Motion zur finanziellen Absicherung der AHV mithilfe der Geldspielabgaben der Abgeordneten Manfred Kaufmann, Frank Konrad, Violanda Lanter, Gunilla Marxer-Kranz, Günter Vogt und Mario Wohlwend vom 21. Oktober 2019
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrter Frauen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 4: Motion zur finanziellen Absicherung der AHV mithilfe der Geldspielabgaben, Motion der Abgeordneten Manfred Kaufmann, Frank Konrad, Violanda Lanter, Gunilla Marxer-Kranz, Günter Vogt und Mario Wohlwend vom 21. Oktober 2019. Wird seitens der Motionäre das Wort gewünscht?Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Landtagspräsident. Sehr geehrte Damen und Herren. Mit der Ihnen vorliegenden Motion vom 21. Oktober 2019 stellen die Motionäre folgenden Antrag auf Beschlussfassung: «Die Regierung wird beauftragt, dem Landtag Vorschläge und Gesetzesanpassungen zur Beschlussfassung vorzulegen, um die finanzielle Zukunft der Alters- und Hinterlassenenversicherung für die nächsten Jahrzehnte mithilfe der zusätzlichen Einnahmen aus der Geldspielabgabe oder eines Teils davon abzusichern und falls möglich eine sinnvolle und tragfähige Rentenerhöhung herbeizuführen.» Wie Sie der Ihnen vorliegenden Motionsbegründung entnehmen können, knüpfen wir mit unserem Anliegen an das Postulat vom 24. April 2019 an, das in der Sitzung vom 5. Juni eingebracht worden ist. Die entsprechende Postulatsbeantwortung Nr. 125/2019 konnte dann am 6. November 2019 in diesem Hohen Haus behandelt werden. Das Postulat mit einer grossen Mehrheit von 22 Stimmen wurde überwiesen und schliesslich mit 24 Stimmen abgeschrieben. Dies zeigt auch eindrücklich, dass das ursprüngliche Anliegen grundsätzlich als berechtigt eingestuft wurde.Dafür bedanke ich mich bei Ihnen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, ganz herzlich. Die Regierung wurde von den Postulanten gebeten, verschiedene Möglichkeiten einer Zweckbindung der Einnahmen aus den Geldspielabgaben im Bereich der Sozialwerke aufzuzeigen. Mit einer Zweckbindung werden staatliche Einnahmen gesetzlich einem bestimmten Verwendungszweck zugeführt. Die Zuführung kann dabei in Form der direkten Weitergabe als Beitragsleistung, durch die gesetzliche Vorgabe einer Zweckverwendung oder durch die Einlage in einen Fonds erfolgen. Das Angebot der Regierung, dass mit der Schaffung von Zweckbindungen die finanzpolitische Flexibilität eingeschränkt wird, könnte ich absolut unterstützen, wenn ich Regierungsmitglied wäre. Wie Sie wissen, bin ich kein Mitglied dieser Regierung und somit auch explizit anderer Ansicht. Den Motionären ist diese Haltung der Regierung oder auch anderer Abgeordneter durchaus bewusst. Auch das Motiv dahinter ist uns bekannt. Die Regierung attestierte zumindest, dass eine Zweckbindung der Geldspielabgaben einen positiven kommunikativen Effekt haben könnte. Liechtenstein würde mit einer Zweckbindung dieser Steuereinnahmen aus Lotto- und Geldspielabgaben zugunsten von Sozialwerken, Sport und so weiter wie erwähnt nicht alleine dastehen. Die Nachbarstaaten Schweiz und Österreich machen es uns mit ihren entsprechenden Gesetzesgrundlagen bereits vor. Im Gegensatz zur kritischen Haltung der Regierung bezüglich einer allfälligen Zweckbindung begrüsst die AHV-Anstalt die Zuweisung eines fixen Betrages aus der Geldspielabgabe. Dies begründet sie wie folgt: Die AHV befände sich langfristig strukturell im kontrollierten Abbau ihrer Reserven, was vom Gesetzgeber bei der letzten AHVG-Revision im Mai 2016 bewusst vorgezeichnet worden sei. Es sei vor allem eine Regelung getroffen worden, bei welcher Beiträge von Versicherten und Arbeitgebern zusammen mit dem Staatsbeitrag nicht mehr genügten, um die laufenden Ausgaben zu decken. Es brauche also entweder Vermögenserträge oder es müssten die Vermögensreserven verbraucht werden. Vor diesem Hintergrund bliebe der AHV-Anstalt keine andere Wahl, als zusätzliche Einnahmen zu begrüssen. Dies könne via Zweckbindung der Geldspielabgabe, zusätzlichen Staatsbeitrag oder via eine Erhöhung des allgemeinen Staatsbeitrags erfolgen. In der Landesrechnung finden sich weitere andere Zweckbindungen. So sind Anteile der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe sowie der Umweltabgaben für umweltpolitische Ausgaben zu verwenden. Ebenfalls werden unter Konto 309 - Kulturstiftung - und dem Unterkonto 309.363.01 Schweizer Zweckbindungen der Gewinnanteile der Landeslotterie für die Kulturstiftung dankend angenommen. Die Regierung ist sich darüber im Klaren, dass die zweckbestimmte Weitergabe bei steigenden Erträgen begrüsst würde. Gleichzeitig warnt sie aber davor, dass bei sinkenden Erträgen der Druck auf den Staat zunehmen würde. Und zwar insofern, dass dann gefordert würde, die wegfallenden Erträge über den allgemeinen Staatshaushalt zu kompensieren. Dieses Argument ist zum heutigen Zeitpunkt schon weit hergeholt, da die AHV über einen hohen Reservenanteil verfügt und diese zusätzlichen Einnahmen diesen Reservenanteil weiter erhöhen sowie zu einem besseren Finanzergebnis dieser Anlagen und einer weiteren Sicherung für die Zukunft beitragen könnten. Aus verschiedenen Kreisen in der Bevölkerung, aber auch seitens des Landtages wurde auf die Problematik hingewiesen, dass das Sozialwerk AHV mit über 35% vergleichsweise viel Geld ins Ausland überweist. Nicht die Tatsache an sich, dass Menschen, die in unserer Volkswirtschaft mit ihrer Arbeitskraft einen Beitrag geleistet haben, auch anspruchsberechtigt sind, beschert uns Sorgenfalten. Sie haben es sich verdient. Es ist in diesem Kontext auch zu beachten, dass die Bezüger zu circa zwei Drittel im Ausland leben, aber nur ein Drittel ins Ausland fliesst. Es ist nicht fragwürdiger Populismus, der solche Gedanken zulässt. Es ist eine Frage der Finanzierbarkeit dieser Praxis, welche all jene beschäftigt, die sich intensiv mit der Materie auseinandersetzen. Unter der Annahme, dass die Einnahmen der Casinos in Liechtenstein mehrheitlich aus dem Ausland stammen, könnte man diesen Export der Sozialleistungen durch eine Zweckbindung, und dies nicht nur moralisch gesehen, zumindest teilweise kompensieren. Des Weiteren besteht mit dieser Zweckbindung die Möglichkeit, eine Rentenerhöhung zu überprüfen. 2011 wurden die Renten für die AHV-Bezüger letztmals um 1,8% erhöht. «Solange der Preisindex unter 103.4 Punkten liegt, besteht kein Spielraum für eine Rentenerhöhung», heisst es im Newsletter der AHV vom September 2018. Im Jahr 2019 war dieser Index nicht über 103 Punkte geklettert, und dennoch hätten viele ältere Menschen eine Rentenerhöhung verdient, weil seit der letzten Erhöhung nun auch schon wieder acht Jahre ins Land gezogen sind und diese relativ bescheiden ausgefallen ist. Mit den CHF 30 Mio. steuert unser Staat circa 13% der AHV-Ausgaben bei. Im Vergleich mit der Schweiz, in der 19,55% der Ausgaben vom Staat getragen werden, ist das relativ niedrig. In den kommenden Jahren werden die letzten Babyboomer pensioniert werden. Diese Vorgänge werden für die Alters- und Pensionsversicherungen allgemein eine grosse Herausforderung darstellen. Schon in der Aktuellen Stunde am 5. April 2019 in diesem Hohen Haus hatte ich angeregt, einen Teil der Staatseinnahmen aus den Geldspielabgaben zweckgebunden zugunsten von Sozialwerken zu verwenden. Zwischen 2003 und 2016 sind bei unseren westlichen Nachbarn, der Schweiz, so CHF 5,7 Mia. an die AHV und die Kantone geflossen. Damit haben die Casinos einen wesentlichen und grossen Beitrag an das Gemeinwohl geleistet und die Bürgerinnen und Bürger ebenfalls am wirtschaftlichen Erfolg des Staates beteiligen lassen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Sie haben es in der Hand, dieses Anliegen für die AHV und für die AHV-Bezüger ernst zu nehmen und mit Ihrer Stimme zu überweisen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Susanne Eberle-Strub
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Besten Dank den Motionären für die Einreichung der Motion. Ziel der vorliegenden Motion ist, die finanzielle Zukunft der AHV durch die Einnahmen aus der Geldspielabgabe abzusichern. Die finanzielle Zukunft der AHV auf den Geldspielabgaben aufzubauen, widerstrebt mir. Wie ich schon bei der Postulatsbeantwortung zur Gestaltung einer grössenverträglichen Casino-Landschaft in Liechtenstein erwähnt habe, wird diese Zweckbindung zu keinerlei Diskussionen führen, solange die Einnahmen sprudeln. Aber was passiert, wenn der für die AHV fixierte Betrag schrumpft oder sogar wegfällt? Wer ersetzt die fehlenden Erträge? Für mich wäre der Staat in so einem Fall in der Pflicht die Finanzierung aufrechtzuerhalten. Das heisst, der Landtag dürfte sich dann mit diesem Thema befassen und Gelder sprechen. Die Motionäre listen mehrere für sie sinnvolle Punkte auf, die durch diese Zweckbindung erfüllt würden. Auf zwei Punkte möchte ich kurz eingehen. Es wird ausgeführt, dass diese zusätzlichen Einnahmen aus dem Casinogeschäft bei einer Zweckbindung keine anderen Begehrlichkeiten wecken würden, die nachhaltige neue Kosten verursachen würden. Ich finde, der Landtag sollte fähig sein, auch ohne Zweckbindung der Geldspielabgaben die Erträge, die dem Staat zukommen, sinnvoll einzusetzen und nicht auf den Zug der Begehrlichkeiten aufzuspringen. Weiter wird erwähnt, dass die Casinos mit negativer Kritik konfrontiert seien und durch diese Zweckbindung einen sichtbaren und entscheidenden Beitrag zur nachhaltigen Absicherung unserer Sozialsysteme leisten würden. Glauben Sie wirklich, dass durch diese Zweckbindung die Casinos mit Lob überhäuft werden? Oder dass die Anrainer eines Casinos dadurch zufriedener sind und sich nicht mehr gestört fühlen? Das ist meiner Meinung nach einfach Schönfärberei. Ich unterstütze jedoch die Motionäre in ihrer Aussage, dass die AHV unser wichtigstes Sozialwerk ist und deren Zukunft gesichert sein muss. 2015 wurde beschlossen, dass die Regierung mindestens alle fünf Jahre ein versicherungstechnisches Gutachten erstellen lässt. Das Vermögen der AHV soll über einen 20 Jahre vorausschauenden Zeitraum geprüft werden. Das Ergebnis des Gutachtens wird dem Landtag eventuell noch dieses Jahr, ansonsten Anfang nächstes Jahr zur Kenntnis gebracht. Ich bin der Meinung, dass dieses Gutachten abzuwarten ist. Dann werden wir sehen, ob und welche Massnahmen zur finanziellen Absicherung der AHV nötig sind. Das Thema Rentenerhöhung, welches die Motionäre ebenfalls anschneiden, wird bei der Diskussion dieses Gutachtens sicher auch debattiert werden. Ich bin der Überzeugung, dass der Landtag über die Verwendung der Erträge, seien es Geldspiel- oder andere Einnahmen, je nach Aktualität und Dringlichkeit frei entscheiden soll, was beim Voranschlag jedes Jahr möglich ist. Damit kann bedarfsgerecht auf aktuelle Situationen eingegangen werden. Der Überweisung der Motion werde ich nicht zustimmen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Besten Dank auch an die Motionäre für die Ausarbeitung der Motion zur grössten Sozialeinrichtung im Land. Im Kern ist das Ziel der Motion, den AHV-Staatsbeitrag zu erhöhen. In der Begründung wird ein Vergleich mit der Schweiz angestellt, die 19,55% - gegenüber Liechtenstein nur 13% - staatliche Mittel beisteuert. Vom System her ist zwar unsere AHV eine Kopie der schweizerischen, jedoch die Zusammensetzung der Versicherungsnehmer ist eine ganz andere und deshalb nicht vergleichbar. Im Jahr 2018 waren in der Schweiz durchschnittlich rund 5,1 Mio. Personen erwerbstätig, davon waren nur 314'000 Grenzgänger. In Liechtenstein waren 39'635 erwerbstätig und davon wohnten 22'038 Personen im Ausland. Mehr als die Hälfte der AHV-Versicherten wohnt im Ausland und bezahlt dort Steuern in die dortige Staatskasse. Werden Steuereinahmen zur Finanzierung herangezogen, fehlen die Steuereinnahmen der im Ausland wohnenden Versicherten. Ich sehe Spielcasinoabgaben auch als Steuererträge an. Für die Rentenberechnung sind aber die Ausländer den Inländern gleichgestellt und erhalten gleich hohe Renten. Mit einem Staatsbeitrag wird die hiesige Bevölkerung mit Steuerabgaben zur Finanzierung der Beitragslücke von Tausenden ausländischen Versicherungsnehmern gezwungen. Als Abgeordneter vertrete ich die Bewohner in Liechtenstein und lehne eine solche ungerechte Behandlung unserer eigenen Landsleute ab. Mit Staatsbeiträgen ist übrigens auch der in Liechtenstein wohnhafte Rentner eingebunden, da er auch steuerpflichtig ist. Dazu kommt: Renten an Inländer bleiben weitgehend in unserem Geldkreislauf. Diese Tatsachen sind volkswirtschaftlich relevant.Für die Finanzierung der AHV müssten alle Versicherten ins Boot geholt werden. Das ist zurzeit nur mit Beiträgen aus Löhnen möglich. Die in der Motion angesprochene Beitragslücke ist deshalb nicht mit einem Staatsbeitrag, sondern mit Beiträgen aus Löhnen auszugleichen. In der letzten Legislatur wurde mein Antrag, auf CHF 1'000 Lohn die Beiträge mit CHF 1 je vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu erhöhen, mit dem Einwand verworfen, das sei der Wirtschaft nicht zumutbar. Wir befinden uns aber nach wie vor in einer Hochkonjunktur. Statt nur von der Hälfte der Versicherten Steuerabgaben in die AHV müssen alle Versicherten eingebunden werden. Eine Einbindung aller Versicherten ist eben nur aus Beiträgen aus Löhnen möglich. Vom Jahr 1954 bis zum Jahr 2003 waren die Beiträge stets höher als die Ausgaben, seit 2003 ist es umgekehrt, die Ausgaben sind höher. Im Vergleich zu früher sind die AHV-Beiträge seit 16 Jahren zu tief. Die Beitragslücke wäre noch erheblich grösser, wenn nicht wie in den letzten Jahren und auch heute noch eine starke Zunahme von AHV-Versicherten aus dem Ausland stattgefunden hätte. Nebst den von den Motionären erwähnten Babyboomern gibt es also auch noch die Wirtschaftsboomer der Neuzeit. Im Moment wirkt sich dies auf der Einnahmenseite positiv aus, daraus entsteht aber später ein Rentenanspruch. Falls die Wirtschaft in ein paar Jahren weniger Arbeitskräfte braucht, entwickelt sich ein kumulierendes Demografieproblem. Dann fehlen nicht nur die geburtenstarken Jahrgänge als Beitragszahler, sondern auch ausländische Beitragszahler. Ein solches Szenario, ein Abbau von Arbeitskräften, kann eintreten. Natürlich hofft man das nicht. Wegen des fehlenden Generationenvertrags mit dem Ausland sind die Nachkommen der ausländischen Versicherten nicht verpflichtet, für Ihre Eltern Beiträge einzuzahlen. Wenn das AHV-Vermögen, welches zu 85% mit liechtensteinischen Mitteln aufgebaut wurde, nicht ausreicht, entsteht für die liechtensteinische Bevölkerung eine Doppelbelastung, sie muss in- und ausländische Renten finanzieren mit weniger Beitragszahlern und mit mehr Rentnern als heute. Das liechtensteinische AHV-Vermögen wurde seit dem Jahr 2000 bereits um 4,75 Jahresausgaben abgebaut. Mit der Jahresausgabe von 2018 gerechnet, ergibt dies ein Abbau CHF 1,4 Mia. Es ist Zeit, nicht nur in Liechtenstein wohnhafte Versicherte, sondern alle Versicherten für eine langfristige Sicherung der Renten miteinzubeziehen. Ich fasse zusammen: Jeder Staatsbeitrag von Liechtenstein an die AHV begünstigt im Ausland wohnende Versicherte, deren Land keine Staatsbeiträge an die liechtensteinische AHV entrichtet. Für eine gerechte Finanzierung der AHV sind alle ins Boot zu holen und das ist mit einem Staatsbeitrag unmöglich. Jetzt in der Hochkonjunktur sollten die Beiträge so hoch sein, dass die Renten finanziert werden können. Das AHV-Vermögen soll jederzeit die Auslandverpflichtung abdecken können, besonders in einer wirtschaftlich schlechten Zeit. Ein kleiner Staatsbeitrag ist selbstverständlich in Ordnung, weil Inländer gegenüber Ausländern in ein paar Belangen bevorteilt sind. Dann noch eine Passage aus der Motion, die irritiert: Es ist auch zu beachten, dass die Bezüger zu circa zwei Drittel im Ausland leben, aber nur ein Drittel ins Ausland fliesst. Diese Aussage darf nicht zur Annahme verleiten, die Ausländer bekommen weniger als Inländer. In- und Ausländer werden bei der Rentenfestlegung gleichbehandelt. Ausländische Rentner haben meist weniger Beitragsjahre als Inländer und dadurch tiefere Rentenansprüche, keinesfalls aber sind diese tiefer, weil sie Ausländer sind. In der Motion wird, falls möglich, eine sinnvolle und tragfähige Rentenerhöhung angesprochen. Das lässt sich machen, allerdings schlage ich eine andere Lösung vor und bitte die Motionäre, diese Variante in die Motion zusätzlich zu integrieren. Seit 2011 gab es keine Rentenerhöhung mehr. Sofern das Gesetz nicht geändert wird, ist auch in den nächsten Jahren keine Rentenerhöhung in Sicht. Eine kleine Rentenerhöhung ist für in Liechtenstein wohnende Rentner angebracht. Das Problem: Sämtliches Geld, das in die AHV eingezahlt wird, unabhängig der Quelle, muss an alle AHV-Rentner ausbezahlt werden, auch an die im Ausland wohnenden Rentner. Der EWR schreibt Gleichbehandlung vor, auch wenn am ausländischen Wohnort die Lebenskosten zum Teil erheblich tiefer sind. Die EU stellt auch die Forderung, Staatsbeiträge in die AHV aus Abgaben der Einwohner und der Wirtschaft aus Liechtenstein, beispielsweise Geldspielabgaben, auch an die im Ausland wohnenden AHV-Rentner auszubezahlen. Das ist ungerecht, weil die ausländischen Versicherten in ihrem Heimatland steuern und ihre Heimatländer keinen Staatsbeitrag an unsere AHV bezahlen. Als Abgeordneter sehe ich mich in der Pflicht, klarzustellen, dass Staatsbeiträge in die AHV aus Steuern der hiesigen Bewohner nicht vollumfänglich dann an die hiesige Bevölkerung zurückfliessen, sondern rund ein Drittel davon in den Export geht. Auch der Teil von den Steuereinnahmen der Rentner in Liechtenstein fliesst auch, wie gesagt, etwa ein Drittel ins Ausland. Das muss nicht sein, diese Benachteiligung der liechtensteinischen Bevölkerung kann relativ einfach aufgehoben werden. Wenn, und das ist ein grosser Unterschied, Geld, das in die Landeskasse einbezahlt wird und von dort wieder entnommen wird, muss nicht exportiert werden. Das ist unser Geld, Geld aus unseren Steuern, dieses muss nicht mit Bewohnern in anderen Staaten geteilt werden. Lassen wir doch die Geldspielabgaben wie bisher in die Landeskasse fliessen und geben der Landeskasse den Auftrag, einen festgelegten Teil den in Liechtenstein wohnhaften Rentnern auszuzahlen. Mit einer solchen Lösung kommt die Geldspielabgabe oder ein Teil davon zu 100% den Rentnern in Liechtenstein zugute und verbleibt in unserem Geldkreislauf. Wird hingegen die Geldspielabgabe oder die ganze Geldspielabgabe in die AHV eingezahlt, geht davon zurzeit ein Drittel postwendend direkt ins Ausland, in Zukunft noch mehr. Nochmals, die Geldspielabgaben wie bisher vollumfänglich in die Staatskasse und den festgelegten Betrag, der kann vom Landtag festgelegt werden, den in Liechtenstein wohnhaften Rentnern zuschicken, zum Beispiel in einer Form einer Gratifikation, diese dann den Rentnern mit Wohnort im Land. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Zweckbindungen sind grundsätzlich kritisch zu sehen. Sie schränken die Gestaltungsmöglichkeiten einerseits des Landtages als die Finanzhoheit innehabende Institution und andererseits auch der Regierung als Exekutive ein. Der in der Motion angesprochene LSVA-Fonds ist gerade ein sehr gutes respektive ein sehr schlechtes Beispiel, wie unsinnig eine solche Zweckbindung sein kann. Gerade die mit dieser Motion vorgeschlagene Zweckbindung von Einnahmen aus der Geldspielabgabe von Spielbanken ist aber noch eine weit schlechtere Idee als die Zweckbindung der LSVA-Einnahmen. Ich sehe Glückspiel und die damit einhergehenden Begleiterscheinungen sehr kritisch und habe sie bis anhin samt und sonders im Gesetzgebungsprozess abgelehnt. Die gegenwärtige Entwicklung, die ich mit nur einem Wort als Casino-Boom umschreiben möchte, sollte in keiner Art und Weise weiter gefördert werden. Eine Zweckbindung der Einnahmen aus der Geldspielabgabe zum Beispiel an die AHV würde aber genau das machen. Es kommen einem hier Worte wie Ablasshandel und Reinwaschen in den Sinn. Eine Zweckbindung der Einnahmen aus der Geldspielabgabe würde die Glückspielindustrie in Liechtenstein quasi in den Rang einer sozialen Institution erheben. So heisst es denn auch im Motionstext sinngemäss, dass die Casinos mit einer Zweckbindung einen grossen Beitrag zum Gemeinwohl leisten könnten oder Zitat: «Die Spielbanken, die derzeit mit allerlei Vorwürfen und negativer Kritik konfrontiert sind, leisten damit einen sichtbaren und entscheidenden Beitrag zur nachhaltigen Absicherung unserer Sozialsysteme.» Die Worte «entscheidenden Beitrag» und «nachhaltige Absicherung» passen für mich so ganz und gar nicht zusammen mit dem Geschäftsmodel der Glückspielindustrie. Es kann und darf nicht sein, dass der Gesetzgeber neben den allgemein viel zu attraktiven Rahmenbedingungen, zum Beispiel in Bezug auf die Abgabenpolitik, nun auch noch Hand bietet diese auf maximalen finanziellen Gewinn ausgelegten Unternehmen ohne für mich erkennbaren gesellschaftlichen Nutzen als Financiers eines sozialen Systems aufzuwerten und noch salonfähiger zu machen. Die Reputation der Casinos mit einer Zweckbindung an die AHV noch zu erhöhen, ist strikte und entschieden abzulehnen. Dass die Motionäre allen Ernstes ihre Motion auch noch damit begründen, dass der Export von Sozialleistungen, hier durch wohlerworbene Rechte, durch tägliche Arbeit von Grenzgänger/-innen für unsere Unternehmen, durch eine Zweckbindung kompensiert werden könnte, weil die Einnahmen aus der Geldspielabgabe ja zu einem grossen Teil von Personen diesseits respektive jenseits der Grenzen generiert würden, schlägt für mich dem Fass den Boden aus. Gerade in Bezug auf den Staatsbeitrag an die AHV, der, was richtig ist, auch denjenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zugutekommt, die zum Glück ihre Arbeitskraft für unsere Wirtschaft zur Verfügung stellen und ihren Wohnsitz nicht in Liechtenstein haben, ja haben dürfen, ist zu sagen, dass immerhin zum Beispiel die Grenzgänger/-innen aus Österreich sich mit einer Quellensteuer von 4% beteiligen müssen. Leider und das ist ja hinlänglich bekannt, hat die Regierung und eine Landtagsmehrheit es verpasst, eine absolut gerechtfertigte Lösung mit der Schweiz auszuhandeln. Der Katzenjammer in Bezug auf dieses Totalversagen scheint mir täglich grösser zu werden und manifestiert sich abermals in dieser Motionsbegründung, wie auch in den heute gestellten Kleinen Anfragen. Auch der Katzenjammer in Bezug auf den Staatsbeitrag an die AHV scheint mir zunehmend. Bekanntlich hatte die Freie Liste einen Staatsbeitrag von immerhin CHF 40 Mio. anstatt CHF 30 Mio., was jetzt gültig ist, beantragt. Wir bieten weiterhin Hand diesen Staatsbeitrag auf ein angemessenes Niveau zu erhöhen und erwarten gerne hierzu eine Gesetzesinitiative. Denn zur Erhöhung des Staatsbeitrags an die AHV braucht es gerade keine Zweckbindung, sondern ein entschlossenes Handeln der hier Anwesenden. Dass die Motionäre noch mit einer Erhöhung der AHV-Rente vor der Nase der Wähler/-innen herumwedeln, ist nicht nur dahingehend unredlich, dass den Wähler/-innen keinerlei Transparenz in Bezug auf die Finanzierbarkeit und die Folgen für die Nachhaltigkeit des sozialen Systems der AHV dargelegt wird, sondern auch unredlich in dem Lichte, dass die Koalitionsregierung aus FBP und VU noch im Jahr 2016 die 13. AHV Rente über die verzögerte Inflationsanpassung streichen respektive halbieren wollte. Glücklicherweise konnte dies durch den Änderungsantrag der Freien Liste von einer Landtagsmehrheit verhindert werden. Weiter stört es mich zunehmend, dass die VU je länger, je mehr eine höchst zweifelhafte «Vaterland»-Umfragenpolitik zu betreiben scheint. Aber das müssen Sie selber wissen. Dieser Motion kann ich nicht nur nichts Gutes abgewinnen, sie ist schlecht, falsch und ein Taschenspielertrick. Ich werde der Überweisung der Motion nicht zustimmen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Geschätzte Mitglieder der Fürstlichen Regierung. Die Regierung sagt im Sinne eines Casinobetreibers oder eines Roulettecroupiers in Bezug auf neue Zweckbindung oder eines neuen Armutsberichts: Rien ne va plus. Im Fall des Armutsberichts wehrt sich die Regierung unter Vorwand verschiedener Argumente gegen die Erstellung eines dritten Berichts - 20 Jahre nach dem ersten und zehn Jahre nach dem zweiten Bericht. Damit geht die Regierung davon aus, dass in den Jahren 2008 und 2018 ebenfalls keine Veränderungen stattgefunden haben. Und das, obwohl in dieser Zeit einige Reformen stattgefunden haben. Es soll alles möglichst so bleiben, wie es ist. Das Problem ist nur, die demografische Zeitbombe tickt und die Negativzinsummantelung verstärkt die Detonationskraft und deren Auswirkung für die AHV sowie die Pensionskassen. Die jetzige Ergänzungsleistung wird uns auch nicht davor schützen, weil die Berechnungsgrundlage zur Berechnung der Differenz zwischen anrechenbaren Einkommen und anrechenbaren Ausgaben seit zehn Jahren nicht mehr verändert wurde.Wie die Regierung auf den Seiten 15 und 16 der Interpellationsbeantwortung der VU - finanzielle Situation im Rentenalter - in zwei Rechenbeispielen, die direkt vom Merkblatt der AHV importiert wurden, aufzeigt, wird für den Fall von alleinstehenden, daheimlebenden Altersrentnern als Ausgaben für die allgemeine Lebenshaltungskosten ein Pauschalbetrag von CHF 19'956 anerkannt. Dazu kommen neben einigen anderen anerkannten Ausgaben im Wesentlichen die Nettomieten bis zu einem Höchstbetrag von CHF 11'200 und eine Pauschale für die Krankenkassenprämie von CHF 1'650. Diese Pauschalbeträge sind seit zehn Jahren nicht verändert beziehungsweise erhöht worden, obwohl sich nebst den Krankenkassenprämien sämtliche Dienstleistungen, Bekleidung, Nahrungsmittel etc. in den letzten Jahren verteuert haben. Können Sie sich vorstellen mit CHF 1'050 im Monat für Sie und Ihre bessere Hälfte eine Wohnung in Liechtenstein zu ergattern? Wahrscheinlich nicht. Genau das steht Ihnen im Rentenalter bevor. Falls die Rente und die private Vorsorge nicht ausreichen, wird für die anrechenbaren Kosten einer Mietwohnung ein Höchstbetrag von CHF 12'000 als Nettomiete angerechnet. Somit ist auch nicht verwunderlich, dass die Regierung in ihrer Interpellationsbeantwortung zur finanziellen Situation im Rentenalter zum Schluss, dass sich die Quote der Bezüger von Ergänzungsleistungen in den letzten Jahren nicht verändert hat, schreibt, demzufolge habe die Armut unter den Rentner auch nicht zugenommen. In Tat und Wahrheit hat sich die finanzielle Lage vieler Senioren in den letzten zehn Jahren verschlechtert, für solche mit und ohne Ergänzungsleistungen. In der Schweiz hatte der Bund vor der Volksabstimmung 1993 - erfolgreich: 72% Ja - zu den Casinos argumentiert, die Schweizer sollen statt im grenznahen Ausland lieber im Inland spielen, weil so hohe Mehreinnahmen erzielt werden können. Mit denen vor allem die AHV finanziert werden könne. Die Leistungen der AHV werden hauptsächlich mit den Beiträgen der Versicherten und der Arbeitgeber finanziert, daneben steuert der Bund einen Teil bei, der sich auf 19,55% der Ausgaben beläuft. Im Vergleich: Bei uns steuert der Staat rund 13% bei. Die Schweiz finanziert aus Mehrwertsteuererträgen, aus den Fiskalabgaben für Tabak, Spirituosen, Spielbankenabgaben sowie aus allgemeinen Bundesmitteln. Starke Ausgabenschwankungen werden durch die Ausgleichsfonds der AHV aufgefangen. Er dient der Ausgleichs- und Sicherheitsreserve sowie der Anlage des Kapitals der AHV. Das Gesetz sieht vor, dass der Ausgleichsfonds mindestens eine Jahresausgabe der Versicherung deckt. Ende 2018 belief sich der Stand des Ausgleichsfonds auf CHF 43,5 Mia., 103% einer Jahresausgabe. In Liechtenstein hat die Politik angesichts des seinerzeit herrschenden immensen Drucks auf die Staatsfinanzen auf die ursprünglich angedachte Teilzweckbindung der Casinoeinnahmen verzichtet und den Sicherheitsmechanismus von fünf Jahresausgaben installiert. Es mussten somit, was zu erwarten war, die Vermögensreserven angezehrt werden. Insgesamt liegt das Minus der AHV bei CHF 131 Mio. im 2018. Die Kennzahl «aktuelle Jahresausgabe in Reserve» sinkt. Auf längere Sicht wäre es vermutlich sinnvoll, dass der Staat 50% des Primärdefizits der AHV abgedeckt, begrenzt nach unten auf CHF 30 Mio. und nach oben auf CHF 55 Mio. Entscheidungen über den Mitteleinsatz für bestimmte öffentliche Aufgaben, und damit auch gegen andere mögliche Zwecke, sind Sache der Politik. Die Mittelverwendung sollte im Sinne der Bevölkerung sein. Wir entscheiden meist emotional und gegenwartsbezogen, sollten aber nüchtern mit Blick auf die Zukunft denken. Bei den Ausgaben kann die Aufteilung auf bestimmte Zwecke aber auch nützlich sein, zum Beispiel für die Altersvorsorge unserer Eltern und zukünftig für uns und unsere Kinder. Damit schützen wir einen Betrag unseres Geldes vor spontaner Verschwendung für kurzfristige Freuden oder vielen alternativen Ausgabemöglichkeiten. Die tickende Zeitbombe muss entschärft werden - schliesslich will jeder in Würde altern. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich darf mich zwischendurch auch ganz kurz zum Thema äussern, da ich der Überweisung nicht zustimmen kann. Meine Meinung zum Thema Casinoland Liechtenstein ist ja hinlänglich bekannt: Erstens bin ich überzeugt, dass die gegenwärtige Casinosituation enorm reputationsschädigend für unser Land ist. Zweitens bin ich überzeugt, dass unsere Casinolandschaft in Nachbarstaaten Sozialfälle produziert, die die Nachbarstaaten zu berappen haben. Und drittens bin ich daher entschieden dagegen, dass im Gegenzug im Inland ein Sozialwerk mit Casinoeinnahmen bedient wird. Dem kann ich guten Gewissens nicht zustimmen. Danke.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Mit der vorliegenden Motion wird die Regierung beauftragt, mithilfe der zusätzlichen Einnahmen aus der Geldspielabgabe oder eines Teils davon eine Zweckbindung zugunsten der AHV vorzunehmen. Im Rahmen einer aktuellen Stunde der Freien Liste habe ich neben anderen Votanten eine Zweckbindung der Geldspieleinnahmen, wie dies auch in anderen Staaten zum Teil Usus ist, zur Sprache gebracht und dabei verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt. Ich weiss, dass die Regierung diese Geldspielabgaben, die neben den Steuereinnahmen ebenfalls dem Staat zufliessen, lieber im Gesamtsteuertopf hat und nicht unbedingt in eine neue «Kasse» mit der Bezeichnung oder Definition einer Zweckbindung äufnen will. Dies ist nachvollziehbar und hat schon etwas an sich, zweckdefinierte Gefässe zu bilden. Diese Argumentation, dass eine Staatsbeitragserhöhung an die AHV aus dem allgemeinen Steuertopf bestritten werden kann und dies auch möglich ist, wenn der politische Wille dazu vonseiten des Landtags da ist, ist natürlich ebenfalls nachzuvollziehen. Genauso wie in vielen anderen Themen. Bei meiner damaligen Idee der Zweckbindung der Geldspieleinnahmen beziehungsweise mindestens einem Teil davon dachte ich unter anderem auch an Projekte, die sonst nicht in Erwägung gezogen werden oder für die mit besonderem Nachdruck dieses Geld reserviert werden könnte, und Projekte, die einen Modellcharakter haben. So zum Beispiel für Bildungsgutscheine, Sprachaufenthalte, Studienbeihilfen für Jugendliche. Hier könnte Liechtenstein in der Ausbildung von Jugendlichen Modellcharakter erlangen. Hierzu eine Zweckbindung mit klarer Zielsetzung und Förderung unserer Kinder und Jugendlichen vorzunehmen, gibt dem Projekt eine besondere Stärke. In diesem Rahmen führte ich betreffend die Zweckbindung auch die Sozialwerke auf, auch die Unterstützung der AHV/IV-Renten inklusive der nachhaltigen Sicherung der 13. Rente für die Senioren, die diese Motion primär zum Ziele hat. Mit dieser Motion soll die Regierung dem Landtag diesbezügliche Vorschläge unterbreiten, eine gesetzliche Regelung unterbreiten, mit der durch eine Zweckbindung der Geldspielabgaben ein Beitrag zur Sicherung der AHV geleistet werden kann. Ich habe bereits ein Commitment gegeben, dass ich dieser Variantenerarbeitung der Regierung zuhanden des Landtags, die diese Motion zum Inhalt hat, meine Zustimmung erteile.In der Motion wird am Schluss aufgeführt, dass Möglichkeiten einer Rentenerhöhung zu prüfen seien. Angesprochen wird damit ein Teuerungsausgleich beziehungsweise eine Teuerungsanpassung für die Renten.Dies dauert für mich bei einer Motion, die noch dazu nur die Möglichkeit prüfen will, zu lange. Der Landtag wird sich mit dem Motionsergebnis, mit dem Motionsfeedback erst wieder in rund zwei Jahren befassen können. Diese Thematik der AHV-Rentenanpassung beziehungsweise AHV-Rentenerhöhung oder deren Überprüfung und Befassung damit soll aus meiner Sicht sehr zeitnah geschehen. Das Problem liegt darin, dass beim Teuerungsausgleich der AHV-Renten früher ein Mischindex - ein Preis- und Lohnindex - angewendet wurde, der die Teuerung eher abbildete, als dies heute der Fall ist. Mit der heutigen gesetzlichen Regelung wird die 13. AHV-Rente zusehends ausgedünnt und sie reduziert sich schleichend. Ein Vergleich der Liechtensteiner und Schweizer Renten zeigt, dass die Renten in unserem Land nicht mehr wesentlich höher sind als die Renten in der Schweiz. Nur bei der Ehepaarrente liegen wir deutlich über der der Schweiz. Dort erfolgt eine Deckelung, die es bei uns nicht gibt. Die Deckelung der Ehepaarrenten ist heutzutage, wo immer mehr Frauen arbeiten und eigene Rentenansprüche erwerben, jedoch nicht gerechtfertigt. Zu erwähnen ist zudem, dass der Schweizer Gewerkschaftsbund bereits eine 13. AHV in der Schweizer Nachbarschaft bewirbt. Da wir in Liechtenstein bereits seit 2011 keine Rentenerhöhungen hatten und bis zur Beantwortung einer Motion durchaus zwei Jahre vergehen können, müssten die Rentner noch mehrere Jahre auf eine Erhöhung beziehungsweise Anpassung ihrer AHV-Rente warten. Aus diesem Grunde ist dieses Thema der Rentenerhöhung beziehungsweise Rentenanpassung und Teuerungsausgleich mit einem zielbringenden anderen parlamentarischen Vorstoss zu prüfen, der zeitnah in den Landtag eingebracht wird, was ich sicher im Auge behalten werde. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich bedanke mich bei den Motionären für die Erarbeitung ihrer Vorlage. Erlauben Sie mir, zuerst einen Blick zurückzuwerfen in die Entstehungsgeschichte des Geldspielgesetzes. Die Abgeordneten Peter Hilti und Peter Büchel sprachen sich anlässlich der 1. Lesung im März 2010 explizit gegen eine Errichtung eines Geldspielfonds aus. Peter Hilti schloss sein Votum mit den Worten, dass er grundsätzlich gegen eine Errichtung von Sonderkassen, Sondertöpfen und Fonds sei. Regierungsrat Meyer erklärte damals, dass er dem politischen Willen folgen werde und diese Zweckbindung streichen werde. Schon damals entschied sich der Landtag gegen eine Zweckbindung. Damals und heute ist es immer noch so. Wenn die Mehrheit in diesem Hohen Haus der Meinung ist, dass sie der AHV zusätzliche Geldmittel zukommen lassen will, dann liegt dies am Landtag, genau dies zu entscheiden. Im Auftrag für die Regierung erwähnen die Motionäre, dass es ihnen um die Sicherung der finanziellen Zukunft der AHV geht. Dieses Ziel teilen sicher alle hier Anwesenden, und auch der AHV selbst ist es ein Anliegen, in Anbetracht der geringen Renditen zusätzliche Finanzmittel zu erschliessen. Ob diese Mittel nun aus einer Zweckbindung an die AHV fliessen oder ob diese Mittel aus dem Staatshaushalt stammen, wird der AHV egal sein, denn am Ende zählt das Volumen und nicht die Herkunft. Die Motionäre führen auf Seite 3 selbst aus, dass sie sich seit mehreren Jahren gegen jegliche Zweckbindungen aussprechen. Nun versuchen Sie aber, dies im Zusammenhang mit der Geldspielabgabe genau ins Gegenteil zu drehen. Auf Seite 4 wird erklärt, dass die Spielbanken allerlei Vorwürfe und negative Kritik entgegennehmen müssen. Ich habe dies bereits im letzten Landtag als Etikettenschwindel bezeichnet, weil hier so getan wird, als ob sich dies ändern würde, wenn eine Zweckbindung eingeführt würde. Etwas vermeintlich Schlechtes in etwas Gutes transformieren. Schon heute fliessen alle Einnahmen in den Staatshaushalt und daraus werden unter anderem auch die Mittel für die AHV generiert. Dies ist transparent und sehr verständlich.Wenn Systeme oder Prozesse aus dem Lot geraten, dann gibt es zwei Möglichkeiten. Wir können immer mehr Geld zuführen und mögliche Systemfehler überdecken. Das führt dazu, dass wir Zeit gewinnen. Es kann aber auch dazu führen, dass das Problem unter Umständen viel grösser wird. Aus meiner Sicht ist das Analysieren der Situation zielführender, um dann Massnahmen zur Behebung der Fehlentwicklung abzuleiten. Genau diese Analyse in Form eines Gutachtens wird aktuell gerade durch die Regierung erstellt, welches gemäss den Motionären ohne Hast abgewartet werden kann. Wenn gemäss den Motionären keine Hast angebracht ist, welchen Zweck verfolgt dann diese Motion? Sobald das Gutachten ein Absinken der Reserven unter fünf Jahresausgaben über 20 Jahre in der Zukunft zeigen sollte, muss die Regierung dem Landtag automatisch Massnahmen vorlegen. Einzig dem Punkt der Überprüfung des Mechanismus zur Rentenanpassung kann ich etwas abgewinnen. Wobei dazu keine Zweckbindung notwendig ist, sondern die Anpassung des Gesetzes. Und hier liegt der Ball auch beim Landtag. Erlauben Sie mir am Ende nochmals zusammenzufassen, warum ich der vorliegenden Motion nicht zustimmen kann:- Der Landtag kann jederzeit die AHV Beiträge anpassen und benötigt dazu keine Zweckbindung.
- Die Einnahmen der Spielbanken leisten schon heute einen Beitrag, in dem sie den Staatshaushalt positiv beeinflussen.
- Das AHV-Gutachten wird aufzeigen, ob und in welcher Grössenordnung Massnahmen nötig sind. Dann müssen wir die Weichen stellen und als Landtag entscheiden, in welcher Art wir die AHV-Systematik anpassen und welche Geldmittel dazu nötig sind.
All dies hat überhaupt nichts mit einer Zweckbindung zu tun und darum lehne ich diesen Vorstoss ab. Herzlichen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank den Motionären für die Einreichung der vorliegenden Motion. Ich denke mir, es ist gut gemeint, was Sie hier beabsichtigen, nur ist es gerade aus ihrem Kreise doch relativ unglaubwürdig. Nach meinem Dafürhalten ist es ein Schönwettervorschlag, eine Schönwetterpolitik, die in den Stürmen der Zukunft nie und nimmer standhalten wird. In der Begründung führen Sie unter anderem aus, Sie machen sich Sorgen um die Herausforderungen der Alters- und Pensionskassenfinanzierung. Ja, da gebe ich Ihnen recht. Vor allem die Pensionskassen, welche bereits heute Probleme haben, werden die ersten sein, die nach einem Börsencrash massive Probleme haben werden. Ich habe es bereits mehrmals gesagt, der Wahlsonntag nach dem nächsten Börsencrash wird zu Diskussionen führen, denn es soll ja Pensionskassen geben, wo die Politik Versprechungen gemacht hat, welche bis heute nicht finanziert sind. Dann zum Anteil Schweiz-Liechtenstein, wie sieht es aus? Sie sagen: Es sind nur 13% bei uns im Land mit diesen CHF 30 Mio., die Schweiz hat fast 20%. Okay, wir können ja zum Beispiel den OKP-Staatsbeitrag von CHF 33 Mio. auch in die AHV geben, dann haben wir einen Staatsbeitrag in die AHV von etwa 27%. Aber Sie wissen alle, was dann passiert. Dann werden in der Krankenkasse auch die Prämien für die Rentner steigen. Aber wie gesagt, wir hätten hier durchaus Mittel und Wege, um hier auch den Betrag der Schweiz zu erreichen, auch im prozentualen Umfang. Dann, und das wurde bereits mehrfach ausgeführt, auf Seite 3: Entscheidend ist natürlich, dass die Finanzierung der AHV verbessert wird. Ja, das sind fromme Worte - wunderbar. Nur dann frage ich Sie, gerade die Motionäre, wieso haben Sie dann damals, als es um die Finanzzuweisungen ging, händeringend nach Ausgaben gesucht, wofür wir dann diese CHF 20 Mio. brauchen würden. Damals haben Sie diesen Vorschlag nicht unterstützt - mit der Argumentation, für was wir denn diese CHF 20 Mio. brauchen. Heute sagen Sie, wir sollten dringend Geld haben. Ich muss Ihnen schon sagen, gerade aus Ihrem Kreis sind dann solche Vorstösse sehr unglaubwürdig. Man kann das Geld eben nur einmal ausgeben. Dann hätten Sie damals klar sagen müssen, okay die CHF 20 Mio. betreffend die Finanzzuweisungen, die nehmen wir zum Beispiel für die Sicherung der AHV-Renten. Dann Seite 4: Da führen Sie unter anderem aus, dass das Vertrauen in die Politik nicht wirklich zunehme. Ja, da kann ich Sie nur unterstützen. Mich wundert es ehrlich gesagt auch nicht, wie gesagt, wenn man hier einfach einmal CHF 20 Mio. liegen lässt. In solche Politiker kann man kein grosses Vertrauen haben. Dann führen Sie auch aus, die Regierung soll sich hier nicht um komplexe Verfahren bemühen. Das mag richtig sein. Aber kluge Verfahren sind gefordert und ich sage Ihnen jetzt, was ein kluges Verfahren wäre: höhere Renten für die Rentner, mehr Einnahmen für die AHV, keine höheren Belastungen für die Arbeitnehmer und kein Export. Das wäre eine gute Lösung. Ich könnte mir da durchaus einen Weg vorstellen, wo wir das alles erreichen. Hören Sie nochmals zu: höhere Renten für Rentner, mehr Einnahmen für die AHV, keine höhere Belastung für die Arbeitnehmer und kein Export. Das tönt doch sehr gut. Dann - ebenfalls auf Seite 4 - machen Sie sich Sorgen um die Rentenerhöhung. Da frage ich mich bei Ihrer Motion schon, auf der einen Seite sehen Sie das Problem im Bereich der AHV betreffend die Finanzierung, auf der anderen Seite sagen Sie, man sollte doch diese Renten erhöhen. Wie gesagt, zuerst müsste dann einfach das Geld vorhanden sein, um diese Rentenerhöhung auch zu finanzieren. Da, denke ich mir, hat es der Abg. Johannes Kaiser, aber auch der Abg. Herbert Elkuch schon treffend ausgeführt, da sind dann schnellere Lösungen gefordert, wie wir diese Renten effektiv erhöhen können. Aber wie gesagt, zuerst muss das Geld hereinkommen und dann können wir es auch ausgeben.Auch die letzte Seite, Seite 5, wenn Sie ausführen, die erhöhten Einnahmen aus dem Geldspielgesetz würden hier unter Umständen neue Chancen ermöglichen: Eine zusätzliche Chance wäre eben die Anpassung des Finanzzuweisungssystems gewesen, jährlich CHF 20 Mio. einzunehmen, um diese mitunter in die Renten zu investieren. Ich habe es bereits im November-Landtag gesagt, mitunter muss halt die Gemeinde Vaduz und die Gemeinde Schaan die Renten für die Rentner in Schaan und Vaduz erhöhen, damit dann hier drinnen bei 13 Damen und Herren auch ein Lichtlein aufgeht oder mitunter die Vernunft einkehren wird. Sie müssen sich einmal fragen, was die Rentnerinnen und Rentner in den anderen neun Gemeinden zu einem solchen Vorstoss in Vaduz und Schaan sagen würden. Ich denke mir, die Antwort sollte jedem einleuchten, die ist nicht sehr komplex. Und wie gesagt, Sie nötigen die Gemeinde Vaduz sogar dazu, Hundert-Franken-Gutscheine auszugeben. Das geht dann im Prinzip in die Richtung vom Abg. Herbert Elkuch, der auch sagt, dann könnten wir im Inland etwas machen. Aber sein Vorschlag ist eben besser: Das wären Gutscheine von Schellenberg bis Balzers und nicht nur in Vaduz. Die «klar»-Seite am letzten Samstag, ich denke mir, Ihr Parteisekretär hat hier schon einen sehr treffenden Satz zitiert beziehungsweise ausgeführt, den ich nur unterstützen kann. Er lautet: «Wichtig ist aber, dass das Geld vorhanden ist, wenn wir es brauchen.» Genau, diesen Satz kann ich nur unterschreiben. Genau, wenn wir CHF 20 Mio. weniger an Finanzzuweisung an sehr reiche Gemeinden abgeben würden, dann hätte der Landtag einen zusätzlichen finanziellen Spielraum von CHF 20 Mio. pro Jahr. Wir könnten diese CHF 20 Mio. zum Beispiel in die AHV oder in die Pflege investieren. Die Finanzhoheit liegt übrigens nicht bei der Regierung oder beim Herrn Regierungschef, die liegt beim Landtag. Das wurde bereits heute auch von mehreren Vorrednern erwähnt, hier ist doch ein Misstrauen gegenüber dem Landtag zu erkennen. Der Landtag kann hier jederzeit diese Budgetpositionen anpassen. Wenn wir dann zum Beispiel in fünf Jahren feststellen, dass wir gerne CHF 100 Mio. in die AHV oder in eine Pflegeversicherung investieren würden, dann hätten wir dieses Geld eben. Denn 5 mal CHF 20 Mio. würde ja genau diese CHF 100 Mio. geben. Aber wie gesagt, das ist einfach noch nicht Stand der Dinge, wir haben diese CHF 20 Mio. ja nicht eingenommen. Ich denke mir, diese relativ simple Feststellung sollte doch hier im Landtag mehrheitsfähig sein, leider war sie es in der Vergangenheit nicht. Und wie auch bereits ausgeführt, ich denke mir, wir nötigen effektiv zum Beispiel die reichste Gemeinde dazu, Gutscheine abzugeben. Parallel sagen wir hier drinnen: Wie sollen wir diese AHV zukünftig finanzieren? Nach meiner Ansicht sieht Vernunft doch ein wenig anders aus und ich würde doch plädieren, dass wir hier drinnen den Willen zeigen und auch an den Tag legen, um hier ein Zeichen zu setzen. Sie müssen sich einfach vergegenwärtigen: Parallel schaut der Landtag hier drinnen zum Beispiel auch zu, wie die Gemeinden die Verpflichtungen in den Pensionskassen ausbezahlt haben oder wie einzelne Gemeinden Steuersätze von mehr als 150% haben. Ich frage mich schon effektiv wie lange die Bürgerinnen und Bürger dieser Ungleichbehandlung durch den Landtag noch zusehen werden. Wie gesagt, nach meinem Dafürhalten ist es ein Schönwettervorschlag, der den Stürmen der Zukunft nicht standhalten wird. Da sind wir eben gerade bei der Gegenwarts- beziehungsweise Zukunftspolitik, wie es der Abg. Mario Wohlwend ausgeführt hat. Wir sollten eben tunlichst zusehen, dass unsere Ideen von heute in der Zukunft dann auch funktionieren. Also eine reine Gegenwartspolitik ist nicht zukunftsfähig, sie muss eben zukunftsorientiert sein. Entsprechend kann ich diese Motion nicht unterstützen. Aber Sie merken schon, ich hätte einfach zuerst gerne dieses Geld in der Staatskasse, dann können wir es auch ausgeben.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich kann mich relativ kurzfassen. Es gab da einmal einen römischen Kaiser, der auf alles Mögliche Steuern erhob. Unter anderem auch auf öffentliche Bedürfnisanlagen erhob er eine Urinsteuer. Sein Sohn war gar nicht einverstanden und da sagte er ihm ganz einfach: Hier, riech einmal am Geld, es stinkt nicht. So ist das. Das Geld stinkt nicht. Dieser geistige Spagat oder moralische Spagat mit dieser Motion ist schon sehr seltsam. Auf der einen Seite gibt es Leute, die in diesem Hohen Hause plädieren, wir wollen keine Casinos, die anderen wollen ein Moratorium auf Casinos und dann gibt es solche, die wollen jetzt das schöne Geld verteilen, weil Geld ja nicht stinkt. Das finde ich doch sehr sonderbar. Noch sonderbarer finde ich es, wenn Leute in diesem Hohen Hause plädieren, ja, dieses Geld wollen wir schon verteilen, aber es soll nur Liechtensteinern zugutekommen. Ich möchte einmal eine Erhebung machen, wie viele Ausländer kommen in unsere Casinos, wie viel dieser Steuereinnahmen werden von Leuten erzielt, die nicht aus Liechtenstein sind. Und jetzt nehmen wir deren Geld und sagen: Das gehört jetzt uns Liechtensteinern. Und: Ja, wenn die Probleme haben mit Spielsucht im Ausland, das interessiert uns doch gar nicht. Also diesen moralischen Spagat kann ich nicht nachvollziehen, ich bin absolut gegen diese Motion. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich denke, ich bin hier noch einzelne Wortmeldungen schuldig. Ich freue mich insbesondere über den Abg. Johannes Kaiser, er hat zumindest in der Zweckbindung keinen Sinneswandel vollzogen, dort hält er weiterhin zur Zweckbindung. Bei der Rückkehr zur FBP war das, glaube ich, etwas anders. Der Abg. Wendelin Lampert hat über die frommen Worte und die Stürme der Zukunft gesprochen. Es gibt immer wieder Themen, Sie schaffen es hervorragend, diese Themenkreise harmonisch zu vermischen. Aber konkrete mehrheitsfähige Vorschläge habe ich von Ihnen jetzt keine gehört. Der Staat hat ja über CHF 2 Mia. Finanzvermögen. Werden die CHF 20 Mio. denn noch irgendetwas dazu beitragen? Ich habe den Sinn dahinter noch nicht ganz begriffen. Der Abg. Thomas Lageder hat dann noch in seinem Votum einen Katzenjammer in den Kleinen Anfragen erwähnt. Ich denke, das ist Ihr eigener Katzenjammer, Herr Lageder. Sie haben ja die Kleine Anfrage zur Erhöhung der Geldspielabgaben angesprochen. Ich gebe Ihnen schon grundsätzlich recht, das Geld wird dadurch weder besser, es wird auch nicht schlechter, es wird in Ihrem Sinne nur mehr. Und dieses «FL-Wort zum Mittwoch» zum Thema Ablasshandel ist dann für mich schon auch fragwürdig. Der Abg. Herbert Elkuch hat dann noch die Motionäre gebeten, den Motionstext anzupassen. Allerdings war das für einen einfachen Abgeordneten wie mich jetzt sehr schwer zu verstehen, in welcher Form oder in welchem Sinn er diesen Text abzuändern wünscht. Und ich darf ihn bitten, dazu nochmals ganz einfach seine Äusserungen an mich zurückzugeben. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Die Geldgeruchssensibilität scheint hier drin unterschiedlich zu sein. Geld stinkt für den einen und für den anderen stinkt es nicht, je nachdem, woher es kommt. Kommt es aus dem Industriesektor, kommt es aus dem Ausland, da stinkt es nicht. Kommt es aus dem Treuhandsektor, kommt es ebenfalls aus dem Ausland mit nichtbezahlten Steuern, da stinkt es dann vielleicht auch nicht. Kommt es aus einem Spielcasino, wo die Leute das Geld freiwillig hinbringen, dann stinkt es. Okay, das ist Ansichtssache. Grundsätzlich, wenn man keine Casinos will, dann müsste man einfach dieses Gesetz abschaffen. Dann könnten wir mit dieser Diskussion hier drin aufhören, weil dann diese CHF 20 Mio., welche Wendelin Lampert von den Gemeinden verlangt, auch bei Weitem nicht mehr genügen würden. Aber das liegt an Ihnen, meine Damen und Herren, machen Sie, was Sie für richtig halten. Grundsätzlich möchte ich das Votum von Herbert Elkuch doch sehr, sehr unterstützen. Er hat die Probleme bei der AHV zutage gebracht und da haben wir wirklich Probleme und ich bin nicht der Ansicht, dass dieser Staatsbeitrag nun erhöht wird, unabhängig ob der jetzt von den Casinos kommt oder anderswoher, weil das Geld, welches in die AHV fliesst, von den Beitragszahlern kommen muss. Herbert Elkuch hat sehr gut ausgeführt, wir haben derzeit Hochkonjunktur, beste wirtschaftliche Lage und die AHV hat erheblich zu wenig Einnahmen. Das kann es doch nicht sein, meine Damen und Herren, ob wir das jetzt aus der Staatskasse nehmen, Herbert Elkuch hat ausgeführt, warum das nicht intelligent ist. Ich denke auch, dass das nicht richtig ist. Er hat gesagt, wir haben rund 39'000 Erwerbstätige bei uns in Liechtenstein, rund 22'000 davon sind Pendler. Wollen wir die jetzt wirklich mit unseren Staatsmitteln subventionieren, obwohl wir das nicht müssen. Unabhängig davon, ob die von einem Spielcasino kommen oder von einem Treuhänder, der sein Geld vielleicht irgendwelchen Leuten aus der Tasche genommen hat, was er nicht hätte sollen. Dann wie gesagt, ein Staatsbeitrag, der zwingt die hiesige Bevölkerung, die Beitragslücke von Tausenden von ausländischen Versicherungsnehmern zu finanzieren. Wollen Sie das? Ich kann Ihnen sagen, ich will das nicht. Ich möchte nicht, dass Pendler, welche zum Teil erheblich tiefere Lebenserhaltungskosten haben als die Leute, die bei uns wohnen, noch mit Staatsmitteln unterstützt werden. Ich möchte das nicht haben. Herbert Elkuch hat sehr gute Ausführungen gemacht: Vom Jahr 1954 bis 2003 waren die Beiträge in die AHV stets höher als die Ausgaben. Seit 2003 ist es umgekehrt, seit rund 16 Jahren nun zahlen wir nun zu wenig in die AHV ein. Das schwächt unser AHV-System. Wir müssen jetzt wirklich dafür sorgen, dass wir hier diese Probleme zeitnah in den Griff bekommen. Was mich auch erstaunt, dass es Sie nicht interessiert, dass das AHV-Vermögen zu rund 85% mit liechtensteinischen Mitteln aufgebaut wurde, zu 85%. Und wir exportieren dieses Geld einfach so, ohne mit der Wimper zu zucken. Wir haben seit dem Jahr 2000 rund 4,75 Jahresausgaben abgebaut. 4,75 Jahresausgaben abgebaut, das ist umgerechnet etwa ein Abbau von CHF 1,4 Mia.; und das interessiert Sie nicht, da bin ich schon sehr erstaunt. Ich glaube, das ist das Problem, um das sollten wir uns kümmern. Denn das wird uns in der Zukunft einholen und vor allem dann, wenn dann die Wirtschaft vielleicht nicht mehr so floriert, wie sie es heute tut. Dann haben wir auf einmal ein grösseres Problem in der AHV, eine Beitragslücke, mit der wir dann sehr schwer umgehen können. Andererseits möchte ich aber auch den Vor-schlag von Herbert Elkuch unterstützen. Er hat gesagt, suchen wir doch eine Möglichkeit, dass wir wirklich die Rentner in Liechtenstein besser unterstützen können. Das möchte ich explizit unterstrichen wissen, dass wir irgendein Modell suchen, dass uns Möglichkeiten bietet, ohne diese Geld zu exportieren, unseren Rentnern zukommen zu lassen. Wenn Sie nicht wissen, wie man das tut, dann kann man sich bei der Gemeinde Vaduz informieren, die wissen, wie man solche Dinge tut, die verteilen irgendwelche Gutscheine. Ich finde es auch nicht in Ordnung, was da passiert. Aber da gibt es wenigstens Ideen, wir haben ja keine. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Der Abg. Günter Vogt hat noch gesagt, er könne meine Argumentation nicht ganz nachvollziehen. Ich gebe Ihnen da schon recht, aktuell sieht man diese CHF 2 Mia. im Staatshaushalt und denkt, es ist alles super. Das ist eben die Schönwetterlage, die wir heute haben, wenn Sie nach draussen sehen, sehen Sie das heute auch. Aber es werden andere Zeiten kommen, befürchte ich. Ich hoffe es nicht, aber ich befürchte es. Die Wirtschaft wird einbrechen, mitunter haben wir eine Rezession. Dann haben wir weniger Steuereinnahmen, parallel tragen wir das finanzielle Risiko, das Konjunkturrisiko für die Gemeinden, auch noch mit. Das habe ich auch schon mehrmals gesagt. Deshalb ist das eben der falsche Ansatz, dieser schöne Tag, den wir heute haben. Wir müssen eben für die Zukunft schauen. Da hat es der Abg. Mario Wohlwend schon treffend gesagt, eine Gegenwartspolitik ist nicht zukunftsfähig, sie sollte eben zukunftstauglich sein. Und da darf man eben nicht auf diese CHF 2 Mia. schauen, da müssen wir eben sehen, dass wir wirklich diese Geschichte auch in schlechten Zeiten finanzieren können. Und für diese schlechten Zeiten müssen wir uns wappnen und da verstehe ich hinten und vorne nicht, wenn man diese CHF 20 Mio. links liegen lässt, auf der schön gepflasterten Strasse hier in Vaduz. Wie gesagt, dieses Thema, wissen Sie, da bleibe ich am Ball und werde es bei jeder Chance wiederholen. Da können Sie sicher sein.Dann sagen Sie, Sie hätten betreffend meine Vorschläge nichts Konkretes gehört. Sie haben es ja im letzten Landtag bei der Prämienverbilligung gesehen, ich bin durchaus bereit, Anträge einzubringen, die dann auch mehrheitsfähig sind. Und ich habe bereits eine Idee skizziert. Ich wiederhole sie nochmals: höhere Renten für die Rentner, mehr Einnahmen für die AHV, keine höhere Belastung für die Arbeitnehmer und kein Export. Jetzt ist nur noch die Gretchenfrage, wie man das alles unter einen Hut bringen soll. Ich hätte eine Idee, die sage ich Ihnen jetzt aber nicht. Da können Sie jetzt über Weihnachten ein wenig sinnieren. Mitunter kommen Sie dann auch drauf. Aber wie gesagt, ich habe durchaus Ideen, wie man solche Sachen umsetzen könnte. Ich weiss schon, das tönt sehr schön, ich war selbst erstaunt über diese schönen Sachen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Ich komme zur Antwort an Herrn Vogt: Mit der Motion wird ja auch gefragt, ob es möglich ist, eine sinnvolle und tragfähige Rentenerhöhung zu erreichen. Ich bin natürlich auch für eine kleine Rentenerhöhung, weil die Rente ja schon lange so gleich geblieben ist und auch in Zukunft noch nicht ansteigen wird, sofern das Gesetz nicht geändert wird. Aus diesem Grund bringt es, auch wenn jetzt mehr Geld in die AHV gegeben wird, den Rentnern keine Rentenerhöhung, sofern das Gesetz nicht geändert wird und der Index nicht wirklich steigt. Der wird auch nächste Zeit nicht steigen. Aus diesem Grunde könnte man in die Motion einfügen, ich sage jetzt einfach einmal etwas: «Die Regierung möge die Möglichkeit prüfen, die Geldspielabgaben wie bisher vollumfänglich dem Staat zufliessen zu lassen und daraus eine festgelegte Summe direkt den Rentnern in Liechtenstein zukommen zu lassen.» Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Geschätzte Mitglieder der Fürstlichen Regierung. Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter Wendelin Lampert, Sie provozieren mich geradezu, auf Ihre wiederholende Aussage bezüglich der Finanzzuweisungen wiederholend die Antwort zu geben: Zuhören ist eine wahre Kunst. Der Landtagsabgeordnete Wendelin Lampert hat an einer Landtagssitzung despektierlich gesagt, einige Landtagsabgeordnete würden nur lauschen. Auch lauschen muss gelernt sein. Hinzu kommt, wenn einer spricht, ist der Rest wohl oder übel zum Zuhören verdonnert. Wiederholt wird die Abstimmung nach der Postulatsbeantwortung Finanzzuweisungssystem, welche mit 11 zu 14 ausfiel, als verpasste Chance erwähnt. Dem stimme ich zu. Allerdings zeigt sich hier das Demokratieverständnis der Minderheit, welche so, wie es aussieht, den Mehrheitsentscheid nicht akzeptiert. Vor allem blendet die Minderheit die während Stunden diskutierten Voten aus, welche mehrheitlich dahin gingen, dass der Finanzausgleich mehr als ein Mechanismus sein sollte, mit dem Geld verteilt wird. Es geht um die Aufteilung von Aufgaben zwischen Land und Gemeinden oder auch um den wichtigen Aspekt, wie sich Gemeinden ganz grundsätzlich finanzieren sowie entwickeln und somit richtige Dinge richtig tun. Wenn ich aktuell höre, dass die bereits abgelehnte Variante praktisch eins zu eins wieder in den Landtag gelangt, dann sehe ich hier gewissermassen eine Kriegserklärung. Deshalb erhoffe ich mir, weil Sie ja schliesslich so lösungsorientiert sind, Herr Landtagsabgeordneter Wendelin Lampert, dass Sie in dieser hochbrisanten Sache Finanzausgleich eine neue Variante, eine mehrheitsfähige Variante, wiederum, und zwar in nützlicher Frist, in den Landtag bringen. Besten Dank. In guter Hoffnung, der Landtagsabgeordnete Wohlwend Mario. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ich kann hier an Mario Wohlwend anschliessen und ich hoffe natürlich auch, dass Sie einmal eine eigene Idee haben und nicht nur Ideen kopieren, was Sie jetzt für Ihre Idee erklären. Aber es spielt ja keine Rolle, woher die Ideen kommen, ist ja auch nicht so wichtig, sondern wichtig ist, dass wir damit vorankommen. Grundsätzlich gehe ich mit Ihnen einig und vermutlich geht vor allem Herbert Elkuch mit Ihnen einig, dass man eben keinen Export von Renten will. Es geht um das, wir wollen höhere Unterstützungen für Rentner haben, aber eben keine höheren Renten aus der AHV, weil wir die exportieren müssen. Das hat Herbert Elkuch sehr gut ausgeführt. Also müssen wir die Staatseinnahmen eben nicht in die AHV hineintun, sondern wir müssen eine andere, kreative Möglichkeit finden, analog der Gemeinde Vaduz, um hier die Rentner zu unterstützen, weil dann das Geld im Land bleibt und ich denke, da sind wir uns einig. Vielleicht sind wir uns nicht einig, wer es erfunden hat, aber das tut ja nichts zur Sache. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich bemühe mich immer um Kompromissvorschläge, aber leider haben Sie im letzten Landtag auch bewiesen, auch der war nicht so gut im Bereich der Prämienverbilligung. Man bemüht sich redlich, erhält dann relativ selten Ihre Zustimmung. Aber wie gesagt, das ist ja auch Demokratie, die hat da entschieden. Das zur Vergangenheit. Jetzt zur Zukunft, zu diesem Vorschlag: Der Bonus an meinem Vorschlag ist eben, dass nicht nur die Renten für die Rentner erhöht werden, sondern dass auch die AHV mehr Beiträge erhält. Bei Ihrem Gutscheinsystem à la Gemeinde Vaduz, da wird die AHV nicht mehr Geld erhalten, bei mir eben schon, das ist meine Idee. Das ist genau der grosse zentrale Unterschied. Ich wiederhole es nochmal: höhere Renten für die Rentner, mehr Einnehmen für die AHV, keine höheren Belastungen für die Arbeitnehmer und kein Export. Das ist ein grosser Unterschied, da hätte eben die AHV einen zusätzlichen Bonuspunkt, wie gesagt, das wäre eine Idee, die wir dann sicherlich im nächsten Jahr diskutieren dürfen.Landtagspräsident Albert Frick
Ich darf jetzt doch darum bitten, dass wir uns nicht zu stark vom Thema verabschieden, sondern beim Thema Zweckbindung der Geldspieleinnahmen zugunsten der AHV bleiben.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ja, jetzt bin ich auch noch genötigt, eine Replik an den Abg. Wendelin Lampert zu geben. Er kommt ja immer wieder mit seinem Vorschlag und mit diesem Geld, das er der Gemeinde Vaduz gerne wegnehmen müsste. Ja, ich würde Ihnen schon zustimmen, wenn ich Vertrauen in den Staat hätte, dass er dieses Geld besser verwaltet als die Gemeinde Vaduz. Da sehe ich ein grosses Problem, wenn man dem Staat noch mehr Geld gibt, dann wird das im nächsten Moment sicher wieder draussen sein. Dafür bin ich nicht zu haben. Auch nicht in Zukunft. Dann wollen Sie der AHV mehr Geld geben. Ich erinnere Sie daran, dass der Abg. Herbert Elkuch, als es um die AHV-Revision ging, einen Vorschlag gemacht hat, die Abgaben zu erhöhen. Das wurde ja vom Landtag mehrheitlich abgelehnt. Ich denke, die Schweiz hat jetzt ja wieder eine Erhöhung der AHV um 0,3 Prozentpunkte gemacht, und da hätten wir uns schon lange anschliessen müssen. Ich wäre auch dafür gewesen, dass man das bereits im nächsten Jahr gemacht hätte. Wir sind in einem gemeinsamen Wirtschaftsraum und diese Abgabenerhöhung zugunsten der AHV wäre wirtschaftlich auch tragbar. Man kann also nicht sagen, dass diese minimale Erhöhung für die AHV nicht zumutbar gewesen wäre. Wenn dem Vorschlag des Abg. Herbert Elkuch zugestimmt worden wäre, dann hätte die AHV bereits in diesem Jahr um CHF 10 Mio. höhere Einnahmen gehabt. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Ich gehe in die gleiche Richtung wie Herr Erich Hasler. Wir haben ja diese Beitragserhöhung gefordert und diese war nicht zustande gekommen. Ich habe die Frage an Wendelin Lampert: Hat er damals dagegen oder zugestimmt? Ich weiss es nicht mehr, aber er wird es wissen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Herr Abg. Wendelin Lampert. darf ich Sie noch einmal um eine Replik bitten. Dann, denke ich aber, könnten wir dieses Pingpong abschliessen.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Zuerst zum damaligen Antrag, da habe ich nicht zugestimmt, aber meine Idee geht eben in eine andere Richtung. Sie müssen auch einmal zuhören: höhere Renten für die Rentner, mehr Einnahmen für die AHV, keine höhere Belastung für die Arbeitnehmer. Deshalb habe ich Ihrem Vorschlag genau nicht zugestimmt. Ich wollte nicht diese höhere Belastung für die Arbeitnehmer, und das ist eben der Clou an meinem Vorschlag. Im Endeffekt gibt es mehr Einnahmen für die AHV, aber keine höhere Belastung für die Arbeitnehmer. Und es gibt trotzdem höhere Renten. Ich bin erstaunt, dass Sie so viel Interesse zeigen an dieser Idee. Dann zum Abg. Erich Hasler: Sie haben kein Vertrauen in den Landtag. Man tut immer so, als die Finanzhoheit nicht beim Landtag liegen würde, die Finanzhoheit liegt bei uns 25. Also dass Sie kein Vertrauen in den Landtag haben, das ist Ihre persönliche Ansicht, das müssen Sie mitunter mit sich selbst einmal ausdiskutieren. Wenn Sie halt mehr Vertrauen in die Gemeinde Vaduz haben, die Hundert-Franken-Gutscheine verteilt, ja, dann gute Nacht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Herr Lampert, ich habe verstanden, was Sie meinen, aber ich denke, Sie sind auf dem Holzweg. Denn Sie unterstützen dann rund 22'000 Pendler, damit Sie rund 17'000 Liechtensteiner auch noch unterstützen können. Da schmeissen Sie mehr als 55% von diesem Geld zum Fenster hinaus, ohne Not werden Sie hier Geld in die AHV aus Staatsmitteln in dem Moment investieren. Und dafür bin ich sicher nicht zu haben, trotzdem unterstütze ich Sie natürlich: kein Export. Aber kein Export, da bin ich dann gespannt, wie Sie das anstellen wollen, wenn Sie dieses Geld in die AHV investieren. Da bin ich gespannt, wie Sie das tun. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Wir entfernen uns jetzt wirklich in eine AHV-Sanierungsdebatte. Ich denke, das ist nicht der Sinn dieser Motion, sondern das ist eine ganz spezifisch ausgerichtete Motion und wir sollten beim Thema bleiben.Abg. Herbert Elkuch
Nochmals zu Herrn Wendelin Lampert, die AHV-Beiträge bestehen zum grösseren Teil aus Beiträgen der Arbeitgeber. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Also es wären keine höheren Staatsbeiträge in die AHV, um so weit das Geheimnis ein wenig zu lüften. Da funktioniert Ihr Argument nicht, Herr Abg. Rehak, da müssen Sie keine Angst haben, es ist schon durchdacht. Bei den Arbeitgebern bin ich noch nicht ganz sicher, ich werde diese nicht ganz schadlos halten können mit meinem Vorschlag. Aber sie werden durchaus auch von dieser Idee profitieren können. Also Sie merken schon, ich habe mir da auch meine Gedanken gemacht, wie man hier dieses komplexe System aufgleisen kann. Und wie gesagt, im Motionstext wird von einem komplexen Verfahren gesprochen. Ich nenne es ein kluges Verfahren, ich würde es eher als kluges Verfahren betiteln, wie wir diese Problematik lösen können.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit darf ich das Wort an die Regierung weitergeben.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, es ist sehr interessant, dieses Bewerbungsgespräch des Abg. Wendelin Lampert für den freiwerdenden Posten des Gesellschaftsministers miterleben zu dürfen. Ich bin sehr gespannt. Wie nicht anders zu erwarten, entwickelt sich diese Diskussion in Richtung einer AHV-Revision, und es ging weniger um die Zweckbindung. Deshalb möchte ich auch dazu noch ein paar Worte verlieren. Eine AHV-Revision oder Massnahmen zu diskutieren, ohne die Fakten auf dem Tisch zu haben, ist sehr schwierig. Ich werde Ihnen diese Fakten auf den Tisch legen. Und zwar habe ich versprochen, dass ich noch vor Ende Jahr, also im Herbst dieses Jahres, der Herbst geht ja bekanntlich bis zum 21. Dezember, Ihnen etwas vorlegen werde, und zwar das versicherungstechnische Gutachten, das heute auch schon Erwähnung gefunden hat. Ich darf Ihnen heute schon verraten, dass dieses versicherungstechnische Gutachten ergeben wird, dass Massnahmen nötig sein werden. Mehr kann ich Ihnen heute nicht verraten. Was ich Ihnen auch noch sagen möchte, ist, dass wir schon in diesem Gutachten mehr gemacht haben, als das Gesetz von uns fordert, nämlich wir haben schon exemplarisch einige Massnahmen rechnen lassen, sodass Sie dann informiert in die Debatte - mutmasslich im März - gehen, da ich davon ausgehe, dass die Regierung diesen Bericht und Antrag sehr rechtzeitig für die Behandlung im März verabschieden wird.
Ein paar Worte noch zu den einzelnen Wortmeldungen: Der Abg. Mario Wohlwend hat gesagt, dass die AHV-Renten niedrig seien und dass die Ergänzungsleistungen von niedrigen Einkommen ausgehen. Ja, das ist so. Die AHV-Rente beträgt CHF 2'320 pro Monat mal 13. Es weiss jeder, von diesem Geld kann man keine grossen Sprünge machen. Das ist eine alte Tatsache, das ist schon ewig bekannt, und deshalb haben wir ja unser Alterssicherungssystem auf drei Säulen aufgebaut. Auf der AHV, die mehr oder weniger das Existenzminimum decken soll, auf der zweiten Säule, der Pensionskasse, die seit über 30 Jahren Pflicht in unserem Land ist, und die dritte Säule ist das selbstständige Sparen. Es ist oberste Bürgerpflicht, diese drei Säulen zu bedienen, damit eben im Alter genügend Erspartes da ist, um ein sorgenfreies Dasein zu haben. Für diejenigen, die es nicht schaffen, gibt es das Sozialsystem. Aber das Sozialsystem ist eben darauf aufgerichtet, ein gewisses Minimum zu finanzieren und eben keinen grossen Luxus zuzulassen. Der Abg. Johannes Kaiser hat Fragen nach der Rentenerhöhung gestellt oder die Renten würden ausgedünnt und so weiter und hat einen parlamentarischen Eingang angekündigt. Ich bitte Ihn, diesen noch etwas zurückzuhalten, zumindest bis diese Studie von der Regierung an den Landtag in Form eines Berichts und Antrags geschickt wird. Da sehen wir dann systematisch, was das heissen würde, wie wir mehr Geld ausgeben oder mehr Geld einnehmen können. Der Abg. Thomas Rehak hat sich darüber empört, dass wir heute zu wenig in die AHV einzahlen. Die AHV hat vier Finanzierungsquellen: Die Beiträge der Versicherten sind die wichtigste Finanzierungsquelle, aber das ist eben nur eine. Die zweite Finanzierungsquelle ist der Staatsbeitrag, die dritte sind die Kapitalerträge aus dem Fonds. Und schliesslich gibt es eine vierte Quelle, das sind die Entnahmen aus dem Fonds. Wir müssen in einer systematischen Diskussion, die ich eben erwarte, wenn die Zahlen auf dem Tisch liegen, uns darüber unterhalten, welche dieser vier Einnahmenquellen wir wie stark anzapfen. Es ist nämlich so, wenn wir die Beiträge erhöhen müssten, um die ganzen Ausgaben zu decken, dann müssten wir die Arbeitgeber und Arbeitnehmer deutlich mehr belasten. Deshalb sind wir ja froh um die anderen drei Einnahmenquellen und müssen da eine saubere Balance zwischen diesen beiden Quellen finden. Eben ich bitte Sie doch, Diskussionen über AHV-Revisionen und mögliche Ideen zu verschieben auf die Zeit, wenn die Fakten bei Ihnen auf dem Tisch liegen. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen, somit können wir zur Abstimmung kommen. Der Antrag der Motion lautet: «Die Regierung wird beauftragt, dem Landtag Vorschläge und Gesetzesanpassungen zur Beschlussfassung vorzulegen, um die finanzielle Zukunft der Alters- und Hinterlassenenversicherung für die nächsten Jahrzehnte mithilfe der zusätzlichen Einnahmen aus der Geldspielabgabe oder eines Teils davon abzusichern und falls möglich eine sinnvolle und tragfähige Rentenerhöhung herbeizuführen.»Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Wir hatten noch über einen Antrag zu befinden. Der Antrag ist erstens inhaltlich sehr stark abweichend von unserer Motion und zweitens ist einer der Motionäre hier nicht anwesend, und darum können wir auf diesen Antrag auch nicht eingehen. Sie haben ja aber die Möglichkeit, eigene parlamentarische Vorstösse einzubringen und dann hier darüber abzustimmen. Trotzdem noch kurz zum Gesellschaftsminister, trotz Mahnung des Landtagspräsidenten haben Sie ebenfalls und für mich leider wieder hauptsächlich über die Sanierung der AHV gesprochen. Was mich interessiert hätte, wäre die gedankliche Explosion des Herrn Lampert, die nicht erfolgt ist, von Ihrer Seite zu hören. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine Wortmeldungen, damit kommen wir zur Abstimmung. Wer die Motion an die Regierung überweisen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: 7 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
7 Stimmen, damit hat der Landtag die Motion nicht überwiesen. Gleichzeitig haben wir Traktandum 4 abgeschlossen. -ooOoo-