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VU-Ini­tia­tive sieht Joker­tage für Schü­le­rinnen und Schüler vor

02. Oktober 2026
Übergabe der Initiative an den Parlamentsdienst, von links: Die Abgeordnete Carmen Heeb-Kindle, die Abgeordnete Tanja Cissé, Landtagssekretär Stefan Hassler und die Abgeordnete Dagmar Bühler-Nigsch. (Foto: PD)

Neun VU-Abgeordnete haben am Freitag, 2. Oktober 2026 eine Gesetzesinitiative zur Abänderung des Schulgesetzes eingereicht. Ziel der Vorlage ist die Einführung von sogenannten Jokertagen für Schülerinnen und Schüler.

Die Initiative sieht vor, dass Schülerinnen und Schüler pro Schuljahr zwei ganze oder vier halbe Tage ohne Angabe von Gründen vom Unterricht fernbleiben können. Voraussetzung ist eine vorgängige Mitteilung an die Klassenlehrperson; bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern erfolgt diese durch die Erziehungsberechtigten.

Mit der vorgeschlagenen Regelung soll Familien ein begrenzter Gestaltungsspielraum für besondere familiäre, kulturelle, religiöse, sportliche oder persönliche Anlässe eingeräumt werden, ohne dass hierfür ein Bewilligungsverfahren erforderlich ist. Gleichzeitig bleibt der Grundsatz des regelmässigen Schulbesuchs bestehen. Die Initiative orientiert sich an vergleichbaren Regelungen in verschiedenen Schweizer Kantonen.

Die Regierung prüft den Vorstoss nun auf Verfassungsmässigkeit und Staatsvertragskonformität.

Mittels einer parlamentarischen Initiative kann jedes Mitglied des Landtags Vorschläge zum Erlass eines neuen Gesetzes sowie zur Abänderung oder Aufhebung eines bestehenden Gesetzes einbringen – dies in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs. Nach Erhalt des Berichts der Vorprüfung durch die Regierung behandelt der Landtag das Initiativbegehren spätestens in der übernächsten Sitzung. Stellt der Landtag fest, dass der Vorstoss mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt, wird die Initiative wie eine Gesetzesvorlage behandelt und direkt in erster Lesung beraten.