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FBP-Frak­tion reicht Postulat betref­fend Büro­kra­tie­abbau als Stand­ort­faktor ein

29. Januar 2026
Bei der Übergabe des Postulats an den Parlamentsdienst, von links: Der Abg. Lino Nägele, Landtagssekretär-Stv. Philipp Pfeiffer und der Abg. Johannes Kaiser. (Foto: PD)

Die Fraktion der FBP hat am Donnerstag ein Postulat eingereicht – mit dem Ziel, dass die Regierung eine umfassende Untersuchung zum Bürokratieabbau und zur systematischen Deregulierung durchführt.

Die FBP-Fraktion begründet die Eingabe ihres "Postulats betreffend Bürokratieabbau als Standortfaktor und systematische Optimierung von Verwaltungsprozessen und Rechtsetzung" mit der Wichtigkeit von Verwaltungseffizienz mit klarem Rechtsrahmen. Im Vorstoss werden dazu sechs strategische Handlungsfelder definiert.

"Unternehmen berichten von Doppelspurigkeiten bei Genehmigungsverfahren, aufwändigen Dokumentationspflichten und unübersichtlichen Verwaltungsabläufen", erklärt die FBP-Fraktion. Dies bedeute insbesondere für KMU eine erhebliche Belastung im Verhältnis zu ihren Ressourcen.

Die Regierung soll daher eingeladen werden, eine umfassende Untersuchung zum Bürokratieabbau und zur systematischen Deregulierung durchzuführen und dem Landtag einen detaillierten Bericht mit Handlungsempfehlungen und Massnahmen vorzulegen. "Eine systematische Überprüfung von Prozessen und Regulatorien sowie ein konsequenter Bürokratieabbau unterstreicht den Anspruch Liechtensteins als innovativer und zukunftsgerichteter Standort", fassen die Postulanten zusammen.

Das Postulat wird voraussichtlich in der ersten Arbeitssitzung im März im Landtag behandelt. Für die Überweisung an die Regierung ist eine Abgeordnetenmehrheit erforderlich.

Das parlamentarische Instrument «Postulat» gibt dem Landtag die Möglichkeit, die Regierung mit der Prüfung einer Sache oder eines Vorgangs zu beauftragen. Bei erfolgreicher Überweisung hat die Regierung bis spätestens zur vierten Landtagssitzung schriftlich Stellung zu nehmen und dem Landtag eine «Postulatsbeantwortung» vorzulegen. Diese wird erneut im Landtag behandelt. In diesem Fall räumen die Postulanten der Regierung angesichts der hohen Komplexität ihres Vorstosses eine Beantwortungsfrist von einem Jahr ein. 

Das Instrument des Postulats wird im Landtag oft dazu verwendet, einen für die Volksvertreter unbefriedigenden Sachverhalt vertieft von der Regierung überprüfen zu lassen, bevor das stärkere Instrument der Motion ergriffen wird, welches die Regierung mit der Ausarbeitung einer konkreten Gesetzesvorlage beauftragt.