06. April 1983
Thronrede, Fürst Franz Josef II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages
am 6.April 1983
Heuer jährt sich zum fünfundvierzigsten Mal der Tag, an dem ich nach dem Tode meines verehrten Grossonkels Fürst Franz die Regierung übernommen habe. Mit Freude benütze ich diese Gelegenheit, den Liechtensteinern erneut zu sagen, was für eine grosse Auszeichnung es für mich bedeutet, unter ihnen als Fürst zu sein. Ich danke Gott, dass er mir diese Gnade gewährt hat Ich danke allen für die Beweise der freundschaftlichen Liebe, die mir immer wieder entgegengebracht wurden und mir viel gaben. Der Weg, den ich zu gehen hatte, war mir vorgezeichnet durch die kluge und vorbildliche Einstellung des Volkes. Ich bin überzeugt, dass auch die heutige Jugend von Liechtenstein in späteren Jahren, wenn jemand anderer die Pflichten des Fürsten ausübt, für ihn in gleicherweise ein vorbildlicher Mitsouverän und Kamerad sein wird; die liechtensteinische Jugend braucht nur sich treu zu bleiben und unerwünschte und unaufrichtige Ratschläge von fremder Seite nicht zu beachten.Seitdem ich die Regierung übernommen habe, hat sich nicht nur in der Welt draussen, sondern auch im Lande viel gewandelt. So möchte ich auch in dieser Landtagsrede wieder auf einige Fragen zu sprechen kommen, die sich uns heute stellen.In unserer weiteren oder näheren Umgebung in Europa, aber auch in Amerika, ist eine schwierige wirtschaftliche Lage festzustellen, die vielen Menschen grosse Probleme und schwere Not bereitet Um uns hier im Lande vor solchen negativen Entwicklungen möglichst abzuschirmen, müssen wir alle Anstrengungen unternehmen, unsere Bildungspolitik stets zu fördern, indem wir die Erhaltung und Verbesserung der Qualität unserer Schulen gewährleisten und alle Bestrebungen unterstützen, für unsere jungen Leute im Ausland an Techniken und Universitäten Studienplätze zu sichern. Ob wir aber unseren jungen Menschen im Ausland immer eine entsprechende Ausbildung verschaffen können, hängt weitgehend vom Entgegenkommen der betreffenden Länder ab. Wir sind massgeblich angewiesen auf das freundschaftliche Verhältnis zu anderen Staaten.Es wird in den Entschlüssen, sich entsprechend auszubilden, manifest, dass die Liechtensteiner und Liechtensteinerinnen auch in Zukunft sich weiterhin positiv einstellen zur Existenz unseres Staates. Diese Existenz unseres Staates war auch bis Jetzt stets gesichert durch ein Engagement und eine Mitarbeit aller Liechtensteiner auf allen Ebenen unseres Staates, soweit und soviel es in ihrem Vermögen lag. Zum Glück haben unsere verfassungsmässigen Organe in der von der Verfassung vorgesehenen Weise immer in guter Zusammenarbeit ihre Funktionen wahrnehmen können. Ich kann bei dieser Gelegenheit feststellen, dass durch die Einstellung der Liechtensteiner, durch die Art der Verfassung und das Bild einer grossen Familie immer eine grösstmögliche Mitbestimmung der Bürger am politischen Leben unseres Landes gesichert war. Wenn wir auch aussenpolitisch nicht viel Einfluss ausüben können, so sind aber die Liechtensteiner sicher in dieser Beziehung ein Vorbild für Bürger in vielen Staaten und können so in ideellerweise Einfluss nehmen.Wie ich wohl im Vorhergehenden indirekt oder direkt hingewiesen habe auf die Abhängigkeit der Situation Liechtensteins von anderen Staaten, kann man es nur begrüssen, dass die Liechtensteiner dies erkannt haben und in ihrer Einstellung bejahten, indem das Land zum Beispiel Mitglied des Europarates wurde und sich in sehr positiver Weise vertreten liess bei verschiedenen internationalen wichtigen Zusammenkünften. Ich möchte nur die KSZE erwähnen.Bevor ich meine Landtagsrede schliesse, möchte ich noch auf einige Aspekte hinweisen, welche vorgezeichnet sind durch die Planung und Beratung von verschiedenen legislativen Neuerungen. In der vorjährigen Landtagsrede habe ich in ausführlicherweise erwähnt die Beratung der Strafrechtsform, welche wir sicher alle im Land begrüssen. Wenn ich an diese Strafrechtsform denke, erinnere ich mich unwillkürlich daran, dass in der Welt ziemlich viele sogenannte progressive Intellektuelle wohl vehement gegen die Todesstrafe sich aussprechen, aber gleichzeitig bejahen oder sogar fördern den Gedanken der sogenannten Abtreibung. Ich finde, dies ist ein unverständlicher Widerspruch von Seiten dieser Leute, denn die Abtreibung beinhaltet nichts anderes als eine Hinrichtung von unschuldigen Menschen, denen man nicht einmal einen Prozess zuteil werden lässt.Indem ich von Formung gesetzlicher Erfordernisse spreche, möchte ich auch wieder erwähnen, dass ich finde, trotzdem vielleicht gar manche noch im Lande dagegen sind, wir die Steuergerechtigkeit garantieren müssen, so dass wir statt der Erwerbssteuer die Einkommenssteuer einführen. Wir sollten uns klar sein, wenn die jetzige Jugend etwas älter geworden ist, sich die Lage so gestalten wird, dass gar mancher im Lande nurmehr eine Wohnmöglichkeit haben kann in der Form einer Eigentumswohnung und als Vermögensbildung angewiesen sein wird auf sein Gehalt. Es wird bestimmt zu einem unerträglichen Zustand führen, wenn es zweierlei Staatsbürger geben wird, die einen bevorzugt, indem grosse Teile ihrer Einkünfte nicht besteuert werden, während andere in ihren Einkünften voll erfasst sind.In bezug auf das viel besprochene Phänomen des fehlenden Frauenstimmrechtes in Liechtenstein werden jetzt, um die notwendigen Voraussetzungen für eine Änderung zu schaffen. Gesetzesänderungen vorbereitet.Indem ich meine Landtagsrede beendige, will ich Gott inständig bitten, er möge, sehr geehrte Herren Abgeordnete, ihre Arbeit segnen, damit sie wohlgetan sei und Früchte trage.
31. März 1982
Thronrede, Fürst Franz Josef II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages
am 31. März 1982
Ausserhalb der Grenzen unseres Landes hat sich im abgelaufenen und in den ersten Monaten des neuen Jahres viel ereignet. Es sind politisch-wirtschaftliche Entwicklungen eingetreten, die scheinbar völlig unerwartet kamen. Dies stimmt aber nicht, denn das Welttheater, welches uns jetzt aufgeführt wird, hat seine Ursprünge schon ziemlich weit zurück, in Abläufen auch geistiger Natur. Wenn wir diese oft dramatischen Ereignisse ansehen, sollten wir uns klar sein, dass wir ähnliche geistige Abwege in den Grenzen unseres Landes durch eine positive Einstellung nicht aufkommen lassen sollten.Mit dieser Einleitung bin ich bereits mitten in einem Thema, das ich heute anschneiden will. So zufriedenstellend bis jetzt die Lage und Entwicklung bei uns war, müssen wir doch, soweit es unsere Möglichkeiten erlauben, Vorsorge treffen, dass wir innerhalb unserer eigenen Grenzen die künftigen Entwicklungen selber bestimmen. Dabei ist ein Zusammenspiel mit uns gleichgesinnten Staaten notwendig. Diese so verstandene Rolle und Aufgabe Liechtensteins erfordert eine unseren Möglichkeiten angepasste Teilnahme an zwischenstaatlichen und internationalen Vereinigungen. Es ist daher zu begrüssen, dass wir bis jetzt Mitglied sind von verschiedenen internationalen Organisationen, die der UNO angehören. Es wird auch sicher von jedem Liechtensteiner bejaht dass wir Mitglied des Europarates wurden. Die Lage ausser unseren Grenzen ist eben nun so, dass wir unsere Kräfte nicht mehr nur auf die Entwicklung im Innern konzentrieren dürfen, sondern wir müssen erkennen, dass es uns die Klugheit gebietet, Kontakte und Mitarbeit mit den anderen Staaten zu suchen.Wenn wir, wie gerade erwähnt, über die Grenzen hinaus blicken, so stellen wir fest, dass in der Welt draussen eine ökonomische Entwicklung eingesetzt hat, die nur zu bedauern ist. Diese manifestiert sich durch eine leider erschreckende Arbeitslosigkeit in den sogenannten westlichen Industriestaaten. Im Ostblock wäre sie auch vorhanden, doch kommt sie dort nicht zum Tragen, da an einem Platze, wo im Westen ein Arbeiter steht, im Osten mehrere Leute arbeiten. Es ist dies aber auch keine ideale Lösung, da die volkswirtschaftliche Verschwendung der menschlichen Arbeitskraft im Ostblock Landwirtschaft und Industrie zu einem Krebsgang verurteilt hatWas kann trotz bestehender wirtschaftlicher Abhängigkeit in unserem Lande getan werden, um solchen gefährlichen wirtschaftlichen Entwicklungen entgegenzuarbeiten? Wir haben ein günstiges wirtschaftliches Klima zu erhalten, so wie es bis jetzt existierte, das heisst unbedingten Arbeitsfrieden und das heisst wiederum, dass sich die Wirtschaft und die Arbeitnehmer, wenn notwendig, immer zusammensetzen zur Beratung. Das heisst auch, dass wir es der Wirtschaft ermöglichen, so viel es nur geht, Kapital anzusammeln, damit stets geforscht und immer wieder investiert werden kann, auf dass unsere Betriebe ihrer Konkurrenz stets einige Schritte voraus sind. Da wir ein kleines Land sind, so setzen das Gewerbe und im besonderen die Industrie ihre Produkte im Auslande ab. Das bedeutet wiederum, dass wir uns, wie ich im vorhergehenden Kapitel betonte, nicht distanzieren können von einem gewissen Interesse für die Aussenpolitik, die immer wieder mit der Wirtschaftspolitik eng verbunden ist. Aussenpolitik bedeutet eben, dass wir bei den anderen Staaten, im besonderen bei unserem grossen und aufrichtigen Freund, der Schweiz, Verständnis für unsere Wünsche erwecken.Wenn man über Gewerbe und Industrie spricht, denkt man ja sogleich auch an die Rohprodukte, welche diese verarbeiten. Diese Rohprodukte, ausser Holz, landwirtschaftlichen Erzeugnissen und einer geringen Wasserkraft für die Stromerzeugung, haben wir nicht.Unser Vorsprung vor der Konkurrenz kann nur der sein, dass wir das Bildungsniveau in unserem Lande möglichst heben und möglichst viele junge Leute, falls das Interesse, wie ich hoffe, vorhanden ist, sich im Ausland ausbilden und weiterbilden lassen. Den jungen Leuten ein Weiterstudium im Auslande zu ermöglichen, bedingt in vielen Fällen die Gewährung von Stipendien. Das geschieht bei uns ja in einem genügenden Ausmasse und gehört auch unter die Rubrik «Soziales Wesen». Dieses ist allgemein in unserem Lande gut ausgebildet und genügt. Wenn wir da und dort in den nächsten Jahren auch gewisse Korrekturen anbringen, dürfen wir doch nie in die Übertreibung mancher Staaten fallen, welche den Sozialdienst unter dem Motto von gleichen Lebenschancen und Nivellierung von Einkommen und Vermögen so belasten, dass jetzt ihre Wirtschaft schwer leidet.Was übrigens unsere Steuern betrifft, so braucht das Land keine höheren Steuern, um sein Budget im Gleichgewicht zu halten. Notwendig ist, dass eine gerechte Verteilung durchgeführt wird, indem man anstelle der Erwerbssteuer die allgemeine Einkommenssteuer einführt. Der Staat sollte von den Einnahmen, die er nicht verwenden kann, Reserven anlegen, um in ungünstigen Zeiten den notwendigen Ausgleich schaffen zu können.Wenn man vom Steuergesetzt spricht, so erinnert man sich, dass nicht nur dieses reformbedürftig ist, sondern auch andere Gesetzesbereiche. Z.B. ist jetzt ein Entwurf für ein Strafgesetz fertiggestellt, welcher in der nächsten Zeit im Landtag zur Beratung kommt. Es hat verschiedene Aspekte in Betracht gezogen, wie eine soziale und im Sinne der Gerechtigkeit begrüssenswerte Änderung, dass nämlich bei geringen Strafverhängungen anstelle des Freiheitsentzuges Geldstrafen ausgesprochen werden, und zwar dies unter Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse des Betreffenden. Diese Strafrechtsreform soll so durchgeführt werden, wie sie insbesonders dem rechtlichen und sittlichen Empfinden der Liechtensteiner entspricht. Auch die vorgesehene Abschaffung der Todesstrafe soll aus diesem Grunde geschehen und sich weniger an Äusserungen ausserhalb unseres Landes orientieren. Wir brauchen die Todesstrafe nicht, denn wir sind im Lande eine grosse Familie, welche doch durch ihren Aufbau ein gewisses Regulativ darstellt. Ich bin auch gar nicht der Meinung, dass der Staat Vergehen und Verbrechen zu sühnen hat, sondern dass es seine Verpflichtung ist, die Gesellschaft zu schützen.Wenn man schon davon spricht, dass Gesetze neu gefasst oder novelliert werden, so ist daran zu erinnern, dass es hohe Zeit ist, den Frauen endlich das Stimmrecht zu geben. Gerade verschiedene verfassungsrechtliche Fragen lassen verstärkte politische Bemühungen als dringlich erscheinen.Was nun die Fremden betrifft, deren Familien oft schon Generationen lang bei uns leben, so würden unsere Gesetze ihre Einbürgerung wohl ermöglichen, doch müssten erleichterte Möglichkeiten, insbesonders für Kinder von liechtensteinischen Müttern, geschaffen werden.Ich begrüsse es, dass es im Lande ein reges politisches Leben gibt, denn jeder Bürger muss sich klar sein, dass er mit den anderen das Leben des Landes trägt. Es ist daher auch als eine Auszeichnung zu betrachten, wenn man als Abgeordneter oder Gemeinderat gewählt wird. Es ist schon gar ein wichtiges Amt, wenn man als Landtagsabgeordneter das Land im Europarat vertritt.Ich wünsche dem neugewählten Landtage viel Glück in der Erfüllung seiner Aufgaben und dass ihn dabei Gottes Schutz und Segen begleiten möge.
18. März 1981
Thronrede, Fürst Franz Josef II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages
am 18. März 1981
In den Augen vieler Menschen ist die politische, wirtschaftliche, soziale und moralisch-kulturelle Entwicklung der Welt in eine Sackgasse geraten. Nach meinem Dafürhalten stimmt das in dieser absolut gesprochenen Weise nicht, sondern es haben sich bei dieser Entwicklung Ungleichgewichte herauskristallisiert, welche man immer wieder trachten muss auszugleichen. Allgemeine Rezepte, um die Lage zu ändern, welche für alle Aspekte Gültigkeit hätten, gibt es nicht, auch wenn auf internationaler Ebene oft davon gesprochen wird.Im Angesicht dieser Situation fühlen sich viele Leute verpflichtet, soweit es ihre Fähigkeiten und Möglichkeiten erlauben, etwas zur Normalisierung der Lage beizutragen. Ein Liechtensteiner wird sich fragen, was kann ich als Bürger eines kleinen Landes tun, damit das Gleichgewicht wieder hergestellt wird. Wie ich schon erwähnte, gibt es keine Generallösung, sondern man kann nur in konkreten Fällen zu einer Verbesserung beitragen. Wir in Liechtenstein sind in dieser Beziehung tätig, indem wir unseren Staatsbürgern in Ländern der Dritten Welt helfen, sich ihren Aufgaben effektiver zu widmen. Liechtensteiner, seien es Missionare, Schwestern oder Entwicklungshelfer, arbeiten in verschiedenen Bereichen. Mit Costa Rica wurde kürzlich ein Vertrag geschlossen, der es im Rahmen eines Institutes ermöglicht, vor allem durch Radiosendungen, Schulbildung für Erwachsene in abgelegene Regionen zu vermitteln.Die Kommunikation der sogenannten entwickelten Länder befindet sich teilweise ebenfalls in Schwierigkeiten. Wenn auch Liechtenstein allein wenig ausrichten kann, so hat es umso mehr die Verpflichtung, im Verband mit anderen Ländern beizuwohnen, welche einen neuen Weg suchen. Dieser Verpflichtung darf und kann sich Liechtenstein nicht entziehen und ist deshalb auch bei der Madrider Konferenz anwesend. Liechtenstein soll und muss im Rahmen seiner Aussenpolitik auch nach aussen für jene Werte einstehen, welche für ihn selber als Staat entscheidend sind und nach denen sich auch unsere Innenpolitik richten muss.Nicht nur in schwierigen Zeiten, sondern zu jederzeit braucht es bei der Lösung grosser und komplexer Probleme die politische Zusammenarbeit der Bürger, denen eine Widerstandskraft durch verstärkte Pflege von kulturellen und politischen Werten gesichert werden sollte. Eine der Fragen, welche uns beschäftigt, ist das viel zitierte Überfremdungsproblem, welches vielschichtiger ist, als man allgemein annimmt. Damit hängt die Frage einer weiteren Expansion der Wirtschaft zusammen sowie überhaupt die künftige Entwicklung unseres Landes. Diesbezüglich ist eine langfristige, konsequente, aber auch vorsichtige Politik notwendig, welche ohne Emotionen Lösungen sucht.Dabei sind nationale, demographische und wirtschaftliche Gesichtspunkte zu beachten. Mit dem Überfremdungsproblem ist die Frage der Einbürgerung Alteingesessener verbunden, welche bis jetzt nicht gelöst worden ist. Solche Fragen verlangen die Weckung eines Problembewusstseins bei jedem unserer Bürger und das geht leider oft nicht von heute auf morgen.Wenn vom Überfremdungsproblem gesprochen wird, darf man nicht vergessen, dass man die Entwicklungsmöglichkeiten für junge Liechtensteiner Ehepaare sichert, indem dafür gesorgt wird, dass genügend Wohnmöglichkeiten vorhanden sind. Die Gemeinden haben in begrüssenswerter Weise angefangen, Grund im Baurecht abzugeben, denn privater Baugrund ist für viele unerschwinglich, und auch die Mieten sind sehr teuer geworden.Sollte es zu einer Rezession in Ländern kommen, mit denen wir wirtschaftlich enger verbunden sind, so wird das auch Rückwirkungen auf unsere Wirtschaft und damit auch auf das Budget des Landes haben. Wir müssen daher bedacht sein, keine Gefälligkeitsdemokratie zu werden, welche einerseits die Bürger verwöhnt und andererseits versäumt, in guten Jahren Reserven anzulegen.In der Öffentlichkeit werden seit einiger Zeit Pläne für Stromgewinnung aus Laufwerken in unserem Rheinabschnitt diskutiert. Es ist unsere Pflicht, ein solches Projekt gründlich und genau zu untersuchen, wobei besonders die Fragen der Grundwasserverhältnisse und der Sicherheit im Vordergrund stehen sollen. Diese Abklärungen müssen, da der Rhein ein Grenzfluss ist, zusammen mit unseren Nachbarn im Kanton St. Gallen und mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft erfolgen. Wenn das Vorhaben ohne Störung des ökologischen Gleichgewichts und unter Beachtung aller technischen Sicherheiten realisiert werden kann, sollten wir uns diese Möglichkeit nicht entgehen lassen. Unsere Wirtschaft hätte dann für Jahrzehnte eine Sicherung ihres Strombezuges und das Land auch in wirtschaftlich schlechteren Zeiten einen gesicherten Posten in seinem Budget.Für die kommende Arbeit wünsche ich Ihnen, sehr geehrte Herren Abgeordneten, Gottes Beistand und Segen und erkläre die diesjährige Sessionsperiode des Landtages für eröffnet.
25. März 1980
Thronrede, Fürst Franz Josef II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages
am 25. März 1980
Schauen wir von der Warte unseres Landes in die Welt hinaus, so hat sich viel ereignet und ist auch viel in Fluss gekommen, was nicht mehr zum Stehen gebracht werden kann. Wenn wir auch scheinbar ein kleiner ruhender Pol sind, so werden wir doch von Änderungen in der Welt betroffen werden. Gerade deshalb müssen wir trachten, unsere Heimat stets den jeweiligen Erfordernissen anzupassen.In den letzten Jahren, vor allem im vergangenen Jahre, wurde im Lande viel von Überfremdung gesprochen. Um dieses Problem wirklich erfassen zu können, müssen wir uns klar sein, was dieser Zustand alles bedeutet. Bei uns leben seit längerer Zeit zahlreiche Familien fremder Staatsbürger, welche in anderen Ländern schon längst eingebürgert wären. Wenn wir von Einbürgerung sprechen, müssen wir uns bewusst sein, dass diese Frage in unserem Lande gewissen Schwierigkeiten begegnet Das gewichtigte Recht zu entscheiden, wer eingebürgert wird oder nicht, steht im Oberland 31 % der Stimmbürger nicht mehr zu. Die betreffende Zahl lautet für das Unterland 21%. So viele Stimmbürger leben nämlich nicht mehr an ihren Heimatorten. Ich begrüsse deshalb die Bemühungen, unsere gesetzlichen Bestimmungen im Hinblick auf die eben angeführten Gesichtspunkte abzuändern und diesen Umständen Rechnung zu tragen.Die Reform in aller Munde hier im Lande, aber auch im benachbarten Ausland, ist die Reform des Gesellschaftsrechtes. Diese Reform ist notwendig, wie sich in der Praxis erwiesen hat. Freilich wird sich diese Reform nur segensreich auswirken, wenn sich die im Gesellschaftswesen Tätigen auch der Verantwortung ihres Berufsstandes in Hinsicht auf die zukünftige Gestaltung dieses Wirtschaftszweiges wirklich bewusst sind. Ich glaube, dass das liechtensteinische Volk der Meinung ist, dass die im Gesellschaftswesen Tätigen eine entsprechende Einstellung zeigen müssen. Die beste Reform nützt nichts, wenn nicht über die Befolgung des gesetzlichen Buchstabens hinaus verantwortungsbewusst gehandelt wird. Dabei muss den im Gesellschaftswesen Tätigen ständig vor Augen stehen, dass ihnen vom Land aus die entsprechenden politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Bedingungen geboten werden.Wir sind mit Recht stolz auf unser vorbildliches und sehr ausgebildetes Sozialwesen. Diesem entspricht es aber nicht, wie sich die Belastung der öffentlichen Hand auf die einzelnen Einwohner Liechtensteins heute verteilt. Es wird deshalb mit Recht weitergearbeitet an der Reform, die dann die Erwerbsteuer durch eine allgemeine Einkommensteuer ersetzen soll. Ich bin nicht dafür, wie ich es schon früher gesagt habe, dass durch diese Steuerreform das Steuereinkommen des Staates erhöht werden soll. Diese Reform soll gewährleisten, dass die Erfassung des Einkommens in einer formell gleichen Weise erfolgt Es hat dies aber gar nichts zu tun mit der Frage des Steuerfusses. Rufen wir uns ins Gedächtnis, dass neben der Tüchtigkeit unserer Staatsbürger auch die niederen Steuern unseren Wohlstand begründet haben.Wir befinden uns auch in einer Reform des Strafrechtes. Wie wir uns die Ausgestaltung des Strafrechtes vorstellen, hängt von der Einstellung unserem Nebenmenschen gegenüber ab. Ist man kein Materialist, achtet man den Nebenmenschen als Ebenbild Gottes, so muss man auch die entsprechenden Konsequenzen ziehen. Wir haben daher als ständige Richtschnur uns die Würde des Menschen vor Augen zu halten und das Prinzip der Gerechtigkeit. Die Strafrechtsform und die Reform der Strafpflege haben sich nach diesen Prinzipien zu richten. Seien wir uns klar, dass die Freiheit ein konstitutives Element des menschlichen Lebens ist. Indem wir durch ein Urteil des Gerichtes die Freiheit des Menschen einschränken, wollen wir die Allgemeinheit vor Übergriffen schützen und auch in Erinnerung rufen, dass man sich nicht so verhalten kann. Der Schutz des Einzelnen und der Allgemeinheit sollte das entscheidende Element sein und nicht eine sogenannte Bestrafung, für die uns stets die absolute Objektivität fehlen wird. Wenn wir von solchen Überlegungen ausgehen, werden wir uns auch der Fragwürdigkeit der Todesstrafe und des lebenslänglichen Gefängnisses bewusst Ich begrüsse es auch, dass in der geplanten Reform notwendige Differenzierungen, wie sie im Ausland bereits bestehen, vorgesehen werden sollen, wie zum Beispiel die verstärkte Anwendung einerden persönlichen Verhältnissen entsprechenden Geldbusse.Wir hören immer wieder von der Notwendigkeit, dass sich in der Welt, aber vor allem in Europa, die Staaten näherkommen. Dies bedeutet für unser Land, dass sich für uns Probleme stellen werden, die irgendwie unsere Existenz berühren. Sollte es im Verlaufe dieser Entwicklung zu einem noch engeren wirtschaftlichen oder auch politischen Zusammengehen der europäischen Staaten kommen, müssen wir trachten, im eigenen Hause noch möglichst die eigenen Herren zu bleiben. Im Hinblick auf eine solche Entwicklung müssen wir es alle begrüssen, dass sich jetzt zwischenparteiliche Bemühungen in einer Gemischten Kommission bemerkbar machen, welche das geeignete Gremium ist, um wichtige Fragen einer Lösung entgegenzubringen. Diese zwischenparteilichen Bemühungen sollten allen Liechtensteinern ins Gedächtnis rufen, dass man nur in gemeinsamem Geiste, ohne unnötige Streitereien, wichtige Probleme lösen kann.Für die kommende Sessionsperiode des Landtages wünsche ich Ihnen, meine Herren Abgeordneten, Gottes Segen und Beistand und erkläre hiermit die neue Landtagsperiode für eröffnet.
28. März 1979
Thronrede, Fürst Franz Josef II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages
am 28. März 1979
Für den einzelnen Menschen wie auch für die menschliche Gesellschaft gilt, dass ein Stehenbleiben in der Entwicklung einen Schritt zurück bedeutet. Dies sollten wir uns immer vor Augen halten.In den letzten Jahrzehnten erlebten wir eine überraschende wirtschaftliche Entfaltung unseres Landes zu einem der relativ höchstentwickelten Industriestaaten. Diesen Aufstieg verdanken wir in erster Linie allgemein positiven wirtschaftlichen Voraussetzungen, aber auch dem Arbeitseifer und der Intelligenz des Einzelnen sowie dem Verständnis der Allgemeinheit. Die Mittel, welche diese Entwicklung direkt oder indirekt positiv beeinflussten, verdanken wir zu einem grossen Teil unserem Dienstleistungsgewerbe. Unser Gesellschaftswesen brachte Geld ins Land, welches in direkter Weise dem Aufbau diente und indirekt durch die Ermöglichung niederer Steuern das Wachstum förderte.Dem Staat obliegt es, ein gesundes Gesellschaftswesen zu erhalten. Dies bedingt eine Novellierung unseres Gesellschaftsrechtes. Wie ich zu meiner aufrichtigen Freude höre, sind die Vorarbeiten soweit gediehen, dass bis zum Sommer dieses Jahres dem Landtag entsprechende Gesetzesvorlagen unterbreitet werden können.Eine gesunde Wirtschaft fusst auch auf einem gesunden sozialen Klima. Ohne Zweifel ist ein gerechtes Steuersystem dafür eine Voraussetzung. Wie ich schon seit langem betonte, muss das System der Erwerbsteuer durch die allgemeine Einkommenssteuer ersetzt werden. Es ist zu begrüssen, dass in diesem Bereich die notwendigen Schritte getan werden. Was die Einkommenssteuer betrifft, möchte ich noch einmal betonen, dass nicht durch unverantwortlich hohe Steuern auf grössere Einkommen in unserem Lande eine Art Ausgleich der Einkommen herbeigeführt werden soll. Auch das neue Steuersystem soll leistungsfreundlich bleiben, aber trotzdem die unterschiedliche wirtschaftliche Kraft der einzelnen Steuerträger berücksichtigen.Wenn wir von wirtschaftlichen Fragen sprechen, so darf das Währungsabkommen mit der Schweiz nicht unerwähnt bleiben. Im Jahre 1924 hat Liechtenstein den Schweizer Franken autonom als Landeswährung eingeführt. Nur auf die Frankenwährung gestützt, konnte der grosse Aufschwung unserer Wirtschaft kommen. Ich glaube, wir betrachten es alle als eine selbstverständliche Loyalität gegenüber der Schweiz, wenn die Beziehungen auf diesem Gebiete durch einen Währungsvertrag geregelt werden.Vergessen wir nicht, dass unser Budget und damit Ausgaben für soziale und kulturelle Belange in bedeutendem Masse durch Gesellschaftssteuern gedeckt werden. Erinnern wir uns, dass der Auftrag zur Volkswohlfahrt in unserer Verfassung verankert ist, ein Auftrag, der sich nicht auf wirtschaftliche und soziale Fragen beschränkt, sondern darber hinaus kulturelle und geistige Bereiche erfasst Ich freue mich, feststellen zu können, dass in unserem Lande in umfassenderweise diesem Auftrag nachgelebt wird. So können wir durch eine reiche Palette kultureller und sportlicher Institutionen, vor allem in der Form von Vereinen, alt und jung dienen. Auch auf religiösem Gebiete wird zu meiner aufrichtigen Genugtuung den Menschen in mannigfacher Weise die Möglichkeit gegeben, sich weiter zu bilden und an sich zu arbeiten. Ich glaube, man kann so wirkungsvoll vor allem dem bewussten und unbewussten Verlangen der Jugend entgegenkommen, ihr für Seele, Geist und Körper Nahrung und Beschäftigung zu geben. Dies ist bestimmt der beste Schutz für unsere Jugend.Der Spruch «Der Mensch lebt nicht vom Brot allein» gilt nicht nur für den Einzelnen, sondern auch für ein Volk Seien wir uns klar, dass das Staatsbewusstsein die Nahrung ist für die Existenz des Staates. Dieses Bewusstsein muss herangebildet und gepflegt werden, und sein Bestehen ergibt sich, indem man ihm nachlebt Ein Zeichen dafür ist unser Beitritt zum Europarat Unser Land hat so die Möglichkeit, mitzuarbeiten und das Werden eines Europa mitzuerleben, das nicht nur ein leerer Name bleibt.In diesem Europa leben viele Völker. Manche von ihnen haben uns ihre Bürger gesandt, welche am wirtschaftlichen Bau unseres Landes mitarbeiten. Seien wir uns bewusst, dass wir ohne sie nicht mehr existieren können. Wenn wir Familien, welche bereits lange bei uns leben, einbürgern, so ist das daher keine Gnade, sondern ein Akt der Klugheit und selbstverständlicher Anständigkeit. Der Kreis der Gemeindebürger, welcher noch in seiner Heimatgemeinde lebt, kann die Augen davor nicht verschliessen, dass er Verpflichtungen hat gegenüber seinen auswärtigen Gemeindebürgern, den übrigen Landesbürgern und Europa.Ich war und bin ein Optimist und glaube, dass auch in Zukunft die Tüchtigkeit und Klugheit der Liechtensteiner unser Land mit Gottes Hilfe durch alle Schwierigkeiten glücklich durchsteuern wird. Eine Voraussetzung ist es natürlich, dass in wichtigen Fragen die Bürger Einigkeit beachten.Ich möchte nun Ihnen, meine Herren Abgeordneten, für die diesjährige Sessionsperiode des Landtages Gottes Segen und Beistand wünschen und erkläre hiermit die diesjährige Landtagsperiode für eröffnet.
21. April 1978
Thronrede, Fürst Franz Josef II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages
am 21. April 1978
Wenn auch ein Jahr im Leben des Landes scheinbar meist genau dem vor- oder nachgehenden gleicht, im Unterschied zum Leben des einzelnen Menschen, so bringt doch jedes neue Jahr neue Probleme oder treibt vertagte Fragen aus früheren Jahren einer Entscheidung zu.Seit Jahren spricht man in allen Ländern viel von der sozialen Gerechtigkeit. Dies trifft auch für unser Land zu. Wir müssen dabei berücksichtigen, dass sich die Voraussetzungen des gesellschaftlichen Lebens ändern. Daher müssen wir immer wieder fragen, ob Formen und Gegebenheiten, welche ihre Gültigkeit hatten, noch weiter bestehen sollen. Ein Komplex, der im Lande mit diesen Fragen zu tun hat, ist die Steuergerechtigkeit. In den anderen Industriestaaten, zum Unterschied von Liechtenstein, gibt es fast überall die allgemeine Einkommenssteuer. Wir kennen im Lande noch die sogenannte Erwerbssteuer, doch wird seit einiger Zeit studiert, wie man die Art der Besteuerung ändern könnte. Ich möchte klarstellen, dass ich nicht für eine generelle Steuererhöhung spreche, sondern nur für eine Steuergerechtigkeit indem man von der Erwerbssteuer abgeht und die allgemeine Einkommenssteuer einführt. Steuergerechtigkeit bedeutet für die Zukunft ein gesundes und ruhiges soziales Klima, welches wieder notwendig ist für die normale Arbeit in Industrie und Gewerbe. Wenn ich gegen allgemeine Steuererhöhungen gesprochen habe, so deshalb, weil sie nicht notwendig sind und wir nicht dem für das Land unzutreffenden Schlagworte anhängen dürfen, durch übertrieben hohe Besteuerung der grossen Einkommen einen Einkommensausgleich zu schaffen. Wir müssen uns immer vor Augen halten, dass das Land kaum Standortvorteile für unsere Industrie bietet. Standortvorteile wären die niederen Steuern und das sozial und politisch ruhige Klima. Demgegenüber stehen grosse Standortnachteile wie Mangel an Arbeitskräften, vor allem an spezifisch ausgebildeten, sowie das Fehlen einer Universität. Dann im weiteren, dass Liechtenstein zu finanzschwach ist als kleines Land, um Exporte durch Garantien abzusichern oder überhaupt die Industrie zu subventionieren, welche ja bei uns zu 95 % exportorientiert ist Sicher ist es auch ein Nachteil, dass Liechtenstein in der Welt wenig bekannt ist Es muss daher, wenn es notwendig ist, um Industrien im Lande zu halten, eben ihrem Wunsche bezüglich hochqualifizierter Arbeitskräfte entgegengekommen werden. Es darf nicht vorkommen, dass zuständige leitende Kräfte unserer Industrien sich gezwungen sehen, die Entwicklung ins Ausland zu verlegen, weil es unmöglich ist, die Erlaubnis zu erhalten, die notwendigen Kräfte aus Österreich oder Deutschland zu bekommen. Der Schweizer Arbeitsmarkt ist in dieser Beziehung ziemlich ausgetrocknet. Die niederen Steuern, dank derer wir Industrie und Gewerbe fördern konnten, verdanken wir unserem Dienstleistungswesen, welcher Sektor in seiner Grosse mitbedingt ist durch unser Gesellschaftswesen. Wir müssen darnach trachten, uns dieses zu erhalten. Dies setzt aber voraus, dass das Gesellschaftswesen in geordnete Bahnen geführt wird. Die auf dieses Ziel gerichteten Gedanken, welche bereits in der letzten Zeit formuliert wurden, sind gut und brauchbar und werden so schnell wie möglich gesetzgeberisch verarbeitet werden müssen. Wir müssen verhindern, dass Skandale vorkommen, welche den Dienstleistungssektor gefährden und den Ruf unseres Landes schwer schädigen. Unser Land kann wohl Gesetze erlassen, welche Missbräuche vermeiden helfen, darüber hinaus gilt es jedoch auch für die in diesem Sektor Beschäftigten, einer erhöhten Sorgfaltspflicht zu genügen. Gerade die Vorfälle, die vor einiger Zeit grosse Publizität verursachten, haben gezeigt, dass trotz bester Adressen und ausschliesslicher Aktivität im Ausland Missbrauche möglich sind und auf unser Land zurückfallen.Wenn die Einnahmen aus dem Gesellschaftswesen fehlen würden, so ist der allgemeine hohe Lebensstandard bedroht. Dann hören sich auch die bis jetzt reichlich nach allen Seiten verteilten Subventionen auf. Dies soll aber nicht heissen, dass nach meiner Meinung die Subventionen so überaus reichlich fliessen sollten wie bisher, gestreut nach allen Seiten. Ich bin ja der Meinung, wie ich es bereits voriges Jahr bei der Landtagseröffnung sagte, dass, solange die Staatseinnahmen den jetzigen Umfang haben, der Staat sich Reserven anlegen soll, wie es in den letzten Jahren erfolgt ist. Liechtenstein darf nicht wie in einer Fabel, die ich las, so leben wie die Eintagsfliege. Sollten die staatlichen Einnahmen zurückgehen, kann ein Übergang dann ruhig und besser durchgeführt werden.Ich schliesse nun meine Rede mit dem Wunsche, dass Gottes Segen den neugewählten Landtag und die neubestellte Regierung in besonderer Weise begleiten möge in ihrer Arbeit in den kommenden vier Jahren.
24. März 1977
Thronrede, Fürst Franz Josef II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages
am 24. März 1977
Ich werde über einige aktuelle Themen sprechen und auch auf Probleme hinweisen, mit denen man sich heute schon befassen sollte, wenn sich diese auch erst später stellen werden.Man spricht zur Zeit in der westlichen Welt viel von einer Wirtschaftskrise, welche sicher auch in gewissem Masse vorhanden ist Wir wurden bis jetzt im allgemeinen davon verschont Das Baugewerbe allerdings bekam die Krise deutlich zu spüren. Unser Baugewerbe ist überdimensioniert. Es sollte daher ein möglichst erschütterungsfreier Übergang zu einer Neuformung stattfinden. Die öffentliche Hand kann hier aber nur eine Hilfe geben für eine Anpassung, die sowohl der jetzigen, wie der zukünftigen Situation entspricht.Mehr zu tun ist nämlich nicht möglich, denn wir müssen uns im klaren sein, dass der Staat seine Reserven hüten und wahren sollte, wenn auch noch Finanzen von aussen kommen. Auf die lange Dauer gesehen, wird dieser Zustand vielleicht nicht anhalten und kann derZufluss von Mitteln von auswärts schwächer werden. Für diesen Zeitpunkt muss das Land unbedingt Reserven besitzen, damit die Anpassung an die neue Situation ohne schwerwiegende Eingriffe erfolgen kann. Die Herren Abgeordneten werden ja sicher auch meiner Meinung sein, dass man alles unternehmen sollte, um in einem solchen Falle nicht gezwungen zu sein, von heute auf morgen drastische Sparmassnahmen einzuführen und die Steuern um ein ganzes Stück plötzlich zu erhöhen.Wenn ich von Geldern spreche, die von auswärts ins Land kommen, so muss ich noch zwei Bemerkungen anfügen. Man hat sich auf jeden Fall bewusst zu sein, dass man den ausländischen Investoren und deren Gesellschaften gegenüber Verpflichtungen hat. Vom guten Funktionieren dieser Dienste hängt schliesslich auch das Vertrauen der Investoren ab. welche wieder durch ihr Vertrauen direkt oder indirekt unsere Volkswirtschaft fördern. Vielleicht wird die Zukunft zeigen, dass in manchen Fällen die Aufsicht und die Vorschriften schärfer gefasst werden müssen.berdenken wir noch einmal die Frage der Bauwirtschaft, so muss ein weiteres wichtiges Faktum beachtet werden. Aus den Bevölkerungsstatistiken ist ersichtlich, dass schon seit einer Reihe von Jahren die Kinderanzahl pro Ehepaar stetig zurückgeht Dies bedeutet aber, dass wir vielleicht schon in einigen Jahren ein Überangebot an Wohnungen und Schulraum haben werden. Daran gleich anknüpfend möchte ich eine weitere Erwägung anstellen. Es beschäftigt kränkt, fast möchte ich sagen verängstigt nämlich gar manche Liechtensteiner, dass auf der einen Seite viele Fremdarbeiter weggingen, dafür aber neue Ausländer ins Land kamen. Wenn man die mögliche Bevölkerungsschrumpfung in 15, 20 Jahren in Betracht zieht, so wird dieses Vakuum automatisch fremde Staatsbürger anziehen. Das heisst aber, dass längerfristig gesehen die Liechtensteiner eine Minorität im Lande werden können, wenn wir uns nicht zu einer grosszügigeren Einbürgerung von Ausländern, die schon seit langem in unserer Mitte leben, entschliessen.Wenn ich von Finanzen spreche, erinnere ich mich auch an den von vielen Liechtensteinern gehegten Wunsch, ein eigenes Spital zu besitzen. Ich war schon lange skeptisch bezüglich der praktischen Möglichkeit eines Landesspitals im Hinblick auf die nicht genügende Bevölkerungszahl, die erst ein Landesspital tragen könnte. Wenn man dazu noch die günstigen Verträge mit den benachbarten Schweizer Spitälern in Rechnung stellt und die jährlich in die Millionen gehenden Betriebskosten eines eigenen Spitals bedenkt, so ist es gegeben, dass man das Vaduzer Spital modernisiert und zu einem Belegspital erweitert.Die jetzige wirtschaftliche Entwicklung zeigt, dass wir über die Zukunft nicht viel aussagen können. Von umso grösserer Wichtigkeit ist es daher, sowohl für den einzelnen Staatsbürger, als auch für das ganze Volk, dass möglichst viele Bürger Vermögen besitzen. Ein Besitz stärkt die Stellung des Staatsbürgers und macht ihm auch bewusst, dass das Schicksal des Landes und Volkes identisch ist mit seinem. Die wichtigste Möglichkeit, die das Land und die Gemeinden den Bürgern bieten können, ist die Förderung eines eigenen Heimes, sei es ein Haus oder eine Eigentumswohnung. Diesbezügliche gesetzliche Vorkehrungen sind zu begrüssen und zu fördern.Wenn wir uns weiterhin mit Fragen beschäftigen und auch Entscheidungen treffen wollen, welche direkt oder indirekt mit der Innenpolitik unseres Landes zu tun haben, so müssen wir feststellen, dass sich in Europa und in der Welt multinationale Gebilde formierten. Diese haben bereits eine gewisse Ingerenz im Leben der einzelnen Staaten und streben sie vermehrt an. Angesichts dieser Tatsache müssen wir daher trachten, soweit unsere Möglichkeiten es erlauben, an diesen Organisationen teilzunehmen. Im Hinblick auf die Kleinheit unseres Landes werden wir nie einen dauernden grossen Einfluss ausüben können, doch wird es vielleicht möglich sein, in Fragen, die für uns von grosser Bedeutung sind, uns irgendwie Gehör zu verschaffen.Ich möchte heute, wie schon öfters, betonen, wie wichtig es ist, dass sich die Bürger für die Politik ihres Landes interessieren. Dies trifft auch für die Jugend zu. Im Rahmen einer Partei kann der Bürger politisch seine Meinung zur Geltung bringen. Politische Parteien sind notwendige Voraussetzungen für eine demokratische Politik Allerdings müssen sich die Parteien bewusst sein, dass wichtige Interessen des Landes und Volkes einzelnen Gruppen und Parteiinteressen vorangehen. In wichtigen Fragen sollten die Parteien ein Einvernehmen pflegen.Ich möchte nun meine Rede schliessen, indem ich Ihnen, meine Herren Abgeordneten, eine erfolgreiche Legislaturperiode wünsche, und bitte, dass Gott Ihnen seinen Segen dazu geben möge.
17. März 1976
Thronrede, Fürst Franz Josef II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages
am 17. März 1976
In der langen Reihe der Jahre, in welchen sich das Leben der Völker und Staaten abspielt, gleicht kein Jahr dem anderen. Es gibt kein statisches Stehenbleiben oder eine durch die Jahre gleichförmige Entwicklung.Als die Industriestaaten, zu denen auch Liechtenstein zu rechnen ist, sich Jahre einer unerhörten Konjunktur erfreuten, waren Wirtschaftsfachleute der Meinung, dass der Trend über kurz oder lang sich ändern würde. Sie führten zu Recht an, dass bald eine Sättigung des Marktes bei gleichzeitigem Vorliegen von Überkapazitäten in gewissen Industriegruppen eintreten würde. Als eine wirtschaftliche Stagnation einsetzte, wurde diese dann durch die Lage am Energiemarkt und die darauffolgende Psychose sehr verschärft. Wie wir jeden Tag lesen und hören können, kann kein europäischer Staat der Krise allein Herr werden. Selbst die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft kopflastig durch ihren grossen Export, kann keine Abhilfe schaffen. Die Vereinigten Staaten als autarkes Wirtschaftsgebilde mit einer relativ sehr geringen Ausfuhrquote können am ehesten aus eigener Kraft die Depression überwinden. Die Krisenzeiten Ende der Zwanziger- und Anfang der Dreissiger-Jahre trafen in unserem Lande ein Gebiet mit kaum entwickelter Wirtschaft. Die meisten Arbeitskräfte waren mehr oder weniger ausgebildete Bauarbeiter, die zu einem Grossteil als Saisonarbeiter im Ausland beschäftigt waren. Liechtenstein konnte ihnen eine gewisse Beschäftigung durch Bauarbeiten in der Infrastruktur geben. Dagegen kann jetzt das Land Liechtenstein als der kleinste Industriestaat seiner Wirtschaft nicht finanziell weiterhelfen. Eine gewisse Ausnahme bildet die Bauwirtschaft, doch da sind der Hilfe auf die Dauer ziemlich enge Grenzen gesetzt. Erinnern wir uns daran, dass es ein Überangebot an leerstehenden Wohnungen gibt und dass manche unserer Baufirmen vor der Krise Beschäftigung in der Schweiz fanden und jetzt nicht mehr voll ausgelastet sind. Unsere Wirtschaft als Ganzes betrachtet, wird nur dann erfolgreich bestehen, wenn Industrie und Gewerbe die bewährte Energie, Tatkraft und den Einfallsreichtum zeigen wie bis jetzt. Die öffentliche finanzielle Hilfe, bei uns übrigens nur in ganz bescheidenem Rahmen möglich, kann niemals die Privatinitiative ersetzen. Unsere hochindustrialisierte Volkswirtschaft beruht auf der Konkurrenzfähigkeit unserer Privatwirtschaft. Wir können der Wirtschaft aber helfen, wenn wir ihr nicht zu grosse Lasten aufbürden durch Steuern und eine überdimensionierte Steigerung der Soziallasten. Die öffentliche Hand muss sparsam haushalten, denn der Staat und seine Institutionen können nur das Geld ausgeben, welches eine gutgehende Wirtschaft aufbringen kann. Deshalb sollten auch unbegründete oder unerfüllbare finanzielle Forderungen der Bürger kein Gehör und keine Vertretung finden bei Behörden und Parteien.Liechtenstein hat in der Vergangenheit immer wieder schwere Zeiten zu bestehen gehabt und glücklich überwunden. Ich glaube, wir werden auch diese Krise überwinden, wenn der Staat und der Einzelne den gemeinsamen Willen aufbringen, den Schwierigkeiten Herr zu werden.Ich möchte nun noch Ihnen, meine Herren Abgeordneten, für die diesjährige Sessionsperiode des Landtages Gottes Segen und Beistand wünschen und erkläre hiermit den Landtag für eröffnet.
16. April 1975
Thronrede, Fürst Franz Josef II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages
am 16. April 1975
Die beiden Volksabstimmungen, welche Anfang März stattfanden, betrachte ich nicht als Abstimmungen, die in das gewöhnliche Schema passen. Die Bürger verweigerten dem Staat weitere Einnahmen in der Form von Steuererhöhungen und wollten andererseits durch ihr Gebot, den Finanzausgleich an die Gemeinden vorerst in der jetzigen Höhe zu belassen, die Finanzen des Landes nicht entlasten. Ich glaube und hoffe, dass dieser scheinbare Widerspruch sich in folgender Weise auflösen lässt Die Bürger sind wohl der Meinung, dass dem Staate Geld entzogen bezw. keine neuen Mittel zugeführt werden sollen, damit er zu einer sparsamen Wirtschaft angehalten wird. Dieser Meinung der Liechtensteiner entsprechend sollte das Anwachsen des Budgets, wie es sich in den Jahren der Wirtschaftsexpansion ergab Jetzt in der Zeit einer Stagnation, wahrscheinlich sogar des Beginnes einer Rezession, gebremst werden. Ich begrüsse es nur, wenn die Bürger meiner Ansicht sind, dass man das Staatsbudget nicht jedes Jahr überproportional wachsen zu lassen braucht, sondern im Gegenteil sieht, das Budget in seinen Ziffern, wo es geht, zu stabilisieren. Ich werde auf jeden Fall trachten, dass dieser Wunsch der Liechtensteiner erfüllt wird. Ich kenne die Liechtensteiner als überlegte und kluge Leute und kann daher nur annehmen, dass sich der Widerspruch der beiden Abstimmungen in diesem Sinne erklären lässtWir stimmen sicher alle darin überein, dass das Land auf Dauer nur so viel Geld ausgeben kann, als es der Höhe seiner Einnahmen entspricht. Ich werde auch nie einem Budget die Zustimmung geben, welches die Finanzierung von laufenden Ausgaben durch Dauerkredite und Anleihen vorsieht Anleihen und Dauerkredite können nur Verwendung finden zur Finanzierung von Investitionen, welche deren Verzinsung und Amortisation ermöglichen.Vor den Volksabstimmungen wurden übrigens auch Stimmen laut, welche auf scheinbare grosse Reserven des Landes verwiesen. Diese Reserven sind aber ihrer Bestimmung nach nicht für die allgemeine Ausgabendeckung gedacht, und ein ziemlicher Teil von diesen muss ohnedies schon in den nächsten paar Jahren ihrer vorgesehenen Verwendung zugeführt werden. Es verbleibt ein geringer Rest, welcher nicht einmal reichen würde, 10 % des Aufwands eines Rechnungsjahres zu decken.Ein Budget in der jetzigen Zeit, in der die Wirtschaft unseres Landes noch ganz gut geht, sollte keinen Fehlbetrag aufweisen. Wir werden vielleicht in den nächsten Jahren froh sein über jeden Rappen, den wir noch irgendwie in Reserve finden. Die Budgetierung und auch die Volkswirtschaft eines kleinen Landes kann nicht mit der Lage eines vielhundertfach grösseren Staates wie der Schweiz verglichen werden. Das Budget eines kleinen Landes wie Liechtenstein muss stets so geführt werden, wie das eines europäischen mittleren Industriebetriebes, dem es auch in den Ziffern entspricht.Bevor ich schliesse, möchte ich noch betonen, dass man bei Einsparungen nicht den bequemen Weg gehen darf, dies auf Kosten von Belangen vorzunehmen, hinter denen kein entsprechendes politisches Gewicht steht Diese meine Bemerkung soll aber keine Zustimmung sein dafür, dass das Land in einer finanziell angespannten Lage perfektionistische Projekte ausführen wollte oder auch Projekte startet, deren Beginn hinausgeschoben oder auf einen längeren Zeitraum erstreckt werden könnte.Die finanzielle Situation des Landes, bedingt durch die Abstimmungen, erfordert auf jeden Fall Massnahmen, so dass ich mich gedrängt gefühlt habe, die Lage nach meinen Ideen und in meinen Worten darzulegen. Ich will auch das Gewicht dieser Fragestellung nicht abschwächen, indem ich andere Themen in meiner Landtagsrede berühre.Ich möchte nun noch Ihnen, meine Herren Abgeordneten, für die diesjährige Sessionsperiode des Landtages Gottes Segen und Beistand wünschen und erkläre hiermit den Landtag für eröffnet.
27. März 1974
Thronrede, Fürst Franz Josef II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages
am 27. März 1974
Die Liechtensteiner als Bürger eines kleinen Landes können sich glücklich schätzen, dass sie eine grosse Familie bilden. Meine Ansprache zur Landtagseröffnung fasse ich daher nicht im Sinne einer Parlamentseröffnungsrede auf, wie diese in grossen Staaten gebräuchlich ist. Es ist die Rede des Oberhauptes einer grossen Familie, welche weniger die laufende Politik berührt, als mir wichtig erscheinende und in die Zukunft weisende Fragen darlegt. Meine Rede richtet sich über den Landtag hinaus an das ganze liechtensteinische Volk Ich habe es seit Jahren so gehalten und sind meine Worte in diesem Sinne aufzufassen.Wir sind hier in Liechtenstein davon überzeugt, dass der Staat die Volkswohlfahrt zu fördern hat, und in der Verfassung kommt auch ein entsprechender Passus vor. Wir müssen uns aber vor Augen halten, dass die inflationäre Entwicklung in den letzten Jahren diese Einstellung ad absurdum führen könnte. Die Volkswohlfahrt setzt voraus, dass jeder Bürger, welcher entsprechende Vorsorge leistet, im Verlaufe der Jahre sich ein wenn auch bescheidenes Vermögen erwirtschaften kann und damit ein selbständiger freier Bürger bleibt, ohne allzu sehr auf staatliche Hilfe angewiesen zu sein. Die Inflation bedeutet aber, dass nach einer Reihe von Jahren das ersparte Geld dahin schwindet. Für Leute, die kein grosses Vermögen haben und nicht in Industriepapiere oder andere Werte ausweichen können, bleibt nur die Möglichkeit, sich ein eigenes Heim zu sichern. Die Voraussetzung dafür ist nicht nur eine entsprechend klug durchgeführte Subventionsregelung und Krediterleich-terung, sondern auch die Beschaffung des Baugrundes. Daher leuchtet es ein, dass die notwendigen Gelder zwecks Subventionierung für die öffentliche Hand vorhanden sein müssen.Einzelpersonen oder juristische Personen mit entsprechendem Vermögen und Einkommen, welche grosses Bauland in der Bauzone besitzen, müssen diesbezüglich auf jeden Fall höher als bis jetzt besteuert werden. Auf diese Weise stehen dem Staat mehr Mittel zur Verfügung für die Finanzierung der Bauvorhaben und gleichzeitig kommt Bauland in den Kaufverkehr.Wie ich schon in einer früheren Landtagsrede erwähnt habe, wird sich, auf längere Dauer gesehen, eine Lösung aufdrängen, in der das Land und die Gemeinden gemeinsam für die sozialen Formen des Eigentumswohnens Bauland erschliessen. Es gibt im Lande Gemeinden, die noch grosse Möglichkeiten in dieser Beziehung haben, während andere Gemeinden kaum mehr Bauland zur Verfügung stellen können.Wenn ich vorhin von der Volkswohlfahrt sprach, so bedeutet das auch Sicherung der anderen sozialen Belange. Dies ist aber nur möglich, wenn man sich keiner Demagogie hingibt und die Kuh, die man melken will, nicht umbringt. Diese Kuh ist für uns in Liechtenstein die Industrie und das Gewerbe, das heisst in dürren Worten gesagt, die sozialen Abgaben müssen sich in einem gewissen vernünftigen Rahmen halten. Ich sehe keine Förderung der sozialen Belange unseres Landes in dem Versuch, ausländische Modelle der Mitbestimmung, die meist parteipolitisch motiviert sind, zu kopieren. Wir müssen im Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei uns eigene Wege gehen.Zu den sozialen Belangen zähle ich auch eine grössere Steuergerechtigkeit. In früheren Jahrzehnten, als noch fast jeder Liechtensteiner ein eigenes Haus mit vermietbaren Räumen hatte, konnte man verstehen, dass sich das Volk gegen die Einführung der Einkommensteuer stellte. Dieser Zustand hat sich geändert und die überwiegende Mehrheit der Liechtensteiner sind Arbeitnehmer, von denen viele kein Vermögen besitzen, das einen entsprechenden Ertrag abwirft, daherwäre es ein Nonsens, die Erwerbsteuer in der jetzigen Form beizubehalten. Es sollte daher möglichst bald eine richtige Einkommensteuer eingeführt werden.Die Aufgaben, welche auf den Staat zukommen, beanspruchen grosse finanzielle Leistungen von Seiten des Landes. Da leider die Goldmacherei keine Lösung ergibt, so heisst dies, dass wir mit den Geldern, die dem Land und den Gemeinden zur Verfügung stehen, sparsam umgehen müssen. Hüten wir uns, in Bauvorhaben Monumente für die Zukunft zu errichten, aus welchen dann gewaltige Pyramiden werden, die mit ihrem Gewicht Land und Leute von Liechtenstein erdrücken. Das heisst, dass wir beim Bau von öffentlichen Gebäuden, wie zum Beispiel auch von Schulen, vom Standpunkt der Zweckmässigkeit ausgehen und uns nicht von lokaler Eitelkeit beeinflussen lassen. Der Strassenbau ist so zu führen, dass er einem wirklich vorhandenen Bedarf angepasst wird und nicht irgendwelchen Phantasien bezüglich möglicher Verkehrsentwicklungen entspringt. Zum Beispiel verlangt der jetzige grosszügige Ausbau der Strasse zwischen Schaan und Nendeln, dass sie sowohl in Schaan wie in Nendeln ihre verkehrsgerechte Weiterführung bekommt. Es wäre nicht gerechtfertigt, wenn man eine sogenannte Umfahrungsstrasse ausführen würde, welche dann parallel zur Strasse Nendeln-Schaan läuft. Wir werden daher auch nicht den Durchzugsverkehr übernehmen, der die künftige autobahnmässig ausgebaute Arlbergstrasse benutzend, die Schweizer N 3 erreichen will. Dies würde nämlich eine ebenfalls autobahnmässig ausgebaute Strasse an Schaanwald, Nendeln, Mauren, Eschen vorbei bis Bendern bedeuten.Für uns in Liechtenstein ist der Ausdruck Umweltschutz kein leeres Wort. Ich bin überzeugt, wenn wir hier im Lande den Forderungen des Umweltschutzes nachleben, die St. Galler als loyale Nachbarn den liechtensteinischen Wünschen bezüglich der direkt an der Grenze stehenden Destillationsanlage Folge leisten werden. Diesen Wünschen nach vermehrtem Schutz gegen die Luftverschmutzung könnte durch Investitionen entsprochen werden, die nicht allzu schwer fallen sollten, wenn man bedenkt, dass die Raffinerie Rheintal AG der Sprössling eines grossen Konzerns ist, über dessen gewaltige Finanzkapazität man in der letzten Zeit entsprechende Berichte bekam.Bevor ich schliesse, möchte ich noch der Hoffnung Ausdruck geben, dass keine zu grosse Zeitspanne verstreicht, bis die Frauen Liechtensteins die gleichen politischen Rechte wie die Männer erlangen. Die liechtensteinischen Männer möchte ich daran erinnern, dass es Liechtensteinerinnen waren, welche in einer kritischen Zeit, es war 1940, eine Unterschriftenaktion durchführten. Es war dies eine bedeutende politische Tat, welche den moralischen Mut der Bürger stärkte und dem Ausland kundtat, dass das liechtensteinische Volk seine Selbständigkeit weiterhin in Verbundenheit mit der Schweiz wahren wollte.Ich möchte nun noch Ihnen, meine Herren Abgeordneten, für die diesjährige Sessionsperiode des Landtages Gottes Segen und Beistand wünschen und erkläre hiemit den Landtag für eröffnet.
28. Februar 1973
Thronrede, Fürst Franz Josef II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages
am 28. Februar 1973
Wie im Leben des einzelnen Menschen Tage gefeiert werden, an denen vergangener Ereignisse gedacht wird, so ergeben sich auch solche Zeiten des Zurückerinnerns im Leben der Staaten und ihrer Völker. Wir im Lande gedenken im heurigen Jahre, dass vor 50 Jahren der Zoll- und Wirtschaftsvertrag mit der Schweiz abgeschlossen wurde. Dieser Vertrag hat so entscheidend in das Leben und die Entwicklung unseres Landes und Volkes eingegriffen, dass wir uns mit Recht dieses Datums erinnern. Vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an hat sich eine stetige Aufwärtsentwicklung Liechtensteins trotz Krisen, wie der Weltwirtschaftskrise, ergeben. Dass wir jetzt in Europa das prozentuell höchstindustrialisierte Land sind, verdankt man im gleichen Masse der Tüchtigkeit der Liechtensteiner wie dem Wirtschafts- und Zollvertrag mit der Schweiz. Wenn wir von wirtschaftlicher Entwicklung sprechen, vergessen wir nicht darauf, dass diese eine Voraussetzung bildet, dass sich ungestört das geistige und kulturelle Leben eines Volkes entwickeln kann. Der Vertrag stellte in den Augen der Schweizer stets keine formale Angelegenheit dar, sondern wurde von ihnen mit dem Geiste echter Freundschaft erfüllt. Wenn wir daher von diesem Jubiläum sprechen, so bedeutet dies, dass wir Gefühlen unserer Dankbarkeit gegenüber der Schweiz, ihrem Volke und ihren Behörden Ausdruck geben wollen. Die Liechtensteiner, welche sich auch der Schweiz in enger Freundschaft verbunden fühlen, wünschen, dass dieses enge Band weiter bestehen bleibe.Gerade dieser in ungeahnter Schnelligkeit sich vollziehende Aufschwung unseres Landes bringt Anforderungen und Aufgaben im politischen, sozialen und wirtschaftlichen Leben des Volkes.Seit den letzten Jahren werden Massnahmen in unserer Bergwelt durchgeführt unter der Bezeichnung «Berglandsanierung», welche eine gesunde Entwicklung fordert. Die Mehrzahl der Liechtensteiner lebt aber am Fusse der Berge oder in der Rheinebene. Wir müssen uns daher diesbezüglich Gedanken machen und Massnahmen betreffend dieses Gebiets vollziehen, welche in der Zukunft ein der menschlichen Natur entsprechendes Wohnen und Leben ermöglichen. In unserer näheren oder weiteren Nachbarschaft wird jetzt viel über eine Anpassung des Bodenrechtes gemäss den Anforderungen der Zeit gesprochen. Wir werden ebenfalls eine für uns angepasste Lösung dieses Rechtes in den nächsten Jahren finden müssen. Es wird auch eine Zusammenarbeit der Gemeinden und des Landes bei Entschliessungen betreffend den sozialen Wohnbau erforderlich sein, welche über den Kreis der Gemeindebürger hinausgehen sollten.Ab dem heurigen Jahre stellen sich unserem Lande Aufgaben, welche grosse finanzielle Leistungen erfordern werden. Ich brauche nur zu erwähnen die Erbauung von Schulen, Ausbau des Strassennetzes und Subventionierung von Seiten des Landes für notwendige Bauvorhaben in den Gemeinden. Das bedeutet aber, dass wir uns auf eine mehrjährige Planung unserer ausserordentlichen Ausgaben festlegen müssen und dass das Land genau alle grossen Subventionierungen überdenken sollte und sich auch zu fragen hat, inwiefern der jetzige Finanzausgleich zwischen Land und Gemeinden auf die Dauer für das Land tragbar istDie durch die Entwicklung gesteigerten Ansprüche an die Verwaltung des Landes verlangen eine Reorganisation eben dieser Landesverwaltung. Die Regierung muss entlastet werden, um nicht unterzugehen in der Flut von unwichtigen, kleinen Problemen und Anfragen, welche auf sie zukommen. Eine Regierung ist eben, wie der Name schon sagt, in erster Linie da, um zu regieren, und nicht, um nur zu verwalten. Für die Verwaltung sind die Beamten bestellt, welchen durch eine moderne Reform ihre entsprechenden Aufgabenkreise und Verantwortungen zuzuteilen sind.Ich bewundere, wie der Liechtensteiner viele Fragen und Anforderungen geistig verarbeiten konnte, welche die schnelle Umwandlung in den letzten Jahrzehnten vom unterentwickelten Agrarstaat zu einer hochindustrialisierten Gemeinschaft brachte.Aber es stellen sich, was bei so einem komplizierten Vorgang nicht anders möglich ist, Probleme, welche man oft nicht bemerkt hatWir sind im Lande zufrieden, dass wir ein hohes wirtschaftliches Niveau erreicht haben, von welchem der einzelne Landesbürger profitiert. Dieser Standard ist aber nicht allein durch die Arbeit der Liechtensteiner erreicht worden, sondern in hohem Masse durch die Mitarbeit von Ausländern. Wenn wir also dieses für jeden Liechtensteiner bequeme wirtschaftliche Niveau halten wollen, müssen wir als mit Verstand begabte Wesen auch die Konsequenzen ziehen. Das bedeutet, dass sich die Liechtensteiner damit abfinden müssen, dass eine grosse Anzahl Fremder im Lande dauernd wohnen wird und dass verdienten Ausländern, deren Familien schon durch lange Zeit hier weilen, die Staatsbürgerschaft zu geben ist.Wir sollten uns im Lande auch bewusst sein, dass sich durch das Entstehen der Industriegesellschaft die Stellung der Frau geändert hat. So sehr ich als Christ die Rolle der Frau in der Familie als eine überragende weibliche Aufgabe betrachte, so stellt, wie ich sehe, doch die moderne Industriegesellschaft der Frau neue Aufgaben und gibt ihr damit auch das Recht der politischen Betätigung.Ich bin überzeugt, dass der kluge und nüchterne Sinn des Liechtensteiners, welcher bis jetzt eine gesunde Entwicklung des Landes ermöglichte, auch weiterhin die Bahn zeichnen wird.Ich möchte nun noch Ihnen, meine Herren Abgeordneten, für die diesjährige Sessionsperiode des Landtages Gottes Segen und Beistand wünschen und erkläre hiemit den Landtag für eröffnet.
23. März 1972
Thronrede, Fürst Franz Josef II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages
am 23. März 1972
Das tägliche Leben fordert immer wieder vom einzelnen Menschen Entscheidungen und dann den Einsatz seiner Person. In schwierigen Zeiten wird ihm das in besonders eindringlicher Weise vor Augen geführt. Die gleiche Forderung richtet sich an menschliche Gemeinschaften, wie unser Volk.Jeder von uns ist sich normalerweise bewusst, dass man einer notwendigen Entscheidung nicht ausweichen kann. Man muss, wenn man nach reiflicher Überlegung den einzuschlagenden Weg und das Ziel, welches man sich gesteckt hat, kennt, den moralischen Mut haben, entsprechend zu handeln. Ehe man die notwendige Erkenntnis erarbeitet hat, wird man natürlich sich noch nicht festlegen und die Angelegenheit in Schwebe lassen. Aber seien wir uns bewusst, dass diese Handlungsweise keine Dauerlösung ist, sondern nur eine Pause bedeutet, solange man noch nicht das vor einem liegende Problem durchdacht hat. Man könnte, glaube ich, sagen, einer Entscheidung prinzipiell auszuweichen, ist schädlicher und weniger klug, als einmal sich geringfügig zu irren. Wie ich gerade erwähnte, beziehen sich diese meine Überlegungen auch auf unsere Gemeinschaft, das liechtensteinische VolkWir wissen, dass durch die grosse und schnelle wirtschaftliche und technische Entwicklung in unserem Lande zwar die materielle Position des Bürgers und des Staates in einem früher nicht geahnten Masse verbessert wurde und unserem Staatswesen auch grosse Möglichkeiten der Entwicklung eingeräumt wurden. Andererseits aber hat dies die Problemstellungen, welchen sich unser Staat und damit das liechtensteinische Volk gegenübersieht, vervielfacht. Der Liechtensteiner beruft seine politischen Mandatare, um sie in betonterweise zu betrauen mit der Erforschung, Bearbeitung und Entscheidung in allen Fragen, welche das Interesse des Landes und seines Volkes berühren. Die Inhaber der politischen Ämter sehen sich in einem, man muss es eingestehen, oft für sie kaum überschaubaren Masse, Problemen und Entscheidungen gegenüber, wenn sie auch durch Fachkräfte, wie die Staatsbeamten, als ihre Gehilfen, unterstützt werden. Es ist ein interessantes, aber schwieriges Feld der Betätigung, das sich den dazu Berufenen darbietet. Vernunft und moralischer Mut werden auf eine Probe gestellt, welche in Ansehung der grossen, in der übrigen Welt vor sich gehenden Veränderungen um so härter ist. Wir sind vor allem betroffen durch die Veränderungen, welche sich in Europa anbahnen. Liechtenstein kann sich glücklich schätzen, dass es auf dem Wege in einer sich ändernden Umwelt die Schweiz als einen starken, aufrichtigen und bewährten Freund hat. Die Loyalität unserem Freunde, der Schweiz, gegenüber gebietet uns, dass wir uns nicht passiv verhalten, sondern eine klare Linie befolgen und so ihre freundschaftliche Hilfe erleichtern. Auch die Klugheit gibt uns diesen Ratschlag.Ich bin überzeugt, dass wir gleich wie in der Vergangenheit, so in der Zukunft, den Weg zum Wohle und Segen unseres Landes werden finden können.Da ich meine Landtagsreden sowohl an den Landtag, als an das Volk richtete, habe ich mich entschlossen, da die jetzige Zeit es erfordert, einmal hinzuweisen auf die notwendige Einstellung, wie diese die künftige Entwicklung Liechtensteins verlangt.Ich möchte nun noch Ihnen, meine Herren Abgeordneten, für die diesjährige Sessionsperiode des Landtages Gottes Segen und Beistand wünschen und erkläre hiermit den Landtag für eröffnet.
31. März 1971
Thronrede, Fürst Franz Josef II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages
am 31. März 1971
In den letzten Jahren sind wir alle beeindruckt worden durch die grossen technischen und wissenschaftlichen Fortschritte in der Welt. Die einzelnen Etappen dieser Entwicklung reihen sich so schnell die eine an die andere, dass die Menschen von diesen Fortschritten nicht mehr überrascht werden und sie als fast selbstverständlich hinnehmen. Diese technische und wissenschaftliche Entwicklung bietet die Grundlage für eine glückliche Zukunft. Um diese zu erreichen, muss der einzelne Mensch mit all seinen Energien an der ständigen Weiterentwicklung seiner Persönlichkeit arbeiten, um so die moralische Kraft zu haben, Technik und Wissenschaft zum Wohle der Menschheit einzusetzen. Da ich Optimist bin, glaube ich, dass dieser Weg weiter beschritten wird. Mein Optimismus als Liechtensteiner ist gross, wenn ich sehe, wie fliessend und ohne Erschütterungen in den letzten Jahren die Umstellung vom Agrarland zum Industriestaat vor sich ging. Damit möchte ich nicht sagen, dass keine Probleme entstanden sind und alle diese Probleme befriedigend gelösten werden konnten. Ich bin überzeugt, dass die liechtensteinische Jugend auch in der Zukunft eine gesunde geistige Einstellung und Stärke anstreben und sich nicht selbstzerstörerischem Pessimismus hingeben wird. In Selbstdisziplin werden wir auf den festen und gesunden Fundamenten, soweit solche frühere Generationen legten, weiter aufbauen, um in geistigen wie sozialen und wirtschaftlichen Belangen den gesellschaftlichen Erfordernissen entsprechen zu können. Es wird sicher jeden von uns Liechtensteinern der Gedanke freuen, welche Möglichkeiten für positive Arbeit sich in den kommenden Jahren stellen werden. Ich brauche nur zu erinnern an den modernen Ausbau unseres Schulsystems, an eine notwendige weite Bildungsmöglichkeit für Erwachsene. Der Begriff Schule und Bildung umfasst das weite Feld des Ausbaues einer Allgemeinbildung, der gründlichen Schulung für das Berufsleben und der Formung des Charakters. Durch die, wie ich zu Anfang sagte, schnelle und gewaltige technische und wissenschaftliche Entwicklung rückt die Welt viel näher zusammen, vor allem auch hier in Europa. Dies wird gerade für den Idealismus der Jugend ein weites Feld der Betätigung geben.Die Tätigkeit des Menschen umfasst nicht nur sein Studium, die Ausübung des Berufs, die Sorge um die Familie, sondern auch seine Arbeit im Interesse der Allgemeinheit. Es braucht und kann nicht jeder Politikerwerden, aber jeder kann, wie er ja auch dazu verpflichtet ist, nach seinen Möglichkeiten und Fähigkeiten an den Interessen der Allgemeinheit teilnehmen und sich für diese einsetzen. Diese Verpflichtung, die gleichzeitig eine schöne und ideale Aufgabe ist, bedeutet, dass sich der Liechtensteiner für die Politik in seiner Gemeinde und im Lande interessiert. Da die Welt, wie gesagt vor allem in Europa, näher zusammenrückt, so fordert der Gang der Geschichte nicht nur die einzelnen Länder, sondern jeden einzelnen Menschen zur Mitarbeit auf. Auch wenn Liechtenstein klein und schwach ist, so kann es doch seinen Teil zu dieser Entwicklung beitragen, wenn sich seine Bürger dafür interessieren. Die Anteilnahme im Interesse der Allgemeinheit setzt voraus, dass sich die Menschen in grösseren oder kleineren Gruppen zusammenfinden, um ihre Ideen zu verwirklichen, denn der Mensch ist von Natur kein Einsiedler, sondern ein auf die Gesellschaft bezogenes Wesen. Das bedeutet, dass politische Parteien, auch in einem kleinen Lande wie Liechtenstein, eine Notwendigkeit sind. Freilich dürfen sie nicht als Selbstzweck bestehen, sondern immer vor Augen haben, dass sie für die Interessen der Allgemeinheit gegründet wurden. Die Vertreter des Volkes im Landtag bekräftigen dies ja nach jeder Neuwahl mit ihrem Eide.Da sich diese Einstellung des Einzelnen und der Allgemeinheit nicht in Träumen und bequemen Betrachtungen bewahrheitet, sondern im täglichen Leben, möchte ich nun auf einige reale Gegebenheiten hinweisen.Im vergangenen Jahre hat das Volk durch eine Initiative beschlossen, welche ich dann sanktionierte, dass die Gemeinden einen grösseren Anteil der Steuern in Empfang nehmen. Wenn auch kritisiert wird, dass durch diese Initiative die Mittel für das Budget des Staates in zu starkem Masse beschnitten wurden, so sehe ich die Lage anders. Das Budget des Staates muss natürlich auf ein verlässliches finanzielles Fundament gestellt werden. Da nun durch die erfolgte Umschichtung der Steuern die Gemeinden reichlich Geldmittel bekommen, wird es für den Staat nicht mehr notwendig sein, Subventionen im bisherigen Ausmasse zu gewähren. Dies wird auch eine geänderte Einstellung zum Subventionswesen bringen. Sollte sich die finanzielle Situation des Staates wesentlich ändern, wäre das Problem neu zu überdenken, damit die finanziellen Bedürfnisse des Staates auf jeden Fall gesichert sind. Wir dürfen hier im Lande nicht den Kopf in den Sand stecken. Der Ausbau der Infrastruktur wird uns in den nächsten Jahren stark belasten. Aufgrund der Arbeiten der Bildungskommission und des Herrn Reallehrer Vogt wissen wir, dass unser Schulwesen den Anforderungen der jetzigen Zeit angepasst werden muss. Aus diesen Studien können wir entnehmen, dass die Höhe der Kosten uns zu einer Zentralisierung der Oberschulen und Realschulen zwingt Wir müssen unsere Mittel so rationell wie möglich einsetzen und einem Budget, welches dem nicht Rechnung trägt, sondern lokalen Wünschen folgt, werde ich meine Zustimmung nicht geben können.Auch in der Verwaltung des Landes muss man sich den modernen Erfordernissen anpassen. Es wird seit Jahren von einer Verwaltungsreform gesprochen. Diese müsste von gewissen Voraussetzungen ausgehen und bestimmte Ziele ansteuern. Die der Regierung unterstellten Behörden sind Verwaltungsorgane, während die Regierung einerseits die Spitze der Landesverwaltung darstellt, aber gleichzeitig auch als politische Instanz zu bezeichnen ist. Wenn die Regierung durch eine Verwaltungsreform entlastet würde, hätte sie genügend Zeit, sich wichtigen innen- und aussenpolitischen Fragen zu widmen, welche in den nächsten Jahren in vermehrtem Masse auf sie zukommen werden. Manche Beschlüsse, welche die Regierung bis jetzt beraten und setzen muss, sind oft unpolitische Einzelentscheidungen von geringer Bedeutung, die vor den Fachbeamten als gegebene Instanz gehören.Für Ihre Arbeit in den kommenden Jahren wünsche ich Ihnen, meine Herren Abgeordneten, den Segen Gottes und erkläre die diesjährige Session des Landtages für eröffnet.
13. März 1970
Thronrede, Fürst Franz Josef II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages
am 13. März 1970
Der heutige Tag, welcher sowohl Beginn der jährlichen Sessionsperiode, als auch der vierjährigen Legislaturperiode bedeutet, bringt einem in Erinnerung, dass man nicht nur die laufenden Fragen überdenken sollte, sondern auch Probleme, welche vielleicht schon innerhalb der kommenden vier Jahre eine Entscheidung und Lösung verlangen werden. Manche dieser Probleme wurden bereits vom Regierungskollegium erörtert, vom Landtag in irgendeiner Form zur Kenntnis genommen und in der liechtensteinischen Öffentlichkeit besprochen.Einen der Themenkreise, welcher gerade in der letzten Zeit in der Öffentlichkeit besprochen wurde - ich brauche nur auf eingesandte Artikel in den liechtensteinischen Zeitungen zu verweisen - ist eine Änderung unserer Ehegesetzgebung. Ich habe schon vor vielen Jahren meine Ansicht mitgeteilt, dass in Liechtenstein lebenden Menschen, welche sich nicht katholisch trauen lassen wollen, die Möglichkeit gegeben sein muss, auch in einer anderen Form hier gemäss unseren Gesetzen eine gültige Ehe zu schliessen. Es leben ja in Liechtenstein Menschen, welche anderen christlichen Bekenntnissen, der jüdischen Religionsgemeinschaft, aber auch der Gruppe der Konfessionslosen angehören. Es wird also neben der religiösen Trauung von konfessionell Gebundenen eine zivile Trauung in Erwägung zu ziehen sein. Diese zivile Trauung darf aber nicht, das möchte ich jetzt schon sagen, als Freipass betrachtet werden, um nach Laune und Wunsch Ehen zu schliessen und zu scheiden. Ich muss dies umsomehr betonen, da auch hier im Lande immer wieder von den unglücklichen Partnern gescheiterter Ehen gesprochen wurde, die sich nicht mehr verehelichen können, ohne aber gleichzeitig in diesen Gesprächen der Kinder aus solchen Ehen zu gedenken.Ein wichtiges Problem, welches sich in der nahen Zukunft stellt, wird eine moderne Organisation der Landesverwaltung sein, für die übrigens schon Vorarbeiten und Pläne existieren. Die Anforderungen an die Landesverwaltung werden nicht nur steigen, da Ausdehnung und Intensivierung unserer Wirtschaft den Ausbau der sozialen Dienste bedingen und die Verpflichtungen des Landes gegenüber den kulturellen und Bildungsansprüchen des Volkes wachsen, sondern auch durch die immer enger werdenden Bindungen mit den internationalen Organisationen. Ich will jetzt drei dieser Institutionen nennen und zwar die EFTA, den Europarat und die UNO. Vielleicht werden wir noch zusätzlich in der Zukunft engere Bindungen zur EWG bekommen. Es zeigt sich zum Beispiel, dass es der Landesverwaltung kaum mehr möglich ist, die Rundschreiben und Anfragen von solchen Institutionen entsprechend zu bearbeiten. Die Leistungsfähigkeit der Landesverwaltung muss erhöht werden, ohne dass dem Land deshalb unnötige Belastungen erwachsen. Daher wird es unbedingt notwendig sein, einen Plan für eine Organisation aufzustellen, welcher den Ansprüchen der heutigen Zeit genügt.Davon ist auch eine zeitgemässe Arbeitsweise der Regierung nicht zu trennen, denn ein guter Stab von qualifizierten Mitarbeitern genügt nicht, sondern die Regierungsmitglieder müssen auch durch Abtretung von Kompetenzen an untergeordnete Stellen die Zeit bekommen, wichtige Fragen zu überdenken und zu bearbeiten. Es wird auf die Dauer auch nicht gehen, dass der Regierungschef vor dem Landtag die Ressorts aller übrigen Regierungsmitglieder vertritt, denn mit der Intensivierung und der Ausweitung der Landesverwaltung und der Menge wichtiger Probleme, welchen sich die Regierung gegenübersehen wird, ist auf die Dauer ein einzelner Mann überfordert.Wenn aber inskünftig die einzelnen Regierungsmitglieder vor dem Landtage ihre Ressorts vertreten, so wird wohl in der Kollegialregierung die Stellung des Regierungschefs geschwächt, denn nach unserer Verfassung sind die Prärogativen des Regierungschefs kaum ausgebildet. Es ist aber sicher notwendig, dass in der Regierung die Stellung des Regierungschefs irgendwie betont wird und man müsste sich überlegen, wie man in diesem Falle die Schwächung seiner Stellung auf eine andere Weise kompensiert Mir wurde schon öfters von Liechtensteinern das Beispiel der Kollegialregierungen in den Kantonen und des Schweizer Bundesstaates als Beispiel genannt. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass diese Kollegialregierungen der Schweiz gleichzeitig neben ihrer Regierungsfunktion auch die Funktion eines Staatschefs ausüben. Ich als Landesfürst werde aber weiter darauf bestehen, dass es einen Regierungschef gibt, der in erster Linie für die Tätigkeit der Regierung verantwortlich ist und zeichnetWie ich schon bei der Jubiläumssitzung des Landtages betonte, müssen wir alles tun, damit das Land in den nächsten Jahren, wenn durch das Zusammenrücken der europäischen Länder wichtige Entscheidungen an uns herantreten, als ein zwar ganz kleiner, aber gesunder und anständiger Partner erscheinen kann. Das beste Rezept dafür ist eine leistungsfähige Industrie und Gewerbe und nicht eine übermässige Aufblähung der Dienstleistungsbetriebe. Neben den bestehenden Investitionsfonds brauchen wir keine neuen, auch keine neuen Banken und Brokerfirmen. Wir sehen, was das zu grosse Wachstum solcher Institutionen für das Arbeitsangebot bedeutet, wenn wir uns vor Augen halten, dass vor ein paar Jahren ein solches Institut vier oder fünf Liechtensteiner und Schweizer beschäftigte und Jetzt über fünfzig. Es werden auf diese Weise dem Gewerbe und der Industrie Arbeitskräfte entzogen und ihr existenznotwendiges Wachstum behindert. Banken und Investitionsfonds können nicht mehr ohne Genehmigung errichtet werden. Wir brauchen aber noch weitere gesetzliche Festlegungen betreffend gewisser Institute.Ich bin mir bewusst, dass die heutige Landtagseröffnungsrede, wie viele vorhergehende Reden, sehr nüchtern einige Probleme aufzeigt und mit Absicht darauf verzichtet, ihren Inhalt in einen Rahmen grosser Ideale und Ideen zu stellen. Ich habe mir aber vorgenommen, eine der nächsten Landtagsreden wiederum nur dem Menschen zu widmen in seiner Beziehung zu Gesellschaft und Staat. Diesmal kamen mir einige Probleme so wichtig und dringend vor, dass diese die kurze Spanne einer Landtagsrede ganz ausfüllen.Im Hinblick auf die Zukunft unseres Landes bin ich ein Optimist, und wie könnte es auch anders sein, da ich doch Liechtenstein und sein Volk seit vielen Jahren so gut kenne. Der Charakter und die Fähigkeiten des Liechtensteiners haben aus einem armen und durch die Natur gefährdeten Land etwas geschaffen, auf das wir stolz sein können. Ich hoffe, dass das auch in der Zukunft so bleibt und bitte Gott, dass er in diesem Sinne Land und Leute von Liechtenstein weiterführen möge. Ihnen, meine Herren Abgeordneten, wünsche ich für Ihre Arbeit in den kommenden vier Jahren den Segen Gottes und erkläre die diesjährige Session des Landtages für eröffnet.
27. März 1969
Thronrede, Fürst Franz Josef II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages
am 27. März 1969
Ich habe Sie heute zur Eröffnung der neuen Sitzungsperiode einberufen, um einige Probleme zu erörtern, mit welchen sich der Landtag in diesem Jahr wird zu befassen haben.Wie überall im freien Europa hat die gewaltige Entwicklung der Wirtschaft und die damit verbundene Hebung des Lebensstandards auch bei uns eine sprunghafte Vergrösserung des Verkehrs herbeigeführt. In den vergangenen Jahren wurde unser Strassennetz zu einem erheblichen Teil modernisiert, und es ist auf diesem Gebiet eine grosse und gute Arbeit geleistet worden. Es ist aber der grosszügige Ausbau von Hauptverkehrsstrassen nicht zu umgehen. Die Sicherheit der Bewohner unseres Landes verlangt es ebenfalls. Nun ist wegen der Kleinheit Liechtensteins das Problem der Bodenauslösung besonders schwierig, und man wird nach neuen Wegen suchen müssen, um die durch die Grundabtretung für den einzelnen Bodenbesitzer entstehenden Belastungen auf einen breitern Kreis zu verteilen. Wir sind wohl alle der gleichen Ansicht, dass die durch den neuen Strassenbau betroffenen Bodenbesitzer Opfer bringen müssen, doch sollte eine Art Lasten-Umlegungsverfahren gefunden werden, welches eine gerechtere Verteilung der Opfer begründet. Es wird Jeder einsehen, dass von einer neuen Strasse nicht nur die unmittelbaren Anlieger einen Vorteil haben, sondern es kommt dieser Vorteil einem viel breiteren Personenkreis zugute. Es erscheint mir daher die Forderung, auch die Lasten auf einen grösseren Kreis zu verlagern, sicher gerechtEin besonderes Augenmerk muss dabei auch der Frage der Entschädigung des betroffenen Bodenbesitzers zugewendet werden. Einerseits hat der Grundbesitzer natürlich das Anrecht auf einen gerechten Preis für den verlorenen Boden, andererseits darf man aber nicht durch die Forderungen nach allzu hochgeschraubten Bodenpreisen jeden Strassenbau von vornherein nahezu verunmöglichen. Ich bin mir, meine Herren Abgeordneten, bewusst, dass dieser Problemkomplex nicht einfach und auch nicht von heute auf morgen zu lösen ist doch können wir im Interesse der weiteren Entwicklung unseres Landes einer guten Lösung nicht ausweichen.Neben diesem Problemkomplex sind noch einige andere Fragen, auf welche ich ihre Aufmerksamkeit hinlenken möchte.Es ist in den letzten Jahren auf dem Gebiete des Schulwesens viel geleistet worden. Nicht nur die Primarschulen sind zum grossen Teil von Grund auf modernisiert worden, auch der Ausbau der höheren Schulen schreitet rasch voran und die Bildungsmöglichkeiten für unsere Jugend sind in erfreulichem Masse ausgebaut. In diesem Zusammenhang möchte ich auf das Stipendiengesetz hinweisen, welches noch einiger Verbesserungen bedarf. Trotz der guten wirtschaftlichen Lage des Landes bedeuten doch studierende Kinder für manche Familie eine gewisse Belastung, und es darf nicht der Fall eintreten, dass infolge der Untragbarkeit dieser Belastung junge Menschen vom Studium ausgeschlossen sind.Im Anschluss an diese soziale Frage möchte ich weitere soziale Belange berühren.Wir werden uns mit der Sicherung des Einzelnen gegen eine zeitweise Arbeitslosigkeit zu befassen haben. Man darf zwar annehmen, dass unsere Wirtschaft in absehbarer Zeit kaum unter Krisenerscheinungen zu leiden hat, doch sollten wir weiter in die Zukunft denken und rechtzeitig Vorsorge treffen.Auch auf dem Gebiete der Krankenversicherung stellen sich noch Aufgaben zur Lösung. Man wird eine Regelung der Familienversicherung beraten müssen, und es ist zu bedenken, dass die ältere Generation gegenwärtig zu wenig, teilweise überhaupt nicht, versichert ist. Aus sozialen Erwägungen sollte gerade den älteren Menschen der Eintritt in die Krankenkasse zu erträglichen Bedingungen ermöglicht werden.Auch auf dem Gebiete der Unfallversicherung wären noch einige Novellierungen zu überlegen. Einerseits wären die Renten an die Teuerung anzupassen, andererseits ist zu überlegen, ob nicht der Kreis der Pflichtversicherten noch ausgeweitet werden müsste.Abschliessend weise ich noch auf das Jugendschutzgesetz hin. Dieser Fragenkomplex wurde hier schon mehrfach diskutiert und beraten, doch glaube ich, dass die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen auf diesem Gebiete zu ändern wären.Nun wünsche ich Ihnen, meine Herren Abgeordneten, für Ihre Arbeit den Segen Gottes und erkläre die diesjährige Session des Landtages für eröffnet.
17. April 1968
Thronrede, Fürst Franz Josef II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages
am 17. April 1968
Ich habe Sie zur Eröffnung der diesjährigen Sessionsperiode des Landtages einberufen und werde heuer, im Gegensatz zu den letzten Jahren, Ihnen Probleme allgemeiner Natur des Landes darlegen, wie sie sich Jetzt und in der näheren und weiteren Zukunft stellen werden. Ich verzichte heute darauf, Fragen zu erörtern, welche durch spezielle Gesetzeswerke in dieser Sessionsperiode eine Lösung finden.Die gesetzgeberische Tätigkeit des Landes, auf welche ich in meinen letzten Eröffnungsreden hingewiesen habe, zeigt das grosse Interesse, unser Land sowohl im eigenen Rahmen als auch im Hinblick auf die engen Verbindungen mit der Schweiz weiterzuentwickeln und ihm eine sichere Existenz zu geben. Der Wille, die Heimat zu erhalten und fortlaufend auszubauen, tut sich auch Jeden Tag durch die Einstellung des liechtensteinischen Volkes kund. Dies hat aber zur Voraussetzung, dass das Volk auch in der Zukunft eine entsprechende Wohn- und Lebensmöglichkeit im Lande findet.Wenn wir auch immer wieder von der Möglichkeit hören, die Bevölkerungsvermehrung auf der Welt einzuschränken, so muss uns doch klar sein, dass dies nur in einem gewissen Ausmass möglich ist und auch in Europa eine Bevölkerungsvermehrung, zumindest eine langsame, weiterhin stattfinden wird. Die moderne Industriewirtschaft, so wie sie jetzt in der westlichen Welt existiert, braucht auf jeden Fall diese Bevölkerungsvermehrung, um nicht aus dem Gleichgewicht zu kommen. Man muss daher voraussehen, dass sich die Dichte der Besiedlung, speziell in Europa, noch verstärken wird. Dieses Problem wird sich für jedes Land stellen, ob nun Europa stärker oder schwächer integriert ist. Ob eine supranationale Vereinigung Europas, welche die einzelnen Staaten als mehr oder minder selbständige Bundesstaaten umfasst und diesen neben den wirtschaftlichen auch andere wichtige Aufgaben abnimmt, einmal zustande kommen wird, ist gegenwärtig nicht abzusehen. Es ist unsere Aufgabe, als souveräner Staat unsere Probleme im Rahmen einer europäischen wirtschaftlichen Zusammenarbeit allein zu ordnen und zu erledigen. Ich bin überzeugt, dass die Liechtensteiner erkennen werden, dass es ihre Verpflichtung ist, welche ihnen niemand abnehmen kann, im Rahmen unserer Grenzen den Wohnungs-, Ernährungs- und Erholungsraum auch für eine grössere Bevölkerungszahl in der Zukunft zu sichern. Es ist zu begrüssen, dass dieses Problem seit einiger Zeit auf einer politisch breiteren Basis erörtert wird und so schrittweise aus dem Meinungsstreit der verschiedenen Gruppen herauswächst. Dies ist ja eine Frage, welche das ganze liechtensteinische Volk angeht. Die Lösung ist schwierig, stossen doch scheinbar in unvereinbarerweise Interessen der Privaten, der Gemeinden und Genossenschaften mit den Interessen des ganzen Landes zusammen. Aber auch da wird sich eine dauerhafte und gute Lösung finden lassen.Das liechtensteinische Volk kann hier nur in grösserer Zahl leben, wenn es im Lande seinen Erwerb findet und auch die Gemeinden und der Staat das notwendige Geld bekommen, um die allgemeinen Interessen zu wahren. Wir können glücklich sein, dass seit den letzten Jahrzehnten in dieser Beziehung eine gesunde Entwicklung eingesetzt hat, indem die Industrie und auch das Gewerbe so erstarkt sind, dass ihre Produktion das Leben des Volkes sicherstellt und so diese Aufgaben die Landwirtschaft nicht mehr allein tragen muss. Die Industrie, welche in einem Grossteil der Länder der freien Welt vom Export lebt, ist in Liechtenstein, begründet durch die Kleinheit unseres Landes, in einem besonders grossen Masse darauf angewiesen, fast alle Produkte zu exportieren. Ich bin überzeugt, dass trotz der Tendenz vieler Industrien in der Welt, sich zu immer grösseren Konzernen zusammenzuschliessen, und dem Wunsche, in Europa die Zollschranken zum Verschwinden zu bringen, die liechtensteinische Industrie, generell gesehen, sich behaupten wird. Wir brauchen uns nur vor Augen zu führen, wie gebürtige Liechtensteiner aus kleinen Gewerbebetrieben bedeutende Unternehmen entwickelt haben. Durch die Spezialisierung ihrer Produkte oder die Sicherung eines entsprechenden europäischen oder weltweiten Marktanteiles ihrer Produkte haben diese Industrien einen festen Stand erreicht. Wir müssen uns aber erinnern, dass auch ausländische Fachleute und Kapitalgeber interessante Industrien aufgebaut haben und dass unser wirtschaftliches Leben eine erfreuliche Entwicklung genommen hat dank der Beratung und Mitarbeit von ausländischen Fachleuten und Arbeitern. Um sich gegenüber der Konkurrenz ausländischer Unternehmen zu behaupten, müssen unsere Industrien und Gewerbebetriebe, je nach der Art ihrer Richtung und Produktion, eine gewisse Grosse haben, damit die notwendige Rationalisierung und Automatisierung durchgeführt werden kann. Es wäre naiv zu glauben, dass sich Industrien und Gewerbebetriebe der fremden Arbeitskräfte einfach entledigen könnten, indem sie ihre Produktion schrumpfen lassen. Diese Schrumpfung der Produktion bedeutet stets Verteuerung, somit ein Hindernis beim Absatz und damit wieder eine verminderte Rentabilität, welche dann von einer gewissen Grenze an zu einer Schliessung der Betriebe führt. Unsere Arbeiterschaft findet auf die Dauer gesehen nur Arbeit in Betrieben, die auf gesunden Füssen stehen.In Anbetracht der lebenswichtigen Rolle der Industrie und des Gewerbes für das Land muss es unsere Politik sein, alles vorzukehren, um sie gesund und kräftig zu erhalten, und alles zu vermeiden, was einen Faktor im Wirtschaftsleben schädigt. Wir haben uns auch stets vor Augen zu halten, dass uns gewisse Grenzen gesetzt sind durch die Entwicklung zu grösserer Freizügigkeit und Verflechtung in Europa. Dagegen können wir uns nicht stemmen, ohne Nachteil für das Land und seine Wirtschaft. In einem solchen Europa wird sich die tüchtige Arbeitskraft den Arbeitsplatz suchen, der ihr am besten entspricht und sehr empfindlich auf jede Missachtung der Menschenwürde und Praktiken des Frühkapitalismus reagieren. Die beste Politik wird immer die sein, in jedem Menschen den Bruder zu sehen und seine menschliche Würde zu achten. Nur so werden wir uns das Vertrauen und die Freundschaft des Auslandes erhalten und uns des Segens Gottes würdig erweisen.Es ist sehr zu begrüssen, dass jetzt für junge Liechtensteiner die Möglichkeiten, sich zu bilden, vervollkommnet und verbreitert werden, damit sie in immer grösserer Anzahl neben den ausländischen Fachkräften in der Wirtschaft tätig sein können. Es sind jetzt die Grundlagen dafür gelegt worden. In diesem Zusammenhang brauche ich nur auf das Abendtechnikum in Vaduz, die Beteiligung Liechtensteins am entstehenden Technikum in Buchs und auf die teilweise Deckung der Studienkosten durch die Stipendienregelung hinzuweisen. Hier ist auch das liechtensteinische Gymnasium zu erwähnen. Mit Recht sind die Liechtensteiner glücklich und den Schulbrüdern dankbar, dass sie in Liechtenstein eine Schule führen. Auch der Ausbau des Volksschulwesens und der Realschulen ist richtig. So können wir hoffen, dass im Laufe der Jahre jeder Liechtensteiner die ihm entsprechende Ausbildung und Beschäftigung finden wird.Bevor ich schliesse, möchte ich noch auf eine Frage hinweisen. Es ist eine Folge der Ausbildung der sogenannten modernen Industriegesellschaft und der Steigerung der Lebenserwartung, dass alte Menschen, die früher von ihren Verwandten aufgenommen waren, heute öfter andere Möglichkeiten der Unterkunft und der Pflege benötigen. Wir werden uns in Liechtenstein in der nächstenZeit mit diesem Problem befassen müssen. So würden wir in erfreulicherweise unser gut ausgebautes Sozial- und Fürsorgewesen erweitern.Für Ihre Arbeit, meine Herren Abgeordneten, wünsche ich Ihnen den Segen Gottes und den Beistand des Heiligen Geistes und erkläre die Sessionsperiode 1968 des Landtages für eröffnet.
10. April 1967
Thronrede, Fürst Franz Josef II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages
am 10. April 1967
Ich habe Sie zur Eröffnung der diesjährigen Sessionsperiode des Landtages einberufen und will heute auf einige Probleme hinweisen, welche mir wichtig erscheinen.In den vergangenen Jahren hat der Landtag mehrere Gesetzeswerke beschlossen, welche sich mit den Fragen der Jugend und der Erziehung befassen. Ich erinnere an die Errichtung des Kultur- und Jugendbeirates und das Sozialhilfegesetz. Doch ist noch die Schaffung eines eigenen Jugendschutzgesetzes erforderlich, um eine Lücke zu schliessen und so im Interesse der Jugend die notwendigen legislativen Bestimmungen aufzustellen. Im Interesse der Jugend sind ebenfalls verschiedene Schul- und Ausbildungsfragen zu beraten und ist auf ein neues Schulgesetz hinzuarbeiten. Sie werden sich in diesem Zusammenhang mit dem Problem des Studiums der Liechtensteiner im Ausland zu befassen haben und tritt hiemit an Sie die Frage heran, wie Plätze in ausländischen Schulen für unsere Jugend zu sichern sind. Dieser Fragenkomplex ist von besonderem Gewicht, weil in unserem Lande eine Anzahl von Schultypen fehlen, welche die Voraussetzung sind für die fachliche Weiterbildung unserer jungen Liechtensteiner. Es ist Sache des Staates, der bildungsfreudigen Jugend weitgehend zur Seite zu stehen und ihr die Möglichkeit eines Bildungsganges zu bieten, welchen sie im Inland nicht durchlaufen kann.Eine weitere Aufgabe wird sich Ihnen auf dem Sektordersozialgesetzgebung stellen. Wohl ist in den abgelaufenen Jahren auf diesem Gebiete viel und erfolgreich gearbeitet worden, doch bleibt noch die Frage einer Versicherung gegen die Arbeitslosigkeit offen. Mag auch bei dem heutigen Stande der Vollbeschäftigung im Lande und bei der grossen Zahl der Gastarbeiter dieses Problem nicht akut sein, so glaube ich doch, dass man gerade in einer Zeit der Konjunktur Vorsorge treffen sollte für Zeiten einer Depression in der Wirtschaft Es kann natürlich der Staat nicht einfach alle Risiken einer Arbeitslosigkeit auf sich nehmen, doch sollte man einen Weg suchen, der für den Einzelnen zumindest die grössten Härten der Arbeitslosigkeit mildert.Für Ihre Arbeit wünsche ich Ihnen, meine Herren Abgeordneten, den Segen Gottes und den Beistand des Heiligen Geistes und erkläre die Sessionsperiode 1967 des Landtages für erffnet.
06. Mai 1966
Thronrede, Fürst Franz Josef II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages
am 6. Mai 1966
Die Eröffnung der neuen Legislaturperiode des Landtages ist mir Anlass, über einige wichtige Fragen zu sprechen, mit welchen sich dieses Forum in der nächsten Zeit befassen sollte.Auf legislatorischem Gebiet besteht die Notwendigkeit, einige Lücken zu schliessen. Ich denke an das von der Verfassung vorgesehene Gesetz über die Verwaltungsorganisation. Im Interesse eines geordneten und reibungslosen Ablaufes der Verwaltungstätigkeit erscheint es mir geboten, eine entsprechende Regelung zu schaffen. Ebenso wird sich der Landtag mit der Frage der Amtshaftung des Staates zu befassen haben. In diesem Gesetz müsste genau festgelegt werden, wann und in welchem Verfahren der Staat für die Amtsführung seiner Organe gegenüber dem einzelnen Bürger haftbar gemacht würde. Ich brauche, glaube ich, nicht zu betonen, dass die Vorkommnisse nach den letzten beiden Landtagswahlen die Notwendigkeit aufzeigen, gewisse Bestimmungen unseres Wahlgesetzes zu verbessern. Es ist ein unbefriedigender Zustand, wenn nach jeder Neuwahl die Tätigkeit des Landtages durch Monate lahmgelegt wird.bergehend auf die Fragen des Staatshaushaltes wäre zu bemerken, dass einige Abänderungen des Steuergesetzes notwendig werden. Die Couponsteuer, welche Liechtenstein auf Grund des Zollvertrages mit der Schweiz einhebt, verliert ab 1967 ihre gesetzliche Grundlage. Die Neuordnung verschiedener anderer Fragen des Steuerrechtes wurde bereits vom letzten Landtag in Beratung genommen und wären jetzt diese Arbeiten abzuschliessen. Dabei sollte bei der Behandlung der Fragen des Staatshaushaltes das Prinzip als Grundsatz dienen, dass dauernden Ausgaben des Staates auch dauernde Einnahmen gegenüberstehen müssen. Ein auf sicherer und vernünftiger Basis aufgebautes Budget dient auch in der Zukunft am besten dem Wohle des liechtensteinischen Volkes, sei es in sozialer, kultureller oder wirtschaftlicher Hinsicht.Auf dem sozialen Sektor zeigt sich die Notwendigkeit, das Problem einer Arbeitslosenversicherung zu lösen. Die gegenwärtige Konjunktur sollte uns nicht verführen, dieser Frage, die irgend einmal aktuell werden kann, aus dem Wege zu gehen. Im Bereiche des sozialen Sektors verweise ich weiters auf eine Neuregelung des Krankenversicherungswesens, welches modernisiert werden müsste.Im kulturellen Sektor wird in der nächsten Zukunft ein ziemlich reiches Arbeitsprogramm betreffend Fragen der Erziehung und Ausbildung vorgelegt werden. Unser Schulgesetz bedarf dringend einer Modernisierung und das Stipendienwesen sollte weiter ausgebaut werden, um noch besser als bisher unbemittelten und minderbemittelten begabten jungen Leuten eine gründliche Fachausbildung zu ermöglichen. Aber auch in einer anderen Richtung hätte der Staat für unsere studierfreudige Jugend Vorsorge zu treffen. Da wegen der Kleinheit unseres Landes die Möglichkeit, eigene Schulen zu errichten, naturgemäss beschränkt bleibt, müsste das Land bestrebt sein, genügend Studienplätze unserer Jugend zu sichern, soweit dieselbe auf eine notwendige Ausbildung im Ausland angewiesen ist. Erfolgreiche Bemühungen in dieser Richtung wurden bereits unternommen. Ich möchte hier nochmals mit Nachdruck auf die grosse Bedeutung hinweisen, die die fachliche Ausbildung, heute noch viel mehr als früher, hat Die durchgreifende Industrialisierung unseres Landes erfordert in immer stärkerem Masse gründlich geschulte Fachkräfte, und unsere Wirtschaft wird nur dann einer weiteren sicheren Entwicklung entgegensehen, wenn sie sich auf genügend Fachkräfte unter den eigenen Bürgern stützen kann.Im wirtschaftlichen Sektor ist der Fragenkomplex der Landesplanung von grosser Bedeutung. Aber auch die sozialen, kulturellen und geistigen Belange, welche miteingeschlossen sind, darf man nicht übersehen. Regierung und Behörden haben sich bereits im abgelaufenen Jahr mit diesem Fragenkomplex befasst und sind schon umfangreiche und wertvolle Vorarbeiten vorhanden. Ich will hier auf die Dringlichkeit einer solchen Planung hinweisen. Die Landwirtschaft braucht neben der Industrie, soll sie ungestört wachsen können, einen gesicherten Entwicklungsraum. Alle Anstrengungen, unsere Landwirtschaft zu fördern, führen zu keinem Ziel, wenn wir dem Bauernstand nicht auf Generationen hinaus das notwendige Ackerland sichern. Der Boden bedeutet Lebensraum für die Landwirtschaft und ist gleichzeitig die Grundlage für jede rationelle Wirtschaft auf weite Sicht. Wie die Vorarbeiten zeigten, wird die Landesplanung auch die Voraussetzung schaffen, damit noch eine Bevölkerung von 140 000 Menschen in weitem Masse im eigenen Hause wohnen kann und nicht auf eine Wohnung in Wolkenkratzern angewiesen ist Auch die Fragen des Naturschutzes und der Gesunderhaltung der Landschaft sind in dieser Planung eingeschlossen. Unsere Heimat ist zwar klein, mit landschaftlichen Schönheiten ist sie aber reich gesegnet. Diese gilt es zu erhalten, denn sie sind ein wertvolles Erbe, für dessen Weiterbestand wir der künftigen Generation verantwortlich sind.Abschliessend sehe ich mich veranlasse noch auf die Verbindung Liechtensteins mit der Welt ausserhalb unseres Landes hinzuweisen. Trotz mancher Rückschläge drängt die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung weiter in Richtung auf einen grossräumigen Markt. Diese Entwicklung darf auch bei uns nicht übersehen oder gering geschätzt werden. Unsere Wirtschaft muss alle Fragen der Integration laufend prüfen, um in dem immer heftiger werdenden Konkurrenzkampf bestehen zu können. Durch ein glückliches Schicksal gehört unser Land zu den meistbegünstigten Staaten der Welt, indem im Lande eine wahrhaft wohlhabende Wirtschaft gut gedeiht. Angesichts dieser Privilegien haben wir aber auch die Verpflichtung, nach besten Kräften zu helfen, soweit es unsere Möglichkeiten erlauben. Unsere Anstrengungen im Rahmen der Entwicklungshilfe sollten verstärkt werden, denn das ist einer der wichtigsten Wege, unsere Solidarität im internationalen Räume zu zeigen.Ich schliesse mit dem innigen Wunsche, der Segen Gottes und der Beistand des Heiligen Geistes möge Ihre Arbeit begleiten und erkläre die Sessionsperiode 1966 des Landtages für eröffnet.
31. März 1965
Thronrede, Fürst Franz Josef II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages
am 31. März 1965
Gemäss der Artikel 48, 49 und 54 unserer Verfassung habe ich am heutigen Tage den Landtag zur Eröffnung der diesjährigen Sessionsperiode einberufen und sehe ich mich bei diesem Anlass bewogen, in einigen Worten Stellung zu nehmen zu speziellen Aufgaben und Problemen, welche sich dem Landtag in dieser Sessionsperiode stellen werden.In den vergangenen Jahren war der Landtag bemüht, durch eine stattliche Reihe von Sozialgesetzen dafür zu sorgen, dass allen unseren Bürgern die Vorteile der wirtschaftlichen Konjunktur zugute kommen, indem sie teilhaftig werden an den grossen Fortschritten, welche erst die erhöhte Lebenshaltung ermöglichen. Es geschah dies nicht nur durch die Schaffung einer weitausgreifenden Berufsausbildung, sondern auch durch das Eintreten des Staates für die wirtschaftlich Schwachen und durch die Absicherung des Bürgers vor den wirtschaftlichen Gefahren, welche Erkrankung, Unfall und das Alter bringen. Mit einigen Neuerungen in dieser Richtung werden Sie, meine Herren Abgeordneten, sich in dieser Session noch zu befassen haben. Es wird ein Regierungsentwurf dem Landtag übergeben werden, wonach jenen AHV- und IV-Rentnern, die ein gewisses Existenzminimum nicht erreichen, Ergänzungsleistungen gewährt werden sollen, und zwar so, dass diese nicht zu Lasten der AHV respektive IV gehen, sondern zu Lasten des Staates unter allfälliger Beiziehung der Gemeinden. Desgleichen soll die dem Landtag bereits vorliegende Novelle zum Steuergesetz gewisse Erleichterungen bringen, so dass die steuerlichen Abzüge für Kinder und Studierende hinaufgesetzt werden. Weiters ist bei der Regierung eine Neuregelung unseres Fürsorgewesens in Behandlung, welche möglicherweise noch in dieser Session dem Landtag unterbreitet wird.Wir können mit Stolz darauf hinweisen, dass unser Land durch seine Sozialgesetzgebung heute einen Status erreicht hat welchen verschiedene europäische Staaten noch nicht erreichten. Diese Errungenschaften dürfen uns aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es noch eine Anzahl wirtschaftlicher Probleme gibt, mit welchen wir uns auseinandersetzen müssen. Ich möchte nur kurz hinweisen auf alle jene Fragen, welche mit der immer zunehmenden Teuerung verbunden sind. Wir haben gesehen, wie gerade in der letzten Zeit einige unserer Nachbarstaaten sich veranlasst sahen, gewisse Massnahmen zu treffen, um der fortschreitenden Geldentwertung zu steuern. Ob zwar wir in Liechtenstein schon Verordnungen in dieser Richtung erlassen haben, werden wir die bestehenden gesetzlichen Vorschriften doch noch weiter auszubauen haben. Hiebei wird der Landtag umso behutsamer vorgehen müssen, weil es bekanntlich viel leichter ist, eine Konjunktur zu dämpfen, als sie anzukurbeln. In diesem Zusammenhange möchte ich hinweisen auf die Frage der in unserem Lande arbeitenden Ausländer, denn ich sehe es für richtig, wenn unser Verhältnis zu den Fremdarbeitern auf der Basis christlicher Weltauffassung gelöst wird.Es ist eine nicht auf Liechtenstein beschränkte, sondern in Mitteleuropa allgemeine Erscheinung, dass die Landwirtschaft gegenüber der Industrie und dem Gewerbe etwas ins Hintertreffen geriet. Für uns ist dieses Problem nicht neu, der Landtag hat sich schon in den vergangenen Sessionsperioden mit dieser Sorge beschäftigt/wobei von dem richtigen Grundsatz ausgegangen wurde, dass nicht die Subventionen die massgebende Hilfe für die Landwirtschaft bedeuten, sondern nur konstruktive gesetzliche Massnahmen, die die Lebensfähigkeit und die Wirtschaftlichkeit der Landwirtschaft stärken. Durch Bodenzusammenlegung hat man in den vergangenen Jahren in dieser Richtung vorgearbeitet und die Entwicklung hat gezeigt, dass dies richtig war. Die Regierung bearbeitet gegenwärtig einen Gesetzesentwurf, welcher durch die Gewährung von Anbauprämien die landwirtschaftlichen Betriebe zu einer intensiveren Getreideproduktion veranlasst Wir werden aber nicht der Frage ausweichen können, dass im Zuge einer umfassenden Landesplanung der für die Landwirtschaft notwendige Boden fixiert und für die Zukunft geschützt wird. Diese Planung sollte aber das ganze Land umfassen und neben der Abgrenzung des landwirtschaftlichen Geländes von den Bau- und Industriezonen müsste diese Planung sich auch auf die Bergwelt erstrecken und den Schutz der Schönheit der Alpen umfassen. In den Bergen wären Zonen abzugrenzen, in welchen Jede Bautätigkeit ausgeschlossen ist, andernfalls laufen wir sonst Gefahr, dass unsere Bergwelt, teils durch ungeordnete Bautätigkeit, teils durch unzulässige Bewirtschaftungsformen schwer geschädigt wird.Nachdem ich mich jetzt mit sozialen und wirtschaftlichen Fragen des Landes befasst habe, möchte ich auf ein fürs Land mir sehr wichtig scheinendes Gebiet hinweisen. Die Jugend bedeutet für jede menschliche Gemeinschaft, also auch für unser Land, die Zukunft. Die Verhältnisse in der Welt, inklusive in unserer Heimat, haben sich grundlegend verndert. Es ist für die junge Generation eine sehr schwere Aufgabe, Glaube, Sitte und Tradition in eine neue Welt einzubauen und es ist unsere Aufgabe, ihr dabei nach Möglichkeit zu helfen. Der Jugend muss die Möglichkeit gegeben werden, sich in einer ihr zusagenden Atmosphäre zu treffen. Dieser Rahmen sollte so weit reichen, dass er einerseits der Jugend die Möglichkeit zu ernsten Aussprachen und anderseits aber auch zu geselligem Beisammensein gewährt. Ich möchte hinweisen auf die Jugendheime und Klublokale in ändern Ländern.Ich wünsche dem Landtage für seine Arbeit in diesem Jahr Gottes Segen und den Beistand des Heiligen Geistes und erkläre die Sessionsperiode 1965 für eröffnet.
21. März 1964
Thronrede, Fürst Franz Josef II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages
am 21. März 1964
Die Eröffnung der neuen Sessionsperiode des Landtages scheint mir gegeben, um einige der Probleme aufzuzeigen, mit denen man sich wird befassen müssen.Die Wirtschaftspolitiker Europas sind in den letzten Jahren gezwungen worden, sich mit den durch die anhaltende Konjunktur geschaffenen neuen Verhältnissen auseinanderzusetzen. Eines der Probleme in diesem Zusammenhang ist die stets steiler ansteigende Teuerung und die damit unmittelbar verbundene Frage der Geldentwertung. Wenn unser Land auch klein ist, muss es sich doch mit dem Problem der steigenden Preise auseinandersetzen und Massnahmen auf diesem Gebiete ergreifen. Es erscheint mir dies im Interesse der Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit unserer Wirtschaft dringend geboten. Eine andere Gefahr der steigenden Preise und der Geldentwertung sehe ich in der Lähmung des Sparwillens unseres Volkes, eine Gefahr, der begegnet werden sollte. Nur dann, wenn der einzelne Bürger die Überzeugung hat, dass der Staat alles vorkehrt, um eine Entwertung des Geldes zu verhindern, sieht sich der Bürger veranlasst zu sparen. Nun scheint mir gerade heute die Spartätigkeit und die Eigentumsbildung in besonderem Masse wichtig, sind doch durch die Umgestaltung unserer Wirtschaft in den vergangenen Jahren zahlreiche Liechtensteiner aus der Landwirtschaft in die Industrie abgewandert, und es ist zu befürchten, dass viele Familien in ein oder zwei Generationen der Proletarisierung anheimfallen. Gerade diesen Liechtensteinern sollte eine neue Vermögensbildung ermöglicht werden, denn nur so können wir ihnen auch in ihrem neuen Lebens- und Berufskreis Sicherheit der Existenz und damit die der menschlichen Natur zukommende Würde und Freiheit bewahren. Nur ein Bürger, welcher sich frei und unabhängig fühlt, wird die richtige und enge Verbindung zur Heimat finden. Die grosse Bedeutung der Eigentumsbildung wird noch durch die Möglichkeit erhöht, den einzelnen Bürger zu bewegen, sein Einkommen nicht laufend zu verbrauchen und damit alle Sorge um sein Wohlergehen und um seine Zukunft dem Staate zu überbinden. Primär ist der Einzelne berufen und verpflichtet für seine Zukunft und sein Alter vorzusorgen, und erst sekundär hat die Öffentlichkeit hier helfend einzugreifen.In das Gebiet der mit der Konjunktur zusammenhängenden Wirtschaftsfragen gehört zum Teil auch das Problem der Abzahlungsgeschäfte. In einer von der Regierung jüngst erlassenen Verordnung wurde diese Frage bereits angeschnitten, und es wird dem Landtag demnächst ein entsprechender Antrag der Regierung für eine generelle Regelung vorgelegt. Diese in einem bestimmten Rahmen vorgesehene Einschränkung der Abzahlungsgeschäfte wird sicher beim Volke ebenfalls die Neigung zum Sparen stärken.Wenn ich hier Fragen des Fürsorgerechtes und der Fürsorgepflicht erwähne, so möchte ich es nicht unterlassen, darauf hinzuweisen, dass dabei gleichzeitig gewisse Reformen notwendig werden. So wird man zum Beispiel daran denken müssen, die Unterhaltungspflicht der Heimatgemeinden wenigstens teilweise auf die Wohnsitzgemeinden zu übertragen, denn es ist nur recht und billig, dass jene Gemeinden gegenüber dem bedürftigen Landesbürger fürsorgepflichtig wird, welche auch dessen Steuern bekam.Auf andere Gebiete der Gesetzgebung übergehend, weise ich darauf hin, dass im Zusammenhang mit dem Ende des letzten Jahres beschlossenen Verfassungsgesetz ein Gesetz betreffend die Amtshaftung erforderlich wäre. Ein diesbezüglicher Gesetzesvorschlag der Regierung wird im Laufe des Jahres dem Landtag unterbreitet werden. Im Prinzip ist diese Frage bereits in der Verfassungsnovelle vom 28. Dezember 1963 anerkannt und braucht zu ihrer Regelung nun das Ausführungsgesetz.Da mir die Belange der Jugend stets sehr am Herzen liegen, so möchte ich nicht meine Rede schliessen, ohne zu erwähnen, dass vermehrte Massnahmen zur Förderung unserer Jugend zu begrüssen wären. Wenn auch schon manches auf diesem Gebiete durchgeführt wurde, so scheint mir doch weitere Vorsorge nützlich.Ich wünsche nun Ihnen, meine Herren Abgeordneten, für Ihre Tätigkeit den Segen Gottes und erkläre gemäss Artikel 54 der Verfassung die diesjährige Sessionsperiode des Landtages für eröffnet.
04. April 1963
Thronrede, Fürst Franz Josef II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 4. April 1963
Meine Herren Abgeordneten! Ich habe Sie heute zur Eröffnung der neuen Sessionsperiode des Landtags einberufen und möchte nun auf einige Fragen und Probleme hinweisen, welche sich dem Landtag stellen werden.
Wenn wir heute die politische und wirtschaftliche Situation Liechtensteins und seine für die nächste Zeit gegebenen Entwicklungsmöglichkeiten überdenken, so haben wir vor allem die Lage unseres Landes in Bezug auf die europäischen Einigungsbestrebungen zu betrachten. Das Streben einer Reihe europäischer Länder auf eine immer engere wirtschaftliche und politische Verbindung geht unaufhaltsam vorwärts, und wir haben daher schon jetzt jene Massnahmen zu beraten und vorzubereiten, die notwendig sein werden, um gegenüber dem sich bildenden grossen Wirtschaftsraume bestehen zu können.
Der Haushalt unseres Staates befindet sich seit Jahren in einem erfreulicherweise soliden und ausgeglichenen Zustand. Wir müssen aber bereits heute trachten, die Einnahmenseite des Staatshaushaltes so auszurichten, dass wir auch bei Bestehen eines grossen europäischen Wirtschaftsraumes mit diesen Einnahmen rechnen können. Wenn wir vorausblickend planen wollen, so ist darauf zu sehen, dass sich die Staatseinnahmen nicht auf Quellen stützen, die vielleicht eines Tages nicht mehr zur Verfügung stehen.
Die Wirtschaft unseres Landes zeigt weiterhin eine Aufwärtsentwicklung in einem geradezu stürmi-schen Umfang. Hier wären alle Bemühungen darauf zu richten, dass sich unsere Wirtschaft im Hin-blick auf die kommenden Zeiten weitgehendst rationalisiert. Denn nur so haben wir die Aussicht, wirklich konkurrenzfähig zu bleiben. Wegen ihrer dynamischen Entwicklung muss sich unsere Wirt-schaft in einem sehr weitgehenden Umfang auf fremde Arbeitskräfte stützen. Ich sehe hierin eine gewisse Gefahr für die Zukunft, denn es können Umstände eintreten, dass diese fremden Arbeits-kräfte eines Tages unserer Wirtschaft nicht mehr im notwendigen Masse zur Verfügung stehen.
Als eine der nächsten Aufgaben wird sich wohl die Neufassung des Gewerbegesetzes stellen. Bei der Behandlung dieser Frage wird man trachten müssen, dass das Gesetz sowohl den gesamten Interessen des Gewerbes und des Staates als auch dem Prinzip der wirtschaftlichen Freiheit Rechnung trägt.
In dieser Sessionsperiode wird auch das Problem einer Revision des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung zu behandeln sein. Die fortschreitende Teuerung veranlasst eine Novellierung dieses Gesetzes, doch muss gleichzeitig darauf Bedacht genommen werden, dass sich diese Revision im Rahmen des sowohl versicherungstechnisch, als auch wirtschaftlich Tragbaren hält.
Abschliessend möchte ich noch auf ein Problem weisen, das mir für die Jugend unseres Landes wichtig zu sein scheint. Die immer mehr ansteigenden Bodenpreise machen es den jungen Bürgern unseres Landes, die einen eigenen Haushalt gründen wollen, schwer oder sogar manchmal unmög-lich, den für den Bau eines Eigenheimes notwendigen Grund zu erwerben. Man wird sich die Frage überlegen müssen, ob nicht die einzelnen Gemeinden bestimmte Grundflächen, solange deren Preise noch nicht zu hoch sind, ankaufen sollten, um diese später dann Gemeindebürgern, die einen Hausstand gründen, zu einem tragbaren Preis weiterzugeben. Es wäre daran zu denken, dass vielleicht das Land jenen Gemeinden, die für solche Ankäufe die notwendigen Mittel nicht besitzen, durch Darlehen an die Hand geht. Diese Darlehen könnten dann nach dem Weiterverkauf der Böden verrechnet werden.
Nun wünsche ich Ihnen, meine Herren Abgeordneten, für Ihre verantwortungsvolle Arbeit den Segen Gottes und erkläre die diesjährige Sessionsperiode des Landtages gemäss Artikel 54 der Verfassung für eröffnet.
27. Juni 1962
Thronrede, Fürst Franz Josef II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages
am 27. Juni 1962
Anlässlich der Eröffnung der Legislaturperiode des neugewählten Landtages will ich als Thema meiner Ansprache einige Fragen und Aufgabenbereiche nennen, die ich als wichtig betrachte und mit denen wir uns werden befassen müssen.Bevor ich die einzelnen Abschnitte meiner Rede näher erörtere, möchte ich betonen, dass die erste Voraussetzung, um Ihrer Arbeit den gewünschten Erfolg zu sichern, in einer aufrichtigen und verständnisvollen Zusammenarbeit im Interesse unseres Landes liegt Dieses Interesse betrachten Sie ja alle als Ihr Ziel und über die Wege, dorthin zu gelangen, wird bestimmt ein Einverständnis gefunden werden. Diese Eintracht ist gerade jetzt besonders notwendig in Ansehung der Bedeutung einzelner Fragen und Aufgabenbereiche für unser Land.Zum Unterschied von früher wird in den kommenden Jahren das Verhältnis Liechtensteins zur Aussenwelt an Bedeutung stark zunehmen. Schon in den letzten Jahren haben sich Landtag und Regierung mit den Fragen der europäischen Integration befassen müssen und unser Land konnte sich, dank der zwischen uns und der Schweizerischen Eidgenossenschaft bestehenden Verträge, unter Zustimmung aller Partner der EFTA dieser Letzteren anschliessen. Im Zuge der Weiterentwicklung der EWG haben nun die Partner der EFTA Schritte unternommen, um in einer, den speziellen Voraussetzungen der einzelnen Staaten angemessenen Form mit der EWG arbeiten zu können. Dieser ganze hiemit verbundene Fragenkomplex berührt unser Land in hohem Masse und es kann dieses Problem nicht ernst genug genommen werden. Aber wir stehen mit diesen Sorgen nicht allein. Bald sind es 30 Jahre, dass wir mit der Schweiz eine Zoll- und Wirtschaftsunion geschlossen haben. In dieser Zeit ist der Vertrag, dank des Verständnisses der Schweiz und der Freundschaft beider Länder, lebendige Wirklichkeit geworden. Unsere beiden Staaten haben für Europa den Beweis geliefert, dass ein enger wirtschaftlicher Zusammenschluss die Wahrung und Achtung der Souveränität sowie des ungestörten politischen Eigenlebens des schwächeren Partners nicht ausschliesst. Dies gibt uns Mut und Zuversicht für die künftige Entwicklung und ich bin überzeugt, dass wir in enger Verbundenheit mit der Schweiz zu einer befriedigenden Lösung kommen werden.Auf dem Gebiete der Innenpolitik sehe ich die Notwendigkeit, einen erhöhten Schutz unserer Verfassung im Gesetze zu verankern. Die Erfahrung hat gezeigt, dass auf diesem Gebiet eine Gesetzeslücke besteht, die eine effektive Gefährdung unseres Staatsgrundgesetzes bedeutet. Es muss vorgesorgt werden, dass die Verfassung nur aus besonders gewichtigen Gründen und nach eingehender Überlegung abgeändert werden kann. So wie bei einer Änderung der Verfassung durch den Landtag eine qualifizierte Mehrheit bereits gefordert wird, wäre eine ähnliche Bestimmung für eine durch Volksinitiative angestrebte Verfassungsänderung zu erlassen. Denn es ist sinnwidrig, wenn im Wege des Referendums, welches nur eine relative Mehrheit erfordert, Bestimmungen der Verfassung abgeändert werden können. Es wäre sonst, wie in der Vergangenheit, möglich, dass ein Referendum, welches für die Lösung zweitrangiger Fragen gestartet wurde, nebenbei auch eine Verfassungsänderung einschliesst.Die industrielle Entwicklung unseres Landes hat in den letzten Jahren eine ungewöhnliche Aufwärtsentwicklung genommen. Der Export unserer Industrieprodukte hat einen Umfang erreicht, den man sich vor wenigen Jahren noch nicht vorstellen konnte. In diesem Zusammenhang muss ich aber mit Bedauern feststellen, dass die Landwirtschaft unserer Heimat, die durch Jahrhunderte das Rückgrat der Wirtschaft bildete, immer mehr einem Schrumpfungsprozess unterliegt. Trotz aller industrieller Prosperität unserer Wirtschaft dürfen wir nicht vergessen, dass eine gesunde Landwirtschaft für die Zukunft unseres Landes auch weiterhin von grosser Bedeutung ist. Es wird Aufgabe der Regierung und des Landtages sein, durch gesetzliche Massnahmen die Zukunft unserer Landwirtschaft zu sichern. Die Gesundung der Landwirtschaft wird nicht durch eine uferlose Subventionswirtschaft möglich sein, die sich weder unser Land leisten kann, noch die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung in Europa zulassen wird, sondern durch konstruktive Massnahmen. Die Programme der beiden Parteien, die im Landtag vertreten sind, decken sich ja zu einem Grossteil und es sollte nicht zu schwer sein, dieses Postulat einer vernünftigen Lösung zuzuführen.Auf sozialem Gebiet ist durch die Arbeit des Landtages in den letzten Jahren ein grosser Schritt nach vorwärts getan worden und es scheint mir auf diesem Gebiet das für unser Land Wünschenswerte und Tragbare erreicht zu sein. Denn die Höhe der sozialen Aufwendungen darf nie so weit gehen, dass dadurch die Konkurrenzfähigkeit unserer Industrie gefährdet wird. Der Landtag müsste aber darüber wachen, dass die Leistungen der Sozialversicherung dem immer weiter sinkenden Geldwert angepasst werden. Gleichzeitig sollte man die Tatsache nicht aus dem Auge verlieren, dass in der heutigen Zeit der Konjunktur ein Fonds angelegt wird, der uns einmal helfen könnte, Zeiten wirtschaftlicher Krisen leichter zu überbrücken. Bei der Ausgabenpolitik des Staates besteht die Notwendigkeit, Reserven anzulegen.In kurzen Worten soll noch hingewiesen werden auf verschiedene Aufgaben, die der letzte Landtag verhindert war, einer Lösung zuzuführen. Es wäre hiebei an ein schon auf mehrere Jahre zurückgehendes Postulat, nämlich die Gebührenordnung zu denken, welche den veränderten Erfordernissen unserer Wirtschaft entsprechend einheitlich aufgebaut werden sollte. Ebenso harrt der Gesetzesentwurf über die nichtkatholischen Religionsgesellschaften der Fertigstellung; nachdem die Vorarbeiten in den Kommissionen die Frage für eine Lösung reif gemacht haben. Weiters hat sich auf dem Gebiet des Schulwesens in unserem Lande in den vergangenen 33 Jahren so viel geändert, dass eine Neufassung des Gesetzes unter grundsätzlicher Beibehaltung der bestehenden Ordnung angezeigt wäre.Ein reich gefülltes Mass von Arbeit und Problemen, von denen nur einige hier aufgezeigt wurden, harren der Lösung. Gehen Sie, meine Herren Abgeordneten, an diese Arbeit heran im Vertrauen auf die Hilfe des Hl. Geistes, und es wird Ihnen der Segen Gottes nicht fehlen.Ich erkläre hiemit die Legislaturperiode des Landtages für eröffnet und wünsche Gottes Schutz und Segen für Ihre Arbeit.
13. April 1961
Thronrede, Fürst Franz Josef II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages
am 13. April 1961
Den Anlass der Eröffnung der neuen Sessionsperiode des Landtages möchte ich benützen, um einige Worte an Sie zu richten.In den vergangenen Jahren hat der Landtag eine ganze Reihe von Gesetzeswerken verabschiedet, die der sozialen Besserstellung des Volkes dienen sollen. In erster Linie denke ich hieran das neue Steuergesetz und die Gesetze betreffend die AHV die Invalidenversicherung, die allgemeinen Kinderzulagen, die Finanzierung der Eigenheime sowie an das Gesetz, das die Stipendienordnung neu regelt Wir verdanken den obgenannten Gesetzen sowie der Angleichung des liechtensteinischen Lohnniveaus an das der Schweiz, dass der soziale Status unseres Volkes der jetzigen Zeit entspricht. Man wird auch in Zukunft die soziale Entwicklung im Auge behalten müssen, doch erscheinen mir neue gesetzliche Massnahmen bis auf weiteres nicht erforderlich. Wir legen ja allen Wert darauf, dass die Eigenentwicklung des Individuums erhalten bleibt und diese Möglichkeit nicht durch ein Übermass von sozialen Vorschriften verbaut wird. Diese Eigenentwicklung bedeutet, die Verantwortung des Einzelnen für seine Existenz zu arbeiten und für seine Familie zu sorgen. Die Sozialgesetzgebung soll daher nur soweit gehen, dass der Einzelne vor Gefahren oder unabwendbaren Ereignissen geschützt wird. Dafür spricht auch noch eine andere Erwägung. Unsere Industrie ist darauf angewiesen, den weitaus überwiegenden Teil ihrer Erzeugnisse auszuführen. Um so mehr muss deshalb darauf gesehen werden, dass die Industrieprodukte nicht durch eine übertriebene und ungerechtfertigte Sozialgesetzgebung zu teuer werden und so im internationalen Konkurrenzkampf ins Hintertreffen geraten.Es ist begrüssenswert, dass man bei dem in unserem Lande herrschenden Wohlstand auch daran denkt, beizutragen an das grosse Werk der Hilfeleistung an die sozial unterentwickelten Völker. So hat der Landtag im vergangenen Jahre einen Betrag von hunderttausend Schweizerfranken der Universität Fribourg zur Verfügung gestellt, um Studenten aus unterentwickelten Ländern das Studium zu ermöglichen. Im Budget des laufenden Jahres haben wir einen Betrag von fünfzigtausend Schweizerfranken vorgesehen als Beihilfe für eine Missionsschule in Angola. Das Volk von Liechtenstein soll daran denken, dass Gott demjenigen hundertfachen Lohn verspricht, der dem Bedürftigen hilft.Ich möchte abschliessend noch auf einige Aufgaben der Gesetzesgebung hinweisen, deren Bearbeitung bald durchzuführen wäre. Unsere Konkursordnung und das Gebührengesetz stammen aus dem Jahre 1809 und entsprechen trotz wiederholter Novellen in keiner Weise mehr den heutigen Erfordernissen. Das Feuerpolizeigesetz und die Feuerlöschordnung sind fast 100 Jahre alt und ebenfalls nicht mehr zeitgemäss. Verschiedene Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches entsprechen auch nicht mehr und wären durch Gesetze, die den Forderungen der heutigen Welt angepasst sind, zu ersetzen. Es ist schliesslich auch noch hinzuweisen auf die neue Geschäftsordnung für den Landtag, deren Schaffung ich für wertvoll und begrüssenswert halte.Wir hoffen, dass Gott auch in diesem Jahre unsere Arbeit für das Land segnet, wofür wir eben in der Heiligen-Geist-Messe gebetet haben.Ich erkläre somit die diesjährige Sessionsperiode des Landtages gemäss Artikel 54 der Verfassung für eröffnet.
13. April 1961
Thronrede, Fürst Franz Josef II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages
am 13. April 1961
Den Anlass der Eröffnung der neuen Sessionsperiode des Landtages möchte ich benützen, um einige Worte an Sie zu richten.In den vergangenen Jahren hat der Landtag eine ganze Reihe von Gesetzeswerken verabschiedet, die der sozialen Besserstellung des Volkes dienen sollen. In erster Linie denke ich hieran das neue Steuergesetz und die Gesetze betreffend die AHV die Invalidenversicherung, die allgemeinen Kinderzulagen, die Finanzierung der Eigenheime sowie an das Gesetz, das die Stipendienordnung neu regelt Wir verdanken den obgenannten Gesetzen sowie der Angleichung des liechtensteinischen Lohnniveaus an das der Schweiz, dass der soziale Status unseres Volkes der jetzigen Zeit entspricht. Man wird auch in Zukunft die soziale Entwicklung im Auge behalten müssen, doch erscheinen mir neue gesetzliche Massnahmen bis auf weiteres nicht erforderlich. Wir legen ja allen Wert darauf, dass die Eigenentwicklung des Individuums erhalten bleibt und diese Möglichkeit nicht durch ein Übermass von sozialen Vorschriften verbaut wird. Diese Eigenentwicklung bedeutet, die Verantwortung des Einzelnen für seine Existenz zu arbeiten und für seine Familie zu sorgen. Die Sozialgesetzgebung soll daher nur soweit gehen, dass der Einzelne vor Gefahren oder unabwendbaren Ereignissen geschützt wird. Dafür spricht auch noch eine andere Erwägung. Unsere Industrie ist darauf angewiesen, den weitaus überwiegenden Teil ihrer Erzeugnisse auszuführen. Um so mehr muss deshalb darauf gesehen werden, dass die Industrieprodukte nicht durch eine übertriebene und ungerechtfertigte Sozialgesetzgebung zu teuer werden und so im internationalen Konkurrenzkampf ins Hintertreffen geraten.Es ist begrüssenswert, dass man bei dem in unserem Lande herrschenden Wohlstand auch daran denkt, beizutragen an das grosse Werk der Hilfeleistung an die sozial unterentwickelten Völker. So hat der Landtag im vergangenen Jahre einen Betrag von hunderttausend Schweizerfranken der Universität Fribourg zur Verfügung gestellt, um Studenten aus unterentwickelten Ländern das Studium zu ermöglichen. Im Budget des laufenden Jahres haben wir einen Betrag von fünfzigtausend Schweizerfranken vorgesehen als Beihilfe für eine Missionsschule in Angola. Das Volk von Liechtenstein soll daran denken, dass Gott demjenigen hundertfachen Lohn verspricht, der dem Bedürftigen hilft.Ich möchte abschliessend noch auf einige Aufgaben der Gesetzesgebung hinweisen, deren Bearbeitung bald durchzuführen wäre. Unsere Konkursordnung und das Gebührengesetz stammen aus dem Jahre 1809 und entsprechen trotz wiederholter Novellen in keiner Weise mehr den heutigen Erfordernissen. Das Feuerpolizeigesetz und die Feuerlöschordnung sind fast 100 Jahre alt und ebenfalls nicht mehr zeitgemäss. Verschiedene Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches entsprechen auch nicht mehr und wären durch Gesetze, die den Forderungen der heutigen Welt angepasst sind, zu ersetzen. Es ist schliesslich auch noch hinzuweisen auf die neue Geschäftsordnung für den Landtag, deren Schaffung ich für wertvoll und begrüssenswert halte.Wir hoffen, dass Gott auch in diesem Jahre unsere Arbeit für das Land segnet, wofür wir eben in der Heiligen-Geist-Messe gebetet haben.Ich erkläre somit die diesjährige Sessionsperiode des Landtages gemäss Artikel 54 der Verfassung für eröffnet.
28. März 1960
Thronrede, Fürst Franz Josef II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages
am 28. März 1960
Anlässlich der Eröffnung der diesjährigen Session des Landtages möchte ich über einige wichtige Probleme und Aufgaben zu Ihnen sprechen, mit welchem Sie sich in der nächsten Zeit befassen müssen.Im abgelaufenen Jahr hat der Landtag durch die Beschlussfassung betreffend das Invalidengesetz und die Erhöhung der AHV-Renten wichtige soziale Fragen einer Lösung zugeführt. Hiemit sind soziale Probleme, die unser Land bewegten, positiv behandelt worden und die Sozialgesetzgebung hat jenen Stand erreicht, den unser Land benötigtDagegen wird es notwendig sein, durch die Novellierung der Steuergesetzgebung Liechtensteins auch in Steuerfragen jenen Status sozialer Gerechtigkeit zu geben, der den heutigen Zeiten angepasst ist. Die Vorarbeiten hiezu sind soweit gediehen, dass es dem Landtag möglich sein dürfte, diese schon durch mehrere Jahre sich hinziehende Angelegenheit in der jetzigen Session zu erledigen.Einer der ersten Traktandenpunkte, die Ihnen, meine Herren Abgeordneten, zur Beschlussfassung vorgelegt werden wird, ist die Ratifizierung des Einbezuges Liechtensteins in die kleine Freihandelszone. Durch diesen Schritt beginnt für die Wirtschaft Liechtensteins ein neuer Zeitabschnitt. Durch bald vier Jahrzehnte war die Entwicklung unserer Wirtschaft gekennzeichnet durch die Verträge, welche wir mit der Schweizer Eidgenossenschaft abgeschlossen haben. Diese Wirtschaftsunion hat sich für Liechtenstein in einer ausgesprochen glücklichen Form ausgewirkt und ihr Bestehen, das sich zu einem Verhältnis enger Freundschaft entwickelte, erfüllt uns Liechtensteiner stets mit Dankbarkeit. Durch den Beitritt Liechtensteins zur EFTA werden unsere engen Beziehungen zur Schweizer Eidgenossenschaft nicht gelockert, und ich möchte der Hoffnung Ausdruck geben, dass sich unsere Wirtschaft auch im Rahmen der neuen, grösseren Wirtschaftsgemeinschaft in gleicher Weise weiterentwickelt wie bisher.Weitere wichtige Aufgaben des Landtages auf wirtschaftlichem Gebiete sehe ich vor allem in der Schaffung eines Bankengesetzes und eines Gesetzes über die Investmentfonds. Die Kleinheit unseres Landes veranlasst uns, der Frage der Neugründung von Bankinstituten ein besonderes Augenmerk zuzuwenden und der Landtag wird der Regierung alle Mittel in die Hand geben müssen, damit diese bei jedem Antrag auf Neugründung einer Bank die Möglichkeit hat, sowohl die Solidität der Antragsteller als auch die Frage, ob diese Gründung für die Wirtschaft unseres Landes notwendig ist, zu prüfen. Was anderseits die Investmentfonds betrifft, so bringt es die Struktur dieser, in den letzten Jahren immer mehrzunehmenden Anlageform mit sich, dass der Staat im Interesse des soliden Rufes unseres Wirtschaftslebens solche Gründungen genau unter Kontrolle halten muss.Neben diesem, die Wirtschaft unseres Landes berührenden Problem werden Sie sich mit der Schaffung eines neuen Staatsbürgerschaftsgesetzes zu befassen haben. Die Gefahr einer Überfremdung unseres Landes drängt zur Lösung. Es wird zu untersuchen sein, ob man nicht Ausländer, die durch lange Zeit, oft schon durch mehrere Generationen, hier ansässig sind, die Einbürgerung erleichtern kann. Diese Ausländer haben meist hier bei uns tatsächlich eine neue Heimat gefunden, denken und fühlen als Liechtensteiner, in vielen Fällen haben Liechtensteinerinnen in solche Familien hineingeheiratet, und es sollte doch möglich sein, diesen Personenkreis, der der Gesinnung nach schon längst zu uns gehört, nun auch rechtlich in unseren Staatsverband aufzunehmen. Erste Voraussetzung wird natürlich immer sein, in jedem einzelnen Falle die Frage der Würdigkeit einer genauen Prüfung zu unterziehen. Auch für Kinder aus einer Ehe eines Ausländers mit einer Liechtensteinerin, die im Lande geboren und aufgewachsen sind, wären neue Regelungen zu suchen.Mit dem Wunsche, dass Gottes Segen Ihre Arbeit auch in diesem Jahre begleiten möge, erkläre ich die neue Sessionsperiode gemäss Artikel 54 der Verfassung für eröffnet
18. März 1959
Thronrede, Fürst Franz Josef II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages
am 18. März 1959
Gemäss den Bestimmungen unserer Verfassung habe ich den Landtag heute zur Eröffnung der diesjährigen Legislaturperiode einberufen und werde zu diesem Anlasse in einigen Worten über spezielle Aufgaben und Probleme sprechen, die sich dem Landtag in dieser Sessionsperiode stellen dürften.Ich denke dabei vor allem an das Gesetz über die Invalidenversicherung, das dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird. Wir wollen zwar in Liechtenstein nicht jenen übertriebenen Typus des Wohlfahrtsstaates entwickeln, der den Individualismus und schliesslich auch die Freiheit beschränkt/ doch werden wir durch gesetzliche Massnahmen Vorsorge treffen, um den Körperbehinderten wenigstens auf materielle Weise in ihrem Unglück zu helfen. Es ist dies unsere Pflicht als Christen. Zu den Sozialgesetzen/ die in näherer Zeit zur Behandlung kommen werden, gehört auch die Revision der Alters- und Hinterbliebenenversicherung. Der Landtag wird sich dabei vor allem mit der Frage zu befassen haben, bis zu welcher Höhe im Rahmen des Möglichen die auszuzahlenden Renten hinaufgesetzt werden können, eine Angelegenheit, an der grosse Kreise unserer Bevölkerung lebhaft interessiert sind.Eine weitere Angelegenheit, die in die Zuständigkeit des Landtages fällt, betrifft die rechtliche Stellung nicht katholischer Religionsbekenntnisse in unserem Lande. Im Artikel 37 unserer Verfassung ist die römisch-katholische Kirche als Landeskirche erklärt, doch wird gleichzeitig den Landesbürgern und auch den hier wohnenden Ausländern die Bekenntnisfreiheit garantiert. Da in der letzten Zeit infolge des Zuzuges zahlreicher Ausländer die Gruppe andersgläubiger Christen sich in unserem Lande vergrösserte, so besteht von dieser Seite der begreifliche Wunsch, eine finanziell und rechtlich gesicherte Grundlage zu haben, um ihr Bekenntnis leichter ausüben zu können. Infolgedessen werden finanzielle, pädagogische und standesamtliche Fragen abzuklären sein.In dieser Sessionsperiode wird auch die viel besprochene Abänderung unseres Steuerrechtes den Landtag beschäftigen. Da die Zeit für eine den wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten entsprechende Neufassung des Gesetzes offensichtlich noch nicht da ist, so sollte eine Novellierung wenigstens die steuerliche Besserstellung der wirtschaftlich schwachen Kreise und eine entsprechende steuerliche Entlastung der Familien bringen. Der Ausfall an Steuer müsste dann durch eine gewisse Mehrbelastung der finanziell Stärkeren hereingebracht werden.Im Rahmen des im vergangenen Jahre beschlossenen Jugendschutzgesetzes wird sich die Notwendigkeit ergeben, einen Fachjuristen bei der Regierung anzustellen, der den im genannten Gesetze umschriebenen Aufgabenkreis zu bearbeiten hat Es wird hiebei im Zusammenhang mit der bereits angelaufenen Verwaltungsreform die Frage abzuklären sein, inwieweit dieser Jurist gleichzeitig für die allgemeinen juristischen Fragen der Landesverwaltung herangezogen werden kann.Bevor ich meine Ansprache schliesse, möchte ich hinweisen auf die grossen Umgruppierungen, die Jetzt in den gegenseitigen wirtschaftlichen Beziehungen der europäischen Staaten vor sich gehen. Die europäische Wirtschaftsgemeinschaft der sechs Staaten ist bereits in Kraft getreten. Es gibt weite Kreise in Europa, die nicht nur eine enge wirtschaftliche, sondern auch eine engere politische Bindung und Zusammenarbeit aller europäischen Staaten anstreben. Unser Land hat auf der Basis von Staatsverträgen eine wirtschaftliche Union mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft abgeschlossen, die sich - wie wir alle wissen - für die Wirtschaft unseres Landes in ausgesprochen positiver Form auswirkt. Die berechtigten Interessen Liechtensteins wurden in den fast vier Jahrzehnten des Bestehens unserer Wirtschaftsunion von der um so viel stärkeren Schweiz immer in der loyalsten Form berücksichtigt Falls die Entwicklung zur Zusammenarbeit der europäischen Staaten weitergeht wird der Entschluss Liechtensteins, welchem der neuen Wirtschaftsräume es sich anschliesst, zweifellos unter Berücksichtigung der so fruchtbaren Verbindung mit der Schweiz getroffen werden. Es wird aber Sache der Staatsführung sein, darauf zu achten, dass Liechtenstein in diesen neuen Gruppierungen den ihm zukommenden Platz als souveräner Staat einnehmen kann.Ich wünsche dem Landtag für die neue Sessionsperiode Gottes Segen und den Beistand des Heiligen Geistes und erkläre die diesjährige Legislaturperiode für eröffnet.
31. März 1958
Thronrede, Fürst Franz Josef II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages
am 31. März 1958
Die Eröffnung der Sessionsperiode des neugewählten Landtages ist der gegebene Anlass, um sich an einige für unser Land wichtige Fragen zu erinnern.Das Leben geht immer weiter und findet daher eine Weiterentwicklung aller gesellschaftlichen - seien es soziale oder wirtschaftliche - Probleme statt. Der Staat muss sich dessen bewusst bleiben und seine Gesetzgebung in gewissen Belangen immer wieder nach Ablauf einer Anzahl von Jahren diesen Gegebenheiten anpassen. Wenn das übersehen wird, können sowohl die Interessen des Einzelnen als auch die der Allgemeinheit Schaden leiden. Es trifft auch für diesen Fall das Sprichwort zu: Wer rastet, der rostet. Das Volk von Liechtenstein mit seinem gesunden Sinn für das Reale ist sich dessen im allgemeinen bewusst. Aus diesem Grunde haben auch die politischen Parteien es für notwendig gehalten, in ihr Wahlprogramm die wichtigen, einer Lösung harrenden Fragen aufzunehmen. Diese Einstellung der Öffentlichkeit verleiht wohl die sichere Hoffnung, dass die zu lösenden wichtigen Aufgaben in den nächsten Jahren sachlich und ernsthaft behandelt werden und dann eine für die Allgemeinheit befriedigende Erledigung finden. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn unberechtigte Interessen - sowohl parteipolitische als auch Einzel- oder Gruppeninteressen - bei der Behandlung der betreffenden Gesetze zurückgedrängt werden.Als wichtige Fragen, deren Lösung in den nächsten Jahren erfolgen muss, möchte ich zwei Probleme hervorheben.Seit einigen Jahren bildet die moderne Gestaltung des Steuergesetzes einen Streitpunkt der verschiedensten Gruppen- und Einzelinteressen, die zwar nach aussen mit lauter Stimme das Interesse der Allgemeinheit proklamieren, in Wirklichkeit oft aber nur an ihre eigene Interessensphäre denken. Die seit den letzten Jahrzehnten eingetretene wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung verlangt, ein Steuergesetz, das sowohl fiskalisch als auch wirtschaftlich und sozial seine Aufgabe erfüllt. Den sozialen Anforderungen entspricht das Steuergesetz, wenn die wirtschaftlich Schwächeren ja nach ihrem Einkommen und Vermögen entweder ganz befreit sind von den Steuern - wie der Einkommens- und Vermögenssteuer - oder einer geringeren Progression unterliegen. Sozialgesellschaftlich ist das Steuergesetz richtig konzipiert, wenn auch bei den Vermögenden und selbst bei den Reichsten die Progression verschieden abgestuft wird. Der Besteuerte, welcher minderjährige oder noch studierende Kinder zu erhalten hat, soll vom Gesetz günstiger behandelt werden als der Unverheiratete oder Kinderlose. Diese sozialgesellschaftlichen Richtlinien erfordern keine bedeutende Heraufsetzung der Progression in den hohen Einkommens- und Vermögensklassen/ selbst bei den Unverheirateten oder Kinderlosen. Die Hoheitsverwaltung in einem kleinen Lande wie Liechtenstein ist nämlich im Verhältnis zu grossen Ländern so einfach, dass der Geldbedarf der öffentlichen Hand pro Kopf der Bevölkerung bedeutend geringer ist. Wenn die Steuern stets nur so hoch festgesetzt werden, als es der unbedingt notwendige Geldbedarf des Staates und der Gemeinden erfordert, wird unsere Wirtschaft nicht wie in anderen Ländern durch übertriebene Steuern in ihrer gesunden Entwicklung gestört werden. Bei uns sollte auch in Zukunft das Prinzip herrschen, dass ein sozialer Ausgleich herbeigeführt wird durch die wirtschaftliche Besserstellung des Armen und nicht durch weitgehende Konfiskation des Einkommens und Vermögens der Reichen infolge unberechtigt hoher Steuern. Das Steuergesetz wird auch nur dann seine Aufgabe erfüllen, wenn es wirklich modern und klar abgefasst ist Die mit der Handhabung des Gesetzes betrauten Behörden haben nur dann die Möglichkeit, nach den tatsächlichen Vermögens- und Einkommensverhältnissen zu besteuern und nicht nach willkürlichen Annahmen.Die zweite wichtige Frage, welche einer Lösung harrt, ist der Ausbau des höheren Schulwesens in unserem Lande. Diese Frage teilt sich in zwei Probleme/ und zwar soll einerseits das Stipendienwesen neu geordnet, anderseits Vorsorge getroffen werden, dass der begabte Landesbürger die Möglichkeit hat, hier im Lande eine höhere Schule zu besuchen. Zur Frage der Studienbeihilfe ist darauf hinzuweisen, dass es dem begabten Minderbemittelten von Seiten des Staates ermöglicht wird, sich die seinem Talent und seiner Neigung angemessene Bildung zu beschaffen. Staatliche Studienbeihilfen sollen nicht nur für Mittel- und Hochschulen ausgerichtet werden, sondern auch für höhere Fachschulen aller Art. Die Behörden werden hiebei genau zu untersuchen haben, ob wirklich eine Bedürftigkeit vorliegt und auch, ob die bisherigen Leistungen des Bewerbers in der Normalschule seine besondere Eignung zum höheren Studium erweisen. Was nun das höhere Schulwesen an sich betrifft, wäre es wünschenswert, dass dem Studierenden hier im Lande jene Ausbildungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, welche ihm zum Eintritt in eine Hochschule im Auslande befähigen.Neben diesen zwei wichtigen und in gewisser Beziehung auch dringenden Aufgaben gibt es noch eine Reihe anderer, deren Behandlung in den nächsten Jahren wünschenswert ist Ich weise auf eine Invalidenversicherung als Ausbau unserer Sozialgesetzgebung sowie auf die Weiterführung und den Abschluss der Kodifizierung und Modernisierung unserer Gesetze hin.Wir haben vor kurzem in der Kirche zu Gott gebetet und wollen es auch in der Zukunft tun, auf dass Er die Arbeit des Landtages und der Behörden ebenso segne wie in den abgelaufenen Jahren.Ich erkläre hiermit die Sessionsperiode des Landtages gemäss Artikel 54 der Verfassung für eröffnet.
12. November 1957
Thronrede, Fürst Franz Josef II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages
am 12. November 1957
Die politischen Differenzen, die nach den letzten Landtagswahlen entstanden sind und in der Presse ihren Ausdruck in einer Form finden, die unser Ansehen schädigt, erfüllen mich mit Sorge.Ein Andauern dieser politischen Lage oder gar noch ihre Verschärfung können meiner Überzeugung nach schwerwiegende Folgen für unser Land haben, in dessen Interesse einzig eine loyale Zusammenarbeit der Parteien liegt Die verschiedene Auslegung der bestehenden Gesetze über das Wahlrecht und Wahlverfahren scheint mit die Ursache der gegenwärtigen Krise zu sein. Es besteht aber die Gefahr, dass bei Neuwahlen unter Geltung der bestehenden Wahlvorschriften sich ein Gleiches wiederholt Ich möchte deshalb den dringenden Wunsch äussern, dass die aus der Neuwahl vom 1. September 1957 hervorgegangenen Abgeordneten die ihnen durch die Verfassung auferlegten Pflichten getreu ihrem zu leistenden Eide und ihrer Überzeugung erfüllen. Als eine dringliche Aufgabe des neuen Landtages betrachte ich gerade die Schaffung eines klaren Wahl- und Wahlverfahrensgesetzes, das divergierenden Auslegungen keinen Raum mehr lässt So wie ich es vor einigen Tagen den Herren der beiden Parteien sagte, ist eine Auflösung des Landtages, bevor diese Voraussetzungen geschaffen sind, zwecklos und sollte daher von mir nicht erwartet werden. Es kann nicht der Sinn einer Verfassung sein, die sich demokratisch nennt, dass der Fürst aufgerufen wird zu intervenieren, weil die Vertreter des Volkes im Landtag infolge parteipolitischer Meinungsverschiedenheiten nicht zusammenarbeiten wollen. Es wäre ein Verdienst der Parteien, wenn sie sich ungesäumt der oben genannten Aufgabe zuwenden, anstatt weiter über die Auslegung eines revisionsbedürftigen Gesetzes zu streiten. Der gemeinsame Wille, die Ursache der heutigen Krise zu beseitigen, sollte auch die Krise selbst zu überwinden vermögen.Mein eindringlicher Appell an das Verantwortungsbewusstsein aller Abgeordneten geht deshalb zusammenfassend dahin,1. die Arbeit im Landtage ehestens zu beginnen;2. die Regierung neu zu bestellen;3. ein klares Wahl- und Wahlverfahrensgesetz zu schaffen und dann,4. wenn ein Bedürfnis dazu besteht, auf dem gesetzmässigen Wege Neuwahlen durchzuführen.Ich fordere Sie nachdrücklich auf, diesem meinem Wunsche nachzukommen, der ausschliesslich von der Sorge um das Wohl des Landes diktiert ist.
18. März 1957
Thronrede, Fürst Franz Josef II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages
am 18. März 1957
Nach den Bestimmungen unserer Verfassung wird unser Volk im heurigen Jahre den Landtag neu wählen. Aus diesem Grunde wird die jetzige Sessionsperiode nur kurze Zeit dauern und Sie werden die Gelegenheit haben, sich in der kommenden Session mit neuen und grösseren Problemen zu befassen. Es scheint daher angemessen, erst bei der Erffnung des neugewählten Landtages über einige für unser Land wichtige Fragen zu sprechen. Gemäss Art. 74 der Verfassung erkläre ich hiermit den Landtag für eröffnet.
20. März 1956
Thronrede, Fürst Franz Josef II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages
am 20. März 1956
Das 150-jährige Jubiläum unserer Souveränität welches in diesem Jahre gefeiert wird, veranlasst mich, die Eröffnung der neuen Sessionsperiode des Landtages zu benutzen, um über unsere Eigenstaatlichkeit einige Worte zu sprechen. Das Heilige Römische Reich deutscher Nation, dem Liechtenstein angehörte, war ein Bundesstaat, in welchem die Gliedstaaten, die seit dem westfälischen Frieden die Landeshoheit erhalten hatten, unter der Oberhoheit der deutschen Kaiserkrone standen. Der 1806 auf den Trümmern des Heiligen Römischen Reiches gegründete Rheinbund fasste alle deutschen Staaten ausser Österreich und Preussen zu einem Staatenbund zusammen, welcher von den formell mit voller Souveränität ausgestatteten Gliedstaaten gebildet wurde. Die Souveränität beinhaltet nach aussen die volle rechtliche Unabhängigkeit und nach innen die Macht des Staates, das Leben der Staatsbürger selbständig zu regeln. Für unser Volk bedeutete die Erlangung der Souveränität sowohl gegenüber der Umwelt als auch innenpolitisch eine bemerkenswerte Entwicklung gegenber dem früheren Zustand. Liechtenstein wurde gleichberechtigt mit allen anderen souveränen Staaten und formell frei von jeder überstaatlichen Bindung oder Verpflichtung. Als innenpolitische Folge der erlangten Souveränität ergab sich die Notwendigkeit des Ausbaues der Verfassung. Zur Zeit der Gründung des Rheinbundes war Liechtenstein eine absolute Monarchie, in der die Souveränität allein bei der Krone ruhte, wenn auch Institutionen, wie das Amt der Landammänner, als Garanten der persönlichen Rechte des Bürgers bestanden. Anlässlich der Gründung des Deutschen Bundes 1815 übernahmen die Gliedstaaten die Verpflichtung, eine moderne Verfassung einzuführen, in deren Folge Fürst Johann l. am 9. November 1818 die landständische Verfassung erliess. Es war dies der erste Schritt zur Schaffung einer Volksvertretung. Vierundvierzig Jahre später erliess mein Grossonkel Johannes die konstitutionelle Verfassung, welche auf dem Grundsatz der Gewaltenteilung beruhte. Träger der Souveränität waren der Landesfürst und das Volk Dasselbe Prinzip war massgebend bei der Schaffung der neuen Verfassung von 1921, welche im öffentlichen Leben unseres Landes die Entwicklung der demokratischen Grundsätze zum endgültigen Abschluss brachte. Unser Land ist wie jeder Staat die Gemeinschaft aller Bürger des Landes und man kann daher mit Fug und Recht in gewisser Beziehung Parallelen ziehen zwischen dem Leben und der Tätigkeit des Staates und des einzelnen Menschen. Wenn ein Mann bei uns grossjährig wird/ so tritt er ein in den Genuss seiner vollen Rechte. Der einzelne Mensch, im vollen Besitz seiner Rechte frei sich zu entscheiden, soll trachten, sich immer weiter emporzuarbeiten und gleichzeitig seiner Umwelt zu dienen zu deren grösserem Wohlergehen. Der Staat erlangt, sowie er souverän wird, auch die Befugnis, seine Rechte voll auszuüben. Daher hat Liechtenstein die Möglichkeit, als souveräner Staat ungehindert nach seinem Willen an der Weiterentwicklung des geistigen und körperlichen Wohles seiner Bürger zu arbeiten. Liechtenstein hat aber als souveräner Staat auch das Recht und die Pflicht, mitzuarbeiten am Wohle der Völkergemeinschaft. Wenn unser Land als kleiner Staat zu dieser Aufbauarbeit materiell wenig beitragen kann, so hat es doch die Möglichkeit und gleichzeitig auch die Pflicht, einen moralischen Beitrag hiezu durch seine positive Einstellung und Willensäusserung zu leisten. Ob unser Land diese Berufung zur Förderung des allgemeinen Wohles erfüllt, wie sie jeder Staat nach der von Gott gewollten Weltordnung hat, wird davon abhängen, wie sich der einzelne Liechtensteiner zu seinen Pflichten als Staatsbürger einstellt. Mein Wunsch zum Gedenktag der Eigenstaatlichkeit lautet dahin/dass begleitet von Gottes Segen, diese Mitarbeit des liechtensteinischen Bürgers am staatlichen Leben sich immer wirksamer gestaltet. Ich erkläre somit die diesjährige Sessionsperiode des Landtages gemäss Artikel 54 der Verfassung für eröffnet
05. April 1955
Thronrede, Fürst Franz Josef II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages
am 5. April 1955
Gemäss den Bestimmungen unserer Verfassung habe ich Sie heute zur Erffnung der diesjährigen Sessionsperiode einberufen. Diese Gelegenheit gibt mir Anlass, über eine grundsätzliche Frage zu sprechen, welche nicht nur das politische, sondern auch das wirtschaftliche und soziale Leben unseres Volkes direkt und indirekt zutiefst bewegt, nämlich über die Frage der demokratischen Staatsform. Wir haben erlebt, dass in den letzten Jahrzehnten in Europa und auf anderen Kontinenten demokratische Regierungsformen von einer totalitären Staatsform abgelöst wurden, und zwar nicht deshalb, weil das eine nach aufwärts führende Entwicklung bedeutet, sondern wegen des Versagens der betreffenden Völker oder grosser, oder politisch einflussreicher Teile dieser Völker. Eine demokratische Staatsform bedeutet, wie es das Wort Demokratie schon betont, dass die Macht beim Volk liegt, dass das Volk seine politischen Geschicke selbst leitet. Auch in einer konstitutionellen Monarchie, wie es Liechtenstein ist, bestimmt und leitet das Volk in weitestgehendem Masse die Politik Selbstregierung durch das Volk bedeutet aber auch für jeden Bürger weitestgehende politische Rechte, die wieder die persönliche, kulturelle, religiöse und wirtschaftliche Freiheit und Gleichberechtigung aller Bürger einschliessen.Wenn man als freier Mensch mit Erfolg sich selbst regieren will, so liegt darin zwangsmässig die Forderung begründet, dass man sich selbst Schranken auferlegt und Pflichten übernimmt Wirkliche Freiheit ohne Beschränkungen und Verpflichtungen, die der Mensch auf sich nimmt, gibt es nicht, denn sonst entartet die Freiheit in eine Anarchie, die zwangsläufig zur Unfreiheit und Knechtschaft führt. Jeder Bürger und Jede öffentliche private Institution hier im Lande, die sich mit Fragen des öffentlichen Interesses befasst, hat diese Bedingungen zu beachten, sei es nun der Landesfürst, der einzelne Bürger, die Gemeinden, die Behörden und Regierung, der Landtag, die politischen Parteien und wirtschaftlichen Interessenverbände. Wenn ich mich auch einfach begnügen könnte zu sagen: «Fusst Euer Urteil, Liechtensteiner, im politischen Leben auf Grund Euerer christlichen Religion und handelt und lebt im privaten und öffentlichen Leben als Christen, da Ihr dann gute Staatsbürger sein werdet», so möchte ich doch einzelne, mir besonders wichtig erscheinende Punkte betonen. Der Bürger hat die Pflicht, sich für die Fragen des staatlichen Lebens zu interessieren und soweit es seine physischen, geistigen und wirtschaftlichen Kräfte gestatten, mitzuarbeiten an dessen Gestaltung. Nicht jeder hat die Möglichkeit und Fähigkeiten, Politiker zu werden, aber jeder Bürger kann im täglichen Leben durch Wort und Tat für das eintreten, was nach seiner Ansicht richtig ist, und so mitwirken im Dienste des staatlichen Lebens. Ich brauche, glaube ich, nicht zu betonen, dass die Zeiten der Wahl oder eines Referendums Zeitabschnitte sind, in denen der Liechtensteiner mit besonderem Eifer sich seinen Bürgerpflichten widmen sollte. Der Bürger hat natürlich die Pflicht und das Recht seine Interessen zu wahren. Er soll aber nicht versuchen, unberechtigte Ansprüche und Vorteile auf Kosten des Nebenmenschen und der Allgemeinheit durchzusetzen und so den Staat zu schädigen. Soll das öffentliche Leben in der Zukunft ungestört weitergehen, so brauchen wir eine Jugend, die entschlossen ist und auch den notwendigen idealen Schwung hat, ihre Pflichten als Staatsbürger ganz zu erfüllen, wenn einmal ihre Zeit gekommen ist. Es ist ohne Zweifel eine Aufgabe des Bürgers, seine Kinder zu erziehen und vorzubereiten auf ihre Pflichten im öffentlichen Leben. Der älteren Generation stellt sich die Aufgabe, durch ihr Beispiel der Jugend zu zeigen, wie man als Staatsbürger der Allgemeinheit dienen soll. Der demokratische Staat kann nur weiterbestehen, wenn die Menschen teilnehmen am öffentlichen Leben und aktiv mitarbeiten, sonst stirbt er langsam ab. Unter allen Staatsformen fordert die Demokratie die grösste Hingabe, Interessennahme und Treue von den Bürgern. In vermehrtem Masse gelten natürlich die Bürgerpflichten gegenüber dem Staat für den Abgeordneten, denn er muss im Auftrag des Volkes das Staatsleben führen und überwachen und erscheint neben dem Staatsoberhaupt und Regierungschef als Repräsentant des Landes und Volkes im In- und Auslande. Der Abgeordnete soll seine Wahl als Auftrag betrachten, sich ständig und intensiv mit den Geschicken des Volkes und Staates zu befassen und zwar unter Hintansetzung persönlicher Gruppen- oder Parteiinteressen. Einzelinteressen dürfen nie zum Schaden der Allgemeinheit durchgesetzt werden. Der Abgeordnete möge sich bewusst sein, dass er nicht als Vertreter einer Partei, sondern des ganzen Landes und Volkes gewählt wird. Die Partei soll für den Abgeordneten eine Hilfe sein für seine Tätigkeit im Dienste der Allgemeinheit, ein Sprachrohr durch ihre Parteiversammlungen und Presse, wenn er ausserhalb des Landtages sein Wort an die Allgemeinheit richtet, und ein Beratungsorgan für ihn, wenn er wichtige Fragen des öffentlichen Lebens bearbeitet. Niemals soll die Partei sich absolute Autorität anmassen gegenüber dem Abgeordneten und ihn zwingen, gegen seine bessere Überzeugung im Landtag zu sprechen und zu handeln. Nicht ohne tieferen Grund betont schon und verpflichtet der Eid den Abgeordneten, im Landtage das Wohl des Vaterlandes ohne Nebenrücksichten nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern. Ein absolutes Parteiregiment im Landtage wäre eine Scheindemokratie und würde den einzelnen Bürger seiner politischen Rechte berauben. Die Existenz von Parteien in einer Demokratie ist bedingt durch die Form, in der die politische Willensbildung zustande kommt Die Parteien können der Allgemeinheit nützliche Dienste leisten, so lange sie sich Schranken in ihrer Tätigkeit auferlegen und nicht versuchen, auf das dem Wesen der Demokratie entsprechende freie politische Leben einen ihm wesensfremden Zwang auszuüben. Wer, wie der Abgeordnete, berufen ist das staatliche Leben zu führen und zu überwachen, wird öfters in Erfüllung seiner Aufgaben unberechtigten Wünschen und Forderungen Einzelner, von Gruppen oder seiner Partei gegenüberstehen und sie nach gewissenhafter Überlegung ablehnen müssen, um nicht das allgemeine Interessen zu verletzen. Auch kann der Bürger, der die Abgeordneten zu seinen politischen Repräsentanten und Führern wählt, mit Recht erwarten, dass sie ihm gegenüber, falls notwendig und selbst wenn es unangenehm wäre, offen die Wahrheit aussprechen, ihn belehren und ermahnen und auch Beschlüsse setzen, die nicht den Gefühlen des Bürgers schmeicheln. Solche Reden und Beschlüsse sind wertvoller und nutzbringender für die Öffentlichkeit als allzuviele sich in Konkurrenz stehende Gunstbezeigungen und freundliche Worte zum Fenster hinaus. Ich brauche nicht weiter auszuführen, so bekannt ist es der Allgemeinheit, dass ein Staat sich aufbaut auf der Familie als kleinstem aber wichtigstem Baustein, da er zuunterst das Fundament bildet, auf dem alles ruht; eine gesunde christliche Familie ist dafür die Voraussetzung. Ich will aber diesmal auf einen anderen wichtigen Baustein im Gefüge des staatlichen und öffentlichen Lebens hinweisen, nämlich den politischen Selbstverwaltungskörper der Gemeinde. Während in grossen Staaten neben den Gemeinden noch andere politische Selbstverwaltungskörper den staatlichen Aufbau formen, sind es in Liechtenstein nur die Gemeinden allein. Die Gemeinde soll im Kleinen das Leben einer Demokratie darstellen und dem Bürger, der in ihr lebt, an diesem einfacheren und anschaulichen Beispiel zeigen, wie die Demokratie in Wirklichkeit aussieht und funktioniert. Die Gemeinden haben bei uns in Liechtenstein die überaus wichtige Bestimmung, alle Aufgaben zu übernehmen und im eigenen Wirkungsbereich zu lösen, die wohl im Interesse der Allgemeinheit den politischen, öffentlichen Institutionen überbunden werden, die aber nicht unbedingt die Zentrale «Staat» zu erledigen braucht Mit Aufgaben, die nur im Interessenbereich der Gemeinden liegen, sollte sich der Staat überhaupt nicht befassen müssen, ausgenommen als Aufsichts- und Rekursbehörde/ wo es die Lage der Dinge erfordert. Es genügt nicht, wenn die Gemeinden auf ihr Recht und ihre Kompetenzen pochen, sie müssen auch entschlossen sein, die ihnen laut Gesetz zukommenden Pflichten- und Aufgabenbereiche zu erfüllen. Nur wo unbedingt notwendig, hat die politisch und finanziell stärkere Hand des Staates einzugreifen. Ein wirklich demokratisches Leben besteht nur, wenn die Kompetenzen so viel als möglich dezentralisiert und den in der Rangordnung des öffentlichen Lebens weiter unten stehenden politischen Selbstverwaltungskörpern überantwortet werden. Zentralisierung und die damit verbundene Bürokratisierung ist nämlich der Tod der Demokratie. Es ist meiner Ansicht nach allen Bürgern genau bekannt, und daher nicht notwendig länger auszuführen, dass die Behörden, vor allem die Regierung als oberste Behörde, in der Erfüllung ihrer Arbeit und Pflichten dem Bürger mit gutem Beispiel vorangehen müssen. Als Richtschnur hat der Regierung und den Behörden der Grundsatz strengster Objektivität zu gelten neben gewissenhafter und fleissiger Arbeit. Strengste Objektivität bedeutet, dass bei der Wahrung und Bearbeitung allgemeiner oder privater Interessen die zuständige Behörde bestehende Rechtsgrundsätze achtet und nicht an deren Stelle unberechtigte Voreingenommenheit oder selbstsüchtige Motive des eigenen Gruppen- oder Parteiinteresses treten lässt. Ich glaube/kein normal denkender, rechtschaffener Mensch wird leugnen, dass das öffentliche Leben seinen normalen Gang nicht nehmen kann ohne gewissenhaft arbeitende Behörden. Als ich vorhin neben dem einzelnen Bürger verschiedene öffentliche und private Institutionen nannte, die sich in Liechtenstein mit Fragen des öffentlichen Interesses befassen, da erwähnte ich auch die Wirtschaftsverbände. Unter dieser Bezeichnung verstehe ich die allgemeinen Interessenverbände, die jeder einen grossen Teil unseres Volkes sowohl nach Anzahl als auch an Wirtschaftsmacht umfassen, wie Gewerbeverband, Arbeiter- und Bauernverein, Industriekammer. Aber ich verstehe unter dieser Bezeichnung auch kleine Gruppen, die enger umgrenzte wirtschaftliche Interessen wahren. Die Wirtschaftsverbände können, und sind auch dazu berufen, in einer Demokratie eine sehr grosse und nützliche Rolle zu spielen. Ein wichtiger Pfeiler, auf dem das demokratische Leben ruht, ist der Grundsatz, dass, soweit es das öffentliche Interesse zulässt, der privaten Initiative freie Bahn gelassen wird. Nur dort/ wo notwendig, soll die öffentliche Hand eingreifen. Es führt nämlich wiederum zwangsläufig zu einer ungesunden Zentralisierung und Verbürokratisierung und damit zum Absterben des demokratischen Lebens mit seinen Freiheitsrechten, wenn man alles oder zumindest möglichst viel der Initiative der öffentlichen Hand zuweist, also bei uns in Liechtenstein dem Lande und den Gemeinden. Wenn ich jetzt zu Ihnen gesprochen habe über einige Aufgaben und Pflichten des einzelnen Bürgers, des Abgeordneten, der Behörden, der Gemeinden und Wirtschaftsverbände in einer demokratischen Monarchie, so möchte ich noch folgendes hinzufügen. So wie jeder in der Gemeinschaft des Staates seine Pflichten hat, so habe ich solche, und zwar als Landesfürst vielleicht in besonderem Masse. Worin diese Pflichten bestehen, ist in der Verfassung festgelegt wie sie erfüllt werden sollen, sagt einem mit der Hilfe Gottes das Gewissen. Aber der menschlichen Schwachheit, der wir alle unterliegen, ist es eine grosse Hilfe, wenn sich zu den Prinzipien das Vorbild der Pflichterfüllung durch den Nebenmenschen, das Gefühl der Achtung und herzlichen Verbundenheit gesellen. Meine Verantwortung trage ich mit Freude in dem Bewusstsein, dass das Volk von Liechtenstein mit mir verbunden ist in der Liebe zum gemeinsamen Vaterlande. Ich bitte Gott, er möge unsere Arbeit segnen, dass sie wohlgetan sei und Früchte trage.
22. März 1954
Thronrede, Fürst Franz Josef II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages
am 22. März 1954
Auf Grund des Art. 54 der Verfassung habe ich den Landtag zur Eröffnung der diesjährigen Sessionsperiode einberufen. Ich will nicht versäumen, zu Ihnen, meine Herren Abgeordneten, einige Worte zu sprechen über Probleme, die mir wichtig scheinen. Die politische Entwicklung der Welt, wie wir sie vorausschauend überblicken, bleibt weiterhin unsicher. Wenn sich auch die bestehenden Spannungen nicht verschärfen, so zeigen doch die Versuche, vorhandene Konfliktstoffe zu beseitigen, nur sehr geringe Erfolge. Wir Liechtensteiner müssen es daher besonders begrüssen, dass unser Land in enger wirtschaftlicher Verbindung mit der Schweiz steht So haben wir auch, was unsere politische Lage gegenüber dem Ausland anbelangt eine sichere Plattform gefunden. Ich möchte hier betonen/ wie dankbar wir der Schweiz sein müssen, die sich uns gegenüber immer als freundlich gesinnter Nachbar und verständnisvoller Partner bei den Staatsverträgen gezeigt hat. Die Schweiz hat stets in vorbildlicher Weise unsere Interessen gewahrt in allen Belangen, die sie für uns zu führen übernommen hat. Alle Liechtensteiner, gleichgültig welcher politischen Richtung sie angehören, werden sicher in diesem Punkte mit mir gleicher Meinung sein. Wenn sich auch unsere Volkswirtschaft im Räume der schweizerischen Wirtschaft seit dem ersten Weltkrieg recht gut entwickeln konnte, so dürfen wir nicht vergessen, dass unser Land durch die seinerzeitige Kronenabwertung sein Kapital verloren hat Es ist daher in Liechtenstein nicht so, wie in der Schweiz, eine entsprechende Kapitalreserve vorhanden. Die Staatsrechnung unseres Landes für das Jahr 1953 hat günstig abgeschlossen, doch darf das den Staat ebensowenig wie den Privaten zu unnötigen Geldausgaben verleiten. Ich möchte nur darauf hinweisen/wie ich es schon in den vergangenen Jahren betonte, dass es mir sehr notwendig erscheint, wenn Land und Gemeinden jetzt, soweit möglich, Kapitalreserven anlegen, um etwa kommende Krisen- oder gar Kriegsjahre ohne Schaden durchstehen zu können. Es wird nicht nur unserer Wirtschaft, sondern jedem einzelnen Bürger zugute kommen, wenn Land und Gemeinden in Zeiten der Arbeitslosigkeit als Auftraggeber erscheinen können. Mit Beginn dieses Jahres ist das Gesetz für die Alters- und Hinterlassenen-Versicherung in Kraft getreten, und es ist zu hoffen, dass die Anfangsschwierigkeiten dieses Instituts nicht zu gross sein werden. Jedenfalls wird es notwendig sein, dass der Landtag mit den Verwaltungsbehörden zusammenarbeitet, damit dieses Gesetz alle Erwartungen, die das Volk daran knüpft, erfüllt. Ich habe bereits vor zwei Jahren darauf hingewiesen, dass ich die Erlassung eines Jugendschutzgesetzes für wichtig halte. Immer wieder zeigen unerfreuliche Vorkommnisse, wie notwendig die Erlassung eines Gesetzes wäre, das das Gedeihen und die Zukunft unserer Jugend sichert Es ist eine der Hauptaufgaben des modernen Staates, dass ersieh der körperlich, geistig oder sittlich gefährdeten Jugend annimmt und dort, wo die einzelne Familie ihre Pflicht nicht erfüllen kann/ helfend und rettend eingreift. Gerade der christliche Staat muss im Jugendschutz eine seiner vornehmsten Aufgaben sehen, und wir bauen an der Zukunft unseres Volkes, wenn wir unserer Jugend das Beste bieten. Im übrigen finde ich es begrüssenswert dass der liechtensteinische Landtag grosse Zurückhaltung übt in der Erlassung neuer Gesetze und dass Liechtenstein zum Unterschied von anderen Staaten verschont bleibt von einer Gesetzesinflation. Denn der Privatinitiative soll in wirtschaftlichen Belangen immer der Vorzug gegeben werden, und nur dort, wo diese versagt, muss der Staat eingreifen. Doch lässt es sich nicht vermeiden, dass die Verwaltung des Staates immer schwieriger und umfangreicher wird. Es kommt dann der Zeitpunkt wo die an der Spitze des Staates stehenden, ständig amtierenden Mitglieder der Regierung so viele verschiedenartige Kompetenzen haben, dass für wichtige Arbeiten die notwendige Ruhe fehlt. Hier wäre beizeiten Vorsorge zu treffen einerseits durch eine klare Scheidung der Aufgabenkreise, andererseits durch die Heranziehung einer juristischen Fachkraft für die Regierungskanzlei. Diesem Gedanken hat der Landtag, soviel ich mich erinnere, schon einmal seine Aufmerksamkeit zugewandt. Ich achte sehr die Sparsamkeit in der Staatsverwaltung, muss aber doch darauf hinweisen, dass eine dauernde Arbeitsüberlastung der Regierungsmitglieder nicht möglich sein wird. Gerade die Probleme, die die Magistratspersonen zu lösen haben, sollten mit etwas mehr Ruhe bearbeitet werden können. Mit dem Wunsche, es möge der Segen Gottes und der Geist der Eintracht Ihre wichtige Arbeit begleiten, erkläre ich die Sessionsperiode 1954 für eröffnet.
09. Juli 1953
Thronrede, Fürst Franz Josef II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages
am 9. Juli 1953
Als ich den am 15. Februar 1953 gewählten Landtag eröffnete, habe ich einige wichtige und dringende Aufgaben, die auf die Beschlussfassung durch die Volksvertretung warteten, genannt und die Herren Abgeordneten ersucht, das ihnen vom Volke übertragene Mandat zum Wohl von Land und Volk auszuüben. Doch wurde der Landtag gleich zu Beginn seiner Tätigkeit aktionsunfähig infolge der Meinungsdifferenzen bei Bestellung des Verwaltungsrates der Alters- und Hinterlassenenversicherung. Ich habe daher den Landtag aufgelöst und das Volk hat seine Vertretung neu gewählt.Die Neuwahlen vom 14. Juni haben keine Veränderung in der Zahl der Abgeordneten, die jede der beiden Parteien in den Landtag entsendet, gebracht. Es ist auch nicht anzunehmen, dass die wahlfähige Bevölkerung des Lande bei einer nochmaligen Befragung des Volkswillens ihren Standpunkt ändert.Unter diesen Verhältnissen bestehen demnach zwei Möglichkelten zur zukünftigen Gestaltung des politischen Lebens. Die eine Möglichkeit, die ich als Staatsoberhaupt dringend empfehle ich die, dass die Parteien sich zur Beilegung des Streites zusammenfinden. Ich bin der festen Überzeugung, dass eine Lösung gefunden werden kann, wenn der Wille vorhanden ist, eine Lösung zu finden und ebenso bin ich der Überzeugung, dass diese Lösung vom Volke gutgeheissen wird, denn das Volk und der Staat verlangen, dass von der Volksvertretung konstruktive Arbeit geleistet wird. Ich appelliere daher an die politischen Parteien, sobald wie möglich eine Lösung der Streitfrage zu bewerkstelligen und auch zu beraten, ob nicht in Anbetracht der noch immer sehr kritischen Weltlage die Notwendigkeit zum Abschluss einer Koalition beste Das Volk erwartet nicht nur, dass die Alters- und Hinterlassenenversicherung in Kraft gesetzt, sondern auch, dass die weitere Arbeit des Parlamentes durchgeführt wird,Die zweite Möglichkeit, die Artikel 10 der Verfassung vorsieht, ist die Erklärung des Notrechtes» Ich hoffe, dass ich als Landesfürst davon keinen Gebrauch machen muss, aber ich sehe mich veranlasst zu erklären, dass ich den Notstand als gegeben erachte, wenn das heute zusammengetretene Parlament nicht arbeitsfähig ist und ich werde nicht zögern, wenn dies sich ergeben sollte, das Notrecht in Kraft zu setzen. Ich kann als Landesfürst nicht gestatten, dass das Land wegen Meinungsdifferenzen der politischen Parteien Schaden leidet und dass Staatsgeschäfte deswegen nicht erledigt werden können. Ich werde nur sehr ungern den Artikel 10 der Verfassung anrufen, aber ich würde in diesem Falle dazu verpflichtet sein.Ich eröffne hiemit den neugewählten Landtag und ich ersuche die Herren Abgeordneten, bei der Ablegung ihres Eides als Vertreter des Volkes an die ihnen übertragene Aufgabe zu denken und sich vorzunehmen, die Konflikte) die sich aus dem politischen Zusammenleben ergeben im Interesse und zum Wohle des Volkes als Gesamtheit zu lösen. Wenn Sie, meine Herren Abgeordneten, jetzt bei dieser feierlichen Handlung Gott anrufen, so wird er, wenn wir guten Willens sind, seinen Segen nicht versagen.
03. März 1953
Thronrede, Fürst Franz Josef II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages
am 3. März 1953
Gemäss Art. 54 der Verfassung habe ich den Landtag für heute zur Eröffnung der neuen Sessionsperiode einberufen und möchte bei diesem Anlass einige wichtige Aufgaben nennen, die sich Ihnen, meine Herren Abgeordneten, in der neuen Legislaturperiode stellen werden. In der letzten Sessionsperiode hat der Landtag die Alters- und Hinterbliebenen-Versicherung beschlossen, das Volk hat dieses Gesetz mehrheitlich gutgeheissen. Es wird nun eine der vordringlichsten Aufgaben sein, die Durchführungsbestimmungen für dieses Gesetz zu erlassen. Dabei sollte vor allem beachtet werden, dass alle unnötigen Härten vermieden werden. Die durch dieses Gesetz notwendigen Belastungen müssten gerecht verteilt und der Leistungsfähigkeit unserer Wirtschaft und unserer Bürger angepasst sein. Nur dann kann diese soziale Institution dem ganzen Lande zum Segen gereichen. Die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes hat in dem vergangenen Jahre ihre ansteigende Tendenz beibehalten. Wenn wir auch als kleines Land wirtschaftlich von unseren Nachbarländern abhängig sind, so ist es trotzdem notwendig, dass wir uns bemühen, die Voraussetzungen für eine gedeihliche Weiterentwicklung im Rahmen unserer eigenen Volkswirtschaft selbst zu schaffen. Eine wirkliche Prosperität und eine gedeihliche Zukunft kann nur in der Arbeit unserer eigenen Hände und Köpfe liegen. Gewerbe und Industrie unseres Landes tragen die Wurzel ihres Gedeihens in sich. Die Industrie wurde mit richtigem Blick für die Entwicklungsmöglichkeiten unseres Landes auf die Erzeugung und den Export von Qualitätsprodukten abgestellt/während sich das Gewerbe den inländischen Bedürfnissen anpasst. Die Landwirtschaft dagegen zeigt noch eine Anzahl von ungenützten Ausbaumöglichkeiten. Im vergangenen Jahr wurde von der Schweiz das Landwirtschaftsgesetz in Kraft gesetzt. Der enge wirtschaftliche Zusammenhang unseres Landes mit der Schweiz zwingt uns, darauf zu sehen, dass unsere Landwirtschaft konkurrenzfähig bleibt Wir müssen trachten, sowohl die Qualität der landwirtschaftlichen Produkte zu heben als auch in der Preisgestaltung konkurrenzfähig zu sein. Um das zu erreichen, ist es notwendig, die landwirtschaftliche Arbeit rationeller zu gestalten. Die Reorganisation des Milchverbandes, die Errichtung einer zentralen Butterstelle, der Bau einer Tiefkühlanlage, die Neuverteilung des Gemeindebodens auf ganz neuer Grundlage und die Ausmerzung tuberkuloser Rinder in den vergangenen Jahren sind wertvolle Etappen auf dem Wege zur Modernisierung unserer Landwirtschaft. Eine Massnahme aber, die noch durchzuführen wäre und deren Fehlen sich immer ungünstiger auswirkt, ist die Bodenzusammenlegung. Die in unserem Lande leider sehr weitgehende Zersplitterung des bäuerlichen Grundbesitzes verteuert die landwirtschaftliche Arbeit und damit deren Produkte. Wir haben für die Vorarbeiten der Bodenzusammenlegung schon bedeutende Mittel und viel Arbeit aufgewendet und es scheint wohl an der Zeit, dieses Problem in einer für die Landwirtschaft vorteilhaften Weise zu Ende zu führen. Die Landwirtschaft ist noch immer der wichtigste Berufszweig unseres Landes und wenn sie auch in den letzten Jahren durch die Industrialisierung des Landes etwas aus dem Blickfeld zurückgedrängt wurde, so müssen wir noch darauf bedacht sein, dem Bauernstand alle Möglichkeiten für eine rationelle Wirtschaft an die Hand zu geben. Gewerbe und Industrie zeigen einen erfreulichen Beschäftigungsstand. Trotzdem wäre es Jetzt schon notwendig, Vorsorge zu treffen für eine Zeit rückläufiger Wirtschaftsentwicklung, indem wir Reserven anlegen, um eine dann eintretende Arbeitslosigkeit durch öffentliche Arbeiten auszugleichen. Einerseits müsste man Kapitalien zurücklegen, die es in einem späteren Zeitpunkt gestatten, zusätzliche Arbeiten durchzuführen. Wir sollten aber auch darauf bedacht sein, im jetzigen Zeitpunkt nur die unbedingt notwendigen Investitionen vorzunehmen. Die Durchführung der nicht dringlichen Arbeiten wäre zu verschieben für eine Zeit, in der der Arbeitsmarkt keine Vollbeschäftigung aufweist. Diese vorsorglichen Massnahmen heute schon zu treffen, kann nicht schwer fallen; in einer Zeit beginnender Krise wird unser Land hievon grossen Vorteil haben. Aus den neuen Wahlen sind die Parteien unseres Landes in derselben Stärke wie bisher in den Landtag gekommen. Dieses Wahlergebnis sollte uns ein Hinweis sein, dass die einvernehmliche Arbeit der beiden grossen Parteien des Landes auch weiterhin für die Tätigkeit des Landtages notwendig ist Denn unser kleines Land kann nur in Einigkeit gedeihen, nur die Zusammenarbeit aller Kräfte kann die Zukunft unseres Landes zu unserem Wohle gestalten. Ich bitte Sie, meine Herren Abgeordneten, führen Sie das Amt, welches Ihnen das Vertrauen des Volkes übertragen hat, im vollen Bewusstsein der Verantwortung, die Sie übernehmen, und seien Sie dessen eingedenk, dass Sie als Vertreter des ganzen Volkes hier Ihre Pflicht zu erfüllen haben und nicht nur als Exponenten einer bestimmten Partei oder einer Berufsgruppe. Es ist nach dem Wortlaut des Eides, den Sie heute hier ablegen werden, Ihre Aufgabe, das Wohl des Vaterlandes ohne Nebenrücksichten nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern. Die gemeinsame Arbeit an der Verwirklichung dieser hohen Aufgabe wird der Segen Gottes lohnen. Ich erkläre hiemit die Sessionsperiode des Landtages für eröffnet.
22. März 1952
Thronrede, Fürst Franz Josef II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages
am 22. März 1952
Auf Grund des Artikels 48 der Verfassung habe ich Sie für heute zur Eröffnung der Sessionsperiode 1952 einberufen und möchte aus diesem Anlasse zu Ihnen sprechen. Die Wirtschaft unseres Landes zeigt weiterhin eine von der Konjunktur begünstigte Entwicklung. Die Industrie ist gut beschäftigt, die Landwirtschaft kann ihre Produkte zu günstigen Preisen absetzen und die kaufmännischen Unternehmungen florieren. Dieser erfreuliche Zustand darf uns aber nicht sorglos machen, und wir müssen auf die Gefahr vorbereitet sein, dass der Aufwärtsentwicklung auch wieder krisenhafte Zeiten folgen können. In Jahren ungünstiger wirtschaftlicher Entwicklung muss das Land imstande sein, arbeitslosen Kräften Beschäftigung zu geben. Dazu brauchen wir 1. Geldreserven, 2. Arbeitsmöglichkeiten. Wenn auch die Anlage von effektiven Geldreserven nicht immer möglich ist, so sollte durch eine vorsichtige Budgetierung in Land und Gemeinde die Erschliessung und Abschöpfung der Einnahmequellen nicht zu weit vorgetrieben werden, um in Zeiten der Krisen Bedeckungsmöglichkeiten zu haben für die dann notwendigen Massnahmen. Die sinnvolle Beschäftigung von Arbeitslosen in eventuellen Notzeiten setzt voraus, dass die Planung der öffentlichen Arbeiten sich auf längere Sicht erstreckt. Eine bedeutende gesetzgeberische Aufgabe, die dem Landtag in der neuen Sessionsperiode obliegt wird die Erledigung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenen-Versicherung sein. Dieses Gesetz ist ein soziales Werk gerade für unser kleines Land, in dem mehr als anderswo Einer auf den Anderen angewiesen ist und in dem das Elend einer an sich kleinen Gruppe viel tiefergehende Folgen mit sich bringt. Wenn unser Land zur Zeit dank einer günstigen wirtschaftlichen Entwicklung soziale Probleme nicht kennt, so soll das gerade für Sie, meine Herren Abgeordneten, eine Mahnung sein vorzusorgen, dass auch in Zukunft unsere Heimat vor diesen Erschütterungen bewahrt bleibt Das Gesetz über die Alters- und Hinterlassenen-Versicherung darf nicht einseitig danach beurteilt werden, ob es den Steuersatz etwas erhöht, sondern der Bürger muss - auf dem Boden der sozialen Gerechtigkeit stehend - sich seiner Pflichten gegenüber der Allgemeinheit bewusst werden. Es sollte auch verstanden werden, dass hier die Möglichkeit geboten wird, ein Unterpfand für den sozialen Frieden in der Zukunft zu schaffen. Die Obsorge für Witwen, Waisen und Greise ist übrigens eine uns von Gott aufgetragene Pflicht und wir handeln als Christen, wenn wir sie erfüllen. Nur durch eine wirklich durchgeführte soziale Gerechtigkeit kann die menschliche Gesellschaft zur wahren Ordnung gelangen und nur so erhält sie jene innere Kraft, die sie befähigt dem zerstörenden Einfluss des Materialismus wirkungsvoll entgegenzutreten. An meine Gedanken betreffend das Gesetz über die Alters- und Hinterlassenen-Versicherung anknüpfend möchte ich noch einige Worte sprechen über eine andere Frage von grosser sozialer Wichtigkeit für unser Land. Die Hoffnung und Zukunft unseres Landes ist die Jugend. Nun höre ich immer wieder von berufenen Faktoren, z.B. der Lehrerschaft, der Geistlichkeit, den Ärzten, wie notwendig ein Jugendschutzgesetz wäre, um das Gedeihen unserer Jugend in moralischer, geistiger und körperlicher Beziehung sicherzustellen. Die meisten Staaten haben den Wert eines Jugendschutzgesetzes erkannt und wäre es wohl für Liechtenstein von grosser Bedeutung, diesen Beispielen zu folgen und in den nächsten Jahren die Jugend durch ein entsprechendes Gesetz zu schützen. Indem ich von Herzen wünsche, dass der Segen Gottes Ihre Beratungen und Entschliessungen begleiten möge, erkläre ich hiemit die Session 1952 für eröffnet.
08. März 1951
Thronrede, Fürst Franz Josef II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages
am 8. März 1951
Auf Grund der Bestimmungen des Art. 48 unserer Verfassung habe ich den Landtag für die Sessionsperiode 1951 auf den heutigen Tag einberufen. Der Beginn dieser neuen Arbeitsperiode veranlasst mich, zu Ihnen zu sprechen und einige Fragen, die mir für das Land wichtig erscheinen. Ihrer Aufmerksamkeit besonders zu empfehlen. Die politischen Verhältnisse auf der ganzen Welt haben im vergangenen Jahre eine sehr kritische Entwicklung gebracht. Wieder einmal entbrannte ein Krieg als Mittel zur Durchsetzung einer materialistischen Staatsraison, und wenn dieser Krieg auch räumlich von unserem Land weit entfernt ist, so sind gewisse Auswirkungen, wie das Steigen der Preise, auch bei uns fühlbar geworden. So beunruhigend und beklagenswert diese Entwicklung an sich ist, so dürfen wir deshalb eine Panikstimmung, die uns in unserer Arbeit und Entwicklung lähmen würde, nicht aufkommen lassen. Wir müssen die gefährlichen Auswirkungen der Weltpolitik im Auge behalten und mit umso grösserem Eifer beim fortschrittlichen Aufbau der Wirtschaft unseres Landes weiterarbeiten. Nicht Sorglosigkeit soll uns führen, sondern ein konstruktiver Optimismus, der auf einem starken Gottvertrauen fusst. Die Beschäftigungslage im Gewerbe und in der Industrie unseres Landes ist weiterhin zufriedenstellend, und es besteht auch, soweit man in die Zukunft blicken kann, kein Anlass zu Befürchtungen irgendwelcher Art. Die Landwirtschaft hat im vergangenen Jahre einen bedeutenden Weg zurückgelegt in der Richtung einer aufstrebenden Entwicklung; ich möchte nur hinweisen auf die Bekämpfung der Rindertuberkulose und auf die genossenschaftlichen Massnahmen. Der so gut wie ausgeglichene Landesvoranschlag für 1951 ist ein erfreuliches Zeichen unserer konsolidierten Wirtschaft. Diese befriedigende wirtschaftliche Lage möge, so hoffe ich, für den Landtag der Anlass sein, das Problem der Einführung einer Alters- und Hinterbliebenen-Versicherung in dieser Sessionsperiode zu erledigen. Vorarbeiten und Studien hiezu liegen aus den vergangenen Jahren bereits vor und es wird Ihre Aufgabe sein, meine Herren Abgeordneten, das Problem in seinem ganzen Ausmass und in seinen Auswirkungen auf unser soziales Leben einerseits, auf die Wirtschaft unseres Landes anderseits zu prüfen und das für unser Land beste System zu wählen. Die Alters- und Hinterbliebenen-Versicherung hat eine ausgesprochen soziale Bedeutung und wird gerade für die weniger bemittelten Kreise unseres Volkes von wohltätiger Wirkung sein. Bei der Auswahl des Systems unserer Alters- und Hinterbliebenen-Versicherung müssen wir wahrscheinlich eigene Wege gehen und eine Lösung finden, die sich anpasst an die besonderen Verhältnisse unseres Landes und unserer Wirtschaft. Im Bereiche unserer Landwirtschaft wäre das Bestreben von Landtag und Regierung darauf zu richten, dass das Problem der Milchverwertung zu einem konkreten Abschluss gebracht wird. Alle Vorarbeiten sind so gut wie abgeschlossen, der liechtensteinische Milchverband ist gegründet und es sollte nun zur praktischen Durchführung dieser Angelegenheit geschritten werden. Für unsere Landwirtschaft, die jährlich ungefähr 7 Millionen Kilo Milch erzeugt, ist es von entscheidender Bedeutung, dass diese Menge, die einen Wert von 2 Millionen Franken repräsentiert, fachgemäss und werterhöhend behandelt wird. Wenn wir uns eben mit den Sorgen der Landwirtschaft befassen, so kommt uns eine weitere Frage in den Sinn, die für das Gedeihen und die Entwicklung der liechtensteinischen Agrarwirtschaft von grosser Bedeutung ist. Es ist dies die Güterzusammenlegung, die dem Landwirt die Bewirtschaftung seines Bodens erleichtern soll und eine rationelle Nutzung ermöglichen wird. Zwei Gründe sind es vor allem, die die Wichtigkeit dieser Frage für Liechtenstein unterstreichen. Einerseits ist der landwirtschaftliche Besitz in Liechtenstein in einem unhaltbaren Ausmass zerstückelt, anderseits ist gerade für den kleinen und mittleren Betriebsumfang der Landwirtschaft, der bei uns weitaus vorherrscht, der praktische Erfolg einer derartigen Massnahme besonders in die Augen fallend. Die Vorarbeiten für diese Güterzusammenlegung, nämlich die Landvermessung, wurde bereits durchgeführt, so dass mit den eigentlichen Arbeiten begonnen werden kann. Wir verstehen wohl die Schwierigkeiten, die sich dieser Arbeit entgegenstellen, und die vor allem in dem traditionsgebundenen Denken unserer Landwirte begründet liegen. So sehr dieses Fussen in der Überlieferung wünschenswert ist darf man sich nicht den Forderungen verschliessen, die die allgemeine Rationalisierung der Arbeitsmethoden mit sich bringt. Der liechtensteinischen Landwirtschaft wird die Zusammenlegung des Bodens bedeutende finanzielle Erfolge bringen. Damit dieser so wichtigen und auch kostspieligen Massnahme der Güterzusammenlegung ein dauernder Erfolg beschieden bleibt, wird der Landtag auch Massnahmen zu beraten und beschliessen haben, damit nach erfolgter Zusammenlegung eine neuerliche Zerstückelung der Grundstücke verhindert wird. Ich habe vom Arbeitsprogramm des Landtages für das Jahr 1951 nur einige wenige Punkte berührt, die mir für das Land von besonderer Wichtigkeit zu sein scheinen. Sie, meine Herren Abgeordneten, werden jetzt im Geiste verantwortungsbewusster Zusammenarbeit an die Lösung aller Fragen gehen, die das Jahr bringen wird. Wenn Sie sich als oberstes Ziel Ihrer Arbeit immer das Wohl unseres Landes Liechtenstein und unseres Volkes vor Augen halten, dann wird sich von selbst jene aufbauende Einigkeit herstellen, der Gott seinen Segen nicht versagen wird. Ich erkläre die Sessionsperiode 1951 des Liechtensteinischen Landtages hiemit für eröffnet.
23. Februar 1950
Thronrede, Fürst Franz Josef II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages
am 23. Februar 1950
Gemäss Art. 48 der Verfassung habe ich den Landtag für die Sessionsperiode 1950 auf heute einberufen und möchte bei diesem Anlasse zu Ihnen sprechen. Seitdem der Landtag vor einem Jahr nach den Wahlen zum ersten Male zusammentrat, ist zwar erst eine kurze Spanne Zeit verstrichen, aber die politische und wirtschaftliche Lage in Mitteleuropa hat sich grundlegend geändert Auch die wirtschaftliche Position unseres Landes wurde durch diese Veränderungen berührt. Wir müssen vor allem feststellen, dass die Hochkonjunktur der Wirtschaft in dem vergangenen Jahre weitgehend abflaute, in zahlreichen Zweigen der Wirtschaft hat sie gänzlich aufgehört. Aus dieser Feststellung ergibt sich die Forderung, im Staatshaushalt sparsam zu wirtschaften und in den laufenden Ausgaben das Geld nur noch für unbedingt notwendige Arbeiten aufzuwenden, die entweder, wie die Automatisierung des Telephonnetzes, bereits im Bau sind, oder für gewisse Strassenbauten, die schon sehr notwendig waren. Das mit einem Defizit abschliessende Budget für 1950 ermahnt Landtag und Behörden, bei den Voranschlägen für das nächste Jahr grösste Vorsicht walten zu lassen, denn wir müssen uns die Möglichkeit offen halten, falls die Beschäftigung in der Wirtschaft weiter zurückgeht, durch Arbeitsbeschaffung, wie schon einmal in den Dreissigerjahren, Abhilfe zu schaffen. Es ist unbedingt notwendig, für diesen Fall einer zusätzlichen Arbeitsbeschaffung Vorsorge zu treffen. Gerade für die kommenden schweren Zeiten ist es besonders wichtig, dass die Behörden alle Massnahmen ergreifen, damit die Wirtschaft gut und rationell arbeiten kann. In diesem Fall ist besonders an die Landwirtschaft zu denken, die in schweren Zeiten immer notleidend war. Nun lässt sich gerade in der Landwirtschaft ziemlich viel tun durch eine vernünftige Rationalisierung. Als die wichtigste Massnahme in diesem Sinn wäre die Kommassierung zu bezeichnen. Jedermann im Lande weiss ja um die unmögliche Zersplitterung der Grundstücke, die hier ein Ausmass erreicht hat, wie nicht sobald woanders in Europa. Durch die Vermessung im Lande ist die Grundlage für die Bodenzusammenlegung geschaffen worden, und es hängt jetzt nur mehr von der verständigen Zusammenarbeit des Einzelnen mit den Behörden ab, dass ein für das ganze Land und seine Wirtschaft wahrhaft grosses Werk geschaffen werden kann. Die liechtensteinische Landwirtschaft hat sich weitgehend wieder auf Viehzucht und Milchwirtschaft umgestellt, wie es bis zum Kriege Tradition war. Ich möchte hier vor allem hinweisen auf die Notwendigkeit einer energischen Bekämpfung der Rindertuberkulose. Es ist unerlässlich, alle Massnahmen für die Gesundung des Rinderbestandes im Lande zu ergreifen, um so einen freien Markt für den Viehabsatz offen zu halten. Was nun die Verwertung der Milch und ihrer Produkte betrifft, so sind die Verarbeitungsmethoden hier im Lande noch nicht auf der notwendigen Höhe. Es ist das Zeichen eines ungesunden Zustandes, wenn die eigenen Milchprodukte im Lande wegen Mangel an Qualität zeitweise nur sehr schwer Absatz finden und der Bedarf deshalb teilweise durch Importe gedeckt werden muss. Daher ist es auch zu begrüssen, dass die Einzelnen und die Genossenschaften mit den Behörden vor nicht zu langer Zeit die Frage besprochen haben, wie da Abhilfe zu schaffen wäre. Damit das Leben in Staat und Volk gesund fortschreitet ist es nicht nur notwendig, dass die Wirtschaft prosperiert, sondern es muss auch die Gerechtigkeit das Leben des Einzelnen und der Gesamtheit regeln. Eine besonders wichtige Seite der Gerechtigkeit ist die soziale Gerechtigkeit, und da immer im Leben Jeder Stillstand einen Rückschritt bedeutet, so müssen auch wir im Lande trachten, in den sozialen Belangen Fortschritte zu erzielen. In einigen Ländern, wie in der Schweiz, wurde in letzter Zeit eine Alters- und Hinterbliebenen-Versicherung geschaffen. Auch für Liechtenstein hätte eine solche Versicherung grosse Vorteile, doch muss sie den besonderen liechtensteinischen Verhältnissen angepasst werden, die vor allem durch die Kleinheit des Landes und der damit verbundenen Empfindlichkeit unserer Wirtschaft bedingt sind. Bei uns käme wahrscheinlich das Kapitaldeckungssystem nicht in Frage, denn der Staat hat nicht soviel Geld, um riesige Fonde anzulegen. Es ist zu überlegen, ob beim Aufbau einer solchen Versicherung nicht das Umlageverfahren anzuwenden wäre. Ausserdem sollte in diese Versicherung das Prinzip der Kinderzulagen, wie sie jetzt das Land aus seiner Kasse bestreitet, irgendwie eingebaut werden. Eine solche Versicherung kann, wie gesagt, sicher Gutes schaffen, wenn sie vollkommen den bescheidenen und ganz anders gearteten Verhältnissen unseres Landes angepasst ist. Zur sozialen Gerechtigkeit gehört es auch, dass jeder Bewohner des Landes, ob reich oder arm, vor dem Gesetz das gleiche Recht geniesst. Es soll bei uns jetzt und in Zukunft gelten, dass Jedermann sein Recht bekommt und es nicht davon abhängt ob Einer mit mehr oder minder grossem Geschick und viel Geld seine Interessen vertritt. Als Vertreter eines christlichen Landes wollen wir für die Arbeit von Landtag, Regierung und Volk Gott um seinen Beistand bitten. Er wird uns seine Hilfe aber nur dann angedeihen lassen, wenn wir Sorge tragen, dass weiterhin im täglichen Leben und bei der Arbeit der staatlichen Organe der Geist des Christentums herrscht, auf dem sich unsere Kultur aufbaut. Ich erkläre hiermit die Sessionsperiode 1950 für eröffnet.
03. März 1949
Thronrede, Fürst Franz Josef II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 3. März 1949
Meine Herren Abgeordneten! Gemäss Artikel 54 der Landesverfassung eröffne ich hiemit den Landtag und möchte die Gelegenheit der Eröffnung benutzen, um zu Ihnen, meine Herren Abgeordneten, einige Worte zu sprechen.
Der Abschluss einer Periode und der Beginn eines neuen Zeitabschnittes sowohl im Leben des Ein-zelmenschen als auch im Leben, das heisst im Tätigkeitsbereich einer Organisation, wie des Landtags, der das Volk vertritt und das wirtschaftliche und politische Leben desselben widerspiegelt, sollten Anlass sein, sich Rechenschaft zu geben über die vergangene Zeit, um daraus Schlüsse zu ziehen für die beginnende neue Periode. So sollten wir auch betrachten die Tätigkeit und das Wirken der Landtage und das politische Leben des Volkes während der letzten Legislaturperioden und uns überlegen, was wir aus diesem Rückblick vor allem lernen und welche Leitgedanken wir für die Tätigkeit in der Zukunft herauslesen können.
Ich glaube, wir alle werden bei einer solchen Überlegung erkennen müssen, die Einigkeit im Volke, im Landtag und bei den Behörden in diesen vergangenen Zeiten war von grosser Bedeutung und soll uns auch für die Zukunft das Ideal bleiben, das wir erhalten und ausbauen müssen. Nur durch diese Einigkeit und den Frieden im Innern des Landes, wie er im Landtag und bei den Behörden durch die Koalition zum Ausdruck kam, war es dem Volk von Liechtenstein ermöglicht, die grossen und nahen Gefahren der Jahre seit 1938 zu überwinden und hat es sogar befähigt, auch in diesen schweren Jahren für das Wohl des Landes und seiner Bürger weiter zu arbeiten. Seien wir uns auch klar, dass der Segen des Himmels sowohl auf dem Einzelnen als auch auf dem ganzen Volke ruht, wenn es friedfertig und einträchtig an der Arbeit ist. Die grösste Gefahr für ein Land, auch wenn es noch so klein ist, kommt nicht von aussen, sondern von innen her, wenn sich die Bürger feindlich gegenüberstehen. Deshalb, meine Herren Abgeordneten, möchte ich Sie bitten, auch in der jetzt beginnenden Legislaturperiode durch die weitere Zusammenarbeit im Rahmen der Koalition nicht nur selbst in Einigkeit segensreich zu arbeiten, sondern auch dem ganzen Volk damit ein Beispiel zu geben. Ich hoffe zuversichtlich, dass wir, wenn wir alle ein einiges Volk bleiben, auch die noch kommenden schwierigen Zeiten mit Gottes Schutz wohlbehalten überdauern werden.
Diese Einigkeit im Landtag und in den Behörden in der vergangenen Legislaturperiode hat dazu geführt, dass einige grosse Arbeiten projektiert und begonnen wurden, deren Durchführung und Vollendung die Aufgabe von Ihnen, meine Herren Abgeordneten, sein wird. Das Bauunternehmen des Saminawerkes ist von diesen die grösste Arbeit. Jedermann im Lande weiss, von welch lebenswichtiger Bedeutung es für das Land ist, seinen eigenen Strom erzeugen zu können, nachdem die Wirtschaftsentwicklung im Lande eine steigende Industrialisierung in Liechtenstein herbeiführt. Dieses grosse Werk soll in der kommenden Legislaturperiode seinen Abschluss finden. Als zweitgrösste Arbeit wurde projektiert und begonnen die Automatisierung unseres Telefonnetzes. Auch dieses Bauvorhaben ist im Hinblick auf unser bescheidenes Budget ein grosses Beginnen, aber von grosser Wichtigkeit für die Entwicklung des immer intensiver werdenden Wirtschaftslebens des Landes. Ich möchte auch dieses Bauunternehmen Ihrem Interesse und Ihrer Aufmerksamkeit anempfehlen. Ausserdem wurden projektiert und zum Teil schon mit dem Bau von einigen Strassen begonnen, die wichtige Verbindungen im Unterlande darstellen. Ich glaube, es freut nicht nur mich, sondern auch alle anderen Bürger im Lande, dass mit dem Bau einiger Strassenprojekte schon begonnen wurde oder die Vorarbeiten schon so weit abgeschlossen sind, dass der Bau in Angriff genommen werden kann. Die Modernisierung des Strassennetzes im Unterlande, so wie sie jetzt schon im Oberland besteht, ist von grosser wirtschaftlicher Bedeutung, da sie die Gemeinden des Unterlandes enger zusammenschliesst.
Ich möchte Sie, meine Herren Abgeordneten, bitten, diese drei grossen Arbeitsprogramme, Samina-Werk, Automatisierung unseres Telefonnetzes und das Strassenprojekt im Unterland, geplant und begonnen in der vergangenen Legislaturperiode, zu einem guten Abschluss zu bringen.
Ausser auf diese Arbeiten, die Sie vom vergangenen Landtag übernehmen, möchte ich Ihr Interesse auf eine für unsere Wirtschaft wichtige Frage lenken. Der Bau des Binnenkanals und des anschliessenden Entwässerungsnetzes sowie die dadurch mögliche Melioration der Rheinebene, war das grösste Bauvorhaben, das das Land je durchgeführt hat. Damit diese gewaltige Investition weiterhin für die Wirtschaft unseres Landes produktiv bleibt, ist es notwendig, dass die Landwirtschaft in der Rheinebene mit Fleiss, Interesse und Verständnis gepflegt und weiter entwickelt wird. Nun ist leider an vielen Stellen der Rheinebene das Gegenteil zu konstatieren, indem man anstatt fruchtbaren Feldern, Gemüsepflanzungen oder Wiesen mehr oder weniger unbebauten Boden erblickt. Dieser Zustand ist unerfreulich und erregt weiterhin Kritik. Ich ersehe auch darin eine der Aufgaben des Landtages und der Behörden, diesem bedauerlichen Rückgang der landwirtschaftlichen Tätigkeit wieder abzuhelfen.
Ich möchte anlässlich der Eröffnung der neuen Legislaturperiode Sie, meine Herren Abgeordneten, darauf hinweisen, dass wir in diesem Jahr zurückblicken auf ein Vierteljahrhundert gedeihlicher Zusammenarbeit mit der benachbarten Eidgenossenschaft. Diese Zusammenarbeit hat für unser Land die glücklichsten Folgen gezeitigt und ist einer der Grundpfeiler unserer Wirtschaftsordnung geworden. In den abgelaufenen, auch in politischer Hinsicht besonders kritischen und gefahrvollen Jahren war die so enge Zusammenarbeit und Freundschaft mit der Schweiz für unser kleines Land eine grosse Stütze und Hilfe. Diese innige und verständnisvolle Verbindung, für die wir der uns so eng befreundeten Schweiz immer dankbar sein werden, weiter zu pflegen und zu vertiefen, soll eine Ihrer ersten Pflichten sein.
Ich bitte Sie, meine Herren Abgeordneten, mit Ernst, Pflichtgefühl und Gottvertrauen an Ihre Arbeit zu gehen. Das Vertrauen auf die Gnade und den Beistand des Allmächtigen und die treue Pflichterfüllung der Heimat gegenüber, soll Sie bei Ihrer Arbeit leiten und begleiten; dann wird auch Gottes Segen auf Ihrer Tätigkeit ruhen, ohne welchen alle Mühe und Arbeit vergeblich wäre. Beginnen Sie mit diesen Vorsätzen im Herzen die neue Legislaturperiode, auf dass Ihre Arbeit zum Gedeihen des Landes und zum Wohl des Volkes von Liechtenstein beitrage. Mit diesem Wunsch erkläre ich hiemit den neuen Landtag für eröffnet.
11. März 1948
Thronrede, Fürst Franz Josef II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 11. März 1948
Meine Herren Abgeordneten! Gemäss Art. 48 der Verfassung habe ich den Landtag für die Sessionsperiode 1948 auf heute einberufen und möchte aus Anlass der Sessionseröffnung einige Worte an Sie richten.
Die vergangenen 2 ½ Jahre, seit Ende des so langen und schrecklichen Krieges, waren eine Zeit des Wohlergehens und Friedens für jene grossen Teile der Welt, die weit entfernt waren von den Schlachtfeldern und hier in Europa für die wenigen Staaten, die der Krieg verschonte. Zu diesen gehört auch unser Land. Diese 2 ½ Jahre wären für unser kleines, neutrales Vaterland nicht nur eine Fortsetzung der generationenlangen friedlichen Entwicklung, die Liechtenstein hatte, sondern es waren diese Jahre auch eine Zeit des Aufschwungs im Wirtschaftsleben Liechtensteins, welchen Aufschwung wir im besonderen verdanken der Zoll- und Wirtschaftsunion, welche uns seit mehr als 25 Jahren mit der Schweizer Eidgenossenschaft verbindet. Das Volksvermögen hat sich vergrössert, in der vollarbeitenden Wirtschaft finden alle Leute Beschäftigung, und unser Staatshaushalt verdankt es dieser Konjunktur, dass er nicht nur für die laufend notwendigen Ausgaben aufkommen kann, sondern dass er auch noch jene Projekte zur Ausführung bringen kann, die man während des Krieges zurückstellen musste. Ich möchte Sie hier erinnern an den Tunnelbau, an den Baubeginn des Samina-Kraftwerkes und an die geplante, so notwendige Modernisierung des Strassennetzes im Unterlande. Die abgelaufenen 2 ½ Jahre waren auch eine Zeit des friedlichen Aufbaues in unserer Aussenpolitik, so dass jetzt so manche Spannungen und hässliche Zwistigkeiten, die es sogar noch während der ernsten Zeit des letzten Krieges im Lande gab, aufgehört haben. Mit Freude nimmt man wahr, dass trotz des allgemeinen wirtschaftlichen Aufschwunges und der regen Betriebsamkeit das liechtensteinische Volk nicht vergessen hat, das Christentum sich im Herzen zu bewahren, ein Umstand, der zum Ausdruck kommt in der tätigen christlichen Nächstenliebe, wie sie sich äussert in den vielen grossen Hilfeleistungen den notleidenden Nachbarvölkern gegenüber. Das Land ist Ihnen, meine Herren Abgeordneten, und allen liechtensteinischen Behörden zu Dank verpflichtet, dass Sie durch Ihre Tätigkeit und Haltung dem Volke geholfen haben, diese glückliche Entwicklung zu schaffen.
Wir haben jetzt in der Kirche während der hl. Geistmesse Gott nicht nur gedankt für seinen Schutz und Segen, den er uns in so reichlichem Masse auch in der letzten Zeit angedeihen liess, sondern wir haben ihn auch gebeten, dass er uns in der Zukunft seinen so notwendigen Schutz, seine Hilfe und seinen Segen angedeihen lasse. Mit dieser Bitte an Gott haben wir uns alle als Christen auch für die Zukunft verpflichtet, unsere Einzelinteressen zurückzustellen und mit unserer ganzen Kraft unsere Pflichten weiterhin zu erfüllen in der Arbeit für unser Land und unser Volk von Liechtenstein. Diese gemeinsamen Pflichten sollen Alle umschliessen, die für das Wohl des Landes berufen sind zu arbeiten, nicht nur den Landtag und die Regierung, sondern auch alle Behörden des Landes. Wir werden alle trachten, jetzt und in der Zukunft mit Eifer und in voller Pflichterfüllung zu arbeiten, damit die Zeiten glücklichen Wohlstandes für unser Land nicht nur eine kurze Zeit vorübergehender Konjunktur bleiben, sondern dass sie weiterhin eine Periode des Aufschwunges und des Gedeihens werden. Es muss uns dabei bewusst sein, dass die Arbeit des Christen ein Opfer vor Gott und ein Gebet zu ihm sein soll um seinen Schutz und Segen, was wir besonders in der nächsten Zeit brauchen werden. Denn wir müssen uns darüber klar sein, dass die Entwicklung der heutigen Weltlage die Gefahr eines dritten Weltkrieges in sich birgt. Wenn man auch Optimist ist wie ich, darf man heute nicht die Augen verschliessen vor dem Ernst der Situation. Aus diesem Grunde ist es umsomehr notwendig, dass Sie, meine Herren Abgeordneten, und die Behörden des Landes mit Ihrer ernsten, pflichtbewussten Arbeit dem Volk ein Beispiel geben, damit dieses mit Ihnen zusammen auch die kommenden schwierigen Zeiten in Einigkeit und innerem Frieden meistert.
Ich hoffe, dass wir in enger und freundschaftlicher Bindung an die Schweiz und gestärkt durch den Rückhalt, den wir seit Jahren an ihr finden, mit Gottes Segen und Schutz auch in den kommenden schweren Zeiten von Unheil und Rückschlägen verschont bleiben.
Für die künftige Sessionsperiode begleiten meine herzlichsten Wünsche Ihre Tätigkeit für das Land und das Volk von Liechtenstein. Ich erkläre hiemit die Sessionsperiode 1948 für eröffnet.
05. Februar 1947
Fürst Franz Josef II.
Eröffnung des Landtages durch Regierungschef Dr. Hoop (es fand keine Thronrede statt)
27. Februar 1946
Thronrede, Fürst Franz Josef II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages
am 27. Februar 1946
Gemäss Artikel 48 der Landesverfassung habe ich den Landtag für die diesjährige Sessionsperiode auf heute mit Verordnung einberufen, und ich möchte den Anlass der Eröffnung benutzen, um Ihnen in dieser neuen Epoche der Weltgeschichte einige Richtlinien für Ihre Arbeit zum Wohle des Landes und Volkes zu geben. Wenn auch der Krieg, vor dessen unmittelbaren Schrecknissen uns die gütige Vorsehung des Allmächtigen beschützt hat, zu Ende gegangen ist, so herrscht doch noch überall in der Welt grosse Unsicherheit und grosse Unruhe. Es gibt der Probleme, die die Welt nach all den Zerstörungen von Menschenleben und Gütern, die Jedes geahnte Ausmass weit überschritten haben, zu lösen hat, gar zu viele, als dass sie in der relativ kurzen Zeit seit Eintritt der Waffenruhe einer befriedigenden Lösung hätten zugeführt werden können. Dazu kommt, dass immer wieder Kräfte an der Arbeit sind, die in dieser unruhigen Zeit grössere Ansprüche stellen als andere ihnen zugestehen können, und dass diese Ansprüche weniger durch Recht als durch Gewalt durchgesetzt werden sollen. Der vergangene Krieg wird als Krieg mit totalem Einsatz bezeichnet Alle Mittel des Geistes, der Menschenkraft, der Produktion, der Politik und der Propaganda wurden in seinen Dienst gestellt und alle Gedanken und Handlungen auf sein Endziel ausgerichtet. Der Krieg war zum beherrschenden Faktor geworden, und wenn er nun auch zu Ende ist, so haben doch die Kräfte, die nur für ihn arbeiten, noch nicht voll sich auf den Frieden umstellen können, und die Geister sind noch nicht zu Ruhe gekommen. Das Ideal des Rechtstaates kann erst langsam sich durchsetzen, und Hass und Rache müssen aus dem Zusammenleben der Staaten und Völker und der Staatsbürger unter sich wieder ausgemerzt und Gleichberechtigung der Staaten und Zusammenarbeit aller zum Wohle der gesamten Menschheit müssen allseits angestrebt werden. Der vergangene Krieg hat, wie Jeder Krieg, den Wert des Menschenlebens herabgesetzt und viel Verwirrung in das Gedankengut der Menschen getragen. Vor diesen Folgen schützten keine Grenzen, weder gut bewachte noch offene, und es ist Pflicht der Männer, die das Volk zu seinen Vertretern erwählte, den Weg zu weisen, auf dem das harmonische Zusammenleben der Staatsbürger am schnellsten und sichersten erreicht werden kann. Die Verfolgung dieses Zieles ist Inhalt des Eides, den Sie, meine Herren Abgeordneten, mit folgenden Worten geleistet haben: Ich gelobe, die Staatsverfassung und die bestehenden Gesetze zu halten und in dem Landtage das Wohl des Vaterlandes ohne Nebenrücksichten nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern, so wahr mir Gott helfe!» Der Krieg hat von allen Opfer verlangt, er hat aber auch bewirkt, dass man erkannte, dass die natürlichen Werte eines Landes die Stützpfeiler seiner Volkswirtschaft sein müssen. Diese Erkenntnis gilt es hinüberzuretten in die Friedenszeit. Die Pfeiler unserer Wirtschaft sind einerseits unser Vertragsverhältnis mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft, dem wir die Versorgung während des Krieges und geordnete Verhältnisse verdanken, und andererseits die natürlichen Hilfsquellen, die in unserem Boden und in der Arbeitskraft und im Arbeitsfleiss unseres Volkes liegen. Das Land hat in den letzten Jahren die Erträgnisse der Volksund Staatswirtschaft in den Bau des Binnenkanals und in die Meliorisierung des Bodens investiert, und dies war ein Segen für uns. Für die Zukunft glaube ich, dass die Finanzgebarung unseres Landes gesund sein wird. Dies ist möglich, wenn immer auf einer realen Basis weitergebaut wird und wenn man nicht den Blick nur auf Wunschträume richtet, die ja manchmal das Leben scheinbar schöner und leichter machen, vor denen aber das Verantwortungsbewusstsein eines Volksvertreters Halt machen muss. Meine Herren Abgeordneten! Ich bin der festen Überzeugung, dass Sie in echt liechtensteinischem Geiste an Ihre Arbeit herangehen werden und dass nüchterne Beurteilung und Sparsamkeit, die als liechtensteinische Tugenden gepriesen werden, jedes Ihnen zur Beschlussfassung vorgelegte Projekt auf seinen Nutzen für das Volksganze prüfen werden und dass dadurch dieses Jahr der parlamentarischen Arbeit ein Jahr des gesunden organischen Aufbaues unserer Wirtschaft wird. Die Verantwortung, mit der Sie Ihre Arbeit in der gesetzgebenden Behörde erledigen, muss für die anderen hart arbeitenden Bürger ein leuchtendes Beispiel sein. Damit erkläre ich die diesjährige Session des Landtages als erffnet, und ich wünsche Ihrer Arbeit einen vollen Erfolg.
12. Mai 1945
Thronrede, Fürst Franz Josef II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages
am 12. Mai 1945
Gemäss Artikel 54 der Landesverfassung eröffne ich hiemit den Landtag und möchte bei dieser Gelegenheit Ihnen, meine Herren Abgeordneten, in kurzen Worten einige Gedanken sagen, die mir gekommen sind, und die ich Sie bitte, bei Ihrer künftigen Tätigkeit zu beherzigen: Die Welt und Europa im Besonderen haben einen sehr schweren Krieg erlebt und unendliche Verluste an Menschen, Hab und Gut erlitten. Nur wenige Länder und darunter unsere Heimat sind von Kriegshandlungen verschont geblieben, doch haben wir seit Jahren unter einem schweren Alpdruck gelebt und die Aspirationen auf die Weltherrschaft haben auch an unserer Grenze nicht Halt gemacht. Vor welchen Gefahren wir verschont geblieben sind, konnte unsere Bevölkerung an den Tausenden von armseligen Flüchtlingen sehen, die betreut vom Mitgefühl unseres Volkes in Schaanwald unsere Grenze überschritten und die von den schweizerischen Behörden zur Weiterleitung in ihre Heimat übernommen wurden. Dass wir vom Kriege nicht stärker heimgesucht wurden, verdanken wir der grossen heimattreuen Mehrheit unseres Volkes, den bestehenden Verträgen mit der wehrhaften und vorsorgenden Schweiz, aber vor allem dem besonderen Schutz und Segen Gottes. Wir können nicht behaupten, dass Gott uns wegen unserer Verdienste geholfen hat, da auch andere friedliebende Völker, wie Belgier und Holländer, unter den Greueln des Krieges zu leiden hatten, sondern wir haben es als eine besondere Gnade des Allmächtigen zu werten, für die wir unsere stete Dankbarkeit durch einen tiefen Glauben an Gottes Güte, aber auch durch den tiefen Glauben und durch die Treue gegen unser Land stets beweisen wollen. Dankbar wollen wir auch anerkennen, dass die engen vertraglichen Beziehungen zur Schweiz uns in besonderer Weise geholfen haben, diese Zeit des Schreckens zu überstehen. Die Zusammenarbeit in der Zeit der Not hat die bestehenden Beziehungen zur Schweiz so vertieft, dass sie nie mehr vergessen werden können und in unserer aller Augen unauflöslich geworden sind. Ich bitte Sie, meine Herren Abgeordneten, mit grossem Mut an die vor Ihnen liegenden Aufgaben heranzutreten. Wir wollen mithelfen, das Leid, das der Krieg gebracht hat, zu lindern. Wir wollen das Wohl des Landes und des Volkes über Alles stellen, durch Einigkeit stark sein und Sorge tragen, dass Jeder in Liechtenstein Arbeit, Auskommen und Fortschritt für sich und seine Familie finden kann.
17. Februar 1944
Fürst Franz Josef II.
Eröffnung des Landtages durch Regierungschef Dr. Hoop (es fand keine Thronrede statt)
03. März 1943
Fürst Franz Josef II.
Eröffnung des Landtages durch Regierungschef-Stellvertreter Dr. Vogt (es fand keine Thronrede statt)
05. Februar 1942
Fürst Franz Josef II.
Eröffnung des Landtages durch Regierungschef Dr. Hoop (es fand keine Thronrede statt)
31. Januar 1941
Fürst Franz Josef II.
Eröffnung des Landtages durch Regierungschef Dr. Hoop (es fand keine Thronrede statt)
07. Februar 1940
Fürst Franz Josef II.
Eröffnung des Landtages durch Regierungschef Dr. Hoop (es fand keine Thronrede statt)
13. April 1939
Thronrede, Fürst Franz Josef II.
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 13. April 1939
Es ist mir eine besondere Freude, in diesem Jahre den Landtag selber eröffnen zu können. Vorerst möchte Ich Meiner grossen Genugtuung Ausdruck darüber geben, dass Sie auf dem Wege friedlicher Vereinbarung der Parteien unter Ausschaltung jeden Wahlkampfes und unter einmütiger Zustimmung unseres Volkes in Ihr Amt berufen worden sind. Ich danke Meinem Volke für die hohe Einsicht, die es, das Gebot der Zeit erkennend, bewiesen hat Sie selbst. Meine Herren Abgeordneten, beglückwünsche Ich zu dem Vertrauen, das Ihnen entgegengebracht wurde. In dieser ernsten Zeit erwartet Sie ein Aufgabenkreis, umfangreicher und schwerer als je. Unseren Vorfahren ist es gelungen, unsere kleine Heimat durch alle Wirrnisse und Nöte der Zeiten ihren Kindern zu sichern und zu einem friedlichen Gedeihen und stillen Glück zu führen. Ihnen, Meine Herren Abgeordneten, obliegt es, gemeinsam mit Mir und Meiner Regierung diese Tradition weiterzuführen und nach bestem Wissen und Gewissen alles zu tun, um diese Heimat uns und unseren Nachkommen zu erhalten. Ihnen obliegt es weiter, das Wohl des Landes mit treuer Anhänglichkeit an die Grundsätze der Verfassung zu fördern. Sie haben dem Lande Gesetze zu geben, welche die besonderen Verhältnisse der Zeit erfordern. Sie haben es sich angelegen sein zu lassen, das wirtschaftliche Wohlergehen aller Stände unseres Volkes zu fördern. Auch Sie haben mitzuwirken, wenn es sich um die Gestaltung unserer aussenpolitischen Beziehungen handelt, hinsichtlich welcher Wir nur einer Meinung sind: Freundschaftliche Beziehungen zu allen unseren Nachbarstaaten und Aufrechterhaltung und Vertiefung unserer wirtschaftlichen Verträge mit der Schweiz. Ich ersuche Sie, durch ernste Zusammenarbeit unserem Volke zu beweisen, dass Eintracht stark macht und Erfolg bringt. Soweit Ich bei der Lösung Ihrer Aufgaben mitzuwirken berufen bin, versichere Ich Sie Meines grössten Interesses an allen Mein Land berührenden Fragen und Meiner vollsten Unterstützung. Auch Meine Regierung versichert Sie ihrer steten loyalen Mitarbeit. Ich bin überzeugt, dass Sie mit bestem Willen an Ihre Arbeit gehen. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und den Segen des Allerhöchsten, mit dessen Hilfe es Unserem Lande vergönnt sein möge, auch fernerhin alle Fährnisse der Zeiten zu überwinden und Unserem braven Volke Ruhe, Friede, Wohlstand und Glück zu erhalten. Ich bitte Sie nunmehr. Meine Herren Abgeordneten, in Meine Hände folgenden Eid abzulegen: «Ich gelobe, die Staatsverfassung und die bestehenden Gesetze zu halten und in dem Landtage das Wohl des Vaterlandes ohne Nebenrücksichten nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern, so wahr mir Gott helfe!»