Am Freitag hat die DpL‑Fraktion eine Gesetzesinitiative zur Offenlegung von Parteispenden von mehr als 10'000 Franken eingereicht.
Die Vorlage bezweckt gemäss Initiativtext die Einführung klarer gesetzlicher Offenlegungspflichten für Parteispenden. Künftig sollen Spenden natürlicher oder juristischer Personen offengelegt werden müssen, sofern sie während eines Kalenderjahres den Gesamtbetrag von 10'000 Franken überschreiten. Wie die DpL‑Abgeordneten ausführen, sollen dabei mehrere Zuwendungen derselben Person innerhalb eines Kalenderjahres zusammengerechnet werden, um eine Umgehung durch Aufteilung von Beträgen zu verhindern. Ähnliches sehen die Initianten für Firmenspenden vor. Zudem wünscht sich die DpL‑Fraktion eine eigenständige Transparenzregelung für Ausschüttungen oder sonstige geldwerte Vorteile an Parteien, um die finanzielle Transparenz zu vervollständigen und Umgehungskonstruktionen zu verhindern. «Gerade im Fürstentum Liechtenstein mit seiner überschaubaren Grösse und engen gesellschaftlichen Verflechtungen kommt der Offenlegung grösserer finanzieller Zuwendungen besondere Bedeutung zu», fassen die DpL‑Abgeordneten zusammen.
Die Initiative wird nun von der Regierung auf Verfassungsmässigkeit und Staatsvertragskonformität vorgeprüft.
Mittels einer parlamentarischen Initiative kann jedes Mitglied des Landtags Vorschläge zum Erlass eines neuen Gesetzes sowie zur Abänderung oder Aufhebung eines bestehenden Gesetzes einbringen – dies in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs. Nach Erhalt des Berichts der Vorprüfung durch die Regierung behandelt der Landtag das Initiativbegehren spätestens in der übernächsten Sitzung. Stellt der Landtag fest, dass der Vorstoss mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt, wird die Initiative wie eine Gesetzesvorlage behandelt und direkt in erster Lesung beraten.