Die Abgeordneten Marion Kindle-Kühnis und Roger Schädler haben am Donnerstag stellvertretend für 13 Abgeordnete der DpL und der VU ein Postulat betreffend die Weiterentwicklung der Liegenschaft "Zollhaus Steg" eingereicht.
Zu den Postulanten gehören weiters Dagmar Bühler-Nigsch, Tanja Cissé, Carmen Heeb-Kindle, Dietmar Hasler, Stefan Öhri, Thomas Rehak, Simon Schächle, Martin Seger, Achim Vogt, Christoph Wenaweser und Johannes Zimmermann.
Hintergrund des Postulats ist der geplante Verkauf der Liegenschaft "Zollhaus Steg", zu dem anlässlich der Landtagssitzung vom 5.-7. November 2025 mehrere Abgeordnete ihre Bedenken geäussert hatten.
Mit dem Postulat wollen die VU und die DpL die Regierung einladen, auf den geplanten Verkauf der Liegenschaft zu verzichten und stattdessen Varianten für eine künftige Nutzung im öffentlichen Interesse zu prüfen.
Als Gründe gegen den Verkauf werden genannt:
- Keine finanzielle Notwendigkeit
- Strategische Reserve für künftige Entwicklungen im Berggebiet
- Potenzial für den Ausbau öffentlicher Infrastruktur und Sporteinrichtungen, z.B. öffentliche Toilettenanlage oder Infrastruktur für das Langlaufgebiet.
Ein Verkauf an den Meistbietenden würde laut den Postulanten diese Entwicklungsmöglichkeiten dauerhaft einschränken.
Das Postulat wird voraussichtlich in der April-Landtagssitzung behandelt.
Mit einem Postulat äussert der Landtag einen Prüfauftrag an die Regierung. Das Instrument wird oft dazu verwendet, einen für die Volksvertreter unbefriedigenden Sachverhalt vertieft von der Regierung überprüfen zu lassen, bevor allenfalls das stärkere Instrument der Motion ergriffen wird, welches die Regierung mit der Ausarbeitung einer konkreten Gesetzesvorlage beauftragt. Bei erfolgreicher Überweisung des Postulats durch eine Landtagsmehrheit hat die Regierung bis spätestens zur vierten Landtagssitzung schriftlich Stellung zu nehmen und dem Landtag eine Postulatsbeantwortung vorzulegen. Diese wird erneut im Landtag behandelt. Da in diesem Fall 13 Abgeordnete das Postulat unterzeichnet haben, ist die Landtagsmehrheit gesetzt und eine Überweisung an die Regierung nur noch Formsache.