Am Freitag, den 25. September 2026, hat die DpL-Fraktion eine Gesetzesinitiative zur Abänderung des Asylgesetzes eingereicht – mit dem Ziel einer Anpassung der Bestimmungen über den vorübergehenden Schutz (Status S) sowie eine Anhebung der Sprachanforderungen für den Wechsel in eine Aufenthaltsbewilligung.
Die parlamentarische Initiative verfolgt drei Hauptanliegen: Erstens soll die Gewährung des vorübergehenden Schutzes künftig an eine stärkere Berücksichtigung regionaler Sicherheitslagen im Herkunftsland geknüpft werden. Zweitens sollen Reisen in den Heimat- oder Herkunftsstaat während der Dauer des vorübergehenden Schutzes eingeschränkt werden. Drittens sieht die Vorlage vor, die Deutschkenntnisse für den Erwerb einer Aufenthaltsbewilligung nach längerem Aufenthalt auf mindestens das Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen anzuheben.
Nach Auffassung der DpL-Abgeordneten soll Liechtenstein dort Schutz gewähren, wo dieser erforderlich ist, ohne dabei deutlich grosszügigere Regelungen vorzusehen als vergleichbare Nachbarstaaten. In der Begründung wird insbesondere auf Unterschiede zur Schweiz und zu Norwegen bei der Gewährung des Schutzstatus und bei den Reiseregelungen hingewiesen.
Die Initiative wird nun von der Regierung auf Verfassungsmässigkeit und Staatsvertragskonformität vorgeprüft.
Mittels einer parlamentarischen Initiative kann jedes Mitglied des Landtags Vorschläge zum Erlass eines neuen Gesetzes sowie zur Abänderung oder Aufhebung eines bestehenden Gesetzes einbringen – dies in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs. Nach Erhalt des Berichts der Vorprüfung durch die Regierung behandelt der Landtag das Initiativbegehren spätestens in der übernächsten Sitzung. Stellt der Landtag fest, dass der Vorstoss mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt, wird die Initiative wie eine Gesetzesvorlage behandelt und direkt in erster Lesung beraten.