Motion zur Umgestaltung der Motorfahrzeugsteuer nach ökologischen Werten der Abgeordneten Manuela Haldner-Schierscher, Georg Kaufmann und Patrick Risch vom 23. August 2021
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, sehr geehrte Mitglieder der Regierung. Wir fahren mit unseren Beratungen fort, wir kommen zu Traktandum 6: Motion zur Umgestaltung der Motorfahrzeugsteuer nach ökologischen Werten, Motion der Abgeordneten Manuela Haldner-Schierscher, Georg Kaufmann und Patrick Risch vom 23. August 2021. Die Motion steht zur Diskussion.Abg. Patrick Risch
Guten Morgen, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Guten Morgen allerseits. Die letzte Woche war die europäische Nachhaltigkeitswoche. Eine Tageszeitung Liechtensteins machte sich die Nachhaltigkeit zum Thema der letzten Woche. Grün war das Motto und es gab ein paar interessante Artikel hierzu. Heute liegt ihnen unsere Motion zur Abänderung der Motorfahrzeugsteuer vor. Ziel ist es, die heutige Steuer, die einzig und allein auf dem Gewicht des Fahrzeuges basiert, um mindestens einen ökologischen messbaren Faktor zu erweitern. Ziel soll es sein, das Klimaziel 2050 zu erreichen, zu dem sich Liechtenstein bekannt hat: das Netto-Null-Ziel. Und das erreichen wir nur, wenn wir handeln. Für diese Landtagssitzung gab es einen Aufruf, das Auto zu Hause zu lassen und zu Fuss, mit dem Rad oder dem Bus zur Landtagssitzung zu kommen. Den Initiantinnen für diesen parteiübergreifenden Aufruf gilt mein aufrichtiger Dank. So können wir 25 hier drinnen etwas zur CO2-Reduktion beitragen. Doch das Problem bleibt. Die 2,5 Tonnen Blech, Stahl und Gummi, die im Schnitt 70kg Mensch durch die Gegend kutschieren - das Auto, das bevorzugte Transportmittel der Menschen des letzten und wohl dieses Jahrhunderts. Der Verkehr ist für einen Drittel des CO2-Ausstosses verantwortlich. Dies trotz des technischen Fortschrittes, alternativer Antriebstechnologien und sparsameren Verbrennungsmotoren. Eigentlich müsste der CO2-Ausstoss im Verkehr abnehmen, doch er tut es nicht. Ein Rätsel, das schnell gelöst ist: Es ist der Mensch und der Rebound-Effekt. Der denkt sich: Super, da kaufe ich mir doch gleich ein Auto mit mehr PS, der Benzinverbrauch bleibt gleich wie beim letzten Auto. Gleichzeitig wird aber über die teuren Autos gejammert. Ein Elektroauto soll es sein, aber mindestens 600 Kilometer müssen schon drinliegen - obwohl jeder verantwortungsvolle Autofahrer weiss, dass nach einer bis zwei Stunden Autofahrt eine Pause einzulegen ist. Der durchschnittliche CO2-Ausstoss der Neuzulassungen in Liechtenstein belegt einen traurigen Spitzenplatz unter den Neuzulassungen in der Schweiz. 136 Gramm CO2 pro Kilometer. Dies, obwohl 2020 bereits 11% der Neuzulassungen rein elektrisch sind. Rechnen wir die Hybridfahrzeuge hinzu, waren es sogar 21% der Neuzulassungen, die entweder elektrisch oder hybrid unterwegs waren. Und Hybridfahrzeuge sind in manchen Fällen schlichtweg ein Betrug am unwissenden Käufer und eine Ausnützung der Steuerbefreiung für Hybridfahrzeuge, also Steuerbefreiung für die Motorfahrzeugsteuer. Diese stossen vielfach ebenso viel oder gar mehr CO2 aus, als ein sparsameres Model der gleichen Klasse. Das defi-nierte Ziel ist jedoch ein Ausstoss von 95 Gramm pro Kilometer. Mit 136 Gramm müssen wir in Liechtenstein nichts schönreden, das Ziel ist und wurde verfehlt. Mit der Einführung einer CO2-Komponente bei der Motorfahrzeugsteuer kann der Entwicklung Rechnung getragen und Gegensteuer gegeben werden. Heute wird die Motorfahrzeugsteuer, wie bereits erwähnt, einzig und allein auf das Gewicht abgestimmt. Der Verbrauch und die Motorisierung wird dabei gar nicht berücksichtigt. Wie bereits einführend erwähnt, haben Sie, werte Abgeordnete, heute die Chance, der Regierung Rückendeckung zu geben und ihr den Auftrag zu erteilen, eine Motorfahrzeugsteuer auszuarbeiten, die sowohl kleinere sparsame Autos belohnt und grosse, schwere, verbrauchsstarke Autos dafür mit einem Malus belegt. Es liegt an Ihnen, unsere Motion zur Abänderung der Motorfahrzeugsteuer an die Regierung zu überweisen, um die heutige Steuer, die auf dem Gewicht des Fahrzeuges basiert, um mindestens einen ökologischen messbaren Faktor zu erweitern. Ziel soll es sein, das Klimaziel 2050 zu erreichen, zu dem sich Liechtenstein bekanntermassen bekannt hat. Das Netto-Null-Ziel ist es und das erreichen wir nur, wenn wir handeln. Ihre Kinder und Enkel werden es Ihnen danken, wenn Sie jetzt dafür sorgen, die Klimaveränderung zu entschleunigen. Stimmen Sie der Überweisung der Motion zu. Bekräftigen Sie Ihr Bekenntnis für ein klimaneutrales Liechtenstein im Jahr 2050. Die Jugend erwartet von uns, dass wir für ihre Zukunft die richtigen Weichen stellen. Fridays for future dankt es. Und ich tue es Ihnen auch. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Dietmar Lampert
Danke für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Geschätzte Mitglieder der Regierung. Guten Morgen allerseits. Vorab möchte ich mich bei der Freien Liste bedanken für die Einbringung des vorliegenden parlamentarischen Vorstosses. Ich gebe Ihnen auch recht mit der Aussage, dass Liechtenstein beim Verkehrssektor den mit der Klimavision 2050 gesetzten Zielen deutlich hinterherhinkt. Dies bedeutet, es müssen gezielt Massnahmen eingeleitet werden, welche eine Lenkungswirkung erzeugen, um das in der Klimavision 2050 genannte Ziel einer Netto-Null-Emission erreichen zu können. Nachfolgend habe ich mir meine Gedanken zur Motion und den darin vorgeschlagenen Änderungen bei der Bemessungsgrundlage der Motorfahrzeugsteuer gemacht: Die vorgeschlagene Umgestaltung der Motorfahrzeugsteuer soll nur für Personenwagen gelten, dies ist aus meiner Sicht sehr eingeschränkt. Sicherlich ist der Anteil von Personenwagen bei allen motorisierten Verkehrsfahrzeugen mit circa 70% beträchtlich, aber was ist mit den weiteren Fahrzeugen, wie zum Beispiel Lieferwagen, leichte Motorwagen, Busse, Motorräder oder Lastwagen? Hierzu hätte ich gerne eine Ausführung der Motionäre über deren Beweggründe, nur für die Personenwagen neue Bemessungsgrundlagen schaffen zu wollen. Zu den Anpassungen an den Bemessungsgrundlagen selbst: Hier wird erstens vorgeschlagen, dass das Gesamtgewicht progressiv in die Steuerlast einfliessen soll. Die Bemessung anhand des Gesamtgewichts ist ein seit Jahren praktikables und verlässliches Mittel zur Besteuerung der Fahrzeuge. Bei der Bemessung ist bereits heute eine stufenweise Progression berücksichtigt. Ich gehe aber davon aus, dass die aktuell geltende Bemessungsgrundlage mit eben dieser eingebauten Progression von den Motionären als zu gering betrachtet wird. Eine massive Verschärfung der Progression bei der Bemessung nach dem Gesamtgewicht würde zum Beispiel auch Familien steuerlich stärker belasten. Eine Familie mit zum Beispiel drei Kindern benötigt in der Regel ein grösseres Fahrzeug, zum Beispiel einen Familienvan, und diese haben nun mal aufgrund der höheren Sitzanzahl ein zulässiges Gesamtgewicht von circa 2500 Kilogramm oder mehr, was bei der vorgeschlagenen progressiven Bemessung nach Gewicht eine hohe Steuerbelastung zur Folge hätte. Darum würde ich zu einem bedächtigeren und vor allem kommunikativ saubereren Vorgehen raten, auch wenn die Zeit in diesem Bereich drängen mag. Mir ist es lieber, die Vorlage dreht im Parlament noch eine Runde und es entstehen dadurch mehrheitsfähige Lösungen, als dass sie nach zwei Jahren Arbeit der Regierung dann in der Bevölkerung zerrissen wird. Was wir bei allen diesen klimapolitischen Vorstössen, zuletzt in der Frage des CO2-Gesetzes in der Schweiz, sehen, ist eine mangelnde Akzeptanz in der Bevölkerung. Weiters wird vorgeschlagen, bei der Bemessung der Motorfahrzeugsteuer den CO2-Ausstoss progressiv miteinfliessen zu lassen. Wenn man eine ökologisch orientierte Motorfahrzeugsteuer einsetzen möchte, dann ist die Bemessung nach CO2-Emissionen sicherlich eine Möglichkeit. Man muss sich aber den Fragen nach praktikabler Umsetzbarkeit und Gerechtigkeit im Sinne des Verursacherprinzips stellen. So liegen für circa 15% der in Liechtenstein registrierten Motorfahrzeuge keine CO2-Werte vor, dies betrifft hauptsächlich ältere Fahrzeuge. Wie soll damit umgegangen werden? Weiter werden die CO2-Emissionswerte von den Fahrzeugherstellern unter standardisierten Verfahren im Labor ermittelt. Zwischen 1992 und 2017 erfolgte dies nach dem sogenannten Neuen Europäischen Fahrzyklus, kurz NEFZ. Die Fahrzeughersteller hatten das Bestreben, ihre Fahrzeuge auf eben dieses Prüfverfahren hin zu optimieren. Die Folge davon war, dass die beim Realbetrieb auf den Strassen erhobenen Emissionen im Vergleich zu den auf dem Prüfstand gemessenen um bis zu 40% schlechter waren. Im September 2017 wurde dem dann mit der Einführung des EU-weit gültigen Testverfahrens WLTP für die Typenzulassung neuer Motorfahrzeuge entgegengewirkt. Datenerhebungen aus dem Jahr 2020 ergaben, dass die Abweichungen zwischen Realbetrieb und dem WLTP Testverfahren sich bei nur noch bis zu 5,4% bewegten. Es soll hier aber nicht unerwähnt sein, dass eine Besteuerung nach CO2-Emissionen grundsätzlich machbar ist - etliche Staaten der EU und auch ein paar Schweizer Kantone setzen dies zur Bemessungsgrundlage bereits um. Es muss aber festgestellt werden, dass eine Bemessung nach CO2-Emissionsangaben der Fahrzeughersteller nicht durchgängig verursachergerecht ist, und weiter hält sich die Lenkungswirkung dieser Abgaben in Grenzen. Die CO2-Emission eines Motorfahrzeuges ist abhängig vom Normverbrauch, der gefahrenen Kilometer und nicht zuletzt vom Fahrstil des Fahrzeuglenkers. Dies steht in direkter Relation zum Treibstoffverbrauch. Somit ist beim Kauf von Treibstoff mit der darin enthaltenen Mineralölsteuer der Bemessungsfaktor CO2 grundsätzlich bereits verursachergerecht berücksichtigt. Man würde sozusagen eine Steuer auf eine Steuer erheben. Dabei stellt sich mir die generelle Frage: Was soll Ziel und Zweck der Motorfahrzeugsteuer eigentlich sein? Soll sie einer Finanzierung der Strasseninfrastruktur dienen, und/oder soll sie dem Umwelt- und Klimaschutz dienlich sein? Vielleich kann die Regierung dazu ein paar Ausführungen machen. Ich habe mich weiters gefragt, ob denn eine Anpassung der Motorfahrzeugsteuer, wie von den Motionären vorgeschlagen, eine Verhaltensänderung beim Kauf von Neufahrzeugen hervorrufen würde. Wenn ich an mich selbst denke, so war die Höhe der anfallenden Motorfahrzeugsteuer für mich bisher kein Entscheidungskriterium für oder gegen einen beabsichtigten Fahrzeugkauf, da diese im Vergleich zum Anschaffungswert, zu den Unterhalts-, den Kraftstoff- oder den Versicherungskosten relativ gering ausfallen. Und ich denke, so wird es vielen Fahrzeugkäufern ergangen sein. Eine entsprechende Lenkungswirkung zur Reduktion der CO2-Emissionen könnte wohl nur erzielt werden, wenn die Motorfahrzeugsteuer wirklich drastisch angehoben würde. Und da stellt sich mir die Frage: Ist dies in unserem Land vertretbar umsetzbar? Und ist nicht ohne Eingriffe in das Steuersystem schon eine Trendumkehr feststellbar? In diesem Zusammenhang sollte parallel auch eine Diskussion über mögliche Anreizprogramme zur Förderung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben geführt werden. Ich sehe hier grösseres Potenzial zur rascheren Senkung der CO2-Emissionen, um dadurch unseren Anteil zur Verbesserung des Klimas beitragen zu können. Am Beispiel Norwegen zeigt sich der grosse Erfolg von zielorientierten Anreizprogrammen: Im ersten Halbjahr 2021 waren acht von zehn neu zugelassenen PKWs wiederaufladbar, 57% reine Elektroantriebe und 24% wiederaufladbare Benzinhybride. Ich bin aber dennoch zuversichtlich, dass der Anteil an den mit Verbrennungsmotoren ausgestatteten Kraftfahrzeugen von Jahr zu Jahr abnehmen wird. Die EU-Kommission will ab 2035 nur noch CO2-freie Autos zulassen. Durch diesen auferlegten Druck haben namhafte Autohersteller sich zum Ziel gesetzt, bereits bis spätestens 2030 auf Verbrennungsmotoren zu verzichten und stattdessen auf alternative Antriebe zu setzen. Was das dann für den Staatshaushalt bedeutet, wenn die Einnahmen aus der Mineralölsteuer einbrechen, ist ein weiteres Diskussionsthema. Aber auch die Frage danach, wie wir so viel Strom herstellen können, um alle Elektrofahrzeuge mit Energie zu versorgen, wird zu beantworten sein. Die Ansätze, welche zur Verbesserung des Klimas beitragen, werde ich dennoch unterstützen. Somit werde ich einer Überweisung zustimmen, sofern diese Motion in ein Postulat umgewandelt wird, und so wird es auch von vielen meiner Fraktionskollegen gesehen. Uns ist bei der genaueren Betrachtung aufgefallen, dass die Freie Liste eine fast identische Motion bereits in den September-Landtag 2013 eingebracht hatte. Diese Motion wurde dann in ein Postulat umgewandelt und beantwortet. Für verbindliche Beschlüsse und Aufträge benötigen wir zunächst mehr fundiertes Zahlenmaterial, was diese Anpassungen dann konkret bedeuten würden. Was bedeutet eine Kostenerhöhung für Familien? Was für den eher wohlhabenden Fahrer eines grossen Fahrzeugs? Welche flankierenden Massnahmen könnten unter Umständen erfolgen, um weniger begüterten Personen im Land nicht zu hohe Kosten aufzubürden? Wo können wir gegensteuern, damit die Gewerbetreibenden nicht übermässig von Klimaabgaben benachteiligt werden? Wir denken, dass sich Klimapolitik und Sozialpolitik in diesem Zusammenhang nicht ausschliessen. Denn bei solchen Klimamassnahmen darf es unseres Erachtens nicht darum gehen, dass der Staat damit Geld verdient. Es geht darum, Menschen den Umstieg auf emissionsarme Verkehrsmittel zu erleichtern. Wenn das dann jeweils als Strafe empfunden wird, leidet darunter die gesellschaftliche Akzeptanz. Wir müssen mehr Anreize schaffen mit dem Ziel, die CO2-Emissionen zu senken. Darum müssen wir mehr über die sozialen Konsequenzen dieser Kosten wissen, bevor wir solche Vorlagen beschliessen, damit auch die breite Bevölkerung hinter unserer Vorlage steht. Ich würde der Freien Liste daher raten, diese Motion unter den erwähnten Gesichtspunkten zu einem Postulat umzuwandeln. So kann die Regierung sorgfältig die Konsequenzen eines solchen Vorstosses für unsere Bevölkerung, den Staat und die Umwelt ermitteln. Zusätzlich hätte die Regierung die Möglichkeit, Alternativen aufzuzeigen und diese zu bewerten. Dafür hätten sie dann auch eine grosse Mehrheit, wenn nicht gar alle Stimmen der VU. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Guten Morgen, geschätzte Anwesende, und danke für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Abgeordnete. Die Diskussionen der letzten Zeit in diesem Hohen Haus zeigen doch, dass auch Sie hinter dem grossen Klimaziel «CO2-Neutralität bis 2050» stehen. Das ist erfreulich. Beim Weg dorthin gehen unsere Ansichten auseinander. So versprechen sich einige von Ihnen einen komfortableren Weg mit wenig Einschränkungen, vor allem auch mit technischen Innovationen, sodass es dem Bürger und der Bürgerin nicht wehtut. Das wird meines Erachtens nicht reichen. Je länger wir zuwarten, desto mehr wird es schmerzen. Und es wird vor allem zukünftigen Generationen richtig wehtun, wenn wir heute nicht handeln. Es geht also auch um Zukunfts- und Freiheitsrechte zukünftiger Generationen. Das ist der Grund, weshalb wir heute bei der Motorfahrzeugsteuer handeln möchten. 1995 wurden die Solar- und Elektromobile sowie Hybridautos im neuen Gesetz über die Motorfahrzeugsteuer von der Steuer befreit. Dies als klarer Anreiz, um solche Personenwagen zu kaufen. Fünf Jahre später wurde diese Befreiung unbefristet verlängert. Heute 20 Jahre später ist es an der Zeit, das Anreizsystem anzupassen. Dies aus folgenden Gründen: - Wir haben uns der CO2-Neutralität bis 2050 verpflichtet. Bis 2030 soll der CO2-Ausstoss um mindestens 30% reduziert werden. Wir wissen, dass der Verkehr für etwa ein Drittel des gesamten CO2-Ausstosses verantwortlich ist. Also müssen wir auch beim Verkehr ansetzen, vor allem in Anbetracht, dass ein Personenwagen, der heute gekauft wird, durchschnittlich 9,8 Jahre in Betrieb ist.
- Personenwagen mit fossilen Brennstoffen werden seit 1995 nach Gewicht besteuert. Dies war damals ein Kompromiss nach einer intensiven umweltpolitischen und verkehrspolitischen Diskussion. Sowohl die Fraktion der VU als auch der FBP haben damals Vorstösse eingebracht und das Gewicht war der gemeinsame Kompromiss. Jetzt ist es Zeit, neben dem Gewicht den CO2-Ausstoss dieser Fahrzeuge ebenfalls in die Berechnung einzubeziehen. Der Trend hin zu Elektro- und Hybridfahrzeugen ist statistisch erwiesen. Ich möchte da auf die Fahrzeugstatistik 2020 hinweisen. Der Anteil der Dieselfahrzeuge reduziert sich im letzten Jahr von 31,8% im Vorjahr auf 24,6% und der Anteil der benzinbetriebenen Personenwagen von 53,6% auf im Vorjahr auf 43,6%. Demgegenüber stieg der Anteil elektrisch betriebener Personenwagen im Vergleich vom Vorjahr von 5% auf 10,9%, Personenwagen mit Hybridelektroantrieb erreichten im Jahr 2020 einen Anteil von 20,8%; im Vorjahr waren es noch 9,3%. Und noch deutlicher wird es, wenn wir die Fahrzeugstatistik vom Juli dieses Jahres anschauen, da wurden 125 Personenwagen neu zugelassen, davon waren 32% Benziner, 20,8% dieselbetrieben, 16% elektrisch und 30,4% hybridelektrisch. Also praktisch schon die Hälfte sind Hybrid oder benzinbetrieben. Der Trend ist erwiesen und deshalb ist es Zeit, die CO2-Berechnung miteinzubeziehen. Vielleicht wird diese Neuberechnung auch helfen, in den nächsten Jahren noch schneller aus den Antrieben mit fossilen Brennstoffen wegzukommen.
- Elektro- und Hybridfahrzeuge sind seit 1995 komplett von der Motorfahrzeugsteuer befreit. Dies als klarer Anreiz. Sehr lange hat dieser Anreiz kaum gewirkt. Seit etwa zehn Jahren aber ist ein Umdenken im Gang und die Neuzulassungen, wie wir gehört haben, haben stark zugenommen.
Diese Zahlen sind es, die mir zeigen, dass es jetzt an der Zeit ist, das Anreizsystem für Elektro- und Hybridfahrzeuge anzupassen. Wir wollen die Anreize nicht abschaffen, jedoch anpassen. Warum das? Ganz einfach: Wie bei den Benzinern und Dieselfahrzeugen, wo eine Differenzierung nach Gewicht erfolgt, ist es nun auch an der Zeit, bei den Elektro- und Hybridfahrzeugen eine Differenzierung einzuführen. Es ist uns doch allen klar: Zwischen einem vollelektrischen Renault Twizy und einem vollelektrischen Porsche Taycan Turbo liegen Welten. Dazu nur ein paar Zahlen: - In der Leistung: 13 Kilowatt gegenüber 560 Kilowatt.
- Im Gewicht: 528 Kilogramm gegenüber 2'300 Kilogramm.
- In der Batteriekapazität: 6,1 Kilowattstunden gegenüber 93,4 Kilowattstunden.
Und dann sind ja noch die Hybridmodelle, die ja ebenfalls steuerbefreit sind. Und auch hier gibt es riesige Unterschiede. Geschätzte Abgeordnete, mit der Neuberechnung des Steuersatzes mittels CO2-Ausstosses kombiniert mit dem Gewicht tragen wir dem Umstand Rechnung, dass fast schon gleich viele Elektro- und Hybridfahrzeuge wie benzin- und dieselbetriebene Fahrzeuge zugelassen werden. Beide Fahrzeugtypen können unseres Erachtens deshalb steuerlich mit dem gleichen Massstab bemessen werden. Der Anreiz, Fahrzeuge mit wenig oder keinem CO2-Ausstoss anzuschaffen, bleibt damit erhalten und gleichzeitig wird dem Gewicht des Fahrzeugs auch mehr Gewicht beigemessen. Ich kann mir persönlich sogar vorstellen, dass die Neuberechnung auch ein Bonussystem beinhaltet. So könnten Fahrzeuge mit einem sehr tiefen CO2-Ausstoss und dazu einem tiefen Gewicht einen Bonusbetrag ausbezahlt erhalten. Doch das soll die Regierung prüfen. Ich danke Ihnen für die Unterstützung unseres Vorstosses und wünsche mir, dass der Ausspruch des Regierungssekretärs in der aktuellen Ausgabe der Zeitung der Landesverwaltung nicht mehr zutrifft, er sagt da: «Wir sind Weltmeister im Hinausschieben.» Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Besten Dank für das Wort. Guten Morgen alle miteinander. Geschätzte Landtagskolleginnen und Kollegen. Ich möchte mich bei denjenigen bedanken, die dem Aufruf unseres parteiübergreifenden Ad-hoc-Aktionskomitees gefolgt sind und sich gestern, heute und vielleicht auch morgen zu Fuss, mit dem Fahrrad, mit dem öffentlichen Verkehr oder in Fahrgemeinschaften hier im Hohen Haus eingefunden haben. Dies gemäss dem Titel, den wir dieser Aktion gegeben haben: «Zusammen mit klimafreundlicher Mobilität ein Zeichen setzen». Der anthropogene, der durch den Menschen verursachte Klimawandel ist unbestritten im Gange. Wir werden durch dieses Zeichen, das wir als Parlamentarierinnen und Parlamentarier durch unsere klimafreundliche Anreise gesetzt haben, den Klimawandel nicht beeinflussen können. Doch was wir können, ist, als Vorbilder zu fungieren und der Bevölkerung zu zeigen, dass wir verstanden haben, dass es höchste Zeit ist, etwas dagegen zu unternehmen und dass es nicht mehr opportun ist, einfach weiter völlig unbeirrt CO2 in die Atmosphäre auszustossen. Weiter können wir als Politikerinnen und Politiker Vorbilder sein, Vorbilder, die verstanden haben, dass alle Ressourcen auf dieser Welt endlich sind und wir unserem Lebensraum Sorge tragen müssen. Dass wir grosse ökologische Herausforderungen vor uns haben, dabei geht es nicht «nur» um den Klimawandel, es geht auch um die Nutzung des Landschaftraumes und um die Biodiversität. Maja Göpel, eine anerkannte deutsche Politökonomin und Transformationsforscherin, spricht in einem Interview davon, dass uns nur noch eine Dekade bleibe, um «nature positive» zu werden, also auf Regeneration, Widerstandskraft und Kreislaufwirtschaft zu setzen, um den wahnsinnigen Verfall von ökologischem Kapital aufzuhalten und Resilienz dauerhaft zu stärken.Wenn der motorisierte Verkehr in Liechtenstein klimaneutral werden soll, ist es höchste Zeit, auch die Motorfahrzeugsteuer zu reformieren. Mit der Motion zur Umgestaltung der Motorfahrzeugsteuer nach ökologischen Werten und dem Netto-Null-Emission-Klimaziel 2050 möchten wir erreichen, dass im Autoland Liechtenstein, dem mit 763 Autos auf 1'000 Einwohner zweithöchstmotorisierten Land Europas, diesem Umstand Rechnung getragen wird. Dem Umstand, dass mit Stichtag 30. Juni 2021 in Liechtenstein 30'538 PKW zugelassen sind und dass diese Fahrzeuge einen enormen Impact auf den ökologischen Fussabdruck und damit verbunden auch auf Landschaftsverbauung und Landschaftsnutzung haben. Es geht nicht nur um die CO2-Belastung, es geht auch um den Raum, der beansprucht wird. Diese 30'538 PKW beanspruchen durchschnittlich eine Fläche von 244'304 Quadratmetern, dies entspricht einer Fläche von 34 Fussballfeldern, wenn wir jedem PKW eine Parkfläche von zehn Quadratmetern zusprechen - was defensiv gerechnet ist, weil eine grosse Mehrheit der in Liechtenstein zugelassenen Fahrzeuge mit einer Parkfläche von zehn Quadratmetern kein Ausreichen mehr finden (Tendenz nach wie vor steigend). Dennoch gerechnet mit zehn Quadratmetern, kommen wir auf eine Parkfläche von 42 Fussballfeldern. Ich möchte Ihnen noch mit einem weiteren Beispiel veranschaulichen, wie eindrücklich hierzulande die Autodichte ist und weshalb wir unter anderem auch mit Stauproblemen konfrontiert sind. Das Land Liechtenstein verfügt über ein Landesstrassennetz von 130 Kilometer Länge. Wenn wir diese 30'538 PKW nun hintereinander reihen würden, Stossstange an Stossstange, kommen wir auf eine Länge von insgesamt 140 Kilometern. Also das Strassennetz wäre nicht in der Lage, unsere PKW-Dichte auf ihrer Länge aufzunehmen.Im Jahr 2020 betrug das durchschnittliche Leergewicht der in FL zugelassenen Wagen stattliche 1,8 Tonnen. Durchschnittlich befinden sich 1,2 Personen in einem Fahrzeug. Das entspricht circa einem Insassengewicht von 100 Kilogramm. Dieses um das 18-fach höhere Fahrzeuggewicht von 1,8 Tonnen will nun bewegt werden und dazu wird sehr viel zusätzliche Energie benötigt. Um auf den Punkt zu kommen: PKW sind Motorfahrzeuge und als solche brauchen sie je nach Gewicht mehr oder weniger Energie in Form von fossilen Brennstoffen oder elektrischer Energie, je nach Treibstoff setzen sie Emissionen frei und beanspruchen je nach Grösse des Fahrzeugs mehr oder weniger Landschafts- und Lebensraum. Generell müssen wir, um überhaupt einen Schritt weiterzukommen, grundsätzlich die Anzahl Fahrzeuge auf unseren Strassen reduzieren. Hierzu ist an die Einsicht jedes und jeder einzelnen zu appellieren, und die Politik hat lenkende Massnahmen zu ergreifen. Die Tatsache, dass wir den motorisierten Individualverkehr reduzieren müssen, um die anstehenden Probleme zu lösen, ändert sich auch nicht durch meine unlängst gepflegte Leserbrieffreundschaft mit einem Exponenten, der die schon längst als falsch erwiesene These vertritt, dass nur Strassenausbau bestehende Verkehrsprobleme lösen kann. Das Thema Klimaschutz und Nachhaltigkeit kam in dieser Argumentation erst gar nicht vor. Wenn die CO2-Neutralität und ressourcenschonende Mobilität politisch ernst gemeinte Ziele sind und der Staat nicht auf Einnahmen verzichten möchte, ist das Besteuerungssystem anzupassen. Wenn man eine ehrliche Reform durchführen möchte, muss man auch die Art der Stromgewinnung berücksichtigen und diesbezüglich Massnahmen für ein Bonus-Malus-System implementieren. Herbert Diess, der Vorstandsvorsitzende von Volkswagen, schrieb vor wenigen Tagen folgendes auf Twitter: «Die Tatsache, dass klimapolitische Reformen und die Modernisierung und Digitalisierung weit oben auf der Agenda stehen, ist eine gute Basis für die Koalitionsverhandlungen. Wir haben uns Gedanken gemacht und wünschen uns, dass folgende 10 Punkte in die Verhandlungen mit einfliessen: Punkt 1: CO2-Preis von EUR 65 pro Tonne schon in 2024. Nur spürbare Massnahmen bringen die Dekarbonisierung voran.» Wohlgemerkt, das schreibt nicht irgendein Ökofantast, das schreibt der CEO von Volkswagen. Die Autoindustrie hat begriffen, dass ein Weiter-wie-bisher und «bigger, better, faster, more» einfach keine zukunftstaugliche Strategie ist. Wir alle tragen Verantwortung dafür, Sorge zu tragen für die jetzigen und kommenden Generationen, und haben Entscheidungen zu treffen - im besten Fall die richtigen. Die schlechteste Variante wäre, nicht zu entscheiden und die Problemlösungen hinauszuschieben. Wir haben die Pflicht, alles was in unserer Macht steht, dafür zu tun, und möge es noch so unbedeutend erscheinen, dass die Jugend, die Kinder, die nachfolgenden Generationen eine lebenswerte Zukunft vor sich haben. Ich möchte noch einmal auf das Zitat von George Bernard Shaw verweisen, das Sie auf der Einladung zur heutigen Aktion lesen konnten: «Die besten Reformer, die die Welt je gesehen hat, sind die, die bei sich selbst anfangen.» Die vorliegende Motion der Freien Liste ist ein Schritt in die Richtung einer Reform für eine verbrauchsgerechtere Besteuerung und ich appelliere an Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, diese Motion zu unterstützen und an die Regierung zu überweisen, damit wir endlich tatsächlich einen Schritt weiterkommen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Guten Morgen meine Damen und Herren. Danke, Herr Landtagspräsident. Diese Motion beinhaltet viele Anliegen, welche im Grundsatz einen wichtigen Ansatz verfolgen, nämlich das Netto-Null-Klimaziel 2050 zu erreichen. Ebenso in diesem Kontext ist aber auch nicht zu vergessen, dass ein weiterer Ansatz und noch viel grösseres Potenzial für den Klimaschutz im Bereich des Gebäudesektors liegt. Die erwähnten Aussagen des VW-CEO zu kommentieren, ja, dieser will halt in Zukunft Elektromobilität verkaufen. In diesem Kontext sind diese auch zu betrachten. Es braucht aber grundsätzlich langfristige Strategien und den Einsatz eines ganzheitlichen sowie intelligenten Steuermix, der steuerlichen Belastung oder der staatlichen Förderung. Um eine Steigerung der Energieeffizienz zur Erreichung der Ziele in der Energiestrategie und der Klimavision schlussendlich zu erreichen, dürfen wir aber nicht nur punktuell justieren. Ob viele kleine Schritte helfen und ob diese Motion der richtige Ansatz für dieses Anliegen ist, dafür braucht es ausserdem auch ein gemeinsames Verständnis in unserer Bevölkerung. Grundsätzlich basiert dieser Vorstoss im Umkehrschluss auf Strafsteuern für Verbrauch, Gewicht und CO2-Erzeugung. Insbesondere im Fokus sind somit natürlich grosse SUV oder schwere Fahrzeuge mit einem sehr hohen CO2-Ausstoss. Ob dieser Fokus des CO2-basierten Ansatzes in Zukunft das Mass aller Dinge in der Fahrzeugbesteuerung sein kann, wage ich aber auch zu bezweifeln. Unbestritten fallen durch die fortlaufend sinkenden Mineralölsteuereinnahmen, die kilometerbasierte Abgabe, welche eine gezielte verursacherbasierte Besteuerung beinhaltete, durch den Umstieg auf die Elektromobilität in den nächsten Jahren also deutlich weg. Ein grundlegendes Ziel sollte es also sein, die Bevölkerung zum Verzicht oder zum Kauf von sparsamen Autos zu bewegen. Damit dieser Steuermalus basierend auf einer vernünftigen Grundlage berechnet werden kann, ist meines Erachtens der Einsatz einer Steuermatrix und die gemeinsame Diskussion dieser Bemessungsgrundlage dafür aber eine Voraussetzung. Unser Anreizsystem im Gesetz zur Motorfahrzeugsteuer, Art. 4, der ganzheitlichen Steuerbefreiung nach Bst. d, für Solar- und Elektrofahrzeuge sowie Hybridfahrzeuge und Bst. e für Fahrzeuge, welche mit Erdgas betrieben werden, sollte für mich unbestritten überarbeitet werden. Technologische Fortschritte von emissionsarmen Fahrzeugen sind technologieoffen mit einzubeziehen. Es stellt sich für mich auch generell die Frage, ob eine Verkehrswende mit dem alleinigen Fokus auf Elektromobilität als Wunderwaffe im Kampf gegen den Klimawandel berechtigt ist. China als führender Batteriehersteller baut ihre Kohlekraftwerke für diese Produktionssicherung, also auch für die Produktion dieser Batterien, weiter aus. China installiert jährlich mehr Kohlekraftwerke als es vom Netz nimmt.Liechtenstein fördert mit der aktuellen gesetzlichen Grundlage Elektro-, Hybrid- und gasbetriebene Fahrzeuge als Wunderwaffe gegen den Klimawandel. Doch auch diese Technologien haben im Kontext meiner vorgehenden Ausführungen auch ihre Schattenseiten. Sowohl für den Produktions- wie auch für den Entsorgungsprozess. Ein heikler Punkt dieser Motion ist die Geldfrage für eine Bemessungsgrundlage. Wie soll die staatliche Förderung in Zukunft für Liechtenstein aussehen und welche Partikularinteressen sollen primär bedient werden? Energie- sowie auch die Strompreise steigen aktuell nicht nur in Europa. Unser geringer Eigenversorgungsgrad im Energiebereich wird neben den Kosten für die Steuerbelastung als auch für die laufenden Betriebskosten Erhöhungen mit sich bringen. Eine ganzheitliche Bemessungsgrundlage könnte aber auch Menschen berücksichtigen, die gar kein Auto fahren, also häufig auch sozial Schwächere. Ein Blick auf die Zulassungszahlen für August dieses Jahres verrät, dass 19,4% neue elektrische und 27,6% Hybridfahrzeuge angeschafft wurden. Nicht kontrolliert wird, ob bei dieser Anschaffung von Hybridmodellen überhaupt eine elektrische Fahrleistung oder nur eine Steuerbefreiung angestrebt wird. Ferraris neues Hypercar, der SF90, hat 1'000 PS und ist als Plug-in-Hybrid mit 1'000 PS motorisiert. Dieses Fahrzeug fährt somit je nach Druck auf das Gaspedal circa 15 Kilometer elektrisch. Notabene bei uns steuerbefreit. Im Berichtsjahr 2020 wurden 17 Personenfahrzeuge mit einem CO2-Ausstoss von mehr als 251 Gramm CO2 angeschafft. Steuerbefreit und somit gefördert. Ich besitze ebenfalls ein Hybridfahrzeug und benutze es ausschliesslich elektrisch. Dies als Betrug zu pauschalisieren, Herr Abg. Risch, geht mir aber einen Schritt zu weit. Interessant zu erwähnen ist auch die Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abg. Manfred Kaufmann aus dem Jahr 2019 zur Neugestaltung der Motorfahrzeugsteuer, in der ein Einblick in die Problemstellung einer möglichen Umgestaltung gegeben wurde. Zusammengefasst geht der Ansatz in diesem Vorstoss mit Sicherheit in die richtige Richtung. Ich würde eine Unterstützung für die Umwandlung in ein Postulat ebenfalls vorziehen. In einer ganzheitlichen Diskussion kann ein breitflächiges Umdenken auf der Basis einer vorausschauenden Lösung dieses Anliegens für die Erreichung Ihrer gewünschten Ziele und Massnahmen und einer breiten Abstützung in der Bevölkerung gezielter verfolgt werden als mit dieser Motion. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Walter Frick
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren. Ich mache es kurz, ich verweise hier gerne auf die Beantwortung einer Kleinen Anfrage von Manfred Kaufmann zu diesem Thema vom Dezember 2019. Hier führte die Regierung sehr gut aus, «dass die Auswahl eines bestimmten Besteuerungskriteriums ... je nach Ziel und Zweck der damit beabsichtigten Wirkung ‹willkürlich› ist». Ausserdem ergäben sich ungewollte Ungleichbehandlungen und Umgehungsmöglichkeiten. Der Bemessungsfaktor CO2 ist zudem beim Kauf von Treibstoff über die Mineralölsteuer bereits berücksichtigt. Die CO2-Motorfahrzeugsteuer hat in vielen europäischen Ländern inklusive Schweiz praktisch keine Lenkungswirkung, weil der Betrag schlichtweg zu gering ist, um eine Kaufentscheidung zu beeinflussen. Meines Erachtens sind hier in erster Linie die Autohersteller gefragt und stehen diesbezüglich in der Verantwortung. Leider sind wir, was Seriosität einzelner Hersteller anbelangt, auch schon schwer ent-täuscht, ja sogar betrogen worden. Bei der ganzen Debatte um Elektroautos müssen wir die Entsorgungs- und Herstellungsproblematik der eingesetzten Batterien im Auge behalten, um wirklich über nachhaltige Mobilität sprechen zu können. Daher halte ich eine neuerliche Besteuerung von Elektrofahrzeugen und eine Gleichstellung mit herkömmlichen Fahrzeugen, wie richtigerweise in der Motion erwähnt, absolut für sinnvoll. Meine Fraktionskollegen haben schon darauf hingewiesen, dass ein Postulat diesbezüglich von Vorteil wäre. Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Sascha Quaderer
Danke für das Wort. Sehr geehrte Damen und Herren. Diese Motion verfolgt gute Absichten, es ist aber in meinen Augen schwierig, mit einer Steuer zwei unterschiedliche Ziele zu verfolgen. Es wären durchaus noch weitere sinnvolle Ziele vorstellbar: die Verursachung von Lärm, von Feinstaub, der Ausstoss von Partikeln, der Fahrzeugpreis könnte eine Bemessungsgrundlage sein, Hubraum wie in der Schweiz in einzelnen Kantonen oder die Energieeffizienz - jedes Auto wird ja in eine Energieeffizienzkategorie eingeteilt. Es könnten auch sozialpolitische oder familienpolitische Ziele hier angewandt werden. Aus den vorliegenden Gründen ist es hier eine CO2-Ausstossbemessung und das Gewicht. Bisher war es ja nur das Gewicht. In meinen Augen enthält aber diese Motion einige Unstimmigkeiten. Erstens wird der CO2-Wert eigentlich schon beim Import in die Schweiz oder ins Zollgebiet Schweiz/Liechtenstein besteuert, es wird für jeden Importeur ein CO2-Zielwert festgelegt, und wenn der nicht eingehalten wird, muss der Importeur Sanktionen bezahlen. Zum Beispiel, wenn man einen Sportwagen kauft, einen Porsche GT3, zahlt man aktuell CHF 16'540 CO2-Sanktionen. Das ist dann schon eine massive Besteuerung, die jetzt schon besteht. Die verbrauchsabhängige Besteuerung haben wir auch schon, das wurde schon erwähnt, die Mineralölsteuer. Wer also oft fährt, weit fährt oder ein durstiges Auto fährt, bezahlt mehr. Das ist ja genau das, was man auch will. Aktuell liegt der Wert bei 73 Rappen pro Liter Benzin, dazu kommt noch die Mehrwertsteuer, also das sind schon erhebliche verbrauchsabhängige Besteuerungen. Deshalb besteht in meinen Augen wenig Handlungsbedarf bei der Motorfahrzeugsteuer. Ausserdem ist auch die Lenkungswirkung recht klein, wir haben das gehört: Durchschnittlich beträgt die Motorfahrzeugsteuer CHF 420 pro Jahr pro Fahrzeug in Liechtenstein. Das macht einen Anteil von 2% bis 4% der Betriebskosten aus, also das ist wirklich gering. Für mich ist auch unklar, wieso nur PKW nach CO2-Ausstoss besteuert werden sollen, das wurde auch schon erwähnt, nicht aber Motorräder und Lieferwagen. Hier habe ich noch eine Anmerkung für den Abg. Dietmar Lampert: Lastwagen werden bereits jetzt sehr empfindlich besteuert, und zwar aufgrund der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe. Ich war zwei Jahrzehnte Transportunternehmer, ich kann Ihnen sagen, das sind sehr starke Steuern, die hier aufgrund der Emissionskategorie eines Lastwagens erhoben werden und aufgrund der Distanzen, die gefahren werden. Also das macht pro Lastwagen mehrere Zehntausend Franken im Jahr aus, also hier besteht wirklich kein Handlungsbedarf. Unklar ist für mich auch, wieso bereits jetzt reine Elektroautos wieder Motorfahrzeugsteuern zahlen sollen, ihr Anteil ist am Steigen, er ist noch nicht übermässig hoch. Hingegen würde ich es sinnvoll finden, Hybridfahrzeuge wieder der Motorfahrzeugsteuer zu unterstellen, aus den erwähnten Gründen. Was für mich auch irgendwie komisch ist, ist, dass die Erdgasfahrzeuge weiterhin befreit werden sollen, die werden nämlich nicht erwähnt in dieser Motion. Das ist zum Beispiel für mich stossend. Letzten Endes ist es aber auch egal, ob wir das hier jetzt überweisen oder nicht, denn die Vorgaben der EU deuten sowieso in die Richtung, dass emissionsärmere oder emissionsfreie Fahrzeuge in Zukunft geliefert werden. Da wir keine eigene Autoindustrie haben, wird sich das Problem von selber lösen. Eine Anmerkung noch zu Georg Kaufmann: Er hat von den schweren Elektrofahrzeugen gesprochen, die aufgrund von Gewicht weiterhin besteuert werden sollen oder in Zukunft neu besteuert werden sollen. Das finde ich auch richtig. Gleichzeitig geht es in dieser Motion um die Besteuerung nach CO2. Also für mich passt das irgendwie nicht zusammen, dass man einerseits nach CO2 neu besteuern will, aber trotzdem ist ja bei den zukünftig stärker vertretenen Elektroautos das Gewicht massgebend - und das wird ja schon besteuert. Für mich hat es insgesamt zu viele Unklarheiten in dieser Motion. Wenn sich die drei anwesenden Motionäre entscheiden könnten, in ein Postulat umzuwandeln, wie auch erwähnt, würde ich mich für dieses Postulat aussprechen. Die Motion selber kann ich nicht unterstützen. Ich denke, viele meiner Fraktionskollegen und -kolleginnen sehen das ähnlich. Es braucht in meinen Augen mittelfristig aber auch für Elektroautos verbrauchsabhängige Besteuerung des Treibstoffes, sprich der Elektrizität, die zum Aufladen verwendet wird. Denn Elektroautos machen nur dann Sinn, wenn der Strom aus CO2-freier Produktion stammt. CO2-basierter Strom, ich sage jetzt, aus Kohle, Gas oder Ölderivaten sollte meines Erachtens mittels Steuern so stark verteuert werden, dass er nie günstiger als Strom aus CO2-freier Herstellung sein kann. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sebastian Schädler
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren. Leider zwingt uns der Klimawandel und die damit verbundenen Netto-Null-Ziele zum Umdenken und zum Handeln. Die zusätzliche Belastung von Familienfahrzeugen gefällt mir auch nicht. Doch hier hoffe ich, dass wir andere Schrauben finden, um Familien zu entlasten. Beispielsweise die Elternzeit wird zu einer Entlastung führen. Ich könnte mir auch vorstellen, dass das erste Auto pro Haushalt steuerlich entlastet wird. Auch das Gegenargument bezüglich grauer Energie, welche für die Herstellung von Elektrofahrzeugen aufgewendet wird, kann ich durchaus verstehen. Dennoch handelt es sich bei dieser Motion nicht um ein Werkzeug zur Technologieförderung. Ziel soll einzig und allein eine zeitgemässe Anpassung der Motorfahrzeugsteuer sein. Diese Anpassung kann technologieunabhängig ihre Wirkung zeigen. Allerdings ist es ja nicht so, als dass die grauen Energien erst mit dem Elektroauto erfunden wurden. Auch die Motorfahrzeugkontrolle fördert mit den Fahrzeugprüfungen den frühzeitigen Export von teilweise funktionsfähigen Autos. Besonders einkommensschwache Autobesitzer wären teilweise sehr froh, wenn sie ihr fahrtüchtiges Auto noch ein zwei Jahre länger fahren könnten. Anreize, einen Gebrauchtwagen gegen einen Neuwagen einzutauschen, sollten auf jeden Fall vermieden werden. Auch die CO2-Besteuerung wirkt hier leider in die falsche Richtung. Um Anreize für die lange Nutzung eines Fahrzeuges zu schaffen, schlage ich deshalb vor, dass zusätzlich das Fahrzeugalter progressiv in die Steuerlast einfliesst. Ich bitte die Regierung, neben dem CO2-Ausstoss und dem Gesamtgewicht das Fahrzeugalter in der Besteuerung zu berücksichtigen. Grundsätzlich würde ich es jedoch begrüssen, wenn auch die jährliche Kilometerleistung in die Besteuerung miteinfliesst oder wenn die Motorfahrzeugsteuer künftig über ein Roadpricing-Modell erweitert oder gänzlich ersetzt wird. Veränderungen an der konventionellen Motorfahrzeugsteuer können nur auf circa 50% unserer Verkehrsteilnehmer eine lenkende Wirkung erzielen, ebenso die Mineralölsteuer. Ich hoffe, dass im nächsten Monitoringbericht zum Mobilitätskonzept mehr Bemühungen in diese Richtung zu erkennen sind. Vorübergehend unterstütze ich die vorliegende Motion und bin bereit, dieses Opfer für einen ersten Schritt zu bringen. Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Ich denke, man muss für eine Besteuerung des Autos, wenn man da alles einbeziehen will, verschiedene Faktoren berücksichtigen. Das ist einmal die Herstellung, dann ist das der Besitz des Autos, dann der Betrieb und nachher kommt auch die Entsorgung. Nach politischen Werten ist ja ein Elektroauto CO2-frei. Aber real ist das natürlich überhaupt nicht der Fall. Ich verwende hier Zahlen vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, das kann jeder nachschauen. Die Treibhausgasemissionen von einem Benzinauto im Flottendurchschnitt mit 8,5 Liter sind 337 Gramm CO2-Äquivalent. Das Elektroauto mit dem Schweizer Strommix hat 172 CO-Äquivalent. Also der CO2-Ausstoss vom Elektroauto ist ungefähr die Hälfte eines Benzinautos. Also wenn nach CO2 besteuert wird, dann muss auch das Elektroauto nach CO2 besteuert werden. Die jetzige Besteuerung nach Gewicht ist sehr einfach, man kann das wägen, man muss sich nicht auf irgendwelche Angaben verlassen. Mit dem Gewicht werden ja auch der Rohstoff, der zum Herstellen verbraucht wird, und der Energieaufwand, mehr Gewicht braucht auch mehr Energie für die Herstellung, irgendwo berücksichtigt. Wenn man jetzt den CO2-Ausstoss, um den Klimawandel da zu bremsen, mitberücksichtigt, dann, meine ich, muss auch beim Elektroauto der CO2-Ausstoss gerechnet werden. Beim Elektroauto ist die CO2-Emission - Ausstoss hat es ja keine, aber eine Emission - sehr unterschiedlich, woher der Strom kommt. Wenn der Strommix aus der Schweiz zertifiziert verwendet wird, dann hat ein Kilowatt Strom nur 14 Gramm CO2-Äquivalent. Wenn Photovoltaik aus der Schweiz verwendet wird, dann sind das 94, also wesentlich mehr. Also wenn dann jemand mit dem Elektroauto tiefe Abgaben haben will, wenn der Strom als eine Treibstoffsteuer irgendwo berücksichtigt wird, dann muss Wasserkraft verwendet werden. Die Besteuerung ist ja vielleicht auch eine Besteuerung für den Besitz, weil die Motorfahrzeugsteuer bezahlt werden muss, ob das Auto gefahren wird oder nicht. Hingegen für die Umweltbelastung kommt dazu, wie viel man fährt. Bei Benzin und Diesel ist das abgegolten mit der Treibstoffsteuer. Bei Elektroautos ist keine Treibstoffsteuer, aber auch Elektroautos brauchen Platz, machen mehr Feinstaub wie Benzinautos. Und ich denke, man müsste auch, das geht aber weit über diese Motion hinaus, über die Besteuerung des Treibstoffes für Elektroautos nachdenken, damit das Vielfahren oder Wenigfahren auch irgendwo berücksichtigt ist. Grosse Autos brauchen geben mehr Umweltbelastung in der Entsorgung, das kann man vielleicht in die Motorfahrzeugsteuer einbauen. Dann ist aber auch ein anderer Punkt, man spricht immer nur vom Treibhausgas. Aber wir sollten auch die Umweltbelastung insgesamt irgendwo berücksichtigen. Es nützt nichts, wenn wir da beim Klima etwas machen, aber die Umwelt mehr schädigen. Da gibt das BAFU auch Angaben zur Umweltbelastung. Das Benzinauto, das 8,5 Liter pro 100 Kilometer verbraucht, hat eine Umweltbelastung - das wird in Punkten angegeben - von 374 und das Elektroauto hat 407. Also die Umweltbelastung vom Elektroauto ist höher wie die vom Benzinauto. Das schuldet das Elektroauto, ich denke einmal, hauptsächlich den Batterien, weil diese in der Erzeugung, aber auch in der Entsorgung eine Umweltbelastung sind. Mit dieser Motion ist vielleicht nicht alles abgedeckt, und wie ich so denke, dass ein Postulat eine Chance hat, die Motion eher nicht, wäre es vielleicht schon gut, wenn die Freie Liste das in ein Postulat umwandelt, um einmal das ganze Spektrum anzuschauen. Also die Anzahl Kilometer, der Verbrauch, die Entsorgung, die Herstellung und auch der Besitz. Ein Auto ist nicht immer, aber oft ein Luxus. Dass das alles zusammen irgendwie einmal überschaut wird, also auch die Umweltbelastung. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Für mich hat die Motion die richtige Stossrichtung, um dem Ziel der CO2-Reduktion näher zu kommen. Der CO2-Ausstoss ist sozusagen das Mass aller Dinge. Doch was ist mit dem effektiven CO2-Ausstoss? Damit sind auch Strom von Kohlekraftwerken angesprochen und die effektiv gefahrenen Kilometer. Zur CO2-Reduktion müssen fossile Brennstoffe unwichtiger, sprich teurer werden sowie durch effizientere, günstigere Technologien ersetzt werden. Elektroautos und Hybridfahrzeuge sind bereits von der Steuer befreit. Trotzdem haben wir keinen Run auf Elektroautos erlebt. Folglich ist der Anreiz durch die Steuerbefreiung zu schwach. Eine Erhöhung und Ergänzung mit CO2-Ausstoss würde meiner Ansicht nach keine grosse Lenkungswirkung erzielen. Sicherlich kann aber damit ein Zeichen gesetzt werden. Für mich wäre das Roadpricing-System, wie vom Abg. Schädler bereits erwähnt, ebenfalls ein sehr interessanter und prüfenswerter Ansatz, da dies an die Strassenbenützung anknüpft. Die aktuelle Motion ist mir leider zu eng gefasst und lässt der Regierung für eine gute Lösung zu wenig Handlungsspielraum. Aus diesem Grund würde ich mich bei einer Umwandlung in ein Postulat positiv aussprechen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, werte Damen und Herren Abgeordnete. Ebenfalls ein Dank an die Motionäre für die Einreichung dieser Motion, welche ich im Grundsatz unterstützen werde. Selbstverständlich kann ich auch mit einer Umwandlung in ein Postulat leben. Das würde sicherlich noch zusätzliche Möglichkeiten für die Regierung ergeben, hier weitere Ausführungen zu machen. Wichtig erscheint mir einfach, dass wir ein Zeichen setzen. Nur vom Reden wird das Klima dann definitiv nicht besser, wir sollten nach meinem Dafürhalten dringend handeln. Deshalb unterstütze ich diese Motion. Vielleicht noch betreffend die Debatte Roadpricing: Da sehe ich einfach eher das Modell des Mobilitätsmanagementsystems, welches wir einführen sollten, das wäre relativ einfach. Dann müssten wir kein komplexes System aufbauen. Es geht ganz einfach, Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeitern sollen doch bitte ihre Parkplätze bewirtschaften, und zwar nicht nur mit einem Bonus-, sondern mit einem Malussystem, da gibt es schöne Ausführungen der letzten Regierung. Die Fakten liegen auf dem Tisch. Ich denke mir, gerade die gefahrenen Kilometer, das wurde auch bereits mehrmals erwähnt, die werden eben berücksichtigt, indem ja entsprechende Steuern auf den Treibstoff bereits erhoben werden. Wieso kompliziert, wenn es auch einfach gehen würde? Der Hauptpunkt meines Votums ist eigentlich ein wenig ein anderer: Verdankenswerterweise haben ja drei Frauen Abgeordnete einen Vorschlag an die Abgeordneten eingereicht, dass wir diese Woche mit dem ÖV, zu Fuss oder sonst irgendwie kommen sollen, einfach nicht mit dem Auto. Da würde mich natürlich interessieren von den drei Frauen Abgeordneten, wie erfolgreich ihre Aktion war. Wir haben es ja gehört, Vorbild sein wäre ja schon kein Luxus. Dann sollte man bei sich selbst zuerst einmal beginnen. Ich wäre schon gespannt, wie viele der Damen und Herren Abgeordneten in diesem Hohen Hause auf Ihren Vorschlag eingetreten sind, damit wir einmal die Effizienz des Landtages ein wenig eruieren können. Wie gesagt, reden ist wunderschön, handeln wäre gefragt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Damen und Herren, guten Morgen. Die Abg. Haldner-Schierscher hat vom ökologischen Fussabdruck gesprochen, ich denke auch das sollte das Mass der Dinge sein. Hierzu hat Herbert Elkuch sehr gut ausgeführt, was eben das Bundesamt für Umwelt zum ökologischen Fussabdruck sagt. Da gibt es die sogenannten Umweltbelastungspunkte. Ich würde begrüssen, wenn die Freie Liste diese Motion in ein Postulat umwandeln würde. Dann könnte die Regierung diese Umweltbelastungspunkte prüfen, ob das vielleicht eine Bemessungsgrundlage auch sein kann. Herbert Elkuch hat die Zahlen ausgeführt, nichtsdestotrotz möchte ich noch einmal sagen, dass im Bereich Umweltbelastungspunkte, so wie das BAFU rechnet, ein Elektroauto mit Strommix 407 Umweltbelastungspunkte erreicht, ein Auto mit Erdgas hat dann einen Flottendurchschnitt zum Beispiel von 302 Umweltbelastungspunkten und ein Benziner hat 374 Umweltbelastungspunkte. Interessant sind auf dieser Tabelle auch die radioaktiven Abfälle, welche ein Elektroauto produziert, im Schnitt nämlich 1,54 Kubikmillimeter, ein Benziner 0,41 Kubikmillimeter. Sie sehen, es ist nicht einfach in diese Richtung. Ich sehe aber schon, es ist an der Zeit, zu handeln. Wir haben heute sehr viele gute Vorschläge gehört, in welche Richtung man tätig werden kann. Was wollen wir damit erreichen? Wir wollen schwere umweltschädliche Autos mit einem hohen CO2-Ausstoss unattraktiver machen. Um das geht es doch. Da ist einfach auch zu berücksichtigen, wie gesagt, diese Umweltbelastungspunkte, und da gibt es eine gute Zusammenstellung. Diese stellen sich zusammen aus den Emissionen, aus den Ressourcen, die verbraucht werden, und aus der Entsorgung. Ich denke, nur wenn man das im Gesamten betrachtet, dann kann man eine gute Lösung erzielen. Bei den Emissionen ist selbstverständlich das CO2 berücksichtigt, es wird einfach nicht nur alleine betrachtet, weil mir das zu wenig weit gehen würde. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Graziella Marok-Wachter
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, besten Dank für das Wort. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Guten Morgen auch von meiner Seite. Ich bedanke mich bei der Motionärin und den Motionären für diesen politischen Vorstoss. Im Kern sieht die Motion vor, dass die Bemessungsgrundlage der Motorfahrzeugsteuer in Zukunft aus einer Kombination aus CO2-Ausstoss und Gewicht bestehen soll. Damit soll die Motorfahrzeugsteuer nach ökologischen Werten umgestaltet werden, um das Klimaziel 2050 von Netto-Null-Emissionen zu unterstützen. Ich möchte dazu einleitend anmerken, das wurde auch schon an verschiedener Stelle gesagt, dass die heutige Ausgestaltung der Motorfahrzeugsteuer eine Begünstigung der E-Mobilität beinhaltet, dadurch dass Elektro- sowie Hybridfahrzeuge gänzlich von der Motorfahrzeugsteuer befreit sind. Alle anderen Fahrzeuge werden nach Gewicht besteuert. Zudem werden über die Mineralölsteuer verbrauchsbezogene Abgaben entrichtet und auch dies trifft ja nur Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren. Diese Mineralölsteuer stellt somit bereits eine indirekte CO2-Abgabe dar, und zwar bezogen auf den Verbrauch. Unabhängig von der bestehenden Regelung teile ich die Auffassung, dass das bestehende Konzept der Motorfahrzeugsteuer überprüft werden sollte. Ausserdem steht es ausser Frage, dass der CO2-Ausstoss reduziert werden muss und das Gewicht eines Fahrzeugs eine valide Grösse für die Besteuerung darstellt. Allerdings sollten aus meiner Sicht bei der Überprüfung des Konzepts der Motorfahrzeugsteuer weitere Aspekte in Erwägung gezogen werden. Es ist bereits jetzt ein klarer Trend weg vom Verbrennungsmotor und hin zur Elektromobilität erkennbar. Dies liegt sicher auch daran, dass die Automobilproduzenten in der EU diesbezüglich klare Zielvorgaben haben und wirtschaftliche Nachteile erleiden, wenn zu viele Verbrennungsmotoren verkauft werden. Dieser Trend ist auch beim Amt für Strassenverkehr eindrücklich erkennbar. So wurden im letzten Monat rund 25% reine Elektrofahrzeuge und rund 25% Hybridfahrzeuge zugelassen. Dieser aus Sicht des CO2-Ausstosses sehr zu begrüssende Trend weg von Verbrennungsmotoren hat weitreichende Auswirkungen auf die Besteuerungssysteme. So fallen mit der E-Mobilität die Einnahmen aus der Mineralölsteuer weg, die Liechtenstein im letzten Jahr rund CHF 15 Mio. eingebracht haben. Über die Treibstoffpreise wurde bislang indirekt ein verbrauchsbezogener Steueranteil geleistet, der mit zunehmender Elektromobilität kontinuierlich geringer werden wird. Aufgrund des klaren Trends zur E-Mobilität stellen sich daher zentrale Fragen in Bezug auf Steuereinnahmen, die mit der vorgeschlagenen Bemessungsgrundlage Gewicht und CO2-Ausstoss nicht umfassend beantwortet werden. Mit Elektromobilität nehmen die Kosten des Staates insbesondere in Bezug auf den Bau und Unterhalt von Strassen ja nicht ab. Wegen der erwarteten Rückgänge aus der Mineralölsteuer wird beispielsweise in anderen Ländern diskutiert, ob eine Besteuerung von Fahrzeugen generell in Bezug auf gefahrene Kilometer erfolgen sollte. Hier würde nicht der CO2-Ausstoss besteuert, sondern die gefahrenen Distanzen, das wäre sicher auch ein prüfenswerter Ansatz. Die Motion verschliesst allerdings die Möglichkeit zur Prüfung von Lösungsansätzen, die steuerliche und damit für die Infrastruktur notwendige Fragestellungen miteinbeziehen. In Bezug auf die CO2-Besteuerung wären zudem diverse praktische Hürden zu bewältigen, auch dazu gab es heute schon Ausführungen. So liegen für rund 15% der Fahrzeuge gar keine Daten zum CO2-Ausstoss vor. Zudem sind die Daten von Fahrzeugen, die vor 2017 gebaut wurden, nachweislich fast flächendeckend beschönigt und diese Daten blieben weitgehend unbereinigt. Der CO2-Ausstoss hängt zudem auch vom Fahrstil ab, und Autofahrer, die ihr Auto fast nie nutzen, müssten gleich viel wie Vielfahrer bezahlen. Auch in diesem Zusammenhang müssten diverse Fragen beantwortet werden. Aufgrund dieser Ausgangslage sollte aus meiner Sicht insgesamt geprüft werden, wie ökologische, wirtschaftliche und soziale Aspekte sowie nicht zuletzt die praktische Umsetzbarkeit der Besteuerung des motorisierten Individualverkehrs in Zukunft berücksichtigt werden sollen. Meines Erachtens wäre ein Postulat das geeignetere Mittel, um sich mit dieser Thematik ganzheitlich auseinanderzusetzen. Es ist mir ein persönliches Anliegen dieses Thema rasch aufzuarbeiten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank, Herr Präsident. Vielen Dank für die Ausführungen, Frau Regierungsrätin Marok-Wachter. Damit wir uns in der Fraktion kurz beraten können, könnten wir fünf Minuten Pause machen, Lüftungspause?Landtagspräsident Albert Frick
Selbstverständlich, wir nützen diese fünf Minuten, um durchzulüften, wollen aber in fünf Minuten weiterfahren. Die Sitzung ist unterbrochen (von 10:10 bis 10:15 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort. Ich bitte die Freie Liste um eine Wortmeldung.Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Besten Dank für das Wort. Ich möchte dem Abg. Wendelin Lampert noch eine Antwort geben bezüglich des Impacts dieser Aktion, zu Fuss, mit dem ÖV oder dem Fahrrad zur Landtagssitzung zu kommen. Die Aktion ist spontan geboren und es ging nicht darum, abzufragen wie in der Schule, wer jetzt unserem Aufruf gefolgt ist. Es soll eine freiwillige Aktion sein und sich niemand unter Druck fühlen, hier auch noch eine Antwort geben zu müssen. Wer das natürlich freiwillig machen möchte, freuen wir uns sehr darüber. Wir freuen uns darüber, dass zahlreiche Abgeordnete dem Aufruf gefolgt sind, aber die genaue Anzahl müssen Sie selber herausfinden. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Nochmals herzlichen Dank an die Regierung für die Ausführungen und auch ihre Bereitschaft das Problem oder die Sache zeitnah anzugehen. Wir haben uns in der Fraktion beraten und sind zum Schluss gekommen, eine Umwandlung unseres Vorstosses in ein Postulat kommt für uns nicht infrage. Wir haben das schon 2013 gemacht, eine Motion in ein Postulat umgewandelt, und haben nur neun Jahre Zeit verloren mit dem Thema. Deswegen schlagen wir von der Fraktion der Freien Liste vor, unseren Motionstext derart abzuändern, dass er lautet: «Die Regierung wird beauftragt, die Motorfahrzeugsteuer nach ökologischen Werten umzugestalten, um das Netto-Null-Emissionsklimaziel zu erreichen.» Der Rest wird gestrichen, somit hat die Regierung freie Hand, ob sie den CO2-Ausstoss berücksichtigen möchte, ob sie auch Lärm, Feinstaubbelastung berücksichtigen möchte, das Fahrzeugalter oder den Ressourcenverbrauch, die Umweltpunkte, oder sogar das Roadpricing einführen. So ist eigentlich nur ein Auftrag an die Regierung da, bitte macht etwas in dem Bereich und begrüsst den Landtag mit einem Vorstoss in diesem Bereich. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich würde die Freie Liste bitten, jetzt trotz Abänderung dieses Motionstextes sich nochmals zu überlegen, ob sie diesen sehr guten Vorstoss nicht in ein Postulat umwandeln will. Denn viele Abgeordnete haben sich sehr wohlwollend dazu geäussert. Aber eben nicht in der vorliegenden Form. Und ich denke auch die Abänderung dieses Motionstextes geht vielen Abgeordneten immer noch zu weit. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Herr Abg. Vogt können Sie mir ausführen, weshalb Sie denken, dass selbst mit der Aufweitung des Auftrages beziehungsweise der nicht so engen Vorgabe an die Regierung, dies ein Nachteil sein könnte gegenüber einem Postulat? Beziehungsweise was wäre der Vorteil eines Postulates, ausser dass wir wieder Zeit verstreichen lassen, die schlussendlich meines Erachtens keinen direkten Vorteil mit sich bringt? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Graziella Marok-Wachter
Ja, Sie fragen, was der Vorteil eines Postulates wäre. Der Vorteil wäre, dass wir verschiedene Systeme aufzeigen könnten, weil am Ende des Tages das Resultat ja hier mehrheitsfähig sein und auch von der Bevölkerung mitgetragen werden muss. Wenn wir hier jetzt einen Vorstoss machen, das dauert lange, dann haben wir auch kein Gefühl, wie dann hier die Meinung ist. Mir wäre lieber, wir könnten verschiedene Modelle hier diskutieren, nachdem wir diese nach bestimmten Kriterien ausgearbeitet haben, das wäre aus meiner Sicht der Vorteil. Im Übrigen bin ich auch nicht sicher, ob diese Motion hier den Anforderungen der GOLT genügt, weil sie jetzt sehr knapp ist. Aber das muss ich mir jetzt noch kurz überlegen, aber ich glaube, das ist zu knapp in dieser Form.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich glaube, die zuständige Ministerin hat bereits sehr ausführlich beantwortet, wieso Sie diesen Vorschlag umwandeln sollten. Und ich würde Ihnen bitte nochmals empfehlen, dies auch zu tun. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ich höre Konstruktivität von der Regierungsbank und das freut mich. Ich denke auch, ein Postulat wäre sicher die bessere Lösung in dem Moment. Ich würde aber auch die Motion mit dem umformulierten Text unterstützen. Ich möchte aber auch noch an unsere Kita-Motion erinnern oder Postulat - was war es, ich weiss es nicht mehr? Jedenfalls hat die Regierung umgesetzt, bevor sie unseren Vorstoss beantwortet hat. Das gibt es auch. Also Sie sehen, es spielt keine Rolle, ob es eine Motion oder ein Postulat ist, wenn die Regierung das machen will, dann wird sie das tun, bevor sie überhaupt eine Beantwortung in dieses Hohe Haus bringt. Ich aber habe Konstruktivität gehört, deshalb möchte ich schon beliebt machen, dass wir vielleicht eher Richtung eines Postulates gehen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Danke für das Wort, Herr Präsident. Vielen Dank für die Ausführungen von meinen Vorrednern. Wir bleiben bei der Motion. Falls da das Signal kommt, dass es nicht durchkommt, dann ziehen wir unsere Motion zurück und werden sie im März einfach wieder bringen. Wir warten dann ab, was im Mobilitätskonzept in dem Bereich drin ist, ob da Fortschritte erzielt werden. Sonst bringen wir die Motion erneut, weil wir da vorwärtsmachen müssen. Wir können nicht zwei Jahre eine Runde drehen, auf das Postulat warten, was da rauskommt und dann wieder feststellen, es ist kein Wille dafür da.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ja, ich sehe mich jetzt gezwungen, auch noch kurz etwas zu sagen, und zwar im Hinblick auf diese Streichung. Ich weiss jetzt nicht genau, was Sie alles gestrichen haben. Aber es scheint mir, dass der zentrale Teil einer Motion gestrichen wurde. Vielleicht müsste der Parlamentsdienst oder der Landtagspräsident noch kurz schauen, Art. 42 der GOLT, wo es heisst: «Die Motion enthält eine Begründung und zeigt auf, welche Bereiche in der Vorlage geregelt werden sollen». Und wenn dieser Satz gestrichen wird, zeigt sie es dann eben nicht mehr auf. Jetzt haben Sie noch gesagt, dass Sie keine Lust haben, zwei Jahre auf die Beantwortung des Postulates zu warten. Ja, das Postulat geht eben schneller, die Motion hat zwei Jahre Zeit. Insofern glaube ich, es wäre wirklich angezeigt, hier ein bisschen Flexibilität zu zeigen, weil die Infrastrukturministerin auch Flexibilität gezeigt hat. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Falls ein erneutes Time-out erwünscht ist, bin ich absolut bereit, dieses zu gewähren.Abg. Patrick Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Dann ziehen wir unsere Motion jetzt so zurück. Wir haben die Diskussion im Landtag gehört, wir kennen die Meinungen der Abgeordneten des Landtages und warten ab auf das Mobilitätskonzept der Regierung und freuen uns drauf, dass dann da solche Aspekte widergespiegelt werden. Sonst können wir immer noch ein Postulat einreichen oder erneut die Motion bringen, wo wir dann sagen können, so jetzt werden Nägel mit Köpfen gemacht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Die Motion wurde zurückgezogen, gleichzeitig haben wir damit Traktandum 6 erledigt. Und ich möchte jetzt eine ordentliche Pause einschalten von 20 Minuten. Die Sitzung ist unterbrochen (von 10:25 bis 10:45 Uhr).
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