In der Aktuellen Stunde der Oktober-Sitzung wird sich der Landtag mit dem Thema "Windkraft in Liechtenstein – Versorgungssicherheit, Landschaft, Mensch und nächste Schritte" beschäftigen. Eingebracht hat das Thema die DpL‑Fraktion.
Grundlage der Debatte ist der Entwurf des Planungs- und Umweltberichts der Strategischen Umweltprüfung (SUP) zur Festlegung von Windeignungsgebieten im Landesrichtplan.
Liechtensteins hohe Energieimportabhängigkeit erfordert eine technologieoffene Prüfung der künftigen Energieversorgung. Vor diesem Hintergrund beschloss die Regierung, Windeignungsgebiete im Landesrichtplan festzulegen und dazu eine SUP durchzuführen. Windenergie kann insbesondere im Winter Wasserkraft und Photovoltaik ergänzen, liefert jedoch laut der DpL-Fraktion keine durchgehend verfügbare Energie. Wirtschaftliche Speicherlösungen im Inland fehlen bislang. Deshalb darf Windkraft nicht einseitig priorisiert werden. Wasserkraft, hochalpine Photovoltaik, Speicherlösungen und Massnahmen zur Absicherung der Winterversorgung sind gleichrangig zu prüfen.
Mit Ablauf der Konsultation und vor dem Abschluss des SUP-Verfahrens steht der Landtag an einer Weichenstellung. Es braucht eine politische Debatte über
Versorgungssicherheit, Schutz der Menschen, realistische Abstände zu
Siedlungsgebieten, Alternativen und Mitbestimmung, bevor Windeignungsgebiete im Landesrichtplan festgeschrieben werden.
Dafür lädt die Themengebende Fraktion die Landtagsabgeordneten aller Parteien sowie die Regierung ein, sich mit folgenden Fragen auseinanderzusetzen:
- Wie stehen sie generell zur Windkraft in Liechtenstein?
- Welchen Beitrag kann Windkraft in Liechtenstein realistisch zur Versorgungssicherheit leisten, wenn Wind Zufallsenergie bleibt und das SUP Potenzial (bis 28 Anlagen / bis ca. 162 GWh/a) ausdrücklich nur eine theoretische Obergrenze darstellt?
- Wie bewerten Sie die 300-Meter Abstand Annahme der SUP zu Lärm und Schattenwurf bei einer Referenzanlage Vestas V172 (285 m), insbesondere im Hinblick auf Nachtwerte der LSV, Schattenwurfweiten und Inversionslagen im Rheintal?
- Sollte der Schutz des Menschen, der Gesundheit und der Erholung in der SUP ausführlicher behandelt werden, und welche Nachbesserungen am Planungs- und Umweltbericht sollten vor dem Richtplaneintrag vorgenommen werden?
- Welche Alternativen (Wasserkraft, hochalpine PV, Speicher, Winterabsicherung) sollen gleichrangig und zeitgleich geprüft werden, statt Windkraft allein zu priorisieren?
- Wäre ein schrittweises Vorgehen (zuerst eine befristete Einzelanlage abseits von Wohngebieten, Praxiserfahrung, dann Pflichtenheft) der bessere Weg zu Akzeptanz und belastbaren Entscheiden als die Ausscheidung grosser Windeignungsräume mit theoretisch vielen Grossanlagen?
- Wie sollen Bevölkerung, Medien, Gemeinden und Landtag die weiteren Schritte (Abschluss SUP, Landesrichtplan, Zonenplan, UVP, Baubewilligung) begleiten?
In der Aktuellen Stunde, die für jede Arbeitssitzung vorgesehen ist, wird im Landtag ein Thema von übergeordneter Bedeutung behandelt. Dieses wird abwechselnd von den Landtagsfraktionen festgelegt. Die Aktuelle Stunde dauert höchstens eine Stunde. Jede Fraktion oder Wählergruppe hat für ihre Wortmeldungen eine festgelegte Redezeit. Die Regierung kann zur Teilnahme eingeladen werden. Beschlüsse werden in der Aktuellen Stunde nicht gefasst.