Motion zur Anpassung des Strafrechts betreffend das Strafmass beim sexuellen Kindsmissbrauch und dem Besitz von kinderpornografischem Material der Abgeordneten Dagmar Bühler-Nigsch, Peter Frick, Walter Frick, Norma Heidegger, Manfred Kaufmann, Dietmar Lampert, Gunilla Marxer-Kranz, Günter Vogt, Thomas Vogt und Mario Wohlwend vom 10. Mai 2021
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 6: Motion zur Anpassung des Strafrechts betreffend das Strafmass beim sexuellen Kindsmissbrauch und dem Besitz von kinderpornografischem Material, Motion der Abgeordneten Dagmar Bühler-Nigsch, Peter Frick, Walter Frick, Norma Heidegger, Manfred Kaufmann, Dietmar Lampert, Gunilla Marxer-Kranz, Günter Vogt, Thomas Vogt und Mario Wohlwend vom 10. Mai 2021.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, sehr geehrter Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Mit der vorliegenden Motion wird die Regierung beauftragt, das Strafgesetzbuch derart abzuändern und dem Landtag vorzulegen, wonach Tatbestände im Zusammenhang mit dem sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen sowie der Besitz von kinderpornografischem Material zukünftig härter bestraft werden soll. Wir Motionäre von der VU-Fraktion wollen hiermit ein klares Zeichen gegen sexuelle Gewalt an Kindern setzen. Kindern und Jugendlichen soll der höchste Schutz durch die Gesetze und Strafgerichte zukommen. Sie können sich nicht zur Wehr setzen und haben oft lebenslang an den Folgen von solchen schweren Delikten zu leiden, während sich die Täter oftmals schon nach Bezahlung einer geringen Geldstrafe und/oder relativ kurzer Strafverbüssung wieder auf freiem Fuss befinden. Die Opfer-Täter-Symmetrie wirkt in dieser Hinsicht vielfach sehr stossend. Man hat oft den Eindruck, dass die Täter für die Schwere ihres angerichteten physischen und psychischen Schadens beziehungsweise Leids nicht einer gerechten Strafe zugeführt werden. Anscheinend werden in der Spruchpraxis bei der Strafbemessung solcher schweren deliktischen Tathandlungen immer noch zu viele Rücksichten und Sensibilitäten für die Täter aufgebracht und zu wenig Empathie in die schwerwiegende Situation der Opfer solcher strafbaren sexuellen Handlungen entgegengebracht. Ein Besitzer von grossen Beständen an kinderpornografischem Material wurde jüngst lediglich zu einer geringen Geldstrafe von CHF 1'800 und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Wäre der Täter in betrunkenem Zustand Auto gefahren, so wäre seine Busse höher ausgefallen. Ohne das Delikt des betrunkenen Autofahrers bagatellisieren zu wollen, sieht man klar, dass hier offenkundiger gesetzlicher Anpassungsbedarf besteht. Dass Handlungsbedarf besteht, zeigt auch ein in den hiesigen Medien dargelegter Missbrauchsfall auf, wo sich der Täter über Jahre hinweg wiederholt an einer Vielzahl von Mädchen sexuell vergangen hatte. Der Täter wurde lediglich zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Das vom Gericht in diesem Fall gesprochene Strafmass sorgte bei vielen Beobachtern für grosses Kopfschütteln. Man bekommt unweigerlich den Eindruck, dass hier dem Täter zu grosses Wohlwollen entgegengebracht wird. Das kann und darf es nach Sicht der VU-Fraktion nicht sein. Die gesetzlichen Strafmasse bei Sexualdelikten, die Kinder und Minderjährige betreffen, sollten daher dringlich vom Gesetzgeber beraten und einer Revision unterzogen werden. Strafen sollten sich dabei primär am gesetzlichen Sühne- und Präventionsgedanken orientieren. Den legitimen Interessen der Opfer soll dabei höchste Priorität zukommen. Durch das deliktische Vorgehen werden derart grosse Schäden bei den Betroffenen angerichtet, welche nicht selten bei den Opfern lebenslange Probleme bewirken. Diese können zwar auch nicht mit Geld- oder Haftstrafen wiedergutgemacht werden. Dennoch sollte dem Sühne- und Präventionsgedanken mittels höherer Strafmasse entsprechend Rechnung getragen werden. Die Opfer solcher Übergriffe sollen nicht auch noch den Eindruck erhalten, dass den Anliegen der Täter durch die Gerichte grösseres Verständnis und Rücksichtnahme gegenübergebracht wird. Die VU-Fraktion moniert weiter, dass sich die Tagessätze vermehrt an der Straftat selbst und weniger an den Einkommensverhältnissen der Täter ausrichten. Die Höhe der Geldstrafen soll allgemein den realen Gegebenheiten angepasst werden. Der niedrigste Tagessatz beträgt aktuell lediglich CHF 10. Das ist eindeutig zu wenig, um abschreckend zu wirken. Die im Strafgesetzbuch dargelegten Milderungsgründe im Zusammenhang mit solchen Straftaten sind in der Anwendung durch die Gerichte kritisch zu hinterfragen. Die legitimen Interessen des Opfers sind gerade schon aufgrund seines spezifischen Alters beziehungsweise der besonderen kindlichen Verletzlichkeit nach Sicht der VU klar höher zu werten, was sich daher auch entsprechend beim Strafmass auswirken sollte. Die legitimen Interessen der Opfer sind klar stärker zu gewichten als das Interesse des Täters. Die gesetzlichen Mindeststrafmasse in den Paragrafen 205 Strafgesetzbuch bis und mit 209a Strafgesetzbuch sind nach Meinung der VU-Fraktion klar zu tief gehalten und ermöglichen dem Strafrichter bei der Urteilsfällung einen zu grossen Ermessenspielraum bei der Strafzumessung. Diesen gilt es einzuschränken, weshalb die Untergrenzen der Strafrahmen bei den fraglichen Strafnormen überprüft und adäquat erhöht werden sollten.Insbesondere ist auch der Strafrahmen bei Abs. 4 von Paragraf 219 Strafgesetzbuch adäquat zu erhöhen, welcher im Besonderen die pornografische Darstellung einer minderjährigen Person pönalisiert, ebenso deren Besitz oder die Weitergabe solcher Darstellungen. Des Weiteren gilt es das Verhältnis zwischen Vermögensdelikten und Delikten gegen sexuelle, körperliche und psychische Integrität von Kindern in Bezug auf die gesetzlichen Strafandrohungen zu prüfen. Dies steht nach Meinung der VU-Fraktion in einem Missverhältnis, wobei nicht die Vermögensdelikte einer tieferen Strafandrohung unterstellt werden sollen, sondern das Strafmass für die in der Motion genannten Delikte einer Erhöhung zugeführt werden sollten. Am 7. Juni 2021 war im Zusammenhang mit der UN-Kinderrechtskonvention einer Landeszeitung zu entnehmen, dass es in Liechtenstein in Sachen Schutz der Kinderrechte noch Luft nach oben gibt. Dies zeigt eine Studie von UNICEF, wonach 287 liechtensteinische Heranwachsende mittels Onlineumfrage befragt wurden. Besonders ins Auge sticht, dass das Recht auf Schutz und gewaltfreies Aufwachsen nicht für alle Kinder selbstverständlich ist. Gewalt und Strafen sind für viele Kinder und Jugendliche trauriger Alltag. Auch erwähnt die Leiterin der liechtensteinischen Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche im Interview, dass der sexuelle Missbrauch immer wieder Anlass für Beschwerden gibt, mit denen sich Betroffene an die Ombudsstelle richten. Auch erwähnt sie, dass es auch bei uns einen grossen Graubereich gibt, was die Gewalt an Kindern betrifft. Wenn unsere Kinder Liechtensteins Zukunft sichern sollen, dann müssen wir zuerst darauf bedacht sein, zunächst die Zukunft unserer Kinder zu sichern. Die Motionäre bitten die Regierung, gegenständliche Motion prioritär zu behandeln, das heisst vor der gesetzlichen Maximalfrist von zwei Jahren. Mein Votum möchte ich mit folgendem Zitat von Dalai Lama schliessen: «Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden geschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet, ist, weil Dinge geliebt werden und Menschen benutzt werden.» Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Letztlich geht es bei dieser Motion um die Würde der Menschen beziehungsweise Kinder. Dieses Gut gilt es unter allen Umständen von jedermann und jederfrau nicht nur zu respektieren, sondern höchstem Schutz und damit höchster Wertschätzung zu unterstellen. Der Schutz von materiellen Werten sollte daher in den Gesetzen nicht höher gewichtet sein als derjenige der Menschenwürde. Hier sind wir als Gesetzgeber mit Nachdruck gefordert, dieser Wertigkeit verpflichtend auch die entsprechenden Regularien zum Schutz dieser essenziellen Rechtsgüter in der Gesetzes- und auch Werteordnung unserer Zivilgesellschaft zu schaffen. Wir bitten Sie daher, ein klares Zeichen gegen die Gewalt an Kindern zu setzen und die Motion an die Regierung zu überweisen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Kindsmissbrauch ist ein abscheuliches Verbrechen. Wer sich an den Schwächsten in unserer Gesellschaft vergeht, verdient kein Pardon. Jeder Fall ist hier ein Fall zu viel. Mein Fraktionskollege Manfred Kaufmann hat bereits ausführlich dargelegt, was die Intention unserer Motion ist und dass wir damit ein klares Zeichen gegen sexuelle Gewalt an Kindern setzen wollen. Was die Regierung allenfalls ergänzend auch prüfen könnte, auch wenn es nicht explizit in dieser Motion enthalten ist, ist eine allfällige Erleichterung der Strafverfolgung. Damit meine ich, dass Ermittler mehr Befugnisse bei der Telefon- oder Computerüberwachung und der Auswertung von Onlinedaten im Zusammenhang mit solchen Straftaten bekommen sollen. Denn es ist einfach so, dass durch soziale Netzwerke und Chatmöglichkeiten das Gefährdungspotenzial für Kinder in der virtuellen Welt erhöht wird. Die Möglichkeit, aus sexuellen Motiven heraus Kontakt zu Minderjährigen herzustellen, ist dadurch um ein Vielfaches einfacher geworden. Die Möglichkeit eines befristeten oder unbefristeten Berufsausübungsverbots haben wir explizit bei Lehrpersonen im Gesetz festgehalten. Ich glaube aber, dass nirgends gesetzlich festgehalten ist, dass Personen, die Unmündige oder Jugendliche erziehen oder beaufsichtigen, wie beispielsweise als Trainer oder ähnliches, nach einer Verurteilung infolge eines Sexualdelikts die Ausübung der Tätigkeit mit den Kindern und Jugendlichen explizit für immer verbietet. Hier können Sie mir vielleicht entsprechende Ausführungen machen, Frau Justizministerin. So könnte doch ein erweitertes Führungszeugnis - bei uns ist es aktuell die Strafregisterbescheinigung - bei Kinderbetreuern oder Trainern etc. vorgelegt werden müssen oder die im Gesetz über das Strafregister und die Tilgung gerichtlicher Verurteilungen festgelegten Tilgungsfristen überarbeitet und allenfalls erhöht werden, um so dann auch bestimmte Straftaten, welche lange oder sehr lange zurückliegen, immer noch einsehen zu können. Bei besonders schweren Sexualstraftaten soll ein dauerhafter Eintrag in einem solchen erweiterten Führungszeugnis möglich sein. Durch einen lebenslangen Eintrag könnte sodann erwirkt werden, dass bestrafte Sexualstraftäter ihr Leben lang beruflich oder in Bezug auf Ausbildung oder Beaufsichtigung nie mehr mit Kindern und Jugendlichen arbeiten dürfen. Auch wenn mir bewusst ist, dass ein grosser Spagat zwischen Evidenthaltung von Verurteilungen und Resozialisierung und Rehabilitation des Verurteilten gemacht werden muss, erachte ich eine entsprechende Begutachtung für prüfenswert.Es ist mir auch klar, dass mit der Forderung nach einer generellen Erhöhung der Untergrenze der Strafrahmen auch gewisse Problemstellungen entstehen können, welche dazu führen könnten, dass ein einmaliges Verhalten aus schlichter Dummheit auch sehr schwer bestraft werden würde und somit darauf nicht mehr angemessen reagiert werden könnte, sozusagen eine unverhältnismässige Überkriminalisierung leichter Fälle. Dies soll die Regierung in ihrem Auftrag berücksichtigen. Auch bei schlimmen Fällen, gilt es aber immer beide Seiten zu berücksichtigen. So ist mir bewusst, dass auch der Täter trotz seiner abscheulichen Tat gewisse Rechte haben muss und eine reine Erhöhung des Strafmasses beziehungsweise eine längere Haftstrafe in Bezug auf die Wiedereingliederung der betroffenen Straftäter in die Gesellschaft nicht unproblematisch ist. Auch diese Themenstellung soll die Regierung bei diesem Auftrag nicht ausser Acht lassen und auch die Perspektive des Täters in die Beantwortung der Motion miteinfliessen lassen. Denn auch Straftäter sind - unabhängig von ihrer Tat - sozial vernetzte Menschen, Familienväter, Ehemänner, Brüder.Abschliessend erwähnen möchte ich noch den Jahresbericht 2020 des Vereins für Menschenrechte, konkret die Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche. In diesem Bericht wird zum Thema «Sexueller Missbrauch: Hilfen für Betroffene» festgehalten, dass eine wesentliche Strukturstärkung umgesetzt werden konnte. Diese neuen Strukturen würden rasche und professionelle Hilfe in Fällen von sexuellem Missbrauch bieten. Auch sei die Zusammenarbeit an den Schnittstellen verbessert worden. Vor allem eine stärkere Sensibilisierung und eben die Präventionsarbeit seien aber weiterhin verstärkt notwendig. Sehr wichtig seien daher eine vermehrte Öffentlichkeitsarbeit und eine entsprechende Fortbildung für Lehrpersonen. Dies sollte schnellstmöglich in Angriff genommen werden. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Franziska Hoop
Besten Dank für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die Motion der Vaterländischen Union kann ich klar befürworten und ich danke Ihnen für diesen Vorstoss. Gerne möchte ich hierzu einige Anregungen einbringen und auf weitere Aspekte aufmerksam machen. Die Vaterländische Union beauftragt in ihrer Motion die Regierung, das Strafgesetzbuch im Zusammenhang mit dem sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen sowie dem Besitz von kinderpornografischem Material abzuändern. Neben den von den Motionären geforderten Änderungen in den beiden eben genannten Bereichen sollte meines Erachtens ebenfalls geprüft werden, ob auch bei den übrigen Sexualdelikten der Strafrahmen zu erhöhen ist. Dies, damit der Strafrahmen in sich stimmig ist. Zudem sollte die derzeit in der Schweiz hängige Revision des Sexualstrafrechts in Betracht gezogen werden. Allenfalls könnten Überlegungen aus der Schweiz in die Revision des Liechtensteiner Strafrechts einfliessen. Es ist unbestritten, dass im Bereich der Sexualstraftaten gegenüber Kindern und Jugendlichen Handlungsbedarf besteht. Indem die Strafen erhöht werden, wird aber nur eine präventive Massnahme verschärft. Sie verbessert für sich allein jedoch nicht die Situation derer, die in ihrer Kindheit Opfer von sexuellem Missbrauch werden. Es bedarf viel eher eines ganzheitlichen Ansatzes, der die Bedürfnisse der Opfer über eine rechtmässige und der Tat angemessene Verurteilung hinaus abdeckt. Mögliche Ansatzpunkte finden sich dabei in den Empfehlungen des Übereinkommens des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch – in der sogenannten Lanzarote-Konvention, die auch Liechtenstein unterzeichnet hat. Sie hat zum Ziel, junge Menschen noch besser vor sexuellem Missbrauch, Prostitution und Kinderpornografie zu schützen. Mögliche Massnahmen zur Erreichung der Lanzarote-Konvention bestehen in der Verbesserung von strafrechtlichen Instrumenten, der internationalen Zusammenarbeit, der nationalen Koordination und der systemischen Präventionsmassnahmen. Beispielweise sollte das Justiz- und Polizeipersonal optimal geschult und sensibilisiert werden, damit sie als Fachpersonal mit entsprechendem Wissen handeln können. Die behördliche Zusammenarbeit sollte bestens koordiniert sein, damit Mehrfachaussagen des Opfers vermieden werden können. Zudem sollte die strafprozessrechtliche Position von minderjährigen Opfern gestärkt werden, indem sie beispielsweise per Video einvernommen werden, bei Wunsch eine Vertrauensperson hinzuziehen können und so weiter. Unumgänglich ist dabei, dass verurteilte Straftäter/-innen keinen Zugang mehr zu Berufen mit Kontakten zu Kindern und Jugendlichen erhalten, wie beispielsweise als Betreuungsperson in einer Kita, als Arzt oder Coach. An erster Stelle sollte aber immer die Verhinderung von sexuellem Missbrauch stehen. Es ist darauf hinzuweisen, dass pädophile oder hebephile Sexualstraftäter ihre Sexualdelinquenz stufenweise entwickeln. Zu Beginn sind es sexuelle Fantasien, die in einem nächsten Schritt Bestärkung, Veranschaulichung und Untermauerung in pornografischem Material finden. Anschliessend folgt die Entscheidung, die Handlungsschwelle zu überwinden und die Grenzen des möglichen Opfers auszutesten. Es folgt die Steigerung der Intensität der Übergriffe bis hin zum Missbrauch. Ziel sollte es daher sein, Straftaten zu vermeiden, indem bereits frühzeitig interveniert wird und potenzielle Täter ausfindig gemacht werden. In diesem Zusammenhang stelle ich folgende Fragen: - Wissen Hilfesuchende, die eine pädophile oder hebephile Neigung haben, an wen sie sich mit ihrem Anliegen wenden können?
- Gibt es in Liechtenstein Fachkräfte mit einschlägigen Kenntnissen, die bereit wären, mit Betroffenen zu arbeiten?
- Benötigt es gegebenenfalls einen Leistungsvertrag mit einer Institution, die diese Aufgabe wahrnehmen könnte?
- Und könnte nicht bereits an früher Stufe mit einfachen Massnahmen interveniert werden? In der Entwicklung hin zum Täter werden sexuelle Fantasien anhand pornografischen Materials bestärkt, veranschaulicht, untermauert etc. Könnte ein Internet-Monitoring hier Sinn machen? Findet dieses bereits statt und, wenn nein, weshalb nicht?
Es gäbe noch weitere wichtige Ausführungen zu diesem Thema. Abschliessend möchte ich nur noch zwei ebenfalls sehr wichtige Aspekte ergänzen: Erstens ist es mir sehr wichtig festzuhalten, dass Sexualstraftäter/-innen keine Strafmilderung erhalten sollten, weil sie bis dahin unbescholtene oder gut integrierte Bürger waren, sich etwa in der Gemeinschaft positiv eingebracht oder ehrenamtlich betätigt haben. Und zweitens sollte die Strafprozessordnung einen Rahmen dafür bieten, dass bei Missbrauchsfällen die Verjährungsfristen nicht zu kurzgefasst sind. Für Opfer, die nicht direkt nach der Tat Anzeige erstatten, sollten keine Nachteile entstehen. Ich danke den Kolleginnen und Kollegen für die Einbringung der Motion und ihnen allen für Ihre Aufmerksamkeit.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Motionäre und Motionärinnen. Als Mensch, als Frau, als Mutter und als Fachperson mit langer Erfahrung in der Täterarbeit, durch die mir auch die Opferperspektive bekannt ist, kann ich Ihren Unmut und auch das Unverständnis nachvollziehen, aufgrund dessen Sie diese Motion eingereicht haben. Sexuelle Missbrauchstaten, unabhängig davon, ob es sich um Hands-on- oder Hands-off-Taten handelt, schockieren und erschüttern, gerade weil Kinder und Jugendliche Opfer sind, die in ihrer Entwicklung noch besonderen Schutz benötigen. Und auch deshalb, weil solche Taten «mitten unter uns» vorkommen, wir mit grosser Ohnmacht und der Frage konfrontiert sind, ob das nicht hätte verhindert werden können und jeder einzelne Übergriff einer zu viel ist. Internationale Studien bestätigen, dass sexueller Missbrauch in allen Gesellschaftsschichten zu finden und es keinesfalls ein Problem der finanziell weniger Begüterten oder weniger Gebildeten ist. Es lässt sich auch sonst keine einheitliche typische Täterpersönlichkeit aufzeigen. Oftmals handelt es sich um unauffällige und den herrschenden Normen angepasste Personen mittleren Alters mit nach aussen ganz normalen Familienleben. Verschiedene Ursachenmodelle betonen unterschiedliche Faktoren, die dazu führen, dass jemand Kinder oder Jugendliche missbraucht. Täter oder auch Täterinnen planen ihre sexuell motivierten Misshandlungen meist sehr sorgfältig, um nicht erwischt zu werden. Es ist zu betonen, dass die allermeisten Täter nicht pädophil im medizinischen Sinne sind. Die Bedrohung geht meist von Vertrauenspersonen innerhalb der Familie, des Freundes- und Bekanntenkreises, der Nachbarschaft, des Kollegenkreises oder Vereinen und Institutionen aus. Diese soziale Nähe zu den Opfern einerseits bei Hands-on-Delikten und auf der anderen Seite diese angeblich totale Distanziertheit zu den Opfern, die Täter, welche Bildmaterial von pornografischen Darstellung Minderjähriger besitzen, einnehmen und ausnutzen, macht die Perfidität dieser Taten aus und ist mit ein Grund, weshalb es oft sehr lange dauert, bis ein solches Tun auffliegt. Es ist auch leider so, dass die meisten sexuellen Übergriffe im sogenannten Dunkelfeld stattfinden und gar nie angezeigt werden. Die Motionäre begründen ihre Motion zur Erhöhung des gesetzlichen Strafmasses bei Sexualdelikten, die Kinder und minderjährige Opfer betreffen, unter anderem damit, dass die Strafen, welche die Gerichte in diesen Fällen verhängen, eine adäquate Sühne darstellen und ihnen auch eine präventive Wirkung zukommen soll. Die Verantwortung für die Taten liegt einzig und allein beim Täter oder bei der Täterin. Diejenigen, die sexuelle Misshandlungen begehen, sind angemessen zu bestrafen. Doch was ist denn jetzt nun angemessen und wirkt eine Erhöhung des Strafmasses tatsächlich präventiv? Je nach Schwere des Deliktes ist es nach heutigem Strafrecht möglich, bei schwerem sexuellem Missbrauch von Unmündigen, Jugendlichen und Minderjährigen, Freiheitsstrafen im Rahmen von einem bis 15 Jahren zu verhängen. Besitz und Weitergabe pornografischer Darstellung Minderjähriger kann mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren geahndet werden. Die Bewertung der Tat und das dazu führende Urteil obliegt dem zuständigen Richter. Die Motionäre kritisieren, dass die Strafrichter bei der Urteilsfällung einen zu grossen Ermessenspielraum hätten, was dazu führe, dass die Täter zu milde bestraft werden. Erlauben Sie mir einen kurzen Ausflug in die Straftheorie: Im Gegensatz zur absoluten Straftheorie, die besagt, dass Strafe zweckfrei ist und der Grund des Strafens der Strafausgleich, Vergeltung und Sühne des Täters ist, beschreibt die relative Straftheorie, dass die Strafe dem Zweck dient, eine Wiederholung der Straftat zu verhindern. Dies durch Einwirkung auf die Allgemeinheit, die sogenannte Generalprävention, mittels Abschreckung anderer (negative Generalprävention) und durch Bestätigung des Rechtsbewusstseins und Verarbeitung von Rachegelüsten, die sogenannte positive Generalprävention. Durch Individual- oder Spezialprävention soll auf den Täter eingewirkt werden. Dies durch Massnahmen der individuellen Abschreckung, durch Resozialisierungsmassnahmen oder Sicherung des Täters auf Zeit. Ist jetzt das Problem, dass das Strafgesetz tatsächlich zu tief angesetzte Strafmasse vorgibt oder nutzen die Strafrichter die ihnen zur Verfügung stehende Skala an Strafmassen unzulänglich oder zu milde? Müsste nicht eher dahingehend geschaut werden, dass das verhängte Strafmass dem generalpräventiven Gedanken Rechnung trägt und als gerechter empfunden wird? Und wäre dies nicht heute schon möglich, ohne dass das Strafgesetz diesbezüglich verschärft werden müsste? Jede einzelne Tat ist eine zu viel und unabhängig davon, wie schwer die Tat ist, sie ist in jedem Fall moralisch und rechtlich zu sanktionieren. Doch wir müssen den Gerichten auch in diesen Fällen die Möglichkeit lassen, die Qualifizierung, also die Schwere von Straftatbeständen - unabhängig von moralischen Empfindungen - einzuordnen. Ich spreche mich deutlich für ein konsequentes strafrechtliches Vorgehen in Fällen von pädosexuellen Straftaten aus. Es ist jedoch erwiesen, dass sich solche Täter mit repressiven Mitteln kaum davon abhalten lassen, weitere Straftaten zu begehen. Im Vordergrund der Bekämpfung von sexuellem Missbrauch müssen auch wirksame präventive Ansätze stehen. Dazu muss diese Thematik unter anderem auch in der juristischen, medizinischen als auch pädagogischen Ausbildung verankert werden und Präventionsangebote geschaffen werden. Denen, die bereits Täter wurden, sollen konsequent neben Strafen auch Resozialisierungsmassnahmen und Weisungen verordnet werden. Auch dies unter der Maxime, dass Täterarbeit Opferschutz bedeutet. In Zürich geht im Sommer 2021 die kantonale Präventionsstelle Pädosexualität in Betrieb. Dabei handelt es sich um ein Beratungs- und Therapieangebot für Menschen mit pädosexueller Neigung. Ziel ist es, gerade in Bezug auf dieses eingangs erwähnte Dunkelfeld ein Angebot zu schaffen, damit Menschen mit entsprechenden Neigungen erst gar nicht zu Tätern werden. In der Schweiz wird diese Woche der nationale Verein «kein Täter werden» gegründet. Der Verein fokussiert sich auf die Öffentlichkeitsarbeit und hat zum Ziel, einheitliche Behandlungs- und Qualitätsstandards festzulegen.Ich werde der Überweisung der Motion zustimmen, verbunden mit der Erwartung, dass die Regierung dieser äusserst schwierigen und komplexen Thematik Rechnung trägt, wie es auch soeben die Landtagsvizepräsidentin und die Abg. Hoop ausgeführt haben, und sich nicht lediglich auf die Prüfung einer einseitigen Erhöhung des Strafmasses beschränkt. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke Herr Landtagspräsident. Danke an meine Vorredner für die Ausführungen, denen ich mich mehrheitlich sehr gerne anschliessen kann. Zu Ihren Ausführungen, Frau Haldner-Schierscher, ich habe das als sehr hybride Auslegung des Strafmasses empfunden. Der Vaterländischen Union geht es ja auch darum, dass zukünftig solche Delikte härter bestraft werden. Bei einer unbedingten Geldstrafe beim Besitz von pornografischem Material bei CHF 1'800 wird sich dieses Thema sicherlich nicht von selber erledigen lassen. Aber vielleicht hätten Ihre Ausführungen noch etwas vertieft gemacht werden müssen. Aber das würde allenfalls diesen zeitlichen Rahmen der Diskussion sprengen. Ich halte fest, dass ich diese Motion auch unterzeichnet habe, weil es im Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und gegen Kinderpornografie auch noch sehr viel zu tun gibt. Die Brutalität im Bereich der Kinderpornografie nimmt stetig zu. Durch modernste Kommunikationsmittel wie das Internet werden die abscheulichsten Bilder schnell und weltweit auf Wunsch direkt ins Haus geliefert. Von Kindern zu Babys bis zum Beginn des Erwachsenenalters werden oft unter Drogen und Einsatz von Gewalt zu massiven sexuellen Handlungen gezwungen. Auch die aktuellen Fälle in Liechtenstein zeigen, dass wir keine von der Kinderpornografie befreite Insel sind. Es besteht aus meiner Sicht eine unzureichende, internationale gesetzliche Grundlage oder Vollzugsmassnahmen, die im Hinblick auf eine unverzügliche Entfernung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch getan werden könnten. Diese Datenbanken sind ja meist nicht in unserem Hoheitsgebiet gehostet und somit auch nicht direkt zugänglich. Weitere Mängel bestehen, wie auch schon angesprochen, im präventiven Bereich. Im präventiven Bereich könnten Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, es könnten Zugänge zu Webseiten gesperrt werden, die Materialien über sexuellem Kindesmissbrauch enthalten und für die Nutzer unseres Hoheitsgebiets allenfalls auch adäquat gesperrt werden könnten. Es fehlen Präventions- und Interventionsprogramme für Straftäter, das materielle Strafrecht sowie Unterstützungs-, Betreuungs- und Schutzmassnahmen für Opfer im Kindesalter auch bereitzustellen. Weiter sollten mittels Kampagnen Kinder und ihre Familien, ihre Betreuungspersonen sowie die ganze Gesellschaft für das Thema sensibilisiert werden und mit den Möglichkeiten zur Verhinderung, Bekanntmachung und Bekämpfung von sexueller Gewalt vertraut gemacht werden. In der Motion wird ausgeführt, dass im Rechts- und Ländervergleich Anpassungsbedarf für Liechtenstein besteht. Die milden Strafandrohungen in diesem Bereich schrecken nicht nur nicht ab, sondern sie setzen auch ein falsches Zeichen, das es aus meiner Sicht zu korrigieren gilt. In diesem Zusammenhang genügt es nicht, wie eben angesprochen, Tagessätze anzupassen und zu bedingten Freiheitsstrafen zu verurteilen. Die Herstellung, Handel und Konsum solcher Ausführungen, Filme, Videos, was auch immer, sind keine Kavaliersdelikte und dies gilt es in unserem Strafrecht entsprechend zu verankern. Das bestehende gesetzliche Mindeststrafmass ist viel zu tief gehalten und ermöglicht den Strafrichtern bei der Urteilsfällung einen zu grossen Ermessensspielraum. Ich bitte die Regierung, die gegenständliche Motion, wie im Text ausgeführt, prioritär zu behandeln. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Auch besten Dank an die Postulanten für diesen Vorstoss. Sexuelle Übergriffe, vor allem auf Kinder, sind sehr schlimm und sind aufs Schärfste zu verurteilen. Höhere Strafen helfen sicher mit, Missbrauch einzudämmen, sind aber nicht das Mass aller Dinge. Seelische Schäden der Opfer können weder mit Geld noch mit Gefängnisstrafen wiedergutgemacht werden. Deshalb möchte ich noch einen anderen Aspekt anfügen: Die Strafe kommt erst, wenn es zu spät ist. In welchem Mass kann durch höhere Strafen ein Missbrauch verhindert werden? Handelt es sich um eine psychische Erkrankung der Personen, die diesen Missbrauch begehen und deren Hemmschwelle zu niedrig ist? Wenn es sich um eine psychische Erkrankung handelt, dann ist als Erstes Hilfe anzubieten, bevor etwas passiert. Ich möchte damit zum Ausdruck bringen, dass höhere Strafen alleine keine umfassende Lösung darstellen. Kaum jemand hat grundlegende Kenntnisse der Psychologie je bekommen, wenn er sich nicht selbst dafür interessiert. Es ist nun einmal so, Bildung ist mehr als nur Schule. Jeder Mensch erkennt seine sexuellen Neigungen, kaum einen überfallen diese so plötzlich. Gehen die Neigungen in eine pädophile Richtung, sollte er von sich aus Hilfe holen und auch erhalten. Man müsste vielleicht auch die Frauen mehr einbeziehen, nicht dass sie irgendeine Schuld hätten, aber sie sollten die Muster der Männer, mit denen sexueller Missbrauch im Keim beginnt, erkennen lernen. Sie könnten oft als Erste abnorme Neigungen ihres Mannes oder des Freundes im frühen und noch kontrollierbaren Stadium feststellen. Aber auch die Schule könnte mitwirken, schon im Vorschulalter können geschulte Kinderpsychologen, zum Beispiel anhand von Zeichnungen Dinge erkennen und frühzeitig einwirken. Lehnte ein Straftäter eine zuvor angebotene Hilfe ab, dann muss die Strafe höher sein. Oftmals, natürlich nicht immer, ist Hörigkeit der Fall, die Abhängigkeit ist auch oft gegenseitig. Das Opfer wird gezielt in eine Abhängigkeit gebracht. Es kann sein, dass zu lange, ohne Hilfe von aussen zu holen, in einer falschen Hoffnung unter hohem seelischen Druck versucht wird, das Problem intern zu unterdrücken, zu beseitigen, bis es zu spät ist. Allein nur hohe Strafen ohne Hilfestellung können Übergriffe nicht verhindern, es könnte in Einzelfällen sogar kontraproduktiv sein, weil die Opfer dadurch unter höheren Druck gestellt werden und schweigen. Die Motion werde ich überweisen, denn das Strafmass ist für stattgefundene sexuelle Übergriffe, vor allem auf Kinder, und auch für die Herstellung von kinderpornografischem Material und dessen Verbreitung aus meiner Sicht wirklich zu niedrig. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen?Regierungsrätin Graziella Marok-Wachter
Besten Dank für das Wort, sehr geehrter Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Im Jahr 2019 ist eine Revision des Strafgesetzbuches in Kraft getreten, die unter anderem das erklärte Ziel hatte, den sich ändernden gesellschaftlichen Wertvorstellungen Rechnung zu tragen und eine andere Gewichtung zwischen den Vermögenswerten auf der einen Seite und den Sexualdelikten und den Delikten gegen Leib und Leben auf der anderen Seite herbeizuführen. Diese Revision wurde verabschiedet und bei einer Reihe von Sexualdelikten wurde schon damals der Strafrahmen ausgedehnt. Die gegenständliche Motion zeigt auf, wie sehr die Thematik sexueller Missbrauch von Kindern den Landtag - und zweifellos auch viele Menschen bei uns im Land - nach wie vor beschäftigt. Das muss man selbstverständlich sehr ernst nehmen. Die Regierung wird die mit der Motion vorgebrachten Vorschläge, Veränderungen im Sexualstrafbereich und im allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches gerne auf allfällige Revisionsmöglichkeiten in Abstimmung mit Vertretern der Praxis analysieren. Ergänzend dazu möchte ich noch zu einigen weiteren Vorbringen, die wir selbstverständlich als Anregung auch gerne aufnehmen werden, einige Ausführungen machen.Die Abg. Gunilla Marxer-Kranz hat auf ein Berufsverbot hingewiesen. Also ich glaube, vieles, was hier angesprochen wurde, haben wir bereits. Wir haben im Paragraf 220 des Strafgesetzbuches bereits ein Berufsverbot. Hier kann man sich überlegen, ob man das ausdehnt, aber es ist etwas vorhanden. Auch in Bezug auf die Frage der Abg. Franziska Hoop in Bezug auf die Einvernahme von Opfern gibt es schon seit Langem in der Strafprozessordnung die Möglichkeit einer schonenden Einvernahme. Also es ist vieles vorhanden, aber wir nehmen das gerne nochmals auf, um das gesamthaft in diesem Kontext zu prüfen. Ich möchte Ihnen auch noch darlegen, was es bisher für Möglichkeiten für Jugendliche gibt, wenn sie eben in einer solchen Situation sind. Da gibt es die Fachgruppe gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Da wird eine Homepage betrieben, die heisst stoppkindsmissbrauch.li. In Kooperation mit ifs Kinderschutz Vorarlberg ist eine Hotline eingerichtet, bei der eine fachspezifische Beratung durch speziell geschulte Personen geboten wird. Auch im Rahmen der Schulsozialarbeit an den einzelnen Schulen wird auf diese Homepage hingewiesen. Dazu gibt es natürlich auch die Opferhilfestelle, eine völlig unabhängige Stelle, die ebenfalls ein breites Spektrum an Beratung und, falls notwendig, auch Soforthilfe für Opfer von sexuellem Missbrauch anbietet. Auch bei der Landespolizei stehen zwei besonders geschulte Beamte zur Verfügung, die allfällige Anzeigen wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs entgegennehmen und die Ermittlung durch schonende Einvernahme des Opfers unter Beizug von Kinderpsychologen oder anderen Experten mittels Videokonferenz führen. Es gibt schon einiges, es ist schon einiges vorhanden.Nichtsdestotrotz, wir nehmen diese Motion gerne entgegen, werden diese Anliegen prüfen, auch Ihre anderen Voten in diesem Kontext beachten. Eine ergänzende Bemerkung habe ich allerdings noch in Bezug auf Pressemitteilungen. Ich denke, hier ist insgesamt doch auch eine gewisse Vorsicht geboten, weil man nicht immer alles weiss. Also ein Fall, der hier zitiert wurde, da weiss ich gerade, dass es keine letztinstanzliche Entscheidung, sondern dass das eben eine Zwischenentscheidung war. Einfach so als generelle Anmerkung: Es ist eben nicht so, dass in Pressemitteilungen immer alle relevanten Elemente, die man für eine umfassende Beurteilung des Sachverhaltes haben müsste, auch abgebildet sind. Und da möchte ich auch niemandem einen Vorwurf machen. Das liegt an der Pressearbeit. Aber ich denke, das muss man auch immer ein bisschen mitberücksichtigen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, kommen wir zur Abstimmung. Der Antrag der gegenständlichen Motion lautet: «Die Regierung wird beauftragt, das Strafgesetzbuch derart abzuändern und dem Landtag vorzulegen, wonach Tatbestände im Zusammenhang mit dem sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen sowie der Besitz von kinderpornografischen Materials zukünftig härter bestraft werden.» Wer diese Motion an die Regierung überweisen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. 
Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
25 Stimmen, damit hat der Landtag die Motion einhellig überwiesen. Gleichzeitig haben wir Traktandum 6 abgeschlossen. Wir machen jetzt 20 Minuten ordentliche Pause.Die Sitzung ist unterbrochen (von 16:20 bis 16:40 Uhr).
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