Parlamentsdienst

Die Anfänge des Parlamentsdienstes

Der liechtensteinische Landtag wurde als förmliche Institution als eine der drei staatstragenden Gewalten bereits im Jahre 1818 geschaffen. Das Landtagssekretariat, das seit der Reform der Geschäftsordnung als Parlamentsdienst firmiert, nahm seinen Betrieb allerdings erst im Jahre 1990 auf. Der Arbeitsanfall hat seit seiner Errichtung insbesondere aufgrund der generell verstärkten Internationalisierung der Parlamentsarbeiten sowie der damit einhergehenden Komplexität der zu erledigenden Aufgabenbereiche stark zugenommen. Somit existiert erst seit diesem Zeitpunkt ein eigentlicher Parlamentsdienst in Liechtenstein.

Der Parlamentsdienst heute

Heute besteht der Parlamentsdienst aus einem Team von 10 Mitarbeitenden. Landtagssekretär, Stellvertreter, drei Vollzeitmitarbeitende und fünf Teilzeitmitarbeitende. Der Landtagssekretär und sein Stellvertreter werden vom Landtag bestellt. Josef Hilti bekleidet das Amt des Landtagssekretärs seit 2002, sein Stellvertreter Philipp Pfeiffer ist seit 2008 im Amt. Das Team wird ergänzt durch Jessica F. Bucher, Sandra Gerber-Leuenberger, Larissa Hasler, Hannes Matt und Gabriele Wachter, sowie im Protokoll von Gabriela Hilti, Pamela Bühler und Yvonne Heeb.

Aufgaben des Parlamentsdienstes

Die Aufgaben und der Pflichtenkatalog des Parlamentsdienstes sind in der Geschäftsordnung für den Landtag, LGBl. 2013 Nr. 9, Art. 16 und 17, umschrieben. Er sieht insbesondere die Organisation, Vor- und Nachbereitung sowie Betreuung der Landtagssitzungen, die Protokollierung der Landtagsdebatten, der Kommissions- und Delegationssitzungen sowie die Erstellung der Landtagsbeschlüsse vor. Zudem ist der Parlamentsdienst die offizielle Anlaufstelle des Landtags für Belange der Regierung bzw. Verwaltung, der Öffentlichkeit sowie anderer Parlamente und internationaler Organisationen.