Interpellationsbeantwortung zur Prämienverbilligung (Nr. 60/2019)
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 5: Interpellationsbeantwortung zur Prämienverbilligung. Die Interpellationsbeantwortung der Regierung trägt die Nr. 60/2019. Wird dazu das Wort gewünscht?Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Unsere Fraktion hat vor einem Jahr im Rahmen des VU-Bürgerpakets eine Interpellation zur Prämienverbilligung eingereicht und ich danke der Regierung und insbesondere auch dem zuständigen Gesellschaftsminister für diese umfassende Interpellationsbeantwortung, welche sehr aufschlussreiche, aber zum Teil auch sehr überraschende Ergebnisse präsentiert hat. Ziel unserer Interpellation war es, auf der Basis der dabei erhaltenen Zahlen und Fakten besser beurteilen zu können, welche finanziellen Konsequenzen das allfällige Drehen an den Stellschrauben im Prämienverbilligungssystem nach sich ziehen würde. Wir wollten keinesfalls aufs Geratewohl eine konkrete Abänderung im Krankenversicherungsgesetz vorschlagen, ohne die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Anzahl der Anspruchsberechtigten und die Mehrkosten gegenüber der heutigen Regelung abschätzen zu können. Mit dem Inkrafttreten der Krankenversicherungsgesetzesrevision im Jahr 2017 ist auch ein überarbeitetes Prämienverbilligungssystem wirksam geworden, das gegenüber den Jahren zuvor einige Verbesserungen enthält. So werden neu nicht nur die Krankenversicherungsprämien oder Krankenkassenprämien subventioniert, sondern es wird auch die Kostenbeteiligung an den konsumierten Gesundheitsleistungen gefördert. Wie dem Rechenschaftsbericht 2018 zu entnehmen ist, belief sich die Zahl der Anträge auf Prämienverbilligung im Berichtsjahr auf 3'647 und stieg gegenüber dem Vorjahr um 0,9%. Insgesamt erhielten also 2'857 Versicherte einen staatlichen Beitrag an ihre Krankenkassenprämie im Jahr 2018. Im Vorjahr waren es 2'783. Die geleisteten Prämienverbilligungen beliefen sich auf insgesamt circa CHF 5,9 Mio. Im Vorjahr waren das circa CHF 5,1 Mio.Gerade im unteren Einkommenssegment haben viele Menschen in unserem Land Mühe, die Krankenversicherungsprämien zu bezahlen. Dies ist gerade wieder vor ein paar Tagen auch bestätigt worden. So heisst es im «Vaterland»-Bericht über die diesjährige Mitgliederversammlung der Caritas Liechtenstein vom 28. Mai: «Menschen wenden sich an die Caritas, weil sie die Krankenkassenprämien, Versicherungsleistungen, Wasser- und Stromrechnungen oder Mieten nicht bezahlen können oder weil sie nicht das Geld haben für Kleider, Schulmaterialien oder Vereinsausgaben der Kinder - weil das Einkommen trotz eines vollen Arbeitspensums nicht reicht, um das Existenzminimum zu decken.» Diese Feststellung legt nahe, dass sich auch im Einkommensbereich über dem Existenzminimum die Situation für die einkommensschwache Bevölkerung zugespitzt hat, zumal die Pauschalen für den Lebensunterhalt bei der Berechnung des Existenzminimums seit dem Jahr 2008 nicht mehr erhöht worden sind. Aufgrund der knappen finanziellen Ressourcen ist vielen Menschen nur erschwert möglich, an der Gesellschaft teilzunehmen, da Kontakte mit anderen meist auch einen finanziellen Zusatzaufwand bedeuten. Wenn der eigene Erwerb nicht ausreicht, bedeutet es für viele Betroffene auch eine gewisse psychologische Hürde, schriftliche Anträge beim Sozialamt zu stellen. Dies gilt auch für Rentnerinnen und Rentner, die das ganze Leben gearbeitet haben, aber über nur sehr niedrige Einkünfte aus der AHV und der Pensionskasse verfügen. Dies gilt auch für Berufstätige, bei denen der Erwerb einfach nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt für sich und ihre Familien zu bestreiten. Vor diesem Hintergrund wollten wir von der Regierung in Erfahrung bringen, wie sich eine Ausweitung des Prämienverbilligungssystems auf die Anzahl geförderter Personen und auf die Kosten des Staates auswirken würde. Dabei haben wir verschiedene Kriterien für diese Varianten festgelegt. Sie unterscheiden sich in der Höhe der Anhebung der Einkommensgrenzen und dem Subventionssatz. Bei allen Varianten haben wir den Subventionssatz für die Kostenbeteiligung an den Gesundheitskosten des Versicherten auf das Niveau der Prämienverbilligung angehoben. Gerade Einkommensschwache sind froh um jeden Franken. Eine Eigenbeteiligung muss jedoch bleiben, damit Gesundheitsleistungen nicht einfach konsumiert werden. Zusammenfassend möchte ich die folgenden zwölf Punkte, die wichtigsten, teils überraschenden Erkenntnisse aus der Interpellationsbeantwortung festhalten: - Auf Seite 49: Die überraschende Erkenntnis ist, dass bei der geltenden Regelung nur 38% der heute Anspruchsberechtigten überhaupt von ihrem Recht auf Prämienverbilligung Gebrauch machen. Das heisst konkret, dass 62% der anspruchsberechtigten Einzelpersonen mit einem Einkommen bis CHF 45'000 und von Paaren mit einem Einkommen bis CHF 57'000 keine Prämienverbilligung beantragen.
- Auf Seite 66 ist das Stichprobenergebnis überraschend, dass zwei Drittel der Prämienverbilligungsbezüger Zusatzversicherungen abgeschlossen haben. Ein Drittel der Prämienverbilligungsnutzer bezahlt mit rund CHF 15 pro Monat die günstigste Variante der freien Spitalwahl in der allgemeinen Abteilung, aber der andere Drittel leistet sich die deutlich teurere Variante der Halbprivat- und Privatversicherungen.
- Auf Seite 23: Schon mit der heutigen Erwerbsgrenze fallen rund 42% der in Einzelhaushalten lebenden Personen in den Bereich der Anspruchsberechtigten.
- Auf Seite 24: Falls allen jungen Erwachsenen unter 25 die Prämienverbilligung ohne weitere Bedingungen - keine Berücksichtigung der Unterhaltsansprüche gegenüber den Eltern - ausgerichtet würde, wären rund 70% dieser Altersklasse anspruchsberechtigt.
- Auf Seite 27: Generell zeigt sich, dass Einzelpersonen in allen Altersklassen über 25 die Prämienverbilligung stärker nutzen als Personen in Paarhaushalten.
- Die Antworten von Mauro Pedrazzini auf Zusatzfragen der Vaterländischen Union auf Seite 1 beinhalten: In der Simulation der heutigen Regelung betragen die Subventionen der Kostenbeteiligung rund 11% der Totalkosten.
- Seiten 32 und 33: Die Steueramnestien in den Jahren 2011 und 2014 haben sich auf die Ausgaben der Prämienverbilligungen ausgewirkt. Die Rückerstattungen aus den Rückforderungen seit 2013 bis und mit 2018 belaufen sich auf insgesamt CHF 740'000.
- Auf Seite 34: Der Anteil der Rentnerinnen und Rentner an den 2'860 Prämienbezügern von Prämienverbilligungen im Berichtsjahr 2018 beträgt 35%.
- Auf Seite 35: Die Kosten der Prämienverbilligung bei den Personen 65 plus im Jahr 2014 sind im Vergleich zum Jahr 2013 deswegen stark gesunken, weil ab dem Jahr 2014 aufgrund einer Gesetzesrevision aus dem Jahr 2012 bei der Prämienverbilligung der vorher mögliche AHV-Freibetrag
von 70% nicht mehr abgezogen werden konnte und somit das effektive Renteneinkommen massgeblich wurde.
- Auf Seite 53: Sehr einkommensschwache Haushalte erhalten wirtschaftliche Sozialhilfe oder auch Ergänzungsleistungen. Die Prämienverbilligung in diesen Haushalten entlastet nur die anderen Sozialleistungen.
- Auf Seite 43: Nach Ansicht der Regierung ist eine automatische Auszahlung einer Sozialleistung nur aufgrund von Steuerdaten in unserem Sozialsystem systemfremd und würde auch rechtliche Fragen aufwerfen. Beispielsweise würde dann nicht deklariertes Vermögen automatisch zu Sozialhilfebetrug führen.
- Auf den Seiten 63 und 64: Eine stetige Ausgestaltung des Subventionssatzes über die heutigen Schwellen für den massgeblichen Erwerb hinaus, würde bei der heutigen Regelung und einem unteren Grenzwert für den Subventionssatz von 15% eine Erhöhung der Anzahl der Anspruchsberechtigten auf rund 10'800 Personen und Mehrkosten von rund CHF 1,3 Mio. nach sich ziehen.
Was die soeben geschilderten zwölf Haupterkenntnisse betrifft, die wir aus der Interpellationsbeantwortung ziehen können, hat uns natürlich insbesondere die Frage beschäftigt, weshalb 62% jener Personen, die eigentlich Anspruch auf die Prämienverbilligung hätten, von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch machen. Die Regierung listet diesbezüglich bei der Beantwortung unserer Frage nach der entsprechenden Dunkelziffer mögliche Ursachen auf. So könnte ein Grund sein, dass Betroffene grundsätzlich nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen sein wollen und daher lieber sparsam leben, als staatliche Gelder zu beantragen. Es könnte nämlich das Selbstwertgefühl darunter leiden. Allenfalls möchten einkommensschwache Versicherte sich vielleicht nicht dafür rechtfertigen müssen, wieso sie sich trotzdem teure Zusatzversicherungen leisten. Es könnte auch Fälle geben, bei denen bewusst auf eine Antragstellung verzichtet wird, um keine unrichtigen Angaben zu den tatsächlich vorhandenen Vermögensverhältnissen machen zu müssen. Und ein wesentlicher Grund könnte naheliegenderweise auch sein, dass die Möglichkeiten der Prämienverbilligung bisher schlicht und einfach nicht bekannt waren. In unserer Fraktion gehen wir davon aus, dass es eine Mischung solcher Gründe sein wird, welche dazu führen, dass bisher nicht einmal die Hälfte der Anspruchsberechtigten einen Antrag auf diese Prämienverbilligungen gestellt hat. Dem Nichtwissen kann man unserer Meinung nach mit einem einfachen Mittel abhelfen. So fordern wir die Regierung auf, die Steuerverwaltung zu beauftragen, beim jährlichen Steuerbescheid ganz gezielt die laut Steuererklärung aufgrund ihres massgeblichen Erwerbs anspruchsberechtigten Personen über ihr Recht zur Nutzung der Prämienverbilligung zu informieren. In unserer Fraktion gehen wir zudem davon aus, dass durch die öffentliche Aufmerksamkeit und eine Ausweitung der Anspruchsberechtigten das Prämienverbilligungssystem besser «beworben» wird und dadurch die Nutzungsquote in Kombination mit einer gezielten Information steigen wird. Unter diesen Voraussetzungen nehmen wir auch an, dass die Nutzungsquote um rund 15% steigen könnte. Auf dieser Annahme beruht denn auch unsere parlamentarische Gesetzesinitiative zur Ausweitung der Prämienverbilligung zur Entlastung des Mittelstandes, welche wir vor einer Woche eingereicht haben. Mit einer höheren Steigerung rechnen wir nicht, da auch in Zukunft viele Anspruchsberechtigte wohl aus den genannten persönlichen Gründen von der Möglichkeit der Prämienverbilligung nicht Gebrauch machen wollen. Unsere Gesetzesinitiative zur Ausweitung dieser Prämienverbilligung werden wir hier im Landtagsplenum aber erst nach den Sommerferien diskutieren können. Die Regierung hat in der Interpellationsbeantwortung anhand eines Berechnungsmodells, dem Daten aus Steuererklärungen zugrunde liegen, die Auswirkungen der von uns quantitativ vorgeschlagenen Veränderungen simuliert. Kurz vor der Veröffentlichung der Interpellationsbeantwortung zur Prämienverbilligung hat der parteilose Abg. Johannes Kaiser eine Initiative zur Krankenkassenprämienverbilligung für Familien und Senioren des Mittelstandes eingereicht. Inzwischen hat das Ministerium für Gesellschaft auch die in dieser Initiative vorgeschlagene Einkommensgrenze und Subventionssätze in das Rechenmodell eingegeben, das auf die von der VU-Fraktion erfragten Varianten angewandt wurde. Somit können alle Varianten bezüglich der Anzahl der Anspruchsberechtigten sowie der konkreten Kostenfolgen auf der Basis gleicher Annahmen auch verglichen werden. Mit Blick auf die Anzahl der Anspruchsberechtigten und die daraus resultierenden Kostenfolgen hat sich die Fraktion der Vaterländischen Union für eine sozialpolitisch verantwortungsvolle und parlamentarische Gesetzesinitiative zur Ausweitung einer möglichen Prämienverbilligung mit den in Frage 8b aufgeführten Einkommensgrenzen und Subventionssätzen entschieden und wir werden uns auf jede Unterstützung dazu im September-Landtag auch freuen. Zum Schluss bedanke ich mich nochmals bei der Regierung für die erkenntnisreiche Interpellationsbeantwortung und freue mich schon jetzt auf die nach der Sommerpause stattfindende Landtagsdebatte über unsere Initiative zur Ausweitung dieser Prämienverbilligung. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es melden sich zahlreiche Abgeordnete zu Wort, die nicht zu den Interpellanten zählen. Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir Diskussion zulassen wollen, wer mit Diskussion einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen Diskussion beschlossen.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung und den betrauten Personen für die Ausarbeitung der Interpellationsbeantwortung. Auch möchte ich mich bei der Fraktion der VU für das Einreichen der Interpellation bedanken. Ich werde versuchen, mich kurz zu halten, aber einige sehr interessante Erkenntnisse bedürfen doch eines Kommentars, auch dahingehend, dass die Fraktion der VU das Thema hoffentlich weiterverfolgen wird, was mittlerweile bereits geschehen ist. Oder auch die Initiative des Abg. Kaiser, die in die gleiche Richtung geht. Die Interpellanten treffen den Nagel auf den Kopf, wenn sie in der Begründung schreiben, dass mit dem System der Prämienverbilligung und der Förderung der Kostenbeteiligung an den Gesundheitsleistungen der Staat zielgerichtet die einkommensschwachen Versicherten entlasten und damit einen sozialen Ausgleich für die Einheitsprämie erreichen kann. Das ist fast so. Nur ist selbstverständlich nicht das Einkommen relevant, sondern der Erwerb. Das kommt nämlich ganz deutlich zum Ausdruck, wenn wir die Seite 32 studieren. Dort geht es um zu Unrecht bezo-gene Prämienverbilligungen, die durch die beiden zu billigen Steueramnestien zutage getreten sind. Hier ist wohl der Faktor Vermögen zentral. Dieser wird bekanntlich über den Sollertrag in Erwerb umgewandelt und ist dann relevant für den Anspruch auf Prämienverbilligung. Der Erwerb ist entscheidend, da sonst auch eine sehr vermögende Person ohne Einkommen durch Arbeit Anspruch auf Prämienverbilligung hätte. Die Prämienverbilligung stellt denn auch richtigerweise auf den Erwerb ab. Fraglich ist selbstverständlich, warum der Erwerb nur für die Prämienverbilligung relevant sein soll und nicht generell für die Berechnung der Prämien, wie dies in allen anderen Ländern der Fall ist - ausser in Liechtenstein und der Schweiz. Hier können die Gut- bis Bessersituierten auf Kosten des Mittelstandes viel Geld sparen. Weiter ist interessant, dass für die Berechnung des Erwerbs bei der Prämienverbilligung 5% der Vermögens anstatt der 4% für den Sollertrag angewendet werden. Die Erklärung ist relativ einfach: Bei der Steuergesetzesrevision wurde eben die damalige Vermögenssteuer in den Sollertrag umgewandelt. Bei der Gesetzesänderung wurde aber neu nur 4% anstatt 5% Sollertrag, was der damaligen Vermögenssteuer entsprochen hätte, ins Gesetz aufgenommen. So wurde die Vermögenssteuer mit der Steuergesetzesrevision um einen Prozentpunkt gesenkt, was 20% entspricht. Ein Geschenk an die Vermögenden. Es wurde aber verpasst, die Anpassung bei der Prämienverbilligung vorzunehmen. Es ist zwar so, dass diejenigen Personen, die Anspruch auf Prämienverbilligung haben, in der Regel kein grosses Vermögen haben, es daher häufig nicht relevant ist. Dennoch finde ich es sehr stossend, dass zwar für die Vermögenden die Vermögenssteuer gesenkt wurde im Gegenzug, bei der Prämienverbilligung weiterhin 5% des Vermögens zu Anwendung kommt. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.Die Rückforderungen von gesamthaft fast CHF 750'000, verursacht durch die beiden Steueramnestien, sprechen denn auch Bände. Weiter ist es doch sehr überraschend, dass zum einen bereits heute laut der Tabelle auf Seite 49 7'052 Personen Anspruch auf Prämienverbilligung hätten, diese aber nur von 2'667 Personen bezogen wird. Weiter erstaunlich, dass die Regierung das noch gut zu finden scheint. Hier ist eine Praxisänderung dringend notwendig. Ich erachte zwar einen Automatismus nicht als notwendig, hingegen müssen diese Personen doch dahingehend informiert werden, dass sie Anspruch haben und dieser geltend gemacht werden kann. Sonst führen wir das System ad absurdum. Ich meine, hier können diese Personen mit einem Beiblatt zur Steuererklärung darauf hingewiesen werden, dass sie nach der Steuererklärung des letzten Jahres anspruchsberechtigt gewesen wären. Organisatorisch sollte das kein grosses Problem sein und es würde auch dahingehend Sinn machen, dass die Prämienverbilligung im Nachhinein, also quasi auf Grundlage der finanziellen Situation laut Steuererklärung des letzten Jahres, ausgerichtet wird. Nur schon diese Massnahme würde für viele die Situation verbessern und zudem durch den sozusagen amtlichen Hinweis die Scham, auf Unterstützung angewiesen zu sein, lindern. Ob diese Personen dann einen Antrag einreichen oder nicht, also ob sie tätig werden oder nicht, wäre weiterhin ihnen überlassen. Die Regierung führt auf Seite 61 aus, dass bei einer Nutzungsquote von 100% die Kosten für die Prämienverbilligung um CHF 2,5 Mio. bis CHF 3 Mio. steigen würden. Auch die Berechnungen der Regierung auf der folgenden Seite 50 sind interessant. Interessant zum einen, dass die Regierung die Kostenfolge nur dahingehend berechnet, dass sie die Personen heranzieht, die erfahrungsgemäss einen Antrag stellen. Dies wäre also die Kostenfolge, wenn zwar die Grenzen für die Prämienverbilligung erhöht werden würden, aber immer noch nur 38% der Anspruchsberechtigten einen Antrag stellen würden respektive diese auch beziehen würden. Würden also alle Anspruchsberechtigten die Prämienverbilligung beziehen, müsste davon ausgegangen werden, dass sich die Kosten sich circa verdoppeln würden, denn 62%, die unter den Erwerbsgrenzen liegen, beziehen die Prämienverbilligungen ja nicht. Die Zahlen auf Seite 50 sind also mit Vorsicht zu geniessen, obwohl die Regierung ja froh zu sein scheint, dass die Leute vom System nicht Gebrauch machen. Ich denke, in Sachen Krankenkassenprämien ist dringender Handlungsbedarf gegeben. Dabei kann die Erhöhung der Erwerbsgrenzen bei der Prämienverbilligung ein Weg sein, der mir mehrheitsfähig erscheint und deswegen von mir unterstützt wird. Weiter muss auch der OKP-Staatsbeitrag wieder angehoben werden, um so nahe wie nur möglich an das System der erwerbsabhängigen Krankenkassenprämien heranzukommen. Am besten wäre jedoch sicherlich eine Umstellung der Kopfprämien zu erwerbsabhängigen Prämien. Das würde das System der Prämienverbilligung obsolet machen, da einfach alle Prämien nach dem Erwerb berechnet würden. Das ist die fairste und in Europa am weitesten verbreitete und am besten bewährte Variante, die Prämien zu berechnen. Jedenfalls unterstütze ich jede Massnahme, die in Richtung von erwerbsabhängigen Prämien geht, sei dies die Ausweitung der Prämienverbilligung oder die Erhöhung des Staatsbeitrags an die OKP. Über kurz oder lang wird jedoch eine Umstellung der unsozialen Kopfprämien auf erwerbsabhängige Krankenkassenprämien unumgänglich werden, ansonsten die Gesundheitskosten für den Mittelstand einfach nicht mehr tragbar sein werden. Dass dem so ist, zeigt die Diskussion um die Prämienverbilligung und den OKP-Staatsbeitrag meiner Meinung nach deutlich. Ich freue mich ausserdem, dass offensichtlich erwerbsabhängige Krankrankenkassenprämien nun mit dem Abg. Elfried Hasler einen neuen prominenten Unterstützer gewonnen haben. Er äusserte sich bekanntlich am 3. Juni 2019 in einem Interview im «Volksblatt» auf Seite 3 dahingehend, dass wegen der unsozialen Kopfprämien bei der OKP leider alle gleich viel von einer Anhebung des Staatsbeitrags an die OKP profitieren würden. Im Wortlaut sagte er Folgendes, ich zitiere ganz kurz: «Auch bekommt mit dieser Giesskannensubvention die Bankdirektorin gleich viel wie der Putzmann. Ist das wirklich sinnvoll?» Sie haben selbstverständlich recht Herr Abg. Elfried Hasler. Die Erhöhung des OKP-Staatsbeitrags ist wirklich nur die zweitbeste Lösung, aber immer noch wesentlich besser, als nichts zu tun. Viel besser wären erwerbsabhängige Krankenkassenprämien. Es freut mich, dass Sie nun auch zu dieser Einsicht gekommen sind. Es freut mich noch mehr, da Sie höchstwahrscheinlich jemand sein werden, der von erwerbsabhängigen Krankenkassenprämien nicht profitieren würde. Sie würden wohl eher mehr bezahlen. Ich danke Ihnen für ihre Solidarität mit denjenigen Personen mit geringerem Erwerb. Weiter so. Als sinnvoll erachte ich weiter, dass die Prämienverbilligung direkt an die Krankenkassen übertragen wird und so ersichtlich wird, welche Wirkung die Prämienverbilligung effektiv hat. Weiter möchte ich nochmals betonen, dass wir ein Update eines verbesserten Armutsberichtes brauchen. Die Politik braucht Daten, ansonsten ist ein Controlling nicht möglich. Das zeigen auch die Ausführungen in dieser Interpellationsbeantwortung. Deshalb, liebe Fraktion der VU, entweder unterstützen Sie die Initiative Kaiser oder bringen Sie einen anderen Vorschlag ein, was Sie nun bereits gemacht haben. Für mich ist es nicht wesentlich, wer es erfunden hat, handeln tut jedenfalls Not. Meine Unterstützung haben Sie. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich bedanke mich beim Ministerium für Gesellschaft für die Interpellationsbeantwortung und bei den Interpellanten für die Einreichung der Fragen. Ich werde ein wenig abkürzen, weil der Abg. Thomas Lageder schon einige Fakten erklärt hat. Ich bin in vielen Punkten mit ihm einverstanden. Zum Thema Elfried Hasler: Das kann der Elfried Hasler dann selbst klären. 1999 eingeführt, verfolgt das Instrument der Prämienverbilligung das Ziel, einkommensschwache Haushalte zu unterstützen. Bereits 2012 wurden Anpassungen des Systems vorgeschlagen, aber der Landtag lehnte diese Vorlage grossmehrheitlich ab. 2015 erfolgte ein erneuter Vorstoss einer Anpassung des Systems, und diese im Vergleich zu 2012 moderateren Anpassungen wurden dann auch angenommen. Zwei Erkenntnisse sind für mich von zentraler Bedeutung, die ich aus dieser Interpellationsbeantwortung herausziehe:- Die Nutzungsquote liegt auf einem sehr tiefen Niveau.
- Paarhaushalte und Singlehaushalte verhalten sich komplett unterschiedlich bezüglich Nutzungsquote.
Darum gilt es zu klären, warum die Nutzungsquote so niedrig ist, und zumindest dafür zu sorgen, dass die Möglichkeit der Prämienverbilligung allen potenziellen Nutzniesserinnen und Nutzniessern bekannt ist. Prämienverbilligungen sollen aber wie bereits ausgeführt dazu dienen, einkommensschwachen Familien unter die Arme zu greifen. Wenn ich nun auf Seite 66 entnehmen kann, dass zum Beispiel 10% der Nutzer einer Prämienverbilligung auch privat versichert sind, dann frage ich mich allen Ernstes, wie ich dies mit einkommensschwach vereinbaren soll.Einer generellen Prämienverbilligung ab dem 20. Lebensjahr und der Idee, den Subventionssatz zu verstetigen und nicht sprunghaft anzupassen, kann ich sehr viel abgewinnen und würde auch Vorlagen zu deren Anpassung unterstützen. Die nötigen Geldmittel stehen uns zur Verfügung und würden gezielt Einkommensschwachen zugutekommen. Herzlichen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Danke an die Interpellanten für die interessanten Fragen. Danke auch an die Regierung für die umfassende Beantwortung der Interpellation und insbesondere auch die Erweiterung über die gestellten Fragen hinaus, insbesondere, was die zahlreichen Verbesserungsmöglichkeiten im System angeht. Das System der Prämienverbilligung wurde ja letztmals im 2015 im Rahmen der KVG-Revision schon einmal erweitert beziehungsweise überarbeitet. Seit damals erfolgt neu auch eine Subventionierung der Kostenbeteiligung, was bis dahin nicht der Fall war. Und auch die Einkommensgrenzen für Paarhaushalte wurden damals erhöht. Das war auch auf eine Anregung meinerseits hin und ich war dankbar, dass das auch aufgenommen wurde.Ja, diese Nutzungsquote, die hier verschiedentlich angesprochen wurde, ist tatsächlich überraschend tief. Es stellt sich natürlich die Grundsatzfrage, wie weit soll der Staat seine Bürger zur Inanspruchnahme von Sozialleistungen aktiv ermuntern. Oder muss er das wirklich machen? Ich glaube, da darf man einfach auch nicht den einfachen Schluss ziehen, dass Anspruchsberechtigung immer auch gleich mit hoher Bedürftigkeit gleichzusetzen ist. Für mich ein plastisches Beispiel war das Beispiel meiner Tochter, die im vorletzten Jahr einen Sprachaufenthalt gemacht hat. Sie ist sonst berufstätig, hat einen vernünftigen Lohn und hat sich daher leisten können, in einem Jahr einige Monate auszusetzen und in eine Englischsprachschule zu gehen. Aufgrund dieser Tatsache wäre sie dann einkommensmässig, weil sie eben nicht das ganze Jahr gearbeitet hat, neu auch anspruchsberechtigt gewesen. Nach diesem Sprachaufenthalt war sie weiterhin wieder berufstätig und hat keinen Antrag auf Prämienverbilligung gestellt, obwohl sie das hätte machen können, also anspruchsberechtigt gewesen wäre. Ich denke, das ist auch richtig und vernünftig so, wenn Bürger so handeln. Ich glaube nicht, dass sie bedürftig oder hoch bedürftig war, rein aufgrund dieses doch freiwilligen Entscheids, für einige Monate eben auf Erwerbseinkommen zugunsten einer Weiterbildung zu verzichten. Da ist es mir eben schon wichtig zu sehen, Anspruchsberechtigung heisst nicht immer hohe Bedürftigkeit. Also unsere Bürger können auch vernünftig handeln und nicht überall dort, wo sie vielleicht nach dem Buchstaben des Gesetzes Anspruch auf Sozialleistungen hätten, diese auch beziehen. Davor möchte ich auch warnen, wenn wir hier aktiv quasi die Leute schon fast zwingen wollen zu ihrem Glück. Eine andere Frage in diesem Zusammenhang ist natürlich tatsächlich: Wo sollen jetzt die Prioritäten gesetzt werden bei Subventionierungen seitens des Staates? Natürlich der einfachste Weg für uns Politiker ist immer: überall. Wir geben überall ein bisschen etwas hinein. Für mich ist das nicht ein sinnvoller oder verantwortungsvoller Weg. Ich glaube, es ist auch Aufgabe der Politik, Prioritäten zu setzen und Entweder-oder-Entscheide zu fällen und nicht Und-Entscheide zu fällen, die sicher viel einfacher zu fällen wären. Von dem her kann ich es auch vorwegnehmen, es wird Sie nicht überraschen, dass ich einer Erhöhung des OKP-Staatsbeitrages, dieser Subvention, nicht zustimmen werde, hingegen für gut überlegte Verbesserungen im Prämienverbilligungssystem sehr offen bin. Jedenfalls scheint mir jeder Franken, investiert in die Prämienverbilligung, deutlich zielgerichteter und damit sinnvoller investiert als jeder Franken in den nur geringfügig und giesskannenmässig wirkenden OKP-Beitrag. Eben dieses Verbesserungspotenzial im System, das ganz offensichtlich besteht, und da gibt es auch sehr interessante Ausführungen in der Interpellationsbeantwortung. Ich denke, diese sollten wir auch angehen. Und hier sehe ich doch einiges Verbesserungspotenzial bei der Prämienverbilligung, das wir überlegt und verantwortungsvoll angehen sollen. Einerseits sicher das naheliegendste, die Überprüfung der Einkommens- und Subventionsätze oder Einkommensgrenzen, das ist ein Aspekt, ein wichtiger, sicher zentraler Aspekt, aber eben nicht der einzige. Ich bin auch einig mit der Interpellationsbeantwortung, wo eben weitere Optimierungsvorschläge gemacht oder in den Raum gestellt werden. Ich denke, es wäre sicher sinnvoll bei Ergänzungsleistungs- und Sozialhilfeempfängern die Gesundheitskosten direkt zu übernehmen und von der Prämienverbilligung auszunehmen. Das würde zu einer deutlich vereinfachten Administration führen. Ich denke, das wäre von dem her nur zu begrüssen. Auch der Ansatz, bei den 20- bis 24-jährigen die heutige Ungleichbehandlung eben aufzuheben, ist für mich ein ganz zentraler Faktor. Dann die Subventionssätze zu verstetigen und damit eben zu verhindern, was heute der Fall ist: Wenn Sie einen Franken mehr oder weniger verdienen oder auch nur 10 Rappen mehr oder weniger verdienen, können Sie aus dem System rausfallen oder reinkommen oder eben dann in andere Subventionsklassen gelangen, was sehr grosse Veränderungen mit sich bringen kann. Das scheint mir nicht sinnvoll. Es scheint mir ein ganz wesentliches Manko im heutigen System, das aufzuheben ist. Dann diese aktive Hinweispflicht, die vorgeschlagen wird: Das finde ich auch sinnvoll, dass eben die aktive Hinweispflicht nicht in Bezug auf die Anspruchsberechtigung, sondern eben auf Einsparmöglichkeiten wahrgenommen wird, dass eben dann das Sozialamt beispielsweise eben seine Klienten auch aufmerksam macht, dass vielleicht diese oder jene unnötige Zusatzversicherung eben nicht nötig ist und das hier auch beträchtliches Einsparungspotenzial besteht - gemäss Interpellationsbeantwortung offensichtlich in vielen Fällen. Auch der Vorschlag, die Prämienverbilligung direkt an die Krankenkasse zu bezahlen und so direkt tiefere Prämien zu bewirken und sicherzustellen, dass die Prämienverbilligung auch für das verwendet wird, wofür sie gedacht ist, und nicht eben vielleicht ein zusätzliches Weihnachtsgeld und in ganz andere Kanäle fliesst, scheint mir auch vernünftig. Also wie gesagt, für überlegte Verbesserungen im System bin ich ausserordentlich offen und ich hoffe dann oder mit Sicherheit dann auch sehr konstruktiv.Dann lassen Sie mich nur zuallerletzt noch eine kurze Bemerkung zur abenteuerlichen Interpretation des Abg. Lageders betreffend meine Ansicht betreffend erwerbsabhängige Krankenkassenprämien machen. Er hat die Aussage gemacht, dass, wenn ich es richtig verstanden habe, die Tatsache, dass ich mich gegen Giesskannenlösungen bei der OKP ausspreche und stattdessen es als sinnvoll erachte, zielgerichtete Entlastungen unterer Einkommen zu erzielen, zumindest indirekt eine Zustimmung zu erwerbsabhängigen Krankenkassenprämien sei. Das ist eine sehr abenteuerliche Interpretation, es wird Sie nicht wundern, dass ich diese sicher nicht teile. Eine einkommensabhängige Krankenkassenprämie über alle Köpfe hinweg, so wie Sie das eben wollen, ist ein Unterschied zu einer zielgerichteten Entlastung unterer Einkommen und von dem her sicher nicht gleichzusetzen. Also da kann ich Sie beunruhigen, ich bin nicht übergetreten zur Fraktion der Zustimmer der erwerbsabhängigen Krankenkassenprämien. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Der Regierung, namentlich dem Gesundheitsminister Pedrazzini, danke ich vorneweg ebenfalls für die ausführliche Beantwortung der diversen Fragestellungen im Rahmen der Interpellation der VU-Fraktion vom Juni 2018. Die Interpellationsbeantwortung der Regierung zeigt verschiedenes auf, so unter anderem, dass statistische Daten zu Haushaltsbudgeterhebungen, also Einkommen, Ausgaben, Haushaltsgrössen und so weiter, weitestgehend oder grundsätzlich fehlen. Dies wurde bereits von weiteren Votanten festgestellt und ausgeführt. Da sich die Prämienverbilligung nach dem Haushaltseinkommen beziehungsweise Haushaltvermögen der Versicherten richtet, wobei zwischen Einzelpersonen und Ehepaaren beziehungsweise Personen in einer faktischen Lebensgemeinschaft unterschieden wird, sah sich die Regierung gezwungen, zur Simulation des Einflusses verschiedener Parameter auf die Zahl der anspruchsberechtigten Personen und Kostenfolgen umfangreiche Erhebungen, basierend auf den Steuerdaten 2015, durchzuführen. Die ermittelten Daten zu den Teilfragen 8a bis 8c stellen also nicht die Daten eines realen Jahres dar, sondern sind eine Simulation, ermöglichen aber wohl den Vergleich der Daten untereinander. Überraschend war, dass von den bereits heute Anspruchsberechtigten ein Grossteil überhaupt auf einen Antrag auf Prämienverbilligung verzichtet. Allerdings zeigt sich - und das ist in den Abbildungen 9 und 16 auf den Seiten 27 und 37 dargestellt -, dass Einzelpersonen aller Altersklassen über 25 die Prämienverbilligung stärker nutzen als Personen in Paarhaushalten. Die Nutzungsquote steigt in Einzelhaushalten mit steigendem Alter sogar bis zu 90% an. Die Nutzungsquote der im erwerbsfähigen Alter befindlichen Anspruchsberechtigten ist deutlich tiefer als die der im Rentenalter befindlichen Anspruchsberechtigten. Dies hängt damit zusammen, dass Rentner die volle Prämie bezahlen, während bei Erwerbstätigen der Arbeitgeber rund die Hälfte (bei einem Erwerbspensum von 100%) übernimmt. Dass Einzelhaushalte die Prämienverbilligung generell stärker nutzen, dürfte unter anderem auch darauf zurückzuführen sein, dass sich in dieser Kategorie auch die Alleinerziehenden befinden, wo von einem Einkommen mehrere Personen leben müssen. Der finanzielle Druck in Einzelhaushalten, bezogen auf Anspruchsberechtigte, ist offensichtlich hoch und dürfte auch in vielen Einzelhaushalten hoch sein, die heute keinen Anspruch auf Prämienverbilligung haben. Ein neues Prämienverbilligungsmodell sollte dies berücksichtigen. In der Interpellationsbeantwortung werden weitere Aspekte mit zum Teil direktem Zusammenhang zur Prämienverbilligung angesprochen. Hier möchte ich nur auf zwei Punkte eingehen: Angesprochen wird die Möglichkeit, dass die Prämienverbilligung direkt an die Kassen abgeführt wird. Dies wird auch in der jüngsten Vernehmlassung zum Krankenversicherungsgesetz vorgeschlagen. Wenn die Interpellanten vermuten, dass viele Leute es als Erniedrigung empfinden, einen Antrag auf Prämienverbilligung zu stellen, wie dies auf Seite 42 ausgeführt ist, und die zum Teil niedrige Nutzungsquote darauf zurückführen, bedeutet die direkte Abführung der Prämienverbilligung an die Kassen, dass auch noch weitere Stellen über die finanzielle Lage des Versicherten Kenntnis erlangen, und das, obwohl die Kassen diese Information gar nicht benötigen. Dies könnte sich zu einer weiteren Hemmschwelle entwickeln, überhaupt einen Antrag auf Prämienverbilligung zu stellen. Auch die angesprochene Frage, ob einem Bezieher von Prämienverbilligung überhaupt der Abschluss von Zusatzversicherungen zusteht, greift tief in das Selbstwertgefühl ein und stellt im Grunde genommen eine Bevormundung dar. Wenn die Inanspruchnahme gesetzlich garantierter Leistungen bedeutet, dass man auch in anderen Bereichen bevormundet wird, schreckt das ab und wird die Nutzungsquote nicht erhöhen. Schliesslich ist auch das Eigenverantwortung, wenn sich die Menschen trotz knapper Finanzen eine Spitalzusatzversicherung leisten, weil sie den Wert einer freien Spitalwahl höher bewerten und daher auf verschiedenes anderes verzichten. Im Übrigen ist zwar, wie im Bericht und Antrag auf Seite 54 angesprochen, der Wechsel der Krankenkasse in der obligatorische Krankenpflegeversicherung leicht möglich, nicht aber mit Zusatzversicherungen. Ab 65 Jahren wird man nicht mehr aufgenommen und unterhalb von 65 Jahren werden die Prämien empfindlich teurer. Obwohl im Gesetz vorgeschlagen, ist es in Liechtenstein nicht möglich, die Grund- und Zusatzversicherung bei zwei verschiedenen Kassen abzuschliessen. Abschliessend stelle ich gerne fest, dass mit den zwei Initiativen Bewegung in das Thema Prämienverbilligung gekommen ist, und hoffe, dass wir im Herbst für die Versicherten auch zu einer guten Lösung kommen werden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Die zur Diskussion stehende Interpellationsbeantwortung beinhaltet Fakten und Daten für eine Ausweitung der bestehenden Prämienverbilligung. Besten Dank an die Regierung für diese sehr ausführliche und umfangreiche Beantwortung mit zusätzlichen Erläuterungen, die über die Fragestellungen hinausgehen. Hervorheben möchte ich die vielen eingearbeiteten Grafiken. Je länger man diesen Bericht und Antrag studiert und zwischen den Hinweisen zu alten Berichten und Anträgen hin- und herpendelt, umso komplizierter erscheint die Sache. Man kommt zum Schluss, die Betrachtung und Ausgestaltung einzelner Massnahmen muss verstärkt im Kontext aller Unterstützungen geschehen. Aus der Antwort 3 auf Seite 35: Mit der Streichung des AHV-Freibetrages von 70% im Jahr 2012 verloren viele AHV-Rentner die Unterstützungsleistungen. Konkret Einzelpersonen mit tiefen Einkommen erhielten im Jahr 2013 CHF 2,14 Mio., im Jahr 2018 nur noch CHF 0,78 Mio. Prämienverbilligungen. Bei Paarhaushalten noch gravierender: Die Prämienverbilligungen sanken von CHF 1,37 Mio. auf CHF 0,21 Mio., mehr als sechsfach verkleinert, das bei gleichbleibenden AHV-Renten, jedoch höheren Franchisen und Selbstbehalten. Die beiden eingereichten Initiativen könnten wieder eine Verbesserung zugunsten der Rentner bringen. Die Antwort 5 auf Seite 39 deutet darauf hin, dass anspruchsberechtigte Rentner nur ungern staatliche Gelder beantragen. Die vom Sozialamt ausbezahlten Prämienverbilligungen bezogen 716 Klienten unter 64 Jahren und nur drei über 65 Jahren. Unser Sozialsystem rede ich keinesfalls schlecht. Aber bei einem Vergleich mit der Schweiz, was dort die Krankenkassenprämie für eine Familie, die Altersheime, die Steuern kosten, stellt man fest, dass wir uns in einer komfortablen Situation befinden. Trotzdem ist Verbesserungspotenzial vorhanden. In verschiedenen Antworten wird die Wechselwirkung von Transferleistungen wie Mietbeihilfe, Existenzminimum und so weiter erwähnt. Höhere Einkommen führen zur Kürzung von Sozialleistungen, sodass Situationen entstehen können, in denen das netto verfügbare Einkommen bei höherem Bruttoeinkommen geringer ausfällt. Wenn es Einkommensbereiche gibt, in denen mit steigendem Bruttoeinkommen das netto verfügbare Einkommen sinkt und deswegen kein Anreiz mehr für die Anstrengung besteht, das Einkommen durch Erwerbstätigkeit zu steigern, ist dies eine staatlich geförderte Armutsfalle. Die heutigen Subventionssätze ändern sich sprunghaft zum massgeblichen Erwerb. Ein Erwerb mit wenigen Franken über einer Schwelle hat grosse Auswirkungen. Deshalb ist die heutige Stufung zu verlassen und stattdessen eine verstetigte oder analoge Abhängigkeit des Subventionssatzes vom massgeblichen Einkommen einzuführen. Beide eingereichten Initiativen erfüllen diese Forderung nicht, deshalb sollte diese unbedingt, vielleicht parteiübergreifend vor der Behandlung im Landtag, nochmals durchgesehen werden. Meinerseits wünsche ich mir eine Verstetigung, damit meine ich eine stetige Nachführung der gesamten Unterstützungsleistungen im Verhältnis zum Einkommen. Im Bericht und Antrag erwähnt wird die unnütze Verbesserung bei sehr geringem Einkommen im Bereich der Prämienverbilligung im Raum, weil diese durch wirtschaftliche Sozialhilfe kompensiert wird. Das Geld wird nur von einem Topf in den anderen Topf verschoben, ohne dass für die Betroffenen eine Verbesserung spürbar wäre. Eine Ähnlichkeit zu den Geburtszulagen aus Liechtenstein für österreichische Grenzgänger: Es wird ein Geschenk gemacht, dass im Anschluss der österreichische Staat abschöpft. Ich begrüsse die Absicht der Regierung, im Rahmen der laufenden Revision des Krankenversicherungsgesetzes die Möglichkeit zu prüfen, die Prämienverbilligung direkt an die Krankenkasse auszuzahlen, damit diese dann den Versicherten entsprechend reduzierte Prämien in Rechnung stellt. Auch sollte eine Prämienverbilligung und gleichzeitig eine Privatversicherung als unzulässig eingestuft werden. Es ist stossend, wenn Personen, die Prämienverbilligung beziehen, sich gleichzeitig eine Privatversicherung leisten, während von den Steuerzahlern, welche das System finanzieren, viele aus Kostengründen auf eine Zusatzversicherung verzichten. Ich komme zum Schluss: Einerseits sollte einkommensschwachen Mitbürgern geholfen werden, andererseits sollten die Zulagen so ausgestaltet sein, dass ein Anreiz besteht, das Einkommen nicht durch Zulagen, sondern durch Erwerb zu erhöhen. Anstrengung soll sich finanziell lohnen, wo möglich. Das ist nicht immer möglich, dort, wo die Gesundheit die menschliche Verfassung oder auch das Alter eine Eigenversorgung nicht zulassen, ist die Allgemeinheit auch bereit, eine Unterstützung zu leisten. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank den Interpellanten für die Einreichung der vorliegenden Interpellation. Natürlich auch ein Dank an die Regierung für die doch sehr informative und interessante Beantwortung der vorliegenden Interpellation. Ein Satz auf den Seiten 16 und 17, der mich ein wenig stört, er lautet wie folgt: «Im Gegenzug wurde eine jährliche Entlastung der Prämien für alle Versicherten von etwas über CHF 300 prognostiziert.» Hier geht es um die KVG-Revision. Das wurde nicht prognostiziert, das ist ein Faktum, das hat stattgefunden. Die Franchise wurde von CHF 200 auf CHF 500 erhöht und parallel wurden die Prämien um CHF 300 reduziert. Deshalb führt dann die Regierung auf Seite 17 eben auch aus, viele haben eben von dieser Sache profitiert. Wenn wir uns den OKP-Staatsbeitrag-Bericht-und-Antrag ansehen, sind es circa 40%, die von dieser Sache profitiert haben, sprich, die haben weniger Kosten als CHF 500, weil sie eben CHF 300 weniger Prämien zahlen. Da ist diese erhöhte Franchise nicht mehr relevant und nach meinem Dafürhalten profitieren eben alle.Wenn wir uns wiederum den OKP-Staatsbeitrag-Bericht-und-Antrag ansehen, können wir ja feststellen, dass wir die letzten Jahre massive Einsparungen getätigt haben. Sprich, wenn wir dem Trend gefolgt wären die letzten Jahre, dann hätten wir etwa CHF 100 Mio. zusätzliche Kosten zu finanzieren über Staatsbeiträge oder Prämiengelder. Selbstverständlich wurde bei der letzten Revision der Selbstbehalt zwar von CHF 600 auf CHF 900 erhöht und auch der Prozentsatz wurde erhöht. Aber wie gesagt, diese Erhöhung beziehungsweise Reduktion der Prämie von CHF 300 wurde nicht prognostiziert, die ist nach meinem Dafürhalten eingetreten, und zwar bei sämtlichen Prämienzahlerinnen und Prämienzahlern in diesem Land. Das geht des Öfteren bei dieser ganzen Debatte im Gesundheitswesen nach meinem Dafürhalten vergessen.Dann wurde bereits mehrfach erwähnt. Speziell interessant finde ich ebenfalls diesen Punkt der Nutzungsquote. Da frage ich mich schon, wenn auf Seite 23 eben auch steht, 7'000 Personen wären anspruchsberechtigt betreffend diese Prämienverbilligung, effektiv beziehen es 2'860 gemäss Seite 34. Da kommen wir dann auf diese Nutzungsquote von circa 40%. Es wurde bereits mehrfach ausgeführt: Was sind die Gründe? Die wahren Gründe wissen wir nicht. Ist es eine nicht vorhandene Information, ein nicht vorhandenes Wissen dieser bedürftigen Personen? Oder sind es andere, unter anderem mitunter auch steuertechnische Argumente, die eben dafür sprechen, dass man diese Anträge nicht einreicht? Seite 27 zeigt uns sehr gut den Verlauf betreffend diese Nutzungsquote auf. Da gibt es schon riesige Unterschiede, wenn wir uns die Einpersonenhaushalte ansehen, von 10% in jungen Jahren bis 88% ab 85 plus gibt es alles. Und auch bei den Paarhaushalten sind es riesige Unterschiede: von 18% bis 57%. Aber wie gesagt, es wird Gründe geben, die wahren Gründe kennen wir nicht.Was auch wenig verwundert, ist die Seite 50: Am Ende des Tages, wenn wir diese Erwerbsgrenze hinaufsetzen werden, sprich, es werden mehr Personen eben anspruchsberechtigt sein, dann hat es halt finanzielle Konsequenzen. Die Regierung führt auf: Zwischen CHF 0,5 Mio. bis CHF 4,9 Mio. wird das am Ende des Tages jährlich kosten. Diese Summe müssen wir dann irgendwie finanzieren. Aber ich habe es heute ja schon gesagt: Geben ist ja seliger als Nehmen. Entsprechend, denke ich mir, werden wir auch dieses Geld finden beziehungsweise wir haben es.Dann finde ich die Massnahmen ab Seite 59 speziell erwähnenswert. Diese wurden auch von sehr vielen Vorrednerinnen und Vorredner bereits lobend erwähnt. Einige Punkte möchte ich kurz kommentieren, der erste auf Seite 60, «5.2 Junge Erwachsene unter 25 Jahren». Ich denke mir, da sollte es unbestritten sein, gerade auch, wenn ich die aktuellen Meldungen in den Zeitungen lese, sowohl der Jungen FBP also auch der Jugendunion, scheint hier Handlungsbedarf gegeben zu sein, dass man hier eben die beiden Bildungswege, spricht gymnasial mit Studium oder dualer Bildungsweg mit Studium gleichstellt. Ich denke mir, das ist doch ein wichtiger Punkt und da bin ich der Regierung auch dankbar. Zumindest die Jungen haben diesen Punkt erkannt. Ich bin dann gespannt, wenn wir im September die Initiativen diskutieren, ob die Initianten hier auch Handlungsbedarf sehen.
Dann der «5.3 Stetiger Subventionssatz» - auch dieser Punkt ist für mich unbestritten, das sollten wir dringend machen. Ich habe zumindest heute hier drinnen auch keine anderen Voten gehört. Es ist doch effektiv nicht gut, wenn man einen Franken mehr oder weniger verdient, plötzlich in eine andere Gruppe von Subventionen fällt oder mitunter gar nichts mehr erhält. Klar, irgendwo wird auch zukünftig dieser Betrag, sprich die Subvention, gegen null tendieren. Aber diese Verstetigung, wie es in den Diagrammen auf den Seiten 62 und 63 ausgeführt wird, das ist für mich ein Punkt, den wir dringend umsetzten sollten. Da kann ich die Regierung nur unterstützen, ich finde das sehr gut. Das zeigt das Dilemma wunderbar auf: Der Unterschied zwischen den blauen Treppen und den roten Geraden, ich denke mir, das spricht für sich. Diese Verstetigung sollte hier drinnen ebenfalls unbestritten sein. Das hoffe ich zumindest. Dann der Punkt «5.4 Zusatzversicherungen», da teile ich die Meinung des Abg. Johannes Kaiser. Klar, auf der einen Seite sehe ich es schon auch, wie es der Abg. Herbert Elkuch sagt, es ist schon störend, was da auf der Seite 66 steht, dass man sagt, viele dieser Personen haben eine Halbprivat- oder Privatversicherung oder eine Zusatzversicherung im Bereich der Spitäler. Auf der anderen Seite denke ich mir auch, diese Personen verzichten mitunter auf Ferien, auf andere Annehmlichkeiten. Und entsprechend würde ich hier doch nicht in diese Persönlichkeitsrechte eingreifen. Da unterstütze ich den Abg. Johannes Kaiser.Dann noch der letzte Punkt, die Auszahlungsmodalitäten, da weiss ich nicht, ob das wirklich zielführend ist, was hier vorgesehen ist. Auf der einen Seite ist die Lösung zwar sympathisch, dass man sagt, ja das soll dann direkt an die Krankenkassen gehen. Auf der anderen Seite befürchte ich einfach, dass die Leute sich wieder nicht bewusst sind, was die Sache so kostet. Denn wenn man es monatlich selbst bezahlen muss, dann hat man einen besseren Eindruck, ein besseres Gefühl für die effektiven Kosten. Wenn es aber hinten herum direkt vom - ich sage jetzt - Amt für Gesundheit zu den Krankenkassen geht oder vom Amt für soziale Dienste neu zur Krankenkasse geht, weiss ich nicht ob das effektiv für die Bewusstseinsbildung dieser Gesundheitskosten förderlich ist. Ich sehe den Punkt schon auch mit dem Weihnachtsgeld, wenn man es im Nachhinein auszahlt. Auf der anderen Seite, wie gesagt, eine gewisse Bewusstseinsbildung, was hier effektiv für Kosten zu tragen sind, die ist sicher eher vorhanden, wenn man monatlich seine Prämien selbst bezahlen muss. Da bin ich dann gespannt, was die Regierung im Rahmen dieser KVG-Revision hier einbringen wird. Wie gesagt, ich werde dann diese Argumente lesen und mir ein Bild machen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Geschätzte Mitglieder der Fürstlichen Regierung. Bei den Zusatzversicherten ist es angesagt, hinter die Kulissen zu schauen. Bevor wir allerdings die Prämienbezüger ins Visier nehmen, welche eine Zusatzversicherung haben, sollten wir vor der Verurteilung über mögliche Gründe nachdenken. Symptombekämpfung ist in der Regel keine nachhaltige Lösung. Vielmehr sollte über die Ursache nachgedacht werden, bevor Massnahmen ergriffen werden und sogar die ganze Prämienverbilligung infrage gestellt wird. Haben sich bei den Bezügern die finanziellen Umstände verschlechtert? Als Beispiel ein Pensionierter, welcher sich 40 Jahre die Prämie für eine Privat- oder Halbprivatversicherung mit Hängen und Würgen geleistet hat und schliesslich durch steigende Prämien nicht mehr zahlen kann, bis er die erste wirkliche Leistung beziehen würde. Wurden die Bezüger beim Abschluss der Versicherung auch in vollem Umfang beraten? Ist dies auch ein Auswuchs, den Überblick über die zahlreichen finanziellen Forderungen des Alltages verloren zu haben?Den meisten Personen in Liechtenstein geht es wirklich gut. Allerdings nehmen gemäss der Hand in Hand Anstalt in Balzers und der Caritas die Herausforderungen zu. Es braucht eine Schuldenberatung, welche unterstützt und schliesslich Hilfe zur Selbsthilfe ermöglicht. Auch ist es unsachlich, Versicherte mit Zusatzversicherungen pauschal zu beurteilen. Zum Beispiel besteht der Zweck der Zusatzversicherung Diversa darin, dass die Gefahr eines finanziellen Engpasses abgesichert wird, indem ein Anteil an Brillen und Zahnspangen von der Versicherung übernommen wird. Auch beim überschaubaren Betrag von CHF 15 der freien Spitalwahl ist der Einfluss der Versicherung oder allenfalls die Gewichtung für die Versicherten ausschlaggebend und somit nicht verwerflich.Ich schliesse mich in diesen Belangen den Landtagsabgeordneten Johannes Kaiser und Wendelin Lampert an. Solche überschaubaren Beträge sollte man der Eigenverantwortung überlassen. Zudem ist es für mich nicht möglich, mit den mir zur Verfügung gestellten Informationen zu beurteilen, wie repräsentativ diese zwei Stichproben überhaupt sind. Folgende Infos fehlen mir: Wie ist die Stichprobe erfolgt? Wie ist der Mix zwischen neuen und wiederholten Bezügern? In welchem Alter sind die Bezüger, welche eine Zusatzversicherung haben? Wie viel der wiederholten Bezüger sind immer noch privat und halbprivat versichert? Wurde die Stichprobe nur aus den 38% Bezügern genommen und somit rund zwei Drittel der möglichen Bezüger ausgeschlossen? Durch frühzeitiges und richtiges Erkennen von Ursachen im Einzelfall kann präventiv eine angemessene Unterstützung, Beratung, Koordination, Information und Sensibilisierung erfolgen. Kummer und Sorgen bereiten mir diejenigen, welche aus Scham übertriebener Genügsamkeit oder aus Furcht vor Reaktionen auf die Hilfe verzichten. Ein funktionierendes und ausgebautes Zusammenspiel zwischen den Ämtern kann hier eine Versorgungsstruktur bieten und unserem Land in vielen Fällen als feinmaschiges Auffangnetz für Einzelfälle dienen. Dies habe ich mir grundsätzlich vor den Reorganisationsmassnahmen beim Amt für Bau und Infrastruktur, Amt für Gesundheit und Amt für Soziale Dienste gewünscht. Deshalb hatte diese Reorganisationsmassnahme das Prädikat «ausgezeichnet» von mir bekommen. Eine andere Frage stellt sich mir am Rande. Wie lange die Privat- und Halbprivatversicherten die Erhöhung noch schlucken? Dasselbe gilt für die Zusatzversicherten, sollten diese wegbrechen, wird es aus meiner Sicht für die Grundversicherungsprämien kritisch, ohne eine gewisse Quersubventionierung werden die Prämien vermutlich um einiges höher. So wird im Bericht und Antrag betreffend Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflege für das Jahr 2020 ausgeführt, dass die Zusatzversicherten eine Umsatzaufbesserung von durchschnittlich 37% für die Spitäler einbringen. Zum Schluss möchte ich mich nochmals bei der Regierung für die erkenntnisreiche Interpellationsbeantwortung bedanken und freue mich schon auf die weitere Bearbeitung der Initiative Prämienverbilligung. Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Danke für das Wort. Ja, auch ich bedanke mich für diese Interpellationsbeantwortung. Obwohl wir schon stark in den Details stecken, erlaube ich mir trotzdem noch eine grundsätzliche Bemerkung zum Thema Prämienverbilligung. Die Prämienverbilligung ist meines Erachtens eine Massnahme, um ein System aufrechtzuerhalten, welches bei einer obligatorischen Sozialversicherung - und dazu zählt die obligatorische Krankenversicherung - nicht funktionieren kann, nämlich das System der erwerbsunabhängigen Einheitsprämie. Obligatorische Sozialversicherungen funktionieren nun einmal am besten über erwerbsabhängige Prämien. Stellen Sie sich nur die Diskussionen vor, die wir hätten, wenn wir zum Beispiel die AHV über eine Einheitsprämie finanzieren müssten. Für mich ist die Massnahme Prämienverbilligung ein erster Schritt zur erwerbsabhängigen Prämie, der bei den Geringverdienern, also am unteren Rand, ansetzt. Nun geht es bereits um eine Ausweitung dieser Prämienverbilligung in Richtung Mitte. Ich bin überzeugt, dass die demografische Entwicklung sowie der technologische Fortschritt in der Medizin die Gesundheitskosten mittelfristig weiter ansteigen lassen und die Prämien damit ebenfalls steigen werden. Und ich bin überzeugt, dass wir schliesslich bei einer erwerbsabhängigen Krankenkassengrundprämie landen werden, wie es bereits heute in den meisten Staaten der Fall ist. Auch wir werden nicht darum herumkommen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Danke auch den vielen wohlwollenden Voten. Ich habe zwei, drei kurze Anmerkungen zu gewissen Voten. Der Abg. Elfried Hasler hat die aktive Hinweispflicht der Anspruchsberechtigten erwähnt, dies mittels der Steuererklärung auch durchzuführen. Das wird in der Schweiz bereits gemacht. Ich denke auch, dass das ein wichtiger Weg für Liechtenstein ist. Ich denke nicht, dass der freiwillige Entscheid von 62% darauf zu verzichten, darauf zurückführt, dass 62% der Liechtensteiner einen Unterbruch in ihrem Erwerbsleben durchführen und einen Sprachaufenthalt irgendwo in England durchführen und darum auf eine Prämienverbilligung verzichten, sondern der Grund Unwissenheit oder fehlende Information zum Beispiel sein könnte. Dann hat der Abg. Elfried Hasler auch die «abenteuerliche» Interpretation des Abg. Lageder angesprochen und von Inkonsequenz gesprochen. Ja, ich kann diese «abenteuerliche» Interpretation nicht ganz verstehen, die hat schon eine gewisse Konsequenz. Weil wenn Sie wirklich konsequent wären und wie angesprochen unserem Erhöhungsantrag, den obligatorischen Staatsbeitrag um CHF 4 Mio. zu erhöhen, nicht zustimmen, dann müssen Sie konsequenterweise gleich den Antrag stellen, die ganzen CHF 29 Mio. abzuschaffen. Die basieren nämlich auf dem genau gleichen Giesskannenprinzip. Ihrer vereinfachten Administration beim Amt für Soziale Dienste und auch einer aktiven Hinweispflicht kann ich durchaus zustimmen und begrüssen, dass das durchgeführt wird. Der Abg. Wendelin Lampert hat dann noch erwähnt, dass diese Prämienverbilligung für Geringverdienende Kosten nach sich ziehen wird. Ja, damit rechnen wir. Wir rechnen mit einer Nutzungsquote von circa 54%, und diese mögliche Nutzungsquote von 54% wird dann Mehrkosten von circa CHF 6 Mio. verursachen. Wenn man dann die ganzen anderen Investitionen anschaut, die wir heute allenfalls noch sprechen werden oder in den nächsten zwei Tagen, dann bringt das einmal direkt irgendetwas für die Leute in Liechtenstein, vor allem für die Geringverdienenden. Sie hatten auch den stetigen Subventionssatz angesprochen. Ja, das ist eben für einen einfachen Landtagsabgeordneten nicht ganz einfach. Ich habe auch keinen Rechtsdienst, auf den ich zurückgreifen kann. Und dann entsprechend das in einer Initiative zu verpacken, ist nicht ganz so einfach und darum haben wir auch darauf verzichtet. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich kann mich hier gerade etwas zur Wehr setzen. Der Abg. Günter Vogt hat gesagt, dass ich die aktive Hinweispflicht erwähnt hätte in der Steuererklärung. Nein, das habe ich nicht. Ich habe die aktive Hinweispflicht von staatlichen Stellen wie dem Sozialamt erwähnt, dass ich es hier eben sinnvoll erachte, dass Klienten auch darauf hingewiesen werden, dass vielleicht Einsparpotenzial bei den Prämien besteht, im Bereich in vielen Fällen auch unnötiger Zusatzversicherungen. Das war der Punkt, hier wurde ich offensichtlich falsch verstanden. Ich glaube, zum anderen muss ich nicht viel sagen, es geht um die Erhöhung des Staatsbeitrages, Sie kennen meine Haltung diesbezüglich. Dass das dann im Umkehrschluss eine gänzliche Abschaffung der CHF 29 Mio. zwingend bedingen würde, ist etwas zu abenteuerlich. Darauf möchte ich gar nicht weiter eingehen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Vielen Dank der Regierung für die Beantwortung der Interpellation und auch den Interpellanten ein Dankeschön für die Abfassung dieser Interpellation, die doch einige interessante Fakten ans Tageslicht gebracht hat. Es hat sich auch gezeigt, dass an verschiedenen Orten Verbesserungspotenzial besteht. Persönlich bin ich für eine Anhebung und eine Verbesserung der Prämienverbilligung, da dieses Geld den Bedürftigen direkt zugutekommt und weniger dem Giesskannenprinzip entspricht. Allerdings, und das ist hier noch wenig angesprochen worden, sollte nach meiner Ansicht auch das massgebliche Einkommen, das für die Prämienverbilligung ausschlaggebend ist, angepasst respektive verfeinert werden. Und zwar in dem Sinne, dass mehr auf das verfügbare Einkommen abgestellt wird. Es wäre angezeigt, dass man zum Beispiel auch die Gewinnungskosten berücksichtigt. Zum Beispiel, wenn jemand in der Schweiz arbeitet, beispielsweise an einem etwas entfernteren Ort wie in Chur, in Altstätten oder St. Gallen, dann wird für den Arbeitsweg ein Auto benötigt. Das heisst, für diesen Arbeitnehmer fallen doch wesentlich höhere Gewinnungskosten an. Ein weiterer Nachteil, den dieser Arbeitnehmer hat, und davon gibt es ja immerhin etwa knapp 20% in Liechtenstein, ist, dass der schweizerische Arbeitgeber nicht 50% der Krankenkassengrundversicherungsprämie bezahlt. Im Vergleich zu einem Arbeitnehmer, der in Liechtenstein arbeitet, macht das im Jahr schon einmal CHF 1'800 aus. Die Kosten für diesen Arbeitgeberanteil und die Gewinnungskosten zusammen machen dann schnell einmal mehrere Tausend Franken aus und kommen in die Nähe eines Monatslohnes. Das heisst, wir haben es hier eigentlich doch mit einer Ungleichbehandlung zu tun. Leider wird hier in diesem Hohen Hause immer davon ausgegangen, dass die Arbeitnehmer im Land arbeiten. Dies ist jedoch nicht überall der Fall und dann gibt es eben eine doch merkliche Ungleichbehandlung. Die Subventionssätze respektive die Verstetigung der Subventionssätze wurde in diesem Hause ebenfalls mehrfach angesprochen. Auch für mich ist eine Verstetigung ein wichtiges Anliegen, und ich hoffe, dass dieses auch umgesetzt werden wird. Insgesamt drücke ich meine Hoffnung aus, dass die von der VU und auch vom Abg. Johannes Kaiser eingereichten Initiativbegehren im Sinne, dass das massgebliche Einkommen, das für die Prämienverbilligung ausschlaggebend ist, doch noch angepasst werden könnte und dass man diese Anpassungen vielleicht in überparteilichen Gesprächen diskutieren könnte und auch sollte. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Zum Votum des Abg. Günter Vogt: Besten Dank für den Hinweis der Kosten der Initiative der VU mit CHF 6 Mio. Das ist dann doch ein wenig mehr, als die Regierung auf der Seite 50 ausweist. Ich habe es heute ja auch schon gesagt: Geben ist seliger als Nehmen. Ich denke mir auch, wir beschliessen so viel und haben schon so viel beschlossen, dann werden wir auch diese CHF 6 Mio. noch finden. Da, wie gesagt, Sie merken schon, das ist alles kein Problem. Dann zu den Seiten 61, 62, 63 wiederum diese Verstetigung, da führen Sie aus, Sie hätten halt keinen Rechtsdienst gehabt, jemanden, der Ihnen dabei geholfen hätte. Kann ich Ihrem Votum entnehmen, dass Sie eigentlich grundsätzlich auch für diese Verstetigung wären, aber es Ihnen einfach zu komplex war, dies in eine Initiative einzuarbeiten? Oder wie ist das zu interpretieren? Ich weiss schon, wir sind bereits im Prinzip im September-Landtag, wenn wir dann Ihre Initiative beraten beziehungsweise besprechen werden. In Ihrem Votum haben Sie sich dahingehend geäussert, dass Sie nach meinem Dafürhalten gesagt haben, eigentlich sind Sie auch für diese Verstetigung, aber es war einfach zu aufwendig, das in einem Gesetzestext abzubilden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ganz in Kürze: Das Wort Symptombekämpfung ist in diesem Hohen Hause gefallen. Das bringt mich natürlich schon zur Konklusion: Wird mit einer Erhöhung des OKP-Beitrages, noch mehr Geld in dieses System zu geben, wird da nicht geradezu das Gegenteil bewirkt, was wir wirklich wollen? Wir wollen hier tiefere Prämien. Wird das Anspruchsdenken noch höher, indem der Staat einfach noch mehr Geld in ein System gibt, das ja nicht zu funktionieren scheint? Und Symptombekämpfung, wird das Symptom wirklich bekämpft in dem aus dem allgemeinen Steuertopf ganz einfach Geld in etwas gebracht wird, das nicht funktioniert? Man könnte sich auch fragen, warum sind die Prämien so hoch? Ist es, weil wir zu viele Ärzte in diesem Lande haben oder ist es vielleicht so, dass der Durchschnittsbürger zehn Mal zum Doktor springt anstatt nur fünf Mal? Das müsste man sich auch einmal fragen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Zur Frage des Abg. Wendelin Lampert: Ja, in gewisser Sichtweise haben Sie recht. Wir wollten einfach relativ kurzfristig eine Lösung für die Geringverdienenden in Liechtenstein bewirken. Das beinhaltet halt eben unser Vorschlag. Wenn wir das, was Sie angesprochen haben, über einen parlamentarischen anderen Vorschlag gemacht hätten, wäre wieder eine gewisse Zeit durch das Land geflossen und hätte keine Erleichterung für genau dieses Anliegen im Augenblick gebracht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit ist die Regierung jetzt am Zug. Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, mir ist bewusst, dass sie hungrig sind, deshalb versuche ich, mich kurzzufassen. Ich möchte zuerst, bevor ich auf die Fragen und die Anmerkungen eingehe, bewusst machen, weil das keiner der Abgeordneten erwähnt hat, dass wir uns hier mit einer Frage der Ausweitung unseres Sozialstaats befassen. Man kann dazu verschiedene Ansichten haben. Meine Ansicht ist, dass wir uns irgendwann überlegen müssen, ein Moratorium auszurufen gegen den weiteren Ausbau des Sozialstaats. Denn was wir jetzt hier machen, ist, wir diskutieren jetzt Massnahmen, die immer in höhere Lohnkategorien hineinwirken und die dann mit anderen Dingen zusammenwirken, die am Schluss dazu führen können, dass wir einen erhöhten sogenannten impliziten Grenzsteuersatz haben. Das heisst, ganz krass ausgedrückt, kommt der Chef zum Angestellten und stellt ihm eine Lohnerhöhung in Aussicht und der Angestellte sagt: Bitte Chef, lieber keine Lohnerhöhung, weil ich eigentlich nichts davon habe; jeder Franken, den du mir mehr gibst, zieht mir der Staat anderswo wieder ein. Das möchte ich nur zu bedenken geben als allgemeine Aussage zu dieser Diskussion. Wir sind dabei den Sozialstaat weiter auszubauen, und zwar bis in den Mittelstand hinein. Dann zur Interpellationsbeantwortung selbst, ich bedanke mich sehr herzlich für die gute Aufnahme und möchte Ihnen zwei, drei Grafiken ans Herz legen. Die Grafiken auf der Seite 22 und 23 sehen sehr unscheinbar aus. Dahinter steckt extrem viel Arbeit und dahinter steckt der Kern der ganzen Sache. Diese beiden Grafiken sollten Sie sich ausschneiden und an einem Ort aufhängen, an dem Sie vielleicht jeden Tag darüber meditieren können. Denn diese zeigen die Verteilung des massgeblichen Einkommens über alle unsere Steuerpflichtigen, und zwar aufgeteilt nach Einzelpersonenhaushalten und Paarhaushalten. Dann eben noch auf der Seite 24 ohne diese Altersklasse 20 bis 24, in der sich sehr viele Personen in Ausbildung befinden und die Messung dann eben etwas erschweren. So etwas hat es noch in keiner Statistik gegeben. Dafür mussten wir - und da danke ich auch der Steuerverwaltung und dem Amt für Statistik herzlich dafür - die Konkubinatshaushalte so zusammenführen, wie wenn sie verheiratet wären, weil das ja gleich gezählt wird. Zu gewissen Dingen komme ich später noch. Auf der Seite 30 ist erstmals abgebildet, wie sich die Kostenbeteiligung, also Franchise und Selbstbehalt, über alle 33'790 Versicherten im Jahr 2018 verteilen. Also aus dieser Grafik können Sie herauslesen, wie gross die Kostenbeteiligung, die tatsächlich bezahlte Kostenbeteiligung, im Jahr 2018 war. Das als Gegenargument zu den immer wieder gehörten Vermutungen, dass praktisch alle eine hohe Kostenbeteiligung jedes Jahr zu leisten hätten. Es gibt Fälle, in denen hohe Kostenbeteiligungen zu leisten sind. Aber Sie sehen, dass sehr viele Versicherte, über 80% der Versicherten, haben hier Kosten von unter CHF 1'000. Dann wurde auch mehrmals eingegangen auf diese Vorschläge, die wir im hinteren Teil in der Interpellationsbeantwortung gemacht haben, also die 20- bis 24-Jährigen: Da geht es nicht nur um darum, dass man eine Gleichbehandlung zweier definierter Ausbildungswege macht, sondern dass man heute in vielen Ausbildungswegen gar nicht mehr so genau unterscheiden kann, ob er in die erste oder zweite Kategorie gehört. Und das führt dann zu diesen komischen Situationen, die wir heute haben. Die können wir nur aufheben, indem wir dort sagen, wir behandeln alle gleich, dann ist die Sache erledigt.Auch der stetige Subventionssatz wurde mehrmals erwähnt. Ja, das ist ein Ärgernis, auf das ich schon mehrfach hingewiesen wurde, auch gerade von den Personen im Amt für Soziale Dienste, die direkt mit den Anspruchswerbern zu tun haben. Ein Franken mehr im massgeblichen Einkommen kann bis zu CHF 1'500 Konsequenzen in der Subvention haben. Gut, dann möchte ich kurz auf die Fragen und Anregungen der einzelnen Abgeordneten eingehen. Der Abg. Thomas Lageder hat abermals die einkommensabhängigen Prämien erwähnt, und ich werde abermals erwähnen, dass wir die schon haben. Nämlich genau mit diesem Instrument und auch mit der Tatsache, dass bei uns Begüterte deutlich mehr Steuern bezahlen als weniger Begüterte, und diese alimentieren letztlich den Steuertopf. Und aus diesem Steuertopf werden eben diese Prämienverbilligungen und auch die vielen anderen Subventionen des Staates an das Gesundheitswesen bezahlt, wovon CHF 74 Mio. speziell erwähnenswert sind, weil sie in die obligatorische Krankenpflegeversicherung fliessen. Aber das werden wir im anderen Traktandum eben noch behandeln.Die Prämienverbilligung direkt an die Kassen abzuführen, das haben wir vor, das ist in der Vernehmlassung zur Veränderung des Krankenversicherungsgesetzes. Ich anerkenne die Bedenken des Abg. Wendelin Lampert, die er in diesem Zusammenhang geäussert hat, nämlich dass das Kostenbewusstsein abhanden käme. Aber eben auch aus Rückmeldungen der mit der Prämienverbilligung befassten Personen weiss ich, dass im Dezember die Telefone heisslaufen und die Leute das Geld anfordern mit Argumenten, wie sie hätten die Winterreifen zu bezahlen. Da ist dann halt relativ deutlich, dass das Geld dann nicht für die Krankenkasse verwendet wird, sondern für andere Dinge. Eigentlich müsste man auch den Arbeitgeberbeitrag, also diese CHF 154 aktuell, direkt an die Krankenkasse auszahlen, damit die Leute auch spüren, wie gering diese Krankenkassenprämien bei uns im Land tatsächlich sind. Der Abg. Elfried Hasler hat darauf hingewiesen, dass man, wenn man schon vom Staat aus informiert, auch die Leute über das Einsparpotenzial bei Zusatzversicherungen informieren könnte. Dann müsste man sie auch über Einsparpotenzial bei Handyverträgen und Autos hinweisen. Wir stellen eben oft fest, dass viele Leute eben nicht sehr gut mit Geld umgehen können und auch keine grosse Vorstellung davon haben, wie man günstiger Leben kann, auch ohne dass man sich gross einschränken muss. Teilweise sind einfach zu teure Gegenstände im Umlauf oder es wurden Impulskäufe getätigt, die sich dann eben später auswirken. Der Abg. Johannes Kaiser hat gesagt, dass statistische Angaben fehlen. Ich denke, zur Einkommenssituation haben wir mit dieser Interpellationsbeantwortung zusammen mit denjenigen, die wir dieses Jahr auch veröffentlicht haben, zusammen mit den vielen Statistiken, die auf der Homepage des Amtes für Statistik aufgeführt sind, zum Download bereit stehen, sehr, sehr viele Angaben zur Einnahmensituation. Was wir nicht haben, sind Angaben zur Ausgabensituation. Da kann man sich nur generell behelfen, indem man anschaut, was ist bei Budgetberatungsstellen so für eine vierköpfige Familie in der Schweiz üblich. Da wir ungefähr dasselbe Preisniveau wie in der Schweiz haben, teilweise durch unseren grenznahen Raum vielleicht sogar noch etwas tiefer in gewissen Dingen, kann man das dann vergleichen auf der Ausgabenseite. Aber es fällt mir schwer, zu denken: Wie kann man eine Statistik über die liechtensteinische Ausgabensituation machen? Ich denke aber, dass die Einnahmen wesentlicher sind und die können wir individuell erheben, wie eben genau diese Daten zeigen. Dann hat der Abg. Wendelin Lampert gesagt, dass die Prämiensenkung eingetreten ist. Ja, das ist vielleicht missverständlich formuliert, sie war nicht nur prognostiziert, sie ist auch tatsächlich eingetreten. Die Nutzungsquote, die auch immer wieder erwähnt wurde, sieht gering aus. Wenn wir uns aber die Grafik auf Seite 27 vergegenwärtigen, dann sehen wir, dass wir bei den Einzelpersonenhaushalten doch eine relativ hohe Nutzungsquote haben. Das ist wahrscheinlich das Maximum, was man erreichen kann, bei den Einzelpersonenhaushalten. Bei den Paarhaushalten sind die Nutzungsquoten sehr viel geringer. Das hat sehr wahrscheinlich damit zu tun, dass man in Paarhaushalten besser wirtschaften kann. Ein Paarhaushalt, sei es verheiratet oder Konkubinat, ist eben eine Wirtschaftsgemeinschaft, die es erlaubt, mit einem Gegenstand jeder Sorte auszukommen, und man braucht vielleicht nicht zwei. Also man hat eine Wohnung zu bezahlen und man muss nicht zwei Wohnungen bezahlen. Das heisst, die wirtschaftliche Situation in Paarhaushalten ist wahrscheinlich sowieso inhärent günstiger, sodass dort die Nutzungsquote stark abfällt gegenüber den Einzelpersonenhaushalten. Das Armutsrisiko, muss man anders sagen, in Einzelpersonenhaushalten ist wesentlich höher. Ich denke, wenn wir von einer geringen Nutzungsquote reden, müssen wir eben auch anerkennen, dass bei den Einzelpersonenhaushalten die Nutzungsquote hoch ist und wahrscheinlich kaum mehr steigerbar ist unter normalen Umständen. Der Abg. Mario Wohlwend hat versucht, die Statistik, also die beiden Stichproben, die bezüglich der Zusatzversicherungen aufgeführt wurden, zu zerzausen. Er hat Zweifel an der Stichprobe und so weiter und so fort. Sie können es drehen und wenden, wie Sie es wollen: Zusatzversicherungen sind ein Luxus. Jeder kann in seiner Eigenverantwortung das Geld ausgeben, wie er will. Mit dem Geld, das man vom Sozialamt bekommt, kann man Milch oder Bier kaufen. Das interessiert niemanden. Das kann man. Aber man kann sich nicht rausreden, es gibt Dinge, die sind nicht unbedingt nötig. Zusatzversicherungen sind ein Luxus. Wenn sich jemand das leistet, dann muss er halt an einer anderen Stelle Abstriche machen, diese Freiheit hat jeder. Aber es hat mich schon sehr gestört, als ich diese Resultate zur Kenntnis nehmen musste, dass wir Prämienverbilligungen ausrichten an Personen, von denen 40% eine Spitalzusatzversicherung haben. Diversa, das haben wir gar nicht untersucht, wir haben nur die Spitalzusatzversicherungen untersucht, die ja für ambulante Leistungen überhaupt keinen Bezug haben. Sie haben für mich etwas Unverständliches gesagt, eine Quersubventionierung der Zusatzversicherung zur OKP, Sie haben dann am Schluss Ihres Votums gesagt, innerhalb eines Spitals. Da kann das sein, dass ein Spital mit den Einnahmen der Zusatzversicherten eben den Betrieb auch aufrechterhält oder finanzieren kann und dass dann sozusagen das eine Quersubventionierung sei. Aber ich möchte in aller Deutlichkeit betonen, dass im Versicherungssystem selbst die Zusatzversicherungen und die OKP zwei vollkommen getrennte Versicherungszweige sind und die Krankenkassen aus der OKP keinen Gewinn erwirtschaften dürfen. Sie dürfen sich angemessene Kosten vergüten lassen, die halt entstehen durch Büros oder durch Angestellte, aber sie dürfen keinen Gewinn entnehmen. Wenn Geld übrig bleibt, fliesst es in die Reserven. Wenn sie mehr Geld brauchen, als sie über die Prämien einnehmen, dann müssen sie das aus den Reserven nehmen. Hingegen bei den Zusatzversicherungen, da sind die Krankenkassen genauso wie die Anbieter von Autohaftpflichtversicherungen gewinnorientierte Unternehmen, die auch Gewinne machen dürfen. Aber eben die beiden Zweige sind komplett getrennt und müssen komplett getrennt an das Amt rapportiert werden und werden auch komplett getrennt in der Krankenkassenstatistik jedes Jahr aufgeführt.Der Abg. Günter Vogt befürwortet grundsätzlich diese Verstetigung des Subventionssatzes. Wir befinden uns jetzt in einem demokratischen Entscheidungsfindungsprozess. Er ist etwas kompliziert, weil wir schon zwei ausformulierte Initiativen auf dem Tisch haben. Das macht ihn etwas ungewöhnlich. Aber in diesen beiden Initiativen wird es, so denke ich wenigstens, wenn der Landtag darauf eintritt, auf eine oder beide oder wie auch immer, eine 1. und 2. Lesung geben. Ich kann Ihnen versichern, dass ich Ihnen behilflich sein werde, wenn es darum geht, einen Gesetzestext zu formulieren, der eben diese Verstetigung abbildet, weil ich glaube, dass das ein Fortschritt in diesem Sozialsystem wäre. Der Abg. Erich Hasler hat dann schliesslich eine verfeinerte Berechnungsmethode aufgezeigt oder vorgeschlagen, die mehr auf individuelle Dinge eingeht. Ich möchte einfach daran erinnern, dass wir, wenn wir das System ausbauen, es mit 11'000 potenziellen Antragsstellern zu tun haben, von denen 5'000 bis 6'000 dann auch tatsächlich Anträge stellen werden. Das muss man verarbeiten können, und zwar werden die Anträge gestellt bis Ende Oktober und müssen dann in den letzten zwei Monaten des Jahres, vielleicht noch im Januar, verarbeitet werden. Es ist heute schon extrem komplex, wenn wir Fälle haben, die nicht das ganze Jahr denselben Erwerbszustand haben. Wenn jemand ein paar Monate arbeitslos war, ein paar Monate in gewissen Programmen, dann ein paar Monate gearbeitet hat, das muss man alles zusammenstückeln, diese Dinge über das Jahr. Das macht gewisse Fälle heute schon aufwendiger. Wenn wir dann auch noch für 5'000 bis 6'000 Fälle auch noch andere Dinge berücksichtigen müssen, dann wird die Administration sehr komplex. Also ich plädiere dafür, dieses System möglichst einfach zu belassen. Man kann immer eine gewisse Ungerechtigkeit erkennen und diese zu bekämpfen versuchen, indem man weiter ins Detail geht. Aber am Schluss schafft man in vielen Fällen eben eine Pseudogerechtigkeit. Und so das Horrorszenario ist zum Beispiel ein deutsches Steuersystem, das so gerecht ist, dass die Leute selbst nicht mal mehr fähig sind, eine Steuererklärung auszufüllen. So weit möchte ich nicht kommen. Ja, das war es von meiner Seite in aller Kürze. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen, damit haben wir die Interpellationsbeantwortung der Regierung zur Kenntnis genommen und wir haben Traktandum 5 abgeschlossen. Wir machen jetzt eine Mittagspause bis 14:15 Uhr.Mittagspause (von 12:55 bis 14:15 Uhr)
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