11. Juni 2021 | 806 | Beschluss Nr. 136/2020 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses |
Beschluss Nr. 136/2020 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2008/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008 zur Änderung der Richtlinie 97/67/EG im Hinblick auf die Vollendung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft («3. Postrichtlinie»)) (Nr. 48/2021)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 32: Beschluss Nr. 136/2020 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2008/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008 zur Änderung der Richtlinie 97/67/EG im Hinblick auf die Vollendung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft («3. Postrichtlinie»))Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 48/2021 und steht zur Diskussion.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Guten Morgen allerseits. Der Beschluss Nr. 136/2020 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses hat es in sich. Diese sogenannte «3. Postrichtlinie» ist der Anfang eines Prozesses, welcher den liechtensteinischen Postmarkt stark verändern kann, aber nicht muss. Der EWR-Beschluss basiert auf der europäischen Richtlinie 2008/6/EG. In der EU ist diese Richtlinie bereits zum 31.12.2010 in Kraft getreten. In den EWR-Staaten Island, Norwegen und Liechtenstein hat sich die Übernahme verzögert, da er in den beiden nordischen Staaten zu innerstaatlichen Diskussionen führte. Die Liechtensteinische Post AG profitierte von dieser Verzögerung indirekt: So konnte sie sich länger auf die kommenden Veränderungen vorbereiten. Mit der «3. Postrichtlinie» verliert die Post AG ihre Monopolstellung bei der Briefbeförderung. Auch hier erfolgt ein Wechsel von einem Konzessionsverfahren zu einem Bewilligungsverfahren. Ob es auch beim Postwesen zu einem Wildwuchs an unterschiedlichen Postdienstanbietern kommen wird, ist zu bezweifeln - vor allem, wenn die anstehende Revision des Postgesetzes richtig gemacht wird. Die Liechtensteinische Post ist heute eine Universaldienstanbieterin und muss als solche die Grundversorgung an postalischen Diensten im ganzen Land abdecken. Dazu gehört unter anderem die Briefzustellung im ganzen Land. Mit der Öffnung des Postmarktes besteht nun die Gefahr, dass die Liechtensteinische Post AG eine Konkurrenz auf den lukrativen Geschäftsbereichen erhält. Es ist zum Beispiel denkbar, dass ein neuer Anbieter die Briefzustellung auf Schaan, Vaduz und Triesen beschränkt, oder sich nur um Grosskunden bemüht und die unattraktiven Randgebiete - zum Beispiel Triesenberg oder Schellenberg - aussen vor lässt. Eine solche Konkurrenz auf dem eh darbenden Briefmarkt würde die Post AG markant treffen. Als Grundversorgerin ist die Post AG auf die lukrativen Bereiche angewiesen, um den Versorgungsauftrag in den defizitären Gebieten in Liechtenstein mitzufinanzieren. Die «3. Postrichtlinie» sieht die Möglichkeit eines Korrektivs in Form eines Ausgleichsfonds vor: Neue Anbieter, die sich nur auf lukrative Gebiete konzentrieren, müssten einen Fonds mitfinanzieren, aus welchem Universaldienstanbieter eine finanzielle Entschädigung für die Grundversorgung erhalten. Auf Seite 8 schreibt die Regierung: «Die Rahmenbedingungen müssen so festgesetzt sein, dass effiziente Markeintritte von neuen Anbieterinnen möglich sind; Arbeitnehmende müssen davor geschützt werden,11. Juni 2021 | 807 | Beschluss Nr. 136/2020 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses |
dass die Marktöffnung auf Kosten ihrer Arbeitsbedingungen und ihrer Löhne geht.» Das heisst für mich im Klartext: Die Regierung muss mit der Totalrevision des Postgesetzes dafür sorgen, dass es eine Mindestlohnvorgabe für die Arbeitnehmenden gibt. An der Umsetzung dieses EWR-Beschlusses werden wir nicht herum kommen. Es gilt nun darum, die geplante Totalrevision des Postgesetzes nicht nur für die zukünftige Konkurrenz attraktiv zu machen, sondern auch einen konkreten Schutz für die Arbeitnehmenden vorzusehen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Bettina Petzold-Mähr
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Diese Vorlage, meine geschätzten Damen und Herren, ist wortwörtlich ein alter Zopf und ich hoffe schwer, dass die Post dieses Tempo in Zukunft nicht übernimmt. Der Abg. Patrick Risch hat die Richtlinie ausführlich vorgestellt und auf die Risiken hingewiesen, warum ich hier jetzt darauf verzichte. Ich denke, wir dürfen gespannt sein, ob es Unternehmen geben wird, die der Liechtensteinischen Post verschiedene Dienstleistungen streitig machen werden. Genauso gespannt sein dürfen wir auf die Totalrevision des Postgesetzes, welches wir dann hier im Hohen Haus als Gesetz über Post- und Paketzustelldienste, PPG, behandeln dürfen. Ich werde dieser Vorlage zustimmen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Also ich werde dieser Vorlage nicht zustimmen, weil der Markt in Liechtenstein nicht gross ist, und für die Briefpost brauchen wir da nicht mehrere Verteiler. Also ich sehe da keinen Sinn, dass verschiedene Firmen sich da in diesem kleinen Markt die Lorbeeren vielleicht sich herauspicken können - aus diesem Grunde. Es muss auch noch eine Regulierungsbehörde eingesetzt werden, falls da jemand tätig wird. Also ich denke, man kann das so belassen, wie das jetzt ist, und das brauchen wir nicht aufgrund der Grösse. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen, somit können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden: «Der Hohe Landtag wolle den Beschluss Nr. 136/2020 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 25. September 2020 betreffend die Richtlinie 2008/6/EG die Zustimmung erteilen». Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 22 Stimmen die Zustimmung erteilt und wir haben Traktandum 32 abgeschlossen. -ooOoo-