Postulatsbeantwortung betreffend die zukünftige Finanzierung von Pflege und Betreuung im Alter (Nr. 120/2020)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 5: Postulatsbeantwortung betreffend die zukünftige Finanzierung von Pflege und Betreuung im Alter.Die Postulatsbeantwortung trägt die Nr. 120/2020 und steht zur Diskussion.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Von meiner Seite meinen Dank an den Gesellschaftsminister und an die Personen, die an dieser Postulatsbeantwortung gearbeitet haben. Die langfristige Sicherung der AHV wurde in Angriff genommen, wie vom Gesetz gefordert. Die Massnahmen werden wir in dieser Landtagssitzung beraten. Die meiner Meinung nach überfällige Revision der zweiten Säule, der Pensionskasse, jedoch noch nicht. Die künftige Finanzierung der Pflegekosten ist ein weiteres grosses Thema und wird heute - dank der Postulatsbeantwortung - in der letzten Landtagssitzung dieser Legislatur besprochen.Vorausgegangen ist eine Aktuelle Stunde vom Oktober 2017, in welcher die Freie Liste das Thema gesetzt hat. Im November desselben Jahres wurde mit 25 Stimmen ein Postulat betreffend die zukünftige Finanzierung von Pflege und Betreuung im Alter an die Regierung überwiesen. Ein Postulat, das fraktionsübergreifend von allen im Landtag vertretenen Parteien eingereicht wurde. Und die Regierung? Statt das Postulat fristgerecht innerhalb von drei Landtagssitzungen zu beantworten, brauchte dafür drei Jahre. Mit Verlaub, das ist wieder ein Paradebeispiel, wie langsam die Mühlen der Politik mahlen können, und ein weiteres trauriges Beispiel, welchen Einfluss der Landtag in Wirklichkeit auf die politische Agenda der Regierung und deren Arbeitsweise und Geschwindigkeit hat. Dass das Thema überhaupt auf dem Tisch ist, ist der Studie «Finanzierung der Alterspflege» der Stiftung Zukunft.li zu verdanken, welche damit nicht nur interessante Ansätze aufzeigte, sondern auch Aufklärungsarbeit leistete. Gerade dies ist etwas, wovor sich die Politik hütet. Die Problematik, welche die Studie aufzeigt, ist gross - vor allem aus finanzieller Sicht. Ich gehe nicht ins Detail, muss aber doch feststellen, dass diese Problematik einem eigentlichen Tsunami gleichkommt. Wann ein Tsunami kommt, ist nicht vorhersehbar. Dieser Tsunami, die Finanzierung der Alterspflege, liegt mit der Entwicklung der Demografie in Zahlen und Fakten auf dem Tisch und ist nicht erst heute, sondern seit Jahren voraussehbar. Bevor ich kurz auf den Inhalt dieser Postulatsbeantwortung eingehe, möchte ich noch etwas vorausschicken: Wie erwähnt, es ist die letzte Landtagssitzung dieser Legislatur. Wenn wir, wie beantragt, das Postulat nach der Behandlung abschreiben, ist das Thema vom Tisch. Vielleicht taucht es noch in Wahlprogrammen einzelner Parteien auf. Aber es ist einmal vom Tisch - auf der politischen Arbeitsagenda einer neuen Regierung und eines neuen Landtags figuriert es vorerst nicht mehr. Der neue Landtag muss wiederum einen Vorstoss machen, damit das Thema von der Regierung wieder aufgenommen wird. Daher werde ich beantragen, - dass dieses Postulat - wie von der Regierung beantragt - abgeschrieben wird,
- gleichzeitig aber die Regierung beauftragt wird, jene «vertieften Prüfungen» zu machen, welche gemäss Schlusssatz der Zusammenfassung auf Seite 5 nötig sind, auch wirklich voranzutreiben beziehungsweise durchzuführen.
Konkret heisst es dort: «Da die Finanzierung der Betreuung und Pflege im Alter eine komplexe Materie darstellt und aufgrund der hohen Anzahl von Grenzgängern insbesondere EWR-rechtliche beziehungsweise bi- und multilaterale Rahmenbedingungen zu beachten sind, können in dieser Postulatsbeantwortung keine abschliessende Lösungen, sondern lediglich denkbare Modelle aufgezeigt werden, die einer vertieften Prüfung unterzogen werden müssten, nachdem entsprechende politische Grundsatzentscheidungen getroffen wurden.» Konkret wird mein ergänzender Antrag lauten: «Die Regierung wird beauftragt, aufgrund der heutigen Diskussion weiter gehende Prüfungen zu veranlassen - insbesondere auch der EWR-rechtlichen beziehungsweise bi- und multilateralen Rahmenbedingungen abzuklären - und mindestens die zwei der vom Landtag heute favorisierten Modelle - aus den vier präsentierten - mit allen rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Konsequenzen zu skizzieren und dem Landtag bis zum Herbst 2021 für eine weiter gehende Grundsatzentscheidung zu präsentieren.» Ich denke, nur so kann der Ball im Spiel gehalten werden. Zum Inhalt der Postulatsbeantwortung: Inhaltlich hat diese Postulatsbeantwortung durchaus ihren Wert. Heute herrscht ein unübersichtliches Flickwerk, mit mehreren Quer- und Mehrfachsubventionierungen. Dem gegenüberzuhalten ist, dass das heutige System ein gut austariertes System ist. Das heutige System basiert zum Teil auf dem Umlageverfahren. Das heisst, die noch im Berufsleben stehenden Personen bezahlen die Pflege der Pflegebedürftigen. Eine Solidarität, die unter den Generationen meiner Meinung nach gut ist, aber nicht überstrapaziert werden soll. Und das wird passieren, wenn wir nicht bald Gegensteuer geben. Durch die demografische Entwicklung werden immer weniger Berufstätige immer mehr für die Pflegebedürftigen bezahlen müssen. Eine neue Versicherung zu schaffen, die auf dem Kapitaldeckungsverfahren beruht, macht meiner Meinung nach keinen grossen Sinn. Besser ist es, die bereits bestehende Pensionskasse zu stärken. Und wenn die Pension, die aus der AHV und der Pensionskasse in Zukunft bei einem Pflegefall nicht ausreicht, so kommt dann die Solidargemeinschaft in Form des Staates und der Gemeinden zum Tragen - dies, nachdem bei einer notwendigen Pflege auch die Vermögen der Pflegebedürftigen berücksichtigt werden. Es darf aber nicht so weit kommen wie in der Schweiz, in welcher alle nicht gedeckten Kosten auf die Nachkommen abgewälzt werden.Meine Schlussfolgerung aus obigen Punkten: - Ein Finanzierungsmodell im Umlageverfahren, das die künftigen Generationen noch weiter belasten wird, als sie es sonst schon im Sozialsystem sind und werden, ist nicht nachhaltig.
- Der Grad der Eigenbeteiligung, des Eigenanteils, ist zu erhöhen und muss die Vermögensverhältnisse des zu Pflegenden mitberücksichtigen.
- Die arbeitsrechtlichen Fragen zu den privatangestellten Betreuungspersonen sind transparent darzulegen und zu regeln.
- Dies gilt auch für den erwähnten Themenkomplex EWR und Rahmenbedingungen, sprich die Grenzgängersituation.
Wie schon erwähnt, ist das heutige System meiner Ansicht nach ein gutes Flickwerk, schön gut austariert, zwischen Umlageversicherung und Kapitalsparen und mit einer passenden Sozialkomponente versehen, in welcher sich der Staat und die Gemeinden einbringen. Ich teile die Ansicht der Regierung, dass das Ansparen - wie immer ausgestaltet - über die heutige zweite Säule geregelt werden sollte und kein Parallelsystem geführt wird, aber ein Teil der bestehenden zweiten Säule zur Finanzierung der Alterspflege und -betreuung verwendet wird. Das Problem sind auch hier die geburtenstarken Jahrgänge, und diese stehen unmittelbar bevor. Und nachträgliche Änderungen an einer Sozialversicherung sind meiner Meinung nach kritisch. Es darf nicht zu einer Verlagerung von den Aktivversicherten zu den Pflegebezügern kommen. Hier muss der Staat eingreifen und sich an der Fehlfinanzierung beteiligen. Im Sinn der Generationengerechtigkeit gebe ich der Kapitallösung den Vorzug. Die Kapitallösung muss aber eine soziale Komponente aufweisen. Entweder durch eine zu definierende Umverteilung innerhalb der gleichen Generation und/oder durch eine soziale Komponente, die durch den Staat erbracht wird. Abschliessend noch zur interessanten Frage der Postulanten, ob sich die Situation in einem Betrachtungshorizont bis 2050 und darüber hinaus wieder entspannen wird. Die Regierung kommt zum Schluss, dass ein Rückgang der Betreuungskosten auf heutige Werte aufgrund der Anzahl der betagten Personen nicht zu erwarten ist. Bei jedem der vorgestellten Modelle wird der Zeitfaktor, die schon in Kürze stark alternde Bevölkerung, als kritisch erachtet. Zeit ist nicht nur sprichwörtlich Geld und ich hoffe, dass mein Antrag hilft, hier zumindest in der nächsten Legislatur eine Lösung zu finden. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Violanda Lanter
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Landtagsabgeordnete. Die Studie zum Thema Pflegefinanzierung der Stiftung Zukunft.li und das in der Folge eingereichte, parteiübergreifende Postulat gehen zurück auf das Jahr 2017. Beinahe bis zum Ende der Legislatur hat es gedauert, bis die Regierung heute im Landtag die Postulatsbeantwortung präsentieren kann. Es wird demnach der neu gewählte Landtag sein, der die dringend notwendigen Nägel mit Köpfen machen muss. Eine Grundsatzdebatte können wir aufgrund der doch ausführlich ausgefallenen Beantwortung heute jedoch führen und ich appelliere eindringlich an die zukünftige Regierung und den neuen Landtag, diese wichtige Thematik nicht auf die lange Bank zu schieben und die Arbeiten hierzu nach den Wahlen unverzüglich an die Hand zu nehmen.Zunächst danke ich aber der Regierung und allen involvierten Stellen für die ausführliche Auslegeordnung und die Präsentation möglicher Lösungsvarianten. Viele Fragen blieben dabei noch offen, wie zum Beispiel die Beurteilung der Auswirkungen, welche die eine oder andere Lösung in EWR-rechtlicher und damit in finanzieller Hinsicht hätte. Nachdem dieser Punkt für die politische Umsetzung der Pflegefinanzierung zentral ist und die Einführung einer obligatorischen Betreuungs- und Pflegeversicherung ganz wesentlich davon abhängt, ist es zum heutigen Zeitpunkt schwierig, die Varianten abschliessend und seriös zu beurteilen. Für mich gibt es jedoch vier Kriterien, die eine zukünftige Pflegefinanzierung erfüllen muss. Erstens muss im Sinne der Generationengerechtigkeit die mit zunehmender Überalterung der Gesellschaft stattfindende Umverteilung von Jung zu Alt gestoppt werden. Zweitens soll das neue System im Kapitaldeckungsverfahren organisiert, finanzierbar und transparent sein. Drittens soll die Eigenverantwortung gestärkt werden, indem der Einzelne höhere Finanzierungsbeiträge leisten muss, durch seine Nachfrage aber das Angebot steuern und damit effizient halten kann. Und viertens muss die Solidarität garantieren, dass Personen, die für ihren Finanzierungsanteil nicht aus eigener Kraft aufkommen können, vom Staat unterstützt werden. Auf jeden Fall halte ich es für unabdingbar, dass die Neustrukturierung der Betreuungs- und Pflegefinanzierung als Obligatorium ausgestaltet ist. Es dürfte in den meisten Fällen der Anreiz fehlen, neben den bestehenden Vorsorgebeiträgen für das Alter auch noch freiwillig ein Leben lang zusätzliche Beiträge für die Pflege und Betreuung im Alter zu leisten. Vor allem auch im Wissen darum, dass das gute, private und öffentliche Auffangnetz im Bedarfsfall zum Tragen kommt. Durch den hohen Zweidrittelanteil der öffentlichen Hand ist es aber die junge, erwerbstätige Generation, die indirekt zur Kasse gebeten wird und sich mit steigenden Kosten konfrontiert sieht.Die Regierung stellt vier mögliche Finanzierungsmodelle vor, die alle ihre Vor- und Nachteile haben: eine durchgängige Pflegekostenverbilligung bei Weiterführung des heutigen, historisch gewachsenen Flickwerks, ein individuelles Pflegekapital gemäss Vorschlag der Stiftung Zukunft.li, eine Ansparlösung über die zweite Säule und eine obligatorische Betreuungs- und Pflegeversicherung. Die Regierung weist dabei darauf hin, dass es zuerst nur um eine politische Grundsatzdiskussion gehen kann und bei Weiterverfolgung eines bestimmten Modells zunächst vertiefte Abklärungen vorgenommen werden müssen. Mit diesem Verständnis möchte ich nachfolgend kurz auf die vier Varianten eingehen. Was ich mir erspare, ist die Schilderung der Ausgangslage, wieso überhaupt die Pflege und Betreuung im Alter in einem Postulat thematisiert wurde. Die Studie von Zukunft.li, der Postulatstext und schliesslich auch die Postulatsbeantwortung selber beinhalten Zahlen, Daten und Fakten, die den Handlungsbedarf anhand der demografischen Entwicklung und der geltenden komplizierten Finanzierungsstruktur aufzeigen. Die Beschreibung des künftigen Idealzustandes ist auf Seite 22 wie folgt auf den Punkt gebracht: «Aus Sicht einer geordneten Staatsführung und vorausschauenden Finanzplanung ist die Situation der sehr unübersichtlichen Mehrfachsubventionierung unbefriedigend. In einem einfachen System würden alle Leistungen zu Marktpreisen angeboten und es gäbe eine einzige Stelle, welche (neben einem Selbstbehalt der gepflegten Person) für die Kosten aufkommt.»Und weiter auf Seite 23: «Gerade aber weil die Situation heute aus Sicht der Gepflegten und ihrer Angehörigen sehr komfortabel ist, wird es viel Überzeugungsarbeit für einen Systemwechsel benötigen, insbesondere wenn dieser mit zusätzlichen Belastungen für den Einzelnen verbunden ist oder gar eine (stärkere) Abhängigkeit von Einkommen und Vermögen resultiert. Durch die hohe Subventionierung ist in Teilen der Bevölkerung eine entsprechend hohe und teilweise auch ungesunde Anspruchshaltung entstanden.» Fakt ist, dass wir allein aufgrund der Bevölkerungsentwicklung im Jahr 2050 Pflege- und Betreuungskosten von CHF 211 Mio. haben werden. Heute sind es rund CHF 58 Mio. Eindrücklich sind dazu die Abbildungen, Nummern 5 und 6 auf den Seiten 40 und 41. Mehr als 50% sind nach dem geltenden Finanzierungssystem von der öffentlichen Hand zu tragen. Gemäss der Studie zur Bedarfsplanung im Bereich der ambulanten und stationären Pflege werden die Kosten erst nach 2052 wieder abnehmen. Das erste Modell, das die Regierung vorstellt, ist die Verbesserung des heutigen Systems als einfachsten und direktesten Weg. Eine Pflegekostenverbilligung, eventuell ausgestaltet nach dem Vorbild der subjektgesteuerten Objektfinanzierung der ausserhäuslichen Kinderbetreuung, wäre im Wesentlichen aus Steuermitteln finanziert. Für mich kommt dieses Modell nicht infrage, weil mit der Mehrbelastung der Erwerbstätigen die Umverteilung von Jung zu Alt weiter bestünde. Das Modell von Zukunft.li hat den Vorteil, dass das Problem der Generationengerechtigkeit wegfällt, da jede Person individuell für den Pflegefall anspart. Da die Verwendung des Geldes im Pflegefall einer persönlichen Entscheidung unterläge und ein Restbetrag vererbbar wäre, steht dieser gute Vorschlag für einen sorgsamen und effizienten Umgang mit dem Kapital. An dieser Stelle möchte ich der Stiftung Zu-kunft.li für ihre Studie danken. Sie hat nicht nur einen konkreten Lösungsansatz vorgebracht, sondern durch das Zusammentragen von Zahlen und Fakten umfangreiche Grundlagenarbeit geleistet. Darauf stützt sich auch die Regierung in ihrer Postulatsbeantwortung ab. Die Studie war es auch, die der Auslöser für die Erarbeitung des parteiübergreifenden Postulats war. Einen Nachteil sieht die Regierung im hohen Kapitalbedarf des Systems und in der Kompatibilität mit anderen europäischen Pflegeleistungen, die mehrheitlich durch Steuern oder im Umlageverfahren finanziert werden. Die Umstellung auf dieses System benötigt zudem eine lange Anlaufzeit. Persönlich denke ich, dass Frau und Herr Liechtensteiner sich lieber gegen ein Risiko versichern, als dass sie sich zu einem Zwangssparen neben dem privaten Sparen in der sogenannten dritten Säule verpflichten lassen. Vielleicht wäre hier ein Ansatz, dass die dritte Säule steuerlich attraktiv ausgestaltet wird.Zu guter Letzt liegt ein Modell für eine Betreuungs- und Pflegeversicherung vor. Diese wäre für alle Einwohner ab 20 Jahren bis zum Rentenalter obligatorisch. Das Prämienziel für die Versicherten läge bei CHF 50'000. Unterstützt würde, wer dieses Ziel aus eigener Kraft nicht erreichen kann. Das nicht gebrauchte Kapital würde nicht vererbt, sondern der Solidarität zwischen Personen mit tiefem und hohem Pflegebedarf dienen. Im Anlassfall würde ein Taggeld ausbezahlt, welches die unmittelbaren Pflegekosten deckt. Je nach Pflegestufe gäbe es zwischen CHF 75 und CHF 225 täglich. Im stationären Bereich würde noch ein Hotelleriezuschlag bezahlt. Wie beim Modell von Zukunft.li müsste der Staat die Eintrittsgeneration teilweise in das System einkaufen, abgestuft nach Altersklassen. Für diese Generation wäre das Prämienziel sonst nur schwer oder gar nicht zu erreichen. Die Regierung spricht dabei von einmaligen Kosten von CHF 370 Mio. Den grossen Vorteil einer eigenen Versicherungslösung sehe ich darin, dass die Generationengerechtigkeit gewährleistet und die Mischfinanzierung entflechtet wird. Die Kosten für die Mitfinanzierung von Pflegeheimen, der Familienhilfe, des Betreuungs- und Pflegegeldes sowie die Hilflosenentschädigung würden wegfallen. Das hat Charme und die Alterspflege wäre nachhaltig gesichert. Die Klienten könnten bei diesem Modell zudem jene Angebote für Pflege und Betreuung wählen, die ihre Bedürfnisse abdeckt. Die grosse Ungewissheit bei der Umsetzung ist die allfällige EWR-rechtliche Pflicht zum Export dieser Sozialleistung. Dies muss unbedingt sauber abgeklärt werden, bevor sich ein neuer Landtag mit diesem Modell konkreter befassen kann.Das letzte Thema, das bei der Postulatsbeantwortung etwas zu kurz kommt, ist die Darstellung der Problematik des Fachkräftebedarfs im Pflegebereich. Schon heute kann diese Herausforderung nur mit ausländischen Arbeitskräften, seien dies Grenzgängerinnen oder Care-Migrantinnen, bewältigt werden. Unsere ambulanten und stationären Dienstleister bieten vergleichsweise attraktive Arbeitsbedingungen und investieren viel in die Aus- und Weiterbildung der Fachkräfte. Sowohl die Familienhilfen als auch die LAK und das Spital unternehmen grosse Anstrengungen und versuchen, durch flexible und familienfreundliche Arbeitsplatzgestaltung Personen nicht nur auszubilden, sondern sie auch im Beruf zu halten. Der Staat muss sich aber auch verstärkt einbringen. Was ich mir wünsche, sind vergleichbare Anstrengungen, wie sie bei der Ausbildung in den sogenannten MINT-Bereichen unternommen wurden und werden. Hier spannen der Staat, verschiedene Schulen und die Wirtschaft mittlerweile vorbildlich zusammen. Dies zeugt von gesellschaftlicher Anerkennung und Wertschätzung. Mit gezielten Programmen muss uns dies auch im Pflege- und Betreuungsbereich nachhaltig gelingen. Es genügt nicht, zu Coronazeiten kurz einmal zu klatschen. Erfreulich ist, dass es auch zivile Initiativen, wie zum Beispiel Zeitpolster.li, gibt. Das Modell der individuellen Zeitvorsorge für niederschwellige Betreuungsleistungen im Alter kann das System entlasten und ist ein Gewinn für die Gesellschaft. Betreuungs- und Pflegekräfte sind starken Belastungen ausgesetzt, physisch und psychisch. Dem Schutz dieser Personen und geregelte Arbeitsbedingungen sind deshalb zentral wichtig. Im Bereich der 24-Stunden-Betreuung durch Care-Migrantinnen hat eine kürzlich veröffentlichte Studie einige Unzulänglichkeiten zutage gebracht. So sind diese Arbeitskräfte weder dem Arbeitsgesetz unterstellt, noch gibt es einen adäquaten Normalarbeitsvertrag mit Mindestlöhnen und Höchstarbeitszeiten. Aber auch die Klienten und ihre Angehörigen müssen besser informiert sein darüber, woher die Migrantinnen kommen, was ihre Ausbildungen sind und welche Konditionen bei der Beschäftigung einer Care-Migrantin gelten, zum Beispiel in Bezug auf Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung oder die Sozialversicherungspflicht. Meinen abschliessenden Appell an die neue Regierung und den neuen Landtag wiederhole ich: Bleiben Sie am Thema dran. Es besteht dringender Handlungsbedarf, die Alterspflege und -betreuung auf nachhaltige Beine zu stellen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung für die vorliegende Postulatsbeantwortung betreffend die zukünftige Finanzierung von Pflege und Betreuung im Alter. Es wurde ja bereits kritisiert, diese Postulatsbeantwortung sei relativ spät eingetrudelt. Aber ich denke mir, besser später als gar nicht. Und die vorliegende Postulatsbeantwortung ist durchaus lesenswert. Einen ersten Punkt möchte ich vom grünen Teil erwähnen. Diese Studie, die hier in Auftrag gegeben wurde, da habe ich doch ein wenig gestaunt. Auf Seite 9 wird explizit ausgeführt: «Für eine Versicherungslösung sprechen folgende Gründe: Grosse Wahrscheinlichkeit, nicht stationär pflegebedürftig zu werden. Sie beträgt heute 90% für Männer und 80% für Frauen.» Wenn man diese Zahlen so sieht, heisst das im Umkehrschluss: Es besteht ein Risiko, dass man stationär pflegebedürftig wird bei Männern von 10% und bei Frauen von 20%. Da könnte man ja fast im ersten Moment meinen, das Problem sei gar nicht so akut. Aber ich denke mir, es ist eben akut. Das zeigen die Zahlen in dieser vorliegenden Postulatsbeantwortung sehr eindrücklich auf.Zu den Vorschlägen vom Abg. Risch denke ich mir, die sind durchaus diskutabel, dass eben der nächste Landtag beziehungsweise die nächste Regierung hier am Ball bleibt. Ich frage mich aber bei diesen vier Varianten, wie soll die Regierung im Anschluss an diese Diskussion herausfinden, für welche zwei Varianten sich der Landtag mehrheitlich ausspricht? Ich werde im Verlauf meines Votums explizit sagen, welche dieser vier Varianten ich primär sehe. Aber ich denke mir: Wie kann hier die nächste Regierung ein Stimmungsbild abholen? Das dürfte relativ schwierig werden. Lassen Sie mich einige Punkte aus dieser Postulatsbeantwortung kommentieren. Auf den Seiten 12 und 13 führt die Regierung unter anderem aus, bei der AHV handle es sich um ein Umlageverfahren und bei der Pensionskasse um ein Kapitaldeckungsverfahren. Auf Seite 13 wird dann ausgeführt: Umlageverfahren, also die AHV, belasten künftige Generationen, Kapitaldeckungsverfahren in der Regel nicht. Ich denke mir, wenn wir die aktuellen Pensionskassendebatten in diesem Land ansehen, stimmt das natürlich nicht. Sie wissen alle ganz genau, wenn jemand mit einem Umwandlungssatz in Rente geht, der zukünftig eben nicht mehr finanziert ist, dann gibt es ein Problem. Paradebeispiel für diese Feststellung ist die Stiftung Personalvorsorge Liechtenstein. Ich denke mir, das wird dann auch die Beantwortung meiner Kleinen Anfrage wieder einmal beweisen. Wie gesagt, auch bei Kapitaldeckungsverfahren haben wir diese Generationengerechtigkeit nach meinem Dafürhalten nicht.
Auf Seite 21 führt die Regierung unter anderem aus: «Aber auch bei stationärer Pflege sind die Kosten mit CHF 111 pro Tag, unabhängig von der Pflegeintensität, überschaubar.» Ja, wenn man das hochrechnet CHF 111 mal 30 Tage gibt das über CHF 3'300. Also auch mit einer maximalen AHV ist das nicht zu finanzieren. Jetzt kann man da schon sagen, das ist überschaubar. Aber wie gesagt, nur mit einer AHV ist das schlicht und einfach nicht zu finanzieren, es braucht eben weitere Gelder. Eine Aussage von Seite 23, die ich explizit unterstützen möchte, hier führt die Regierung aus, dass man primär eben auf staatliche Pflegeheime setzen würde, da man ansonsten eine angebotsinduzierte Nachfrage befürchte. Das kann ich nur unterstützen. Ich denke mir auch, wir haben mit der Lösung bei der LAK und mit der Lösung in Balzers ein gutes Angebot und das sollten wir nicht unbedingt durch private Anbieter konkurrenzieren. Das könnte dann zu der viel zitierten angebotsinduzierten Nachfrage führen.Dann auf den Seiten 24 und 25 diese freiwillige obligatorische Lösung: Da führt die Regierung auch aus, ja, als Nachteil einer obligatorischen Lösung wäre zu erwähnen, dass über die zweite und dritte Säule viele Personen schon sehr gut für das Alter vorsorgen und ein zusätzliches Zwangssparen kaum mehr Sinn macht. Das kann ich auch nur unterstützen. Da merken Sie schon auch, welche dieser vier Varianten ich bevorzuge. Ich bevorzuge das Sparen in der zweiten Säule. Da haben wir ein bestehendes System und wir haben einfach ein Grundproblem, die gesetzlichen Minimalbeiträge reichen nicht aus. Aber wir haben auch sehr viele Arbeitnehmende, die heute bereits viel mehr einzahlen. Da hätte ich eine Frage an die Regierung: Kann die Regierung sagen, wie viele von den gut 40'000 Arbeitnehmenden in Liechtenstein heute bereits mehr als das gesetzliche Minimum in der zweiten Säule sparen? Denn wenn wir auf dieses Prinzip setzen, dann bedeutet das für viele Leute gar keine zusätzlichen Kosten. Zum Thema Kapitalbezug und Rente komme ich dann noch im Verlauf meiner Ausführungen. Da wäre eine erste Frage an die Regierung: Kann sie sagen, wie viele von den 40'000 Arbeitnehmenden heute bereits eine zusätzliche zweite Säule haben, also wie viele bezahlen mehr als das gesetzliche Minimum ein? Um es auch zu sagen, aber das dürfte bekannt sein, die Schweizer zahlen bereits heute mehr in diese zweite Säule ein. Da werden wir halt irgendetwas unternehmen müssen. Denn wir wissen alle: Das Leben in Liechtenstein ist nicht billiger als in der Schweiz.Eine interessante Ausführung auf Seite 37 passt dann auch noch zur AHV-Debatte, die wir heute oder morgen noch führen dürfen - beziehungsweise wir führen nicht nur eine Debatte, wir werden dann auch noch abstimmen. Seite 37, ich zitiere kurz: «Es ist jedoch für die Ausgestaltung einer neuen Form der Pflegefinanzierung entscheidend, ob Grenzgänger mit umfasst sind oder nicht. Insbesondere, wenn dieser Finanzierungsinstitution ein namhaftes ‹Startkapital› aus dem Staatsvermögen übergeben wird, ist die Anzahl der Anspruchsberechtigten entscheidend.» Also bei der AHV werden wir dann auch CHF 100 Mio. in die AHV übertragen. Sie merken schon, auch bei dieser Thematik sagt die Regierung, das ist dann eben schon noch kritisch zu sehen, gerade auch im Zusammenhang mit den Grenzgängern, das ist die Ausführung der Seite 37. Die Zahlen auf Seite 41 wurden auch bereits zitiert: Dieses Diagramm zeigt den Tsunami sehr schön auf, den der Abg. Risch bereits erwähnt hat. Wenn Sie sich die Zahlen einmal ansehen - nur die blauen Balken -, das sind die Kosten der öffentlichen Hand: 2020 bis 2035 eine Verdoppelung des Beitrages der öffentlichen Hand. Heute haben wir eine Summe von etwa CHF 35 Mio. In 15 Jahren sind wir bereits bei CHF 70 Mio. Und irgendwoher wird dieses Geld kommen müssen. Wenn wir nicht handeln, dann wird dann dieses Geld wohl oder übel aus Steuergeldern finanziert werden müssen. Deshalb denke ich mir auch, sind die Anträge vom Abg. Risch auch durchaus diskutabel, damit wir hier eben keine Zeit verlieren. Auch das Diagramm auf Seite 46 ist sehenswert, da sieht man eben ganz schön: Das Problem wird sich nicht in Luft auflösen. Da haben wir zwei Kurven, einmal die blaue der 65- bis 79-Jährigen und die rote der über 80-Jährigen. Da sieht man halt, wir werden nie mehr - beziehungsweise bis ins Jahr 2080 werden wir nicht mehr - auf das heutige Niveau zurückkommen. Also wir werden auch im Jahr 2080 massiv höhere Kosten haben als heute. Es gibt zwar einen Peak im Jahr 2035 bis 2050, danach geht es ein wenig zurück. Aber es wird nicht mehr auf das heutige Niveau zurückkommen. Wir brauchen hier zusätzliche Gelder und die werden wir irgendwo auftreiben müssen.Weiters interessant ist die Seite 50, da hat die Regierung 14 Länder dargestellt, wie man diese Sache in anderen Ländern finanziert. In sechs Staaten wird es steuerfinanziert, in zwei Staaten steuerfinanzierte Pflegeversicherung, weitere zwei Staaten finanzieren das über die Krankenversicherung, weitere drei Staaten haben eine Pflegeversicherung und dann gibt es noch die USA mit den sozialen Hilfsprogrammen und privat. Ich denke mir, am System der USA werden wir uns wohl kaum orientieren. Dann kommen wir zu diesen vier Lösungen auf Seite 54 ff., die bereits mehrmals erwähnt wurden. Im Prinzip die durchgängige Pflegekostenverbilligung, das ist das heutige System. Da sagt die Regierung auf Seite 54 unter anderem: «Unter diesem Aspekt muss gegebenenfalls die generell immer wieder geäusserte Kritik, dass das heutige System grundsätzlich untauglich für die künftige Finanzierung der Betreuung und Pflege sei, überdacht werden.» Ja, da frage ich mich halt schon - «überdacht werden» -, wer das System nicht ändern will, der muss massiv mehr Geld in die Hand nehmen. Ich habe für mich das einmal hochgerechnet, wieder die Seite 41: Wenn man allein die nächsten 15 Jahre nimmt, brauchen wir zusätzliche CHF 263 Mio. in diesem Bereich. Oder nur die nächsten zehn Jahre haben wir ja schon: CHF 35 Mio. mal zehn Jahre gibt schon CHF 350 Mio. Also Sie sehen schon, wir sprechen hier von Summen, die exorbitant sind. Dann zum Vorschlag der Stiftung Zukunft.li, dieses individuelle Pflegekapital, das ist der zweite Lösungsansatz. Da spricht man von monatlichen Sparbeiträgen von CHF 100 bis CHF 250. Dieses Pflegegeld soll dann in die Erbmasse einfliessen. Wie gesagt, es ist auch ein zusätzliches System. Ich denke mir, es ist gut, dass die Stiftung Zukunft.li dieses Projekt, dieses Kapitel, aufgegriffen hat. Aber ich persönlich bevorzuge doch das Ansparen in der bestehenden zweiten Säule. Da kommen wir gerade zur Seite 59 - da macht die Regierung entsprechende Ausführungen. Ein Problem dieser Lösung ist sicherlich: Was machen wir mit Nichterwerbstätigen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die eben keine zweite Säule haben? Das ist ein Problem. Was auch ein Problem ist bei dieser ganzen Thematik, das ist der Kapitalbezug. Nehmen die Leute mit 65 das Kapital mit oder nehmen sie eine Rente? Denn nur mit einer lebenslangen Rente ist gesichert, dass im hohen Alter, wenn wir mitunter pflegebedürftig werden, die Gelder auch vorhanden sind. Als man diesen Punkt in der Vergangenheit hier drinnen diskutiert hat, da ist man auf wenig Gegenliebe gestossen. In der Zwischenzeit stehe ich grundsätzlich diesem Punkt auch kritisch gegenüber. Aber ich frage mich dann schon: Wie sollen wir eine lebenslange Rente garantieren, wenn wir alle das Kapital aus dieser zweiten Säule beziehen? Auch die Summe wird auf Seite 60 erwähnt: Man geht hier von einem Kapital von CHF 80'000 bis CHF 100'000 aus, das man hier zusätzlich auf die Seite legen müsste. Die dritte Idee ist auf Seite 62 ausgeführt, diese Betreuungs- und Pflegeversicherung. Die ist sicherlich auch diskutabel, hier wird von einer Summe von etwa CHF 50'000 ausgegangen, welche aber nicht vererbbar ist. Es wäre im Prinzip wie eine zusätzliche Krankenkassenprämie, welche auch unabhängig vom Einkommen und Vermögen jede Frau beziehungsweise jeder Mann bezahlen müsste.Da kommen wir zu dieser Einlage, die der Staat auch tätigen sollte, diese CHF 370 Mio. Das mag im ersten Moment viel erscheinen, aber wie gesagt, wieder die Seite 41: Wenn man sich dieses Diagramm ansieht, wir brauchen in den nächsten 18 Jahren allein zusätzliche CHF 405 Mio., also wir brauchen bereits mehr als diese CHF 370 Mio., die wir hier einbringen müssen. Es sind einfach extreme Zahlen, aber dieses Problem haben wir. Ein Punkt, den ich noch zum Schluss ansprechen möchte, ist auch der «3.5 Versorgung mit Pflegefachkräften», hier wird auf der Seite 71 unter anderem die Attraktivität des Pflegeberufes erwähnt. Da denke ich mir auch, da kann man jetzt schon schöne Worte sagen - im Endeffekt werden wir auch hier schauen müssen, dass diese Leute marktkonform entschädigt werden. Wir sprechen hier über zusätzliche Lohnbestandteile und das müssen wir irgendwie finanzieren. Und ich kann hier die Abg. Lanter nur unterstützen, nur ein Applaus im Rahmen der Coronapandemie ist schlicht zu wenig. Es wird hier auch zusätzliche finanzielle Mittel benötigen. Wenn man hier wirklich seinen Worten auch Taten folgen lassen will. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es ist wieder Zeit für eine Pause, um unseren Raum durchlüften zu können. Wir machen jetzt einmal eine etwas längere Pause bis 15:10 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen (von 14:55 bis 15:10 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Abgeordnete, wir fahren mit den Beratungen zu Traktandum 5 fort.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Vielen Dank an die Regierung für die umfassende Postulatsbeantwortung. Es steht ausser Zweifel, dass die Aufwendungen für die Pflege und Betreuung im Alter in den kommenden rund 30 Jahren kontinuierlich und stark ansteigen werden. Nach etwa 2050 wird sich die Situation aber voraussichtlich auch wieder zumindest etwas entspannen, da dann weniger geburtenstarke Jahrgänge in ein Alter mit erhöhtem Pflegebedarf kommen werden. Gemäss der auch in der Postulatsbeantwortung zitierten Studie der Stiftung Zukunft.li werden die Pflegekosten bis 2050 um rund CHF 150 Mio. jährlich ansteigen. Das würde ohne Anpassungen des heutigen Finanzierungssystems dazu führen, dass der Staat zum Höchstpunkt dieser Entwicklung gegenüber heute mit über CHF 80 Mio. jährlich zusätzlich belastet würde und gleichzeitig Arbeitnehmer und Arbeitgeber höhere Krankenkassenprämien von zum Höchstpunkt in rund 50 Jahren von zusätzlich CHF 60 monatlich zu finanzieren hätten. Zur Finanzierung dieser Mehrausgaben müsste der Staat beispielweise die Einkommens- und Vermögenssteuern um satte 40% erhöhen. Es stellen sich daher für die Politik grundsätzlich zwei Kernfragen: Erstens nach dem Wer und zweitens nach dem Wie. Nämlich wer soll diese steigenden Pflegekosten bezahlen und wie sollen die entsprechenden Mittel generiert werden? Die zur Beantwortung dieser Frage wesentlichen Möglichkeiten sind überschaubar. Beim Wer kommen grundsätzlich drei Parteien infrage, nämlich erstens der Steuerzahler beziehungsweise der Staat, zweitens die Arbeitnehmer und drittens die Arbeitgeber. Natürlich lassen sich diese Finanzierer auch kombinieren. Beim Wie kommen grundsätzlich drei Systeme, nämlich erstens ein Ansparverfahren, zweitens ein Umlageverfahren über Beiträge oder Steuern und drittens eine Versicherungslösung infrage. Selbstverständlich lassen sich auch diese drei Systeme kombinieren. Trotz der grundsätzlich überschaubaren Variablen nach dem Wer und Wie dürfte es wohl nicht ganz einfach sein, hier einen politischen Konsens zu erreichen. Erschwerend kommt die besondere Lage Liechtensteins mit einem sehr hohen Anteil an Grenzgängern hinzu, sodass je nach Ausgestaltung einer künftigen Finanzierungs- und Systemlösung ganz besonders hohe Kosten auf den Staat zukommen könnten. Nun, die Postulatsbeantwortung zeigt die Herausforderung und die Komplexität im Zusammenhang mit möglichen Varianten der künftigen Pflegefinanzierung umfassend auf, kann aber verständlicherweise noch keine pfannenfertige Lösung präsentieren. Ich gehe auch nicht davon aus, dass hier bereits jemand in diesem Haus die optimale Lösung kennt. Sicher ist nur, dass der mit dieser Postulatsbeantwortung angestossene Prozess nun weitergeführt werden sollte. Dabei kann statt einem grossen Wurf, wie zum Beispiel mit der Einführung eines völlig neuen Sozialwerkes wie etwa einer neuen verpflichtenden Pflegeversicherung, auch ein kleinerer Wurf, nämlich die Optimierung des bestehenden Systems hier wahrscheinlich schon sehr viel bewirken, sehr viel bewirken vielleicht. Wir verfügen bereits heute mit dem Dreisäulenkonzept über ein sehr solides System zur Finanzierung des Lebens im Alter. Nämlich die drei Säulen AHV-Rente, Pensionskassenrente und private Ersparnisse. Ziel dieses Dreisäulensystems ist es, das Leben im Alter zu finanzieren. Zum Leben im Alter gehört eindeutig auch die eigene Pflege im Alter. Statt hier völlig neue Institute, wie etwa eine verpflichtende Pflegeversicherung, einzuführen, sollten wir zuerst das bestehende Dreisäulensystem so optimieren, dass möglichst viele Rentnerinnen und Rentner in der Lage sind, ihre Aufwendungen im Alter, inklusive der Kosten einer allfälligen Pflegebedürftigkeit, im Wesentlichen aus Mitteln der drei Säulen AHV, Pensionskasse und Ersparnisse zu finanzieren. Das dürfte in sehr vielen Fällen auch heute schon der Fall sein. Nicht wenige Arbeitnehmer verfügen schon heute mit der AHV, der Pensionskasse und privaten Ersparnissen über ausreichende Mittel, um ihren Lebensabend und eine allfällige Pflegebedürftigkeit für sich und ihre Lebenspartner zumindest zu einem sehr hohen Anteil selbst finanzieren zu können. Schwierig dürfte es aber sicher dort werden, wo insbesondere die zweite Säule, die Pensionskassenrente, zu tief ist. Für mich wäre es daher zweifellos sehr wirkungsvoll, pragmatisch und daher zielführend, bevor wir über andere neue Finanzierungsformen und den grossen und damit unsicheren Wurf nachdenken, in einem ersten Schritt bei der zweiten Säule, den Pensionskassen, anzusetzen und hier zeitnah Verbesserungen herbeizuführen, sodass unser Dreisäulenkonzept im Alter auch wirklich genügend finanzielle Mittel generiert, um Leben und Pflege im Alter zumindest in den meisten Fällen zu finanzieren. Konkret heisst das für mich: Erstens sind die Minimalbeitragssätze in der zweiten Säule von heute mindestens je 4% für Arbeitnehmer und Arbeitgeber anzuheben. Zweitens muss der Kapitalbezug in der zweiten Säule begrenzt werden, damit im Alter auch wirklich ein Einkommen aus der Pensionskasse sichergestellt werden kann, und drittens ist eine Versicherungspflicht in der zweiten Säule auch für Selbstständigerwerbende einzuführen. Allein mit diesen drei sicher nicht ganz beliebten Massnahmen dürfte aber im Rahmen des bestehenden Altersvorsorgesystems einiges zu erreichen sein, sodass für viele weitere Personen in diesem Land auch für die Pflegekosten Mittel zur Verfügung stehen. Und das mit Massnahmen, die im Gegensatz zu grossen Würfen, wie beispielsweis einer völlig neuen Pflegeversicherung oder ähnlichem, sicher viel, viel schneller einen wesentlichen Beitrag zur Problemlösung bieten können. Die Stärkung der zweiten Säule im Hinblick auf die künftigen Pflegekosten ist mit Sicherheit kein Allheilmittel um die Herausforderungen der steigenden Pflegekosten zu meistern. Dennoch wäre es meines Erachtens ein erster wichtiger Schritt und auch ein relativ rasch umsetzbarer Schritt in die richtige Richtung. Abschliessend möchte ich mich noch besonders bei der Stiftung Zukunft.li bedanken, die sich dem Thema der Pflegekosten im Alter umfassend angenommen hat und wohl auch letztlich den Anstoss für die heutige Diskussion im Landtag gegeben hat. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung und den im Hintergrund arbeitenden Personen für die Beantwortung des Postulats. Die Ausführungen im Bericht und Antrag geben einen sehr guten Überblick über die gegenwärtige Situation, zeigen die vorhandenen Strukturen auf und verdeutlichen auch die Problemlage. Mein Ansatz, den ich jetzt etwas skizziere, wird Sie nicht überraschen. Ich möchte zu Beginn gleich den für mich zentralen Satz in der Postulatsbeantwortung zitieren, Sie finden ihn auf Seite 25: «Als Nachteil einer obligatorischen Lösung wäre zu erwähnen, dass über die zweite und dritte Säule viele Personen schon sehr gut für das Alter vorsorgen und ein zusätzliches Zwangssparen kaum mehr Sinn macht.» In diesem Satz steht eigentlich alles drin. Viele Personen, vor allem diejenigen, die gut verdienen, sind sehr gut gegen die Risiken des Alters versichert. Wer gegen die Risiken des Alters gut versichert ist, kann sich auch die Betreuungskosten zum Beispiel in einem Pflegeheim leisten. Personen, die also gut über die zweite Säule, sprich die Pensionskasse, versichert sind, haben keine Probleme und damit auch der Staat nicht, der für Finanzierungsdefizite aufkommen muss oder müsste. Mein Ansatz geht nun eindeutig in diejenige Richtung, die Leistungen der Pensionskasse auszubauen. Dadurch ist nicht nur ein würdiges Leben im Alter abgesichert, sondern eben auch ein Grossteil der Kosten abgedeckt, die in den letzten Lebensjahren für die Pflege entstehen können. Klar ist aber, dass das etwas kosten wird. Es wird etwas kosten, egal welcher Lösungsweg eingeschlagen wird. Ich würde aber doch gerne beliebt machen, ein bestehendes und gut funktionierendes System zu verbessern. «Verbessern» heisst, dass in erster Linie einfach mehr eingezahlt werden muss. Hier zeigt sich eben ein differenziertes Bild. Gutverdienende erhalten eben auch höhere Beiträge vor allem der Arbeitgeber in ihre Pensionskassenlösung einbezahlt. Leider ist es umgekehrt eben auch so, dass Geringverdienende geringe Beiträge selbst in die Pensionskasse einzahlen und auch die Arbeitgeberbeiträge weit geringer ausfallen. In der Regel werden gerade einmal die Minimumbeiträge von 4% Arbeitnehmer und 4% Arbeitgeber in die Pensionskasse einbezahlt. Es darf sich nun niemand wundern, wenn durch diese viel zu geringen Beiträge weder ein würdiges Auskommen im Alter finanziert werden kann, noch die Kosten der Pflege abgedeckt sind. Leider begnügen wir uns mit einem System, das es der Wirtschaft und auch den Arbeitnehmenden erlaubt, Gewinne zu privatisieren und Kosten zu sozialisieren, was dann eben dazu führt, dass zum Beispiel über die Ergänzungsleistungen der AHV zugefüttert werden muss. Das ist alles überhaupt nicht erstaunlich, sondern lediglich eine logische Konsequenz der ungenügend ausgestatteten Pensionsversicherungslösungen, die der Gesetzgeber, der Landtag, also wir, erlauben. Wie immer darf man einen kleinen Vergleich mit der Schweiz nicht aussen vor lassen. In der Schweiz müssen im Durchschnitt über eine 40-jährige Ansparphase 12,5 Lohnprozente von Arbeitnehmer und Arbeitgeber in die Pensionskasse einbezahlt werden. In Liechtenstein sind es eben nur 8%. Wie kann das sein? Ist das Leben in der Schweiz wirklich so viel teurer? Ist gerade in diesem Punkt ein Vergleich mit der Schweiz aus irgendwelchen Gründen nicht zulässig? Die Antwort ist Nein. Wir leisten uns den vermeintlichen Luxus, ungenügend für unser Alter vorzusorgen und damit auch ungenügend für die Kosten der Alterspflege vorzusorgen. Ich bin der festen Überzeugung, dass bei einer schrittweisen Verbesserung, sprich Erhöhung der Beiträge an die Pensionskasse, diese Herausforderungen adressiert und zu einem grossen Teil gelöst werden können. Aber man sollte eben handeln und man sollte schnell handeln, denn die Zeit läuft gegen uns. Es ist leider sehr schade, dass eine Anhebung des Versicherungsminimums in der Vergangenheit verpasst wurde, und das, obwohl es ganz konkrete Anträge zum Beispiel von meiner Seite in diese Richtung gegeben hat. Es ist eben auch so, dass unter der Voraussetzung, dass während der Phase des Ansparens genügende Beiträge zurückgelegt werden, es dann möglich wäre, einen gewissen Pflichtteil nur als Rente auszubezahlen, also einen vollständigen Kapitalbezug einzuschränken. Das aber nur, wenn die Gesamtlösung das zulässt. Es ist aus meiner Sicht nicht vorstellbar, diese Einschränkung bei Beiträgen von 4% plus 4% vorzunehmen, denn diese Sparbeiträge reichen in der Regel schon nicht aus, um die laufenden Kosten zu decken. Das Problem ist bekannt, handeln will man aber leider nicht, die Zeche wird aber trotzdem jemand bezahlen. Ich bin gespannt, ob in der nächsten Legislatur hier mehr Wille vorhanden ist, offensichtliche Versäumnisse zu korrigieren. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Susanne Eberle-Strub
Vielen Dank, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Zuerst herzlichen Dank dem zuständigen Ministerium für diese sehr informative Postulatsbeantwortung. Sie zeigt vier verschiedene Möglichkeiten zur Pflege und Betreuung im Alter auf: Eine Verbesserung des heutigen Systems, der Vorschlag der Stiftung Zukunft.li, ein Konzept einer Betreuungs- und Pflegeversicherung sowie eine Variante basierend auf den Einlagen in die zweite Säule. Das heutige System hat sich über Jahre entwickelt und setzt sich aus Beiträgen aus verschiedenen Quellen zusammen: Land, Gemeinde, Krankenkasse, Privatperson sowie aus Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigung, Betreuungs- und Pflegegeld je nach Schweregrad der Pflegestufe. Diese Finanzierungsform ist sehr hilfreich und ermöglicht vielen Personen ihren Wunsch, sich solange als möglich zu Hause betreuen zu lassen. Ich denke und ich weiss auch aus eigener Erfahrung, dass die Menschen sehr dankbar sind für diese grosszügige Unterstützung. Ein «Nachteil» besteht jedoch: Die erwerbstätige Generation wird damit am meisten belastet. Und es liegt bei der Eigenverantwortung jeder einzelnen Person, ob und wie viel sie anspart, um im Alter die Pflegekosten bezahlen zu können. Da meine Vorredner bereits detailliert auf alle vier Varianten eingegangen sind, komme ich direkt zur Variante «Ansparen über die zweite Säule», die meiner Meinung nach die sinnvollste für die Zukunft ist. Die Vorteile sind: - Jeder muss obligatorisch Kapital für das Alter ansparen.
- Die zweite Säule existiert bereits, es muss keine neue Institution aufgebaut werden wie bei der Variante von Zunkunft.li.
- Wird das Pflegekapital nicht vollständig aufgebraucht, fliesst der Rest in die Erbmasse.
- Ist das Pflegekapital aufgebraucht, springt die öffentliche Hand neben der Eigenbeteiligung der gepflegten Person für die weiteren Pflegekosten ein. Wenn dieser Fall eintritt, könnte auf das heutige System zurückgegriffen werden, also Betreuungs- und Pflegekosten, die erschwinglich sind für die pflegebedürftige Person.
Als Nachteile können angesehen werden:- Die Beitragssätze für die zweite Säule würden angehoben, damit ein gewisser Teil des Kapitals abgetrennt und für die Pflegekosten verwendet werden könnte.
- Für die geburtenstarken Jahrgänge bleibt nicht mehr viel Zeit, um einen gewissen Kapitalstock anzusparen.
Ich bin mir bewusst, dass die Umsetzung auf eine neue Variante betreffend die Finanzierung von Pflege und Betreuung im Alter, wenn es denn gewünscht ist, noch viele Abklärungen benötigt. Vor allem wird es auch einiges an Überzeugungsarbeit brauchen, damit allen bewusst wird, dass ein Sparen für die Kosten der Pflege und Betreuung im Alter alle angeht. Die Kosten dafür werden in den kommenden Jahren nämlich enorm ansteigen und wir alle müssen dafür aufkommen. Ich werde den Antrag des Abg. Patrick Risch unterstützen, damit dieses wichtige Thema auch im nächsten Landtag thematisiert wird und hoffentlich eine Lösung gefunden wird. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich danke ebenfalls der Regierung und den Mitarbeitern für diese übersichtliche und gute Interpellationsbeantwortung. Das Thema Pflege und Betreuung im Alter beschäftigt uns seit Jahren und ist und war legislaturübergreifend. Wir haben uns in diesem Haus in dieser Zeit mit diversen Finanzbeschlüssen für den Bau oder Neubau von Alters- und Pflegeheimen gesorgt und verfügen heute über eine moderne und bedarfsgerechte Infrastruktur im Bereich der stationären Pflege. Über die Jahre hat sich gezeigt, dass auch die ambulante Betreuung und Pflege gestärkt werden musste. Der Landtag hat die von der Regierung vorgelegten alterspolitischen Grundsätze bestätigt. «Ambulant vor stationär» folgt dem Wunsch der meisten betagten Mitbürger, möglichst lange daheim bleiben zu können. Die Einführung des Betreuungs- und Pflegegeldes trägt entscheidend dazu bei, dies auch verwirklichen zu können. Mit dem Betreuungs- und Pflegegeld können pflegende Angehörige finanziell unterstützt beziehungsweise durch Zukauf von Pflegeleistungen entlastet werden. Wie im Bericht «Bedarfsplanung ambulante und stationäre Pflege 2019» ausgeführt ist, konnte die teure stationäre Pflege dadurch deutlich entlastet werden. Wesentlich für die Stärkung der ambulanten Pflege war auch die Zusammenführung der Familienhilfe-Vereine zu einem Verein Familienhilfe Liechtenstein. Wir befinden uns in einem stetigen Prozess, so hat sich etwa gezeigt, dass wir den Grundsatz «ambulant vor stationär» modifizieren müssen auf «ambulant und stationär», da der Bedarf nach Tagesstrukturen - gerade für Demenzkranke - oder nach betreutem Wohnen zunimmt. Neben den nötigen Strukturen muss auch die Finanzierung daran angepasst werden. Auch müssen Probleme in Zusammenhang mit den sogenannten Care-Migrantinnen, ohne die die häusliche 24-Stunden-Pflege in vielen Fällen gar nicht möglich wäre, angegangen werden. Bei der Einführung des Betreuungs- und Pflegegeldes wurde dazumal auch die Schaffung eines Pflegepools ins Gesetz aufgenommen. Mit der konkreten Ausgestaltung eines solchen könnte auch das Thema Care-Migrantinnen verknüpft werden. Insgesamt kann sich unser heutiges System zur Pflege und Betreuung sehen lassen und ist für die Betroffenen auch finanzierbar. Was wir mit dem Betreuungs- und Pflegegeld bereits umgesetzt haben, wird in der Schweiz derzeit diskutiert, da dort die Betreuungsleistungen deutlich unterfinanziert und dem Privaten überlassen sind. Aufgrund der prognostizierten demografischen Entwicklung, das heisst der starken Zunahme von über 65-Jährigen, besteht nun die Befürchtung, dass die öffentliche Hand, also Land und Gemeinden, durch die daraus resultierenden stark steigenden Kosten massiv belastet werden. Die Stiftung Zukunft.li hat im August 2017 die Studie «Finanzierung der Alterspflege - Handlungsbedarf und Lösungsansätze» präsentiert. Die Autoren stützen sich bei der Bevölkerungsentwicklung auf die Prognosen der Bevölkerungsszenarien 2015 bis 2050 des Amtes für Statistik. Gemäss diesen Prognosen steigt die Zahl der 65-Jährigen und Älteren von 6'235 im Jahr 2015 auf 12'586 bis 2050, die Zahl der 80-Jährigen und Älteren im selben Zeitraum von 1'329 auf 5'224. Zu den Bevölkerungsszenarien 2015 bis 2050 ist anzumerken, dass wir inzwischen für fünf Jahre bis 2019 die tatsächliche Entwicklung vorliegen haben. Diese ist in der jeweiligen Bevölkerungsstatistik des Amtes für Statistik publiziert. Es fällt auf, dass gerade in den Altersgruppen der über 65- und der über 80-Jährigen die tatsächlich beobachtete Zunahme hinter der Prognose zurückbleibt. Bezogen auf das Szenario Trend sind das für die über 80-Jährigen im Jahr 2019 bereits rund 7%. Legt man diese Entwicklung ins Jahr 2050 um, ergibt sich eine Zunahme von etwas über 4'000 Personen statt der prognostizierten 5'224, immerhin gut 20% weniger. Auch der Bericht «Bedarfsplanung ambulante und stationäre Pflege 2019» geht in seiner Bevölkerungsprognose davon aus, dass die um das Jahr 2050 zu erwartende Anzahl Personen in der Altersklasse 80 plus im Bereich von rund 4'000 Personen liegen dürfte. Ohne Zweifel hat dies auch Einfluss auf die zu erwartende Kostenzunahme, die damit weniger stark ausfallen sollte. Die Regierung hat in der vorliegenden Postulatsbeantwortung die Vor- und Nachteile möglicher Finanzierungsmodelle skizziert, wie etwa die Formen von freiwilligen oder obligatorischen Pflegeversicherungen oder Vorsorgelösungen, wobei für mich klar ist, dass gegebenenfalls nur eine obligatorische Lösung infrage käme. Die Studie der Stiftung Zukunft.li schlägt konkret vor, die Einwohner zu verpflichten, ein individuelles, vererbbares Pflegekapital anzusparen. Gemeinsam ist allen dieser Modelle, dass der Private beziehungsweise jeder Einwohner einen wesentlich grösseren Kostenanteil als bisher beziehungsweise den Löwenanteil überhaupt übernehmen soll. Die Regierung weist darauf hin, dass wie bei anderen Sozialversicherungen die EWR-rechtlichen Konsequenzen bedacht werden müssen, da Leistungen exportiert werden müssen. Dieser Aspekt ist aufgrund der hohen Zahl von Grenzgängern nicht zu vernachlässigen und hätte gravierende Auswirkungen auf die Finanzierbarkeit eines solchen Systems. Eine weitere Frage betrifft die Organisation: Bei einer kapitalgedeckten Versicherungslösung wäre die Administration, wie die Regierung ausführt, komplizierter und wäre eher wie die Pensionskasse auszugestalten. In unserem derzeitigen System, insbesondere dem Betreuungs- und Pflegegeld, sind die Leistungen als Sachleistungen ausgestaltet, die nicht ins Ausland exportiert werden müssen. Wie die Regierung in der Postulatsbeantwortung ausführt, hat sich im stationären Bereich das heutige Regime bewährt, wonach der Staat das Angebot kontrolliert, indem regelmässige Studien zum künftigen Bedarf durchgeführt werden und der Ausbau der Infrastruktur sich nach diesen Prognosen richtet. Eine Zulassung von ausländischen Heimen würde wohl eine Bedarfsplanung erschweren, wenn nicht verunmöglichen. Dem Argument, dass mit dem heutigen, umlagefinanzierten System die Kosten vor allem auf die junge Generation überwälzt werden, möchte ich entgegenhalten, dass auch Senioren zu den Steuereinnahmen beitragen und sei es nur über die Mehrwertsteuer. Ausserdem leisten die jüngeren, rüstigen Senioren durch die Betreuung ihrer Enkelkinder viele Stunden unentgeltlicher Arbeit und ermöglichen so, dass beide Elternteile berufstätig sind und Steuern und Sozialversicherungsbeiträge leisten können. Ich ziehe es daher vor, unser heutiges, umlagefinanziertes System beizubehalten und im bestehenden System allenfalls Optimierungen vorzunehmen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Danke für das Wort. Besten Dank dem Ministerium und den betroffenen Stellen für die in meinen Augen sehr gute Postulatsbeantwortung. Ich finde die Ausführungen interessant und auch sehr detailliert. Das Warten hat sich gelohnt. Bedanken möchte ich mich aber auch bei der Stiftung Zukunft.li, die sich des wichtigen Themas ebenfalls angenommen hat. Im ersten Teil der Beantwortung wird der Ist-Zustand erfasst. Der Unterschied zwischen Betreuungs- und Pflegeleistungen ist anschaulich dargestellt, der Unterschied zwischen ambulanter und stationärer Betreuung und Pflege ist ebenfalls sehr gut erklärt. Die ambulante Pflege ist günstiger als die stationäre, was durchaus gewollt ist. Bei der teuren stationären Pflege und Betreuung hält der Staat das Monopol, das heisst, Private erhalten keine Subventionen, solange der Staat den Bedarf decken kann. Das unterstütze ich. Im ersten Teil wird auch die Finanzierung thematisiert. Und diese ist sehr komplex. Drei Träger gibt es, die öffentliche Hand, also Land und Gemeinden, die Krankenpflegeversicherung und die gepflegte Person. Hier lese ich auf der Seite 21: «Über die Jahre ist ein Flickwerk entstanden und der Gesetzgeber hielt es an vielen Stellen für nötig, Mittel der öffentlichen Hand beizutragen.» Das Resultat ist heute klar ersichtlich und auch das lese ich wieder: «Unter Einbezug einer zumutbaren Eigenleistung ist die Finanzierung der Pflege aus Sicht der gepflegten Person gut finanzierbar.» «Die Situation kann aus Sicht der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen insgesamt als sehr komfortabel bezeichnet werden.» So lese ich es auf Seite 21. In vielen Fällen ist es kaum nötig, für die Bestreitung der Kosten der Alterspflege auf das Vermögen zurückzugreifen und es wird auch nicht auf Verwandte zurückgegriffen. Dazu passt es, dass Vermögen, welches länger als zehn Jahre vor dem Pflegebedarf vererbt wurde, bei der Berechnung von Ergänzungsleistungen nicht mehr berücksichtigt wird. Der Gesetzgeber, also wir der Landtag, hat hier über die Jahre hinweg eine äusserst komfortable Situation geschaffen. Und diese stösst nun an seine Grenzen. Auf Seite 23 lese ich: Weil die heutige Situation für aus Sicht der Gepflegten und ihrer Angehörigen sehr komfortabel ist, wird es viel Überzeugungsarbeit für einen Systemwechsel benötigen. Ich bin überzeugt, dass die demografische Situation mit der auf den Kopf gestellten Alterspyramide uns eine grosse Chance bietet, diesen Systemwechsel nun voranzutreiben. Ja, sie zwingt uns dazu. Ab Seite 23 werden in einem Teil 2 zukünftige Ausgestaltungsmöglichkeiten erörtert. Es stellen sich drei grundsätzliche Fragen: - Soll das System der Pflegefinanzierung obligatorisch oder freiwillig sein?
- Soll die Pflegefinanzierung als Versicherungs- oder Vorsorgelösung konzipiert sein?
- Wer sind die Finanzierer für alle diese Lösungen?
Dann werden die einzelnen Lösungen mit ihren Vor- und Nachteilen einander gegenübergestellt. Interessant, was ich auf der Seite 30 zur Höhe der Pflegeleistungen lese: Die zu pflegende Person hat in der Regel regelmässige Einkommen in Form von Renten, die für den Lebensunterhalt im Alter eingesetzt werden sollen. Es ist zumutbar, sie zumindest teilweise für die Pflege und Betreuung einzusetzen. Hier liegt wohl der eigentliche Systemwechsel: weg von der aktuellen sehr komfortablen staatlichen hin zu einer individuelleren und eigenverantwortlicheren Lösung mit deutlich mehr Selbstbehalt. Also soll nicht nur der Pflegegrad über die Höhe des Pflegegelds entscheiden, sondern auch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der zu pflegenden Person. Schon an dieser Stelle habe ich mich gefragt: Wäre dies nicht schon in der heute ausgestalteten Lösung machbar? Oder wie müsste die heute ausgestaltete Lösung angepasst werden, damit sie funktioniert?Selbstverständlich soll auch in jeder zukünftigen Lösung die ambulante Lösung zu Hause deutlich günstiger bleiben als die stationäre. Ich denke, dies ist auch im Sinn der betreuten Person. Allerdings ist hier die Situation der 24-Stunden-Betreuungspersonen zu überdenken. Da ist vieles im gesetzlichen Graubereich. Auch aus staatsvertraglicher Sicht ist vieles noch im Unklaren. Und dies gilt es genauer abzuklären. Der Bericht zeigt schliesslich vier Varianten für Liechtenstein auf: Ich favorisiere die Variante «Verbesserung des heutigen Systems» kombiniert mit der Stärkung der zweiten Säule. Ja, das heutige System ist zwar ein Flickwerk, hat jedoch einen klaren roten Faden, der sich seit Jahrzehnten durch die liechtensteinische Politik der Finanzierung von Leistungen im Sozial-, Gesundheits- und Pflegebereich zieht: Dazu heisst es auf der Seite 54: «Die öffentliche Hand leistet Beiträge, welche den Bezug von Leistungen für die Empfänger derart verbilligen, dass diese unter normalen Umständen mit den laufenden Einnahmen oder den Ersparnissen der Leistungsbezüger bezahlt werden können.» Diese Haltung entspricht meiner Denkweise. Ich meine, es sollte doch ein Ziel unseres Staates sein, dass die Menschen gegen das Ende ihres Lebens nach einer jahrzehntelangen Erwerbstätigkeit über eine genügend hohe Altersabsicherung verfügen. Das bedingt jedoch auch, dass die drei Säulen der Vorsorge im Alter, nämlich AHV, Pensionskasse und private Vorsorge, unter normalen Umständen zur weitreichen-den Deckung dieser Betreuungs- und Pflegekosten ausreichen. Vor allem die zweite Säule ist derzeit für viele zu schlecht aufgestellt. Die Variante basierend auf der zweiten Säule wäre meines Erachtens eine Chance, diese zweite Säule einerseits zu stärken und andererseits das bestehende System zu verbessern. Allerdings müsste dann der Kapitalbezug des Pensionskapitals sehr stark eingeschränkt werden. Zusätzlich könnte das Sparen mit einer dritten Säule steuerlich begünstigt und damit attraktiver gestaltet werden, wie es die Abg. Violanda Lanter bereits ausgeführt hat. Meine abschliessende Meinung: Ich tendiere stark in Richtung Stärkung des bestehenden Systems mit einem Ausbau der zweiten Säule, welche dann aber vor allem nur noch als Rente bezogen werden sollte. Jedenfalls müssen wir als Gesetzgeber aber alles unternehmen, damit das Thema prioritär weiterbearbeitet wird. Ich werde deshalb den Antrag meines Fraktionskollegen Patrick Risch ebenfalls unterstützen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Geschätzte Mitglieder der Fürstlichen Regierung. Um es vorwegzunehmen, werde ich dem Antrag des Abg. Patrick Risch zustimmen. Das sehr ausführliche Votum der Landtagsabgeordneten Violanda Lanter teile ich zu 100%. Deshalb beschränke ich mich auf ein paar Eckpunkte. Dass der demografische Wandel Konsequenzen haben wird, liegt auf der Hand. Dazu könnte auch die Einführung einer gesetzlichen Pflegeversicherung gehören, wie Regierungsrat Mauro Pedrazzini nun durchblicken liess. So wurde er nach einem Interview am 21. Dezember 2013 zitiert. Diese Aussage jährt sich mittlerweile zum siebten Mal. Der Anteil der Pflegekosten für Personen über 65 wird sich unter diesen Annahmen von heute circa CHF 20 pro Monat in der Prämie aller Versicherten bis 2030 verdoppeln und bis im Jahr 2050 auf CHF 80 pro Monat vervierfachen. Der Anteil der öffentlichen Hand steigt bis 2050 um rund CHF 80 Mio. auf CHF 110 Mio. an, so ist es im vorliegenden Bericht und Antrag auf Seite 42 zu lesen. Die Prämien für die Krankenkassen werden nächstes Jahr wieder steigen. Daraus entstehen zwangsweise Aufgaben, wie zum Beispiel:- In der Postulatsbeantwortung «zukünftige Finanzierung von Pflege und Betreuung im Alter» ist von einem Flickwerk die Rede, weil keine einheitlichen Regeln für die Pflegekostenverbilligung vorhanden sind.
- Auch einige Fragen in der Postulatsbeantwortung wurden ausgeklammert.
- Die Familienstrukturen verändern sich und die Finanzierbarkeit von Betreuung und Pflege im Alter wird ein zentrales Thema. Daraus wird sich ein veränderter Bedarf an Wohn- und Lebensformen ergeben. Pflegebedürftige haben Anrecht darauf, mit Respekt behandelt zu werden, und ihre Selbständigkeit sollte, so weit es möglich ist, bewahrt werden. Die meisten Senioren werden nicht über Nacht pflegebedürftig, es handelt sich vielmehr um einen schleichenden Prozess.
- Dem Fachkräftemangel muss durch eine bessere Entlohnung Arbeitszeiten sowie attraktivere Arbeitsbedingungen entgegengetreten werden, unter dem Motto «Pflege verdient höchste Anerkennung» muss auch das Image verbessert werden.
- Ein riesiger Blumenstrauss an möglichen Massnahmen wurde an der Seminarreihe «Weiterentwicklung des liechtensteinischen Gesundheitswesens» von zahlreichen Akteuren des Gesundheitswesens im Jahre 2018 zur Effizienz- und Qualitätssteigerung vorgeschlagen. Meine Kleine Anfrage dazu wurde von Regierungsrat Dr. Mauro Pedrazzini dahingehend beantwortet: Die Kommission wird ihre Arbeit dazu in Kürze aufnehmen. Details zu einzelnen Lösungsansätzen liegen noch nicht vor. Die Anliegen wurden offenbar einfach auf die lange Bank geschoben. Hier fehlt mir die zeitlich verbindliche Achse.
- Die Belegung der Pflegeheime wird wieder ansteigen, obwohl häusliche Betreuung und 24-Stunden-Betreuung in letzter Zeit entgegenwirken. Die EU-Arbeitszeitrichtlinie, zukünftige Qualitätskriterien und der politische Druck werden den Markt neu regeln. Aufgrund dieser Systemrelevanz hat der Staat die Aufgabe, in diesem Bereich gewisse Mindeststandards sicherzustellen.
- Wir brauchen weitere zielgerichtete Massnahmen, um den drohenden Problemen im Gesundheitswesen Herr zu werden und die Kosten leistbar zu halten. Dazu brauchen wir einen gut koordinierten Verbund von Akteuren im Gesundheitswesen, die zum Wohl der Patienten gemeinsam wirken.
Bei diesen Aufgaben fehlen mir verbindliche zeitliche Grundlagen. Durch die Verzögerung wurde wertvolle Zeit verloren. Es entstehen höhere Kosten in der Zukunft und es werden Versorgungsengpässe in Kauf genommen. Somit sollten zuerst die Hausaufgaben erledigt werden, bevor eine Geldspritze in löcheriges Sieb erfolgt. Deshalb tue ich mir schwer, zu diesem Zeitpunkt einen Blankoscheck auszustellen. Es ist ein Grundsatzentscheid, ob und wie stark die Eigenverantwortung der einzelnen gewichtet werden soll. Entweder geht es stärker in Richtung Versicherungslösung oder in ein System, bei dem jeder für die eigene Pflege anspart. Bei der Umsetzung entscheiden wir meist emotional und legislaturbezogen, sollten aber nüchtern mit dem Blick in die weitere Zukunft die Arbeit nicht scheuen. So ist es auch bei der zukünftigen Finanzierung von Pflege und Betreuung im Alter. Hier müssen wir Zukunftsängsten Zuversicht entgegensetzen. Deshalb ist die zukünftige Finanzierung von Pflege und Betreuung im Alter dringend zu regeln und finanziell einzuplanen. Die daraus entstehenden Themen Langzeitpflege und altersbedingte Krankheiten führen in den nächsten Jahren zu erheblichen Mehrkosten, wenn wir weiter zusehen. Die Kostensteigerung des demografischen Wandels und des technischen Fortschrittes kann nicht allein auf den Buckel der Prämienzahler abgewälzt werden. Nun zum Schluss, ich präferiere analog der Landtagsabgeordneten Violanda Lanter den Vorschlag von Stiftung Zukunft.li, individuelles Pflegekapital, und den Vorschlag der Regierung, Betreuungs- und Pflegeversicherung. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, sehr geehrter Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich bedanke mich beim Ministerium für Gesellschaft für die Postulatsbeantwortung. Meines Erachtens ist es sehr wichtig, dass die jetzige Generation, beispielsweise der 40-Jährigen und älter einen Beitrag für die künftige Finanzierung von Pflege und Betreuung im Alter leistet. Wenn ich mir anschaue, dass die Regierung über drei Jahre für die Postulatsbeantwortung gebraucht hat, die nun - abgesehen vom Gutachten für eine Pflegeversicherung - nicht sehr viel neu Erarbeitetes enthält, dann sehe ich die Gefahr und frage ich mich, wie die nächste Regierung damit umgeht. Entsprechend sollte sich der Landtag in der ersten Hälfte der nächsten Legislatur mit einer Gesetzesvorlage befassen. Wenn es immer Jahre von einem Schritt bis zum nächsten geht, dann läuft uns wirklich die Zeit davon und unsere Kinder erben die volle Last der Finanzierung. Ein ganz wesentlicher Punkt ist meines Erachtens die EWR-Kompatibilität - das wird zu einer echten Herausforderung. Ich glaube aber, dass der Vorschlag der Stiftung Zukunft.li hier gute Karten hat im Vergleich zu einer reinen Versicherung. Aber alle verschiedenen Ansätze und Varianten müssen die Nagelprobe bei einer eingehenden Prüfung bestehen. Dass die Regierung nicht alle detaillierten Abklärungen für jede Variante schon gemacht hat, finde ich nachvollziehbar. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ein herzliches Dankeschön an die Regierung für die Ausarbeitung dieser sehr guten Postulatsbeantwortung, die uns insbesondere in Bezug auf die künftige Finanzierung der Alterspflege und Betreuung sehr gute Grundlagen gibt, um die Diskussion weiterzuführen. Ich betone ganz bewusst: weiterzuführen. Denn mit dem Abschreiben des Postulats können wir das Thema nicht beenden. Deswegen tendiere ich auch dazu, den Vorschlag des Kollegen Risch zu unterstützen. Im Sinne eines Stimmungsbildes möchte ich auch meine Präferenz auf das individuelle, vererbbare Pflegekapital als künftiges Finanzierungsmodell legen, möchte aber insgesamt auf ein Thema kommen, das in der Postulatsbeantwortung nur am Rande besprochen ist. Meine grosse oder allergrösste Sorge ist nicht, wie wir das Ganze zahlen, sondern wer tut es in Zukunft. Wer übernimmt diese Alterspflege und Betreuung? Wir steuern auf ein ganz gewaltiges Ressourcenproblem für die Gesamtwirtschaft zu. Wir wissen nach einer Studie von wiederum Stiftung Zukunft.li, dass wir pro hochaltrige Person im Alter von 80 Jahren plus im Moment 17 Personen im erwerbsfähigen Alter zwischen 20 und 64 haben. Im Jahr 2030 werden es nur noch acht Personen sein und im Jahr 2050 werden wir noch 4,5 Personen im erwerbsfähigen Alter haben pro Hochaltrigen im Alter von 80 plus. Und 2050, das ist in der demografischen Entwicklung keine Weltreise. Die Regierung stellt in einer Tabelle auf Seite 40 dar, dass, wenn man 1% Teuerung einpreist, die Kosten für die Alterspflege und Betreuung im Jahr 2050 bei CHF 211 Mio. im Jahr liegen werden. Ich gehe davon aus, wenn wir auch die Bewältigung dieses Ressourcenproblems noch einpreisen, dann werden die CHF 211 Mio. nicht reichen. In einem Interview im «Liechtensteiner Volksblatt» vom vergangenen Samstag nimmt der Geschäftsführer der Stiftung Zukunft.li zu diesem Thema auch Stellung und ich darf ihn zitieren: «Liechtenstein steht hier vor zwei speziellen Problemstellungen, was den Bedarf an Pflegefachkräften verdoppeln oder sogar verdreifachen dürfte. Zum einen müssen etwa 40 Prozent des heutigen Fachpersonals aufgrund von Pensionierungen ersetzt werden ... Zum anderen arbeitet auch in der Alterspflege und -betreuung ein grosser Anteil an Grenzgängern. Da unsere Nachbarländer ebenfalls mit dem demographischen Wandel zu kämpfen haben, werden sie versuchen, die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte zu verbessern, was gleichzeitig Liechtenstein als Arbeitsort weniger attraktiv machen dürfte. Allein aus dem Inland können wir den Bedarf allerdings kaum decken. Hier besteht ebenfalls hoher Handlungsbedarf.» Wenn wir dieses Thema weiter diskutieren im Falle des Nicht-Abschreibens des Postulates, dann würde ich es für sehr angezeigt erachten, auch über das Ressourcenproblem viel, viel intensiver als bisher nachzudenken. Man sollte dann auch nicht nur darüber nachdenken, wie man in die Ressourcen und die Finanzierung investiert, sondern wie man auch aktiv und frühzeitig auch in die Gesundheitsvorsorge investiert, nämlich dass man viele Leute, die immer älter werden, immer früher dazu bringt, in ihre Gesund-heit zu investieren, dass sie möglichst spät möglichst wenig Pflege und Betreuung brauchen, weil sie imstande sind ein eigenständiges Leben so lange als möglich zu führen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Ich möchte die Aussagen von Herrn Lageder, den Vergleich mit den Beiträgen der Schweiz und Liechtenstein, noch etwas ergänzen. Wenn ich falsch liege, bitte ich die Regierung, das zu korrigieren. In der Schweiz steigen die Beiträge mit dem Alter, und damit sind die älteren Personen wesentlich teurer. Ab 55 ist 18% und kommen fünf Wochen Ferien dazu, das macht die Attraktivität von älteren Mitarbeitern nicht besser. Dann sind in der Schweiz bis zu 34 oder 35 Jahren die Beiträge tiefer wie bei uns, erst nachher werden sie höher. Dann ist die Beitragspflicht in der Schweiz ab 25, bei uns ist sie ab 21. Der Minimalverdienst in der Schweiz ist CHF 21'330 im Jahr 2019. Die Beitragspflicht bei uns beginnt bei Personen, die einen Jahreslohn von mindestens CHF 13'920 erreichen. Also gerade Niedrigverdiener sind bei uns eigentlich bessergestellt. Der sogenannte Koordinationsabzug beträgt in der Schweiz im Jahr 2020 CHF 24'885, in Liechtenstein ist der Freibetrag meines Wissens seit 2018 bei null. Ja, das sind wesentliche Unterschiede zur Schweizer Versicherung. Also wir beziehen die Jungen stärker ein, man bezahlt früher ein und das ergibt auch einen gewissen Beitrag, weil diese Kapitalien dann länger verzinst sind, über mehrere Jahre. Aber die Regierung sagt vielleicht noch etwas dazu. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, guten Abend. Ich fange gerade an mit der Frage des Abg. Herbert Elkuch, die er gestellt hat. Ich kann die Zahlen im Einzelnen nicht nachprüfen, an sich wäre es die Zuständigkeit meines Kollegen. Aber ich glaube, ich kann Ihnen antworten. Ich denke, Ihre Vergleiche sind korrekt und es ist so, dass wir damals in der Revision eben anstelle der Erhöhung des Mindestprozentsatzes eben dahin gegangen sind, möglichst viele Lohnbestandteile für die zweite Säule zu verwenden und eben nicht wegzukommen von diesen Koordinationsabzügen, also von diesen Freibeträgen. Dann gab es eine zweite Frage des Abg. Wendelin Lampert, wie Arbeitnehmer mehr als das Minimum in der zweiten Säule ansparen. Ich habe jetzt nachgeschaut, es gibt eine Statistik bei der FMA, aber das habe ich jetzt dort nicht gefunden. Also das kann ich Ihnen jetzt nicht auswendig beantworten. Ich habe auch meinen Kollegen, den Wirtschaftsminister, vorhin gefragt, er weiss das leider auch nicht auswendig. Aber es sind ziemlich viele Betriebe, die bei uns über das Obligatorische bezahlen, das ist meines Erachtens eben auch sehr wichtig. Nun, ich möchte den Empfehlungen des Landtagspräsidenten folgen und mein Votum möglichst kurz halten. Deshalb vielen Dank für die wohlwollende Aufnahme dieser Postulatsbeantwortung. Sie haben, glaube ich, alle das Problem erkannt, es wird nicht einfach werden, das Geld fällt nicht vom Himmel und es wächst nicht auf den Bäumen. Geld, das ausgegeben wird, muss zuerst erwirtschaftet werden und dann auch noch gespart werden, sonst hat man es eben nicht. Aber ich möchte nochmals ganz grundsätzlich den Bogen spannen, wie die Aufgabe denn aussieht, die wir haben. Es ist ausgehend von der generellen Idee, dass man eben ein künftiges Problem heute schon lösen soll, der Ansatz aufgekommen, dass man etwas findet, was man heute mit den vorhandenen Mitteln alimentiert und das dann in Zukunft selbsttragend ist und eben auch diese Finanzierung dieser Alterspflege dann übernimmt. Und dieses Vehikel muss eben so ausgestaltet sein, dass man die heute schon etwas ältere Generation einkauft, sonst funktioniert das nicht. Wenn man aber bestimmte Generationen in ein neues Modell einkaufen muss, dann wird man dafür Steuergelder verwenden müssen. Dort beginnt jetzt das Problem: Jede Lösung, die aussieht wie ein Sozialsystem oder eine Sozialversicherung, ist exportpflichtig. Das wird dann in der politischen Diskussion der Prüfstein sein. Ist man bereit in ein exportpflichtiges System in grossem Masse Steuergelder zu investieren, um die älteren Generationen einzukaufen? Das, glaube ich, wird politisch unrealistisch sein, so etwas zu machen. Deshalb, denke ich, muss jede Lösung, die eine Chance haben soll, eben so ausgestaltet sein, dass sie eben nicht exportpflichtig ist. Die Exportpflicht ist nicht nur ein finanzielles Problem, sie ist auch ein Umsetzungsproblem. Wir müssten anfangen, Personen im Ausland danach zu beurteilen, zum Beispiel in welche Pflegestufe sie kommen oder ob die Leistungen, die sie dort bezogen haben, nach unseren Massstäben zu bezahlen sind. Wir müssten Rechnungen von ausländischen Leistungserbringern bezahlen, die wir nicht gut kennen und die wir dann auch zu überwachen anfangen müssen. Also das wird eine extrem schwierige Aufgabe. Deshalb bin ich auch froh um die Voten, das waren nicht wenige, die irgendwo auch noch gesagt haben, dass man das heutige System auch beibehalten soll und eventuell ergänzen soll um andere Systeme. Und das, glaube ich, die Kombination, ein Teil des Angesparten in der zweiten Säule zu verwenden und gleichzeitig eben auch weiterhin eine gewisse Vergünstigung der Leistungen zu haben, kann wahrscheinlich ein erfolgsversprechender Ansatz sein, der dann letztlich auch mehrheitsfähig ist. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und ich denke, da ist noch sehr viel zu tun. Aber ich glaube auch, dass die heutige Diskussion ein bisschen auch die Richtung gezeigt hat und auch für die Regierung auch ein bisschen den Weg geebnet hat in Richtung einer Lösung. Aber jede Lösung wird kosten, gratis wird es nicht sein.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen, somit können wir uns den Anträgen zuwenden. Der Abg. Patrick Risch hat einen Antrag gestellt, ich bitte ihn, diesen nochmals zu wiederholen.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Ja, gerne stelle ich den Antrag nochmals oder wiederhole ihn: «Die Regierung wird beauftragt, aufgrund der heutigen Diskussion weiter gehende Prüfungen zu veranlassen - insbesondere auch der EWR-rechtlichen beziehungsweise bi- und multilateralen Rahmenbedingungen abzuklären - und mindestens zwei der vom Landtag heute favorisierten Modelle - aus den vier präsentierten - mit allen rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Konsequenzen zu skizzieren und dem Landtag bis zum Herbst 2021 für eine weiter gehende Grundsatzentscheidung zu präsentieren.» Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es Fragen zu diesem Antrag? Das ist nicht der Fall, somit können wir über den Antrag befinden.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe es bereits beim ersten Votum gesagt: Welche zwei Varianten sind denn jetzt diejenigen, die die Regierung untersuchen müsste? Wir haben vier Möglichkeiten, ich denke, die zweite Säule wurde grossmehrheitlich als Favorit genannt: Was wäre nach Ihrer Ansicht die zweite Variante, die anscheinend auch zu analysieren wäre durch die Regierung?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank. Besten Dank für die Frage, Herr Abg. Wendelin Lampert. Wie gesagt, die zweite Säule ist für mich mein favorisiertes Modell. Aber ich habe auch von der rechten Seite gehört, die individuelle Versicherung wäre noch eine, die hier gefallen ist, also die Regierung kann ja hier aus den Voten entnehmen, welche sie als zweite Variante vorstellen möchte. Aber ich glaube, mehrheitlich war ja die Meinung: Verbesserung der Pensionskasse mit allem Drum und Dran. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Könnten Sie, Herr Abg. Risch, diesen Antrag nicht offener formulieren, dass einfach im Herbst 2021 die Regierung weitere Berichte oder Unterlagen dem Landtag vorlegt, ohne dass man diese zwei Varianten, die Sie aufgeführt haben, nennt, dass wirklich ergebnisoffen die Regierung drangeht und dem Landtag die nächste Runde eröffnet - in dem Sinne.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Ja, können, also ja, ich kann das, ich versuche es einmal, sage ich mal so. Hingegen dann läuft es darauf hinaus, dass die Regierung dann unter Umständen momentan vier Modelle in allen Details ausarbeiten muss. Ich weiss es nicht. Ich kann einfach den Zwischensatz weglassen «und mindestens die zwei der vom Landtag favorisierten Modelle», das streichen. Dann sind wir wieder bei den vier präsentierten «mit allen rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Konsequenzen zu skizzieren ...». Soll ich einmal alles vorlesen?Landtagspräsident Albert Frick
Ja, bitte, es ist schon wichtig, dass alle genau verstehen, um was es geht.Abg. Patrick Risch
«Die Regierung wird beauftragt, aufgrund der heutigen Diskussion weiter gehende Prüfungen zu veranlassen - insbesondere auch der EWR-rechtlichen beziehungsweise bi- und multilateralen Rahmenbedingungen abzuklären -, aus den vier präsentierten mit allen rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Konsequenzen zu skizzieren und dem Landtag bis zum Herbst 2021 für eine weiter gehende Grundsatzentscheidung zu präsentieren.»Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es hierzu noch Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Entschuldigung, ich meine, es geht mich dann ja nichts mehr an nächstes Jahr. Aber ich möchte mich mindestens dafür einsetzen, dass man meinem Nachfolger, meiner Nachfolgerin, nicht gerade die gröbsten Hypotheken auferlegt. Es macht wahrscheinlich keinen Sinn, alle vier Varianten abzuklären, weil das jetzt wirklich vergebene Liebesmühe wäre. Wenn man jetzt schon weiss, dass Varianten mit einer Exportpflicht wahrscheinlich überhaupt keine Chance haben, dann könnte man dann vielleicht den Antrag so umformulieren, dass man sagt, dass man die Exportpflicht der vier Varianten abklärt und sich dann eben mit den verbleibenden Varianten vertieft beschäftigt, sodass man dann schon einmal einen Filter hat, dass das weniger wird.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Ich kann dies vollauf unterstützen, was Regierungsrat Pedrazzini ausgeführt hat. Mir geht es eher darum, dass aus dieser Diskussion, die hier geführt wurde, Varianten weiterentwickelt werden. Für mich kommt zum Beispiel eine Exportvariante oder auch eine Versicherungsvariante nicht infrage. Das ist schon bereits durch viele ausgeschieden worden, weshalb wir das sehr offen formulieren, dass die Regierung selbst als Konklusion aus dieser Sitzung den Landtag mit einer weiteren Vorlage im Herbst 2021 begrüsst.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wichtig ist, dass wir über einen klaren Text abstimmen, der nicht interpretierbar ist.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Darf ich vorschlagen, dass man zwei, drei Minuten eine Lüftungspause macht. Dann können wir einen anständigen Antrag formulieren, der dann keinen grossen Spielraum zulässt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Das passt ohnehin gut, es ist genau eine Stunde seit der letzten Durchlüftung vergangen. Wir machen aber nur fünf Minuten, das muss reichen. Die Sitzung ist unterbrochen (von 16:10 bis 16:15 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit den Beratungen zu Traktandum 5 fort. Wir kommen zu den Abstimmungen. Ich bitte den Abg. Patrick Risch, den Antrag jetzt zu formulieren.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Ja es wird beim ursprünglichen Antrag bleiben, so wie ursprünglich formuliert: «Die Regierung wird beauftragt, aufgrund der heutigen Diskussion weiter gehende Prüfungen zu veranlassen - insbesondere auch der EWR-rechtlichen beziehungsweise bi- und multilateralen Rahmenbedingungen abzuklären - und mindestens zwei der vom Landtag heute favorisierten Modelle - aus den vier präsentierten - mit allen rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Konsequenzen zu skizzieren und dem Landtag bis zum Herbst 2021 für eine weiter gehende Grundsatzentscheidung zu präsentieren.»Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit dürfte allen klar sein, worüber wir abstimmen. Wer dem Antrag des Abg. Patrick Risch zustimmen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 21 Stimmen bei 23 Anwesenden stattgegeben. Dann können wir uns noch dem Antrag der Regierung zuwenden. Der Antrag lautet: Der Hohe Landtag wolle das Postulat vom 5. Oktober 2017 abschreiben. Wer diesem Antrag stattgeben will, gebe bitte die Stimme ab.Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
24 Stimmen, damit hat der Landtag das Postulat einhellig abgeschrieben und wir haben Traktandum 5 erledigt. -ooOoo-