Die DpL hat am Dienstag, 12. Mai, eine Interpellation betreffend die Zulässigkeit und beihilferechtliche Vereinbarkeit der staatlichen Medienförderung in Liechtenstein eingereicht.
Laut den Interpellanten stellen sich angesichts der hohen öffentlichen Fördergelder und der wirtschaftlichen Entwicklung einzelner Medienunternehmen Fragen zur Notwendigkeit, Verhältnismässigkeit und zweckgemässen Verwendung der Mittel. Mit der Interpellation soll Transparenz über die bestehende Förderpraxis geschaffen werden und allfälliger Anpassungsbedarf aufgezeigt werden.
Dazu stellen die Interpellanten 23 Fragen in Bezug auf Fördergrundlagen und Systematik, wirtschaftliche Notwendigkeit und Entwicklung, Kapitalstruktur und Rechnungslegung, Verwendung der Fördermittel, staatliche Neutralität und Interessenkonflikte, EWR-Beihilferecht und Wettbewerb sowie Weiterentwicklung.
Die Interpellation wird voraussichtlich in der Juni-Landtagssitzung behandelt.
Eine Interpellation ist ein Instrument der Abgeordneten, mit dem sie die Regierung auffordern können, schriftlich Auskunft über jedes die gesamte Landesverwaltung betreffende Thema zu erteilen. Im Gegensatz zu "Kleinen Anfragen", die am Anfang von jeder Landtagssitzung gestellt werden können, widmen sich Interpellationen komplexeren Themenfeldern und beinhalten in der Regel umfangreiche Fragenkataloge. Eine Interpellation wird bei der Behandlung im Landtag ohne Abstimmung automatisch an die Regierung überwiesen, die dann bis zur dritten Landtagssitzung nach Überweisung eine schriftlichen Bericht vorlegt. Diese "Interpellationsbeantwortung" wird dann wiederum im Landtag behandelt.