10. April 2025
Thronrede, Erbprinz Alois
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 10. April 2025
Es gilt das gesprochene Wort
ANSPRACHE
SEINER DURCHLAUCHT ERBPRINZ ALOIS VON UND ZU LIECHTENSTEIN
ANLÄSSLICH DER LANDTAGSERÖFFNUNG 2025
am 10. April 2025
Sehr geehrte Mitglieder des Landtages und der Regierung
Zuallererst möchte ich Ihnen, sehr geehrte Mitglieder des Landtages, herzlich zur Wahl gratulieren. Gleichzeitig möchte ich Ihnen – aber auch allen nicht gewählten Kandidatinnen und Kandidaten – für Ihren Mut und Ihr Verantwortungsbewusstsein danken, dass Sie sich der Wahl gestellt haben.
Sie treten dieses Amt in besonders stürmischen Zeiten an. Bei meinen beiden Ansprachen anlässlich der Landtagseröffnung und des Staatsfeiertages im letzten Jahr habe ich das Bild von Liechtenstein als ein kleines, aber stabiles Boot auf stürmischer See verwendet. Leider hat sich der Wind inzwischen nicht gelegt, sondern ist noch stürmischer geworden.
Die geopolitische Situation und ihre Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich weiter verschärft. Auch sind die Herausforderungen bezüglich der Zukunft unserer Medienlandschaft noch grösser geworden. Zwar profitieren unsere Gesellschaft und unsere Wirtschaft von den Vorteilen der Digitalisierung, insbesondere der rasanten Entwicklung bei der Künstlichen Intelligenz, sie sind aber gleichzeitig auch mit deren Nachteilen immer stärker gefordert. Hinzu kommen noch die Herausforderungen der letzten Jahre wie die demographische Entwicklung unserer Gesellschaft.
Um unser Boot weiterhin auf Kurs zu halten und erfolgreich durch die Legislaturperiode zu steuern, werden sich der neue Landtag und die neue Regierung rasch mit diesen Herausforderungen auseinandersetzen und wichtige Entscheidungen treffen müssen. Im Folgenden möchte ich auf einige Bereiche näher eingehen, die ich in diesem Zusammenhang als bedeutend einstufe.
In stürmischen Zeiten ist der Bedarf nach Sicherheit und Stabilität besonders gross. Sowohl wegen der geopolitischen Entwicklung als auch der immer umfassenderen Digitalisierung sollten wir unsere Sicherheitspolitik grundlegend überdenken. Wir müssen den bisherigen Fokus, der auf dem lokalen Bevölkerungsschutz lag, auch auf andere Bereiche wie Energie-, Daten- und Aussensicherheitspolitik ausdehnen.
Dazu müssen wir auch den Austausch mit unseren Partnern im Ausland weiter pflegen und intensivieren. In einer Zeit, in der fast sämtliche Politikbereiche jeweils auch eine starke aussenpolitische Komponente haben, sind diese Partnerschaften für die Sicherheitspolitik eines Kleinstaates entscheidend.
Die abtretende Regierung hat in Absprache mit mir bereits intensiv an einer neuen Sicherheitsarchitektur für Liechtenstein gearbeitet. Es wäre wünschenswert, dass die neue Regierung diese Arbeiten nicht nur rasch aufnimmt und ihre Überlegungen in den Landtag einbringt, sondern auch einen fruchtbaren Dialog darüber mit der gesamten Bevölkerung sicherstellt.
Die Kohärenz und der Zusammenhalt der Bevölkerung sind entscheidende Elemente einer erfolgreichen Sicherheitspolitik. Unsere vielen gemeinnützigen Vereine in Bereichen wie Kultur, Sport und Soziales sind ein bedeutender Faktor der Integration, des Zusammenhalts und der Kohärenz für eine stabile Gesellschaft, auch weil sie vorwiegend auf Freiwilligenarbeit sowie privater finanzieller Unterstützung bauen. Als Teil der Sicherheitspolitik sollten wir daher auch deren Rahmenbedingungen verbessern.
In der neuen Legislaturperiode sollten wir ausserdem möglichst grosse Fortschritte bei der Umsetzung der Altersstrategie erzielen – nicht zuletzt, weil sie ebenfalls Massnahmen im Bereich der Freiwilligenarbeit und soziale Integration vorsieht. Weitere Massnahmenbereiche der Altersstrategie sind die Alters- und Gesundheitsvorsorge, die Pflege und Betreuung, die Mobilität und Bildung sowie das Arbeiten und Wohnen im Alter. Für den Erfolg der Altersstrategie müssen wir alle gemeinsam Verantwortung wahrnehmen. Daher sollten sich auch alle von uns fragen, zu welchen Massnahmenbereichen sie selbst einen Beitrag leisten können.
Zwar enthält die Altersstrategie auch den Bereich Bildung, ich möchte deren Bedeutung für diese Legislaturperiode aber speziell erwähnen. Wenn wir die Gefahren der rasanten technologischen Entwicklungen bei der Künstlichen Intelligenz sowie den Sozialen Medien meiden, aber zugleich deren Chancen nutzen wollen, müssen wir vor allem bei der Bildung ansetzen.
Wir brauchen nicht nur rasch entsprechende Lösungen im Bereich der Schulbildung, sondern auch bei der Erwachsenenbildung und bei der frühkindlichen Bildung – am besten bereits ab dem Zeitpunkt der Schwangerschaft beginnend mit einer guten Schulung der zukünftigen Eltern. Lösungen für die Erwachsenenbildung benötigen wir sowohl bei der privaten als auch der Weiterbildung durch die Unternehmen.
Wahrscheinlich werden wir nur dann erfolgreich sein, wenn wir neue Wege ausserhalb der traditionellen Vorgehensweisen suchen. Dies gilt auch bei der Schulbildung, wo wir ansonsten den rasanten Entwicklungen – vor allem bei der Künstlichen Intelligenz – nur hinterherlaufen.
Schliesslich wäre es wichtig, dass wir in dieser Legislaturperiode die Voraussetzungen für eine Medienlandschaft schaffen, die auch im Zeitalter der Digitalisierung einen echten Wettbewerb von tagesaktuellen Qualitätsjournalismus sicherstellt, der möglichst unabhängig von Staatsorganen, Parteien und sonstigen Interessenvertretungen ist. Dazu wird es gerade angesichts unseres winzigen Marktes neben philanthropischer Finanzierung, Einnahmen durch Abonnements und Werbung auch erhebliche staatliche Finanzierungsbeiträge benötigen. Die genaue Ausrichtung dieser staatlichen Finanzierungsbeiträge benötigt nicht zuletzt wegen der Einstellung von Radio Liechtenstein eine baldige Überarbeitung.
Sehr geehrte Mitglieder des Landtages
Der Sturm wird sich auch wieder einmal legen. Momentan ist es jedoch schwierig abzuschätzen, wie lange er noch dauern wird. Wenn es uns gelingt, in den wichtigsten Bereichen rechtzeitig die nötigen Massnahmen umzusetzen, können wir die Seetüchtigkeit und damit die Stabilität unseres Bootes erhöhen. Dadurch können wir unser Boot nicht nur auf Kurs halten, sondern auch die Attraktivität unseres Standortes stärken, weil gerade in stürmischen Zeiten Stabilität und Sicherheit besonders gesucht sind.
Für die kommende Legislaturperiode wünsche ich uns allen – den Mitgliedern des Landtages und der neuen Regierung, den Parteien, den Vertretern der Wirtschaft und der gesamten Bevölkerung – ein gutes Zusammenwirken sowie viel Kraft, Weisheit und Gottes Segen!
19. Januar 2024
Thronrede, Erbprinz Alois
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 19. Januar 2024
Es gilt das gesprochene Wort!
ANSPRACHE
SEINER DURCHLAUCHT ERBPRINZ ALOIS VON UND ZU LIECHTENSTEIN
ANLÄSSLICH DER LANDTAGSERÖFFNUNG
am 19. Januar 2024
Sehr geehrte Mitglieder des Landtages und der Regierung
Heute beginnt das letzte Jahr der Legislaturperiode. Die vergangenen Jahre waren stürmisch. Von einer grossen Krise ging es nahtlos in die nächste – von der Pandemie über den Angriff Russlands auf die Ukraine bis zu den jüngsten Konflikten im Nahen Osten, welche die geopolitische Lage zusätzlich verkomplizieren. Die Welt und ganz besonders Europa befinden sich sozusagen auf stürmischer See. Hinzu kommt die rasante technologische Entwicklung, insbesondere in Bereichen der künstlichen Intelligenz, mit grossen Chancen aber auch Gefahren.
Viele machen sich Sorgen, ob ihr Boot diesen Sturm aushält und weiterhin auf Kurs fährt. Zum Teil lässt sich auch eine gewisse Orientierungslosigkeit und eine Suche nach Stabilität beobachten. Dies vor allem in Staaten, die es in den letzten Jahren verabsäumt haben, ihr Boot zu überholen bzw. die Weichen für die Zukunft richtig zu stellen.
Obwohl wir in einem im internationalen Vergleich beneidenswert sicheren Boot sitzen, dürfen wir nicht unvorsichtig sein und uns nicht vom Steuern eines klaren Kurses ablenken lassen. Wir sollten unsere grosse Standortattraktivität bewahren, zu der vor allem auch unsere besondere politische und wirtschaftliche Stabilität gehört. Auf stürmischer See ist nicht der Moment, das Boot umzubauen, sondern zu fokussieren, die Sicherheitsvorkehrungen zu überprüfen und das Boot auf Kurs zu halten .
Mit Dankbarkeit können wir dieses Jahr das Jubiläum zu 100 Jahre Schweizer Franken feiern. Dessen grosse Stabilität ist ein weiteres attraktives Element unseres Standortes, von dem wir in diesen unruhigen Zeiten profitieren. Bei den wichtigen Entscheidungen, die in diesem Jahr anstehen, sollten wir solche Stabilitätsfaktoren nicht nur pflegen, sondern auch versuchen, unseren Standort noch sturmfester bzw. sicherer und attraktiver zu machen.
Einige dieser Entscheidungen werden im Rahmen von Volksabstimmungen gefällt. Wir schätzen die direkte Demokratie seit über 100 Jahren als bedeutende Errungenschaft. Einerseits gibt sie dem Stimmvolk auch bei Sachthemen eine breite Mitbestimmung, andererseits führt sie zu einer frühzeitigen Sensibilisierung und Signalsetzung während der Legislaturperiode an Landtag, Regierung und Staatsoberhaupt.
Sehr geehrte Mitglieder des Landtages und der Regierung
Im Folgenden möchte ich Ihnen sowie angesichts der Volksabstimmungen auch dem Stimmvolk insgesamt einige Gedanken mitgeben. Ich mache dies auch in der Hoffnung, mit beitragen zu können, unser Boot auf Kurs zu halten. Ich werde mich dabei auf die Themen Sicherung unserer Standortaktivität und auf die Altersstrategie konzentrieren. Im Bereich der Sicherung unserer Standortattraktivität möchte ich jeweils nur kurz auf die Energiesicherheit, die Volkswahl der Regierung, die Medienpolitik und den Beitritt Liechtensteins zum Internationalen Währungsfonds eingehen.
Kommendes Wochenende haben wir zwei Volksabstimmungen zum Energiebereich. Was auch immer das Volk entscheidet, die Sicherstellung einer umweltfreundlichen, stabilen Energieversorgung zu stabilen Preisen wird in den nächsten Jahren eine Herausforderung bleiben. Entsprechend sollten sich Regierung und Landtag in dieser Legislaturperiode weiter damit beschäftigen. Die technologischen Entwicklungen in diesem Bereich sind rasant und wir sollten – am besten im Rahmen eines breit angelegten Projektes zur Umsetzung der verabschiedeten Energiestrategie – entlang verschiedener Kriterien, die verschiedensten Möglichkeiten zum Energiesparen, zur eigenen Energieproduktion im Inland sowie im Ausland und zur Energiespeicherung vertiefen und rasch mit der Umsetzung der besten Möglichkeiten beginnen.
Eine Volkswahl der Regierung klingt im ersten Moment verlockend, ist aber gerade in stürmischen Zeiten ein gefährliches Experiment. Ich glaube nicht, dass wir durch eine Volkswahl der Regierung irgendwelche Verbesserungen erzielen, die wir nicht auch anders erreichen könnten. Hingegen sehe ich eine erhebliche Gefahr, dass wir unsere grosse politische Stabilität gefährden. Diese ist aber nicht nur ein bedeutender Standortfaktor, sondern damit auch eine wichtige Grundlage unseres Wohlstandes.
Eine ausreichende Vielfalt von qualitativ guten Medien ist für das gute Funktionieren einer Demokratie entscheidend. In einem so kleinen Staat wie Liechtenstein braucht es neben einer guten Regulierung der Medien in der heutigen digitalen Zeit auch eine ausreichende Medienförderung. Wir sollten uns aber genau überlegen, wie wir dabei Steuergelder am besten einsetzen.
Wir haben keine eigene Währung und keine Nationalbank, die im Notfall bereitsteht. Daher wäre ein Beitritt zum Internationalen Währungsfonds ein wichtiges zusätzliches Element zur Standort-sicherung. Ein Beitritt würde eine rasche Notfallhilfe für Katastrophenfälle mit sich bringen. Mit dem Beitritt wäre ausserdem eine jährliche Überprüfung der Stabilität unserer Staatsfinanzen und unseres Standortes durch Experten des Währungsfonds verbunden. Von den daraus resultierenden Verbesserungsvorschlägen könnten wir in Zukunft zusätzlich profitieren, um unsere Standortattraktivität weiter zu erhöhen bzw. unser Boot noch sturmfester zu machen.
Am Anfang der Legislaturperiode habe ich für die Erarbeitung einer Altersstrategie geworben. Es freut mich sehr, dass es der Regierung gelungen ist, in einem breit abgestützten Prozess zusammen mit Seniorenvertretern sowie Experten aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft eine Altersstrategie auszuarbeiten. Mit dieser Strategie sollen in verschiedensten Bereichen wie Bildung, Altersvorsorge, Gesundheitsvorsorge, Pflege und Betreuung, Freiwilligenarbeit und soziale Integration, Mobilität, Arbeit und Wohnen im Alter Massnahmen ergriffen werden. Jede und jeder Einzelne soll dabei Verantwortung wahrnehmen und in ihren jeweiligen Bereichen dazu beitragen, damit Liechtenstein auch im Alter ein Land von hoher Lebensqualität bleibt.
Einige Massnahmen müssen zuerst noch genauer geprüft und ausgearbeitet werden. Dort, wo es dann gesetzliche Regelungen bedarf, wird sich der Landtag wohl frühestens in der kommenden Legislaturperiode näher damit befassen. Einige Massnahmen werden den Landtag aber schon bald beschäftigen. Dazu gehört die Sicherstellung einer wirklich nachhaltigen Finanzierung der Pensionskasse der Staatsangestellten. Nicht zuletzt zum Wohle unserer zukünftigen Generationen sollten wir aber auch darüber hinaus in allen Bereichen der Altersstrategie für eine nachhaltige Finanzierung sorgen. Dabei dürfen wir neben der staatlichen Finanzierung die Thematisierung der Finanzierungsrisiken für private Unternehmen und deren Versicherten nicht vergessen. Wenn es uns gelingt, rechtzeitig in allen Bereichen die nötigen Massnahmen anzugehen und umzusetzen, wird dies letztlich auch ein bedeutender Beitrag zu Sicherung unserer Standortattraktivität sein.
Sehr geehrte Mitglieder des Landtages und der Regierung
In dieser Legislaturperiode werden wir noch einige für die Zukunft wichtige Weichen stellen müssen. Lassen Sie uns unser Land dabei sicher durch die stürmische Zeit führen und zuversichtlich sein. Denn dort, wo es Herausforderungen gibt, gibt es immer auch Lösungen, und Herausforderungen bieten immer auch Chancen. Für Ihre verantwortungsvolle Aufgabe wünsche ich Ihnen viel Kraft, Weisheit und Gottes Segen!
26. Januar 2023
Thronrede, Erbprinz Alois
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 26. Januar 2023
Es gilt das gesprochene Wort!
ANSPRACHE
SEINER DURCHLAUCHT ERBPRINZ ALOIS VON UND ZU LIECHTENSTEIN
ANLÄSSLICH DER LANDTAGSERÖFFNUNG
am 26. Januar 2023
Sehr geehrte Mitglieder des Landtages und der Regierung
Mit dem heutigen Tag beginnt die zweite Hälfte der Legislaturperiode. Leider war die erste Hälfte wiederum durch Krisenbewältigung geprägt. Kaum waren Erleichterungen bezüglich der Pandemie absehbar, kam es zum Angriff Russlands auf die Ukraine und den damit verbundenen Krisen. Auch in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode wird Krisenbewältigung nötig sein. Neben den Flüchtlingsströmen werden uns wohl vor allem die Energiesicherheit, mögliche Rezessionen in wichtigen Absatzmärkten und Schwierigkeiten bei den Lieferketten fordern.
All dies kann zusätzliche Anstrengungen auf nationaler Ebene benötigen. Aber auch auf internationaler Ebene sollten wir wieder unsere Verantwortung wahrnehmen, Solidarität üben und weitere positive Beiträge zur Krisenbewältigung und Verbesserung der internationalen Ordnung leisten. Dies gilt insbesondere, wenn wir Ende dieses Jahres den Vorsitz im Europarat übernehmen werden.
Der Wert unserer Aussenpolitik ist nicht immer so leicht ersichtlich wie jener von innenpolitischen Massnahmen. Unsere Aussenpolitik ist aber von grosser Bedeutung - nicht zuletzt hinsichtlich der Gestaltung der Rahmenbedingungen für unsere Innenpolitik.
Sehr geehrte Mitglieder des Landtages und der Regierung
Trotz aller Krisen gab und gibt es jedoch auch Grund zum Feiern. Im Jahr 2021 konnten wir das 100-Jahre-Jubiläum der Verfassung begehen und in diesem Jahr feiern wir das 100-jährige Bestehen des Zollanschlussvertrages mit der Schweiz. Letzteres wird an verschiedenen Anlässen und auch in einer Sondersitzung des Landtags gewürdigt werden, weshalb ich den Fokus der heutigen Ansprache auf andere Themen lege.
Trotz aller Krisen sollten wir uns auch ausreichend den Zukunftsthemen widmen, um die Lebensqualität unseres Landes weiter zu steigern und uns auf die Herausforderungen der Zukunft gut vorzubereiten. Zusätzlich zur eingangs erwähnten Energiesicherheit ist die demographische Entwicklung eine von mir bereits mehrfach bei Landtagseröffnungen angesprochene Herausforderung. Ich begrüsse es daher sehr, dass die Regierung derzeit eine Altersstrategie erarbeitet. Sie kann eine zentrale Stütze für alle weiteren Arbeiten im Bereich der Alterspolitik sein.
Sehr geehrte Mitglieder des Landtages und der Regierung
Die Regierung hat jüngst einen Gesetzesentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie in die Vernehmlassung geschickt. Deshalb möchte ich heute einen besonderen Schwerpunkt auf dieses Thema legen, das ebenfalls von der demographischen Entwicklung beeinflusst ist.
Aufgrund des Arbeitskräftemangels sind gute Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein zunehmend bedeutender Standortfaktor. Mit einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie können wir sowohl Arbeitskräfte aus dem Ausland leichter rekrutieren als auch unsere im Vergleich zur Schweiz niedrige Frauenerwerbsquote erhöhen. Dadurch können unsere Unternehmen zudem einen deutlich höheren Anteil an Mitarbeitenden nach der Geburt eines Kindes im Betrieb halten. In einer immer stärker wissensbasierten Wirtschaft, in der die Unternehmen auch immer mehr in die Ausbildung ihrer Arbeitskräfte investieren, können diese Investitionen so länger genutzt werden.
Eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist auch aus gesundheitspolitischen Gründen wichtig. Dadurch erreichen wir nicht nur Stressreduktion bei den Eltern und damit eine Senkung der Gefahr von psychischen Erkrankungen, sondern durch eine bessere Betreuung von Kindern in den ersten Lebensjahren stärken wir auch deren Gesundheit.
Wir wissen aus der Forschung, dass die ersten Lebensjahre die körperliche und psychische Gesundheit des Menschen lebenslang prägen. Angesichts der dynamischen Entwicklung der psychischen Erkrankungen, die laut WHO in Europa bald an der ersten Stelle aller Krankheitsursachen stehen werden, ist eine verbesserte Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch wegen ihrer gesundheitspolitischen Präventionswirkung von grosser Bedeutung.
Schliesslich könnte eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie dazu führen, dass Eltern wieder früher und mehr Kinder bekommen. Dies wäre nicht zuletzt deshalb wünschenswert, weil so vielleicht auch weniger auf die Fortpflanzungsmedizin zurückgriffen wird, die mit einer grossen Anzahl von Problemen verbunden ist, von denen viele noch zu wenig bekannt sind.
Gerade in Zeiten, in der wir uns über eine nachhaltige Entwicklung Gedanken machen und uns über die Probleme von Eingriffen in die Natur bewusster werden, sollten wir uns auch mehr mit den Problemen der Fortpflanzungsmedizin befassen und diese möglichst zurückhaltend einsetzen. Denn nicht nur sind die Hormonbehandlungen der Fortpflanzungsmedizin erhebliche Belastungen für die Frauen, sondern es gibt inzwischen auch Bedenken, dass in Petrischalen erzeugte Kinder häufiger Gesundheitsprobleme haben. Die Fortpflanzungsmedizin ist ausserdem in vielen Bereichen mit gravierenden ethischen Problemen verbunden, insbesondere betreffend die Anfälligkeit für Ausbeutung von Eizellenspenderinnen und Leihmüttern einerseits sowie für genetische Selektion und Manipulation in Richtung «Designerbabys» andererseits.
Sehr geehrte Mitglieder des Landtages und der Regierung
Eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie wäre somit aus vielen Gründen wünschenswert. Die Massnahmen des Vernehmlassungsentwurfes bringen zwar Verbesserungen bezüglich Betreuung und flexiblen Arbeitszeitregelungen, für eine wirklich gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie brauchen wir jedoch ein ganzes Bündel von zusätzlichen Massnahmen. Neben qualitativ hochstehende Kindertagesstätten und der Möglichkeit für alle, ihr Kind zumindest im ersten Lebensjahr selbst betreuen zu können, benötigen wir auch mehr gut ausgebildete Tagesmütter.
Im Bildungsbereich wurden mit der Einführung von Ganztagesschulen und Mittagstischen bereits einige Fortschritte erzielt. In nächsten Schritten wäre es wichtig, die Betreuungsangebote der Schulen besser mit den Freizeitangeboten der Vereine und den Angeboten von Ferienbetreuungen zu verknüpfen. Überlegenswert sind auch Verbesserungen bei der Vereinbarkeit von Studium und Familie sowie kürzere Ausbildungszeiten.
Neben der staatlichen Seite wäre es wünschenswert, dass auch unsere Unternehmen weitere Massnahmen treffen. Wir benötigen mehr Teilzeitangebote und eine Unternehmenskultur, die auch die Teilzeit bei Führungskräften unterstützt. Ausserdem macht es für Eltern vielfach schon einen grossen Unterschied, wenn Unternehmen beim Anberaumen von Sitzungen Randzeiten vermeiden und auch sonst gegenüber den Bedürfnissen von Eltern mehr Flexibilität zeigen. Wenn dies gleichzeitig die Mitarbeitermotivation erhöht, kommen den Unternehmen diese Investitionen in ihre Mitarbeiter bald auf anderem Wege wieder zugute.
Sehr geehrte Mitglieder des Landtages und der Regierung
Zusätzlich zur Krisenbewältigung sollten wir in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode unsere Ausgangslage für die Zukunft weiter optimieren. Dazu sollten wir insbesondere bei der Energiesicherheit, der Altersstrategie und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie die nötigen Schritte setzen. Für Ihre verantwortungsvolle Aufgabe wünsche ich Ihnen viel Kraft, Weisheit und Gottes Segen!
27. Januar 2022
Thronrede, Erbprinz Alois
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 27. Januar 2022
Es gilt das gesprochene Wort!
ANSPRACHE
SEINER DURCHLAUCHT ERBPRINZ ALOIS VON UND ZU LIECHTENSTEIN
ANLÄSSLICH DER LANDTAGSERÖFFNUNG
am 27. Januar 2022
Sehr geehrte Landtagsabgeordnete und Regierungsmitglieder
Auch zu Beginn dieses Jahres kämpfen wir noch mit der Pandemie. Wir alle haben gehofft, dass der zweite Winter wegen der Impfstoffe und den gewonnenen Erfahrungen einfacher sein wird. Leider haben sich aber die Befürchtungen bewahrheitet, dass uns neue Virus-Varianten vor neue Herausforderungen stellen werden. Zum Glück geben die jüngsten Entwicklungen aber wieder mehr Zuversicht auf ein Ende der Pandemie.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um all jenen zu danken, die in dieser Zeit der Pandemie Ausserordentliches geleistet haben und nach wie vor leisten. Dazu gehören auch die Mitglieder der Regierung. Ebenfalls danken möchte ich allen Landtagsabgeordneten für Ihre überparteiliche Botschaft anlässlich der letzten Landtagssitzung. Damit haben Sie in dieser schwierigen Zeit ein Zeichen des Zusammenhalts gesetzt. Auch in den nächsten Monaten wird es wichtig sein, dass Landtag und Regierung eng zusammenarbeiten, damit wir neben der Pandemie weitere grossen Herausforderungen erfolgreich bewältigen.
Es ist daher sehr erfreulich, dass eine überparteiliche und von verschiedensten Interessensgruppen breit getragenen Initiative die gemeinsame Entwicklung eines längerfristigen Raum- und Mobilitätskonzeptes angestossen hat. Wenn wir einen attraktives und lebenswertes Liechtenstein erhalten und unsere Klimaziele erreichen wollen, dann ist ein solches Konzept als langfristiger Orientierungsrahmen von grosser Bedeutung.
Die demographische Entwicklung ist eine weitere Herausforderung, für die wir einen langfristigen Orientierungsrahmen in Form einer attraktiven und ganzheitlichen Vision samt übergeordneten Zielsetzungen und Prinzipien benötigen. Ich begrüsse es deshalb sehr, dass sich die Regierung laut Regierungsprogramm in dieser Legislaturperiode der demographischen Entwicklung umfassend widmen möchte und neben verschiedenen Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf vor allem auch für die mittel- und langfristige Ausrichtung eine Altersstrategie erarbeiten will.
Die Kleinheit unseres Landes und unser Staatssystem bieten Politik, Wirtschaft und der breiten Bevölkerung die Möglichkeit, sich auf einen langfristigen, strategischen Orientierungsrahmen zur erfolgreichen Bewältigung der demographischen Entwicklung zu einigen. Die Arbeit daran darf jedoch nicht zu einer Verzögerung von nötigen Reformmassnahmen führen. Im Gegenteil, nötige Massnahmen, die sich mit der grundsätzlichen Stossrichtung vereinbaren lassen, sollten wir im Sinne von ersten Erfolgsschritten sofort umsetzen.
An dieser Stelle möchte ich nicht nur einen abstrakten Wunsch äussern. Es ist mir ein Anliegen, Ihnen auch schon einige konkretere Gedanken mitzugeben, in welche Richtung die Vision, die Zielsetzungen und die Prinzipien zur erfolgreichen Bewältigung der demographischen Entwicklung gehen könnten.
Liechtenstein sollte die Vision haben, ein Land von hoher Lebensqualität zu sein, in dem Menschen gut und gerne älter werden. Bis ins hohe Alter sollten die Einwohnerinnen und Einwohner am gesellschaftlichen Leben aktiv teilnehmen sowie möglichst unabhängig und selbstbestimmt leben können. Die Generationen sollten sich gegenseitig unterstützen. Land, Gemeinden, Wirtschaft, die Gesellschaft als Ganzes sowie jede und jeder Einzelne sollten dafür auch gemeinsam Verantwortung wahrnehmen.
Um einer solchen Vision entsprechen zu können, sollten wir vor allem auch Antworten auf folgende Fragen suchen:
- Wie stärken wir den Zusammenhalt zwischen den Generationen?
- Wie verbessern wir die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf?
- Wie erleichtern wir das Arbeiten und auch sonstige Beschäftigungen im Alter?
- Wie regeln wir am besten die Gesundheit, Pflege und Betreuung im Alter?
- Wie sichern wir unsere Pensionsvorsorge wirklich nachhaltig?
- Wie gestalten wir das Wohnen und Leben im Alter noch attraktiver?
- Wie bereiten wir uns letztlich auch am besten auf unser Lebensende vor?
Bei der Entwicklung der Konzepte in den Bereichen demographische Entwicklung, Raumplanung und Mobilität darf die Arbeit nicht nur auf den Schultern eines einzelnen Ministeriums ruhen. Wir werden nur erfolgreich sein, wenn das jeweils federführende Ministerium die Unterstützung der gesamten Regierung, des Landtages und von möglichst vielen aus allen Bereichen der Gesellschaft erhält. Dabei sollten wir alle Generationen miteinbeziehen, damit unser Land für alle, auch für unsere Jugend noch attraktiver wird.
Sehr geehrte Landtagsabgeordnete und Regierungsmitglieder
Bald beginnt das zweite Jahr der Legislaturperiode. Hoffentlich wird uns die Pandemie in den kommenden Monaten nicht zu sehr beanspruchen, sodass wir uns ausreichend den weiteren Herausforderungen der kommenden Jahre widmen können. Lasst uns in dieser Legislaturperiode gemeinsam langfristige und breit getragene Grundlagen für eine erfolgreiche Bewältigung dieser Herausforderungen schaffen. Durch ein solch konstruktives Arbeiten an Zukunftsthemen wie in den Bereichen Raumplanung, Mobilität und Demographie können wir nicht nur den Zusammenhalt in der Bevölkerung stärken, sondern auch einen entscheidenden Beitrag für ein noch lebenswerteres Liechtenstein leisten. Für Ihre verantwortungsvolle Aufgabe wünsche ich Ihnen Kraft, Weisheit und Gottes Segen!
25. März 2021
Thronrede, Erbprinz Alois
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 25. März 2021
Es gilt das gesprochene Wort!
ANSPRACHE
SEINER DURCHLAUCHT ERBPRINZ ALOIS VON UND ZU LIECHTENSTEIN
ANLÄSSLICH DER LANDTAGSERÖFFNUNG
am 25. März 2021
Sehr geehrte Landtagsabgeordnete und Regierungsmitglieder
Herzliche Gratulation zu Ihrem Wahlerfolg. Die starke Erhöhung des Frauenanteils im Landtag ist sehr erfreulich. An dieser Stelle möchte ich all jenen danken, die dazu beigetragen haben – von den verschiedenen Unterstützungsgruppen bis zu den Parteiverantwortlichen. Zusammen mit der erstmaligen Mehrheit der Frauen in der Regierung ist dadurch das weibliche Element in der liechtensteinischen Politik so stark vertreten wie noch nie.
Danken möchte ich auch den beiden Grossparteien, dass sie trotz des ausserordentlich knappen Wahlausgangs mit seinen verschiedenen Interpretationsmöglichkeiten bezüglich des Wahlsiegers das Staatsinteresse in den Vordergrund gestellt und rasch eine Regierung gebildet haben. Ich begrüsse dies auch deshalb, weil wir uns insbesondere wegen der Pandemie in einer immer noch sehr herausfordernden Situation befinden.
Zwar besteht aufgrund der Virusmutationen noch viel Unsicherheit über die weitere Entwicklung der Pandemie, die bisherigen Impfresultate verbreiten aber Zuversicht. Um sowohl für zukünftige Pandemien als auch für andere Krisen von ähnlichem Ausmass zu lernen, sollten wir die Pandemie jedenfalls gründlich aufarbeiten und mithilfe einer genauen Risikoanalyse die für die Zukunft kritischen Bereiche identifizieren.
Ein kritischer Bereich ist die digitale Infrastruktur. Das hat nicht zuletzt auch die Pandemie gezeigt:
- Wir leben bereits in einer sehr digitalen Welt und sind daher auf eine sichere digitale Infrastruktur angewiesen,
- Staaten mit einer leistungsfähigen digitalen Infrastruktur und einer digital gut ausgebildeten Bevölkerung haben bei der Pandemiebewältigung grosse Vorteile und
- die Pandemie hat zu einer erheblichen Beschleunigung der Digitalisierung geführt.
Auf die Digitalisierung sollten wir daher auch in dieser Legislaturperiode einen besonderen Schwerpunkt legen. Für die Stabilität der digitalen Infrastruktur wird eine ständige Weiterentwicklung der sogenannte Cyber-Sicherheit gemäss internationalen Standards und in internationaler Zusammenarbeit von grosser Bedeutung sein. Kritisch für die digitale Infrastruktur ist auch ein stabiles Stromnetz, das vielleicht durch einen höheren Eigenversorgungsgrad und weitere Massnahmen noch gestärkt werden könnte.
In einer digitalen Welt ist die Bildung der Bevölkerung entscheidend. Dazu benötigen wir einerseits eine geeignete Infrastruktur für digitalen Fernunterricht. Andererseits müssen wir nicht nur die Jugend möglichst gut auf die digitale Welt vorbereiten, sondern auch die Erwachsenen. Je besser alle Altersschichten die digitalen Möglichkeiten nutzen und sich gleichzeitig der digitalen Gefahren bewusst sind, umso besser bewältigen wir Pandemien, umso erfolgreicher wird sich unser Standort entwickeln und umso weniger Personen werden durch die Folgen der Pandemie und der beschleunigten Digitalisierung negativ betroffen sein.
Ein weiterer Schwerpunkt dieser Legislaturperiode sollte die nachhaltige Entwicklung sein. Die Orientierung an den UNO-Nachhaltigkeitszielen, die fast alle Lebensbereiche erfassen, wird zunehmend ein Erfolgsfaktor für die Attraktivität eines Standortes sowie für die Rekrutierung von qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Aufbauend auf einem nachhaltig finanzierten Staatshaushalt sollte daher die Politik in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und Zivilgesellschaft innovative Wege suchen, um die ökologische und soziale Nachhaltigkeit weiter zu verbessern.
Insbesondere mit der Klimastrategie und der Energiestrategie bzw. in Bereichen wie Mobilität, Bau, öffentliches Beschaffungswesen und Landwirtschaft könnte in nächster Zeit die ökologische Nachhaltigkeit erhöht werden. Hinsichtlich der sozialen Nachhaltigkeit könnten Fortschritte bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der Altersvorsorge und Alterspflege Verbesserungen bringen.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf war schon in der vorletzten Legislaturperiode ein wichtiges Thema, das nicht zuletzt zu einer Volksabstimmung geführt hat. Inzwischen konnten wir zwar einige Fortschritte erzielen, in der neuen Legislaturperiode sollten wir aber weitere Schritte setzen, insbesondere durch:
- die Einführung eines geeigneten finanziellen Unterstützungsmodells, damit alle Eltern die Betreuung ihrer Kinder im ersten Lebensjahr selbst wahrnehmen können,
- eine enge Koordination zwischen Schulen, Vereinen und sonstigen Betreuenden, damit im Kindergarten- und Pflichtschulalter sowohl während der Schulzeiten als auch der Ferienzeiten eine gute und umfassende Betreuung sichergestellt ist und
- die Nutzung der von den Unternehmen während der Pandemie gewonnenen Erfahrungen im Bereich des Home Office für mehr Flexibilität am Arbeitsplatz zum Wohle der jungen Eltern.
Auch auf die Altersvorsorge und Alterspflege sollten wir in dieser Legislaturperiode einen Schwerpunkt legen. Uns ist im Grunde allen bewusst, dass wir die finanziellen Folgen der demographischen Entwicklung bei der Altersvorsorge und Alterspflege nicht vorwiegend über immer höhere Beitragssätze ausgleichen können. Langfristig laufen wir ansonsten Gefahr, die Standortattraktivität und damit die Arbeitsplätze sowie letztlich auch die Finanzierungsbasis für die Altersvorsorge und Alterspflege zu gefährden. Da dies aber ein politisch unpopuläres Thema ist, wird es gerne in die jeweils nächste Legislaturperiode verschoben.
Um die Altersvorsorge und Alterspflege langfristig wirklich nachhaltig zu gestalten, sollten wir uns daher Gedanken über einen breiten Lösungsansatz für das Alter machen. Ähnlich wie bei der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf könnten wir in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft einen Kulturwandel in Richtung höherer Wertschätzung von Arbeit im Alter und altersgerechten Arbeitsformen anstreben. Da heute viele gerne länger im Arbeitsleben verbleiben möchten, könnten wir so auf eine attraktivere Weise die finanzielle Lage der Sozialversicherungen verbessern, als dies durch einen alleinigen Fokus auf Erhöhungen der Beitragssätze oder des Pensionsalters möglich ist. Wenn wir infolge auch noch gesünder alt werden, könnten wir ausserdem die Pflege- und Gesundheitskosten reduzieren.
Für einen solchen Ansatz kommen uns verschiedene Trends entgegen:
- Erstens wird es für unsere Unternehmen zunehmend wichtiger, ihre qualifizierten Arbeitskräfte, in deren Ausbildung sie viel investiert haben, möglichst lange zu halten, weil gleichzeitig die neu ins Berufsleben eintretenden Jahrgänge immer kleiner werden.
- Zweitens gewinnt für die Unternehmen – wie bereits erwähnt – eine nachhaltige Positionierung an Bedeutung, dies gilt nicht nur für den Umweltbereich, sondern auch für soziale Themen wie das Alter.
- Drittens führt nicht zuletzt die Pandemie zu einer stärkeren Betonung der Resultatorientierung anstelle der Präsenzorientierung, was flexiblere Regelungen für ältere Arbeitskräfte erleichtern sollte.
Gelingt dieser Kulturwandel, tun wir uns auch leichter bei der Beantwortung folgender Fragestellungen, denen wir uns in dieser Legislaturperiode ebenfalls widmen sollten:
- Wäre es besser, dass wir die Dauer der Beitragszahlungen zu den Sozialversicherungen an die Lebenserwartung koppeln, um damit weniger häufig Finanzierungspakete schnüren zu müssen, weil wir uns in Zukunft so auf Massnahmen zum Ausgleich des Geburtenrückgangs konzentrieren könnten?
- Ist es wirklich sinnvoll, dass wir einerseits in der zweiten Säule obligatorisch vorsorgen müssen und andererseits mit Pensionsantritt den gesamten Betrag von einem auf den anderen Tag ausgeben dürfen?
- Wäre es sinnvoller, einen Teil der obligatorischen Vorsorge der zweiten Säule mit dem Pensionseintritt verpflichtend für die Finanzierung der Alterspflege beiseite zu legen?
- Wie sichern wir eine ausreichende Altersvorsorge und Alterspflege für jene mit keinen oder nur sehr wenigen Beitragszahlungen in die zweite Säule der Altersvorsorge?
- Wie garantieren wir auch in Zukunft ausreichend Pflegekräfte und wie lösen wir die regulatorischen Herausforderungen mit den Pflegemigrantinnen?
Obwohl ein breit koordiniertes Vorgehen beim Schnüren eines Gesamtpaketes für das Alter wichtig ist, dürfen wir nicht die gesamte Legislaturperiode damit verbringen, sondern sollten jeweils sofort all das umsetzen, was richtig und notwendig ist. Nur, wenn wir mit dem langfristigen Ziel im Auge konsequent und rechtzeitig Schritt für Schritt gehen, werden wir bei nachhaltigen Sicherung der Altersvorsorge und Alterspflege erfolgreich sein.
Sehr geehrte Landtagsabgeordnete und Regierungsmitglieder
Die Pandemie sowie die geopolitische, technologische und demographische Entwicklung bedeuten grosse Herausforderungen. Nach einem holprigen Start in die letzte Legislaturperiode konnten wir während den Monaten der Pandemie trotz Wahlkampf von einer guten Zusammenarbeit zwischen Landtag und Regierung profitieren. Lasst uns zu unser aller Wohl und im gemeinsamen langfristigen Interesse während der gesamten Legislaturperiode alle konstruktiv zusammenarbeiten. Für Ihre verantwortungsvolle Aufgabe wünsche ich Ihnen Kraft, Weisheit und Gottes Segen!
16. Januar 2020
Thronrede, Erbprinz Alois
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 16. Januar 2020
Es gilt das gesprochene Wort!
ANSPRACHE
SEINER DURCHLAUCHT ERBPRINZ ALOIS VON UND ZU LIECHTENSTEIN
ANLÄSSLICH DER LANDTAGSERÖFFNUNG
am 16. Januar 2020
Sehr geehrte Landtagsabgeordnete und Regierungsmitglieder
In genau einer Woche geht das 300-Jahr-Jubiläum zu Ende. In den letzten Monaten haben wir immer wieder mit Dankbarkeit auf die Entwicklung unseres Landes zurückgeblickt. Heute dürfen wir dies auch auf das vergangene Jahr tun. Auch 2019 ist es uns gut gegangen und die Staatseinnahmen für dieses Jahr werden besonders hoch ausfallen.
In rund einem Jahr ist das Ende der Legislaturperiode und schon bald beginnt der Wahlkampf. Hohe Staatseinnahmen in Wahlkampfzeiten können zu unverantwortlichen Wahlgeschenken verführen, die ein problematisches Ausweiten der Staatsausgaben verursachen. Ich bitte Sie, in dieser Zeit nicht von unserer bewährten Haushaltsdisziplin abzurücken, auch weil unser Staatshaushalt wesentlich volatiler und stärker von internationalen Faktoren beeinflusst ist als jener der meisten anderen Staaten:
- Durch die starke Exportorientierung unserer Industrie und die relative Grösse des Finanzplatzes sind wir gegenüber negativen Entwicklungen in den wichtigsten Zielmärkten besonders exponiert.
- Der Anteil der Staatseinnahmen aus dem Finanzvermögen ist dank der Höhe unserer Staatsreserven ausgesprochen gross, damit jedoch auch die Abhängigkeit von den internationalen Börsen und sonstigen Märkten.
- Unser vor weniger als 10 Jahren revidiertes Steuersystem stellt bei der Unternehmensbesteuerung stärker auf die Gewinne ab als das frühere System. Diese Einnahmen sind innerhalb der Konjunkturzyklen daher heute grösseren Schwankungen unterworfen als früher.
- Die bedeutende Mehrwertsteuer kann bei uns wegen Sondereffekten sowie unterschiedlichen Entwicklungen der liechtensteinischen und schweizerischen Wirtschaft ebenfalls erheblich schwanken.
- Die Stempelsteuer ist aufgrund von Reformplänen in der Schweiz gefährdet.
- Hinzu kommen Pläne der OECD für neue Regelungen der Besteuerung von internationalen Unternehmen, die zu weiteren Einbussen bei den Steuereinnahmen führen könnten.
Da das versicherungstechnische Gutachten für die AHV zusätzlichen Finanzierungsbedarf festgestellt hat, könnte es ausserdem zu einer Erhöhung des Staatsbeitrages für die AHV kommen, obwohl dies meiner Ansicht nach kein sinnvoller Einsatz von Steuermitteln ist. Einerseits sind die Staatsbeiträge für die AHV mit einem erheblichen Export an Steuermitteln verbunden und andererseits sollten wir vor allem die Auswirkungen einer steigenden Lebenserwartung primär durch längere Beitragszeiten bzw. ein höheres Pensionsalter und nicht durch mehr Steuern oder Lohnnebenkosten ausgleichen. Bei immer weiter zunehmenden Beitragserhöhungen verlieren wir ansonsten längerfristig für die Versicherten die Generationengerechtigkeit und für die Unternehmen unsere Standortattraktivität.
Damit wir nicht alle paar Jahre – womöglich noch im Wahlkampf – mit erheblichen politischen Aufwand Sanierungspakete für die AHV schnüren müssen, sollten wir eine Regelung prüfen, wonach sich das Pensionseintrittsalter automatisch an die Lebenserwartung anpasst. Dadurch sind zwar noch nicht die Auswirkungen des Geburtenrückgangs berücksichtigt. Wegen des grossen Anteils an Grenzgängern unter den AHV-Versicherten ist dieser Faktor für Liechtenstein im europäischen Vergleich aber eine kleinere Herausforderung, solange der Anteil der Grenzgänger die geburtenschwächeren Jahrgänge weiterhin kompensiert.
Allerdings bauen sich in der AHV immer grössere Verpflichtungen gegenüber den Grenzgängern auf. Um finanzielle Schwierigkeiten bei einem wirtschaftlichen Abschwung mit einem Rückgang an Grenzgängern zu vermeiden, erscheint es daher sinnvoll, jeweils eine ausreichende Kapitaldeckung für die AHV-Verpflichtungen auch gegenüber den Grenzgängern zu haben. Ansonsten kann die AHV einmal zu einer grossen finanziellen Belastung für die liechtensteinische Bevölkerung werden.
Wie auch immer wir die Finanzierung der AHV lösen, wir sollten weiterhin achtsam mit den Staatsausgaben umgehen und uns zusätzliche Investitionen sowie Erhöhungen der Staatsausgaben genau überlegen. Ich würde es daher sehr begrüssen, wenn die Koalitionspartner nach dem Investitionspaket im vergangenen Jahr sich in diesem Jahr auf ein weiteres Paket von Zukunftsinvestitionen einigen könnten. Dazu wären neben Investitionen im Infrastrukturbereich für den Bereich der laufenden Staatsausgaben ein Kostendach und eine Priorisierung auf jene Ausgaben wünschenswert, die hohen Mehrwert für die Zukunft und damit weitere Verbesserungen für unser Staatswesen versprechen. Solche Ausgaben sehe ich insbesondere im Bildungsbereich, in einer nachhaltigen Pflegefinanzierung und in einer zusätzlichen Unterstützung für Eltern mit dem Ziel, die Betreuung ihrer Kinder im ersten Lebensjahr selbst wahrnehmen zu können.
Dort, wo wir in die Zukunft investieren, ohne laufende Kosten zu erhöhen, könnte auch ein Einsatz von Staatsreserven geprüft werden. Dies halte ich vor allem bei grossen Investitionen im Bereich der Verkehrsinfrastruktur und bei einem allfälligen Einkauf von Übergangsgenerationen in eine Pflegeversicherung für überlegenswert, wenn dies zu Systemverbesserungen führt.
Die vom Landtag im vergangenen Jahr beschlossenen Erhöhungen der laufenden Ausgaben waren kaum mit hohem Mehrwert für die Zukunft verbunden und haben den Spielraum bereits reduziert. Zusätzlicher Spielraum bei den laufenden Ausgaben könnte jedoch eine Reform des Finanzausgleiches bringen. Da sich die Staatsaufgaben von Land und Gemeinden und die damit verbundenen Kosten in den letzten Jahren sehr unterschiedlich entwickelt haben, spricht einiges dafür, dass der Finanzausgleich zulasten einiger sehr grosszügig ausgestatteter Gemeinden bzw. zugunsten des Landes sowie finanzschwacher Gemeinden überarbeitet wird.
Eine Reform des Finanzausgleiches ist im letzten Jahr nicht zuletzt deswegen gescheitert, weil eine Zweckbindung der zusätzlichen Einnahmen auf Landesseite verlangt wurde. Ich bedaure dies, auch weil ich Zweckbindungen von Staatseinnahmen generell für problematisch erachte. Zweckbindungen sind mit unnötigem bürokratischem Aufwand verbunden, führen mit der Zeit entweder zu einer Unter- oder einer Überfinanzierung und schränken damit den Handlungsspielraum des Staates ein. Anstatt neue Zweckbindungen einzuführen, sollten wir daher noch vorhandene Zweckbindungen beseitigen.
Die Politik benötigt ausserdem keine Zweckbindung, um einen vernünftigen Einsatz jener zusätzlichen Steuermittel auf Landesseite sicherzustellen, die eine Reform des Finanzausgleiches bringen würde. Dies kann auch dadurch erreicht werden, dass eine Reform des Finanzausgleiches mit dem zuvor skizzierten, weiteren Paket von Zukunftsinvestitionen verbunden und für jene Ausgaben verwendet wird, die als prioritär identifiziert wurden.
In diesem letzten Jahr der Legislaturperiode werden die Parteien auch wieder Kandidatinnen und Kandidaten für die Landtagswahl suchen. Ein Mangel in der Zusammensetzung unseres Landtags ist die stark ausgeprägte Untervertretung der Frauen. Die Gemeindewahlen haben gezeigt, dass grosse Fortschritte möglich sind. Mit Ihren Erfahrungen in Landtag und Regierung können Sie vielleicht am besten möglichst viele Frauen ermutigen, sich als Kandidatinnen zur Verfügung zu stellen.
Aber es fehlt oft nicht nur an der Bereitschaft qualifizierter Frauen, ein Amt in der Politik anzunehmen, sondern auch bei den Männern wird es zunehmend schwieriger. Hohes berufliches Engagement und die heutzutage stärkere Einbindung des Mannes in die Kindererziehung verringern die für ein politisches Amt verfügbare Zeit. Demotivierend wirken zudem ein harscher Umgangston und persönliche Herabwürdigungen, insbesondere in den Sozialen Netzwerken. Wir sind eine kleine Gemeinschaft und müssen besonders darauf achten, dass wir die politische Auseinandersetzung als einen Wettbewerb um die besseren Ideen verstehen und Argumente sachlich austauschen. Eine gewisse Emotionalität ist mit politischen Auseinandersetzungen immer verbunden, aber Hass ist fehl am Platz. Auch in dieser Hinsicht können Sie mit Ihrem Vorbild Kandidaturen für Landtag und Regierung erleichtern.
Sehr geehrte Landtagsabgeordnete und Regierungsmitglieder
Lasst uns das letzte Jahr dieser Legislaturperiode für mutige Schritte in unser aller langfristigen Interesse nutzen. Dazu wünsche ich uns allen viel Kraft, Weisheit und Gottes Segen!
17. Januar 2019
Thronrede, Erbprinz Alois
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 17. Januar 2019
Es gilt das gesprochene Wort!
ANSPRACHE
SEINER DURCHLAUCHT ERBPRINZ ALOIS VON UND ZU LIECHTENSTEIN
ANLÄSSLICH DER LANDTAGSERÖFFNUNG
am 17. Januar 2019
Sehr geehrte Landtagsabgeordnete und Regierungsmitglieder
Bald ist die Halbzeit der Legislaturperiode erreicht und in einer knappen Woche feiern wir 300 Jahre Fürstentum Liechtenstein. Wenn man von aussen auf unser Land und seine Kennzahlen blickt, muss man meinen, dass es uns hervorragend geht. Der Staatshaushalt ist wieder im Lot, die Wirtschaft floriert und wir können uns einer Lebensqualität erfreuen wie nie zuvor in unserer 300-jährigen Geschichte und wie sonst kaum jemand auf dieser Welt.
Spricht man hingegen mit der Bevölkerung Liechtensteins, so vernimmt man oft Klagen über Orientierungslosigkeit, Reformstau und fehlendes Vertrauen in die Politik. Man hört Zukunftsängste und die Befürchtung, dass wir zu einem Land der Nein-Sager geworden sind, dem die Gestaltung der Zukunft nicht gelingen will.
Dieser Pessimismus dürfte verschiedene Gründe haben. Nachdem Liechtenstein über 200 Jahre ein Armenhaus und Auswanderungsland war, ging es seit dem Zweiten Weltkrieg nur noch bergauf. Die Finanz- und Wirtschaftskrise vor rund zehn Jahren kam dann für viele von uns als Schock, weil wir nicht gewohnt waren, dass es auch einmal bergab gehen kann. Zwar konnten wir rasch die nötigen Sparpakete schnüren, aber die auch international bemerkenswerte Kürzung von über 15 % unserer Staatsausgaben wirkt noch nach.
Ein weiterer Grund ist die schlechte Stimmungslage in Europa, die sich auch auf unser Land überträgt. Es sind die Sorgen über die internationale Lage, die Nebenwirkungen von Globalisierung und Digitalisierung, die Migrationsprobleme und die demographische Entwicklung.
Diese Stimmungslage wird noch verstärkt durch eine Medienlandschaft, die wegen der Digitalisierung im Umbruch steht. Differenzierte Berichterstattung wird von schnellen und reisserischen Schlagzeilen sowie sogenannten „fake news“ verdrängt.
Der zunehmende Individualismus dürfte ebenfalls seine Auswirkung auf die Stimmungslage haben. Alles wird infrage gestellt und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit nimmt ab. Auch der Landtag scheint vom Individualismus erfasst worden zu sein. Die Zersplitterung der Parteienlandschaft hat sich fortgesetzt, sodass der Landtag mittlerweile aus fünf Fraktionen und einem freien Abgeordneten besteht.
Teilweise entstand der Eindruck, dass der Landtag weniger mit der Zukunft des Landes als mit sich selbst und seinem Verhältnis zur Regierung beschäftigt ist. Natürlich benötigt der Landtag ausreichend Informationen, um seine Aufgaben wahrnehmen zu können. Die Diskussion dazu zwischen Landtag und Regierung sowie der Ausschluss der Regierung von der Aktuellen Stunde waren für Aussenstehende hingegen nur schwer nachvollziehbar.
Ausserdem kam es zu einem besonders umfangreichen Einsatz der parlamentarischen Mittel und kleinen Anfragen. Regierung und Verwaltung sind daraufhin mit deren Beantwortung so beschäftigt, dass wir Gefahr laufen, mit wichtigen Reformen in Verzug zu geraten.
Sehr geehrte Landtagsabgeordnete und Regierungsmitglieder
Ich sehe die Zukunft nicht pessimistisch, sondern bin überzeugt, dass wir durchdachte und gut kommunizierte Investitions- und Reformprojekte auch in Zukunft realisieren können. Dies wird umso besser und schneller gelingen, je konstruktiver die Zusammenarbeit innerhalb des Landtages und zwischen Landtag und Regierung sein wird. Eine solche Zusammenarbeit sollte das Politik-Marketing auf das Nötigste beschränken – im Idealfall wieder auf die Zeit kurz vor den Landtagswahlen. Eine solche Zusammenarbeit sollte auch eine Gesprächskultur mit gutem Zuhören und konstruktiver Kritik pflegen.
Gerne möchte ich dazu beitragen und Vertreter der Landtagsfraktionen sowie der Regierung zu einem Gespräch darüber einladen, wie wir das Jubiläumsjahr 2019 für eine erfolgreiche Zukunftsgestaltung nutzen können. Dabei sollten wir besprechen, wie wir trotz unterschiedlichen Meinungen zu einzelnen Sachfragen in für unsere Zukunft wesentlichen Bereichen eine konstruktive Zusammenarbeit sicherstellen können. Angesichts der limitierten Ressourcen unserer Verwaltung sollten wir auch diskutieren, wo wir Prioritäten setzen und wie wir unnötige Belastungen der Verwaltung vermeiden können. Ausserdem sollten wir uns unterhalten, wie zu wichtigen Sachfragen eine möglichst gute Kommunikation zwischen den Staatsorganen und der Bevölkerung erreicht werden kann.
Sehr geehrte Landtagsabgeordnete und Regierungsmitglieder
Lassen Sie mich – auch als Vorbereitung einer solchen Gesprächsrunde – einige Bereiche erwähnen, die aus meiner Sicht für unsere Zukunft wichtig sind und in den nächsten Monaten Reformen oder Investitionen benötigen.
Ein weiterhin bedeutender Reformbereich ist die nachhaltige und generationengerechte Sicherung unserer Sozialsysteme. In der letzten Legislaturperiode konnten wir in dieser Hinsicht Fortschritte durch Reformen der AHV, der betrieblichen Altersvorsorge und des Krankenversicherungsgesetzes erzielen. Dieses Jahr wird der Landtag voraussichtlich die „Postulatsbeantwortung zur zukünftigen Finanzierung von Pflege und Betreuung im Alter“ behandeln. Wir sollten noch in dieser Legislaturperiode dazu einen grundlegenden Reformvorschlag beschliessen. Falls wir dabei für Übergangsgenerationen einen klar eingegrenzten Zusatzbetrag benötigen, wäre dies eine wertvolle Zukunftsinvestition.
Trotz der Reform des Krankenversicherungsgesetzes bleibt der Gesundheitsbereich auf absehbare Zeit ein wichtiges Zukunftsthema. Hier gilt es in den nächsten Monaten einerseits die richtige Entscheidung über die Zukunft des Landesspitals zu treffen. Andererseits sollten wir zusätzliche Gesundheitsreformen realisieren, wie sie teilweise auch in der „Seminarreihe zur Weiterentwicklung des liechtensteinischen Gesundheitswesens“ identifiziert wurden.
Ausserdem sollten wir dieses Jahr wesentliche Fortschritte in Richtung einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf erzielen. Dazu sind verschiedene Massnahmen in unterschiedlichsten Bereichen nötig, die zum Teil auch in der primären Verantwortung unserer Unternehmen liegen. Ich möchte heute nicht näher auf all diese Massnahmen eingehen. Die Finanzierung der Kinderbetreuung ist jedoch ein Thema, das ich speziell erwähnen möchte, weil es nach der Ablehnung bei der Volksabstimmung hier schon länger einer Lösung bedarf. Da eine gute Betreuung in den ersten Lebensjahren für die Entwicklung der Kinder von grosser Bedeutung ist, wäre dies ein weiterer Bereich für eine wertvolle Zukunftsinvestition.
Im vergangenen Jahr konnte der Landtag das „Postulat zur Überprüfung des Finanzzuweisungssystems an die Gemeinden und der Aufgaben- und Finanzierungszuständigkeiten zwischen Land und Gemeinden“ behandeln. Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll, wenn sich Landtag und Regierung in den nächsten Monaten diesem Thema nochmals widmen und Reformen beschliessen. Vielleicht liessen sich durch eine Neuregelung der Finanzierungen auch jene Finanzmittel finden, die wir für eine gute Kinderbetreuung während dem ersten Lebensjahr benötigen.
Dieses Jahr werden wir uns wahrscheinlich vertiefter mit den Themen Raumplanung und Verkehr auseinandersetzen können. Beim Verkehr stellt sich ebenfalls die Frage von wertvollen Zukunftsinvestitionen. Dazu benötigen wir einerseits ein durchdachtes Konzept, wie ein möglichst grosser Teil der Bevölkerung und unser Standort von Investitionen im Bereich Verkehr profitieren können. Andererseits müsste dieses Konzept der Bevölkerung gut erklärt werden.
Schliesslich möchte ich noch den Bildungsbereich erwähnen. Dieses Jahr wird der Landtag über Zukunftsinvestitionen in neue Schulbauten und die digitale Infrastruktur der Schulen entscheiden müssen. Für die Zukunft mindestens so wichtig sind Verbesserungen unseres Bildungssystems. Deshalb sollten wir unbedingt die geplante Bildungsstrategie 2025 nutzen, damit wir auch unser Bildungssystem hinsichtlich der zukünftigen Herausforderungen weiter optimieren.
Sehr geehrte Landtagsabgeordnete und Regierungsmitglieder
Lasst uns das Jubiläumsjahr ein Ansporn sein, um in konstruktiver Zusammenarbeit wesentliche Schritte für eine erfolgreiche Zukunft zu setzen. Dazu wünsche ich uns allen viel Kraft, Weisheit und Gottes Segen!
25. Januar 2018
Thronrede, Erbprinz Alois
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 25. Januar 2018
Es gilt das gesprochene Wort!
ANSPRACHE
SEINER DURCHLAUCHT ERBPRINZ ALOIS VON UND ZU LIECHTENSTEIN
ANLÄSSLICH DER LANDTAGSERÖFFNUNG
am 25. Januar 2018
Sehr geehrte Landtagsabgeordnete
Anlässlich der Landtagseröffnung vor einem knappen Jahr habe ich erwähnt, dass die neue Legislaturperiode die Chance bietet, nach Jahren des Reagierens eine neue Phase des zukunftsorientierten Gestaltens einzuleiten. Dabei habe ich auch potentielle Themenfelder angesprochen. Mit Freude habe ich festgestellt, dass sich der Landtag inzwischen mit einigen der von mir erwähnten Themenfeldern eingehend befasst hat. Eines dieser Themen möchte ich heute vertiefen.
Der Landtag hat an die Regierung ein von allen Parteien breit getragenes Postulat zur zukünftigen Finanzierung von Pflege und Betreuung im Alter überwiesen. Die Landtagsabgeordneten haben in ihrer Postulatsbegründung zu Recht auf die grossen Herausforderungen hingewiesen, die mit der zukünftigen Finanzierung von Pflege und Betreuung im Alter verbunden sind. Im Folgenden werde ich auf diese Herausforderungen sowie auf die Probleme des heutigen Finanzierungssystems näher eingehen und Ihnen einige Überlegungen für eine zukünftige Ausgestaltung der Finanzierung mitgeben.
Die Staatsausgaben für die Pflege und Betreuung im Alter gehören zu jenen mit dem stärksten Wachstum überhaupt. Wir müssen davon ausgehen, dass diese Kosten in den nächsten Jahren weiterhin stark ansteigen werden. Dies zeigt nicht zuletzt auch eine Studie der Stiftung Zukunft.li.
Unser heutiges Finanzierungssystem für die Pflege und Betreuung im Alter ist für diese Entwicklung ungeeignet:
- Es ist eine komplizierte und dadurch auch intransparente Mischfinanzierung aus Steuergeldern des Landes und der Gemeinden sowie aus Beiträgen der Krankenkassen und der Betroffenen selbst.
- Die unbegrenzte Kostenerstattung im Krankenversicherungssystem gibt Anreize für eine nicht bedarfsgerechte Mengenausweitung und führt damit zu zusätzlichen Belastungen der Lohnnebenkosten.
- Auch die Pflege und Betreuung der Wohlhabenden wird aus staatlichen Mitteln finanziert, was einer Verteilung von Steuergeldern mit der Giesskanne entspricht und nicht einer treffsicheren Zuteilung an jene, die die staatliche Hilfe wirklich benötigen.
Das heutige Finanzierungssystem beruht ausserdem weitgehend auf dem Umlageprinzip. Wegen der demographischen Entwicklung wird dies in den kommenden Jahren zu einer erheblichen Zusatzbelastung bei den Steuern und Krankenkassenprämien führen. Diese Last könnte so gross werden, dass das heutige Solidaritätssystem infrage gestellt und ein massiver Druck in Richtung Rationierung der Leistungen für die geburtenstarken Jahrgänge entstehen könnte. Die unerwünschte Folge davon wäre eine Zweiklassenbehandlung im Alter. Es ist eine wichtige Errungenschaft, dass wir heute eine sehr gute Alterspflege für alle haben – ob reich oder arm. Es muss unser Ziel sein, das auch in Zukunft leisten zu können.
Sehr geehrte Landtagsabgeordnete
Wir sollten daher möglichst bald die Finanzierung der Pflege und Betreuung im Alter auf ein System mit einem starken Element der Kapitaldeckung, also einem Ansparverfahren, umstellen. Die Umstellung sollte auch deshalb rasch erfolgen, weil aufgrund des Zinseszinseffektes ein Zuwarten eine rechtzeitige und ausreichende Kapitalbildung sehr erschwert.
Ebenso wie das erwähnte Postulat sehe ich grundsätzlich zwei Modelle für eine solche Umstellung auf ein starkes Element der Kapitaldeckung: ein individuelles Ansparverfahren wie es auch die Stiftung Zukunft.li vorgestellt hat und eine Versicherungslösung.
Beim individuellen Ansparverfahren muss obligatorisch ein individuelles Pflegekapital angespart werden. Das Pflegekapital wird mit Eintritt des Pflege‐ oder Betreuungsfalles zuerst für die damit verbundenen Kosten eingesetzt, bevor anschliessend oder auch bei nicht erfolgter Ansparung subsidiär das heutige Finanzierungssystem zum Einsatz gelangt. Tritt der Pflege‐ oder Betreuungsfall nicht ein, wird das Pflegekapital vererbt.
Bei der Versicherungslösung werden die Kosten für den Pflege- oder Betreuungsfall durch eine Versicherung getragen. Aus den vorher dargelegten Gründen sollte unbedingt eine Versicherungslösung mit Kapitaldeckung gewählt werden, wobei ein gewisses Mindestmass an Umlagedeckung durch Steuermittel dennoch weiter benötigt würde.
Auch bei einer solchen Versicherungslösung muss ein Pflegekapital bis zu einer gewissen Höhe angespart werden. Ausserdem wäre darauf zu achten, dass die Versicherungslösung sowohl für den ambulanten als auch für den stationären Bereich mit vom Grad der Pflegebedürftigkeit abhängigen Taggeldern operiert. Ansonsten bestünde die Gefahr einer Mengenausweitung, die nicht dem Bedarf der Pflegebedürftigen entspricht.
Sehr geehrte Landtagsabgeordnete
Beide Modelle der Kapitaldeckung haben ihre Vor- und Nachteile und können vermutlich auch in verschiedenste Varianten unterteilt werden. Das individuelle Ansparverfahren liesse sich als zusätzliches Element zum heutigen Finanzierungssystem wahrscheinlich leichter einführen. Mit einer Versicherungslösung könnte hingegen das heutige Finanzierungssystem mit all seinen Problemen viel weitergehender oder auch zur Gänze abgelöst werden. Da bei weitem nicht alle im Alter Pflege oder Betreuung benötigen, wäre zudem die Vorsorge über eine Versicherungslösung grundsätzlich effizienter. Die Regierung wird die verschiedensten Varianten und ihre Vor‐ und Nachteile in ihrer Postulatsbeantwortung jedoch sicherlich noch genauer beleuchten. Beide Modelle sollten ohne Anstieg der Lohnnebenkosten für die Unternehmen konzipiert werden, weil diese erst unlängst durch Erhöhungen im Bereich der Altersvorsorge betroffen waren. Hingegen könnten die Unternehmen von sinkenden oder weniger stark wachsenden Krankenkassenprämien profitieren, wenn die Krankenkassen nicht mehr oder nur noch in geringem Mass zur Finanzierung der Pflege und Betreuung im Alter beitragen müssen.
Je nachdem, wie umfassend die Modelle das heutige Finanzierungssystem ablösen sollen, muss eine entsprechend grosse Kapitalbildung erfolgen. Besonders im jetzigen wirtschaftlichen Umfeld wäre es dabei wichtig, durch geeignete Vorschriften eine langfristig effiziente und gut diversifizierte Kapitalbildung sicherzustellen.
Bei der Festlegung der Höhe des anzusparenden Kapitals darf auch nicht im Vordergrund stehen, dass dieses unter allen Umständen und bei intensivster Pflege über lange Zeit ausreichen muss. Eine derartige Summe wäre viel zu gross und würde sehr wahrscheinlich die Bereitschaft zum Ansparen dieses Kapitals aufgrund der hohen Belastung während der Erwerbstätigkeit verringern.
Vielmehr soll ein Kapital in einer vernünftigen Höhe angespart werden, welches ausreicht, die durchschnittlichen Pflegekosten oder einen grossen Teil davon zu tragen. Wenn die Kosten dann im Einzelfall höher sind, sollen diese von der Allgemeinheit getragen werden. Die Solidargemeinschaft soll somit primär für diejenigen Fälle bemüht werden, in denen eine überdurchschnittlich aufwendige Pflege benötigt wird.
Um – vor allem im Falle einer Versicherungslösung – die Pflichtbeiträge niedrig zu halten, sollte mit der Kapitalbildung schon in möglichst jungen Jahren begonnen werden und der Staat die Eintrittsgenerationen bei der Kapitalbildung unterstützen. Dazu müsste der Staat die Kapitalbildung für alte Personen, die dazu nicht mehr in der Lage sind, zu Gänze oder zumindest weitgehend übernehmen. Hingegen könnte die staatliche Unterstützung bei jüngeren Eintrittsgenerationen nach dem Alter abgestuft Schritt für Schritt abnehmen.
Eine solche staatliche Unterstützung der Eintrittsgenerationen müsste aus den Staatsreserven finanzieren werden. Im Grunde wäre dies jedoch nur eine Vorwegnahme von Ausgaben, für die der Staat in der Vergangenheit nicht vorgesorgt hat, die er aber in Zukunft sowieso übernehmen müsste.
Meiner Ansicht nach wäre eine solche Umstellung auf eine nachhaltige Finanzierung der Pflege und Betreuung im Alter auch eine der besten Investitionen im Sinne eines erfolgreichen zukunftsorientierten Gestaltens. Wir hätten rechtzeitig eine der grossen Herausforderungen der demographischen Entwicklung gelöst und könnten uns danach besser ihrer vielen anderen Herausforderungen widmen.
Sehr geehrte Landtagsabgeordnete
Ich hoffe, der breite Konsens im Landtag, dass wir uns mit der Finanzierung der Pflege und Betreuung im Alter rechtzeitig befassen müssen, wird auch zu einem breiten Konsens über eine wirklich nachhaltige Lösung führen. Für Ihre verantwortungsvolle Aufgabe wünsche ich Ihnen viel Kraft, Weisheit und Gottes Segen!
30. März 2017
Thronrede, Erbprinz Alois
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 30. März 2017
Es gilt das gesprochene Wort!
ANSPRACHE
SEINER DURCHLAUCHT ERBPRINZ ALOIS VON UND ZU LIECHTENSTEIN
ANLÄSSLICH DER LANDTAGSERÖFFNUNG 2017
Sehr geehrte Landtagsabgeordnete
Nach zwei Legislaturperioden, die durch unpopuläre Reformen zur Sanierung des Staatshaushalts und der Sozialversicherungen sowie die Transformation des Finanzplatzes geprägt waren, befindet sich unser Land in einer guten Position. Der Staatshaushalt ist ausgeglichen, wichtige Schritte zur langfristigen Absicherung der Sozialversicherungen wurden gesetzt und Liechtenstein ist ein international anerkannter Partner. Nach Jahren des Reagierens bietet die neue Legislaturperiode die Chance, eine neue Phase des zukunftsorientierten Gestaltens einzuleiten.
Gleichzeitig stehen wir jedoch vor grossen Herausforderungen. Weltweit besteht erhebliche Unsicherheit aufgrund des Trends zur politischen Polarisierung, der steigenden geopolitischen Spannungen, der unkontrollierten Migrationsströme und der ungelösten Umweltprobleme. Ausserdem ist eine Zunahme an Protektionismus zu befürchten und die EU – unser grösster Handelspartner – befindet sich weiterhin in einer schwierigen Situation.
Gefordert sind wir auch durch den immer rascheren technologischen Wandel – vor allen aufgrund der Digitalisierung. Arbeitsplätze für weniger Qualifizierte nehmen ab, während Fachkräfte schwierig zu finden sind. Die Bedeutung der Sicherheit und Stabilität der digitalen Infrastruktur und deren Schutz gegen Cybercrime steigt in dem Masse, in dem die digitale Infrastruktur zu einer Grundvoraussetzung des täglichen Lebens und eines modernen Wirtschaftsstandortes wird. Ausserdem wirft der technologische Wandel neue ethische Fragestellungen auf. Im Bereich der Digitalisierung muss nicht zuletzt der richtige Mittelweg zwischen Datenschutz und der Nutzung der elektronischen Daten zum Wohle der Bevölkerung gefunden werden.
Sehr geehrte Landtagsabgeordnete
Nutzen wir die kommende Legislaturperiode vor allem auch, um diese Herausforderungen besser zu verstehen und unsere Investitionen in die Zukunft hinsichtlich unserer zeitlichen und finanziellen Möglichkeiten richtig zu priorisieren. Im Folgenden möchte ich bewusst nur potentielle Themenfelder ansprechen und einige Fragen aufwerfen. Die Antworten dazu sollten wir gemeinsam mit der Bevölkerung in der kommenden Legislaturperiode entwickeln.
- Die schon erwähnte Digitalisierung ist mit vielen Zukunftsfragen verbunden:
Welche Gefahren bringt die Digitalisierung und wie kann die Bevölkerung für diese Gefahren am besten sensibilisiert werden?
- Welche Regulierung ist nötig, um die Chancen der Digitalisierung möglichst gut zu nutzen?
- Wie kann unser Bildungssystem im Bereich der Pflichtschulen, der weiterführenden Ausbildung und der Erwachsenenbildung optimiert werden, um die richtigen Qualifikationen für das digitale Zeitalter zu vermitteln?
- Inwieweit ist eine gewisse digitale Infrastruktur heute bereits als Teil des Service Public zu sehen und der Staat damit gefordert, ein gutes Niveau an digitaler Qualität und Stabilität für die Standortattraktivität sicherzustellen?
- Könnte die Staatsverwaltung durch den Einsatz digitaler Technologien noch effizienter und kostengünstiger werden?
Auch mit dem Staatshaushalt sollten wir uns weiter beschäftigen – allerdings aus anderen Perspektiven:
- Gibt es Staatshaftungen oder Staatsgarantien für Gemeinden, staatsnahe Institutionen oder auch für Private, über deren Risiken wir uns noch zu wenig bewusst sind?
- Könnten wir durch eine andere Gewährleistung des Service Public sowohl das Risiko für den Staatshaushalt reduzieren als auch weitere Finanzmittel freisetzen?
- Könnten wir durch eine weitere Aufgabenentflechtung zwischen Land und Gemeinden sowie eine Weiterentwicklung des Finanzausgleiches die Finanzzuweisungen an die Gemeinden zugunsten von Zukunftsinvestitionen reduzieren?
Im Bereich der sozialen Vorsorge haben wir erst vor kurzem einschneidende Reformen umgesetzt. Angesichts der demographischen und technologischen Entwicklung bleibt dieser Bereich aber ein Dauerthema und wir sollten uns in den nächsten vier Jahren insbesondere mit folgenden Fragen beschäftigen:
- Welche kurzfristigen Anpassungen benötigt das Krankenversicherungsgesetz?
- Welchen Herausforderungen des Gesundheitswesens sollten wir uns in einem nächsten Schritt widmen?
- Wie soll die Finanzierung der Alterspflege in Zukunft am besten erfolgen?
Ein Schwerpunkt der Legislaturperiode wird die Suche nach innovativen Lösungen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sein. Hier sollten wir Antworten auf folgende Fragen finden:
- Wie können wir sicherstellen, dass alle Eltern die finanzielle Möglichkeit und damit eine echte Wahl haben, ihre Kinder im ersten Lebensjahr entweder selbst zu betreuen oder sie durch Dritte betreuen zu lassen?
- Wie können wir jenen, die darauf angewiesen sind, dass beide Elternteile arbeiten, eine gute ausserfamiliäre Betreuung ihrer Kinder auch nach dem ersten Lebensjahr ermöglichen?
- Wie können wir unsere Unternehmen bei der Suche nach Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sinnvoll unterstützen?
Eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt meines Erachtens in mehrfacher Hinsicht ein strategisches Schlüsselthema für unser Land dar:
- sie ist Grundlage für die langfristige Gesundheit unserer Familien und unserer Kinder,
- sie spielt für die Lösung des Fachkräftemangels unserer Unternehmen eine immer grössere Rolle und wird zunehmend ein Standortfaktor und
- ich halte sie auch für die wichtigste Voraussetzung, dass mehr Frauen in Führungspositionen aufsteigen– sowohl in der Wirtschaft als auch in der Politik.
In der heutigen Informationsgesellschaft gewinnt ausserdem die Reputation als Standortfaktor an Bedeutung. Um die Reputation des Landes weiter zu festigen, wäre es lohnenswert, über Verbesserungen bei der internationalen Darstellung unseres Landes nachzudenken:
- Wie können wir uns in einem Zeitalter der Informationsüberflutung und der kurzen Aufmerksamkeitspannen durch interessante Informationen über unsere einzigartige Staatsform, unsere besondere Wirtschaftsstruktur und unsere hohe Lebensqualität erfolgreich differenzieren?
- Wie können wir uns darüber hinaus mit weiteren Themen wie z.B. einem ausdrücklichen Fokus auf Nachhaltigkeit im gesellschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Fragen attraktiv positionieren?
- Wie können wir unsere Kommunikation nach aussen strategisch noch genauer aufeinander abstimmen sowie Besuche, Veranstaltungen und andere Begegnungen mit dem Ausland, die wir auf verschiedenster Ebene wahrnehmen, noch besser koordinieren?
Sehr geehrte Landtagsabgeordnete
Lasst uns eine neue Phase des zukunftsorientierten Gestaltens beginnen. Wenn wir unser Land auf die vielfältigen Herausforderungen bestmöglich vorbereiten wollen, stehen wir vor einer arbeitsreichen, aber spannenden Legislaturperiode. Für Ihre verantwortungsvolle Aufgabe wünsche ich Ihnen viel Kraft, Weisheit und Gottes Segen!
21. Januar 2016
Thronrede, Erbprinz Alois
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 21. Januar 2016
Es gilt das gesprochene Wort!
ANSPRACHE
SEINER DURCHLAUCHT ERBPRINZ ALOIS VON UND ZU LIECHTENSTEIN
ANLÄSSLICH DER ERÖFFNUNG DES LANDTAGES
am 21. Januar 2016
Sehr geehrte Landtagsabgeordnete
Heute beginnt das letzte Jahr einer Legislaturperiode, die durch besonders grosse Herausforderungen geprägt ist. Verschiedene wirtschaftliche Entwicklungen haben zu erheblichen Belastungen für unsere Unternehmen und damit indirekt auch für unseren Staatshaushalt geführt. Es sind dies vor allem die Krisen in etlichen unserer Absatzmärkte in Europa, der ungünstige Wechselkurs und die Transformation des Finanzplatzes.
Eine Herausforderung war sicherlich auch die neue politische Zusammensetzung des Landtages. Im Rückblick auf die vergangenen drei Jahre habe ich aber den Eindruck, dass Landtag und Regierung in dieser schwierigen Zeit eine insgesamt sehr gute Arbeit geleistet haben.
Obwohl der Wahlkampf teilweise schon begonnen hat, ist es mir ein grosses Anliegen, dass diese Arbeit auch im letzten Jahr der Legislaturperiode fortgesetzt wird. Die Arbeit ist nämlich noch nicht zu Ende. Schwierige Reformpakete müssen noch verabschiedet und umgesetzt werden.
Die politische Diskussion in den letzten Monaten zeigt eine gewisse Reform- bzw. Sparmüdigkeit bei einem Teil der Bevölkerung. Dies wurde insbesondere bei der Abstimmung über das Krankenversicherungsgesetz deutlich. Es wurden auch Stimmen laut, angesichts dieser Situation die Reformen der Altersvorsorge in die nächste Legislaturperiode zu verschieben.
Die Politik wird gerne als die Kunst des Machbaren bezeichnet und natürlich muss immer die politische Umsetzbarkeit von Reformmassnahmen bedacht werden. Anstelle politisch schwierige Reformen auf später zu verschieben, sollten wir aber zunächst nach Wegen suchen, deren Umsetzung zu erleichtern. Ein solcher Weg ist, der Bevölkerung verständlich zu erklären, warum Reformen notwendig sind. Als Kleinstaat haben wir in dieser Hinsicht den Vorteil, viele Stimmbürger direkt erreichen zu können. Entsprechend sollten wir grossen Wert darauf legen, die Bevölkerung gut und regelmässig über die anstehenden Reformen zu informieren und deren Sorgen ernst zu nehmen.
Ein ausgeglichener Staatshaushalt ist für Liechtenstein von höchster Bedeutung, heute aber leider nicht mehr so einfach zu erreichen. Als Kleinstaat sollte Liechtenstein keine Staatsverschuldung riskieren, weil die Gefahren und Kosten einer Verschuldungspolitik wesentlich höher sind als für grössere Staaten. Ausserdem ist die grosse politische und wirtschaftliche Stabilität als Eckpfeiler unseres Erfolgsmodelles direkt von einem ausgeglichenen Staatshaushalt abhängig. Diese Stabilität dürfen wir nicht durch eine Verschuldungspolitik gefährden. Die Sanierungsmassnahmen sind daher unumgänglich.
Für eine langfristige Sicherung der Altersvorsorge sind auch die geplanten Reformen der Altersvorsorge unbedingt nötig. Ein Verschieben oder ein starkes Verwässern dieser Reformen wäre äusserst problematisch. Die zukünftigen Generationen müssten dann nicht nur die Lücken auffüllen, die die jetzigen und früheren Generationen ihnen hinterlassen haben, sondern sie müssten auch noch den Zinseszins dieser Beitragslücken tragen. Dass dies zu erheblichen Mehrkosten führen kann, haben uns die Probleme mit der Pensionskasse der Staatsangestellten gezeigt. Wir sollten die geplanten Reformen der Altersvorsorge daher entschlossen anpacken, damit unsere Altersvorsorge auch noch für die jüngeren Generationen leistungsfähig bleibt.
Angesichts der demografischen Entwicklung werden sogar weitere Massnahmen zur nachhaltigen Finanzierung der Altersvorsorge, insbesondere der Alterspflege, folgen müssen. Ein nächster Landtag und eine nächste Regierung sollten sich darauf konzentrieren können und nicht wie beim Krankenversicherungsgesetz sich wieder von neuem mit Altlasten vergangener Legislaturperioden beschäftigen müssen.
In den letzten Monaten wurde auch intensiv diskutiert, wem wie viel an zusätzlicher Belastung noch zumutbar ist. Über Jahrzehnte ging es in Liechtenstein immer nur bergauf und immer mehr an staatlichen Unterstützungsleistungen wurden in verschiedensten Bereichen an die Bevölkerung verteilt. Wir sind es nicht gewohnt, dass es auch einmal bergab gehen kann und bei den Unterstützungsleistungen des Staates gespart werden muss. Einsparungen werden von vielen als unangemessen und ungerecht empfunden. Entsprechend schwer tun wir uns damit, obwohl unser Niveau selbst im Vergleich zur Schweiz ausgesprochen hoch ist.
Hier muss ein Umdenken stattfinden:
- Wir müssen verstehen, dass Unterstützungsleistungen und Subventionen des Staates auch zurückgehen können.
- Wir müssen verstehen, dass es schlicht unmöglich ist, so zu sparen, dass es von allen als gerecht empfunden wird.
- Wir müssen verstehen, dass wir unsere Ansprüche reduzieren müssen, um den Staatshaushalt zu sanieren.
Um unseren Wohlstand langfristig zu sichern, sollten wir klug und verantwortungsvoll vorgehen. Wir müssen uns bewusst sein, dass die Basis für unseren Wohlstand eine erfolgreiche Wirtschaft ist, die auf erfolgreichen Unternehmen aufbaut. Durch unvernünftige Umverteilung oder für die Wirtschaft bedrohliche Belastungen kann der Kuchen sonst für alle kleiner werden.
Dennoch sollten wir verschiedene Verbesserungen bei der Umverteilung bzw. dem sozialen Ausgleich prüfen. Dazu zähle ich auch folgende Fragen:
- Ist es sinnvoll, mit Staatsbeiträgen an die AHV und an die Krankenkassen aus dem Geld der Steuerzahler Leistungen zu finanzieren, die zu rund einem Drittel an Grenzgänger ins Ausland gehen?
- Gäbe es nicht bessere Wege, diese Steuergelder jenem Teil der Bevölkerung zukommen zu lassen, der sie vor allem benötigt, anstelle sie ausserdem wie mit einer Giesskanne auch noch an die hohen Einkommensempfänger bzw. Vermögenden zu verteilen?
- Könnte der Staatshaushalt weiter entlastet werden, indem Steuereinnahmen der Gemeinden, die primär auf staatliche Rahmenbedingungen und nicht auf Anstrengungen der Gemeinden beruhen, vermehrt dem Staat zugeteilt werden?
Eine Beantwortung all dieser Fragen noch in dieser Legislaturperiode durch konkrete Reformvorschläge ist unrealistisch. Angesichts der Notwendigkeit weiterer Einsparungen in der Zukunft sollten wir aber beginnen, uns mit solchen Fragen zu beschäftigen.
Sehr geehrte Landtagsabgeordnete,
Lasst uns die Legislaturperiode durch ein Umsetzen der noch anstehenden Reformen zu einem erfolgreichen Ende bringen. Einerseits sollten wir dies als eine Investition in die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes und damit als Beitrag zur langfristigen Sicherung unseres Wohlstandes tun. Andererseits sind wir es unseren künftigen Generationen schuldig.
22. Januar 2015
Thronrede, Erbprinz Alois
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 22. Januar 2015
Es gilt das gesprochene Wort.
ANSPRACHE
SEINER DURCHLAUCHTERPRINZ ALOIS VON UND ZU LIECHTENSTEIN
ANLÄSSLICH DER LANDTAGSERÖFFNUNG 2015
Sehr geehrte Landtagsabgeordnete
In den kommenden Monaten wird der Landtag einige Reformvorlagen behandeln, die für eine nachhaltige Absicherung unserer Sozialsysteme von grosser Bedeutung sind. Es handelt sich dabei vor allen um den Reformvorschlag für das Krankenversicherungsgesetz und um Reformen der Altersvorsorge. Die Reformen der Altersvorsorge betreffen die AHV - die umlagefinanzierte erste Säule der Altersvorsorge - und die betrieblichen Pensionskassen - die kapitalgedeckte zweite Säule der Altersvorsorge.
Die Kosten für unsere Sozialsysteme, besonders unsere Sozialversicherungen, sind in den letzten Jahren erheblich angestiegen und gehören zu den am stärksten wachsenden Staatsausgaben. Wegen der stetig steigenden Lohnnebenkosten sind sie ausserdem eine immer grössere Belastung für die Unternehmen und für die einzelnen Versicherten. Der jüngste Entscheid der Schweizer Nationalbank, den Wechselkurs zum Euro freizugeben, bedeutet für unsere Unternehmen direkt sowie für unseren Staat und unsere Sozialsysteme indirekt noch eine zusätzliche Herausforderung.
Es ist absehbar, dass wir unsere Sozialsysteme nur mit einschneidenden Reformen erhalten können. Verschiedene Entwicklungen haben zu dieser Situation geführt. Im Bereich der Gesundheitsvorsorge führt besonders der medizinische Fortschritt zu einem riesigen Kostenschub. Dies hat auch Auswirkungen auf die Altersvorsorge: Wir werden immer älter, bleiben glücklicherweise aber auch länger gesund. Gleichzeitig haben wir aber auch weniger Kinder, die einmal zu unserer Altersvorsorge beitragen könnten.
Ausserdem ändern sich die Arbeitsverhältnisse: Die meisten haben heute nicht mehr ein ganzes Arbeitsleben lang denselben Arbeitgeber, die Teilzeitarbeit nimmt zu und immer mehr arbeiten ohne festes Anstellungsverhältnis für verschiedene Arbeitgeber. Letzteres ist ein Trend, der besonders in den USA im Zusammenhang mit der technologischen Entwicklung zugenommen hat und uns wahrscheinlich in Zukunft auch noch stärker beschäftigen wird.
Die Sozialsysteme haben eine ganz wichtige Funktion der Vorsorge und des sozialen Ausgleichs in unserem Staat. Die Sozialsysteme sind aber nur so lange sozial, wie sie nachhaltig finanzierbar sind und angemessene Unterstützung effizient und treffsicher leisten. Ansonsten werden sie asozial, weil irgendwann andere Generationen für jene die Zeche zahlen müssen, die auf zu grossem Fusse gelebt haben. Frühere Generationen haben hart um die Einführung der Sozialsysteme gerungen. Es liegt nun an uns als heutige Verantwortungsträger, diese wertvollen Errungenschaften für künftige Generationen zu erhalten.
Die Reform des Krankenversicherungsgesetzes ist ein schwieriges Unterfangen. Bereits der Reformvorschlag der letzten Regierung wurde im Laufe des Gesetzgebungsprozesses stark zusammengestrichen, weswegen nun ein weiterer Reformversuch notwendig ist. Dieser neue Reformvorschlag war in der Vernehmlassung sehr umstritten. Angesichts der auch im vergangenen Jahr wieder zu beobachtenden Entwicklungen im Gesundheitswesen, wäre es aber problematisch, die notwendigen Reformen weiter hinauszuschieben.
Es ist sicher richtig, kritische Stimmen zu hören und den Vernehmlassungsbericht zum Krankenversicherungsgesetz noch in dem einen oder anderen Punkt anzupassen. Es wäre aber falsch, dabei die Vorlage wiederum so zu verwässern, dass in der nächsten Legislaturperiode ein weiterer Reformversuch für das Krankenversicherungsgesetz gestartet werden müsste.
Wir sind in der glücklichen Lage, dass unsere Altersvorsorge im internationalen Vergleich noch sehr gut abschneidet. Je später wir aber auf die geänderten Rahmenbedingungen reagieren, desto schwieriger und teurer wird es. Die jüngsten Probleme mit der Pensionskasse der Staatsangestellten sollten uns ein warnendes Beispiel sein.
Der in die Vernehmlassung geschickte Vorschlag zur Reform der AHV erscheint ausgewogen und damit politisch umsetzbar. Wichtig ist, dass er die sich abzeichnende Schieflage beseitigt und neu einen Interventionsmechanismus vorsieht, der ein frühzeitiges Einschreiten bei den künftig zu erwartenden Schieflagen verlangt.
Für die zweite Säule der Altersvorsorge wird ebenfalls an einem Reformvorschlag gearbeitet und wahrscheinlich noch dieses Jahr an den Landtag überwiesen. Der Anteil der zweiten Säule am Altersguthaben der Pensionsversicherten wird zunehmend grösser und entsprechend bedeutender. Dies ist im Sinne einer breiteren Abstützung bzw. Diversifikation der Altersvorsorge zu begrüssen. Damit wird es aber auch wichtiger, durch geeignete Regelungen eine Unterversorgung bei der zweiten Säule effizient zu verhindern.
Heute besteht die Möglichkeit, sich mit Pensionsantritt das in der betrieblichen Pensionskasse angesparte Kapital auszahlen zu lassen. Angesichts der sich ändernden Rahmenbedingungen und der zunehmenden Bedeutung der zweiten Säule für die Pensionsversicherten stellt sich die Frage, ob eine volle Kapitalauszahlung in Zukunft nicht einmal zu Problemen führen könnte. Sollte sich nämlich zeigen, dass die Möglichkeit der frühzeitigen Kapitalauszahlung vermehrt zum Bezug von Ergänzungsleistungen im fortschreitenden Alter führt, würde dies den Staatshaushalt zusätzlich belasten. Vielleicht wäre es dann klug, einen Teil des angesparten Kapitals für solche Notfälle zu reservieren und die Möglichkeit des Kapitalbezugs entsprechend einzuschränken.
Auch erscheint es fragwürdig, dass die einzelnen Versicherten ihre Pensionskassen für die zweite Säule nicht frei wählen können, sondern an jene des Betriebes gebunden sind. Längerfristige Unterschiede in der Performance der Pensionskassen können sich nämlich markant auf das Altersguthaben der Versicherten auswirken. Die freie Wahl unter verschiedenen staatlich anerkannten Pensionskassen der zweiten Säule einzuführen, wäre jedoch ein grösseres Unterfangen. Es wäre aber zumindest in einem ersten Schritt wünschenswert, dass die Pensionsversicherten schon bald bessere Informationen über den Erfolg ihrer Pensionskassen im Vergleich zu anderen erhalten.
Da sich die vorher erwähnten Entwicklungen bezüglich der Demographie und der Arbeitsverhältnisse kaum ändern werden, sollten wir uns mittelfristig im Bereich der Altersvorsorge noch weitere Gedanken machen. Der für die AHV vorgesehene Interventionsmechanismus ist eine wichtige Verbesserung. Wir sollten uns aber in einem nächsten Schritt eingehend damit beschäftigen, wie wir die Altersvorsorge so gestalten können, dass auch regelmässige politische Interventionen nicht mehr nötig sind und die Altersvorsorge besser den neuen Entwicklungen im Bereich der Arbeitsverhältnisse entsprechen kann.
Ein weiterer Bereich der Altersvorsorge, der mittelfristig Änderungen braucht, ist die Pflege. Bei der Pflege geht es einerseits darum, wie in Zukunft noch ausreichend Pfleger und Pflegerinnen gefunden werden können. Andererseits gehören die Pflegekosten zu den am stärksten wachsenden Staatsausgaben. Diese Kosten sind heute in verschiedenen Gefässen versteckt: beim Betreuungs- und Pflegegeld, bei der Hilflosenentschädigung, bei der Krankenkasse sowie den Beiträgen von Land und Gemeinden an die Pflegeheime. Dadurch fallen die Pflegekosten und ihr Wachstum kaum auf. Umso mehr müssen wir uns auch bei der Pflege frühzeitig Gedanken machen, damit wir in Zukunft ein grösseres Finanzierungsproblem vermeiden.
Die demographische Entwicklung und die sich ändernden Arbeitsverhältnisse sind auch für unsere Unternehmen eine Herausforderung. Es wäre somit von Vorteil, wenn Staat und Wirtschaft eng zusammenarbeiten, um gemeinsam die langfristig besten Lösungen für die Altersvorsorge zu entwickeln - insbesondere für die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf. So würden wir nicht nur die richtigen Antworten auf diese Herausforderungen finden, sondern gleichzeitig auch die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes stärken.
Sehr geehrte Landtagsabgeordnete,
Sie werden in den kommenden Monaten wichtige Entscheide fällen. Ich wünsche Ihnen dafür viel Weisheit, Mut und Gottes Segen.
27. Februar 2014
Thronrede, Erbprinz Alois
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 27. Februar 2014
Es gilt das gesprochene Wort.
ANSPRACHE
SEINER DURCHLAUCHTERPRINZ ALOIS VON UND ZU LIECHTENSTEIN
ANLÄSSLICH DER LANDTAGSERÖFFNUNG 2014
Sehr geehrte Landtagsabgeordnete
Die Sanierung des Staatshaushaltes ist weiterhin die grösste Herausforderung für unseren Staat. Damit verbunden ist die Herausforderung, die Sozialsysteme finanziell nachhaltig zu gestalten.
Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, wurden in letzter Zeit immer wieder Strukturreformen gefordert. Dabei wurde auch die Frage thematisiert, welche Aufgaben der Staat heute überhaupt wahrnehmen soll.
Wir sollten uns in den nächsten Monaten intensiv mit dieser Frage beschäftigen. Einerseits halte ich dies für notwendig, um in der nächsten Phase der Haushaltssanierung ausreichend Fortschritte zu machen. Andererseits sehe ich darin auch eine grosse Chance, um unseren Staat für die Zukunft und mögliche weitere Herausforderungen zu stärken.
Um zu wissen, welche Aufgaben der Staat wahrnehmen soll, muss man sich zuerst einmal die Frage stellen, wozu Staaten eigentlich existieren. Staaten kann man als genossenschaftliche Territorialverbände verstehen, die den gemeinsamen Interessen ihrer Bürger dienen sollen.
Was den gemeinsamen Interessen dient, können im Grunde nur die Bürger selbst entscheiden. Eigentlich dürfte der Staat daher nur das tun, wozu alle Bürger zustimmen. Da der Staat mit einer solchen Einstimmigkeitsregel aber nicht funktionieren kann, braucht es Mehrheitsentscheide und die Delegation von Entscheidungskompetenz an die Staatsorgane.
Je besser die Entscheidungsverfahren und -strukturen im Staat gestaltet sind, desto besser wird er auch den gemeinsamen Interessen seiner Bürger dienen. Der Staat sollte einerseits in der Lage sein, den Gemeininteressen dienende Projekte durchzuziehen, und andererseits daran gehindert werden, Massnahmen zu ergreifen, die die Interessen eines Teils der Bürger verletzen.
Da im Normalfall die einzelne Person am besten weiss, was in ihrem Interesse ist, sollte der Staat es auch grundsätzlich dem Einzelnen überlassen, seine Interessen wahrzunehmen. Auch viele Aufgaben, die sich besser in einer kollektiven Anstrengung erledigen lassen, müssen nicht durch den Staat übernommen werden. Sie werden oft genauso gut oder besser durch die Familien, die Unternehmen, Vereine, Verbände oder Genossenschaften wahrgenommen. Der Staat sollte daher immer zurückhaltend sein und genau prüfen, ob er wirklich tätig sein sollte.
Letztlich bestimmen aber die Bürger selbst, welche Aufgaben der Staat übernehmen soll. Der Staat kann die ihm übertragenen Aufgaben dabei auf verschiedene Weise wahrnehmen. Er muss jedenfalls als Regulierer tätig werden. Er kann die Aufgaben zusätzlich noch als Finanzierer und als Anbieter angehen. Um die Staatsaufgaben zu reduzieren, sollte der Staat aber möglichst nur als Regulierer, allenfalls noch als Finanzierer auftreten.
Dort, wo der Staat als Anbieter auftritt, sollte er weder Gewinn erzielen – was einer versteckten Besteuerung jener Bürger gleichkommt, die eine bestimmte Dienstleistung nachfragen – noch sollte er Defizite produzieren – was einer Subvention der diese Leistungen überproportional nachfragenden Bürger gleichkommt.
Der Staat kann bei der Finanzierung von Staatsaufgaben entweder die Anbieter oder die Nachfrager finanziell unterstützen. In den meisten Fällen ist eine Finanzierung der Nachfrager vorzuziehen, weil dadurch in der Regel besser gewährleistet wird, dass das Angebot auch dem Interesse der Nachfrager und damit dem Bürgerinteresse entspricht.
Damit unser Staat möglichst gut den gemeinsamen Interessen der Bürger dient, sollten wir in den nächsten Monaten die Aktivitäten unseres Staates insbesondere auf folgende Fragen hin prüfen:
-
Kann die Aktivität auch von Privaten wie Individuen, Vereinen, Verbänden oder Unternehmen bewältigt werden?
-
Privilegieren staatliche Aktivitäten einzelne Gruppen?
-
Werden den Nutzniessern einer staatlichen Aktivität die vollen Kosten verrechnet? Findet eine versteckte Subvention statt?
Lautet die Antwort auch nur in einem der Fälle „Ja“, deutet dies auf einen Reformbedarf hin. Erst recht gilt dies, wenn alle Fragen mit „Ja“ beantwortet werden.
Sehr geehrte Landtagsabgeordnete,
Wir können bei der Überprüfung der Staatsaufgaben und bei der Umsetzung von Strukturreformen nur erfolgreich sein, wenn wir bereit sind, bestehende Abläufe grundsätzlich zu hinterfragen und berechtigte Reformen konsequent umzusetzen. Dabei werden Veränderungen nötig sein, die sowohl die Staatsangestellten wie auch die meisten anderen Bürger zunächst unangenehm treffen werden. Teilweise werden Übergangsregelungen nötig sein, um die Auswirkungen auf besonders Betroffene abzufedern. Längerfristig werden wir aber alle profitieren, wenn wir diese Strukturreformen rasch und konsequent durchziehen.
Ich begrüsse es daher sehr, dass die Regierung gemäss dem kürzlich veröffentlichten Regierungsprogramm die staatlichen Aufgaben analysieren und Umfang und Ausgestaltung der Leistungen sowie ihre Finanzierung kritisch überprüfen will. Ich bitte Sie die Regierung dabei bestmöglich zu unterstützen.
Wenn wir hingegen diese Arbeit nicht angehen und jetzt nur das umsetzen, was nicht wirklich weh tut, werden wir nicht die richtigen Antworten auf die heutigen Herausforderungen wie die Sanierung des Staatshaushaltes finden. Dadurch würden die Herausforderungen in der Zukunft nur noch grösser und uns noch härter treffen.
Sehr geehrte Landtagsabgeordnete,
Ich wünsche Ihnen viel Weisheit, Mut und Gottes Segen, damit es Ihnen gelingt, bei diesen schwierigen Reformen die richtigen Entscheide zu fällen.
27. März 2013
Thronrede, Erbprinz Alois
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 27. März 2013
ANSPRACHE
SEINER DURCHLAUCHT ERPRINZ ALOIS VON UND ZU LIECHTENSTEIN
ANLÄSSLICH DER LANDTAGSERÖFFNUNG 2013
Sehr geehrte Landtagsabgeordnete
Ich gratuliere Ihnen herzlich zu Ihrer Wahl in den Landtag. Gleichzeitig möchte ich Ihnen auch danken, dass Sie sich in einer Zeit grosser Herausforderungen für diese wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe in unserem Staat zur Verfügung gestellt haben.
Die grösste Herausforderung der kommenden Legislaturperiode wird das Ausgleichen des Staatshaushaltes sein. Der Landesvoranschlag sieht für 2013 einen Aufwandüberschuss von 210 Mio. CHF vor. Das sind 23% des betrieblichen Aufwands von 909 Mio. CHF bzw. 34% des betrieblichen Ertrags von 623 Mio. CHF. Ich sehe diese Situation mit grosser Sorge für das langfristige Wohl unseres Landes. Die immer noch beträchtlichen Staatsreserven und der positive Jahresabschluss 2012 dürfen nicht den Blick darauf verschleiern, dass wir strukturelle Defizite haben und uns solche Fehlbeträge nicht länger leisten können.
Wir sind deshalb alle gefordert, unseren Staatshaushalt so schnell wie möglich wieder ins Lot zu bringen. Eine Verschuldung und ein Warten auf bessere Zeiten dürfen keine Option sein. Als Kleinstaat würden wir nur schwer Kredite erhalten und sie wären wahrscheinlich im Vergleich zu grossen Staaten mit grossen Volkswirtschaften unverhältnismässig teuer. Wohin eine Schuldenpolitik führen kann, zeigt uns die prekäre Lage vieler europäischer Staaten. Dies sollte für uns ausreichend Abschreckung sein.
Zu Recht wird die Stabilität des Landes als ein wichtiger Standortfaktor gepriesen. Neben der starken politischen Stabilität und der grossen Rechts- und Planungssicherheit brauchen wir aber auch finanzielle Stabilität, was unseren Staatshaushalt und eine nachhaltige Finanzierung der Sozialsysteme betrifft. Ohne eine solche umfassende Stabilität gefährden wir unsere Wirtschaft und in Folge auch unsere Arbeitsplätze, unsere Steuereinnahmen, unsere Sozialsysteme und unseren Wohlstand.
Die Finanzierungslücke können wir aber nicht nur durch höhere Steuern schliessen. Dadurch würden wir mittelfristig Unternehmen und Arbeitsplätze verlieren. Wir benötigen vor allem ein weiteres Sparpaket. Das wird zu schmerzhaften Eingriffen führen. Darüber dürfen wir uns keine Illusionen machen. Je länger wir aber diese Eingriffe vor uns her schieben, desto grösser und unangenehmer werden sie. Daher müssen wir jetzt handeln, schnell handeln, aber nicht überhastet handeln.
Aufbauend auf den Vorarbeiten der alten Regierung sollte die neue Regierung rasch ein gut durchdachtes Sparpaket schnüren. Der Sparprozess sollte gleichzeitig Landtag, Parteien, Gemeinden und Verbände in geeigneter Weise mit einbeziehen, um einen breit abgestützten nationalen Konsens sicherzustellen. Dabei müssen die Landesinteressen im Vordergrund stehen. Parteipolitik und Verfolgen von Partikularinteressen sind bei diesem kritischen Prozess nicht angebracht.
Beim Sparen sollten wir uns auch überlegen, welche Leistungen unser Staat auf welche Weise in Zukunft wahrnehmen soll, wir sollten unkonventionelle Wege prüfen und uns von Tabus der Vergangenheit lösen. Sehr bald sollten wir schon die Frage beantworten, ob unser Staat in Zukunft noch durch eigene Unternehmen das Telefonfestnetz betreiben muss? Eine berechtigte Frage, wenn man bedenkt, dass dies in den meisten anderen Staaten nicht mehr geschieht und ein eigenes, auf nur rund 20‘000 Festnetzanschlüssen aufbauendes Telefonunternehmen langfristig kaum international wettbewerbsfähige Lösungen anbieten kann.
Der Sparprozess sollte auch vorsehen, dass alle nötigen Entscheide basierend auf ausreichenden Abklärungen in der erste Hälfte der anstehenden Legislaturperiode gefällt werden können. Dies bedarf eines guten Prozessmanagements mit einer genauen Prüfung der Aus- und Wechselwirkungen der geplanten Massnahmen und eines strikten Einhaltens von zeitlichen Meilensteinen.
Zeiten der grossen Herausforderungen sind meist auch Zeiten der grossen Chancen. Wenn die neue Regierung zusammen mit dem neuen Landtag, den Gemeinden und den verschiedenen weiteren Kräften im Land den Sparprozess erfolgreich führt, können wir sowohl rechtzeitig unseren Staatshaushalt ausgleichen als auch unseren Staat entscheidend für eine erfolgreiche Bewältigung der vielen anderen Herausforderungen stärken.
Mit dem Ausgleichen des Staatshaushaltes eng verbunden ist die nachhaltige Sicherung unserer Sozialsysteme. Die jüngst veröffentlichte Generationenbilanz zeigt uns deutlich, dass ohne grundlegende Reformen in diesem Bereich unser Staatshaushalt bald wieder ins Wanken gerät. Vor allem bei der Finanzierung der AHV und der Alterspflege werden sich ansonsten grosse Lücken auftun.
Bei der Altersvorsorge versteht schon ein Primarschüler, dass unser Pensionssystem angepasst werden muss, wenn die Lebenserwartung steigt. Entweder man leistet länger Pensionsbeiträge, zahlt höhere Beiträge oder erhält geringere Pensionsleistungen. Höhere Beiträge wären eine unverhältnismässige Belastung der Wirtschaft und des arbeitenden Teils der Bevölkerung, der in Zukunft aufgrund des Generationenaufbaus ohnehin schon eine wesentlich grössere Anzahl an Pensionisten pro Kopf erhalten muss. Eine Reduktion der Pensionsleistungen auf Schweizer Niveau kann zwar für eine gewisse Zeit die finanzielle Situation verbessern und ein sinnvolles Reformelement sein, sie ist aber alleine auch keine nachhaltige Option. Wir werden daher längerfristig nicht um längere Beitragszeiten herum kommen.
Wir sollten aber nicht einfach das Pensionsalter hinaufsetzen. Wir sollten uns vielmehr Gedanken machen, wie wir unser System der Altersvorsorge grundsätzlich verbessern können. Sollen wir von einem Mindestpensionsalter auf eine Mindestanzahl an Beitragsjahren umstellen, um insbesondere jenen entgegen zu kommen, die zwar früh mit dem Arbeitsleben beginnen, die Arbeit aber aufgrund von physischer Anstrengung auch früh aufgeben müssen? Sollen wir die Mindestanzahl an Beitragsjahren an die Lebenserwartung knüpfen, um wie einige Staaten einen automatischen Nachhaltigkeitsfaktor in unsere Altersvorsorge einzubauen? Gibt es Fehlanreize bei unserer Altersvorsorge, die wir beseitigen sollen? Sollen wir auch Reformen der zweiten Säule der Altersvorsorge vornehmen, um in Zukunft Probleme wie bei der Pensionsversicherung für das Staatspersonal zu vermeiden?
Neben der allgemeinen Altersvorsorge müssen wir besonders bei der Alterspflege mit einer Finanzierungslücke rechnen und entsprechende Reformmassnahmen setzen. Auch bei unserem Gesundheitssystem werden wir uns fragen müssen, wie und wie viel wir in Zukunft für die Gesundheit ausgeben wollen. All diese Grundpfeiler unseres Sozialsystems sollten wir gemeinsam mit dem Staatshaushalt in der nun anstehenden Legislaturperiode nachhaltig sichern. Nur so schaffen wir auch eine langfristige finanzielle Stabilität.
Wir werden den Staatshaushalt nicht ohne eine Reduktion der Staatsbeiträge ausgleichen können. Bei vielen Staatsbeiträgen handelt es sich um sogenannte Transferleistungen, durch die die Einwohner finanzielle Unterstützung erhalten. Änderungen bei den Transferleistungen können zu Umverteilungsdiskussionen führen. Ein gewisses Mass an Umverteilung im Staat ist für dessen Stabilität nötig, zu viel und schlechte Umverteilung hingegen gefährlich.
Bei der Reduktion der Staatsbeiträge sollten wir daher nicht einfach nur durch ein Absenken von Leistungen auf das Schweizer Niveau Einsparungen realisieren. Es wäre sinnvoll, gleich auch die Treffsicherheit der Transferleistungen zu prüfen. Es ist z.B. widersinnig von allen zu nehmen, um wieder an alle zu verteilen. Solche Durchlaufsysteme verursachen unnötige Bürokratiekosten und erhöhen die Gefahr, dass Mittel fehlgeleitet werden oder versickern.
Zu komplizierte Umverteilungssysteme mit vielen verschiedenen Transferleistungen führen leicht zur Anhäufung von Leistungen bei jenen, die die Systeme am besten durchschauen, statt Leistungen im ausreichenden Masse jenen zufliessen zu lassen, die sie benötigen. Auch entstehen häufig Schwellenprobleme, d.h. Situationen, bei denen sich zusätzliche Arbeitsleistung nicht mehr lohnt. Wir brauchen aber ein starkes und nachhaltig finanzierbares Sicherheitsnetz und keine Hängematten.
Der Kommunismus hat gezeigt, dass selbst die grössten Umverteilungssysteme keine geeigneten Mittel sind, um Gerechtigkeit auf Erden zu schaffen. Die kommunistischen Staaten sind vielmehr an diesem Versuch zerbrochen. Am besten fördert man Gerechtigkeit im Staat durch ein gutes Bildungssystem, bei dem alle Teile der Bevölkerung Zugang zu den bestmöglichen Bildungsleistungen erhalten. Hier haben wir noch einigen Verbesserungsbedarf, hier sollten wir ansetzen.
Wir dürfen jedoch keine Reformmassnahmen wählen, die dazu führen, dass zwar alle die gleichen Bildungsleistungen erhalten, dies aber auf einem niedrigeren Niveau. Dies würde nur dazu führen, dass die Wohlhabenden auf Bildungseinrichtungen im Ausland ausweichen und das Gegenteil des Gewünschten erreicht wird. Wir müssen vielmehr den weniger gut Ausgestatteten einen gleichwertigen Zugang zu den besten Bildungsleistungen im In- und Ausland ermöglichen. Gleichzeitig sollten wir Strukturen schaffen, die das Bildungsniveau ständig weiter verbessern, um für den globalen Wettbewerb optimal gerüstet zu sein.
Sehr geehrte Landtagsabgeordnete,
wir stehen vor einer für die Zukunft unseres Landes entscheidende Legislaturperiode. Ich wünsche Ihnen alles Gute und Gottes Segen bei Ihrer wichtigen Aufgabe.
01. März 2012
Thronrede, Erbprinz Alois
ANSPRACHE
SEINER DURCHLAUCHT ERBPRINZ ALOIS VON UND ZU LIECHTENSTEIN
ANLÄSSLICH DER ERÖFFNUNG DES LANDTAGES
AM 1. MÄRZ 2012
Wir befinden uns in einer Zeit grosser Herausforderungen. Europa erlebt die grösste Wirtschaftskrise seit Jahrzehnten. Als wirtschaftlich stark in Europa integrierter Kleinstaat können wir uns leider nicht den Auswirkungen der Krise entziehen. Gleichzeitig sind wir immer noch durch die Transformation unseres Finanzplatzes gefordert. All dies führt nicht nur zu einem Gewinnrückgang bei vielen unserer Unternehmen, sondern auch zu einem Rückgang der Staatseinnahmen.Die internationale Wirtschaftslage können wir nicht ändern, aber die Transformation des Finanzplatzes sollten wir in enger Abstimmung zwischen Staat und Wirtschaft zügig vorantreiben und die bereits letztes Jahr von mir angesprochenen strukturellen Probleme beim Staatshaushalt möglichst rasch durch entsprechende Strukturreformen beseitigen. Auch wenn in weniger als einem Jahr die nächsten Wahlen anstehen, sollten wir dennoch die restliche Zeit der Legislaturperiode für grundlegende Reformen nutzen.Die Regierung hat daher bereits angekündigt, dass ein zweites Sparpaket nötig sein wird. Dieses wird naturgemäss schmerzlicher sein als das erste. Allerdings sollten beispielsweise bei den Gemeinden und beim Gesundheitswesen erhebliche Einsparungen möglich sein, die uns auf das immer noch grosszügige Schweizer Niveau bringen würden.Vorschnelle Steuererhöhungen können hingegen für den Standort sehr schädlich und für uns damit langfristig viel schmerzlicher sein. Sie würden die Attraktivität der Rahmenbedingungen des Landes beeinträchtigen, welche für die Nachhaltigkeit der Staatseinnahmen letztlich entscheidend sind. Unsere Staatsausgaben können wir auf Dauer nur finanzieren, wenn die Staatseinnahmen entsprechend fliessen. Steuererhöhungen sollten deshalb das letzte Mittel sein. Das bedeutet aber nicht, dass wir nach den ersten Erfahrungen mit dem neuen Steuersystem uns keine Gedanken machen dürfen, wie wir dieses aufkommensneutral seinen Leitprinzipien entsprechend weiter verbessern können. Man kann sich beispielsweise fragen, ob die Nichtbesteuerung von Mieteinnahmen systemkonform ist, oder, ob es sinnvoll ist, einen Eigenkapitalzinsabzug weit über der derzeitigen Markthöhe zu gewähren, nur weil er mit dem Sollertrag der eigentlich systemwidrigen Vermögenssteuer verbunden wurde.Eine grundlegende Strukturreform ist auch die Regierungs- und Verwaltungsreform. Wir dürfen uns von ihr zwar keine grossen Einsparungen bei den Staatsausgaben erwarten, sie wird aber eine gute Basis für die künftige Arbeit der Regierung und Verwaltung bilden. Ich habe mich daher gefreut, dass sich die beiden Regierungsparteien auf einen Reformvorschlag einigen konnten. Bei den beiden längsten Diskussionspunkten über mehr Flexibilität oder mehr Kontinuität dürfte ein guter Kompromiss erzielt worden sein. Ganz entscheidend wird aber auch sein, geeignete Auswahlprozesse zur Besetzung der Verwaltungsposten zu finden. Wir brauchen für die jeweiligen Aufgaben die besten Leute. Rein parteipolitisch motivierte Besetzungen schaden meiner Erfahrung nach nicht nur dem Land, sondern meist bald auch dem betroffenen Regierungsmitglied und seiner Partei selbst.Wenn es gelingt, die Regierungs- und Verwaltungsreform rechtzeitig zu verabschieden, stärken wir auch die nächste Regierung. Dies wird nötig sein, denn die Herausforderungen für die nächste Regierung werden nicht kleiner. Viele Strukturreformen, die eine nachhaltige Entlastung des Staatshaushaltes bringen können, lassen sich zwar in dieser Legislaturperiode vorbereiten, aber vermutlich kaum mehr umsetzen. Der Landtag kann diesen Prozess jedoch erleichtern, indem er sich klar für die Notwendigkeit von Strukturreformen ausspricht.Im Kontext der Regierungs- und Verwaltungsreform sollten wir uns auch die Frage stellen, was heute alles Staatsaufgaben sind und wer im Staat diese auf welche Weise am besten wahrnimmt? Vor allem durch die wirtschaftlichen, technologischen und internationalen Entwicklungen werden wir gezwungen, uns diese Frage immer wieder neu zu stellen. War beispielsweise bis zum Aufkommen des Autos eine Regelung des Strassenverkehrs kaum nötig, ist dies heute ohne erheblichen Aufwand auf Seiten des Staates kaum möglich. In jüngster Zeit ist eine ähnliche Entwicklung im Bereich der Finanzwelt zu beobachten. Wollen wir einen funktionierenden Finanzplatz erhalten und weiter ausbauen, werden wir uns dem internationalen Trend nicht entziehen können und uns dessen Regulierung mehr kosten lassen müssen. Natürlich sollten wir dabei Fehler und unnötige Ausgaben anderer Staaten in diesem Bereich nicht kopieren.Andererseits finden sich auch Entwicklungen, die in die umgekehrte Richtung wirken können. Kein Staat sollte zum Beispiel heute mehr selbst eine eigene Telefongesellschaft betreiben, sondern das Telefongeschäft den Privaten überlassen und sich darauf beschränken, dieses klug zu regulieren. Vor allem dort, wo es mittlerweile einen funktionierenden Markt an privaten Anbietern gibt, sollten wir uns überlegen, ob der Staat noch selbst als Anbieter auftreten muss, oder, ob es nicht besser ist, wenn er nur noch reguliert und gegebenenfalls auch noch finanziert. Der Staat nimmt dann die Staatsaufgabe als Gewährleistungsaufgabe wahr und tritt – wenn überhaupt - nur noch subsidiär zu den Privaten selbst als Anbieter auf. Durch den Wettbewerb der Privaten können so Effizienzgewinne und bessere Dienstleistungen zum Vorteil aller erreicht werden. Auch zwischen Land und Gemeinden sollten wir uns immer wieder fragen, welche Aufgaben auf welcher Ebene besser wahrgenommen werden. Wir sind zwar ein kleines Land, jedoch sollten selbst wir vermeintliche Skalenvorteile zentraler Aufgabenwahrnehmung durch das Land nicht überschätzen und Vorteile von lokalem Wissen sowie Wettbewerb unter den Gemeinden nicht unterschätzen. Im Vordergrund sollten Bürgernähe und Qualität der staatlichen Dienstleistung stehen.Sehr geehrte LandtagsabgeordneteDemnächst werden Sie auch über eine Initiative entscheiden müssen, die das Sanktionsrecht des Landesfürsten einschränken möchte. Da ich als Stellvertreter des Fürsten mit der Ausübung der ihm zustehenden Hoheitsrechte betraut bin, halte ich es für angebracht, Sie vor Ihrer Entscheidungsfindung direkt zu informieren, warum das Fürstenhaus diesen Vorschlag ablehnt. Unsere heutige Staatsform wird vielfach als Dualismus bezeichnet, weil gemäss Artikel 2 die Staatsgewalt gleichzeitig im Fürsten und im Volke verankert ist. Das bedeutet, dass Fürst und Volk zum Wohle des Landes zusammenwirken müssen. Weder der Fürst noch das Volk können ohne die Zustimmung des jeweils anderen das Land in eine bestimmte Richtung lenken und grundlegende Schritte setzen. Diese Staatsform des Dualismus hat sich seit seiner Einführung 1921 bewährt und ist mit vielen Vorteilen verbunden, insbesondere einer grossen politische Stabilität, einer hohen Kontinuität in der Regierungsführung und einer einzigartigen Identität.Mit der Verfassungsreform von 2003 wurde der Dualismus beibehalten und von einer grossen Mehrheit des Volkes bestätigt. Für den Fall, dass sich das Fürstenhaus und das Volk einmal auseinanderleben und das Volk den Dualismus aufgeben möchte, wurde aber neu eine Bestimmung aufgenommen, durch die die Verfassung auch ohne Zustimmung des Fürsten geändert werden kann. Der Dualismus würde aber bereits durch die vorliegende Initiative zur Abänderung des Sanktionsrechts abgeschafft werden. Auch wenn die Umstellung auf ein aufschiebendes Veto des Fürsten auf den ersten Moment nur als eine kleine Änderung erscheinen mag, würde sie unser bisher so erfolgreiches Staatsgefüge entscheidend ändern. In Zukunft müssten Fürst und Volk nämlich nicht mehr zusammenwirken. Der Fürst würde ein wichtiges politisches Instrument verlieren, das aus Sicht des Fürstenhauses notwendig ist, damit es die politische Verantwortung für das Amt des Staatsoberhauptes übernimmt. Mit anderen Worten: das Fürstenhaus ist nur dann bereit, politische Verantwortung zu übernehmen, wenn der Fürst auch die aus Sicht des Fürstenhauses dafür nötigen politischen Instrumente hat.Wenn das Volk dies aber nicht mehr will, dann möchte das Fürstenhaus auch keine politische Verantwortung mehr übernehmen und sich mit einem klaren Schnitt gänzlich aus dem politischen Leben in Liechtenstein zurückziehen. Denn der Name Liechtenstein ist zu eng mit dem Fürstenhaus verbunden, als dass nicht auch weiterhin das Fürstenhaus mit der Politik Liechtensteins in Verbindung gebracht würde. Als Feigenblatt einer nicht mehr vom Fürstenhaus getragenen Politik möchte das Fürstenhaus aber nicht dienen. Solange das Volk jedoch die jetzige Staatsform des Dualismus beibehält, wird sich das Fürstenhaus nach bestem Wissen und Gewissen für die Geschicke des Landes einsetzen.Sehr geehrte LandtagsabgeordneteIn den nächsten Monaten werden Sie neben den bereits angesprochenen, weitere für die Zukunft unseres Landes grundlegende Entscheidungen treffen müssen, wie über die Entflechtung von Kirche und Staat und über eine wirkliche Hilfe für Frauen in Schwangerschaftskonflikten. Ich wünsche Ihnen bei all diesen Entscheidungen viel Weisheit und Gottes Segen.
15. Februar 2011
Thronrede, Erbprinz Alois
ANSPRACHE
SEINER DURCHLAUCHT ERPRINZ ALOIS VON UND ZU LIECHTENSTEIN
ANLÄSSLICH DER ERÖFFNUNG DES LANDTAGES
AM 17. FEBRUAR 2011
Heute beginnt die zweite Halbzeit der Legislaturperiode. Dies ist ein guter Zeitpunkt, um einerseits auf die vergangenen zwei Jahre und das bisher Erreichte zurückzublicken sowie andererseits einen Blick nach vorne zu werfen auf die künftigen Herausforderungen und das noch Anstehende. Vor zwei Jahren drohte die Wirtschaftskrise und wir standen auf der schwarzen Liste betreffend den Informationsaustausch in Steuerfragen. Strukturelle Änderungen beim Finanzplatz wie auch beim Staatshaushalt drängten sich auf. Heute stehen wir auf der weissen Liste und die Kurzarbeit ist weitgehend beendet. Auch dem Staatshaushalt geht es wieder besser. Auf den ersten Blick könnten wir zufrieden sein. Es wäre aber ein Trugschluss, zu glauben, dass die bisher eingeleiteten Massnahmen ihren Dienst getan haben und wir zum Tagesgeschäft übergehen können. Die Weltwirtschaft ist trotz einer guten Entwicklung in den letzten Monaten weiterhin sehr instabil, die Transformation des Finanzplatzes noch nicht abgeschlossen und die strukturellen Probleme beim Staatshaushalt noch nicht beseitigt. Wenn die Jahresergebnisse für 2010 und möglicherweise auch für 2011 und 2012 geringere Defizite als erwartet bringen werden, dann wird dies vor allem auf einmalige Effekte zurückzuführen sein, mit denen wir in Zukunft nicht rechnen dürfen. Ich begrüsse es daher, dass die Regierung weiterhin den eingeschlagenen Weg fortsetzen möchte und sich mit der Agenda 2020 langfristige Zielsetzungen gegeben hat, deren Erreichen für eine erfolgreiche Zukunft unseres Landes von grosser Bedeutung sind. Ich freue mich, dass die Gemeinden ebenfalls zum Sparen bereit sind. Es wird aber entscheidend sein, dass in den kommenden zwei Jahren die bisher ausgearbeiteten Massnahmen auch umgesetzt werden. Die Umsetzung dürfte die politisch schwierigere Phase sein, weil es hier nicht mehr um die grundsätzlichen Zielsetzungen geht, für die leichter eine Mehrheit zu gewinnen ist, sondern um konkrete Reformmassnahmen, von denen Stimmbürger direkt betroffen sein werden. Bei den damit verbundenen Landtagsentscheiden bitte ich Sie, sehr geehrte Landtagsabgeordnete, nicht an die nächste Wahl, sondern an das langfristige gemeinsame Interesse unserer Bürger zu denken. Eine besondere Herausforderung wird der Ausgleich des Staatshaushaltes sein. Wir sollten dazu nicht nur kurzfristig die Staatsausgaben einschränken und sie bei den ersten Zeichen der Erholung wieder ausbauen. Wir sollten vielmehr die Gelegenheit wahrnehmen, um die Abläufe der staatlichen Leistungserbringung zu überdenken und strukturelle Defizite zu beseitigen. Auf diese Weise sparen wir klug und nachhaltig und machen gleichzeitig den Staat fit für künftige Herausforderungen. Es ist daher sinnvoll, dass die Organisation der Verwaltung grundsätzlich hinterfragt wird. Ich begrüsse auch die Pläne der Regierung zur Reform der AHV und des Krankenversicherungsgesetzes. Sie sind richtige Schritte zur nachhaltigen Sicherung unserer Sozialsysteme. Um diese wirklich langfristig abzusichern, werden aber weitere Schritte in Form von grundlegenderen Systemverbesserungen nötig sein, die zu mehr Eigenverantwortung führen. Im Gesundheitswesen sind ausserdem vor allem auch falsche Anreize zu beseitigen. Die kürzlich vom Landtag initiierte und beschlossene Gesetzesänderung über die Publikation der Umsätze gemäss dem Krankenversicherungsgesetz hat vielleicht den Vorteil, dass sie die Diskussion über eine Gesundheitsreform hoch halten wird. Sie ist aber meiner Ansicht nach keine Systemverbesserung an sich, sondern bringt vielmehr weitere problematische Anreize in den Gesundheitssektor. Wenn Ärzte in Zukunft Diskussionen wegen hoher Umsätze vermeiden wollen, werden sie am besten jene chronisch kranken Patienten nicht mehr behandeln, die ihnen zwar hohe Umsätze aber auch hohe Kosten bringen. Vielleicht wird es in dieser Legislaturperiode noch nicht gelingen unsere Sozialsysteme wirklich nachhaltig zu sichern. Wir sollten aber möglichst bald mit den zusätzlich nötigen Arbeitsschritten beginnen. Je früher wir optimale Systeme haben, desto mehr ersparen wir uns für die Zukunft. Dies gilt aufgrund des Zinsenzinseffektes besonders für die Sozialversicherungen. Wir sollten uns in den nächsten zwei Jahren aber nicht nur mit der Ausgabenseite sondern auch mit der Einnahmenseite des Staatshaushaltes beschäftigen. Auch hier sind kurzfristige Massnahmen wie Steuererhöhungen keine Lösung, denn sie führen langfristig leicht zu neuen strukturellen Defiziten. Es sind vielmehr die Rahmenbedingungen zu verbessern. Dies bringt uns nachhaltige Vorteile und erlaubt das Thema Staatshaushalt auf andere Themen auszudehnen wie die allgemeine Verbesserung der Standortattraktivität und der Lebensqualität. Mit der Steuerreform ist uns bereits eine bedeutende Verbesserung der Rahmenbedingungen gelungen. Letztlich erhöhen auch alle Massnahmen für einen ausgeglichen Staatshaushalt und nachhaltig finanzierte Sozialsysteme die Standortattraktivität, denn sie geben den Unternehmen wie auch den Einzelnen Stabilität und Sicherheit. Ein wichtiger Standortvorteil werden in Zukunft auch hervorragende Arbeitskräfte sein. Dafür brauchen wir erstklassige Schulen und sonstige Bildungseinrichtungen. Unser Land wird aber auch den Zuzug von ausreichend Fachleuten und Spitzenkräften aus dem Ausland benötigen. Ein Anliegen, das in letzter Zeit besonders vom Finanzplatz auch als ein wichtiger Faktor für einen erfolgreichen Strukturwandel bezeichnet wurde. Eine Ausweitung der Aufenthaltsbewilligungen muss jedoch in politisch verkraftbaren Schritten und in Abstimmung mit einem gut durchdachten Integrationskonzept erfolgen. Einen ersten Schritt hat die Regierung mit einer Ausweitung des Kontingents um 15% getan. Bevor weitere Schritte erfolgen können, werden wahrscheinlich zuerst die dafür nötigen Voraussetzungen zu schaffen sein. Dazu braucht es eine enge Kooperation zwischen der öffentlichen Hand, den Parteien und der Wirtschaft. Wenn die Unternehmen eine aktive Rolle bei der Integration ihrer Mitarbeiter und deren Familien übernehmen, dann sollte es auch leichter möglich sein, weitere nötige Fachkräfte aus dem Ausland willkommen zu heissen. Schliesslich würden zusätzliche, erfolgreich integrierte Ausländer etliche weitere Vorteile bringen: • Gut ausgebildete Fachkräfte werden meist gut bezahlt und sind entsprechend auch gute Steuerzahler und damit eine zusätzliche Einnahmequelle für den Staat. • Die Integration der Bevölkerung – vor allem auch der ausländischen – wird eine der grossen Herausforderungen für die Staaten Europas in den kommenden Jahrzehnten sein. Je früher wir diesbezüglich ein gut funktionierendes Konzept haben, das eine gesunde Durchmischung der Bevölkerungsgruppen sichert, desto besser werden wir darauf vorbereitet sein. • Wir leben in einer immer komplexer werdenden Welt, die immer mehr Anforderungen an das Staatswesen stellt. Die grösseren Ressourcen einer etwas grössen Bevölkerung können dabei von Vorteil sein, solange man sich nicht gleichzeitig die Vorteile der Kleinheit vergibt. Sehr geehrte Landtagsabgeordnete, es erwarten uns zwei für die Zukunft unseres Landes entscheidende Jahre. Ich wünsche Ihnen alles Gute und Gottes Segen bei Ihrer verantwortungsvollen Arbeit.
11. Februar 2010
Thronrede, Erbprinz Alois
ANSPRACHE
SEINER DURCHLAUCHT ERBPRINZ ALOIS VON UND ZU LIECHTENSTEIN
ANLÄSSLICH DER ERÖFFNUNG DES LANDTAGES
AM 11. FEBRUAR 2010
Dieses Jahr hat die Politik wichtige Aufgaben zu lösen. Auf zwei dieser Aufgaben möchte ich heute näher eingehen. Es sind dies die Transformation des Finanzplatzes und die Sicherung eines ausgeglichenen Staatshaushaltes. Die Rahmenbedingungen für den internationalen Kapitalmarkt haben sich grundlegend geändert. Liechtenstein hat auf diese Änderungen reagiert und insbesondere durch eine Grundsatzerklärung sowie den Abschluss von Steuerabkommen eine Neuausrichtung des Finanzplatzes eingeleitet. Der daraus resultierende Transformationsprozess ist für etliche Finanzintermediäre schmerzhaft. Er ist aber notwendig, um unserem Land auch weiterhin die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und auch dem Finanzplatz damit eine nach-haltige Zukunftsperspektive zu geben. Um den Transformationsprozess in den kommenden Monaten erfolgreich weiterzuführen, braucht es neben dem geplanten Abschluss weiterer Abkommen einerseits eine konsequente Umsetzung der bereits abgeschlossenen Abkommen und andererseits begleitende Massnahmen zur Erhöhung der Standortattraktivität. Solche begleitenden Massnahmen sind teilweise schon auf den Weg gebracht. Teilweise müssen sie erst noch in Zusammenarbeit zwischen Politik und Wirtschaft erarbeitet werden. Eine wesentliche Massnahme zur Erhöhung der Standortattraktivität ist die geplante Steuerreform. Der Landtag wird sich schon bald mit ihr befassen können. Bei den Reformarbeiten wurde Wert darauf gelegt, dass das neue Steuergesetz nicht nur sehr attraktiv, sondern auch international kompatibel ist. Bei der weiteren Behandlung der Steuerreform wird man darauf achten müssen, dass gerade der Aspekt der internationalen Kompatibilität erhalten bleibt. Sie wird in Zukunft eine wesentliche Voraussetzung für die Attraktivität unseres Standorts sein. Wichtig für die Standortattraktivität sind im Grunde auch alle Massnahmen zur Sicherung eines ausgeglichenen Staatshaushaltes. Gerade in einer Zeit, in der Stabilität und Kreditwürdigkeit von Staaten Themen sind, steigt die Bedeutung eines gesunden Staatshaushaltes als Standortvorteil. Noch ist unser Staat in einer vergleichsweise beneidenswerten finanziellen Verfassung. Wir können auf hohe Reserven zugreifen, die wir in den letzten Jahren angelegt haben. Allerdings müssen wir, wie viele andere Staaten auch, mit einem drastischen Rückgang der Staatseinnahmen rechnen. Der gemäss Finanzgesetz für dieses Jahr geplante Aufwandsüberschuss von 182 Mio. SFR ist bei einem gesamten Aufwand von rund 1 Mia. SFR nicht nur im internationalen Vergleich hoch, wir werden uns einen Aufwandsüberschuss in dieser Höhe auch nicht lange leisten können. Da wir nicht mit baldigen Zunahmen bei den Staatseinnahmen rechnen können, sind erhebliche Einsparungen bei den Staatsausgaben leider unumgänglich. Dies ist unerfreulich, aber zugleich auch eine Chance, den Staat fit für die Zukunft zu machen. Um dies zu erreichen, dürfen wir nicht einfach nur den Rasenmäher über die Staatsausgaben ziehen, sondern wir müssen so sparen, dass wir gleichzeitig kluge Reformen realisieren. Die Rasenmähermethode hat zwar den Vorteil, dass sich Einsparungen schnell realisieren lassen. Weil sie aber wenig durchgedacht werden können, läuft man Gefahr, dass die Einsparungen nicht nachhaltig sind und zu unerwünschten Nebenwirkungen führen. Einsparungen durch kluge Reformen brauchen mehr Zeit, bringen aber auch mehr Nutzen: • Sie erlauben uns, Anreize für unnötige Ausgaben zu beseitigen. • Sie steigern die Effizienz unserer Verwaltung. • Sie erhöhen die soziale Treffsicherheit und vermeiden unnötig hohe Belastungen bei jenen, die auf staatliche Leistungen besonders angewiesen sind. Wahrscheinlich werden wir beides brauchen, einen dosierten Einsatz des Rasenmähers, um schnell genug ein gewisses Mass an Einsparungen zu realisieren, und kluge, grundlegende Reformen. Dank unserer Reserven haben wir die Möglichkeit, solche grundlegenden Reformen im Sinne von Investitionen in die Zukunft zu tätigen, ohne durch Steuererhöhungen die Standortattraktivität schmälern zu müssen. Die Reserven erlauben uns, Umstellungen in Richtung einer besseren und günstigeren Wahrnehmung der Staatsaufgaben durch soziale Abfederungsmassnahmen zu erleichtern. Die Reserven erlauben uns auch, die Zeit zu nehmen, Reformen ausreichend zu planen. Dies bedeutet aber nicht, dass wir uns für die grundlegenden Reformen zu lange Zeit lassen sollen. Je früher wir diese Reformen umsetzen, desto schneller erreichen wir neben den Einsparungen auch den erwähnten Zusatznutzen. Sehr geehrte Landtagsabgeordnete Wo sollten wir Einsparungen durch kluge Reformen realisieren? Am besten dort, wo die höchsten Staatsausgaben zu finden sind. Im Bereich der Personalausgaben sollten wir durch die geplante Verwaltungsreform zumindest sicherstellen, dass der Staat in Zukunft durch gleich viel Personal mehr leisten kann. Die Aufgaben für die Regierung und Verwaltung werden in den kommenden Jahren nicht kleiner. Daher sollten wir zusätzlich prüfen, ob wir Regierung und Verwaltung nicht dadurch entlasten können, indem sie Aufgaben abgeben, die durch die Gemeinden oder Private gleich gut oder besser wahrgenommen werden könnten. Der nächste grosse Posten bei den Staatsausgaben sind die Finanzzuweisungen an die Gemeinden. Erst vor Kurzem wurde das Gesetz über den Gemeindefinanzausgleich und die Gemeindeprojekte betreffenden Landessubventionen in eine meiner Ansicht nach sinnvolle Richtung reformiert. In den nächsten Jahren sollte dies nach höheren Ausgaben in der Übergangszeit zu einer Reduktion dieser Landesausgaben führen. In den momentan schwierigen Zeiten werden wir uns aber nochmals darüber Gedanken machen müssen, wie hoch der Anteil der Gemeinden an den verschiedenen Steuereinnahmen sein soll. Ist es beispielsweise sinnvoll, das einzelne Gemeinden finanziell in besonderem Masse von Rahmenbedingungen profitieren, die vor allem durch Landes- und nicht durch Gemeindeentscheide festgelegt werden? Die Bildungsausgaben sind ein weiterer grosser Posten. Bei der Bildung wird man sicherlich aufpassen müssen, wo man einspart, um nicht die Zukunft unserer Kinder und somit unseres Landes zu verbauen. Durch eine baldige grundlegende Reform unseres Schulsystems sollten wir aber jedenfalls erreichen, dass wir für unsere im internationalen Vergleich sehr hohen Schulausgaben auch eine besonders gute Leistung erhalten. Dazu brauchen wir für unsere Schulen eine weitgehende Autonomie, die Freiheit die Schulen auswählen zu können und durch die Einführung von Bildungskonten ein Schulfinanzierungssystem, das die Chancengleichheit erhöht sowie den Ideen- und Leistungswettbewerb unter den Schulen fördert. Hohe Ausgaben sind auch bei den staatlichen Beiträgen an die Sozialversicherungen zu finden. Wir werden prüfen müssen, ob wir nicht durch kluge Reformen im Gesundheitswesen und bei der Altersvorsorge ähnlich gute Leistungen für einen geringeren Aufwand erhalten, indem wir mehr auf Eigenverantwortung setzen und Fehlanreize für unnötige Ausgaben be-seitigen. Sehr geehrte Landtagsabgeordnete Wir stehen vor grossen Aufgaben. Um die Transformation des Finanzplatzes und die Einsparungen bei den Staatsausgaben durch kluge Reformen erfolgreich zu meistern, braucht es eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit – nicht nur zwischen der Politik und der Wirtschaft, sondern auch zwischen den Parteien und den Landtagsfraktionen. Gelingt dies, dann haben wir eine einmalige Chance, uns im globalen Standortwettbewerb positiv zu differenzieren. Wir könnten zeigen, dass wir schnell grosse Reformen durchziehen und unpopuläre Einsparungen vornehmen. Wir könnten der Finanzplatz sein, der sich am schnellsten und besten auf die neuen Rahmenbedingungen ausrichtet. Wir könnten einen entscheidenden Schritt in Richtung eines hervorragend regulierten und organisierten Staates setzen, der seinen Bürgern und Standortnutzern beste Dienste bietet.
18. März 2009
Thronrede, Erbprinz Alois
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages
am 18. März 2009
Ich möchte Ihnen herzlich zu Ihrer Wahl in den Landtag gratulieren und Ihnen gleichzeitig danken, dass Sie sich für diese wichtige und sehr verantwortungsvolle Aufgabe in unserem Staat zur Verfügung gestellt haben. Die Landtagsarbeit bedingt die Bereitschaft, auf vieles während der Legislaturperiode zu verzichten. Dies gilt insbesondere für die nächsten vier Jahre, die grosse Herausforderungen mit sich bringen werden. Die internationale Finanz- und Wirtschaftskrise ist von einem Ausmass, wie es zuvor nur die Ältesten in unserem Lande erlebt haben. Gleichzeitig sind wir durch wechselnde Rahmenbedingungen für unseren Finanzplatz gefordert. Die demographische Entwicklung und der globale Wettbewerb bringen noch weitere Herausforderungen mit sich.Für die Zukunft des Landes wird es entscheidend sein, dass Regierung und Landtag möglichst bald die richtigen Reformen zur Neuordnung des Finanzplatzes verabschieden. Einige, wie die Ausführungsgesetze zum TIEA mit den USA, sind bereits in Vorbereitung.In den nächsten Monaten werden Sie sich auch noch mit anderen umfangreichen Gesetzesvorlagen befassen müssen. Einige besonders bedeutsame möchte ich kurz hervorheben. Voraussichtlich im Herbst wird die Steuerreform in den Landtag kommen. Sie bringt eine umfassende Neuordnung unseres Steuersystems mit vielen Vorteilen: es wird einfacher, z.B. werden die zahlreichen Tarifstufen durch einige wenige ersetzt. Bei den juristischen Personen wird es künftig sogar nur noch einen einzigen proportionalen Tarif geben. es wird fairer, da das Steuersystem so neutral wie möglich gestaltet wird. Das heisst, unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten, Rechtsformen und Ähnliches sollten möglichst zu keinen Unterschieden mehr bei der Höhe der Steuern führen.es wird effizienter, das heisst, das Feststellen und Begleichen der Steuerschuld durch den Steuerzahler sowie die Erhebung der Steuern durch den Staat sollen einfacher werden.Vor allem aber ist das Steuersystem im Unterschied zum alten auch international wesentlich kompatibler. Das wird uns bei einer zukünftigen vermehrten Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten entgegen kommen. Ausserdem erhöht es die Attraktivität unseres Standortes für den globalen Standortwettbewerb.Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hat sich die Regierung über eine Regierungs- und Verwaltungsreform Gedanken gemacht. Effizientere Verwaltungsstrukturen sollen die Regierung von operativen Aufgaben entlasten, damit sie sich besser den erwähnten Herausforderungen widmen kann. Dabei sollte es nicht nötig sein, die Verwaltung zu vergrössern. Klarere Strukturen sollten es erlauben,Doppelspurigkeiten zu beseitigen, attraktive Arbeitsplätze für begabte Führungspersönlichkeiten anzubieten und dadurch mit gleich viel Personal mehr leisten zu können.Wahrscheinlich werden Sie sich auch in naher Zukunft mit der Reform des Staatskirchenrechtes befassen. Dies ist ein emotional aufgeladenes und damit politisch schwieriges Vorhaben. Um es nicht noch zusätzlich durch Wahlkampfsituationen zu belasten, sollte es daher möglichst zu Beginn der Legislaturperiode behandelt werden. Eine baldige Reform des Staatskirchenrechtes ist aber auch aus anderen Gründen zu empfehlen:für unsere Politiker wie auch unsere Kirchenvertreter undankbare und unnötige Konflikte könnten vermieden werden und eine solche Reform würde die Integration anderer Glaubensgemeinschaften erleichtern.Zu Beginn der neuen Legislaturperiode möchte ich aber nicht nur bereits weitgehend ausgearbeitete Gesetzesvorlagen erwähnen. Ich möchte auch einige Bereiche ansprechen, in denen ich mir in den nächsten 4 Jahren ebenfalls grundlegende Reformen erhoffe. Im Bereich der Bildung haben wir in der kommenden Woche eine Volksabstimmung über eine Reform der Sekundarschulen. Zwar wird heftig über die Zukunft des Gymnasiums gestritten, aber sowohl bei den Befürwortern wie bei den Gegnern von SPES I besteht Einigkeit über mehr Autonomie für die Schulen und mehr Freiheit für die Schüler und Eltern bei der Auswahl der Schulen. Wie auch immer die Entscheidung ausgeht, wir sollten jedenfalls so bald wie möglich eine umfassende Schulautonomie und Schulwahlfreiheit einführen. Dabei dürfen wir nicht bei den Sekundarschulen stehen bleiben. Für eine grössere Chancengerechtigkeit sind entsprechende Reformen im Bereich der Volksschulen und Kindergärten noch wesentlich bedeutender. Eine echte Schulwahlfreiheit bedingt eine Reform der Schulfinanzierung. Auch eine solche Reform sollte möglichst bald erfolgen und die beste Art der Schulfinanzierung bringen. Diese erfolgt meiner Ansicht nach über Bildungskonten, wie ich sie in der Vergangenheit immer wieder erwähnt habe.In einer Zeit von Wirtschaftskrisen und ungünstigen demographischen Entwicklungen sollten wir uns auch Gedanken machen, wie wir unser soziales Netz nachhaltig finanzierbar gestalten können. Vor allem im Bereich der Alters- und Gesundheitsvorsorge werden wir an grundlegenden Reformen arbeiten müssen, damit wir auch noch den Jungen unter uns auf lange Sicht angemessene soziale Leistungen sichern können. Sehr geehrte Abgeordnete,mit den richtigen Reformen können wir unser Land hervorragend für die zukünftigen Herausforderungen vorbereiten. Wir sollten den Ehrgeiz haben, Liechtenstein zum bestorganisierten und bestregulierten Staat zu machen. Die Vorteile unserer Kleinheit verbunden mit unserer guten Ausgangsposition bieten uns dafür ideale Voraussetzungen. Wenn uns die richtigen Reformen gelingen, brauchen wir uns keine Sorgen über die Zukunft machen.Um dieses Ziel zu erreichen, ist es wichtig, dass Sie bei all Ihren Entscheidungen nicht parteipolitische Überlegungen, sondern das gemeinsame langfristige Interesse unserer Landesbürger als Richtschnur nehmen. Ich wünsche Ihnen bei diesen verantwortungsvollen Entscheidungen viel Weisheit und Gottes Segen.
21. Februar 2008
Thronrede, Erbprinz Alois
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages
am 21. FEBRUAR 2008
Heute feiern wir die erste Landtagseröffnung im neuen Landtagsgebäude, gleichzeitig aber auch die letzte in dieser Legislaturperiode. In den vergangenen drei Jahren wurde vieles geleistet. Die Regierung und die Verwaltung haben wieder umfangreiche Reformentwürfe ausgearbeitet, mit denen Sie sich bald befassen werden. Ich hoffe, dass auch das vor uns stehende Jahr kein Jahr des Wahlkampfs, sondern ein Jahr der Reformen sein wird. Ein wichtiger Teil der Reformvorschläge betrifft unseren Finanzplatz. Zwar hat der Finanzplatz in den letzten Jahren schon einen beträchtlichen Reformschub erlebt, ein weiterer Reformschub wird aber nötig sein, wenn wir die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes in Zukunft nicht nur sichern, sondern auch erhöhen wollen. Einerseits haben andere Standorte durch das Schaffen neuer, attraktiver Rahmenbedingungen aufgeholt, andererseits ist der internationale Druck auf Standorte, die einen hohen Schutz der Privatsphäre kennen, gestiegen. In den letzten Jahren mussten wir – ausgehend von der Finanzplatzkrise der Jahre 1999 und 2000 – vor allem re-aktiv handeln und Versäumtes nachholen. Besonders die Aufsicht über den Finanzplatz war nicht ausreichend mit den Finanzunternehmen mitgewachsen bzw. nicht mit genügend ausgebildeten Spezialisten besetzt. Innerhalb von kurzer Zeit haben wir nicht nur Gerichte, Staatsanwaltschaft und Polizei wesentlich verstärkt, sondern auch eine FIU und eine voll integrierte Finanzmarkaufsicht geschaffen. Dies sowie die zusätzlichen gesetzlichen Verbesserungen sind auch im Ausland positiv gewürdigt worden, insbesondere die schnelle Umsetzung der verschiedenen Massnahmen. Die nun anstehenden Reformen, die unter anderem auch im Rahmen des Projektes Futuro ausgearbeitet worden sind, sollten uns erlauben, pro-aktiv aus eigenem Antrieb heraus weitere Verbesserungen für den Finanzplatz zu erreichen. Gerade jetzt, angesichts der jüngsten Entwicklungen, ist eine umfassende Umsetzung dieser Reformen besonders wichtig. An einigen der Reformen wird schon seit langem gearbeitet, so an der Steuer- und der Stiftungsrechtsreform. Aber auch viele der anderen Initiativen, die das Projekt Futuro aufgenommen hat, sind nicht neu. Etliche von ihnen wurden bereits einmal im Rahmen eines Vorgängerprojektes zum Finanzplatz diskutiert. Im Unterschied zu damals ist es gelungen, dass Regierung, Verwaltung und Verbände gemeinsam mit Experten eine umfassende Gesamtstrategie entwickelt haben, von der ein ganzer Strauss von abgeleiteten Initiativen ausgeht. Von diesen Initiativen möchte ich im Folgenden einige herausheben, die ich für besonders wichtig erachte. Der Schutz der Privatsphäre und des Eigentums soll bei gleichzeitiger Optimierung der Rechtshilfe gestärkt werden. Gerade zu einem Zeitpunkt, an dem andere Staaten immer stärker in die Privatsphäre ihrer Bürger eingreifen, ja sogar soweit gehen, dass sie Millionenbeträge für gestohlene Daten ausgeben, ist das Bedürfnis der Bürger nach einem starken Schutz der Privatsphäre gross. Der Schutz der Privatsphäre darf dabei nicht nur im Sinne eines starken Bankgeheimnisses in Steuerfragen verstanden werden, sondern muss breit, im Sinne einer Kultur der Privatsphäre, erfolgen, die auch dann noch hochgehalten wird, wenn das Bankgeheimnis in Steuerfragen vielleicht einmal aufgrund internationaler Verträge nicht mehr so umfassend wie heute ist. So sollten beispielsweise Eingriffe in die Privatsphäre nicht ohne richterliche Prüfung möglich sein. Da aber in Fällen berechtigter Eingriffe die nötigen Daten oft schnell erhoben werden müssen, bedarf es gleichzeitig eines zwar genauen aber raschen Rechtshilfeprozesses. Die Finanzplatzkrise wurde nicht zuletzt vor allem dadurch verursacht, weil unser Rechtshilfesystem schlecht funktioniert hat. Dies wurde erkannt und das Rechtshilfesystem erheblich verbessert. Allerdings werden heute in gewissen Fällen immer noch bis zu 8 Instanzenzüge benötigt. Hier müssen wir umdenken und Verfahren suchen, die ähnlich schnell ablaufen wie das Ausstellen eines Durchsuchungs- oder Haftbefehls durch den Untersuchungsrichter, ohne, dass wir die Qualität der Prüfung eines Rechtshilfeersuchens durch einen von der ersuchten Behörde völlig unabhängigen Richter beeinträchtigen. Wie die Privatsphäre, soll auch der Eigentumsschutz gestärkt werden und Eingriffe in das Eigentumsrecht nur die Ausnahme bilden. Wichtig sind auch die verschiedenen Initiativen zur Stärkung der Stiftungen und der Trusts. Eine erste bedeutende Reform wird jene des Stiftungsrechts sein. Auch dies ist eine Reform, an der schon lange gearbeitet wird und die im Interesse des Finanzplatzes bald erfolgen sollte. Eine wesentliche Stärkung könnte zusätzlich ein Ausbau der Forschung und des Lehrangebotes in diesem Bereich bringen sowie spezialisierte Gerichte oder Schiedsgerichte für Stiftungs- und Trustrecht. Wir sind der führende Stiftungsplatz und können unsere Position ausbauen, indem wir durch solche Initiativen nicht nur die Rahmenbedingungen für Familienstiftungen, sondern auch für die gemeinnützigen Stiftungen erheblich verbessern. Damit könnten wir uns ein zusätzliches Standbein im Bereich der Philanthropie schaffen. Noch länger - mehr als zwanzig Jahre - wird schon an einer grundlegenden Reform unseres Steuerrechts gearbeitet. Wahrscheinlich ist es unrealistisch, dass eine solche noch vor den Wahlen in den Landtag eingebracht wird. Trotzdem möchte ich an dieser Stelle betonen, dass eine grundlegende Steuerreform, die ein in sich geschlossenes und auf klaren Grundprinzipien aufbauendes Steuersystem bringt und damit sämtliche ring fencing- und Beihilfenprobleme eliminiert, für die Zukunft des Finanzplatzes ebenfalls von entscheidender Bedeutung ist.Ausserdem ist eine verbesserte Aufsicht im Treuhänderbereich nötig. Zwar haben wir – wie schon erwähnt - die Aufsicht über den Finanzplatz generell sehr erfolgreich verbessert, wir laufen aber Gefahr, diesen Erfolg zu verspielen, wenn wir nicht bald einige identifizierte Schwächen bei der Aufsicht über die Treuhänder beseitigen.An dieser Stelle möchte ich Ihnen auch noch ein anderes Reformvorhaben empfehlen, das hoffentlich auch noch in diesem Jahr in den Landtag kommt: die Einführung einer wirklich unabhängigen Finanzkontrolle. Dieses Projekt steht zwar in keinem direkten Zusammenhang mit dem Finanzplatz, aber eine gründliche und unabhängige Kontrolle des staatlichen Gebarens ist gerade auch dann von grosser Bedeutung, wenn in den kommenden Monaten, ausgehend vom Projekt Futuro, viele Initiativen lanciert werden, die teils auch höhere Investitionen in die Zukunft bedeuten, als wir dies in der Vergangenheit gewohnt waren. Eine solche Kontrolle braucht es allerdings ganz generell, da moderne Industriestaaten wie Liechtenstein in den vergangenen Jahrzehnten eine Vielzahl von Aufgaben übernommen haben und Staatsverwaltungen äusserst komplexe Organisationen geworden sind, die in ihrer Komplexität mit internationalen Grosskonzernen vergleichbar sind, welche schon lange vom Management unabhängige interne Revisionsstellen kennen. Internationale Grosskonzerne haben zwar mehr Mitarbeiter als die Verwaltung eines sehr kleinen Staates wie Liechtenstein, sie besitzen aber zwei entscheidende Vorteile. Erstens können sich internationale Grosskonzerne meist auf eine sehr beschränkte Zahl von Produkten oder Dienstleistungen konzentrieren, was die Verwaltung eines modernen Industriestaates nicht kann. Dort erwarten Bürgerinnen und Bürger eine Vielzahl von Dienstleistungen, was die Übersichtlichkeit und die effiziente Verwaltung entscheidend erschwert. Zweitens muss sich selbst der grösste Konzern in einer Marktwirtschaft dem internationalen Wettbewerb stellen. Auf dem Markt entscheidet der Kunde, welche Dienstleistung er zu welchem Preis einkaufen will. Der Staat dagegen ist von seiner Natur her ein Monopolbetrieb. Dort entscheiden Regierung und Parlament, welche Dienstleistungen zu welchem Preis vom Staat angeboten werden. Den Preis bezahlt in der Regel der Steuerzahler, gleichgültig, ob er diese oder jene Dienstleistung des Staates in Anspruch nimmt. Das Dienstleistungsunternehmen Staat mit seinem vielfältigen Leistungsangebot verfügt deshalb nicht über die Information vom Markt wie ein privates Dienstleistungsunternehmen, welches schnell feststellen kann, ob sein Dienstleistungsangebot den Preis/Leistungsvorstellungen der Kunden entspricht. Die Konkurrenz zwingt das private Dienstleistungsunternehmen darüber hinaus ständig, sowohl sein Angebot zu überprüfen als auch die einzelnen Produkte, was Qualität und Preis betrifft, dem Markt beziehungsweise den Wünschen der Konsumenten anzupassen. Ein Ansatzpunkt um dieses Problem zu vermindern, ist die Schaffung einer unabhängigen Finanzkontrolle bzw. eines unabhängigen Rechnungshofes. In den vergangenen Jahrhunderten, als die Staaten sich innenpolitisch im Wesentlichen auf die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung beschränken konnten, haben sich unabhängige Gerichte entwickelt. Es hatte sich als sinnvoll herausgestellt, eine Institution zu schaffen, die von den gesetzgebenden und gesetzvollziehenden Instanzen unabhängig ist. Nachdem die Staaten in der Zwischenzeit eine Vielzahl von Aufgaben übernommen haben, soll dieses Konzept nun auf die Finanzkontrolle übertragen werden.Das Fürstentum Liechtenstein besitzt bereits eine Finanzkontrolle, deren Aufgabengebiet aber beschränkt ist und deren Unabhängigkeit den internationalen Standards nicht entspricht. Es wäre daher wichtig, die Finanzkontrolle, wie in anderen modernen Industriestaaten, in eine wirklich unabhängige Finanzkontrolle oder einen unabhängigen Rechnungshof umzugestalten, vergleichbar mit unserem Verwaltungsgerichtshof oder unserem Staatsgerichtshof. Eine Finanzkontrolle, welche direkt der Regierung oder dem Landtag unterstellt ist, besitzt nicht die notwendige Unabhängigkeit. Was das Ernennungsverfahren betrifft, kann man auf die neuen Regelungen für die Gerichte zurückgreifen, die sich seit ihrer Einführung in den letzten Jahren sehr bewährt haben. Dort, wo besondere Regelungen notwendig sind, können sie in einem eigenen Gesetz festgehalten werden, so wie das heute schon bei den Sonderregelungen für den Staatsgerichtshof und den Verwaltungsgerichtshof der Fall ist. Die Parteien sind sich grundsätzlich einig, dass unser Staat eine unabhängige Finanzkontrolle braucht und haben diese auch entsprechend ins Regierungsprogramm aufgenommen. Eine unabhängige Finanzkontrolle oder ein unabhängiger Rechnungshof – die Bezeichnung ist nebensächlich - werfen aber noch eine Reihe von Fragen auf, die sorgfältig überlegt werden müssen, um dieses Reformprojekt erfolgreich umzusetzen.Soll sich zum Beispiel der Aufgabenbereich der Finanzkontrolle nur auf die Staatsverwaltung erstrecken oder auf sämtliche Aufgabengebiete der öffentlichen Hand, in denen Steuergelder verwendet werden? Sollen sich die Gemeinden auch der Finanzkontrolle unterstellen können? Kann die Finanzkontrolle nur auf Antrag tätig werden oder auch von sich aus in ihren vom Gesetz zugewiesenen Aufgabenbereichen? Was ist, wenn sie mit Anträgen überhäuft wird? Soll die Finanzkontrolle an einen Antrag gebunden sein? Wer kann einen Antrag stellen? Sind es nur die staatlichen Institutionen wie Regierung, Landtag und Staatsoberhaupt oder, falls sie der Finanzkontrolle unterstellt sind, auch die Gemeinden, oder darf jeder Steuerzahler einen Antrag stellen? Sind die Berichte der Finanzkontrolle nach ihrer Fertigstellung zu veröffentlichen, oder soll die Finanzkontrolle nur in einem Jahresbericht die Öffentlichkeit über seine Tätigkeit informieren? Ist die Finanzkontrolle, wie in anderen Staaten, in der Verfassung zu verankern, damit sie wirklich unabhängig ist oder genügt ein einfaches Gesetz?Sehr geehrte Abgeordnete, ich wünsche ihnen für Ihre Aufgabe viel Weisheit, Entschlossenheit und Gottes Segen.
15. Februar 2007
Thronrede, Erbprinz Alois
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 15. FEBRUAR 2007
Das Jahr 2007 könnte zu einem wichtigen Reformjahr für Liechtenstein werden. Einige Reformen wie jene des Stiftungsrechts, des Finanzausgleichs, des Staatspersonalgesetzes oder des Gerichtsorganisationsgesetzes und des Richterdienstgesetzes könnten bereits dieses Jahr gelingen. In anderen Bereichen wie bei der Bildungsreform, der Steuerreform und der Trennung von Kirche und Staat sollte es möglich sein, wichtige Schritte zu setzen, auch wenn diese Reformen wohl noch nicht in diesem Jahr abgeschlossen werden können. In wiederum anderen Bereichen wie bei der Ausarbeitung einer Strategie für den Finanzplatz werden die eigentlichen Reformen - neben der Stiftungs- und Steuerrechtsreform - noch etwas später erfolgen. Hinzu kommen in näherer Zukunft im Bereich der Aussenpolitik die Umsetzung der Assoziation zu den Schengen- und Dublin-Abkommen und der 2. und 3. Geldwäschereirichtlinie sowie die Vertragsverhandlungen mit der EU über das Betrugsabkommen und mit den USA über den Erhalt des QI-Status. Einerseits ist es sehr erfreulich, dass die Regierung und die Verwaltung im letzten Jahr viel an Vorarbeiten geleistet haben, damit so ein Reformjahr überhaupt möglich wird. Andererseits werden diese Arbeiten nicht nur für die Regierung und die Verwaltung, sondern auch für den Landtag erhebliche Anstrengungen bringen. Denn neben den erwähnten Reformvorhaben bleibt die übliche Gesetzesflut, die aufgrund verschiedenster Tendenzen eher zu- als abnimmt: Der EWR verpflichtet uns zur Übernahme zahlreicher weiterer Rechtsvorschriften. Eine immer komplizierter werdende Gesellschaft will immer mehr staatlich regeln. Wir haben uns daran gewöhnt, dass uns im Wohlfahrtsstaat die öffentliche Hand wie ein Kindermädchen versorgt. Dadurch haben wir eine Vollkaskomentalität entwickelt, die sämtliche Risiken durch den Staat beseitigt haben möchte, was nach entsprechenden Regelungen verlangt. Aber auch der Landtag selbst sorgt regelmässig für neue Rechtsvorschriften. Dies ist natürlich seine Aufgabe. Allerdings muss der Landtag ständig darum ringen, zwischen den berechtigten und den zweifelhaften Anliegen zu unterscheiden. Einiges, mit dem sich der Landtag, die Regierung und die Verwaltung beschäftigt, dürfte bei genauerer Prüfung eher auf parteipolitische Überlegungen, auf geschicktes Lobbying von Interessenvertretern oder auf kurzfristiges Reagieren auf eine momentane öffentliche Stimmung zurückzuführen sein als auf tiefer greifende Überlegungen, was für das gemeinsame Wohl der Bürger langfristig das Beste ist. In Anbetracht der grossen Aufgaben, vor denen wir stehen, halte ich daher diesen Beginn eines neuen Landtagsjahres für eine gute Gelegenheit, sich einmal Gedanken zu machen, was beim Verfassen neuer Rechtsvorschriften grundsätzlich bedacht werden sollte. Zunächst sollten wir uns fragen, welche Rechtsvorschriften wir wirklich brauchen? Nicht alles, was durch Verfassung, Gesetz oder Verordnung geregelt werden kann, ist notwendig. Zu viele unnötige Rechtsvorschriften führen dazu, dass der Lebensraum eingeengt wird und langfristig sich viele nicht mehr an die Gesetze halten. D.h. aber auch, dass wir uns fragen müssen, welche heute gültigen Rechtsvorschriften wir vielleicht nicht mehr brauchen oder noch nie gebraucht haben? In etlichen Bereichen sind wir zwar aufgrund des EWR sowie anderer internationaler Verträge und Mitgliedschaften gezwungen, Dinge staatlich zu regeln, die zumindest aus unserer Sicht gar nicht nötig wären, aber es bleiben genügend andere Bereiche übrig, in denen wir autonom entscheiden können. Hinsichtlich der internationalen Abkommen sollten wir uns ebenfalls vermehrt die Frage stellen, welchen wir beitreten wollen, welchen nicht und bei welchen wir allenfalls einen Vorbehalt anbringen? Denn auch durch unüberlegte Übernahmen von internationalen Rechtsvorschriften können wir uns unseren Gestaltungsspielraum unnötig einschränken. Hinzu kommt, dass wir als sehr kleiner Staat die Kosten, die internationale Abkommen teilweise verursachen, im Vergleich zu anderen Staaten nur auf sehr wenige Schultern verteilen können. Insbesondere die verschiedensten Berichterstattungskosten machen uns mehr und mehr zu schaffen. Dort, wo wir Rechtsvorschriften brauchen, müssen wir uns zuerst fragen, wo sie zu verankern sind, insbesondere auf welcher Ebene der Hierarchie der Rechtsordnung. Auf Verfassungsebene werden nur die ganz grundsätzlichen Dinge geregelt, die über lange Zeiträume gelten oder die für ein Funktionieren des demokratischen Rechtsstaates unerlässlich sind, wie die Staatsaufgaben, die Rechte und Pflichten der Bürger, insbesondere die Grundrechte, sowie die Rolle und das Zusammenwirken der Staatsorgane. Die Verfassungsbestimmungen sollten so allgemein wie möglich gehalten sein, damit sie möglichst selten geändert werden müssen sowie für Gesetze und Verordnungen genügend Entfaltungsraum bieten. Denn die Hierarchie der Rechtsordnung verlangt, dass jedes Gesetz durch die Verfassung und jede Verordnung, jede Verfügung oder jeder Bescheid durch ein Gesetz ausreichend abgedeckt wird. Schreiben wir aber Detailbestimmungen in die Verfassung, verbauen wir uns die Gestaltungsmöglichkeiten für die Zukunft. Verfassungsänderungen brauchen ein höheres Quorum im Landtag und sind entsprechend schwieriger zu erreichen. Ausserdem erleichtert eine kurze, übersichtliche und allgemein verständliche Verfassung es den Bürgern, sich mit ihrer Verfassung zu identifizieren. Als Beispiel einer Rechtsvorschrift, die weder notwendig noch hierarchisch richtig verankert ist, halte ich die geplante Verfassungsbestimmung zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen. Das entsprechende Gesetz erachte ich hingegen als sinnvoll. Als wichtigster Grund für diese Verfassungsbestimmung wurde geltend gemacht, dass durch sie ausgeschlossen werden soll, dass der Staatsgerichtshof das geplante Gesetz über die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen in Zukunft wegen einer dem Legalitätsprinzip widersprechenden formalgesetzliche Delegation aufheben kann. Mit anderen Worten gesagt, es brauche die Verfassungsbestimmung, da die Möglichkeit besteht, dass der Staatsgerichtshof der Meinung sein könnte, dass sich das Gesetz über die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtsarbeitsverträgen nicht innerhalb der Schranken der Verfassung bewegt, weil es in einer rechtsstaatlich unzulässigen Weise die Handels- und Gewerbefreiheit einschränken könnte. Nun ist dies an und für sich schon eine äusserst fragwürdige Rechtsmeinung. Denn der Artikel 36 der Verfassung spricht davon, dass Handel und Gewerbe nur innerhalb der gesetzlichen Schranken frei sind, und somit keine absolute Handels- und Gewerbefreiheit gilt. Der Staatsgerichtshof hob die Zwangsmitgliedschaft in der GWK als mit der der Handels- und Gewerbefreiheit und der Vereinsfreiheit nicht vereinbar auf. Das Gesetz über die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen bedeutet aber eine ganz andere gesetzliche Einschränkung. Letztlich muss sich auch der Staatsgerichtshof fragen, was noch als gesetzliche Schranke gelten kann und daher noch zulässig ist. Viel problematischer als die eben erwähnte Rechtsmeinung selbst sehe ich aber die Absicht, mit dieser Verfassungsbestimmung im Grunde den Staatsgerichtshof für künftige Gesetzesprüfungen in dieser Frage vorsorglich auszuschalten. Wenn eine solche Politik zur Gewohnheit wird, brauchen wir bald für jedes Gesetz und jede Verordnung eine Verfassungsbestimmung und keinen Staatsgerichtshof mehr. Damit würden wir nicht nur die Verfassung unleserlich machen und unseren Handlungsspielraum für die Zukunft stark einengen, sondern wir würden vor allem die Hierarchie der Rechtsordnung umdrehen. Gesetze sollten so formuliert werden, dass sie der Verfassung entsprechen, und Verordnungen so, dass sie den Gesetzen entsprechen, und nicht umgekehrt. Eine Verfassungsänderung muss ein Ausnahmefall sein, ihre Notwendigkeit wohl überlegt und möglichst nicht im Rucksack eines Gesetzes daherkommen. Im Falle der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen könnte immer noch zu einem späteren Zeitpunkt eine Verfassungsänderung erfolgen, falls sich dies aufgrund eines negativen Staatsgerichtshofentscheids als unerlässlich erweisen sollte. Der Staatsgerichtshof seinerseits sollte das Legalitätsprinzip der Verfassung und seinen Stellenwert für die Grundrechte mit Bedacht prüfen, um der Legislative und Exekutive den erforderlichen Handlungsspielraum zu belassen. Ebenfalls sehr problematisch ist die Formulierung der vorgeschlagenen Verfassungsbestimmung. Sie sieht eine verfassungsunmittelbare Verordnungsermächtigung aufgrund von unbestimmten Rechtsbegriffen vor. Nach dieser Verfassungsbestimmung sollen Gesamtarbeitsverträge durch Verordnung der Regierung allgemeinverbindlich erklärt werden dürfen, wenn sie begründeten Interessen von Nichtvertragsbeteiligten angemessen Rechnung tragen und die Rechtsgleichheit sowie die Vereinsfreiheit nicht beeinträchtigen. Üblicherweise sind Eingriffe in die Grundrechte aber zwingend an das Gesetz gebunden. Denn in demokratischen Rechtsstaaten ermächtigt die Verfassung - mit der Ausnahme von Notverordnungen - nur den Gesetzgeber, unmittelbar in die Grundrechte einzugreifen. Dies bedeutet aber, dass gemäss der vorgesehenen Verfassungsbestimmung ausgerechnet bei der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen das in der Argumentation verwendete Legalitätsprinzip ad absurdum geführt wird und eine einfache Regierungsverordnung genügen würde, um die Handels- und Gewerbefreiheit einzuschränken. Angesichts einer solchen Verfassungsbestimmung, die wie eine verfassungsunmittelbare Ermächtigung zum Erlassen von Notverordnungen formuliert ist, wäre dann ein Gesetz zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen und somit eine weitere Mitwirkung des Landtages eigentlich gar nicht mehr notwendig. Schliesslich sie hier erwähnt, dass die Formulierung der vorgeschlagenen Verfassungsbestimmung keineswegs eine Aufhebung des Gesetzes durch den Staatsgerichtshof verhindern kann, vor allem auch nicht im Zusammenhang mit der befürchteten Klage der LIHK wegen eines zu niedrigen Quorums. So wie die vorgeschlagene Verfassungsbestimmung formuliert ist, lässt sie dem Staatsgerichtshof weiterhin die Möglichkeit sowohl das Gesetz als auch eine Verordnung wegen Verfassungswidrigkeit aufzuheben. Somit würde die geplante Verfassungsbestimmung einerseits keine Rechtssicherheit bringen und andererseits eine gefährliche Entwicklung einleiten. Nicht nur die Verfassungsbestimmungen, sondern auch die Gesetze sollten möglichst auf Dauer ausgerichtet sowie einfach und allgemein formuliert sein. So kann nicht nur eine unnötige Bürokratie vermieden werden, sondern auch die Gefahr, dass nur jene Vorteile aus Gesetzen ziehen, die sich gute Berater leisten können Zu kasuistische Gesetze haben hingegen das Problem, dass sie ständig gemäss den wandelnden Bedürfnissen der Gesellschaft geändert werden müssen. Die Einfachheit ist ein Merkmal, das wir vor allem auch bei der Reform des Steuergesetzes, des Finanzausgleiches und des Subventionsgesetzes berücksichtigen sollten. Bei der Ausarbeitung der Rechtsvorschriften müssen wir zusätzlich darauf achten, dass wir sinnvolle Anreize setzen. Um dies zu erreichen, ist es wichtig, die Wechselwirkungen mit anderen Rechtsvorschriften sowie ihre Auswirkungen in der Praxis genau zu überlegen. Auch hier können der Finanzausgleich und das Subventionsgesetz als Beispiel dienen. Der Finanzausgleich sollte nicht nur vereinfacht werden, sondern seine Reform ist vor allem auch notwendig, um schlechte Anreize zu beseitigen. Das heutige Finanzausgleichsgesetz bestraft Gemeinden, wenn sie Reserven anlegen, um für zukünftige Grossprojekte zu sparen. Das heutige Subventionsgesetz verführt Gemeinden, Bauvorhaben grösser als nötig zu planen, um mehr Subventionen vom Land zu erhalten. Bei der Gestaltung neuer Rechtsvorschriften oder der Umsetzung von internationalen Abkommen müssen wir uns weiters folgende Fragen stellen: Wollen wir bewusst eigene Rechtsvorschriften erlassen, um uns von anderen Staaten im Wettbewerb der Standorte zu differenzieren? Oder wollen wir lieber die Rechtsvorschriften von anderen Staaten übernehmen, um auf deren Rechtssprechung und wissenschaftliche Forschung zurückgreifen sowie eine Umsetzung einfach und schnell durchführen zu können? Hier wäre es sinnvoll, dass Politik und Verwaltung in Absprache mit den Verbänden und sonstigen Interessenvertretungen jeweils schon sehr früh die Weichen in die gewünschte Richtung stellen. Sehr geehrte Abgeordnete, Viel Arbeit erwartet uns in diesem Jahr. Für die vor Ihnen liegenden Aufgaben wünsche ich Ihnen viel Erfolg und Gottes Segen.
16. Februar 2006
Thronrede, Erbprinz Alois
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages am 16. Februar 2006
Das erste Jahr der jetzigen Legislaturperiode liegt hinter uns. Einige wichtige Gesetzesvorhaben konnten bereits realisiert werden, andere werden demnächst folgen. Dazu zählen unter anderem: eine bessere Verankerung des Schutzes des Lebens und der Menschenwürde in der Verfassung, die Einführung der Diversion im Strafverfahren, ein modernes Vermögensverwaltungsgesetz, das Postorganisationsgesetz sowie eine erste Entflechtung von Land- und Gemeindeaufgaben. Bezüglich der Aufgabenteilung zwischen Land und Gemeinden wird es nun notwendig sein, Erfahrungen mit dieser Entflechtung zu machen und dabei zu überlegen, ob nicht weitere Enflechtungsschritte gesetzt werden können. Vor allem müssen wir jetzt daran arbeiten, die Zuweisung von Finanzmitteln an die Gemeinden zu verbessern, insbesondere den Finanzausgleich. Die Finanzzuweisungen sollten den Gemeinden eine ausreichende Mindestfinanzausstattung garantieren und damit die Gemeindeautonomie sichern, gleichzeitig sollten sie aber auch anreizorientiert sein und damit jene Gemeinden belohnen, die sparsam und effizient wirtschaften. Für einige von Ihnen war dieses Jahr im Landtag eine vollkommen neue Erfahrung. Für alle war eine grosse Koalition in der Regierung ohne gleichzeitiger absoluter Mehrheit einer der beiden Grossparteien im Landtag eine Neuigkeit. Diese Konstellation bringt mit sich, dass es nicht immer einfach ist, zu entscheiden, wann man in Opposition zur Regierung gehen soll, um die Oppositionsarbeit nicht nur einer Partei zu überlassen, und wann man der Regierung jene Unterstützung geben soll, ohne die sie nicht zukunftsweisend arbeiten kann. Wichtig wird sein, dass Sie bei den langfristig entscheidenden Fragen mit Mut und Entschlossenheit hinter den notwendigen Reformen stehen und auf kurzfristige parteipolitische Überlegungen vergessen. Was sind diese langfristig entscheidenden Fragen? Es sind diejenigen Fragen, deren richtige Beantwortung unser Land hinsichtlich der grossen zukünftigen Herausforderungen stärken. Stärken heisst, den Staat fit machen, damit er genügend Kraft hat, um die kommenden Herausforderungen zu bewältigen. Stärken heisst nicht, den Staat einfach nur so weit auf Diät zu setzen, bis er nur noch ein Skelett ohne Muskeln ist. Stärken heisst aber auch nicht, dem Staat so viele Mittel zuzuführen, dass er zum überfetten Wohlstandsstaat wird, der auf den sicheren Herzinfarkt zusteuert. Den Staat für die zukünftigen Herausforderungen zu stärken, heisst, Mass zu halten und die beschränkten Mittel vernünftig einzusetzen. Fit ist der Staat, wenn er so organisiert und ausgestattet ist, dass er die Aufgaben, die ein Staat unbedingt wahrnehmen muss, gut erfüllen kann und gleichzeitig über einen ausgeglichenen Haushalt verfügt. Nun kann man zwar kurzfristig den Haushalt ausgleichen, indem man die Steuern erhöht. Langfristig gefährden aber hohe Steuern die Volkswirtschaft und damit auch die Gesundheit des Staates. Daher müssen wir uns vielmehr Gedanken machen, wie wir die Mittel verwenden. Wir müssen uns also in erster Linie über die Ausgaben Gedanken machen. Das heisst nicht, dass wir einfach nach der Rasenmäher-Methode die staatlichen Leistungen für alle kürzen sollen. Denn einige wie z.B. allein Erziehende, kinderreiche Familien oder sozial Benachteiligte werden wohl eher mehr als weniger staatliche Mittel brauchen. Das bedeutet aber, dass wir den Mut haben müssen, dort zu kürzen, wo staatliche Leistungen zwar angenehm, aber nicht unbedingt notwendig sind. Sehr geehrte Abgeordnete, Die Regierung hat vor kurzem ihr Regierungsprogramm vorgestellt. In verschiedensten Bereichen sind Reformen vorgesehen, die in die richtige Richtung gehen und Liechtenstein stärken können. So sollen insbesondere die Verwaltung sowie das Bildungs- und Steuersystem reformiert, die Ausländer stärker integriert, die Umwelt umfassender geschützt, die Sozialkosten und der Haushalt stabilisiert werden. Einigen geht das Reformprogramm nicht weit genug, es ist ihnen zu wenig detailliert und verbindlich. Zu viel zu versprechen, bevor man die Details studiert und ausgearbeitet hat, kann allerdings auch ein Risiko sein. Dadurch könnte man jene Flexibilität verschenken, die für die wirklich besten Lösungen notwendig ist. Wichtig ist in der jetzigen Phase, dass die allgemeine Marschrichtung stimmt, dass die politisch Verantwortlichen ermutigt werden, Reformen zu machen, die uns alle langfristig weiterbringen, und, dass ihnen dafür der Rücken gestärkt wird. Mit Ihren Voten und Ihrem Abstimmungsverhalten können sie den Reformweg entscheidend unterstützen: Sie können mithelfen, jene Stimmung zu erzeugen, die erforderlich ist, damit Ihnen mutige Reformvorschläge vorgelegt werden. Sie können selbst im Gesetzesprozess darauf Einfluss nehmen, dass die Reformen weit genug gehen. Und Sie können durch ein klares Bekenntnis für den Weg der Reformen sowie durch eine gute Information der Öffentlichkeit erreichen, dass die Reformen auch in der Bevölkerung ausreichenden Rückhalt finden.Sehr geehrte Abgeordnete, lassen Sie mich abschliessend nochmals in Erinnerung rufen, welches die grossen Herausforderungen sind, vor denen wir stehen und angesichts welcher wir unsere Entscheidungen auf ihre langfristige Wirkung hinterfragen sollen: Es ist die Globalisierung, die einen immer stärkeren Wettbewerb mit sich bringt und immer höhere Anforderungen an unsere Arbeitskräfte und deren Bildung stellt. Damit verbunden ist auch das Problem der zunehmenden Arbeitslosigkeit. Es ist die demographische und technologische Entwicklung, die die Kosten für die Alters- und Gesundheitsvorsorge immer stärker steigen lässt und ein Ausgleichen unseres Haushalts gefährdet. Und es sind die mit dem Wachstum unserer Wirtschaft verbundenen Herausforderungen wie z.B. die Integration der Ausländer und die zunehmenden Belastungen für unsere Umwelt. Sehr geehrte Abgeordnete, ich wünsche Ihnen für Ihre Aufgabe, insbesondere bei der Entscheidung dieser langfristigen Fragen, viel Weisheit, Entschlossenheit und Gottes Segen.
14. April 2005
Thronrede, Erbprinz Alois
Thronrede anlässlich der Eröffnung des Landtages
am 14. April 2005
Zur Wahl in den Landtag möchte ich Ihnen herzlich gratulieren und Ihnen danken, dass Sie sich für diese bedeutende Aufgabe in unserem Staat zu Verfügung gestellt haben.Wir stehen vor einer wichtigen Legislaturperiode, in der viele grundlegende Entscheidungen anstehen. Dabei ist die Zeit für weit reichende Reformen günstig. Nach der Finanzplatzkrise ist das Bewusstsein in der Bevölkerung gross, dass wesentliche Veränderungen notwendig sind, damit wir uns wieder eine ähnlich gute Ausgangslage schaffen, wie wir sie nach dem II. Weltkrieg hatten. Die grosse Koalition sollte helfen, diese grundlegenden Reformen in einer breiten Mehrheit anzugehen. Im Folgenden möchte ich vier Grundsatzfragen herausgreifen:<i>Wir brauchen ein neues Steuersystem, von dem wir langfristig alle profitieren</i>Erstens ist die Einführung eines neuen Steuersystems von langfristiger Bedeutung. Jede aufkommensneutrale Umstellung eines Steuersystems bringt Gewinner und Verlierer. Daher brauchen wir bei der Reform des Steuersystems den Mut, uns für ein Steuersystem zu entscheiden, von dem wir langfristig alle profitieren, selbst jene, die zuerst mehr Steuern zahlen werden als heute.Ein neues Steuersystem, von dem wir langfristig alle profitieren, sollte folgende Kriterien haben:Es sollte einfach und transparent sein, so dass die Steuerlasten für jeden Steuerzahler einsehbar und verständlich sind.Es sollte eine faire Belastung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit garantieren.Es sollte international kompatibel und vor allem auch für den Abschluss neuer Doppelbesteuerungsabkommen geeignet sein.Es sollte den Wirtschaftsplatz attraktiver machen und insbesondere dem Finanzplatz neue Dynamik verleihen.Es sollte in sich kohärent und abgestimmt mit dem Sozial- und Rechtssystem sein. Dies vermeidet insbesondere Armutsfallen und fördert die schnelle Reintegration von Arbeitslosen in die offiziellen Arbeitsmärkte.Es sollte mit einem Finanzausgleich verbunden werden, der den Gemeinden eine ausreichende Mindestfinanzausstattung garantiert, die Gemeindeautonomie erhöht, anreizorientiert ist und damit jene Gemeinden belohnt, die sparsam wirtschaften.Und es sollte eine hohe Effizienz bringen:Indem das Besteuerungsverfahren die Kosten für die Steuerverwaltung wie auch für die Steuerzahler möglichst niedrig hält.Indem Eigen- und Fremdkapital sowie Investitionen in Sach- und Humankapital gleich behandelt werden, und es die Unternehmen jene Rechtsform wählen lässt, die frei von steuerlichen Gesichtspunkten nach wirtschaftlichen Überlegungen die beste ist.Und indem es eine grosse Flexibilität bezüglich Änderungen der Rahmenbedingungen erlaubt, ohne dass es in seiner Grundstruktur angetastet werden muss, und dadurch Planungssicherheit für die Steuerzahler wie für die politisch Verantwortlichen garantiert.Eine Steuerreform wird nicht alle diese Kriterien gleich gut erfüllen können. Wenn wir aber durch eine attraktive Steuerreform die Anziehungskraft unserer Rahmenbedingungen im Hinblick auf den verstärkten Standortwettbewerb verbessern wollen, so müssen wir möglichst vielen dieser Kriterien möglichst nahe kommen.<i>Wir brauchen weitere Reformen der Alters- und Gesundheitsvorsorge</i>Zweitens braucht unsere Alters- und Gesundheitsvorsorge eine langfristige Absicherung. Die gemäss Vernehmlassungsbericht der Regierung vorgesehene Revision des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge ist ein Schritt in die richtige Richtung. Eine grundlegende Reform, um die Pensionen unserer Jugendlichen im Alter zu sichern, ist diese Revision aber noch nicht. Daher sollten wir uns zusätzlich zur vorgeschlagenen Revision überlegen, wie eine für die Zukunft optimale Altersvorsorge ausschauen soll.Dasselbe gilt für die Gesundheitsvorsorge. Die jüngsten Reformen helfen, die Kosten zu reduzieren. Aber um unsere Gesundheitsvorsorge langfristig finanzieren zu können, wird eine zusätzliche Reform notwendig sein.Dabei werden wir offen darüber sprechen müssen, wie unser heutiges System tatsächlich funktioniert und was für eine gesundheitliche Grundvorsorge wir uns in Zukunft überhaupt leisten können. Wir werden zugeben müssen, dass wir schon immer ein Mehrklassensystem der Gesundheitsvorsorge hatten und auch in Zukunft nur ein solches finanzierbar ist. Alle Einwohner auf dem Niveau der Reichsten zu versichern, ist mit erträglichen Steuern oder Abgaben einfach nicht möglich. Wir werden die schwierige Frage beantworten müssen, welche Behandlungen von der gesundheitlichen Grundvorsorge übernommen werden und welche nicht?<i>Wir brauchen ein neues Bildungssystem mit mehr Autonomie für unsere Bildungsinstitutionen und anderen staatlichen Finanzierungsmodellen</i>Drittens sollten wir bei der Reform unseres Bildungssystems ebenfalls langfristig denken. Wir dürfen uns nicht damit verzetteln, indem wir streiten, ob wir Ganztagesschulen brauchen oder nicht. Wir müssen vielmehr die Bildungsstruktur grundsätzlich überdenken.Wir sollten überlegen, wie wir durch mehr Autonomie der Bildungseinrichtungen und andere staatliche Finanzierungsmodelle einen fruchtbaren Wettbewerb erreichen, der das Bildungsangebot gemäss den Anliegen der Bildungsnachfrager ständig verbessert. Damit dürfte sich nebenbei die Frage nach Ganztagesschulen und ähnlichen Dingen gemäss den Wünschen der Bildungsnachfrager von selbst lösen.Wir sollten uns überlegen, wie so ein Wettbewerb der Bildungsinstitutionen am besten staatlich reguliert wird. Mindeststandards müssen festlegen, welches Bildungsniveau auf welcher Stufe jedenfalls zu erreichen ist. Durch geeignete Regeln müssen wir auch für die sozial Benachteiligten möglichst gleichwertige Bildungschancen sichern, damit nicht die reichen Kinder in Schulen abwandern, die sich die armen nicht leisten können.Und wir sollten uns überlegen, wie Eltern bezüglich ihrer bedeutenden Erziehungsaufgabe in den ersten 3 bis 4 Lebensjahren besser aufgeklärt, vorbereitet oder unterstützt werden können.Eine solche Reform der Bildungsstrukturen kann nicht nur den Bildungsnachfragern ein breiteres und qualitativ höheres Angebot geben, sondern auch stärker auf die Bedürfnisse der Lehrkräfte eingehen, ihnen mehr Entfaltungsmöglichkeiten bieten sowie sie von administrativen Aufgaben entlasten. Dies dürfte wiederum helfen, das Bildungsangebot weiter zu verbessern.<i>Wir sollten den Mut haben, den Schutz des Lebens umfassend in der Verfassung zu verankern</i>Viertens stehen wir vor der Entscheidung, ob wir den Schutz des menschlichen Lebens von der Empfängnis an bis zum natürlichen Tod in unserer Verfassung verankern wollen. Weil dies eine grundlegende und langfristig bedeutende Entscheidung ist, halte ich es für wichtig, zwar von anderen Staaten zu lernen, diese Entscheidung aber selbständig durchzudenken und den Mut zu haben, einen eigenen Weg zu gehen.Diese Entscheidung kommt schon bald auf uns zu. Daher sollten wir möglichst früh in dieser sensiblen Frage eine entsprechende Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung erreichen. Meinerseits möchte ich die Gelegenheit nutzen, bereits heute einige Gedanken dazu zu äussern, die ich in dieser Frage für wichtig halte:Der Schutz des Lebens ist sicherlich eine Kernaufgabe des Staates, wenn nicht sogar die wichtigste. Wahrscheinlich waren die Sorge um den Schutz des Lebens und der Wunsch, in Freiheit und Frieden leben zu können, entscheidende Gründe, dass überhaupt Staaten gebildet wurden. Der Schutz des Lebens ist somit implizit in jeder Staatsordnung verankert und bei uns auch indirekt über die EMRK und andere internationale Abkommen gesichert.Trotzdem halte ich es für sehr sinnvoll, den Schutz des Lebens gerade heute, in einer Zeit, in der wir die Kernaufgaben der Staates diskutieren, ausdrücklich als oberste Staatsaufgabe in der Verfassung zu verankern.Da der Schutz des Lebens eine Kernaufgabe des Staates und mit ein Grund für die Existenzberechtigung eines Staates ist, sollte er sehr umfassend sein. Der Staat wird aber nicht jedes Leben ständig vor allen Gefahren schützen können. Und der Staat wird den Schutz des Lebens nicht zu umfassend gestalten können, da er sonst die Freiheit seiner Bürger erstickt. Allerdings benötigt selbst jedes noch so liberale menschliche Zusammenleben vielfältige Einschränkungen der Freiheit.Bei der Frage, ob menschliches Leben getötet werden darf, um anderem menschlichen Leben mehr Freiheit, Selbstbestimmung oder materiellen Wohlstand zu ermöglichen, wird die Abwägung eindeutig in Richtung Schutz des menschlichen Lebens und Einschränkung von Freiheit und Selbstbestimmung gehen müssen.Wir haben uns in der Vergangenheit bereits klar in Richtung Schutz des menschlichen Lebens entschieden:Wir haben die Todesstrafe abgeschafft, damit keiner, auch nicht der Staat, darüber richten soll, welches menschliche Leben schützenswert ist und welches nicht.Wir haben für Angriffe auf menschliches Leben wie Mord und Totschlag die höchsten Strafsätze.Und wir stellen auch Angriffe auf ungeborenes menschliches Leben unter Strafe.Allerdings zeigen die Bemühungen um eine Fristenlösung, dass es verschiedene Ansichten gibt, wie das ungeborene Leben am besten geschützt wird. Es gibt einige, die die Bestrafung des Tötens von ungeborenem Leben als unbedingt notwendig für eine klare Werteordnung des Staates erachten. Und es gibt andere, die meinen, dass das ungeborene menschliche Leben besser geschützt wird, wenn das Töten dieses Lebens innerhalb einer bestimmten Frist nicht unter Strafe gestellt wird, weil dadurch mehr Mütter vor den Problemen einer Abtreibung gewarnt werden können.Beide Gruppen bezeichnen aber den Schutz des ungeborenen menschlichen Lebens als ihr wichtigstes Anliegen. Daher sollte eine umfassende Verankerung des Schutzes des menschlichen Lebens von der Empfängnis an in der Verfassung aus Sicht der Fristenlösungsdiskussion eigentlich kein Problem sein.Wenn wir über den Schutz des Lebens nachdenken, sollten wir uns aber nicht nur mit Ver- und Geboten beschäftigen, sondern uns auch Gedanken machen,wie einer ungewollt schwangeren Mutter besser geholfen werden kann, wie kinderreiche Familien durch den Staat besser gestützt werden können und wie ein Altern und Sterben in Würde durch Pflegeeinrichtungen, Schulung von Pflegepersonal, Hospizkarenz und andere Hilfen erleichtert werden kann.<i>Wir brauchen mutige, langfristige und eigenständige Reformen zu unser aller Wohl</i>In meiner Rede anlässlich des Staatsfeiertages habe ich erwähnt, dass ich es als eine meiner wichtigsten Aufgaben erachte, zum Schutz von Minderheiten und zu unserem langfristigen Wohl klare Worte zu sprechen, auch wenn sie nicht populär sein sollten. Gerade weil einige der zukünftigen Entscheidungen von grundlegender langfristiger Bedeutung sind, möchte ich Sie und alle Stimmbürger ersuchen:Fällen Sie diese Entscheidungen nicht danach, ob es Ihrer Partei bei der nächsten Wahl mehr Stimmen bringt. Orientieren Sie sich am langfristigen gemeinsamen Interesse der Bürger.Fällen Sie diese Entscheidungen nicht, weil andere Staaten so entschieden haben. Wir sollten zwar die Entscheide anderer Staaten studieren. Letztendlich müssen wir aber die grundlegenden Fragen eigenständig für uns selbst durchdenken und treffen. Denn wir haben andere Voraussetzungen als andere Staaten. So wären wir heute ohne eigenständige Entscheidungen weder Monarchie noch Mitglied des EWR.Fällen Sie diese Entscheidungen nicht danach, ob Sie oder Interessensgruppen, denen Sie nahe stehen, weniger staatliche Unterstützung bekommen könnten oder kurzfristig mehr Steuern zahlen müssten. Sonst haben wir bald einen Staat, der seinen Haushalt nicht mehr im Griff hat. Nur wenn ein jeder bereit ist, auf zwar lieb gewonnene aber nicht unbedingt notwendige staatliche Unterstützungen und Vorteile zu Gunsten der wirklich Bedürftigen zu verzichten, erreichen wir einen schlanken und starken Staat, der sich auf seine Kernaufgaben konzentriert.Verlieren Sie nicht bei ersten Bedenken gegen Reformvorhaben den Mut und ziehen Sie sich nicht auf ein Reförmchen mit etwas Feilen an den Ecken eines bestehenden aber unbefriedigenden Systems zurück. Das hilft auf die Dauer niemandem. Sehen Sie diese Bedenken als Chance, ein Reformkonzept nochmals kritisch zu hinterfragen und allenfalls zu verbessern.Werfen Sie nicht ein Reformkonzept über den Haufen, bevor es richtig in der Öffentlichkeit erklärt worden ist, nur weil sich erste Meinungsumfragen dagegen aussprechen. Nehmen Sie dies vielmehr als Ansporn, so gut wie möglich allen Bürgern die Notwendigkeit einer Reform darzulegen.Fällen Sie einfach den Entscheid, der tatsächlich für uns langfristig der beste ist.Sehr geehrte Abgeordnete, für die vor Ihnen liegenden Aufgaben wünsche ich Ihnen viel Erfolg und Gottes Segen.