Die FBP-Fraktion hat ein Postulat eingereicht, mit dem die Regierung eingeladen wird, die Einführung einer sogenannten «Baby-Vorsorge» in Form eines eigenständigen Generationenfonds zu prüfen. Ziel des Vorstosses ist es, jedem anspruchsberechtigten Kind bei der Geburt eine persönlich zugeordnete Einlage für die spätere Altersvorsorge zu ermöglichen. Die Regierung soll dabei insbesondere die Finanzierung, die rechtliche und organisatorische Ausgestaltung sowie die Chancen und Risiken eines solchen Modells untersuchen.
Nach Auffassung der Postulanten könnte ein langfristig angelegtes Vorsorgekapital einen zusätzlichen Beitrag zur finanziellen Absicherung im Alter leisten und die bestehenden Säulen der Altersvorsorge ergänzen. Gleichzeitig soll geprüft werden, ob und in welchem Umfang staatliche Mittel für eine solche Vorsorgelösung eingesetzt werden könnten und welche Auswirkungen dies auf die öffentlichen Finanzen hätte.
Der Prüfauftrag umfasst unter anderem Fragen zur Höhe möglicher Einlagen, zur Anspruchsberechtigung, zu Finanzierungsmodellen, zur Anlagepolitik und Risikosteuerung, zur Organisation und Aufsicht eines Generationenfonds sowie zu den erforderlichen gesetzlichen Grundlagen. Zudem soll die Regierung darlegen, welche Wirkungen ein solches Modell auf die Generationengerechtigkeit und die langfristige Entwicklung der Altersvorsorge entfalten könnte.
Mit dem Postulat wird weder eine konkrete Beitragshöhe noch eine bestimmte Fondsstruktur vorgegeben. Vielmehr soll eine fundierte Entscheidungsgrundlage geschaffen werden, um beurteilen zu können, ob und in welcher Form eine Baby-Vorsorge für Liechtenstein zweckmässig, finanzierbar und rechtssicher ausgestaltet werden kann.