Petition «Internationale Gesundheitsvorschriften (IGV)» vom 1. August 2024, eingereicht von Jochen und Sonja Hadermann, Triesen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 5: Petition «Internationale Gesundheitsvorschriften (IGV)». Lassen Sie mich einleitend kurz klarstellen, dass eine Petition eine Bittschrift ist. In der Petition heisst es: «Der Landtag wolle diese Petition zur Kenntnis nehmen und die Regierung beauftragen, fristgerecht Widerspruch [...]» und so weiter. Lassen Sie mich klarstellen, mit einer Petition kann der Regierung kein Auftrag erteilt werden, dazu müsste ein parlamentarischer Vorstoss folgen. Wenn die Petition überwiesen wird, so ist damit keine Beauftragung der Regierung verbunden. Wird zur Petition das Wort gewünscht?Abg. Herbert Elkuch
Guten Morgen, besten Dank für das Wort. Wegen erheblichen Änderungen bei den Internationalen Gesundheitsvorschriften IGV der WHO sind über 170 Personen mit einer Petition an den Landtag herangetreten, die ich hiermit einbringe. Die Änderungen der IGV wurden an der 77.Weltgesundheitsversammlung der WHO vom 27.Mai 2024 bis 1.Juni 2024 beschlossen. Diese Änderungen beinhalten umstrittene Punkte, welche für ein demokratisches freies Land wie Liechtenstein teils fragwürdig sind. Die Internationalen Gesundheitsvorschriften sind relativ wenig bekannt. Weder die Regierung noch die einzige Tageszeitung in Liechtenstein, noch das staatliche Radio informierten die Bevölkerung zu den neuen völkerrechtlich bindenden Internationalen Gesundheitsvorschriften, deshalb wolle sie ein paar zusätzliche Informationen.
Im Jahr 2007 hat Liechtenstein die Internationalen Gesundheitsvorschriften IGV von 2005 übernommen und gilt seither als vollwertiger IGV-Mitgliedstaat. Die IGV sind für Vertragsstaaten völkerrechtlich bindende Vorschriften der WHO. Die Anlaufstelle für die IGV ist die Landespolizei. Im Jahr 2012 wurde zwischen Liechtenstein und der Schweiz im Bereich der Bewertung und Meldung von Ereignissen gemäss den IGV der WHO eine Vereinbarung abgeschlossen. Im Jahr 2017 wurden die IGV-Kernkapazitäten extern bewertet. Liechtenstein erhielt auf der Skala von 1 bis 5 die Note3,54. Im November 2022 legte das WHO-Sekretariat den Vertragsstaaten308 zum Teil gravierende Änderungen bei den IGV zur Prüfung vor. Im Mai 2023 teilte die Regierung auf Anfrage mit: Die Regierung steht den Veränderungen der IGV positiv gegenüber. Diese Antwort liess den Schluss zu, dass die Regierung diese308 Änderungen geprüft hat. Am 1.Juni 2024 wurde das Änderungspaket in Genf an der 77.Weltgesundheitsversammlung im Konsens, also ohne Abstimmung angenommen. Die Änderungen treten für alle Vertragsstaaten in Kraft mit Ausnahme derjenigen Vertragsstaaten, die dem Generaldirektor innerhalb einer festgelegten Frist eine Ablehnung oder einen Vorbehalt mitteilen. Am 12. Juni 2024, also elf Tage nachdem alle194 WHO-Mitgliedstaaten sowie Liechtenstein und der Heilige Stuhl die Änderungen der IGV ausgehandelt haben, teilte die Regierung auf Anfrage mit, die Anpassungen der IGV werden aktuell von der Regierung geprüft, über die Einlegung eines Widerspruchs wurde bislang nicht entschieden. Mit einem Widerspruch können die neuen IGV-Vorgaben abgelehnt oder Vorbehalte eingebracht werden. Nur mit einem Widerspruch ist gewährleistet, dass die IGV im Rahmen eines Überprüfungsprozesses nach rechtsstaatlichen Grundsätzen auch unter Einbezug des Parlaments erfolgen können und Liechtenstein seine Gesundheitspolitik souverän gestalten kann. Ohne Widerspruch treten die beschlossenen Änderungen am 1.Juni 2025 vollumfänglich automatisch in Kraft. Mit der vorliegenden Petition an den Landtag wird ein Widerspruch gefordert. Damit wird der Erhalt des Selbstbestimmungsrechtes im Gesundheitswesen angestrebt, soweit dies der Zollvertrag zulässt. Nun zur Petition, sie liegt Ihnen vor und deshalb trage ich diese nicht in voller Länge vor. Für Aussenstehende aufgeschaltet auf «Landtag.li» - Parlamentarische Eingänge. Zum Punkt 1 in der Petition: Ausbau der Machtbefugnisse des Generaldirektors. Mit den Änderungen im Art. 12 wurde ein Pandemienotstand eingeführt, der die höchste globale Alarmstufe darstellt, die der Generaldirektor aussprechen kann. Der Generaldirektor erhielt das Recht, wenn übertragbare Krankheiten sich innerhalb mehrerer Staaten ausbreiten oder ein hohes Risiko hierfür besteht, den Pandemienotstand auszurufen, die höchste globale Alarmstufe. Zu Punkt 2 in der Petition: Einschränkungen bürgerlicher Freiheiten. Die in der ursprünglichen Fassung der IGV 2005 hochgehaltene Freiwilligkeit der Staaten zur Umsetzung von Empfehlungen wurde ergänzt durch «umzusetzen sind». Neu steht im Art. 15: «vorübergehende Empfehlungen können Gesundheitsmassnahmen umfassen, die von den Staaten umzusetzen sind». Im alten Artikel waren es lediglich Empfehlungen, das ist doch ein grosser Unterschied. Dann zu Punkt 3: Der Generaldirektor kann weitreichende Entscheide fällen. Zu beachten ist, dass die WHO eine nicht demokratisch gewählte Behörde ist. Die Machtkonzentration geht ohne Kontrolle durch Gerichte und Staaten einher und somit fehlt eine Kontrollinstanz. Zu Punkt 4: Die WHO wird zu über 80 Prozent durch meist zweckgebundene Spenden finanziert. Es ist tatsächlich so, die WHO braucht die Mitgliederbeiträge nicht zwingend. Wird ein Verein grösstenteils von Sponsoren finanziert, besteht immer die Gefahr, eher den Sponsoren zu dienen als seinen Mitgliedern. Zu Punkt 5 und 6: Bekämpfung sogenannter Fehl- und Desinformation. Mit der Übernahme der IGV wird von den Vertragsstaaten eine Kernkapazität zur Überwachung gefordert, einschliesslich der Bekämpfung von Fehlinformationen und Desinformationen. Es geht nicht darum, was wahr oder nicht wahr ist. Es geht auch um Narrative, es gibt vielleicht 30 Narrative der WHO, zum Beispiel «die Impfung ist sicher und effektiv», ohne Hintergrundfrage. Was nicht in dieses Narrativ passt, soll gelöscht, verfolgt werden und gilt als Desinformation. Mit einer solchen Informationsunterdrückung wird es unterbunden, einen freien und offenen Diskurs zu führen und damit das verfassungsmässig garantierte Grundrecht der freien Meinungsäusserung unterlaufen. Der WHO Direktor präzisierte: Ich denke, es ist an der Zeit, aggressiver gegen die Impfgegner vorzugehen. Gemäss Art. 32 des Wiener Abkommens über das Recht der Verträge sind für die Auslegung der Verträge auch die Materialien, beispielsweise aggressiver gegen Impfgegner vorzugehen, herbeizuziehen. Die WHO fordert von den Vertragsstaaten, somit auch von Liechtenstein, die Meinungsäusserung der Bürger zu überwachen und unpassende Aussagen zu bekämpfen. Also natürlich im Zusammenhang mit der WHO oder mit Pandemien und so weiter.Dann noch ein paar Neuerungen, die in der Petition nicht aufgeführt sind. Einführung eines Koordinierungs- und Finanzierungsmechanismus für die Finanzierungen, die erforderlich sind, um den Bedürfnissen und Prioritäten der Entwicklungsländer gerecht zu werden, einschliesslich derjenigen die für Pandemie notfalls relevant sind. Liechtenstein mit seinem hohen Bruttoinlandsprodukt wird sicherlich nicht geschont. Wie viel der Finanzierungsmechanismus am Ende effektiv kostet, ist unbekannt. Einsetzung eines Ausschusses der Vertragsstaaten, um die wirksame Durchführung der geänderten Regeln zu erleichtern. Der Ausschuss wird die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten im Hinblick auf die wirksame Umsetzung der IGV fördern und unterstützen. Eine neue Behörde auf staatlicher Ebene: Die Vertragsstaaten werden verpflichtet eine nationale IGV-Behörde zu schaffen, welche die Umsetzung der IGV koordiniert und vollzieht. Was erwartet uns möglicherweise mit der neuen IGV? Das ist eine verstärkte Informationskontrolle, auch Überwachung der Meinungsäusserung, Digitalisierung persönlicher Daten, möglicherweise Abriegelung, Ausgangssperren, Massenquarantäne, Zertifikate, Impfdruck, Isolation, Kontaktnachverfolgung, Einschränkung der freien Meinungsäusserung und so weiter. Dem entgegnet die Regierung, die Leitlinien der WHO stehen nicht über der staatlichen Souveränität. Das ist völlig korrekt. Aber die Erfahrung zeigt, dass die Regierung und das Parlament geneigt sind WHO-Vorgaben umzusetzen, vor allem natürlich dann, wenn diesen stillschweigend zugestimmt wurde. Corona ist der Beweis dafür, selbst das unsägliche gesetzes- und verfassungswidrige 2G wurde durchgepaukt. Eine breite Bevölkerungsschicht wurde ausgegrenzt. Zusammengefasst: Mit einer vollständigen Übernahme der neuen IGV wird die freie Entscheidung in Gesundheitsfragen bei übertragbaren Krankheiten eingeschränkt. Jetzt ist die Frage, was macht die Schweiz? Das BAG in Bern teilte im Juni 2024 mit, die Annahme der Anpassungen an die Internationalen Gesundheitsvorschriften IGV durch die Weltgesundheitsversammlung bindet die Schweiz noch nicht daran. Die Schweiz wird nun nach geltenden nationalen Verfahren und gemäss den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Grundlagen entscheiden, ob sie diese Anpassungen gutheissen oder ablehnen will. Diese Entscheidung trifft die Schweiz souverän. Auch in Liechtenstein müssen mit einem Überprüfungsprozess die Entscheidungen über die Annahme oder Ablehnung souverän getroffen werden. Mit einem Widerspruch ist eine Entscheidungsfindung auf verfassungs- und gesetzlichen Grundlagen möglich. Ohne Widerspruch treten die IGV am 1.Juni 2025 vollumfänglich und automatisch in Kraft. Jochen und Sonja Hadermann und weitere276 mitunterzeichnete Petitionärinnen und Petitionäre ersuchen aufgrund der obigen Fakten, den Landtag als Vertreter des Volkes gemäss Art.42 der Landesverfassung, gemäss der Geschäftsordnung für den Landtag des Fürstentums Liechtenstein, vom 19.Dezember 2012 Art.50, eine geeignete Massnahme zu beschliessen. Es ist nicht näher definiert, was diese Massnahme alles sein kann, aber eine geeignete Massnahme.Ich stelle deshalb den Antrag im Wortlaut der Petitionäre: Der Landtag wolle diese Petition zur Kenntnis nehmen und die Regierung beauftragen, fristgerecht Widerspruch zu den neuen, geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften einzulegen. Eine entsprechende Notifikation ist an den Generaldirektor der WHO zu richten.Ich bitte den Landtagspräsidenten trotzdem darüber abstimmen zu lassen, obwohl das eine gegenteilige Meinung ist. Aber es ist nicht definiert, was «geeignete Massnahmen» alles umfasst und das ist keine grosse Massnahme, das ist etwas, was relativ gut durchführbar ist, und wenn das alles in Ordnung ist, dann passiert ja nichts. Deshalb ersuche ich Sie, werte Mitglieder des Landtages, dem Antrag zuzustimmen. Die neuen Vorschriften müssen überprüft und den liechtensteinischen Belangen eventuell angepasst respektiv gutgeheissen, abgelehnt oder Vorbehalte eingebracht werden. Dies ist nur möglich, wenn die Regierung fristgerecht Widerspruch einlegt. Es gäbe ja nach Art.50 auch die Möglichkeit, diese Petition an eine Kommission zu überweisen. Das kann man machen, aber die Widerspruchsfrist läuft relativ kurzzeitig im März oder so ab. Wir haben ja dann Neuwahlen und dann müsste eine Kommission sehr schnell eingesetzt werden und müsste auch sehr schnell entscheiden, damit es vor Dezember über die Runden geht. Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank. Mein Vorredner hat die IGV, die Internationalen Gesundheitsvorschriften, ausführlich erklärt und auch den Inhalt der Petition dargelegt. Ich kann das also weglassen. Es kann trotzdem sein, dass ich Punkte wiederhole und ich bitte Sie das zu entschuldigen, wenn ich das jetzt ein bisschen zusammengestückelt vorbringe.
Ich habe mir zur Vorbereitung dieses Votums sehr viele Berichte, Zeitungsartikel und Abhandlungen durchgelesen, und zwar von der Pro- sowie der Kontra-Seite. Ich habe mich auch gefragt, ob dieses Thema nur in Liechtenstein aufgegriffen wurde oder wo überall dieses Vorgehen der WHO bemängelt wird. Wenn man da recherchiert, ich weiss man sollte nicht alles glauben, was man im Internet liest, aber man erkennt doch, dass weltweit Politiker, Juristen und Wissenschaftler vor der Annahme der Änderung der IGV warnen. Auch in der Schweiz war es ein Thema. Ich denke, dies ist auch der Regierung zur Kenntnis gelangt und ich möchte daher einige Fragen an sie stellen, die sie jetzt oder dann anlässlich der Behandlung der Petition beantworten kann. Was ich noch erwähnen möchte, was ich doch recht stossend fand, ist dass sich die WHO nicht an ihre eigenen gesetzlichen Vorgaben hält. Es gibt da diesen Art.55 Abs.2 der IGV, da müsste der Wortlaut jedes Änderungsvorschlags mindestens vier Monate vor der Gesundheitsversammlung allen Vertragsstaaten durch den Generaldirektor übermittelt werden. Diese Regelung wurde eindeutig missachtet, nachdem nicht nur eine weitere IGV-Änderungsversion mit Datum 17.April 2024 - also nicht einmal sechs Wochen vor der geplanten Abstimmung - von der WHO herausgegeben wurde, sondern sogar noch bis zur Abstimmung Ende Mai 2024 weitere Änderungen vorgenommen wurden. Damit verletzt die WHO nicht nur ihre eigenen Bestimmungen, sondern auch Art.26 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge, wonach ein in Kraft stehender Vertrag die Vertragsparteien bindet und von ihnen nach Treu und Glauben zu erfüllen ist. Die nunmehrige Änderung der IGV bedeutet, dass der WHO-Generaldirektor in Zukunft tatsächlich ganz allein entscheiden wird, ob eine Pandemie vorliegt und auch, welche Massnahmen von den Mitgliedstaaten dann zu ergreifen sind. Und ich möchte von Regierung gerne wissen, was sie zu diesem Vorwurf sagt? Dem WHO-Generaldirektor, welcher nicht unbestritten ist, wird somit eine weitreichende und alleinige Kompetenz zur Feststellung einer gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite, einschliesslich einer pandemischen Notlage, ohne unabhängige Überprüfungsmöglichkeit und Verantwortlichkeit eingeräumt, oder vielleicht kann die Regierung dies dementieren und mir das anders erläutern.Ich frage mich auch, ob der Regierung bekannt ist, dass die WHO selbst und damit auch ihr Generaldirektor aufgrund von ihrer Finanzierung, der Abg. Herbert Elkuch hat es auch erwähnt, in einer ziemlichen Abhängigkeit von internationalen Spendern steht, weil die Finanzierung nur zu knapp 11 Prozent aus Mitgliedstaatenbeiträgen besteht, zu rund 75 Prozent dagegen aus zweckgebundenen Spenden, bei denen wohl die Spender bestimmen oder sicher mitbestimmen, wofür diese Gelder verwendet werden.Auch frage ich mich, ob der Regierung klar ist, dass diese Geldgeber über die Finanzierung die WHO und den über eine Pandemie und die diesbezüglichen Massnahmen entscheidenden WHO-Generaldirektor stark beeinflussen könnten. Und ob der Regierung bewusst ist, dass bei den Geldgebern vielleicht auch eigene, den Gesundheitsinteressen der WHO vorrangige wirtschaftliche Interessen nicht auszuschliessen sind, denn die Ausrufung einer Pandemie könnte gerade bei zulassungspflichtigen Medikamenten und Impfungen zu wesentlich verkürzten und vereinfachten Marktzulassungen und auch zu viel höheren Produktverkäufen führen.Weiss die Regierung, dass dieser grosse Zuwachs an Entscheidungsmacht des WHO-Generaldirektors unter keiner Kontrolle steht, denn die vorgesehenen Expertenkomitees haben lediglich Beratungsfunktion und die Letztentscheidung liegt beim WHO-Generaldirektor? Selbst dann, wenn eindeutig feststeht, dass eine Entscheidung des WHO-Generaldirektors falsch ist, kann man daher kein Gericht anrufen, um diese Entscheidung ausser Kraft zu setzen, was jeglichen rechtsstaatlichen Prinzipien widerspricht. Oder kann mir die Regierung dies widerlegen? Ist der Regierung bewusst, dass, wenn sich ein Unterzeichnerstaat der IGV nicht an die WHO-Vorgaben halten will, die WHO wohl andere Druckmittel hat, nämlich auch den Druck über die gehorsamen Nachbarländer, welche dann die Grenzen zu uns schliessen könnten, was ob unserer Kleinheit mit Sicherheit einen sehr grossen Druck darstellen würde? Es ist mir bewusst, dass wir eine internationale Organisation für länderübergreifende Gesundheitsfragen brauchen, denn Viren machen vor Ländergrenzen keine Halt, aber nicht in der Form, wie sie nun beschlossen wurde und in welcher die WHO-Entscheidungen massgeblich von internationalen Geldgebern mit wirtschaftlichen Eigeninteressen beeinflusst werden können. Meine letzte Frage lautet daher: Wird die Regierung in Entsprechung des Wunsches der Petitionäre fristgerecht bis am 31.März 2025 Widerspruch zu den geänderten internationalen Gesundheitsvorschriften einlegen und falls nicht, weshalb nicht? Gerne überweise ich diese Petition an die Regierung mit der Bitte, fristgerecht zu agieren. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Zuerst einmal guten Morgen allerseits. Ich danke den fast 300 Petitionärinnen und Petitionären für das Einbringen dieser Petition zum Thema Internationale Gesundheitsvorschriften IGV. Ihnen brennt das Thema wirklich unter den Nägeln. Sie machen sich ernsthafte Sorgen und das gilt es ernst zu nehmen.
Die IGV regeln die internationale Zusammenarbeit zur Eindämmung von Ereignissen, welche eine Bedrohung für die öffentliche Gesundheit darstellen. Sie sind das Regelwerk zur Feststellung einer gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite durch die WHO. Ein Hauptziel der IGV ist, die weltweite Verbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern, ohne den Personen- oder Güterverkehr unnötig einzuschränken. Gewisse Anpassungen dieser Vorschriften sind nun am 1.Juni dieses Jahres an der 77.Weltgesundheitsversammlung des WHO im Konsensverfahren beschlossen worden. Darauf bezieht sich diese Petition. Die Petition kritisiert nun viele Punkte, die ihrer Ansicht nach für ein demokratisches freies Land wie Liechtenstein unannehmbar seien. Der Abg. Herbert Elkuch hat sie bereits zusammenfassend genannt. Aus all diesen Gründen müsse die Regierung fristgerecht Widerspruch zu den geänderten IGV einlegen mit Schreiben an den Generaldirektor der WHO. Nun es sind schwere Vorwürfe, welche die Petitionäre erheben, und das darf die Regierung sicher nicht ausser Acht lassen. Wie die Petitionäre selber schreiben, sind wir zwar nicht Mitglied der WHO, jedoch seit 2007 Vertragsstaat der IGV in Absprache mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Hier stellt sich mir die erste Frage: Was bedeutet in Absprache mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft in Bezug auf dieses Thema IGV? Bevor ich also vorliegende Petition unterstütze, die einen klaren Auftrag zum Widerspruch beinhaltet und nichts anderes offen lässt, interessiert mich schon noch die Haltung der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Sind wir doch durch den Zollvertrag an diese gebunden, vor allem auch in Gesundheitsfragen. Auf der Homepage des Bundesamtes für Gesundheit finde ich folgenden Text zu diesen IGV 2024, ich darf zitieren:
«Die Schweiz hat sich aktiv an den Diskussionen und Verhandlungen zu den Anpassungen der IGV (2005) beteiligt und ihre Interessen gezielt eingebracht. [...] Zu den Ergebnissen aus den Verhandlungen zählen unter anderem die Stärkung der Kernkapazitäten in der Prävention, Bereitschaft und Reaktion auf gesundheitliche Notlagen, die Etablierung einer zusätzlichen Warnstufe, ein verbesserter Austausch zwischen den Vertragsstaaten und der WHO, sowie die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit. Die Annahme der Anpassungen durch die WHA bindet die Schweiz noch nicht daran. Die Schweiz wird nun nach den geltenden nationalen Verfahren und gemäss den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Grundlagen entscheiden, ob sie diese Anpassungen gutheissen oder ablehnen will. Die verabschiedeten Anpassungen der IGV werden zurzeit durch die relevanten Experten geprüft [...]. Die Schweiz wird auch in Zukunft souverän über die eigene Gesundheitspolitik sowie über allfällige Massnahmen im Falle einer ‹gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite (PHEIC)› sowie im Pandemiefall entscheiden. Die Grundrechte in der Schweiz sind durch die Bundesverfassung und das Völkerrecht - insbesondere die Europäische Menschenrechtskonvention - jederzeit geschützt. Die Schweiz schliesst keine Staatsverträge ab, die gegen diese Grundrechte verstossen.»
Für mich tönt das schon etwas differenzierter als der vorliegende Petitionstext, wobei ich auch hier durchaus eine gewisse Zurückhaltung zwischen den Zeilen wahrnehme. Es ist also sicher offen, wie die Entscheidung der Schweiz ausfallen wird. Die vorliegende Petition dagegen ist klar äusserst kritisch gegenüber diesen IGV-Anpassungen und auch gegenüber der WHO als Organisation im Allgemeinen und ihren Generalsekretär im Besonderen. Zudem fordert sie die Regierung unmissverständlich auf Widerspruch zu den IGV bei der WHO einzulegen. Mir ist dies zum jetzigen Zeitpunkt und bei den bisher vorliegenden Informationen zu einschneidend. Ich kann mich deshalb dieser Petition nicht anschliessen, sondern warte gerne die Analysen unserer Regierung sowie der schweizerischen Eidgenossenschaft ab. Darauf aufbauend soll dann entschieden werden. Dies entspricht auch meiner Haltung, dass dieser Prozess in Absprache mit der Schweiz zu erfolgen hat. Dies vor allem in Anbetracht des Zollvertrags, welcher auch den gesundheitlichen Bereich abdeckt. Ich zitiere noch einmal die Petitionäre: «Liechtenstein ist zwar kein WHO-Mitglied, jedoch seit 2007 Vertragsstaat der IGV in Absprache mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft.» Diese Absprache sollten wir meines Erachtens einhalten. Eine Frist zur Annahme oder Ablehnung der Anpassungen ist noch nicht gesetzt, ich erwarte aber von der Regierung, dass sie sich intensiv und zeitnah mit dem Thema auseinandersetzt, um dann eine fundierte Entscheidung fällen zu können. Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Johannes Kaiser
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich danke den zahlreichen Petitionären, dass sie sich mit dieser Thematik auseinandersetzen, denn die Thematik der WHO war meines Wissens im Landtag noch nie Gegenstand von Diskussionen gewesen. Man weiss über die WHO auch nicht so viel ausser, dass es irgendwie eine undurchsichtige Dachorganisation ist. Die Frage ist eben auch, wie demokratisch diese WHO ist. Der Generaldirektor soll weitreichende Entscheide fällen können. Diese Demokratiewirklichkeit, die hier gelebt wird, ist mindestens mir relativ fern. Ich durfte an einer Veranstaltung am 7.Februar 2024 teilnehmen, an einem WHO-Vortrag, wo es um das demokratische Verständnis der WHO ging und auch um Gesundheitsthemen. An dieser Veranstaltung in Triesen, organisiert von der Initiative A, waren auch einzelne Landtagsabgeordnete und auch S.D.der Erbprinz hat an dieser Veranstaltung teilgenommen. Man konnte dann auch noch im engen Rahmen darüber diskutieren. Es war höchst interessant und da kam eben auch zum Ausdruck, wie die WHO Entscheide fällt. Diese liegen hier wiederum mit internationalen Gesundheitsvorschriften vor. Sie waren im Frühjahr eine Zeit lang vom Tisch, dann sind sie über Nacht oder über den Sommer wieder aktuell geworden, eben aus der Initiative heraus, anscheinend durch den Generaldirektor, also nicht breit demokratisch abgestützt, sondern ganz enge Entscheidungskreise. Diese sind verbindlich und erlangen auch Gültigkeit bei Stillschweigen. Eine passive Beschlussfassung ist auch bedenkenswert und es ist für den Landtag schwierig, hier Stellung zu beziehen. Ich danke den wirklich intensiv eingehenden Voten des Abg. Herbert Elkuch und auch der Abg. Gunilla Marxer-Kranz mit diesen Fragestellungen. Da kann ich voll dahinterstehen. Das würde mich auch sehr interessieren, wie diese beantwortet werden können. Ich werde diese Petition jedenfalls unterstützen und meine Zustimmung erteilen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Meine Vorredner, insbesondere der Abg. Herbert Elkuch, haben schon detaillierte Ausführungen zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) gemacht. Daher werde ich mich nicht wiederholen und auf diese eingehen. Die neuen IGV, welche an der 77.Versammlung der Weltgesundheitsorganisation verabschiedet wurden, vermitteln doch den Eindruck einer fast diktatorische Entwicklung, die sich aus der angeblichen Machtausweitung der WHO ergeben würde. Eine solche Entwicklung wäre tatsächlich nicht wünschenswert. Der schweizerische Bundesrat informierte vergangene Woche im Rahmen einer Interpellationsbeantwortung zu den IGV wie folgt: Die Schweiz hat sich in die Verhandlungen eingebracht und sich dem Konsens angeschlossen. «Der Bundesrat hat die Anpassungen zur Kenntnis genommen und wird sich zu den weiteren Schritten - einschliesslich zur Frage, ob er die Anpassungen dem Parlament vorlegen wird oder nicht - bis Herbst 2024 äussern. [...] Die Schweiz wird somit im Rahmen der geltenden nationalen Verfahren entscheiden, ob sie die Anpassungen annehmen wird.»
Die Petenten fordern nun mittels der uns vorliegenden Petition ganz klar eine einzige Massnahme, und zwar, Widerspruch zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften einzulegen und eine entsprechende Notifikation an den Generaldirektor der WHO zu richten. Dieser Forderung kann ich mich nicht freimütig anschliessen, ohne weitere Informationen zu dieser Angelegenheit zu haben. Mir stellt sich auch die Frage, inwiefern die neuen Gesundheitsvorschriften für uns ihre Gültigkeit haben und welche Rolle der Schweiz, treffender gesagt dem Zollvertrag mit der Schweiz zukommt. Wir erinnern uns, das schweizerische Pandemiegesetz gilt auch für Liechtenstein. Hierzu hätte ich ein paar Fragen an die Regierung, welche sie bitte noch beantworten könnte, wenn das Wissen gerade vorhanden ist. - Liechtenstein ist laut den Petenten seit 2007 Vertragsstaat der internationalen Gesundheitsvorschriften und durch den Zollvertrag mit der Schweiz eng verbunden in Gesundheitsfragen. Wie sieht der gesetzgeberische Prozess hinsichtlich der IGV für Liechtenstein konkret aus?
- Gemäss Aussagen des Bundesrates im Rahmen einer kürzlich erfolgten Interpellationsbeantwortung informiert dieser, dass auch nach Abschluss der Verhandlungen die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) und die parlamentarischen Kommissionen weiter informiert werden. Inwieweit ist die Regierung über den Stand der Dinge in der Schweiz informiert beziehungsweise hat sich die Regierung Informationen eingeholt und gedenkt die Regierung ebenso den Landtag beziehungsweise die Bevölkerung zu informieren?
- In der Beantwortung der Kleinen Anfrage von Herbert Elkuch heisst es: Die Anpassungen der IGV werden geprüft und über die Einlegung eines Widerspruch wurde bislang nicht entschieden. Die Petitionäre fordern, diesen Widerspruch einzulegen und die Notifikation an den Generaldirektor der WHO zu richten. Ist dies angesichts des Zollvertrags mit der Schweiz überhaupt möglich?
- Hat die Regierung die Anpassungen der IGV nun bereits prüfen können? Welches Fazit zieht sie und gibt es relevante Auswirkungen, bei denen sie vorsieht den Landtag einzubeziehen?
Meiner Meinung nach ist es wichtig, dass wir die Entwicklung der Internationalen Gesundheitsvorschriften nicht zuletzt aufgrund der vielschichtigen Erfahrungen in der Coronapandemie kritisch und laufend beobachten und Gewissheit darüber haben, was sie konkret für Liechtenstein bedeuten und wie dabei unsere Grundrechte gewahrt bleiben können. Eine internationale Zusammenarbeit bei Gesundheitsbedrohungen oder Bewältigung von Ereignissen internationalen Ausmasses ist aus meiner Sicht wünschenswert, sie muss aber unter Wahrung der Grundrechte erfolgen. Ich bin der Meinung, dass deshalb die Entwicklung in der Schweiz beobachtet werden soll. Von der Regierung erwarte ich eine Informationsbereitschaft, wie sie der Bundesrat gezeigt hat, und dass der Landtag und somit auch die Öffentlichkeit laufend informiert werden, egal ob wir die Petition überweisen oder nicht. Den Petenten danke ich abschliessend dafür, dass sie durch ihr Einbringen dazu beitragen, diesen wichtigen Prozess zu beobachten. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Zu Beginn danke ich den Petitionären, insbesondere Jochen und Sonja Hadermann für diese sehr interessante und aus meiner Sicht äusserst wichtige Petition. Um was es geht, haben wir schon gehört. Ich habe eine ganz einfache Frage an die Regierung. Die Petitionäre beschreiben hier die wichtigsten Änderungen in diesen Gesundheitsvorschriften IGV und meine Frage an die Regierung ist: Stimmen diese Aussagen die hier gemacht wurden? Was ist hier nicht korrekt? Ich gehe davon aus, dass diese wichtigen Änderungen, die hier ausgeführt wurden, der Wahrheit entsprechen. Wenn das wirklich so ist, dann stellt sich doch für uns, als souveräner Staat, die Frage doch überhaupt nicht. Dann müssen wir die Empfehlung der Petitionäre umsetzten und dürfen diese Frist nicht verstreichen lassen, um hier Widerspruch einzulegen. Die Schweiz schreibt auch ganz klar zwischen den Zeilen, dass sie nicht bereit ist, in Gesundheitsfrage die Souveränität aufzugeben. Das bin ich auch nicht. Daher bitte ich die Regierung hier Widerspruch einzulegen. Wenn das der Wahrheit entspricht, dann gibt es keinen Grund hier zuzuwarten. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Mit der vorliegenden Petition fordern die Petenten den Landtag auf, die Regierung zu beauftragen, Widerspruch einzulegen zu den an der 77.Weltgesundheitsversammlung im Konsensverfahren beschlossenen Änderungen der internationalen Gesundheitsvorschriften. Wie heute schon mehrfach erwähnt wurde, ist der Handlungsspielraum Liechtensteins als nicht WHO-Mitglied und durch den Zollvertrag in diesen Fragen an die Schweiz gebunden eingeschränkt. Selbst wenn die Petition überwiesen würde, kann und wird dadurch kein verbindlicher Handlungsauftrag an die Regierung erteilt werden, wie dies auch der Landtagspräsident bereits eingangs erwähnt hat. Nichtsdestotrotz macht die Petition die Sorgen und Bedenken eines Teils der Bevölkerung sichtbar und bietet die Gelegenheit, diese Anliegen aufzunehmen und zur Sprache zu bringen. Im Petitionstext werden zahlreiche Bedenken und Vorwürfe in Bezug auf die WHO, den angeblichen Machtausbau des Generaldirektors und gegen die Person des Generaldirektors Ghebreyesus selber formuliert. Sind diese Bedenken und Vorwürfe berechtigt? Ein Faktencheck über die Plattform «correctiv» hat ergeben, dass einige in der Petition aufgestellten Behauptungen übertrieben oder unbegründet sind und einer soliden Faktenbasis entbehren, andere wiederum berechtigte Bedenken aufwerfen. Zum Vorwurf, der Generaldirektor könne Empfehlungen aussprechen, die zu Pflichtimpfungen und massiven Einschränkungen der bürgerlichen Freiheiten führen, wobei die Freiwilligkeit der Staaten bei der Umsetzung der Empfehlungen ersatzlos gestrichen worden sei, kann entgegnet werden, dass die WHO wohl Empfehlungen aussprechen kann, diese jedoch rechtlich nicht bindend sind. Die Umsetzung liegt weiterhin in der Souveränität der Mitgliedstaaten. In den neuen IGV-Änderungen soll die Solidarität und Zusammenarbeit gestärkt werden, die nationale Souveränität bleibt davon unberührt. Zum Vorwurf, die neuen IGV würden der WHO ein «Wahrheitsmonopol» einräumen, das unerwünschte Meinungen und Expertenstimmen unterdrücken könnte, kommen die Faktenchecker zum Schluss, dass die Überarbeitung der IGV einen Schwerpunkt darauf legt, Desinformation zu bekämpfen, insbesondere in Gesundheitskrisen. Dies ist in erster Linie als Massnahme gedacht, um die Verbreitung falscher Informationen, die die öffentliche Gesundheit gefährden können, zu verhindern. Die Formulierung ist tatsächlich weit gefasst und könnte in Extremfällen dazu führen, dass legitime wissenschaftliche Debatten eingeschränkt werden. Dieser Punkt wirft berechtigte Bedenken auf, auch wenn die WHO nicht die Autorität besitzt, nationalstaatliche Meinungsfreiheiten zu beschneiden. Dem Generaldirektor Ghebreyesus werden schwere Menschenrechtsverletzungen während seiner Zeit in der äthiopischen Regierung vorgeworfen. Es gab Berichte und Vorwürfe in der Vergangenheit, die ihn mit umstrittenen Entscheidungen während seiner Zeit als äthiopischer Gesundheitsminister in Verbindung bringen. Diese Vorwürfe sind jedoch komplex und umstritten, und es gibt keine klaren Beweise, die eine direkte Verantwortung für Menschenrechtsverletzungen belegen. Es ist wichtig und richtig, auch solche Themen anzusprechen. Doch persönliche Angriffe und Behauptungen, die nicht auf belastbaren Beweisen fussen, tragen eher zur Polarisierung bei und sind nicht hilfreich in der sachlichen Auseinandersetzung mit den Internationalen Gesundheitsvorschriften. Die Petition enthält meines Erachtens einige berechtigte Bedenken, andererseits auch übertriebene und teilweise unbegründete Vorwürfe. Ich gehe mit den Petenten einig darin, dass die zentralen Punkte zu den Themen Machtkonzentration, fehlende Transparenz und mögliche Interessenkonflikte eine transparente Auseinandersetzung erfordern, da sie wichtige Aspekte der internationalen Gesundheitsgovernance betreffen. Ich bedauere, dass die Petition in ihrer Forderung so eng gefasst ist und hätte es begrüsst, wenn die Petenten mehr Spielraum dafür gelassen hätten, zu formulieren, dass die möglichen Auswirkungen der neuen IGV weiter evaluiert und die Bevölkerung transparent über die Erkenntnisse informiert werden sollen. Die Regierung hat bereits betont, dass Liechtenstein keine völkerrechtlichen Verträge abschliesst, die grundlegende Rechte und Prinzipien missachten. Ich erachte es als wichtig, die Unsicherheiten in der Bevölkerung in einem öffentlichen Diskurs anzusprechen und die Möglichkeit, durch eine fundierte, sachliche Debatte und Aufklärung, berechtigte Punkte aufzunehmen, Ängste abzubauen und Missverständnisse auszuräumen. Doch die Forderung, die Regierung müsse beauftragt werden, fristgerecht Widerspruch gegen die neuen IGV einzulegen, ist mir zu absolut - abgesehen davon, dass der Landtag der Regierung über dieses Mittel der Petition, wie gesagt, keinen solchen Auftrag erteilen kann. Wenn mit der Überweisung der Petition einhergeht, dass eben genau diesem Wunsch Rechnung getragen wird, nämlich dass ein Faktencheck und eine weitere Evaluierung der Kritikpunkte und möglichen Auswirkungen der neuen IGV durchgeführt und die Bevölkerung transparent darüber informiert wird, dann könnte ich einer allfälligen Überweisung zustimmen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Tag, werte Frauen und Herren. Zuerst einen Dank an die Personen, die diese Petition betreffend die Internationale Gesundheitsvorschriften eingereicht haben beziehungsweise diese Unterschriften gesammelt haben. Ich denke mir, sie haben damit zumindest jetzt erreicht, dass dieses Thema diskutiert wird. Das ist sicherlich zu begrüssen. Dann wird in der Einleitung dieser Petition unter anderem auf ein freies Land wie Liechtenstein verwiesen. Das Problem an diesem freien Land ist, dass dieses freie Land keine Intensivstationen hat. Das dürfte in der Zwischenzeit allen bekannt sein. Wir werden auch mit dem neuen Landesspital keine Intensivstation haben, die uns für eine Pandemie rüstet. Da komme ich eben zur Schweiz, da würde mich konkret vonseiten der Regierung interessieren: Was hat dann konkret die Schweiz gemacht? Hat die Schweiz diese Vorgaben akzeptiert oder hat die Schweiz hier auch gewisse Vorbehalte eingebracht? Denn ich denke mir, im konkreten Fall einer Pandemie wird die Schweiz ein Regelungsgefälle zugunsten von Liechtenstein nicht akzeptieren. Das kann ich mir nicht vorstellen. Ich denke nicht, dass die Schweizer gewisse Massnahmen einführen, somit unter anderem ihre Intensivstationen schützen wollen, und wir Liechtensteiner hätten hier andere Regeln, sprich grosszügigere Regeln. Ich kann mir nicht vorstellen, dass da die Schweiz zu lange zusehen wird. Deshalb frage ich mich eben ganz konkret: Was hat die Schweiz hier gemacht? Da wäre ich der Regierung dankbar, wenn sie uns hier zusätzliche Informationen liefern könnte.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Manuel Frick
Besten Dank für das Wort, sehr geehrter Herr Landtagspräsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Eingehend ist festzuhalten, dass die IGV keine Auswirkungen auf das souveräne Recht der Staaten haben, Gesetze zu erlassen und über die Umsetzung ihrer nationalen Gesundheitspolitik und die im Pandemiefall allenfalls erforderlichen Massnahmen zu entscheiden. Liechtenstein schliesst keine völkerrechtlichen Verträge ab, die grundlegende Rechte und Prinzipien missachten. Auch die Änderungen der IGV beinhalten gemäss unserer Einschätzung keine Möglichkeit für die Weltgesundheitsorganisation (WHO), ihren Mitgliedstaaten im Pandemiefall rechtsverbindliche Gesundheitsmassnahmen aufzuerlegen. Die nationale Souveränität bleibt von den Änderungen unberührt. Tatsache ist, dass die Covid-19-Pandemie Schwachstellen in den IGV aufzeigte, unter anderem war der Begriff einer Pandemie bislang gar nicht definiert. Gemäss den geänderten IGV stellt die Einstufung eines Ereignisses als Pandemienotfall die höchste globale Warnstufe dar und bedeutet vor allem, dass vorläufige Empfehlungen an die Vertragsstaaten herausgegeben werden, die aber per Definition nicht rechtsverbindlich sind. Diesbezüglich bin ich absolut einverstanden mit den Ausführungen der Abg.Manuela Haldner-Schierscher, was diesen Punkt betrifft. Das ist auch gleich eine Antwort, ob ich die Meinung zu den Informationen der Petition teile. Nein, diese teile ich nicht - an den Abg.Thomas Rehak gerichtet.Ich möchte an dieser Stelle betonen und auch den Landtagspräsidenten sowie die Abg. Haldner-Schierscher unterstützen, dass der Regierung auf Grundlage einer Petition kein Auftrag erteilt werden kann, Widerspruch gegen die Änderungen einzulegen. Gemäss Art.50 Abs.3 der Geschäftsordnung des Landtags erfolgt die Überweisung einer Petition an die Regierung zur geeigneten Verfügung. Unabhängig davon - und ich denke das ist für Sie alle wichtig und ist auch ein berechtigtes Anliegen der Petitionäre, der Personen, die das mitgetragen haben und auch der allgemeinen Öffentlichkeit - kann ich festhalten, dass die Regierung ihrer Verantwortung nachkommt, die möglichen Auswirkungen der geänderten IGV analysieren und die notwendigen Schritte einleiten wird. Es wurden verschiedene Fragen an mich gerichtet. Ich bitte um Verständnis, dass ich viele dieser Fragen nicht ad-hoc beantworten kann. Wichtig für Sie ist einfach das Verständnis, was es mit der WHO und den IGV und den Bezug zu Liechtenstein auf sich hat. Wie Sie wissen, ist Liechtenstein nicht Mitglied der WHO. Die IGV wurden aber in Liechtenstein via Zollvertrag anwendbar. Also Zollvertragsmaterie, ähnlich wie das Epidemienrecht eben auch, ist daher auch für Liechtenstein anwendbar. Der Abg. Wendelin Lampert hat nach dem Stand der Diskussion in der Schweiz gefragt. Es wurde von verschiedenen Abgeordneten ausgeführt, dass es derzeit auch analysiert wird, was in der Schweiz passiert. Liechtenstein ist mit der Schweiz diesbezüglich in Austausch. Spezifisch zu den geänderten IGV wird ein Austausch mit der Schweiz gepflegt, was dann auch die Grundlage für die weiteren Entscheide sein wird. Die Entscheidung über einen möglichen Widerspruch ist weder in der Schweiz noch in Liechtenstein bislang erfolgt. Wie gesagt, das wird aber detailliert geprüft und ich bin sehr eiverstanden mit der Aussage, dass das in enger Absprache mit der Schweiz zu erfolgen hat. Und ich würde jetzt einen Entscheid zum jetzigen Zeitpunkt als deutlich überschiessend betrachten. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich möchte zwischendurch klarstellen, dass ich dem Antrag des Abg.Herbert Elkuch nicht stattgeben kann. Es widerspricht der gelebten Praxis, wie wir mit Petitionen, die eine Bittschrift an den Landtag sind, seit Jahrzehnten umgehen. Es ist richtig, dass Art.50 der Geschäftsordnung vorsieht, dass der Landtag auch geeignete Massnahmen beschliessen könnte. Eine solche Massnahme könnte ein parlamentarischer Vorstoss sein, wenn es sich denn um eine Beauftragung handeln sollte. Beauftragungen an die Regierung: Die geeigneten Instrumente dafür sind das Postulat und die Motion. Was aber völlig klar ist, ein solcher Antrag würde glasklar im Widerspruch zu Art.12 des Geschäftsverkehrsgesetzes zwischen Landtag und Regierung stehen. Ich kann das kurz vorlesen, Art.12 der Geschäftsverkehrsgesetzes lautet wie folgt: «Eine an den Landtag gerichtete Petition kann dieser zur geeigneten Verfügung an die Regierung überweisen. Die Regierung entscheidet selbständig über die Behandlung einer an sie überwiesenen Petition.» Also selbst wenn wir diese mit einem Auftrag verknüpfen würden, würde die Regierung selbstständig darüber entscheiden. Ich kann diesen Antrag deshalb nun wirklich nicht zulassen. Es steht der Regierung absolut zu im Sinne der Petitionäre zu handeln, aber wir können sie nicht mit einer Petition beauftragen. Das würde das Wesen der Petition völlig verändern. Es gibt weitere Wortmeldungen.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Also bei mir steht etwas anderes in der Geschäftsordnung. Hier steht im Art.50 Abs.3, Herr Frick hat ja nur einen Teil zitiert, aber der komplette Satz im Abs.3 lautet: «Der Landtag kann Petitionen an Kommissionen oder zur geeigneten Verfügung an die Regierung überweisen oder andere geeignete Massnahmen beschliessen.» Also das ist der vollständige Satz. Jetzt hat man in den letzten Jahren keine geeigneten Massnahmen beschlossen, dann heisst es, es ist gelebte Praxis und dann hat das Gesetz keine Gültigkeit mehr. Das kann einfach nicht sein. Ich möchte wissen: Was ist unter geeigneten Massnahmen zu verstehen?Landtagspräsident Albert Frick
Das habe ich soeben erklärt, eine geeignete Massnahme kann ein parlamentarischer Vorstoss sein. Wenn mit dieser geeigneten Massnahme eine Beauftragung der Regierung verbunden ist, dann müssen wir die parlamentarischen Mittel, die uns zur Verfügung stehen, nutzen. Etwas anderes kann ich nicht zulassen.Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank. Ich gebe Ihnen soweit recht. Es kann ein parlamentarischer Vorstoss sein, das ist ein Beratungsgegenstand, aber Sie müssen auch den Art.30 der Geschäftsordnung lesen, dieser definiert eben die Beratungsgegenstände. Da ist ein Beratungsgegenstand eben auch, Anträge aus der Mitte des Landtages selbst. Daher bin ich der Ansicht, dass der Landtag immer Anträge an die Regierung stellen kann, zu jeder Zeit. Der Landtag kann auch zu jeder Zeit Ordnungsanträge stellen. Auch hier kann man einen Antrag stellen, das ist meine Meinung, aber man kann auch anderer Meinung sein. Sie haben natürlich die Verantwortung in diesem Hohen Haus über uns 24 andere Abgeordnete und über die Regierung. Also Sie entscheiden, das ist mir klar, aber meine Ansicht ist, dass man auch Anträge aus der Mitte des Landtages selbst als Beratungsgegenstand sehen muss und daher das jederzeit geht. Aber natürlich können wir auch noch einen parlamentarischen Vorstoss machen, welcher dieses Ansinnen noch einmal in dieses Hohe Haus bringt. Effizient ist das nicht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte den Landtagspräsidenten explizit unterstützen und ergänzen, denn ich glaube, hier gibt es noch eine Verwirrung vonseiten der DpL. Es gibt die Geschäftsordnung, das betrifft Sie hier drinnen. Dann gibt es eben das GVVKG, das der Landtagspräsident zitiert hat, und das regelt eben, wie der Landtag mit der Regierung verkehrt. Eben, dieser Art.12 ist insofern sonnenklar, was die Petition betrifft. Und wenn Sie andere Massnahmen treffen, dann ist es gut und recht. Aber ein Antragsrecht, jederzeit die Regierung mit irgendetwas beauftragen zu können, was Sie jetzt gerade ausgeführt haben, Herr Abg.Rehak, das gibt das GVVKG einfach nicht her. Vor diesem Hintergrund sollten wir uns einfach an diese Spielregeln halten, die Sie als Gesetzgeber beschlossen haben, die haben ja nicht wir beschlossen. An die sollten wir uns auch halten, dann kommen wir schon zum Ziel. Ob es jetzt effizient ist oder nicht, wichtig wäre, dass es richtig ist.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort, besten Dank dem Herrn Gesundheitsminister für seine Ausführungen. Ich möchte Sie bitten, noch diesen Zusammenhang mit dem Zollvertrag zu erläutern. Ganz konkret, inwiefern besteht überhaupt Spielraum? Oder würde das dann in letzter Konsequenz bedeuten, wenn wir hier den Weg mit der Schweiz nicht parallel gehen würden, dass das mitunter zu einer Kündigung oder einer Abänderung des Zollvertrages führen könnte? Auch die Einschätzung betreffend die Intensivstationen, da wäre ich Ihnen schon noch dankbar. Sie waren ja gestern Abend auch an einem entsprechenden Vortrag. Da wurde es sicherlich auch diskutiert, zumindest was ich heute in der Zeitung gelesen habe. Ich wäre Ihnen dankbar um Ihre Einschätzung, was hier dann mitunter die Schweiz eben macht, wenn wir Liechtensteiner denken, wir können hier zwar die Intensivstationen benutzen, aber uns nicht an die Spielregeln der Schweizer halten. Das dürfte nach meinem Dafürhalten durchaus zu Problemen führen. Wir sollten das nicht ausprobieren, aber mitunter muss der Beweis erbracht werden für gewisse Vermutungen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank. Eine kurze Replik an den Abg. Lampert: Ihre Angstmachereipolitik ist einfach fehl am Platz. Wir können immer Empfehlungen der WHO umsetzen, ob wir jetzt einen Widerspruch einlegen oder nicht. Empfehlungen können auch mit einem Widerspruch in Zukunft umgesetzt werden. Wenn die Schweiz und wir kein Regelungsgefälle in der Gesundheitsgesetzgebung suchen, spielen jetzt diese WHO-Regelungen absolut keine Rolle. Die Schweiz hat ja selbst gesagt, sie möchte die Souveränität behalten. Das gilt für uns auch. Ich denke, wenn wir an unseren Souveränitätsgedanken denken, dann sollten wir Widerspruch einlegen. Da wird uns dabei nichts passieren, davon bin ich felsenfest überzeugt. Sonst hätte uns die Schweiz zu hundert Prozent den Zollvertrag gekündigt zum Zeitpunkt, als wir dem EWR beigetreten sind und sie nicht. Das war dann nämlich der richtige Zeitpunkt und nicht heute. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Ich habe noch eine Frage an den Gesundheitsminister. Die Petition ist zur freien Verfügung, sie geht nicht mit einem Auftrag einher. Wie ist hier die Informationspolitik der Regierung, wie ich es in meinen letzten Sätzen meiner Ausführung erwähnt habe - eben, dass diese Evaluierung fortgesetzt wird? Ich habe Sie so verstanden, dieser Prozess läuft. Wie ist es gedacht, dass eben diese Erkenntnisse auch kommuniziert werden und man mit der Bevölkerung in Interaktion tritt, dass genau diese Bedenken auch aufgenommen werden können. Das ist für mich entscheidend, weil das ist etwas, was ich sehr begrüssen würde. Ich frage mich, ob die Überweisung der Petition eben dann hilfreich wäre, sodass dieser Kommunikation, diesem Ernstnehmen der Ängste und Bedenken hier Vorschub geleistet wird, wenn wir sie überweisen, oder ob das sowieso geplant ist zu machen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Manuel Frick
Besten Dank für das Wort. Ich habe noch drei Folgefragen, zunächst zwei des Abg.Wendelin Lampert und dann eine der Abg.Manuela Haldner-Schierscher zu beantworten. Jetzt tauchen wir in die Tiefen der Rechtsauslegung ein, die die Debatte wohl sprengen würden. Die IGV sind Teil des Anhangs des Zollvertrages. Es würde wohl niemand so weit gehen und den Zollvertrag aufkündigen. Ich glaube, das würden alle von Ihnen hier drinnen heute unterschreiben. Ein Verfahren, wie man einzelne Punkte aus dem Anhang des Zollvertrages lösen kann, das kann ich Ihnen nicht beantworten. Aber man ist übereingekommen, das ist Zollvertragsmaterie, gehört daher in den Anhang, wie das Epidemienrecht eben auch. Das ist schwierig zu beantworten. Wo Liechtenstein gut beraten ist, und das wird auch gemacht, dass der Austausch mit der Schweiz eng gepflegt wird und diese Fragestellungen eben auch bilateral erörtert werden, auch bezüglich IGV beziehungsweise geänderte IGV.
Dann die Frage zu den Intensivstationen: Ich denke das haben wir hier drinnen auch hinlänglich diskutiert. Wir haben sicherlich ein Interesse daran, weiterhin Zugang zu diesen Intensivstationen oder Intensivplätzen zu haben. Insofern ist ein allzu starkes Abweichen oder Regelungsgefälle eben sicherlich nicht gut. Wann wird der Bogen genau überspannt? Das haben wir hier auch oftmals gesagt, das kann so nicht beantwortet werden. Aber ich denke, dass wir gut beraten sind aufgrund der engen Zusammenarbeit und der engen Einbindung ins Schweizer Gesundheitssystem, auch möglichst kein Gefälle in den entsprechenden geltenden Gesundheitsvorschriften zu haben. Das hierzu.
Dann zur Informationspolitik: Brauchen wir die Petition oder wird die Informationspolitik der Regierung durch diese Petition beeinflusst? Nein, das wird sie nicht. Ich denke, es ist ein wichtiges Thema, das brennt vielen Leuten unter den Nägeln. Das ist uns durchaus bewusst. Es gab auch schon Kleine Anfragen zu dieser Thematik. Entsprechend werden wir das auch so ausgestalten. Da hilft die Petition nicht. Dazu braucht es die Petition meiner Meinung nach auch nicht. Der Weg, der beschritten wird, ist wie ich ihn skizziert habe: Man wird den Austausch mit der Schweiz natürlich intensiv weiterverfolgen, schauen, wie sich das entwickelt, auch schauen, wie die Schweiz in diesen Schritten entscheidet und welche Konsequenz es für uns hat in die eine oder andere Richtung. Entsprechend wird dann auch transparent kommuniziert und die Möglichkeit geschaffen, hier auch in den Austausch zu kommen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Also mit dieser Petition wird überhaupt kein Regelungsgefälle produziert. Das ist gar kein Thema. Auch die Intensivstationen sind kein Thema in dieser Petition. Die Schweiz verlangt nicht, dass wir bei den IGV alles unterschreiben. Da wird jetzt ein Thema hineingebracht, das überhaupt nicht dazu gehört. Denn ein Regelungsgefälle zur Schweiz muss vermieden werden, das ist ganz klar. Das ist aber kein Thema in dieser Petition. In dieser Petition geht es darum, dass überprüft wird, was für Liechtenstein gut ist, was weniger gut ist. Wir haben auch eine andere Grösse als andere Staaten. Wir sind ein kleiner Staat und wir können ja diese Vorschriften immer noch umsetzen. Wenn wir gewisse Dinge mit Vorbehalt nehmen, können wir es nachher immer noch auslegen, so wie wir das brauchen oder für nötig finden. Man kann einen anderen Vorstoss machen, im Prinzip einen Vorstoss, dass wir in Folge kein IGV-Vertragsstaat mehr sind. Das ist auch möglich. Man kann einfach die Reissleine ziehen. Das wäre dann aber schlecht, weil dann hätten wir auch den Nutzen, den wir doch noch von der IGV haben, der wäre dann auch weg, an Informationen und so weiter. Also ich denke, das ist eine Massnahme, dass man das einmal prüft. Das ist nicht weltbewegend. Aber wenn der Landtag und die Regierung sich weigert, dann kann man auch zu härteren Massnahmen greifen, das ist in einer Demokratie möglich und in einem kleinen Staat relativ gut möglich. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Die Frage zum Zollvertrag war nicht, ob wir kündigen sollen, sondern ob uns die Schweiz kündigt. Vor dem habe ich viel mehr Angst. Aber wie gesagt, das sind Details dieses Zollvertrages. Da bin ich dem Abg.Elkuch dankbar, dass er selbst sagt, ein Regelungsgefälle zur Schweiz darf es nicht geben. Da sind wir uns vollkommen einig. Dann noch zu diesem Schreckensszenario, zum Glück gibt es die Gefährdungsanalyse der Regierung. Top 1 Gefährdungsrisiko ist die Strommangellage, Top 2 ist die Pandemie und Top 3 ist das Erdbeben. Das ist die aktuelle Grundlage, die uns die Regierung auch zur Verfügung gestellt hat. Das ist kein Schreckensszenario. Wir müssen hier drinnen keine Schönwetterpolitik betreiben, wir müssen Politik betreiben, wenn es eben stürmt in diesem Land. Da müssen wir Lösungen haben, für Schönwetter brauchen wir relativ wenig Gesetze und auch um Geld zu verteilen nicht. Das sind alles so schöne Nice-to-have-Aktionen, aber im Endeffekt sind wir eben gefordert für schlechte Zeiten dann auch gerüstet zu sein. Da bin ich dem Abg.Elkuch dankbar, dass es explizit gesagt hat, es darf kein Regelungsgefälle zur Schweiz geben.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich denke, danach sind wir reif, um darüber zu entscheiden, ob wir die Petition an die Regierung überweisen wollen. Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank. Ich bin komplett mit Ihnen einig, Herr Landtagspräsident, aber solche Rundumschläge kann ich einfach nicht stehen lassen. Der Landtag hat sich zum Beispiel im Sinne einer Strommangellage überhaupt nicht um unsere Vorlagen gekümmert, hat alles abgelehnt, HerrLampert. Wir haben in dieser Legislatur überhaupt nichts gemacht, nichts vorangebracht. Wir haben etwas geplant, was das Volk nicht wollte, und sind hier unfähig im Sinne einer Strommangellage die geeigneten Massnahmen zu setzen, obwohl wir vieles prüfen wollten. Der Landtag wollte nicht einmal prüfen. Ich denke, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, aber ich bin einfach ein Gegner von diesen Rundumschlägen, die Sie hier machen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, das Kurzzeitgedächtnis vom Abg.Rehak scheint relativ beschränkt zu sein. Ich habe zum Beispiel Ihren Vorstoss betreffend des Ausleitkraftwerkes Ruggell unterstützt, aber wie gesagt, das ist natürlich schon sehr, sehr lange her, da braucht man schon relativ viel Masse zwischen beiden Ohren.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich glaube nicht, dass das jetzt noch sehr zielführend ist, dieses hin und her.Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank. Ich glaube, Sie konnten nicht verarbeiten, dass ich vom gesamten Landtag gesprochen habe und nicht nur von Ihnen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Besten Dank. Was diese Debatte mir gezeigt hat, dass hier ein Informationsbedarf da ist und deshalb werde ich davon Gebrauch machen, diese Petition zur freien Verfügung an die Regierung zu überweisen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit können wir zur Abstimmung kommen. Wer der Überweisung der vorliegenden Petition zur geeigneten Verfügung an die Regierung zustimmen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
18 Stimmen, damit wurde die Petition zur geeigneten Verfügung an die Regierung überwiesen und wir haben Traktandum5 erledigt. Wir machen jetzt 20Minuten Pause. Die Sitzung ist unterbrochen (von 10:55 bis 11:15 Uhr).
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