Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2019 der AHV-IV-FAK-Anstalten (Nr. 52/2020)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 10: Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2019 der AHV-IV-FAK-Anstalten.Der Bericht und Antrag Nr. 52/2020 steht zur Diskussion.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Der heute mit diesem Traktandum vom Landtag zur Kenntnis zu nehmende Geschäftsbericht 2019, oder eigentlich wohl besser Jahresbericht 2019, der AHV-IV-FAK-Anstalten ist wie jedes Jahr inhaltlich sehr umfassend und sehr informativ. Der Bericht wurde von der Form her aufwendig neugestaltet, wodurch er an Übersichtlichkeit und Lesbarkeit meines Erachtens aber leider nicht gewonnen hat. Über die grafische Gestaltung kann man natürlich geteilter Meinung sein, die Separierung der Tabellen und Grafiken in kleinen Einlageblättern ist dem Lesefluss aber nicht wirklich zuträglich. Hier wäre weniger für einmal mehr gewesen. Nun aber zum, wie gesagt, sehr umfassenden und sehr informativen Inhalt. Das Jahr 2019 war für die AHV, die Invalidenversicherung sowie für die Familienausgleichskasse ein sehr erfolgreiches Jahr. Dank der im 2019 sehr erfreulichen Börsenentwicklung konnten alle drei staatlichen Sozialwerke substanzielle Einnahmen aus der Anlage ihres Vermögens erzielen. Zusätzlich zur erfreulichen Börsenentwicklung ergaben sich auch noch bei den Einnahmen aus den Lohnbeiträgen sehr positive Einnahmensteigerungen. Dies insbesondere aufgrund der im vergangenen Jahr stark angestiegenen Gesamtlohnsumme in Liechtenstein. Alle drei Sozialwerke konnten damit im 2019 ihre Reserven, gemessen an der Anzahl Jahresausgaben, deutlich steigern. So betrugen zum Beispiel die Reserven der AHV per Ende 2019 10,8 Jahresausgaben, was für die staatliche Altersvorsorge auch im internationalen Vergleich eine ausserordentlich solide Ausgangslage bedeutet. Dennoch schreiben die AHV-Verantwortlichen auf Seite 16 zu Recht, dass für die langfristige Sicherung der AHV Handlungsbedarf gegeben ist. Das bereits im März-Landtag ausgiebig diskutierte versicherungsmathematische Gutachten zeigt auf, dass die AHV-Reserven ohne Gegenmassnahmen innerhalb von 20 Jahren auf unter fünf Jahresausgaben zurückgehen werden. Der Landtag wird sich daher voraussichtlich an der kommenden Oktober-Landtagssitzung mit den seit gestern vorliegenden Vorschlägen der Regierung beschäftigen, die darauf abzielen, die gesetzlich verfolgten Mindestreserven von fünf Jahresausgaben im 20-Jahre-Horizont wiederherzustellen. Dies ist umso wichtiger, als die aktuelle Coronapandemie den langfristigen Handlungsbedarf noch akzentuieren dürfte. Neben einer schwachen Börsenentwicklung dürfte insbesondere die negative Entwicklung in der liechtensteinischen Wirtschaft deutliche Spuren in der Rechnung der drei Sozialwerke hinterlassen. Die Einnahmen der Sozialwerke sind sehr massgeblich von der Entwicklung der Gesamtlohnsumme im Land abhängig. Die bereits gestiegene und wohl eher noch weiter ansteigende Arbeitslosenquote dürfte sich daher im 2020 und in den Folgejahren negativ auf die Einnahmen der Sozialwerke auswirken. Ein ähnlicher Effekt zeigte sich auch im Anschluss an die Finanzkrise 2008. Wie aus Abbildung 16 des Geschäftsberichtes ersichtlich ist, hat sich bereits damals die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben deutlich geöffnet und die Beitragseinnahmen sind seither trotz einer zwischenzeitlichen Beitragserhöhung deutlich unter den Ausgaben geblieben. Es ist wohl eine der letzten grossen und wichtigen Aufgaben des aktuellen Landtages, in den verbleibenden Monaten dieser Legislaturperiode mehrheitsfähige Massnahmen zur langfristigen Sicherung der AHV zu beschliessen und diese nicht zu zerreden oder auf die lange Bank zu schieben. Auch wenn gerade kurz vor Wahlen der Profilierungswunsch der Abgeordneten besonders gross sein dürfte und daher auch die Versuchung gross sein könnte, auf unbequeme Massnahmen zu verzichten oder im Extremfall gar noch vermeintliche Geschenke zu verteilen, hoffe ich doch, dass wir diese wichtige Pendenz noch in dieser Legislaturperiode erledigen können. In diesem Sinne hoffe ich auf eine konstruktive Diskussion zur langfristigen Sicherung der AHV im Oktober-Landtag. Abschliessend möchte ich es nicht versäumen, den Mitarbeitern und verantwortlichen Organen der AHV-IV-FAK-Anstalten für ihre wichtige und gute Arbeit zu danken. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete, geschätzte Mitglieder der Fürstlichen Regierung. Der Geschäftsbericht 2019 der AHV-IV-FAK-Anstalten dokumentiert ein erfolgreiches Geschäftsjahr. Hauptverantwortlich waren die sehr positive Portfoliorendite von 9,05% und die Beiträge der Versicherten, welche eine Zunahme von 6,8% verzeichneten. Daraus resultierte unter dem Strich ein sehr positives Gesamtergebnis von rund CHF 250 Mio.
Gesamthaft betrachtet ist die AHV jedenfalls gut aufgestellt. Mit dem Vermögen der AHV per 31. Dezember von rund CHF 3,3 Mia. betragen die Reserven immerhin 10,8 Jahresausgaben des Jahres 2019.Dem Dank des Präsidenten des Verwaltungsrats an alle Mitarbeitenden der Anstalten sowie der Geschäftsleitung für ihre ausgezeichnete Arbeitsleistung im Berichtsjahr und das verantwortungsvolle und professionelle Zusammenwirken schliesse ich mich gerne an. Nichtsdestotrotz benötigt die AHV wegen der demografischen Entwicklung, der Alterung unserer Gesellschaft - mit oder ohne Coronakrise -, durch das versicherungstechnische Gutachten 2019 für die AHV ausgelöst, Massnahmen zur Sicherung der geforderten Reserve von Minimum fünf Jahresausgaben in den nächsten 20 Jahren.
Apropos Massnahmen: Auf der Seite 40 ist zu lesen, dass 110 Neuanträge für laufende Ergänzungsleistungen eine Zusprache erhielten, jedoch 55 abgelehnt wurden und gesamthaft von 875 in Anspruch genommen werden. - Berücksichtigen wir, dass die für die Berechnungsgrundlage anrechenbaren Kosten, Pauschalen für Lebenskosten, Wohnkosten und Gesundheitskosten etc., der Ergänzungsleistungen seit zehn Jahren nicht mehr angepasst wurden?
- Berücksichtigen wir, dass es die letzte Rentenerhöhung im Jahr 2011 gab und die Rentner nicht am wirtschaftlichen Aufschwung des Landes in den letzten Jahren teilhaben konnten, weil die Renten nicht an den Mittelwert zwischen Konsumentenpreis und Lohnindex gekoppelt sind? Hinzu kommt, dass der Rentner meist nicht denselben Lebenshaltungskorb hat wie die Durchschnittsbürger.
- Berücksichtigen wir, dass sich die Schere zwischen Löhnen und Renten immer weiter öffnet, obwohl die Rente das Existenzminimum decken sollte?
- Berücksichtigen wir, dass die soziale Sicherheit sehr wichtig für den gesellschaftlichen Zusammenhalt ist?
- Berücksichtigen wir, dass die heutigen und künftigen Rentner nicht sozial ausgegrenzt werden, sondern am gesellschaftlichen Leben adäquat teilnehmen können?
- Berücksichtigen wir, dass einige aus Scham, persönlicher Überzeugung oder aus Furcht vor Reaktionen auf die Sozialhilfe verzichten?
Unter diesen Aspekten haben vorgehende Zahlen und Umstände in Bezug auf die Ergänzungsleistungen einen alarmierenden Charakter für mich. Unser Nachbar Schweiz hat in diesem Bereich bereits eine Reform lanciert. Sehr geehrter Herr Gesellschaftsminister: Wie ist Ihre Meinung zu diesen Umständen? Sehen Sie nicht auch einen Handlungsbedarf? Die IV trat im 2019 dem Wertschriftenpool bei und hat damit ein ausgezeichnetes Anlagejahr erwischt. Dadurch ist das Betriebsergebnis auf beinahe CHF 13 Mio. angewachsen und damit auch ihr Gesamtvermögen auf sagenhafte CHF 43 Mio. Einzelschicksale können durch eine gelungene Hilfe zur Selbsthilfe oder zumindest durch eine teilweise berufliche Wiedereingliederung den erlebten Erfolg respektive ihr Selbstvertrauen an ihr Umfeld oder gegebenenfalls an ihre Kinder weitergeben - gescheiterte Schicksale ihr Scheitern. Deshalb sollten hier die finanziellen Möglichkeiten noch mehr genutzt werden. Die kürzlich von der Regierung ins Feld geführte Überlegung bei den FAK-Beiträgen könnte auch bei der IV geprüft werden. Eine kostenneutrale, befristete Verlagerung von IV-Beiträgen an die AHV könnte nach Ausschöpfung der Möglichkeiten einen Teilbetrag leisten. Wir sollten die guten Jahre in der Politik nutzen, die Wirtschaft sowie das Land zukunftsfähig zu machen. Die Vermischung von Finanzierungstöpfen ist nicht im Sinne des Erfinders. Nein, es ist grundsätzlich eine Zweckentfremdung und kein Nullsummenspiel. Auf keinen Fall entbindet, entlastet es die politisch Verantwortlichen für den ursprünglich angedachten Zweck, weil der ursprüngliche Topf zukünftig eventuell zu wenig Möglichkeiten bietet. Sehr geehrter Herr Gesellschaftsminister: Wie ist Ihre Meinung zu diesen Umständen? Sehen Sie nicht auch einen Handlungsbedarf?Auch die FAK verzeichnete im Wertschriftenpool ausgezeichnete Vermögenserträge und zudem eine deutliche Erhöhung der Beitragssumme. Entsprechend konnte das Vermögen der Familienausgleichskasse im vergangenen Geschäftsjahr sogar um rund CHF 26 Mio. auf circa CHF 206 Mio. gesteigert werden. Deshalb sind auch schon Begehrlichkeiten entstanden sowie die Überlegung der Regierung. Um die Lohnnebenkosten für die Wirtschaft und den Arbeitnehmer nicht zu stark zu steigern, schlägt die Regierung vor, die Beiträge der Arbeitgeber an die FAK um 0,24 Prozentpunkte zu senken. Der angedachte Verwendungszweck muss jedoch weiterhin im Fokus bleiben. Wir sollten die guten Jahre in der Politik nutzen, die Wirtschaft sowie das Land zukunftsfähig zu machen. Die Vermischung von Finanzierungstöpfen ist nicht im Sinne des Erfinders. Nein, es ist grundsätzlich eine Zweckentfremdung und kein Nullsummenspiel. Auf keinen Fall entbindet, entlastet es die Regierung von ihrer Bringschuld für den ursprünglich angedachten Zweck, weil der ursprüngliche Topf zukünftig zu wenig Möglichkeiten bietet. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein Ziel dieses Finanzierungstopfes. Einerseits geht es um die Fähigkeit, am Arbeitsmarkt teilzunehmen, um ein Einkommen zu generieren. Andererseits darum, sich um die bestmögliche Betreuung und Erziehung zu kümmern. Durch die Anpassung der regulatorischen Rahmenbedingung kann die Politik aus meiner Sicht einen wichtigen Beitrag leisten. Zum Thema Nachhaltigkeit: Auf der Seite 45 ist geschrieben: «Die Mehrheit der beauftragten Vermögensverwalter setzt sich durch Mitgliedschaften, zum Beispiel bei Swiss Sustainable Finance oder United Nations Principles for Responsible Investment (UNPRI), für die Förderung der nachhaltigen Vermögensanlage ein und berücksichtigt Nachhaltigkeitsaspekte im Anlageprozess.» Des Weiteren ist zu lesen, dass alle Vermögensverwalter die ESG-Kriterien in ihren Anlageprozessen integrieren. Was bedeuten diese Aussagen im Klartext und in Zahlen? Am Schluss wird ein Projekt für Nachhaltigkeitsbestrebungen und weitere Grundsätze angekündigt. Es würde mich freuen, davon im nächsten Jahresbericht im Detail darüber zu lesen. Denn Geld ist nicht nur ein Zahlungsmittel, sondern hat erheblichen Einfluss auf unser Verhalten. Deshalb sollte, wer nachhaltig investieren möchte, sich genau ansehen, was er mit seinem Geld fördert - und dies nicht nur kurzfristig. Entscheidungen über den Mitteleinsatz für bestimmte öffentliche Aufgaben und damit auch gegen andere mögliche Zwecke sind Sache der Politik. Die Mittelverwendung sollte im Sinne der Bevölkerung sein. Wir entscheiden leider meist emotional und gegenwartsbezogen, sollten aber nüchtern, mit dem Blick auf die Zukunft denken. Die gesellschaftliche, wirtschaftliche und insbesondere die demografische Entwicklung werden uns weiterhin und sogar zunehmend vor Herausforderungen stellen, die sich zwangsläufig auch in der Entwicklung der Sozialwerke widerspiegeln werden. Wir sollten die guten Jahre in der Politik nutzen und die Wirtschaft sowie das Land zukunftsfähig machen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Georg Kaufmann
Als Erstes danke ich den Verantwortlichen der AHV-IV-FAK-Anstalten für die Erstellung dieses Geschäftsberichtes 2019. Er ist wie immer sehr ausführlich, bezüglich Lesbarkeit und Übersichtlichkeit unterstütze ich allerdings die Ausführungen des Abg. Elfried Hasler.Die AHV konnte das Jahr 2019 mit einem deutlichen Gewinn abschliessen. Sehr erfreulich ist dabei das Wachstum der Beitragseinnahmen. In der Abbildung 16 auf der Seite 23 wird sichtbar, dass seit 2008 die Ausgaben der AHV die Beitragseinnahmen deutlich übersteigen. Diese Lücke hat sich mit der Beitragssatzerhöhung vor zwei Jahren wieder etwas verkleinert. Zusammen mit den Kapitalerträgen sowie dem Staatsbeitrag konnte so ein Plus von beinahe CHF 250 Mio. erwirtschaftet werden. Mit dem momentanen Fondsvermögen kann die AHV ihre finanziellen Verpflichtungen über die nächsten 20 Jahre erfüllen. Dennoch zwingen die demografische Entwicklung sowie die unsicheren Kursbewegungen an den Börsen zu weiteren Massnahmen, damit auch künftige Generationen über eine gesicherte Altersvorsorge verfügen. Im Bereich der AHV wird uns die Regierung im Oktober einen entsprechenden Bericht und Antrag vorlegen. An dieser Stelle möchte ich erwähnen, dass auch im Bereich der zweiten Säule, also der betrieblichen Vorsorge, diesbezüglich Handlungsbedarf besteht. Die derzeit gesetzlich vorgeschriebenen Beitragssätze sind zu niedrig, als dass einkommensschwächere Arbeitnehmer sich über das gesamte Arbeitsleben hinweg ein genügend hohes Rentenkapital aufbauen können. Und vor allem die Situation vieler Frauen ist äusserst unbefriedigend, was die Absicherung über die zweite Säule betrifft.Zurück zum Thema: Auch die IV und die FAK konnten dank höheren Beiträgen und guten Ergebnissen über den Wertschriftenfonds ihre Erträge deutlich steigern. Das Ergebnis der AHV-IV-FAK-Anstalten widerspiegelt also die sehr gute wirtschaftliche Situation, in der wir uns bis vor Kurzem befanden.Dies hat sich mit Corona sehr schnell und sehr stark verändert. So haben die starken Kursbewegungen an den Börsen dazu beigetragen, dass die Performance des Wertschriftenfonds per Ende März bei minus 10% lag und damit die Gewinne des Jahres 2019 praktisch wieder verloren sind. Und auch die Beitragszahlungen werden sicher in diesem und wahrscheinlich auch noch im nächsten Jahr geringer ausfallen.Eine herausfordernde Zeit also für die Geschäftsleitung, das gesamte Team und den Verwaltungsrat als strategisches Gremium. Ich wünsche ihnen allen für ihre wichtige Aufgabe alles Gute.Der Verwaltungsrat tagt seit einiger Zeit in neuer Besetzung. Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 19. Mai 2020 den Verwaltungsrat der AHV-IV-FAK-Anstalten für die Periode von 2020 bis 2024 neu bestellt und auch den Präsidenten bestimmt. Die Neubestellung des Verwaltungsrates war nötig, weil die Mandatsdauer des bisherigen Verwaltungsrats im Mai 2020 abgelaufen ist. Die Mandatsdauer ist vier Jahre. Maximal sind zwei Mandatsperioden vorgesehen. Bei einzelnen Mitgliedern des bisherigen Verwaltungsrats war demzufolge keine Wiederwahl möglich. An dieser Stelle danke ich den ausscheidenden Mitgliedern Cornelia Marxer, Melanie Lampert-Steiger und Rudolf Lampert herzlich für ihren grossen Einsatz. Dass jedoch im neuen siebenköpfigen Verwaltungsrat anstatt bisher drei jetzt nur noch eine Frau Einsitz hat, kann ich in keiner Weise nachvollziehen. Dies widerspricht allen schönen Worten, die ich immer wieder von Regierungsseite höre. Ich frage Sie deshalb, Herr Regierungsrat Pedrazzini, warum hier dieses Ungleichgewicht installiert wurde. Ich weiss, dass es für die frei gewordenen Stellen im Verwaltungsrat fähige Bewerberinnen gab und gibt. Hier erwarte ich eine klärende Aussage dazu, was hier schief lief und wie dies in Zukunft verhindert werden wird. Meiner Ansicht nach darf es nicht sein, dass im Jahre 2020 ein derart wichtiges Gremium, in dem neben wirtschaftlichen und finanziellen Fragestellungen hoffentlich auch um soziale und gesellschaftliche Herausforderungen gerungen wird, derart ungleich von sechs Männern und nur einer Frau besetzt wird. Die Lebensrealität, gerade von Frauen, gehört im strategischen Gremium der Sozialversicherungen AHV-IV-FAK zumindest ähnlich gleichwertig vertreten. Und wenn ich schon bei Kritik bin, dann frage ich mich schon, ob gewisse Personen eine Garantie auf Einsitznahme in strategischen Gremien haben. Oder wie ist es zu erklären, dass jemand nach Stiftungsrat LED, weiter zum Verwaltungsrat LIEmobil und danach direkt zum Verwaltungsrat AHV-IV-FAK-Anstalten bestellt wird? Ist es die ausgezeichnete Performance? Ich vermute eher, dass es alte Seilschaften beziehungsweise Vitamin B sind, welche solches ermöglichen. Und das darf bei der Bestellung derart wichtiger Gremien nicht spielen, wir haben genügend gutqualifizierte und geeignete Menschen in diesem Land.Zum Schluss noch dies: Im Mai 2018 hat der Landtag das Postulat der Freien Liste zur IV-Versicherung und zur Schaffung eines Koordinationsgesetzes zu den Sozialversicherungen knapp abgeschrieben. Ziel dieses Postulats wäre eine Besserstellung von Geringverdienenden bei IV-Leistungen gewesen. Wenn auch die Regierung und die Mehrheit des Landtages damals keinen Handlungsbedarf erkannten, so wurden in der entsprechenden Postulatsbeantwortung dennoch einige Verbesserungsvorschläge angedeutet und in Aussicht gestellt. Diese sollten im Bereich der finanziellen Unterstützung bei der beruflichen Wiedereingliederung liegen. Ebenfalls wurde angetönt, dass Arbeitsversuche zeitlich ausgedehnt werden könnten. Im Geschäftsbericht habe ich diesbezüglich nichts gelesen.Deshalb frage ich Sie, geschätzter Herr Regierungsrat Pedrazzini: Was wurde seit Mai 2018 von diesen angedeuteten Massnahmen konkret umgesetzt? Und wie steht es mit dem Projekt Koordinationsgesetz zu den Sozialversicherungen? Ich frage Sie bewusst anlässlich dieser Diskussion des Geschäftsberichts 2019, weil ich fürchte, dass sich beim Thema IV-Leistungen für Geringverdienende nicht sehr vieles zum Besseren verändert hat. Anders kann ich das folgende Zitat eines Versicherten aus einem Mailkontakt nicht erklären. Auf meinen Hinweis, dass er sich mit seinen gesundheitlichen Problemen bei der Arbeit an die IV-Früherfassung wenden solle, schrieb er mir zurück: «Die IV hat kein Verständnis und lehnt einfach ab. Ich bin ja nicht der einzige, wie ich von verschiedenen Fachspezialisten erfahren habe. Da muss man schon mit dem Kopf unter dem Arm kommen.» Ja, das mag jetzt übertrieben sein und doch zeigt es etwas deutlich auf. Das Ziel der IV «Eingliederung vor Rente» kann und muss optimiert werden. Ich hoffe, dass sich der neue Verwaltungsrat dieser Frage in naher Zukunft annehmen wird. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Es ist durchaus positiv zu erwähnen, dass alle drei Anstalten, die AHV, die IV sowie die FAK, das Jahr 2019 mit einem Gewinn abschliessen konnten. Nach Einbruch der Wertschriftenmärkte gegen Ende 2018 konnten die Verluste im Jahr 2019 vorerst wieder wettgemacht werden. Wie der Stiftungsratspräsident im Vorwort sehr gut und transparent erwähnt, hat sich leider die Euphorie zum überaus erfolgreichen Geschäftsjahr 2019 im ersten Quartal 2020 rasch relativiert, nachdem das Coronavirus erhebliche Auswirkungen auf die globale Wirtschaft zeigte. Das Vermögen des Wertschriftenfonds stand Ende März 2020 bei rund CHF 2,98 Mia. und damit wieder etwa dort, wo das Vermögen Ende 2018 stand. Es gilt somit, weiterhin zu hoffen, dass sich die Pandemie nicht zu negativ auf die Löhne und damit auf die Einnahmen der AHV auswirkt. Wenn wir die Jahresrechnung der AHV anschauen, sehen wir bei einem Fondsvermögenszuwachs von 8,2% oder über CHF 240 Mio., wie abhängig wir von den Entwicklungen auf den Kapitalmärkten sind. Momentan entwickeln sich die Aktienmärkte positiv, jedoch kennen wir die mittel- bis langfristigen Auswirkungen von Covid-19 nicht und das Bild kann wieder schnell kehren. Jedenfalls konnte im 2019 ein sehr gutes Ergebnis präsentiert werden. Vergleicht man die Portfoliorendite von 9,05% mit jener der LLB-Vorsorgeeinrichtung bei der konservativen Strategie von 9,7%, so könnte man den Eindruck gewinnen, dass hier mehr möglich gewesen wäre. Im Vorjahr betrug aber die Performance allerdings lediglich minus 3,96% zu minus 4,87% bei der LLB-Vorsorgestiftung. Das zeigt, dass die AHV doch eine vorsichtige Anlagestrategie fährt und geringere Fluktuationen als Vorsorgeeinrichtungen hat.Erfreulich ist auch, dass die Verwaltungskosten gesunken sind und sich die AHV hierbei in die richtige Richtung bewegt.Den Verantwortlichen möchte ich es nahelegen, bei der Auswahl der externen Manager im Wertschriftenbereich darauf zu achten, dass hier einheimische Banken und Vermögensverwalter aus Liechtenstein vorzugsweise berücksichtigt werden. Diese sind auf Seite 43 des Geschäftsberichtes aufgeführt. Allenfalls besteht hier die Möglichkeit beispielsweise bei den Kategorien «Aktien Welt indexiert», «Aktien Emerging Markets indexiert» oder «Immobilienfonds Welt indexiert hedged». Diese Kategorien werden ausschliesslich von Schweizer Banken verwaltet und machen doch ein Viertel der Wertschriftenanlagen aus.Die langfristige Sicherung der AHV ist absolut wichtig, weshalb es notwendig ist, wenn wir es in diesem Hohen Hause baldmöglichst behandeln und einer Entscheidung zuführen.Abschliessend bedanke ich mich recht herzlich beim Verwaltungsrat, der Direktion sowie bei allen Mitarbeitenden der AHV-IV-FAK-Anstalten für ihren sehr wichtigen, wertvollen und guten Einsatz. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Für die AHV war das Geschäftsjahr 2019 ein sehr gutes Jahr. Der Kapitalertrag von CHF 255 Mio. aus dem Vermögen der AHV war überdurchschnittlich hoch. Der erwähnte Kapitalertrag, eben mit CHF 255 Mio. Ertrag, war fast gleich hoch wie die eingezahlten Beiträge, die mit CHF 267 Mio. zu Buche schlagen. Dies zeigt, dass einem Abbau des AHV-Vermögens entgegengewirkt werden muss, damit die Beiträge tief gehalten werden können. Kapitalerträge können zwischendurch auch negativ ausfallen, jedoch stammen seit 1954 im Durchschnitt 22% aller AHV-Einnahmen aus den Vermögenserträgen. Das AHV-Vermögen ist ein sehr guter dritter Beitragszahler, zu dem wir Sorge tragen müssen. In der AHV bauen sich immer grössere Verpflichtungen gegenüber Grenzgängern und Rentnern im Ausland auf. In diesem Belang ist ein hohes AHV-Vermögen für die Sicherung der umfangreichen Auslandsverpflichtungen sehr vorteilhaft. Bei einem Rückgang der Beschäftigten - unabhängig davon, ob dieser aus Rationalisierung oder einem wirtschaftlichen Abschwung entsteht - sinken die AHV-Beiträge. Jedoch die Ausgaben für Renten reduzieren sich über Jahre nur langsam. Die Rentenauszahlungen können bei Beginn eines dauerhaften Rückgangs der Beschäftigten und damit verbundenen Mindereinnahmen für eine längere Zeit sogar noch ansteigen. Ein hohes AHV-Vermögen erscheint daher sinnvoll, um jeweils eine ausreichende Kapitaldeckung für die AHV-Verpflichtungen auch gegenüber den Grenzgängern zu haben. Ansonsten kann die AHV einmal zu einer grossen finanziellen Belastung für die liechtensteinische Bevölkerung werden. Nicht nur bei den Kapitalerträgen, auch bei den Beiträgen ist die Entwicklung im Jahr 2019 positiv verlaufen. Während die Anzahl der Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten um 2,6% angestiegen ist, sind die Beiträge im selben Zeitraum um 6,5% angestiegen. Trotzdem sind die Beiträge immer noch tiefer als die Ausgaben. Von 1954 bis zum Jahr 2003 waren die Beiträge stets höher als die Ausgaben. Danach waren die Beiträge stets tiefer als die Ausgaben. Die Beitragssätze sind zu tief und müssen dringend angehoben werden. Im Jahr 2020 wird es einen Einbruch bei den Beiträgen geben - wie hoch, ist noch unbekannt. Die Einnahmen aus Beiträgen sind stark vom wirtschaftlichen Umfeld abhängig. Wie bekannt: Zur Stabilisierung ist eine Einmaleinlage von CHF 100 Mio. angedacht worden. Aus meiner Sicht sollte mit dieser Einmaleinlage zugewartet werden, bis das Ergebnis der Mindereinnahmen im Coronajahr 2020 bekannt ist. Eine Einmaleinlage von CHF 100 Mio. wirkt sich nicht auf die Rentenhöhe aus. Um ein Gefühl zum finanziellen Aufwand für Rentenzahlungen zu vermitteln: CHF 100 Mio. reichen gerade einmal, um an 120 Tagen die Renten auszubezahlen, oder knapp ein Jahr, um für AHV-Bezüger im Ausland die Renten zu finanzieren. Eine nachhaltige Finanzierung ist nur mit zeitgerechten Beiträgen von allen in- und ausländischen Versicherten erreichbar. 96,8% der Beiträge stammen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Von den Arbeitnehmern wohnen nur rund 44% in Liechtenstein. Für Grenzgänger ist nicht so sehr die Beitragshöhe erstrangig, sondern die Sicherheit für Grenzgänger, dass er je nach Alter, beispielsweise im Jahr 2070, eine gute Rente erhält. Der Grenzgänger ist im Alter von einem ausländischen Sozialsystem abhängig und diesem Punkt muss Liechtenstein absolute Sicherheit bieten.Immer mehr wird seit Langem die nicht mehr erhöhte AHV-Rente diskutiert. Eine Erhöhung der AHV-Rente ist mit dem Gesetz geregelt und wenn es nach diesem Gesetz geht, wird es noch längere Zeit keine Erhöhung geben. Ich bitte Regierungsrat Pedrazzini um ein paar Ausführungen zu diesem Thema. Für die gute Arbeit der Führungskräfte und Mitarbeitenden in der AHV im Namen unserer Fraktion besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Die AHV-IV-FAK - kurz die AHV - berichten im Geschäftsbericht 2019 neben ihrem Kerngeschäft, der Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV), der Invalidenversicherung (IV) sowie der Familienausgleichskasse (FAK), auch über zahlreiche sogenannte übertragene Aufgaben, angefangen von den Ergänzungsleistungen über das Pflegegeld bis hin zur Rückverteilung der CO2-Abgabe, um nur einige zu nennen. Dabei werden nicht nur die Daten des betreffenden Geschäftsjahres vorgestellt, wir erhalten auch Vergleichsdaten aus den Vorjahren, was gute Rückschlüsse im zeitlichen Verlauf erlaubt.Ich werde nun auf einige mir wesentlich erscheinende Bereiche kurz eingehen.Zum Pflegegeld: Beim Betreuungs- und Pflegegeld, das seit 2010 ausgerichtet wird, sehen wir eine Zunahme der von Land und Gemeinden hälftig getragenen Kosten um 4,2% auf CHF 10,5 Mio. Diese Zunahme geht einher mit einer Zunahme der Bezüger des Pflegegeldes um 5,2% auf 485 Personen. Gut 40% davon sind den obersten drei von sechs Pflegestufen zugeteilt. Hier sind auch die wesentlichen Zuwächse zu verzeichnen. Beim nötigen Pflege- und Betreuungsaufwand der höchsten beiden Pflegestufen darf vorausgesetzt werden, dass für diese Personen ohne das ausgerichtete Pflegegeld und die damit mögliche häusliche Pflege eine Betreuung in einem Pflegeheim nötig würde und Liechtenstein mindestens ein zusätzliches Pflegeheim betreiben müsste. Es kann festgestellt werden, dass mit der Ausrichtung des Betreuungs- und Pflegegeldes das Ziel, möglichst lange daheim leben zu können, voll erreicht wird.Zur IV: Die Zahl der IV-Rentner hat im Berichtsjahr um rund 1% zugenommen und ist in den letzten Jahren stabil. Rund die Hälfte der IV-Rentner ist im Ausland wohnhaft, wobei 30% der Rentenbeträge ins Ausland fliessen und 70% im Land verbleiben. Die Beitragsleistungen sind um 6,7%, von CHF 46,5 Mio. auf rund CHF 50 Mio. gestiegen. Das Fondvermögen hat von CHF 30 Mio. auf CHF 43 Mio. zugenommen, was 1,16 Jahresausgaben entspricht. Dieses erfreuliche Ergebnis macht eine Subventionierung durch den Staat unnötig. Zur AHV: Wie die IV konnte auch die AHV 2019 ein gutes Geschäftsjahr aufweisen. Zum ausserordentlich guten Ergebnis tragen bedeutende Mehreinnahmen bei den Beitragsleistungen, weniger Ausgaben bei den Rentenauszahlungen und hohe Erträge bei den Wertschriften bei, wodurch die Verluste des Vorjahres mehr als kompensiert werden konnten. Das Fondsvermögen stieg dabei von CHF 3 Mia. auf rund CHF 3,3 Mrd., was einem Anstieg der Jahresausgaben von 10,2 auf 10,8 entspricht. Die AHV ist somit gut aufgestellt und beileibe kein Sanierungsfall. Das letzte versicherungstechnische Gutachten hat jedoch gezeigt, dass mit Basisjahr 2018 in 20 Jahren, also 2038, die gesetzlich geforderten Reserven von fünf Jahresausgaben knapp nicht erreicht werden können. Daher sind Massnahmen nötig. Die Regierung schlägt daher Beitragserhöhungen sowie eine Einmaleinlage von CHF 100 Mio. vor. Dazu gibt es, wie Sie wissen, auch andere Lösungswege, die dann in der Oktober-Landtagsitzung zur Diskussion stehen werden.Mir ist es wichtig, in diesem Kontext eine potenzielle Rententeuerungsanpassung anzusprechen. Wie die AHV bereits in früheren Geschäftsberichten darauf hingewiesen hat, ist es seit 2011 aufgrund der geltenden gesetzlichen Bestimmungen nicht mehr zu einem Teuerungsausgleich bei den AHV-Renten gekommen und es ist nicht absehbar, wann ein solcher eintreten wird.Um die Kaufkraft der AHV-Renten nicht weiter zu mindern, sollten wir den gesetzlich festgelegten Mechanismus überdenken. Auch darum ist eine Mittelerhöhung für die AHV angezeigt.Wie sich die Covid-19-Pandemie auf die Realwirtschaft und damit die Lohnbeiträge, die die Haupteinnahmequelle der AHV darstellen, auswirken wird, bleibt abzuwarten. Das Vermögen des Wertschriftenfonds stand Ende März 2020 bei CHF 2,98 Mrd. in etwa dort, wo das Vermögen der AHV Ende 2018 stand. Das Portfolio bewegte sich Ende März immer noch innerhalb der Bandbreite der Anlagestrategie. Vielleicht kann hier der Gesellschaftsminister über die aktuelle Lage ein kurzes Abbild geben. Abschliessend bedanke ich mich bei der AHV, bei allen Mitwirkenden und Mitarbeitenden für die ausgezeichnete Arbeit. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank für den vorliegenden Geschäftsbericht der AHV-IV-FAK-Anstalten. Ich möchte mich den Dankesworten explizit anschliessen. Ich denke mir auch: Der Geschäftsbericht ist grundsätzlich sehr übersichtlich, wobei diese Blättchen, wie es erwähnt wurde, dem Lesefluss nicht förderlich sind. Da kann ich mich nur anschliessen. Ein oder zwei Punkte, die ich erwähnen möchte, ist die Seite 28, diese Ergänzungsleistungen. Da kommen wir eben zu diesen Blättern, die sie hier sehen, dem H1. Und dann die Ergänzungsleistungen zur AHV, da sehen wir eine Steigerung von 17%, das wurde bereits in der Finanzkommission diskutiert. Eine der Erklärungen ist unter anderem eine Verlagerung von den Ergänzungsleistungen zur IV, sprich, bei der IV hat sich eine Reduktion ergeben und bei den Ergänzungsleistungen zur AHV eine entsprechende Erhöhung. Wenn Sie sich aber dieses Blatt, diese Abbildung 32, ansehen, sieht man halt trotzdem von den Jahren 2015 bis 2019 eine Steigerung von mehr als CHF 1,6 Mio. Das dürften knapp 25% sein auf diesen Betrag. Es wurde auch bereits erwähnt: Ich denke mir doch, hier haben wir in der zweiten Säule ein gewisses Problem. Das haben wir in der Vergangenheit auch schon mehrfach diskutiert und beim nächsten Traktandum kommen wir ja dann gerade wieder zu diesem Punkt. Dann, was mich doch ein wenig erstaunt, wenn ich jetzt hier so den Voten gelauscht habe, dass man sich jetzt um diese Höhen der Renten kümmert. Das ist zwar löblich, wenn man das hier ausführt, nur schöne Worte hier drinnen, das bringt den Rentnern eben keine Rentenerhöhung. Konkret spreche ich hier den Abg. Mario Wohlwend und den Abg. Herbert Elkuch an. Sie wissen genau: Es hat einen Vorschlag der FBP-Fraktion gegeben. Da hätten alle Rentnerinnen und Rentner eine Rentenerhöhung indirekt bekommen, da sie erheblich tiefere Krankenkassenprämien gehabt hätten. Hier nun natürlich zu sagen, da sollte etwas gehen, da bin ich dann einfach gespannt auf Ihre konkreten Ideen. Wie gesagt, man kann schon kritisieren. Man kann hier drin auch schöne Voten halten. Aber am Ende des Tages sollten dann einmal Handlungen stattfinden. Nur konstruktive Ansätze nicht akzeptieren, das geht nach meinem Dafürhalten dann eben nicht. Wie gesagt: Die FBP-Fraktion hat einen Vorschlag eingebracht, da hätten sämtliche Rentnerinnen und Rentner eine indirekte Rentenerhöhung gehabt. Da bin ich gespannt, was der Landtag in diesem Herbst machen wird. Wir haben dieses Thema in den letzten Landtagen schon mehrfach besprochen, ich habe es Ihnen mehrfach gesagt: Der Herbst wird kommen. Da bin ich dann gespannt, was wir hier drinnen machen.Einfach, um es noch zu sagen, und dann bin ich auch gespannt, was die Regierung sagt: Wenn wir die Renten einfach erhöhen, dann gehe ich einmal davon aus, dass das versicherungstechnische Gutachten dann auch nicht mehr aufgeht bis 2038. Das wäre dann nämlich die Konsequenz. Das wäre nämlich ein weiterer Bonus des Modells der FBP. Die Rentnerinnen und Rentner hätten eben die Rentenerhöhung gehabt und das Modell hätte funktioniert bis 2038. Sie können sicher sein, diese Worte werde ich bei diversen Gelegenheiten bis im Dezember 2020 wiederholen. Ich bin dann auch gespannt, was die Rentnerinnen und Rentner zum Landtag sagen - der zwar nur redet hier drin, aber keine konstruktiven Vorschläge bringt. Wir haben ja gottlob Landtagswahlen nächstes Jahr. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Eine Replik an Wendelin Lampert: Indirekte Rentenerhöhung, das ist ein Begriff. Die AHV-Renten haben nichts mit der Krankenkasse zu tun. Und ich denke, indirekte Rentenerhöhung, damit ist gemeint: Die Krankenkassenprämien verbilligen und die Renten auf gleicher Höhe belassen. Denn diese CHF 100 Mio., die ergeben keine Rentenerhöhung für die Rentner. Es ist ein Beitrag, um das AHV-Vermögen zu stärken und somit die Stabilität der AHV zu verbessern. Aber hier den Rentnern eine Rentenerhöhung zu versprechen - also ich möchte schon wissen, welche Höhe. Die jetzige AHV-Rente ist Ihnen bekannt. Wie hoch ist neu die AHV-Rente, wenn diese CHF 100 Mio. gesprochen werden? Konkret in Franken, in absoluten Zahlen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Nur eine kurze Rückmeldung an die Adresse des Abg. Wendelin Lampert. Es sieht so aus, dass es hier wiederholt zu einem Verständnisproblem gekommen ist, weil im Zentrum meiner Ausführungen stand ganz klar die Ergänzungsleistung. Wobei bei der Ergänzungsleistung natürlich diverse Punkte, die ich hier nicht nochmals aufzähle, auch berücksichtigt werden müssen. Denn gerade die Ergänzungsleistung ist ja verantwortlich, die Härtefälle aufzufangen. Und wenn genau bei den Pauschalen seit zehn Jahren keine Anpassungen mehr erfolgt sind, weil die anrechenbaren Kosten konstant geblieben sind, obwohl sie in der Realität wissentlich gestiegen sind, hat das zur Auswirkung, dass die Zahlen, die hier aufgeführt sind, dass man in den Genuss der Ergänzungsleistung kommt, eigentlich nur eine Dunkelziffer sind. Denn in der Realität - was die Wohnung anbelangt, was die Gesundheitskosten anbelangt -, das wissen Sie sehr genau, Herr Abg. Wendelin Lampert, da hat sich in den letzten 19 Jahren einiges bewegt - zum Teil positiv, aber nicht nur positiv. Also man muss natürlich nicht nur die Prämie ansehen, sondern schlussendlich auch inklusive Selbstbehalt. Bei der Ergänzungsleistung muss man das ganze Paket berücksichtigen. Das stand im Zentrum meiner Ausführungen. Am Schluss habe ich die Frage gestellt - das ist jetzt hier kein Wahlversprechen oder irgendetwas -, was der Profi dazu meint. Deshalb habe ich den Gesellschaftsminister angefragt, mir hier bezüglich meiner Bedenken, meiner Alarmierung mitzuteilen, wie ich die einschätzen muss. Also ich glaube, hier sind Sie auf das falsche Ross aufgesprungen. Aber bitte sonst nachhören oder nachlesen, dann wird sicher Klarheit herrschen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe einige Fragen zu beantworten, die gestellt wurden. Zuerst aber möchte ich mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der AHV und auch den Verantwortlichen in Verwaltungsrat und Geschäftsleitung herzlich bedanken. Wir haben immer eine gute Zusammenarbeit gehabt und es war mir immer ein Vergnügen, mit der AHV auch schwierige Probleme zu lösen, weil ich eine sehr gute, sehr exakte und sehr vertrauensvolle Arbeitsweise kennenlernen durfte in den vielen Jahren, in denen ich mit der AHV schon zu tun habe. Der Abg. Mario Wohlwend hat diverse Fragen gestellt und vor allem den Handlungsbedarf in den Mittelpunkt gestellt. Den dringendsten Handlungsbedarf sehen wir in der Regierung und ich auch persönlich bei der finanziellen langfristigen Sicherung der AHV. Das wird Thema im Oktober sein und auf das werde ich jetzt heute nicht eingehen, weil das eben traktandiert ist für den Oktober. Sie und auch diverse andere Abgeordnete haben Rentenerhöhungen zumindest angedeutet oder sogar verlangt, aber - das können wir auch im Oktober diskutieren - diese müssen finanziert werden. Das Geld fällt nicht vom Himmel. Und wenn wir natürlich Rentenerhöhungen sprechen, dann müssen wir bei einer der anderen Massnahmen - Rentenaltererhöhung oder Beitragssatzerhöhung oder Staatsbeitragserhöhung oder vielleicht hat sonst noch jemand eine Idee, aber diese drei Parameter sind die naheliegendsten - eine Veränderung machen. Und wir müssen eine Veränderung erreichen, die zuerst einmal dazu führt, dass wir in 20 Jahren bei fünf Jahresausgaben liegen und dann noch weit mehr, um Rentenerhöhungen finanzieren zu können. In diesem selben Sinne möchte ich auch sagen, dass die Aussage, dass die Renten immer mehr an Kaufkraft verlieren, falsch ist, weil wir mit dem Inflationsausgleich genau die Kaufkraft ausgleichen. Aber das ist sehr schwer zu verstehen und unsere Systeme sind nicht dafür gebaut. Wir haben seit 2010 in Summe Deflation. Das sind wir nicht gewohnt. Wir müssten eigentlich die Renten, wenn wir klar nach diesem Schema arbeiten würden, senken. Aber das tun wir nicht. Die Tatsache, dass wir die Renten nicht gesenkt haben im Frankenbetrag und gleichzeitig Deflation hatten, heisst de facto, dass die Kaufkraft der Renten sogar höher geworden ist. Es ist schwer, sich diese Dinge vorzustellen, weil die Nulllinie im Kopf ebenso stark ist. Wenn man Deflation hat, dann gewinnt ein Franken mehr Kaufkraft. Das ist schwer vorstellbar und die meisten Menschen leben in dieser abenteuerlichen Vorstellung, es sei alles teurer geworden in den letzten zehn Jahren, alles würde dauernd teurer. Dabei konzentrieren sie sich auf wenige Dinge, die vielleicht teurer geworden sind - wobei man sich schon bald Mühe geben muss, die zu suchen. Die meisten Dinge sind nämlich sehr viel günstiger geworden: Energie, Autos und so weiter und so fort. Also da muss man einfach schauen, dass man sich da keinen Täuschungen hingibt. Der Abg. Johannes Kaiser - oder auch Sie, glaube ich - hat den Mischindex erwähnt. Ja, das ist natürlich etwas, was man eingeführt hat - also vom Mischindex zurück zum reinen Inflationsindex zu gehen, das war vor meiner Zeit - als Massnahme auch zur langfristigen finanziellen Sicherung der AHV, dass man sagt: Man gleicht zwar die ganze Kaufkraft aus, damit ein Rentner keinen Kaufkraftverlust erleidet, aber eben auch nicht mehr. Denn sonst wird es zu streng. Und wenn wir jetzt anfangen, Massnahmen, die zur finanziellen Sicherung ergriffen wurden in der Vergangenheit, wieder rückgängig zu machen, dann müssen wir irgendwo anders eine andere Massnahme wieder hochdrehen. Da frage ich mich dann, ob die Leute bereit sind, das zu finanzieren.Der Abg. Johannes Kaiser hat eben auch beim Ausgleich der Kaufkraft dann auch erwähnt, ob ich sagen könne, wo die AHV aktuell in diesem Jahr steht. Per Ende Juli, August habe ich noch nicht vorliegen, war die Performance minus 2,3%. Und der August war kein schlechter Monat und ich erwarte, dass die Performance etwas weiter nahe bei null ist - trotz dieser Coronakrise. Dann zum Votum des Abg. Georg Kaufmann, der sehr viel Kritik und sehr deutliche Kritik geäussert hat in vielen Dingen: Nun, er hat zuerst einmal die Frauen im Verwaltungsrat erwähnt und hat mich gescholten. Ich erwarte von ihm und auch von der Freien Liste, dass man mich in derselben Lautstärke, wie man mich schilt, lobt für die Zusammensetzung des Verwaltungsrats des Landesspitals oder heute aktuell der LAK: drei Frauen, zwei Männer. Und auch möchte ich sagen: Ich bin sehr gespannt auf die Kandidatinnen und Kandidaten der Freien Liste, die schon zweimal angetreten ist bei den Wahlen mit Regierungskandidaten und genau null Frauen aufgestellt hat. Zudem, wenn man schon nach einer Quote schreit und sich selber nicht dran hält, dann muss ich auch sagen: Dann wird es langsam schwierig. Es wäre der Freien Liste sehr einfach möglich gewesen, eine Quote einzuführen, indem einer der beiden Herren sein Mandat niedergelegt hätte und dann die Frau, die jetzt Stellvertreterin ist, nachgerückt wäre im Landtag. Das wäre überhaupt kein Problem gewesen oder zumindest einmal in der Mitte der Amtszeit. Stattdessen werde ich gescholten, weil einer von mehreren Verwaltungsräten eben mehr Männer hat als Frauen. Verwaltungsräte, die ich zu verantworten habe. Ganz entschieden möchte ich die Kritik zurückweisen nach Dingen wie Vitamin B oder Vetternwirtschaft, die geäussert wurde. Es gibt eben auch noch solche Dinge wie Kompetenz und Erfahrung auf dieser Welt und die sind halt eben auch sehr wertvoll, besonders in einem Verwaltungsrat, der eben sehr grosse Summen Geld zu verwalten hat. Sie haben dann auch gefragt nach der IV-Leistung für Geringverdienende. Ich möchte da unter anderem auf den Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des AHV-Gesetzes und IV-Gesetzes vom 30. Juni 2020 verweisen, also den sehr aktuellen Vernehmlassungsbericht. Darin wurde beispielsweise die Idee, die Finanzierung von Ausbildungskosten auch bei beruflichen Massnahmen im IVG aufzunehmen, vorgeschlagen. Und ich erwarte, dass die Freie Liste dazu auch Stellung nehmen wird. Nun denke ich, ich habe alle Fragen beantwortet, die an mich gestellt wurden, mit Ausnahme derjenigen, die wir natürlich dann in aller Ausführlichkeit im Oktober-Landtag diskutieren werden, wenn es darum geht, die langfristige finanzielle Sicherung der AHV sicherzustellen - eben unter den Prämissen, dass wir mehrheitsfähige Lösungen finden müssen und nicht Ecklösungen. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Gesellschaftsminister für seine Ausführungen. Er hat anscheinend die Voten gleich interpretiert wie ich, dass er auch gehört hat, dass man hier durchaus von Rentenerhöhungen gesprochen hat. Er hat dann auch treffend ausgeführt: Wenn Sie das machen, dann müssen Sie ganz konkret irgendwo anders wieder Geld generieren. Konkret hat er gesagt: Das Geld fällt nicht vom Himmel. Das bringt es auf den Punkt und das wäre eben der Riesenvorteil des Vorschlages der FBP-Fraktion. Da müsste das Geld eben nicht vom Himmel fallen, das würde dann eben in sich funktionieren.Dann noch zum Abg. Herbert Elkuch: Ja, wissen Sie, Herr Elkuch, nehmen wir einmal an, Sie haben CHF 2'000 Rente. Und Sie müssen CHF 400 Krankenkassenprämie bezahlen. Da bleiben Ihnen noch CHF 1'600. Wenn Sie aber nur noch CHF 300 Krankenkassenprämie bezahlen, bleiben Ihnen CHF 1'700. Das ist es eben. Unter dem Strich haben der Rentner und die Rentnerin mehr Rente dank dem Vorschlag der FBP-Fraktion. Das ist ein Fakt, das lässt sich nicht aus der Welt diskutieren. Und wenn wir gerade bei den CHF 100 Mio. sind: Fünf mal CHF 20 Mio., das gibt genau die CHF 100 Mio. und in fünf Jahren müssen wir ja das nächste versicherungstechnische Gutachten machen. Also Sie merken schon, es gibt hier ganz tolle Ansätze, wie wir für alle Rentnerinnen und Rentner effektiv unter dem Strich, mehr Geld organisieren können. Wenn der Landtag das will, okay, wenn er nicht will, ist das schade.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Besten Dank und besten Dank für Ihre Ausführungen, geschätzter Herr Pedrazzini. Ja, wir behandeln eben heute den Geschäftsbericht der AHV-IV-FAK-Anstalten und nicht das Landesspital oder die LAK. Von daher, denke ich, ist meine Kritik auf diesen Geschäftsbericht und auf diese strategische Gremium gerichtet. Dann haben Sie mir aber eine Frage nicht beantwortet, nämlich das Koordinationsgesetz zu den Sozialversicherungen. Ich weiss, hier gibt es Probleme mit der Zustellung, zu welchen Gerichten und so weiter, da gibt es irgendwelche Probleme. Können Sie da etwas sagen? Sind Sie da einen Schritt weitergekommen?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Besten Dank, Herr Präsident. Nein, es sind aus meiner Sicht nicht alle Fragen beantwortet. Eine Frage habe ich gestellt zum IV-Topf bezüglich der Entwicklung. Wird sich der so weiterentwickeln? Dann haben wir das gleiche Thema wie bei dem FAK-Topf, dass er mittlerweile bei CHF 206 Mio. angelangt ist. Die IV ist, glaube ich, im Moment bei CHF 13 Mio. Also dort hätte ich eine Frage gehabt. Dann habe ich noch gefragt bezüglich der Nachhaltigkeit, die aufgeführt ist, was das in Zahlen bedeutet.Und dann habe ich noch eine Frage zu den Ergänzungsleistungen, zu den anrechenbaren Pauschalen. Wenn ich richtig informiert bin, ging es ja um die Wohnung. Was für einen Betrag kann man dort anrechnen. Der Höchstbetrag ist dort auf der Homepage, wenn ich richtig bin, bei CHF 12'600 pro Jahr. Das gibt nach Adam Riese CHF 1'050 pro Monat. Ich stelle mir das relativ schwierig vor, zu diesem Betrag eine Wohnung zu bekommen. Als ich eine Familie gegründet habe, da hatte ich eine günstige Wohnung für CHF 1'200. Aber wenn ich jetzt die Werbungen anschaue in den Zeitungen, dann sehe ich dort andere Preise. Vielleicht dort noch eine kurze Rückmeldung, wenn man in den Raum stellt, dass das Leben günstiger geworden sei. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Herbert Elkuch
Danke für das Wort. Danke auch an Herrn Regierungsrat Pedrazzini für die sehr gute Erklärung betreffend Rentenerhöhungen. An Wendelin Lampert: Also die Renten bleiben gleich. Wenn Einsparungen gemacht werden, das kann bei der Hausversicherung sein, das kann bei der Motorfahrzeugsteuer sein, das Auto verkaufen, wenn man dann sagt, dann sind die Renten höher - nein, das sind Einsparungen. Die Renten bleiben mit diesen CHF 100 Mio. gleich. Dieser Betrag ändert keinen Rappen. Und wir sind bei der AHV und nicht bei der Krankenkasse. Wenn die Krankenkasse im Landtag ist, dann wissen Sie gar nicht, ob ich einer Prämienverbilligung zustimme oder nicht. Also man kann hier nicht etwas zusammengeben, das gar nicht zusammenpasst. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Der Abg. Georg Kaufmann hat die Frage gestellt nach dem ATSG, dem Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsgesetzes, das dann eben diese Koordination macht. Wie ich schon mehrfach ausgeführt habe, ist dort das grösste Problem, dass wir nach einer einheitlichen Gerichtsinstanz oder einem einheitlichen Gerichtsinstanzenzug suchen für die ganzen Sozialversicherungen. Nur dann macht das einen Sinn, wenn man das zusammen konzentriert. Ich habe einen Vorschlag auf dem Tisch, den muss ich jetzt prüfen und anschauen. Aber es ist eine sehr schwierige Sache, weil sehr viele Ampeln auf grün stehen müssen, bis man so etwas umsetzen kann. Das ist extrem komplex. Der Abg. Mario Wohlwend hat die Frage gestellt nach den IV-Reserven. Ja, die sind mit CHF 13 Mio., mit diesen paar Millionen, sehr, sehr gering. Da ist es schwer vorauszusehen, wie sich die entwickeln werden. Bei der FAK jedenfalls haben wir festgestellt, dass die Reserven sehr gross sind und anwachsen, weil wir sehr viel mehr einnehmen, als wir ausgeben. Das hat wahrscheinlich damit zu tun, dass die Anzahl Kinder im Vergleich zum Wachstum der Lohnsumme eben nicht so stark angestiegen ist. Deshalb hat die FAK jetzt ein sehr, sehr hohes Vermögen und deshalb wagen wir uns, für den Oktober-Landtag in 1. Lesung vorzuschalgen, dass wir die FAK-Beiträge etwas reduzieren, sodass wir dort den heutigen, sehr hohen Stand des Vermögens erhalten, aber gleichzeitig den Fonds nicht mehr weiter anwachsen lassen.Ihre Frage zur Nachhaltigkeit habe ich jetzt in diesem zweiten Votum nicht verstanden. Die müssten Sie mir nochmals stellen. Bei den Ergänzungsleistungen, wie hoch die Pauschalen sind, das müsste aus Gesetz und Verordnung hervorgehen. Auf der AHV-Homepage ist ein Beispiel. Ich kann jetzt in der Schnelle nicht beurteilen, ob dieses Beispiel abschliessend ist, also ob man niemals mehr als das anrechnen kann oder nicht. Da müssen Sie einmal für die Details in das Gesetz und in die Verordnung schauen. Dem Abg. Wendelin Lampert schulde ich noch eine Antwort, und zwar gab es erstaunlicherweise im Geschäftsbericht eine Verschiebung zwischen Ergänzungsleistungen zur AHV und Ergänzungsleistungen zur IV. Da wurden plötzlich die Ergänzungsleistungen zur AHV fast um denselben Betrag höher, wie die Ergänzungsleistungen zur IV gefallen sind. Insgesamt, beide Posten zusammen, sind nur um 0,7% angestiegen. Ich habe dann nachgefragt und es ist tatsächlich so, dass dort einige Umteilungen festgestellt wurden. Es wurde mir berichtet, dass die Fachabteilung festgestellt hat, dass im Jahr 2018 und auch in den Jahren davor viele Ergänzungsleistungen zur IV gezählt wurden, welche schon im ordentlichen Rentenalter waren. Sie müssen sich vorstellen: Wenn jemand zur IV Ergänzungsleistungen bekommt und dann ins ordentliche Rentenalter übergeht, dann geht das einfach in den meisten Fällen weiter. Im Verlauf des Geschäftsjahrs 2018 wurde dies überprüft und angepasst und im Jahr 2019 erfolgten dann weitere Korrekturen, da noch weitere solche Fehler festgestellt worden sind. Seit Januar 2020 wird die Auswertung jeden Monat nun überprüft und es sollten keine Abweichungen wie im Jahre 2018 und 2019 mehr entstehen. Dann bitte ich Sie, Herr Abg. Wohlwend, mir die Frage nach der Nachhaltigkeit nochmals zu stellen. Ich habe sie nicht verstanden beim zweiten Mal. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Mario Wohlwend
Besten Dank, Herr Präsident. Zum Thema Nachhaltigkeit: Auf der Seite 45 ist geschrieben: «Die Mehrheit der beauftragten Vermögensverwalter setzt sich durch Mitgliedschaften, zum Beispiel bei Swiss Sustainable Finance oder United Nations Principles for Responsible Investment (UNPRI), für die Förderung der nachhaltigen Vermögensanlage ein und berücksichtigt Nachhaltigkeitsaspekte im Anlageprozess.» Des Weiteren ist zu lesen, dass alle Vermögensverwalter die ESG-Kriterien in ihren Anlageprozessen integrieren. Wie muss ich mir das vorstellen? Was bedeuten diese Aussagen im Klartext?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Gesellschaftsminister für seine Ausführungen. Ja, das Thema Ergänzungsleistungen hatten wir ja bereits in der Finanzkommission. Ich denke mir auch, hier sieht man diese Verschiebung von Ergänzungsleistungen zur IV zu den Ergänzungsleistungen zur AHV. Aber wenn man sich eben nur die Ergänzungsleistungen zur AHV 2015 bis 2019 ansieht, dann ist eine Steigerung von circa 25% feststellbar. Sie kennen hierzu meine Ansicht, ich vertrete hier explizit die Meinung: Es müssen immer mehr Rentner in die Pension gehen mit einer zweiten Säule. Entsprechend sollten diese Ergänzungsleistungen nicht so steigen, sofern diese zweite Säule irgendetwas Positives zum Lebensstandard beitragen würde. Aber diese Debatte können wir dann ein anderes Mal führen. Ja, wir sind beim AHV-Jahresbericht, Herr Abg. Elkuch, das stimmt. Sie haben gefragt: Wie können wir diese AHV sichern? Wir haben drei Stellschrauben. Entweder wollen Sie die Beiträge erhöhen, das ist Ihr Ziel. Rentenerhöhung wäre auch noch schön, dann müssten Sie die Beiträge halt noch mehr erhöhen, oder Sie können das Rentenalter erhöhen. Das sind ja alles ganz tolle Ansätze. Wie gesagt, es gibt einen besseren Ansatz. Und beim Ansatz der FBP-Fraktion muss niemand sparen. Da hat der Rentner effektiv mehr Geld in der Tasche, da seine Krankenkassenprämie sinkt. Ich meine, Politik ist halt nun einmal ein Wettbewerb der besseren Ideen. Wie gesagt, ich bin gespannt auf die besseren Ideen, wo dann die Rentnerinnen und Rentner auch etwas davon haben und wir nicht parallel sagen müssen: Wir müssen die Beiträge noch mehr erhöhen. Denn das ist klar, der Gesellschaftsminister hat es treffend ausgeführt: Wenn wir die Renten erhöhen, werden einfach die Beiträge noch mehr erhöht werden müssen. Da möchte ich dann das versicherungstechnische Gutachten sehen, wie das dann aussieht. Aber ich denke mir, er hat es auf den Punkt gebracht: Das Geld fällt nicht vom Himmel. Nein, es muss auch nicht vom Himmel fallen. Es ist bereits da, man muss es nur richtig verteilen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Um die Frage des Abg. Mario Wohlwend noch zu beantworten, wie die Nachhaltigkeit umgesetzt wird: Die Nachhaltigkeit wird in den allermeisten Fällen umgesetzt, indem eben die Nachhaltigkeitskriterien gemäss Ausschlusslisten gemacht werden. Es gibt Ausschlusslisten, das steht auch auf dieser Seite 45, die von verschiedenen Vereinen, zum Beispiel dem Schweizer Verein für verantwortungsvolle Kapitalanlagen und so weiter, oder ESG-Kriterien erstellt werden. Diese Liste, zum Beispiel des SVVK, basiert auf Schweizer Gesetzen und internationalen Konventionen. Da steht, es werden dabei Unternehmungen ausgeschlossen, die in Produktion von Antipersonenminen, Streumunition oder Kernwaffen involviert sind. Die Liste wird dauernd aktualisiert. Das ist die Art, wie das heute jetzt bei der AHV umgesetzt wird. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ich habe noch eine Replik an Herrn Lampert. Sie sagen: Geld wäre da, man müsse es nur richtig verteilen. Darin sind Sie ziemlich gut. Ich möchte Sie an die parlamentarische Initiative zur Ausweitung der Prämienverbilligung erinnern, da haben Sie ja bereits schon ziemlich viel von Ihren CHF 20 Mio. verteilt. Auch wollten Sie CHF 2 Mio. für die S-Bahn verteilen. Also ich denke, die Hälfte von Ihrem Geld, was Sie da herumposaunen, das Sie hätten, das haben Sie schon mehr als ausgegeben. Von dem Sinn her: Wir müssen einfach aufpassen. Wir haben den Franken hier drin nur einmal zum Ausgeben und wir können den nur einmal ausgeben. Sie, glaube ich, Herr Lampert, Sie haben irgendwie eine Gabe, diesen Franken zu multiplizieren. Und Sie sind durchaus in der Lage, so wie es tönt, dass Sie diesen Franken mehrfach ausgeben können. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit haben wir den Tätigkeitsbericht 2019 der AHV-IV-FAK-Anstalten zur Kenntnis genommen und wir haben Traktandum 10 erledigt. -ooOoo-