Die FBP-Fraktion hat am Montag eine Gesetzesinitiative zur Anpassung des Subventionsgesetzes eingereicht. Der Vorstoss sieht vor, die Subventionsquote für Rettungs- und Transportfahrzeuge von heute 50 Prozent auf künftig 100 Prozent zu erhöhen.
Die sieben FBP-Abgeordneten sehen in der vorgeschlagenen Anpassung einen wichtigen Schritt hin zu mehr Planungssicherheit für die Rettungsdienste sowie zu einer klaren und verlässlichen Aufgabenteilung zwischen Staat und privaten Trägern. Denn heute werde nur die Hälfte der Anschaffungskosten von Rettungs- und Transportfahrzeugen mit öffentlichen Mitteln gedeckt, der Rest oftmals mit Spenden finanziert. «In einem modernen Sozial- und Gesundheitsstaat soll die Anschaffung von Rettungsfahrzeugen als Teil der kritischen Grundinfrastruktur primär aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, während Spenden möglichst für Leistungsverbesserungen, Innovation und zusätzliche Angebote eingesetzt werden», heisst es im Vorstoss. Die Initianten sind überzeugt, dass mit der vorgeschlagenen Anpassung ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Sicherstellung des Rettungswesens in Liechtenstein geleistet wird.
Die Initiative wird nun von der Regierung auf Verfassungsmässigkeit und Staatsvertragskonformität vorgeprüft.
Mittels einer parlamentarischen Initiative kann jedes Mitglied des Landtags Vorschläge zum Erlass eines neuen Gesetzes sowie zur Abänderung oder Aufhebung eines bestehenden Gesetzes einbringen – dies in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs. Nach Erhalt des Berichts der Vorprüfung durch die Regierung behandelt der Landtag das Initiativbegehren spätestens in der übernächsten Sitzung. Stellt der Landtag fest, dass der Vorstoss mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt, wird die Initiative wie eine Gesetzesvorlage behandelt und direkt in erster Lesung beraten.