6. September 2019 | 1623 | Beschluss Nr. 75/2019 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses |
Beschluss Nr. 75/2019 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft) (Nr. 86/2019)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 28: Beschluss Nr. 75/2019 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft).Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 86/2019. Er steht zur Diskussion.Stv. Abg. Michael Ospelt
Besten Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren. Vielen Dank dem Wirtschaftsministerium für die Ausarbeitung des vorliegenden Berichts und Antrags. Die Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft kodifiziert die Richtlinie 98/34/EG, welche seit ihrem Erlass mehrfach geändert wurde. Nun soll sie aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit durch die Richtlinie (EU) 2015/1535 ersetzt werden. Im Hinblick auf das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes ist es angebracht, bei den nationalen Massnahmen zur Erstellung von technischen Vorschriften die grösstmögliche Transparenz zu gewährleisten. Somit ist es das Ziel der Richtlinie, die Handelshemmnisse aufgrund unterschiedlicher nationaler technischer Vorschriften zu beseitigen beziehungsweise abzubauen. Das in der Richtlinie vorgesehene Notifizierungsverfahren ermöglicht der Kommission und den EU-Mitgliedstaaten, die technischen Vorschriften, die Mitgliedstaaten für Erzeugnisse und für Dienste der Informationsgesellschaft einführen wollen, vor deren Erlass zu prüfen. Die Richtlinie 98/34/EG wurde in Liechtenstein durch das Gesetz über die Notifikation technischer Vorschriften im Europäischen Wirtschaftsraum sowie weiterer Gesetze umgesetzt. Folglich sind die Verweise auf die Richtlinie 98/34/EG in den jeweiligen Gesetzen durch die entsprechenden Bestimmungen in der Richtlinie (EU) 2015/1535 zu ersetzen. Die Richtlinie (EU) 2015/1535 enthält im Vergleich zur Richtlinie 98/34/EG keine inhaltliche Neuregelung. Zudem haben die entsprechenden Gesetzesvorhaben weder personelle noch finanzielle Konsequenzen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.6. September 2019 | 1624 | Beschluss Nr. 75/2019 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses |
Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Gerne möchte ich mich beim zuständigen Ministerium für Wirtschaft für den vorliegenden Bericht und Antrag bedanken.Das Ziel der Richtlinie (EU) 2015/1535 ist die Beseitigung oder der Abbau von Handelshemmnissen aufgrund unterschiedlicher nationaler technischer Vorschriften durch eine bessere Information der Europäischen Kommission, der europäischen Normungsorganisationen und der anderen Mitgliedstaaten über einzelne Massnahmen. Das hierzu vorgeschriebene Informationsverfahren im Bereich der technischen Vorschriften ermöglicht es der EU-Kommission und den EWR-Mitgliedstaaten, die technischen Vorschriften, die EWR-Mitgliedstaaten für gewerblich hergestellte Erzeugnisse, landwirtschaftliche Erzeugnisse und Fischprodukte und für Dienste der Informationsgesellschaft einführen wollen, vor deren Erlass zu prüfen. In Liechtenstein sind keine personellen oder finanziellen Auswirkungen vorgesehen. Die Vorlage ist für mich unbestritten, weshalb ich ihr die Zustimmung erteilen werde. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Somit können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Er lautet: «Der Hohe Landtag wolle dem Beschluss Nr. 75/2019 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 29. März 2019 die Zustimmung erteilen.» Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 22 Stimmen die Zustimmung erteilt und wir haben Traktandum 28 abgeschlossen.-ooOoo-