Postulatsbeantwortung betreffend die Herstellung der Gleichbehandlung von Familien mit ausserhäuslich betreuten Kindern (Nr. 103/2020)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir beginnen jetzt noch mit Traktandum 6, ich werde dann aber um 12:30 Uhr für die Mittagspause unterbrechen. Traktandum 6: Postulatsbeantwortung betreffend die Herstellung der Gleichbehandlung von Familien mit ausserhäuslich betreuten Kindern.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Bei der Regierung und dem zuständigen Minister möchte ich mich ebenfalls bedanken für die Beantwortung dieses Postulats, das er damals, als es im Landtag diskutiert wurde, vehement bekämpft hat und eine Beantwortung ebenfalls vermeiden wollte. Glücklicherweise hat der Landtag dies überwiesen und es hat auch Früchte getragen. Ich möchte kurz daran erinnern, was der Ausgangspunkt war für die Einreichung dieses Postulats. Im Jahr 2011 gab es ein Moratorium für Kitaplätze, und zwar hat die Regierung Tschütscher die Zahl der Kitaplätze auf dem damaligen Stand eingefroren. Das hat dann zu einer Benachteiligung von neuen privaten Anbietern von Kitaplätzen geführt. Neue Kitas erhielten vom Staat keine Subventionen. Dies hat dann zu einer weiteren Ungerechtigkeit geführt, und zwar erhielten Eltern, die Kinder in eine solche Kita geschickt haben, weil sie keinen Platz für die Betreuung ihres Kindes in einer staatlichen Kita gefunden haben, ebenfalls keine Unterstützung, obwohl sie - rein vom Einkommen her gesehen - Anrecht auf Unterstützung gehabt hätten. Eine weitere Unstimmigkeit in der damaligen Regelung war, dass Kitaplätze - unabhängig davon, ob diese belegt waren - subventioniert wurden oder nicht. Dies hat dann auch dazu geführt, dass es für eine Kita lukrativer war, Kinder von Eltern mit einem hohen Einkommen zu betreuen als Kinder von Eltern, die nur ein geringes Einkommen hatten. Das Ziel unseres Postulates war, eine Gleichbehandlung aller in Liechtenstein tätigen Fremdbetreuer. Ein weiteres Ziel des Postulats war, dass Familien mit sehr hohem Einkommen nicht mehr subventioniert werden sollten. Auch wurde angepeilt, eine Verschlankung der bisherigen Strukturen - sei es vom Kitaverein wie auch von Eltern Kind Forum - zu erreichen.Nun, zwischenzeitlich, wie die Regierung ja selbst schreibt, sind gewisse Ziele umgesetzt worden. Insofern hat die Regierung wesentliche Ziele des Postulats bereits umgesetzt. Insbesondere die Gleichbehandlung aller in Liechtenstein tätigen Kita-Anbieter. Was nicht umgesetzt wurde - und das hat die Regierung verschiedentlich begründet, wobei ich diese Begründung nicht nachvollziehen kann -, ist, dass Eltern mit einem hohen Einkommen, mit einem sehr hohen Einkommen, ebenfalls subventioniert werden sollen. Die Subventionierung von Familien mit einem sehr hohen Einkommen geht bis zu einem Betrag von einem jährlichen Einkommen von mehr als CHF 200'000, was ich immer noch als zu hoch ansehe. Was die Strukturen angeht, hat die Regierung ebenfalls keinen Handlungsbedarf gesehen, was ich ebenfalls auch nicht nachvollziehen kann. Soweit ich mich erinnern kann, verschlingt das Eltern Kind Forum sehr hohe Kosten und kostet den Steuerzahler gegen CHF 300'000, was im Grossen und Ganzen dem Einkommen aller Tagesmütter entspricht. Trotzdem hat die Regierung auch hier Massnahmen ergriffen und zahlt ab dem Jahr 2017 den Tagesmüttern zusätzlich noch CHF 1,85 pro Stunde. Ausserdem wurde eine neue Leistungseinheit eingeführt, nämlich eine Stunde für Tagesmütter. Ansonsten gab es bis zu dem damaligen Zeitpunkt nur die Leistungseinheit «halber Tag» und «ganzer Tag mit Essen». Heute ist es so, dass das Land die Kitas, die ausserhäusliche Kinderbetreuung, mit insgesamt CHF 4 Mio. unterstützt, was ich als sehr schön und gut und auch zweckmässig erachte. Eine Angleichung der Subventionierung der Eltern an die Schweiz hat die Regierung abgelehnt, weil dies zulasten der Eltern ginge. Das ist klar, das ist so, aber es kann nach meiner Ansicht nicht damit argumentiert werden, dass solche Haushalte auch Steuereinnahmen generieren. Ich bin nach wie vor der Ansicht, dass diese Subventionierung über das Ziel hinausschiesst. Ich denke, es bleibt mir nur übrig, nochmals für die Umsetzung der wesentlichen Ziele unseres Postulats zu danken und auch für die Beantwortung. Auch wenn die Beantwortung mehr als drei Jahre in Anspruch genommen hat, was natürlich eindeutig zu lange ist. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Susanne Eberle-Strub
Vielen Dank, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Herzlichen Dank den Postulanten für die Einreichung und dem zuständigen Ministerium für die Beantwortung des Postulats. Die seit 1. September 2019 neu geltende Subventionsform wird vom Ministerium für Gesellschaft als «subjektgesteuerte Objektfinanzierung» bezeichnet. Das heisst, es gibt keine pauschale Förderung mehr nach Plätzen, sondern die Vergütung bemisst sich nach den tatsächlich erbrachten Betreuungsleistungen. Die Vergütung wird nach dem Einkommen der Eltern berechnet und dann zwischen Staat und Eltern aufgeteilt. Je höher das Einkommen der Eltern, desto geringer sind die Subventionen des Staates. Ich begrüsse diese einkommens- und leistungsabhängige Finanzierung, da so nur die effektiv erbrachte Leistung unterstützt wird und der Staat nur mit den berechtigten Leistungserbringern abrechnet, was den Verwaltungsaufwand verringert. Die Subventionen sind per Verordnung definiert und in einer einheitlichen Softwareabrechnungsplattform hinterlegt. Zur Ermittlung der Subventionen ist die Höhe des Haushaltseinkommens entscheidend. Eine sogenannte Erwerbsbescheinigung, mit welcher die Gemeinde die entsprechenden Zahlen aus der letztgültigen Steuerveranlagung bestätigt, muss eingereicht werden. Wie auf Seite 33 ausgeführt wird, «kann jede Person, welche die Kategorie und Menge der erbrachten Leistungen sowie den Rechnungsbetrag kennt, Rückschlüsse auf das Haushaltseinkommen ziehen». Trotz der beruflichen Schweigepflicht der Angestellten der Kinderbetreuungseinrichtungen finde ich es sehr bedenklich, dass die Angestellten Kenntnis vom Einkommen der Eltern haben. Auch wenn eng mit der Datenschutzstelle zusammengearbeitet wird, muss meiner Meinung nach das Abrechnungssystem überarbeitet werden. Für mich sind die Administratoren des Amts für Soziale Dienste die einzigen, die Einblick in das Einkommen der Eltern erhalten dürfen. Sie unterliegen der Amtsverschwiegenheit. Ist im Abrechnungssystem eine Verbesserung diesbezüglich angedacht? Ich verstehe Eltern, welche aufgrund dieses Abrechnungssystems ihr Haushaltseinkommen nicht offenlegen möchten. Sie erhalten dann natürlich keine Subventionen und bezahlen den vollen Tarif. Wie der Abg. Erich Hasler bereits erwähnt hat, ist nun die Gleichbehandlung der Betreuung durch Tagesmütter umgesetzt. Im neuen Finanzierungssystem wurde neben den Leistungseinheiten «ganzer Tag mit Essen», «halber Tag mit Essen» auch die Leistungseinheit «Stunde» aufgenommen. Diese Gleichbehand-lung für Tagesmütter befürworte ich ausdrücklich, denn auch sie leisten einen wertvollen und für viele Familien einen nicht mehr wegzudenkenden Beitrag in der Kinderbetreuung. Auf Seite 29 ff. wird auf die Frage der Einsparungen für den Staat eingegangen. Eine Verringerung der Subventionen ginge zulasten der Eltern, was für mich nicht infrage kommt, ausser die Gemeinden oder Arbeitgeber würden die Verringerung kompensieren. Die jetzige Unterstützung der Gemeinden besteht in der unentgeltlichen Zurverfügungstellung der Räumlichkeiten der Kinderbetreuungseinrichtungen. Eine Erhöhung der Elternbeiträge würde ich ebenfalls nicht unterstützen, obwohl damit Einsparungen gemacht werden könnten. Denn wie die Regierung richtig ausführt: Die Erwerbsarbeit muss sich für niedrige Einkommen unter dem Strich lohnen. Wenn die Kosten für die Kinderbetreuung höher sind als das Einkommen der zum Beispiel teilzeitarbeitenden Mutter, dann ist ein Wiedereinstieg in den Beruf nicht reizvoll. Ab einer Einkommensgrenze von CHF 214'000 werden keine Subventionen mehr ausgerichtet. Obwohl mir bewusst ist, dass diese Personen hohe Steuereinnahmen generieren, ist es für mich eine sehr hohe Grenze. Was sind die Gründe, weshalb die Subventionen bis zu einem Einkommen von CHF 214'000 festgelegt wurden? Wenn die Grenze von CHF 214'000 auf zum Beispiel CHF 150'000 reduziert würde, könnten dann die Subventionen in den niedrigeren Lohnklassen erhöht werden? Auf Seite 31 schreibt die Regierung, dass es derzeit 28 Kinderbetreuungseinrichtungen in Liechtenstein gibt. Sind noch weitere Einrichtungen geplant und kann die Regierung Aussagen dazu machen, wie viele Kinderbetreuungseinrichtungen in Liechtenstein verträglich sind? Wie bereits eingangs erwähnt, begrüsse ich dieses neue Subventionssystem. Der einzige Knackpunkt, der meiner Meinung nach behoben werden sollte, ist das Abrechnungssystem. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Mit dem Postulat im Jahr 2017 wollten die Postulanten eine Gleichbehandlung von Familien bezüglich der ausserhäuslichen Betreuung von Kindern bewirken, indem neue Ansätze und Überlegungen der Finanzierung in diesem Bereich geprüft werden sollten. Gemäss Gesetz hätte die Postulatsbeantwortung durch die Regierung bis spätestens zur vierten Landtagssitzung nach der Überweisung, somit im Februar 2018, erfolgen sollen. Anstatt nun das Postulat in den vergangenen drei Jahren zu beantworten, hat die Regierung stattdessen bereits einige der Anregungen der Postulanten umgesetzt, was ja eigentlich positiv zu bewerten ist und auch zeigt, dass die Postulanten mit ihrem Anliegen auf dem richtigen Weg waren.So ist seit September 2019 ein neues Tarifsystem umgesetzt und in Anwendung. Da Kitas und Tagesfamilien neu über dasselbe System abgerechnet werden, sind sie in der Subventionierung gleichgestellt. Neu werden die effektiv geleisteten Betreuungstage oder -stunden staatlich unterstützt. Auch seitens des Eltern Kind Forums wird diese Umstellung in ihrem Jahresbericht als weitgehend positiv bewertet und das neue System als sozialverträglich und sehr familienfreundlich bezeichnet. Zudem sei die Gleichbehandlung der verschiedenen Betreuungsmodelle eine Anerkennung der Tagesfamilienbetreuung, so das Eltern Kind Forum weiter. Die Finanzierungsanpassung kann somit nur begrüsst werden.Dem Wunsch der Postulanten, dass gutverdienende Eltern nicht mehr in den Genuss von Subventionen gelangen, wurde dahingehend Rechnung getragen, als dass neu Eltern ab einem Familienjahreseinkommen von CHF 213'628 nicht mehr in den Genuss von Subventionen gelangen und sie nun den vollen Gestehungskostenbeitrag für einen Betreuungstag zu tragen haben. Ich gehe aber davon aus, dass sich hier die Postulanten gewünscht hätten, dieser Betrag wäre um einiges tiefer. Die Argumentationen der Regierung auf Seite 29 ff. dieses Berichts sind aber nachvollziehbar. Einerseits erwirtschaften diese Haushalte auch Steuereinnahmen und letztlich sollte sich aus Sicht der Eltern eine Erwerbstätigkeit des zweiten Elternteils doch auch lohnen und es kann nicht sein, dass dieses zweite Einkommen letztlich nur dazu dienen muss, die Kinderbetreuung zu bezahlen. Dennoch bitte ich den Herrn Gesellschaftsminister, mir die Berechnung, wie Sie auf diese Einkommensobergrenze in Höhe von genau CHF 213'628 gekommen sind, nochmals kurz zu erläutern. Die Erklärung in der Beantwortung, ich zitiere Sie da, da sich der Staatsbeitrag aus der Differenz zwischen den Normkosten und dem Elternbeitrag berechne und somit eine Einkommensobergrenze von CHF 213'628 ergebe, kann ich nicht nachvollziehen beziehungsweise einfach nicht, wieso man nicht auch darunter gehen könnte.Ich gehe auch mit der Meinung der Abg. Susanne Eberle-Strub einig, dass nochmals geprüft werden sollte, ob nicht das Amt für Soziale Dienste zuständig sein sollte für das Abrechnungssystem.Beim Vergleich mit den Kantonen St. Gallen und Graubünden hat sich bestätigt, dass die Belastung für die Eltern in Liechtenstein deutlich geringer ist als in den beiden Schweizer Nachbarkantonen. Ich teile dahingehend die Aussage der Regierung, dass eine Angleichung der Subventionen an die Nachbarkantone nicht sinnig ist. Dies vor allem deshalb, da ansonsten wohl mit Qualitätsverlust oder Kostenerhöhung durch die Eltern oder Arbeitgeber zu rechnen wäre. Mit dieser Postulatsbeantwortung konnten wichtige Fragen geklärt werden und es wurden, wie bereits hingewiesen, seitens der Regierung einige der Überlegungen der Postulanten mittlerweile bereits schon umgesetzt. Dies mit dem Ziel, in Sachen Vereinbarkeit von Familie und Beruf wiederum einen Schritt weiter voranzukommen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich unterbreche jetzt für eine Mittagspause von einer Stunde bis 13:30 Uhr. Ich möchte Sie unbedingt ersuchen, die Abstände auch in der Mittagspause zu wahren und die für die einzelnen Räume vorgesehene Anzahl Personen nicht zu überschreiten. Vielen Dank.Mittagspause (von 12:30 bis 13:30 Uhr)
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, wir fahren mit der öffentlichen Landtagssitzung fort. Wir sind nach wie vor bei Traktandum 6: Postulatsbeantwortung betreffend die Herstellung der Gleichbehandlung von Familien mit ausserhäuslich betreuten Kindern.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Mit einer Verspätung von etwas mehr als einem Jahr legt die Regierung nun die Beantwortung des Postulats betreffend die Gleichbehandlung von Familien mit ausserhäuslich betreuten Kindern vor. Bevor die Regierung das Postulat beantwortet hat, hat sie sich der Problematik der im Postulat aufgeworfenen Fragen und Problemfelder angenommen. Wie schon am Vormittag ausgeführt, wurde im September dieses Jahres die ausserhäusliche Kinderbetreuung einer neuen Finanzierung zugeführt. Neu werden in allen öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen Tarife angewendet, welche einkommens- und leistungsabhängig sind. Neu werden auch die Leistungen der Tagesmütter anerkannt und vom Staat subventioniert. Gegen Ende der Seite 17 schreibt die Regierung: «Die Verteilung der Gelder auf die einzelnen Anbieter wird über Marktmechanismen geregelt.» Wenn die Regierung hierzu bitte Ausführungen machen könnte, wie dies in der Praxis aussieht? Die Regierung wurde von den Postulanten eingeladen, die Einkommensobergrenze zu prüfen, ab welcher der Staat einen Betreuungsplatz nicht mehr subventioniert. Die Regierung kommt zum Schluss, dass erst ein Einkommen von CHF 213'000 pro Jahr oder mehr diese Grenze bildet. Die Argumentation auf Seite 29 und 30, wie sie zu diesem Schluss kommt, ist bemerkenswert: «Haushalte mit hohen Einkommen sind weniger auf die Subventionierung angewiesen, dennoch erwirtschaften sie während der Zeit der ausserhäuslichen Kinderbetreuung auch Steuereinnahmen, welche trotzdem eine Subventionierung rechtfertigen.» Diesen Satz musste ich zweimal lesen, um ihn zu verdauen. Auch wenn unser System mit demjenigen vom Kanton St. Gallen nicht direkt vergleichbar ist, ist es doch erstaunlich, dass der Kanton St. Gallen die obere Einkommensgrenze bei CHF 95'000 festlegt. Das ist weniger als die Hälfte der Obergrenze, welche die Liechtensteiner Regierung als passend erachtet. Meine Vorredner haben es heute Vormittag schon teilweise kritisiert: Diese Obergrenze ist viel zu hoch. Auch meiner Meinung nach ist diese Obergrenze viel zu hoch. Bei einem Bruttojahreseinkommen - und dabei ist das Vermögen der Eltern nicht einmal berücksichtigt - von über CHF 210'000 ist genügend Geld im Haushalt vorhanden, um für die Kinderbetreuung ohne staatliche Hilfe aufzukommen. Das frei werdende Geld ist für die stärkere Subventionierung der unteren Einkommen einzusetzen und würde dort die bessere Wirkung erzielen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Danke der Regierung, dass sie dieses Postulat, welches ja am 7. August 2017 vom Landtag an die Regierung überwiesen wurde, nun doch noch in dieser Legislatur gebracht hat. Es ist nicht so, dass dieses Postulat nur ein Jahr zu spät wäre. Nein, es ist drei Jahre zu spät. Es ist so, dass ein Postulat gemäss Art. 7 des Geschäftsverkehrs- und Verwaltungskontrollgesetzes innerhalb von vier Monaten hätte beantwortet werden müssen. Aber über das haben wir schon des Öfteren gesprochen. Nichtsdestotrotz danke ich der Regierung, dass wir heute trotzdem die Möglichkeit haben, über dieses Postulat zu sprechen.Ich möchte auch auf die Subventionsgrenzen zu sprechen kommen. Wenn man die Systematik im grünen Teil auf Seite 17 anschaut, dann sehen Sie, was die Kosten sind je nach Familieneinkommen, und dann sieht man, dass zum Beispiel bis zu einem Mindesteinkommen von CHF 43'000 ein Erziehungsberechtigter für ein Kleinkind CHF 23,35 pro Tag zahlt. Das macht dann bei einem Einkommen von zum Beispiel CHF 43'000 CHF 467 pro Monat, das sind rund 13% des Monatseinkommens. Dann können Sie das weiter anschauen bei CHF 100'000, Sie kommen dann am Schluss auf den Maximalbetrag, der eben bei CHF 213'628 liegt. Das ist dann ein Monatseinkommen von, ich glaube, CHF 17'000 bis CHF 18'000. Auch dort, wenn man das hochrechnet, dann sind die relativen Zahlen im Vergleich genau gleich hoch. Dort zahlt man dann anstatt diese CHF 467 pro Monat CHF 2'320 pro Monat. Auch das sind wiederum 13% des monatlichen verfügbaren Familieneinkommens. Ja, über diese Ober- und Untergrenze kann man streiten. Für uns war damals schon klar - denn im alten Modell wurde ja gefördert bis CHF 169'000 Familieneinkommen -, das war uns damals schon zu hoch. Jetzt sind wir bei CHF 213'628. Das ist viel zu hoch, nicht nur zu hoch. Die Systematik habe ich Ihnen vorher erklärt, das sind immer rund 13% des monatlichen verfügbaren Einkommens. Das beginnt bei CHF 43'000 und hört dann eben bei CHF 213'628 Einkommen pro Jahr auf und die 13% bleiben so bestehen.Wir haben uns natürlich auch gefragt: Beim Minimaleinkommen mag das stimmen, bei CHF 43'000 beginnt es. Aber wenn man natürlich noch weniger Einkommen hat, was vielleicht für jemanden, der Alleinerziehend ist, durchaus auch zutreffen kann, dann sind diese Kosten entsprechend höher. Klar, vielleicht gibt es dann andere Möglichkeiten, hier zu Unterstützungsgeldern noch zu kommen. Nur, ich habe mich gefragt, ob die Werte dann auch wirklich untereinander abgestimmt sind. Hierzu habe ich nichts gefunden im Bericht und Antrag. Vielleicht kann der zuständige Minister hierzu noch Ausführungen machen. Dann zur Obergrenze, das wurde jetzt schon mehrfach betont: Für mich ist diese Obergrenze nicht nur zu hoch, für mich ist sie viel zu hoch. Die muss unbedingt nach unten angepasst werden. Ich denke, in der nächsten Legislatur werden ja die neuen Abgeordneten dann genügend Möglichkeiten haben, Geld einzusparen, und das wird sicher eine Möglichkeit werden. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung für die vorliegende Postulatsbeantwortung. Ich glaube, es wurde so ziemlich von jedem erwähnt: Diese Obergrenze ist nach meinem Dafürhalten einfach auch störend. Sie ist zu hoch. Wie gesagt, aktuell wird bis zu einem Haushaltseinkommen von knapp CHF 214'000 gefördert. Bis jetzt war diese Grenze nur bei CHF 169'000, wie es gerade auch der Abg. Rehak erwähnt hat. Auch diese Grenze ist schon relativ hoch, nach meinem Dafürhalten. Um es gerade schon auf den Punkt zu bringen: Ich will dann nicht sparen, das kann ich jetzt schon sagen. Ich würde das Geld eben anders verteilen, wie es der Abg. Patrick Risch gesagt hat. Es geht mir also effektiv nicht um das Einsparen, aber es geht mir um die Verteilung. Und es wurde auch erwähnt: Wenn wir uns das Modell in St. Gallen ansehen, da wird bis CHF 95'000 gefördert. Die Zahl zum Kanton Graubünden habe ich gar nicht gefunden. Das wäre eine erste Frage: Es würde mich noch interessieren, bis zu welcher Lohngrenze im Kanton Graubünden gefördert wird. Eine weitere Frage ergibt sich für mich zu den Ausführungen auf Seite 33. Da geht es um den Punkt, dass anscheinend gewisse Eltern aus Diskretionsgründen dieses Haushaltseinkommen nicht bekannt geben wollen. Ist der Regierung bekannt, wie viele Personen dies sind? Kann man das prozentual definieren? Von allen, die hier diese Förderung im Prinzip beantragen, diese allerdings nicht erhalten, weil sie dieses Haushaltseinkommen nicht bekannt geben. Aber summa summarum denke ich mir auch und, wie gesagt, ich glaube, das wurde so ziemlich von allen bis jetzt erwähnt: Diese Obergrenze ist schon dubios. Und auch die Begründung kann ich nicht nachvollziehen.Um es auf den Punkt zu bringen: Sie ist einfach zu hoch, diese Obergrenze. Das Geld sollten wir anders verteilen nach meinem Dafürhalten. Ich weiss schon, Sie führen dann auch noch aus, es sind zwei Einkommen. Man könnte argumentieren: Nehmen wir den Medianlohn, rechnen wir das mal zwei, aber auch dann kommen wir nie auf diese Einkommensgrenze nach meinem Dafürhalten. Und ich denke mir, diese Gelder wären an einem anderen Ort sicherlich zielführender eingesetzt. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich habe nur eine Frage zu den Ausführungen «Die Rolle der Gemeinden» auf Seite 15, wo ausgeführt wird, dass Gemeinden Räumlichkeiten vielfach unentgeltlich zur Verfügung stellen. Ich kenne Fälle, dem ist so. Aber ich kenne auch Fälle, wo andere Kindertagesstätten gar keine oder nur eine sehr geringe Unterstützung von den Gemeinden bekommen. Und ich wollte Sie fragen, Herr Regierungsrat, wie Sie diese Ungleichbehandlung innerhalb einer Gemeinde, die es gibt, grundsätzlich sehen und wie man bei so etwas Abhilfe schaffen könnte. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Herbert Elkuch
Vielen Dank für das Wort. Auch ich möchte mich bei der Regierung bedanken für diese Postulatsbeantwortung. Die Familien werden bei uns eigentlich gut unterstützt. Wenn man das vergleicht mit St. Gallen und Graubünden in der Fremdbetreuung, das waren im Jahr 2019 CHF 4 Mio. Das betrifft aber nur die ausserhäuslich betreuten Familien. Dieses Postulat ging auch nur um eine Gleichbehandlung der ausserhäuslich betreuten Kinder. Wenn jetzt aber eine Familie vielleicht drei Kinder hat und das Einkommen bei CHF 100'000 liegt, dann müsste pro Kind - es gibt etwas Rabatt -, aber ein Kind kostet CHF 54,30. Und dann ist eigentlich keine Möglichkeit mehr: Das reicht nicht, um die Kinder in die Kita zu geben, weil der Lohn der Frau wahrscheinlich zu tief ist, um diesen Beitrag auch aufzubringen. Hier ist eine gewisse Ungleichbehandlung zwischen Kindern, die eine Fremdbetreuung nutzen können, und zwischen Familien, die keine Fremdbetreuung nutzen können. Diese Ungleichbehandlung war auch nicht im Postulat irgendwie aufgegriffen, aber diese Ungleichbehandlung ist natürlich nach wie vor im Raum. Die traditionelle Familie wird nicht gleich gefördert wie die Familie, die ihre Kinder fremdbetreuen lässt.Dann ist auch: Im ersten Jahr sollten ja die Kinder möglichst von den Eltern - meist ist das die Mutter - betreut werden. Es ist hier jetzt neu - oder das war vorher schon: Säuglinge sind teurer als die Kleinkinder, aber der Unterschied ist nicht sehr gross. Also das Ziel, dass im ersten Jahr das Kind von den Eltern betreut wird, wird hier mit dieser Postulatsbeantwortung auch nicht besonders gefördert. Sonst müsste dieser Unterschied, das haben wir aber nicht angesprochen, aber dieser Unterschied müsste eigentlich höher sein, wenn man hier etwas in eine Richtung zielen möchte. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Ja, als dieses Postulat zur Diskussion stand, ob es überwiesen werden soll, habe ich mich dagegen gewehrt, wie der Abg. Erich Hasler richtig in Erinnerung gerufen hat. Und zwar war es damals, weil dieses Postulat für mich einfach ein Nachjassen war. Wir waren schon lange an diesem Problem dran. Das Problem war schon lange erkannt und es war für mich doch ein Problem, wenn die Personen, die an dieser Lösung arbeiten, jetzt mit Postulatsbeantwortungen schreiben noch - sagen wir - sinnlos beschäftigt werden. In der Zwischenzeit denke ich anders und ich bin sehr froh, dass dieses Postulat damals überwiesen wurde, denn es gibt mir die Gelegenheit, jetzt gewisse Dinge darzustellen und auch klarzustellen. Ganz kurz möchte ich auf die Aussagen der Abg. Helen Konzett eingehen beim vorherigen Traktandum, als es um die Lohnunterschiede ging von Mann und Frau. Die Abgeordnete hat kritisiert, dass in dieser Legislaturperiode nichts gelaufen sei, und hat diverse Vorwürfe in meine Richtung auch gemacht. Ich möchte einfach in Erinnerung rufen, dass in dieser Legislaturperiode sehr wohl etwas gelaufen ist, nämlich genau das, was Gegenstand dieser Postulatsbeantwortung ist. Und es erstaunt mich immer wieder, wenn ich in Kontakt komme mit Personen im Bereich Gleichstellung, Chancengleichheit, dass einfach diese grosse Veränderung, die herbeigeführt wurde bei der ausserhäuslichen Kinderbetreuung, geflissentlich negiert wird. Es wird so getan, wie wenn nie etwas gelaufen wäre. Stattdessen wird ein Haufen Sensibilisierungsprogramme gefordert und solche Sachen. Und ich muss halt sagen: Wir arbeiten lieber an konkreten Dingen. Und das sind jetzt sehr konkrete Dinge. Es ist eine Verordnung entstanden, es ist ein Reglement entstanden und es ist eine Software entstanden und wir haben heute eine völlig andere Situation als vor sieben Jahren, als ich mein Amt angetreten habe. Da gab es nämlich einen Mangel an Kinderbetreuungsplätzen. Das war eines der grössten Probleme, das die Frauen daran hinderte, weiterhin im Beruf zu bleiben, weil die Kinderbetreuung einfach nicht sichergestellt war. Ich denke, dieses Problem haben wir gelöst. Und wir haben es in einer Art gelöst, auf die ich sehr stolz bin. Wir haben ein sehr einfaches, durchgängiges Subventionsverfahren gefunden und auch implementiert und umgesetzt. Also es ist nicht nur ein Papiertiger, sondern das Ding läuft seit dem letzten September live, und zwar ohne grössere Probleme.Verschiedentlich wurde diese Einkommensgrenze kritisiert von verschiedensten Abgeordneten. Ich möchte einmal ganz kurz darstellen, wie das System eigentlich funktioniert. Das System ist ganz simpel. Ich möchte Sie bitten, die Verordnung anzuschauen, Art. 6: Die Höhe der finanziellen Beiträge der Eltern wird bestimmt durch einen Prozentsatz des Haushaltseinkommens. Für einen Tag Betreuung fallen 0,0543% des Haushaltseinkommens an. Das ist ein sehr simples System. Wieso diese krummen Zahlen? Sie orientieren sich an den Sätzen, die vor Einführung dieses Systems bezahlt wurden.
Und jetzt ist die Frage, die haben wir uns oft gestellt: Wo legen wir die Obergrenze? Machen wir jetzt einfach eine Obergrenze und wenn man einen Franken mehr verdient, dann bekommt man nichts mehr? Das ist immer wieder Gegenstand von Diskussionen bei sprunghaften Dingen. Deshalb haben wir gesagt: Wir verzichten darauf. Wir verlangen von den Eltern 0,0543% des jährlichen Haushaltseinkommens für einen Tag Betreuung eines Kleinkindes - jetzt in diesem Fall -, und den Rest bezahlt dann der Staat bis zu einer maximalen Höhe von CHF 116. Was darüber hinausgeht, wenn eine Kita sagt, nein, mit CHF 116 kann ich nicht auskommen, ich brauche CHF 125, dann werden die restlichen CHF 9 zulasten der Eltern verrechnet. Und so ist dieses System eben sehr einfach und durchgängig und hat auch keine Sprungstellen. Natürlich waren wir uns der Tatsache bewusst, dass es Kritik geben könnte, derart hohe Einkommen auch noch mit einer Subvention zu beglücken. Aber wenn Sie dann die Tabelle anschauen auf der Seite 17, ist dann erstens diese Subvention nicht mehr sehr gross und zweitens gibt es eben Leute, die sagen: Es geht niemanden etwas an, was ich verdiene. Und gerade in den höheren Einkommen gibt es doch einige, die das Einkommen nicht angeben wollen und dann halt eben den Maximalsatz selbst bezahlen und dadurch entgehen ihnen ein paar Franken Subvention.Als zweiten Grund haben wir uns auch gedacht: Diese Leute zahlen ja auch erstens jetzt Steuern, also in dem Moment, wenn sie arbeiten. Aber auch durch die Tatsache, dass dort beide im Beruf bleiben, werden sie auch, nachdem die Kinder nicht mehr betreut werden müssen, wahrscheinlich mehr Steuern bezahlen als andere. Also ist es für mich gerechtfertigt, dass wir Leuten, die ziemlich viel verdienen, auch noch einen geringen Subventionssatz dann zukommen lassen. Die Abg. Susanne Eberle-Strub hat einige Fragen gestellt nach dem Abrechnungssystem, ob man das nicht besser machen könne, weil das Einkommen bei uns immer noch ein ziemliches Tabu ist, über das man nicht gerne öffentlich spricht. Da muss ich einfach sagen: Auch wenn man noch so viele technische Vorkehrungen trifft, wenn jemand die Rechnung sieht, die Eltern bekommen, dann kann er auf das Einkommen zurückrechnen. Da braucht es nichts anderes als die Kenntnis der Verordnung. Und es ist eben so: Wenn die Subvention klar festgelegt ist in der Verordnung, kann man durch das Wissen, wie viel Subvention ein Haushalt bekommt, auch zurückrechnen, welches massgebliche Haushaltseinkommen dahinterstand - ausser der Haushalt bezahlt den Maximalsatz. Das lässt sich prinzipbedingt nicht ändern. Wieso CHF 214'000? Die CHF 214'000 ergeben sich einfach durch die CHF 116, wenn Sie nochmals schnell den Art. 6 anschauen: In Art. 5 sind CHF 116 drin für Kleinkinder und das geteilt durch 0,0543% ergibt dann eben diese rund CHF 214'000. Und so haben wir eben diesen linearen Satz bis zum Schluss. Möchten wir das anders machen, dann müssten wir entweder von diesem linearen Ansatz weggehen in einen progressiven Ansatz oder wir müssten irgendwo kappen und aufhören. Und wenn jemand einen Franken mehr verdient, dann bekommt er gar nichts mehr. Aber dieses Geschrei kann ich mir schon vorstellen und das würden dann zu vielen Kleinen Anfragen führen, die dann eben fordern würden, dass man das aufhebt. Und das andere wäre: Wir könnten die Steilheit der Kurve sehr viel höher machen. Das führt aber dann dazu, dass wir unser heute für geringe Einkommen schon sehr, sehr grosszügiges Subventionssystem noch grosszügiger machen würden. Ich denke, wir sind bei allen Einkommensklassen - nicht nur bei den höheren, auch bei den geringen Einkommen - also schon an der Grenze dessen angelangt, was man noch vernünftigerweise subventionieren kann. Mehr macht meines Erachtens wirklich keinen Sinn mehr. Und eben, wenn wir die Kurve steiler machen, dann schneiden wir den mittleren Einkommen auch etwas weg und dann geht das Gejammer wieder los vom Mittelstand. Also wir haben hier, denke ich, eine Lösung gefunden, mit der man leben kann. Man muss sich im Klaren sein: Leute, die kleine Kinder haben, haben in der Regel nicht derart grosse Einkommen. Es sind ein paar wenige Fälle, und die sind dann oft auch bereit, den vollen Satz zu zahlen, weil sie nicht wollen, dass andere Leute wissen, was sie genau verdienen.Sie haben dann auch noch gefragt, Frau Abg. Eberle-Strub, ob weitere Einrichtungen geplant sind und wie viele verträglich sind. Mir ist nicht bekannt, dass weitere Einrichtungen derzeit geplant sind. Aber das kann und muss ich auch nicht wissen, es darf jeder jederzeit ein Gesuch stellen, so wie man auch alle anderen Gewerbe in diesem Land betreiben kann, sofern man die richtige Ausbildung hat und so weiter. Wie viele verträglich sind, das wird der Markt entscheiden. Es war uns eben ganz wichtig, eine Marktsituation zu schaffen, dass - wenn jetzt zum Beispiel eine Einrichtung zusätzliche Leistungen anbietet, wie Fremdsprachigkeit oder so etwas, und dann sagt, dass dafür auch höhere Kosten anfallen, dass sie zusätzlich etwas verlangen kann -, aber diese Zusatzkosten dann eben zulasten der Eltern gehen. Und so entscheiden letztlich die Eltern, welches Angebot zu welchem Preis sie dann wahrnehmen, obwohl wir nur einen Einheitspreis subventionieren. Alles über diesem Einheitspreis geht voll zulasten der Eltern. Und das wird dann diesen Markt bestimmen. Die Abg. Gunilla Marxer-Kranz hat ebenfalls gefragt, wie dieser Betrag von CHF 214'000 zustande kommt. Ja, nochmals, CHF 116 geteilt durch diesen Prozentsatz in Art. 6 der Verordnung. Der Abg. Patrick Risch hat eine Frage gestellt, ich war zu wenig schnell, um die aufzuschreiben. Ich bitte ihn, diese nochmals zu stellen. Auch er hat bemerkt, dass die Obergrenze zu hoch ist. Ich bin der Ansicht, sie ergibt sich eben logisch aus diesem einfachen und durchgängigen Subventionssystem, das eben auch die Tagesmütter einschliesst, was uns auch sehr wichtig war. Der Abg. Thomas Rehak hat gefragt: Was ist wenn weniger als CHF 43'000 Jahreseinkommen vorliegen? Dann gibt es die Möglichkeit, dass das Amt für Soziale Dienste zusätzliche Subventionen sprechen kann. Die sind aber nicht in dieser Verordnung festgelegt, sondern es gibt einen zusätzlichen Betrag, der gesprochen werden kann, wenn das Amt zum Schluss kommt, dass es richtig und wichtig ist, dass die Personen arbeiten oder die Person arbeitet. Meistens geht es um alleinerziehende Mütter, wo man dann eben sagt: Ja, es ist besser, sie bleibt im Beruf, und deshalb hilft man ihr noch bei den Kosten der Kinderbetreuung, damit die eben nicht so stark auf das Einkommen schlagen. Der. Abg. Wendelin Lampert hat sich nach einer Lohnobergrenze in Graubünden erkundigt. Alles, was wir dort feststellen konnten, ist auf Seite 22 festgelegt. Dort heisst es: Es gibt gewisse Subventionen, die ausgerichtet werden und dann heisst es: «Die Einrichtungen sind bei den Elternbeiträgen frei, sie müssen jedoch ein abgestuftes Modell wählen, welches einkommensabhängig ist.» Offenbar macht der Kanton dort keine Vorschriften über die Obergrenze eines Einkommens. Das überlässt man dort den Kitas. Das war bei uns früher ja auch so. Dann hat der Abg. Wendelin Lampert gefragt, wie viele Eltern denn aus Diskretionsgründen ihr Einkommen nicht angeben. Ich habe da keine Statistik vorliegen, wie viele es sind. Aber ich weiss aus Gesprächen, dass es eher bei den hohen Einkommensklassen so ist. Und dann haben wir das, was wir erreichen wollten eigentlich oder was Sie auch erreichen wollen, dass bei den oberen Einkommensklassen eben dann keine Subventionen gezahlt werden müssen. Der Abg. Alexander Batliner hat sich über die Rolle der Gemeinden erkundigt. Es ist so: Dieses System, so wie es jetzt aufgebaut ist und wie es in der Verordnung festgelegt und auch umgesetzt ist, erlaubt es, weitere Beiträge einzubeziehen. Zum Beispiel kann ein Arbeitgeber sagen: Ich bezahle für alle meine Angestellten CHF 30 pro Tag. Dann kann man das dann abziehen vom Elternbeitrag und die Eltern werden einfach um das entlastet. Auf der anderen Seite wäre es auch möglich, dass eine Gemeinde sagt oder dass man festlegt: Pro Betreuungstag bezahlen die Gemeinden noch CHF 12 als Abgeltung für die Räumlichkeiten. Wir haben das einmal ausgerechnet, es müssten nur so um CHF 12,50 sein. Und dann mieten sich die Einrichtungen einfach am Markt ihre Räumlichkeiten und sind dann völlig frei, ob sie bei der Gemeinde eine Räumlichkeit anmieten oder anderswo. Und damit hätten wir diese Problematik, die Sie erwähnt haben, eben weg, dass man sagt: Die Gemeinde bevorzugt den und den anderen nicht. Ich war vor einigen Jahren schon an der Vorsteherkonferenz, habe dieses Modell vorgestellt und es war nicht mehrheitsfähig. Also die Vorsteher wollten mehrheitlich nicht dieses System, sondern wollten lieber beim heutigen System bleiben, nämlich dass die Gemeinden selbst bestimmen, wem sie denn Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. Auch, um das Angebot wahrscheinlich etwas zu lenken in den Gemeinden. Diese Einstellung kann sich ändern, ich weiss nicht, wo der Stand gerade aktuell ist. Mit diesen Vorstehern, die jetzt dran sind, habe ich das nicht diskutiert. Das war mit den jeweiligen Vorgängern - dort, wo es gewechselt hat. Das kann vielleicht wieder kommen. Es war nämlich damals schon eben noch diese Zeit, wo man gesehen hat, dass die Kosten der Kinderbetreuung sehr stark steigend waren. Man hatte viel mehr Nachfrage als Angebot und jedes neue Angebot wurde sofort bis an die Grenzen genutzt und die Kosten stiegen schnell. Wir stellen jetzt nicht mehr diesen starken Anstieg fest. Jetzt sind einfach einmal Angebot und Nachfrage im Gleichgewicht. Es mag immer wieder kleine Dinge geben, wo ein Platz leer ist oder wo ein Platz fehlt, aber im Grossen und Ganzen ist es im Gleichgewicht und jetzt ist auch der Anstieg nicht mehr so gross. Vielleicht wird sich das dann doch noch einmal durchsetzen, dass es einen Gemeindebeitrag in monetärer Form gibt. Der Gemeindebeitrag heute besteht darin, dass praktisch immer die Gemeinden Räumlichkeiten gratis zur Verfügung stellen.Der Abg. Herbert Elkuch schliesslich hat noch die Situation erwähnt, wenn mehrere Kinder in einem Haushalt betreut werden müssen. Ja, dafür gibt es Geschwisterrabatte, die sind auch in der Verordnung festgelegt und die sind ziemlich kräftig. Er hat auch gefragt nach dem Preisunterschied für Säuglinge und Kleinkinder. Wir haben versucht, in dieser Verordnung eben keine politischen Vorgaben zu machen im Sinn von bestrafend oder belohnend, sondern wir haben versucht, uns danach zu richten, was die Mehrkosten der Betreuung für Säuglinge eben gegenüber Kleinkindern sind, und dass wir dort möglichst gut die Gestehungskosten der Kitas abdecken. Das war der Gedanke. Und nicht irgendwie belohnend oder bestrafend oder lenkend da einzugreifen. Ich glaube, damit habe ich die Fragen beantwortet, ausser derjenigen des Abg. Patrick Risch, die ich leider nicht mitgeschrieben habe. Es ging zu schnell. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Auch Ihnen, Herr Regierungsrat Pedrazzini, vielen Dank für die Ausführungen. Meine Frage war: Gegen Ende der Seite 17 schreiben Sie: «Die Verteilung der Gelder auf die einzelnen Anbieter wird über Marktmechanismen geregelt.» Es war meine Frage, ob Sie ein paar Ausführungen dazu machen können, wie das in der Praxis funktioniert. Dann noch: Ja, ich bin auch mit Ihnen einverstanden, dass Sie ein gutes oder schönes System geschaffen haben mit diesen einkommens- und leistungsabhängigen Tarifen. Aber ich denke immer noch: CHF 213'000 ist wirklich ein hoher Betrag. Auch wenn man sagen kann, es ist 0,0543% des Familieneinkommens, das die Familie oder die Erziehungsberechtigten dann an die Tagesstätten zahlen müssen. Ich glaube, für jemanden mit einem sehr tiefen Einkommen unter CHF 43'000 oder um den Punkt herum, sind diese 0,0543% ein viel höherer Betrag in der Kasse, dass am Ende des Monats noch etwas übrigbleibt, als für jemanden, der CHF 213'000 zur Verfügung hat. Da spielen diese 0,0543% nicht so eine grosse Rolle. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ich danke auch dem Gesellschaftsminister für seine Ausführungen. Wenn Sie noch dann die Grundsätze der Finanzierung der ausserhäuslichen Kinderbetreuung anschauen möchten auf Seite 6: Dort ist ja beschrieben, was die Gemeinden dazu gesagt haben. Sie haben es ausgeführt, die Gemeinden wollen sich nicht an einem Gesamtsystem beteiligen und damit eben Einfluss auf das Angebot in ihrer jeweiligen Gemeinde nehmen. Nun aber, die ausserhäusliche Kinderbetreuung ist ja in privaten Institutionen organisiert und ich frage mich schon, ob das überhaupt möglich ist und ob das dem Gleichbehandlungsgrundsatz entspricht, wenn man die eine Kita fördert, indem man ihr gratis Räume zur Verfügung stellt, und die andere eben nicht. Für mich ist das schon ein Rechtsproblem. Klar, wir können das hier nicht lösen, aber ich hätte trotzdem gerne Ihre Meinung dazu gehört, ob das aus Ihrer Sicht unproblematisch ist oder ob man hier vielleicht dem Gleichbehandlungsgrundsatz zuwiderläuft. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Danke, Herr Abg. Patrick Risch, dass Sie mir die Frage nochmals wiederholt haben. Jetzt habe ich sie mitschreiben können. Also: Sie fragen nach den Marktmechanismen, über die die Gelder verteilt werden. Und das war uns ein starkes Anliegen, dass wir dort eben Marktmechanismen einführen, sodass wir nicht im Sozialamt dann entscheiden müssen, wie wir die Gelder dann auf die einzelnen Einrichtungen verteilen. Wir haben ein paar wenige Grundsätze gemacht und die waren teilweise auch sehr strittig, aber sie waren eben nötig. Das Geld wird einzig und allein durch die Entscheidung der Eltern verteilt. Wenn die Eltern entscheiden, dass das Kind in Kita A geht, dann fliesst das Geld der Eltern - selbstverständlich -, aber auch die Subventionen zur Kita A. Und wenn sich die Eltern für Kita B entscheiden, dann fliesst es zur Kita B. Das klingt so einfach, war aber in der Durchsetzung nicht so einfach, weil die Kitas mehrfach gefordert haben, dass sie einen Fixbetrag pro Standort bekämen. Wir haben uns standhaft geweigert, das zu machen, weil das letztlich nur zu einer Zersplitterung führt, die letztlich dann Effizienz kostet, ganz kleinen Einrichtungen Vorschub leistet, und am Schluss haben wir ein ziemliches Durcheinander. Es ist auch dort so: Es wird ausschliesslich durch die Entscheidung der Eltern verteilt und nicht durch die Entscheidung der Kindertagesstätten, zum Beispiel, wie viele Betriebsstätten sie denn führen. Das müssen sie selbst entscheiden. Und wenn sie zu viele zu kleine Betriebsstätten haben, die halb leer sind, dann müssen sie diese zusammenfassen. Das ist dann eben die ordnende Hand des Marktes. Das ist der einzige Mechanismus, den wir haben. Und ich finde, das ist auch der richtige Mechanismus. Die Eltern entscheiden, wo sie ihre Kinder hinschicken. Natürlich prüfen die Eltern das Angebot, bevor sie so etwas machen, und schicken ihre Kinder dorthin, wo sie glauben, dass sie am besten betreut sind, oder wo es für sie auch praktisch ist, was die Wohnortnähe anbelangt. Der Abg. Thomas Rehak hat noch die Frage gestellt nach der ungleichen Behandlung. Ja, das kann man von zwei Seiten aus sehen. Man kann es so sehen, dass es eine ungleiche Behandlung ist. Aber man kann es auch so sehen, dass die Gemeinde ein Bedürfnis hat, eine Kindertagesstätte zu haben, dafür Räumlichkeiten bereitstellt und dann eben einem Betreiber dann sozusagen den Zuschlag erteilt, dass er die nutzen darf zum Wohle der Gemeinde. Und die Gemeinde bestimmt dann auch, wo diese Räumlichkeiten sind, und kann damit so steuern, dass man in diesem Quartier etwas hat und dann im anderen Quartier auch noch, und das so machen. Man kann da beides ins Feld führen. Für uns wäre es damals einfach möglich gewesen, das System in diese Richtung zu entwickeln, dass es einfach einen Beitrag gibt. Dann hätten wir dort auch noch eine weitere Marktkomponente dringehabt, nämlich die Kitas, die sich dann eben am Markt ihre Räumlichkeiten dort mieten, wo das dann Sinn macht und gut ist. Aber eben: Wahrscheinlich hätten sowieso die meisten Kitas dann von den Gemeinden Räumlichkeiten gemietet, weil diese Räumlichkeiten oft zentral im Dorf sind und nicht peripher, sodass dort sowieso eher die Gemeinden die sind, die grössere Räumlichkeiten zur Verfügung haben. Kitas wurden ja auch schon in Einfamilienhäusern betrieben, aber das müssten dann eher etwas grössere Häuser sein und Wohnungen eignen sich eigentlich fast nicht für Kitas. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Die Diskussion wird nicht mehr benützt. Somit können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Der Antrag lautet: «Der Hohe Landtag wolle das Postulat vom 7. August 2017 abschreiben.»Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 24 Stimmen hat der Landtag das Postulat einhellig abgeschrieben. Gleichzeitig haben wir Traktandum 6 erledigt. Wir machen jetzt nochmals fünf Minuten kurze Lüftungspause. Bitte öffnen Sie die Fenster. Die Sitzung ist unterbrochen (von 14:50 bis 14:55 Uhr).
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