Motion zur Neuausrichtung der Geburtszulage der Abgeordneten Herbert Elkuch, Erich Hasler und Thomas Rehak vom 25. Januar 2019
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 6: Motion zur Neuausrichtung der Geburtszulage der Abgeordneten Herbert Elkuch, Erich Hasler und Thomas Rehak vom 25. Januar 2019. Wird seitens der Motionäre das Wort gewünscht?Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank. Die Regierung wird beauftragt, die erforderlichen verfahrensrechtlichen und gesetzgeberischen Schritte einzuleiten und dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen, damit Geburtszulagen zukünftig nicht mehr zwingend ins Ausland gezahlt werden müssen. Die Begründung: Gemäss heutiger Regelung haben diejenigen Personen Anspruch auf Geburtszulagen, die im Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes oder der Aufnahme eines nicht mehr als fünfjährigen Wahlkindes zum Zwecke der Adoption die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen für Familienzulagen erfüllen. Geburtszulagen stellen eine einmalige Leistung dar. Die Geburtszulagen betragen für jedes lebende oder nach dem sechsten Monat der Schwangerschaft totgeborene Kind sowie für ein Adoptivkind CHF 2'300. Bei Mehrlingsgeburten werden Geburtszulagen von CHF 2'800 pro Kind ausgerichtet. Gemäss Regierung wäre es möglich, die Geburtszulagen, nicht aber die Kinder- und Alleinerziehendenzulagen in den Anhang I der Verordnung 883/04 eintragen zu lassen, wodurch der Export der Geburtszulagen ausgeschlossen werden könnte. Ein Eintrag in den Anhang I ist also grundsätzlich möglich. Es ist jedoch davon auszugehen, dass dieser Prozess aufgrund des dafür erforderlichen formellen EWR- und EFTA-Verfahrens eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird.Auf meine Frage an die Regierung in der Landtagssitzung vom 28. März 2018, wie der Ablauf sich gestalten würde, die Geburtszulagen in den Anhang I der Verordnung 883/04 einzutragen, um mehr Spielraum oder die Hoheit zu erlangen betreffend die Verteilung, antwortete Regierungsrat Mauro Pedrazzini wie folgt: «Das Vorgehen wäre, dass man eben zuerst Verhandlungen führen müsste in Brüssel und dann die Dinge anschauen müsste. Und am Schluss, so wie ich die Sachlage beurteile oder wie mir das meine Experten beschrieben haben, müsste man am Schluss dann den Landtag begrüssen. Also das wäre dann eine Abänderung eines Staatsvertrags, was diese sehr schnellen Abklärungen jetzt ergeben haben.» Idealerweise mit einem Vorstoss, «über den man dann auch abstimmt, damit man auch eine gewisse Sicherheit hat, dass dieser Prozess, wenn er durchlaufen wird, dann auch im Landtag höchstwahrscheinlich eine Mehrheit findet. Wobei ich auch sagen muss, dass es nicht so ist, dass das einfach alles garantiert ist. Es ist höchstwahrscheinlich, dass das so geht, aber nur sofern sich die Rechtslage nicht ändert. Und solche Dinge können ja passieren in einem Prozess, der doch einige Zeit in Anspruch nehmen kann», so weit die Aussage von damals vom Gesundheitsminister. Diese Motion beinhaltet, die dafür erforderlichen formellen EWR- und EFTA-Verfahren einzuleiten, die Geburtszulagen und die Adoptionshilfen in den Anhang I der Verordnung 883/04 des Europäischen Parlamentes und des Rates eintragen zu lassen, den dazugehörigen Staatsvertrag anzupassen, notwendige Gesetzesänderungen im Familienzulagengesetz bezüglich der Anspruchsberechtigung zu formulieren und dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen. Ziel des Vorstosses ist es, Liechtenstein die alleinige Entscheidungshoheit in Bezug auf die Ausrichtung der Geburtszulage ins Ausland zurückzugeben. Also mit dieser Motion sind die Geburtszulagen für Grenzgänger oder andere im Ausland wohnende überhaupt nicht tangiert. Hier geht es vorerst wirklich nur darum, das Selbstbestimmungsrecht über diese Familienzulagen wieder zurückzuholen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Liechtensteins direkte Warenexporte beliefen sich ohne den Handel mit der Schweiz und über die Schweiz im vergangenen Jahr auf CHF 3'657 Mio. Das sind über 90% aller in unserem Land hergestellten Güter und Waren. Die verwalteten Kundenvermögen der liechtensteinischen Banken beliefen sich ohne deren ausländische Gruppengesellschaften Ende 2017 auf CHF 168,9 Mia. Der weit überwiegende Teil davon ist Vermögen ausländischer Kunden. Auch die übrigen Finanzmarktakteure betreuen zum weit überwiegenden Teil ausländische Kunden und deren Vermögen. Durch den Export von Waren und Dienstleistungen werden gemäss Avenir Suisse in der Schweiz 70 Rappen jedes Frankens mit dem Ausland verdient. In Liechtenstein dürfte dieser Wert wohl noch höher liegen. Zur Erbringung seiner Wirtschaftsleistung ist unser Land in hohem Masse auf berufliche Zupendler aus dem Ausland angewiesen, die deutlich über 50% aller Arbeitsplätze innehaben. Wir bewegen uns in einer nahezu völlig offenen Volkswirtschaft. Wir sind kein geschlossener Club Liechtenstein - «for Members only». Die von den Motionären auf der Basis der Zahlen von 2017 berechneten, eingedenk der finanziellen Situation der Familienausgleichskasse unnötigen Einsparungen von CHF 1,66 Mio. pro Jahr, sollen ausschliesslich zulasten der im Ausland wohnhaften Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfolgen. Die Unterzeichner titeln ihren Vorstoss mit «Motion zur Neuausrichtung der Geburtszulage». Dieser Titel ist irreführend, denn der Motionstext enthält keinen einzigen Hinweis darauf, wie diese Neuausrichtung vonstattengehen sollte oder wie die Umverteilung zugunsten der Inländer aussehen könnte. Die Motionäre zielen mit ihrem Auftrag und in ihrer Begründung des Auftrags ausschliesslich auf Einsparungen bei der ohnehin überfinanzierten Familienausgleichskasse, die Jahr für Jahr, ausschliesslich von arbeitgeberseitigen Beiträgen gespeist, erheblich mehr einnimmt, als sie ausgibt, und zudem auch nach einem wohl schlechten Anlageergebnis 2018 noch deutlich mehr als drei Jahresausgaben auf der hohen Kante haben wird. Nicht nur, weil der Motion jeder Hinweis darauf fehlt, wie die bei den ausländischen Arbeitnehmern einzusparenden Mittel zugunsten der anspruchsberechtigten inländischen Arbeitnehmer eingesetzt werden könnten, kann ich in diesem Vorstoss keinen Nutzen erkennen. Ich erkenne auch keinen Nutzen für die Wirtschaft und ganz abgesehen davon teile ich den Optimismus der Motionäre nicht, dass ihr Vorhaben EWR-rechtlich umsetzbar ist. Anrecht auf Beiträge aus der Familienausgleichskasse haben alle Arbeitnehmenden mit Kindern, der Wohnsitz ist aufgrund des Diskriminierungsverbots kein Anknüpfungspunkt. Gegen Österreich läuft bekanntlich ein EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen der teuerungsindexierten Zahlung von Kinderzulagen ins Ausland. Eingedenk der einleitend erwähnten Sachverhalte und eingedenk eines zum weit überwiegenden Teil mit dem Ausland erwirtschafteten Bruttoinlandproduktes von über CHF 6'000 Mio. fehlt mir in diesem Vorstoss auch die Verhältnismässigkeit. Anstatt darüber zu sinnieren, wie wir auf dem Buckel ausländischer Arbeitskräfte möglicherweise CHF 1,66 Mio. im Jahr einsparen können, sollten wir uns in diesem Hohen Haus vielmehr damit auseinandersetzen, wie wir die wirtschaftliche Weiterentwicklung unseres Landes langfristig gestalten und Wachstum ermöglichen können. Das ist nicht Selbstzweck, sondern sichert beispielsweise die Finanzierung der Sozialwerke und des demografischen Wandels, ermöglicht die Realisierung notwendiger Verkehrslösungen und hilft, Bildung sowie Gesundheitswesen zu finanzieren - dies alles weit nachhaltiger als das gegenständliche, isolierte Ansinnen der Motionäre.Statt den ausländischen Arbeitnehmern in unserem Land bei der Geburt eines Kindes im Einzelfall CHF 2'300 vorzuenthalten, sollten wir uns vielmehr Gedanken darüber machen, wie wir das Bruttonationaleinkommen pro Kopf unserer Wohnbevölkerung zur Gewährleistung eines für alle adäquaten Lebensstandards verbessern, was wir in Sachen Rahmenbedingungen für die trotz Beschäftigungswachstum ins Hinken gekommene Produktivität tun können, wie wir beispielsweise mit dem Erwerbsleben im Zeichen des demografischen Wandels umgehen und wie wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Familie als Beruf endlich konkret weiter entwickeln. Aus diesen Überlegungen heraus werde ich einer Überweisung dieser Motion nicht zustimmen, aber auch weil: - die Wirtschaftsleistung unseres Landes von allen in der Wirtschaft tätigen Personen erbracht wird, unabhängig von ihrem Wohnort im In- oder Ausland;
- weil von den liechtensteinischen Unternehmen dieselben Beiträge für alle Mitarbeitenden in die Familienausgleichskasse einbezahlt werden und gleiche Beiträge zu gleichen Leistungen zu führen haben;
- weil unsere Wirtschaft weiterhin auf im Ausland wohnhafte Arbeitskräfte angewiesen ist, zumal wir unser Land nicht beliebig die für Zuwanderung öffnen können und wollen und
- weil ich mich deshalb in der Summe aller Dinge gegen direkte und indirekte, gegen beabsichtigte und politischen Opportunitäten zuliebe in Kauf genommene Stimmungsmache an die Adresse der Grenzgänger wehre, ohne die viele Unternehmen in Liechtenstein ihre Lichter löschen könnten und in der Folge auch viele in Liechtenstein Wohnhafte ohne Arbeit wären. Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Abklärungen vorzunehmen, ist ein erster Schritt und dies hat der Abg. Elkuch mit seiner Kleinen Anfrage auch gemacht. Aber der Regierung nun den Auftrag zu erteilen, weitere Schritte in Angriff zu nehmen, damit Geburtszulagen zukünftig nicht mehr ins Ausland zu bezahlen sind, ist eine ganz andere Hausnummer. Ich unterstütze vollumfänglich das Votum des Landtagsabgeordneten Wenaweser in all seinen Facetten, die er bereits eingebracht hat, und kürze darum ein wenig ab.Unter den Sammelbegriff Familienzulagen fallen gemäss Familienausgleichskasse die Bereiche Kinderzulagen, Geburtszulagen und Alleinerziehendenzulagen. Die Motionäre beschränken ihren Vorstoss auf die Geburtszulagen und wollen den ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die ihnen zu-stehende Geburtszulage nicht mehr ausbezahlen. Dies ist zumindest in meiner Perspektive der letzte Schritt, wenn diese Motion auch einen Sinn haben soll. Wenn ich das am Ende nicht umsetzten will, dann benötigen wir diese Motion nicht, denn gemäss Motionären ist genau das schon abgeklärt. Dem letzten Abschnitt auf Seite 1 können wir entnehmen, dass gemäss Regierung dies möglich ist. Aber ob man das will, das ist ein ganz anderer Punkt. Unser gültiges Familienzulagengesetz macht keinen Unterschied zwischen in Liechtenstein wohnhaft und im Ausland wohnhaften Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Die FAK-Gelder werden durch Beiträge der Unternehmen finanziert, und massgebend sind diesbezüglich die Lohnsummen aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Liechtenstein. Wenn ich die Arbeitsplatzzahlen aufrunden darf, dann reden wir über 40'000 Arbeitsplätze. Rund 20'000 können wir nicht durch Mitarbeitende aus Liechtenstein besetzen und sind auf Pendlerinnen und Pendler aus dem Ausland angewiesen. Nur schon dieses kleine Beispiel zeigt auf, dass wir ohne attraktive Arbeitsplätze ein grosses Problem hätten. Wenn ich der Logik der Motionäre folge, dann müssten alle Leistungen, die ins Ausland fliessen, zukünftig indexiert werden und den Lebenshaltungskosten des Wohnsitzes angepasst werden. Folgen weitere Vorstösse der Neuen Fraktion, um dieses Ziel zu erreichen, oder planen sie auch, die Auszahlung der AHV dem jeweiligen Wohnsitz anzupassen? Ob nun Arbeitnehmer im Erwerbsleben oder Pensionist, alle haben oder leisten einen Beitrag an dieser Volkswirtschaft und darum kann ich das Ansinnen der Motionäre absolut nicht nachvollziehen. Die Neue Fraktion will zwei Drittel der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht mehr berücksichtigen. In Anbetracht ihrer Leistungen für das Land erachte ich dies als unseriös oder aus Sicht der betroffenen als Ohrfeige.Als Arbeitskräfte sind die zwei Drittel gut genug. Aber wenn sie dann Kinder bekommen, dann soll in Zukunft zwischen «in Liechtenstein wohnhaft» und «Pendler» unterschieden werden. Die Motionäre wissen auch, dass das Argument, dass dies Österreich praktiziert, auf wackligen Beinen steht. Wie bereits ausgeführt, läuft seit dem 24. Januar 2019 ein EU-Vertragsverletzungsverfahren. In der Debatte in Österreich wurde der Begriff Sozialbetrug gebraucht. Und ich bin der Ansicht, falls es bei uns Fälle ähnlicher Art gibt, dann sollten diese verfolgt werden. Aber das Ansinnen der Neuen Fraktion, allen nicht in Liechtenstein wohnhaften Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ihre Geburtenzulage zu streichen, erachte ich als moralisch nicht korrekt, rechtlich als nicht zulässig und werde demzufolge diese Motion nicht unterstützen. Herzlichen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete, geschätzte Mitglieder der Fürstlichen Regierung. Diese Motion ist für mich nichts anderes als ein Wolf im Schafspelz. Eine Option für die Zukunft zu fordern, hat eine nicht zu unterschätzende Wirkung in der Gegenwart. Auch wenn sie durch den Deckmantel der Selbstbestimmung und der Handlungsfähigkeit überdeckt wird. Die Signalwirkung, welche durch dieses Vorgehen ausgestrahlt wird, bleibt unseren Grenzgängern nicht verborgen. Mir ist klar, dass die Geburtenzulage nicht entscheidet, in welchem Land eine Stelle angenommen wird oder nicht. Aber die Art und Weise dieser Aktion, unseren Arbeitskollegen präventiv eine Rute ins Fenster zu stellen, spricht Bände. Ein sofortiges Handeln wird damit begründet, dass die Eintragung in den Anhang einige Jahre beansprucht. Zudem ist der Topf der Familienausgleichskasse mit einem Fondsvermögen von CHF 180 Mio. gut gefüllt, sodass von dieser Seite kein akuter Handlungsbedarf besteht, sofern keine anderen Akzente beim Thema Familie und Beruf gesetzt werden. Ich bevorzuge, mit dem Geld etwas Sinnvolles zu bewirken und nicht den Dagobert Duck zu mimen. So kommt es zumindest unserer Standortattraktivität zugute, von welcher wir direkt oder indirekt profitieren. Ein wettbewerbsfähiger Standort sichert unsere Arbeitsplätze und somit unsere soziale Sicherheit. Auch ich werde der Überweisung dieser Motion nicht zustimmen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Danke für das Wort, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Anwesende. Die Neue Fraktion legt uns eine Motion vor, die darauf hinausläuft, dass die einmalige Geburtszulage von CHF 2'300 nur noch den in Liechtenstein wohnhaften Arbeitnehmenden zugestanden werden soll. So verklausuliert die Forderung daherkommt, so einfach kann ich sie für mich beantworten. Ich lehne jede Andersbehandlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern grundsätzlich ab. So bei dieser Forderung als auch bei jeder anderen. Ich finde es äusserst stossend, wenn wir Grenzgänger, die dank ihrer Arbeitsleistung mit einem guten, sehr erheblichen Teil zu unserem Wohlstand beitragen, diskriminieren. Im Übrigen wird die Geburtszulage aus dem Topf der Familienausgleichskasse bezahlt, welche durch Arbeitgeberbeiträge finanziert wird. So hat mich die Meinung der Arbeitgeber interessiert und ich habe ihre Meinung eingeholt. Die LIHK hält diese Motion rechtlich für kaum haltbar: Die Geburtszulage werde, ebenso wie das Kindergeld, aus der Familienausgleichskasse bezahlt, welche ausschliesslich durch Arbeitgeberbeiträge finanziert werde. Grundlage dafür seien die Löhne aller Arbeitnehmenden im Betrieb. Anrecht auf Beiträge aus der FAK hätten somit alle Arbeitnehmenden mit Kindern. Der Wohnsitz sei wegen Diskriminierung kein Anknüpfungspunkt. In einem ähnlich gelagerten Fall laufe derzeit ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen den Staat Österreich.Die FAK hat die Zielsetzung, Familien mit Kindern zu unterstützen. Da die Finanzierung aus Arbeitgeberbeiträgen pro Arbeitnehmer/-in erfolgt, können nach Ansicht der LIHK für die Verwendung dieser Gelder nicht verschiedene Massstäbe angesetzt werden - je nach Wohnsitz wird dem einen Arbeitnehmer gegeben, dem anderen nicht. Als offene Volkswirtschaft zählt Liechtenstein auf die Arbeitskraft und das Engagement der Grenzgängerinnen und Grenzgänger, da in unserem kleinen Land bei Weitem nicht genügend Arbeitskräfte wohnen, um die Wirtschaftsleistung zu erbringen, die den Wohlstand des Landes und seiner Einwohnerinnen und Einwohner sichert. Nicht zuletzt können die FAK-Beiträge auch als Teil der Arbeitsmarktattraktivität angesehen werden, damit Liechtenstein in Zeiten des Fachkräftemangels weiterhin darauf zählen kann, gut ausgebildete Fachleute anzuziehen. Auch die Wirtschaftskammer Liechtenstein hält die Motion rechtlich ebenfalls für kaum haltbar. Ich werde die Motion nicht unterstützen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Die Geburtenzulage wird aus der Familienausgleichskasse (FAK) bezahlt. Die FAK wird ausschliesslich durch Arbeitgeberbeiträge finanziert. Berechnungsgrundlage für die Arbeitgeberbeiträge ist die Höhe der Löhne sämtlicher Arbeitnehmer in einem Betrieb. Zusammengefasst werden somit die Beiträge für die Bezahlung der Geburtenzulage ausschliesslich von den Arbeitgebern für sämtliche Arbeitnehmer, somit sowohl für Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Inland als auch für Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Ausland, bezahlt. Sowohl die Liechtensteinische Industrie- und Handelskammer als auch die Wirtschaftskammer wollen an der Bezahlung der Geburtenzulage auch an Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Ausland festhalten. Die Arbeitgebervertretungen sehen die Geburtenzulage als eine Massnahme an, welche die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Liechtenstein erhöht. Folglich sind sie auch bereit, einen entsprechenden Beitrag hierfür zu bezahlen. Aus all diesen Gründen bin ich trotz der Tatsache, dass die Mehrheit der Geburtenzulage ins Ausland fliesst, für die Beibehaltung der Auszahlung der Geburtenzulage in der heutigen Form und werde somit der Überweisung dieser Motion nicht zustimmen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich bin mit dieser Formulierung im Antrag dieser Motion nicht im Ganzen einverstanden, werde diese Motion aber aus folgenden Überlegungen unterstützen.Mit dem Vorschlag zur Neuausrichtung der Geburtszulage wird gefordert, dass die Geburtszulagen in Zukunft nicht mehr zwingend ins Ausland gezahlt werden müssen und mit dem Eintrag der Geburtszulage in den Anhang I der entsprechenden EU-Verordnung Liechtenstein die alleinige Entscheidungshoheit über diese Ausrichtung überlässt, dies in Zukunft weiterhin zu tun oder allenfalls nicht. Ich begrüsse diese Subsidiarität der Selbstbestimmung und der Handlungsfähigkeit Liechtensteins, über den Auszahlungsmodus der Geburtenzulage eigenständig zu bestimmen und diese Entscheidungsfreiheit Liechtensteins zurückzuholen. Grundsätzlich bin ich ebenso der Ansicht, dass die Attraktivität für ausländische Arbeitnehmer, sich in Liechtenstein anstellen zu lassen, nicht per se mit der Auszahlung einer möglichen Geburtenzulage verbunden ist. Ich denke, es gäbe durchaus andere ausgleichende Massnahmen verbunden mit diesem möglichen finanziellen Rahmen, Liechtenstein als noch attraktiveren Arbeitsplatz im Ausland interessant zu machen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Im Gegensatz zu den meisten Vorrednern hege ich durchaus eine gewisse Sympathie für das Anliegen der Motionäre, die Geburtszulagen künftig nicht mehr exportieren zu müssen respektive zu exportieren. Ich glaube auch nicht, dass die Attraktivität des Arbeitsstandortes Liechtenstein wirklich leiden würde unter einer derartigen Massnahme, umso mehr als die wesentliche Zahlung, nämlich das Kindergeld, das ja auch beispielweise deutlich höher ist als in der Schweiz und auch nicht indexiert ist, wie es in Österreich der Fall ist, deutlich wichtiger ist und auch nicht zur Disposition steht. Ein weiterer Grund, und das wurde bisher noch nicht erwähnt, ist, dass die ausländischen Arbeitnehmer auch gar nicht in jedem Fall profitieren von dieser Regelung. Nämlich alle Grenzgänger aus Österreich haben von dieser Zahlung gar nichts. Sie haben gar nichts von dieser Zahlung. Es gibt nämlich ein Urteil des Obersten Gerichtshofes in Österreich von 2017, das vorschreibt, dass die liechtensteinische Geburtenzulage an das Kinderbetreuungsgeld in Österreich angerechnet wird. Also konkret erhalten österreichische Grenzgänger einfach um diesen Betrag in den ersten Monaten, das wird verteilt über gewisse Monate, also um diese CHF 2'300, weniger Kinderbetreuungsgeld. Also der österreichische Grenzgänger hat gar nichts von dieser Zahlung. Von dieser Zahlung hat letztendlich nur der österreichische Staat etwas, weil er sich dann eben hier Kinderbetreuungsgeld einsparen kann. Interessanterweise gerade der Staat, der der Meinung ist, dass man solche Leistungen eben möglichst eben nicht ins Ausland zahlen soll, würde hier profitieren von einer Zahlung aus dem Ausland.Also das ist ein Punkt und der andere Punkt. Es ist auch so, dass die Ostschweiz, dort, wo wahrscheinlich der Grossteil unserer liechtensteinischen Grenzgänger arbeitet, eine Geburtszulage auch gar nicht kennt. In der ganzen Ostschweiz gibt es keine Geburtszulagen, also in dem Sinne auch kein Gegenrecht. Auch in den Kantonen, die Geburtszulagen kennen, sind sie in der Regel deutlich tiefer und sie werden in der Regel auch an gewisse Kriterien, nämlich auch den Wohnsitz des ausländischen Arbeitnehmers, geknüpft.Darum denke ich durchaus, dass es Argumente gäbe, hier eine Korrektur vorzunehmen. Womit ich aber dann wirklich Probleme habe, ist die Argumentation der Motionäre. Hier ist mir nicht klar, was Sie wirklich wollen. Denn Sie sagen ja, es ginge nicht darum, das Gesetz zu ändern, was allerdings im Widerspruch ist zur Begründung in der Motion. Es ginge ja hier nur darum, jetzt einmal die Voraussetzungen zu schaffen, dass man das vielleicht dann überhaupt einmal machen könnte. Darin sehe ich dann wirklich keinen Nutzen. Wenn schon überweisen, dann muss auch ein klare Haltung sein, dass das Gesetz entsprechend angepasst wird. Weil sonst können wir uns diesen grossen Aufwand, der vielleicht auch mit gewissen Risiken verbunden ist, dann wirklich sparen. Und dann sehe ich keinen Nutzen in dieser Motion. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich werde mich sehr kurz halten. Diese Motion ist diskriminierend und ausländerfeindlich, EWR- und verfassungsrechtlich bedenklich sowie wirtschafts- und standortschädigend. Sie ist diskriminierend und ausländerfeindlich, weil sie im Kern gegen die Angestellten der Liechtensteiner Unternehmen geht. Die Unternehmen bezahlen für ihre Angestellten in die FAK ein, und zwar für alle, ob sie nun in Liechtenstein wohnen oder nicht. Ein Abstellen auf den Wohnort oder gar die Nationalität ist nicht gerechtfertigt. Sie ist EWR- und verfassungsrechtlich bedenklich, weil sie das Gleichheitsgebot untergraben will. Sie ist wirtschafts- und standortschädigend, weil sie, sofern sie überwiesen würde, die Anstellungsbedingungen für dringend benötigte Grenzgänger verschlechtern und Liechtenstein unattraktiver machen will. Aus all diesen Gründen ist sie entschieden abzulehnen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Auch ich möchte mich sehr kurz halten und kann jetzt schon sagen, dass ich diese Motion nicht überweisen werde. Viele Gründe wurden schon genannt. Es stimmt, dass es in der Ostschweiz diese Geburtszulage nicht gibt. Zum Beispiel im Kanton St. Gallen habe ich sie nicht gefunden. In der Schweiz gibt es in einzelnen Kantonen die Kinderzulage, etwas, was es bei uns nicht gibt, das ist die Ausbildungszulage, dann in einzelnen Kantonen die Geburtszulage und Adoptionszulage. Es ist übrigens interessant zu sehen, dass im Kanton St. Gallen im Monat CHF 250 Ausbildungszulage bezahlt werden bis zum Ende der Ausbildung, bis spätestens aber zum 25. Geburtstag. Das ist wirklich eine gewaltige Summe, die der Kanton hier bezahlt, die weit über die Geburtszulage hinausgeht. Der Abg. Elfried Hasler hat ein Thema schon angesprochen, das ich kurz aufnehmen möchte. In einer E-Mail vom 18. Februar 2019 hat der Abg. Herbert Elkuch an die Parteien und an die Zeitungen geschrieben. Er schreibt dort: «Diese Motion beinhaltet, die dafür erforderlichen formellen EWR- und EFTA-Verfahren ... Die Motion soll unser Selbstbestimmungsrecht wiederherstellen.» Ich denke, diese Bemerkung aus dieser E-Mail hat eigentlich wenig mit den Titel der Motion zu tun, und das stört mich schon sehr. Ich glaube, wenn Sie wirklich wollen, dass das Selbstbestimmungsrecht gestärkt oder wiederhergestellt wird, dann müsste man die Motion aber auch anders benennen. Dieses Vorgehen stört mich. Dann steht in dieser E-Mail auch: Die Auszahlung der Geburtenzulage ins Ausland wird überhaupt nicht berührt. Dazu müsste das Familienzulagengesetz geändert werden, das ist aber kein Bestandteil der Motion und an keiner Stelle erwähnt. Am Ende Ihrer Motion schreiben Sie, ich möchte jetzt nicht alles vorlesen, es ist der ganze letzte Absatz, aber im letzten Teil heisst es: Notwendige Gesetzesänderungen im Familienzulagengesetz müssten gemacht werden. Also ich denke, hier sind einfach Widersprüche da. Ich glaube, wenn wir eine so wichtige Motion behandeln wollen, dann sollte man auch einheitlich, klar und stringent argumentieren und nicht dann im Vorfeld gewisse Informationen streuen, die völlig widersprüchlich zu den Aussagen in der Motion sind. Also ich finde, das ist kein gutes Vorgehen und das hilft auch nicht bei der Argumentation. Bitte überlegen Sie sich gut, was Sie wollen, wenn Sie so eine Motion machen, weil ich das Vorgehen überhaupt nicht unterstützen kann. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren. Geburtszulagen werden in Liechtenstein einmalig bei der Geburt eines Kindes an Anspruchsberechtigte in genau der gleichen Höhe aus dem FAK-Topf ausbezahlt, egal, ob die Familie in Liechtenstein oder im Ausland wohnt. Egal, ob der Arbeitnehmer 100% oder nur 20% arbeitet. Dies aus dem Grund, da Familienzulagen als teilweiser Ausgleich der Familienlasten dem wirtschaftlichen Schutz der Familie dienen. Somit ist eine Geburtszulage unabhängig von der Höhe des Verdienstes oder vom Wohnort des Anspruchsberechtigten, wenn er denn die übrigen Voraussetzungen erfüllt. Die Motionäre möchten nun mit dieser Motion die Regierung beauftragen, das erforderliche formelle Verfahren für den Eintrag der Geburtszulagen in den Anhang I der entsprechenden EU-Verordnung einzuleiten, den dazugehörenden Staatsvertrag anzupassen und dem Landtag vorzulegen. Würde die Geburtszulage nicht aus dem Arbeitgeberbeitragstopf, sondern aus unseren Steuergeldern bezahlt, könnte ich nicht nur der Motion zustimmen, sondern auch einer Einschränkung der Ausrichtung von Geburtszulagen ins Ausland einiges abgewinnen. Tatsache aber ist, dass dieser Topf nur dadurch gefüllt werden kann, dass in Liechtenstein gearbeitet wird. Egal, ob diese Arbeitnehmer nun in Liechtenstein oder im Ausland wohnhaft sind. Tatsache ist auch, dass Liechtenstein mehr denn je auf Grenzgängerinnen und Grenzgänger angewiesen ist, da wir nicht über genügend Arbeitskräfte verfügen. Der Ruf der Wirtschaft nach Fachkräften kann wohl nicht überhört werden. Genau aus dem Grund - den fehlenden Arbeits- und Fachkräften - ist Liechtenstein darauf angewiesen, als attraktiver Arbeitsmarkt zu gelten. Gerade eine Geburtszulage, wie sie eben in den umliegenden Ländern nicht überall bezahlt wird, kann zu solch einer Attraktivitätssteigerung beitragen. Für Grenzgänger gelten zudem besondere Bestimmungen. Haben Personen Anspruch auf eine gleichartige ausländische Zulage, so haben sie grundsätzlich auch keinen Anspruch auf die liechtensteinische Geburtszulage. Wenn die ausländische Zulage geringer ist als die in Liechtenstein, entrichtet Liechtenstein unter bestimmten Voraussetzungen einen entsprechenden Differenzbetrag. Gibt es die Geburtszulage im ausländischen Staat aber nicht, ja dann richtet Liechtenstein den ganzen Betrag aus. Die Geburtszulage stellt, wie bereits gesagt, eine einmalige Leistung dar und bezweckt, dass die durch die Geburt oder Adoption eines Kindes bedingten finanziellen Aufwendungen - zumindest teilweise - gedeckt werden können. Mit Fug und Recht kann man die Frage in den Raum stellen, ob der ausländische Arbeitnehmer diese finanzielle Zuwendung, welche er aufgrund seiner Tätigkeit in Liechtenstein erhält, nicht auch in Liechtenstein in die Wirtschaft einspeisen müsste, um so die Wertschöpfung zumindest hier bei uns behalten zu können.Wir könnten aber auch bestimmen, dass das Kind, um Geburtszulage zu erhalten, in Liechtenstein auf die Welt kommen muss, wie es ähnliche Fälle gibt. So hätten wir gleich zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Zum einen würden wir für mehr Fallzahlen und somit genügend Qualität in unserem «neuen» Landesspital mit neu einer Geburtenstation sorgen und auch die entsprechenden Kosten hier bei uns abrechnen können. Zum anderen hätten wir mit dieser Voraussetzung wohl künftig einen geringeren Export an Zulagen ins Ausland. Zu guter Letzt könnten wir uns auch am Modell von Luxemburg orientieren. Dort ist die Geburtszulage der Mutter vorbehalten und wird ausschliesslich an die Mutter bezahlt. Ein Grenzgänger hat somit kein Anrecht auf diese Zahlung für seine Frau, die nicht in Luxemburg lebt. Die Frau muss also, wenn sie nicht in Luxemburg wohnhaft ist, selber als Grenzgängerin arbeiten und mit ihrer Tätigkeit dafür sorgen, dass die entsprechende Kasse gefüllt wird. Neben - ich glaube, es sind deren zwölf Staaten - hat auch die Schweiz die Geburts- und Adoptionszulagen vom Begriff Familienleistungen trennen lassen. In der Schweiz werden, wenn ein Anspruch auf Familienzulagen für im Ausland wohnhafte Kinder besteht, somit zwar die Kinder- und die Ausbildungszulage exportiert, nicht aber die Geburtszulagen. Solange wir aber auf Grenzgänger angewiesen sind, welche helfen, unsere Wirtschaft am Laufen zu halten und zu unserem Wohlstand beitragen, erachte ich derartige Neuausrichtungen in Liechtenstein als inopportun. Derzeit würde ich einem Antrag der Motionäre auf Nichtausrichtung von Geburtszulagen ins Ausland definitiv nicht zustimmen. Um aber für den Fall der Fälle in Zukunft die Wahlfreiheit haben zu können, selbstbestimmend über den Auszahlungsmodus der Geburtenzulagen entscheiden oder allenfalls auch meine zuvor genannten Beispiele umsetzen zu können, werde ich die uns hier vorliegende Motion überweisen. Auch wenn der Titel, es wurde bereits vorher schon erwähnt, mit dem Inhalt nicht wirklich übereinstimmt, kann man das Ziel, welches die Motionäre verfolgen, doch nachvollziehen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ja, es haben sich jetzt einige Personen schon geäussert und ich glaube, es gibt einiges, das ich sehr wohl unterstützen kann, und einiges, das ich sehr wohl nicht unterstützen kann. Mein Kollege Jürgen Beck hat seine Gefühlslage in der letztwöchigen «Liewo» dargelegt, peinlicherweise unter dem Foto des stv. Abg. Alexander Batliner. Nun, ich kann seine Meinung, die Meinung von Jürgen Beck, zu 100% teilen. Die Meinung des stv. Abg. Alexander Batliner, welche dann nachgereicht wurde, kann ich eher weniger unterstützen. Ich werde diese Motion mit gutem Gewissen nicht unterstützen. Es wäre ganz einfach einmal ehrlicher, wenn die Exponenten der Neuen Fraktion das sagen, was sie ja immer sagen wollen, jedoch nicht zu sagen trauen. Und vielleicht könnten sie hier auch einmal mit einer Motion in den Landtag kommen, nämlich mit einer Motion «Austritt aus dem EWR». Dann wären sie nämlich ehrlich, anstatt immer wieder so mit heckenschützenartigen Vorstössen in den Landtag zu kommen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ja, Herr Quaderer, vielleicht erklären Sie uns dann noch, weshalb diese Motion einen Austritt aus dem EWR fordert. Das sehe ich nämlich überhaupt nicht. Es gibt einen Anhang I, welchen wir anpassen möchten, nichts anderes. Das ist erlaubt, das ist nicht verboten. Ich glaube auch, dass viele hier drin etwas voreilig entschieden haben, wie sie mit dieser Motion umgehen möchten. Ich frage mich auch, warum dann die Zupendler in diesem Land Liechtenstein eben mehr gelten sollen als die inländischen Arbeitnehmer. Das sehe ich halt komplett anders als Sie. Vergleichen wir zum Beispiel den Medianlohn aus dem Jahr 2016. Da wissen wir: Die Liechtensteiner haben einen Medianlohn erhalten von CHF 6'534 pro Monat; die Zupendler haben einen Medianlohn von CHF 6'658 erhalten, rund knapp CHF 100 mehr in der Zwischenzeit, als die Leute, die hier im Land wohnen. Im Jahr 2010 war das noch anders: Da hatten die FL-Einwohner rund CHF 6'319 Medianlohn erhalten und die Zupendler ungefähr gleich viel oder auch CHF 100 weniger. Wie man das heute anschauen will, ist Ihre Sache, das waren dann CHF 6'204. Die Zupendler haben in der Zwischenzeit in den Medianlohnvergleichen die im Inland wohnhaften überschritten, einfach, dass Sie es einmal zur Kenntnis nehmen. Dann: Diese Motion ist familienfreundlich. Ja, sie ist familienfreundlich für inländische Familien, das stimmt so. Diese Motion, und Sie haben es gehört, ist auch familienfreundlich für österreichische Familien, weil auf die hat das überhaupt keinen Einfluss. Das wurde nämlich von Elfried Halser ausgeführt, weil wir da nichts anderes unterstützen als den österreichischen Staat. Wenn Sie das wollen, ja bitte, dann lehnen Sie diese Motion ab. Dann schicken Sie dieses Geld dem Staat Österreich. Herzliche Gratulation dazu. Diese Motion, wie ich gesagt habe, die würde vielleicht ermöglichen, ja, in Zukunft würde sie vielleicht ermöglichen, dass die Kinderbetreuung im ersten Lebensjahr in Liechtenstein eben zu Hause und selbst ermöglicht würde, weil wir dazu Mittel brauchen. Das ist nicht gratis zu haben. Ich denke, Sie denken, dass man die Kinderbetreuung einfach dann im ersten Lebensjahr gratis haben kann, dass es irgendjemand zahlt. Woher nehmen wir das Geld? Diese Frage ist dann auch noch zu beantworten. Ich bin dann gespannt, woher Sie diese Mittel nehmen wollen. Wir zahlen diese CHF 1,6 Mio. ohne Not ins Ausland. Ich sehe die Not nicht. Wir müssen es nicht tun, andere machen es auch nicht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Ja, besten Dank für das Wort. Diese Motion wurde jetzt von verschiedenen Rednern ausgeweitet in alle möglichen Richtungen. Also das Indexieren von Kindergeld und so Ähnlichem, das ist überhaupt kein Thema, weil das ist ja vom EWR-Recht her festgelegt, das ist auch überhaupt kein Punkt. Ob da weitere Vorstösse betreffend AHV und so ähnlich kommen - das ist aus der Luft gegriffen, weil das geregelt ist. Da kann man auch nicht etwas anderes machen. Mit Kindergeld hat das auch nichts zu tun, weil eben in dieser EWR-Verordnung definitiv festgesetzt ist, wie es auszubezahlen ist. Ich denke, dass wir diese Teile, die wir können, in den Anhang I eintragen sollten, damit wir irgendwann in Zukunft auch die Möglichkeit haben, uns bestimmten Voraussetzungen, die dann einfach sind, anzupassen. Im Auftrag ist ja diese Formulierung vom Familienzulagengesetz nicht drin, da geht es effektiv nur darum, die verfahrensrechtlichen und gesetzgeberischen Schritte einzuleiten und dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen, damit die Geburtszulagen zukünftig nicht mehr zwingend ins Ausland gezahlt werden müssen. Wenn diese Motion überwiesen wird und die Regierung macht zum letzten Satz in der Begründung, also zu den Änderungen im Familienzulagengesetz, keinen Vorschlag, dann ist das so. Das muss sie ja auch nicht. Also im Moment geht es überhaupt nicht um eine Änderung der Auszahlung der Zulagen, im Moment geht es um die Eintragung in den Anhang I und ob es gelingt, ist ja gemäss Regierung gar nicht so sicher. Also wir können jetzt nicht über etwas sprechen, das mitunter gar nie kommen wird, weil es einfach so formell dann nicht ausgeführt werden kann. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ja, wir haben sehr viele Voten gehört, die meisten eher abweisend, aber auch gewisse Redner, die dieser Motion durchaus etwas abgewinnen können, und wir haben auch ein paar neue interessante Argumente gehört. Vielfach wurde gesagt, dass die Attraktivität der Arbeitsplätze leiden würde. Falls es so weit käme, wobei es hier in der Motion ja nicht darum geht, den Export der Geburtenzulage zu verbieten oder abzuschaffen, sondern es geht jetzt einfach einmal darum, dass man selbst darüber bestimmen kann, ob man diese Geburtszulagen überhaupt ins Ausland zahlen will, und darüber entscheiden kann, ob man es schlussendlich machen will oder nicht. Also die Attraktivität der Arbeitsplätze wird mit Sicherheit durch diese Geburtenzulage nicht wesentlich beeinflusst. Es ist mir noch nie vorgekommen, dass man über so ein Thema gesprochen hätte, bei einem Anstellungsgespräch. Wie der Vorredner Elfried Hasler gesagt hat, wird ja bei einem Export dieser Geburtenzulage nach Österreich der österreichische Staat unterstützt und nicht die österreichische Familie des Grenzgängers. Und der Abg. Thomas Rehak zu Recht darauf hingewiesen, dass heutzutage der Medianlohn der Grenzgänger bereits höher ist als der Medianlohn der Inländer. Insofern kann ich mir nicht vorstellen, wie man die Attraktivität der Arbeitsplätze noch verbessern könnte. Insbesondere dann, wenn man den ganzen Lohn ja in sein Land mitnehmen kann und dann unter Umständen in einem Land lebt, wo die Lebenskosten noch einiges tiefer sind als bei uns. Also diese Argumente sind vollkommen daneben. Dann wurde auch erwähnt, dass es rechtlich überhaupt nicht möglich sei, dass es nicht gehen würde, dass man das in den Anhang I eintragen wird. Das widerspricht der Aussage des zuständigen Ministers. Er hat ja im Landtag darauf hingewiesen, dass so etwas möglich ist, dass allerdings das Prozedere länger dauern könnte und einige Zeit, wahrscheinlich Jahre, in Anspruch nehmen wird. Also das rechtliche Argument geht nicht.Dann ist es ja so, dass der Export von Geburtenzulagen von den meisten Ländern, auch in der EU, nicht gemacht wird. Beispielsweise wurde das Land Luxemburg erwähnt. Auch die Schweiz kennt keinen Export von Geburtszulagen. Im Übrigen kennen ja überhaupt nur acht Kantone Geburtszulagen. Die Nachbarkantone Graubünden und St. Gallen kennen keine Geburtenzulage auch der Kanton Zürich kennt keine Geburtenzulage. Und selbst wenn ein in Liechtenstein wohnhafter Arbeitnehmer in einem Kanton arbeiten würde, der eine Geburtenzulage kennt, würde ein Export nicht stattfinden, weil es im schweizerischen Gesetz schlichtweg nicht vorgesehen ist. Wenn wir die Selbstbestimmung über die Auszahlung der Geburtenzulage erreichen, dann hätten wir auch Verhandlungsmasse, wo man sagen könnte, dass eine Geburtenzulage nur dann gezahlt wird, wenn Reziprozität gilt. Diese Reziprozität haben wir im Moment nicht. Interessante Argumente haben wir auch von der Abg. Gunilla Marxer-Kranz gehört, wo sie sagt, dass Geburten im Inland eigentlich gefördert werden könnten, wenn die Geburtenzulage dann gezahlt würde, wenn die Kinder in Liechtenstein zur Welt kämen. Darauf können wir dann in der Spitaldiskussion nochmals zurückkommen. Ja, ich persönlich bin klar für die Überweisung dieser Motion, weil wir damit die Handlungshoheit über dieses Thema wieder erlangen, so wie es in den meisten EU-Länder bereits der Fall ist. Rechtlich gesehen ist es nämlich möglich, Familienleistungen und Geburtenzulagen zu trennen und damit auch die Geburtenzulage in den Anhang I eintragen zu lassen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Danke für das Wort. Ich bin kein Rechtsgelehrter und darum überlasse ich die Interpretation den Fachleuten. Aber das von Elfried Halser zitierte Urteil lese ich komplett in einer anderen Richtung. Hier wird ausgeführt, «dass es sich bei der in Liechtenstein gebührenden Geburtszulage um eine dem Kinderbetreuungsgeld gleichartige Leistung» handle und es deshalb anzurechnen sei. Weiter unten kommt dann der Zusatz, das Erstgericht folgte diesem Bescheid, aber das Berufungsgericht änderte dieses Urteil dahingehend ab, dass das anders zu sehen ist. Also wenn es zu einer Überweisung der Motion führen würde, dann gehe ich davon aus, dass das Ministerium dann auch diesen Obergerichtsentscheid sich genau anschaut. Herzlichen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Vor rund einem Jahr haben wir uns über dieses Thema hier in diesem Hohen Haus unterhalten. Es war ein Thema, das eigentlich aus dem östlichen Nachbarland zu uns herübergeschwappt ist. Österreich hat entschieden, die Kinderzulagen für im Ausland lebende Eltern den Lebenshaltungskosten im jeweiligen Ausland anzupassen. Es war klar, dass bei uns diese Diskussion auch aufkommen wird. Wir haben dann einen parlamentarischen Eingang gehabt und ihn auch dahingehend beantwortet, dass es möglich wäre, die Ge-burtszulage in einen entsprechenden Anhang eintragen zu lassen. Ich habe damals gesagt, dass dieses Verfahren sehr aufwendig ist und die Regierung dieses Verfahren anstrengen kann, wenn der Landtag das wünscht, aber eine gewisse Sicherheit vorhanden sein soll, dass der Landtag auch bereit ist, diesen Weg zu gehen.Die Motionäre haben das gemacht, was vorhersehbar war. Sie haben ein parlamentarisches Mittel ergriffen und dann ihr Anliegen so formuliert, dass der Landtag heute sagen kann, ob man diesem folgen will oder nicht. So weit war alles klar und alles ist auch im ordentlichen, normalen Rahmen verlaufen. Plötzlich jedoch haben die Motionäre einen Schwenker gemacht und behaupten nun, dass es ihnen nur darum ginge, grundsätzlich die Entscheidungshoheit nach Liechtenstein zurückzuholen. Das ist meines Erachtens schon sonderbar. Auch wenn ich den Motionstext lese und ich möchte Ihnen den letzten Absatz dieser sehr kurzen und sehr gut verständlichen Motion noch einmal vorlesen, dann sehe ich das ganz anders, als das heute hier begründet wurde. Ich lese den letzten Absatz des Motionstextes vor: «Diese Motion beinhaltet, die dafür erforderlichen formellen EWR- und EFTA-Verfahren einzuleiten, die Geburtszulagen und Adoptionsbeihilfen in den Anhang I der Verordnung 883/04 des europäischen Parlamentes und des Rates eintragen zu lassen, den dazugehörigen Staatsvertrag anzupassen, notwendige Gesetzesänderungen im Familienzulagengesetz bezüglich der Anspruchsberechtigung zu formulieren und dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen.»Die Motionäre haben also von der Regierung im schriftlichen Motionstext verlangt, wenn der Motion zugestimmt wird, dann habe die Regierung den ganzen Weg zu gehen. Das finde ich auch richtig, weil diese Entscheidung der Landtag heute treffen soll, ob wir den ganzen Weg gehen oder nicht. Natürlich kann es immer passieren, dass, wenn das Gesetz vorgelegt wird, es nicht eine Mehrheit im Landtag findet. Aber wenn heute schon gesagt wird, dass man dann vielleicht nochmals darüber reden müsse und es jetzt nur darum ginge, es einmal in den Anhang hineinzuschreiben, dann beauftragt man Regierung und Verwaltung mit einem relativ aufwendigen Verfahren und hat noch keine Entscheidung getroffen, was man nachher damit anfangen will. Also das ist meines Erachtens nicht die ursprüngliche Absicht hinter dieser Motion gewesen. Und ich denke, die Motionäre haben hier einen Schwenker gemacht, der nicht statthaft ist. Der Motionstext ist für mich ganz klar, nämlich den ganzen Weg zu gehen. Es wäre sonderbar, wenn die Regierung eine Motion überwiesen bekäme in der A steht, aber B gemeint ist. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Danke für das Wort. Also ich hier muss ich jetzt ganz klar widersprechen, weil ich davon ausgehe, wenn das im Anhang I eingetragen wird, sind auch möglicherweise im Familienzulagengesetz Änderungen notwendig, weil dann die Lage ja etwas anders ist. Es steht ganz klar im Schlusssatz: «notwendige Gesetzesänderungen». Ich gehe einfach davon aus, wenn das im Anhang I eingetragen werden kann, wenn das gelingt, kann auch im Familienzulagengesetz eine Änderung notwendig werden. Dann muss auch das mitgezogen werden, ansonsten ist ja das Ganze dann blockiert. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Wenn wir diesen Passus oder diese Leistung in den entsprechenden Anhang eintragen lassen, dann ist es nicht notwendigerweise damit verbunden, dass wir zwingend das Familienzulagengesetz ändern müssen. Wir dürfen ja auch freiwillig Leistungen ins Ausland bezahlen. Aber die Diskussion vor einem Jahr ging ganz klar darum, sollen wir die Geburtszulagen weiterhin ins Ausland ausrichten: Ja oder nein? Und um diese Entscheidung herbeizuführen, war diese Motion, so wie sie formuliert ist, so wie sie mir vorliegt, ursprünglich gemeint. Wenn man sich jetzt aber nur noch auf die Argumentation zurückzieht, dass man nur die Wahlfreiheit ins Land holen wolle, dann ist das nicht das, was meines Erachtens in diesem Motionstext steht. Die Anpassung des Familienzulagengesetzes wäre dann eben der zweite notwendige Schritt, um den Export der Geburtszulagen zu beenden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ja, es geht jetzt im ersten Schritt darum, dass man wieder selbst darüber bestimmen kann, ob man das will oder nicht. Im zweiten Schritt ginge es darum, zu sehen, mit welchen Staaten man Gegenrecht und Reziprozität hat. Und dann, in diesem Fall, kann man die Geburtenzulagen immer noch exportieren, weil wir dann auch Gegenrecht haben. Aber wenn es kein Gegenrecht gibt, dann sehe ich keinen Sinn darin, Geburtszulagen zu exportieren. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, kommen wir zur Abstimmung. Der Antrag der Motion lautet: «Die Regierung wird beauftragt, die erforderlichen verfahrensrechtlichen und gesetzgeberischen Schritt einzuleiten und dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen, damit Geburtszulagen zukünftig nicht mehr zwingend ins Ausland gezahlt werden müssen.» Wer die Motion an die Regierung überweisen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: 8 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
8 Stimmen, damit hat der Landtag die Motion nicht überwiesen. Gleichzeitig haben wir Traktandum 6 abgeschlossen. Wir machen jetzt 15 Minuten Pause.Die Sitzung ist unterbrochen (von 10:50 bis 11:15 Uhr).
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