifellos richtig, wenn man sich über diese Problematik Gedanken macht.Die Erweiterung des Landtages und der Regierung ist eine Möglichkeit, das alte Gleichgewicht wieder anzustreben. Bei uns könnte die Regierung auch verstärkt werden, indem die Zahl der vollamtlichen Regierungsmitglieder erhöht wird.Ein wichtiger Punkt scheint mir auch die Verbesserung der Organisationsstruktur und des Informationsflusses in der Staatsverwaltung zu sein. In verschiedenen Staaten, so auch bei uns, werden derzeit mit aussenstehenden Fachleuten Anstrengungen in diese Richtung unternommen.Die Erfahrungen in den anderen Ländern haben gezeigt, dass diese Massnahmen nur beschränkt wirken. Der Staatsapparat ist eben kein Wirtschaftsunternehmen, das man relativ leicht mit einem ausgeklügelten Rechnungswesen kontrollieren kann. Die Zielsetzung eines Staates ist nicht Gewinn zu machen, sondern ist anderer Natur. Ob die Ziele in den einzelnen Bereichen erreicht wurden, lässt sich mit einem noch so raffinierten Zahlenwerk kaum überprüfen .Da es so schwierig ist, einen grossen Staatsapparat zu kontrollieren und zu leiten, scheint mir eine Beschränkung des Staates auf seine wesentlichsten Aufgaben der erfolgversprechendste Weg zu sein, um das alte Gleichgewicht wieder herzustellen. Jene Bereiche, welche der Privatinitiative oder kleineren politischen Einheiten überlassen werden können, sollten abgestossen werden. Auch hier sieht man in demokratischen Staaten Ansatzpunkte für so eine Entwicklung. Einige Staaten privatisieren jene Bereiche der Wirtschaft, in denen sie tätig waren. Andere Länder dezentralisieren sich und treten Kompetenzen an Gemeinden und Regionen ab. Diese Entwicklung wurde sicher auch angeregt durch die Beobachtung, dass Industriestaaten mit einer dezentralisierten und föderativen Struktur sowie einem geringen Anteil der öffentlichen Hand am gesamten Brutto-Sozialprodukt wirtschaftlich in der Regel erfolgreicher waren.Selbstverständlich ist es sehr schwierig, einen politischen Konsens herbeizuführen, auf welche Aufgaben ein Staat sich konzentrieren soll und weiche er aufgeben kann. Aus dem Blickwinkel des Landwirtes ist eine gesunde Landwirtschaft für den Staat lebensnotwendig. Für viele Betroffene ist ein funktionierendes Sozialsystem eine entscheidende Aufgabe des Staates. Für andere steht wiederum das Schulsystem im Vordergrund.Bevor ein Staat irgendwelche Aufgaben übernehmen kann, muss er existieren und längerfristig funktionieren. Allzu oft wird die Existenz des Staates als eine Selbstverständlichkeit oder ein Geschenk des Himmels betrachtet. Über dessen Entstehung und weiteren Bestand denkt man im Vergleich zu den Forderungen, die man an ihn stellt, nur wenig nach. Besonders wir Liechtensteiner laufen Gefahr, diese elementaren Zusammenhänge zu übersehen: Seit langer Zeit ist man von fremder Besetzung verschont geblieben, der Wehrdienst ist vor über hundert Jahren abgeschafft worden und ein wesentlicher Teil der Staatseinnahmen stammt direkt oder indirekt aus dem Ausland.Sicher gehört es zu den primären Aufgaben des Staates, seine eigene Existenz und die seiner Bürger sowie deren Interessen zu schützen. Liechtenstein ist zweifellos zu klein, um dies militärisch zu tun. Selbst wenn wir es wollten, könnten wir uns auch nicht durch den Beitritt zu einem militärischen Bündnis schützen, denn unsere beiden Nachbarstaaten sind neutral. Aber auch grössere Staaten vertrauen nicht nur auf ihre militärische Macht, sondern setzen auf das Mittel der Diplomatie.Artikel 8 der liechtensteinischen Verfassung weist dem Staatsoberhaupt auf dem Gebiet der Aussenpolitik eine besondere Verantwortung zu. Deshalb möchte ich etwas ausführlicher auf diese wichtige Aufgabe des Staates eingehen.Ein kleiner Staat, wie wir es sind, muss sich wegen der beschränkten finanziellen und personellen Möglichkeiten auf das Notwendigste konzentrieren. Dabei stehen natürlich unsere Beziehungen zur Schweiz im Vordergrund. Mit der Schweiz verbinden uns nicht nur wichtige Verträge, sondern auch eine enge politische Verwandtschaft. Die Schweiz und Liechtenstein sind die einzigen europäischen Staaten, in denen das Element der direkten Demokratie so eine wichtige Rolle spielt. Die Aufgaben des Staates werden in beiden Völkern sehr ähnlich gesehen. Man kennt eine starke Dezentralisierung der Staatsmacht, die sich in der Gemeindeautonomie bzw. in der Selbständigkeit der schweizerischen Kantone zeigt. In beiden Ländern ist der Einfluss des Staates auf die Wirtschaft und auf andere Bereiche der Gesellschaft verhältnismässig gering. Die Schweiz hat uns in der Vergangenheit viel geholfen und zeigt auch heute für unsere Probleme Verständnis.Auch wenn die Schweiz aus den erwähnten Gründen uns politisch näher steht, so sind gute Beziehungen zu unserem anderen Nachbarstaat Österreich ebenso wichtig. Die Bindungen mit Österreich sind aus der Vergangenheit und Gegenwart vielfältig. Dies zeigt zum Beispiel die dem Landtag vorgelegte Strafrechtsreform, welche weitgehend dem österreichischen Vorbild entspricht. Politiker und Privatpersonen haben auf beiden Seiten der Grenze die Beziehungen, welche durch die Ereignisse des Zweiten Weltkrieges unterbrochen waren, ständig ausgebaut. Österreich hat Liechtenstein immer wieder seine Unterstützung gewährt.Wir sind zu klein, um ähnlich intensive bilaterale Kontakte mit anderen Staaten zu pflegen. Es war deshalb eine kluge Entscheidung, das Schwergewicht der weiteren Aussenbeziehungen auf die multilaterale Ebene zu verlegen.Die Richtigkeit dieser Entscheidung wurde auch durch die internationale Entwicklung bestätigt. Immer mehr Fragen, die unser tägliches Leben beeinflussen, werden heute auf europäischer oder weltweiter Ebene entschieden. Als Beispiel möchte ich nur den Umweltschutz erwähnen, der die liechtensteinische Öffentlichkeit derzeit so beschäftigt. Auch wenn der gesamte Privatverkehr im Land verboten wird, sind die positiven Auswirkungen auf den liechtensteinischen Wald gering. Das Problem der Luftverschmutzung kann Liechtenstein deshalb nur international lösen. Aber gerade auf internationalen Konferenzen und in multilateralen Organisationen, wie z.B. dem Europarat, sind die Einflussmöglichkeiten eines Kleinstaates wie Liechtenstein grösser als auf der bilateralen Ebene. Wir haben dort in den meisten Fällen das gleiche Stimmrecht wie ein Gross-Staat und können bei mancher Abstimmung entscheidend sein.Es geht für unser Land aber nicht nur um die Mitwirkung bei Lösungen von Problemen, die für uns wichtig sind, sondern langfristig dient unsere Aussenpolitik dazu, die Existenz Liechtensteins und das Selbstbestimmungsrecht unseres Volkes abzusichern. Grosse Staaten geben viel Geld aus, um diese Grundrechte militärisch zu verteidigen, das reiche Liechtenstein unternimmt vergleichsweise wenig, um Existenz und Selbstbestimmungsrecht wenigstens auf diplomatischem Wege für die Zukunft zu sichern. Die Bereitschaft, Kleinstaaten als vollwertige Staaten anzusehen und ihr Selbstbestimmungsrecht zu achten, ist leider keine Selbstverständlichkeit. Wer aussenpolitisch für Liechtenstein tätig ist, wird dies bestätigen. Noch zu Beginn der Siebzigerjahre gab es in den Vereinten Nationen eine Studiengruppe, welche Vorschläge ausarbeitete, um die Mitgliedschaftsrechte kleiner Staaten wie Liechtenstein entscheidend einzuschränken. Sollten sich solche Tendenzen international durchsetzen, wären längerfristig unser Selbstbestimmungsrecht und unsere Existenz gefährdet.Solche Entwicklungen kann Liechtenstein nur durch eine aktive Aussenpolitik bekämpfen. Wir müssen hinausgehen und der Welt beweisen, dass wir ein vollwertiger Staat sind mit dem gleichen Existenzrecht wie ein grosser Staat. Die andere Möglichkeit ist, so wenig wie möglich aufzufallen, in der Hoffnung, dass man von der Weltpolitik übersehen wird. Selbst in der Vergangenheit, als Liechtenstein arm war und ausserhalb seiner Grenzen kaum beachtet wurde, konnte man sich nicht ausschliesslich auf so eine Politik verlassen. Es ist fraglich, ob Liechtenstein den Zweiten Weltkrieg ohne Schaden überstanden hätte, wäre man damals nicht diplomatisch aktiv gewesen. Jede Diplomatie muss versagen, wenn man das diplomatische Parkett nicht betritt.Wie richtig die aktivere Aussenpolitik Liechtensteins in den letzten 10 Jahren war, sind die positiven Ergebnisse, die man heute schon feststellen kann. Das Bild Liechtensteins im europäischen Ausland hat sich gerade in den Kreisen, welche für uns wichtig sind, wesentlich verbessert. Das sind Behörden, Politiker, führende Persönlichkeiten in der Wirtschaft und teilweise sogar die Medien. In vielen Fällen konnten Fehlinformationen korrigiert oder ein besseres Verständnis für die besondere Situation Liechtensteins erreicht werden. Es wäre falsch, auf diesem für Liechtenstein so positiven -Weg nicht weiterzuschreiten. Der Weg zurück ist nicht mehr möglich. Wir sind schon zu sehr aufgefallen - z.B. durch Erfolge in der Wirtschaft oder im Sport - um von der Weltffentlichkeit übersehen zu werden.Der Beitritt Liechtensteins zur UNO ist ein weiterer logischer Schritt auf dem eingeschlagenen Weg. Die Position Liechtensteins wäre international wesentlich besser abgesichert, als dies heute der Fall ist. Wie ich schon anlässlich der Jungbürgerfeier vor ein paar Monaten erwähnt habe, ist eine UNO-Mitgliedschaft für Liechtenstein sehr viel wichtiger als für grössere Staaten wie die Schweiz. Auch um unsere Beziehungen zu intensivieren mit den europäischen Staaten, welche nicht im Europarat vertreten sind, und den vielen aussereuropäischen Staaten, mit denen wir Handel treiben, ist die UNO-Mitgliedschaft die wirtschaftlichste Lösung.Falls wir auf dem eingeschlagenen Weg bleiben und nicht . mit unserer Aussenpolitik im Graben landen wollen, braucht es die Unterstützung im Volk. Dabei tragen Sie, sehr geehrte Herren Landtagsabgeordnete, als gewählte Vertreter des Volkes eine besondere Verantwortung. Eine Aussenpolitik ist in einem Land mit direkter Demokratie nur erfolgreich, wenn diese vom Volk verstanden und getragen wird.In Gesprächen habe ich immer wieder falsche Vorstellungen über die Höhe der Kosten einer UNO-Mitgliedschaft gehört. Für viele Liechtensteiner ist dies der wichtigste Grund, einen Beitritt abzulehnen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag liegt derzeit für einen Staat unserer Grosse unter Fr. 250000.. Die weiteren Kosten hängen davon ab, welche Bedeutung wir der Tätigkeit Liechtensteins bei den Vereinten Nationen beimessen. Persönlich scheint es mir sinnvoll, sehr bescheiden anzufangen, um den personellen und finanziellen Aufwand in engsten Grenzen zu halten.Die UNO-Mitgliedschaft ist für Liechtenstein so wichtig, dass ich mich entschlossen habe, einen finanziellen Beitrag zu leisten. Den jährlichen Repräsentationszuschuss des Landes von Fr. 250'000. möchte ich verwenden, um einen Teil der Kosten abzudecken, welche sich für das Land durch den Beitritt zur UNO ergeben. Die verbleibenden Kosten sind verglichen mit dem- Staatsbudget von ca. 300 Millionen Schweizer Franken sehr gering. Sollten uns nicht allein schon wirtschaftliche Überlegungen überzeugen, diese vergleichsweise kleinen Beträge einzusetzen, um die wesentlich höheren finanziellen Vorteile unserer Eigenständigkeit besser abzusichern?Einem guten Liechtensteiner sollte aber die Existenz seines Heimatstaates nicht nur aus wirtschaftlichen Überlegungen wertvoll sein. Für unsere Vorfahren wäre es finanziell oft vorteilhafter gewesen, auf die Unabhängigkeit Liechtensteins zu verzichten. Wir profitieren heute in grossem Masse von der Freiheit unseres Heimatlandes. Das Urteil zukünftiger Generationen soll nicht lauten, dass wir allzu materialistisch eingestellt waren und deshalb aus Gedankenlosigkeit oder Kurzsichtigkeit uns zu wenig um die Existenz dieses Staates und seiner Institutionen gesorgt haben. Wohlstand und Frieden, die wir heute gemessen, dürfen uns nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir uns dies immer wieder neu verdienen müssen. Die Welt verndert sich immer schneller. Wir müssen uns deshalb gegenüber früher noch mehr Gedanken über unser Staatswesen machen und versuchen, noch weitblickender zu handeln.Ihnen, sehr geehrte Herren Landtagsabgeordnete, wünsche ich für diese Aufgaben und die kommende Legislaturperiode alles Gute und Gottes Segen.
13. März 1984
Thronrede, Fürst Hans-Adam II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages
am 13. März 1984
Seine Durchlaucht der Landesfürst hat mich gemäss Artikel 54 unserer Verfassung bevollmächtigt, den Landtag zu eröffnen.Die Regierung hat für diese Sitzungsperiode die Vorlage für eine Verfassungsänderung ausgearbeitet, welche die Frage der Stellvertretung regelt. Falls die vorgeschlagene Verfassungsänderung angenommen wird, ist es bekanntlich der Wunsch des Landesfürsten, mich zu seinem Stellvertreter zu ernennen und sich von der aktiven Politik zurückzuziehen. Er wird zwar weiterhin Staatsoberhaupt bleiben, aber dennoch wird zu diesem Zeitpunkt einer der wichtigsten Zeitabschnitte der liechtensteinischen Geschichte zu Ende gehen. Die vergangenen 46 Jahre hat mein Vater die Entwicklung Liechtensteins wesentlich mitgestaltet. Ich möchte ihm und all den anderen von Herzen danken, die beigetragen haben, zuerst am Überleben Liechtensteins während den Wirren des 2. Weitkrieges und dann an dem unglaublichen Aufschwung unseres Landes.Um die Bedeutung dieser vergangenen Jahrzehnte zu begreifen, genügt es, die vergangenen Jahrhunderte zu betrachten. In der langen Geschichte dieses Landes stand fast immer die reine Überlebensfrage im Vordergrund, sowohl für den Einzelmenschen wie auch für die Gemeinschaft. Im Unterschied zu vielen anderen Regionen kannte Liechtenstein keine Periode besonderen Wohlstandes und war nie ein politisches Zentrum, welches über seine Grenzen hinausstrahlte.Auch 1938 gab es keinen Anlass, auf eine Wende der liechtensteinischen Geschichte zu hoffen. Das Land bot einer zahlenmässig beschränkten Bevölkerung ein bescheidenes Leben, aber der Bevölkerungsüberschuss musste auswandern, um zu überleben.Von aussen war wieder einmal die Selbständigkeit Liechtensteins bedroht.Heute ist das alles Geschichte. Aus dem Armenhaus Europas sind wir das Land mit dem höchsten Lebensstandard geworden. Liechtensteins Selbständigkeit wird nicht mehr in Frage gestellt. In internationalen Gremien können unsere Vertreter gleichberechtigt mit anderen unabhängigen Staaten ihre Stimme erheben.Für dieses Erbe, welches unsere Väter geschaffen haben, müssen wir zutiefst dankbar sein. Neben der Dankbarkeit soll auch das Gefühl der Verantwortung unser Herz erfüllen - die Verantwortung, dieses Erbe zu bewahren und so weit wie möglich zu mehren. Treten wir eines Tages zugunsten der nächsten Generation zurück, können wir froh und stolz sein, wenn es uns gelingt, eine ähnliche Leistung vorzuweisen. Natürlich erheben sich in der jüngeren Generation immer wieder kritische Stimmen gegen Auswüchse der Wohlstandsgesellschaft, gegen Veränderungen der Umwelt, gegen die Politik der Parteien und der Regierung und so vieles mehr. Das soll aber kein Grund zur Beunruhigung sein. Im Gegenteil: fehlt jede Kritik, wird es erst beunruhigend. Es bedeutet entweder, dass der jungen Generation die Leistungen ihrer Väter vollkommen gleichgültig sind oder ihr Wille und Phantasie fehlt, das Vorhandene zu verbessern und das Erbe zu mehren.Ob wir so erfolgreich sein werden wie die Generation unserer Väter kann niemand voraussagen. Wir haben aber allen Grund, optimistisch in die Zukunft blicken zu können. Ein Kleinstaat wie wir es sind hat in einer Welt, die sich immer rascher ändert, viele Vorteile. Wir sind beweglicher und können uns auf neue Situationen rascher einstellen.Innenpolitische Probleme werden früh erkannt und können schneller gelöst werden. Die Regierung ist sehr viel näher am Volk als in einem grossen Staat und damit auch näher an der politischen Realität. Die Autonomie unserer Gemeinden, die Elemente der direkten Demokratie, die Struktur unserer Wirtschaft mit ihren vielfältigen Klein- und Mittelbetrieben sind alles wichtige Faktoren, die das Entstehen einer grossen und unpersönlichen Bürokratie fern vom Bürger bremsen. Folgender Ausspruch von Alt-Regierungschef Alexander Frick ist in die politische Literatur eingeflossen: "Bevor eine Grossmacht von einem Problem erfährt, haben wir es schon halb gelöst".Ebenso falsch wie es ist, pessimistisch in die Zukunft zu blicken, wäre es, die Gefahren zu unterschätzen, die einer kleinen Gemeinschaft wie Liechtenstein drohen können. Es wird auch für uns Rückschläge und Enttäuschungen geben, auch wir werden Fehler machen, denn niemand ist unfehlbar. Aber solange wir aus Fehlern lernen und wir sie wieder korrigieren können, werden sie nicht zur Katastrophe. Rückschläge und Enttäuschungen können uns auch helfen, Probleme zu erkennen und neue Wege zu finden. Wenn der Wille zur Zusammenarbeit da ist, können wir mit Einsatz und Ausdauer alle innenpolitischen Probleme lösen.Bei Problemen, die von aussen an uns herangetragen werden, sind wir in den meisten Fällen auf die Kooperation mit anderen Ländern angewiesen. Aber dieses Schicksal teilen wir auch mit den grossen Staaten. Umweltprobleme wie das Waldsterben können offensichtlich nur europaweit gelöst werden. Die Wirtschaft aller westeuropäischen Staaten ist mehr oder weniger vom freien Welthandel abhängig. Keines dieser Länder ist stark genug, um den Frieden in Europa zu sichern oder sich vor den Auswirkungen eines 3. Weltkrieges wirksam zu schützen.Im Unterschied zu grossen Staaten sind wir jedoch noch stärker abhängig von einer vernünftigen internationalen Zusammenarbeit. Solange wir auf dem Boden der politischen Realität bleiben, ist es deshalb in unserem eigenen Interesse, wenn wir in internationalen Gremien unsere Stimme erheben. Auch wenn unsere Stimme noch so klein und schwach ist, wird sie ein Beitrag sein, der vielleicht einmal entscheidend ist für unsere Zukunft.Mit Gottvertrauen und Zuversicht sind hier in der Vergangenheit scheinbar unüberwindbare Hindernisse bewältigt worden. Das gleiche Gottvertrauen und die gleiche Zuversicht wünsche ich Ihnen, sehr geehrte Herren Landtagsabgeordnete, der Regierung sowie allen jenen, die an der Zukunft Liechtensteins mitarbeiten.