Postulatsbeantwortung betreffend die Gestaltung einer grössenverträglichen Casino-Landschaft Liechtenstein (Nr. 125/2019)
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Wir kommen zu Traktandum 10: Postulatsbeantwortung betreffend die Gestaltung einer grössenverträglichen Casino-Landschaft Liechtenstein. Die Postulatsbeantwortung trägt die Nr. 125/2019 und steht zur Diskussion.Abg. Günter Vogt
Danke, Frau Landtagsvizepräsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Besten Dank der Regierung und den betroffenen Amtsstellen für diese Beantwortung des am 24. April 2019 von der Vaterländischen Union gestellten Postulates. Die Regierung wurde ersucht, sich in vier wesentlichen Punkten zur Grössenverträglichkeit der Casino-Landschaft zu äussern. Der Prüfauftrag beinhaltete erstens ein mögliches Bewilligungsmoratorium oder eine alternative Massnahme zur Eingrenzung der Anzahl von Spielbanken. Zweitens eine mögliche Zweckbindung der Einnahmen zugunsten der Bürgerinnen und Bürger im Bereich der Sozialwerke. Drittens den Austausch von Sperrlisten mit der Schweiz oder auch weiteren Staaten. Und letztlich die Zonenkonformität mit dem Blick auf wohnnahe Zonen. Ziel der Postulanten war es die Befürchtungen der Bevölkerung ernst zu nehmen, Vorkehrungen zu treffen und Risiken abzuklären, ohne das liberale Zulassungssystem grundsätzlich infrage zu stellen oder kurzfristige Änderungen der erst 2015 geschaffenen Rahmenbedingungen herbeizuführen. Diese Möglichkeiten wurden mit dieser Beantwortung von der Regierung geprüft. Es gilt gezielt zu erwähnen, dass für die Bewilligung zum Betrieb einer Spielbank in Liechtenstein hohe Qualitätsvorgaben bestehen, die auf gesetzlichen Vorschriften beruhen. Dabei werden die Geschäftsführung und der Betrieb in einem hohen Mass reguliert und überwacht. Dies ist bei keinem virtuellen Online-Casino und keiner anderen Wettspielmöglichkeit im Internet der Fall, und in Liechtenstein besteht hierzu ja bekanntlicherweise zumindest für Online-Casinos ein Moratorium. Online-Casinos sind gemäss vielen der Spielsucht verfallenen Spielern die «Superlative der Selbstzerstörung», da Disziplin und Selbstbeherrschung nicht durch eine einfache Massnahme, wie zum Beispiel durch die Aufnahme in eine Sperrliste, möglich sind. Ich zitiere hier einen der Spielsucht verfallenen Spieler: «Ich verschwende im Rausch Geld, das ich normalerweise anders in Umlauf bringen würde. Schuhe, Klamotten, CDs, Essen, Theater, Kino, Konzerte, ein Auto oder Ferien etc. Das ist Geld, das, egal wie ich es ausgebe, selbst wenn ich es in einem realen Casino verspiele, immer auch zum Erhalt und Funktionieren unseres Systems beisteuert. Landet mein Geld bei Online-Casinos in Malta oder Gibraltar, wo diese Online-Casinos meist auch angesiedelt sind, ist es dann einfach weg. Und der Staat, hat er etwas dabei gewonnen? Nein, er verliert doppelt. Zum einen, weil ich hier erwirtschaftetes Geld nicht in Umlauf bringe, und zum anderen, weil er letztendlich die Zeche bezahlen wird, wenn ich wegen Arbeitslosigkeit Geld beziehe und/oder eine Therapie oder Kur machen muss, um wieder auf die Beine zu kommen.» Interessante Aussage.Konsequenterweise müsste man somit zumindest europaweite Regulatorien aufstellen, welche generell begründete Auflagen auch vorsehen, Spieler vor sich selber zu schützen. Ähnliche Diskussionen könnten wir in diesem Kontext auch zu Alkohol, Rauchen, Drogen oder Börsengeschäften führen. Freiheit bedeutet das Recht, sein eigenes Leben ohne Zwang zu gestalten, ohne dabei auf Kosten anderer zu leben. Der erste Teil dieser Aussage richtet sich gegen den exzessiven Eingriff des Staates, der zweite Teil betrifft die Selbstverantwortung des Einzelnen. Deshalb ist es auch so wichtig, sich ins Gedächtnis zu rufen, dass Selbstbestimmung und Eigenverantwortung zwei Seiten derselben Medaille sind. Ich sehe den Spielerschutz als politische Hauptaufgabe an. Diesem Anliegen wird mit umfangreichen Sozialkonzepten und Sperrlisten Rechnung getragen. Grundsätzlich sind Verbote bekanntlich eher meist kontraproduktiv. Nun zurück zur Beantwortung der Regierung zu den angefragten Punkten. Ein Moratorium würde dem in der Verfassung verankerten Legalitätsprinzip widersprechen. Somit ist aus Sicht der Regierung ein Bewilligungsmoratorium im Sinne einer pragmatischen und sinnvollen Eingrenzung der Anzahl der Spielbanken kein geeignetes Mittel und entspricht nicht dem Ziel, an einem liberalen System und dem Grundsatz von Treu und Glauben festzuhalten. Bei den alternativen Massnahmen ist zumindest vorgesehen, die Auswirkungen und die Wahrnehmung in der Bevölkerung in Bezug auf die Casino-Werbung zu überprüfen. Die Regierung ist kein Freund einer Zweckbindung, weil die Flexibilität auf der Ausgabenseite schwindet. Eine solche Zweckbindung ist aber nicht gänzlich systemfremd und ist schon bei der LSVA beispielsweise vorhanden. Diese Abgaben sind für umweltpolitische Aufgaben und die AHV zu verwenden. In der Schweiz sind zwischen 2003 und 2016 CHF 5,7 Mia. an die AHV und die Kantone geflossen. Damit haben die Casinos einen grossen Beitrag an das Gemeinwohl geleistet und die Bürgerinnen und Bürger ebenfalls am wirtschaftlichen Erfolg des Staates beteiligt. Eine solche Zweckbindung dient der Akzeptanz. Im Gegensatz zur Regierung begrüsst die AHV-Anstalt in einem Artikel Anfang Oktober die Zuweisung eines fixen Betrags aus der Geldspielabgabe. Wie Ihnen bekannt ist, hat die Fraktion der Vaterländischen Union am 22. Oktober eine Motion zur finanziellen Absicherung der AHV mithilfe der Geldspielabgaben eingereicht. Nach den Sparmassnahmen hat sich der Staat im Jahr 2015 aus der Solidargemeinschaft der AHV ausgekauft und die Zeche den beitragsleistenden Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, den Arbeitgebern und den Rentenbezügern in weit höherem Ausmass überlassen als zuvor und vor allen Dingen auch im Vergleich zur Schweiz. Mit den CHF 30 Mio. steuert unser Staat circa 13% der AHV-Ausgaben bei. In der Schweiz sind es vergleichsweise 19,55% der Ausgaben, die vom Staat getragen werden. Unter der Annahme, dass die Einnahmen der Casinos in Liechtenstein mehrheitlich aus dem Ausland stammen, könnte man zudem diesen Export der Sozialleistungen durch eine Zweckbindung teilweise kompensieren. Zwei Drittel der AHV-Bezüger leben im Ausland, aber nur ein Drittel der Gelder fliesst dorthin. Früher oder später wird Handlungsbedarf gegeben sein, um unser wichtigstes Sozialwerk noch nachhaltiger abzusichern. Geschätzte Abgeordnete, wir bitten Sie jetzt schon um Ihre Unterstützung, wenn es voraussichtlich im nächsten Dezember-Landtag darum gehen wird, diese Motion an die Regierung zu überweisen. Der Austausch von Sperrlisten wird von der Regierung geprüft. Diesbezüglich finden Gespräche statt. Darunter fanden am 24. und 25. Oktober auch grenzüberschreitende Gespräche unter deutschsprachigen Behördenvertretern statt und ich darf den zuständigen Minister bitten, hier eine erste Rückmeldung einzubringen. Wie schon im Vorfeld ausgeführt, bedeuten Spielsperren keinen uneingeschränkten Spielschutz und auch keine Spielabstinenz, sie sind aber ein adäquates Mittel. Zur Frage der Zonenverträglichkeit werden die Möglichkeiten klar aufgezeigt. Die Gemeinden haben hier mit der Bauordnung und dem Zonenplan die Möglichkeit, einschränkend einzuwirken, wenn dies von der Bevölkerung erwünscht ist. Besten Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Susanne Eberle-Strub
Besten Dank, Frau Landtagsvizepräsidentin. Und besten Dank dem zuständigen Ministerium für die Postulatsbeantwortung. Mit der Teilrevision des Geldspielgesetzes im Jahr 2016 wurde für die Zulassung einer Spielbank ein Polizeibewilligungssystem eingeführt, das heisst, jeder, der die gesetzlich vorgeschriebenen, persönlichen und sachlichen Voraussetzungen erfüllt, kann eine Spielbank in Liechtenstein eröffnen. Ziel war und ist, dass der freie Wettbewerb über den wirtschaftlichen Erfolg und somit über die Anzahl der Casinos in Liechtenstein entscheiden soll. Beaufsichtigt werden die Spielbanken vom Amt für Volkswirtschaft, welches auch die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, zum Beispiel Umsetzung der Sozialkonzepte und Einhaltung der Sicherheitskonzepte, überwacht. Die FMA überwacht die Einhaltung der Bestimmungen im Sorgfaltspflichtbereich. Positiv zu vermerken ist, dass bis anhin die gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden. Das Thema Spielsucht darf nicht ausser Acht gelassen werden. In der Erarbeitung und Umsetzung von geeigneten Präventionsmassnahmen arbeiten das Amt für Volkswirtschaft und das Amt für Soziale Dienste eng zusammen, was ich als sehr wichtig erachte. Der geplante Beitritt zum Präventionsprogramm von SOS-Spielsucht in der Schweiz ist ein weiterer richtiger Schritt. Hier können sich Betroffene und auch Angehörige über Spielsucht oder die Anzeichen dazu informieren und vor allem auch anonym beraten lassen. In einer verzweifelten Situation, vor allem für Angehörige, ist dies von enormer Bedeutung und bei der Kleinheit unseres Landes kann ich mir vorstellen, dass einige Personen eine Beratung bei einer auswärtigen Institution vorziehen. Nun zu den Anliegen der Postulanten: Das angeregte Bewilligungsmoratorium für Spielbanken, also ein vorübergehender Stopp für weitere Bewilligungen, würde den 2016 eingeführten freien Wettbewerb ausser Kraft setzen - natürlich auch vorübergehend. Der Abg. Günter Vogt ist auf das Moratorium ja bereits genauer eingegangen. Alternative Massnahmen zur Eingrenzung der Anzahl Spielbanken - wie zum Beispiel Einschränkung der Raucherlaubnis oder Einführung eines Rauchverbots, Anpassungen der Bestimmungen über die Werbung, Einschränkung der Öffnungszeiten, Limitierung der Einsatzhöhen etc. - wären vor allem für die schon bewilligten Spielbanken ein empfindlicher und spürbarer Eingriff in ihre Arbeit und für mich eine Regulierung, die zu weit geht. Ob diese Massnahmen weitere Casino-Eröffnungen verhindern würden, ist meiner Meinung nach mehr als fraglich. Jeder soll selbst entscheiden, ob er in ein Casino will, wo geraucht wird, und jeder soll auch selbst über die Höhe seiner Einsätze entscheiden. Sinnvoll finde ich aber, dass die Regierung die Bestimmungen über aufdringliche oder irreführende Werbung einer Prüfung unterzieht, wobei ich der Meinung bin, dass natürlich auch Spielbanken Werbung machen dürfen. Auf den Seiten 26 und 27 werden die Aspekte - Verhältnis Geldspielautomaten zu Spieltischen,
- Öffnungszeiten Tischspielbereich,
- angebotene Tischspiele während der Öffnungszeiten des Tischspielbereichs,
- Erleichterung Öffnungszeiten Tischspielbereich,
- Werbung und
- Öffnungszeiten
im Vergleich mit der Schweiz dargestellt. Wenn diese Rahmenbedingungen, die zum Teil jetzt schon weniger attraktiv sind als in der Schweiz, geändert werden, wird in die freie Marktwirtschaft eingegriffen. Deshalb unterstütze ich die Meinung der Regierung, dass aktuell keine Änderungen vorgenommen werden sollen. Auf jeden Fall befürworte ich eine weiterhin engmaschige Aufsicht über Spielbanken sowie die Schaffung einer Stelle in einer eigenständigen Abteilung Geldspielaufsicht, die Weiterentwicklung des Sozialkonzepts unter Beibezug anerkannter Spielsuchtexperten und die Unterzeichnung des Übereinkommens des Europarates gegen die Manipulation von Sportwettbewerben, der Magglinger Konvention. Auf die Ausführungen zur Zweckbindung der Geldspielabgabe, zum Beispiel bei der AHV oder beim OKP-Staatsbeitrag, war ich sehr gespannt, da ich mir ein solches Vorgehen vorstellen könnte. Was aber auch klar ist: Solange das Geld sprudelt, wird es bei einer Zweckbindung zu keinerlei Diskussionen kommen. Sollten sich die Einnahmen aber verringern oder sogar wegfallen, stellt sich sogleich die Frage: Wer ersetzt die fehlenden Erträge? Werden sie über den allgemeinen Staatshaushalt ausgeglichen? Da der Landtag jedes Jahr beim Voranschlag auf die aktuellen Situationen eingehen kann, zum Beispiel bei der AHV, und über die Verwendung der Erträge entscheidet, finde ich es sinnvoller, wenn die Geldspieleinnahmen für öffentliche Aufgaben frei verfügbar sind, und stehe einer Zweckbindung ablehnend gegenüber. Begrüssenswert finde ich den grenzüberschreitenden Austausch von Sperrlisten. Dies wäre unbedingt nötig. So könnten Spielsüchtige zum Beispiel aus der Schweiz sofort gesperrt werden. Mit den deutschsprachigen Behörden sei bereits ein Gespräch geführt worden, laut einem Artikel im «Vaterland». Weiter wird ausgeführt, dass es schwierig werde, da Österreich kein Gesetz für eine solche Liste kenne und in Deutschland in jedem Bundesland eine separate Rechtsprechung sei. Mit der zuständigen Schweizer Bundesrätin wurde Kontakt aufgenommen, man habe aber noch keine Antwort erhalten. Gerne hätte ich hier auch noch weitere Ausführungen von Ihnen Herr Regierungsrat Risch. Das Vorgehen der Spielbanken auf Anregung des Amtes für Volkswirtschaft, den Spielern, die sich selbst sperren lassen, ein entsprechendes Formular zur Verfügung zu stellen, damit sie sich auch in der Schweiz und Österreich sperren lassen können, sowie die Einführung der zentralen Personensperrliste, bei der die Spielbanken die Spielverbote, Spielsperren und die mit Spielern abgeschlossene Besuchsvereinbarungen verwalten, ist ein wichtiger Aspekt, den ich befürworte. Der Standort der Casinos in den Gemeinden gibt immer wieder Anlass zu emotionalen Diskussionen. Laut Postulatsbeantwortung sind Spielbanken in verschiedenen Zonen zulässig, sofern der Zonenzweck gemäss Bauordnung die entsprechende Nutzung erlaubt und die Empfindlichkeitsstufe eingehalten ist. Ausschlaggebend sind die Definitionen der Zonenarten in den Bauordnungen der jeweiligen Gemeinde. Dass dies zu Irritationen in der Bevölkerung führt, ist verständlich. Aufgrund der Ausführungen im vorliegenden Bericht und Antrag bin ich der Meinung, dass der freie Markt spielen soll, so wie es bei der Teilrevision des Geldspielgesetzes 2016 entschieden wurde. Zum Schluss möchte ich nochmals auf die Spielsucht zu sprechen kommen. Für viele Personen bedeutet Casino gleich Spielsucht. Eine Verallgemeinerung, die so nicht stimmt. Und die Spielsucht nur auf die real existierenden Casinos zu schieben, greift für mich zu kurz. Online-Casinos bergen das viel höhere Suchtrisiko, da sie jederzeit zugänglich seien, man den Bezug zum realen Geld verliere und die soziale Kontrolle fehle, so ein Artikel letzte Woche im «Volksblatt». Es wird ebenfalls erwähnt, dass in der Schweiz die Möglichkeit besteht, nicht zugelassene ausländische Online-Geldspiele zu sperren, in Liechtenstein aber nicht. Stimmt dies so? Falls ja, warum werden in diesem Bereich keine Sperren verhängt? In Liechtenstein selbst sieht das Geldspielgesetz im Online-Bereich ein Konzessionssystem vor, das heisst die Regierung kann die Anzahl Konzessionen mit Verordnung beschränken. Seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes besteht bei uns im Online-Geldspielbereich ein Moratorium, was ich befürworte. Soviel ich weiss, läuft dieses Moratorium Ende dieses Jahres aus. Was passiert danach? Wird das Moratorium verlängert, was ich hoffe? Spielsperren sind wichtige und richtige Massnahmen für Spielsüchtige. Unbedingt erforderlich sind jedoch zusätzliche präventive Massnahmen und Sozialkonzepte der Spielbanken in Zusammenarbeit mit Sozialschutzexperten. Und ich erwarte, dass diese auch gewissenhaft umgesetzt werden. Besten Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Georg Kaufmann
Danke den Postulanten und der Regierung für die Beantwortung des Postulats zur Gestaltung einer grössenverträglichen Casino-Landschaft Liechtenstein.«Herr, die Not ist gross! Die ich rief, die Geister, werd ich nun nicht los.» Diese Zeilen aus Goethes Ballade «Der Zauberlehrling» widerspiegeln die Problematik, in der sich Liechtenstein mit seinen Casinos befindet. Nur haben wir keinen Meister, der uns das Problem kurz und schnell löst. Dies schien die Hoffnung der Postulanten zu sein. Sie ersuchten die Regierung, «die rechtlichen Möglichkeiten eines Bewilligungsmoratoriums und alternative Massnahmen zu einer sinnvollen Eingrenzung der Spielbanken-Anzahl zu prüfen.» Nun, die Antwort der Regierung ist eindeutig und für die Postulanten wohl auch ernüchternd. Eine allfällige Gesetzesänderung zur Verankerung eines Bewilligungsmoratoriums oder zur Anpassung des Zulassungssystems wäre aus EWR-rechtlicher Sicht grundsätzlich zulässig. Es müsste der Nachweis geliefert werden, dass keine andere Massnahme das verfolgte Ziel, in diesem Fall den Schutz des Allgemeininteresses, erreichen kann. Ein Moratorium ist auch nur dann EWR-konform, wenn es zeitlich befristet und unabdingbar für die Erreichung eines ganz bestimmten Zwecks ist, zum Beispiel auf die Umstellung auf ein anderes Bewilligungssystem. Allerdings müssen daneben alle alternativen Massnahmen, wie etwa eine höhere Kapitalausstattung der Spielbanken, höhere Anforderungen an das Personal oder eine höhere Geldspielabgabe, eingehend geprüft werden. Nach Ansicht der Regierung könne aufgrund der geltenden Rechtslage kein schnelles Moratorium im Sinne eines Aufschubes von Zulassungen für Spielbanken beschlossen werden. Im geltenden Glückspielgesetz gebe es keine gesetzliche Grundlage dafür. Im Gegenteil. Nach Art. 3 des GSG sei eine Bewilligung zu erteilen, wenn die Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt seien. Ein Moratorium würde dieser bewusst gewählten äusserst liberalen Gesetzgebung diametral zuwiderlaufen und wäre nur mit einer Gesetzesänderung zu erreichen. Die Regierung hat auf Wunsch der Postulanten auch alternative Massnahmen geprüft. Eine solche Massnahme wäre die heute traktandierte Gesetzesinitiative der Fraktion der Freien Liste zur Erhöhung der Geldspielabgabe. Wie die Regierung gehe auch ich anlässlich dieser Postulatsbeantwortung nur kurz darauf ein. Obwohl die Regierung diesem Thema nur einen Satz widmet, ist er mir doch ins Auge gesprungen. Denn sie schreibt: «Die Regierung spricht sich aus verschiedenen Gründen gegen eine Anpassung der Höhe der Geldspielabgabe zum jetzigen Zeitpunkt aus.» Zum jetzigen Zeitpunkt? Das lässt mich aufhorchen. Herr Regierungschef-Stellvertreter Risch, was meinen Sie damit konkret? Wann ist für Sie der richtige Zeitpunkt? Es werden dann weitere Massnahmen beschrieben und mit der Schweiz verglichen. Ich erwähne nur einige: ein Rauchverbot in den Casinos, Anpassungen bei der Werbung, Einschränkung der Öffnungszeiten, Limitierung der Einsatzhöhen usw. Die Regierung kommt bei all dem zum Fazit: «Die Umsetzung der erwähnten Massnahmen würde einen Wettbewerbsnachteil der in Liechtenstein bewilligten Spielbanken gegenüber der Schweizer Konkurrenz bedeuten.» Hier muss ich schmunzeln. Geschätzte Anwesende, was reden wir von Wettbewerbsnachteil? Wir haben zwei laufende Casinos und dazu Konzessionsanträge für vier weitere. Wir müssen wohl eher darüber sprechen, wo denn der Wettbewerbsvorteil der Liechtensteiner Casinos liegt. Seien wir ehrlich, die Antwort kennen wir doch alle: Ein äusserst liberales Bewilligungssystem in Kombination mit einem attraktiv tiefen Abgabesatz. Dann noch etwas zum Thema Zweckbindung der Spielerträge. Mit Ausnahme der beiden Abg. Christoph Wenaweser und Thomas Vogt, Ihnen beiden gilt dafür meine Anerkennung, haben die restlichen VU-Abgeordneten, welche das vorliegende Postulat eingereicht haben, vor Kurzem noch einmal eins draufgesetzt und eine Motion eingereicht mit dem Ziel, die Einnahmen aus dem Geldspielabgaben zweckgebunden zur Absicherung der AHV einzusetzen. Wir werden sie im Dezember-Landtag behandeln. Bezüglich dieser Frage teile ich die Antwort der Regierung vollumfänglich, wenn sie auf der Seite 34 schreibt: «Die Verfügbarkeit von finanziellen Mittel für notwendige Massnahmen im Bereich der sozialen Wohlfahrt sollte nicht von der Existenz und den Einnahmen aus der Spielbankentätigkeit abhängig gemacht werden.» Und etwas weiter vorne, auf der Seite 31, lese ich: «Die Regierung anerkennt durchaus, dass eine Zweckbindung der Geldspielabgaben allenfalls einen positiven kommunikativen Effekt haben könnte.» Richtig. Das heisst nichts anderes, als ein Problem schönzureden. Auch der Begriff «Ablasshandel», den ich in diesem Zusammenhang schon gehört habe, passt wunderbar. Geschätzte Postulanten, glauben Sie mir, die Menschen durchschauen das Spiel. Sie lassen sich nicht kaufen. Zum Schluss noch etwas zum letzten Thema, nämlich dem Austausch von Sperrlisten. Bei diesem Thema scheint sich etwas zu tun, allerdings bleibt die Beantwortung recht vage. Deshalb frage ich die Regierung, wie weit die Verhandlungen diesbezüglich mit unseren Nachbarn, vor allem mit der Schweiz und Österreich, gediehen sind und bis wann ein grenzüberschreitender Austausch von Sperrlisten realisiert wird. Ich fasse zusammen: Die im Postulat erhofften rechtlichen Möglichkeiten eines Bewilligungsmoratoriums und alternativer Massnahmen zu einer sinnvollen, pragmatischen und schnellen Eingrenzung der Spielbankenanzahl in Liechtenstein greifen absolut ins Leere. Dies passiert einzig über eine Erhöhung des gesetzlich vorgegebenen Abgabesatzes. Nur dies mindert die Attraktivität zur Führung einer Spielbank deutlich. Und interessant, was die Regierung zu einer Gesetzesänderung schreibt, Seite 18: «Der Gesetzgeber ist zwar frei, eine neue Einschätzung der Lage mit anderen Rechtsfolgen zu verknüpfen, er muss aber eine Interessenabwägung zwischen einem möglichst raschen Vollzug des neuen Rechts und dem Vertrauen der Bürger auf die bisherige Rechtslage durchführen.» Ja, das Vertrauen der Bürger in das geltende Geldspielgesetz. Wer sind nun diese Bürger? Sind es die Betreiber der Casinos, die Investoren? Sind es die Besucher dieser Casinos? Sind es die Anwohner, die unter dem Verkehr und Lärm leiden? Oder sind es jene Bürger und darunter viele Eltern, welche einfach das enorme Suchtpotenzial fürchten, dem wir alle und vor allem unsere Jugend ausgesetzt wird? Was wir dringend benötigen, wäre eine grundlegende Diskussion über folgende Fragen: Hat uns der unerwartete Geldsegen bereits blind gemacht für eine kritische Auseinandersetzung mit dem Thema Casinos? Und ist unser Staat auf die Einnahmen aus einem Geschäft mit erwiesenermassen sehr hohem Suchtpotenzial angewiesen? Danke.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Danke.Abg. Frank Konrad
Danke, Frau Landtagsvizepräsidentin. Besten Dank an die Regierung für die Postulatsbeantwortung zur Gestaltung einer grössenverträglichen Casino-Landschaft in Liechtenstein. Im vorliegenden Bericht wird auf die fünf wesentlichen Punkte der Postulanten eingegangen. Auf zwei dieser fünf Punkte möchte ich kurz eingehen. Zuerst zum Bewilligungsmoratorium: Mit dem Bewilligungsmoratorium wollten die Postulanten eine pragmatische, schnelle Lösung zur Eingrenzung der Anzahl Spielbanken erreichen. Gemäss den Ausführungen der Regierung auf den Seiten 15 bis 22 ist dies aufgrund der geltenden Rechtslage aus verschiedenen Gründen nicht möglich beziehungsweise müsste der Landtag hier gesetzlich eine Rolle rückwärts machen. Zweitens zur Zweckbindung: Auf den Seiten 29 bis 34 wird auf die angedachte Zweckbindung der Einnahmen der Geldspielabgaben eingegangen. Der Argumentation der Regierung kann ich zum Teil folgen. Aber die Argumentation, dass mit dem Schaffen von Zweckbindungen die finanzpolitische Flexibilität verloren geht, kann ich nicht nachvollziehen. Zurzeit hat der Staat Reserven von über CHF 2'200 Mio. Das sind zehn Stellen vor dem Komma, also CHF 2,2 Mia. Franken befinden sich im prallgefüllten Sparschwein. Eine Zweckbindung an die AHV, bei der die Grössenordnung in einem vernünftigen Bereich noch festzulegen ist, hat wohl kaum Auswirkungen auf die finanzpolitische Flexibilität des Landes Liechtenstein. Zudem wird ausgeführt, dass eine Zweckbindung erst einen Gesetzgebungsprozess durchlaufen muss und es dann schwierig werde, Anpassungen aufgrund von veränderten Bedürfnissen vorzunehmen. Auch diese Argumentation greift zu kurz. Denn bei veränderten Bedürfnissen müssen Überlegungen angestellt werden, wie mit der neuen Situation umgegangen wird. Es spielt finanziell keine Rolle, ob das Geld aus dem prallgefüllten Sparschwein kommt oder ob das Geld zweckgebunden ist. Dieses Thema ist noch nicht vom Tisch. Im Dezember-Landtag werden wir unsere Motion zur finanziellen Absicherung der AHV mithilfe der Geldspielabgaben diskutieren, die aus dieser Postulatsbeantwortung entstanden ist. Danke.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrte Frau Landtagsvizepräsidentin. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Vielen Dank für die Erstellung dieser Postulatsbeantwortung, denn aus meiner Sicht ermöglicht sie einen sehr guten Einblick in wichtige Casinofragestellungen. Meine Vorredner haben bereits wesentliche Punkte herausgearbeitet und darum erlaube ich mir, mich kürzer zu fassen. Die Option eines Moratoriums macht an sich nur Sinn, wenn ich Zeit gewinnen will, damit ich eine Änderung der bestehenden Rechtslage durchbringen kann. Dazu braucht es aber eine Abkehr der grundsätzlichen Haltung zu Casinos. 2016 wurde das Geldspielgesetz mehrheitlich angenommen, auch wenn eine Mehrheit des Landtags dieses Gesetz ändern wollte, dann würden die bestehenden Casinos nicht verschwinden und auch alle sich in der Pipeline befindenden Casinos auch nicht, denn so schnell werden wir nicht sein. Via 1FLTV-Aufzeichnung konnte ich zumindest im Nachgang der Veranstaltung der FL-Fraktion beiwohnen. Wesentlich waren für mich die Erkenntnisse, dass Sperrlisten nicht in allen Nachbarstaaten existieren, dies regional geregelt ist und eine Weiterleitung, falls es dann nun Listen gäbe, nur auf Basis von einem Staatsvertrag möglich ist. Also auch kein brauchbares Mittel, welches die Grössenverträglichkeit beeinflussen kann. Ich habe gelinde weg keine Ahnung, was der Datenschutz zu dieser Fragestellung sagen würde. Wenn ich nun auf Seite 29 von Zweckbindungen in diesem Kontext lese, dann kommt mir, entschuldigen Sie bitte den Ausdruck, «Ablasshandel» in den Sinn. Etwas vermeintlich Verwerfliches wird erträglich, wenn ich damit Gutes tue. «Etikettenschwindel» fällt mir dazu auch noch ein, denn der Landtag kann jährlich den AHV- oder den OKP-Beitrag erhöhen, wenn er dieses für notwendig hält. Bezüglich der immer wieder ins Feld geführten Imagefrage - ich persönlich kann keine Schädigung unseres Images im Ausland erkennen. Denn ich wurde seit der Eröffnung der Casinos nie im Ausland darauf angesprochen. Andere Vorfälle der letzten Jahre haben viel grössere Wellen geschlagen. Ich zumindest kann nicht erkennen, dass in Bregenz oder in Bad Ragaz von einem Imageschaden, welcher von einem Spielcasino ausgeht, gesprochen wird.Wenn wir von Spielsucht und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft reden, dann müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass im Gegensatz zu allen Online-Games und zu vielen Lotto-Games, wie zum Beispiel Swisslos, Toto, Lotto und wie sie alle heissen, die Spielerinnen und Spieler nicht bezüglich einem auffälligen Verhalten beobachtet werden. Hier besteht auch Suchtpotenzial. Niemandem kommt nun in den Sinn, am Kiosk all diese Spiele zu verbieten oder einzuschränken. Online-Games werden nicht reguliert und hier sollte viel mehr Augenmerk liegen. Zusammenfassend stelle ich fest, dass ein Moratorium nicht gesetzeskonform ist, selbst wenn wir einen Weg finden, um die aktuelle Anzahl der Casinos zu begrenzen, werden sie nicht verschwinden. Die Alternativmassnahmen wie Einschränkung der Öffnungszeiten oder Einführung von Rauchverbot kann ich nicht unterstützen. Sie sind nicht geeignet, neue Casinos zu verhindern. Dass die AHV eine Freude hätte, wenn sie mehr Geld bekommen würde, ist selbstredend. Dazu brauchen wir nicht die Casinos höher zu besteuern, als dies im Ausland gegeben ist, sondern nur einen Landtagsbeschluss. Herzlichen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Wendelin Lampert
Frau Landtagsvizepräsidentin, schön, dass Sie mir das Wort erteilen. Besten Dank der Regierung für die vorliegende Postulatsbeantwortung. Ich möchte mich eigentlich auch nur zum Punkt «3.3 Zweckbindung» äussern, Seiten 29 und 30. Auf Seite 30 erinnert uns die Regierung sehr treffend an einen Verfassungsartikel, der befindet sich im «III. Hauptstück - Von den Staatsaufgaben». In Art. 24 Abs. 2 der Landesverfassung ist nachzulesen: «Die finanzielle Lage des Staates ist nach Tunlichkeit zu heben und es ist besonders auf die Erschliessung neuer Einnahmsquellen zur Bestreitung der öffentlichen Bedürfnisse Bedacht zu nehmen.» Jetzt kann man schon argumentieren, die Einnahmen haben wir effektiv dank diesen Geldspieleinnahmen erhöht. Aber wir diskutieren ja eher über die Ausgaben dieser Einnahmen. Ich denke mir, die Abg. Susanne Eberle-Strub hat es treffend auf den Punkt gebracht: Diese Einnahmen sind ja sehr variabel, die können einmal höher sein, einmal tiefer. Wenn wir diese dann zweckbinden, dann passiert im Endeffekt nichts anderes, als dass das Risiko wieder einmal zum Staat verlagert wird. Denn die AHV braucht dann diese Einnahmen und wenn es dann eines schönen Tages zu wenig Einnahmen aus den Casinos gibt, dann wird hier der Staat zur Kasse gebeten. Ich denke, wir können hier drin nicht immer den Staat in die Verantwortung nehmen. Wie gesagt, ich denke mir, der Verfassungsgeber hat uns einen schönen Auftrag gegeben mit Art. 24 Abs. 2 und an den sollten wir uns auch halten.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Auch ich möchte mich bei der Regierung bedanken für die Beantwortung. Zum Punkt 2, Zweckbindung, da bin ich auch dagegen, dass unsere Sozialsysteme in Abhängigkeit von einzelnen Firmen gebracht werden, in diesem Fall wären es ja zurzeit zwei Betriebe. Ich sehe das nicht, ich denke, dass alles wie bis jetzt in die Staatskasse fliessen soll, und von dort aus wird es dann verteilt. Es ist schon gesagt worden, es kann im Landtag beschlossen werden, wie hoch der Staatsbeitrag für die AHV sein soll. Vielleicht - ich denke, in diesem Zusammenhang wurde eine «Vaterland»-Umfrage gemacht, ob ein Teil der Casino-Gelder in die AHV fliessen soll. Das war erstaunlich: Viele habe da zugestimmt, 85% waren für diese Einlage in die AHV. Aber ich denke, dass viele dabei auch gedacht haben, dass dann die Renten dadurch steigen würden oder eine Teuerung bezahlt wird oder was auch immer. Wenn das Geld in die AHV fliesst, die Teuerung der Renten ist ja im Gesetz anderswo geregelt und das geht noch lange, bis da eine Teuerung stattfindet, ein Teuerungszuschlag, wenn das Gesetz nicht geändert wird. Aber man könnte diese Spielabgaben, wenn sie da sind, wie gesagt in die Staatskasse fliessen lassen und von dort aus den Rentnern eine Gratifikation auszahlen. Das wäre auch eine Möglichkeit. Besten Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Vergessen Sie nicht, dass in der Schweiz diese Zweckbindung ja ein Erfolgsmodell ist, zumindest in der Akzeptanz der Bevölkerung. Dann sollte man vielleicht hier in Liechtenstein darüber diskutieren dürfen, ob das auch hier Sinn machen könnte. Dann möchte ich den Abg. Wendelin Lampert dann fragen: Wer dann sonst ausser dem Staat wird der AHV Geld geben? Weil diese Argumentation habe ich jetzt nicht ganz verstanden. Danke.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Herbert Elkuch
Auf die Antwort von Günter Vogt, also das zu vergleichen mit der Schweiz, in der Schweiz sind 21 Spielcasinos, bei uns sind es zwei. Das können sehr schnell fünf werden, es können aber auch wieder null werden. Das kann nicht verglichen werden. Wenn man da schon, die Post ist ja ein Staatsbetrieb, da werden Glücksspiele verkauft, das wird nie angesprochen. Es werden nur Privatbetriebe angesprochen. Besten Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Frau Landtagsvizepräsidentin, für das Wort. Der Abg. Günter Vogt hat mich noch nicht ganz verstanden. Ich kann Ihnen meine Überlegungen schon darlegen, ich denke, Sie wissen auch genau, wohin ich ziele. In der Verfassung steht, Sie müssen zuerst Einnahmen generieren, bevor Sie Ausgaben definieren. Da sind wir bei den «glorreichen» CHF 20 Mio. angelangt und jetzt nehme ich mein Votum vom Dezember-Landtag vorweg. Wir könnten ja fordern, dass man in der Gemeinde Vaduz und in Schaan die AHV-Renten erhöht aus Sicht der Gemeinden. Das ist doch ein konstruktiver Vorschlag. Ich bin gespannt, was die Balzner Seniorinnen und Senioren zu einem solchen Landtagsbeschluss sagen würden. Da kommen wir gerade auch zum Vergleich mit der Schweiz, dann nehmen wir doch die CHF 33 Mio. OKP-Staatsbeitrag, geben die der AHV und dann wissen Sie genau, was mit den Prämien passiert, auch für die Rentnerinnen und Rentner. So geht es eben nicht. Man kann nicht immer das Risiko zum Staat verlagern und parallel dem Staat die Gelder nicht geben. Das ist für einen Landtag unwürdig, um es noch diplomatisch zu sagen. Aber wie gesagt, machen wir doch das Exempel: Vaduz soll doch den Rentnern in Vaduz die AHV erhöhen. Ich bin einmal gespannt, was die Rentnerinnen und Rentner von Balzers bis Ruggell dazu sagen werden. Es braucht vielleicht einmal so extreme Massnahmen, dass gewisse Lichter aufgehen.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Danke.Abg. Erich Hasler
Frau Landtagsvizepräsidentin, vielen Dank für das Wort. Es ist der Vergleich mit der Schweiz angesprochen worden. Ich meine auch, dass wir unsere AHV-Institution, obwohl sie der schweizerischen AHV-Institution nachgebildet ist, eben doch nicht so eins zu eins vergleichen können. Die Schweiz hat im Verhältnis ganz wenig Grenzgänger, wir haben heute sehr viele Grenzgänger. Sehr viel Geld, das in die AHV eingezahlt wird, muss natürlich auch ins Ausland gezahlt werden. Ich darf daran erinnern, dass der letzte Landtag die Beiträge des Landes, also Steuerbeiträge an die AHV, stark reduziert hat. Da wurde das Argument erwähnt, dass man Steuergeld nicht eigentlich via AHV ins Ausland exportieren möchte. Jetzt kommt die VU mit ihrem Postulat und möchte genau wieder da das umkehren. Ich meine, Sie können das schon versuchen, aber ich denke, es ist nicht sinnvoll. Wenn schon, denn schon, müsste man an den Vorschlag des Abg. Herbert Elkuch anknüpfen und schauen, dass dieses Geld dann effektiv den Bedürftigen im Land zugutekommt. Da gibt es sicher Lösungen und Wege, wenn man ein bisschen Fantasie hat. Entweder wird das in die Staatskasse eingezahlt und man schüttet das dann an die Personen aus. Man muss wahrscheinlich irgendein Spezialgesetz machen oder man äufnet einen Spezialfonds, wo man dann effektiv den bedürftigen Rentnern etwas auszahlen kann oder eine Ausbildungsbeihilfe an Familien, wo die Kinder studieren und das Geld knapp ist, ausschütten kann. Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Frank Konrad
Danke, Frau Landtagsvizepräsidentin. Ja, wir zahlen ja im Jahr CHF 30 Mio. Beitrag an die AHV. Das sind 13% und in der Schweiz sind es eben 19,5%. Da sehe ich schon noch Luft nach oben. Hier geht es nicht einfach nur, dass der Staat sich aus dem grössten Sozialwerk auskaufen kann. Ich meine, über die Zweckbindung mit der Motion, die wir im Dezember einbringen, kann man sicher diskutieren. Das hat nichts mit den CHF 20 Mio. zu tun, mit denen Sie uns jeden Landtag beglücken, Herr Wendelin Lampert. Aber na ja, das wird so bleiben. Danke.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Herbert Elkuch
Ja, bei der AHV sind grundsätzlich die Beiträge zu tief. Weil von 1954 bis 2003 waren die Beiträge stets höher als die Ausgaben. 2003 war dann die Schnittstelle und von dort weg wird dieser Keil immer grösser, die Beiträge werden kleiner und die Ausgaben höher. Bei der letzten AHV-Revision war ja der Landtag nicht einverstanden, die AHV-Prämie, also die Zahlung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, auf die gleiche Höhe zu setzen wie die Schweiz. Jetzt wird diese Kluft immer grösser. Also dass hier Geld fehlt, das fehlt anderswo, nicht am Staatsbeitrag. Besten Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Stv. Abg. Helen Konzett
Danke für das Wort. Ich möchte nur noch sagen, dass wir uns dem Thema ja im Dezember-Landtag widmen werden und heute eigentlich über etwas anderes sprechen. Und zwar geht es hauptsächlich um dieses Moratorium, ob das eine Option gewesen wäre. Zusammenfassend muss gesagt werden, dass diese Option anscheinend jetzt vom Tisch ist und auch nicht weiterverfolgt wird. Damit kommen wir zu einem anderen Thema, dass man eben nach weiteren Lösungen suchen muss, wenn man unzufrieden ist mit der gegenwärtigen Situation, in der wir uns mit den Casinos befinden - womit wir beim Thema wären, eben zum Beispiel die Abgabensätze zu erhöhen. Da stehen wir im Moment und noch nicht beim Thema AHV. Besten Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Frau Landtagsvizepräsidentin. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte auf einige Fragen, die noch gestellt wurden, auch kurz eingehen. Ja, noch sind wir nicht bei der Abgabenerhöhung, sondern eben noch bei der Postulatsbeantwortung. Zum Abg. Günter Vogt: Sie haben mich gebeten, zu den Spielsperren ein Update zu geben. Das kann ich gerne tun. Es ist so, dass wir, wie ausgeführt im Postulat, Ende September auf die Justizministerin der Schweiz, auf Karin Keller-Sutter, zugegangen sind und eben auch unsere Bereitschaft und unseren Wunsch geäussert haben, dass wir doch im Bereich der Spielsperren zusammenarbeiten sollten. Zwischenzeitlich ist letzte Woche auch die Antwort eingegangen. Es wird so sein - unser Anliegen ist natürlich auch ein Schweizer Anliegen -, dass die Gespräche jetzt auf Behördenebene geführt werden und geschaut wird, wie es mit diesem Austausch dann effektiv auch funktionieren kann. Man muss aber eben dazu sagen, da braucht es eine staatsvertragliche Grundlage, das muss natürlich ausgearbeitet werden. Und insofern wird es dann ein bisschen Zeit in Anspruch nehmen. Aber im Moment stehen alle Zeichen auf Grün. Wichtig ist dabei vielleicht auch zu sagen, was denn die kurzfristigen Massnahmen waren. Kurzfristig ist es so, dass die Casinos hier in Liechtenstein und auch die im Kanton St. Gallen dazu übergegangen sind, für die freiwilligen Spielsperren eben die Formulare für das jeweils andere Land auch bereitzustellen. Das heisst, wenn sich jemand bei uns sperren lassen will für Liechtenstein, dann bekommt er auch das Formular für die Schweiz und umgekehrt ist es auf der Schweizer Seite auch so. Und dazu ist ja auch zu sagen, dass 70% der Sperren freiwillig sind und nur 30% quasi gezwungenermassen. Insofern hat das jetzt schon kurzfristig einen entsprechenden Effekt. Dann kann ich das auch noch einmal unterstreichen, was schon erwähnt oder angetönt wurde. Es ist auch so, dass 45% der Spieler in Liechtenstein aus der Schweiz kommen, ungefähr 16% aus Liechtenstein, 16% aus Österreich und der Rest aus sonstigen Ländern. Insofern ist auch der Austausch mit der Schweiz natürlich prioritär zu behandeln. Wie eben auch schon gesagt wurde, mit Deutschland und Österreich wäre es ungleich schwieriger. Deutschland kennt keine harmonisierten Spielsperrendatenbanken über die Bundesländer hinweg, nur Hessen hat heute eine solche Datenbank. Da laufen im Moment die Harmonisierungsbestrebungen innerhalb von Deutschland. Das Gleiche gilt für Österreich: Auch dort gibt es keine solchen Datenbanken. Insofern ist auch da ein Austausch erst dann möglich, wenn hier auch nationale Lösungen gefunden wurden. Dass diese Diskussionen aber in beiden Länder laufen, die ich erwähnt habe, das ist auch so.Dann zur Abg. Susanne Eberle-Strub: Sie haben noch, ich meine, ich habe die Frage wahrscheinlich nicht ganz genau verstanden, zu Sperren im Online-Bereich gefragt. Wenn das die Frage war, wir können natürlich - weil wir sowieso keine Online-Spiele von Liechtenstein aus zulassen, weil da ja niemand spielen kann - auch niemanden sperren. Auf ausländischen Plattformen eine Sperre von liechtensteinischen Spielern zu machen, ist ja praktisch nicht umsetzbar. Zum Online-Moratorium haben Sie gefragt, was da geplant wäre. Da ist die Verlängerung geplant, die Regierung wird sich in den kommenden Wochen damit befassen und dann wird dieses Online-Moratorium entsprechend verlängert. Das ist ja im Gesetz so vorgesehen und hat eine gesetzliche Grundlage. Deshalb gibt es da einen Unterschied zu den terrestrischen Spielbanken.
Dann komme ich zum Abg. Georg Kaufmann: Sie haben Johann Wolfgang von Goethe zitiert, eine wunderbare Ballade. Aber wie gross denn die Not wirklich ist und wie passend das Zitat jetzt zu diesem Fall, den wir hier vorliegen haben, ist, ja, da gehen die Meinungen dann wohl eben auseinander. Ich möchte zwei Punkte hier anführen, die mir in dieser Diskussion wichtig sind. Der Landtag hat damals mit 21 Stimmen entschieden, dass es eben Casinos geben soll, und zwar nicht nur eines, weil wir das Modell davor hatten, sondern eben mehrere. Wie viel mehrere jetzt gut sind oder nicht, darüber kann man sich streiten. Aber ich glaube, das ist schon wichtig, wenn Sie auch danach ausgeführt haben, dass man endlich einmal diese Diskussion, eine Grundsatzdiskussion, führen möchte, ob man Casinos will oder nicht. Diese Grundsatzdiskussion wurde in der letzten Legislatur sehr ausführlich geführt und man hat gesagt, ja, man möchte ein entsprechendes Gesetz schaffen oder ändern und die auch zulassen.Und ein zweites Thema heute, wenn es quasi schon wieder darum geht, wie man das Geld verteilen könnte, aber das kommt erst im nächsten Landtag. Was man vielleicht ein bisschen vergisst: Der Zeitpunkt, als man dieses Gesetz angepasst hat, da waren Sie oder die, die damals schon da waren, in der Sparphase und es ging darum, zu schauen, wie man die Staatsfinanzen in den Griff kriegt. Ich glaube, man kann auch sagen, das war wahrscheinlich die einzige Massnahme, die man damals gesetzt hat, die dann auch wirklich Mehreinnahmen generiert hat, und man nicht nur auf der Sparseite etwas gemacht hat. Auch das kann man berücksichtigen, wenn wir heute jetzt so tun, ja, wohin mit dem Geld, und eigentlich auch das Geld gar nicht wollen, dann muss man auch ein bisschen in die Historie schauen. Was war das für eine Zeit, was war das Ziel? Und dieses Ziel, Mehreinnahmen zu generieren, wenigstens das wurde mit dem damaligen Entscheid des Landtages ja erreicht.Dann haben Sie die Regierung zitiert, zum jetzigen Zeitpunkt wäre das nicht angezeigt, und gefragt, was denn der richtige Zeitpunkt wäre. Wichtig ist zu sagen: Eben jetzt nicht. Also auch beim nächsten Traktandum sehen wir es eben nicht aus Sicht der Regierung. Der richtige Zeitpunkt kann auch nie sein. Also es ist nicht so, dass wir sagen, irgendwann ist dann genau der richtige Zeitpunkt. Was wichtig ist, die Beurteilung ist aus heutiger Sicht, dass man es nicht machen sollte, weil der Markt sich im Moment auch noch entwickelt und verteilt. Aber natürlich wird laufend beobachtet und vielleicht gibt es eine andere Beurteilung in der Zukunft. Wir haben auch darauf hingewiesen, wie es in der Schweiz funktioniert hat. Man hat eine gewisse Zeit gewartet, dann hat man eine Analyse gemacht und hat dann entschieden, welche Änderungen allenfalls sinnvoll sind. Ich denke, auch hier müssten wir dem Markt ein bisschen Zeit geben, ob zwei Jahre genug sind, ich bezweifle das, in der Schweiz waren es sechs, dass man dann nochmals genauer hinschaut. Dann eine Aussage des Abg. Georg Kaufmann, die ich nicht unkommentiert stehen lassen kann. Sie haben gesagt, Grund für die vielen Casinos sei ein äusserst liberales Bewilligungssystem. Das klingt gerade so, wie wenn quasi die Hürden sehr tief wären, dass man in Liechtenstein ein Casino machen kann. Das ist explizit nicht so. Also die Anforderungen, um ein Casino eröffnen zu dürfen, sind sehr hoch und es wird auch sehr stark kontrolliert. Das ist mir hier drinnen, aber auch nach aussen einfach immer wichtig zu betonen. Auch im Ausland ist es wichtig zu betonen. Aber ja, es ist so, man hat damals vom Konzessionsmodell auf das Polizeibewilligungsmodell geändert. Aber das heisst nicht, dass das Bewilligungssystem an und für sich sehr liberal sei im Sinne davon, dass die Hürden tief wären. Das waren, glaube ich, die Fragen des Abg. Georg Kaufmann. Dann war das, glaube ich, im Moment alles und sonst fragen Sie mich bitte noch einmal.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Vielen Dank. Die Diskussion wird nicht mehr benutzt und wir können abstimmen. Wer mit dem Antrag der Regierung, das Postulat vom 24. April 2019 abzuschreiben, einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Zustimmung mit 24 Stimmen bei 25 Anwesenden. Der Landtag hat das Postulat betreffend die Gestaltung einer grössenverträglichen Casino-Landschaft Liechtenstein behandelt und somit ist Traktandum 10 erledigt. Wir machen jetzt 15 Minuten Pause. Besten Dank.Die Sitzung ist unterbrochen (von 16:05 bis 16:25 Uhr).
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