Frage vom 31. Mai 2023
Gemäss der kürzlich publizierten Baustatistik 2022 wurden im Gebäude- und Wohnungsregister 457 neue Heizungsanlagen in Gebäuden erfasst. Unter dem Titel «Überwiegend Wärmepumpenheizungen» wurde ausgeführt, dass die Zahl der erfassten Anlagen deutlich über den Werten der Vorjahre liege und den höchsten Wert der Zeitreihe darstelle. Der Anteil der Wärmepumpen sei mit 74% beziehungsweise 339 Anlagen im Berichtsjahr ähnlich wie im Vorjahr mit 75%. Am zweithäufigsten wurden mit einem Anteil von 14% beziehungsweise 66 Anlagen Holzheizungen erfasst. An dritter Stelle folgen Fernwärmeheizungen mit einem Anteil von 6%. Öl- und Gasheizungen wurden wie bereits im Vorjahr im Vergleich zu früheren Perioden nur noch wenige erfasst. Sie weisen zusammen einen Anteil von noch 5% auf.Da nicht alle Heizungsanlagen in der gleichen Weise bewilligt werden, ist eine konsistente Auswertung der neu installierten beziehungsweise bewilligten Heizungsanlagen mit Schwierigkeiten behaftet. Das Dokument zur Methodik und Qualität der Baustatistik gibt Hinweise zur Erfassung der Anlagen im Rahmen dieser Statistik. Diese Baustatistik wurde medial entsprechend kommuniziert und führte zu entsprechenden Reaktionen. Zu diesem Sachverhalt ergeben sich die folgenden Fragen:
- In der Beantwortung einer Kleinen Anfrage im April-Landtag 2023 führte die Regierung aus, dass eine vorsichtige Schätzung für 2022 auf Basis der Förderzusicherungen und der Lieferengpässe eine Quote von 50% fossiler Heizungen vermuten lasse. Dies würde bei 457 Heizungsanlagen circa 228 fossilen Heizungen entsprechen und nicht 19 Gasheizungen, wie in der Baustatistik publiziert. Wie erklärt sich die Regierung den Unterschied von 50% gemäss der Beantwortung der Kleinen Anfragen zu den 5% an fossilen Heizungen gemäss Baustatistik 2022?
- Muss für die Auswechslung einer bestehenden Öl- oder Gasheizung in einem bestehenden Gebäude eine Bewilligung eingeholt werden?
- Werden in der Baustatistik auch die Auswechslungen der noch bestehenden 8'500 Öl- und Gasheizungen in bestehenden Gebäuden erfasst?
- Wie aussagekräftig ist die Baustatistik in Bezug auf die noch auszuwechselnden 8'500 Öl- und Gasheizung in bestehenden Gebäuden?
- Welche Ausführungen sind realistischer? Jene der Baustatistik oder jene der Beantwortung der Kleinen Anfrage?
Antwort vom 02. Juni 2023
Zu Frage 1:
Wie in der Antwort zur kleinen Anfrage vom 4. April 2023 ausgeführt, liegen die genauen Zahlen zum Ersatz von bestehenden Öl- und Gasheizungen nicht vor. Die Nennung von unterschiedlichen Zahlen ist damit zu begründen, dass unterschiedliche Datenquellen herangezogen wurden, die bei drei unterschiedlichen Amtsstellen angesiedelt sind. Die unterschiedlichen Datenquellen sind:
- die Baustatistik,
- die Anzahl der Förderansuchen und
- die Daten der Feuerungskontrolle.
Die Baustatistik wertet dabei Daten aus, die das Amt für Hochbau und Raumplanung als Baubehörde im Zusammenhang mit entsprechenden Bauanträgen, Anträgen für wärmetechnische Anlagen etc. erfasst. Die Baustatistik kann deshalb nur jene Zahlen veröffentlichen, die auch mit den Bauansuchen oder den Ansuchen auf Erteilung einer feuerpolizeilichen Bewilligung vorliegen. Nicht beantragte, aber dennoch eingebaute wärmetechnische Anlagen sind in der Baustatistik deshalb nicht berücksichtigt.
Förderansuchen für erneuerbare Heizsysteme werden hingegen vom Amt für Volkswirtschaft basierend auf den eingegangenen Anträgen erfasst.
Zuletzt erfasst das Amt für Umwelt über die Feuerungskontrolle entsprechende Daten.
Zur Diskrepanz der Zahlen der Baustatistik mit denjenigen aus der Beantwortung der kleinen Anfrage vom 4. April lässt sich folgendes sagen:
Der in der Fragestellung erwähnte Anteil von 50% fossilen Heizungen, der auch in der Antwort der kleinen Anfrage vom 4. April genannt wurde, wurde auf der Grundlage der durchschnittlichen Anzahl Feuerungsanlagen im Feuerungskataster mit Baujahren zwischen 2008 und 2020 geschätzt.
Die Baustatistik hingegen enthält, wie einleitend erwähnt, die Zahlen basierend auf den Bauanträgen. Es muss davon ausgegangen werden, dass bei Teil- oder Ersatzinstallationen von bestehenden durch neue fossile Heizungen eine gewisse Untererfassung vorliegt, weil für die Ersatzinstallationen teilweise keine Bewilligungen eingeholt werden.
Zu Frage 2:
Ja. Die gesetzliche Grundlage dafür ist Art. 21 Abs. 1 Bst. a des Brandschutzgesetzes.
Zu Frage 3:
Erfasst werden nur jene Anlagen, welche auch zur Bewilligung eingereicht und bewilligt werden.
Es kann, wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, von einer grösseren Dunkelziffer nicht bewilligter Auswechslungen ausgegangen werden.
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Auswechslungen, für die keine Bewilligung der Baubehörde notwendig ist, werden in der Baustatistik in der Regel ausgewiesen, falls dafür Fördergelder beansprucht werden oder falls die entsprechenden Heizungsanlagen im Rahmen eines im Zusammenhang mit dem Heizungsersatz stehenden bewilligten Bauprojektes erfasst werden.
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Auswechslungen, für die weder eine Bewilligung eingeholt wird, noch Fördergelder beansprucht werden, sind in der Baustatistik – unabhängig von ihrer Bewilligungspflicht – nicht erfasst.
Zu den 457 in der Baustatistik ausgewiesenen neuen Heizungsanlagen lässt sich darüber hinaus festhalten, dass bei dieser Zahl nicht zwischen Neuinstallationen von Anlagen in Neubauten und der Auswechslungen von vorhandenen Anlagen in bestehenden Gebäuden unterschieden wird. Da die Baustatistik für das Jahr 2022 ebenfalls festhält, dass 184 neue Gebäude bewilligt wurden, wovon 65 ohne Wohnnutzung und deshalb mehrheitlich unbeheizt sind, kann abgeleitet werden, dass von den 457 ausgewiesenen neuen Heizungsanlagen eine deutliche Mehrheit den Ersatz in bestehenden Bauten betrifft.
Zu Frage 4:
Der mit der Beantwortung der Kleinen Anfrage vom 4. April 2023 angeführte Vergleich mit älteren Zahlen der Feuerungskontrolle über die Kesselbaujahre zeigt, dass wesentlich mehr Heizanlagen ausgetauscht werden als über Statistik der Bewilligungen ersichtlich sind.
Es ist davon auszugehen, dass sich nicht alle Bauherren dieser Bewilligungspflicht bewusst sind und sich auch der Vollzug nicht darauf konzentriert hat. Insbesondere auch deshalb, weil bislang dadurch keine grösseren Probleme aufgetreten sind.
Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Baustatistik in Bezug auf die Auswechslungen von fossilen Heizanlagen keine 100% verlässliche Aussage geben kann bzw. es zu einer Fehlinterpretation und der irrigen Annahme führen kann, dass nur noch wenige fossile Anlagen eingebaut würden.
Die Auswertungen über erfasste Daten der Kesselbaujahre zeigen, dass in der Baustatistik ein zu positives Bild für die Auswechslung fossiler Heizanlagen gezeichnet wird. Die Methodik der Datenerfassung über die Kesselbaujahre kann aber leider erst rückwirkend einigermassen verlässliche Zahlen liefern. Also dann, wenn der Kessel mit dem entsprechenden Baujahr effektiv eingebaut und im Rahmen der jährlichen Feuerungskontrolle dem Amt für Umwelt gemeldet wird. Der Zeitversatz für diesen Ablauf beträgt rund 2 Jahre. Das ist auch der Grund, weshalb in der Beantwortung der Kleinen Anfrage vom 4. April 2023 nur Zahlen von 2008 bis 2020 angegeben werden konnten.
Für 2021 und 2022 konnten basierend auf den stark steigenden Förderzusicherungen lediglich Abschätzungen gemacht werden.
Zu Frage 5:
Aufgrund der Ausführungen der Antworten zu den Fragen 1 bis 4 dieser kleinen Anfrage ist davon auszugehen, dass die Antwort auf die Fragen der kleinen Anfrage vom 4. April 2023 das realitätsnähere Bild zeigt als das der Baustatistik.