Kleine Anfragen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 2: Kleine Anfragen.Ich bitte Sie, Ihre Kleinen Anfragen an die Regierung zu richten. Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen allerseits. Eine Kleine Anfrage zum Thema : Am 12. Juni 2015 brachte die Fraktion der Freien Liste anlässlich der Abänderung des Waldgesetzes und des Beschwerdekommissionsgesetzes, Bericht und Antrag Nr. 40/2015, einen Antrag ein, der darauf abzielte, seltene Tier- und Pflanzenarten auf den Kiesbänken im Rhein zu schützen. Zwei Arten stechen auf diesen Kiesbänken besonders hervor. Es sind dies der auf den offenen Kiesflächen brütende Flussregenpfeifer, wo der Brutbestand am Alpenrhein gegen ein Drittel der Schweizer Population ausmacht. Die bestockten Kiesbänke entlang des liechtensteinischen Hoheitsgebietes beherbergten mit der Deutschen Tamariske ein Flaggschiff des botanischen Artenschutzes. Und nun wurden am Alpenrhein diese auf der Roten Liste der gefährdeten Arten aufgeführten Arten stillschweigend mit den wasserbaulich eingeleiteten Massnahmen liquidiert und damit am Alpenrhein zum Aussterben gebracht. Dazu gibt es kein Verfahren, das läuft unter «Unterhalt». Im Zentrum dieses Geschehens steht deren bedeutendstes Vorkommen im Bereich von Balzers-Trübbach auf drei Kiesbänken. Auf diesen drei bestockten Inseln gab es seit 15 Jahren grössere Tamariskenbestände. Sie stammen vermutlich von Schwemmlingen der letzten noch naturnahen Rheinausgestaltung beim Bündner Mastrils, woher Pflanzenteile wohl abgedriftet und hier angelandet sind. Die drei bestockten Kiesinseln unterhalb der Rheinbrücke wurden im letzten Winter ersatzlos liquidiert, die Kiesbänke wurden abgesenkt und damit die Gehölze entfernt. Die Tamariske ist weg. Dazu meine Fragen an die Regierung:- Die massiven Natureingriffe verlangen nach einer Beurteilung aus der Sicht des Naturschutzes. Dafür wäre allerdings eine vorgängige Naturwertanalyse nötig gewesen. Diese liegt nur rudimentär für die Gehölze vor. Wie rechtfertigt die Regierung das?
- Wie sieht es mit der Abflusskapazität mit und ohne bestockter Kiesinseln im Alpenrhein aus? Gibt es einen Hinweis, dass die Abflusskapazität mit diesen gehölzbestandenen Inseln nicht ausreichend wäre?
- Eine breitere und vor allem öffentliche Auseinandersetzung um den geplanten Abbau der Kiesbänke mit ihren Gehölzen im Alpenrhein fand nicht statt. Wie rechtfertigt die Regierung das?
- Wäre der Abänderungsantrag zu Art. 2 des Waldgesetzes aus dem Jahr 2015 erfolgreich gewesen, hätte die Regierung dann auch ohne Weiteres die Bestockung der Kiesbänke nördlich der Rheinbrücke Balzers entfernen lassen dürfen?
- Gibt es die stark gefährdete Wildflussart Deutsche Tamariske nach diesem wasserbaulichen Eingriff noch in einer ausreichenden Population, und wie wird die Chance der Flussregenpfeifer-Population in unserem liechtensteinischen Abschnitt beurteilt, nachdem die höheren Kiesinseln abgetragen worden sind?
Dann eine zweite Kleine Anfrage zum Thema :Die letztjährige Abschusserfüllung und mit grosser Wahrscheinlichkeit auch die diesjährige lagen hinter den Vorgaben der Regierung. Dazu meine Fragen an die Regierung: - Wie viele Prozent des Abschussplanes wurden beim Rot- und Gamswild bisher (aktueller Stand) erreicht?
- Was hat die Regierung geplant, um die Vorgaben des Abschussplanes gemäss Verordnung entsprechend zu erfüllen?
- Beabsichtigt die Regierung, wieder auf eine Jagdzeitverlängerung zu setzen?
- Wie schätzt die Regierung die Erfolgschancen einer Jagdzeitverlängerung ein?
- Wie erfolgreich war letztes Jahr die Jagdzeitverlängerung?
Dann eine Kleine Anfrage zum Thema : Das Volk hat am 30. August 2020 das Projekt S-Bahn an der Urne abgelehnt. Das wird aller Voraussicht nach negative Auswirkungen auf die Lärmemissionen durch ein höheres Güterzugaufkommen auf der Linie Feldkirch-Buchs haben. Im «Liechtensteiner Vaterland» vom 31. Juli 2020 ist auf Seite 3 Folgendes zu lesen: «Heute werden in 24 Stunden 17 Güterzüge über die Schienen geführt. Der Betriebsplan 2025 der ÖBB sieht vor, dass es bei Realisierung der S-Bahn künftig 28 Güterzüge in 24 Stunden sein werden. Ohne Realisierung der S-Bahn werden es aber insgesamt 41 Ferngüterzüge sein. Dies bestätigt ÖBB-Pressesprecher Christoph Gasser-Mair. ‹Ohne Infrastrukturausbau und unter der Annahme, dass der Nahverkehr nicht verdichtet wird, würden sich freie Kapazitäten für die Güterverkehrsrelationen Österreich-Schweiz und Schweiz-Deutschland ergeben, aber auch für Relationen zwischen Norditalien und Südwestdeutschland über Brenner und Buchs, die über den genannten Zahlen bei Realisierung der S-Bahn liegen.›» Unter der Voraussetzung, dass die ÖBB nachts nicht mehr als durchschnittlich 3,4 Güterzüge durch Liechtenstein fahren lässt, scheint es so, dass der Lärmschutz eingehalten werden kann und nur sehr reduzierte bauliche Massnahmen nötig sein werden. Weil die ÖBB angeben, an Sonn- und Feiertagen keinen Güterverkehr abzuwickeln, wird dies auf die Werktage umgeschlagen, sodass die ÖBB fünf Güterzüge von Montag bis Samstag Nacht durch Liechtenstein führen dürfen. Dazu meine Frage an die Regierung:- Wie sieht die Regierung den Umstand, dass die ÖBB ein Lärmsanierungskonzept mit nur 3,4 Güterzügen pro Nacht einreichen, gleichzeitig der ÖBB-Pressesprecher aber von über 40 Güterzügen pro 24 Stunden spricht?
- Wie stellt die Regierung sicher, dass die im Lärmschutzkonzept der ÖBB ausgewiesenen 3,4 beziehungsweise fünf Güterzüge tatsächlich eingehalten werden?
- Wie viele Güterzüge wurden in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 durchschnittlich pro Tag sowie pro Nacht durch Liechtenstein geführt?
- Wie viele Güterzüge wurden im laufenden Jahr durchschnittlich pro Tag sowie pro Nacht durch Liechtenstein geführt?
- Was war in den besagten Jahren die maximale Anzahl von Güterzügen pro Tag und pro Nacht?
Dann zur letzten Kleinen Anfrage mit dem Thema : Dies ist meine letzte Kleine Anfrage, möglicherweise meine allerletzte. Mit dieser Kleinen Anfrage geht ein Foto einher, das ich der Regierung gerne zustelle, wenn sie es nicht vom Parlamentsdienst ohnehin bekommen hat. Es ist der Anfrage angehängt. In Balzers wurde bei der Einmündung des Ramschwagwegs auf die Landstrasse der Radweg neu gestaltet. Es ist nun aber so, dass bei der Auffahrt auf den Radweg ein scharfer Randstein quer zur Fahrtrichtung eingebaut wurde. Der Einbau dieses gefährlichen Reifenkillers ist nicht nur kontraproduktiv, sondern auch noch aufwendig und teuer. Dies ist nur ein Beispiel für solche scharfen Kanten auf Radwegen. Sie finden sich zum Beispiel auch in Vaduz auf der Zollstrasse oder in Schaan auf der Feldkircherstrasse - um nur einige zu nennen. Allen ist gemein, dass sie gefährlich sind, die Sturzgefahr erhöhen, Reifen oder Schläuche morden, unnötig Geld kosten und erst zeitnah, sprich vor wenigen Jahren, errichtet wurden. Dazu meine Fragen an die Regierung:- Ist sich die Regierung bewusst, dass in den letzten Jahren gerade auf Radwegen scharfe Kanten eingebaut wurden?
- Gibt es einen nachvollziehbaren, gesetzlichen oder verordnungstechnischen Grund, warum auf Radwegen scharfe Kanten je länger je mehr gebaut werden?
- Beabsichtigt die Regierung, falls es Bauvorschriften gibt, diese im Sinne der Sicherheit, der Sparsamkeit und der Attraktivität des Verkehrsmittels Rad zu ändern?
- Beabsichtigt die Regierung, scharfe Kanten auf den Hauptstrassen des Landes zu errichten? Denn wenn es für Radfahrer/-innen gut ist, dann soll man doch den Autofahrer/-innen dies nicht vorenthalten?
- Warum, warum, warum werden solche scharfen Kanten auf Radwegen errichtet? Gibt es einen triftigen Grund, für den der Fragende schlicht zu dumm ist, um ihn zu verstehen? Vielen Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, guten Morgen zusammen. Ich habe drei Kleine Anfragen. Die erste zum Thema :
Am 26. November 2020 war im «Liechtensteiner Vaterland» zu lesen, dass für den Rückbau der Hochspannungsleitung in Balzers noch kein Entscheid bezüglich einer neuen Leitungsführung vorliege. Der Vertrag mit Swissgrid läuft am 12. August 2021 aus. Weil es sich um eine wichtige Verbindung im gesamten Übertragungsnetz handelt, muss die Swissgrid nun sicherstellen, dass die bestehende Freileitung auch nach Ablauf der Dienstbarkeitsverträge in Betrieb bleibt. Das bedeutet, dass sie nun auf 74 Grundeigentümer zugehen muss, um deren Zustimmung einzuholen. Erhält sie diese nicht, so werde sie ein Expropriationsverfahren, also Enteignungen, einleiten. Diese Tonart und Umgangsweise ist für mich sehr befremdlich, zumal die Leitung über Liechtensteiner Boden verläuft und auch der Swissgrid - beziehungsweise früher der Axpo - seit 2004 bekannt ist, dass der Dienstbarkeitsvertrag nicht verlängert wird. Über solche Expropriationsanträge habe letztlich der liechtensteinische Landtag zu entscheiden. Hierzu meine Fragen:- Wie läuft ein solches Expropriationsverfahren in Liechtenstein ab und was sind dessen Folgen?
- In welcher Funktion ist hier der Landtag eingebunden beziehungsweise was ist dessen Aufgabe in diesem Zusammenhang?
- Wird bei einer Zustimmung durch den Landtag der Grundeigentümer als solcher enteignet oder bleibt er Eigentümer und wird dazu gezwungen, dass die Leitung weiterhin über sein Grundstück führt, beziehungsweise was kommt auf die Eigentümer zu, die den Dienstbarkeitsvertrag nicht unterschreiben? (Rechtlich wie auch finanziell)
- Was passiert, wenn der Landtag einem Antrag auf Expropriation keine Folge leistet?
- Was sind die weiteren Schritte seitens der Regierung oder der Ämter?
Dann meine zweite Kleine Anfrage zur :Kürzlich war im «Wirtschaft regional» zu lesen, dass die FMA feststellt, Liechtensteins privater Haushaltsektor ist im internationalen Vergleich überdurchschnittlich verschuldet. Die Verschuldungsquote liegt bei 121% des BIP oder 226% des verfügbaren Einkommens. Beides sind im europäischen Vergleich absolute Spitzenwerte. Die hohe Verschuldung wird durch Hypotheken getrieben. Auffallend ist, dass die Verschuldung in den letzten 20 Jahren stetig zugenommen hat - von circa 79% auf zuletzt 121% des BIP. Diese hohe Verschuldung könnte teils auch aus Steueroptimierung vorgenommen werden. Hierzu stellen sich für mich folgende Fragen: - Wurde im Zusammenhang mit dieser Feststellung geprüft, inwieweit die hohe Hypothekarverschuldung auch durch den hohen steuerlichen Sollertrag von 4% auf Vermögen, insbesondere Liegenschaften, bedingt ist?
- Plant die Regierung hier allenfalls für die Zukunft eine Reduktion des Sollertrags von 4%?
- Wenn ja, wie sollen die dadurch resultierenden steuerlichen Einnahmenausfälle kompensiert werden?
Dann meine dritte Kleine Anfrage zum Thema :Vor Kurzem wurde im «Vaterland» eine Liste mit den Toparbeitgebern aufgelistet und es war zu lesen, dass es die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein beim Swiss Arbeitgeber Award in der Kategorie «mittlere Unternehmen» auf den sehr guten zweiten Rang geschafft hat. Diese Kategorie betrifft Unternehmen mit 100 bis 249 Mitarbeitenden. Zu diesem tollen Ergebnis möchte ich der FMA gratulieren. Im Bericht wurden jedoch die Landesverwaltung oder andere öffentlich-rechtliche Unternehmen nicht erwähnt. Hierzu meine Fragen:- Hat die Landesverwaltung an dieser Umfrage beziehungsweise Auswertung teilgenommen? Wenn nein, wieso nicht?
- Haben auch andere öffentlich-rechtliche Unternehmen daran teilgenommen und auf welchen Rängen waren sie klassiert?
- Ist geplant, dass in Zukunft auch die Landesverwaltung oder andere öffentlich-rechtliche Unternehmen beim Swiss Arbeitgeber Award teilnehmen? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Guten Morgen miteinander. Ich habe drei Kleine Anfragen. Meine erste Kleine Anfrage zum Thema :Am gestrigen 1. Dezember wurde wie jedes Jahr anlässlich des Welt-Aids-Tages auf HIV und Aids aufmerksam gemacht. Auch in Liechtenstein gab und gibt es HIV-positive und aidskranke Menschen, sodass der Welt-Aids-Tag auch heute noch seine Daseinsberechtigung hat. Eine HIV-Infektion und Aids sind mittlerweile jeweils gut behandelbar, jedoch kann eine HIV-Infektion bis heute nicht geheilt werden. Prävention ist deshalb wichtig.Seit 1987 gab es in Liechtenstein die Aidshilfe und in der Folge die fa6, wo sich Personen aus Liechtenstein zur sexuellen Gesundheit, insbesondere HIV/Aids und anderer sexuell übertragbarer Krankheiten, sowie zur sexuellen Orientierung informieren und beraten lassen konnten. Infolge der Sparmassnahmen, die von Regierung und Landtag per 2014 beschlossen wurden, wurde die Geschäftsstelle der fa6 im Januar 2014 aufgegeben. Wie der «Volksblatt»-Ausgabe vom 30. November 2020 zu entnehmen war, müssen sich Personen aus Liechtenstein in Bezug auf Fragen zu den Themen HIV, Aids und sexuelle Orientierung an die Beratungsstellen in St. Gallen und Chur wenden.Das Junge Theater Liechtenstein thematisiert mit seinen Produktionen immer wieder Themen wie sexuelle Orientierung, Coming-Out und dergleichen. Mit dem Klassenzimmerstück «Erdbeere mit Schlagrahm» hat das Junge Theater in den weiterführenden Schulen einen wertvollen Beitrag zur Aufklärung bezüglich sexueller Orientierung und Coming-Out geleistet. An den meisten Vorstellungen habe ich als Zuschauer teilgenommen und habe danach den Schülern ihre Fragen zu Coming-Out und sexueller Orientierung gerne beantwortet. Auch wenn es die fa6 nicht mehr gibt, gibt es immer noch Fragen zu den Themen, die die fa6 früher abgedeckt hat. Nun meine Fragen:- An wen beziehungsweise an welche Institution kann sich eine in Liechtenstein wohnende Person auf dem liechtensteinischen Staatsgebiet wenden, wenn sie Fragen zu HIV, Aids und zur sexuellen Gesundheit hat?
- Gibt es mit den schweizerischen Beratungsstellen in St. Gallen und Chur eine Leistungsvereinbarung?
- Wie hoch war der Staatsbeitrag oder die finanzielle Unterstützung, den die Aidshilfe Liechtenstein und infolge die fa6 vom Land Liechtenstein und allenfalls von den Gemeinden erhielt?
- Was sind die Pläne der Regierung bezüglich eines Angebots in Liechtenstein für Informationen und Beratung zu den Themen HIV, Aids, sexuelle Gesundheit und sexuell übertragbare Krankheiten, sexuelle Orientierung und sexuelle Identität?
- Wie und durch wen werden diese Themen zurzeit und in Zukunft in den liechtensteinischen Schulen thematisiert und behandelt?
Meine zweite Kleine Anfrage ist zum Thema :Grossbritannien und Schweden haben Huawei vom 5G-Ausbau und die Verwendung von Huawei-Komponenten im Zusammenhang mit der 5G-Infrastruktur ausgeschlossen. Als Grund wurden unter anderem Sicherheitsgründe angegeben.- Wie stehen die Regierung und das Amt für Kommunikation in Liechtenstein der Verwendung von Huawei-Komponenten bei der 5G-Infrastruktur gegenüber?
- Wurden bereits Produkte von Huawei in Zusammenhang mit der 5G-Infrastruktur auf liechtensteinischem Hoheitsgebiet verbaut?
- Ist geplant, dass in Zukunft Produkte von Huawei in Zusammenhang mit der 5G-Infrastruktur auf liechtensteinischem Hoheitsgebiet verbaut werden?
Meine letzte Kleine Anfrage hat das ähnliche oder dasselbe Thema wie eine Anfrage des Abg. Manfred Kaufmann, die :Seit vielen Jahren kämpfen die Balzner für die Abschaltung der oben erwähnten Hochspannungsleitung. Der Vertrag läuft am 12. August 2021 aus - oder würde am 12. August 2021 auslaufen -, denn Swissgrid will die Abschaltung nicht vornehmen, weil kein Entscheid für eine neue Leitungsführung vorliege. Swissgrid will nun auf die 74 Grundeigentümer zugehen, deren Zustimmung einholen und damit sicherstellen, dass die bestehende Freileitung auch nach Ablauf der Dienstbarkeitsverträge in Betrieb bleibt. Erhalte sie diese Zustimmung nicht, so werde sie jeweils ein Enteignungsverfahren einleiten. Bei den 74 Eigentümern handle es sich um die Gemeinde, die Bürgergenossenschaften und weitere Eigentümer. Am 11. März 2020 habe die Swissgrid den liechtensteinischen Behörden verschiedene alternative Freileitungs- und Erdkabelvarianten eingereicht. Dazu meine Fragen:- Welche Vorteile für Liechtenstein und die Liechtensteiner resultierten bisher aus der Hochspannungsleitung Bonaduz-Sarelli-Winkeln und dem Vertrag mit Swissgrid?
- Warum gibt es bis heute keine Einigung zwischen Swissgrid, den zuständigen liechtensteinischen Behörden und den Grundeigentümern?
- Was für Möglichkeiten stehen Swissgrid offen, wenn die Grundeigentümer keine Zustimmung erteilen und der neu gewählte Landtag der Enteignung nicht zustimmt oder das Enteignungsverfahren bis zum 12. August 2021 nicht rechtskräftig abgeschlossen werden kann?
- Wie viele Grundstücke auf liechtensteinischem Boden sind betroffen?
- Wie viele dieser Grundstücke befinden sich nicht im Eigentum der Gemeinde und der Bürgergenossenschaften? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Georg Kaufmann
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen allerseits. Ich habe zwei Kleine Anfragen. Die erste betrifft die :Morgen, Donnerstag, ist Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen, von daher passt diese Kleine Anfrage. Am 1. März 2020 endete die Vernehmlassungsfrist betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Dabei geht es um die Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen und Verwaltungen. Diese sollen auf der Grundlage gemeinsamer Anforderungen an einen barrierefreien Zugang für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich gemacht werden. Dazu stellen sich folgende Fragen:- Kann die Regierung informieren über den Stand der Umsetzung dieser Richtlinie?
- Wie möchte die Regierung die Umsetzung der Richtlinie angehen und wer beziehungsweise welche Stelle hat die dazu nötigen Fachkompetenzen beziehungsweise wer sollte sie sich aneignen?
- Kann die Regierung einen Termin nennen, bis wann der Landtag mit dieser Gesetzesanpassung adressiert wird?
- Viele Menschen sind mit der Amtssprache auf Homepages, aber auch bei schriftlichen Verfügungen von Ämtern und Anstalten überfordert. Gedenkt die Regierung, im Rahmen dieser Anpassung auch etwas in Richtung «einfache Sprache» zu unternehmen?
- Die Pressekonferenzen der Regierung zu Covid-19 wurden meistens in Gebärdensprache übersetzt. Das ist lobenswert. Denkt die Regierung bei der Umsetzung der EU-Richtlinie auf einen barrierefreien Zugang ihrer Websites auch an eine Übersetzung in Gebärdensprache?
Meine zweite Anfrage betrifft den :Der Abg. Johannes Kaiser hat bereits im November-Landtag eine Kleine Anfrage zur lehrbegleitenden Berufsmaturität gestellt. Daran möchte ich anknüpfen. Die Liechtensteiner Jugendlichen, welche eine duale Berufsbildung, also eine Lehre mit lehrbegleitender Berufsmatura, absolvieren, erhalten neben dem Liechtensteiner Fähigkeitszeugnis einen Schweizer Berufsmaturitätsabschluss. Gemäss der Antwort der Regierung sind dies 5 bis 7% oder in absoluten Zahlen 20 bis 25 Lehrabsolventen jedes Jahr. Der Jugendrat schlägt nun vor, dass diese Berufsmaturanden einen prüfungsfreien Übertritt an die Universität Liechtenstein erhalten sollen. Dazu habe ich folgende Fragen:- Inwiefern unterscheidet sich die lehrbegleitende Schweizer Berufsmaturität von der Liechtensteiner Berufsmaturität nach der Lehre in Bezug auf Fächer und Stundenzahlen?
- Welche Zusatzleistungen muss ein Lehrabsolvent mit lehrbegleitender Schweizer Berufsmaturität erbringen, um an der Universität Liechtenstein prüfungsfreien Zugang zu erhalten?
- Kann er diese Zusatzleistungen an der Berufsmaturitätsschule Liechtenstein erbringen und, falls ja, in welcher Zeit?
- Sieht die Regierung eine Möglichkeit, in Liechtenstein wohnhaften Personen mit einem schweizerischen Berufsmaturitätsabschluss den Zugang zur Universität Liechtenstein zu ermöglichen? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete. Ich habe zwei Kleine Anfragen. Die erste betrifft die :Vor Kurzem hat der Landtag den agrarpolitischen Bericht behandelt und die Bedeutung der staatlichen Zahlungen beschrieben. Auf der Seite 90 wird ausgeführt, dass es aus finanzpolitischer Sicht zentral ist, die Mittel möglichst sparsam und effizient dort einzusetzen, wo sie den grössten Nutzen für die Allgemeinheit bringen. Die Landwirtschaft soll für ihre Leistungen im Gesamtinteresse des Landes angemessen entschädigt werden. Die Direktzahlungen verfolgen die übergeordnete Zielsetzung, eine zukunftsfähige Landwirtschaft zu fördern. Zur Verbesserung des landwirtschaftlichen Einkommens sind im Budget CHF 6,07 Mio. vorgesehen. Die Voraussetzung für den Bezug von staatlichen Beiträgen werden im Landwirtschaftsgesetz sowie in der Begriffs- und Anerkennungsverordnung geregelt. Damit soll sichergestellt werden, dass Unterstützungsbeiträge jene Landwirtschaftsbetriebe erhalten, die ihr Einkommen aus der Landwirtschaft erwirtschaften. Es gibt Hinweise, dass nicht alle heute anerkannten Beitragsempfänger diese Voraussetzungen erfüllen und somit unrechtmässig staatliche Förderbeiträge beziehen. Hier meine Fragen dazu:- Wie viele Landwirtschaftsbetriebe sind aktuell als Beitragsberechtigte anerkannt, wie viele gehören einer natürlichen Person, wie viele einer rechtsfähigen juristischen Person sowie einer Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft oder einer Stiftung an, und wie viele Personen führen zwei anerkannte Betriebe?
- Wie wird bei der Ermittlung des Arbeitszeitbedarfs zur Einteilung in Voll-, Haupt-, und Nebenerwerbsbetrieb sichergestellt, dass mindestens 50% der Arbeiten, die für die Bewirtschaftung des Betriebs erforderlich sind, mit betriebseigenen Arbeitskräften ausgeführt werden?
- Wie wird sichergestellt und überprüft, dass der Bewirtschafter auch tatsächlich und leitend im Landwirtschaftsbetrieb tätig ist?
- In welchem Turnus und wie werden bereits anerkannte Landwirtschaftsbetriebe auf die Einhaltung der Anerkennungsvoraussetzungen überprüft?
- Kann ausgeschlossen werden, dass Betriebsleiter von aktuell anerkannten Landwirtschaftsbetrieben nicht mehr als 50% eine ausserlandwirtschaftliche Tätigkeit ausüben?
Die zweite Kleine Anfrage betrifft die :Am 4. November habe ich eine Kleine Anfrage zur Schliessung der Turnhallen der Weiterführenden Schulen in Triesen gestellt. Die Beantwortung der Fragen hat ergeben, dass die Zargenverkleidung an der Turnhallendecke geklebt und nicht mechanisch befestigt wurde. Diese Klebeverbindung hat sich gelöst und zum Vorfall geführt. Meine Fragen beziehen sich auf die Befestigung der Zargen und auf die rechtlichen Schritte. - Wie wir gehört haben, war die Zargenverkleidung geklebt und nicht mechanisch befestigt worden. War es dem Unternehmer freigestellt, ob er die Zargenverkleidung kleben oder mechanisch befestigen muss?
- Ist es üblich, dass solche Zargenverkleidungen geklebt und nicht mechanisch befestigt werden?
- Gab es vom Auftraggeber Angaben zur Art der Befestigung dieser Zargenverkleidung?
- Im November hat die Regierung geantwortet, dass allfällige rechtliche Schritte noch in Abklärung sind. Haben diese Abklärungen schon neue Erkenntnisse ergeben?
- Falls ja, wie sehen diese Erkenntnisse aus und wie sehen die rechtlichen Schritte dazu aus? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Meine Kleine Anfrage betrifft die :Regierungschef-Stellvertreter Dr. Daniel Risch hat im November letzten Jahres in Strassburg das Übereinkommen des Europarats gegen die Manipulation von Sportwettbewerben unterzeichnet. Die sogenannte Magglinger Konvention ist das erste internationale Instrument, das verbindliche Regeln zur Bekämpfung von Wettkampfmanipulation im Sport festlegt, und kann daher als Meilenstein im Kampf gegen Korruption im Sport bezeichnet werden. Ziel der Konvention ist die Verhütung, Ermittlung, Bestrafung und Ahndung von Spielmanipulationen sowie die Verbesserung des Informationsaustausches und der nationalen und internationalen Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden und mit den Sportverbänden und Sportwettenanbietern. Durch die Unterzeichnung der Konvention signalisiert Liechtenstein seine Bereitschaft, einen Beitrag zur internationalen Bekämpfung der Manipulation von Sportwettbewerben zu leisten. Meine Fragen hierzu:- Zu welchen Erkenntnissen hat die im Rechenschaftsbericht 2019 erwähnte detaillierte Überprüfung der Anforderungen der Magglinger Konvention insgesamt geführt?
- In welchen Teilen der liechtensteinischen Rechtsordnung sind welche Anpassungen erforderlich?
- Bis wann ist mit einer Ratifizierung der Magglinger Konvention durch den Landtag zu rechnen? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Violanda Lanter
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich habe eine Kleine Anfrage mit dem Thema: Im November 2016 hat die Regierung dem Landtag eine umfangreiche Leistungsanalyse vorgelegt und in diesem Zusammenhang hohe Erwartungen geweckt. Als Instrument zum dauerhaften Monitoring der staatlichen Leistungen und zum allmählichen Bürokratieabbau wollte die Regierung die Projektliste für die laufenden Optimierungsprojekte halbjährlich aktualisieren. Da dies meine letzte Landtagssitzung ist, möchte ich die Gelegenheit nutzen und meine Kleine Anfrage vom 5. Dezember 2017 aktualisieren. - Ist die jährliche Aktualisierung des Ressourceneinsatzes und der Projektlisten regelmässig erfolgt und welche Erkenntnisse konnte die Regierung seither im Hinblick auf die Kosten bei den einzelnen Leistungen gewinnen?
- Wie hat sich der kontinuierliche Verbesserungsprozess im Rahmen des Idea-Projekts entwickelt? Wo konnten konkret Leistungen optimiert oder abgebaut werden?
- Wird die in der Leistungsanalyse in Aussicht gestellte Ansprechperson für Bürgerinnen und Bürger installiert und was sind die ihr zugedachten Aufgaben?
- Wie beurteilt die Regierung die personellen und finanziellen Auswirkungen ihrer Vorlagen an den Landtag in der ablaufenden Legislatur 2017 bis 2021?
- Welches Fazit ist zu ziehen hinsichtlich des angestrebten Ziels des Bürokratieabbaus? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, guten Morgen. Ich habe zwei Kleine Anfragen. Eine Anfrage zur :Am 26. November um 9:30 Uhr hätte im SAL eine Medienorientierung der Regierung des Kantons St. Gallen zum Thema Rheindammertüchtigung stattfinden sollen. Diese musste kurzfristig abgesagt werden. Das «Liechtensteiner Vaterland» machte auf seiner Internetseite öffentlich, dass das Ministerium für Inneres, Bildung und Umwelt der Regierung mit unwahren Begründungen diese Medienorientierung absagte. Auf «Vaterland online» ist zu lesen: «Eine Stunde vor dem Termin kam die Absage. Die Kommunikationsabteilung der liechtensteinischen Regierung liess die Zeitungsredaktion per Mail wissen: ‹Die Medienorientierung muss aus terminlichen Gründen leider kurzfristig abgesagt werden.› Gut zehn Minuten später trudelte das Absage-Mail des Kantons St. Gallens ein. Das Pikante: Der Grund für die Absage lautet ganz anders. Die St. Galler sind offenbar ehrlicher als die Liechtensteiner - es handelt sich nicht um eine Terminkollision. Innerhalb der St. Galler Regierung ist es zu einer Corona-Infektion gekommen.» Dies führt zu folgenden Fragen: - Weshalb wurde vonseiten des Ministeriums für Inneres, Bildung und Umwelt nicht die wahre Begründung der Absage der Medienorientierung kommuniziert?
- Wer trägt die Verantwortung für die Verbreitung dieser Begründung?
- Ist es richtig, dass die Organisation dieser Medienorientierung einem externen Unternehmen übertragen wurde?
- Falls ja: Weshalb hat man die eigene Amtsstelle Information und Kommunikation der Regierung, welche gemäss Aufgabenbereich für die Regierungskommunikation und damit für die Organisation und Durchführung von Medienkonferenzen der Regierung verantwortlich ist, nicht mit der Organisation dieser Medienkonferenz betraut?
- Welche Kosten entstehen dem Land durch diese externe Arbeitsvergabe?
Zu meiner letzten Anfrage in dieser Legislatur, vielleicht auch die allerletzte: :Dass ein Fahrverbot keine Empfehlung darstellt, unterschreiben sicher alle. Als Teilnehmerin und Teilnehmer im Strassenverkehr kann ich mich danach richten, dies nicht tun - und dann kann ich auf das elfte Gebot hoffen: sich nicht erwischen zu lassen. Genau am Fasnachtsbeginn, am 11. November, durfte ich aus der «Vaterland»-Ausgabe entnehmen, dass es zwei unterschiedliche Arten der Fahrverbotsschilder gibt. Solche, die ich zu beachten habe und auch damit rechnen muss, falls ich erwischt werde, dass ich dann auch zur Kasse gebeten werde. Es gibt gemäss diesem Bericht aber auch ein Fahrverbotsschild, welches durch die Gemeinde aufgestellt wurde, aber leider den Zweck nicht erfüllt, weil dies nicht or-dentlich verfügt wurde. Ob ich nun vor einem Fahrverbotsschild erster oder zweiter Güte stehe, kann ich selbst aus nächster Nähe nicht erkennen, weil beide Schilder gleich aussehen. Das bedeutet für dieses Beispiel, dass eigentlich seit einigen Jahren Fahrverbot nach Oberplanken herrscht, aber ich das nicht beachten muss, weil dies nicht verfügt wurde und somit rechtlich nicht existiert. Gemäss Gemeindevorsteher Rainer Beck soll sich das aber bald ändern. Dies führt zu folgenden Fragen: - Gibt es eine Möglichkeit für Strassenverkehrsteilnehmer/-innen zu unterscheiden, welche Signalisationen verfügt und somit rechtskräftig sind, und welche nicht verfügt wurden?
- Warum werden Schilder nicht erst aufgestellt, wenn sie ordentlich verfügt wurden?
- Wie viele Schilder gibt es auf Landstrassen und Gemeindestrassen, bitte gegliedert pro Gemeinde und Land, die gemäss Strassensignalisationsverordnung zu verfügen wären und noch nicht ordentlich verfügt wurden?
- Wie viele Anzeigen wurden in Liechtenstein aufgrund nicht verfügter, aber zur Verfügung verpflichteter Signalisationen wieder fallengelassen? Herzlichen Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren, guten Morgen. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema :Meine Kleine Anfrage schliesst sich an diejenige des Abg. Georg Kaufmann an. Am 8. September 2020 hat Christian Wenaweser, Liechtensteins Botschafter bei den Vereinten Nationen in New York, im Auftrag der Regierung die Behindertenrechtskonvention unterzeichnet. Die UN-Behindertenrechtskonvention beinhaltet - neben der Bekräftigung allgemeiner Menschenrechte auch für behinderte Menschen - eine Vielzahl spezieller, auf die Lebenssituation behinderter Menschen abgestimmte Regelungen. Die zuständigen Ministerien eruieren auf Basis des oben erwähnten Gutachtens, welche Gesetzesanpassungen für die Ratifizierung nötig sind beziehungsweise welche Vorbehalte eventuell eingebracht werden. Hierfür soll ein Zeitplan zur Anpassung der notwendigen gesetzlichen Anpassungen vorgelegt werden. Sobald die entsprechenden Gesetzesanpassungen erfolgt sind, kann die Ratifikation der Konvention erfolgen.
Ein erster Schritt dabei ist sicher der heute zu behandelnde Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Sozialhilfegesetzes und weiterer Gesetze in Bezug auf die fürsorgerische Unterbringung und den Heimaufenthalt. - Bis wann werden die betroffenen Ministerien einen Zeitplan zur Anpassung der notwendigen gesetzlichen Anpassungen vorlegen können?
- Sollte dieser Zeitplan bereits bestehen, wie sieht dieser aus?
- Bis wann rechnet die Regierung mit der Ratifikation der Konvention? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Susanne Eberle-Strub
Vielen Dank, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich habe eine Kleine Anfrage zur :Seit geraumer Zeit sind in unregelmässigen Abständen immer wieder Leserbriefe von Personen in den Landeszeitungen, die ihre Meinungen und Vorschläge zur Schaffung einer neuen, eigenständigen und unverwechselbaren Landeshymne darlegen. Die derzeitige 170-jährige Landeshymne «Oben am jungen Rhein» werde in Kreisen der Bevölkerung in Bezug auf den Text als überholt, als nicht mehr zeitgemäss empfunden. Da die Melodie identisch mit «God save the Queen», der Nationalhymne des britischen Königreichs ist, führe dies vor allem bei internationalen Anlässen zu Irritationen. Auf der Webseite «hymne.li» sind Vorschläge für eine neue Landeshymne zu finden. Im Vordergrund der Diskussion stehen derzeit «An die Heimat», eine Komposition von Joseph Gabriel Rheinberger mit neuem Text, sowie «Mein Liechtenstein», eine Neukomposition für gemischten Chor, deren Uraufführung infolge der Coronaschutzmassnahmen dieses Jahr nicht mehr stattfinden konnte. Dazu meine Fragen: - Wie weit hat die Regierung von der in den vergangenen Monaten über die Medien öffentlich geführten Diskussion um die aktuelle Hymne Kenntnis genommen?
- Wie beurteilt die Regierung die vorgebrachten Kritikpunkte, insbesondere was den Text und die Melodie der aktuellen Landeshymne betrifft?
- Welches ist die Haltung der Regierung zur vorgeschlagenen Ablösung der derzeitigen Hymne?
- Was gedenkt die Regierung in dieser Angelegenheit weiterhin zu unternehmen? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Tag, werte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe eine Kleine Anfrage zur :In der Beantwortung einer Kleinen Anfrage im Oktober-Landtag teilt die Regierung die Meinung, dass der Landtag die Leistungen der heutigen Rentner in der Vergangenheit beschlossen hat und dass die massive Umverteilung eine Tatsache ist, lediglich deren Höhe werde noch diskutiert, und dass somit die Aktiven die nicht ausfinanzierten Versprechungen des Landtages der Vergangenheit bezahlen müssen. Des Weiteren steht demnächst der Zinsentscheid des Stiftungsrates für die Sparkapitalien der mehr als 3'100 Aktivversicherten für das Jahr 2020 an, was zu weiteren Erkenntnissen führen könnte. Hierzu ergeben sich die folgenden Fragen an die Regierung: - Bei welcher Pensionskasse in Liechtenstein sind die Umverteilung und die Rentenkürzungen die letzten fünf Jahre grösser als bei der Stiftung «Personalvorsorge» Liechtenstein?
- Mit welchem Zinssatz werden die Sparkapitalien der mehr als 3'100 Aktivversicherten im Jahr 2020 verzinst?
- Wie viele Millionen Franken wurden nach Ansicht des Stiftungsrates in den Jahren 2014 bis und mit 2020 von den mehr als 3'100 Aktivversicherten zu den Pensionisten umverteilt, da der Landtag die Versprechungen der Vergangenheit nicht bezahlt hat?
- Wie viele Millionen Franken werden nach Ansicht des Stiftungsrates in den Jahren 2014 bis 2023 von den mehr als 3'100 Aktivversicherten zu den Pensionisten umverteilt, da der Landtag die Versprechungen der Vergangenheit nicht bezahlt hat?
- Die Regierung ist der Meinung, dass der Landtag verantwortlich für die massive Umverteilung und die Rentenkürzungen ist. Welchen Anteil der Verantwortung für diesen unhaltbaren Zustand trägt die Regierung aus objektiver Sicht?
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Guten Morgen. Ich habe zwei Kleine Anfragen. Bei der ersten Kleinen Anfrage geht es um die :In den kommenden Wochen will Vorarlberg mit den Vorarbeiten für die Tunnelspinne beginnen und einen Erkundungsstollen für den künftigen Tunnelast Tisis erstellen. Der UVP-Bescheid vom Bundesverwaltungsgericht in Wien ist bereits rechtskräftig, obwohl der österreichische Verwaltungsgerichtshof noch nicht über die Beschwerde gegen den UVP-Bescheid entschieden hat. 2014 hat die liechtensteinische Regierung eine Stellungnahme zur Tunnelspinne abgegeben und eine Tunnelspange in Richtung Liechtenstein abgelehnt. Dies mit der Begründung, dass sich durch das Vorhaben das Verkehrsaufkommen am Grenzübergang Tisis-Schaanwald deutlich erhöhe. Auch handle es sich beim Stadttunnel Feldkirch nicht um die grenzüberschreitend bestmögliche und aufeinander abgestimmte Lösung. Es sei versäumt worden, die Planungen für Verkehrsinfrastrukturen zu koordinieren und das Vorhaben in ein aufeinander abgestimmtes Verkehrskonzept zu integrieren. Alle Parteien sind sich einig, dass das Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention zur Anwendung kommt. Ganz offensichtlich hält sich Vorarlberg jedoch nicht an die Verpflichtungen, die mit dem Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention verbunden sind. Hierzu meine Fragen:- Was hat die Liechtensteiner Regierung seit dem UVP-Bescheid unternommen, um den Tunnelast Tisis zu verhindern?
- Wie wird die Regierung die Bevölkerung entlang der Hauptrouten im Liechtensteiner Unterland und in Schaan vor der zu erwartenden ungefähr 30-prozentigen Verkehrszunahme - von circa heute 11'000 Fahrzeugen pro Tag auf circa 15'000 Fahrzeuge nach der Tunneleröffnung - schützen?
- Wird die Regierung darauf bestehen, dass die Verpflichtungen, die beide Länder mit dem Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention eingegangen sind, auch eingehalten werden?
- Wird die Liechtensteiner Regierung in die Planung, wie der LKW-Rückstau an der Grenze Tisis-Schaanwald aufgelöst werden soll, einbezogen?
- Wenn ja, welche Lösungsvorschläge werden evaluiert?
Bei meiner zweiten Kleinen Anfrage geht es um den :Vor einigen Tagen ist die Umweltstatistik 2019 erschienen. Daraus kann entnommen werden, dass das Nitrat der mengenmässig wichtigste unerwünschte Fremdstoff im Trinkwasser ist. Als Quelle für die Belastung des Trinkwassers wird der in der Landwirtschaft verwendete Dünger vermutet. Eine Belastung mit Nitrat kann als Indikator für eine weitere Belastung des Trinkwassers angesehen werden, da ein hoher Nitratwert im Grundwasser auch mit einer Belastung mit anderen Schadstoffen einhergehen kann. Aus der Presse konnte 2020 entnommen werden, dass in der Schweiz bereits etliche Gewässer mit Nitrat belastet sind. Ein Problem, welches in der Schweiz festgestellt wurde, ist die intensive Landwirtschaft mit der hohen Tierdichte pro Bauernhof respektive der bewirtschafteten Fläche und dem damit verbundenen Dünger und Futterzukauf aus dem Ausland. Das führt dann zu einem Gülleüberschuss, welcher auf den Feldern und früher oder später im Wasser landet. Meine Fragen hierzu:- Welche Massnahmen sieht die Regierung vor, den Nitratgehalt in unseren Gewässern zu reduzieren?
- Ist der Tierbestand im Hinblick auf eine ausgewogene Düngerbilanz in Liechtenstein angemessen, oder ist sie zu hoch?
- Bietet die liechtensteinische Landwirtschaftspolitik durch Subventionen oder Direktzahlungen Fehlanreize für einen zu hohen Tierbestand auf unseren Bauernhöfen? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren Kollegen. Ich habe zwei Kleine Anfragen. Die erste betrifft die :In der Schweiz hat jüngst ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Aufsehen erregt. Und zwar hat der Gerichtshof die Beschwerde eines Witwers gutgeheissen, bei dem die Witwerrente nach dem Erreichen der Volljährigkeit der jüngsten Tochter aufgehoben wurde. Gerügt wurde vom Gerichtshof, dass die Schweiz in diesen Fällen eine unzulässige Ungleichbehandlung zwischen Männern und Frauen macht. Ich habe daher folgende Fragen an die Regierung: - Besteht in Liechtenstein die gleiche Regelung wie in der Schweiz? Das heisst: Gibt es eine Ungleichbehandlung zwischen Männern und Frauen bei der Gewährung einer Witwer- beziehungsweise Witwenrente?
- Wenn ja, wie viele Personen sind von so einer Ungleichbehandlung betroffen?
- Wie viel würde es die AHV kosten, Männer und Frauen gleich zu behandeln?
- Sieht die Regierung einen Anpassungsbedarf? Wenn ja, in welche Richtung müsste eine neue Regelung gehen?
Die zweite Kleine Anfrage betrifft die :Im Herbst hat die LIEmobil verschiedene Lose des öffentlichen Verkehrs neu ausgeschrieben. Ausgeschrieben wurden die Lose Linienverkehr, die Linie 22 nach Gaflei, das Ruftaxi Planken und die Skibuslinien. Von den dreizehn eingegangenen Offerten stammten elf von Unternehmen aus Liechtenstein beziehungsweise Bietergemeinschaften mit einem Teilnehmer aus Liechtenstein. Ein Angebot kam aus der Schweiz und eines aus Österreich. Erfreulicherweise wurde der Linienverkehr von einer Bietergemeinschaft bestehend aus einem liechtensteinischen und schweizerischen Unternehmen gewonnen. Gemäss Informationen, die mir zugegangen sind, wurde mindestens ein Unternehmen aus formalen Gründen vom Bieterverfahren ausgeschlossen, und zwar, weil die Offerte nicht wie gefordert elektronisch signiert worden sei. Ich habe dazu folgende Fragen:- Wie viele Offerten wurden aus formalen Gründen im Ausschreibungsverfahren nicht berücksichtigt? Und falls es solche gab: Waren diese höher oder tiefer als jenes Angebot, welches schlussendlich den Zuschlag erhalten hat?
- Gibt es EWR-rechtliche Vorschriften, die vorschreiben, dass Ausschreibungsverfahren online und mit elektronischer Signatur erfolgen müssen?
- Wie viele elektronische Signaturen hat das Land Liechtenstein bisher an kleine, mittlere oder grosse Unternehmen ausgestellt? Und wie viele davon werden im Verkehr mit der Verwaltung auch aktiv verwendet?
- Ist rechtlich gesehen ein händisch unterschriebenes Dokument im Allgemeinen weniger wert als ein elektronisch signiertes Dokument?
- Wie gross war der Preisunterschied zwischen den günstigsten und zweitgünstigsten Offerten für die verschiedenen Lose? Vielen Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit haben wir Traktandum 2 erledigt. Bevor wir zur Aktuellen Stunde übergehen, haben wir ein technisches Problem zu lösen. Das Aufzeichnungssystem muss heruntergefahren und neu gestartet werden. Das benötigt etwa zehn Minuten. Wir nutzen diese Zeit, um die Fenster zu öffnen und etwas durchzulüften. Wir werden dann über die Mittagspause einmal einen Versuch starten, die Dachfenster zu öffnen. Wir haben damit eigentlich keine Erfahrung. Das kann zu rechten Turbulenzen führen und ich möchte Sie dann ersuchen, Ihre Unterlagen gut zu sichern. Wenn das funktioniert, werden wir das regelmässig machen. Die Sitzung ist unterbrochen (von 9:55 bis 10:10 Uhr).
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