Kleine Anfragen
Landtagspräsident Albert Frick
Traktandum 1: Kleine Anfragen. Ich bitte Sie, Ihre Kleinen Anfragen an die Regierung zu richten und dabei die Richtlinien zu beachten, die den Umfang einer Kleinen Anfrage regeln. Vielen Dank. Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank für das Wort. Guten Morgen sehr geehrte Damen und Herren. Ich habe drei Kleine Anfragen. Meine erste Kleine Anfrage geht um die :Am 3. September 2015 hat die FBP die Motion zur Vereinheitlichung der Anlaufstellen und der Bemessungsgrundlagen im Sozialbereich eingereicht. Gemäss der Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Abg. Violanda Lanter vom 3. Oktober 2019 hat sich diesbezüglich einiges getan, abgeschlossen ist der Prozess aber noch nicht. «Gegenwärtig konzentrieren sich die Arbeiten auf die Vereinheitlichung der Bemessungsgrundlagen und die Schaffung eines ATSG», hiess es seitens des Gesellschaftsministers. In der Liste der offenen parlamentarischen Vorstösse hiess es lediglich, dass mit einem Abschluss nicht im Jahr 2020 zu rechnen ist. Hierzu meine Fragen:- Wie ist der aktuelle Stand bezüglich der Bearbeitung dieser Motion?
- Bis wann kann hinsichtlich der Vereinheitlichung der Bemessungsgrundlagen und der Schaffung eines ATSG mit Ergebnissen gerechnet werden?
- Was sind bei den Arbeiten die noch offenen Knackpunkte?
Dann habe ich noch eine Kleine Anfrage zum :Die Schweiz hat im Jahr 2020 eine Totalrevision seines CO2-Gesetzes beschlossen. Gegen diesen Gesetzesbeschluss wurde sodann aber das fakultative Referendum ergriffen. Die entsprechende Volksabstimmung findet nun in der Schweiz am 13. Juni 2021 statt. Sollte das neue schweizerische CO2-Gesetz in der Volksabstimmung angenommen werden, ist Liechtenstein zu einer Rezeption verpflichtet. Die Regierung hat daher eine entsprechende Vernehmlassung gestartet, deren Frist am 2. Juni 2021 abgelaufen ist. Hierzu meine Fragen:- Können Sie mir das weitere Vorgehen in Liechtenstein erläutern, sollte das Schweizer Stimmvolk am 13. Juni das CO2-Gesetz ablehnen?
- Was für konkrete negative Auswirkungen hätte eine Verzögerung der CO2-Gesetzesrevision auf die Umsetzung der definierten Klimaziele in Liechtenstein?
- Wie wird sichergestellt, dass die von der liechtensteinischen Regierung festgelegten Klimaziele im Rahmen des Pariser Abkommens bis 2030 und im Rahmen der verabschiedeten Klimastrategie 2050 auch bei einer Verzögerung der CO2-Gesetzesrevision in der Schweiz verbindlich eingehalten werden können?
- Was sind, unabhängig von der CO2-Gesetzgebung, in den kommenden 24 Monaten die konkreten Handlungsschwerpunkte und Projekte des Umweltministeriums zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Sicherstellung der Erreichung der damit verbundenen Zielsetzungen?
- Zu welchen Zeitpunkten und mit welchen Vorlagen wird der Landtag zur Thematik der Klimabekämpfung in dieser Legislatur 2021 bis 2025 befasst?
Meine letzte Kleine Anfrage betrifft das :Ein aktueller Fall eines hiesigen insolventen Betriebs zeigt offenbar, dass das neu geschaffene Insolvenzrecht scheinbar so seine Tücken beinhaltet. Ziel der Reform des Insolvenzrechts war, den Fokus vom bisherigen Verwerten und Zerschlagen auf Sanieren und Weiterführen des Betriebes zu legen. Aber schon bei der 1. Lesung dieses Gesetzes wurde seitens einiger Abgeordneter darauf hingewiesen, dass die Verlierer dieser Reform die Arbeitnehmenden sein könnten - dies aufgrund der Aufhebung der Konkursklassen. Die Regierung hat dazumal erklärt, im Zentrum der Abschaffung der Konkursklassen stehe die Gläubigergleichbehandlung. Die Gleichheit der Gläubiger lasse sich letztlich vom verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz ableiten. Die geltenden Konkursklassen seien historisch bedingt und daher nicht mehr zeitgemäss. Meine zwei Fragen hierzu:- Wie war die Stellung der Arbeitnehmer nach altem Recht und wie ist die Stellung der Arbeitnehmer nun nach neuem Recht? Ich bitte Sie hier, vielleicht anhand eines kleinen, konkreten Beispiels dies aufzuzeigen.
- Ist die Regierung nach wie vor der Ansicht, dass im Zentrum der Abschaffung der Konkursklassen die Gläubigergleichbehandlung stehen soll, oder teilen Sie nach ersten Erfahrungen in der Praxis die Ansicht, dass das neue Insolvenzrecht zugunsten der Arbeitnehmenden nachgebessert werden sollte? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Guten Morgen miteinander. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema :Wie eine Pisa-Studie von 2018 aufzeigt, ist mindestens ein Schulkind pro Klasse in der Schweiz in irgendeiner Form von Mobbing betroffen. Auch für Liechtenstein kann nicht ausgeschlossen werden, dass Schulkinder auf unterschiedlichste Arten gemobbt werden. Gemobbte Kinder leiden psychisch unter der Situation, müssen jedoch trotzdem jeden Tag in die Schule und sich der Situation aussetzen. Oft leiden die Aufmerksamkeit und vor allem die Noten darunter. Regelmässig handelt es sich um direktes Mobbing, genauso oft jedoch um Mobbing über soziale Medien oder indirekt psychisches Mobbing, das besonders schwer nachweisbar ist. Meine Fragen dazu:- Gibt es einen einheitlichen landesweiten Leitfaden beziehungsweise Vorgaben des Schulamtes, wie seitens der Schule bei Auftreten eines Mobbingfalles vorzugehen ist?
- Welche Sanktionsmöglichkeiten haben Schulen für mobbende, welche Schutzmassnahmen für gemobbte Schüler und Schülerinnen?
- Ab welchem Zeitpunkt werden die Eltern der beteiligten Kinder involviert, in Kenntnis gesetzt und in welcher Form?
- Gibt es eine Praxis, wie vorgegangen wird, wenn ein Kind dem psychischen Druck nicht standhält, deshalb die Noten schlechter werden, oder sogar unter Umständen den Promotionsschnitt nicht schafft?
- Welche Mobbingpräventionsmassnahmen/-programme gibt es aktuell und konkret in den weiterführenden Schulen? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Walter Frick
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Geschätzte Damen und Herren der Regierung. Ich habe zwei Kleine Anfragen.Mit grosser Medienwirksamkeit wird derzeit die Abstimmung des Schweizer Stimmvolkes am 13. Juni erwartet. Vor allem die werden bei einer Annahme auch einen grossen Einfluss auf die Landwirtschaft in Liechtenstein haben. Die liechtensteinische Landwirtschaft würde bei einem Verbot von chemisch-synthetischen Mitteln innert zehn Jahren eine wesentliche Veränderung erfahren, welche allerdings unserer Umwelt und somit auch unserer Gesundheit zuträglich wäre, gerade im Hinblick für künftige Generationen. Hierzu meine Fragen:- Was wären die wesentlichen Aspekte für unsere Landwirtschaft bei einer Annahme nur der Trinkwasserinitiative?
- Dieselbe Frage noch einmal: Was wären die wesentlichen Aspekte für unsere Landwirtschaft bei einer Annahme nur der Pestizidinitiative?
- Würde sich etwas ändern bei einer knappen Ablehnung der Trinkwasserinitiative?
- Würde sich etwas ändern bei einer knappen Ablehnung der Pestizidinitiative?
- Könnte sich die liechtensteinische Regierung auch bei einer Ablehnung vorstellen, den Austrag von chemisch-synthetischen Pestiziden ähnlich der Initiative der Schweiz zu verbieten beziehungsweise die Ökologisierung diesbezüglich voranzutreiben?
Zweite Kleine Anfrage: :Das Gesetz über die Erhaltung und Sicherung des landwirtschaftlich nutzbaren Bodens besagt im Art. 4 Abs. 1 Folgendes: «Das der Landwirtschaftszone zugeordnete Land ist der landwirtschaftlichen Nutzung zu erhalten und darf weder zweckentfremdet noch vermindert werden. Eine Auszonierung ist nur zulässig, wenn gleichzeitig eine in Eignung und Grösse gleichwertige Fläche in die Landwirtschaftszone einzoniert wird.» Zu diesem Gesetz gibt es auch Ausnahmen, die im Abs. 2 des Gesetzes festgelegt sind. Mich würde die Wirksamkeit dieses Gesetzes beziehungsweise der Ausnahmen interessieren. Daher meine Fragen:- Wie gross war die landwirtschaftliche Nutzfläche im Jahr 2000? Wie gross ist sie im Jahr 2020?
- Wie viele Auszonierungen gab es seit dem Jahr 2000 insgesamt?
- Wie viele Auszonierungen gemäss 2. hatten entsprechenden Einzonierungen in gleichwertiger Fläche zur Folge?
- Wie viele Auszonierungen gemäss 2. wurden gemäss den Abweichungen gehandhabt und wie wurden die Abweichungen begründet, wenn keine gleichwertige Flächeneinzonierung stattgefunden hat? Die häufigsten Gründe reichen.
- Sieht die Regierung hier Handlungsbedarf, gegebenenfalls ein der Praxis näheres Gesetz auszuarbeiten? Besten Dank für Ihre Antworten.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Geschätzter Landtagspräsident, danke für das Wort. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Ich habe drei Kleine Anfragen. Die erste Anfrage zum :Ursprünglich sollte der Bahnhof in Nendeln mit der Umsetzung der S-Bahn auf den neuesten Stand der Technik gebracht werden. Der barrierefreie Zugang für Passagiere, die Fahrradabstellanlagen oder der Bahnsteig sind mehr als in die Jahre gekommen. Auch wurde immer ins Feld geführt, dass zusammen mit der S-Bahn auch die Lärmschutzmassnahmen umgesetzt werden. In Schaan wurde der Bahnhof instand gesetzt und dieses Jahr wurde auch eine neue Fahrradabstellanlage in Betrieb genommen. Der Bahnhof Nendeln ist im Vergleich zum Bahnhof Schaan ein Bauwerk für ein Eisenbahnmuseum. Dies führt zu folgenden Fragen:- Wann wird der Bahnhof Nendeln instand gesetzt und welchen Beitrag muss hier die ÖBB leisten?
- Sind für den Bahnhof Nendeln auch Fahrradabstellanlagen vorgesehen, damit Mitarbeitende der umliegenden Betriebe ihre Fahrräder hier einschliessen können?
- Werden die Vorschriften bezüglich des Lärmschutzes in Nendeln eingehalten und wann wurden diese Messungen letztmals durchgeführt?
- Falls diese Messungen einen Handlungsbedarf ergeben haben, wann und in welcher Form werden die Anpassungen in Nendeln ausgeführt?
- Wurden Lärmschutzmessungen auch an anderen Abschnitten entlang der Gleisanlagen in Liechtenstein durchgeführt und zu welchen Erkenntnissen hat dies geführt?
Die zweite Kleine Anfrage zum Thema :Der Eschner Gemeinderat hat sich 2019 konzeptionell mit der Einführung von Tempo-30-Zonen in Eschen und Nendeln befasst. Das Ergebnis wurde am 17. April 2019 durch den Gemeinderat genehmigt und vom 27. Mai bis 14. Juni 2019 öffentlich aufgelegt. Das Baugesetz sieht vor, dass Gemeinden Richtpläne erlassen können, diese 14 Tage öffentlich auflegen müssen, dass Einsprachen nicht zulässig sind und Richtpläne durch die Regierung zu genehmigen sind. 2014 wurde zur Hilfestellung ein Leitfaden durch ein externes Büro erstellt, welcher die Richtschnur der Richtplanerstellung darstellt. Wir schreiben nun das Jahr 2021 und der Verkehrsrichtplan zur Einführung von Tempo 30 liegt immer noch bei der Regierung. Dies führt zu folgenden Fragen:- Welche Gemeinden haben bereits Verkehrsrichtpläne für ihr Gemeindegebiet erlassen inklusive Genehmigung der Regierung?
- Welche Gemeinden nutzen dieses Instrument grundsätzlich nicht zur Verkehrsplanung?
- Welche Planungsinstrumente nutzen diese Gemeinden anstatt dem Verkehrsrichtplan?
- Welche Gemeinden warten analog Eschen noch auf die Genehmigung ihres Verkehrsrichtplanes?
- Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen verzögert sich die Genehmigung des Verkehrsrichtplanes aus Eschen?
Zu meiner letzten Kleinen Anfrage: :Der Staatskalender des Fürstentums Liechtenstein gibt Auskunft über die durch Gesetz oder Verordnung geschaffenen Kommissionen und Beiräte, über öffentlich-rechtliche Stiftungen und Anstalten sowie über Privatunternehmen mit Landesbeteiligung. Es kann ein Newsletter abonniert werden, damit interessierte Kreise automatisch darauf hingewiesen werden, wenn Stellen neu zu besetzen sind. Per 1. Juli 2021 wird zum Beispiel ein Mitglied des Verwaltungsrates der Stiftung Liechtenstein Marketing gesucht. In der Vergangenheit wurde bereits auf eine möglichst ausgewogene Besetzung hingewiesen und darum ist es wichtig, dass möglichst umfänglich auf offene Stellen hingewiesen wird, damit auch ausreichend und gute Bewerber und Bewerberinnen sich ergeben. Dies führt zu folgenden Fragen:- Welche Punkte sprechen dagegen, alle offenen Stellen jeweils nicht nur auf www.staatskalender.li zu kommunizieren, sondern diese jeweils in den Landeszeitungen auch auszuschreiben?
- Wie viele Stellen werden im Schnitt pro Jahr neu besetzt?
- Zu welchen Kosten würde dies grob geschätzt führen, wenn alle Stellen auch in den Landeszeitungen ausgeschrieben würden?
- Beim LED-Stiftungsrat endet die Mandatsperiode Ende Juli 2021, aber unter den offenen Stellen ist der LED nicht aufgeführt. Wie und wo wird ersichtlich, ob hier eine Nachbesetzung erfolgen muss? Herzlichen Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Frick
Besten Dank für das Wort, Herr Landtagspräsident. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren, hier in diesem Hohen Haus. Meine Kleine Anfrage geht in die Richtung des :Die Landwirtschaft ist für unser Land von grosser Bedeutung und somit ist der agrarpolitische Bericht für den Landtag eine sehr wichtige Vorlage. Der agrarpolitische Bericht bildet die Basis, dass sich die Agrarpolitik unseres Landes im Kontext der internationalen Entwicklungen ebenfalls gezielt auf die Zukunft ausrichten kann. Der Landtag hat im Oktober 2020 die Wichtigkeit festgehalten, dass der agrarpolitische Bericht jeweils zu Beginn einer Legislatur, 2021 bis 2025, dem Hohen Landtag vorgelegt wird, sodass die strategischen Zielsetzungen zu Beginn einer Legislatur festgelegt werden. So kann sichergestellt werden, dass diese Zielsetzungen im Laufe der Legislatur anschliessend auf dieser Basis erarbeitet werden. Der Abg. Wendelin Lampert stellte im Oktober-Landtag 2020 deshalb den Antrag, dass dem Landtag noch im Jahr 2021 der agrarpolitische Bericht vorgelegt wird. Dem Antrag wurde mit 25 Stimmen zugestimmt. Der Beginn der Legislaturperiode liegt nun hinter uns. - Wie stellt die Regierung sicher, dass der agrarpolitische Bericht dem Landtag bis spätestens Ende 2021 vorgelegt wird? Wie kann sie diesem Anliegen auch Folge leisten?
- Kann schon gesagt werden, welche Schwerpunkte die Regierung im agrarpolitischen Bericht 2021 setzen wird?
- Im Oktober 2020 führte die Regierung aus, dass als Basis für den nächsten agrarpolitischen Bericht eine Neuauflage des Leitbildes der Landwirtschaft gemeinsam mit der VBO bearbeitet wird. Was wurde in diesem Prozess bereits alles gemacht und wurde dieser Prozess mittlerweile abgeschlossen?
- Die VBO brachte beim letzten agrarpolitischen Bericht einige Kritikpunkte ein. Kann die Regierung all die Forderungen im Rahmen des agrarpolitischen Berichts 2021 aufnehmen?
- Der Abg. Seger hat im letzten Landtag die Bitte geäussert, dass der Landtag zukünftig über einzelne Projekte und nicht über ganze Kapitel abstimmen kann. Wird die Regierung die Vorlage dementsprechend ausarbeiten? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen DankAbg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren, guten Morgen miteinander. Ich habe eine Kleine Anfrage zum :Stimmt es, dass defekte ID-Karten, auch wenn sie noch viele Jahre Gültigkeit haben, nicht ersetzt werden können, sondern eine neue Karte für CHF 150 bestellt werden muss? Einem Betroffenen wurde angeraten, den Riss in der ID zu kleben. Gibt es dazu nicht eine andere Lösung mit einer ermässigten Gebühr von zum Beispiel CHF 20 für die noch gültige Laufzeit? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Besten Dank für das Wort. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema :Durch die Einführung der eID werden die Behördengänge in Zukunft vereinfacht und der Ansturm auf die Schalter der Amtsstellen müsste deutlich geringer werden. Trotzdem sind persönliche Kontakte mit den Amtsstellen weiterhin von Bedeutung und unvermeidbar. Eine freundliche und kompetente Bedienung ist gut für das Image der Landesverwaltung. Auch können im persönlichen Gespräch oft Missverständnisse verhindert und manchmal Dinge rationeller abgewickelt werden. Auf der Internetseite der Liechtensteinischen Landesverwaltung, www.llv.li, sind die Schalteröffnungszeiten bei den jeweiligen Amtsstellen ersichtlich. Es fällt auf, dass diese sehr unterschiedlich und nicht besonders bürgerfreundlich gestaltet sind, insbesondere wenn mehrere Amtsstellen aufgesucht werden müssen. Die Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten unter Einhaltung von bestimmten Blockzeiten wird heutzutage überall vorausgesetzt. Und so stellen sich mir folgende Fragen in Bezug auf die Öffnungszeiten der Amtsstellen: - Wieso braucht es die unterschiedlichen Schalteröffnungszeiten am Morgen, am Mittag und am Abend noch?
- Ist die Telefonerreichbarkeit ebenfalls an die Schalteröffnungszeiten gebunden?
- Gibt es Bestrebungen, einheitliche Schalteröffnungszeiten und gewisse Blockzeiten für alle Amtsstellen einzuführen?
- Könnte die neu eingerichtete Webseite der Landesverwaltung, www.serviceportal.li, helfen, eine bessere Übersicht über die Öffnungszeiten zu verschaffen? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.
Abg. Franziska Hoop
Besten Dank für das Wort, Herr Landtagspräsident. Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema :Deutsch und Mathe sind Kernfächer unseres Schulsystems und relevant für die weitere Versetzung beziehungsweise Einstufung der Kinder. Bei einem Kind mit Legasthenie liegt ein verlangsamter Leseprozess vor, ein Kind mit Dyskalkulie leidet an einer Rechenstörung. Eine solche Lese-Rechtschreib- oder Rechenstörung kann Druck und Ängste bei Kindern auslösen. Dies kann sich nicht nur negativ auf die Motivation, sondern auch auf die Entwicklung des Kindes auswirken. Sowohl bei Legasthenie als auch bei Dyskalkulie handelt es sich um eine Teilleistungsstörung und nicht um eine generelle Intelligenzminderung. Legasthenie und Dyskalkulie werden nur dann diagnostiziert, wenn bei vorhandener Normalbegabung eine Einschränkung der Rechtschreibe- beziehungsweise der mathematischen Fähigkeiten vorliegt. Ein Nachteilsausgleich soll betroffenen Kindern helfen, Wissen ungehindert aufnehmen und verarbeiten zu können. Sie sollen eine Möglichkeit erhalten, das eigene Können abzurufen, zum Beispiel indem die Aufgabenstellung vorgelesen oder ein Zeitzuschlag gegeben wird oder anstatt einer schriftlichen eine mündliche Prüfung erfolgt. Je früher die Diagnose gestellt und ein Nachteilsausgleich ermöglicht wird, desto besser sind die Entwicklungschancen. Ich habe dazu fünf Fragen:- Wie viele Kinder mit Legasthenie oder Dyskalkulie sind den Behörden bekannt?
- Welche Fachpersonen in Liechtenstein stellen eine Diagnose zu Lese-Rechtschreib- beziehungsweise Rechenstörungen?
- Haben Kinder mit einer Legasthenie oder Dyskalkulie wie im angrenzenden Ausland einen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich?
- Wie werden Kinder mit Legasthenie oder Dyskalkulie in Liechtenstein gefördert beziehungsweise welche Therapiemöglichkeiten gibt es bei uns?
- Finden sich nach der Primarschule in allen Schultypen - Oberschule, Realschule und Gymnasium - Schüler/-innen mit Legasthenie und Dyskalkulie oder wird die Diagnose als Selektionskriterium für die weiterführenden Schulen herangezogen? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Sandra Fausch
Besten Dank, Herr Landtagspräsident. Guten Morgen miteinander. Ich habe zwei Kleine Anfragen. Das erste Thema ist zum geplanten :Der internationale Naturpark Rätikon hätte über die drei Länder Schweiz, Liechtenstein und Österreich die einzigartige Naturlandschaft sowie die traditionelle Kulturlandschaft und ihre Werte fördern sollen. Zudem hätte die Umweltbildung einen hohen Stellenwert einnehmen sollen. Die Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften, kurz ZHAW, wurde mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt. Im März nun haben die Bewohner Graubündens dem Projekt, welches die Prättigauer Gemeinden initiiert haben, eine Absage erteilt und damit laut Medienberichten der Schweiz sowie Österreichs dem Projekt Naturpark Rätikon den Todesstoss gegeben. Die damals angedachte Eröffnungsfeier der Regierungsvertreter am 21. Juni 2021 auf Sareis ist damit vom Tisch. Was diese Absage für Liechtenstein bedeutet, ist nicht offiziell kommuniziert. Die Webseite rätikon.net ist offline. Dazu möchte ich vier Fragen stellen:- Was bedeutet die Absage Graubündens für die Machbarkeitsstudie in Liechtenstein?
- Welche Schritte unternimmt nun die Regierung?
- Durch den Naturpark hätte die Umweltbildung ausgebaut und gestärkt werden sollen. Ist angedacht, die Umweltbildung auch ohne Naturpark zu stärken und, wenn ja, wie? Wenn nein, weshalb?
- Medienberichten ist zu entnehmen, dass es möglicherweise grenzüberschreitende Kleinprojekte geben soll. Ist Liechtenstein in etwaigen Abklärungen für ein oder mehrere Kleinprojekte involviert und, wenn ja, in welche?
Die zweite Kleine Anfrage dreht sich um das :Als Mitglied der EFTA hat Liechtenstein eine Vielzahl von Freihandelsabkommen (Marokko, Ägypten, Kolumbien und viele andere mehr) ratifiziert, welche einen Beitritt zum Internationalen Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) fordert. Liechtenstein hat diese Verpflichtungen auch viele Jahre nach der Unterzeichnung dieser Abkommen nicht erfüllt (viele der Abkommen sind seit über 15 Jahren in Kraft). Bereits 2000 hat die Regierung in einem Bericht (Nr. 135/2000) zu den Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Drittstaaten festgehalten: «Die Vorbereitungen für einen liechtensteinischen Beitritt zu diesem Übereinkommen sind im Gange.» Doch Liechtenstein ist auch heute weder Mitgliedstaat von UPOV, noch hat es ein Sortenschutzgesetz, das Voraussetzung für eine Mitgliedschaft ist. Dennoch fordert die EFTA (und somit auch Liechtenstein) auch in neuen Verhandlungen weiterhin, dass die Partnerländer der UPOV beitreten. Es wurde deshalb die Kritik laut, dass hier ein doppelter Standard angewendet wird: Die EFTA fordert von ihren Verhandlungspartnern mehr, als die EFTA-Mitgliedländer selber bereit sind umzusetzen. Dies ist umso stossender, da ein Sortenschutzrecht nach UPOV das bäuer-liche Saatgutsystem stark behindert, und somit die Ernährungssicherheit in den Ländern des Südens gefährden kann. Dazu meine fünf Fragen:- Ist es korrekt, dass Liechtenstein seit über 15 Jahren ihren Verpflichtungen im Rahmen der Freihandelsverträge betreffend UPOV nicht nachkommt und somit im Widerspruch zu diesen Abkommen steht? Wenn ja, wie erklärt sich die Regierung gegenüber anderen Freihandelspartnerinnen?
- Weshalb hat Liechtenstein in den vergangenen 20 Jahren nicht das Schweizer Sortenschutzrecht als Grundlage für den UPOV-Beitritt eingeführt?
- Im Wissen, dass Liechtenstein selber grosse Probleme mit dem Beitritt zu UPOV 91 hat, und im Wissen, dass die Einführung eines Sortenschutzrechtes gemäss UPOV 91 besonders in den Ländern des Südens Auswirkungen auf die Ernährungssicherheit haben kann, wäre es dann nicht angebracht, auf die Forderung nach UPOV 91 in zukünftigen Verhandlungen für Freihandelsabkommen zu verzichten?
- Wird sich Liechtenstein im Rahmen der EFTA dafür einsetzen, dass auf die Forderung nach UPOV in Freihandelsabkommen in Zukunft verzichtet wird und, wenn nein, weshalb?
- Nach welchen Kriterien wird die Regierung entscheiden, ob Liechtenstein ein Sortenschutzgesetz einführt und UPOV-Mitglied wird oder eben nicht, und werden diese Kriterien begründet veröffentlicht? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Ich habe eine Kleine Anfrage zur :An der Landtagssitzung vom Mai gab eine Abstimmung zur Interpretation der Geschäftsordnung Anlass zu Diskussionen. Im Rahmen der Debatte zum Lehrerdienstgesetz wurde seitens des Landtages auf Antrag einzelner Abgeordneter eine erneute 1. Lesung beschlossen. In der GOLT heisst es dazu: «Der Landtag kann zusätzliche Beratungen mit artikelweiser Abstimmung beschliessen, vor allem dann, wenn die Behandlung einer Vorlage über die Legislaturperiode hinausgeht.» Dies steht in Art. 34 Abs. 6 der GOLT. Da gemäss Art. 34 Abs. 5 der GOLT eine Beratung mit artikelweiser Abstimmung aber eine zweite Beratung ist, verweist Abs. 6 demnach auch klar auf eine zweite zweite Beratung, also eine erneute 2. Lesung. Die vom Präsidenten kurzfristig per Abstimmung herbeigeführte Interpretation von Art. 34 Abs. 6 der GOLT, wonach die passende Vorgehensweise eine erneute 1. Lesung sei, steht also dem Wortlaut der Bestimmung entgegen. Da der Rechtdienst Rechtsvorschriften insbesondere in Bezug auf ihre Form, sprachliche Gestaltung und systematische Gliederung und andererseits auch im Hinblick auf allfällige Unstimmigkeiten rechtlicher und inhaltlicher Natur überprüft, bietet es sich an, den Rechtsdienst um eine Stellungnahme zu dieser Problematik zu ersuchen. Da im Rahmen einer Kleinen Anfrage nicht der Rechtsdienst, sondern lediglich die Regierung um eine Antwort ersucht werden kann, ergeht folgende Kleine Anfrage an die Regierung:- Wie beurteilt die Regierung die GOLT als direkt aus der Verfassung abgeleitete Rechtsgrundlage: Handelt es sich hierbei um ein Gesetz, eine Verordnung oder ein anderes Rechtsinstitut?
- Kann der Landtag nach Einschätzung der Regierung mittels einfacher Abstimmung von den Bestimmungen, die er sich mit der GOLT selbst auferlegt hat, abweichen?
- Wirft eine Abstimmung zur Auslegung der Geschäftsordnung ohne vorgängige Ankündigung oder Traktandierung sowie ohne Debatte oder Erörterung spezifische rechtliche Fragen betreffend die Gültigkeit des darauf gestützten Gesetzgebungsprozesses auf?
- Wie war das Vorgehen bei früheren Fällen einer erneuten 1. Lesung und ist das damalige Vorgehen mit demjenigen beim Lehrerdienstgesetz vergleichbar oder gar identisch? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, werte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe eine Kleine Anfrage zur :Mit Schreiben vom 18. Dezember 2020 hat der Stiftungsrat der SPL die Versicherten unter anderem dahingehend informiert, dass die massgebliche Performance der Vermögensanlagen im Zeitraum 1. Dezember 2019 bis 30. November 2020 2,5% betrug und dass die implizite Verzinsung der den laufenden Renten zugrunde liegenden Kapitalien bei rund 2,7% liege, während die durchschnittliche Verzinsung der Vorsorgekapitalien der Aktivversicherten seit Bestehen der Stiftung nur zwei Drittel davon ausgemacht habe. Trotz dieses Wissens hat der Stiftungsrat die Verzinsung der Sparguthaben der Aktivversicherten für das Jahr 2020 auf nur 2% festgelegt. Die Liechtensteinische Post AG schreibt im Geschäftsbericht 2020, Bereich «Risikobericht», dass Konstruktionsmängel im System der staatlichen Personalvorsorge bestehen. Die Regierung schreibt im Rechenschaftsbericht 2020 unter anderem, dass ein Gutachten zur unerwünschten Umverteilung bei der SPL in Auftrag gegeben wurde. Der Fokus des Gutachtens liegt auf den konkreten Lösungsmassnahmen zur Verhinderung beziehungsweise Eindämmung der Umverteilung in der Zukunft. Das Gutachten wurde im Januar 2021 der Regierung zur Kenntnis gebracht. Zu diesen Punkten ergeben sich die folgenden Fragen:- Wie gross ist die Umverteilung per 1. Januar 2021 der Aktivversicherten zu den Pensionisten in Millionen Schweizer Franken seit der letzten Gesetzesänderung?
- Um welchen Prozentsatz wurden der Rentenumwandlungssatz beziehungsweise die zukünftigen Renten per 1. Januar 2021 seit der letzten Gesetzesänderung gekürzt, wenn der Umwandlungssatz von 5,425%, 100% entspricht?
- Wie hoch wäre der Deckungsgrad der SPL per 1. Januar 2021, wenn seit der letzten Gesetzesänderung keine Umverteilung gemäss Antwort auf Frage 1, keine massive Reduktion des Umwandlungssatzes beziehungsweise der zukünftigen Renten gemäss Antwort auf Frage 2 und keine Solidaritätsbeiträge bezahlt worden wären, wie dies bei keiner anderen Kasse im Land der Fall ist?
- Ist es aus Sicht der Regierung zu verantworten, dass die SPL einen Teil des Darlehens ab einem Deckungsgrad von 105% zurückbezahlt, obwohl dieser Deckungsgrad nur mit der beschriebenen massiven Umverteilung, Rentenkürzungen und Solidaritätsbeiträgen erreicht wurde und auch bei einem Deckungsgrad von 105% immer noch dringend notwendige Wertschwankungsreserven im Umfang von circa CHF 134 Mio. fehlen?
- Welche konkreten Lösungsmassnahmen zur Verhinderung beziehungsweise Eindämmung der Umverteilung in der Zukunft wurden der Regierung gemäss dem erwähnten Gutachten im Rechenschaftsbericht 2020 im Januar 2021 zur Kenntnis gebracht?
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Dietmar Lampert
Danke für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe eine Kleine Anfrage. Es geht um das Thema :In der jüngsten Vergangenheit nehmen absichtliche Lärmbelastungen durch bestimmte Verkehrsteilnehmer, sogenannte Autoposer, zu. Es spricht grundsätzlich nichts dagegen, im gesetzlichen Rahmen sein Auto leistungsstärker zu machen oder optisch aufzuwerten. Wenn aber mit lärmigen Auspuffanlagen und lauten Knallgeräuschen, verursacht durch manipulierte Auspuffklappensysteme, die Aufmerksamkeit auf sich gezogen werden muss, ist das ein fehlbares Verhalten durch Ruhestörung. Diese Art von unnötiger Lärmbelastung macht vielen Bewohnern Kopfzerbrechen und bereitet ihnen teilweise schlaflose Nächte - ist in Liechtenstein ohnehin schon jede sechste Person schädlichem oder lästigem Strassenverkehrslärm ausgesetzt. Ich habe dazu folgende vier Fragen: - Was wird seitens der Landespolizei, die für die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit zuständig ist, unternommen, um Ruhestörer dieser Art auf ihr fehlbares Verhalten aufmerksam zu machen oder diese gar in die Schranken zu weisen?
- Welche gesetzlichen oder organisatorischen Anpassungen wären nötig, um Lärmbelastungen dieser Art zu unterbinden und der Polizei beziehungsweise den Behörden die Arbeit zu erleichtern?
- In der Schweiz wurden in den letzten Monaten in verschiedenen Städten und Gemeinden die Kontrollen dahingehend intensiviert. In Medienberichten ist zu lesen, dass deshalb die lärmigen Verkehrsteilnehmer auf andere Gebiete ausweichen. Ist diesen Kontrollen auch ein Anstieg an Fällen in Liechtenstein zuzuschreiben?
- Welche Auswirkungen haben solche Lärmbelästigungen auf die Gesundheit, da die gesetzlich erlaubte Obergrenze im Strassenverkehr von 75 Dezibel teilweise massiv überschritten wird? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Pascal Ospelt
Besten Dank für das Wort. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema :An unseren Schulen wird den Schülern seit geraumer Zeit Microsoft 365 zur Nutzung bereitgestellt. Damit die Schüler Zugang zum Lernstoff haben, werden teilweise Inhalte aus Schulbüchern gescannt und den Schülern via Teams oder OneNote auf ihren elektronischen Geräten zugänglich gemacht. Zum Teil werden keine Alternativen angeboten, das heisst Schüler werden de facto gezwungen, diese Microsoft-365-Anwendungen zu nutzen. Der Baden-Württembergische Datenschutzbeauftragte Stefan Brink rät gemäss DSGV von der Nutzung von Microsoft-365-Anwendungen an Schulen ab. Der Datenschützer kam nach mehrmonatigen aufwendigen Untersuchungen zum Schluss, dass Microsoft-365-Anwendungen inakzeptabel hohe datenschutzrechtliche Risiken aufweisen und momentan nicht rechtssicher zu nutzen seien. Brink empfiehlt den Schulen, alternative Lösungen zu verwenden. Hierzu meine Fragen:- Bestehen für die Microsoft-365-Anwendungen an Schulen Datenschutzfolgenabschätzungen nach Art. 66 des Datenschutzgesetzes respektive Art. 35 der DSGVO?
- Wenn nicht, weshalb nicht?
- Bestehen für die Microsoft-365-Anwendungen an Schulen Auftragsverarbeitungsverträge gemäss Art. 61 des Datenschutzgesetzes respektive Art. 28 der DSGVO?
- Wenn nicht, weshalb nicht?
- Wie sieht es diesbezüglich bei der Nutzung von Apple-Produkten an Primarschulen aus? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Guten Morgen allerseits. Meine Kleine Anfrage bezieht sich auf die :Die Regierung hielt damals fest: «Obwohl es sich bei der Erhebung von solchen Lenkungsabgaben um eine hoheitliche Angelegenheit Liechtensteins handelt, soll das CO2-Gesetz vorübergehend in die Anlage I zum Zollvertrag aufgenommen werden. Die definitive Lösung wird vom Abschluss einer geplanten, separaten staatsvertraglichen Regelung und dem eigenständigen Erlass einer liechtensteinischen Rechtsgrundlage abhängig sein.» Eine weitere Antwort in der erwähnten Kleinen Anfrage: «Ab Januar 2008 beträgt die Abgabe 12 Franken pro Tonne CO2. Dies entspricht 3 Rappen pro Liter Heizöl oder 30.70 Franken pro Tonne Erdgas. Werden die Reduktionsziele damit nicht erreicht, kann der Abgabesatz in den folgenden Jahren maximal auf das Dreifache erhöht werden.» Dazu die Fragen:- Handelt es sich bei der Erhebung von solchen Lenkungsabgaben immer noch um eine hoheitliche Angelegenheit Liechtensteins?
- Ist die Erhebung der Lenkungsabgabe keine hoheitliche Angelegenheit Liechtensteins mehr, mit welchen Verträgen und wann wurde die Hoheit über die Abgabe von Lenkungsabgaben abgetreten?
- Die ursprüngliche Aussage der Regierung, die CO2-Abgabe maximal auf das Dreifache zu erhöhen, ist mittlerweile schon längst überschritten. Welchen Multiplikator von diesen ursprünglich 3 Rappen pro Liter Heizöl sieht die Regierung als absolute Maxime an? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit haben wir Traktandum 1 erledigt. Der Parlamentsdienst wird wieder überprüfen, inwieweit die Kleinen Anfragen den Vorgaben entsprechen. -ooOoo-