Postulat zur Sicherung der Wasserqualität der Abgeordneten Manuela Haldner-Schierscher, Georg Kaufmann und Patrick Risch vom 10. Mai 2021
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrter Frauen und Herren Abgeordnete, wir kommen zu Traktandum 7: Postulat zur Sicherung der Wasserqualität der Abgeordneten Manuela Haldner-Schierscher, Georg Kaufmann und Patrick Risch vom 10. Mai 2021. Wünschen die Postulanten das Wort? Ich darf an dieser Stelle noch erwähnen, es muss ja nicht unbedingt ein Unterzeichner sich melden jetzt, weil stellvertretende Abgeordnete nicht zu berücksichtigen sind bei parlamentarischen Eingängen.Stv. Abg. Sandra Fausch
Besten Dank für das Wort. Vorweg möchte ich auf einen Wortlautfehler im einleitenden Absatz hinweisen: Das Wort Motion in der zweiten Zeile ist durch das Wort Postulat zu ersetzen. DankeMit dem Postulat wird die Regierung damit beauftragt, «den bestehenden Bewirtschaftungsplan und das Massnahmenprogramm nach Wasserrahmenrichtlinie auf ihre Wirksamkeit zur Erreichung der vorgeschriebenen Umweltziele zu prüfen und wo nötig, griffigere Massnahmen auszuarbeiten, welche zur Trendumkehr des schlechten Zustands diverser Gewässer in Liechtenstein führen».Weiter ist die Regierung dazu eingeladen, «zu prüfen, ob mit den bestehenden Massnahmen die Erreichung der Ziele unter Berücksichtigung zweier möglichen Fristverlängerungen von je sechs Jahren eingehalten werden kann und wenn nicht, Vorschläge zur Erhöhung des Umsetzungsgrads der Massnahmen zu unterbreiten». Zur Begründung: Wasser ist eines der höchsten Güter, die wir haben. Die einwandfreie Qualität sehen die Postulanten jedoch in Gefahr. Von dem Glaubenssatz, wir hätten gutes, sauberes Wasser, kann allmählich nur noch vorsichtig gesprochen werden. Um zu beurteilen, ob das Wasser sauber ist, muss jenes auch entsprechend untersucht werden. Genau hier liegt in den Augen der Postulanten das Problem: Es findet keine ausreichende, engmaschige und periodische Untersuchung statt, von welcher Massnahmen zur Sicherung der Wasserqualität abgeleitet werden können. Die kürzlich erfolgte Beantwortung einer Kleinen Anfrage des Abg. Günter Vogt zur Wasserqualität durch das Ministerium für Umwelt sollte Anlass geben, das Postulat zu überweisen. So zitiere ich aus der Beantwortung: «Die wichtigsten Qualitätsparameter der Gewässer werden ... jährlich an elf festgelegten Messstellen untersucht. Diese systematische Untersuchung beinhaltet jedoch nicht die Belastung mit Pflanzenschutzmitteln, da solche Untersuchungen sehr aufwendig in der Planung, Durchführung und Auswertung sind. Die Ressourcen werden derzeit primär in die Massnahmen an bekannten Gefahrenquellen und Problemstellungen eingesetzt.» Wir untersuchen also nicht systematisch, welche Pflanzenschutzmittel in unsere Gewässer gelangen, geschweige denn in welchem Umfang. So verfügen wir über unzureichende Daten, um eine bedrohliche Entwicklung feststellen zu können. Das ist nicht haltbar. Weiters bringt die Beantwortung zu Tage: «Im Rahmen der Selbstüberwachung wurde der Zu- und Ablauf der ARA Bendern im Oktober 2016, Februar 2020, Juli 2020, Februar 2021 auf zwölf ausgewählte Stoffe aus dem Bereich Arznei- und Röntgenkontrastmittel untersucht. Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass Mikroverunreinigungen aus Medikamenten und anderen Chemikalien in die Gewässer gelangen, da sie bei der ARA Bendern bestenfalls nur teilweise entfernt werden.» Die Regierung lässt es also zu, dass Mikroverunreinigungen aus Medikamenten und anderen Chemikalien in den Rhein und in der Folge in den Bodensee gelangen. Offenbar sieht die Regierung keine weitere Reinigungsstufe in der ARA vor. Verantwortungsbewusstsein sieht in meinen Augen anders aus. Die Wasserrahmenrichtlinie der EU, welche wir in unser Gesetz übernommen haben, gäbe klare Ziele vor: Die Umweltziele hätten demnach bis zum 1. Mai 2021 erreicht sein sollen. Doch auch diese hält die Regierung nicht ein. Seitens der Regierung heisst es: Die Erreichung der Umweltziele «guter ökologischer und chemischer Zustand» oder «gutes ökologisches Potenzial» ist bis zur ersten Frist 2021 für die Gewässer in der Rheintalebene Liechtensteins unwahrscheinlich. Und so wird die Regierung bereits jetzt eine Fristerstreckung von sechs Jahren beantragen. Zwei Mal ist dieses Vorgehen möglich, womit dann zwölf Jahre verstrichen wären.Ein ambitioniertes Vorgehen zur Erreichung von verpflichtenden Umweltzielen und zum Schutz unseres Wassers sieht anders aus. Aus diesen Gründen möchte ich Sie bitten, werte Kolleginnen und Kollegen, das Postulat zu überweisen, und die Regierung um eine rasche Beantwortung. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Walter Frick
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, danke fürs Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, geschätzte Anwesende der Regierung. Ich danke den Damen und Herren der Freien Liste für die Einreichung des Postulats zur Sicherung der Wasserqualität in Liechtenstein. Der Inhalt dieses Postulats ist meines Erachtens höchst dringend und ich kann mich diesem Postulat und den daraus formulierten Fragen zu 100% anschliessen. Im Postulat wird erwähnt, dass Wasser eine der wichtigsten Ressourcen sei. Es ist äusserst wichtig, dass Wasser absolut sauber und nicht mit irgendwelchen von Menschenhand hergestellten, chemisch-synthetischen Mitteln beziehungsweise mit dem Ausbringen von zu viel Dünger (Nitrat) und deren negativen Auswirkungen kontaminiert ist. Vielfach in dieser Hinsicht ist immer wieder zu hören, dass wir hier in Liechtenstein keine natürlichen Ressourcen hätten - für mich absolut unverständlich. Ich meine, Wasser ist die wichtigste Ressource überhaupt und es ist höchste Zeit hinsichtlich dieses Guts zu handeln. Wir wissen mittlerweile, dass unter anderem die Landwirtschaft, welche in den letzten rund 60 Jahren immer intensiver betrieben wurde, massgeblich an den teilweise viel zu stark genutzten Böden und somit auch den viel zu stark belasteten Gewässern beteiligt ist. Dazu werden rund 2'000 Tonnen - schweiz- und liechtensteinweit - chemisch-synthetische Mittel alljährlich ausgebracht, was in einer massiven Reduktion der Biodiversität auch in unserem kleinen Land mündet.Zur Erinnerung: - Biodiversität wertet das Landschaftsbild auf und ermöglicht uns, Vielfalt zu entdecken;
- Biodiversität schützt vor Naturgefahren;
- Sie versorgt uns mit Nahrungsmitteln, Trinkwasser und sauberer Luft;
- Biodiversität hat auch einen sehr grossen volkswirtschaftlichen Stellenwert;
- Biodiversität ist für unsere hohe Lebensqualität verantwortlich.
So werden in Liechtenstein - diese Zahlen sind bestätigt vom Amt für Umwelt - 25% der Pflanzen, 44% der Vögel, 64% der Fische, 67% der Reptilien und 63% der Amphibien auf der roten Liste der gefährdeten Arten geführt. Europaweit haben sich mittlerweile die Insekten um 75% reduziert. Sterben diese Insekten, kollabiert das gesamte Ökosystem. Bei all diesen Erkenntnissen sollten bei uns alle Alarmglocken läuten. Es ist nicht fünf vor zwölf, nein, es ist bereits fünf nach zwölf. Viele dieser chemisch-synthetischen Mittel vermischen sich schlussendlich in unseren wertvollen Gewässern. Diese aus meiner Sicht sehr gefährlichen Cocktails wurden noch nie auf der Basis einer umgehenden Analyse geprüft. Will heissen, dass wir weltweit chemisch-synthetische Mittel ausbringen, deren Auswirkungen wir im Cocktail schlussendlich nicht kennen und uns nur vermuten lassen.Beim Fungizid mit dem Namen Chlorothalonil vermutet man, dass es krebserregend sein kann. Die Werte dieses Fungizides wurden in der Schweiz teilweise um das 22-fache überschritten. Daher ist es seit 2020 verboten. Bis sich dieses Mittel abgebaut hat, werden allerdings noch etliche Jahre und Jahrzehnte verstreichen. Das heisst, dass nachfolgende Generationen mit dieser Problematik leben müssen beziehungsweise sich auf längere Sicht konfrontiert sehen. Ein weiteres, immer noch bewilligtes Mittel, bekannt unter dem Namen Glyphosat, steht in derselben Kritik, wird aber immer noch häufig absolut bedenkenlos ausgebracht. Ja, es wird in verschiedenen Läden, beispielweise «Landi», auch für uns Privatpersonen unbedenklich unter verschiedenen Synonymen angeboten. Ich frage mich allen Ernstes: Soll es wirklich so weitergehen? Wollen wir diese Problematik wirklich den nächsten Generationen überlassen? Ich werde diesem Postulat zustimmen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Für die Erarbeitung dieses Postulates zur Sicherung der Wasserqualität danke ich eingangs meiner Ausführungen den Postulanten. Es geht hier um die Wasserrahmenrichtlinie, die besagt, Wasser ist unsere wichtigste Ressource und Massnahmen zur Sicherstellung der einwandfreien Qualität für Mensch und Umwelt sind wichtig und unabdingbar. Die Postulanten befragen: Welcher Stand des Massnahmenplanes zur Sicherung der Wasserqualität ist erfüllt? Wie wirksam sind Massnahmen? Ist man im Hintertreffen? Im Fokus stehen insbesondere der Zustand der Wasserqualität der Esche, des Scheidgrabens und des liechtensteinischen Abschnitts des Alpenrheins. Die Wasserrahmenrichtlinie spricht vor allem Mikroverunreinigungen an. Die wiederum betreffen Renaturierungen, das Thema der Landwirtschaft und so weiter.
Die Postulanten führen auf der Seite 3 ihrer Postulatsbegründung aus: «Die Regierung möchte beantworten, ob nebst der Fokussierung der Zielerreichung der Wasserrahmenrichtlinie die Anwendung einer solchen Verordnung analog der Schweiz, wie auch die eigens durch die Regierung angedachte Erweiterung der Abwasserreinigungsstufe der ARA in Bendern ernsthaft geprüft wird.»Dazu ist Folgendes zu sagen und diese Situation beziehungsweise diese Darlegung in Relation zu setzen: Grundsätzlich sind die dritte und vierte Stufe der Mikroverunreinigung bei der ARA ein Thema. Die Schweiz ist das einzige Land, das diesbezüglich ein Gesetz hat. Die Technologie der Mikroverunreinigungshemmnis ist noch jung und zudem sehr energieintensiv. Die ARA in Bendern arbeitet mit denselben Methoden wie die Schweizer Abwasserreinigungsanlagen. Zudem hat die ARA bei uns einen riesen Vorfluter, den Rhein. Dies im Gegensatz zu vielen Abwasserreinigungsanlagen in der Schweiz, zum Beispiel in der Innerschweiz, wo das Ganze in kleine Bäche abgleitet wird beziehungsweise geht. In Österreich ist die Mikroverunreinigung in diesen hohen Stufen gar kein Thema. Warum? Mit der heutigen Technologie der Messtechnik kann man im Wasser 150 und mehr Stoffe nachweisen, doch weiss man nicht, was welche Stoffe auslösen und ob sie überhaupt etwas auslösen. Heute kann alles auf technischer Natur nachgewiesen werden, doch die Ergebnisrelevanz ist nicht konsistent. Also: Wir erfüllen in Liechtenstein den Level analog, wie die Schweiz. Wir müssen für unser höchstes Gut, das Wasser, natürlich höchste Sorge tragen. Dieses Postulat stellt Fragen, wie sich die Wirksamkeit bei unseren Gewässern bezüglich der Erreichung der vorgeschriebenen Umweltziele präsentiert: Braucht es griffigere Massnahmen, um das Massnahmenprogramm nach der Wasserrahmenrichtlinie zu erfüllen? Wo stehen wir im Zeitplan? In diesem Sinne stimme ich der Überweisung dieses Postulates zur Sicherung der Wasserqualität zu.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Die Freie Liste vermutet Versäumnisse der Regierung, da die Wasserrahmenrichtlinie der EU noch nicht vollständig umgesetzt ist. Aber das Zeitfenster für die Umsetzung ist noch ein paar Jahre nicht abgelaufen, also da ist noch Zeit. Liechtenstein hat schon lange bevor es dieses kostenintensive EU-Diktat gab viel für den Gewässerschutz getan und wird auch in Zukunft den Gewässerschutz hochhalten. Das Leitungswasser in Liechtenstein ist von guter Qualität und kann ohne Abkochen als Trinkwasser genutzt werden. Jede noch so kleine Überschreitung eines Grenzwertes wird politisch massiv ausgeschlachtet. Dabei werden vor allem immer wieder unsere Landwirtschaftsbetriebe, vor allem Betriebe, die nicht nach den Vorgaben des Bio Suisse Verbandes produzieren, in ein schlechtes Licht gestellt. Damit wird die Bevölkerung unnötig verunsichert. Das Wasser im Rhein kommt aus den Bündner Bergen und fliesst an Liechtenstein vorbei. Die Postulanten halten fest, dass der ausgewiesen schlechte Zustand des liechtensteinischen Abschnitts des Alpenrheins nicht neu ist. Mit dieser Masche wird versucht, eine Rheinaufweitung dem Volk aufzuschwatzen. Für mich ist der Schutz der Umwelt auch erste Priorität. Die Erhaltung der natürlichen Wasserqualität darf keinesfalls vernachlässigt werden. Das Postulat werde ich nicht überweisen, weil nicht ehrlich die eigentliche Absicht im Postulat angeführt wird, sondern mit Angstmache, über eine Hintertüre politische Ziele verwirklicht werden möchten. Dann habe ich noch einen Nachtrag zu den Ausführungen von Herrn Frick bezüglich Metaboliten, noch eine Ergänzung: In einer im Februar 2021 veröffentlichten Zwischenverfügung erteilte das Bundesverwaltungsgericht dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, BLV, klare Anweisungen. Das Bundesamt darf vier verschiedene Abbaustoffe, sogenannte Metaboliten, des Fungizids Chlorotha-lonil öffentlich nicht als toxisch oder toxikologisch relevant bezeichnen. Das ist also wieder aufgehoben, zumindest momentan. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich danke den Postulanten für diesen parlamentarischen Vorstoss zur Sicherung der Wasserqualität, den ich auch gerne so unterstütze. Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel überhaupt, unser kostbarstes Gut, und es ist unabdingbar, dass stets eine gleichbleibende Qualität und eine hohe Qualität zur Sicherstellung dieser Ressource vorhanden sein muss. Sauberes Trinkwasser fliesst in Liechtenstein aus jedem Wasserhahn. Unser wertvollstes Lebensmittel stammt aus Bergquellen und aus unserem Grundwasser. Und es besteht der Anspruch, dass es in absolut bester Qualität in unsere Haushalte gelangt. Nur, chemisch-synthetische Stoffe, die im Wasser vorkommen können, sind zahlreich und entstammen aus unterschiedlichsten Quellen, wie beispielsweise der Industrie, der landwirtschaftlichen Bodenbewirtschaftung und auch aus dem privaten Haushalt. Die zunehmende Belastung von Böden und Gewässern mit Schadstoffen ist ein gesamteuropäisches, wenn nicht sogar ein globales Problem moderner Industriestaaten, das uns wirklich alle betrifft.Im Kontext mit diesem Problem will die EU mit dem europäischen Grünen Deal, dem sogenannten European Green Deal, entgegenwirken. Bei diesem Deal handelt es sich um ein gesetzliches Massnahmenpaket beziehungsweise einen Aktionsplan, den die EU-Kommission erarbeitet hat, mit dem Ziel der nachhaltigen Senkung der Umweltbelastung, um somit mit dieser Wachstumsstrategie als erster Kontinent klimaneutral zu werden. Der Aktionsplan umfasst zehn Themenbereiche mit insgesamt über 50 konkreten Massnahmen, die auch die Wasserqualität betreffen. Im Bereich der Sicherung der Wasserqualität ist von Bedeutung: die geplante Revision der Wasserrahmenrichtlinie, welche schon angesprochen wurde. Diese Revision wäre EWR-relevant und somit von den EWR/EFTA-Staaten in das EWR-Abkommen zu übernehmen, da bereits die Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG mit JCD 125/2007 in das EWR-Abkommen übernommen wurde. Kann allenfalls das zuständige Ministerium noch ausführen, wie der Umsetzungsstand bei diesen beiden Themen aussieht? Strengste Kontrollen und eine fortlaufende Optimierung der Netztechnologie sind wichtige Faktoren, die den hohen Qualitätsstandard des Trinkwassers auch für unsere Zukunft sichern müssen. Doch sind die Kontrollen streng genug? Und wie stellen wir die Einhaltung von Grenzwerten in Zukunft auch sicher? Ich zitiere wie folgt, wiederholend zu meiner Kleinen Anfrage, die schon erwähnt wurde, zur Trinkwasserqualität und der Kontrolle von Fliessgewässern aus dem letzten Agrarpolitischen Bericht Liechtensteins: Mit den biologischen Qualitätsmerkmalen sei es nur in rund der Hälfte der untersuchten Wasserkörper für gut und in der anderen Hälfte für unbefriedigend bis schlecht gestellt. Der Anteil, den die Landwirtschaft zu dieser Qualifikation beigetragen habe, sei unklar. Die Aussagen zur Stickstoffthematik und zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln blieben im Bericht mehr oder weniger unbeantwortet. Die Beantwortung dieser schon erwähnten Kleinen Anfrage meinerseits erfolgte bekannterweise per E-Mail und war in der Beantwortung sehr unbefriedigend und oberflächlich, Frau Regierungschef-Stellvertreterin und zuständige Ministerin für Umwelt. Es würden keine systematischen Untersuchungen der Belastung mit Pflanzenschutzmitteln in Gewässern durchgeführt, weil solche Untersuchungen, ich höre, sehr aufwendig wären und Ressourcen anderweitig eingesetzt würden. Im Binnenkanal wurden in Wochensammelproben mittels Messungen im Jahr 2015 Glyphosatrückstände festgestellt. Bereits 2003 wurden im Rahmen des Projektes «Netzwerk Fischrückgang Schweiz» Konzentrationen von Pestiziden festgestellt. In Untersuchungen aus dem Jahr 2017 wurden im Ablauf der ARA Bendern zwei auffällig erhöhte Stoffe, nämlich Irbesartan, ein Blutdrucksenker, und Paracetamol, ein Schmerzmittel, festgestellt. Das brauchen Sie also zukünftig nicht mehr zu kaufen, Sie brauchen nur das Wasser zu trinken. Das heisst konkret: Mikroverunreinigungen aus Medikamenten und anderen Chemikalien gelangen auch nach der Behandlung in der ARA in Bendern in unsere Gewässer. Ich weiss, ich bin etwas sarkastisch. Als Land des sauberen Wassers dürfen wir uns in Anbetracht solcher Ergebnisse erstmals schon nicht mehr ernst nehmen. Sich hinter eingehaltenen Grenzwerten zu verstecken, funktioniert in diesem Kontext dann eben so nicht mehr, da Grenzwerte überschritten worden sind. Weitere Ausführungen dazu sind im Bericht der Regierung betreffend die «Menschenrechte in Liechtenstein: Zahlen und Fakten 2020», der liegt Ihnen ebenfalls vor, auf der Seite 98 zum Thema «Gesunde Umwelt» nachlesbar und ich zitiere, dass Qualitätsziele nicht erreicht wurden. Schrillen bei Ihnen keine Alarmglocken, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete? Bei mir ist dies schon, auf jeden Fall so. Mittlerweile haben die Qualität, die Verknappung und die Verschmutzung der globalen Süsswasserressourcen auch eine politische Dimension erreicht. Auch wenn wir geografisch im Vergleich zu vielen anderen Ländern in einer hervorragenden Ausgangslage stehen - und das will ich auch nicht bestreiten - und gefühltermassen das beste Trinkwasser der Welt überhaupt konsumieren dürfen, haben wir dafür, und selbstverständlich mit dem Blick auf unsere zukünftigen Generationen, Sorge zu tragen und mit dem Lebensmittel Wasser ohne Kompromisse und nachhaltig umzugehen. Wir müssen unsere Umwelt und unser Trinkwasser nachhaltig und auch besser schützen. Dass Liechtensteiner Trinkwasser bereits gut geschützt und problemlos trinkbar sei, kann in diesem Kontext wohl zur Kenntnis genommen werden, aber nicht uneingeschränkt und kommentarlos. Ich werde diese Vorlage mit dem Anspruch eines funktionierenden Monitorings für eine verlässliche Datenlage an die Regierung unterstützen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Danke. Geschätzte Abgeordnete, ich danke Ihnen für die zum Grossteil positive Aufnahme unseres Postulats. Ich kann mich deshalb kurzfassen und möchte nur einen Vergleich anstellen: Für die Sicherung der Qualität des Finanzplatzes ist die FMA besorgt. Über 100 Personen leisten dazu ihren wertvollen Beitrag und belegen diese Arbeit jedes Jahr in einem ausführlichen Geschäftsbericht. Wir werden ihn unter Traktandum 18 noch behandeln und zur Kenntnis nehmen. Ein qualitativ hochstehender und sauberer Finanzplatz ist das Ziel von uns allen, und das darf auch etwas kosten. Ich bin der Meinung, dass das, was für den Finanzplatz gilt, auch für die Grundlage des Lebens auf diesem Planeten gelten sollte: das Wasser. Die detaillierte engmaschige und regelmässige Prüfung der Wasserqualität ist in meinen Augen ein absolutes Muss für die Volksgesundheit in Liechtenstein und in der Bodenseeregion. Verunreinigungen durch Pflanzenschutzmittel, Medikamente oder andere chemische Substanzen gehören gemessen. Und dass Liechtenstein bei der EU-Wasserrichtlinie, die wir ins Gesetz übernommen haben, eine Fristerstreckung beantragen muss, heisst doch, dass wir das Thema bisher zu wenig ernst genommen haben. Mit diesem Postulat soll die Regierung in die Verantwortung genommen werden. Dies befürworte ich ausdrücklich und werde deshalb das Postulat überweisen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Sandra Fausch
Besten Dank für das Wort. Ich möchte nur noch kurz die Unterstellung des Abg. Elkuch berichtigen; dass die Zustandsbeurteilung seitens der Regierung im Rechenschaftsbericht ersichtlich ist beziehungsweise festgehalten ist und es sich nicht um eine Masche beziehungsweise eigene Beurteilung der Freien Liste handelt. Nach meinen Recherchen, bitte korrigieren Sie mich, Frau Umweltministerin, ist dies auch nicht die erstmalige schlechte Beurteilung, sondern eben eine fortwährend gleichbleibende. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Besten Dank für das Wort. Ich hätte auch noch einen kurzen Hinweis auf die Äusserungen des Abg. Herbert Elkuch: Der Abg. Elkuch vermutet einen billigen Enkeltrick der Freien Liste, um über die Hintertüre die Rheinaufweitungen durchzudrücken. Das ist schon eine abenteuerliche These, mit der Sie sich hier beschäftigen, Herr Abg. Elkuch. Es geht uns nämlich nicht darum, einseitig der Landwirtschaft die Rolle des Bösewichts zuzuschieben. Dieses Thema ist viel komplexer, das sehen wir jetzt auch in den Diskussionen, die im Rahmen der Abstimmungen in der Schweiz laufen. Was wir mit diesem Postulat wollen, ist ein funktionierendes Monitoring mit einer verlässlichen Datenlage zum Gewässerzustand, um bei Bedarf Massnahmen ergreifen zu können, die eine Qualitätssicherheit garantieren. Dass die Rheinaufweitungen andere Vorteile haben können, sehe ich durchaus so, aber dass diese die Wasserqualität sichern könnten, wohl kaum. Dafür brauchen wir andere funktionierende Instrumente. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Vielen Dank. Es wurde jetzt ein paarmal erwähnt oder es wurde Referenz genommen auf verschiedene Dokumente, wo der Handlungsbedarf in diesem Bereich ausgewiesen ist. Dieser ist mir selbstverständlich klar und bewusst. Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass wir hier als Regierung auch gesetzliche Verpflichtungen haben, denen wir ja auch nachkommen müssen. Der von der Wasserrahmenrichtlinie geforderte Bewirtschaftungsplan und das Massnahmenprogramm wurden im Oktober 2019 von der Regierung erlassen. Und eine periodische Überprüfung des Bewirtschaftungsplans und Massnahmenprogramms innerhalb von festgelegten Fristen ist durch die Wasserrahmenrichtlinie beziehungsweise das Gewässerschutzgesetzes bereits explizit vorgesehen. In der Regel handelt es sich dabei um Sechs-Jahres-Zyklen. Wie ich gesagt habe, ist die Regierung sich dieser Verpflichtung bewusst und wird selbstverständlich diese Überprüfungen durchführen. Ein erster Zwischenbericht mit Darstellung der Fortschritte, die bei der Durchführung der Massnahmen erzielt wurden, hat gemäss Gewässerschutzgesetz innerhalb von drei Jahren nach Veröffentlichung des Bewirtschaftungsplans beziehungsweise nach jeder Aktualisierung zu erfolgen. Der erste Zwischenbericht ist somit im Jahre 2022 fällig und wird auch entsprechend erstellt.Nun noch zur Frage vom Abg. Günter Vogt zum Thema EU Green Deal und die daraus resultierenden Rechtsakte im Bereich Wasserqualität. Es ist klar, sobald diese Rechtsakte als EWR-relevant qualifiziert werden, sind diese auch bei uns ins nationale Recht zu übernehmen. Nach meinen Informationen gibt es momentan lediglich einen Vorschlag zur Revision der Wasserrahmenrichtlinie. Und wir gehen davon aus, dass vor dem zweiten Quartal 2022 kein endgültiger Beschluss von der EU bezüglich Revision vorliegen wird.Es wurde vermehrt auf die Situation bezüglich der Pflanzenschutzmittel hingewiesen: Es ist natürlich ein sehr aktuelles Thema und es ist richtig, dass wir die Kleine Anfrage dahingehend beantwortet haben. Und ich wiederhole hier die Antwort, dass es wirklich extrem aufwendig ist, eine gezielte Untersuchung in Fliessgewässern vorzunehmen. Der Kanton St. Gallen hat hier eine Kampagne durchgeführt und besitzt auch ein eigenes Labor in diesem Bereich. Wir prüfen momentan die Möglichkeit einer Teilnahme bei diesen Untersuchungen oder an diesem Labor. Das bringt mich zum Punkt: Natürlich hätte ich gerne in diesem Bereich eine Aufsicht von über 100 Personen, die uns unterstützen würden, diese komplexe Materie anzugehen. Aber Fakt ist auch, dass wir hier natürlich beschränkte Ressourcen haben und auch entsprechende Prioritäten setzen müssen und unseren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen müssen, wie es das Gewässerschutzgesetz vorsieht. Und das werden wir so tun. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit können wir zur Abstimmung übergehen. Wer der Überweisung dieses Postulates an die Regierung zustimmen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. 
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
24 Stimmen, somit hat der Landtag das Postulat überwiesen. Gleichzeitig haben wir Traktandum 7 abgeschlossen.-ooOoo-