Interpellationsbeantwortung betreffend das Naturschutzgebiet Ruggeller Riet - Gefährdung von Arten und Lebensräumen durch Austrocknungstendenzen im Naturschutzgebiet Ruggeller Riet (Nr. 90/2019)
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 6: Interpellationsbeantwortung betreffend das Naturschutzgebiet Ruggeller Riet - Gefährdung von Arten und Lebensräumen durch Austrocknungstendenzen im Naturschutzgebiet Ruggeller Riet. Die Interpellationsbeantwortung der Regierung trägt die Nr. 90/2019. Wird seitens der Interpellanten das Wort gewünscht?Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Gerne möchte ich mich bei der Regierung und den im Hintergrund agierenden Personen für die investierte Arbeit im Rahmen der Interpellationsbeantwortung bedanken. Handeln ist angesagt. Das Ruggeller Riet ist bedroht. Wenn wir nichts tun, wird das Ruggeller Riet eingehen und für uns sowie unsere folgenden Generationen verloren gehen. Das Positive vorweg: Ich meine, die Regierung hat erkannt, dass es schlecht bestellt ist um das Ruggeller Riet. Das Ruggeller Riet ist von vielfältigen Gefahren bedroht: Es droht auszutrocknen, es ist der Gefahr der Überdüngung ausgesetzt, es wird von invasiven Arten, speziell der Goldrute, überwachsen. Die bedeutende Artenvielfalt, die es noch gibt, ist dabei, zu verschwinden. Die Regierung zeichnet in der Interpellationsbeantwortung ein besorgniserregendes Bild: Austrocknung, Verschilfung, Neophyten, Klimawandel, Nährstoffe über Luft und Gülle setzen dem Ruggeller Riet zu. Die Artenvielfalt dieses einzigartigen Biotops ist akut gefährdet. All das stellt die Regierung richtigerweise fest. Handeln tut Not, und zwar jetzt. Was kann aber zeitnah getan werden, um das Ruggeller Riet zu retten? Ich möchte die Regierung bitten, darzulegen, welche Massnahmen sie gedenkt schnell und beherzt in die Wege zu leiten, um zu verhindern, dass das Ruggeller Riet unwiederbringlich seinem Niedergang überlassen wird. Daher meine konkreten Fragen an die Regierung, die nicht rhetorischer Natur sind: - Welche gesetzlichen Verpflichtungen gibt es bezüglich des Ruggeller Riets? Stichwort: Naturschutz.
- Welche Massnahmen werden kurzfristig ergriffen?
- Was wird bereits getan?
- Welchen Plan, welchen Aktionsplan, welches Managementkonzept beabsichtigt die Regierung umzusetzen?
- Welche Sensibilisierungsmassnahmen beabsichtigt die Regierung zum Erhalt des Ruggeller Riets durchzuführen und an wen richten sich diese Sensibilisierungsmassnahmen?
- Wie beabsichtigt die Regierung, sowohl die anliegenden Landwirte als auch das benachbarte Österreich einzubinden? Stichwort: Pufferzone.
- Muss der Landtag Mittel sprechen, um der Zerstörung des Ruggeller Riets entgegenzuwirken? Falls ja, in welchem Umfang?
Ich verlange von der Regierung einerseits ein politisches Commitment und andererseits, dass sie aufzeigt, welche konkreten Massnahmen sie plant. Es muss jetzt gehandelt werden, sonst wird das Ruggeller Riet verloren gehen und das darf nicht zugelassen werden. Die Probleme rund um das Ruggeller Riet sind bekannt. Ich fordere daher die Regierung abermals auf, jetzt unmittelbar zu handeln. Legen Sie dar, was kurz-, mittel- und langfristig getan werden kann. Und schliesslich nehmen Sie die Stellungnahme der LGU und der CIPRA ernst. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es melden sich Abgeordnete zu Wort, die nicht zu den Interpellanten zählen, ich beantrage daher Diskussion. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 22 Stimmen stattgegeben.Abg. Violanda Lanter
Besten Dank für das Wort. Als Ruggellerin liegt mir das Ruggeller Riet selbstverständlich besonders am Herzen. Deshalb ist es mir ein Anliegen, mich zu der vorliegenden Interpellationsbeantwortung zu äussern. Ich bedanke mich zunächst ausdrücklich bei den Interpellanten für die Einreichung dieser Interpellation. Die Beantwortung zeigt eindrücklich, dass es höchste Zeit war, das Heft Ruggeller Riet wieder in die Hand zu nehmen und den Zustand dieses landesweit bedeutenden Naturschutzgebietes zu beleuchten. Das Bild, das sich den Lesern der Interpellationsbeantwortung präsentiert, ist ernüchternd und dramatisch: Fauna und Flora sind bedroht und diese Entwicklung wird weiter voranschreiten. Die Regierung stellt auf Seite 27 der Interpellationsbeantwortung sogar fest, dass es höchstwahrscheinlich bereits zu irreparablen Schäden gekommen ist. Verantwortlich dafür sind unterschiedliche Ursachen und Zusammenhänge. Die zunehmende Austrocknung, der Rückgang der Torfschicht durch Nährstoffeintrag, die Ausbreitung von Neophyten und klimatische Veränderungen werden an erster Stelle genannt. Erstaunlich ist, dass diese Entwicklungen nach einer Studie der Botanisch-Zoologischen Gesellschaft, die im Jahre 2001 abgeschlossen wurde, teilweise bereits erkannt worden sind. Drei Massnahmen wurden darin zum weiteren Vorgehen vorgeschlagen. So sollte ein Wassermanagement überlegt werden, das wie in anderen Riedgebieten einen Einstau ermöglicht. Massnahmen zur Reduktion des Nährstoffgehaltes sowie eine abgestufte Nutzung zwischen Intensivwiesen und Naturschutzkerngebieten und Streueland wurden ebenso empfohlen.Leider, und das gibt die Regierung auch unumwunden zu, sind seit Abschluss der Studie im Jahr 2001, also seit 18 Jahren, keine dahingehenden Zusatzabklärungen getätigt worden. Dies, obwohl auch andere Dokumentationsauswertungen, wie die der in den Jahren 1994 bis 2006 durchgeführten Vegetations-Dauerbeobachtungsflächen, nur einen Trend aufzeigten, nämlich den des langsamen Verschwindens von seltenen Pflanzenarten, wie sie in Feuchtwiesen und mageren Flachmooren typischerweise vorkommen. Der Negativtrend betrifft nicht nur die einzigartige Pflanzenwelt im Ruggeller Riet, sondern auch die Tierwelt. Gemäss dem kürzlich erschienenen Brutvogelatlas verschwanden einige Vogelarten, wie zum Beispiel der Grosse Brachvogel. Naturkundliche Erforschungen des Landes und des Ruggeller Riets im Besonderen untermauern die Negativentwicklungen in regelmässigen Abständen. Zuletzt bestätigte die 2018 durchgeführte umfassende Vegetationskartierung die bisherigen Beobachtungen und die Bedrohung der Pflanzenarten. Dies alles erweckt den Eindruck, dass die wissenschaftlichen Erkenntnisse zwar eine klare Sprache sprechen, es aber verpasst wurde, vertiefte Untersuchungen durchzuführen und geeignete Projekte und Massnahmen aufzugleisen, die die Situation im Bereich des Möglichen abfedern oder wieder verbessern könnten.Es bringt der Natur nun aber wenig, die Gründe für die offensichtliche, langjährige Untätigkeit der Behörden zu suchen. Trotzdem bitte ich die Regierung, zu folgenden Fragen Stellung zu beziehen und vor allem mit Hochdruck ein effektives Massnahmenpaket zur Aufrechterhaltung des Biotops Ruggeller Riet auszuarbeiten und umzusetzen. Meine Fragen hierzu:- Weshalb wurden im Nachgang zum Bericht der Botanisch-Zoologischen Gesellschaft aus dem Jahre 2001 behördlicherseits keine weiteren Abklärungen und Massnahmen gesetzt? Wer war nach Ansicht der Regierung über die wichtigen Erkenntnisse im Bilde und hätte aus heutiger Sicht handeln müssen?
- Welche Priorität ordnet die Regierung dem Projekt - ich nenne es einmal «Rettung des Ruggeller Riets» - angesichts der nun vorliegenden Erkenntnisse zu?
- Welches sind die Massnahmen, die nun konkret und ohne weitere Abklärungen umgesetzt werden können?
- Welche Massnahmen brauchen weitere Vorbereitungsarbeiten und bis wann rechnet die Regierung mit einem griffigen Massnahmenpaket? Ich bitte die Regierung um das Aufzeigen der nächsten Schritte.
- Haben das Ministerium und das zuständige Amt die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen beantragt respektive budgetiert? Und zuletzt: Können schon ungefähre Zahlen genannt werden? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Guten Abend, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Liechtenstein hat auf der ganzen Landesfläche eine Verantwortung gegenüber den bei uns im Land vorkommenden Tier- und Pflanzenarten. Die Regierung weist in ihrer Interpellationsbeantwortung auf die ethisch begründete Verantwortung gegenüber der Natur hin und auch auf die diesbezüglichen nationalen und internationalen Verpflichtungen. Mit dem Dank an die Regierung für den Bericht auf die von den Interpellanten gestellten Fragen zum Naturschutzgebiet Ruggeller Riet will ich auf einige wichtige Bereiche eingehen. Die seit 1978 unter Naturschutz gestellte Riedlandschaft nördlich von Ruggell gilt aufgrund ihrer naturkundlichen Bedeutung als ein Juwel der Artenvielfalt. Die im Mai 1970 gegründete Botanisch-Zoologische Gesellschaft Liechtenstein-Sarganserland-Werdenberg hat 1990 in der «Naturmonographie Ruggeller Riet» die im Naturschutzgebiet Ruggeller Riet vorkommenden Pflanzen- und Tierarten dokumentiert, sodass in späteren Kartierungen und Erhebungen die Veränderungen und Verluste festgestellt werden können. Die Interpellanten weisen in ihrer Begründung darauf hin, dass das Flachmoor Ruggeller Riet ein Archiv von Arten und Genen ist und damit ein wichtiger Hotspot der Biodiversität. Das Schutzgebiet wurde in die sogenannte Ramsar Konvention, das Abkommen zum Schutz der Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung, aufgenommen. Liechtenstein ist der Konvention 1991 beigetreten. Im Ruggeller Riet kommen etwa 430 Pflanzenarten vor, das ist mehr als ein Viertel der für Liechtenstein nachgewiesenen Gefässpflanzenarten. Neben dem Naturschutzgebiet Schwabbrünna-Äscher ist es das Gebiet mit der grössten Vielfalt an Feuchtgebietsarten, etwa 25% der Rote-Liste-Pflanzenarten, der seltenen und gefährdeten Pflanzenarten unseres Landes, finden wir im Ruggeller Riet.Auf der Seite 19 wird auf eine Schmetterlingsart hingewiesen, welche es praktisch nur noch hier in Liechtenstein, genauer gesagt im Ruggeller Riet und im Schwabbrünna-Äscher, gibt. Europaweit ist diese Art vom Aussterben bedroht. Aufgrund von verschiedenen Veränderungen kam es in den letzten Jahrzehnten zu bedauerlichen Verlusten in Flora und Fauna des Feuchtgebietes. So sind der Laubfrosch und der Grosse Brachvogel verschwunden und gelten in unserem Land als ausgestorben. Die beim Vergleich der Vegetationskartierung von 1972 und 1993 beobachtete Verschiebung zu Pflanzengesellschaften, die nährstoffreichere und trockenere Verhältnisse anzeigen, hat sich leider fortgesetzt, sodass zum Beispiel typische Pflanzengesellschaften nasser Standorte nicht mehr vorkommen und mehrere seltene Pflanzenarten der Feuchtwiesen, wie die Mehlprimel, der Lungenenzian, der Wohlriechende Lauch und die Sibirische Schwertlilie, in ihren Beständen abgenommen haben. Die Regierung weist darauf hin, dass Liechtenstein im Rahmen der internationalen Verpflichtungen aus der Berner Konvention, dem Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tieren und ihrer natürlichen Lebensräume, ein sogenanntes Smaragd-Gebiet auszuweisen hat. Aus der Verantwortung für die Erhaltung des Naturerbes haben wir meiner Meinung nach dieser Verpflichtung nachzukommen, auch wenn der Aufwand verhältnismässig gross ist. Ich bitte die Umweltministerin um den Stand der Abklärungen, die auf der Seite 25 beschrieben werden. Zudem würde mich interessieren, ob die Umweltministerin das Ruggeller Riet als Smaragd-Gebiet für schützenswert einstuft. Erwähnenswert ist zudem, dass Moore nicht nur einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt leisten, sondern darüber hinaus eine wichtige weitere Funktion erfüllen, die im Zuge des Klimawandels nicht zu unterschätzen ist: Sie sind die effektivsten Kohlenstoffspeicher aller Landlebensräume.Zum langfristigen Schutz des Ruggeller Riets, dieser alten Kulturlandschaft der Streueflächen, und zur Erhaltung der Biodiversität müssen die im Bericht der Regierung aufgeführten Massnahmen konsequent umgesetzt werden. Die wichtigsten will ich stichwortartig aufzählen: die Weiterführung des Monitorings als Grundlage für die Massnahmen zum Schutz und zur Erhaltung der Vielfalt; die Umsetzung des Pflegeplans unter Berücksichtigung der Vegetations- und Brutzeiten, zum Beispiel das Mähen der Streue zur Verhinderung der Verbuschung, den abschnittsweisen Grabenunterhalt und die Bekämpfung der invasiven Neophyten; die Verbesserung der Wassersituation im Naturschutzgebiet gemäss dem ausgearbeiteten Projekt; die Schaffung von ausreichenden Pufferzonen zur Verhinderung weiterer Eutrophierung durch seitlichen Nährstoffeintrag; die Pflege naturnaher Strukturen ausserhalb des Schutzgebietes zur Biotopvernetzung; die Erhaltung der wenigen noch vorhandenen Torfhütten als Zeitzeugen der ehemaligen Nutzung zur Torfgewinnung; und eine gute Information der Bevölkerung und die Kontrolle der Einhaltung der notwendigen Naturschutzvorschriften durch die Naturwacht. Diese Massnahmen sind nicht nur für das Naturschutzgebiet Ruggeller Riet wichtig. Sie sollten meiner Meinung nach in eine Nationale Biodiversitätsstrategie einfliessen, um die biologische Vielfalt in unserem Land langfristig zu sichern und zu fördern. Diese Strategie soll von der Regierung mit den verantwortlichen Amtsstellen in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Akteuren aus der Landwirtschaft und dem Natur- und Umweltschutz erarbeitet werden. In diesem Sinne danke ich den Interpellanten für ihre wichtigen und aktuellen Fragen und der Regierung für die Beantwortung. Ich erwarte, dass die Anregungen aus der heutigen Diskussion im Landtag aufgenommen und die verschiedenen Massnahmen auch bald und verlässlich umgesetzt werden. Ich bitte die Umweltministerin um ihre Einschätzung bezüglich der Umsetzung dieser Massnahmen, vor allem auf dem Hintergrund von zeitlichen Aspekten. Studien sind nun genügend vorhanden und wir müssen nun dringend handeln.Zum Schluss möchte ich noch auf eine Kleine Anfrage hinweisen, die ich letztes Jahr gestellt habe und deren Beantwortung heute bei mir zu einigen Fragezeichen geführt hat. Am 27. März 2018 habe ich eine Kleine Anfrage zu Neophyten und zum Neophytenkonzept gestellt. Ich wollte damals wissen, wie die schädlichen und teils gesundheitsbedrohenden Pflanzen bekämpft werden. Bei der Antwort auf die Frage 4, ob die Ausbreitung der invasiven Neophyten in der Zwischenzeit reduziert werden konnte, haben sie, Frau Umweltministerin, folgende Antwort gegeben und ich bitte um ein kurzes Zitat: «Sichtbare Erfolge sind bei den Goldruten und beim Springkraut im Schneggenäule und im Westteil des Ruggeller Rietes erkennbar. Hier müssen in den kommenden Jahren voraussichtlich nur noch nachkeimende Pflanzen kurz von Hand ausgerissen werden.» Diese Aussage deckt sich meiner Ansicht nach überhaupt nicht mit zwei Aussagen in der vorliegenden Interpellationsbeantwortung. Sie steht ihnen, ganz im Gegenteil, diametral gegenüber. Auf der Seite 17 wird erwähnt, das hat der Abg. Thomas Lageder auch schon eingebracht, dass sich die Neophyten ausbreiten. Auf der Seite 22 steht folgender Satz: Entlang der Gräben haben sich die Goldrutenbestände etabliert. Die Spätblühende Goldrute und seltener die Kanadische Goldrute haben sich gegenüber 1993 auf weiteren Flächen ausgebreitet. Im März 2018 hiess es noch, dass nachkeimende Pflanzen kurz von Hand ausgerissen werden können und in der Interpellationsbeantwortung lesen wir, dass sich die Goldruten stark ausbreiten. Das ist für mich nicht verständlich und ich bitte die Umweltministerin um Klärung: Wie kommt es zu diesen diametral unterschiedlichen Aussagen innerhalb eines kurzen Zeitraumes? Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Susanne Eberle-Strub
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Vielen Dank den Interpellanten für die Einreichung und der Regierung und dem Amt für Umwelt für die Beantwortung dieser Interpellation. Diese Interpellationsbeantwortung ist leider keine erfreuliche Lektüre. Die Aussage, dass es im Ruggeller Riet «höchstwahrscheinlich» bereits zu irreparablen Schäden gekommen ist, erstaunt mich doch. Denn bei der gleichen Antwort weiter unten wird erwähnt, dass «diverse Massnahmen im Riet umgesetzt werden, um weitere irreparable Schäden zu begrenzen». Von «höchstwahrscheinlich» kann also keine Rede sein. Leider scheinen diese irreparablen Schäden schon Tatsache zu sein. Bei Frage 1 wird ausgeführt, dass sich Liechtenstein seit Anfang 2019 mit einer Messstation im Ruggeller Riet an einer schweizweiten Kampagne zur Messung von Stickstoffverbindungen beteiligt. Wie die Messungen aufzeigen, gibt es einen übermässigen Stickstoffeinfluss auf das Ökosystem Ruggeller Riet. Detaillierte Ergebnisse würden aber erst mit Abschluss des Projekts 2020 veröffentlich werden. Meine Fragen dazu: Wie sehen die Massnahmen aus, um den übermässigen Stickstoffeinfluss zu verringern? Warum werden nicht jetzt schon Massnahmen zur Reduktion der Stickstoffkonzentration getätigt? Es verstreicht wertvolle Zeit und bis dahin werden weiterhin Pflanzen und Tiere geschädigt. Wie die Regierung selbst schreibt, besteht ein Negativtrend bei den Brutvögeln im Grossraum Ruggeller Riet. Bei der Antwort zu Frage 2 wird erwähnt, dass Liechtenstein für eine Schmetterlingsart - der Name wird leider nicht erwähnt - eine internationale Verantwortung hat, da er europaweit vom Aussterben bedroht ist. Gerne hätte ich den Namen des Schmetterlings erfahren und gewusst, wann das letzte Monitoring diesbezüglich durchgeführt wurde und ob er im Ruggeller Riet und im Schwabbrünna-Äscher noch vorkommt. Zur weiteren Dokumentation der Vegetationsveränderung wurde zwischen 1994 und 2006 eine Vegetationsdauerflächenbeobachtung durchgeführt. 2008 bei der Auswertung zeigte sich, dass verschiedene seltene Feuchtgebietsarten sowie typische Vertreter der mageren Flachmoorgesellschaften in ihrem Bestand abgenommen haben. Wie die flächenhafte Vegetationskartierung von 2018 zeigt, haben sich diese festgestellten Tendenzen verstärkt, zum Beispiel- entwickelt sich die Vegetation in trockene und nährstoffreichere Vegetation,
- die artenreichen Pfeifengraswiesen mit ausgedehnten Irisbeständen nehmen ab,
- das Schneidebinsenried ist verschwunden,
- die Verschilfung der Flächen hat weiter zugenommen,
- die Verbuschung hat zugenommen,
- die Goldrutenbestände haben sich etabliert.
Dies sind nur einige Beispiele und zeigen auf, dass sich der Zustand des Ruggeller Riets verschlechtert hat. Was dagegen seit der Auswertung im Jahr 2008 unternommen wurde, ist jedoch nirgends aufgeführt. Deshalb meine konkrete Frage: Wurden Massnahmen ab 2008 zum Schutz des Ruggeller Riets getroffen? Falls ja, welche? Und falls ja, warum hat sich dann der Zustand bis 2018 weiter verschlechtert? Auf Seite 25 wird erklärt, dass Liechtenstein im Rahmen der Berner Konvention ein Smaragd-Gebiet ausweisen muss, der Abg. Eugen Nägele ist darauf schon eingegangen. Mich würde auch interessieren, wie weit diese Abklärungen nun getroffen sind und wie das weitere Vorgehen ist. Für mich ist klar, wenn uns das Ökosystem etwas wert ist, dann können und müssen wir uns das etwas kosten lassen und die Aufwände dafür dürfen uns nicht zu hoch sein, damit unsere Nachfahren dieses einzigartige Naturgebiet auch noch bestaunen können. Die Antworten der Regierung zeigen klar auf, dass es dem Ruggeller Riet schlecht geht und mit Zuwarten immer mehr Tier- und Pflanzenarten verschwinden. 2020 soll ein, wie es heisst, schnell realisierbares Pilotprojekt zum Einstau einer Fläche im Ruggeller Riet erarbeitet werden. Es wird also erst 2020 erarbeitet. Da stellt sich mir schon die Frage, ob es 2020 dann auch realisiert wird oder ob es 2021 wird, bis eine Fläche eingestaut wird. Wenn ich die Negativtendenzen, die in der Interpellationsbeantwortung aufgezeigt werden, ernst nehme, dann können wir doch nicht bis nächstes Jahr warten und dann erst noch ein Pilotprojekt durchführen und einmal schauen, ob es auch funktioniert. Warum ein Pilotprojekt? Wurde bis anhin noch nie ein Gebiet vernässt? Ein Biologe, mit dem ich vor Ort war, hat unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass so schnell wie möglich der Grundwasserstand im Schutzgebiet erhöht werden muss, und zwar noch dieses Jahr. Es gäbe einfache Lösungen, die rasch und mit wenig finanziellen Mitteln umgesetzt werden könnten. Mit sogenannten Wasserfallen könne der Abzug des Wassers aus dem Ried so reguliert werden, dass der Torfkörper des Flachmoores mit Wasser gesättigt und ein weiteres Austrocknen verhindert würde. Mit quer eingefügten Holzbrettern würde der Wasserlauf auf die gewünschte Höhe aufgestaut, das Wasser fliesse wieder in den Torfkörper des Riedes zurück beziehungsweise das Wasser werde nicht mehr aus dem Torfkörper herausgeleitet. Dies könne zum Beispiel auch der Werkbetrieb der Gemeinde zusammen mit dem Forstpflanzgarten des Landes, der zuständig für den Unterhalt des Naturschutzgebietes sei, ausführen. Wasserfallen seien traditionsgemäss schon früher überall in Entwässerungsgräben angewendet worden und das könne sofort erledigt werden. Beim Mähen der Streue im Herbst könnten die Bretterfallen für ein bis zwei Wochen entfernt werden, damit der Traktor besser fahren könne. Falls umfangreichere Untersuchungen nötig seien, könnten diese in der Folge noch durchgeführt werden. Höchste Priorität liege in der sofortigen Aufstauung der Abzugsgräben. Weshalb zieht das Amt für Umwelt diese einfache Methode nicht in Betracht? Weshalb zuerst ein Pilotprojekt und Versuche, anstatt zu handeln? Ist der Zustand des Ruggeller Riets noch nicht ernst genug? Dazu hätte ich gerne eine plausible Antwort. Diese Interpellationsbeantwortung ist besorgniserregend und die Regierung führt selbst aus, dass es bereits zu irreparablen Schäden im Ruggeller Riet gekommen ist. «Irreparabel» heisst «nicht mehr herstellbar.» Deshalb ist meine Meinung: Es eilt. Es eilt mit klaren und nachhaltigen Massnahmen, damit das Ruggeller Riet mit seiner einzigartigen Fauna und Flora erhalten bleibt. Und ich hoffe sehr, dass Sie, Frau Regierungsrätin Hasler, aufgrund dieser düsteren Aussicht für das Naturschutzgebiet in Ruggell sofortige Massnahmen anordnen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Auch besten Dank an die Regierung und die Interpellanten für diese Interpellation. Regelmässige Überschwemmungen durch Bäche und Flüsse sowie grosse Moor- und Sumpflandschaften erschwerten die Besiedlung des Talbodens. Noch im 19. Jahrhundert erkranken die Menschen im Rheintal oft an Malaria. Die Zentren der ursprünglichen Siedlungen finden sich daher am Talrand und auf den trockenen Schwemmflächen der Flüsse. In diese Zeit zurück, die Aufgabe der Talebene zum Wohnen und Arbeiten, möchten wohl die allermeisten nicht. Wie soll es anders sein? Durch die Besiedlung änderte sich auch die Tier- und Pflanzenwelt. Werden die Gräben im Naturschutzgebiet gestaut, entsteht möglicherweise ein stehendes Gewässer, da das Wasser versickert und zu wenig übrig bleibt, um ein Fliessgewässer über ein Stauwehr sicherzustellen. Wahrscheinlich müsste gleichzeitig der Grundwasserstand erhöht werden, sodass nur wenig Wasser versickert und das Meteowasser die Strömung sicherstellt. Ich bin kein Fachmann, stelle mir aber vor, dass der Grundwasserstand nicht partiell nur auf die Fläche des Naturschutzgebietes erhöht werden kann. Wasser hat bekanntlich die Eigenschaft, sich auf eine waagrechte Höhe auszugleichen. Durch die Drainage im Schellenberger Riet senkte sich im drainierten Bereich der Boden um schätzungsweise gegen einen Meter. Wenn der Grundwasserstand im Naturschutzgebiet angehoben wird, muss vermutlich auch die Drainage im Schellenberger Riet überdacht werden. Sonst könnte dort vielleicht ein grosses Sumpfgebiet entstehen, dass weder Streue noch Kulturland ist. Warum?Gemäss Geodatenportal ist das Witriet und Hasenbachmäder in etwa auf gleicher Höhe, wie die Kaliforneteile im Schellenberger Riet und die Gegend um Bangserhof. Damit ist zu erwarten, dass bei einer Grundwasseranhebung im Naturschutzgebiet das Schellenberger Riet und weite Teile ebenfalls vernässen. Die Ursache und Behebung von Schilfbeständen und anderen dominanten Pflanzen ist in der Breite zu suchen. Nicht eine Einzelmassnahme, sondern mehrere und vorsichtige Veränderungen können eine Verbesserung bewirken. Dabei ist die Bewirtschaftung durch Landwirte ein integraler Bestandteil. Schliesslich sind die Streuewiesen durch die landwirtschaftliche Nutzung entstanden. Ohne landwirtschaftliche Nutzung wäre dort Wald. Für die Reduktion von Schilf und Goldruten mit dem Zweck zur Erhöhung der Artenvielfalt der Pflanzen und vielen Tiergruppen kann sein, dass punktuell eine Beweidung auf Zeit und an bestimmten Stellen zwei Schnitte pro Jahr über einen gewissen Zeitraum sinnvoll sind. Die Vogelwelt profitiert von der kurzgrasigen Vegetation und dem verbesserten Nahrungsangebot an Kleintieren. Eine Beweidung ist aber nur mit Einwilligung des Amtes zulässig. Solche Massnahmen brauchen Fingerspitzengefühl, da Beweidung und Mehrfachschnitte dem Boden Nährstoffe entziehen, die dann für das Streuewachstum fehlen. Ebenso muss die Versamung der Streuepflanzen gewährleistet bleiben. Generelle jede Massnahme zeigt seine Wirkung erst nach Jahren, das ist das Gefährliche.Für die Beseitigung der Neophyten wäre vielleicht am wirksamsten, wenn Freiwillige unter Führung einer Fachperson für Gotteslohn dieses Unkraut jäten. Streue mähen und verkaufen ist kein gutes Geschäft. Die Einbindung der Streuewiesennutzung in die bäuerliche Kreislaufwirtschaft verhindert jedoch die Degradierung zu reinen Museumswiesen. Die Erhaltung des Naturschutzgebietes durch den Staat wäre sehr wahrscheinlich aus finanziellen Gründen und aus Gründen der Akzeptanz langfristig wohl kaum möglich. Naturnahe Landschaften erlangen zunehmende Bedeutung für Freizeit und Erholung. Früher waren nur wenige Leute im Streueried, bis dann die Naturschützer Hunderte oder eher Tausende Menschen dorthin gelockt haben. Mit der Freizeitnutzung sind jedoch Störungen vor allem für seltene Tierarten verbunden, die ja vielfach gerade aufgrund ihrer Empfindlichkeit gegenüber dem Menschen selten sind. Erfolgreiche Naturschutzarbeit muss sich den veränderten Gegebenheiten stellen und ihr Aufgabenspektrum anpassen und eventuell erweitern. Daran arbeitet die heutige Regierung nach einer Pause durch die Vorgängerregierungen. Keine leichte Aufgabe, die verschiedensten Positionen unter ein Dach zu bringen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident für das Wort. Von mir nur ein kleiner Nachtrag: 1989 hat Louis Jäger eine Briefmarke entworfen mit dem Titel «Laubfrosch». Und ich möchte, dass tunlichst vermieden wird, dass wir andere seltene Tierarten im Ruggeller Riet zukünftig auch nur noch auf Briefmarken betrachten können. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Die Interpellation zum Naturschutzgebiet Ruggeller Riet wurde von den Interpellanten am 6. Mai 2019 eingereicht und am 5. Juni 2019 an die Regierung überwiesen. Die gestellten Fragen betreffen primär die Gefährdung von Flora und Fauna, die Austrocknungstendenzen, bestehende Monitorings und bestehende sowie geplante Massnahmen zur Verbesserung der Situation im Naturschutzgebiet Ruggeller Riet. Ich möchte mich an dieser Stelle bei den Interpellanten für die Einreichung dieser Interpellation bedanken, da sie wichtige und richtige Impulse bezüglich der Problematik um die Austrocknung des Ruggeller Riets bringt. Ebenfalls bedanke ich mich bei den unterschiedlichen NGOs für die damit verbundenen eingereichten Stellungnahmen. Das Ruggeller Riet ist von nationaler und auch internationaler Bedeutung und soll als Ramsar-Schutzgebiet in seiner heutigen Form auch für zukünftige Generationen erhalten werden. Hierfür werde ich nachher auf die verschiedenen Massnahmen, die vorgesehen sind, differenziert eingehen. Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass Liechtenstein generell auch wie andere Regionen und Länder von diesen internationalen negativen Trends wie dem Verlust an Biodiversität, deren Ursachen meist sehr komplex sind, auch betroffen ist. In concreto ist im Ruggeller Riet analog zu den weltweiten Entwicklungen ein fortschreitender negativer Trend ebenfalls zu beobachten. Es ist davon auszugehen, dass sich dieser Trend noch verstärken wird, wenn keine Gegenmassnahmen gesetzt werden beziehungsweise die bestehenden Massnahmen nicht intensiviert werden.Der Abg. Lageder hat hierzu nach den gesetzlichen Grundlagen gefragt. Es ist klar, dass im Naturschutzgesetz mit dem grundsätzlichen Auftrag zum Erhalt der Naturwerte und zur Ausscheidung von Schutzgebieten sowie für die Überwachung der Entwicklung der Naturwerte ein Gesetzesauftrag vorhanden ist. Und es gibt auch diverse konkretisierende Verordnungen zum Naturschutzgebiet Ruggeller Riet im spezifischen Fall mit ganz klaren Bestimmungen, was dort die gesetzlichen Grundlagen sind. Ich erlaube mir, da Sie, vor allem was die Massnahmen anbelangt, überschneidende Fragestellungen gestellt haben, dass ich diese nachher zusammenfassend beantworten werde. Ich gehe jetzt zuerst aber auf die einzelnen Fragen der Abgeordneten ein. Die Abg. Violanda Lanter hat die Geschichte, die im Bericht und Antrag auch aufgezeigt ist, erwähnt und diesbezüglich Fragen gestellt. Eine Frage war, weshalb im Nachgang zu dieser Studie, die im 2001 erstellt wurde, behördlicherseits keine weiteren Abklärungen und Massnahmen gesetzt wurden. Die Untersuchungen des jetzigen Amtes für Umwelt, das es jetzt sechs Jahre in dieser Formation gibt, haben ergeben, dass damals dieser Bericht nicht, wie zum Teil geäussert wurde, konkrete Massnahmen schon vorgesehen hätte. Dieser Bericht hat aber klare Impulse gegeben, wo man weiterforschen sollte. Es ist aus den Akten und auch aufgrund der Personalien, die so weit zurückliegen, nicht wirklich sichtbar, warum dies nicht weiterverfolgt wurde. Was aus heutiger Sicht betrachtet werden kann, ist, dass ja im Frühjahr die Veranstaltung der LGU stattgefunden hat, wo auf diese Studie hingewiesen wurde, und der damit verantwortliche und betraute Mitarbeiter hat aufgehorcht und das gehört und dann sofort Untersuchungen vorgenommen und diese Studie auch ausheben können. Aber wie gesagt, in dieser Studie hat es Impulse gegeben, wie man weiterforschen sollte, und das ist dementsprechend nicht geschehen. Sie und auch andere Abgeordnete haben mich nach der Bedeutung gefragt. Ich möchte in meiner Rolle als Umweltministerin klar festhalten, dass das Ruggeller Riet mit seinen Charakteren von grosser Bedeutung für unser Land ist. Und entsprechende Massnahmen sollen zeitnah gesetzt werden. Ich werde anschliessend auf diese noch eingehen. Der Abg. Eugen Nägele hat mich gefragt, gleich wie seine Kollegin Susanne Eberle-Strub, was der Stand betreffend die Abklärungen des Smaragd-Gebietes ist. Wir sind diesbezüglich mit den Schweizer Behörden in Kontakt und es ist vorgesehen, dass die Abklärungen, was dies für Konsequenzen haben würde, welcher Aufwand damit einhergehen würde, bis Ende 2019 abgeschlossen sind. Sie haben dann auch die Richtigstellung oder die Aussagen in der Kleinen Anfrage versus die Aussagen im Bericht und Antrag bezüglich der Neophyten erläutert. Hier möchte ich festhalten, in der Beantwortung Nummer 4 der damaligen Kleinen Anfrage, wo auf das Schneggenäule hingewiesen wird, das ist der westliche Teil des Ruggeller Riets. Und im Bericht und Antrag, wo die flächigen Bestände grösser beschrieben werden und beschrieben wird, dass es dort Interventionen braucht, befinden sich im östlichen Teil. Sollte das nicht genau exakt jetzt im Bericht und Antrag vom Schneggenäule abgetrennt worden sein, dann entschuldige ich mich dafür. Das sind zwei verschiedene Gebiete. Also somit ist die Aussage nicht falsch, aber auf unterschiedliche Gebiete bezogen.Die Abg. Susanne Eberle-Strub hat die seltene Schmetterlingsart im Ruggeller Riet erwähnt. Hier möchte ich festhalten, dass es einen Grund gibt, warum man diese nicht nennt. Mir liegt der Name natürlich vor, wenn Sie wollen, kann ich den auch nennen. Ich möchte Ihnen einfach erläutern, warum man ihn nie öffentlich gemacht hat und auch nicht auf eine Briefmarke gesetzt hat. Das geht gerade mit dem Schutzgedanken einher, weil es sich um eine sehr spezielle Schmetterlingsart handelt und man nicht möchte, dass durch eine Veröffentlichung ein allfälliger Tourismus entsteht. Wir wissen, es gibt Leute, die sich mit diesen Themen intensiv beschäftigen und dass es ja schön ist, dass wir ausweisen können, dass wir diese spezielle Art haben. Aber die Gefahr des Tourismus würde sicherlich nicht zu einer Beruhigung des Naturschutzgebietes führen. Das letzte Monitoring war 2016, es kann beim Amt für Umwelt jederzeit eingesehen werden. Aber auch hier verzichten wir aufgrund des Schutzes auf die Veröffentlichung. Sagen Sie mir aber, wenn Sie mich auffordern, den Namen zu sagen. Aber ich würde es zum Schutz des Ruggeller Riets, was, ich höre, unser gemeinsames Interesse ist, lieber so belassen.
Dann möchte ich ganz differenziert auf die Massnahmen eingehen. Wenn wir in die jüngere Vergangenheit zurückschauen, ist es mir wichtig festzuhalten, dass es nicht so ist, dass man keine Massnahmen gemacht hat. Es wurde auch im Bericht und Antrag beschrieben, welche Massnahmen ausgeführt wurden. Es waren durch die seit 2013 vorhandenen Goldruten vor allem die Bemühungen um die Verdrängung dieser Pflanze durch den Landforstbetrieb, also Bekämpfung von Neophyten war sicher ein Hauptbestandteil der Arbeiten in den letzten Jahren. Auch wurden einwachsende Gehölze sukzessive wieder zurückgedrängt, um die ökologisch wertvollen Streuewiesen mengenmässig zu erhalten. Die Ausscheidung von Pufferzonen zur Reduktion von Nährstoffeinträgen aus der angrenzenden Landwirtschaft wird durch den Bodenerwerb im und um das Naturschutzgebiet verfolgt. Das war auch Ihre spezifische Frage. 2015 wurde das Schnittregime für die landeseigenen Streueparzellen angepasst und sogenannte Rotationsbrachen eingeführt, was zu einer höheren Lebensraumvielfalt beiträgt. Es ist von Ihnen auch ein paar Mal angesprochen worden, dass man ein vertieftes Pilotprojekt auf den fundierten Erkenntnissen, die man einerseits aus Monitoringberichten aus den letzten Jahren hat, jetzt aber auch bereits schon in Auftrag gegeben hat. Kurzfristig planen wir nun nochmals eine ganz gezielte Kartierung, die das Ruggeller Riet nochmals ganz differenziert aufnimmt, dass man dann anhand von diesem Pilotprojekt wirklich nochmals schaut, wo konkrete Flächen sein könnten, die dann mit einer hydrologischen Massnahme verbessert werden können. Es besteht natürlich aufgrund der Ausgangssituation im Ruggeller Riet der dringende Wunsch, dass man hier schnell agiert, und das kann ich absolut nachvollziehen. Es hat aber gerade in der letzten Woche eine Begehung mit verschiedensten NGOs und dem Amt stattgefunden, und man rät da ganz stark auch ab, jetzt in einen Aktionismus zu verfallen und schnell Wasser oder Einstauungen, wie es zum Teil eben jetzt von Biologen oder weiteren gefordert wird, jetzt einfach überstürzt zu machen. Sondern man rät wirklich, dass man es gesamtheitlich anschaut, nachher einen Pilot definiert und dann dort wirklich auch die Wechselwirkungen beobachtet, sodass man dann später einen grösseren Rollout über das ganze Gebiet machen kann. Das ist dann die mittelfristige Zielsetzung, eben wie gesagt, sobald die Studie da ist, auswählen, in welchen Flächen ein Pilotprojekt oder verschiedene Pilotprojekte umgesetzt werden können. Langfristig ist das Ziel, unter der Voraussetzung erfolgreicher Pilotprojekte, die Ausdehnung des Projekts auf grössere Flächen im Ruggeller Riet auszubreiten.Allenfalls ist als langfristiges Ziel auch vorzusehen, eine grundlegende Neuplanung mit Einschluss der umgebenden Landwirtschaftsflächen - wie zum Beispiel Pufferstreifen südlich des Naturschutzgebietes, Rückstau auf Flächen westlich des Naturschutzgebietes - zuzulassen und zu prüfen. Die Pilotstudie ist für 2020 vorgesehen, wobei das nicht heisst, dass wir bis 2020 warten und nichts tun, sondern man hat jetzt schon begonnen, die differenzierten Feinkartierungen zu machen, die dann die Grundlagen legen, um dann nachher wirklich zu schauen, wo ein Pilotprojekt zugeführt werden kann. Das ermöglicht uns auch in diesem Zeitplan, dass man dann spätestens im übernächsten Budgetprozess sicherlich für langfristige Massnahmen grössere Investitionen vorsehen kann. Sie haben mich noch gefragt, ob hinreichend personelle und finanzielle Ressourcen bestehen. Derzeit, wenn wir zusammen auch mit Expertenbüros diese Grundlagenstudien machen, gehen wir davon aus, dass wir genügend personelle und auch finanzielle Ressourcen haben. Wie gesagt, man möchte ja dann auch längerfristig ein Managementkonzept erstellen. Da gehört ja systemisch sehr viel rein, da gehört nicht nur die Hydrologisierung rein, sondern da gehört zum Beispiel auch, was man andenkt, rein, dass man miteinander, mit den Bodeneigentümern und den Landwirten, schaut: Wie könnte ein Managementkonzept in der naturnahen Bewirtschaftung aussehen, wie könnte das abgestimmt werden? Da kann es gut sein, dass es mehr personelle Ressourcen braucht. Aber das wäre ja dann auch Ziel vom nächsten Jahr, dass man das sauber definiert und dann in den Budgetplan integriert.
Dazu gehört auch die von Ihnen aufgeworfene wichtige Thematik, Herr Abg. Thomas Lageder, der Sensibilisierung, die natürlich dann in einem Managementkonzept als Gesamtes auch miteingebunden wird. Das war auch ein eingehender Wunsch der Teilnehmenden an dieser Begehung von letzter Woche, dass man diesen Aspekt miteinbezieht. Auch von den Beteiligten, die jetzt Stellungnahmen abgegeben haben, wurde gewünscht, dass man sie in diese Überlegungen miteinbezieht. Und das wurde auch so vereinbart und ist auch so vorgesehen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Vielen Dank für diese Auskünfte und für die Beantwortung der Fragen. Ich kann auch die Beantwortung zur Kleinen Anfrage gut nachvollziehen. Aber wenn man heute im Ruggeller Riet ist, dann sind diese Goldruten einfach dominant. Ich denke, da braucht es ja kein Projekt, um diese Neophyten zu bekämpfen. Gibt es da schon Ideen oder Ansätze, wie man diese doch unglaublich grossen Felder von Goldruten bekämpfen kann? Ich denke, da wäre dringender Handlungsbedarf angesagt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Danke, Frau Regierungsrätin Hasler, für die doch erhellenden Ausführungen von Ihnen. Ich schaue jetzt im Bericht und Antrag auf Seite 79 gerade den Situationsplan vom Ruggeller Riet an und stelle fest, dass die ganze nördliche oder nordöstliche Seite an Österreich grenzt. Nun, Naturschutz kennt bekanntlich keine Grenzen. Meine Frage: Gibt es mit den Nachbarn in Vorarlberg Kontakt bezüglich dieser Ideen und auch dieser Probleme? Haben die Vorarlberger auf ihrer Seite ähnliche Probleme wie wir im Ruggeller Riet? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Susanne Eberle-Strub
Vielen Dank, Herr Präsident. Auch vielen Dank der Frau Regierungsrätin für die Beantwortung der Fragen. Ich brauche den Namen des Schmetterlings nicht. Vielleicht habe ich es nicht gehört. Aber kommt er noch vor? 2016 war ja das Monitoring. Das nimmt mich noch wunder. Dann habe ich Sie gefragt, seit 2008 wurden, wie es so aussieht, keine Massnahmen getroffen, weil ja mit der Massnahme oder mit der Vegetationskartierung von 2018 der Zustand schlechter geworden ist. Also was wurde denn in diesen zehn Jahren unternommen? Das andere ist mit der Vernässung des Riets - ja, wahrscheinlich bin ich ungeduldig, ich weiss. Ich glaube, Sie haben gesagt, es wird dann beim übernächsten Budget budgetiert. Oder ist das Ziel, das 2020 umzusetzen? Weil sonst scheint es mir schon sehr lang. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Gerne gehe ich auf Ihre Zusatzfragen ein. Betreffend die Goldruten: Man ist sehr aktiv daran, diese Neophyten im Ruggeller Riet zu bekämpfen. Dort haben wir tatsächlich eine Ressourcenthematik, weil diese vor allem über die Sommermonate sehr stark anwachsen. Es ist so, dass der Landesforstbetrieb sehr stark dort engagiert ist. Man versucht aber auch immer wieder, mit Ferialpraktikanten, auch mit Asylsuchenden, die Arbeit suchen, dort zusätzliche Man- and Womanpower zu haben, damit man dem Bekämpfen gerecht werden kann, weil es wirklich ein sehr beschränktes Zeitfenster ist, wo man einfach viel Ressourcen braucht. Wo Sie mir diese Zusatzfragen gestellt haben, ist mir noch in den Sinn gekommen, dass Sie von mir noch ein Statement wollten bezüglich Smaragd-Gebiet. Ich bin der Meinung, dass, wenn wir das ressourcenmässig machen können, es sich lohnt, das zu prüfen und auch weiterzuverfolgen, weil die Bedeutung des Ruggeller Riets ja in aller Deutlichkeit heute von Ihnen, aber auch von mir unterstrichen wurde. Dann hat mich der Abg. Georg Kaufmann betreffend die Angrenzung des Ruggeller Riets zu Österreich gefragt. Das ist sehr eindrücklich auf dieser Karte zu sehen, die grösste und längste Seitenfläche ist angrenzend an Österreich. Es hat nach meinen Kenntnissen hier bisher noch kein aktiver Austausch mit Vorarlberg in dieser Thematik stattgefunden. International mit den Umweltminister/-innen der deutschsprachigen Länder arbeite ich sehr intensiv zusammen und ich weiss einfach, dass die Thematiken in den Ländern und die Herausforderungen sehr ähnliche sind. Hier ist es aber sicher so im spezifischen Fall, dass hier mit diesem systemischen Ansatz, den man fahren möchte, mit diesem Managementkonzept, mit der Sensibilisierung natürlich nicht nur Absprachen mit den hiesigen Grenzanrainern geben muss, sondern auch mit Vorarlberg das Gespräch und die Sensibilisierung in Bezug auf diese Thematik sicherlich gesucht wird.Die Abg. Susanne Eberle-Strub hat mich gefragt, ob er noch vorkommt, der spezielle Schmetterling. Ja, er kommt noch vor, also 2016 ist er zuletzt noch gesichtet worden. Sie haben dann noch gesagt, wie es sein kann, dass es mit den Massnahmen, die ich hier vorher schon aufgezählt habe, die man in den letzten Jahren gemacht hat, trotzdem zu einer Verschlechterung kommt. Ich glaube, hier ist die Situation sicherlich komplex zu betrachten. Einerseits ist es so, dass, wie gesagt, die Problematik weltweit, dass die Biodiversität extrem unter Druck steht und der Rückgang eine Tatsache ist, natürlich auch bei uns durchdringt. Das ist der übergeordnete Faktor. Dass selbst, wenn wir Massnahmen treffen, wir natürlich unter enormen Einflüssen und einem enormen Druck stehen. Also was wir heute noch wenig benannt haben, ist alleine der Einfluss der Klimaerwärmung. Und natürlich, und ich glaube, das sagen wir auch in der Beantwortung relativ offen und transparent, hat man gewisse Massnahmen nicht weiterverfolgt. Das ist sicher auch ein Aspekt. Ich glaube, man muss wie die unterschiedlichen Aspekte unterscheiden, das heisst aber nicht, dass man von 2008 bis heute nichts gemacht hat. Ich denke, das ist wie eine andere Betrachtung, es gibt unterschiedliche Faktoren. Betreffend das Budget: Bereits im Budget, das Sie im November behandeln werden, ist für dieses Pilotprojekt ein Betrag aufgenommen, sodass wir die Grundlagen sauber erarbeiten können. Wir haben jetzt heuer schon ein Projekt vorgezogen, dass man eben schon alle Messdaten machen kann, dass man nachher wirklich schon ins Studieren von möglichen Pilotprojekten gehen kann und anhand von dem dann grössere, grossflächige Investitionen für ein Managementkonzept oder eine grossflächige Bewässerung dann für das Budget 2021 vorsehen könnte.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, haben wir die Interpellationsbeantwortung der Regierung zur Kenntnis genommen und wir haben Traktandum 6 abgeschlossen. -ooOoo-