Kleine Anfragen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 2: Kleine Anfragen. Ich bitte Sie, Ihre Kleinen Anfragen an die Regierung zu richten.Abg. Mario Wohlwend
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Geschätzte Mitglieder der Fürstlichen Regierung. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema :Am 7. November 2019 wurde an der Landtagssitzung beim Traktandum «Landesvoranschlag und Finanzgesetz für das Jahr 2020» von einem Landtagsabgeordneten eine Frage zum Konto 011.317.00 - Reisespesen, Repräsentationen - im Bereich Parlamentsdienst gestellt, welche vom Landtagspräsidenten Albert Frick mit der verstärkten Reisetätigkeit und mit einer Zunahme der Aufwendungen für Reisen der Abgeordneten aufgrund der Teilnahme an internationalen Konferenzen begründet wurde. Die budgetierten CHF 326'000 fallen gegenüber dem Budget 2018 um 24%, gegenüber der mutmasslichen Rechnung 2019 um rund ein Drittel höher aus und gegenüber den abgerechneten Kosten im 2018 hat sich dieses Konto sogar beinahe verdoppelt. Hierzu habe ich vier Fragen:- Welche Auslandsdienstreisen werden von welcher Gruppierung (Delegation, Kommission, Freundschaftsgruppe, Präsidium, Präsidenten) absolviert und wie hoch sind die jeweiligen zu erwartenden Reise- sowie Verpflegungskosten?
- Welche Repräsentationen, Veranstaltungen, Bewirtungen und so weiter werden zu welchen erwarteten Kosten durchgeführt?
- Welche drei Gruppierungen haben in Prozenten die grösste Abweichung zum Vorjahr zu verzeichnen?
- Wie ist diese markante Kostensteigerung in diesem Bereich im Vergleich zum Jahr 2019 erklärbar? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Her Präsident, für das Wort. Guten Morgen allerseits. Eine Kleine Anfrage zum Thema :Am 25. November wurde ein weiteres Mal der Orange Day als sichtbares Zeichen gegen Gewalt an Mädchen und Frauen begangen. Das Regierungsgebäude wurde dabei mit orangem Licht bestrahlt. Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als Istanbul-Konvention, wurde durch Liechtenstein am 10. November 2016 unterzeichnet. Genau vor zwei Jahren hatte ich eine ähnliche Anfrage zum Stand der Umsetzungsarbeiten gestellt. Damals führte die Regierung aus, dass im Frühjahr 2018 eine Vernehmlassung zur Umsetzung der Konvention gestartet werden würde, die dann die Ratifikation durch den Landtag ermöglichen solle. Die Vernehmlassung hat stattgefunden und am 28. Februar 2019 hat der Landtag die notwendigen Gesetzesanpassungen im Strafgesetzbuch abschliessend beraten sowie umgesetzt. Dazu meine Frage an die Regierung: - Wann kann der Landtag endlich die Istanbul-Konvention ratifizieren?
- Sind weitere Gesetzesanpassungen notwendig?
Dann eine Kleine Anfrage zum Thema :Im Protokoll der Finanzkommission 10/2019 kann nachgelesen werden, dass ein Mitglied mit der Beantwortung seiner Frage bezüglich angemessener Kapitalrendite von Casinos nicht zufrieden war. Die konkrete Frage lautete: Was die Regierung für eine angemessene Rendite auf das investierte Kapital erachtet. Auch wurde gefragt, welche Rendite die tätigen Casinos im Jahr 2018 erzielt hätten. Die «angemessene Rendite» wurde bekanntermassen von der Regierung im Bericht und Antrag Nr. 112/2019 zur parlamentarischen Initiative zur Erhöhung der Geldspielabgabe auf den Seiten 10, 14 und 17 erwähnt. Auch im Bericht und Antrag Nr. 77/2010, der Stellungnahme zur 2. Lesung, heisst es auf Seite 22: «Die Regierung legt die Abgabesätze innerhalb des vom Gesetz für die einzelnen Geldspielarten bestimmten Rahmens mit Verordnung so fest, dass die Unternehmen mit nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen durchgeführten Geldspielen im internationalen Wettbewerb bestehen und eine angemessene Rendite auf dem investierten Kapital erzielen können.» Es ist also davon auszugehen, dass die Regierung eine ungefähre Idee hat oder haben sollte, was eine angemessene Kapitalrendite ist. Die Regierung versprach, die Fragen des Mitglieds der Finanzkommission abzuklären. Die Antworten blieb die Regierung aber schuldig. Sie führte lediglich aus: «Wie bereits zu einer kleinen Anfrage im Mai 2019 ausgeführt, haben die Spielbanken für das Jahr 2018 zusammen knapp CHF 2 Mio. für die Ertragssteuer zurückgestellt. Damit dürfte sich der Gewinn der beiden Spielbanken für das Jahr 2018 zusammen auf rund CHF 16 Mio. belaufen.» Das beantwortet die Frage nach der Rendite aber nicht. Daher möchte ich die Gelegenheit benutzen und abermals nachfragen, auch wenn das scheinbar unbequem zu sein scheint. Meine Fragen an die Regierung:- Was erachtet die Regierung für eine angemessene Rendite auf das investierte Kapital bei in Liechtenstein tätigen Casinos?
- Welche Kapitalrendite haben die in Liechtenstein tätigen Casinos im Jahr 2018 erzielt?
Dann eine Kleine Anfrage zum Thema :Im November-Landtag hat der Abg. Daniel Oehry in seiner Kleinen Anfrage zum Stadttunnel Feldkirch gefragt, welche Massnahme die Regierung ergreifen werde, damit der Transitanteil des Schwerverkehrs nicht steige. In der Antwort führte die Regierung aus, dass der Anteil des LKW-Transitverkehrs nur 12% betrage, das entspreche rund 84 LKWs pro Tag. Bei den restlichen LKW-Fahrten, also 88%, handle es sich um Ziel- und Quellenverkehr nach beziehungsweise aus Liechtenstein. Die Regierung unterliess es, eine Quellenangabe zu nennen. Die Vorarlberger Regierung lässt regelmässig eine Güterverkehrsanalyse zum LKW-Verkehr erstellen, zuletzt 2017. Gemäss dem 2018 veröffentlichten Bericht ist am Grenzübergang Tisis-Schaanwald eine starke Zunahme beim Transitverkehr auffällig. Bei den Ausgangs- und Zielorten zeigt sich, dass die überregionalen LKW-Fahrten hauptsächlich über Lustenau-Au führen, gefolgt von Tisis-Schaanwald und Höchst-St. Margarethen. Dazu folgendes Zitat von Seite 48: «Im Vergleich zu 2013 gewinnt offensichtlich Tisis zunehmend an Bedeutung im Nord-Süd-Transit.» Die Widersprüchlichkeit wirft folgende Frage auf: Auf Basis welcher Erhebungen, Studien, Befragungen oder Verkehrszählungen kommt die Regierung zur Aussage, bei 88% des LKW-Verkehrs, der das Zollamt Tisis-Schaanwald nutzt, handle es sich um Ziel- beziehungsweise Quellenverkehr von oder nach Liechtenstein? Ich möchte die Regierung bitten, die Aussage anhand von Quellen nachvollziehbar zu belegen und die Quellen aufgrund ihrer Bedeutung als Umweltinformationen mit der Beantwortung öffentlich zugänglich zu machen.
Dann eine Kleine Anfrage zum Thema :Am 19. Oktober 2019 liess der Präsident der Wirtschaftskammer mit einem provokanten Lösungsvorschlag im Zusammenhang mit dem Verkehrsaufkommen in Liechtenstein aufhorchen. Er liess sich auf Seite 3 des «Volksblatts» wie folgt zitieren: «Als Lösungsvorschlag schlage ich provokativ vor, dass eine separate Busspur von Ruggell bis Balzers entlang des Rheindamms angelegt werden sollte und mit Querverbindungen zu der Agglomeration Fahrräder oder Kleinbusse eingesetzt werden können. Somit kann die LBA ihren Fahrplan ohne Verzögerung einhalten und die Fahrgäste tun noch etwas für ihre Gesundheit, wenn sie mit dem Velo zwischen der Wohnung und der Bushaltestelle pendeln.» Und weiter: «Sie», die Busse der LIEmobil, «fahren den ganzen Tag oft schlecht ausgelastet durch unser Land, das heisst, oftmals fahren Gelenkbusse und Doppelstöcker fast leer auf den Strassen und brauchen viel Platz im Verkehr.» Eine Anmerkung meinerseits: Seit dem 1. Januar 2012 gibt es die LBA nicht mehr, sie heisst LIECHTENSTEINmobil oder kurz LIEmobil. Dazu meine Fragen an die Regierung: - Was hält die Regierung von der provokanten Idee, den öffentlichen Verkehr weg von den Kundinnen und Kunden auf oder zum Rheindamm zu verbannen, hält die Regierung den provokanten Ansatz für umsetzbar, sinnvoll und zielführend?
- Hypothetisch: Welche Kosten respektive Zusatzkosten für Ausbau des Rheindamms oder den Bau einer neuen Strasse inklusive Bodenerwerb, zusätzliche Kleinbusse und Fahrräder und so weiter respektive welche Gesetzes- sowie Richtplanänderungen sowie Probleme und Komplikationen würde das nach sich ziehen?
- Wie hoch ist die Auslastung der LIEmobil-Busse generell sowie spezifisch zu den Hauptverkehrszeiten und zu den Nebenverkehrszeiten oder allenfalls einer anderen vorhandenen Unterscheidung?
- Wie viele Personen benutzen die LIEmobil an einem durchschnittlichen Werktag und wie viele Strecken und Personenkilometer werden zurückgelegt?
- Kann die Regierung skizzenhaft darlegen und beschreiben, was die Auswirkungen wären, wenn die LIEmobil aus welchem Grund auch immer ihre Dienstleistung für einen durchschnittlichen Werktag einstellen würde?
Dann eine letzte Kleine Anfrage zum Thema :Im Rahmen der Abstimmung zum Neubau des LLS wurde folgendes Anliegen an mich herangetragen (die Angaben sind selbstverständlich anonymisiert): «Mein Sohn studiert in Düsseldorf. Aufgrund der Entfernung kommt er selten nach Liechtenstein. Ich schicke ihm alle persönlichen Unterlagen per Post zu, so auch die Wahl- und Abstimmungsunterlagen. Leider benötigt die Post zwischen Liechtenstein und Deutschland in der Regel zehn bis 14 Tage, wohlgemerkt ein Weg. Somit bekommt er die Wahlunterlagen fast nie rechtzeitig. Ich finde das sehr schade, da ich es gut finde, wenn sich junge Menschen für ihr Land und ihre Politik interessieren. Es geht ja auch um Entscheidungen, die die Zukunft betreffen. Nun habe ich letzte Woche in der Wohngemeinde angefragt, ob ich die Wahlunterlagen persönlich abholen kann, da ich meinen Sohn am folgenden Wochenende in Deutschland treffen werde oder ob diese direkt an ihn versendet werden könnten. Laut Aussage der Einwohnermeldekontrolle werden Wahlunterlagen nicht ins Ausland versendet. Ich konnte diesbezüglich auch noch kurz mit dem Vorsteher, der Vorsteherin sprechen. Laut dieser Aussage gäbe es eine Landesweisung, dass keine Unterlagen ins Ausland versendet werden.» Im Volksrechtegesetz heisst es dazu in Art. 1, dass eben Personen, die ihre Ausbildung im Ausland machen, ihr Stimmrecht behalten, in Art. 3, dass Wahl und Abstimmung Bürgerpflicht ist. Und in Art. 18 Abs. 2 heisst es dazu: «Die Gemeinde kann Stimmberechtigten die Stimmkarte und das amtliche Stimmmaterial auch ins Ausland zustellen. Voraussetzung dafür ist ein schriftliches Gesuch an die Gemeinde bis spätestens drei Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungstag.» Dazu meine Fragen an die Regierung: - Welche Massnahmen müssen die Behörden ergreifen, damit eine Bürgerin, ein Bürger seiner Wahlpflicht nachkommen kann?
- Gibt es die dem Volksrechtegesetz widersprechende Weisung, dass keine Unterlagen, auch auf Verlangen, ins Ausland geschickt werden?
- Welche Bemühungen unternehmen die Behörden, dass sich im Ausland befindende Abstimmungsberechtigte termingerecht darum bemühen können, dass ihnen ihre Wahl- und Abstimmungsunterlagen auch ins Ausland geschickt werden?
- Erachtet die Regierung einen öffentlichen Aufruf, zum Beispiel über die Landeszeitungen und so weiter, als sinnvoll damit sich im Ausland befindliche Abstimmungsberechtigte um ihre Unterlagen bemühen können?
- Sieht die Regierung Handlungsbedarf auch dahingehend, dass Entscheidungen durch eine möglichst hohe Wahl- und Abstimmungsbeteiligung demokratisch legitimiert werden? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich darf Sie bitten, zukünftig nur sehr kurze Zitate Aussenstehender zu verwenden, wie dies die Geschäftsordnung vorsieht.Abg. Günter Vogt
Guten Morgen, meine geschätzten Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Guten Morgen an die vollständig anwesende Regierung. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema :Am Sonntag war ein Interview mit Regierungsrätin Katrin Eggenberger auf Radio Liechtenstein zu hören. Aufgrund ihrer Aussagen, blieben wohl mehr Fragen offen, als Antworten gegeben wurden. Die neue Regierungsrätin erklärte unter anderem, dass sie Verpflichtungen im Fellowship-Programm der Yale University habe und sie deshalb noch des Öfteren in den USA weile. Dies sei aber von der Regierung abgesegnet worden. Im Interview erklärte die Ministerin, dass sie einen Start am 1. Februar 2020 im neuen Amt bevorzugt hätte. Als Grund für den früheren Dienstantritt wurde die Doppelbelastung von Gesellschaftsminister Pedrazzini angeführt und dass es sein Wunsch war, dass sie im November starten würde. Das Fellowship-Programm laufe noch bis Mitte Dezember. Die Absenzen seien «in der Regierung abgeklärt» und «abgesegnet» worden, heisst es im Interview. Die Zeit, in der die Regierungsrätin fehle, beziehe sie als Ferien. Im «Echo der Zeit» auf SRF wurde erklärt, dass die Liechtensteiner Aussenpolitik aktuell «auf Sparflamme» laufe. Dass dies dem Ansehen Liechtensteins in der Schweiz nicht unbedingt förderlich ist, erklärt sich wohl von selbst. Ich darf auch darauf hinweisen, dass weder der Koalitionspartner noch der Landtag über diese Verpflichtungen vonseiten der FBP oder der Regierungsrätin vorab transparent informiert wurde. Dazu meine Fragen an die Regierung:- Muss seitens der Regierung in den kommenden Wochen und Monaten mit weiteren geplanten Absenzen von Regierungsrätin Eggenberger gerechnet werden, welche nicht in Zusammenhang mit ihrem Regierungsamt stehen?
- An wie vielen Regierungssitzungen seit Dienstantritt am 11.11. war die Regierungsrätin Eggenberger persönlich anwesend beziehungsweise wird sie in diesem Jahr 2019 noch persönlich anwesend sein?
- Wie viele Ferientage stehen einem Regierungsmitglied zu und wie sieht das von Regierungsrätin Eggenberger im Interview erwähnte Prozedere aus, mit dem Absenzen von Regierungsmitgliedern von der Regierung abgesegnet werden?
- Wie beurteilt die Regierung die Verpflichtung in einem Fellowship-Programm in Bezug auf Art 5. des RVOG?
- Welche aktiven Regierungsmitglieder haben während ihrer Regierungszeit ebenfalls bezahlten oder unbezahlten Urlaub für Weiterbildungsprogramme genossen? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. : Gestern war der internationale Tag der Menschen mit Behinderung. Es wurde dazu aufgerufen, sich den Belangen und Problemen behinderter Menschen zu widmen und diese publik zu machen. Dieser Aufruf veranlasst mich, eine Kleine Anfrage stellvertretend für betroffene Personen zu stellen: Eine junge, geistig behinderte erwachsene Person, Liechtensteinerin, 31 Jahre alt, ist vor einem Jahr mit ihren Eltern aus der Schweiz nach Liechtenstein gezogen. Sie lebt seit Geburt in der Obhut ihrer Eltern. Die ausserordentliche IV-Rente, die die Person seit ihrem 18. Lebensjahr in der Schweiz bezogen hat, wird nicht nach Liechtenstein exportiert mit der Begründung, dass ausserordentliche Renten nicht exportiert werden. Mit zweimaligem Vorbescheid hat die liechtensteinische IV den Antrag der seit Geburt schwer geistig behinderten Person mit der Begründung abgelehnt, dass zwar eine gesundheitliche Einschränkung ausgewiesen und eine Erwerbsunfähigkeit begründet sei, die versicherungsmässigen Voraussetzungen trotzdem nicht gegeben seien. Von Geburt an beeinträchtigte Personen sind ihr Leben lang benachteiligt und sollten nicht durch allfällige Lücken im geltenden Recht diskriminiert werden. Dazu meine folgende Fragen:- Gibt es in Liechtenstein ausserordentliche IV-Renten analog zur Schweiz und werden diese ins Ausland exportiert?
- Wenn es keine ausserordentlichen IV-Renten analog der Schweiz gibt, bitte ich um Begründung?
- Unter welchen Voraussetzungen hat eine von Geburt an behinderte Person Anspruch auf eine IV-Rente in Liechtenstein, wenn sie erst nach dem 18. Geburtstag in Liechtenstein wohnhaft wird?
- Sollte gemäss Beantwortung von Frage 3 keinerlei Anspruch auf eine IV-Rente bestehen, bitte ich die Regierung um eine Einschätzung hinsichtlich Konformität der Situation mit der Verfassung und der EMRK?
- Sieht die Regierung Handlungsbedarf? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Guten Morgen allerseits. Ich habe eine Kleine Anfrage zum :Die Verordnung V zum Arbeitsgesetz über die Sonderbestimmungen über den Schutz der jugendlichen Arbeitnehmer schreibt in Art. 13 Abs. 4 vor, dass schulentlassene Jugendliche nicht länger als die berufsübliche Arbeitszeit und höchstens 40 Stunden pro Woche beschäftigt werden dürfen. Als Jugendliche gelten Personen, die das 15. Altersjahr vollendet haben, das 18. Altersjahr jedoch noch nicht erreicht haben. Es betrifft also die Lehrlinge und somit die Lehrverträge. Lehrverträge sind vom Amt für Berufsbildung und Berufsberatung zu genehmigen. Es scheint nun so zu sein, dass diese Höchstarbeitszeit von 40 Stunden nicht durchgehend eingehalten wird und das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung auch Lehrverträge genehmigt, in welchen eine Arbeitszeit von bis zu 44 Stunden pro Woche vorgeschrieben ist. - Welche gesetzlichen Grundlagen erlauben es, eine längere Wochenarbeitszeit als in der Verordnung V zum Arbeitsgesetz vorgeschrieben zu bewilligen?
- Welche konkreten Gründe müssen vorliegen, dass eine höhere Wochenarbeitszeit als jene in Art. 13 Abs. 4 der Verordnung V zum Arbeitsgesetz vorgeschrieben ist genehmigt wird?
- Wie hoch ist der prozentuale Anteil jener Lehrverträge, welche eine höhere Wochenarbeitszeit von 40 Stunden vorsehen?
- Wie verteilen sich jene Lehrverträge, die eine höhere Arbeitszeit als 40 Stunden vorsehen, auf die einzelnen Branchen und Berufszweige?
- Wie wird kontrolliert, dass die Wochenarbeitszeit der Lehrlinge der Vorschrift von Art. 14 Abs. 4 der Verordnung V zum Arbeitsgesetz entspricht, mit welcher es untersagt ist, dass die Höchstarbeitszeit in keinem Fall die festgelegte Arbeitszeit der anderen im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer überschreiten darf? Vielen Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Danke für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, guten Morgen zusammen. Ich habe folgende Kleine Anfragen: : Im Hilfsformular A2 der Steuererklärung kann unter Punkt 3, «Beiträge für private Personenversicherungen», ein gesetzlicher Höchstbetrag für einen Steuerpflichtigen von CHF 3'500 in Abzug gebracht werden. Hierbei ist insbesondere der Abzug für die Krankenkassenprämien inkludiert. Der Abzug von CHF 3'500 entspricht einer Monatsprämie von CHF 292. Daraus ergeben sich für mich folgende Fragen:- Wie ist das Verhältnis von diesem monatlichen Abzug von CHF 292 zur tiefsten Prämie und zur Durchschnittsprämie einer Krankenkasse in Liechtenstein?
- Ist der Abzug von CHF 3'500 Franken in der Steuererklärung pro Steuerpflichtiger aus Sicht der Regierung in dieser Höhe gerechtfertigt oder allenfalls zu tief?
- Gedenkt die Regierung diesen Abzug in naher Zukunft zu erhöhen?
- Was wäre der gesetzliche Weg, um diesen Beitrag zu erhöhen, beziehungsweise könnte dies die Regierung in einer Verordnung selber vornehmen?
- Ist es möglich, diesen Beitrag an die Entwicklung der Krankenkassenprämien zu koppeln, wie beispielsweise einer automatischen Erhöhung bei Prämienerhöhung?
Dann eine Kleine Anfrage zum Thema :Die Lohnsteuer wird in Liechtenstein durch den Abzug, gestaffelt mit Prozentsätzen vom Jahresbruttoerwerb, vorgenommen. Hierzu werden für den Jahresbruttoerwerb Bandbreiten herangezogen. Bei den verheirateten Arbeitnehmern sind diese Bandbreiten sehr grosszügig ausgestaltet. Bis zu einem hohen Jahresbruttoerwerb von CHF 200'000 gibt es bei verheirateten lediglich drei Abstufungen (4%, 5% und 7%), bei Alleinstehenden sind es sechs Stufen (4%, 5%, 7%, 9%, 11% und 13%). Es gibt in Liechtenstein einige Familien und Alleinstehende, die monatlich schauen müssen, wie sie über die Runden kommen. Falls zu viel abgezogen wird, nimmt der Staat ihnen temporär praktisch Geld weg, obwohl die Betroffenen das Geld unter dem Jahr brauchen könnten. Eine annähernd genaue Ermittlung der Steuerschuld durch die abgelieferte Lohnsteuer wäre deshalb wünschenswert. Auch für jene, die ansonsten eventuell eine negative Überraschung durch eine zu tief berechnete Lohnsteuer erwartet. Hierzu ergeben sich für mich folgende Fragen:- Wie genau trifft die abgezogene Lohnsteuer die effektive Steuerschuld der liechtensteinischen Steuerzahler beziehungsweise was war die höchste nachträgliche Rechnung der Steuerverwaltung beziehungsweise die höchste Rückzahlung?
- Kann eruiert werden, in wie vielen Prozenten der Fälle dem liechtensteinischen Steuerzahler ein Guthaben ausbezahlt wird und in wie vielen Fällen der Steuerzahler eine Nachzahlung leisten muss und wie hoch sind da die verschiedenen Bandbreiten?
- Kann bezüglich des Detaillierungsgrads der Abstufung des Jahresbruttoerwerbs eine genauere Skala eingeführt werden? Was wäre da der Vorteil, was der Nachteil?
- Wäre zur genaueren Ermittlung der Differenz zwischen Steuerschuld und abgelieferter Lohnsteuer ein Verstetigungsmodell vorteilhaft?
- In welchen Gesetzen oder Verordnungen müssten hierfür bei einer allfälligen Anpassung der Lohnsteuerausgestaltung Änderungen vorgenommen werden?
Dann zum Thema : Ein Artikel im «Liechtensteiner Vaterland» vom 22. November 2019 beschäftigte sich mit einer möglichen Neugestaltung der Motorfahrzeugsteuer und machte dabei auch Vergleiche mit Schweizer Kantonen. Im Artikel wurde vom Liechtensteiner Amt für Strassenverkehr die Aussage gemacht, dass bei einer Umstellung der Motorfahrzeugsteuer mit einem erhöhten administrativen Aufwand zu rechnen ist. Hierzu ist zu erwähnen, dass der CO2-Ausstoss gemäss Vorgaben der EU-Gesetzgebung von den Fahrzeugherstellern angegeben werden muss. Somit wäre diese Angabe bereits vorhanden. Das Fahrzeuggewicht wird bekanntlich auch von den Herstellern vorgegeben. Meines Erachtens kann mit mehr Administrationsaufwand hauptsächlich der einmalige Aufwand für die Systemumstellung inklusive Anpassung der IT-Systeme und Schulung der Mitarbeiter gemeint sein. Für die CO2-Umstellung sprechen bekanntlich insbesondere die Pariser Abkommensziele und eine sozialverträglichere beziehungsweise familienfreundlichere Ausgestaltung der Besteuerung, wie beispielweise das maximale Gesamtgewicht eines Familienautos gegenüber einem hochmotorisierten, aber auf leichtem Gesamtgewicht basierten Sportauto.- Was ist alles unter diesem vermeintlichen Änderungsaufwand gemeint beziehungsweise was ist darunter zu subsumieren?
- Mit welchen Kosten wäre bei einer Systemumstellung auf CO2-abhängige Besteuerung zu rechnen?
- Welche Gründe sprechen gegen eine CO2-abhängige Besteuerung?
- Kann geschätzt werden, wie hoch die Mehreinnahmen bei einer Umstellung auf eine CO2-abhängige Besteuerung für den Staat wären?
- Wie könnte eine Besteuerung von Elektrofahrzeugen ab einem Listenpreis von beispielweise CHF 75'000 im Premiumsegment aussehen (Stichwort: progressive Ausgestaltung)?
Dann zum Thema : Im letzten Monat informierte das Amt für Personal und Organisation die Angestellten der Landesverwaltung, dass ab dem kommendem Jahr die Krankenkassenbeiträge nicht mehr automatisch mit dem Lohn verrechnet beziehungsweise abgezogen und direkt an die jeweiligen Krankenkassen überwiesen werden. Die Bezahlung sollen inskünftig die Angestellten selbst ausführen. Als Begründung wird lapidar darauf hingewiesen, dass dies dem Modus der anderen Unternehmen entspreche und zudem der Förderung der Eigenverantwortung diene. Das bisherige System, wenn einmal eingerichtet, bot sowohl für die Angestellten als Versicherte als auch für die Krankenkassen den Vorteil, den Administrationsaufwand äusserst gering zu halten. Die Krankenkassen hatten im bisherigen System zudem die Garantie, dass die monatlichen Versicherungsbeiträge der Angestellten ohne Verzug von einer Zentralstelle überwiesen wurden und dadurch keine Mahnungen beziehungsweise Zahlbefehle an die säumigen Beitragszahler eingeleitet werden mussten.- Macht es Sinn, ein gut funktionierendes System zu ändern, beziehungsweise worin sieht die Regierung die effektiven Vorteile dieser Änderung?
- Kann abgeschätzt werden, welche Mehrkosten (Arbeitsaufwand, Porto, Mahnungen etc.) dadurch auf die Krankenkassen zukommen werden?
- Gibt es dadurch personelle und finanzielle Einsparungen beim bis anhin zuständigen Amt?
Dann zum Thema :Vor Kurzem wurde in einem hiesigen Presseartikel ein besonders schwerer Fall von Kinderpornografie, welcher vor dem Landgericht in erster Instanz verhandelt wurde, dargelegt. Der Delinquent wurde dabei zu einer Busse von 180 Tagessätzen à CHF 10 - also CHF 1'800 - und einer lediglich bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Die zuständige Staatsanwältin wies gemäss Presseartikel im Rahmen der Verhandlung auf die besondere Schwere des Falles hin. In der Öffentlichkeit führen solche weichen Strafurteile zu Unverständnis und können vielfach nicht nachvollzogen werden. Gerade Kinder und Jugendliche sollten höchsten Schutz durch die Gesetze und die Rechtsanwender erfahren. Daher meine Frage: Ist der bestehende gesetzliche Strafrahmen für die Verhängung strengerer Strafmassnahmen nach Sicht der Regierung ausreichend oder besteht hier ein gesetzlicher Handlungsbedarf?
Dann meine letzte Kleine Anfrage zum Thema :In Walenstadt fanden im Jahr 2018 300 Geburten und in Grabs 891 Geburten statt. Dies sind gemeinsam fast 1'200 Geburten. 236 Neugeborene in Grabs kamen dabei aus Liechtenstein. Die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland informierte gestern darüber, dass die Geburten von Walenstadt ab 1. Februar 2020 nach Grabs verlegt werden. Damit werden in Grabs - gemessen an den Zahlen von 2018 - 300 Geburten mehr stattfinden als bisher.- Hat diese Verlagerung ins Spital Grabs einen Einfluss auf die Geburten von Neugeborenen aus Liechtenstein?
- Was bedeutet dieser Schritt strategisch für das Liechtensteinische Landesspital?
- Beschleunigt die zunehmende Belastung des Spitals in Grabs die Anstrengungen seitens des Liechtensteinischen Landesspitals, eine eigene Geburtenabteilung zu betreiben?
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Rainer Beck
Danke, Herr Präsident, guten Morgen, Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema :Medienberichten zufolge hat Regierungsrätin Eggenberger noch Verpflichtungen in einem Fellowship-Programm in den USA. Vor einigen Wochen wurde kommuniziert, dass Manuel Frick, Regierungsrat-Stellvertreter von Aurelia Frick und neu von Katrin Eggenberger, im neuen Jahr Generalsekretär von Gesellschaftsminister Mauro Pedrazzini werden wird. Es ist davon auszugehen, dass Manuel Frick seit diesem Sommer für die fehlende Aurelia Frick und nun auch für die nicht anwesende Regierungsrätin Eggenberger an den Regierungssitzungen teilnimmt. Hierzu meine Fragen: - Sieht die Regierung einen Interessenskonflikt bei Regierungsrat-Stellvertreter Manuel Frick, da er in Kürze eine Anstellung bei Regierungsrat Pedrazzini antreten wird?
- Wie wichtig erachtet die Regierung die Unabhängigkeit beziehungsweise Eigenständigkeit der einzelnen Regierungsmitglieder? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe zwei Kleinen Anfragen. Meine erste Anfrage geht um die :Die 14 Mitarbeitenden aus Liechtenstein an der NTB beziehungsweise Ost werden künftig in Liechtenstein besteuert. Dies ist natürlich zu begrüssen. Für andere Mitarbeiter bei Schweizer Institutionen des Gesundheits- und Bildungsbereichs hingegen sind die Verhandlungen des Regierungschefs vor knapp zwei Jahren nicht so glücklich ausgegangen. Auch eine entsprechende Interpellation konnte dazumal leider nicht ihr Ziel erreichen, sodass diese Personen nun den Lohn nicht mehr wie die Jahre zuvor an ihrem Wohnsitz versteuern dürfen. «Für die Betroffenen ist es ein Hohn, solche Nachrichten zu lesen», erklären einige Mitarbeiter des Spitals Grabs in Leserbriefen. Ich zitiere nochmals: «... neben der Quellensteuer flattert diesen Monat noch zusätzlich die Gemeindesteuer ins Haus. Das tut weh. Von wegen keine Doppelbesteuerung!» Begründet wird diese Ungleichbehandlung der Liechtensteiner Einwohner mit dem DBA zwischen Liechtenstein und der Schweiz, wonach lediglich die gemeinsame Trägerschaft der entsprechenden Institution eine Besteuerung in Liechtenstein garantiert. Den Betroffenen ist diese Ungleichbehandlung wohl eher nicht zu vermitteln und auch in der Öffentlichkeit gibt es diesbezüglich Unmutsäusserungen. Gerade auch, weil bei jeder Gelegenheit von gewissen Exponenten die guten freundnachbarschaftlichen Beziehungen mit der Schweiz gelobt werden. - Mit der Einführung der SwissDRG-Fallpauschale beteiligen sich Patienten aus Liechtenstein stark an den Investitionskosten der Spitäler in der Schweiz. In den Preisen für Operationen, Therapien und die stationäre Pflege in Spitälern und Kliniken sind die Kosten für Operationstische, Geräte, Medikamente und Immobilien miteingerechnet. Wird diese Tatsache auch in die künftigen Neuverhandlungen zugunsten der Liechtensteiner Spitalangestellten einfliessen?
- Ist seitens der Regierung geplant, für die liechtensteinischen Spitalangestellten in Grabs rasch dieselbe Lösung anzustreben, wie sie für die Ost-Angestellten erreicht wurde?
- Welche weiteren öffentlichen Institutionen in der Schweiz sind neben den Spitalangestellten in Grabs und dem BZB noch negativ von dieser Regelung betroffen?
- Sind Sie, Herr Regierungschef, nach wie vor davon überzeugt, bei den DBA-Verhandlungen das bestmögliche für unser Land erreicht zu haben, dies vor allem im Vergleich zu den Verhandlungsergebnissen, welche die Verantwortlichen für Deutschland oder Österreich erzielen konnten?
Meine zweite Kleine Anfrage geht um die :Erneut wird in den Landeszeitungen der stark angestiegene Drogenkonsum und Drogenhandel unserer Jugendlichen thematisiert. Ich betrachte solche Vorgänge mit grosser Sorge. Die Suchtbeauftragte teilte in dieser Hinsicht in einem «Vaterland»-Interview diese Besorgnis, indem sie sich dahingehend äusserte, dass die Suchtprävention diesen Missbrauch verfolgt und mit Besorgnis zur Kenntnis nimmt. Dies führt nun bei mir wiederum zu noch mehr Besorgnis. Letztlich sollten ja genau diese Leute, also die Präventionsbeauftragten, wissen, wie diesen Entwicklungen beizukommen ist. Deshalb meine Fragen: - Wie ist die Suchtprävention in Liechtenstein grundsätzlich organisiert und wo sieht sie sich in der gesellschaftspolitischen Verantwortung?
- Was wird unter Suchtprävention verstanden und nach welchen Grundsätzen wird beim Thema Suchtprävention verfahren?
- Wie arbeitet die Suchtprävention mit Schulsozialarbeitern zusammen im Hinblick auf die Erfolgskontrolle von allfälligen Massnahmen?
- Wie viele Verurteilungen von Jugendlichen bis 20 Jahre gab es im Zusammenhang mit Drogendelikten in den letzten fünf Jahren? Bitte nach Jahren gestaffelt aufzeigen.
- Was muss bei diesen Prozessen in unserem Land aus Sicht der Suchtprävention verbessert werden, um möglichst grosse Erfolge im Hinblick auf Drogenmissbrauch zu erreichen? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank. Abg. Susanne Eberle-Strub
Besten Dank, Herr Präsident. Guten Morgen allerseits. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema :Wie kürzlich in der Zeitung zu lesen war, hat an der Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft der Fischereiverbände der Alpenländer (ARGEFA), bei der Liechtenstein Mitglied ist, auf die Bedrohung für Forellen und vor allem für die gefährdeten Äschen durch den Kormoran, aber auch durch den Klimawandel aufmerksam gemacht. Die Situation mit dem Kormoran habe sich insbesondere im Alpenraum massiv verschärft. Die Brutbestände würden zunehmen. Im Juni 2018 forderte das Europäische Parlament die EU-Kommission auf, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Massnahmen zu ergreifen, die die Kormoranbestände mit allen Mitteln drastisch auf ein derartiges Mass reduzieren, dass einerseits die Bestandserhaltung der Kormorane gewährleistet wird und andererseits keine Bedrohung für andere Arten entsteht. Die ARGEFA fordert nun ein ganzheitliches europäisches Kormoranmanagement mit möglichen Eingriffen in die Brutgebiete. Durch den Klimawandel mit wärmeren Temperaturen steigen auch die Wassertemperaturen, was vor allem für die Äsche ein grosses Problem darstellt. Deshalb werden auch hier Massnahmen gefordert, die dringend umgesetzt werden müssen, damit die Äsche nicht ausstirbt. - Falls es in Liechtenstein bereits Brutbestände von Kormoranen gibt, wie hoch sind diese?
- In Bayern werden neue Brutkolonien von Kormoranen nicht toleriert. Sind in Liechtenstein diesbezüglich ebenfalls Massnahmen geplant oder werden solche bereits durchgeführt?
- Unterstützt Liechtenstein die Forderung der ARGEFA für ein ganzheitliches europäisches Krisenmanagement?
- Graureiher sind bei uns weit verbreitet. Stellen diese zurzeit das grössere Problem dar als die Kormorane?
- In einem heissen Sommer sind vor allem die Äschen durch die warmen Temperaturen der Gewässer stark gefährdet. Was wird unternommen, damit die Äschen überleben? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, guten Morgen. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, willkommen hier im Landtag. Der Landtag hat am 8. Mai 2019 die Interpellationsbeantwortung betreffend den intensiv diskutiert. Rückblickend kann gesagt werden, dass in allen Voten dringender Handlungsbedarf zu hören war. Die Axt sei nun am Baum. Der Landtag hat die Regierung, im Besonderen die Umweltministerin, aufgefordert, aktiv zu werden, um die Situation der Schutzwälder zu verbessern. Die Regierung hat im Rahmen der Beantwortung der vielen Fragen informiert, dass eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern von Wald, Grundeigentümern, Forst, Jagd und Gemeinden, ihre Arbeit im März 2019 abgeschlossen habe. Ich gehe davon aus, dass die Resultate dieser Arbeitsgruppe nun bei der Regierung zur Beschlussfassung liegen. Die Frage nach dem weiteren Vorgehen mit den Resultaten der Arbeitsgruppe wurde im Rahmen der Debatte nicht abschliessend beantwortet und deshalb meine folgenden Fragen. Bevor ich zu den Fragen komme, noch Folgendes: Heute in einem Jahr ist diese Legislatur praktisch zu Ende. Wenn wir noch gewisse Massnahmen umsetzen wollen, dann müssen wir jetzt Entscheidungen herbeiführen. Es wird nicht mehr alles möglich sein, aber in einzelnen Bereichen besteht grosser Handlungsbedarf. Deshalb: drauf jetzt. Nun zu den Fragen:- Werden die Ergebnisse der Arbeitsgruppe dem Landtag als Bericht zur Debatte vorgelegt werden?
- Hat die Regierung zum Massnahmenpaket der Arbeitsgruppe schon einen Beschluss gefasst?
- Falls dieser Bericht dem Landtag nicht vorgelegt wird, dann gehe ich davon aus, dass der Bericht der Öffentlichkeit vorgestellt wird. Stimmt diese Annahme?
- Falls ja, wann findet eine öffentliche Diskussion zu diesem Bericht statt?
- Welches sind die drei wichtigsten Massnahmen, die sich aus diesem Bericht ableiten lassen? Dabei denke ich an Massnahmen im Zusammenhang mit der Verbesserung der Situation der Schutzwälder. Eine sehr kurze Schilderung ist ausreichend. Danke schön.
Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Violanda Lanter
Danke, Herr Präsident. Ich habe zwei Kleine Anfragen. Die erste zum Thema : Liechtenstein hat sich mit der Ratifizierung der UNO-Frauenrechtskonvention 1996 dazu verpflichtet, aktiv gegen die Diskriminierung von Frauen vorzugehen und alle vier Jahre einen Länderbericht zu verfassen. 2014 nahm die Berichterstatterin des Ausschusses Stellung zum vierten Länderbericht, den Liechtenstein 2009 eingereicht hatte. Sie stellte fest, dass Liechtenstein die Empfehlungen im Umgang mit geflüchteten Frauen nicht umgesetzt habe. Es fehle unter anderem ein Standardverfahren, ob Asylbewerberinnen wegen sexueller Gewalt geflüchtet seien oder ihnen bei der Rückkehr solche drohe. Liechtenstein musste deshalb im fünften Länderbericht im Jahr 2018 nochmals Auskunft zu diesem Thema geben. Im Jahre 2020 muss Liechtenstein melden, ob es ein Gesetz gegen geschlechtsspezifische Gewalt erlassen hat. Aktuell läuft zwischen dem 25. November und dem 10. Dezember auch bei uns die Sensibilisierungskampagne zur Beendigung der Gewalt gegen Mädchen und Frauen. Ich denke, ein guter Anlass, um zum Thema einige Fragen zu stellen.
- Wie ist der Stand der Umsetzung der Empfehlungen im Umgang mit geflüchteten Frauen?
- Wie wird dem Umstand, dass eine geflüchtete Frau mit geschlechtsspezifischer Gewalt konfrontiert war oder bei einer allfälligen Rückkehr bedroht sein wird, im Asylverfahren Rechnung getragen?
- Wie viele Asylbewerberinnen gaben in den letzten fünf Jahren unter anderem geschlechtsspezifische Gewalt als Fluchtgrund an?
- Wie wird in Fällen vorgegangen, bei denen sich allenfalls sogar ein Verdacht auf moderne Sklaverei aufdrängt?
- Was geschieht, wenn Liechtenstein die Empfehlungen des Ausschusses nicht umsetzt?
Dann meine zweite Kleine Anfrage zum Thema In den Schlussbemerkungen zum fünften alle vier Jahre im Hinblick auf die Umsetzung der UNO-Frauenrechtskonvention zu erstellenden Länderbericht Liechtensteins vom 25. Juli 2018 werden zahlreiche Empfehlungen genannt, welche Liechtenstein in Angriff nehmen soll. So hat der Konventionsausschuss Liechtenstein unter anderem empfohlen, eine umfassende Gleichstellungsstrategie zu erarbeiten. Im Zusammenhang mit der Initiative «HalbeHalbe», deren Unterschriftensammlung derzeit läuft, interessieren mich folgende Fragen:- Gedenkt die Regierung, die Empfehlung umzusetzen, und wann wird die Regierung die Erarbeitung der Gleichstellungsstrategie in Angriff nehmen? Welche Ziele sollen darin formuliert werden?
- Welche Zielsetzungen sollen darin Eingang finden und ist die ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in politischen Gremien Bestandteil dieser strategischen Zielsetzungen?
- Wenn ja, gibt es schon Massnahmen, die sich mit der Förderung dieser Zielsetzung decken oder bereits umgesetzt wurden?
- Wenn nein, ist der Verfassungsartikelzusatz in Art. 31 Abs. 2, welchen die Verfassungsinitiative «HalbeHalbe» einführen möchte, dazu geeignet, dass die Regierung Fördermassnahmen für eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in politischen Gremien ergreift?
- Welchen Stellenwert misst die Regierung der UNO-Frauenrechtskonvention und deren Empfehlungen im Verhältnis zur Verfassung zu? Mit anderen Worten: Besteht eine stärkere Umsetzungsverpflichtung, wenn Art. 31 Abs. 2 der Verfassung im Sinne der Initianten ergänzt wird? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank. Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Meine erste Kleine Anfrage betrifft wie bereits die Kleine Anfrage des Abg. Eugen Nägele die :Die Schutzfunktion des Waldes ist für die Bevölkerung, die Siedlungen und Infrastrukturen von essenzieller Bedeutung. Diese Schutzwirkung ist zunehmend bedroht und teilweise nicht mehr im erforderlichen Ausmass gegeben. Bei der Behandlung der Interpellationsbeantwortung betreffend den Lebensraum Wald im Mai-Landtag haben wir darüber debattiert. Es bestand im Landtag ein grosser Grundkonsens darüber, dass im Bereich der Verjüngung von Schutzwäldern Handlungsbedarf besteht und die Dringlichkeit sehr hoch ist. Der gesetzliche Auftrag im Waldgesetz, wonach der Staat dafür zu sorgen hat, dass der Wald insbesondere seine zentrale Schutzfunktion erfüllen kann, scheint mir eindeutig. Frau Regierungsrätin Dominique Hasler hat dazu ausgeführt: «Die Erhaltung der Waldfunktion ist somit zentral für den Schutz der Bevölkerung und der Infrastruktur.» Im Weiteren ist darauf hingewiesen worden, dass der eingesetzte Lenkungsausschuss zuhanden der Regierung Handlungsempfehlungen abgeben und ein auf die Vorarbeiten der Arbeitsgruppe abgestütztes Massnahmenpaket zur Verbesserung der Waldverjüngung vorgelegt wird. Dazu habe ich folgende Fragen:- Liegt der Abschlussbericht des Lenkungsausschusses mit konkreten Massnahmen zur Verbesserung der Waldverjüngung schon vor?
- Was wurde in den letzten Monaten in Sachen Öffentlichkeitsarbeit zu diesem wichtigen Thema alles unternommen?
- Wie rasch können konkrete Massnahmen ergriffen werden? Und wann wird die Öffentlichkeit über das Massnahmenpaket zur Verbesserung der Waldverjüngung informiert?
Meine zweite Kleine Anfrage betrifft die :Eine Ehe kann in Liechtenstein einvernehmlich geschieden werden, wenn sich die Ehegatten einig sind. Ist diese Einigung unter den Ehegatten nicht gegeben, kann einer davon klagen. Dies mit der Begründung, es sei ihm unzumutbar, mit dem anderen Ehegatten verheiratet zu sein, oder die Ehegatten würden bereits drei Jahre getrennt leben. Eine Unzumutbarkeit ist nur in seltenen Fällen gegeben. In den meisten Fällen, in welchen sich die Ehegatten über die Scheidung nicht einig sind, müssen diese drei Jahre abwarten, bis sie sich scheiden lassen können. Ein Ehegatte erhält während der Ehe und auch in der dreijährigen Trennungsphase den höheren Unterhalt als nach der Ehe. Des Weiteren kann es für eine Person in Zusammenhang mit ihrem Aufenthalt in Liechtenstein von Vorteil sein, wenn sie noch weitere drei Jahre verheiratet ist. In solchen Fällen ist es also meist wohl der einzige Grund, warum die Parteien nicht geschieden werden können, da sich eine Person in Bezug auf den Unterhalt und/oder Aufenthalt Vorteile ausrechnet. Zu diesem Thema habe ich bereits im letzten Jahr eine Kleine Anfrage gestellt. Seitens der Regierung wurde uns zusammengefasst mitgeteilt, dass der Regierung die Thematik bekannt sei und zu diesem Thema bereits eine Sitzung unter Einbezug von Ämtern und Gerichten stattgefunden habe. Eine abschliessende Beurteilung eines allfälligen Missbrauchspotenzials sei noch nicht erfolgt. Hierzu meine Fragen:- Gab es zu diesem Thema weitere Sitzungen? Falls ja, was war das Ergebnis dieser Sitzungen?
- Ist zwischenzeitlich eine Beurteilung eines allfälligen Missbrauchspotenzials erfolgt? Falls ja, wie lautet diese Beurteilung? Falls nein, wieso wurde keine Beurteilung zu diesem Thema vorgenommen?
- In den Nachbarländern gelten teilweise kürzere Fristen. Beabsichtigt die Regierung, diese Fristen ebenfalls zu kürzen und somit einen allfälligen Missbrauch einzuschränken?
- In der Schweiz beträgt die Frist zwei Jahre, in Deutschland kann der Antrag schon nach einem Jahr unter Einbringung der Unzumutbarkeitsgründe erfolgen. Falls die Regierung beabsichtigt, die Trennungsfrist zu kürzen, welche Frist erachtet die Regierung diesfalls als angemessen?
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Sehr geehrte Frau Regierungsrätin Katrin Eggenberger, im Namen der Demokraten Pro Liechtenstein heisse ich Sie willkommen in diesem Hohen Haus. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema :Eine moderne Verwaltung ermöglicht den Mitarbeitern sich intern weiterzuentwickeln. Einerseits können sich Mitarbeiter intern auf neue Jobs und Herausforderungen bewerben und andererseits können sie auch nahe an den bestehenden Aufgaben weiterreichende Funktionen, Verantwortung und Kompetenzen übernehmen. Damit zusammenhängend kann eine neue Verantwortung auch eine Lohnanpassung zur Folge haben, besonders dann, wenn die neuen Aufgaben weiterreichende Verantwortung beinhalten. Hierzu meine Fragen: - Auf welchen Zeitpunkt erfolgt eine Lohnanpassung für einen bereits angestellten Mitarbeiter, der durch weitere Aufgaben und Verantwortung neu eingestuft wird?
- Kann so ein Stellenwechsel auf Probe erfolgen, beziehungsweise wird diese Probezeit mit dem Mitarbeiter schriftlich vereinbart und auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert solch eine Probeanstellung?
- Wie viele Fälle gab es in den vergangenen fünf Jahren, wo Mitarbeiter der Staatsverwaltung höher qualifizierte Aufgaben übernahmen, die Lohanpassung später als die Übernahme der neuen Funktion erfolgte?
- Ist der Zeitpunkt einer Lohanpassung bei neuen Verantwortlichkeiten definiert, beziehungsweise was gedenkt die Regierung zu unternehmen, wenn dies je nach Mitarbeiter unterschiedlich gehandhabt wird?
- Welche Praxis gilt bei neu eintretenden Mitarbeitern? Wird in der Probezeit ein tieferer Lohn angesetzt und dieser erst nach der Einarbeitungszeit auf das vereinbarte Niveau angehoben? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Norman Walch
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen allerseits. Ganz besonders herzlich willkommen an die Regierung und auch an die jetzt anwesende Regierungsrätin Katrin Eggenberger. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete, lieber Protokollführer. Hier meine Kleine Anfrage zum Thema :Schon seit vielen Jahren bemüht sich die Gemeinde Ruggell um die Realisierung eines Industriezubringers (Kreisel), welcher ja bereits vonseiten des Landes bewilligt wurde und nun noch die letzten Bodenkäufe anstehen. Ebenfalls steht die Sanierung der Landstrasse an, bei welcher hoffentlich Bausünden der 70er- und 90er-Jahre wieder gut gemacht werden sollen. Im Zusammenhang mit dem massiven Verkehrsaufkommen der letzten Jahre, bedingt durch die Überlastung der Benderer Rheinbrücke zu Stosszeiten, des Durchgangsverkehrs allgemein sowie aber auch der Eröffnung des Casinos und weiterer Betriebe im Ruggeller Industriegebiet, erhalten die Antworten auf die folgenden Anfragen für die Gemeinde Ruggell wichtige Bedeutung. - Wie weit ist die Planung der Sanierung der Landstrasse fortgeschritten?
- Wie darf man sich die Ausgestaltung vorstellen?
- Wird einer zeitgemässen ökonomischen (ÖV, Langsamverkehr) sowie ökologischen Aufwertung (Bepflanzung) Rechnung getragen?
- Wann darf mit einem Baubeginn gerechnet werden?
- Wie sind die Prognosen dieser beiden Bauvorhaben bezüglich des Umgangs mit dem Verkehr einzuschätzen? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrter Landtagspräsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete, guten Morgen. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema :Man kann die Klimadiskussion als positiv oder negativ bewerten oder auch zum Schluss kommen, dass dies alles nur mit der Sonne zu tun hat. Zum Glück muss dies jeder mit sich selbst ausmachen. In der Berichterstattung zum ersten liechtensteinischen Klimastreik wurden einige Forderungen zusammengefasst, aber auch Fakten kommuniziert. Liechtenstein bekennt sich zur Reduktion der Treibhausgase. Wir haben uns als Ziel gesetzt, bis 2021 den CO2-Ausstoss pro Kilometer bei verkauften Neuwagen auf 95 Gramm zu begrenzen. Seit 2002 sinkt dieser Wert und wir konnten ihn auf 142 Gramm CO2 pro Kilometer im Jahr 2017 senken. Ende 2018 erhöhte sich diese Kennzahl wieder auf 146 Gramm CO2 pro Kilometer. Die Schweiz lag 2017 bei 134 und Österreich erzielte 121 Gramm CO2 pro Kilometer. Ob man dem CO2 nun diese Bedeutung zuweist oder nicht muss sich auch jeder selbst fragen, wobei dies für mich schon lange keine Frage mehr ist. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang, wie wir ein selbst gestecktes Ziel erreichen wollen, wenn aktuell die Kennzahlen aufzeigen, dass wir im Vergleich zu den Nachbarn schlechter dastehen und wenn unsere Ergebnisse sogar in die falsche Richtung zeigen. Diese Situation führt zu folgenden Fragen: - Die liechtensteinischen Indikatoren zur nachhaltigen Entwicklung zeigen in zehn Bereichen auf, wo wir jedes Jahr stehen und wo wir Handlungsbedarf haben. Wo finden wir die zugehörigen Massnahmen, die uns auf Zielkurs halten? Denn im Bericht finde ich keine Hinweise dazu.
- Beim Indikator Mobilität befinden wir uns nicht auf Zielkurs, denn alle drei Unterpositionen zeigen in die falsche Richtung. Welche Massnahmen gedenkt die Regierung zu ergreifen, damit wir zum Beispiel im Bereich CO2-Ausstoss bei Neuwagen unsere Ziele langfristig erreichen? Herzlichen Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Tag, werte Damen und Herren Abgeordnete. Natürlich auch einen schönen guten Tag der neu gewählten Regierungsrätin, Dr. Katrin Eggenberger. Wie Sie den Kleinen Anfragen entnehmen können, sind Sie im politischen Alltag angekommen. Meine Anfrage bezieht sich auf die :Gemäss dem aktuellen Kostenmonitoring des Liechtensteiner Krankenkassenverbandes LKV vom 8. November 2019 sind die gesamten Bruttoleistungen von Oktober 2018 bis September 2019 total um 7,6% gestiegen. Im gleichen Zeitraum sind die Bruttoleistungen in Liechtenstein lediglich um 0,2% gestiegen. In der Zusammenfassung stellt der LKV unter anderem fest: «Nachdem die tarifarischen Massnahmen erschöpft sind, muss das Augenmerk auf Möglichkeiten gelegt werden, in der Behandlung die Prozesse zu optimieren und die Qualität für die Versicherten zu erhöhen, um das Kosten- und damit das Prämienwachstum auf einem vertretbaren Niveau zu halten. Im Weiteren müssen weitere Innovationen möglich gemacht werden. Beispielhaft seien hier nur genannt: E-Health Anwendungen, neue Berufsgruppen (z.B. Advanced Nurse Practitioners) oder Tarifierung (ambulante Pauschalen u. ä.).» Hierzu ergeben sich die folgenden Fragen: - Wie viele Wirtschaftlichkeitsverfahren gegen auffällige Leistungserbringer führt der LKV derzeit durch?
- Sofern der LKV derzeit keine Wirtschaftlichkeitsverfahren durchführt, was sind die Gründe dafür?
- Welche Gesetzes- oder Verordnungsanpassungen sind vonnöten, um Wirtschaftlichkeitsverfahren vonseiten des LKV durchzuführen?
- Welche Einsparungen wären mit der Tarifierung (ambulante Pauschalen) möglich?
- Wie ist der Stand der Dinge betreffend die Einführung der Advanced Nurse Practitioners?
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Kollegen, guten Morgen. Ich habe zwei Kleine Anfragen, die erste betrifft das Thema : Wie letzthin in den Landeszeitungen zu erfahren war, will sich Flixbus nach Alternativen für einen Busbahnhof in der Gegend umsehen, um auch Bewohnern aus der Region die Möglichkeit bieten zu können, umweltfreundlich und günstig zu reisen. Dabei wurde angeführt, dass aktuell auch die Möglichkeit geprüft werde, einen Halt in Liechtenstein einzurichten. Die Umsetzung wäre auf Sommer 2020 angedacht. Ich habe folgende Fragen an die Regierung:- Wie beurteilt die Regierung die sich offerierende Möglichkeit, dass Flixbusse zukünftig in Liechtenstein einen Stopp einlegen würden?
- Welche Orte kämen für einen Flixbus-Busbahnhof infrage?
- Wurden offizielle Stellen in Liechtenstein bereits kontaktiert, um die Möglichkeit eines Stopps von Flixbussen in Liechtenstein zu erörtern?
- Wenn ja, wie weit sind die Gespräche mit Flixbus gediehen?
Die zweite Kleine Anfrage bezieht sich auf die : Mit der Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/1132 werden nun die beim Amt für Justiz einzureichenden Jahresrechnungen samt allfälliger Prüfungsberichte über das europäische System der Registervernetzung, dem sogenannten BRIS-System von überall her zugänglich gemacht. Diese Transparenz bei Jahresrechnungen steht allerdings in einem Widerspruch zur Transparenz des liechtensteinischen Handelsregisters. Im öffentlich via Internet zugänglichen Firmenregister ist nicht einmal ersichtlich, wie oder wer Verwaltungsrat einer Firma ist. Dies entspricht keineswegs dem Standard wie er in anderen europäischen Ländern gepflegt wird. In der Schweiz beispielsweise sind im Firmenregister nicht nur die aktuellen Informationen, wie aktuelle Besetzung des Verwaltungsrates und Firmenzweck abrufbar, sondern auch historische Informationen. Ich habe daher folgende Fragen an die Regierung:- Gibt es übernationale Regeln, die festlegen welche Informationen zu einer Firma unentgeltlich öffentlich zugänglich sein müssen?
- Gibt es im EWR noch andere Länder die ähnlich spärliche Informationen zu eingetragenen Firmen veröffentlichen wie Liechtenstein?
- Wie gewichtet die Regierung das öffentliche Interesse an transparenten Informationen zu eingetragenen Firmen?
- Gedenkt die Regierung das Handelsregister zeitnah transparenter zu machen? Wenn ja, in welchem Zeitrahmen?
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Guten Morgen. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema : Die Rheinbrücke Buchs-Schaan wird in den nächsten Monaten saniert. Der Rheinübergang bietet heute zwei Fahrspuren für den motorisierten Individualverkehr ab dem Kreisverkehr «Rheinau» in Buchs in Fahrrichtung Schaan. Die rechte Fahrspur wird beim liechtensteinischen Brückenkopf für den Individualverkehr aufgelöst und als Busspur Richtung Schaan weitergeführt. Mit der Sanierung der Rheinbrücke, besteht nun die Chance, die Busspur Richtung Buchs zu verlängern, indem die zweite rechte Fahrspur für den Individualverkehr gesperrt und als Busspur geführt wird. Die Busspur von Buchs nach Schaan wäre dann fast doppelt so lange als heute und könnte so einen viel grösseren Effekt auf die Pünktlichkeit der LIEmobil-Busse haben. Zu meinen Fragen:- Wird die Change genutzt und die Busspur mit der Sanierung der Rheinbrücke in Richtung Buchs verlängert?
- Wenn die Frage 1 mit Nein beantwortet wird, denkt die Regierung darüber nach, mit der Schweiz Gespräche in diesem Sinn zu führen, um den ÖV zu fördern und eine Verbesserung der Fahrplanstabilität herbeizuführen?
- Welche anderen Massnahmen sieht die Regierung, um die Pünktlichkeit der Linie 12 zu verbessern? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Guten Morgen. Ich habe eine Kleine Anfrage zur mit dem Titel: Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkung bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt. Der Text dieser Richtlinie ist von Bedeutung für den EWR. Ziel dieser Richtlinie ist es, die Auswirkungen bestimmter Kunststoffe auf die Umwelt, insbesondere die Meeresumwelt und die menschliche Gesundheit zu vermeiden und zu vermindern und den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft mit innovativen und nachhaltigen Geschäftsmodellen, Artikeln und Werkstoffen zu fördern, um auf diese Weise auch zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarktes beizutragen. - Falls Liechtenstein zur Übernahme verpflichtet ist - was anzunehmen ist: In etwa wann liegt diese Richtlinie zur Übernahme vor?
- Welche wesentlichen Punkte würden sich in den liechtensteinischen Gesetzen und Verordnungen ändern?
- In welchen wesentlichen Punkten unterscheidet sich die eingereichte Initiative mit der erwähnten EU-Richtlinie bezüglich Plastikverbot und Kreislaufwirtschaft? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen? Damit haben wir Traktandum 2, die Kleinen Anfragen, erledigt.-ooOoo-