Kleine Anfragen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 4: Kleine Anfragen. Ich bitte Sie, Ihre Kleinen Anfragen an die Regierung zu richten.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Guten Morgen. Ich habe drei Kleine Anfragen, die erste zum Thema : In der Schweiz wird die Belastung der Haushalte durch Krankenkassenprämien mittels Prämienverbilligung reduziert. Die SP Schweiz hat nun gestern eine Initiative lanciert, die zum Ziel hat, dass künftig kein Haushalt (nach Prämienverbilligung) mehr als 10% seines verfügbaren Einkommens für Krankenkassenprämien ausgeben soll. In Liechtenstein wird die Prämienbelastung der Haushalte ebenfalls durch Prämienverbilligung für Einkommensschwache reduziert. Zusätzlich erfolgt in Liechtenstein eine Reduktion der Prämienbelastung durch den jährlichen Staatsbeitrag an die Krankenkassen sowie den gesetzlichen Arbeitgeberanteil an die Krankenkassenprämien. Unter der Annahme, dass das verfügbare Einkommen 80% des Bruttolohnes betrage, wird die Regierung ersucht, folgende Fragen zu beantworten: - Wie hoch ist die Prämienbelastung in Liechtenstein für eine 100% erwerbstätige Einzelperson in Prozent des verfügbaren Einkommens bei Bruttojahreseinkommen von CHF 20'000, 40'000, 60'000 sowie 80'000 und höher?
- Wie hoch ist die Prämienbelastung in Liechtenstein für einen Paarhaushalt, dessen Erwerbspensum insgesamt 150% beträgt, in Prozent des verfügbaren Einkommens für Bruttojahreseinkommen von CHF 40'000, 60'000 sowie 80'000 und höher?
- Wie verändert sich die Situation, wenn Kinder in einem Haushalt leben?
- Wie hoch ist die Prämienbelastung in Prozent des verfügbaren Einkommens in Liechtenstein für eine Mittelstandsfamilie mit zwei Kindern und einem Bruttojahreseinkommen von CHF 100'000?
- Welchen Effekt hätte die gestern von der SP in der Schweiz lancierte Initiative in Liechtenstein?
Dann die zweite Kleine Anfrage: Im Dezember 2018 hat der Preisüberwacher eine Untersuchung der durch die Heimbewohner zu bezahlenden Pflegeheimkosten in der Schweiz veröffentlicht und sehr unterschiedliche und teilweise sehr hohe Kosten festgestellt. Im Zusammenhang mit den Kosten für Pflegeheimaufenthalte in Liechtenstein habe ich folgende Fragen an die Regierung: - Wie viel kostet den Heimbewohner ein Langzeit Pflegeaufenthalt in einem Liechtensteiner Pflegeheim? Hier geht es um das Total der Kosten für Leistungen wie Pension, Betreuung und Pflege, aber ohne private Auslagen für Leistungen wie Telefon, TV, chemische Reinigung, Coiffeur etc.
- Wie hoch sind die durch die Heimbewohner der Liechtensteiner Pflegeheime zu bezahlenden Kosten für die Pensions- und Betreuungsdienstleistungen im Vergleich zu jenen in der Schweiz?
- Neben den Kosten für die Pensions- und Betreuungsdienstleistungen fallen in einem Pflegeheim auch Pflegekosten an. In der Schweiz dürfen von diesen Pflegekosten maximal 20% auf die Heimbewohner überwälzt werden. Der Rest ist durch die Krankenkassen und die öffentliche Hand zu übernehmen. Wer kommt in Liechtenstein für die Pflegekosten auf? Können Pflegekosten in Liechtenstein auch wie in der Schweiz auf die Heimbewohner überwälzt werden?
- Was geschieht, wenn ein Heimbewohner aus seinem Renten- und übrigen Einkommen nicht in der Lage ist, die Pflegeheimkosten zu bezahlen?
Die dritte Kleine Anfrage zum Thema :Über Personen, die ihre Krankenkassenprämien oder Kostenbeteiligung nicht bezahlen, kann die Krankenkasse gemäss Art. 36 der Verordnung zum Gesetz über die Krankenversicherung einen Leistungsaufschub verhängen. Das heisst, dass die Krankenkasse nur noch die Kosten für Notfallbehandlungen übernimmt, bis die offenen Rechnungen beglichen werden. In diesem Zusammenhang ergeben sich folgende Fragen:- Wie viele Personen sind aktuell von einem Leistungsaufschub betroffen? Und zwar in absoluten und relativen Zahlen.
- Liegen der Regierung Informationen vor, inwieweit es sich bei den Personen im Leistungsaufschub um Personen handelt, die tatsächlich nicht bezahlen können oder einfach nicht bezahlen wollen?
- Wie vergleicht sich der Anteil der Personen, die ihre Krankenkassenausstände nicht bezahlen können oder wollen und dadurch im Leistungsaufschub sind, mit dem Zahlungsverhalten in anderen Bereichen?
- Wie werden einkommensschwache Personen, die ihre Gesundheitskosten nicht bezahlen können, heute unterstützt?
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Hasler
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Guten Morgen allerseits. Ich habe drei Kleine Anfragen, die erste zu :Bekanntlich verfügen unsere Lehrerinnen und Lehrer an unseren Schulen über unterschiedliche Anstellungsverhältnisse. Scheinbar existieren aus diesem Grund nicht nur Unterschiede in der Besoldung, sondern auch in der Chance der Weiterbeschäftigung im künftigen Schuljahr am gleichen Schulstandort. Gemäss meinen Kenntnissen könnte eine Lehrkraft trotz sehr guter Lehrleistung einen Schulstandort verlassen müssen, beispielsweise aufgrund von weniger Klassen im künftigen Schuljahr, während eine am gleichen Schulstandort beschäftigte Lehrperson - mit nachweislich mangelhaften Lehrleistungen - weiterbeschäftig wird. Hierzu meine Fragen:- Wie und wie oft werden die Lehrleistungen von Lehrpersonen auf Primar- und Sekundarstufe kontrolliert und vergleichbar gemacht?
- Was geschieht bei wiederholten schlechten und mangelhaften Lehrleistungen von fest angestellten Lehrpersonen?
- Ein Leitprinzip der qualitätsorientierten Bildung ist eine verstärkte Schulautonomie. Inwiefern können heute Schulstandorte über die Weiterbeschäftigung von Lehrpersonen entscheiden?
- Ist es im aktuellen System möglich, dass eine Lehrperson trotz erwiesener schlechter Lehrleistungen an einem Schulstandort weiterbeschäftigt wird und eine andere Lehrperson trotz guter Lehrleistung den Schulstandort verlassen muss?
- Wie könnte das System beziehungsweise Gesetz angepasst werden, damit die einzelnen Schulstandorte auf Primar- und Sekundarstufe über die Weiterbeschäftigung von Lehrkräften selbst entscheiden können?
Dann meine zweite Kleine Anfrage betreffend den :Analog den letzten Wahlen wird es höchstwahrscheinlich auch bei den kommenden Gemeindewahlen zu ungültig abgegebenen Stimmkarten und ungültigen Stimmen kommen. Die so oft erwähnte «vergessene Unterschrift» ist nur eine von vielen möglichen Fehlerquellen. Die Parteien betreiben zur Verhinderung von Fehlern bei der Stimmabgabe seit Jahren Aufklärung bei ihren Wählerinnen und Wählern. Unsere zukünftigen Wählerinnen und Wähler befinden sich in unseren Schulen. Hierzu meine Fragen:- Wie und in welchem Umfang wird das Thema Wahl- und Stimmabgabe auf Sekundarstufe im Lehrplan (LiLe) behandelt?
- Kann gewährleistet werden, dass sich alle Schülerinnen und Schüler auf Sekundarstufe zumindest einmal mit dem Thema Stimmabgabe befasst haben?
- Wäre es aus Sicht der Regierung möglich und sinnvoll, dass alle Schülerinnen und Schüler gegen Ende der Sekundarschulzeit in Form eines praxisorientierten Unterrichts zur politischen Bildung die Stimmabgabe mittels Originalunterlagen von einer vergangenen Wahl vermittelt bekommen?
Dann meine dritte Kleine Anfrage, Thema :Wie der regionalen Presse entnommen werden kann, halten sich in diesem Winter Rotwildrudel mit über 100 Tieren in der Talsohle vom St. Galler Rheintal auf. Der Wildhüter des Kantons St. Gallen führte hierzu in der Presse aus, dass die Tiere ihrem natürlichen Instinkt folgten und im Winter an tiefer gelegenen Orten nach Nahrung suchen würden. Ähnliches konnte auf Liechtensteiner Seite nicht beobachtet werden. Als möglicher Grund wird immer wieder der Wildzaun zwischen Schaan und Schaanwald vermutet, welcher das Rotwild künstlich im Wald zurückhält. Meines Wissens wurde deshalb das Thema einer Wildbrücke zwischen Schaan und Nendeln amtsseitig verfolgt. Wie aus einem Artikel im «Vaterland» vom 14. Februar mit dem Titel «Strassenbelag platzt schon wieder auf» hervorgeht, wurde aufgrund einer möglichen zukünftigen Wildbrücke zwischen Schaan und Nendeln der dortige Belag lediglich repariert und nicht umfassend saniert. Aus genanntem Artikel geht nun aber hervor, dass das Thema Wildbrücke amtsseitig offenbar nicht weiterverfolgt wird. Hierzu meine Fragen:- Wie ist der Projektstand in Bezug auf eine Wildbrücke zwischen Schaan und Nendeln?
- Bestehen alternative Ideen zur Wildbrücke zwischen Schaan und Nendeln, um den rheintalquerenden Wildkorridor bei uns sicherzustellen?
- Welche Nahrung steht den Rotwildbeständen im Winter zur Verfügung, wenn sie im Wald zurückgehalten werden und nicht wie das Rotwild im St. Galler Rheintal, ihrem natürlichen Instinkt folgend, an tiefer gelegenen Orten nach Nahrung suchen können?
- Könnte eine Wildbrücke zwischen Schaan und Nendeln dazu beitragen, dass Verkehrsunfälle mit Wildtieren in diesem Bereich verringert werden können? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. guten Morgen allerseits. Eine Kleine Anfrage zum Thema :Aus dem Protokoll der GPK 8/18 vom 22. Oktober 2018 ist unter Punkt «9. Bericht der Finanzkontrolle über die Prüfung im Bereich Steuern der Gemeinde Schaan» Folgendes zu entnehmen: «Die FK schildert dann die von ihr vermehrt festgestellte Thematik von Negativ-Vermögen bei Liegenschaftsbesitz. Da die Schulden (Hypotheken) höher sind als das Vermögen, resultiert kein Sollertrag und somit greift die Systematik des Soll-Ertrags nicht. Bei Immobilienbesitzern mit grossem Portfolio und regem Handel stellt sich zudem die Frage der Gewerbsmässigkeit. Die FK schlägt vor, die Thematik im Frühjahr 2019 zusammen mit Regierung und Steuerverwaltung zu behandeln. Damit zeigt sich die GPK einverstanden.» Daraus ergeben sich folgende Fragen: - Was hat die Sonderauswertung mittels der Steuererklärung 2013 hinzugefügten Beiblatts zur Bewertung von Liegenschaften ergeben und können die Resultate eingesehen werden?
- Sieht die Regierung Handlungsbedarf bei der steuerlichen Bewertung von (Alt-)Liegenschaften?
- Am 8. November 2017 behandelte der Landtag das Postulat zur steuerlichen Bewertung von Liegenschaften, das mit 11 zu 14 Stimmen nicht an die Regierung überwiesen wurde. Die Regierung äusserte sich in der Diskussion nicht. Anerkennt die Regierung den dringenden Handlungsbedarf in dieser Thematik immer noch, wie sie dies früher mehrmals und deutlich dargelegt hat?
- Wie viele natürliche Personen oder gemeinsam veranlagte Ehepaare gibt es, die aufgrund der steuerlich tiefen Bewertung ihrer Liegenschaft einen negativen Sollertrag aufweisen?
- Kann die Regierung eine Aussage in Form einer Richtgrösse oder Annäherung machen, wie hoch der Betrag kumulativ ist, um den Liegenschaften in Liechtenstein zu tief steuerlich bewertet sind, wenn angemessene steuerliche Einschätzungen unterstellt würden?
Dann eine Kleine Anfrage zum Thema :In der Schweiz und Liechtenstein wurden das Fallpauschalensystem SwissDRG und die damit verknüpfte neue Spitalfinanzierung am 1. Januar 2012 eingeführt. In den Fallpauschalen sind Investitionskosten explizit inkludiert. In den Preisen für Operationen, Therapien und die stationäre Pflege in Spitälern und Kliniken sind die Kosten für Operationstische, Geräte, Medikamente und Immobilien eingerechnet. Es werden 11% der OKP-Erträge für Investitionen eingesetzt. Daraus ergeben sich folgende Fragen:- Wie hoch waren die gesamten OKP-Erträge des Liechtensteinischen Landesspitals pro Jahr seit dem Jahr 2012 bis und mit 2018 sowie über alle Jahre 2012 bis 2018 kumuliert?
- Wie hoch ist der Betrag, der dem Liechtensteinischen Landesspital seit der Einführung des SwissDRG seit dem 1. Januar 2012 pro Jahr und total für Investitionen - also 11% der OKP-Erträge - zugeflossen ist?
Dann eine weitere Kleine Anfrage zum Thema :Am 22. Januar 2019 wurde die «Liechtenstein Initiative», eine internationale Finanzkommission zu moderner Sklaverei und Menschenhandel, der breiten Öffentlichkeit präsentiert. Weltweit leben rund 40 Millionen Menschen in moderner Sklaverei. Mit Menschenhandel und Sklaverei werden jährlich rund USD 150 Mia. umgesetzt. Ich möchte der Regierung an dieser Stelle für ihre Initiative mit internationaler Kooperation unter Einbezug der lokalen und internationalen Wirtschaft danken. Der UN-Migrationspakt adressiert in «Ziel 10: Prävention, Bekämpfung und Beseitigung von Menschenhandel im Kontext der internationalen Migration» die Bemühungen der Kommission direkt und in den Zielen 1, 2, 6, 7, 9, 15, 19 und 23 mindestens teilweise und indirekt. Sowie in allen anderen Zielen der grundsätzlichen Stossrichtung nach. Mehrheitlich haben sowohl der Landtag als auch die Regierung eine Unterstützung des Migrationspaktes abgelehnt, was an der UNO in New York zu einer Stimmenthaltung geführt hat. Diese entspricht de facto einer Ablehnung. Daraus ergeben sich folgende Fragen: - Erachtet die Regierung die «Liechtenstein Initiative» nicht im Widerspruch zum Abstimmungsverhalten Liechtensteins in der UNO in New York zum UN-Migrationspakt?
- Kann die Regierung in Bezug auf die «Liechtenstein Initiative» auf die mehrheitliche Unterstützung des Landtages bauen und wie kann sie sich dessen Unterstützung sicher sein?
- Hat die Regierung eine Erhebung beim Volk durchgeführt oder mindestens die vermeintlichen publizierenden Meinungsführer im Volk kontaktiert, um sich ihrer Unterstützung sicher zu sein?
- Wird die Regierung trotz ablehnender Haltung der Mehrheit des Landtags weitere Schritte zur nahtlosen Umsetzung und Förderung der Ziele des UN-Migrationspaktes unternehmen?
- Beabsichtigt die Regierung, beim Landtag oder allenfalls beim Volk dazu abermals ein Stimmungsbild zu erheben?
Dann meine letzte Kleine Anfrage zum Thema :Das «Liechtensteiner Vaterland» berichtete am 18. Dezember 2018 bezüglich der Reinigungsbranche im Zusammenhang mit den Branchenmindestlöhnen Folgendes: «Nicht an den Lohnverhandlungen beteiligten sich die Vertreter der Gebäude- wie auch Textilreinigung. Wegen der neuen Ausschreibungspraxis bei öffentlichen Reinigungsaufträgen sei der Sozialpartner nicht auf Lohnverhandlungen eingegangen, schreibt der LANV. Im Januar sollen nun neue Gespräche aufgenommen werden, ‹damit die Branche und somit auch die Arbeitnehmenden nicht unter dem Sparwahn der öffentlichen Hand leiden müssen›.» Regelmässig hat der Sprechende schon auf die Problematik des sogenannten Outsourcings der Reinigung der öffentlichen Gebäude und der Folgen für die Arbeitnehmenden hingewiesen. Die Regierung hat die Kosten für den Gebäudeunterhalt im Zuge der Sanierung des Staatshaushaltes gerade in diesem Bereich, wie es nun immer offensichtlicher wird, auch auf Kosten der Angestellten reduziert. Daraus ergeben sich folgende Fragen: - Wie viel betrugen die Kosten für die Reinigung der öffentlichen Gebäude in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018?
- Wie hoch war oder ist der Durchschnitts- und der Medianlohn einer bei der LLV angestellten Reinigungskraft in den oben angegebenen Jahren und was sind im Vergleich dazu die branchenüblichen (Mindest-) respektive Löhne?
- Ist sich die Regierung bewusst, dass sie durch die Auslagerung der Reinigung der öffentlichen Gebäude Druck auf die Branchenlöhne in diesem Bereich ausübt?
- Erachtet es die Regierung als problematisch, dass sie durch die Auslagerung der Reinigung der öffentlichen Gebäude Druck auf die Branchenlöhne ausübt?
- Haben die Gespräche mit dem LANV bereits stattgefunden? Und falls ja, was sind die Resultate? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren, guten Morgen. Ich habe zwei Kleine Anfragen. Die erste Anfrage betrifft den :Bekanntlich geht Ende März Kinderarzt Dr. Walch in Pension. Somit verfügen wir nur mehr über vier Kinderärzte im Land. Die Situation sei noch adäquat, für die Zukunft drohe aber eine Unterversorgung in der Kinderheilkunde, so Stefan Rüdisser von der Liechtensteinischen Ärztekammer. Für Eltern wohl kein zufriedenstellender Zustand. Besonders problematisch ist es bei Neugeborenen, da diese allein für die vorgeschriebenen Routineuntersuchungen alle paar Wochen zum Kinderarzt müssen. Gemäss Aussage eines Arztes ist der Aufwand von Kinderärzten pro Kind in den letzten Jahrzehnten stark gestiegen. Die Anzahl der Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen habe sich erhöht. Es gebe mehr Allergien und mehr diagnostizierte Entwicklungsstörungen. Kinder gehen mehr und früher in die Kita, stecken sich somit häufiger an. Vor allem aber gilt es, in dieser Situation auch den Engpass an Kinderärzten im angrenzenden Rheintal miteinzuberechnen, da unsere Kinderärzte auch von Kindern aus der Schweiz ausgelastet werden. Meine Fragen hierzu:- Wie bewertet die Regierung die Anzahl der Kinderärzte hier bei uns im Land beziehungsweise hält sie die medizinische Versorgung von Kindern für ausreichend?
- Ein Grund für den Mangel an Kinderärzten sei der tiefe Lohn sowie die sehr intensive Arbeitsbelastung. Plant die Regierung, die Attraktivität des Berufs Kinderarzt wieder zu stärken?
- Was unternimmt die Regierung, um eine bedarfsgerechte kinderärztliche Versorgung auch in den kommenden Jahren zu gewährleisten beziehungsweise die Anzahl der Kinderärzte in Liechtenstein mittelfristig zu steigern beziehungsweise zu sichern?
- Der Hemmschuh bei der Suche nach Nachfolgern scheint nicht nur die Bedarfsplanung zu sein, sondern sei auch der Politik und Administration zuzuordnen, so einer der Ärzte, welcher selber einen Nachfolger suchte. Kann mir die Regierung hierzu konkrete Gründe auflisten?
Meine zweite Kleine Anfrage betrifft :Bei Gericht verlangen die Verfahrensordnungen beeidete Schriftführer. Die Schriftführer werden entsprechend geschult, die Verhandlungs- und Beratungsprotokolle selbstständig zu verfassen. Es werden Sekretäre und Gerichtspraktikanten dafür eingesetzt. Besonders die Praktikanten lernen dabei sehr viel und machen das vor allem zu Beginn des Praktikums. Bisher wurden jeden Monat in der ersten Woche die neuen Angestellten der Landesverwaltung vereidigt. Seit Herbst aber nur noch alle drei Monate und das auch nicht am Monatsbeginn. Der letzte Termin war im Dezember. Der nächste ist am 20. März. Dies kann zu nachteiligen Konsequenzen für das Landgericht in der Praxis führen: Wenn man als Praktikant drei Monate lang - von gesamthaft sechs - nicht vereidigt wird, kann man nicht als Schriftführer eingesetzt werden, lernt und nützt also weniger. Dasselbe gilt für Richtersekretäre, -sekretärinnen. Diese können, je nach Monat, in dem sie beginnen, die ersten paar Tage, die ersten paar Wochen oder gar die ersten zweieinhalb Monate nicht als Schriftführer fungieren. Kollegen müssen für sie einspringen. Meine Frage hierzu:- Welche Umstände haben zu dieser Praxisänderung geführt und mit welcher Begründung?
- Wie viele potenzielle Schriftführer sind aktuell als Gerichtspraktikanten beziehungsweise Richtersekretäre tätig und noch nicht vereidigt?
- Noch nachteilhafter sind verzögerte Vereidigungen, wenn die Richter nicht wissen, dass eine Schriftführerin beziehungsweise ein Schriftführer nicht vereidigt ist, und sie deshalb trotzdem einsetzen. Das Verfahren wird nichtig und muss wiederholt werden. Gibt es einen solchen Fall und, wenn ja, wie geht man da vor?
- Wenn man noch nicht vereidigt ist: Unterliegt man da schon dem Amtsgeheimnis oder nicht?
- Gedenkt die Regierung, diese Problematik mit dem Landgericht zu beheben und wieder auf den einmonatigen Vereidigungsrhythmus zu wechseln? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema :«Die grosse Euphorie ist verflogen und der Traum vom schnellen Geld geplatzt. Aus meiner Sicht haben Kryptowährungen nach wie vor zu grossen Spekulationscharakter und sind für mich kein oder nur ein sehr spekulatives Anlageinstrument», erklärte kürzlich der Valiant-CIO Renato Flückiger in der «Handelszeitung». Der Bloomberg Crypto Index, der die Entwicklung der grössten Kryptowährungen misst, verlor im Jahr 2018 satte 85% an Wert. Im Juli 2018 brach der ICO-Markt wegen betrügerischen Aktivitäten ein und auch im Januar erholte er sich nicht. Die Gefahr, dass man nach der Weissgeldstrategie mit Kryptowährungen eine Basis für kriminelle Aktivitäten unterstützen könnte, schwingt in solchen Schlagzeilen immer ein wenig mit. Die Fachpresse schwärmt nicht mehr so für die Qualität wie nach 2017, dem Jahr des Krypto-Booms. Vor zwei Wochen verabschiedete Luxemburg das Gesetz 7363, das den Einsatz der Blockchain-Technologie in Finanzdienstleistungen erleichtern soll. Malta tat dies schon vergangenes Jahr. Gibraltar sei hier auch schon weiter als Liechtenstein, wenn man diversen Medien Glauben schenken mag. Finanzplatzinnovationsthemen geben zu reden. Und am Montag war in einer der Landeszeitungen zu lesen, dass das Blockchain-Gesetz wohl erst 2020 in Kraft treten wird. Liechtenstein wollte hier ja eigentlich Vorreiter sein und als erstes Land ein Blockchain-Gesetz schaffen und ich frage mich, ob Liechtenstein hier nun nicht Gefahr läuft, gewaltig überholt zu werden. Dazu meine Fragen: - Wie ist der aktuelle Fahrplan des Blockchain-Gesetzes in Liechtenstein und wann kann der Landtag mit einer Behandlung dieses Gesetzes rechnen?
- Wie ist diesbezüglich der Stand und der Fahrplan in anderen relevanten europäischen Ländern?
- Wo sieht die Regierung durch das Liechtensteiner Blockchain-Gesetz - wenn überhaupt - noch einen Standortvorteil gegenüber Ländern, wie zum Beispiel auch Luxemburg?
- Der Titel zum Gesetz in der Vernehmlassung lautete: «Die Schaffung eines Gesetztes über auf vertrauenswürdigen Technologien (VT) beruhende Transaktionssysteme und die Abänderung weiterer Gesetze». Passt dieser Titel für den Regierungschef, da ja IT-Systeme oder auch die Blockchain-Technologie eigentlich nur so vertrauenswürdig sind, wie sein Erfinder oder eben der jeweilige Programmierer sein kann?
- Die Liechtenstein Venture Cooperatives, also die kleinen Genossenschaften, werden immer wieder als Vehikel für Finanzplatzinnovationen genannt. Wie viele solcher kleinen Genossenschaften wurden seit ihrer Einführung im Herbst 2015 gegründet und wie viele im zweiten Halbjahr 2018? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, guten Morgen. Ich habe zwei Kleine Anfragen, die erste zum Thema :Seit dem Januar 2018 kennt das Justizsystem der Schweiz eine neue Strafpraxis: Das Verbüssen einer Freiheitsstrafe mittels elektronischer Fussfesseln oder in der Fachsprache Electronic Monitoring genannt, also die Überwachung via Radiofrequenz und GPS. Statt dass die verurteilte Person im Gefängnis sitzt, trägt sie eine Fussfessel. Die Maximaldauer dieser Art von Strafverbüssung beträgt ein Jahr. Erste Erfahrungen in der Schweiz sind mehrheitlich positiv und ein praktischer Nebeneffekt ist eine Reduktion der Gefängnistage. Die Vorteile liegen anscheinend auf der Hand. Die Fussfessel ist viel billiger als die rundum bewachte Gefängniszelle und sie begünstigt die angestrebte Resozialisierung des Straftäters. Dazu habe ich vier Fragen: - Hat die neue Strafpraxis in der Schweiz einen Einfluss auf Liechtenstein?
- Stehen die in der Schweiz gemachten Erfahrungen unserer Polizei und unserem Justizwesen zur Verfügung?
- Gibt es Überlegungen zur Einführung der elektronischen Fussfesseln in Liechtenstein?
- Falls ja, gibt es schon einen Fahrplan für eine mögliche Einführung?
Die zweite Anfrage betrifft die :In der Schweiz beginnt in diesem Jahr der Ausbau der Mobilfunknetze auf den neuen Standard 5G. In der «NZZ» vom 9. Februar 2019 konnte gelesen werden, dass die Branchenleader Salt, Sunrise und Swisscom genügend Frequenzen für die Mobilfunktechnik der fünften Generation (5G) ersteigern konnten. Die Telecomfirmen werden ihre Netze schrittweise aufrüsten. Branchenleader Swisscom will dieses Jahr mit dem Rollout in 60 Städten beginnen. Mit dieser Modernisierung sind einige Fragen verbunden, die sowohl die Schweiz wie auch Liechtenstein betreffen. Hier meine vier Fragen: - Wie ist der Stand der Entwicklung betreffend 5G in Liechtenstein?
- In der Schweiz rechnet man mit 15'000 neuen und zusätzlichen Antennen. Wird es in Liechtenstein auch neue und zusätzliche Antennen brauchen?
- In der Annahme, dass die Frage 2 bejaht wird, wie viele Antennen wird es in Liechtenstein brauchen?
- In der Schweiz wird zusätzlich mit einer Lockerung des Strahlenschutzes gerechnet, da man sonst nicht von 5G profitieren könne. Wie beurteilt die Regierung das Thema Lockerung des Strahlenschutzes aus einer FL-Perspektive? Danke schön.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank, Herr Präsident. Guten Morgen miteinander. Ich habe zwei Kleine Anfragen. Meine erste Kleine Anfrage bezieht sich auf :Liechtenstein feiert seit dem 23. Januar 2019 während 365 Tagen sein 300-jähriges Jubiläum. Die Auftaktveranstaltung im SAL und auch die Veranstaltung am Scheidgraben sind bereits Vergangenheit. Nebst Lob wurde teilweise auch Kritik laut, dass der Anlass im SAL nur der Elite vorbehalten war und das Volk beziehungsweise die Bevölkerung vergessen worden ist. Auch wurden Stimme geäussert, dass man gar nicht sieht und bemerkt, dass Liechtenstein nun während eines ganzen Jahres sein 300-jähriges Jubiläum feiert. Ich möchte von der Regierung deshalb gerne Folgendes wissen:- Welche Anlässe sind für das gesamte Volk geplant?
- Welche Anlässe sind einem ausgelesenen Kreis vorbehalten?
- Was sind die Gründe dafür, dass nicht das gesamte liechtensteinische Volk daran teilnehmen kann?
- Was spricht vonseiten der Regierung dagegen, dass die Landstrassen landauf und -ab während der Jubiläumsfeierlichkeiten beflaggt werden?
- Was müsste unternommen werden, damit eine Beflaggung zeitnah geschehen kann?
Meine zweite Kleine Anfrage betrifft den :Die Schulstufen werden gemäss dem neuen Lehrplan in drei Zyklen unterteilt. Kindergarten und die ersten beiden Klassen der Primarschule werden dem Zyklus 1 zugeordnet. Gemäss Antwort auf eine Kleine Anfrage im September 2018 verdient eine für die Primarschule qualifizierte Lehrperson im ersten Dienstjahr einen Bruttomonatslohn von CHF 6'488 und gehört der Lohnklasse 11 an, eine für den Kindergarten qualifizierte Lehrperson erhält demgegenüber im ersten Dienstjahr einen Bruttomonatslohn von CHF 5'949 und gehört der Lohnklasse 10 an, wobei eine für den Kindergarten qualifizierte Lehrperson eine Pflichtlektionenzahl von 30 Lektionen pro Woche hat und eine für die Primarschule qualifizierte Lehrperson eine Lektion pro Woche weniger, nämlich 29 Lektionen pro Woche. Wenn nun das Schulamt zwei Stellen, eine Lehrperson im Kindergarten und eine Lehrperson in der Primarschule, ausschreiben würde, dann wäre ich gespannt, wie der Lehrperson im Kindergarten mit identischer Ausbildung erklärt wird, warum sie CHF 536 pro Monat weniger verdient, obwohl beide einen Abschluss der pädagogischen Hochschule vorweisen. Dazu habe ich folgende Fragen:- Wie wird diese Ungleichbehandlung bezüglich unterschiedlicher Lohnklassen gerechtfertigt?
- Wie wird diese Ungleichbehandlung bezüglich unterschiedlichen Lohns gerechtfertigt?
- Wie wird diese Ungleichbehandlung bezüglich unterschiedlicher Pflichtlektionenzahlen (29 Lektionen für für die Primarschule qualifizierte Lehrpersonen und 30 Lektionen für für den Kindergarten qualifizierte Lehrpersonen) gerechtfertigt?
- Wie und bis wann sollen diese Ungleichheiten beseitigt werden?
- Wie weit sind die entsprechenden Arbeiten fortgeschritten (höheres Budget etc.)? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Geschätzte Mitglieder der Fürstlichen Regierung. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema :Es besteht grundsätzlich das Bedürfnis, möglichst lange selbstständig das Leben bestreiten zu können. Deshalb nutzen viele pflege- und betreuungsbedürftige Menschen die Möglichkeit, zu Hause in gewohnter Umgebung gepflegt und betreut zu werden. Seit dem 1. Januar 2010 besteht in Liechtenstein die Möglichkeit, für häusliche Betreuung und Pflege einen staatlichen Unterstützungsbeitrag zu erhalten. Bei der höchsten Pflegestufe beträgt das Betreuungs- und Pflegegeld maximal CHF 180 pro Tag. Das sind pro Monat circa CHF 5'500 staatliche Unterstützung, welche nicht einkommensabhängig ist und bestenfalls kostendeckend für eine 24-Stunden-Betreuung ist. Dementgegen fällt bei einem Heimbewohner neben den Pflegekosten ein Mindestbetrag von CHF 111 pro Tag an, für den er selbst aufkommen muss. Das sind pro Monat circa CHF 3'400. Personen mit einem geringen Vermögen haben die Möglichkeit, Hilfslosenentschädigung zu beziehen, um die anfallenden Kosten zu minimieren. Die restlichen Kosten trägt er jedoch selbst. Somit haben neben den Bedürfnissen auch die Kosten einen wesentlichen Einfluss auf die Entscheidung, ob eine Pflege zu Hause oder im Heim gewählt wird. Dazu habe ich fünf Fragen:- Was müssen wir tun, dass jeder Mensch in Liechtenstein auch zukünftig individuell angepasste Angebote zur Erreichung seiner persönlichen Lebensqualität in Anspruch nehmen kann?
- Wie haben sich die Ausgaben beim Pflege- und Betreuungsgeld seit 2015 entwickelt?
- Wie haben sich die Pflege-/Betreuungstage seit 2015 zu Hause gegenüber den Heimen entwickelt?
- Wie gewährleistet die Regierung, dass keine Versorgungslücken entstehen und unnötige Hospitalisationen generiert werden?
- Sieht die Regierung gemäss den vorliegenden Entwicklungen der Kosten einen Handlungsbedarf, wie zum Beispiel das Pflegegeld einkommensabhängig zu machen? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich habe eine Frage zur :Die OECD hat vorletzte Woche ein Konsultationspapier zu einem weiteren Umbau der internationalen Besteuerung von Unternehmen veröffentlicht. Nach dem automatischen Informationsaustausch und nach BEPS hole sie zum nächsten Schlag aus, so war in der jüngsten Ausgabe einer grossen schweizerischen Wochenzeitschrift zu lesen. Im Visier seien Gewinne aus Internetgeschäften sowie von Firmen in exportstarken Ländern wie der Schweiz, heisst es weiter. Economiesuisse schätze die Bedeutung der neuen Steuerinitiative für die Schweiz als potenziell sehr gross ein. Laut Schweizerischem Gewerbeverband seien die Pläne gefährlicher, als man denke, denn es gehe darum, den internationalen Steuerwettbewerb auszuschalten. Was für die Schweiz gilt, dürfte für Liechtenstein in mindestens gleichem Masse ebenfalls gelten. Daher folgende Fragen:- Welche Stossrichtungen verfolgt das von der OECD publizierte Konsultationspapier?
- Wie beurteilt die Regierung diese jüngsten Pläne der OECD, wie gedenkt sie, sich in die nun laufende Konsultation einzubringen, und steht sie diesbezüglich schon in Kontakt mit den Wirtschaftsverbänden oder mit anderen mutmasslich ebenfalls stark betroffenen Staaten wie der Schweiz?
- Wie sieht der weitere Fahrplan der OECD aus und bis wann muss Liechtenstein mit den ersten Umsetzungsvorgaben rechnen? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, werte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe drei Kleine Anfragen. Die erste bezieht sich auf die :Zum Trend der Entwicklung der Gesundheitskosten in den Jahren 2001 bis 2018 ergeben sich die folgenden Fragen:- Wie hoch war die durchschnittliche jährliche Veränderung der Bruttokosten pro Versicherten im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) in den Jahren 2001 bis 2013?
- Wie hoch war die durchschnittliche jährliche Veränderung der Bruttokosten pro Versicherten im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) von 2013 bis heute?
- Wie schon mehrfach zu erfahren war, werden seit dem Jahr 2013 wirksame Massnahmen gegen das Kostenwachstum im Gesundheitswesen umgesetzt. Welche Summe an Ausgaben der OKP und somit an Prämiengeldern konnte seit 2014 gegenüber dem Trend 2001 bis 2013 eingespart werden? Bitte in die schriftliche Beantwortung der Kleinen Anfrage eine grafische Darstellung des Sachverhalts einfügen, sofern dies möglich ist.
- Welchen Einfluss haben die höhere Franchise und Kostenbeteiligung der letzten Krankenversicherungsgesetzrevision nach Ansicht der Regierung auf die Antwort zu Frage 3?
- Um welchen Betrag wären die jährlichen Krankenkassenprämien höher, wenn sich der Trend der Kostenentwicklung der Jahre 2001 bis 2013 in den Jahren 2014 bis 2018 fortgesetzt hätte beziehungsweise wenn die Politik die dringend notwendigen Massnahmen nicht eingeleitet hätte?
Die zweite Kleine Anfrage bezieht sich zu den :Zu den rechtsgültigen und vom Staatsgerichtshof (StGH) bestätigten Erwerbssteuerurteilen VGH 2013/067 und VGH 2018/009 des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) ergeben sich die folgenden Fragen an die Regierung: - Wurden aufgrund der rechtsgültigen Urteile Nachverrechnungen bei den beiden Ärzten seitens der Steuerverwaltung gemacht und wurden die ausstehenden Steuern überwiesen?
- Wurden aufgrund der rechtsgültigen Urteile Nachverrechnungen bei den beiden Ärzten seitens der AHV/IV/FAK gemacht und wurden die nicht bezahlten Sozialbeiträge überwiesen?
- Wie hoch sind die Frankenbeträge gemäss den Antworten auf die Fragen 1 und 2?
- Wurden Strafen oder Bussen verhängt wegen Umgehung von Steuern und Sozialabgaben?
- Ist die Regierung anhand dieser zwei Urteile ebenfalls der Ansicht, dass sich jene Personen irren, welche glauben, dass die Festsetzung eines tiefen Lohns zu unerlaubten Steuerverkürzungen führt?
Die dritte Kleine Anfrage bezieht sich auf die :Mit der Schweiz verfügen wir neben vielen anderen Punkten über einen Zollvertrag, sind gemeinsam in der EFTA und haben die gleiche Währung, den Schweizer Franken. Wenn man die Zinsen für Hypotheken vergleicht, muss man feststellen, dass die Zinsen in Liechtenstein in der Regel höher sind als in der Schweiz. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass auch schweizerische Anbieter von Hypotheken einen Gewinn erzielen und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Hypothekaranbieter in Liechtenstein nicht schlechter sein dürften als in der Schweiz. Um die finanziellen Konsequenzen für Liegenschaftsbesitzer beziehungsweise Hypothekarnehmer in Liechtenstein aufzuzeigen, richte ich die folgenden Fragen an die Regierung: - Wie hoch ist der günstigste Zinssatz im Kanton St. Gallen gemäss www.comparis.ch für eine Festhypothek mit einer Laufzeit von fünf Jahren? Die Antwort soll unter der Annahme erfolgen, dass es sich um ein selbstbewohntes Wohneigentum handelt, welches maximal bis zu 65% belehnt ist.
- Wie hoch ist der Zinssatz in Liechtenstein gemäss der Annahme zu Frage 1?
- Wie hoch ist die Summe der Hypothekaranlagen in Liechtenstein für sämtliche Baukategorien gemäss der aktuell verfügbaren Bankenstatistik?
- Wie hoch wären die jährlichen Einsparungen für sämtliche Hypothekarnehmer gemäss Antwort auf Frage 3 in Liechtenstein, sofern in Liechtenstein dieselben Zinssätze wie im Kanton St. Gallen gelten würden? Die Antwort auf diese Frage soll unter der Annahme erfolgen, dass die Differenz der
Zinssätze gemäss den Antworten auf die Fragen 1 und 2 bei den verschiedenen Laufzeiten von Hypotheken gleich ist.
- Ist der Regierung bekannt, wieso die Zinssätze in Liechtenstein höher sind, beziehungsweise ist die passive Dienstleistungsfreiheit aus Sicht von schweizerischen Hypothekaranbietern wie Banken, Pensionskassen und Versicherungen ohne Einschränkungen möglich?
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, sehr geehrter Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, guten Morgen zusammen. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema :Gesellschaftspolitisch ist es heutzutage völlig unbestritten, dass nach einer Scheidung sowohl der Kindsvater als auch die Kindsmutter weiterhin die Obsorge über ihre gemeinsamen minderjährigen Kinder ausüben sollen. Demzufolge besteht im Ehegesetz auch das Standardmodell «gemeinsame Obsorge beider Elternteile mit wechselnder Betreuungszeit». Die Betreuungszeit kann je nach Lebenssituation der geschiedenen Eltern unterschiedliche Prozentzahlen aufweisen, wie beispielsweise von 50% zu 50% bis zu 90% zu 10%. Jeder obsorgeberechtigte Elternteil hat somit höhere Kosten zu tragen, weil eine grössere Wohnung genommen werden muss, damit die Kinder angemessen leben und schlafen können. Auch müssen Kleider angeschafft werden, da nicht erwartet werden kann, dass die Kleider jedes Mal von einem Ort zum anderen mitgenommen werden. Ebenfalls müssen natürlich Lebensmittel für die Betreuung der Kinder eingekauft werden. Steuerrechtlich wird derzeit jener Elternteil, bei welchem das Kind gemeldet ist, mit dem reduzierten Tarif für Alleinerziehende besteuert und der andere Elternteil mit dem deutlich höheren Tarif für Alleinstehende, was zu teils starken steuerlichen Unterschieden führen kann, obwohl der andere Elternteil ebenfalls höhere, wenn nicht gar gleich hohe Kosten aufgrund der teils bis zu 50-prozentigen Betreuungszeit zu tragen hat. Aber nicht nur aus Kostengründen wäre eine Gleichbehandlung angezeigt, sondern auch in Anbetracht der Tatsache, dass der Staat dadurch die Erziehungsarbeit beider geschiedener Ehegatten, auch im Hinblick auf die Besteuerung, gleich anerkennen würde. Hierzu meine Fragen:- Weshalb wird ein Elternteil trotz gemeinsamen Sorgerechts gemäss Ehegesetz, mit allenfalls sogar je 50-prozentiger Betreuungszeit, steuerrechtlich dennoch als alleinstehend behandelt?
- Hat man sich dieser Thematik in der Vergangenheit bereits angenommen und weshalb wurde steuerrechtlich keine Anpassung an den neuen gesellschaftspolitischen Standard der gemeinsamen Obsorge vorgenommen?
- Ist eine Anpassung diesbezüglich im Steuergesetz geplant?
- Wie könnte eine allfällige Lösung im Steuergesetz zur Abbildung des entsprechenden Sorgerechts aussehen?
- Wäre es allenfalls möglich, diese steuerliche Ungleichbehandlung durch Einordnung beider obsorgeberechtigten Elternteile als alleinerziehend zu lösen und allenfalls mit einem zusätzlichen Faktor in Art. 19 Abs. 1 Bst. b Steuergesetz deren allfällige Betreuungsleistung von weniger als 100% zu berücksichtigen? Vielen Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Violanda Lanter
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema :Die aktuelle Revision des Strafgesetzbuches will unter anderem das Strafmass bei einigen Sexualdelikten erhöhen. Beim Paragrafen 208 StGB - «Sexueller Missbrauch von Minderjährigen» - soll dies gemäss Regierungsvorlage zur 2. Lesung nicht geschehen, weshalb der Abg. Manfred Kaufmann einen Abänderungsantrag eingereicht hat. Dieser Paragraf wurde mit der Strafgesetzbuchrevision per 1. Juni 2011 erlassen. Die damalige Reform legte aber den Fokus nicht nur auf die Repression einer Straftat, sondern insbesondere auch auf die Prävention. So wurde ein Paket von Massnahmen eingeführt, die eine intensivere Kontrolle von bereits verurteilten Sexualdelinquenten sicherstellen soll. Dazu gehören die Bewährungsaufsicht, die Weisungserteilung bei bedingter Entlassung und auch die Verhängung eines Tätigkeitsverbotes. Im Interview mit dem «Liechtensteiner Vaterland» von gestern, 26. Februar 2019, äussert sich der Psychotherapeut Walter Kranz speziell auch zur Täterprävention, die stattfinden sollte, bevor überhaupt eine Sexualstraftat begangen wird. Dazu meine Fragen:- Wie schätzt die Regierung die Wirksamkeit und den Erfolg der Präventionsmassnahmen im Bereich der Sexualdelikte generell ein? Erfolgt eine Evaluation von verhängten vorbeugenden Massnahmen und, falls nein, warum nicht?
- Wie viele und welche vorbeugenden Massnahmen über verurteilte Sexualstraftäter wurden seit dem 1. Juni 2011 verhängt und wie viele dieser Straftäter wurden seither trotzdem wieder straffällig?
- Wie kann mit der Täterprävention bereits vor der Begehung eines Sexualdeliktes angesetzt werden und welche Massnahmen gibt es allenfalls bereits heute?
- Welche zusätzlichen vorbeugenden Massnahmen könnte sich die Regierung vorstellen und was ist dabei die Rolle des Staates?
- Was tut die Regierung als Arbeitgeberin, damit sexuelle Übergriffe in der Landesverwaltung verhindert werden und eine geeignete Sensibilisierung für das Thema stattfindet? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Kollegen, guten Morgen. Ich habe eine Kleine Anfrage, und zwar zur :Unter der Notfallnummer 230 30 30 kann im Land der liechtensteinische Notfalldienst während 24 Stunden erreicht werden. Die Koordination des ärztlichen Notfalldienstes im Fürstentum Liechtenstein hat die Liechtensteinische Ärztekammer inne. Ich habe vernommen, dass am 31. Dezember 2018 kein Notarzt in Liechtenstein verfügbar gewesen sein soll. Ich habe in diesem Zusammenhang folgende Fragen an die Regierung: - Stimmt es, dass am 31. Dezember 2018 kein Notarzt zur Verfügung stand?
- Wer trägt die Verantwortung für Konsequenzen, die aus der Nichterreichbarkeit eines Notarztes resultieren können?
- Welche Sanktionsmöglichkeiten bestehen für den Fall, dass die Ärztekammer ihrer Pflicht zur Koordination des Notfalldienstes nicht nachkommt?
- Sofern am 31. Dezember 2018 tatsächlich kein Notarzt zur Verfügung stand, was gedenkt die Regierung zu tun, dass so etwas nicht mehr vorkommt?
- Wie oft ist es im vergangenen Jahr vorgekommen, dass kein Notarzt zur Verfügung stand? Vielen Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Guten Morgen. Meine Kleine Anfrage bezieht sich auf die :In der aktuellen Mandatsperiode, seit dem 5.2.2017, ist es meines Wissens bis dato noch zu keiner Neubestellung der Landesgesundheitskommission durch die Regierung gekommen. Am 6. Juni 2018 bittet der Abg. Wendelin Lampert die Regierung auszuführen, wann diese Landesgesundheitskommission wieder besetzt werden soll. Damals Herr Pedrazzini: «Lassen wir ein bisschen Gras darüber wachsen. Ich habe eine gewisse Hoffnung, dass ... die Leute wieder etwas zusammen finden und wir dann eine Landesgesundheitskommission bilden können, die dann wieder normal arbeiten und friedlich und geeint Sachen machen kann.» Mittlerweile ist Gras gewachsen, Schnee gefallen, jetzt erwacht der Frühling und im Staatskalender steht: «Wahlbehörde - Regierung»; «Wahl - nicht vorgenommen». Gemäss der Rechtsgrundlage von Art. 49 des Gesundheitsgesetzes obliegt die Wahl der Mitglieder für die Landesgesundheitskommission der Regierung. - Sind aus Sicht der Regierung tatsächlich die von Herrn Pedrazzini mehrfach kommunizierten Streitigkeiten die wahre Ursache, keine Kommission zu wählen?
- Wie beurteilt die Regierung die letzte Gesetzesänderung betreffend die Besetzung der Kommission die nunmehr eine weniger breit gefächerte Besetzung der Landesgesundheitskommission zulässt, dies in Anbetracht der Vielseitigkeit der Gesundheitsversorgung?
- Was spricht dagegen, die Regierung gesetzlich zu verpflichten, für Entscheidungen im Gesundheitsbereich vorgängig die Gesundheitskommission konsultativ einzubinden?
- Kann die Regierung auf die Empfehlungen der Gesundheitskommission verzichten, welche Wissen und Erfahrung aus der Basis der Gesundheitsversorger einbringen könnte?
- Wird es zukünftig wieder eine Gesundheitskommission geben und, wenn ja, wann? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit haben wir Traktandum 4 erledigt. -ooOoo-