30. September 2020 | 1901 | Abänderung des E-Government-Gesetzes 2. Lesung |
Abänderung des E-Government-Gesetzes (Nr. 47/2020) [1. Lesung: 5. Juni 2020] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 85/2020); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir fahren fort mit Traktandum 9: Abänderung des E-Government-Gesetzes. Diese Vorlage wurde am 5. Juni 2020 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 85/2020. Wir können mit der Lesung der Vorlagen durch Artikelaufruf beginnen. Art. 2 Abs. 2 und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 Abs. 2 und 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 3 Abs. 1 Bst. a, b, d und g bis k sowie Abs. 1a werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 Abs. 1 Bst. a, b, d und g bis k sowie Abs. 1a stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Überschrift vor Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 4 wird aufgerufen.
30. September 2020 | 1902 | Abänderung des E-Government-Gesetzes 2. Lesung |
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 6a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 6b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6b steht zur Diskussion.
30. September 2020 | 1903 | Abänderung des E-Government-Gesetzes 2. Lesung |
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter.Art. 6c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6c steht zur Diskussion.
Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Regierungschef, dieser Artikel ist ja neu in die Vorlage aufgenommen worden, und ich habe hier schon ein wenig meine Mühe, was die Gemeindeautonomie betrifft. Wenn den Behörden, also auch den Gemeinden vorgeschrieben wird, dass die Portale von der Liechtensteinischen Landesverwaltung eingerichtet und betrieben werden, obwohl es Gemeindeportale sind, stellt sich die Frage nach der Gemeindeautonomie. Es ist schon eine Vermischung von Gemeindeautonomie und teilweise Übergabe an das Land. Ich wollte Sie fragen: Wer bezahlt das? Wer ist für den Unterhalt dieser Portale zuständig, wenn sie von der Liechtensteinischen Landesverwaltung eingerichtet und betrieben werden? Werden dann auch die Kosten, die anfallen, von der Liechtensteinischen Landesverwaltung, also sprich vom Land, getragen? Oder werden hier die Kosten den Gemeinden überwälzt, was ich persönlich nicht befürworten würde? Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank für die Frage, Herr Abg. Alexander Batliner. Es ist so, dass wir uns nochmals unterhalten haben im Ministerium, ob hier eine gesetzliche Grundlage für diese Portale sinnvoll ist oder nicht. Wir haben uns dann dafür entschieden, wie wir auch auf Seite 17 f. ausgeführt haben. Und im Zentrum geht es ja darum, dass schlussendlich der Bürger über ein Portal möglichst alle Informationen erhält, einerseits die Informationen aus der Verwaltung selbst, aber auch der Gemeinden. Und es ist natürlich so, dass die Gemeinden hier zur Mitwirkung ja quasi verpflichtet werden, dass aber das ganze Portal von der Landesverwaltung betrieben und auch bezahlt wird. Also es geht nicht darum, dass die Gemeinden hier irgendwelche Kosten zu tragen hätten. Es wird keine Kostenverrechnung an die Gemeinden geben. Es geht lediglich darum, dass die Informationen, die die Gemeinden haben und für den Bürger relevant sind, auch in diesem Portal entsprechend aufgenommen werden. Sie müssen sich das so vorstellen: Sie haben dieses Portal, auf dem Sie zu gewissen Lebensbereichen Informationen besorgen, und dann eben nicht nur Informationen aus der Verwaltung selbst, sondern aller Behörden inklusive Gemeinden. Und ich glaube, das ist doch ein wesentlicher Schritt im Interesse der Einwohnerinnen und Einwohner, aber auch der Unternehmer, dass hier alle diese Informationen in einem Portal zusammengefügt werden.30. September 2020 | 1904 | Abänderung des E-Government-Gesetzes 2. Lesung |
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über Art. 6c ab. Bitte geben Sie ihre Stimme jetzt ab.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung. Wir lesen weiter.Überschrift vor Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
30. September 2020 | 1905 | Abänderung des E-Government-Gesetzes 2. Lesung |
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Sachüberschrift vor Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Sachüberschrift vor Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 16 und 17 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16 und 17 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 18 wird aufgerufen.
30. September 2020 | 1906 | Abänderung des E-Government-Gesetzes 2. Lesung |
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18 steht zur Diskussion.
Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Regierungschef, ich hätte eine Frage zum Abs. 3. Sie verweisen hier: «Auf die Wiederaktivierung findet das Verfahren nach Art. 14 Anwendung.» In Art. 14 regeln Sie auch «das Nähere, insbesondere auch zur Prüfung der Identität des Antragstellers, mit Verordnung». Beim Art. 13 regeln Sie «das Nähere, insbesondere die Gebühren für die Ausstellung der eID, mit Verordnung». Wenn hier nur auf den Art. 14 ein Verweis gemacht wird und nicht auf Art. 13 Abs. 2, bedeutet das nicht, dass das für die Wiederaktivierung keine Gebühr verlangt werden kann, da ja beim Abs. 2 des Art. 13 explizit auf die Gebühren verwiesen wird?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Wir haben diese Frage anlässlich der 1. Lesung ja kurz diskutiert. Sie haben diesen Punkt eingebracht und wir haben ihn geprüft. Nach unserer Meinung braucht es diesen Verweis nicht. In Art. 18 Abs. 3 verweisen wir darauf, dass für die Wiederaktivierung der eID das Verfahren nach Art. 14 (Ausstellungsverfahren) Anwendung findet. Die Gebühren für das Ausstellungsverfahren sind in Art. 13 Abs. 2 geregelt. Das Ausstellungsverfahren unterscheidet nicht zwischen Erstausstellung und Wiederaktivierung. Konkret bedeutet das, dass auch bei einer Wiederaktivierung ein komplettes Ausstellungsverfahren nach Art. 14 zu durchlaufen ist und dann entsprechende Gebühren verrechnet werden können.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über Art. 18 ab. Bitte geben sie ihre Stimme jetzt ab.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung.Art. 19 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 20 wird aufgerufen.
30. September 2020 | 1907 | Abänderung des E-Government-Gesetzes 2. Lesung |
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 21 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Überschrift vor Art. 22 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 22 und 23 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 22 und 23 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 24 Abs. 1 und 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 24 Abs. 1 und 4 stehen zur Diskussion.
30. September 2020 | 1908 | Abänderung des E-Government-Gesetzes 2. Lesung |
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 24a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 24a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 25 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 25 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 27 Abs. 1 und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 27 Abs. 1 und 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 28 Sachüberschrift, Abs. 1 Bst. a und Abs. 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 28 Sachüberschrift, Abs. 1 Bst. a und Abs. 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
30. September 2020 | 1909 | Abänderung des E-Government-Gesetzes 2. Lesung |
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 29 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. IV. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
IV. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
30. September 2020 | 1910 | Abänderung des E-Government-Gesetzes 2. Lesung |
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir haben die Vorlage in 2. Lesung beraten und nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen einhellig zugestimmt. -ooOoo-
30. September 2020 | 1911 | Abänderung des E-Government-Gesetzes 2. Lesung |
Gesetz über die Abänderung des Zustellgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Zustellgesetzes. Art. 30a Abs. 1 und 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 30a Abs. 1 und 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir haben auch diese Vorlage in 2. Lesung beraten und nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen einhellig zugestimmt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 9 erledigt. Wir machen jetzt 20 Minuten Pause. Die Sitzung ist unterbrochen (von 16 bis 16:25 Uhr).
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