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VU reicht Motion betref­fend die Ein­füh­rung eines verein­fachten Anzei­ge­ver­fah­rens für tem­po­räre sai­so­nale Bauten und Anlagen ein

02. März 2026
Bei der Übergabe der Motion an den Parlamentsdienst, von links: Landtagssekretär-Stellvertreter Philipp Pfeiffer mit den Abgeordneten Roger Schädler und Dagmar Bühler-Nigsch. (Foto: PD)

Die Abgeordneten Roger Schädler und Dagmar Bühler-Nigsch reichten am Montag im Namen der VU-Fraktion die Motion betreffend die Einführung eines vereinfachten Anzeigeverfahrens für temporäre saisonale Bauten und Anlagen ein.

Die Motionäre wollen die Regierung beauftragen, dem Landtag eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, mit der für ausschliesslich temporäre oder saisonale Bauten und Anlagen ein vereinfachtes Anzeigeverfahren eingeführt wird.

Ein standardisiertes Anzeigeverfahren für temporäre Bauten und Anlagen mit einer maximalen Dauer von sechs Monaten soll laut den Motionären die Realisierung solcher Projekte deutlich beschleunigen und vereinfachen. Eine Lösung mit geringerem administrativem Aufwand würde es besonders Vereinen, Initiativen und Gemeinden ermöglichen, temporäre Projekte rascher umzusetzen. Temporäre Nutzungen würden Flächen- und Immobilienpotenziale aktivieren, Leerstände überbrücken und zu stärkerer Standortattraktivität führen. Als praktische Anwendungsfälle werden Beispiele aus den Bereichen Gastronomie und Verpflegung, Sport und Freizeit oder Tourismus und Kultur genannt. 

Der Landtag wird sich voraussichtlich im April-Landtag mit der Motion befassen. Für eine Überweisung an die Regierung ist eine Landtagsmehrheit nötig.

Die Motion zählt zu den stärksten parlamentarischen Vorstössen des Landtags und ist ein gesetzgeberisches Instrument, mit dem Abgeordnete der Regierung einen verbindlichen Auftrag erteilen können. Auch wenn die Motionäre bestimmte inhaltliche Vorgaben machen können, ist die Regierung nicht verpflichtet, den Vorstellungen der Motionäre zu folgen. Sie ist vielmehr frei, eine Vorlage nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Wird eine Motion vom Landtag überwiesen, muss die Regierung dazu innerhalb von zwei Jahren eine Gesetzesvorlage vorlegen.