12 Landtagsabgeordnete haben eine Motion zur gesetzlichen Verankerung einer bezahlten Trauerzeit beim Tod eines minderjährigen Kindes eingereicht. Die Motion beauftragt die Regierung, dem Landtag eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, welche einen gesetzlichen Anspruch auf eine bezahlte Trauerzeit für betroffene Eltern schafft.
Konkret soll für Arbeitnehmende in Liechtenstein beim Tod ihres minderjährigen Kindes ein gesetzlicher Mindestanspruch auf zehn bezahlte Arbeitstage eingeführt werden. Der Anspruch soll für Eltern, Adoptiv- und Pflegeeltern sowie Eltern von totgeborenen Kindern gelten. Zudem soll die Regelung eine flexible Inanspruchnahme der Trauerzeit ermöglichen und den unterschiedlichen familiären Bedürfnissen Rechnung tragen.
Nach Auffassung der Motionäre der VU- und der FBP-Fraktion reichen die heute üblichen kurzfristigen Freistellungen bei Todesfällen naher Angehöriger in einer derart einschneidenden Lebenssituation oftmals nicht aus. Die vorgeschlagene Regelung soll deshalb einen einheitlichen gesetzlichen Mindestschutz schaffen und die besondere Belastung betroffener Eltern anerkennen. Gleichzeitig soll eine klare Abgrenzung zwischen Trauer und krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit erfolgen.
Die Motion sieht vor, dass die Trauerzeit als bezahlte Freistellung ausgestaltet und solidarisch über die Familienausgleichskasse (FAK) finanziert wird. Damit sollen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen vor unverhältnismässigen finanziellen Belastungen geschützt werden.
Der Landtag wird sich voraussichtlich im Dezember-Landtag mit der Motion befassen.
Motionen zählen zu den stärksten parlamentarischen Vorstössen im Landtag und sind ein gesetzgeberisches Instrument, mit dem Abgeordnete der Regierung einen verbindlichen Auftrag erteilen können – etwa das Ausarbeiten einer Gesetzesvorlage zu einem Thema. Wird eine Motion von einer Landtagsmehrheit überwiesen, muss die Regierung dazu innerhalb von zwei Jahren eine entsprechende Gesetzesvorlage vorlegen.