Interpellationsbeantwortung betreffend die Lohnunterschiede zwischen Frau und Mann (Nr. 102/2020)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 5: Interpellationsbeantwortung betreffend die Lohnunterschiede zwischen Frau und Mann. Die Interpellationsbeantwortung der Regierung trägt die Nr. 102/2020. Im Interesse der eingangs erwähnten speditiven Abwicklung der Landtagssitzung darf ich Sie nochmals daran erinnern oder erneut daran erinnern, dass die Geschäftsordnung eigentlich keine breite Diskussion bei Interpellationsbeantwortungen vorsieht.Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, danke für das Wort. Dann könnte ich mich diesbezüglich äussern und sagen, danke Regierung.Landtagspräsident Albert Frick
Darf ich kurz erwähnen, dass die Interpellanten selbstverständlich eingeladen sind, sich zu äussern.Abg. Daniel Oehry
Okay. Dann werde ich mich Ihren Worten anschliessen und mich kurzfassen, ich habe nur zwei Seiten geschrieben. Herzlichen Dank an Regierungsrat Pedrazzini und an alle im Hintergrund Beteiligten für die Erstellung dieses Berichtes. Im Kern ging es der FBP Fraktion darum, das Thema Lohnunterschiede aus verschiedenen Perspektiven zu beleuchten und von der Regierung zu erfahren, warum welche Modelle zur Analyse der Lohndifferenzen angewendet werden, welche Schlüsse die Regierung aktuell aus den vorliegenden Daten zieht, wie die Situation sich bei den staatsnahen Betrieben darstellt, wie sich dies im Vergleich dazu im benachbarten Ausland darstellt und welche Schritte die Regierung unternimmt, um die Differenz des unerklärbaren Anteiles sukzessive zu verkleinern. Zu all diesen Fragen nimmt die Regierung in dieser Beantwortung ausführlich Stellung und darum erlaube ich mir, einige wichtige Elemente und auch einige Überraschungen nochmals herauszustreichen, die aufzeigen, ob wir bezüglich Verkleinerung der Differenz uns in die richtige Richtung bewegen. Als ersten Messpunkt der Lohnungleichheit kann die jedes zweite Jahr publizierte Lohnstatistik aufzeigen, ob wir die Differenz beim Medianlohn zwischen Mann und Frau verkleinern. Gegenüber dem Jahr 2016 reduzierte sich die Differenz zwischen den Frauen- und Männerlöhnen um 0,5 Prozentpunkte. Im Vergleich zum Jahr 2016 erhöhten sich der Median der Frauenlöhne um 1,7%, während der Median der Männerlöhne nur um 1,1% anstieg. Das heisst wir nähern uns beim Medianlohn grundsätzlich an, aber die Differenz von 14,7% zum Medianlohn der Männer führt natürlich zu Fragen, die einer tieferen Betrachtung bedingen. Je nach Branche sind aber die Differenzen der Medianlöhne noch viel grösser als diese 14,7%. Die grössten Lohnunterschiede fanden sich 2018 in den Wirtschaftszweigen «Finanz- und Versicherungsdienstleistungen» mit 33 %, «Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung» mit 33% und im Gesundheitswesen mit 28%. Wobei auch hier bei allen drei Branchen sich gegenüber der letzten Analyse Verbesserungen im Rahmen von 1 bis 3% herauslesen lassen. Auch hier stellt sich die Frage, welche Anteile dieser Differenz dem unerklärbaren Teil zugerechnet werden und demzufolge durch die jeweiligen Vorgesetzten oder Unternehmen zu beheben sind. Die Regierung kommt zum Schluss, dass sie ohne sehr detaillierte Angaben der Unternehmen keine vertiefte Analyse der Lohnungleichheit erstellen kann. Aus meiner Sicht ist die Regierung in erster Linie in der Pflicht dies für die Landesverwaltung selbst zu tun und die staatsnahen Betriebe dazu zu verpflichten, auch ihm Rahmen ihrer Möglichkeiten diese Analyse selbst durchzuführen. Die Liechtensteinische Post hat die Lohnungleichheit analysiert und festgestellt, dass sie mit 6,6% über dem Zielbereich von kleiner 5% lag. 6,6% ist weit unter den 14,7% Differenz gemäss Lohnstatistik und dennoch wurden zusätzliche Massnahmen ergriffen, um diese Einzelfälle zu verbessern. In der Schweiz müssen bis Ende 2021 alle Betriebe mit 100 und mehr Mitarbeitenden eine interne Lohngleichheitsanalyse erstellen. Im Sinne der Vorbildwirkung sollten darum alle staatsnahen Betriebe, wenn sie dies nicht schon regelmässig tun, auch diese Analysen durchführen und dann die Ergebnisse dem Landtag zugänglich machen. Überrascht hat der Vergleich der Teilzeit- und Vollzeitlöhne. Teilzeitbeschäftigte Frauen verdienen relativ gesehen mehr als Vollzeitbeschäftigte. Der mittlere Bruttolohn von teilzeitarbeitenden Frauen übertrifft denjenigen von vollzeittätigen Arbeitnehmerinnen gesamthaft um 5%. Bei den Männern ist das Gegenteil der Fall, denn in Teilzeit liegt hier der Bruttolohn 5% tiefer als in Vollzeit. Schlussendlich kann festgehalten werden, dass je nach Ausstattung der Person auch der individuelle Lohn sehr unterschiedlich ausfällt. Beruf, Bildungsniveau, Wirtschaftszweig, Alter, Arbeitsjahre, um nur einige Faktoren zu nennen, wirken sich sehr auf den Lohn aus und führen dazu, dass nicht der exakt gleiche Lohn bezahlt wird. Demzufolge gilt es, Lohngleichheitsanalysen regelmässig durchzuführen und alles daran zu setzen, dass, falls dies nicht bereits der Fall ist, sich im Bereich von kleiner 5% des unerklärbaren Bereiches zu bewegen. Das bedeutet aber nicht, dass dann kein Handlungsbedarf mehr besteht, denn jegliche unerklärbare Differenz ist zu verkleinern. Demzufolge stellt dies nicht eine einmalige Aktion dar, sondern muss als Bestandteil der Führungsaufgabe in jedem Unternehmen gesehen werden. Attraktive Unternehmen managen diesen Prozess und zeigen auf, wo sie stehen und wie sie sich diesbezüglich entwickeln. Herzlichen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es melden sich Abgeordnete zu Wort, die nicht zu den Interpellanten zählen. Ich beantrage daher Diskussion. Wenn Sie damit einverstanden sind, bitte ich Sie Ihre Stimme abzugeben. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 21 Stimmen Diskussion beschlossen.Stv. Abg. Helen Konzett
Besten Dank für das Wort. Zuerst bedanke ich mich bei der FBP-Fraktion für das Einbringen und bei der Regierung für das Beantworten dieser Interpellation. Im vergangenen Jahr publizierte das Amt für Statistik erstmals eine umfassende Analyse der Löhne von Frauen und Männern vom Jahr 2016, welche auf Verwaltungsdaten der Steuerverwaltung basiert. Die Verknüpfung dieser Statistik mit den Daten aus der Volkszählung ermöglichte erstmals eine genauere Betrachtung der Lohnunterschiede zwischen Mann und Frau. Mit der hier nun auch noch vorliegenden Interpellationsbeantwortung wird auf das statistische Modell eingegangen und es wird erwähnt, wie bestehende Lohndifferenzen zwischen erwerbstätigen Männern und Frauen beziehungsweise erwerbstätigen Einwohnern und Einwohnerinnen in Liechtenstein untersucht wurden. Dabei wurde festgestellt, dass - es klare Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen gibt;
- diese Unterschiede zu 40% auf erklärbare objektive Faktoren wie Alter, Ausbildung, Berufsgruppe, Wirtschaftszweig etc. zurückzuführen sind;
- zusätzlich 18% auf den ebenfalls erklärbaren sogenannten Interaktionseffekt zurückzuführen ist. Hier scheint es sich um einen psychologischen Faktor zu handeln. Wenn ich dies richtig verstanden habe, ist damit gemeint, dass die Erwartungshaltung auf eine Lohnerhöhung bei Frauen weniger hoch ist als bei Männern. Ich hoffe, ich habe das richtig verstanden. Es geht also anscheinend um die Erwartungshaltung der arbeitnehmenden Frauen, welche hierbei massgeblich sein soll.
- Zu guter Letzt wird auf Seite 15 mit dem statistischen Modell festgestellt, dass 42% der Lohnunterschiede durch die erhobenen objektiven Faktoren nicht erklärt werden können.
Die Aussage d war für mich eine Hauptaussage der Interpellationsbeantwortung: 42% der Lohnunterschiede, also fast die Hälfte der Lohnunterschiede zwischen Mann und Frau, sind objektiv nicht erklärbar, wobei diese Prozentzahl im Detail variiert, je nach Berufszweig. Nun war ich gespannt auf die weiteren Ausführungen und erwartete mir denn auch ein paar klare Aussagen und Lösungsansätze. Leider bleiben diese sehr technisch, teilweise sich widersprechend und nebulös. So wird zum Beispiel aufgezeigt, dass der unerklärbare Anteil der Lohnunterschiede bei anderer Bemessung sogar noch leicht um ein Drittel höher sein könnte, dass es aber verschiedene Gründe gebe, weshalb dieser unerklärte Lohnunterschied nicht mit Lohndiskriminierung gleichzusetzen sei. Es wird dann aufgelistet, in welchen Wirtschaftszweigen sich die grössten Lohnunterschiede zeigen: Im Finanz und Versicherungswesen, in den privaten Haushalten, im Bereich Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und im Gesundheitswesen.In all diesen Bereichen zeigt sich klar, dass die Führungspositionen zum allergrössten Teil von Männern besetzt sind, während die Frauen im administrativen, zudienenden oder pflegerischen Bereich tätig sind. Auch in der Landesverwaltung ist es so, dass Frauen in tieferen Lohnklassen stärker vertreten sind. Um die Differenz des Medianlohns zwischen Männern und Frauen zu reduzieren, müssten mehr Frauen in höheren beruflichen Positionen und damit höheren Lohnklassen beschäftigt sein. Es bestehe also kein unmittelbarer Hinweis auf Geschlechterdiskriminierung. Allerdings wird auf der Seite 26 eine bemerkenswerte Aussage gemacht: «Das berufliche Umfeld sollte daher so gestaltet werden, dass es auf spezifische Bedürfnisse von Frauen eingeht und ihnen damit die Entscheidung für eine berufliche Karriere und einer hohen beruflichen Position in der Landesverwaltung erleichtert.» Was hier für die Landesverwaltung gefordert wird, sollte meines Erachtens auch für alle anderen Wirtschaftszweige gelten. Und meine Anschlussfrage dazu wäre: Was soll die Politik dazu beitragen? Es werden viele Zahlen und Daten geliefert in dieser Interpellationsbeantwortung und es werden historische Gründe für die geschlechterspezifischen Lohndiskriminierungen genannt. So weit wenig Neues, aber das Thema wurde immerhin zeitlich und inhaltlich in einen Rahmen gestellt. Konkrete Lösungsvorschläge erwartete ich mir dann von den Antworten auf die beiden letzten Fragen der Interpellation. Diese beiden Fragen zielen darauf hin, welche nicht gesetzlichen Massnahmen getroffen werden können und welche gesetzlichen Massnahmen, um Lohndiskriminierungen in Liechtenstein entgegenzuwirken. Die Antworten fallen für mich enttäuschend aus. Bei den nicht gesetzlichen Massnahmen seien vor allem die Frauen und Männer selbst gefordert sowie die Arbeitgeber. Allerdings gebe es keine Patentrezepte, Lösungen seien branchen- und funktionsabhängig. Als Antwort auf die zentrale Frage «Was unternimmt die Regierung, um geschlechterspezifischen Lohndiskriminierungen in Liechtensteins Wirtschaft entgegenzuwirken?» wird folgende Antwort gegeben: «Resultate aus den wenigen Betrieben, welche ein feineres Modell zur Messung der Lohndiskriminierung anwenden zeigen, dass die nicht erklärbaren Lohnunterschiede sehr klein sind und damit keine Diskriminierung vorliegt.» Diese Aussage steht für mich schon im Widerspruch zu der ein paar Seiten weiter vorne getätigten Aussage, wonach fast die Hälfte der Lohnunterschiede nicht erklärbar sei. Sehr schnell wird dann auf die erklärbaren Faktoren Bezug genommen und dazu all die Aktionen in der Verwaltung und von diversen NGO aufgelistet, welche sich beim Thema Chancengleichheit von Mann und Frau engagieren. Diese werden als konkrete Massnahmen der Regierung gegen geschlechterspezifische Lohndiskriminierungen in Liechtenstein verkauft. Eine klare Strategie ist hier für mich jedenfalls noch nicht erkennbar. Es gibt weder eine Sensibilisierungskampagne noch kann sich die Regierung andere, weitere Aktionen von anderen Gruppen auf die Fahnen schreiben. Zusammenfassend kann ich sagen: Die Fragen in der Interpellation wurden für mich auch beantwortet, die Antworten sind meines Erachtens aber nur bedingt erhellend, ja enttäuschend. Dass es Lohnunterschiede zwischen Mann und Frau gibt, ist ausreichend bewiesen, wird auch in keiner Weise infrage gestellt. Da gibt es die erklärbaren Faktoren. Dazu braucht es auch keine Interpellationen und auch keine Interpellationsbeantwortungen mehr. Ob es aber Lohndiskriminierungen zwischen Mann und Frau gibt, und das war sicher der eigentliche Grund für diese Interpellation, das lässt die Beantwortung offen. Diese Frage wird auch nicht annähernd beantwortet. Oder wird sie gar negiert? Weshalb die ganze Sache für mich einer symbolischen Übung ohne Lösungsansätze gleichkommt. Ich hätte mir Lösungsansätze gewünscht, stattdessen wird für mich das Problem der Lohnunterschiede einmal mehr festgestellt oder gar kleingeredet, ohne aber offensichtlich auftretende Diskriminierungen beim Namen zu nennen und ohne Ideen oder den Willen für Lösungsansätze zu haben. Das ist - bei aller Mühe beim Erstellen und Bearbeiten dieser Interpellation - schade, eine verpasste Chance, eine verpasste Legislatur. Ich hoffe, dass sich in der nächsten Legislatur die Chance auftut, hier mehr zu bewegen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Geschätzte Mitglieder der Fürstlichen Regierung. Ich danke der Regierung für die Beantwortung der Interpellation betreffend die Lohnunterschiede zwischen Mann und Frau. Ein Dank gilt auch den Interpellanten für das Aufgreifen dieses wichtigen Themas. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein vielschichtiges Thema, der Lohn ist ein wichtiger Mosaikstein in diesem Geflecht. Einerseits geht es um die Fähigkeit, am Arbeitsmarkt teilzunehmen, um ein Einkommen zu generieren, andererseits darum, sich um die bestmögliche Betreuung und Erziehung zu kümmern. Durch die Anpassung der regulatorischen Rahmenbedingungen kann die Politik aus meiner Sicht einen wichtigen Beitrag leisten. Durch Chancengleichheit und mehr Vielfalt wird Liechtenstein zu einem noch attraktiveren Staat. Die Auswahl des Familienmodells sollte nicht aufgrund der unerklärbaren Lohnunterschiede erfolgen müssen, sondern der betroffene Mann und die betroffene Frau sollten in der aktuellen Situation eine für sie stimmige Lösung anhand erklärbarer und nachvollziehbarer Umstände treffen können.Ein enges unnötiges Korsett aus der Vergangenheit ist unter allen Umständen aufzuschnüren, ansonsten wird die Wahlfreiheit zum Absurden geführt und löst bei den Beteiligten nur Frust aus. Verfügbare Daten so zu analysieren, dass Problemstellungen gelöst werden können, ist eine zentrale Quelle für Verbesserungen. Nur mit qualitativen und regelmässig erfassten Daten können die richtigen Schlüsse gezogen werden. Logib ist ein Werkzeug dafür, welches einen Überblick der Situation der Lohngleichheit liefern kann und die Diskussion über Aktionen sowie die nächsten Schritte, die wir veranlassen können, eröffnet. Die Frage, wie der personelle Bedarf für die zunehmende Nachfrage im Pflegebereich abgedeckt werden kann, wird durch die tickende demografische Zeitbombe zunehmend verschärft und jedes Zuwarten verschlimmert die Zukunft. Um diesem Thema Vorschub zu leisten, bin ich überzeugter denn je, dass verbesserte Rahmenbedingungen, Arbeitszeit, Entlohnung, Stellenwert der Pflegeberufe nötig sind. Dies gilt vor allem für die Hilfskräfte. Deshalb sollten dem Staat und den staatsnahen Betrieben mit mehr als 50 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen unbedingt nahegelegt werden, sich als ersten Schritt einer Analyse zu unterziehen und damit als gutes Beispiel voranzugehen. Des Weiteren würde ich analog dem Preis für familienfreundliches Unternehmen eine Auszeichnung «Lohngleichheit für Mann und Frau» mit drei Abstufungen initiieren, Gold für eine Lohnungleichheit von kleiner als 1%, Silber für kleiner 3% und Bronze für kleiner 5%. Schon allein aus Imagegründen sollten Unternehmen dieses Thema ernst nehmen. Darüber hinaus spornt eine gerechte Bezahlung Frauen in ihren Leistungen an und stärkt zudem ihre Bindung und die Loyalität zum Unternehmen. So haben am Schluss beide Seiten gewonnen. Es gibt weiterhin viel zu tun, damit Beruf und Familie für Frauen und Männer vereinbar sind. Nachdem eine Familie wächst, sich verändert und weiterentwickelt, ändern sich die Bedürfnisse. So oder so stellt dies an alle Involvierten hohe Anforderungen an die Flexibilität und die gemeinsame Erledigung der anfallenden Aufgaben rund um die Familie. Die gesellschaftliche Normalität wird sich die nächsten Jahre sicherlich verändern. Deshalb sollten der Staat und die staatsnahen Betriebe bei den Arbeitszeitmodellen voranschreiten und die genauen Arbeitszeiten, sofern möglich, den Mitarbeitenden überlassen. Solange die festgelegten Aufgaben erledigt werden. Eine freiere Einteilung der Arbeitszeit ist ein entscheidender Schlüssel für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit für die Attraktivität eines Arbeitsplatzes. Dadurch wird die Erwerbserfahrung gesteigert sowie damit verbunden die erklärbare Lohnungleichheit minimiert. Vor allem wird ein enges unnötiges Korsett der Vergangenheit aufgeschnürt und eine wirkliche Wahlfreiheit ermöglicht. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen, damit haben wir die Interpellationsbeantwortung zur Kenntnis genommen und wir haben Traktandum 5 erledigt. -ooOoo-