Kleine Anfragen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir können mit Traktandum 1 beginnen: Kleine Anfragen. Ich bitte Sie, Ihre Kleinen Anfragen an die Regierung zu richten.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen allerseits. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema :Im Prüfbericht des Bundes zum Agglomerationsprogramm Werdenberg-Liechtenstein der dritten Generation vom 14. September 2018 heisst es auf Seite 6: «Der rote Faden von der Analyse über das Zukunftsbild zu den Massnahmen ist so nicht lückenlos dargelegt. Mit der FL-A-CH als Schlüsselmassnahme in der 2. Generation hat das Agglomerationsprogramm zwar eine gute Basis gelegt.» «Die Stärken und Chancen des Agglomerationsprogramms liegen nach wie vor in der S-Bahn FL-A-CH als starkem ÖV-Rückgrat des Liechtensteiner Unterlands. Obwohl sich dessen Umsetzung verzögert, wird an der strukturierenden Wirkung für die Agglomeration festgehalten. Der dritten Generation liegt ein grenzüberschreitendes und aktualisiertes Konzept für den Öffentlichen Verkehr (ÖV) zugrunde, welches konsequent die Durchbringung und Ausrichtung von Buslinien auf die S-Bahn FL-A-CH verfolgt.» «Klare Schwächen zeigt das Programm in der wenig überzeugenden Gesamtverkehrskonzeption. Einerseits gelingt es nicht, mit einer geeigneten grenzüberschreitenden Lenkung der Siedlungsentwicklung zusätzlichen Verkehr zu vermeiden. Andererseits wird kein zusammenhängendes und grenzüberschreitendes Gesamtverkehrskonzept für die Lenkung des MIV präsentiert.» «Eine wirksame Beeinflussung des Modal Splits wird nicht erreicht». Dazu meine Fragen an die Regierung:- Erachtet es die Regierung als richtig, dass das Agglomerationsprogramm Werdenberg-Liechtenstein bisher substanziell auf der S-Bahn fusste, wie es die Analyse des Bundes darlegt?
- Wie schätzt es die Regierung ein, dass nun nach der Einstellung des Projektes S-Bahn durch die Stimmbevölkerung keine weiteren Gelder des Bundes für die Umsetzung grenzüberschreitender Massnahmen, wie Rheinbrücken für den MIV und den Langsamverkehr, mehr gesprochen werden?
- Erachtet es die Regierung für sinnvoll, weiter Ressourcen und Energie in das Agglomerationsprogramm Werdenberg-Liechtenstein zu investieren, da es wohl sehr fraglich ist, ob weiter Projekte vom Bund mitfinanziert werden?
- Hat die Regierung sich diesbezüglich schon mit den Verantwortlichen in Werdenberg, St. Gallen und Bern ausgetauscht?
Dann eine Kleine Anfrage zum Thema :Der VGH hat in seinem Urteil 2020/030 den Gewässerschutz in Liechtenstein erheblich gestärkt. Mit seinem Urteil zur UVP Deponie Rheinau vom 29. Mai 2020 unterstreicht der VGH die gesetzliche Verpflichtung des Landes und der Gemeinden, Gewässer - auch den Alpenrhein - ökologisch zu verbessern. Einer Entscheidung des Amtes für Umwelt vom Juli 2019 zufolge sollte die Gemeinde Eschen dazu berechtigt sein, die direkt am Rhein gelegene Deponie Rheinau ohne Umweltverträglichkeitsprüfung auszubauen. Und zwar so auszubauen, dass eine an Ort und Stelle im Entwicklungskonzept Alpenrhein vorgesehene Rheinaufweitung faktisch verunmöglicht werden würde. Im Urteil heisst es, dass Liechtenstein seine internationalen Verpflichtungen verletzen würde, wenn das Deponievorhaben ohne vertiefte Prüfung und Einbezug der Nachbarstaaten Schweiz und Österreich umgesetzt worden wäre und es Gemeinden gemäss Art. 25 Abs. 1 Gewässerschutzgesetz nicht gestattet sei, «mit einseitigen Beschlüssen zu verhindern, dass die Regierung - im Einvernehmen mit den Gemeinden - an bestimmten Stellen den Raumbedarf der Fliessgewässer, der für die Gewährleistung der ökologischen Funktionen des Gewässers erforderlich ist, festlegen kann». Dazu meine Fragen an die Regierung:- Ist das Land Liechtenstein rechtlich verpflichtet, den Rhein im Gebiet der Eschner Au auszuweiten, beziehungsweise ist die Massnahme Nr. 26 des Entwicklungskonzepts Alpenrhein für Liechtenstein verbindlich?
- Leitet sich aus dem Gewässerschutzgesetz, das ein Gebot zur Verbesserung des Zustandes von Gewässern enthält, ab, dass Liechtenstein in der Pflicht ist, Rheinaufweitungen vorzunehmen?
- Müssen laut Gewässerschutzgesetz Massnahmen ergriffen werden, um oberirdische Gewässer in einen möglichst naturnahen Zustand zu überführen und so die oberirdischen Gewässer als Lebensraum zu verbessern?
- Anerkennt die Regierung, dass sich Liechtenstein völkerrechtlich verpflichtet hat, generell Rheinaufweitungen umzusetzen, wie dies auch aus dem Urteil des VGH hervorgeht? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Guten Morgen allerseits. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema :Auf Seite 9 des Berichts und Antrags Nr. 93/2020 zur Abänderung des Lehrerdienstgesetzes kann nachgelesen werden: «Waren es früher nur vereinzelte Kinder im Kindergarten, welche sprachliche Defizite aufwiesen, so sind dies heute teilweise mehr als die Hälfte der Kindergartenkinder.» Im Koalitionsvertrag FBP-VU für die Mandatsperiode 2017 bis 2021 steht auf Seite 9: «Stärkung der Deutschkenntnisse fremdsprachiger Kinder bereits vor Eintritt in den Kindergarten (Frühförderung), unter anderem durch den Einbezug der Eltern mit geeigneten Mitteln.» Hierzu folgende Fragen: - Welche konkreten Massnahmen wurden während dieser Legislatur vom Ministerium für Inneres, Bildung und Umwelt eingeführt und umgesetzt, um dieser Passage im Koalitionsvertrag nachzukommen?
- Worin liegen die Gründe für diesen massiven Anstieg an sprachlichen Defiziten bei über der Hälfte der Kindergartenkinder?
- In der Interpellationsbeantwortung Nr. 11/2015 betreffend Kindergartenpflicht fremdsprachiger Kinder werden in Bezug auf die Frühförderung sieben Projekte aufgeführt. Zusammenfassend wird festgehalten, dass die Ziele der frühen Förderung auf die Schnittstelle Kindergarteneintritt ausge-
richtet seien. Was ist falsch gelaufen, dass trotz dieser Vielzahl an Projekten und trotz dieser Zielsetzung ein solcher Anstieg an sprachlichen Defiziten bei Kindergartenkindern zu verzeichnen ist?
Eine zweite Kleine Anfrage zum Thema :Unter anderem Grossbritannien, Kanada, Indien, Brasilien, Singapur, Japan, Australien und Neuseeland haben eines gemeinsam: Sie untersagen dem chinesischen Unternehmen Huawei die Ausrüstung des 5G-Mobilfunknetzes auf ihrem Staatsgebiet. Der Grund sei Schutz vor Spionage und besonders auch Wirtschaftsspionage. In diesen Ländern werden die alternativen Anbieter Nokia und Ericsson mit dem Aufbau des 5G-Netzes beauftragt. Demgegenüber setzen mit Swisscom und Salt jene beiden Schweizer Unternehmen, welche auch in Liechtenstein operativ tätig sind, auf die Huawei-Technologie. Gemäss den vorherrschenden rechtlichen Grundlagen habe der Bund keine Kompetenzen, darauf Einfluss zu nehmen. Gemäss Schweizer Medien der letzten Wochen steige der Druck der USA auf die Schweiz, dies den zuvor genannten Staaten gleichzutun und den Bau des 5G-Mobilfunknetzes mit Huawei-Technologie zu verbieten. Hierzu folgende Fragen:- Mit Technologien welcher Firmen plant die Telecom Liechtenstein AG den Ausbau ihres 5G-Netzes?
- Hätte die Regierung mit den heute geltenden gesetzlichen Bestimmungen die Handhabe, der Telecom Liechtenstein AG oder den in Liechtenstein tätigen Schweizer Mobilfunkunternehmen zu untersagen, ihr 5G-Netz mit der Technologie des chinesischen Anbieters Huawei zu erstellen?
- Wie beurteilt die Regierung generell die Auswirkungen auf das bilaterale Verhältnis zu den USA, sollten die in Liechtenstein tätigen Mobilfunkanbieter beim Bau des 5G-Netzes auf die Technik von Huawei zurückgreifen?
Dann eine Kleine Anfrage zum Thema :Das «Schutzkonzept betreffend der ausserhäuslichen Kinderbetreuungen in den Einrichtungen» des Amtes für Soziale Dienste stellt die Betreiberinnen und Betreiber von Kitas beziehungsweise Kindertagesstätten vor grösste Probleme, zumal dieses im August veröffentlichte Schutzkonzept einer Verschärfung der Richtlinien gleichkommt. In einem Schreiben an die Eltern wird mitgeteilt, dass es dieses Schutzkonzept auf lange Sicht unmöglich machen könnte, den Betrieb in allen Kitas und Tagesstrukturen aufrechtzuerhalten. Es sei sogar möglich, dass kurzfristig einzelne Betriebe schliessen müssten. Deshalb richteten die Eltern betreuter Kinder ein Schreiben an das Gesellschaftsministerium und an die Gemeindevorstehungen, mit welchem sie appellierten, eine Anpassung des Schutzkonzeptes für die Betreuungseinrichtungen zu ermöglichen und/oder für die Zeit der Pandemie höhere Ressourcen zu sprechen, damit die Massnahmen eingehalten werden können und es zu keinen Schliessungen kommt. Hierzu folgende Fragen: - Weshalb veröffentlichte das Amt für soziale Dienste ein weitergehendes Schutzkonzept für Kitas und Tagesstrukturen als es das «Muster-Schutzkonzept für Kindertagesstätten und schulergänzende Betreuungsinstitutionen» in der Schweiz darstellt?
- Wie wird die Checkliste für Eltern zu Prävention und Schutzmassnahmen in den ausserhäuslichen Kinderbetreuungseinrichtungen des Amtes für Soziale Dienste an die aktuelle Empfehlung bezüglich Vorgehen bei Symptomen und möglicher Ansteckung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) vom 25. September 2020 angepasst?
- Welche zusätzlichen Beträge wurde den Kitas und den Tagesstrukturen unseres Landes durch die Folgen der Coronapandemie auf Basis des Massnahmenpakets in Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus (Bericht und Antrag Nr. 22/2020) ausbezahlt und wofür?
- Wie beurteilt die Regierung die Forderung der Eltern betreuter Kinder, eine Anpassung des Schutzkonzeptes vorzunehmen und/oder für die Zeit der Pandemie zusätzliche Ressourcen zu sprechen?
- Welche Auswirkungen auf die Wirtschaft wären mit der Schliessung von Kitas und Tagesstrukturen verbunden vor allem auch unter dem Aspekt, dass die vulnerablen Gruppen weiterhin geschützt werden sollten, also beispielsweise die Nana oder der Neni die Betreuung nicht übernehmen sollte? Vielen Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Guten Morgen miteinander. Ich habe ein Kleine Anfrage zum Thema :Auf der Webseite des Amtes für Gesundheit wird unter anderem eine Empfehlung zur Grippeimpfung für Personen mit erhöhtem Komplikationsrisiko und Personen, die mit Personen Kontakt haben, welche in der Familie oder im Rahmen ihrer privaten oder beruflichen Tätigkeiten regelmässig Kontakt haben mit Personen mit erhöhtem Komplikationsrisiko oder Säuglingen unter sechs Monaten, abgegeben. Die Grippeimpfung wird insbesondere für alle Medizinal- und Pflegefachpersonen, alle im paramedizinischen Bereich tätigen Personen, Mitarbeitende von Kinderkrippen, Tagesstätten sowie Alters- und Pflegeheimen, inklusive Studierende sowie Praktikantinnen und Praktikanten empfohlen. In verschiedenen Beiträgen und Artikeln im In- und Ausland war zu lesen, dass es dieses Jahr allenfalls zu einem Lieferengpass für den Grippeimpfstoff kommen kann. Dazu meine Fragen an die Regierung:- Wie viele Impfdosen für die Grippeimpfung wurden in den letzten drei Grippeperioden für Liechtenstein beziehungsweise die Liechtensteiner bestellt?
- Wie viele Impfdosen für die Grippeimpfung wurden für diesen Herbst/Winter somit 2020 beziehungsweise 2021 bestellt?
- Sind der Regierung irgendwelche Probleme mit der Lieferung von Impfdosen für die Grippeimpfung bekannt?
- Welche Personengruppen erhalten in welcher Reihenfolge eine Grippeimpfung, falls nicht genügend Impfdosen für die Grippeimpfung vorhanden sein werden?
- Was ist die rechtliche Grundlage für diese Reihenfolge? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete und geschätzte Mitglieder der Fürstlichen Regierung. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema :Am 7. August 2017 hat die Vaterländische Union eine Interpellation eingereicht und die Regierung eingeladen, unter anderem Fragen zur zu entwickelnden übergeordneten und langfristig ausgelegten gesundheitspolitischen Gesamtstrategie zu beantworten. Im Juni dieses Jahres ist nun in Bezug auf die Reformvorschläge aus dem Gesundheitsseminar von der Regierung eine Landesgesundheitskommission damit beauftragt worden, für die beiden Themen «Weiterentwicklung Berufe» und «Neue Versorgungsmodelle» die Machbarkeit der eingereichten Vorschläge zu überprüfen und konkrete Umsetzungsvorschläge auszuarbeiten. Im Moment gibt es für jüngere Personen mit körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen in Liechtenstein keine geeignete Unterbringungsmöglichkeit mit Aussicht auf Pflegeleistungen. Aktuell ist das Altersheim die einzige stationäre Struktur mit Pflegeleistungen. Im Altersheim jedoch fehlt es an der geeigneten Tages- und Beschäftigungsstruktur für diese Patienten. Man stelle sich vor, dass man knapp 50-jährig (in meinem Alter) körperlich noch mobil ist, die Tagesstruktur aber nicht mehr selbstständig bewältigen kann und Unterstützung bei der Verrichtung der Hygienemassnahmen benötigt. Hierzu meine fünf Fragen:- Sehen die Umsetzungsvorschläge neue patientenorientierte und integrierte Lösungen für jüngere Personen mit körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen in Liechtenstein vor?
- Wenn ja, wie sehen diese aus?
- Oder werden zumindest vertragliche Vereinbarungen mit der Schweiz oder Österreich ins Auge gefasst?
- Wenn ja, wie sehen diese aus?
- Wer informiert die Betroffenen kompetent und umfassend über die Möglichkeiten sowie die unterschiedlichen Angebote und ist ihnen bei der Koordination behilflich? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Vielen Dank. Ich habe zwei Kleine Anfragen, eine zum Thema :Anlässlich der Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Wald-Wild-Thematik hat die zuständige Regierungsrätin Hasler ausgeführt, dass die 2. Lesung voraussichtlich erst in der nächsten Legislatur sein wird. Die Vernehmlassung zum Jagdgesetzt endete am 22. September 2020 und darum sollte nun eine Prognose bezüglich des Zeitpunktes der 1. Lesung möglich sein. Als Vorbereitung für den November-Landtag habe ich mich mit dem Landesvoranschlag 2021 befasst und beim Bereich Jagdwesen sind zusätzliche CHF 37'000 vorgesehen. In den Erklärungen dazu wird ausgeführt, dass diese für die Umsetzung des Massnahmenpaketes zur Verbesserung der Waldverjüngung benötigt werden. Ein wichtiges Element des Massnahmenpaketes ist die Unterstützung der Milizjäger durch die Profijäger, damit diese die nicht erreichten Abschusszahlen erfüllen können. Dies führt zu folgenden Fragen: - Wie viele Stellungnahmen sind bis zur Deadline vom 22. September 2020 eingegangen?
- Wann wird das zuständige Ministerium die 1. Lesung dem Landtag vorlegen?
- Welcher Anteil dieser CHF 37'000 wird für die Einführung der Profijäger zur Unterstützung der Milizjäger aufgewendet?
- Falls dies noch nicht im Voranschlag 2021 enthalten ist, mit welcher Summe rechnet das Ministerium für die Einführung von Profijägern?
Dann zu meiner zweiten Anfrage - :Seit einigen Jahren ist die Gleichstellung von Lehrpersonen in Liechtenstein ein Thema. Was eigentlich selbstverständlich scheint, hat dazu geführt, dass anlässlich der Anpassung des Lehrerdienstgesetztes sich viele Gruppen dazu geäussert haben. Dass bei gleicher Ausbildung und gleichem Einsatzgebiet gleiche Löhne zu zahlen sind, hat die Bildungsministerin dazu veranlasst, diesen Missstand zu korrigieren und eine Anpassung in Schritten eingeleitet. Nun hat eine weitere Gruppe von Lehrpersonen sich zu Wort gemeldet und auch erklärt, dass nicht nur die Einstufung der Lehrpersonen im Kindergarten nicht korrekt ist, sondern auch die der Lehrpersonen im Bereich Sport und Gestalten. Diese Anpassungen können auf mehrere Jahre verteilt werden, müssen demzufolge aber nicht gestreckt werden. Für die zweite Korrektur der Ungleichbehandlung der Lehrpersonen im Kindergarten sind im Voranschlag 2021 CHF 103'000 vorgesehen. Die Totalsumme der Gehälter aller Lehrpersonen beläuft sich im Voranschlag 2021 auf über CHF 32 Mio. Die Lehrpersonen im Bereich des Sports und des Gestaltens sind in den Detailauflistungen nicht aufgeführt und daraus kann geschlossen werden, dass dies noch nicht eingeplant wurde. Dies führt zu folgenden Fragen: - 2020 wurde erstmals eine Korrektur vorgenommen und für 2021 ist eine weitere vorgesehen. Wie viele Korrekturschritte braucht es inklusive 2021 noch, um diese Lohnungleichheit bei den Lehrpersonen im Kindergarten zu reduzieren?
- Wie gross ist die nötige Lohnsumme, um inklusive der Anpassung im 2021 und allen noch folgenden Anpassungen diese Lohnungleichheit zu korrigieren?
- Teilt die Bildungsministerin die Auffassung, dass auch bei den Lehrpersonen im Bereich Sport und Gestalten eine Korrektur notwendig ist und, falls ja, bis wann soll diese vollzogen werden?
- Wie gross ist die nötige Lohnsumme, um die Ungleichbehandlung im Bereich Sport und Gestalten zu korrigieren?
- Warum werden erkannte Fehler über mehrere Jahre hinweg in kleinen Schritten korrigiert und nicht in ein bis zwei Schritten? Herzlichen Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Guten Morgen, geschätzte Abgeordnete. Ich habe eine Kleine Anfrage zur :Als letztes Traktandum in dieser Landtagssitzung werden wir Änderungen im Lehrerdienstgesetz in 1. Lesung diskutieren. In der Vorbereitung auf dieses Traktandum ist mir die Situation der Realschule Schaan durch den Kopf gegangen. Die Realschule Schaan wird spätestens auf August 2025 an die Real-schule Vaduz wechseln, wobei das genaue Datum noch nicht festgelegt ist. Fest steht hingegen, dass alle Lehrerinnen und Lehrer der Realschule Schaan zukünftig einen neuen Arbeitsort haben werden. Ab einem gewissen Zeitpunkt werden die Klassen der Realschule Schaan die vierjährige Schulzeit nicht mehr vollständig am Standort St. Elisabeth absolvieren können. Gibt es für die Zeit nach 2021 eine Planung, wie mit dieser Situation umgegangen wird? Ich könnte mir vorstellen, dass die Realschule Schaan ohne strategische Planung «verhungern» könnte - bitte entschuldigen sie dieses Wort, das ich in Anführungszeichen gesetzt habe -, aber viele Eltern werden sich denken, dass sie ihre Kinder lieber gleich an die Realschule Vaduz schicken möchten, damit ein Schulwechsel in der Mitte der Schulkarriere oder ein Jahr vor dem Abschluss vermieden werden kann. Aus diesen Überlegungen ergeben sich folgende Fragen: - Das Siegerprojekt «Formensprache» besteht aus drei eigenständigen Baukörpern. Es wäre somit möglich, den Erweiterungsbau für das SZM II und den Ersatzbau für den Trakt G am LG gleichzeitig zu erstellen. Werden solche Überlegungen in die Planung der nächsten Jahre einbezogen?
- Wann wird die Realschule Schaan spätestens geschlossen werden?
- Gibt es eine strategische Personalplanung für die Lehrerinnen und Lehrer der Realschule Schaan für die nächsten fünf Jahre und wie sieht diese aus?
- Wie wird die Realschulzuteilung der Schülerinnen und Schüler aus dem Schulbezirk Schaan und Planken in den nächsten vier Jahren aussehen?
- Ich gehe davon aus, dass es ab einem gewissen Zeitpunkt keine freie Schulwahl mehr geben wird. Wie sieht die Planung für diese Jahre im Schulbezirk Schaan und Planken aus? Danke schön.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Vielen Dank. Guten Morgen allerseits. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema :Ich darf zurückkommen auf meine Kleine Anfrage vom Mai 2019, in der es zusammengefasst darum ging, wie der Anteil an LiStrom Natur erhöht und der Zweidrittelanteil am Gesamtverbrauch in Liechtenstein an konventionellem Strom aus Atomkraft, Gas- oder Kohlekraftwerken gesenkt werden könnte und zu welchem Preis. Jetzt lancieren die LKW ein umweltfreundliches und erneuerbares Stromprodukt mit dem Namen «LiStrom alpin» - speziell für Unternehmen. Gemäss Angaben der LKW kann damit der Umstieg auf Nachhaltigkeit erschwinglich gemacht werden - bei Mehrkosten von lediglich 0,2 Rp./kWh. Die Mitglieder der Wirtschaftskammer beziehen erfreulicherweise LiStrom alpin bereits als Standardprodukt. Zu meinen Fragen: - Inwiefern unterscheidet sich das neue Produkt LiStrom alpin vom bestehenden Produkt LiStrom Natur, bezüglich Produktion, Zusammensetzung und Preis?
- In Antwort 4 meiner Kleinen Anfrage vom Mai 2019 zeigte die Regierung in anonymisierter Form auf, welche Mehrkosten bei den drei grössten Kunden je Kategorie anfielen, wenn anstatt konventionellem LiStrom, LiStrom Natur bezogen worden wäre. Wie hoch wären die Mehrkosten nun, wenn auf den gleichen Verbrauchsmengen aus dem Jahr 2018, LiStrom alpin bereits damals hätte bezogen werden können?
- Wird mit LiStrom alpin eine Verbesserung der CO2-Bilanz Liechtensteins erreicht oder trägt es «nur» zu einer Verbesserung des weltweiten CO2-Ausstosses bei?
In meiner zweiten Anfrage geht es um den : Von Oktober 2017 bis Juni 2018 fand im Spörry-Areal in Triesen eine mehrteilige Seminarreihe «Weiterentwicklung des liechtensteinischen Gesundheitswesens» statt. Zielsetzung dieser Seminarreihe war es, gemeinsam mit den verschiedenen Gesundheitsberufen und Leistungserbringern des liechtensteinischen Gesundheitswesens Vorschläge für künftige Reformen des Gesundheitssystems zuhanden der Regierung zu erarbeiten. Um den Herausforderungen des demografischen Alterns in Zukunft begegnen zu können, wurde unter anderem ein Reformvorschlag zum Aufbau eines liechtensteinischen Kompetenzzentrums für das Alter gemacht. Auch gemäss dem Updatebericht 2020 der Regierung gilt dieser Reformvorschlag unverändert. Zu meinen Fragen:- Wie sollte dieses Kompetenzzentrum aus Sicht der Regierung organisiert sein? Als reines Expertenzentrum für das Alter oder auch als erste Anlauf- und Triagestelle für die Bevölkerung bei allen Fragen rund ums Alter?
- Wo sieht die Regierung den Ort für den Aufbau eines derartigen Kompetenzzentrums für das Alter?
- Wie weit sind die Planungen zu einem solchen Kompetenzzentrum gediehen?
- Wo liegen die besonderen Herausforderungen? Danke schön.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe eine Kleine Anfrage zu den :Meine Kleine Anfrage bezieht sich auf das Testregime in Sachen Corona sowie dessen Kosten und deren Träger. Im Wesentlichen ist zwischen Tests an symptomfreien, an Personen mit Symptomen und die Studie an den Schulen zu unterscheiden. Es gibt dem Vernehmen nach solche Personen, die sich ohne Symptome testen lassen - ohne unter anderem, um bei Auslandsreisen ein negatives Testergebnis zur Hand zu haben. Dann gibt es jene, die aufgrund von grippeähnlichen Symptomen getestet werden, und es gibt das Panel an Schülern, das sich für die Tests bereit erklärt hat. - Sind dies sämtliche Personengruppen oder habe ich eine Gruppe vergessen? Falls ja, welche?
- Wie viele Tests in den genannten Kategorien, inklusiv jener, die ich womöglich vergessen habe, gab es bisher?
- Wie hoch sind die Gesamtkosten dieser Tests? Und wie werden diese nach den genannten Kategorien aufgeschlüsselt?
- Wer trägt die Kosten für die Tests bei den genannten Kategorien?
- Sind der Regierung Unklarheiten oder Reklamationen bezüglich der Kostenträgerschaft bei den verschiedenen Gruppen bekannt? Und plant die Regierung hier noch Anpassungen?
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema :Ein Arbeitnehmer, welcher aktuell - vielleicht mit einem leichten Husten - einen Corona-Test machen lässt, muss bis zu zwei Tage auf ein Ergebnis warten und fällt im Betrieb somit auch diese zwei Tage aus. Grund für diese lange Wartezeit sind offenbar die doch stark angestiegene Anzahl an Testungen sowie infolgedessen auch längere Wartezeiten bei der Testanlage, aber auch bei der Auswertung im Labor. Diese zwei Tage Arbeitsausfall werden aber weder von der Krankenkasse noch durch das Covid-19-Taggeld getragen, sondern hat der Arbeitgeber aus der eigenen Tasche zu bezahlen. Nun liest man immer wieder von sogenannten Schnelltests, welche das Prozedere verkürzen könnten. Wenn in der Konsequenz der Arbeitnehmer folglich schneller zu einem Resultat kommt, könnte dieser - bei negativem Ausgang - auch wieder schneller in den Arbeitskreislauf zurückkehren. Meine Fragen:- Was halten Sie, Herr Gesundheitsminister, von derartigen Schnelltests und wären diese, da wohl dennoch eine labormedizinische Betreuung notwendig wäre, wirklich schneller als die herkömmlichen Tests?
- Sind solche Schnelltests daher auch eine Option für Liechtenstein und würden diese entsprechend den herkömmlichen Tests von der Krankenkasse vergütet?
- Ist es richtig, dass die entsprechenden Verordnungen im Epidemiengesetz zuerst geändert werden müssten, bevor solche Schnelltests durchgeführt werden dürfen?
- Wird darüber nachgedacht, auch die Wartezeit nach einem Coronatest über das Covid-19-Taggeld abzurechnen, oder muss dieser Arbeitsausfall weiterhin vom Arbeitgeber alleine getragen werden? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, sehr geehrter Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Guten Morgen zusammen. Ich habe zwei Kleine Anfragen, meine erste Kleine Anfrage zum Thema :Diese steht auch in Zusammenhang mit dem neuen Traktandum 20a. Meines Erachtens handelt es sich aber dabei um ein gesellschaftspolitisches Problem in Liechtenstein, insbesondere aufgrund von Armut, Arbeitslosigkeit und Drogensucht. Meine Kleine Anfrage richtet sich dabei insbesondere an die Justiz. In der letzten Zeit wird in den Medien über eine Zunahme an jugendlicher Gewaltbereitschaft in Liechtenstein geschrieben. Diese steht vorab im Zusammenhang mit Vorkommnissen beim Busbahnhof in Schaan, wobei im Besonderen auch eine Steigerung der Gewaltbereitschaft gegenüber der Polizei festzustellen sei. Oft seien Drogen im Spiel. In einem Presseinterview mit dem Sicherheitschef der Landespolizei wird ausgeführt, dass die delinquenten Jugendlichen bei der Staatsanwaltschaft beziehungsweise beim Landgericht verzeigt werden, insbesondere wenn es sich um Wiederholungstäter handelt. Hierzu meine Fragen:- Wie geht die Staatsanwaltschaft beziehungsweise der zuständige Strafrichter mit solchen Anzeigen um?
- Welche gesetzlichen Bestrafungsmöglichkeiten bestehen, insbesondere im Hinblick auf notorisch straffällige Jugendliche?
- Braucht es nach Ansicht der Regierung strengere gesetzliche Strafverfolgungsinstrumente und erachtet die Regierung den bestehenden Strafrahmen mit Blick auf die verübten Gewaltdelikte als genügend?
- Welche Präventivmassnahmen sind von der Regierung zum Schutz der Bevölkerung an diesem «Hotspot» Busbahnhof angedacht oder bereits in Umsetzung?
- Handelt es sich bei den Delinquenten um in Liechtenstein wohnhafte Jugendliche mit liechtensteinischer Staatsbürgerschaft?
Dann meine zweite Kleine Anfrage zum :Im Zusammenhang mit dem Strafverfahren des ehemaligen Ruggeller Pfarrers wurde unlängst in den Medien mitgeteilt, dass dieser Berufung gegen das Strafurteil wegen Besitz von kinderpornografischem Material eingelegt habe. Meine Frage dazu an die Regierung: Ist eine Strafmilderung bei einem Sexualstrafdelikt trotz erschwerender objektiver Strafbegehungskriterien wie besondere berufliche Stellung, wiederholte Tatbegehung in Kombination mit einem fehlenden subjektiven Unrechtsbewusstseins in die Straftat - also keine tätige Reue oder sonstige versuchte nachträgliche Wiedergutmachung - nach dem einschlägigen Strafrecht möglich? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Violanda Lanter
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen allerseits. Ich habe drei Kleine Anfragen, die erste bezieht sich auf das Thema :
Am 30. September 2015, also genau heute vor fünf Jahren, wurde die Motion zur Stärkung der Oberaufsicht der Regierung über öffentliche Unternehmen an die Regierung überwiesen. Obwohl die Zweijahresfrist zur Beantwortung einer Motion bereits Ende September 2017 verstrichen gewesen war, begründete die Regierung die Verzögerung der Vorlage an den Landtag seither stets mit dem Fall des abberufenen, ehemaligen Telecom-Verwaltungsratsvorsitzenden und dem seither hängigen Gerichtsverfahren. Selbst das Landtagspräsidium erachtete an seiner Sitzung vom 11. März 2019 eine Verschiebung der Motionsbeantwortung auf absehbare Zeit weiterhin als sinnvoll, nämlich bis das Verfahren abgeschlossen sein würde. Dem ist entgegenzuhalten, dass die Frist zur Motionsbeantwortung eigentlich bereits abgelaufen war, als das Gerichtsverfahren überhaupt anhängig gemacht worden ist. Mittlerweile wurde von den Abgeordneten der Neuen Fraktion am 17. September 2020 eine Gesetzesinitiative eingereicht, die sich in Sachen Wahl und Abberufung der strategischen Führungsebene mindestens zum Teil mit denselben Fragestellungen befasst, wie die ursprüngliche Motion. Meine Fragen hierzu: - Was ist der aktuelle Stand im hängigen Gerichtsverfahren zur Abberufung des ehemaligen Telecom-Verwaltungsratspräsidenten?
- Wann kann demzufolge mit der Motionsbeantwortung gerechnet werden, zumal die Regierung sich mit den Fragestellungen der Motion bereits eingehend befasst und einen Vernehmlassungsbericht samt Vorschlag zur Anpassung der Abberufungsregelung in Art. 8 ÖUSG ausgearbeitet habe? Dies geht zumindest aus der Liste über den Stand der Bearbeitung von parlamentarischen Eingängen vom 20. November 2019 hervor.
- Erachtet es die Regierung als sinnvoll, im Landtag allenfalls zuerst über die neue Gesetzesinitiative zu befinden, bevor dem Landtag die umfassende Motionsbeantwortung vorliegt?
- Kann zumindest eine zeitgleiche Vorlage im Landtag erwartet werden? Dies natürlich nur, wenn die Gesetzesinitiative vorgängig als verfassungskonform beurteilt wird.
- Ohne die Behandlung der Gesetzesinitiative und die Motionsbeantwortung vorwegzunehmen: Wie steht die Regierung zu dem in der Gesetzesinitiative beabsichtigten Wahl- und Abberufungsrecht des Landtags in Anbetracht der verfassungsmässigen Oberaufsicht der Regierung gemäss Art. 78 Abs. 4 der Verfassung?
Meine zweite Kleine Anfrage dreht sich um das Thema :Das Amt für Soziale Dienste ist die staatliche Behörde für die psychosoziale Versorgung des Landes und nimmt Aufgaben gemäss Sozialhilfegesetz sowie Kinder- und Jugendgesetz wahr. Die Suchtbeauftragte kündigte ihr Anstellungsverhältnis vor geraumer Zeit. Es wurde von unterschiedlichen Seiten darüber spekuliert, dass 60% für diese Stelle nicht ausreichend wären. Sämtliche Suchterscheinungen im Bereich der Prävention, der Konzeption, der Empfehlungen und so weiter fallen in die Zuständigkeit der oder des Suchtbeauftragten. Trotzdem wurde die Stelle wieder mit 60% ausgeschrieben. Seit der Kündigung ist die Stelle der oder des zukünftigen Suchtbeauftragten vakant. Hierzu meine Fragen:- Wie lässt sich die Stelle mit einem so umfangreichen Themenkatalog mit nur 60 Stellenprozent begründen?
- Seit der Kündigung ist die Stelle vakant. Wie und vom wem wurden zwischenzeitlich die Aufgaben der Suchtbeauftragten übernommen?
- Wie lange war die Stelle vakant und ab wann wird sie wieder besetzt sein?
- Alkohol, Betäubungsmittel und nicht zuletzt die Casinos nehmen aktuell Fahrt auf. Liegen Pläne vor, die Suchtberatung kurz- bis mittelfristig auszubauen, um dieser Entwicklung gerecht zu werden?
Meine letzte Kleine Anfrage geht um das Thema :An der Jugendsession vom 19. September wurden zehn Anträge an den Landtagspräsidenten überwiesen. Ein Antrag sieht vor, dass in Liechtenstein ein Zentrum für Suchtberatung und -prävention eingerichtet werden soll. In einer Kleinen Anfrage vom 6. November 2019 durch die stellvertretende Landtagsabgeordnete Helen Konzett wurde auf die Leistungsvereinbarungen mit den Sozialen Diensten Werdenberg und Sarganserland sowie auf die Suchtfachstelle Clean in Feldkirch verwiesen. Dabei wurde darauf verwiesen, dass es sich bei den beiden Fachstellen in der Schweiz um Pilotprojekte handle. Meine Fragen hierzu:- Was für Erkenntnisse ergeben sich bis anhin aus dem Pilotprojekt mit Werdenberg und Sargans und wie lange dauert dieses noch an?
- Wie gedenkt die Regierung in Sachen Suchtberatungsstelle nach Ablauf des Pilotprojekts weiterzufahren?
- Die Fachstellen in der Schweiz und Österreich kennen die liechtensteinischen Begebenheiten nicht. Wie kommen die Klienten aus Liechtenstein damit zurecht?
- Was spricht für oder gegen eine eigene liechtensteinische Suchtberatungsstelle? Vielen Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Landtagspräsident. Guten Morgen, meine geschätzten Damen und Herren. Ich habe eine Anfrage zu einem gleichen Thema wie der Abg. Batliner im Kontext des Schreibens einiger Eltern an den Gesellschaftsminister und an die Gemeinden, zum Thema :Die Covid-19-Pandemie hat uns mit aller Deutlichkeit vor Augen gebracht, wie wichtig scheinbar selbstverständliche Dinge, wie der tägliche Unterricht oder das Gesundheitssystem für die Gesellschaft und eben auch wie anfällig diese sind. Durch die Schliessung von Schulen und Betreuungseinrichtungen zur Eindämmung der Krise oder der Pandemie waren berufstätige Eltern aber besonders betroffen. In vielen Fällen wurden die Kinder auch von den Grosseltern betreut, damit die Eltern ihren beruflichen Verpflichtungen nachkommen konnten. Genau dies sollte aber in der erwähnten Situation jedoch verhindert werden. Entgegen den Schulen werden Betreuungseinrichtungen privatwirtschaftlich betrieben. Sie erhalten jedoch Subventionsbeiträge des Staates. Im Jahr 2019 wurde ein neues Finanzierungssystem für die ausserhäusliche Betreuung eingeführt hin zur Subjektfinanzierung. Damit sollte eine gerechtere Verteilung der staatlichen Mittel erreicht werden. Vonseiten der Betreuungseinrichtungen wurde damals die fehlende Planungssicherheit kritisiert, die dieses System mit sich bringe. Sicher benötigt eine solche Umstellung generell Zeit für alle Betroffenen. Die aktuelle Situation macht es den Betreuungseinrichtungen aufgrund der vorgegebenen Rahmenbedingungen aber schwieriger, den Eltern die notwendige Zuverlässigkeit der Betreuung zu gewährleisten. Hierzu die Fragen:- Wie bewährt sich das neu eingeführte Finanzierungssystem für die ausserhäusliche Betreuung?
- Sind die Betreuungseinrichtungen mit den ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen in der Lage, die erweiterten Anforderungen für die Umsetzung des Schutzkonzepts zu erfüllen und wie wird dies überprüft?
- Falls es Probleme gibt, worin bestehen diese hauptsächlich?
- Welche Massnahmen wurden in diesem Kontext getroffen, um die Betreuungseinrichtungen zusätzlich zu unterstützen, und wie werden diese genutzt? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Tag, werte Damen und Herren. Ich habe zwei Kleine Anfragen. Die erste bezieht sich auf die :Die Schweiz will mehr Transparenz in die Schweizer Spitallandschaft bringen. Jetzt ist es erstmals möglich, die Kosten von Spitälern untereinander zu vergleichen. Möglich macht das eine Liste, die das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mit der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK) erarbeitet hat. Dazu wurden landesweit Behandlungen nach Schweregrad analysiert und verglichen. Gemäss der Vergleichsliste ist das Centro Sanitario Bregaglia in Graubünden am teuersten: CHF 15'516 kostet dort eine stationäre Behandlung im Durchschnitt. Am anderen Ende der Liste steht die Spezialklinik Birshof, Baselland. Dort kostet eine Behandlung im Akutspital der Hirslanden-Gruppe CHF 8'282. Gemäss der Liste betrugen die schweregradbereinigten Fallkosten 2018 im Kantonspital Graubünden CHF 9'716, in der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland CHF 9'872 oder im Kantonsspital St. Gallen CHF 10'167. Das Landesspital Liechtenstein wird in der Liste nicht aufgeführt. Die vorliegende Publikation stellt ein Instrument dar, welches bei der Tarifermittlung hinzugezogen werden kann, enthält hierzu aber keine Vorgaben. Zu diesem Sachverhalt ergeben sich die folgenden Fragen an die Regierung:- Wieso ist das Landesspital Liechtenstein in dieser Liste des Bundesamtes für Gesundheit nicht aufgeführt?
- Wie hoch waren die schweregradbereinigten Fallkosten 2018 im Durchschnitt im Landesspital Liechtenstein?
- Ist die Datengrundlage für die Berechnung der Antwort auf Frage 2 plausibel und somit geeignet für einen Vergleich oder stehen keine ausreichenden Fallkosten für das Landesspital Liechtenstein zur Verfügung?
- Ergibt sich aufgrund der Antwort auf die Frage 2 ein Handlungsbedarf und, wenn ja, welche Massnahmen sollen eingeleitet werden?
Die zweite Kleine Anfrage bezieht sich auf die :Am 4. Februar 2020 fand eine Informationsveranstaltung der Personalvorsorge für die Arbeitgeber und Arbeitnehmer statt. Der Zinsentscheid für das Jahr 2019 durch den Stiftungsrat erfolgte vor dieser Infor-mationsveranstaltung und war somit vor dieser Veranstaltung bekannt. Der Stiftungsrat führte im Rahmen der Präsentation aus, dass es zu einer Umverteilung zulasten der Aktiven im Umfang von CHF 82,5 Mio. in den Jahren 2014 bis 2018 gekommen sei und dass es ohne Ausfinanzierung zu einer zusätzlichen Umverteilung im Umfang von circa CHF 50 Mio. in den Jahren 2019 bis 2023 kommen kann. Diese Informationen sind auf der Homepage der Personalvorsorge, Folie 15 der Präsentation, nachlesbar. Die Regierung führt auf eine entsprechende Kleine Anfrage im September-Landtag aus, dass sich der Zinsentscheid für das Jahr 2019 auswirke und somit sich die Umverteilung von 2014 bis 2019 auf CHF 67 Mio. belaufe und es sich bei den erwähnten CHF 50 Mio. für die Jahre 2019 bis 2023 um eine Schätzung handle. Weiters sei festzustellen, dass die Stiftung Personalvorsorge Liechtenstein die Umverteilung derart definiere, dass einerseits der Betrag, den die Aktivversicherten an die Umverteilung leisten, mit dem Betrag, den die Rentenbezüger aus der Umverteilung erhalten, summiert werde. Entsprechend sei der Anteil der Aktivversicherten an der unerwünschten Umverteilung jeweils 50% der genannten Summen. Zu diesen Ausführungen der Regierung ergeben sich die folgenden Fragen:- Stimmt es, dass der Stiftungsrat an der Informationsveranstaltung vom 4. Februar 2020, im Wissen um den Zinsentscheid für das Jahr 2019, ausgeführt hat, dass die Umverteilung zulasten der Aktivversicherten für die Jahre 2014 bis 2018 CHF 82,5 Mio. betrug und dass es ohne Ausfinanzierung zu einer weiteren Umverteilung im Umfang von CHF 50 Mio. zulasten der Aktiven in den Jahren 2019 bis 2023 kommen kann?
- Die Regierung hat bei der Beantwortung den Zeitraum 2014 bis 2019 verwendet und kommt somit zur Aussage, dass die Umverteilung um CHF 15,5 Mio. reduziert werden konnte. Der Stiftungsrat war sich am 4. Februar über den Zinsentscheid für das Jahr 2019 bewusst und gelangte trotzdem zur Ansicht, dass es eine zusätzliche Umverteilung im Umfang von CHF 50 Mio. für die Jahre 2014 bis 2023 geben kann. Ist die Regierung nicht auch der Ansicht des Stiftungsrates, dass bei einer Betrachtung des Zeitraumes von 2014 bis 2023 eine Umverteilung zulasten der Aktiven im Umfang von CHF 132,5 Mio. erfolgen kann?
- Gemäss Regierung sei der Anteil der Aktivversicherten an der unerwünschten Umverteilung jeweils 50% der genannten Summen. Gemäss dem Stiftungsrat betrug die Umverteilung zulasten der Aktiven für die Jahre 2014 bis 2018 CHF 82,5 Mio. Wie hoch ist der Betrag der Umverteilung zulasten der Aktiven für die Jahre 2014 bis 2018 nach Ansicht der Regierung?
- Sollte der Betrag der Umverteilung zulasten der Aktiven nach Ansicht der Regierung gemäss Antwort auf Frage 3 «nur» 50% beziehungsweise gut CHF 41 Mio. betragen haben, ergibt sich die Frage, wer die anderen CHF 41 Mio. bezahlt hat.
- Gemäss den Ausführungen der Regierung hat der Landtag die Leistungen der heutigen Rentner in der Vergangenheit beschlossen. Nachdem die massive Umverteilung eine Tatsache ist und lediglich deren Höhe noch diskutiert wird, bezahlen somit die Aktiven die nicht ausfinanzierten Versprechungen des Landtages der Vergangenheit. Teilt die Regierung diese Meinung oder wer bezahlt die nicht ausfinanzierten, jedoch zugesicherten Leistungen des Landtages nach Ansicht der Regierung?
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Kollegen, guten Morgen. Ich habe drei Kleine Anfragen. Die erste betrifft eine ergänzende Anfrage bezüglich der :Bei der Beantwortung der letzten Kleinen Anfrage wurde mitgeteilt, dass bei der Grundlagenarbeit in der Vorbereitung der Beschwerdebearbeitung das Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport punktuell externe rechtliche Unterstützung beigezogen habe. Aus den bei der Regierung geführten Beschwerdeakten geht nicht hervor, welche externe Unterstützung beigezogen wurde und zu welchen punktuellen Fragen die externe Unterstützung benötigt wurde oder wird. Daher stelle ich im Anschluss an die Beantwortung der Kleinen Anfrage vom 2. September 2020 folgende ergänzende Fragen: - Zu welchen rechtlichen Fragen wurde die externe Unterstützung beigezogen?
- Wer wurde zur Unterstützung der Regierung konkret beigezogen?
- Wann wurde die externe Unterstützung beigezogen und liegen die Ergebnisse mittlerweile vor?
- Warum ist aus den Beschwerdeakten nicht ersichtlich, welche externe Unterstützung zu welchen Fragen beigezogen wurde?
- Warum ist aus den Beschwerdeakten nicht ersichtlich, welche gutachterlichen Ergebnisse die externe Unterstützung zutage gebracht hat?
Die zweite Kleine Anfrage betrifft die :Auf der Plattform «www.gerichtsentscheide.li» werden Entscheidungen der Höchstgerichte des Fürstentums Liechtenstein veröffentlicht. Ausgehend vom Geschäftsbericht des Staatsgerichtshofes und der dort angeführten Anzahl von angefallenen Rechtssachen fällt auf, dass der Staatsgerichtshof nicht sämtliche seiner Entscheidungen publiziert. Zudem werden die auf der genannten Plattform veröffentlichten Entscheidungen im Gegensatz zur Praxis des Verwaltungsgerichtshofs mit keinem Stichwort versehen. Daraus ergeben sich folgende Fragen:- Nach welchen Kriterien oder nach welchen Richtlinien erfolgt eine Publikation und wer entscheidet darüber?
- Wie werden die nicht publizierten Entscheidungen für rechtlich Interessierte zugänglich gemacht?
- Wie erfährt ein rechtlich Interessierter, dass zu einem bestimmten Thema oder zu einem bestimmten Gesetz der Staatsgerichtshof eine Entscheidung gefällt hat?
- Warum enthalten die auf der Plattform «www.gerichtsentscheide.li» veröffentlichten Entscheidungen nicht einmal ein Stichwort, wie dies beispielsweise vom Verwaltungsgerichtshof praktiziert wird, sodass zumindest der Rechtsbereich der Entscheidung ersichtlich ist?
- Aus welchen Gründen werden nicht sämtliche Entscheidungen des Staatsgerichtshofes veröffentlicht?
Die dritte Kleine Anfrage betrifft die :Im September wurde wiederum die Stelle eines Richteramtsanwärters oder Richteramtsanwärterin in den Landesparteizeitungen ausgeschrieben. Dazu folgende Fragen:- Erfolgen die Stellenausschreibungen fortan regelmässig oder orientieren sich diese am voraussehbaren Bedarf an Richtern und Staatsanwälten?
- Haben bisher alle Personen, welche die Ausbildung zum Richteramtsanwärter oder zur Richteramtsanwärterin gemacht haben, eine Stelle bei der Justiz angetreten?
- In welcher Lohnstufe ist die Stelle für Richteramtsanwärter oder Richteramtsanwärterinnen angesiedelt?
- Wie viele Personen haben sich auf die zuletzt erfolgte Stellenausschreibung beworben?
- Ist die Beschränkung der Ausbildung zum Richteramtsanwärter oder Richteramtsanwärterin auf die liechtensteinische Staatsbürgerschaft europakompatibel, zumal der Beruf des Richters und des Staatsanwaltes nicht auf die liechtensteinische Staatsbürgerschaft beschränkt ist? Vielen Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Guten Morgen allerseits. Ich habe zwei Kleine Anfragen. Bei meiner ersten Kleinen Anfrage geht es um die :Das Mobilitätskonzept 2030 sieht als Massnahme einen ÖV-Push vor. Im Mobilitätskonzept heisst es: «Der öffentliche Verkehr soll das Rückgrat der Mobilität in Liechtenstein sein.» Ein attraktiver ÖV ist meiner Meinung nach ein Schlüsselfaktor, dieses Ziel zu erreichen. Daher meine Fragen: - Welche Faktoren beim ÖV betrachtet die Regierung als genügend attraktiv, um das im Mobilitätskonzept formulierte Ziel zu erreichen? Ich bitte, die Attraktivität folgender Faktoren zu bewerten. Meine ersten drei Attraktivitätsanfragen sind im Sinne einer Multiple-Choice-Frage zu verstehen, wo eine Antwort als gegeben ist:
- Regelmässiger Takt auf allen Linien, wenn der Mindesttakt: 60, 30 oder 15 Minuten beträgt?
- Anschlüsse mit maximalen Wartezeiten von: weniger als 5 Minuten, 10 Minuten, weniger als 20 Minuten oder mehr als 20 Minuten?
- Fahrzeiten mit dem ÖV, die im Vergleich zum Privatauto: gleich lang, eineinhalbmal so lang oder länger sind?
- Betrieb der Linien: nur zu gewissen Zeiten oder von Betriebsbeginn bis Betriebsschluss?
- Die Eignerstrategie der LIEmobil sieht vor, dass diese den Auftrag hat, die Dörfer zu verbinden. Wird mit einer zeitlichen begrenzten Verbindung (zum Beispiel zu den Hauptverkehrszeiten oder Normalzeiten, das heisst 7 bis 18 Uhr) dieser Auftrag erfüllt?
- Nimmt die Regierung den Bus zu einer Sitzung, wenn die Regierung weiss, dass es zwar eine Busverbindung gibt, die jedoch nur stündlich fährt, einen Fussweg von circa einem Kilometer mit sich bringt und eine Umsteigeverbindung mit einer Wartezeit von mehr als 20 Minuten?
- Erlaubt die Regierung den Landesangestellten (auch jenen in Führungspositionen) die Nutzung des ÖVs während der Arbeitszeit - auch wenn die Verbindungen den in Frage 3 formulierten Bedingungen entsprechen? Und können die Landesangestellten die Reisezeit als Arbeitszeit abbuchen?
- Was gewichtet die Regierung stärker: Einen möglichst attraktiven ÖV in Liechtenstein zu haben, welcher das Rückgrat der Mobilität in Liechtenstein bildet und alle Leute aus allen Gemeinden zum Umstieg auf den ÖV bewegt, oder wirtschaftliche Überlegungen?
Bei meiner zweiten Kleinen Anfrage geht es um die :Die Mineralölsteuer ist in der Schweiz und damit auch bei uns eine besondere Verbrauchssteuer, mit der Mineralöle besteuert werden. Erhoben wird diese auf Erdöl, andere Mineralöle, Erdgas und die bei ihrer Verarbeitung gewonnenen Produkte sowie auf Treibstoffe. Geregelt wird die Abgabe der Mineralölsteuer durch das Mineralölsteuergesetz und die Mineralölsteuerverordnung aus dem Jahre 1996. Nach meinem Kenntnisstand ist die Mineralölsteuer Zollvertragsmaterie, sprich, die Regelung über die Erhebung und wohl auch über die Ausnahmen sind identisch in der Schweiz und Liechtenstein. In einem Artikel des «Beobachters» von Mitte September wird eine Summe von CHF 2,566 Mia. - wohlgemerkt für die Schweiz - genannt, welche dem Bund für solche Ausnahmegenehmigungen pro Jahr entgehen. Als Ausnahme gelten, von der Mineralsteuer befreit sind: öffentliche Busse, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, Kursschiffe, Fischerboote, Gefährte für den Steinabbau und Diplomatenfahrzeuge. Hinzu kommen der Steuerabzug für Pendler und kostenlose CO2-Zertifikate für die Industrie. Gemäss Artikel wird die OECD wie folgt zitiert: Solche «Subventionen verschwenden öffentliche Gelder, sorgen für erhöhte Treibhausgasemissionen und verschlimmern die Luftverschmutzung». Meine Fragen sollen ans Licht bringen, wie sich diese Ausnahmeregelungen im Staatshaushalt in Liechtenstein auswirken und wie hoch der Steuerausfall bei uns ist, in der Totalsumme und aufgeschlüsselt nach:- für den Pendlerabzug,
- für die Ausnahmen für Firmen im Emissionshandel oder mit Zielvereinbarung,
- für die Rückerstattungen für konzessionierte Transportunternehmen und zuletzt
- für die Rückerstattungen an die Land- und Forstwirtschaft sowie weitere Ausnahmen wie Pistenfahrzeuge. Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Guten Morgen. Besten Dank für das Wort. Ich habe eine Kleine Anfrage zur :Am 17. September 2020 erschien ein Artikel im «Volksblatt», in welchem darauf hingewiesen wurde, dass die Liechtensteinische Industrie- und Handelskammer und die LIEmobil gemeinsam in die Europäische Mobilitätswoche 2020 starten wollen. Weiter wurde erwähnt, dass alle LIEmobil-Fahrgäste mit der Ticket-App FAIRTIQ das gesamte LIEmobil-Liniennetz kostenlos nutzen können. Ausserdem seien alle Mitarbeitenden der Liechtensteinischen Industrie- und Handelskammer - also die Mitgliedsunternehmen - und der Liechtensteinischen Landesverwaltung, die während der Europäischen Mobilitätswoche mindestens einmal ihren Arbeitsweg nicht alleine im Auto zurücklegen, zudem berechtigt, an einer Verlosung teilzunehmen. Dazu folgende Fragen:- Warum wurde die Bevölkerung nicht früher auf die Mobilitätswoche aufmerksam gemacht?
- Wie viele Personen haben insgesamt und aufgeschlüsselt nach Arbeitnehmern der LIHK-Mitgliedsunternehmen, der Landesverwaltung und der übrigen Bevölkerung in der Mobilitätswoche Gratisfahrten mit der FAIRTIQ-App unternommen?
- Wie gross ist die Zunahme der Fahrgastzahlen in der Mobilitätswoche in absoluten Zahlen und prozentual aufgeschlüsselt nach Arbeitnehmern der LIHK-Mitgliedsunternehmen, der Landesverwaltung und der übrigen Bevölkerung?
- Wie viele Personen in absoluten Zahlen und prozentual zur Zahl der bei der LIHK-Mitgliedsunternehmen und der Landesverwaltung beschäftigten Mitarbeiter haben an der Verlosung teilgenommen?
- Wer übernimmt die Kosten für die Freifahrten, die mit der FAIRTIQ-App gemacht wurden?
Die zweite Kleine Anfrage zur : In Bendern soll die Post demnächst stillgelegt werden. In Bendern sind viele Betriebe angesiedelt, Tendenz steigend. Für Betriebe ist die Nähe der Post vorteilhaft, vor allem abends muss die Post aufgegeben werden. Speziell in Bendern, wo abends oft Stau ist, darf die Frage erlaubt sein, ob es eine sinnvolle Lösung ist, dass zukünftig im Stau nach Ruggell oder nach Eschen gefahren werden muss. Bendern ist verkehrstechnisch ein Knotenpunkt und die Post liegt auch günstig für Personen aus anderen Gemeinden. Der Postwagen fährt ohnehin an dieser Stelle vorbei. Für die Logistik entstehen mit der Schliessung keine nennenswerten Vorteile, zumindest aus meiner Sicht. Für die Attraktivität des Industrie- und Gewerbestandortes ist die Auflösung kontraproduktiv. Verkehrstechnisch entstehen längere Fahrten mit entsprechend höherem Treibstoffverbrauch und höherer Umweltbelastung. Dazu die Fragen: - Warum bleibt die Poststelle nicht wenigstens bis zum Abbruch des Gebäudes stehen, da zumindest die Infrastruktur für diese Zeit genügend sein dürfte?
- Was ist alles unternommen worden, um wenigstens eine Postablage in Bendern einzurichten, respektive wird derzeit noch nach einer Möglichkeit gesucht?
- Wie hoch sind die Einsparungen bei der Post mit der Schliessung in Bendern?
- Welche weiteren Massnahmen sind geplant, um den Service der Post weiter einzuschränken und die Grundversorgung zurückzufahren?
- Für welche Dienstleistungen besteht die Gefahr, dass durch den Rückzug der Liechtensteinischen Post Dienstleistungen ähnlich der Paketbeförderung ausländischen Unternehmen zufallen? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit haben wir Traktandum 1 erledigt.-ooOoo-