Kleine Anfragen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 6, Kleine Anfragen. Ich bitte Sie, Ihre Kleinen Anfragen an die Regierung zu richten.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Ich habe zwei Kleine Anfragen. Und zwar geht die erste Kleine Anfrage um den : Der Klimawandel ist in aller Munde, auch wenn es draussen nun wieder kälter wird. Viele in der Bevölkerung interessiert das Thema und die mediale Sensibilisierung läuft in Europa auf Hochtouren. Zudem findet nächstens die Weltklimakonferenz statt. Das Thema polarisiert und auch wir haben in der letzten Aktuellen Stunde kontrovers darüber diskutiert. Wie wir wissen, lässt sich Polarisierung dadurch vermeiden, indem man mehrheits- und tragfähige Lösungen präsentiert. Die Regierung hat angekündigt, dass sie diesbezüglich noch einige Vorhaben hat. Energievision, Klimavision und Energiestrategie sollen demnächst präsentiert werden. Dazu meine Fragen: - Welche Massnahmen wurden in den letzten Jahren im Bereich Klimaschutz erarbeitet?
- Wann wird die Energiestrategie Liechtenstein 2030 präsentiert und was ist der Stand der Dinge?
- Wann wird die Klimavision Liechtenstein 2050 präsentiert? Und auch hier: Was ist der Stand der Dinge?
- Während die Klimavision ein Thema des Ministeriums für Inneres, Bildung und Umwelt ist, befindet sich die Umsetzung dieser Strategien zu grossen Teilen beim Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport. Wie erfolgt die inhaltliche Abstimmung?
- Wann kann die Bevölkerung damit rechnen, dass die neusten klimarelevanten Fakten präsentiert werden beziehungsweise aufgearbeitet abrufbar sind?
Dann meine zweite Kleine Anfrage zur : In Liechtenstein laufen die Ausstellung von Zahlungsbefehlen, Pfändungen und Exekutionen relativ bürokratiefrei über das Landgericht ab. Als Drittschuldner werden oft die Arbeitgeber mit den Lohnpfändungen ihrer Mitarbeiter konfrontiert und sind vielfach bei der Berechnung des gerichtlichen Existenzminimums überfordert. Oft wird - gemäss mir zugetragenen Praxisbeispielen - bei Lohnpfändungen zu viel Geld vom Lohn abgezogen und an die Gläubiger abgeführt. Wenn dann ungerechtfertigt zu viel abgeführt wird, verschärft sich die Situation für den Schuldner. In der Schweiz gibt es sogenannte Betreibungsämter, welche den nichtpfändbaren Lohnanteil unter Nachweis der entsprechenden Dokumente mit viel Praxiserfahrung gemeinsam mit dem Schuldner individuell berechnen und den pfändbaren Betrag festsetzen, welcher besser mit der tatsächlichen Situation abgestimmt ist. Damit kommen Schuldner eher weniger in die Situation, neue Schulden zu machen, bis sie die alte Schuld beglichen haben. Meine Fragen hierzu:- Wäre die Handhabung der Pfändungen ähnlich der Schweiz auch in Liechtenstein vorstellbar? Mit wie viel Aufwand wäre das gemäss aktuellen Zahlen personell schätzungsweise verbunden?
- Wie gut erleben die betrauten Gerichte die aktuelle Pfändungs- und Exekutionspraxis allgemein beziehungsweise auch im Bereich der Wiederholungsfälle bei Verschuldungen? Gäbe es da allenfalls Handlungsbedarf?
- Derzeit ist die Praxis des Privatkonkurses für natürliche Personen nicht gegeben. Wäre die Einführung einer solchen vorstellbar? Was hätte das für Auswirkungen? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrter Landtagspräsident, geschätzte Damen und Herren, danke für das Wort. Ich habe zwei Kleine Anfragen. Die erste Anfrage zum Thema :Seit vielen Jahren wird immer wieder über den Stadttunnel Feldkirch berichtet. Die Stadt Feldkirch leidet unter dem Verkehr und darum soll dieses 253-Millionen-Projekt zu einer Entlastung führen. Weil viele Pendler aus Vorarlberg täglich zu uns zur Arbeit gelangen und nur ein Teil den öffentlichen Verkehr nutzen kann oder auch will, sind wir doppelt betroffen. Wir sind auf die Erreichbarkeit der Arbeitsplätze angewiesen und haben darum auch ein Interesse, dass Arbeitnehmende pünktlich und stressfrei zu ihrer Arbeit gelangen können. Dazu kommt, dass heute die Bärenkreuzung aus Verkehrssicht einen Widerstand darstellt und darum einen Teil der Pendlerinnen und Pendler auf den ÖV oder auch eine andere Route, wie zum Beispiel die Rheintalautobahn, zwingt. Die Verfassungsrichter haben nun die Beschwerde der Tunnelgegner auf zweiter Instanz abgewiesen und grünes Licht erteilt. Die Gegner erklären aber, dass es als letzte Hürde noch eine dritte Instanz gibt und sie alles daran setzen wollen, damit dieses Projekt verhindert werden kann. Aus liechtensteinischer Sicht stellt sich die Frage, welche Folgen der Bau dieses Tunnels für den Pendlerverkehr und den Transitverkehr haben wird, sollte der Tunnel gebaut werden. Diese Situation führt zu folgenden Fragen: - Auf der Strecke Tisis-Schaanwald stieg der Verkehr in neun Jahren um 9,9%. Mit welcher Steigerungsrate pro Jahr rechnet die Regierung, wenn der Stadttunnel den PKW-Verkehr direkt vor die Grenze in Schaanwald führt?
- Der Schwerverkehrsanteil stieg zwischen 2009 und 2018 um nur 0,7% auf 5,9%. Mit welcher Steigerungsrate pro Jahr rechnet die Regierung, wenn der Stadttunnel gebaut ist?
- Welche Massnahme wird die Regierung ergreifen, damit der Transitanteil nicht steigt?
- Durch welche Massnahmen will die Regierung den Zielverkehr beeinflussen, damit Schaanwald nicht Ruggeller Steigerungseffekte von 35 bis 39% erleben muss?
Zu meiner zweiten Kleinen Anfrage: :Auch in Liechtenstein wurde dieses Thema bereits 2007 und 2012 untersucht und jeweils Ergebnisse dieser Analysen präsentiert. Die 2018 erstellte Studie kommt zum Schluss, dass keine Geschlechterdiskriminierung festgestellt werden kann. Der Blick in die Details zeigt, dass sich die Differenz der Durchschnittslöhne der Männer und Frauen von 2007 bis 2018 von 22,1% auf 15% verringert hat. Wenn wir den Medianlohn als Basis heranziehen, fallen die Differenzen ähnlich aus. 2007 lag die Differenz bei 22,3% und per 2018 liegt sie auf 17,7%. Wenn ich diese Ergebnisse mit den Analysen des schweizerischen Bundesamtes vergleiche, dann kann dort ausgewiesen werden, dass im öffentlichen Sektor ein Lohnun-terschied von 16,7% 2016 bestand und dieser zu 65,2% erklärbar ist und die restlichen 34,8% nicht erklärbar sind. Somit lassen sich 5,8% Lohnunterschied 2016 nicht erklären. Diese Systematik, den Lohnunterschied in einen erklärbaren und einen nicht erklärbaren Anteil aufzuteilen, wenden viele Länder an und schaffen somit eine Vergleichbarkeit, welche bei uns nicht gegeben ist. Diese Situation führt zu folgenden Fragen: - Wenn der Bericht 2018 zum Schluss kommt, dass keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes nachgewiesen werden kann, ist dann die Aussage korrekt, dass bei der Landesverwaltung der unerklärbare Teil 0 ist?
- Falls sich der Anteil der unerklärbaren Unterschiede aus dieser Analyse nicht ableiten lässt, stellt sich die Frage, warum auf die Vergleichbarkeit mit der Schweiz und anderen Ländern verzichtet wurde.
- Könnte in der Landesverwaltung auch das schweizerische Modell der Lohnstrukturanalyse angewendet werden?
- Falls ja, welche zusätzlichen Ressourcen würde dies benötigen?
- Falls nein, welche Daten fehlen in der Lohnstruktur der Landesverwaltung? Herzlichen Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete, geschätzte Mitglieder der Fürstlichen Regierung. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema :Am 30. Oktober 2019 war in den Landeszeitungen zu lesen, dass die Regierung den derzeitigen Präsidenten des Aufsichtsrats der FMA für eine ausserordentliche Amtszeit von weiteren zwei Jahren, vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2021, als Präsidenten bestellt. Roland Müller sei seit 2010 ordentliches Mitglied im Aufsichtsrat der FMA und seit 1. Januar 2017 deren Präsident. Das Finanzmarktaufsichtsgesetz (FMAG) sieht neben der Möglichkeit einer einmaligen Wiederwahl für den Präsidenten eine ausserordentliche Amtszeit von weiteren zwei Jahren vor. Der identische Wortlaut wie im FMAG-Art. 8 findet sich auch im ÖUSG-Art. 6, wo unter Ziff. 3 steht: «Beim Präsidenten ist nach Ablauf von zwei Amtsperioden in begründeten Fällen eine Wiederwahl für eine ausserordentliche Amtsdauer von zwei Jahren zulässig.» In den Materialien zu diesem Art. 6 ist im Bericht und Antrag Nr. 53/2009 zur Schaffung des ÖUSG bei den Erläuterungen nachzulesen, dass eine Ausnahme der einmaligen Wiederwahlmöglichkeit in begründeten Fällen für den Präsidenten/die Präsidentin möglich sein soll. Es seien Umstände denkbar, dass sich ein Unternehmen in einem strategisch wichtigen Projekt befindet und ein Wechsel im Präsidium zur Unzeit stattfinden würde. - Welche ausserordentlichen Umstände haben die Regierung dazu bewogen, die Amtsdauer des Präsidenten des Aufsichtsrates der FMA nach zehn Jahren ausserordentlich zu verlängern?
- Wie beurteilt die Regierung diese Verlängerung im Lichte der Ausführungen in Bericht und Antrag Nr. 52/2009, in denen es heisst, die Regierung werde jedoch bewusst zurückhaltend und nur in
ausserordentlichen Umständen auf entsprechende Anträge eintreten, sowie im Lichte von Art. 8 FMAG, der eine ausserordentliche Amtsdauer lediglich in begründeten Fällen als zulässig erachtet?
- Wie oft wurde von dieser Regelung seit dem Inkrafttreten des ÖUSG am 1.1.2010 bereits gebraucht gemacht, um welche konkreten Fälle handelte es sich und was waren die jeweiligen Begründungen? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Guten Morgen miteinander. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema : Der Landtag hat in den vergangenen Landtagssitzungen mehrere bauliche Grossprojekte beziehungsweise die Finanzbeschlüsse dazu genehmigt, damit diese Bauten oder Umnutzungen, beispielsweise Neubau SZU II, Ersatzbau Landesspital, Neubau Dienstleistungszentrum, Ersatzbau SZM I und Erweiterung SZM II, Umnutzung Postgebäude für die Landesbibliothek etc., in den kommenden Jahren realisiert werden können. Meines Erachtens sollte das Land Liechtenstein mit gutem Beispiel vorangehen und umsetzen, was im Bereich nachhaltiges und umweltgerechtes Bauen heute ökologisch möglich und umsetzbar ist. Dazu meine Fragen: - Bei welchen zukünftigen Bauprojekten, bitte jeweils einzeln angeben, wird der Minergie-A-, Minergie-P-, Minergie-P-Eco- beziehungsweise Minergie-Standard umgesetzt?
- Bei welchen Bauprojekten, bitte jeweils einzeln aufführen, sind thermische Solaranlagen, Photovoltaikanlagen, energetische Grundwassernutzung, Wärmeerzeugung durch Holz und Pellets oder Wärmepumpen möglich und bei welchem Projekt wird welches dieser Instrumente vorgesehen?
- Kann die Regierung bereits heute ausschliessen, dass die Wärmeproduktion für diese Bauten nicht aus fossilen Brennstoffen, insbesondere nicht mit einer Öl- oder Gasheizung, gewonnen werden wird?
- Wie hoch schätzt die Regierung das theoretische Potenzial für eine Energiesenkung nach Bezug der neuen Gebäude verglichen mit den bisherigen Gebäuden, soweit es sich um Ersatzbauten handelt?
- Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Regierung im Bereich Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit bei diesen Bauten der Landesverwaltung, Energie zu sparen, und der Signalwirkung dieser Projekte hinsichtlich modernes, nachhaltiges und ökologisches Bauen entsprechend für die Allgemeinheit? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Kleine Anfrage: Die Helikopterbasis in Balzers stellt derzeit den einzigen und permanenten Luftverkehrsstandort im Fürstentum Liechtenstein dar. Diese Basis wurde 1980 gegründet sowie 1987 und im Jahr 2019 laufend erweitert. Mehrere Helikopterfirmen bieten über 84 Arbeitsplätze und generieren einen Umsatz von circa CHF 25 Mio. mit dem entsprechenden Steuervolumen. Diese Firmen bieten sämtliche Leistungen rund um den Helikopter an - von der Flugschule über Passagierflüge bis hin zu Transportflügen oder den bekannten Löscheinsätzen im Rahmen des Waldbrandes im Jahr 1985 sowie einen vollausgerüsteten Rettungshelikopter der AP3, welcher rund um die Uhr vom Heliport Balzers samt Notarzt einsatzbereit ist. Das BAZL hat im Jahr 2019 einen Gerichtsfall zu den Betriebszeiten des Heliports am Verwaltungsgericht St. Gallen verloren und dem Heliport eine Parteientschädigung überwiesen. Dazu meine vier Fragen:- Gibt es aufgrund des Notenaustausches Regelungen, wer die verlorenen Gerichtskosten des BAZL in der Höhe von CHF 23'865,65 trägt?
- Sind diese Kosten an das Land Liechtenstein weiterbelastet worden?
- Eine Kleine Anfrage im September-Landtag durch den Abg. Erich Hasler löste anscheinend eine Neuverfügung des BAZL mit Aussicht auf eine Schliessung des Rettungsbetriebes der AP3-Helikopter aus, welche durch den Heliport wiederum bekämpft werden muss. Ist diese Verfügung dem zuständigen Ministerium bekannt?
- Falls die vorgehende Frage mit Ja beantwortet werden kann, was gedenkt die Regierung zur Gleichbehandlung des Liechtensteiner Heliports mit den Schweizer Heliports zu unternehmen? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Guten Morgen allerseits. Ich habe eine Kleine Anfrage zum : Am 24. November 2019 findet in einigen Gemeinden der zweite Wahlgang der GPK-Wahlen statt. Das «Liechtensteiner Vaterland» titelte am 10. September 2019, dass alle Parteien wieder mitmischen dürften und dass dieser zweite Wahlgang im Sinne einer neuen Wahl durchgeführt werde. Dies bedeute, dass alle Wählergruppen die Möglichkeit hätten, erneut eine Kandidatin oder einen Kandidaten zu nominieren. Anlässlich der Gemeinderatswahl 2003 entfielen in der Gemeinde Planken auf die Freie Liste zwei Mandate. Da die Freie Liste jedoch nur eine Kandidatin nominierte, konnte sie den zweiten Sitz nicht besetzen und es musste ein zweiter Wahlgang durchgeführt werden. Für diese Ersatzwahl musste die Freie Liste einen oder mehrere Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen. Sie nominierte einen Kandidaten, der dann im zweiten Wahlgang logischerweise gewählt wurde. Im Unterschied zur GPK-Wahl 2019 wurde der zweite Wahlgang nicht im Sinne einer neuen Wahl durchgeführt und es hatten auch nicht alle Wählergruppen die Möglichkeit, Kandidatinnen und Kandidaten zu nominieren. Hierzu folgende Fragen:- Auf welche gesetzlichen Grundlagen stützt sich die Regierung mit der Anweisung, dass der zweite Wahlgang der GPK-Wahlen 2019 im Sinne einer neuen Wahl durchgeführt werde und alle Wählergruppen Kandidatinnen und Kandidaten für den zweiten Wahlgang nominieren dürfen?
- Wie beurteilt die Regierung generell, dass mit der GPK-Nachwahl im Sinne einer neuen Wahl das Proporzwahlergebnis des ersten Wahlganges unter Umständen gänzlich verfälscht werden könnte und sich Mehrheiten bilden, die mit dem Wahlresultat des ersten Wahlgangs nicht in Einklang stehen?
- Welche gesetzlichen Grundlagen lassen es zu, dass bei Gemeinderatswahlen einerseits und bei GPK-Wahlen andererseits unterschiedliche Verfahren in Bezug auf eine Ersatzwahl und die hierfür zur Nomination berechtigten Wählergruppen zur Anwendung kommen? Vielen Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Violanda Lanter
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe eine Kleine Anfrage zum :Am 18. und 19. Oktober 2019 machte die Drone Champions League zum zweiten Mal nach 2017 in Vaduz Halt. Die aufwendige Infrastruktur in Form eines Drohnendorfes nahm vom Auf- bis Abbau das gesamte Regierungsviertel für einige Tage in Beschlag. Gemäss Berichterstattung haben circa 6'000 Personen den Weg zu den Rennen oder zum Rahmenprogramm gefunden. Ich selber war nicht vor Ort, verfolgte die Rennen aber am Samstagabend auf einem Fernsehkanal. Der Anlass hatte einen gewissen Unterhaltungswert, insbesondere für die jüngere Generation. Andere empfanden die Durchführung solcher kommerzieller Veranstaltungen auf dem Peter-Kaiser-Platz als unpassend. Dies umso mehr, als für das Regierungsviertel inklusive dem Gebiet rund um Schloss Vaduz normalerweise ein Drohnenflugverbot besteht. Die häufigen Kollisionen der Flugkörper auch mit den Gemäuern des Landesmuseums und des Landtagsgebäudes konnten zudem tatsächlich als unwürdig für einen Platz von nationaler Bedeutung empfunden werden. Von einem gesteigerten Gemeingebrauch war zweifellos auszugehen, weshalb ich einige Fragen zur Veranstaltung habe:- Wer ist für die Bewilligung von Veranstaltungen, insbesondere von kommerziellen Veranstaltungen auf dem Peter-Kaiser-Platz zuständig und unter welchen Voraussetzungen wird eine solche erteilt?
- Welche Kriterien führten zur Bewilligung für die besagten Drohnenrennen und welche Auflagen mussten erfüllt werden?
- Wurden Veranstaltungsgebühren erhoben oder konnten andere staatliche Einnahmen generiert werden? Wenn nicht, worin besteht der Mehrwert, der durch Anlässe dieser Art geschaffen wird?
- Sind weitere Drohnenrennen geplant und wäre es nicht angezeigt, diese an einem geeigneteren Schauplatz durchzuführen?
- Wer haftet für Personen- und Sachschäden, die im Rahmen eines Drohnenrennens zweifellos auftreten können? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Georg Kaufmann
Danke für das Wort. Ich habe zwei Kleine Anfragen. Die erste betrifft :Im September dieses Jahres musste in Gamprin und Ruggell im Bereich des künftigen Wasserschutzgebietes Spetzau in den Schutzbereichen S 2 und S 3 beobachtet werden, dass auf den dort gelegenen Kartoffelfeldern ein Unkrautvernichtungsmittel eingesetzt wurde. Weil dann das grüne Kartoffelkraut abstirbt und verdorrt, kann die Ernte im Oktober mit einer grossen Maschine automatisiert ablaufen. In diesem Gebiet ist eine Hinweistafel «Wasserschutzgebiet» aufgestellt. Mit der Verordnung vom 1. Juli 2014 zum Schutze der Grundwasserpumpwerke «Oberau» und «Spetzau» der Wasserversorgung Liechtensteiner Unterland war zuerst die Anwendung von Pflanzen- und Holzschutzmitteln in der engeren Schutzzone S 2 klar verboten. Nur ein Jahr später wurde dieses Verbot mit dem LGBl. 2015 Nr. 69 bis Ende 2024 wieder aufgehoben. Gleichzeitig wurden 18 Pflanzenschutzmittel aufgeführt, die bis Ende 2024 in dieser sensiblen Zone erlaubt sein sollen. Zwei Jahre später hat das «Liechtensteiner Volksblatt» am 20. Juli 2017 berichtet, dass in einem liechtensteinischen Grundwasserpumpwerk das Pestizid Atrazin und dessen Abbauprodukt nachgewiesen wurden. Dieses sei aber seit 2013 bei uns nicht mehr erlaubt. Meine Fragen:- Wieso wurde die Verordnung LGBl. 2015 Nr. 69 nachträglich zuungunsten des dortigen Trinkwassers und der Bevölkerung angepasst und gleichzeitig bis Ende 2024 ganze 18 Pflanzenschutzmittel zugelassen?
- Weil in den beiden engeren Schutzzonen S 2 ab dem 1. Januar 2025 Acker-, Gemüse-, Obst- und Gartenbau nicht mehr gestattet sind, muss die Abgrenzung dieser beiden unregelmässigen Formen mit neun Ecken für die Landwirte klar ersichtlich sein. Wie wird das vor Ort bewerkstelligt?
- Könnte der Perimeter nicht mit einfacheren Formen definiert werden, damit für alle Beteiligten klar ist, wo ab 2025 noch gepflanzt und damit Pflanzen- und Holzschutzmittel ausgebracht werden dürfen?
- Warum ist in der weiteren Schutzzone S 3 die Anwendung von Pflanzen- und Holzschutzmitteln auch ab dem 1. Januar 2025 erlaubt?
- Bei welchem Grundwasserpumpwerk wurde das Pestizid Atrazin und dessen Abbauprodukt im Boden oder im Trinkwasser nachgewiesen?
Meine zweite Kleine Anfrage betrifft das Thema :Es waren einmal x Kleine Anfragen in den Jahren 2013, 2014, 2015 - mit dem Höhepunkt einer Verfassungs- und Gesetzesinitiative im Juni 2014 -, alle und alles mit dem Ziel, die im Grundsatz beschlossene Trennung von Kirche und Staat voranzutreiben. Die letzte Kleine Anfrage diesbezüglich war vom Abg. Johannes Kaiser im November 2015, in der unter anderem auf die Fragen «3. Sollte diese Lösungsfindung nicht realisierbar sein, besteht die Frage, ob die Regierung das Gesamtpaket aufschnürt und dem Landtag die Verfassungsänderung sowie das Religionsgemeinschaftengesetz ohne das Konkordat vorlegt» und «4. Wird die Regierung noch in dieser Legislatur, wenn das Gesamtpaket inklusive Konkordat unrealistisch wird, dem Landtag die Verfassungsänderung und das Religionsgemeinschaftengesetz zur Behandlung vorlegen?» die Regierung folgendermassen antwortete: «Ja, sofern eine einvernehmliche Lösung nicht realisierbar ist, besteht durchaus die Möglichkeit, dem Landtag entsprechende gesetzliche Lösungsvorschläge zu präsentieren.» «Geplant ist, dass die Vorlagen zur Neuregelung des Verhältnisses zwischen Staat und Religionsgemeinschaften jedenfalls noch innerhalb dieser Legislaturperiode verabschiedet werden sollen.» Dies war vor ziemlich genau vier Jahren und jetzt stehen wir bereits kurz vor dem Ende der nächsten Legislaturperiode. Meine einzige Frage an die Regierung:Wann - beziehungsweise wann endlich - gedenkt die Regierung, dem Landtag die Vorlagen zur Neuregelung des Verhältnisses zwischen Staat und Religionsgemeinschaften vorlegen? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, Danke für das Wort. Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich habe zwei Kleine Anfragen. Die erste Anfrage betrifft die :Seit zwölf Jahren wird die Galinawiese oberhalb des Klosters in Schaan extensiv genutzt. Diese Nutzung fiel unter die Landwirtschafts-Bewirtschaftungs-Förderungs-Verordnung (LBFV) und wurde aufgrund von Art. 9 und 10 als extensiv genutzte Wiese gefördert. Im Jahr 2018 wurde in Zusammenarbeit mit dem Ornithologischen Verein Schaan und dem Pächter eine neue Bewirtschaftungsform vereinbart, um die auf dieser Wiese lebenden sehr seltenen Vögel wie den Wiedehopf, den Wendehals oder den Waldkauz zu fördern. Bedingt durch ein anderes Schnittregime mit gestaffelter Grasnutzung und bleibenden Altgrasflächen fiel der Landwirt aus der Förderung heraus. Beiträge zur Förderung der Biodiversität führen dazu, dass Förderbeiträge nicht mehr ausbezahlt werden. Diese Feststellung muss leider im Jahr der Biodiversität gemacht werden. Meine erste Frage:- Laut dem Buchstaben des Gesetzes bekommt ein Landwirt für extensiv genutzte Wiesen nur Fördergelder, wenn er sie genau nach diesen Buchstaben nutzt - Mahd erst ab dem 15. Juni. Wieso können bei einem ökologischen Mehrwert, der beim oben erwähnten Beispiel gegeben ist, keine Fördergelder bezahlt mehr werden?
- Mit dem Nicht-Ausrichten der Fördergelder für ökologisch viel wertvollere Massnahmen wird der Anreiz, mehr zu tun, gestrichen. Ist dies im Sinne des Naturschutzes?
- Ausgleichszahlungen für extensiv genutzte Wiesen werden ungeachtet der ökologischen Qualität dieser Flächen ausbezahlt. Ist hier angedacht, eine höhere Qualität dieser Wiesen in Zukunft besser zu fördern beziehungsweise für schlechtere Qualitäten diese Förderungen zu kürzen?
- Was wird die Regierung unternehmen, damit wertvolle Beiträge zur Förderung der Biodiversität, wie oben erwähnt, gefördert werden können?
Meine zweite Kleine Anfrage betrifft das Thema : Im September konnte man lesen, dass im vergangenen Jahr im Kanton St. Gallen über 1'500 Lehrverträge aufgelöst wurden. Das waren 160 mehr als im Referenzjahr 2010. Der häufigste Grund: Die Leistungen der Lehrlinge reichten nicht aus. 25,3% der Vertragsauflösungen hatten diese Ursache, wie eine Auswertung des Kantons zeigt. Fast gleich oft kam es jedoch vor, dass Jugendliche ihre Lehrstelle aufgaben, weil sie mit dem Beruf oder mit dem Lehrbetrieb nicht zufrieden waren. Diese Quote beträgt 24,9%. So berichtete das «St. Galler Tagblatt». Zu dieser Situation im Nachbarkanton habe ich folgende Fragen für uns.- Wie viele Lehrlinge aus Liechtenstein haben im vergangen Jahr eine Lehre angefangen und wie viele davon haben die Lehre abgebrochen?
- Wie präsentieren sich die Zahlen aus den letzten drei Jahren?
- Gibt es, analog zum Kanton St. Gallen, eine Tendenz, dass immer mehr Jugendliche die Lehre abbrechen?
- Falls ja, sind die Gründe ähnlich wie im Kanton St. Gallen?
- Falls nein, was sind die Gründe dafür, dass bei uns weniger Jugendliche die Lehre abbrechen? Danke schön.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Helen Konzett
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema :Wie den Landeszeitungen kürzlich zu entnehmen war, wurde die Stelle der Suchtbeauftragten beim Amt für Soziale Dienste nachbesetzt. Übergeordnet widmet sich dem Thema Suchtprävention auch die Kommission für Suchtfragen, welche in Liechtenstein für die Initiierung, Koordination und Umsetzung der Prävention im Suchtbereich zuständig ist. Verschiedene Amtsstellen und die Staatsanwaltschaft sind in der Kommission vertreten und das Amt für Soziale Dienste setzt die von der Kommission beschlossenen Projekte und Programme schwerpunktmässig um. Im Rahmen dieses staatlichen Engagements zur Suchtprävention und Sensibilisierung der Bevölkerung zum Thema Sucht und ihren verschiedenen Erscheinungsformen interessiert mich, ob und welche staatlichen Anlaufstellen für von Süchten Betroffene oder suchtgefährdete Personen bestehen und mit welchen Kosten für den Staat dies verbunden ist. - Können von Sucht betroffene Personen in Liechtenstein konkret beim Amt für Soziale Dienste in eine Suchtberatung gehen? Wie sind die staatlichen Angebote und Eintrittsschwellen und Kosten für von Sucht Betroffene oder suchtgefährdete Personen?
- Wenn es staatliche Suchtberatungsangebote gibt oder gab, wo respektive bei welcher Institution und von wie vielen betroffenen Personen wurden diese Beratungsangebote in den letzten zehn Jahren, nach Jahren aufgeteilt, in Anspruch genommen?
- Wenn keine solche staatlichen Angebote bestehen oder bestanden, sind solche geplant? In welcher Form? Wo respektive bei welchen Institutionen und wann?
- Wie viele Stellenprozente und bei welchen staatlichen Stellen oder Ämtern sind bei der Landesverwaltung dem Thema Sucht a) als Anlaufstelle und Beratungsstelle für Betroffene und b) auf eine übergeordnete Weise, wie zum Beispiel in der erwähnten Kommissionsarbeit, gewidmet?
- Wie hoch sind und waren die staatlichen Kosten für die staatliche Suchtberatung und Suchtprävention über die letzten zehn Jahre verteilt? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ich habe zwei Kleine Anfragen. Die erste betrifft die :Durch das niedrige Zinsumfeld und die damit verbundenen niedrigen Hypothekarzinsen haben zinslose Darlehen im Rahmen der Wohnbauförderung zweifellos an Attraktivität verloren. Infolge der Sparmassnahmen wurde zudem die Förderung für verdichtetes Bauen gestrichen. Neu wird verdichtetes Bauen nur noch im Rahmen eines zinslosen Darlehens unterstützt. Ich habe folgende Fragen an die Regierung: - Wie hat sich die Zahl der Anträge für Wohnbauförderung in den letzten zehn Jahren entwickelt?
- Wie hat sich die Zahl der Förderungen für das verdichtete Bauen in den letzten zehn Jahren und insbesondere nach der Streichung der direkten Subventionierung einer verdichteten Bauweise entwickelt?
- Sind Massnahmen vonseiten der Regierung geplant, das Gesetz über die Wohnbauförderung zeitnah zu überarbeiten? Wenn ja, in welche Richtung?
Die zweite Kleine Anfrage betrifft den :Gemäss Auftrag der Regierung baut die Liechtensteinische Gasversorgung das Fernwärmenetz in grossen Schritten aus. In der Eignerstrategie der LGV heisst es: «Die LGV erwirtschaftet Gewinne aus der Geschäftstätigkeit zur nachhaltigen Sicherstellung der Finanzierung für die notwendigen und zukunftsorientierten Investitionen unter anderem in neue Geschäftsfelder sowie, um den Kunden ein gutes Preis/Leistungsverhältnis zu bieten.» Gemäss diesem Satz ist davon auszugehen, dass die Gasbezüger massgeblich am Aufbau eines Fernwärmenetzes mit zahlen. Zumindest ist dies durch diesen Satz quasi durch die Regierung gedeckt. Ich habe in diesem Zusammenhang folgende Fragen an die Regierung: - In welchem Ausmass respektive Summen wurde und wird der Aufbau des Fernwärmenetzes durch Erträge aus anderen Bereichen, insbesondere aus der Sparte Gas, quersubventioniert?
- Um wie viel hat sich der Gaspreis für die Kunden durch den Aufbau des Fernwärmenetzes bereits erhöht und um wie viel wird sich der Gaspreis zukünftig noch erhöhen, wenn weiter in den Aufbau eines Fernwärmenetzes investiert wird?
- Sofern sich der Gaspreis für die Kunden durch den Aufbau eines Fernwärmenetzes nicht erhöht haben sollte, wie wird der Aufbau des Fernwärmenetzes kurz- und mittelfristig durch die LGV finanziert?
- Bis wann muss das Fernwärmenetz nach Ansicht der Regierung selbsttragend sein?
- Wie stellt sich die Regierung zur Forderung nach mehr Transparenz in der Rechnungslegung der Liechtensteinischen Gasversorgung dahingehend, dass die Gasversorgung zukünftig für die Bereiche Gas und Fernwärmenetze separate Rechnungen vorlegt? Vielen Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Guten Morgen allerseits. Ich habe vier Kleine Anfragen. Bei der ersten Kleinen Anfrage geht es um :Im Umweltschutzgesetz sind die Anlagengrenzwerte festgelegt, welche die Menschen und die Umwelt vor nichtionisierender Strahlung schützen sollen. Mobilfunkstrahlen fallen unter den Begriff der nichtionisierenden Strahlen. Das Amt für Umwelt ist laut dem Umweltschutzgesetz zuständig für die Einhaltung der Grenzwerte der Anlagen, insbesondere von Anlagen für Mobilfunknetze. Aus den Budgets, welche wir in diesem Landtag behandeln werden, wurden in den Jahren 2017 und 2018 gesamthaft CHF 788 für Kontrollen der nichtionisierenden Strahlen aufgewendet. Für das laufende Jahr und 2020 sind je CHF 18'000 reserviert. Zu meinen Fragen: - Wie viele Mobilfunkanlagen wurden in den Jahren 2017, 2018 und 2019 in Liechtenstein errichtet, umgebaut, erweitert oder gewartet? Bitte diese Fragen wie auch die folgenden zwei Fragen nach Jahr getrennt ausweisen.
- Wie viele Kontrollen fanden durch das zuständige Amt infolge der Errichtung, eines Umbaus, einer Erweiterung oder Wartung im Nachgang bei den Mobilfunkanlagen statt?
- Kam es in der Folge dieser Kontrollen durch das zuständige Amt zu Beanstandungen betreffend die Überschreitungen der im Umweltschutzgesetz genannten definierten Grenzwerte?
Dann zu meiner zweiten Kleinen Anfrage. Da geht es um meiner Meinung nach : Am 27. Oktober 2019 war in der «Liewo» auf Seite 33 ein Inserat der Regierung zu sehen, welches für den Neubau des Landesspitals wirbt. Beim besagten Inserat wurde die Frage «Ist im Neubau eine Geburtenabteilung vorgesehen?» mit Ja beantwortet. Die weiteren Ausführungen lauten wie folgt: «Ja, in den geplanten Räumlichkeiten ist der Betrieb einer Geburtenstation vorgesehen beziehungsweise möglich. Eine allfällige Wiederaufnahme der Geburtshilfe und die dazu notwendigen Voraussetzungen werden derzeit im Ministerium für Gesellschaft auf Antrag des Stiftungsrates des Liechtensteinischen Landesspitals Liechtenstein geprüft.» Im Januar 2014 hat die Regierung, das Landesspital auf Antrag des Stiftungsrates des LLS von der Pflicht der Geburtshilfe zu entbinden, zugestimmt. Dies, nachdem alle Belegärzte der Gynäkologie und der Geburtshilfe dem Landesspital nicht mehr zur Verfügung standen. Die Regierung schrieb: «Die Analyse habe gezeigt, dass es keine Alternative zu diesem Entscheid», der Schliessung der Geburtshilfe am LLS, «gibt, welche die Sicherheit von Mutter und Kind gewährleistet und praktisch umsetzbar ist.» Meine Fragen an die Regierung: - Warum schaltet die Regierung ein solches unseriöses Inserat mit einer solchen tendenziösen Aussage im Vorfeld der Abstimmung?
- Wie hat sich die Situation heute im Vergleich zum Januar 2014 derart geändert, dass dem Stimmvolk der Neubau mit der möglichen Wiedereröffnung der Geburtshilfe schmackhaft gemacht wird?
Bei meiner dritten Kleinen Anfrage geht es um die :Im Oktober-Landtag gab es eine Reihe Kleiner Anfragen zu den Busbevorzugungsmassnahmen. Eine davon stellte der Abg. Thomas Lageder. Da die Antwort der Kleinen Anfrage meiner Meinung nach nicht komplett war, stelle ich nochmals eine Kleine Anfrage zum Betrieb der Pförtneranlagen in Liechtenstein. Bei der Busspur auf der Zollstrasse in Schaan von der Rheinbrücke Schaan in Richtung Schaan Zentrum ist die Pförtneranlage so eingestellt ist, dass sie nicht als Pförtneranlage funktioniert, sondern als Einbie-gehilfe für die LIEmobil, um wieder von der Busspur in den laufenden Verkehr einzubiegen. Die Ampel ist leider nicht so geschaltet, dass, wenn der Bus auf der Rheinbrücke auf die Busspur fährt, sich die Ampel frühzeitig für den motorisierten Individualverkehr auf Rot stellt, sodass die Autos warten müssen, der Bus an ihnen vorbeifahren kann und der durch das Warten der Autos entstehende Freiraum in Richtung Schaan vom Bus befahren werden kann und der ÖV dadurch Zeit und Raum gewinnt. Im Gegenteil: Es ist so, dass die Busspur samt Ampel mit der gegenwärtigen Ampelschaltung ad absurdum geführt wird, da sie den eigentlichen Zweck der Busbevorzugung auch in Bezug auf die Fahrplanstabilität nicht erfüllen kann. Dazu meine Fragen an die Regierung:- Wie gross wäre der Zeitgewinn in Fahrtrichtung Schaan, wenn die Pförtneranlage bei der Busspur Rheinbrücke-Schaan optimal für den Bus geschaltet wäre, insbesondere zu den Stosszeiten am frühen Morgen?
- Wie gross wäre am 29.10.2019 der Zeitgewinn für den Linienbus Nr. 12 Buchs-Schaan mit der Ordnungsnummer 12016, mit der Planankunft 7:25 Uhr in Schaan gewesen, hätte er eine für den Bus optimal eingestellte Pförtneranlage angetroffen?
- Wie viele Fahrgäste hätten am 29.10.2019 auf dem Bus Nr. 12016 die Anschlüsse der Linie 11 Richtung Vaduz und Bendern sowie des Buses 26 Richtung Planken erreicht, statt im Stau zu stehen, wäre die Pförtneranlage optimal eingestellt gewesen?
- Meint die Regierung, dass durch eine Pro-forma-Busspur mit Pförtneranlage die Attraktivität des ÖVs gegenüber dem motorisierten Individualverkehr genügend gesteigert wird, um die Autofahrer zum Umstieg auf den ÖV zu animieren?
Und nun zu meiner letzten und vierten Kleinen Anfrage. Hier geht es um die : Angenommen ein Mann und eine Frau haben ein gemeinsames Kind. Ein Elternteil hat die liechtensteinische Staatsbürgerschaft, ein Elternteil besitzt diese nicht. Das Kind hat die liechtensteinische Staatsbürgerschaft. Die Eltern sind nicht verheiratet. Alle Folgefragen beziehen sich auf diese Konstellation. Ich bitte die Regierung dies bei der Beantwortung der Fragen zu berücksichtigen.- Ist es richtig, dass der ausländische Elternteil keinen Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltsbewilligung hat?
- Ist es richtig, dass der ausländische Elternteil nur über das Gesuch «Lebenspartnerschaft» eine Aufenthaltsbewilligung beantragen kann, mit allen Auflagen, die ein solches Gesuch mit sich bringt? Das sind zum Beispiel die Bankgarantie und ein Mindestalter.
- Falls Frage 1 bejaht wird, welche anderen Möglichkeiten hat die Familie, zusammenzuleben, wenn diese den Wohnsitz in Liechtenstein hat und beibehalten möchte?
- Gibt es Fälle, in denen einem ausländischen Elternteil aufgrund des Fehlens einer Bankgarantie oder aus anderen Gründen die Wohnsitznahme in Liechtenstein verweigert wurde?
- Wenn Frage 4 bejaht wurde, was waren die Gründe und welche Alternativen wurden der Familie angeboten, dass sie zusammenleben konnten? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit haben wir Traktandum 6, die Kleinen Anfragen, erledigt. -ooOoo-