Abänderung des Gesetzes über die Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Massnahmenpaket 5.0) (Nr. 44/2021); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 36: Abänderung des Gesetzes über die Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Massnahmenpaket 5.0).Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 44/2021 und steht zur Diskussion.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, mit Eintritt der Pandemie war ein grosser Teil der Unternehmen direkt oder indirekt von den Coronamassnahmen betroffen, was für Liechtenstein ein noch nie dagewesenes Volumen an Kurzarbeitsentschädigung nach sich zog. Der uns sicher allen bekannte Covid-19-Situationsbericht von heute vor genau einem Jahr lautete damals, dass für das Fürstentum Liechtenstein innerhalb der letzten Tage keine zusätzlichen Fälle gemeldet wurden. So dachten viele, dass sich die Situation stabilisiert habe und bald wieder eine gewisse Normalität erreicht werden könne. Wie es dann weiterging, muss ich Ihnen nicht erzählen. Nun sind wir erneut an einem Punkt angelangt, an dem wir wiederum hoffen dürfen. Auch wenn heute leider wiederum ein Todesfall aufgrund von Covid-19 vermeldet werden musste. Jedoch wissen wir auch jetzt nicht, wie sich die Situation im Herbst und Winter darstellen wird. Es ist wohl nicht zu befürchten, dass sich die aktuell doch recht stabile Lage wieder rapide verschlechtern wird, dennoch soll mit der uns hier vorliegenden Gesetzesvorlage eine Möglichkeit geschaffen werden, der Regierung einen Handlungsspielraum zu geben, um eine Inanspruchnahme coronabedingter Kurzarbeitsentschädigung bis Ende 2021 verlängern zu können. Dies bedeutet aber nicht automatisch, dass nun der Bezug einer coronabedingten Kurzarbeitsentschädigung bis Ende 2021 fixiert wird, sondern - und das finde ich sehr wichtig - es wird nur das Instrumentarium für die Regierung dazu geschaffen. Ich begrüsse das. Mit der Kurzarbeitsentschädigung deckt die Arbeitslosenversicherung den von Kurzarbeit betroffenen Arbeitgebern über einen gewissen Zeitraum einen Teil der Lohnkosten, der Arbeitgeber ist dabei aber nicht von seinen vertraglichen Pflichten gegenüber seinen Arbeitnehmern entbunden. Konkret heisst dies, dass er den Arbeitnehmern verpflichtet ist, ihren vertraglichen Lohn in Höhe von mindestens 80% am ordentlichen Zahlungstermin auszurichten beziehungsweise vorzustrecken und auch die vollen gesetzlichen und vertraglichen Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen. Letztlich übernimmt der Arbeitgeber grundsätzlich 20% der Lohnsumme sowie die vollen gesetzlichen und vertraglichen Arbeitgeberanteile der Sozialversicherungsbeiträge. Auch wenn das Instrument der Kurzarbeit die finanziellen Einbussen der Unternehmen somit mildern und sich die Gefahr, Mitarbeiter auf die Strasse stellen zu müssen, minimiert, so dürfen dabei aber auch nicht die mentalen und auch finanziellen Aspekte für die Mitarbeiter in Kurzarbeit aussen vor gelassen werden. Dies nur als Anmerkung. Die Möglichkeit, aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie Kurzarbeitsentschädigung zu erhalten, läuft Ende dieses Monats ab. Ich erachte es als notwendig, die materiell-rechtlichen Bestim-mungen, welche die Anspruchsvoraussetzungen regeln, bis zum 31. Dezember 2021 und die Verfahrenserleichterung für die Bearbeitung der Anträge bis 30. Juni 2022 zu verlängern und stimme einer abschliessenden Behandlung sowie einer Dringlicherklärung zu. Abschliessend würde mich aber dennoch interessieren, wie sich die aktuellen Daten zur Kurzarbeit darstellen. Die entsprechende Statistik zeigt nur die Situation bis im März dieses Jahres. Können Sie mir, Frau Ministerin, bitte die aktuellen Zahlen zu Kurzarbeitsentschädigungsanträgen geben? Beziehungsweise: Reduzieren sich seit den Lockerungen der Massnahmen diese Anträge rapide oder noch gar nicht? Und wenn ja, in welchen Branchen? Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Vielen Dank, Herr Landtagspräsident, für das Wort. Ich unterstütze das Votum der Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz zur Gänze und möchte einfach ergänzen, dass diese Verordnungskompetenz sich in der Vergangenheit als ein sehr geeignetes Instrument gezeigt hat, dass die Regierung entsprechend agieren kann und handeln. Darum empfinde ich es auch als ein sinnvolles Instrument, dieses noch bis Ende Jahr weiter zu gewähren. Aus diesem Grund kann auch ich einer abschliessenden Behandlung sowie einer Dringlicherklärung zustimmen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Danke für das Wort. Die Pandemie beschäftigt uns länger, als uns allen lieb ist. Neben den individuellen Einschränkungen sind es vor allem bestimmte Betriebe, die aufgrund der Natur ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit längerfristig besonders stark betroffen sind. Das sind vor allem Unternehmen der Gastronomie, des Caterings, der Hotellerie sowie der Event- und Reisebranche, aber auch Betriebe aus der Weinbaubranche, Getränkehändler und Fitnessbetriebe. Auch wenn sich auf den Sommer hin mit den Öffnungen sicher Erleichterungen einstellen werden, ist eine Prognose für den kommenden Herbst und Winter derzeit sehr unsicher. Aus diesem Grund legt uns die Regierung mit dem vorliegenden Massnahmenpaket eine Gesetzesänderung vor, welche den Rechtsrahmen schafft, um die coronabedingte Kurzarbeitsentschädigung um ein halbes Jahr zu verlängern. Die Anspruchsvoraussetzungen sollen bis zum 31. Dezember 2021 gelten und die Bearbeitung der Anträge bis zum 30. Juni 2022 erfolgen können. Diese Unterscheidung ist erforderlich, weil Anträge noch bis drei Monate später eingereicht werden können und die Bearbeitung und Abrechnung jeweils im Nachhinein erfolgen. Damit erhält die Regierung die Möglichkeit, situativ zu reagieren, allfällige wirtschaftliche Folgen der Pandemie abzufedern und vor allem die Lage auf dem Arbeitsmarkt weiterhin zu stabilisieren. Die Ausrichtung von Kurzarbeitsentschädigung hat sich diesbezüglich als gutes Instrument erwiesen, wenn auch leider nicht in allen Fällen. Auch wenn die meisten Parameter derzeit im grünen Bereich sind und vieles darauf hinweist, dass wir endlich aus dieser Coronastarre herausfinden, müssen wir uns bewusst sein, dass noch viele Monate un-gewisser Entwicklung vor uns liegen. Und dafür möchte sich die Regierung wappnen. Ich befürworte Eintreten und abschliessende Behandlung der Vorlage.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Herzlichen Dank für das Wort. Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, mit der gegenständlichen Vorlage soll der Regierung die Möglichkeit gegeben werden, die coronabedingte Kurzarbeitsentschädigung bis maximal Ende 2021 zu verlängern. Damit soll der nötige Handlungsspielraum geschaffen werden, um situativ auf die Entwicklung der Pandemie im weiteren Verlauf des Jahres reagieren zu können. Wie bereits angekündigt, will die Regierung zum jetzigen Zeitpunkt die Corona-Kurzarbeitsentschädigung lediglich bis Ende September verlängern. Aus heutiger Sicht kann festgehalten werden, dass sich das Instrument der Kurzarbeit als Überbrückungshilfe zur Vermeidung von Entlassungen während der Coronapandemie bewährt hat. Generell hat unsere Wirtschaft die Auswirkungen der Pandemie bislang vergleichsweise gut überstanden und der liechtensteinische Arbeitsmarkt kann dank der hohen Diversifizierung und Wettbewerbsfähigkeit bisher als sehr tragfähig und resistent beurteilt werden. Die Arbeitslosenquote ging Ende Mai auf tiefe 1,6% zurück, was dem Vorkrisenniveau Anfang 2020 entspricht. Der Jahresdurchschnitt beträgt 1,8% und liegt damit unter Vorjahresniveau. Bis Ende Mai wurden insgesamt rund CHF 64,7 Mio. an Kurzarbeitsentschädigung ausbezahlt. Seit Jahresende liegen die monatlichen Auszahlungen zwischen CHF 2,5 Mio. und CHF 3 Mio. mit weiter sinkender Tendenz. Haben im Mai 2020 noch rund 480 Betriebe für fast 7'000 Arbeitnehmer Kurzarbeit abgerechnet, so lagen wir im ersten Quartal dieses Jahres bei rund 200 Betrieben mit gut 1'300 Mitarbeitern. Die Tendenz ist weiter rückläufig. In der Annahme, dass sich diese Entwicklung angesichts der aktuell positiven epidemiologischen Lage fortsetzen wird, ist davon auszugehen, dass der vom Landtag im letzten Jahr gesprochene Sonderbeitrag an die Arbeitslosenversicherungskasse von insgesamt CHF 80 Mio. für die Verlängerung bis Ende September ausreichen sollte.Ziel ist es, die wirtschaftlichen Unterstützungsmassnahmen im Gleichschritt mit den Öffnungsschritten nach und nach zu reduzieren. Da die aktuelle Situation mit den erfolgten Lockerungen hinsichtlich der weiteren Entwicklung dennoch mit einigen Unsicherheiten behaftet ist - und die Landtagsvizepräsidentin hat das schön dargestellt, wie die Situation sich im letzten Jahr dargestellt hat -, soll die Möglichkeit, coronabedingte Kurzarbeitsentschädigung beziehen zu können, über den Sommer verlängert werden, um dadurch den betroffenen Unternehmen die nötige Planungssicherheit zu geben. Um auf die Frage der Landtagsvizepräsidentin einzugehen, wie sich die Zahlen aktuell darstellen: Ich kann Ihnen leider keine genaue Auskunft geben, weil die Abrechnungen der Kurzarbeitsentschädigungen bis drei Monate danach eingereicht werden können. Dadurch ist es eben nicht möglich, diese Zahlen jetzt schon zu präsentieren. Die Regierung beantragt daher, die beiliegende Gesetzesvorlage abschliessend in Behandlung zu ziehen und für dringlich zu erklären. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen, damit können wir über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben. 
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 24 Stimmen wurde einhellig Eintreten beschlossen und ich bitte den Parlamentsdienst, die 1. Lesung durch Artikelaufruf vorzunehmen. Art. 100 Abs. 2 und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 100 Abs. 2 und 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die 1. Lesung erledigt. Die Regierung beantragt abschliessende Beratung. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.

Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 23 Stimmen zugestimmt. Ich bitte den Parlamentsdienst, die 2. Lesung durch Artikelaufruf vorzunehmen. Art. 100 Abs. 2 und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 100 Abs. 2 und 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.

Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.

Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. 
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 24 Stimmen. Die Regierung beantragt, den Gesetzesbeschluss als dringlich zu erklären. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. 
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
23 Stimmen, damit hat der Landtag den Gesetzesbeschluss als dringlich erklärt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 36 erledigt. -ooOoo-