Der Landtag sowie die Regierung wurden diese Woche vom Fürstenhaus über die Änderung des Hausgesetzes informiert. In der heutigen Präsidiumssitzung wurde aufgrund der Bedeutung der Neuerungen entschieden, dem Landtag die Änderungen für die September-Sitzung formell zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Wie der Erbprinz bereits am Staatsfeiertag bekannt gab, werden die Mitwirkungsrechte der weiblichen Mitglieder des Fürstenhauses ausgeweitet sowie die Thronfolge von der männlichen auf die absolute Primogenitur umgestellt. Künftig ist das erstgeborene Kind unabhängig vom Geschlecht thronfolgeberechtigt.
Zudem wird der Landtag in Zukunft in bestimmten Fällen über Entscheidungen nach dem Hausgesetz informiert.