Die DpL hat am Dienstag, 12. Mai, eine Interpellation zur Gewaltenteilung eingereicht.
Laut den Interpellanten ist das liechtensteinische Rechtssystem stark vom österreichischen und schweizerischen Recht geprägt. Neben Privatrecht und Strafrecht umfasse das öffentliche Recht viele Bereiche wie Bauwesen, Umwelt, Schule, Gesundheit oder Sozialversicherungen, wobei Verwaltungssachen von Behörden und Amtsstellen der Regierung umgesetzt werden würden.
Problematisch dabei sei, dass die Regierung in vielen Fällen gleichzeitig auch als Beschwerdeinstanz über Entscheidungen ihrer eigenen Ämter entscheide. Dadurch würden Fragen zur Gewaltenteilung und zur Unabhängigkeit der Kontrolle entstehen. Gerade in einem kleinen Staat wie Liechtenstein bestehe dabei die Gefahr, dass objektive und unabhängige Überprüfungen erschwert würden.
Als Beispiel der Problematik führen die Interpellanten den Erlass eines Tierhalteverbots gegen einen Tierhalter seitens des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle auf.
Die Interpellanten stellen 11 Fragen zur Thematik an die Regierung.
Die Interpellation wird voraussichtlich in der Juni-Landtagssitzung behandelt.
Eine Interpellation ist ein Instrument der Abgeordneten, mit dem sie die Regierung auffordern können, schriftlich Auskunft über jedes die gesamte Landesverwaltung betreffende Thema zu erteilen. Im Gegensatz zu "Kleinen Anfragen", die am Anfang von jeder Landtagssitzung gestellt werden können, widmen sich Interpellationen komplexeren Themenfeldern und beinhalten in der Regel umfangreiche Fragenkataloge. Eine Interpellation wird bei der Behandlung im Landtag ohne Abstimmung automatisch an die Regierung überwiesen, die dann bis zur dritten Landtagssitzung nach Überweisung eine schriftlichen Bericht vorlegt. Diese "Interpellationsbeantwortung" wird dann wiederum im Landtag behandelt.