«Postulatsbeantwortung betreffend die steuerliche Entlastung von Familien (Nr. 52/2019)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 4: Postulatsbeantwortung betreffend die steuerliche Entlastung von Familien.Die Postulatsbeantwortung trägt die Nr. 52/2019 und steht zur Diskussion.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Gerne bedanke ich mich beim zuständigen Ministerium sowie bei allen Stellen, insbesondere bei der Steuerverwaltung, welche zu der sehr guten und informativen Postulatsbeantwortung beigetragen und mitgeholfen haben. Ich möchte bei meinem Votum analog dem Aufbau der Postulatsbeantwortung auf die jeweiligen Punkte eingehen. Zum Kinderabzug: Der Kinderabzug beträgt in Liechtenstein bekanntlich pauschal CHF 9'000 pro Kind. Dieser betrug ab dem Steuerjahr 1986 CHF 4'000. Zwölf Jahre später, im Jahre 1998 wurde er auf CHF 6'000 erhöht. Die nächste und letzte Erhöhung erfolgte neun Jahre später, im Jahre 2007, auf CHF 9'000. Die in der vorliegenden Postulatsbeantwortung vorgesehene Erhöhung auf CHF 12'000 erfolgt somit nach zwölf Jahren. Dies liegt in einem ähnlichem Verhältnis wie die bisherigen Erhöhungen, als im Zehnjahresschnitt jeweils um rund CHF 3'000 erhöht wurde. Wie bereits im Postulat aufgeführt, haben wir Postulaten von der VU-Fraktion Vergleiche mit dem Nachbarskanton St. Gallen gemacht sowie mit dem Kanton Zug, welcher sich aufgrund der Lebenshaltungskosten und der Steuerbelastung gut mit Liechtenstein vergleichen lässt. Es ist lobenswert, dass die Regierung in der Beantwortung diese Vergleiche auch aufgenommen hat und zusätzlich die Kantone Graubünden und Zürich hinzugefügt hat. Der maximale Kinderabzug liegt im Kanton Zug bei CHF 18'000 und im Kanton St. Gallen bei CHF 23'000. Gemäss der Beantwortung der Regierung führt der derzeitige Kinderabzug verbunden mit dem Ausbildungskostenabzug bereits zu einer Abstufung und zur Tatsache, dass bei älteren Kindern, das heisst bei Kindern in Ausbildung, ein höherer Abzug entsprechend den effektiven Ausbildungskosten geltend gemacht werden kann. Ich kann die Begründung der Regierung nachvollziehen und habe hierzu keine Anmerkungen. Auch verstehe ich die Begründung der Regierung, dass die Kompensation der Kosten für eine ausserhäusliche Betreuung kompliziert in der Anwendung wäre. Ich befürworte deshalb, dass die Umsetzung so einfach wie möglich in der Handhabung ist, was mit dem Regierungsvorschlag nun auch so umgesetzt wird. Dass die Regierung sich für eine Erhöhung des geltenden Kinderabzugs von CHF 9'000 auf CHF 12'000 ausspricht, begrüsse ich sehr. Mit der Erhöhung sollen Familien gefördert werden. Durch die generelle Erhöhung des Kinderabzuges profitieren Eltern, welche ihre Kinder fremdbetreuen wie auch jene, die die Kinder selber betreuen. Die Tabelle auf Seite 21 zeigt, dass bei einer Erhöhung auch Familien mit einem tiefen Familienaufkommen von dieser Massnahme profitieren können. Als ein Beispiel davon kann erwähnt werden, dass bei einem Bruttoerwerb von CHF 100'000 eine Familie mit zwei Kindern um rund CHF 470 pro Jahr entlastet wird. Betreffend den Kinderabzug bei volljährigen Kindern gemäss Punkt 3 des Merkblatts zur Geltendmachung des Kindesabzuges möchte ich die Regierung bitten, Folgendes zu prüfen: Grundsätzlich wird im erwähnten Merkblatt eine Praxis erklärt, welche kompliziert und schwer verständlich ist. Das Problem ist der Punkt, dass unterschiedliche Auffassungen bestehen, wer zur Hauptsache für den Unterhalt aufkommt sowie die Berechnungsformel. Hier wäre eine praxisorientierte Lösung angebracht und die Gewährung auf das Existenzminimum abzustellen. Das Problem ist, dass sobald ein Lehrling die Grenze übersteigt gar kein Abzug mehr gewährt wird. Einmal ist im Merkblatt vom Existenzminimum die Rede und dann wieder von der Hälfte des Existenzminimums. Dann wird aber von Unterhaltskosten von CHF 24'000 ausgegangen. Wenn diese Kosten aber widerlegbar und höher sind, ist handumkehrt wieder auf die Hälfte dieser Kosten abzustellen. Meines Erachtens besteht hier ein Durcheinander. Wieso im Merkblatt für die Berechnung die Hälfte des Existenzminimums angenommen wird, kann ich mir ebenfalls nicht erklären. Nehmen wir folgendes Beispiel an: Ein Lehrling verdient im ersten Lehrjahr CHF 750 im Monat. So sind dies CHF 9'000 Franken im Jahr. Somit ist alles im grünen Bereich. Im zweiten Lehrjahr verdient er monatlich CHF 1'100 Franken, was CHF 13'200 im Jahr sind. Jetzt ist es grundsätzlich so, dass ja nicht mehr mindestens die Hälfte der Kosten von CHF 24'000 getragen werden muss. Das heisst, obschon das erwachsene Kind immer noch CHF 10'800 unter dem Jahresexistenzminimum verdient, wird bei den Eltern gekürzt. Wenn dann noch steuerlich abzugsfähige Krankheits- oder Ausbildungskosten dazukommen, dann wird das Ganze ziemlich unverständlich. Hier wäre eine einfache und unkomplizierte Lösung wünschenswert und man sollte in diesem Punkt grosszügig sein. Wenn ein in Ausbildung stehender Erwachsener bis zum 32. Lebensjahr weniger als das Existenzminimum von CHF 24'000 verdient, dann soll den Eltern der Abzug in voller Höhe von CHF 12'000 gewährt werden. Wenn ein Kind darüber verdient, muss der Steuerpflichtige die Kosten mittels Rechnungen und Zahlungsbelegen nachweisen. Es ist wichtig, dass explizit auf das Existenzminimum als Messgrenze fokussiert wird. Diese Lösung wäre für mich einfach, verständlich und verwaltungsökonomisch sinnvoll. Ich möchte die Regierung fragen, ob sie gedenkt diesen Bereich genauer anzuschauen, wie beispielsweise in der Vernehmlassung, und eine einfachere und unkompliziertere Handhabung anstrebt.Zu den Ausbildungskosten: Derzeit ist in Liechtenstein der aktuelle Stand so: Wenn zwischen dem Abschluss der Lehre und der tertiären Ausbildungsstufe ein Unterbruch von über einem Jahr besteht und in dieser Zeit eine ausbildungsspezifische Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, so werden die Ausbildungen dieser tertiären Stufe als Weiterbildung qualifiziert und können nicht mehr als Ausbildungskosten der Kinder in Abzug gebracht werden. Dies obwohl die Eltern für die Kosten aufkommen müssen, da das Kind in diesem einen Erwerbsjahr nicht genügend Geld für die Studiumsfinanzierung auf die Seite legen konnte. Weil diese Handhabung in der Schweiz schwierig umzusetzen war, wurden einfachere, objektivere und praktikablere Lösungen gefunden und diese entsprechend im Jahre 2016 vereinfacht. In Liechtenstein wird das duale Bildungssystem häufig als der Königsweg in der Bildung angesehen und darf deshalb keinesfalls steuerlich torpediert werden. Auch in diesem Bereich ist es sehr zu begrüssen, dass die Regierung es für zweckmässig erachtet, die geltende Praxis betreffend die Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten der Kinder grosszügiger zu gestalten, als dies heute der Fall ist. In Liechtenstein soll die Praxis dahingehend angepasst werden, dass neu auch Ausbildungskosten für die Zweitausbildung bei den Eltern zum Abzug zugelassen sind - vorausgesetzt, dass sie zur Hauptsache für das Kind aufkommen. Dies führt zu einer Gleichbehandlung der Bildungswege, unabhängig, ob das Kind den Bildungsweg als Maturastudium, die Berufslehre mit gleich anschliessendem Studium oder den Weg Berufslehre, Arbeitstätigkeit und dann das Studium wählt. Da es für diese Änderung keiner Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen bedarf, sondern lediglich einer Praxisänderung, wird das entsprechende Merkblatt der Steuerverwaltung ab dem Steuerjahr 2019 abgeändert und eingeführt. Diese unbürokratische Umsetzung der Regierung werte ich sehr positiv. Auch erachtet es die Regierung erfreulicherweise als zweckmässig, wie in der Schweiz auch Aus- und Weiterbildungskosten zum Abzug zuzulassen, bei denen nicht in jedem Fall ein Konnex zum gegenwärtigen Beruf bestehen muss. Voraussetzung ist jedoch, dass es sich um eine berufsorientierte Aus- und Weiterbildung handeln muss. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Aus- und Weiterbildung im direkten Zusammenhang mit der Erzielung des gegenwärtigen Erwerbseinkommens steht. Ein Abzug soll auch dann möglich sein, wenn nach Abschluss der Aus- oder Weiterbildung nicht im erlernten Beruf gearbeitet wird. Allgemein möchte ich die Regierung fragen, ob sie in anderen Bereichen und Gesetzen, wie beispielsweise bei den Steuern, Prämienverbilligungen, Stipendien etc., auch Ungleichbehandlungen zwischen den verschiedenen Bildungswegen sieht. Falls dem so ist: Wird die Regierung hier von sich aus aktiv werden, um dies zu vereinheitlichen? Dann zur Beantwortung meiner Kleinen Anfrage vom 27. Februar 2019 zu den Steuertarifen bei gemeinsamem Sorgerecht: Ich begrüsse die unbürokratische Vorgehensweise der Regierung sehr, dass die Beantwortung der Kleinen Anfrage in die Postulatsbeantwortung miteinbezogen wurde und dafür nicht ein erneuter politischer Vorstoss notwendig war. Ich gehe mit der Regierung überein, dass es nicht zu einer starken Bevorzugung der getrennt lebenden Elternteile gegenüber den gemeinsam lebenden Elternteilen führen darf. Diesbezüglich stimme ich auch völlig mit der schweizerischen Rechtsprechung überein. Allerdings anerkennt auch das schweizerische Bundesgericht, dass Alleinerziehende gegenüber Alleinstehenden derzeit ungerechtfertigterweise bevorzugt werden. Allerdings gibt das Bundesgericht der horizontalen Steuergerechtigkeit im Verhältnis zu gemeinsam lebenden Elternteilen mehr Gewicht und lehnt daher eine Änderung ab.Mein Vorschlag würde aber genau dieses Dilemma lösen, indem zwischen den getrennt lebenden Elternteilen mehr Steuergerechtigkeit entstünde - was offenbar auch im Sinne des Bundesgerichts wäre. Gleichzeitig käme es auch zu keiner Bevorzugung gegenüber gemeinsam lebenden Elternteilen. Ich möchte das gerne am Beispiel der Regierung darlegen. Das von der Regierung aufgeführte Beispiel auf Seite 36 zeigt auf, dass Eltern bei gemeinsamer Obsorge mit einem Bruttoeinkommen von CHF 100'000 total CHF 8'491 bezahlen. Dies gemäss geltendem Recht, wonach ein Elternteil beim Alleinerziehendentarif CHF 3'622 an Steuern bezahlt, also 43%, und der andere Elternteil mit dem Alleinstehendentarif CHF 4'869, also 57%. Hierbei ist auf den ersten Blick ersichtlich, dass der Elternteil mit dem Alleinstehendentarif rund CHF 1'250, oder 15%, mehr Steuern bezahlt, obwohl beide Elternteile ihre Kinder allenfalls genau gleich lange betreuen, je 50%, und genau die gleichen Fixkosten für die Betreuung der Kinder zu stemmen haben. Meine Intention bei der Kleinen Anfrage war es nicht, dass beide Elternteile nun die tiefere Steuer gemäss Alleinerziehendentarif von CHF 3'622 zu bezahlen haben, sondern viel mehr, dass die Eltern die derzeitige Steuer von total CHF 8'491 unter Berücksichtigung ihrer effektiven Betreuungszeit mittels angepasster Erhöhung des Alleinerziehendentarifs in Art. 19 Abs. 1 Bst. b Steuergesetz gleichmässiger und damit im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes fairer begleichen. Ziel wäre es, dass zwei getrennt lebende Elternteile, die beide ihre Kinder zu je 50% betreuen, bei gleichem Einkommen die gleich hohe Steuerlast zu tragen hätten. Im Beispielfall würde das bedeuten, dass beide Elternteile jeweils eine Steuer von CHF 4'245, sohin insgesamt wieder CHF 8'491 bezahlen würden. Damit wäre eine Gleichbehandlung der getrennten Ehegatten erreicht - nämlich die vertikale Steuergerechtigkeit gemäss schweizerischer Dogmatik - und gleichzeitig würden getrennt lebende Ehegatten gegenüber einem Ehepaar nicht weiter bevorzugt - horizontale Steuergerechtigkeit. Um das zu erreichen, müssten meines Erachtens eben beide Eltern mit gemeinsamer Obsorge als alleinerziehend gelten, wobei der Alleinerziehendentarif steuermathematisch gesehen bloss noch um einen weiteren Faktor ergänzt werden müsste, der in Betracht zieht, dass man heutzutage nicht immer ganz oder gar nicht erzieht, also zu 100% oder gar nicht alleinerziehend ist, sondern, dass es eben auch Zwi-schenformen von 50:50, 60:40, 70:30 und so weiter gibt. Eine solche Anpassung wäre meines Erachtens ein guter und wichtiger Beitrag des Staates zur Anerkennung der Erziehungsarbeit von beiden Elternteilen. Abschliessend möchte ich erwähnen, dass es von Anfang an das Ziel der Landtagsfraktion der Vaterländischen Union war, die Familien in Liechtenstein steuerlich zu entlasten, weil diese auch die damals notwendigen Sparmassnahmen mitgetragen haben. Ich denke, dass dies mit dem Postulat gelungen ist und bin dafür dankbar, dass die Regierung hier ebenfalls eine Möglichkeit gesehen hat. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, mein Vorredner, der Abg. Manfred Kaufmann, hat die wichtigsten Punkte dieser Postulatsbeantwortung bereits sehr ausführlich dargelegt. Ich möchte hier nicht gross Wiederholungen machen, aber den Punkt Aus- und Weiterbildung möchte ich dennoch nochmals kurz ansprechen. Es ist erfreulich, dass die Regierung dem Anliegen der Fraktion der Vaterländischen Union gefolgt ist und unter Ausbildung nicht nur die Erstausbildung, sondern neu auch die Zweitausbildung subsumieren wird. Eine Ausweitung der Abzugsfähigkeit dieser Aus- und Weiterbildungskosten ist zu begrüssen. Die verschiedenen Bildungswege gehören gleich behandelt, was mittels grosszügiger Gestaltung der geltenden Praxis nun auch geschieht. Ich kann nur nochmals betonen: Der duale Bildungsweg beziehungsweise alle Bildungswege gehören gestärkt und unterstützt und Familien entsprechend steuerlich entlastet. Auch die Praxisänderung betreffend Handhabe bei Unterbrechung der Ausbildung, zum Beispiel infolge Krankheit, Lehrstellensuche, Prüfungsvorbereitung oder Ähnlichem, ist gutzuheissen. So lässt ein solcher Unterbruch die Ausbildungsphase nicht abreissen und es können die damit zusammenhängenden Abzüge geltend gemacht werden - vorausgesetzt natürlich, nach dem Unterbruch wird die Ausbildung fortgesetzt. Für diese Praxisänderung reicht, wie uns mitgeteilt wurde, eine Änderung im entsprechenden Merkblatt der Steuerverwaltung und sie soll ab Steuerjahr 2019 eingeführt werden. Der entsprechende Vernehmlassungsbericht der Regierung zu weiteren notwenigen Abänderungen, welche im Steuergesetz gemacht werden müssen, liegt - mit Vernehmlassungsfrist 1. Juli 2019 - auch bereits vor. Ziel des Postulats war, Ungerechtigkeiten und Denkfehler in den aktuellen Gesetzen zu beseitigen. Vonseiten der Regierung wurde dies mehrheitlich erkannt und entsprechende Anpassungen werden nun gemacht. Besten Dank hierfür.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich bedanke mich für diese sehr informative Postulatsbeantwortung bei der Regierung. Die Regierung kommt in ihrer Postulatsbeantwortung betreffend die steuerliche Entlastung von Familien zum Schluss, dass aufgrund der direkten einkommensabhängigen Subventionierung der Kinderbetreuungsplätze in Liechtenstein kein Handlungsbedarf bestehe, einen Drittbetreuungsabzug analog der Schweiz einzuführen. Dennoch habe ich dazu folgende Fragen:- Sind alle Kinderbetreuungsplätze vom neuen Subventionierungsprogramm umfasst? Beziehungsweise: Welche Drittbetreuungseinrichtungen, Drittbetreuungsmodelle erhalten keine Subventionen?
- Inwiefern lässt sich die Ablehnung des Kinderbetreuungsabzugs in Anbetracht der vielfach zitierten und zum Ziel gesetzten Gleichstellung von Mann und Frau und der Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt rechtfertigen?
- Inwiefern rechtfertigt es sich, gerade mit dem erklärten politischen Ziel die Gleichheit zu fördern, dass Kosten für Weiterbildungen, Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort sowie Mehrkosten für auswärtige Verpflegungen steuerlich abgezogen werden dürfen, aber Drittbetreuungskosten nicht, obwohl letztere ebenfalls in direktem Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit stehen?
- Ist in unseren Nachbarländern ein Abzug der Drittbetreuungskosten vom steuerbaren Erwerbseinkommen möglich? Wenn ja: Bedeutet dies, dass eine Grenzgängerin ihre Drittbetreuungskosten vom steuerbaren Erwerbseinkommen abziehen kann, eine Liechtensteinerin hingegen nicht? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung und allen involvierten Personen für die Beantwortung des Postulats zur steuerlichen Entlastung von Familien. Bei der Überweisung des Postulats am 6. Dezember 2018 habe ich die rhetorische Frage gestellt: Wer würde von höheren Kinderabzügen profitieren? Ich behauptete damals, dass dies vor allem gut bis sehr gut verdienende natürliche Personen sein werden. Nun, für die Erhöhung des Kinderabzugs bestätigt dies die Regierung eindeutig. Auf Seite 21 der Postulatsbeantwortung werden die Auswirkungen der Erhöhung des Kinderabzugs von heute CHF 9'000 auf CHF 12'000 in einer Tabelle dargelegt. Bei einem Bruttoerwerb von CHF 60'000 hat die Erhöhung keinen Effekt. Ein Bruttoerwerb von CHF 60'000 entspricht ungefähr einem Bruttojahreslohn von CHF 80'000. Wer einen Bruttoerwerb von CHF 60'000 zu versteuern hat, zahlt heute keine direkten Steuern und logischerweise auch bei einer Erhöhung des Kinderabzugs auf CHF 12'000 keine direkten Steuern. Jemand, der einen Bruttoerwerb von CHF 80'000 zu versteuern hat, würde gerade einmal um CHF 156 pro Jahr entlastet. Hingegen steigt diese Entlastung mit einem Bruttoerwerb von CHF 100'000 auf CHF 468 an. Bei einem Bruttoerwerb von CHF 150'000 sind es dann CHF 624. Der Medianerwerb für eine natürliche Person liegt nun in Liechtenstein bei CHF 60'603 - laut Steuerstatistik 2017, die auf Daten der Steuererklärung 2016 basiert. Das heisst, dass 50% - die 50% finanziell Schwächeren - von einer Erhöhung nicht profitieren würden. Die Situation ist etwas besser, wenn wir den Medianerwerb für einen Haushalt anschauen: Dieser liegt bei CHF 95'277. Jedoch ist auch hier klar, dass gerade nicht jene Hälfte der Bürgerinnen und Bürger wirklich profitieren würde, die es auch braucht. Kurzum: Die Erhöhung des Kinderabzugs hat den eindeutigen Effekt, dass die unteren Einkommen nicht bis kaum entlastet werden und je höher das Einkommen ist, die Entlastung ansteigt. Ist es wirklich das, was Sie wollen? Ich bin der festen Überzeugung, dass Sie hier Ihrem eigenen Anspruch in keiner Weise gerecht werden, so wie Sie ihn in der Begründung des Postulats dargelegt haben. Einfach zur Erinnerung: «Aus Sicht der Postulanten ist es dringend angezeigt, dass Familien steuerliche Entlastungen erfahren. Nach der Konsolidierung der Staatskasse müsste es wieder möglich sein, nachhaltige Massnahmen für die Menschen in diesem Land zu treffen. Gerade der untere Mittelstand und die Geringverdiener sind - angesichts steigender Lebenshaltungskosten - immer stärker auf Unterstützungen angewiesen». Gerade der untere Mittelstand und die Geringverdiener werden mit der Erhöhung des Kinderabzuges nicht entlastet. Das ist ein Fakt. Ehrlich gesagt erstaunt mich das auch nicht: Wo es nichts bis wenig abzuziehen gibt, kann keine Entlastung stattfinden. Die Entlastung steigt hingegen mit steigendem Erwerbseinkommen an. Die Massnahme, also die Erhöhung des Kinderabzuges von CHF 9'000 auf CHF 12'000, hätte aber durchaus einen Effekt, nämlich dass die Steuereinnahmen, vor allem zugunsten der gut und sehr gut Verdienenden, beim Land um CHF 1 Mio. und bei den Gemeinden um CHF 1,7 Mio. sinken würden. Diese Massnahme kann ich beim besten Willen nicht als nachhaltig bezeichnen. Warum sich die Regierung dafür ausspricht, diese Massnahme entgegen der Faktenlage trotzdem umzusetzen, kann ich nun überhaupt nicht nachvollziehen. Nicht einmal mit der Inflation, also der kalten Progression entgegenzuwirken, lässt sich die Erhöhung des Kinderabzugs rechtfertigen. Die Preise sind nämlich seit der letzten Erhöhung im Jahr 2007 gerade einmal um 1,9% gestiegen. Die Regierung hat denn auch nur eingeschränkt Recht, wenn sie schreibt, dass es gerade wegen der fehlenden Inflation zu einer Besserstellung der Familien kommen würde. Die Regierung meint wohl die Familien mit hohem bis sehr hohem Erwerb. Wird die Regierung dann auch eine Erhöhung der AHV-Renten in Erwägung ziehen - das trotz Abwesenheit von Inflation? Nein, bei der AHV muss man schon zufrieden sein, wenn die dreizehnte AHV nicht gekürzt wird. Die Argumentation der Regierung und der Postulanten kann ich nicht nachvollziehen. Ich bin fast schon versucht, das böse Wort mit «P» in den Mund zu nehmen. Anstatt hier Steuergeschenke zu machen, die in den Taschen der gut bis sehr gut Verdienenden landen werden, spreche ich mich klar dafür aus, den OKP-Staatsbeitrag zu erhöhen. Damit werden zwar auch die gut und sehr gut Verdienenden entlastet, aber zumindest auch der untere Mittlerstand und Geringverdiener im gleichen Ausmass. Diese Entlastung wäre wegen der Kopfprämien für alle gleich hoch und würde sich nicht mit steigendem Erwerb erhöhen. Mir erschliesst sich einfach nicht, warum jemand, der einen Bruttoerwerb von CHF 300'000 ausweisen kann, mit der Massnahme der Erhöhung des Kinderabzuges CHF 936 Entlastung erfahren soll und jemand, der einen Bruttoerwerb von CHF 60'000 hat mit CHF 0. Ich verstehe es nicht. Es widerspricht meiner Idee von einer sozialen und gerechten Gesellschaft. Hingegen habe ich Sympathie für das zweite Anliegen der Postulanten. Bei der Abzugsfähigkeit der Ausbildungskosten für Kinder orte ich zum einen eine gewisse Ungerechtigkeit in Bezug auf den Bildungsweg, will heissen, dass die Unterscheidung zwischen akademischem Bildungsweg und Berufslehre - wenn es sie denn heute gibt, was mir aus der Postulatsbeantwortung nicht eindeutig klar geworden ist - sicher nicht angebracht ist. Zum anderen finde ich es auch richtig, dass Zweitausbildungen respektive Aus- und Weiterbildungen abzugsberechtigt sein sollten. Diese Änderungen bedürfen aber, wie das bereits ausgeführt wurde, keiner Gesetzesänderung, sondern können einfach und schnell durch eine Praxisänderung der Steuerverwaltung umgesetzt werden. Das will die Regierung in die Wege leiten oder hat es bereits getan. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Besten Dank auch an die Regierung für die Beantwortung des von der VU eingereichten Postulates zu Massnahmen für eine steuerliche Entlastung der Familien. Zur Erhöhung des Kinderabzuges: Die Regierung wird einen Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Steuergesetzes ausarbeiten, indem sie eine Erhöhung des Kinderabzuges von CHF 9'000 auf CHF 12'000 vorschlägt. Diesen Schritt begrüsse ich.Im Weiteren soll die geltende Praxis betreffend die Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten der Kinder grosszügiger gestaltet werden, als dies heute der Fall ist. Für minderjährige und volljährige Kinder soll ein pauschaler Ausbildungskostenabzug bis maximal CHF 12'000 auch für berufsorientierte Weiterbildungskosten oder Kosten für eine Zweitausbildung eingeführt werden. Dazu bedarf es gemäss Bericht und Antrag keiner Änderung der gesetzlichen Bestimmungen, sondern lediglich eine Praxisänderung, welche durch Änderung des entsprechenden Merkblattes der Steuerverwaltung ab Steuerjahr 2019 eingeführt werden soll. Ich bitte die Regierung, die notwendigen Schritte zur Änderung des Merkblattes vorzunehmen.Von diesen beiden Steuervergünstigungen können Familien, die Steuern bezahlen müssen, profitieren. Die Steuerlast bei Familien mit mittleren Einkommen wird prozentual stärker sinken als bei Familien mit hohen Einkommen. Familien mit tiefen Einkommen, die bereits heute keine Steuern bezahlen, profitieren von diesen beiden Massnahmen nicht - weniger als keine Steuern geht einfach nicht. Für diese Mitbürger, dort wo in der Steuererklärung die Nulllinie mehr oder weniger stark unterschritten wird, setzen soziale Hilfen ein. Dazu zählen wirtschaftliche Hilfe, Mietbeihilfe, Prämienvergünstigungen und so weiter. Es gibt viele Unterstützungen, allerdings zusammengewürfelt aus verschiedenen Einzelaktionen im Laufe der Jahre. Das führte dazu, dass die Beihilfen mittlerweile für viele unübersichtlich sind und mit grossen Sprüngen zwischen berechtigt und unberechtigt sind. Es sollte jedoch nicht sein, dass eine Lohnerhöhung insgesamt zu einem schlechteren Einkommen führen kann, weil dann die Unterstützungen in nennenswerter Höhe abrupt wegfallen. Hier ist Verbesserungspotenzial vorhanden. Die Abzugsfähigkeit der Drittbetreuungskosten in der Steuererklärung macht aus meiner Sicht keinen Sinn. Einkommensschwache Familien profitieren mit der heutigen, direkten einkommensabhängigen Subventionierung der Kinderbetreuungsplätze mehr. Bei dieser Gelegenheit weise ich auf die Nachteile der traditionellen Familie im Vergleich zur Doppelverdiener-Familie hin. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. Besten Dank an die Regierung für die Empfehlung, auch Aus- und Weiterbildungskosten zum Abzug zuzulassen, bei denen nicht in jedem Fall ein Konnex zum gegenwärtigen Beruf besteht. Nun ist im Bericht der Regierung auch zu lesen: «Voraussetzung ist jedoch, dass es sich um eine berufsorientierte Aus- und Weiterbildung handelt. Bildungsgänge, die der Liebhaberei oder der Selbsterfahrung dienen, sollen hingegen nicht abzugsfähig sein, da sie nicht berufsorientiert sind.» Ich frage mich: Was genau heisst das? Gerne gebe ich Ihnen ein Beispiel aus meinem Alltag, das deutlich aufzeigt, dass in dieser Frage grosszügiges und weitreichendes Denken gefragt ist: Ich beschäftige Mitarbeiter, deren Können und Tun vorwiegend im Bereich Drehen und Fräsen von mechanischen Teilen besteht. Entschliesst sich einer meiner Fachleute zu einem Auslandsprachaufenthalt, hat diese Weiterbildung direkt nichts mit unserem Arbeitsalltag zu tun. Hier stellt sich die Frage: Können diese Weiterbildungskosten in Abzug gebracht werden? Indirekt profitiere ich als Arbeitgeber, der Mitarbeiter selber und unsere Kunden von seinen vertieften sprachlichen Fertigkeiten. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Susanne Eberle-Strub
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Vielen Dank der Regierung für die Beantwortung des vorliegenden Postulats. Ich habe eine Frage zu den Ausbildungskosten: Auf Seite 24 der Postulatsbeantwortung steht, dass Eltern für minderjährige und volljährige Kinder ein Ausbildungskostenabzug bis maximal CHF 12'000 zusteht, sofern sich das Kind in schulischer oder beruflicher Ausbildung befindet. Vom Gesamtbetrag der Ausbildungskosten sind die von den öffentlichen und privaten Institutionen gewährten Stipendien abzuziehen. Dazu meine Frage: Bis zum 25. Lebensjahr der Kinder suchen die Eltern um ein Stipendium an. Ab dem 25. Lebensjahr können die Kinder eigenständig um ein Stipendium ansuchen. Wenn das Stipendium gewährt wird, steht den Eltern auch in diesem Fall weiterhin der Ausbildungskostenabzug zu? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort, danke an die Regierung für die interessante Postulatsbeantwortung und auch danke an die Postulanten für das Einbringen dieses interessanten Postulates. Wenn die Begründung im Postulatstext gelesen wird, dann waren es vor allem zwei Ziele, die die Postulanten hier mit diesem Postulat verfolgen. Es wird einmal gesagt, es wurde auch schon zitiert, dass es dringend angezeigt sei, Familien steuerlich zu entlasten und auch gerade der untere Mittelstand und Geringverdiener seien zu entlasten. Und da stellt sich hier natürlich die Frage, ob mit den nun durch die Regierung in Vernehmlassung geschickten Änderungen oder der Praxisänderung diese zwei Ziele auch erreicht werden können. Nämlich die zwei Fragen: Ist es in Liechtenstein tatsächlich dringend angezeigt, dass Familien steuerliche Entlastung erfahren? Und zweitens: Sind es tatsächlich Geringverdiener und der untere Mittelstand, die von den nun in die Vernehmlassung gehenden Anpassungen profitieren? Zur ersten Frage der Dringlichkeit - und hier gibt es doch sehr eindrückliche Zahlen in der Postulatsbeantwortung auf Seite 15: Eine Familie mit zwei Kindern im Bereich des eben unteren Mittelstandes oder auch im Bereich der Geringverdiener von CHF 80'000 Einkommen jährlich, bezahlt heute CHF 202 Steuern. Das bedeutet eine Steuerbelastung von 0,3% des Einkommens. Auf Seite 18 dann, die gleiche Familie in St. Gallen wohnhaft, wenige hundert Meter über dem Rhein: Wie sieht es dort mit der Steuerbelastung aus? Und das ist doch sehr eindrücklich und zeigt, wie verwöhnt wir Liechtensteiner vielleicht sind, wenn es um Steuern geht. Die gleiche Familie, mit gleichem Einkommen, ebenfalls mit zwei Kindern, bezahlt über dem Rhein nicht das Doppelte an Steuern, auch nicht das Vierfache, auch nicht das Zehnfache, auch nicht das Fünfzehnfache, sondern das Sechzehnfache. Sechzehn Mal so viel Steuern wie die gleiche Familie in Liechtenstein. Mit den nun in die Vernehmlassung gehenden Änderungen würde sich dieser Faktor dann auf 81 erhöhen. Das heisst: Eine Liechtensteiner Familie bezahlt 81 Mal weniger Steuern als die gleiche Geringverdiener-Familie oder Unterer-Mittelstand-Familie über dem Rhein. Ich denke, das sind schon sehr eindrückliche Zahlen und sie führen einmal mehr vor Augen, dass wir in Sachen Steuerbelastung hier wirklich in einem Paradies leben in Liechtenstein - was natürlich auch dann die Dringlichkeit stark relativiert. Ich denke, Liechtensteiner Familien profitieren heute schon von den sicher europaweit und vielleicht auch mit weltweit einmalig tiefen Steuern. Die Steuerrechnung ist daher offensichtlich, wahrscheinlich nicht das dringlichste Problem der Liechtensteiner. Oder wie es mir ein Schweizer einmal gesagt hat in einer Diskussion: Ihr Liechtensteiner jammert in Sachen Steuern nicht nur auf hohem Niveau, sondern auf überirdischem Niveau. Dann zum zweiten Punkt: Sind es tatsächlich die Geringverdiener und der untere Mittelstand, die von den jetzt in die Vernehmlassung gehenden Änderungen profitieren würden? Auch hier, zu diesem Punkt, gibt es doch eindrückliche Zahlen in der Postulatsbeantwortung: Geringverdiener und der untere Mittelstand profitieren nämlich von den erhöhten Kinderabzügen nicht oder nur geringfügig, das hat der Abg. Lageder auch korrekt ausgeführt. Bei Geringverdiener-Familien mit CHF 60'000 Einkommen ist überhaupt kein Effekt spürbar und bei Einkommen von CHF 80'000 ist der Effekt CHF 13 im Monat. Besserverdiener profitieren daher deutlich mehr, um das Sechsfache. Das erklärte Ziel, also Geringverdiener und den unteren Mittelstand zu entlasten, kann mit einer Erhöhung der steuerlichen Kinderabzüge sicher nicht wirklich nachhaltig erreicht werden.Dann noch zum letzten Punkt, zur Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten: Hier will die Regierung nun eine Praxisänderung vornehmen, dass künftig neben den Eltern von Studenten mit gymnasialem Hintergrund auch Eltern von Studenten mit Berufsmatura gleiche Voraussetzungen hätten. Das ist grundsätzlich sicher zu begrüssen. Eltern von Studenten mit Berufsmatura sollen nicht mehr benachteiligt werden - oder die Studenten selber. Doch auch hier sollte die Gesamtsicht nicht aus den Augen verloren werden, denn konsequenterweise müsste auch die Benachteiligung im Bereich der Prämienverbilligung beseitigt werden, damit beide Elterngruppen letztendlich gleich behandelt werden. Das eine ohne das andere zu tun, ist meines Erachtens inkonsequent und würde daher geradezu zu einer verstärkten Ungleichbehandlung dieser zwei Gruppen führen. Nämlich bisher war es so, dass die eine Gruppe bei den steuerlichen Abzügen gewisse Vorteile hatte, die die andere nicht hatte - dafür hatte die andere Gruppe wiederum Vorteile bei der Prämienverbilligung. Also diese Vor- und Nachteile haben sich zumindest teilweise gegenseitig aufgewogen. Wenn wir jetzt nur auf einer Seite Anpassungen vornehmen würden, nämlich eben nur auf der steuerlichen Seite, dann würde diese Ungerechtigkeit, diese Ungleichbehandlung dieser zwei Gruppen, geradezu noch verstärkt. Darum, denke ich, wird es auch angezeigt sein, parallel zu Änderungen hier - sollten sie dann letztendlich die Vernehmlassung überstehen - auch bei der Prämienverbilligung entsprechende Anpassungen zu machen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Vorab möchte auch ich mich für diese meines Erachtens sehr gute Postulatsbeantwortung recht herzlich bedanken. Ich möchte auf einen Punkt eingehen, den der Abg. Manfred Kaufmann eingebracht hat. Dies ist der Punkt betreffend den Kinderabzug bei Volljährigen gemäss dem Punkt 3 des Merkblatts. Auch ich habe hier von betroffenen Personen und auch Personen, die berufsmässig Steuererklärungen ausfüllen die Rückmeldung erhalten, dass die Handhabung dieses Punktes des Kinderabzugs bei Volljährigen wirklich sehr kompliziert sei und es wäre hier sicherlich sinnvoll, wenn hier nach einer Lösung oder nach einer Bestimmung gesucht wird, die in der Handhabung einfacher ist, damit man den Kinderabzug für die Volljährigen gemäss dem Punkt 3 des Merkblatts besser handhaben kann. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Der Regierung auch einen Dank für die Beantwortung des Postulats. Ich denke, die Beantwortung hat einige interessante Fakten an den Tag gebracht. Das Votum des Abg. Manfred Kaufmann möchte ich ausdrücklich unterstützen. Er hat auf ein paar Ungereimtheiten aufmerksam gemacht und zudem einige konstruktive Vorschläge gemacht, die es verdienen - meiner Ansicht nach -, berücksichtigt zu werden. Ich würde es daher begrüssen, wenn die Regierung die gemachten Vorschläge aufgreifen und auch umsetzen würde. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung für die vorliegende Postulatsbeantwortung, welche ja bereits von diversen Vorrednern und Vorrednerinnen gewürdigt wurde. Ich denke mir auch: Diese Postulatsbeantwortung gibt einen guten Überblick. Den Voten der Abgeordneten Thomas Lageder und Elfried Hasler gibt es eigentlich nicht mehr viel hinzuzufügen. Sie bringen das Dilemma dieses Postulates treffend auf den Punkt. Wenn wir uns die Seite 18 einmal ansehen: Da hätte ich vielleicht noch ein Verbesserungspotenzial. Schade ist bei dieser Tabelle, dass man unten nicht die aktuelle Steuersituation gemäss Seite 15 in FL aufgeführt hat und die zukünftig beabsichtigte Steuersituation, sprich die CHF 12'000 Kinderabzug. Dann hätte das vielleicht noch zu zusätzlichen Eindrücken geführt. Denn wenn man sich das einmal ansieht, diesen Vergleich eben, Kanton Zug, Graubünden, St. Gallen, Zürich, kann man heute schon sagen: Auch mit dem aktuellen Kinderabzug von CHF 9'000 sind wir durchgehend massiv besser als die Kantone Graubünden, St. Gallen, Zürich. Nur beim Kanton Zug haben wir in zwei Bereichen noch einen Nachholbedarf, das ist bei den Einkommen von CHF 100'000 und CHF 150'000. Aber der Rest dieser Tabelle, das hat der Abg. Elfried Hasler treffend ausgeführt, der sagt eigentlich alles aus: Dass wir hier in diesem Land zum Glück sehr tiefe Steuern haben. Auch mit dem neuen Steuerabzug, also mit den CHF 12'000 pro Kind wird sich dieses Bild zusätzlich verbessern. Dann haben wir nur noch im Bereich von CHF 100'000 im Vergleich zum Kanton Zug ein wenig höhere Steuern. Aber wie gesagt, summa summarum sind wir hier sehr gut positioniert.Jetzt kann man natürlich sagen: Ja gut, das braucht es gar nicht. Wenn ich mir aber die Entwicklung beziehungsweise die Beschlüsse dieses Landtages die letzte Zeit so ansehe, muss ich einfach sagen: Ich investiere dann doch lieber in Menschen als in Beton, investiere auch lieber in die Menschen von Balzers bis Ruggell und schaue nicht zu, wie die Gemeinde Vaduz 100-Franken-Gutscheine verteilt und der Landtag hier drinnen auf CHF 20 Mio. von Schaan und Vaduz verzichtet. Wenn man sich diese sehr unvernünftigen Entscheidungen betrachtet, muss ich einfach sagen, dann investiere ich dieses Geld lieber in Menschen, in Familien, als in zu viele Schulhäuser, zu grosse Landesbibliotheken oder eben in die 100-Franken-Gutscheine der Gemeinde Vaduz. Ich denke mir, das Motto «Geben ist seliger als Nehmen» trifft hier zu. Und wie gesagt, habe ich bereits mehrmals an die Vernunft appelliert, stelle immer wieder fest: Das nützt nicht sehr viel. Dann gehen wir nun diesen Weg und, wie gesagt, investieren in Menschen. Mit diesem Ansatz kann ich gut leben. Besser, als wenn wir in andere Sachen investieren beziehungsweise zusehen, wie die Ungleichbehandlungen in diesem Land zusätzlich zementiert werden. Das befürworte ich nicht. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte diese Postulatsbeantwortung in Bezug auf die Erhöhung des Kinderabzuges nur noch einmal ganz kurz auf den Punkt bringen. Der Landtag und die Regierung sind ja bekanntlich ein Abbild der Bevölkerung. Und jetzt können Sie sich fragen, wer mit der Erhöhung des Kinderabzuges von CHF 9'000 auf CHF 12'000 am meisten profitieren würde. Wenn Sie in das Rund schauen, dann kommen Sie schnell zur Regierungsbank, weil diese selbstverständlich den höchsten Erwerb ausweist. Und ich glaube nicht, dass in diesen Erwerbsklassen effektiv eine Entlastung notwendig ist. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit übergebe ich das Wort an die Regierung. Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, ich bedanke mich ganz herzlich für die doch sehr positive Würdigung der Postulatsbeantwortung. Sie haben auch gesehen, dass wir diese Vorschläge aufgenommen haben, entsprechend auch bereits den Vernehmlassungsbericht erstellt haben, damit diese Anpassungen relativ rasch umgesetzt werden können. Ich komme zuerst zum Abg. Manfred Kaufmann: Sie haben noch das Merkblatt beziehungsweise die Praxis der Steuerverwaltung zum Kinderabzug bei volljährigen Kindern angesprochen und haben die Frage gestellt, ob wir gedenken, diesen Bereich genauer anzuschauen und eine einfachere und unkompliziertere Handhabung anstreben. Hierzu kann ich wie folgt ausführen: Das Gesetz sieht ja vor, dass die Eltern für volljährige Kinder den Kinderabzug geltend machen können, wenn sie zur Hauptsache - und das ist wichtig, zur Hauptsache - für den Unterhalt aufkommen. Die von Ihnen vorgeschlagene Lösung würde vorsehen, dass die Eltern den Kinderabzug geltend machen können sollen, wenn das Kind weniger als CHF 24'000 verdient. Dies würde somit bedeuten, dass wenn ein Kind einen Nettolohn von zum Beispiel CHF 22'000 erzielt die Eltern den Kinderabzug geltend machen sollen. In diesem Fall würde das Kind somit fast ausschliesslich für den eigenen Unterhalt aufkommen und die Eltern nur zu einem sehr geringen Teil. Gemäss Gesetzeswortlaut können die Eltern den Kinderabzug bei volljährigen Kindern, wie ich ausgeführt habe, nur geltend machen, wenn sie zur Hauptsache für den Unterhalt aufkommen. Dieses Kriterium wäre somit in diesem Fall nicht erfüllt. Auch könnten so die Eltern einen Kinderabzug von CHF 12'000 geltend machen, obwohl sie nur - wie in diesem Fall - für CHF 2'000 aufkommen würden. Auch sei erwähnt, dass der Kinderabzug nicht dazu führen soll, dass sämtliche Unterhaltskosten für ein Kind in Abzug gebracht werden können, sondern nur ein Teil. Das heisst neu diese CHF 12'000. Wenn ein Kind über ein Einkommen verfügt, werden die Eltern in diesem Ausmass von der Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind auch entlastet. Beträgt der Beitrag des Kindes mehr als die Hälfte der Unterhaltskosten, so sollen die Eltern auf ihren Beitrag nicht noch eine steuerliche Entlastung erfahren. Dies würde zu einer Ungleichbehandlung gegenüber minderjährigen Kindern und volljährigen Kindern ohne Erwerb führen, bei denen nur eine hälftige steuerliche Entlastung möglich wäre.Prüfenswert ist, ob der gesamte Nettolohn des Kindes für dessen Unterhalt berücksichtigt werden soll, oder ob hier ein gewisser Betrag aussen vor bleiben soll, welcher dem Kind für dessen eigene Bedürfnisse dienen könnte. Ebenfalls werden wir prüfen, ob die Handhabung vereinfacht werden kann, wie das auch von Ihnen und vom Abg. Thomas Vogt angesprochen worden ist. Dann haben Sie noch die Frage gestellt, ob es andere Ungleichbehandlungen gibt: Mir ist bekannt, dass es eine Ungleichbehandlung gibt im Rahmen der Prämienverbilligung. Das hat auch der Abg. Elfried Hasler in seinem Votum ausgeführt und diesen Punkt werden wir sicher anschauen. Weitere Ungleichbehandlungen sind mir im Moment nicht bekannt. Dann zum Abg. Daniel Seger: Sie haben ja auch verschiedene Fragen gestellt. Zur ersten Frage, ob alle Kinderbetreuungsplätze vom neuen Subventionierungsprogramm umfasst sind: Grundsätzlich werden alle Einrichtungen subventioniert, sofern sie gewisse Voraussetzungen erfüllen. Hier gibt es einen Verordnungsentwurf, wo die Kriterien exakt definiert werden. Das werden Sie dann sehen, sobald die Verordnung publiziert ist. Zur zweiten Frage, inwiefern sich die Ablehnung des Kinderbetreuungsabzugs rechtfertigen lässt in Anbetracht des vielzitierten Ziels der Gleichstellung von Mann und Frau und der Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt, kann ich Ihnen die folgende Antwort geben: Für die Ziele der Gleichstellung von Mann und Frau und der Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt ist es von entscheidender Bedeutung, dass überhaupt Kinderbetreuungsplätze zur Verfügung stehen. Dies ermöglicht beiden Elternteilen, einer Arbeit nachzugehen. Eine fehlende Abzugsmöglichkeit der Kinderbetreuungskosten führt nicht zu einer Beschränkung der Erwerbsfähigkeit von Frauen beziehungsweise Eltern und somit zur Beschränkung oben erwähnter Ziele. Eine andere Frage ist, wieweit der Staat für die ausserhäusliche Kinderbetreuung aufzukommen hat. Die Regierung schlägt hier eine dreifache Förderung vor. Durch die Subventionierung der Betreuungsplätze können einkommensschwache Familien gezielt gefördert werden. Zudem ermöglicht dies einkommensschwachen Familien überhaupt, dass beide Elternteile arbeiten gehen können, weil sie sich aufgrund der Subventionierung eine Drittbetreuung leisten können. Diese Massnahme bildet somit einen Schritt zur Verwirklichung der obenerwähnten Ziele. Eine zweite Massnahme ist, dass die Subventionierung sowie die Vergünstigungen durch die Arbeitgeber nicht als Einkommen zu versteuern sind. Und schliesslich führt auch die vorgeschlagene Erhöhung des Kinderabzugs von CHF 9'000 auf CHF 12'000 zu einer effektiven Entlastung für Familien, da die Teuerung seit der letzten Erhöhung nur gering angestiegen ist. Durch diese Erhöhung profitieren alle Eltern, unabhängig davon, ob sie ihr Kind selber betreuen oder fremdbetreuen lassen.Dann haben Sie diesbezüglich eine weitere Frage gestellt, inwiefern es sich rechtfertigt, die Gleichheit zu fördern, dass eben Kosten für die Weiterbildungen, Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort sowie Mehrkosten für auswärtige Verpflegung steuerlich abgezogen werden dürfen, Drittbetreuungskosten aber nicht, obwohl letztere ebenfalls in direktem Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit stehen: Gewinnungskosten sind Kosten, die für die Erzielung des Einkommens erforderlich sind und in einem direkten, ursächlichen Zusammenhang dazu stehen. Keine Gewinnungskosten sind Aufwendungen, die nicht zur Erzielung eines ganz bestimmten Einkommens sondern zur Erreichung oder Erhaltung der Erwerbsfähigkeit schlechthin getätigt werden. Und dazu gehören etwa die Kosten für die Kinderbetreuung während der Arbeitszeit. Dann haben Sie noch die Frage gestellt, wie das denn bei den Nachbarländern ausschaut, ob hier Drittbetreuungskosten vom steuerbaren Erwerbseinkommen abgezogen werden dürfen und wie das im Falle einer Grenzgängerin ausschaut, die in Liechtenstein arbeitet: Die Nachbarstaaten kennen einen separaten Abzug für Aufwendungen für Kinderbetreuung. In der Schweiz ist ein Drittbetreuungskostenabzug möglich. Das ist auch in der Postulatsbeantwortung entsprechend ausgeführt. Dieser beträgt auf Bundesebene derzeit rund CHF 10'000 und ist in den Kantonen dann recht unterschiedlich geregelt. Eine Grenzgängerin aus der Schweiz, welche in der Privatwirtschaft arbeitet, ist in der Schweiz steuerpflichtig und unterliegt somit dem schweizerischen Steuersystem. Somit kann sie bei ihrer Steuererklärung diesen Drittbetreuungskostenabzug geltend machen. Bringt diese Grenzgängerin ihr Kind in eine Kita in Liechtenstein, so erhält sie keine staatliche Subvention, da sie mit ihrem Lohn nicht in Liechtenstein steuerpflichtig ist. Zum Vergleich mit dem Ausland ist festzuhalten, dass betreffend die Frage der Familienförderung nicht einzig auf einzelne Abzüge abzustellen ist, sondern eine Gesamtbetrachtung der Steuerbelastung erfolgen muss. Dies hat ja auch der Abg. Elfried Hasler eindrücklich aufgezeigt. Wie in der Postulatsbeantwortung ausgeführt, ist die steuerliche Belastung von Familien in Liechtenstein sehr gering, speziell auch im Vergleich zu den Nachbarstaaten.Dann komme ich noch zur Frage des Abg. Frank Konrad im Zusammenhang mit der Aus- und Weiterbildung versus Liebhaberei: Es ist hier so zu verstehen, dass die Aus- und Weiterbildung relativ breit gefasst werden soll in Zukunft und dass wir hier grosszügiger werden, dass aber Kurse für Liebhaberei eben nicht steuerlich abzugsfähig sind. Das kann zum Beispiel ein Holzschnitzkurs sein oder ein Kurs an der Kunstschule, der überhaupt keinen direkten Bezug zur Arbeit hat. Aber wir möchten bewusst grosszügiger sein, damit eben nicht nur ganz spezifische Weiterbildungen im angestammten Beruf zum Abzug zugelassen werden, sondern sich der entsprechende Mitarbeiter auch breiter weiterbilden kann. Dann hat die Abg. Susanne Eberle-Strub noch eine Frage gestellt im Zusammenhang mit den Altersgrenzen betreffend Stipendium, wie es hier konkret ausschaut: Zur Klarstellung möchte ich festhalten, dass der Antrag für ein Stipendium immer vom Kind zu stellen ist. Der Unterschied ist, dass bis zum 25. Altersjahr die Eltern über die Antragsstellung zu informieren sind. Die Altersgrenze von 25 Jahren ist relevant für die Frage, ob die Eigenleistungen der Eltern zu berücksichtigen sind oder nicht. Somit spielt die Altersgrenze von 25 Jahren hier in diesem Fall keine Rolle. Die Steuerverwaltung stellt immer darauf ab, wer für das Kind in Ausbildung zur Hauptsache aufkommt. Wenn die Eltern für die Ausbildungskosten zur Hauptsache aufkommen, steht ihnen der Abzug für die Ausbildungskosten zu. Ja, und die Frage vom Abg. Thomas Vogt respektive den Input vom Abg. Thomas Vogt habe ich bereits schon beantwortet: Wir werden hier sicher schauen, ob wir die Handhabung vereinfachen können, wenn das in der Praxis zu Problemen führt. Soweit besten Dank für den Input. Noch ganz kurz zum letzten Votum des Abg. Thomas Lageder: Es kann sein, dass die Regierungsbank hier den höchsten Erwerb ausweist, es muss aber nicht sein. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Wolfgang Marxer
Danke für das Wort und danke dem Herrn Regierungschef für seine Ausführungen. Ich bin mit der Postulatsbeantwortung, was die Aus- und Weiterbildungsmassnahmen angeht, sehr einverstanden. Die Fragen waren jetzt zum Teil Interpretation über die Abzugsfähigkeit, welche nicht im Kern mit dem Postulat zu tun hatten. Überrascht bin ich, dass die Postulanten glücklich sind mit der Beantwortung, wenn ihre zwei zentralen Anliegen nicht erfüllt werden. Ich hätte mindestens gern eine Stellungnahme gehört, weshalb die Ausführungen des Abg. Lageder und des Abg. Elfried Hasler falsch sind. Denn wenn sie richtig sind, dann wird eben genau die dringend angezeigte steuerliche Entlastung der Familien nicht erreicht oder nicht nötig. Und insbesondere gerade der untere Mittelstand und Geringverdiener werden nicht von dieser Massnahme profitieren - und das sind 50% der Bevölkerung. Und dann, ganz überraschend noch: Der Herr Finanzminister nimmt diesen Punkt sofort auf und gibt genau diese Massnahmen in Vernehmlassung, welche - so die Berechnungen des Abg. Lageder - zu über CHF 2 Mio. weniger Steuereinahmen bei Land und Gemeinden führen werden. Ich weiss nicht, was wir hier diskutieren, wieso die Postulanten glücklich sind mit einer Beantwortung, die ihre zwei zentralen Anliegen nicht erfüllt, und die Regierung genau das Postulat umsetzen will, das nicht in der Intention der Postulanten war. Das ist eine merkwürdige Diskussion in meinen Augen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich denke, das wird meine letzte Wortmeldung sein. Zuerst zum Herrn Regierungschef: Ja, ich gebe Ihnen recht, Modalverben sind sehr wichtig und es kann durchaus sein, dass das Wort «kann» das richtige ist - aber es muss nicht. Dann noch weiter zu Ihnen, Herr Regierungschef, was ich einfach nicht verstehe: Beispielsweise die Abschaffung der Staatsgarantie der LLB, wo meiner Meinung nach bereitwillig auf Steuersubstrat verzichtet wurde, was meiner Meinung nach nicht zum gerade eingereichten Postulat der finanziellen Verantwortung - nenne ich es einmal - der FBP passt. Weiter - und da habe ich Sie ja durchaus stark unterstützt, Herr Regierungschef, dass die Finanzzuweisungen an die Gemeinden endlich angepackt werden - kann ich genau auch in diesem Zusammenhang nicht verstehen, dass Sie jetzt eine Vernehmlassung gestartet haben, wo Sie weiter bereitwillig auf CHF 1 Mio. an Steuereinnahmen für das Land verzichten wollen, wobei wir ganz genau wissen - und es ist die Regierung, die das in dieser Postulatsbeantwortung sagt -, dass es für die Personen, die es brauchen könnten, null Effekt hat. Ich kann es nicht nachvollziehen und bei dem werde ich es belassen. Klar ist auch, dass die Zielsetzung dann sein wird, von gewissen politischen Parteien, das eben so zu verkaufen, dass hier Familien entlastet werden würden - das stimmt, aber nur gut verdienende. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ja, ich kann gerne ganz kurz aus meiner Sicht ausführen: Wir haben das Postulat der Vaterländischen Union sehr genau studiert und haben die Intention daraus herausgenommen. Es war von Beginn an klar, das wurde auch in der Debatte entsprechend ausgeführt, dass bei einer Erhöhung des Kinderabzuges die besser Verdienenden mehr profitieren. Sie bezahlen auch mehr Steuern aufgrund der Progression, das ist klar. Dennoch haben wir dann gesehen, dass eben auch bei den tieferen Einkommen - ich nehme hier das Beispiel mit diesen CHF 100'000 - doch eine Entlastung von rund CHF 470 pro Jahr auftritt. Und wenn der Landtag dieses Postulat mit diesen Zielsetzungen, wie sie hier aufgeführt sind, der Regierung überweist, dann war für mich der Auftrag klar. Deshalb haben wir uns auch dafür ausgesprochen, dass wir im Sinne der Familienförderung, was immer wieder ein Thema ist, genau hier ansetzen.Ich denke, der Landtag war sich bewusst, als er dieses Postulat überwiesen hat, dass bei einer Erhöhung des Kinderabzugs genau diese Zahlen resultieren werden. Das war ja nichts Neues, das hat man von Anbeginn gewusst. Und dennoch hat der Landtag das Postulat überwiesen. Und die Voten der Abgeordneten der VU haben doch aufgezeigt, dass sie zufrieden sind mit der Postulatsbeantwortung, und mit den Massnahmen, die die Regierung vorschlägt. Wenn man schaut, welche Einbussen die Umsetzung des Postulats nach sich zieht - mit CHF 1 Mio., die wir geschätzt haben für den Landeshaushalt -, dann ist das für mich gut investiertes Geld für die Familienförderung im Vergleich zu anderen Positionen, die zum Teil nicht so zielgerichtet Wirkung zeigen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Danke, Herr Regierungschef, für die Ausführungen. Ich gebe Ihnen recht, dass es absehbar war, was diese Erhöhung des Kinderabzuges bedeuten würde: Nämlich, dass es die gut Verdienenden treffen wird und die anderen wenig bis null. So weit, so gut. Das habe ich ja auch in der Debatte damals deutlich dargelegt. Wo ich jetzt schon staune ist, dass sie einen Auftrag aus einem Postulat heraus interpretieren. Das wünschte ich mir vor allem bei unseren Postulaten auch und wir werden das für die Zukunft bei der Überweisung eines Postulats dann in unsere Überlegungen miteinbeziehen. Ein Postulat ist einerseits ein Auftrag, einen Gegenstand zu prüfen, das wissen Sie, oder bestimmte Handlungsweisen zu unternehmen, die nicht gesetzlichen Charakter haben. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort. Ich möchte mich zuerst beim Herrn Regierungschef für die guten Ausführungen bedanken und noch kurz Stellung nehmen zum Abg. Wolfgang Marxer. Also ich muss sagen: Wir sind zufrieden, die Postulanten sind zufrieden. Die Regierung hat die Punkte aufgenommen. Wenn wir zum ersten Punkt kommen, zum Kinderabzug, dann sehen wir auf Seite 21, dass eben Personen mit CHF 60'000 Einkommen keine Steuern bezahlen - also weniger als keine Steuern kann man ja nicht bezahlen -, und bei Personen mit CHF 80'000 sind es CHF 156, die eingespart werden - ich denke: immerhin CHF 156 - und bei CHF 100'000 sind es CHF 468. Und ich denke, das ist schon auch wichtig. Wir wissen, dass es in Liechtenstein auch Personen gibt, die finanziell nicht auf der Sonnenseite stehen, aber wie gesagt, mit einem Einkommen von CHF 60'000 bezahlen sie auch keine Steuern und sind dadurch bereits entlastet.Und der zweite Punkt war der Abzug bei den Aus- und Weiterbildungskosten und dort war ja das Problem, dass eben der duale Bildungsweg steuerlich schlechter behandelt wird, obwohl man sagt, es sei der Königsweg. Und da wird jetzt eine Lösung gefunden, wofür wir dankbar sind.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich muss mich entschuldigen, dass ich mein Wort brechen musste und mich noch einmal gemeldet habe, aber es hat mich jetzt doch gereizt. Herr Abg. Manfred Kaufmann, Einkommen und Erwerb ist eben nicht dasselbe. Das sollten Sie wirklich, wirklich hier in Ihre Überlegungen einbeziehen. Der Erwerb, der hier gemeint ist, ist nämlich Position 21 der Steuererklärung. Und für einen Erwerb von CHF 60'000 müssen Sie etwa ein Jahreseinkommen ohne Vermögen von CHF 80'000 erzielen. Dann haben Sie ungefähr einen Erwerb von CHF 60'000. Und wir wissen nach der Steuerstatistik, dass 50% der Menschen in Liechtenstein einen Erwerb von CHF 60'000 und weniger haben. Und diese werden mit null Franken entlastet werden. Das sind einfach die Fakten. Und Sie können jetzt dies dann schon durchdrücken, was Sie wahrscheinlich tun werden, und eine Mehrheit finden, aber dass der Mittelstand und Geringverdiener entlastet werden, das ist einfach nicht der Fall. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Im Prinzip habe ich es im ersten Votum gesagt: Den Ausführungen der Abgeordneten Thomas Lageder und Elfried Hasler gibt es eigentlich nichts hinzuzufügen. Die Fakten sind klar, aber ich habe es ja versucht, mit ein wenig Zynismus auf den Punkt zu bringen. Sehen Sie es positiv: Wenn das Geld hier ausgegeben wird, kommt man nicht noch auf Ideen, die noch viel unvernünftiger sind. Hier wird immerhin das Geld in Menschen investiert. Selbstverständlich, da gebe ich Ihnen vollkommen recht, werden es nicht die Geringverdienenden sein, die hiervon profitieren, es werden eben die anderen sein. Aber wie gesagt, die Postulanten sind zufrieden mit dieser Beantwortung. Wir wissen alle, was das Resultat ist. Der Herr Regierungschef hat es auch ausgeführt: Jeder der schon einmal eine Steuererklärung ausgefüllt hat, wusste auch genau, wohin die Reise gehen wird. Das ist ja auch nicht so komplex. Übrigens ist das EDV-Tool der Steuerverwaltung sehr gut, da kann man auch ein wenig spielen mit diesen Abzügen. Das ist eine hervorragende Software, da möchte ich ein Lob aussprechen an die Steuerverwaltung. Wie gesagt, ich sehe es positiv: Wenn das Geld hier ausgegeben wird, dann kommt man nicht noch auf unvernünftigere Ideen, wie man das Geld irgendwie hinausbugsieren könnte - oder natürlich nicht einnehmen könnte auf der anderen Seite, das ist noch viel schlimmer. Die laufenden Einnahmen, die nicht generiert wurden - ich erinnere nur an die Finanzzuweisungen -, sind laufende CHF 20 Mio., die wir jedes Jahr leider nicht einnehmen. Und wir schauen zu, wie die Gemeinden Gutscheine verteilen. Ich habe es auch gesagt: Dann hätte ich gerne Gutscheine von Balzers bis Ruggell.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich möchte noch ganz kurz auf das letzte Votum des Abg. Thomas Lageder eingehen betreffend Ihre Definition. Wenn Sie auf Seite 21 schauen, haben wir «Bruttoerwerb in CHF» erwähnt und unten ist eine Fussnote: «Bruttoerwerb gemäss Lohnausweis und kein Reinvermögen.» Also wir sprechen hier nicht vom steuerbaren Erwerb, wir sprechen hier vom Bruttoerwerb. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank für diese Klarstellung. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Somit können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Der Antrag der Regierung lautet: «Der Hohe Landtag wolle das Postulat vom 5. November 2018 betreffend die steuerliche Entlastung von Familien abschreiben.» Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
25 Stimmen, damit wurde das Postulat einhellig abgeschrieben. Gleichzeitig haben wir Traktandum 4 erledigt. Wir machen jetzt 20 Minuten Pause. Die Sitzung ist unterbrochen (von 11:00 bis 11:20 Uhr).
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