Interpellationsbeantwortung betreffend die Einführung des 5G-Mobilfunkstandards in Liechtenstein (Nr. 51/2020)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 9: Interpellationsbeantwortung betreffend die Einführung des 5G-Mobilfunkstandards in Liechtenstein.Die Interpellationsbeantwortung der Regierung trägt die Nr. 51/2020.Damit Nichtinterpellanten und auch die Regierung sich zum Thema äussern können, beantrage ich gleich Diskussion. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand heben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Ich sehe einhellige Zustimmung. Wird zum Traktandum das Wort gewünscht?Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich danke der Regierung für die Beantwortung der Interpellation zur Einführung des 5G-Mobilfunkstandards in Liechtenstein. Mit dieser Interpellationsbeantwortung liegt nun ein Dokument vor, welches als Grundlage für die aktuelle und zukünftige Diskussion um die Einführung des Mobilfunkstandards 5G in Liechtenstein dienen kann. Diese Einführung wird in der Bevölkerung bereits diskutiert und diese Diskussion wird sich auch noch verstärken, wenn der Mobilfunkstandard 5G in Liechtenstein dann auch wirklich Tatsache wird. So weit sind wir noch gar nicht; dies im Gegensatz zu unseren Nachbarstaaten: Sowohl in Österreich als auch der Schweiz hat das 5G-Zeitalter bereits begonnen, bei uns ist dies noch nicht der Fall. Mehr noch: Bei uns gibt man sich in Bezug auf den Zeitplan hinsichtlich der Einführung des Mobilfunkstandards 5G in Liechtenstein bedeckt - sowohl vonseiten der Regierung als auch vonseiten der Telecom Liechtenstein. In der Interpellationsbeantwortung finden sich hierzu keine konkreten Angaben. Es wird erwähnt, dass die beschlossene Änderung der schweizerischen Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung noch ins Umweltschutzgesetz übernommen werden müsse. Wann die Regierung dem Landtag diese Gesetzesänderung vorlegen möchte, ist leider nicht zu lesen, weshalb ich die Regierung bitte, hierzu und zum Zeitplan allgemein weitere Ausführungen zu machen. Auch im Geschäftsbericht der Telecom, den wir später noch eingehend diskutieren, ist darüber nur zu lesen, dass die technologische Entwicklung besonders rasant sei und ein weiterer Technologieschub bevorstünde. Des Weiteren kann nachgelesen werden: «Bei der Weiterentwicklung der mobilen Infrastruktur kommt der Telecom Liechtenstein als einziger Liechtensteiner Anbieterin und als Staatsunternehmen im Rahmen der Eignerstrategie eine Art Grundversorgerfunktion zu.»Weitere Verantwortung wird von der Telecom Liechtenstein der Politik unseres Landes und damit auch den Vertretern des Eigners abgeschoben, indem festgehalten wird: «Für den Aufbau und die Nutzung von 5G müssen jedoch die Rahmenbedingungen neu festgelegt werden, verbunden mit einem gesellschaftlichen und politischen Diskurs, wie dieser auch in den Nachbarstaaten beobachtet werden kann.» So die Telecom Liechtenstein in ihrem Geschäftsbericht. Weitere oder auch konkretere Informationen werden von der Telecom Liechtenstein nicht vermittelt - zumindest nicht öffentlich. In einem Positionspapier an das Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport sowie an das Amt für Kommunikation wird die Telecom Liechtenstein schon einiges deutlicher. Fünf Massnahmen werden gefordert sowie eine koordinative Planungsstelle im Ministerium für Wirtschaft aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten, inhaltlicher Komplexität sowie der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedeutung gewünscht. Wie sieht die Zusammenarbeit zwischen der Telecom Liechtenstein einerseits, dem Ministerien für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport sowie Umwelt andererseits als auch dem Amt für Kommunikation in Bezug auf die Einführung von 5G heute konkret aus? Gibt es überhaupt eine solche Zusammenarbeit? Wurde die von der Telecom Liechtenstein gewünschte Planungsstelle eingerichtet? Ich bitte die Regierung, hierzu einige Ausführungen zu machen. Die Interpellationsbeantwortung gibt einen sehr guten gesamtheitlichen Überblick über die Thematik und sie zeigt die Divergenz zwischen dem wirtschaftlichen und dem gesundheitlichen Aspekt. Dieser ist für mich zentral in dieser Frage. Denn eines muss man sich bewusst sein: Die Forschung ist noch nicht so weit, um mit 100-prozentiger Sicherheit sagen zu können, dass die 5G-Mobilfunkstrahlung keine Auswirkungen auf die Gesundheit haben werde. Die Forschung ist aber auch noch nicht so weit, um mit 100-prozentiger Sicherheit sagen zu können, dass die 5G-Mobilfunkstrahlung Auswirkungen auf die Gesundheit haben werde. Man weiss es noch nicht, es gibt keine Beweise in die eine oder andere Richtung. Es gibt wissenschaftliche Studien und Aussagen von renommierten Ärzten, welche vor erhöhtem Krebsrisiko oder anderen gesundheitlichen Folgen warnen. Es gibt wissenschaftliche Studien und Aussagen von renommierten Ärzten, die von keinen gesundheitlichen Folgen ausgehen. Es gibt für die eine wie für die andere Sichtweise keine Beweise und Langzeitstudien. Aber gerade deshalb ist grösste Vorsicht geboten und die Bedenken jener Personen, welche vor gesundheitlichen Folgen warnen, sind ernst zu nehmen. Deshalb unterstütze ich die Regierung in ihrem Vorhaben, in Bezug auf Mobilfunkstrahlung weiterhin den Weg zusammen mit der Schweiz zu gehen, zwischen Immissionsgrenzwerten und Anlagegrenzwerten zu unterscheiden und für Orte mit empfindlicher Nutzung ein zweites, höheres Schutzniveau sicherzustellen, was durch die Anlagegrenzwerte erreicht wird. Und deshalb ist es auch richtig - analog zur Schweiz -, die Anlagegrenzwerte gegenwärtig nicht zu erhöhen und die Entwicklungen in der Schweiz sorgfältig zu verfolgen und diese mitzugehen. Diesbezüglich schliesse ich auch die Ausführungen der Regierung hinsichtlich der Beteiligung des in der Schweiz lancierten NIS-Monitorings mit ein und ich unterstütze die geplante Zusammenarbeit. Diese kann wichtig sein, um das Vertrauen der Bevölkerung in die Mobilfunktechnologie in Liechtenstein und die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben inklusive Strahlengrenzwerte zu stärken. «Aufgrund der vorhandenen Faktenlage ist die Regierung der Ansicht, dass mit den derzeit bestehenden Anlagegrenzwerten auch bei der Einführung der neuen Mobilfunktechnologie 5G keine Gefahr für die Bevölkerung durch die Mobilfunkstrahlung besteht», so die Regierung auf Seite 55. Die Regierung erwähnt explizit, dass sie sich bei dieser Bewertung nur auf die vorhandene Faktenlage stützt. Das ist auch richtig so: Alles andere wäre gar nicht möglich, da die vorhandene Faktenlage noch zu wenig erforscht ist und sie sich in Zukunft auch wieder verändern kann. Deshalb tun wir gut daran, uns dem Vorgehen in der Schweiz anzuschliessen. Die Schweiz gehört im weltweiten Vergleich vermutlich zu jenen Ländern, welche in Bezug auf Mobilfunkstrahlung dem Gesundheitsaspekt die grösste Beachtung schenken. Deshalb kann es nicht falsch sein, sich an diesen Weg zu koppeln. Der Gesundheitsaspekt ist im Bereich der Mobilfunkstrahlung die wichtigste Komponente und sie muss es auch bleiben. Doch dieser Weg mit der Schweiz und die momentane Ablehnung einer Erhöhung der Grenzwerte hat auch Nachteile und auch diese müssen klar kommuniziert werden: Die Folge aus unveränderten Strahlenschutzwerten wird nämlich sein, dass für die Einführung des Mobilfunkstandards 5G mehr Antennen benötigt werden. Gemäss UVEK-Bericht können in der Schweiz leistungsfähige 5G-Netze auch mit den heute geltenden vorsorglichen Anlagegrenzwerten aufgebaut werden, jedoch nur mit einer erheblichen Anzahl neuer Antennenstandorte. Zudem wird aufgezeigt, dass mit einer Erhöhung des vorsorglichen Anlagegrenzwertes leistungsfähige 5G-Netze deutlich kostengünstiger und auch wesentlich schneller realisiert werden könnten. Wenn die Grenzwerte auf dem gleichen Niveau bleiben, ist folglich auch in Liechtenstein mit einer Zunahme von neuen Antennenstandorten zu rechnen, um flächendeckende, leistungsfähige 5G-Netze zu gewährleisten. Wie viele neue Antennen benötigt werden, könne die Regierung zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. Dies sei eine Thematik der technischen Netzplanung, der Standortakquisition sowie der gewünschten beziehungsweise erforderlichen Empfangsabdeckung, welche in der Verantwortung der Mobilfunknetzbetreiber liege. Die Telecom Liechtenstein führt in ihrem Positionspapier hierzu aus, dass 20 zusätzliche Antennenstandorte notwendig würden, wenn Liechtenstein vollständig mit 5G-Services versorgt werden soll. Die Kosten für die Telecom Liechtenstein für die Investitionen werden von ihr auf rund CHF 3,6 Mio. beziffert. Die Regierung, welche in ihren Berechnungen die Zahlen des UVEK auf Liechtenstein umlegt, käme auf rund 60 Standorte, was einem Anstieg um 38 Antennen entspräche, also einiges mehr als von der Telecom Liechtenstein angegeben. Schade, dass für die Interpellationsbeantwortung das Positionspapier der Telecom Liechtenstein nicht berücksichtigt wurde und nun verschiedene Zahlen kursieren: Weshalb stützte sich die Regierung nicht auf die Ausführungen der Telecom Liechtenstein? Und nun entsteht aus diesen konträren Grundvoraussetzungen ein Zwiespalt: Strahlengrenzwerte versus Anzahl Antennen.Martin Röösli - Professor für Umweltepidemiologie am Schweizerischen Tropen- und Public-Health-Institut, Leiter der Expertengruppe, die das Bundesamt für Umwelt berät, Mitglied der Arbeitsgruppe Mobilfunk und Strahlen, die vom Bundesrat mandatiert wurde - betonte im August letzten Jahres in einem Interview: «Ist die Verbindung schlecht, werden sie viel stärker belastet. Will man keine Strahlung im Haus, müsste man das Handy sofort abstellen, sobald man ins Haus kommt. Sonst sucht es ständig nach dem Netz und strahlt relativ stark, wenn die Abdeckung schlecht ist. Bei schlechter Verbindung bekommt man 100'000-mal mehr Strahlung ab.»Diese Aussage bestätigt die Regierung in der Interpellationsbeantwortung auf den Seiten 40 f. Sie betont: «Die Strahlendosis, welche beispielsweise durch das eigene Handy vom Körper absorbiert wird, liegt in der Regel um einige Grössenordnungen höher als jene, welche durch die sendende Mobilfunkantenne verursacht wird. Gemäss UVEK-Bericht wird die nichtionisierende Strahlung, welcher der durchschnittliche Nutzer ausgesetzt ist, von den körpernahen Endgeräten dominiert. Rund 90% der nichtionisierenden Strahlung stammt von Handys oder anderen Endgeräten und nicht von den Mobilfunksendeanlagen ... Eine gute Verbindungsqualität, das heisst ein gutes Empfangssignal beim Empfänger, reduziert die Strahlung beim Handynutzer. Denn je besser die Verbindungsqualität ist, desto geringer ist die aufzubringende Sendeleistung und desto geringer ist damit auch die Strahlungsleistung, die im Kopf oder in anderen Körperteilen absorbiert wird.» So die Regierung.Und deshalb resümiert die Regierung auf Seite 56, dass eine aus Mobilfunkantennen sehr gute Verbindungsqualität von zentraler Bedeutung ist, wenn gleichzeitig die auf den Körper wirkende Mobilfunkstrahlung niedrig gehalten werden soll. Dass diese sehr gute Verbindungsqualität mit einer Erhöhung der Strahlengrenzwerte beziehungsweise der Anlagegrenzwerte erreicht werden kann, untermauert die Quadratur des Kreises.Klar ist, dass etliche Antennen mehr aufgestellt werden müssten, sollten die heute geltenden Grenzwerte beibehalten werden. Dies hätte zur Folge, dass mehr Leute nahe an einer Antenne leben. Mindestens 200 Meter sollte der Sicherheitsabstand für die Einhaltung des Anlagegrenzwertes sein, in der Realität jedoch einiges mehr, da weitere Systeme vom gleichen Standort genutzt werden, was zu einer Vergrösserung des Radius führt. Andererseits findet mit zusätzlichen Antennen vermehrt eine Entlastung an Strahlenbelastung statt, da die Verbindungsqualität besser wird und sich die Strahlenbelastung durch die Endgeräte auf den Körper dadurch reduziert.Wir können es drehen und wenden, wie wir wollen: Die optimale Lösung wird es nicht geben. Den Zwiespalt zwischen gesundheitlichen und wirtschaftlichen Aspekten wird man nicht auflösen können, er wird bestehen bleiben: Für die einen wird dem gesundheitlichen Aspekt zu wenig Rechnung getragen, für die anderen kommt die wirtschaftliche Bedeutung zu kurz. Die Wahrheit liegt vermutlich in der Mitte und wird auch nicht als das Nonplusultra gelten.Tatsache ist, dass wir um die Einführung des 5G-Standards nicht herumkommen werden, wenn wir in Sachen Kommunikationsinfrastruktur und Standortattraktivität nicht abgehängt werden möchten. Darüber hinaus gilt es festzuhalten, dass wir uns dem 5G-Mobilfunkstandard gar nicht entziehen können. Wie die Regierung schreibt, kommt eine Studie aus dem Jahr 2005 zum Ergebnis, «dass im liechtensteinischen Talgebiet die Mobilfunkimmission weitgehend vom Ausland dominiert ist und dass selbst ein komplettes Abschalten aller Basisstationen in Liechtenstein die Immission hier nur um ca. 30% senken würde.» Aus diesem Grunde sei eine Verhinderung von Mobilfunkstrahlung der 5G-Technologie deshalb praktisch nicht möglich oder könne allenfalls nur mit der Bereitschaft der Nachbarstaaten, ihrerseits die Emissionen zu verringern, reduziert werden. So die Regierung auf Seite 78. Hinsichtlich der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verfügt Liechtenstein als innovatives Industrieland und einer Bevölkerung mit hoher Kaufkraft über beste Voraussetzungen für eine rasche Nachfrage von 5G-Services, so die Telecom Liechtenstein in ihrem Positionspapier. Die aktuelle Datennachfrage bestätige dies, werde in Liechtenstein doch aktuell eine jährliche Verdopplung der Datenmenge festgestellt, was auch dem internationalen Trend entspreche. Und deshalb würden sich weder Industrie noch Gewerbe und auch nicht der Finanzdienstleistungssektor die neuen Möglichkeiten, welche sich mit 5G bieten, entgehen lassen wollen. Die neuen Möglichkeiten, welche sich mit dem Mobilfunkstandard 5G bieten, werden über kurz oder lang zur zentralen Frage in Bezug auf die Standortattraktivität des Wirtschaftsstandortes Liechtenstein werden. Wenn wir diesbezüglich konkurrenzfähig bleiben wollen, werden wir eine optimale 5G-Infrastuktur installieren und anbieten müssen.Denn sie bietet Chancen: beispielsweise als ultraschnelles mobiles Breitband, beispielsweise als Kommunikation zwischen Maschinen oder beispielsweise als Hochzuverlässigkeitsnetz. 5G wird ein Technologieschritt, der die Wirtschaft verändern wird, und wollen wir konkurrenzfähig bleiben, müssen wir diesen Schritt mitmachen - ob wir wollen oder nicht. Und die von der Regierung in der Interpellationsbeantwortung dargelegten Zahlen belegen, dass eine grosse Mehrheit der Bevölkerung das auch möchte. Die Anschlusszahlen in Liechtenstein liegen per Ende 2019 bei circa 48'000 aktiven SIM-Karten für Telefonie und Daten, was einer Penetrationsrate von circa 130% entspricht. Zusätzlich sind circa 2'000 Anschlüsse für mobiles Internet («data only») im Umlauf. «Diese Marktzahlen zeigen deutlich auf, dass die Akzeptanz und die Nachfrage an qualitativ hochwertigen und preisgünstigen Mobilfunkdiensten in Liechtenstein in der breiten Bevölkerung vorhanden sind», so das Resümee der Regierung.Diese Entwicklung führt auch dazu, dass sich die in Liechtenstein über die Mobilfunknetze transportierten Datenmengen circa alle 18 Monate verdoppeln, sodass in absehbarer Zeit die bisherigen Technologien an ihre Grenzen stossen werden und frühzeitig an den Einsatz neuer modernster Technologien gedacht werden muss. Auch dies ein Beleg dafür, dass wir an die Einführung des 5G-Mobilfunkstandards gar nicht umher kommen.Bei dieser Diskussion ist es von Bedeutung, dass sie sachlich, faktenorientiert und transparent geführt wird. Hierzu gehört auch, auf den Widerspruch hinzuweisen, den die Regierung auf Seite 55 f. der Interpellationsbeantwortung beschreibt. Dort kann nachgelesen werden: «Daraus kann auch der Schluss gezogen werden, dass es in der Bevölkerung grundsätzlich keine substanziellen Vorbehalte gegen Mobilfunk gibt beziehungsweise besteht ein gewisser Widerspruch, wenn ein Grossteil der Bevölkerung auf der einen Seite zu jeder Zeit und an jedem Ort Mobilfunkdienste für private und berufliche Zwecke nutzt und deshalb ihre Endgeräte fast immer in Verwendung hat, aber auf der anderen Seite teilweise Ängste vor der Strahlung bestehen und kaum jemand eine Mobilfunkantenne in seiner privaten Umgebung haben möchte.» Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Vielen Dank auch der Regierung für die Beantwortung dieser Interpellation und allen Mitarbeitern, die daran gearbeitet haben. Die Stossrichtung dieser Interpellationsbeantwortung zur Einführung des 5G-Mobilfunktstandards ist schon in der Zusammenfassung klar. Die Regierung schreibt: «Die Regierung erachtet diesen Schritt als wichtigen Baustein für ein digitales Liechtenstein und als logische und notwendige Fortsetzung im Bereich der elektronischen Kommunikation». Dabei sind die Fakten gar nicht so klar: Liechtenstein und die Schweiz kennen einen zehnmal tieferen Grenzwert als das benachbarte Ausland bei den nichtionisierenden Strahlen. Und das ist meiner Meinung nach auch gut so. In Liechtenstein ist der Grenzwert für nichtionisierende Strahlung im Gesetz verankert und nicht wie in der Schweiz auf Verordnungsebene geregelt. Auch das finde ich gut und es war vom Landtag damals sehr vorausschauend, darauf zu bestehen, dass dieser Grenzwert im Gesetz verankert wird. So wird und muss eine breite öffentliche Diskussion stattfinden, bevor der Grenzwert angepasst werden kann. Dass das Thema die Gemüter bewegt und die Bevölkerung spaltet, zeigen schon die regelmässigen parlamentarischen Vorstösse der letzten 20 Jahre. Auch der Widerstand in grossen Teilen der Bevölkerung bei neuen Mobilfunkanlagen zeigt, dass Bedenken zum Mobilfunk vorhanden sind. Nicht nur Mobilfunkantennen strahlen, sondern auch die Smartphones der Nutzer: Je mehr Smartphones mit einer aktiven Verbindung sich auf engem Raum befinden, desto höher die Strahlungsstärke. Diese kann laut UVEK-Bericht bis zu viermal höher sein, als eine Mobilfunkantenne strahlt. Laut UVEK-Bericht kann dies beispielsweise in einem Zug der Fall sein, dies da das Smartphone ständig neue Mobilfunkantennen suchen muss. 2010 berichtete das Schweizer Magazin «Beobachter», dass mehr als 60% der Strahlenbelastung von Handys und Mobilfunkantennen ausgeht. Weitere 20% gehen auf das Konto von DECT-Schnurlostelefonen. WLAN macht gerade einmal 4% der täglichen Strahlendosis aus. Die Interpellanten fragten nach den Faktoren, welche die Strahlenbelastung durch Mobilfunk beeinflussen: Zusammengefasst kann gesagt werden, dass die meiste Strahlungsbelastung von einem aktiven Smartphone eines Handynutzers stammt und dass neuere Technologien weniger Strahlung verursachen als die Vorgängertechnologie. Anders ausgedrückt: 5G bedeutet weniger Strahlung als 4G, 4G weniger als 3G. Wenn da nur die Sache mit der Datenmenge und der Frequenz nicht wäre: Sinnbildlich gesprochen entspricht 4G einer Hauptstrasse, 5G einer Autobahn, was die maximale Datenmenge und Geschwindigkeit angeht. Mit jeder neu eingeführten Technologie stieg auch die Menge der übermittelten Daten. Mit dem Mobilfunk ist es wie mit neuen Strassen: Jede Technologie hat eine höhere Kapazität versprochen, die dann auch prompt ausgeschöpft wird. Mit dem zunehmenden Datenverkehr steigt aber auch die abgegebene Strahlung - dies zu lesen auf Seite 41. Die Mobilfunkanbieter tun marketingmässig auch alles, damit das Verlangen nach mehr und schnelleren Daten bei den Nutzern geweckt wird. Befürworter der schnellen Einführung des 5G-Standards behaupten nun, dass mit der adaptiven Antennentechnik (MIMO) die Strahlung nur in Richtung des aktiven Smartphones abgegeben wird. Das mag ja bei wenigen aktiven Smartphone in der Umgebung stimmen. Wie sieht die Situation aber aus, wenn in der Umgebung nicht nur ein Smartphone, sondern Hunderte oder gar Tausende aktive Smartphones sind? Ob Mobilfunk nun schädlich für Mensch und Natur ist, ist umstritten. Unterschiedliche Studien kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Auf Seite 49 findet sich eine Übersicht der untersuchten Bereiche und des möglichen gesundheitsschädigenden Einflusses auf die Gesundheit. Die Nutzung von Smartphones beeinflusst erwiesenermassen die Hirnströme, wie auch eine langfristige oder intensive Smartphonenutzung kann zu Tumoren führen. Es wird vermutet, dass schon das Vorhandensein einer Strahlung von 0,04 W/kg - das ist ein Fünftel der hierzulande erlaubten maximalen Strahlungsstärke - zu einer Wechselwirkung bei Krebs führt. Es gibt weitere Verdachtsfälle, die von der Wissenschaft noch nicht abschliessend geklärt worden sind: die Fruchtbarkeit der Spermien, Durchblutung des Gehirns, DNS-Schädigung, Zelltod oder oxydativer Stress. Interessant ist ein Absatz auf Seite 83, ich zitiere wiederum: «Im Hinblick auf die Strahlenbelastung hat ein gut ausgebautes Glasfasernetz positive Auswirkungen. Solange die Datenübertragung von Firmen oder privaten Haushalten über das Glasfasernetz erfolgt, müssen entsprechend weniger Daten ‹über die Luft› übertragen werden. Das heisst, die Exposition durch Mobilfunk wird deutlich reduziert, wenn die Signale über Glasfasernetze möglichst nahe an den Endkunden geführt werden und die Reststrecke durch die Luft möglichst kurz und hindernisfrei ist.» In Kombination mit der Feststellung, dass die WLAN-Technologie und die 4G- respektive 5G-Technologie sich stark ähneln, frage ich mich, warum die Telecom FL1 immer noch kein WiFi Calling anbietet. In jedem Haushalt steht so ein WLAN-Gerät, somit hätte jeder einen Top-Empfang in seinen eigenen vier Wänden und hätte es selber in der Hand, mittels WLAN-Repeatern das Signal bei Bedarf auch in den Keller zu holen oder es auf Wunsch auszuschalten. Statt Kleinstzellen wie Pico- oder Femtozellen respektive WiFi Calling verpflichtend für alle Anbieter in Liechtenstein zu fordern, werden weiterhin lieber grosse Mobilfunkantennen aufgestellt. Das BAKOM, das schweizerische Bundesamt für Kommunikation, listet auf seiner Webseite die Vorzüge von 5G. Mit 5G soll die neue Zukunft Einzug halten: - Erst mit 5G sollen lebensechte Erfahrungen mit 4K-Auflösung, Augmented Reality und Virtual Reality, möglich werden.
- Bei der Mobilität wird autonome Steuerung versprochen.
- Mit Echtzeitanalysen von hochauflösenden Videos und bei Drohneneinsätzen soll die öffentliche Sicherheit gestärkt werden.
- In der Produktion soll die Fernsteuerung von Robotern aus der Cloud möglich werden.
- Im Energiesektor sollen Maschinenintelligenz und Echtzeitkontrolle möglich sein.
- Und in der Gesundheit sollen Fernoperationen mit 5G ermöglicht werden.
Alles Gründe, mit denen 5G dem Volk schmackhaft gemacht werden soll. Doch wer braucht ausserhalb von Gebäuden eine Erfahrung mit Augmented Reality oder Virtual Reality oder gar 4K-Videos? Fussball schauen auf dem Fürstensteig oder im Rheinpark Stadion mit 4K? Werden Ärzte wirklich eine Fernoperation durchführen, indem sie mittels 5G die Operation in der Ferne leiten? Würden Sie nicht eher auf das Glasfasernetz zurückgreifen? Beim Argument, dass Echtzeitanalysen von hochauflösenden Videos und Dronenüberflügen bei der öffentlichen Sicherheit mit 5G möglich sein werden, kommt mir der Roman «1984» von George Orwell in den Sinn. Für eine landesweite Abdeckung mit 5G braucht es viele neue Mobilfunkantennen oder eine Erhöhung der Grenzwerte. Beides wird in Teilen der Bevölkerung berechtigterweise auf Widerstand stossen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Landtagspräsident. Mein Dank gilt ebenfalls allen Beteiligten für diese umfassende Beantwortung. Die Einführung des 5G-Mobilfunkstandards wird in vielen Ländern aktiv vorangetrieben. In der Schweiz und in Österreich erfolgte bereits die Zuteilung der Frequenzen und eine aktive Umsetzung mit diesem neuen Mobilfunkstandard - dies mit dem Blick auf eine optimierte Kommunikationsinfrastruktur und darauf, die eigene Standortattraktivität für Wirtschaft und Gesellschaft auch künftig zu erhalten und abzudecken. Die in der Interpellation gestellten Fragen wurden im Spannungsfeld von Chancen und Risiken dieses Technologiestandards sehr umfangreich und auf der Grundlage des durch die Schweiz im November 2019 veröffentlichten Berichtes des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beantwortet. Dieser Bericht kommt zum Ergebnis, dass unterhalb der heute geltenden Immissionsgrenzwerte bisher keine negativen Gesundheitsauswirkungen konsistent nachgewiesen werden konnten. In Kapitel 2 auf Seite 14 wird zudem sehr umfangreich und historisch betrachtet beleuchtet, dass Liechtenstein mit einer eigenen Umsetzung im Umweltschutzgesetz, mit seit 2013 zehnfach strengeren Grenz- und Anlagegrenzwerten, mögliche negative Auswirkungen sehr verantwortungsbewusst und in der Umsetzung durch besondere Vorschriften für Immissionsgrenzwerte und Anlagegrenzwerte wahrgenommen hat. Für Orte mit empfindlicher Nutzung - wie Wohnungen, Schulen, Spitäler, Kinderspielplätze und so weiter - wurden zudem weitere Schutzmassnahmen ergriffen. Weiter wurde den drei liechtensteinischen Mobilfunkbetreibern neben technologischen und regulatorischen Rahmenbedingungen zusätzlich zur Versorgungspflicht auch eine gemeinsame Nutzung der Infrastruktur auferlegt. Viele kritische Kommentare gegen die Mobilfunkstrahlung missachten geflissentlich, dass die Strahlenbelastung nicht nur von Antennen, sondern insbesondere auch von körpernahen Geräten wie Handys und Smartphones etc. - und meine Herren Abgeordneten Batliner und Risch - sowie von im Haus installierten WLAN-, DAB- oder DVB-T-Technologien ausgeht, welche die gleiche Modulationsart wie 5G verwenden. Eine Empfehlung in diesen Kommentaren, im eigenen Heim WiFi Calling zu benutzen und auf den Ausbau von Antennenstandorten zu verzichten, muss in diesem Zusammenhang wohl nicht mehr kommentiert werden. Aufgrund der vorhandenen Faktenlage ist gemäss Bericht auszuschliessen, dass mit der neuen 5G-Mobilfunktechnologie eine nachweisbare Gefahr für die Bevölkerung besteht und diese Technologie bei - auch schon erwähnt - 48'000 SIM-Karten oder einer Penetrationsrate von 130% in Liechtenstein für Mobilfunkdienste wohl unabdingbar oder unverzichtbar sein wird.Immissionen durch eigene Endgeräte sind wesentlich stärker als Immissionen, die durch benachbarte Mobilfunkbasisstationen entstehen - unabhängig vom Standard. Genau diesen Widerspruch, sich in Vorbehalte zu verwickeln, aber trotzdem nicht auf die eigenen Vorteile dieser Technologie verzichten zu wollen, erachte ich in diesem Kontext als schwer verständlich und auch inkonsequent. Die Regierung prüfe eine Beteiligung des in der Schweiz lancierten NIS-Monitoring Projektes, welches Auskunft über die Belastung der Bevölkerung mit Mobilfunkstrahlung geben soll. Ich erachte diese Beteiligung, ebenso wie der Abg. Batliner, als eine sehr wichtige Massnahme. 5G gilt als wichtige Schlüsseltechnologie für das Internet der Dinge und eine vernetzte Gesellschaft. Sie bietet ein enormes Potenzial für die digitale Transformation unserer Wirtschaft. Hier gilt es, die ökonomische Perspektive für Liechtenstein nicht zu verhindern, aber trotzdem auch wachsam und auch kritisch zu bleiben. Besten Dank für die Beantwortung und einen schönen Abend miteinander.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Peter Frick
Besten Dank für das Wort, Herr Landtagspräsident. Meine Damen und Herren, ich werde mich kurz halten. Ich bedanke mich sehr gerne bei der Regierung und den zuständigen Ministerien für diese vorliegende Interpellationsbeantwortung. Ich kann mich den Vorrednern gerne anschliessen. Für mich ist diese Interpellationsbeantwortung sehr umfangreich, sie ist sehr aufschlussreich und geht für mich in die Tiefe. Ich hätte lediglich noch eine Frage auf der Seite 55 - die Zahlen wurde bereits schon vom Abg. Alexander Batliner erwähnt: Hier geht es um die Verdoppelung der transportierten Datenmengen im 18-Monate-Rhythmus und des Weiteren wird hier auf die 48'000 aktiven SIM-Karten und die circa 2'000 Anschlüsse für mobiles Internet per Ende 2019 verwiesen. Dies sind ja auch sehr aussagekräftige Zahlen, die auch auf die Beliebtheit dieser Technologie hinweisen. Nun meine Frage: Ist es möglich, dass diese circa 48'000 aktiven SIM-Karten und die circa 2'000 Anschlüsse für mobiles Internet Altersgruppen zugeordnet werden können? Das würde mich noch interessieren in Bezug auf die Information für die Bevölkerung. Also ich denke: Wie informieren wir Erwachsene, wie informieren wir Jugendliche? Daher, einfach einmal so für mich als Anreiz, mir dazu Gedanken zu machen: Ist es möglich, hier dies in Altersgruppen aufzuschlüsseln? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, ich bedanke mich bei den zuständigen Ministerien für die vorliegende Interpellationsbeantwortung. Ich habe folgende zwei Fragen an die Regierung:
- Die Telecom Liechtenstein AG hat sich bezüglich einer durchgängigen flächendeckenden 5G-Versorgung unter Beibehaltung der heutigen Grenzwerte und Messmethoden kritisch geäussert: Wie ist hier die Haltung der anderen Anbieter?
- Kann mit den heutigen Vorgaben (Grenzwerte, Standortkoordination, Bauvorschriften) ein gut funktionierendes 5G-Netz aufgebaut und betrieben werden? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum? Damit übergebe ich an Frau Regierungsrätin Hasler.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, an der Landtagssitzung vom 4. Dezember 2019 wurde die Interpellation betreffend die Einführung des 5G-Mobilfunkstandards in Liechtenstein an die Regierung überwiesen. Die Interpellation enthält acht umfangreiche Fragenkomplexe rund um das Spannungsfeld Chancen und Risiken der Mobilfunktechnologie und sie bildet, wie von einigen von Ihnen ausgeführt, eine wichtige Grundlage für die Diskussion im Spannungsfeld dieses Themas. Ich möchte mich deshalb ausdrücklich für die interdisziplinäre Zusammenarbeit der Amtsstellen bedanken, die sich sehr aktiv und sehr umfangreich und differenziert mit dieser Thematik befasst haben. Aus Umweltsicht ist festzuhalten, dass zum Schutz der Bevölkerung vor nichtionisierenden Strahlungen Liechtenstein analog zur Schweiz zwei unterschiedliche Arten von Grenzwerten festlegt: Immissions- und Anlagegrenzwerte. Während die Immissionsgrenzwerte auf die Empfehlung der internationalen Strahlenschutzkommission abgestützt sind und an allen für Menschen zugänglichen Orten einzuhalten sind, gelten die vorsorglichen Anlagegrenzwerte nur dort, wo sich Menschen regelmässig während längerer Zeit aufhalten können, zum Beispiel in Wohnungen, Schulen, Spitälern, ständigen Arbeitsplätzen oder öffentlichen Kinderspielplätzen. Die Anlagegrenzwerte sind rund zehnmal tiefer als die Immissionsgrenzwerte und somit auch rund zehnmal tiefer als die Grenzwerte, die in den meisten europäischen Ländern Gültigkeit haben. Einige von Ihnen haben auch richtigerweise in Ihren Voten herausgestrichen, dass durch die Verankerung der Grenzwerte bei uns im Gesetz jegliche Änderungen immer eine sehr breite Diskussion und einen gesetzgeberischen Prozess voraussetzen. Der Bundesrat hat am 22. April 2020 das weitere Vorgehen bezüglich 5G festgelegt, also ziemlich zeitgleich auch zu der Erarbeitung dieser Interpellation. Und es zeigt sich in der Beantwortung der Interpellation auch, dass wir diese Entwicklungen sehr eng mitverfolgen und diesbezüglich auch in engem Kontakt mit der Schweiz stehen. Und es ist, wie Sie auch ausgeführt haben, sehr wichtig, dass wir hier in der engen Zusammenarbeit auch die Entwicklungen der Schweiz sorgfältig weiterverfolgen. Ich möchte noch auf die Frage des Abg. Alexander Batliner eingehen zum Betreff Abänderung des Umweltschutzgesetzes: Ich kann Ihnen ausführen, dass der Vernehmlassungsbericht derzeit in Finalisierung ist. Und Ziel ist es, diesen noch vor dem Sommer in Vernehmlassung zu schicken und dann so gut wie möglich noch im vierten Quartal dieses Jahres dem Landtag vorzulegen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte mich beim federführenden Ministerium bedanken für die Zusammenarbeit. Wir haben auch mit dem Ministerium für Gesundheit hier zusammengearbeitet und die Fragen ja auch aus Gesundheitssicht und aus Umweltsicht und eben auch aus Wirtschaftssicht beantwortet. Das zeigt auch, dass diese Thematik natürlich interdisziplinär auch ist und vielleicht auch gar nicht so einfach in den Griff zu bekommen ist. Aber ich glaube, das zeigt auch die ganze Beantwortung. Ich beginne mit den Fragen beziehungsweise den Ausführungen des Abg. Alexander Batliner: Sie haben gesagt, man gibt sich bedeckt bezüglich der Einführung des Mobilfunkstandards. Das klingt so, wie wenn quasi das Land den Mobilfunkstandard einführen würde. Ganz so ist das natürlich nicht: Ganz grundsätzlich ist anzumerken, dass auch schon mit den heutigen Frequenzen 5G gemacht werden könnte. Das wurde in der Schweiz ja auch gemacht. Also von dem her werden die Frequenzen ja technologieneutral vergeben und insofern wäre das auch mit den heutigen Frequenzbändern schon möglich, wenn man dann noch freie Kapazitäten hätte. Zudem kann ich auch ausführen, dass das Amt für Kommunikation im Moment eben auch mit den Betreibern im Austausch steht, weil neue Frequenzbänder dazukommen sollen und diese in diesem Jahr vergeben werden könnten. Also da geht man natürlich auch vorwärts.Dann haben Sie konkret gefragt, wie die Zusammenarbeit zwischen der Telecom Liechtenstein, den Ministerien und dem Amt für Kommunikation aussieht. Das ist eine etwas allgemeine Frage, die ich gerne so ausführen möchte, dass ich sagen kann: Diese Planungsstelle, die gewünscht wurde, wurde nicht eingerichtet. Hintergrund ist da, dass man sehen muss, wer hier welche Rolle hat. Wir haben natürlich als quasi Mehrheitsvertreter die Rolle der Oberaufsicht und deshalb müssen wir schauen, was wir dann beim Geschäftsbericht ja auch tun, wie wir diese Beteiligung oder dann eben das Eigentum verwalten. Auf der anderen Seite ist es aber auch wichtig, dass wir als Land natürlich die Telecom nicht bevorteilen, gerade wenn es um Frequenzzuteilungen geht. Da ist dann wiederum das Amt für Kommunikation verantwortlich, das in gewissen Bereichen dann auch wieder weisungsungebunden ist vom Ministerium. Es ist also nicht so, dass hier das Ministerium steuert, wie jetzt der Mobilfunkstandard eingeführt würde und wie man das mit der Telecom und dem Amt für Kommunikation macht, sondern dass das so unabhängig wie auch gesetzlich vorgesehen passiert. Und deshalb haben wir jetzt auch nicht in diesem Gremium ein Planungsinstrument eingeführt. Sie erinnern sich, es gibt das Planungsgremium beim Glasfaserausbau und da sitzen dann beispielsweise die LKW und alle Betreiber eben auch drin, damit hier die Unabhängigkeit auch gewährt ist. Ich glaube, das hat sich sehr bewährt. Und in diese Richtung müsste es allenfalls hier auch gehen. Jedenfalls, und das möchte ich nochmals betonen, ist das Amt für Kommunikation aktiv natürlich auf die Betreiber zugegangen, auch wenn es jetzt um allenfalls neue Frequenzen geht.Dann haben Sie ausgeführt, dass es eben diesen Zwiespalt gibt zwischen hohen Strahlenwerten und Anzahl Antennenstandorten. Sie haben das hergeleitet mit der unterschiedlichen Zahl, die die Telecom angegeben hat und der des UVEK: Diese Herleitung konnte ich jetzt nicht ganz nachvollziehen, warum das dann einen Zwiespalt bringen sollte. Aber der Zwiespalt zwischen hohen Strahlenwerten und der Anzahl an Standorten ist definitiv gegeben und zieht sich ja auch eigentlich wie ein roter Faden durch die Interpellationsbeantwortung. Zum Abg. Patrick Risch: Ja, zum WiFi Calling werde ich dann bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage das entsprechend ausführen. Und zu den Chancen einer neuen Technologie: Das wäre wahrscheinlich eine abendfüllende Diskussion, die ich uns im Rahmen dieser Interpellationsbeantwortung ersparen möchte. Wenn man zurückschaut, was die neuen Technologien auch immer wieder mit sich gebracht haben, dann ist es, glaube ich, unweigerlich so, dass die Angebote dann eben auch genutzt wurden. Aber, wie gesagt, kann man da natürlich unterschiedlicher Ansicht sein. Zum Abg. Günter Vogt: Sie haben das NIS-Monitoring und die Beteiligung der Programme mit der Schweiz erwähnt und ich kann Ihnen ganz generell versichern, dass wir in sehr engem Kontakt mit den Schweizer Behörden, aber auch mit den Kantonsvertretern, beispielsweise mit den Bauplanungs- und Umweltdirektoren, stehen, weil die Herausforderungen natürlich eins zu eins vergleichbar sind - auch die Stimmung in der Bevölkerung, auch die Rahmenbedingungen - und wir uns da natürlich austauschen, wie wir hier einen Schritt weiterkommen. Der Abg. Peter Frick hat gefragt, ob wir eine Altersgruppenzuordnung dieser 48'000 aktiven SIM-Karten machen können: Jedenfalls dem Ministerium und dem Amt liegt diese Auswertung nicht vor. Es ist aber davon auszugehen, dass natürlich vor allem die berufstätigen Altersgruppen tendenziell eher über zwei Geräte verfügen. Es ist zudem auszuführen, dass von diesen 48'000 aktiven SIM-Karten nicht nur Liechtensteiner natürlich solche haben, sondern auch Zupendler zum Teil über ihren Betrieb über Berufshandys verfügen, die eben in Liechtenstein eingelöst sind, und man deshalb auch nicht jetzt einfach das auf die Bevölkerung rechnen kann, sondern auch ein Teil mit den Arbeitsplätzen begründet werden kann.Zum Abg. Manfred Kaufmann: Sie haben ausgeführt, dass sich die Telecom kritisch geäussert hat, unter den bestehenden Vorgaben ein gutes 5G-Netz aufbauen zu können oder überhaupt in diese Richtung zu gehen, und gefragt, wie das die anderen Betreiber sehen: Wir haben jetzt keine Umfrage in dem Sinne gemacht, aber es ist durchaus so, dass man natürlich das kritisch sehen kann, ob in diesem Rahmen dann wirklich schnell das 5G-Netz aufgebaut wird oder ob man eben noch abwartet, bis vielleicht auch der Nachfragedruck sich erhöht und man dann schaut, wie man hier vorwärtskommt und vielleicht nicht der proaktive Weg gewählt wird, das Angebot auszubauen, bevor die Nachfrage kommt. Man wird hier sicher sehr bedacht vorgehen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, haben wir die Interpellationsbeantwortung der Regierung zur Kenntnis genommen und wir haben Traktandum 9 abgeschlossen. Ich unterbreche jetzt die Landtagssitzung bis morgen, Donnerstag, 9 Uhr, und wünsche Ihnen noch einen schönen Abend.Die Sitzung ist geschlossen (um 21:20 Uhr).
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