Postulat: Steuerliche Entlastung für Familien der Abgeordneten Manfred Kaufmann, Frank Konrad, Violanda Lanter, Gunilla Marxer-Kranz, Günter Vogt, Thomas Vogt, Christoph Wenaweser und Mario Wohlwend vom 5. November 2018
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 6: Postulat: Steuerliche Entlastung für Familien.Postulat der Abgeordneten Manfred Kaufmann, Frank Konrad, Violanda Lanter, Gunilla Marxer-Kranz, Günter Vogt, Thomas Vogt, Christoph Wenaweser und Mario Wohlwend vom 5. November 2018. Wird seitens der Postulanten das Wort gewünscht? Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Mittels dem vorliegenden Postulat der VU-Landtagsfraktion wird die Regierung eingeladen, im Steuerbereich den Kinderabzug sowie die Abzugsfähigkeit von Aus- und Weiterbildungskosten zur Entlastung von Familien zu überprüfen. Hierzu wurden Vergleiche mit dem Nachbarskanton St. Gallen sowie mit dem Kanton Zug gemacht. Der Kanton Zug lässt sich bezüglich der Höhe der Lebenshaltungskosten sowie der Steuerbelastung gut mit Liechtenstein vergleichen. Es ist uns aber wichtig, für die Bürgerinnen und Bürger von Liechtenstein die bestmögliche Lösung zu finden. Der erste Punkt unseres Postulats behandelt die Ausgestaltung des Kinderabzuges gemäss Art. 16 Abs. 3a Steuergesetz. Dieser beträgt in Liechtenstein pro Kind pauschal CHF 9'000. Wenn man diesen mit den Kantonen St. Gallen oder Zug vergleicht, so erkennt man, dass diese Kantone gestaffelte Beiträge für das Vorschulalter, Schulalter und auch Abzüge für Eltern haben, welche beide arbeiten gehen müssen und deshalb für eine ausserhäusliche Betreuung sorgen müssen. In beiden untersuchten Kantonen liegt der Höchstbetrag über jenem von Liechtenstein. Im Kanton Zug ist der Kinderabzug bei einem Kind ab dem 15. Lebensjahr praktisch doppelt so hoch wie in Liechtenstein. Bei einem höheren Kinderabzug würde die Steuerbelastung von Familien reduziert. Es soll geprüft und aufgezeigt werden, ob ein ähnliches, abgestuftes Modell wie im Kanton St. Gallen oder Zug in Liechtenstein auch möglich ist. Auch sollen die finanziellen Konsequenzen für die Familie und schlussendlich für den Staatshaushalt aufgezeigt werden. Es soll auch aufgezeigt werden, ob eine zusätzliche Entlastung möglich ist, wenn beide Elternteile arbeiten müssen. In diesem Fall entstehen nämlich zusätzliche Kosten für die ausserhäusliche Betreuung, welche allenfalls durch einen höheren Kinderabzug teilweise kompensiert werden könnten. Der zweite Punkt unseres Postulats befasst sich mit der Abzugsfähigkeit von Aus- und Weiterbildungskosten. In Liechtenstein kommt dem dualen Bildungssystem eine grosse Bedeutung zu. Steuerlich wird hingegen dieser oft genannte Königsweg der beruflichen Ausbildung in höchstem Masse torpediert. Auch ist diese derzeitige Regelung kleinlich. Dies kann an folgendem Beispiel veranschaulicht werden: Wenn ein Kind das Gymnasium besucht, dort die Matura absolviert und später sich für ein Studium entscheidet, so kann es vor dem Studium meist problemlos arbeiten gehen, da es sich in der Regel nicht um eine ausbildungsspezifische Erwerbstätigkeit handelt. Die Eltern sind bis zum 32. Lebensjahr des Kindes berechtigt, die von ihnen für das Studium bezahlten Kosten in ihrer Steuererklärung abzuziehen. Anders sieht es aus, wenn ein Kind eine Lehre mit Berufsmatura macht. Nach Abschluss der Lehre arbeitet das Kind im erlernten Beruf weiter, weil es noch unschlüssig ist, in welche Richtung es studieren möchte. Nach einem Arbeitsjahr entscheidet es sich für ein Studium. Lediglich nach diesem einen Arbeitsjahr können die Eltern ihre entstandenen Kosten für das Studium steuerlich nicht mehr geltend machen, da es als Zweitausbildung gilt. Selbstverständlich konnte das Kind in diesem einen Jahr nicht so viel Geld auf die Seite legen, um sein Studium selbst zu finanzieren. Die Schweiz hatte dieses Modell analog Liechtenstein vor ein paar Jahren auch angewendet. Sie hat es aber im 2016 wieder abgeschafft, weil man erkannte, dass das duale Bildungssystem von grosser Wichtigkeit ist und steuerlich nicht schlechter gestellt werden darf. Diese Ungerechtigkeit und Ungleichbehandlung gilt es im liechtensteinischen Steuersystem zu korrigieren. Auch werden hier Eigeninitiative und Fleiss der Kinder bestraft. Dass das duale Bildungssystem wichtig für Liechtenstein ist, zeigt sich auch in der tiefen Jugendarbeitslosigkeit und darin, dass wir selber eigene Fachkräfte ausbilden können und somit die Arbeitsplätze mit Liechtensteinerinnen und Liechtensteinern besetzen können. Die Postulanten haben sich intensiv mit der Komplexität dieser zwei Teilbereiche im Steuergesetz beschäftigt und sind überzeugt, eine vernünftige Lösung gefunden zu haben, die zudem nicht nachvollziehbare Ungleichbehandlungen beseitigt - wie dies in der Schweiz bereits passiert ist. Aus Sicht der Postulanten ist es dringend angezeigt, dass Familien steuerliche Entlastungen erfahren. Nach der Konsolidierung der Staatskasse müsste es wieder möglich sein, nachhaltige Massnahmen für die Menschen in diesem Land zu treffen. Entlastet man Familien, fördert man Ausbildungschancen und leistet Hilfe zur Selbsthilfe. Denn mit guten Ausbildungen beugt man Armut am besten vor. Gerne stehen wir in einer sachgerechten Debatte für Fragen zur Verfügung und freuen uns über Eure Zustimmung zu diesem prüfenswerten Postulat. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Danke auch an die Postulanten für den vorliegenden Vorstoss. Familien können sich sicher nicht über mangelnde Aufmerksamkeit durch uns Politiker beklagen. Familienpolitische Vorstösse sind im Landtag von allen Parteien sehr zahlreich und rennen in der Regel offene Türen ein. Familienpolitische Vorstösse haben es in der Regel leicht. Folge dieses fast schon Wettbewerbs von uns Politikern um die Gunst der Familien ist bereits heute eine beeindruckend lange Liste von Unterstützungsleistungen und Erleichterung für Liechtensteins Familien, die im Ausland - auch betreffend Höhe der Förderleistungen - ihresgleichen sucht. Beispielsweise sei hier aufgeführt: Das Taggeld bei Mutterschaft, Mutterschaftszulagen, Steuerabzüge für Kinder, Steuerabzüge für Ausbildungskosten für Kinder, Alleinerziehendensteuertarife, Stipendien, Darlehen, Tagesstrukturen und Kitas, die mit 50% subventioniert werden, das Gleiche gilt für Spielgruppen, dann der Beitrag für Einkommensschwache an die Kinderbetreuungskosten, Prämienverbilligung für die obligatorische Krankenpflegeversicherung, Prämienbefreiung für Kinder, Befreiung der Kostenbeteiligung, Mietbeiträge für Familien, Vergünstigungen im öffentlichen Verkehr, Kinderzulagen, Geburtenzulagen, Alleinerziehendenzulagen, Erziehungsgutschriften, um nur einige zu nennen. Auch heute wieder, an diesem Landtag, werden wir uns mit zwei familienpolitischen Vorstössen beschäftigen: Dem vorliegenden hier und im nächsten Traktandum einem Vorstoss zur Senkung der Kosten für Reisepässe für Familien. Ziel des vorliegenden Vorstosses ist es, für Geringverdiener und den unteren Mittelstand Steuererleichterungen zu erwirken: Einmal durch höhere Kinderabzüge und durch höhere Abzüge für Aus- und Weiterbildungskosten. Gemäss Postulanten «ist es dringend angezeigt, dass Familien steuerliche Entlastungen erfahren». Man könnte jetzt, aufgrund dieser Aussage, aufgrund dieser Dringlichkeit, den Eindruck gewinnen, dass die liechtensteinischen Familien heute massiv unter dem Joch des Steuervogts ächzen und hier daher dringlichster Handlungsbedarf besteht. Das erstaunt. Ist doch die Steuerbelastung von liechtensteinischen Familien heute wohl die tiefste in ganz Europa und sicher auch weltweit eine der tiefsten. Ein Rechenbeispiel im Vergleich zur benachbarten Schweiz soll das auch etwas verdeutlichen. Wenn wir von einer Geringverdienerfamilie ausgehen mit zwei Kindern im Vorschulalter, mit einem Einkommen von CHF 80'000 brutto und einem Vermögen unter der Freigrenze von CHF 50'000, dann bezahlt diese Familie, wenn sie in Schaan wohnhaft ist und nur von den minimalen möglichen steuerlichen Abzugsmöglichen Gebrauch macht CHF 360 Einkommens- und Vermögenssteuern.Die gleiche Familie, die wenige Kilometer weiter über dem Rhein in Buchs wohnt, bezahlt nicht CHF 360 Einkommens- und Vermögenssteuer, sondern zwölf Mal so viel, nämlich CHF 4'200. Ich denke, das sind doch eindrückliche Zahlen, die zeigen, dass wir uns sicher nicht in einer Steuerwüste befinden in Liechtenstein. Nebenbei sei noch erwähnt, dass auch staatliche Leistungen, wie beispielsweise das Kindergeld, in der Schweiz deutlich tiefer sind, respektive in Liechtenstein deutlich grosszügiger sind als in der Schweiz, nämlich gegen 65% höher. Weiters wird argumentiert, dass die Kinderabzüge in der Schweiz eben höher seien. Nun, ich denke, die Höhe des Abzuges per se ist absolut irrelevant. Relevant ist natürlich, was unter dem Strich übrig bleibt, was an Steuern zu bezahlen ist. Und hier denke ich, sind die Liechtensteiner sicher gut gestellt. Heute geht es den Liechtensteiner Familien gut. Wenn man vielleicht eben die Steuerbelastung von einer Geringverdienerfamilie in Verhältnis setzt zu den Kinderzulagen, dann gibt eine Liechtensteiner Geringverdienerfamilie vielleicht etwa ein Monatskindergeld an Steuern aus. In der Schweiz geht fast schon das ganze Kindergeld wieder zurück an den Staat in Form von Steuern. Das Argument zudem, dass gerade der untere Mittelstand und Geringverdiener auf Unterstützung angewiesen sind, ich denke, das ist richtig. Das ist aber heute sicher auch schon gut adressiert. Allerdings, mit höheren Steuerabzügen werden in erster Linie sicher Besserverdiener und gerade eben nicht der untere Mittelstand und Geringverdiener entlastet. Von dem her scheint es mir nicht wirklich ein geeignetes Mittel die Steuerabzüge zu erhöhen, um den unteren Mittelstand und Geringverdiener zu entlasten. Was für alle Vorstösse gilt, gilt insbesondere auch bei familienpolitischen Vorstössen: Nämlich, dass Massnahmen nicht isoliert betrachtet werden sollen. Eine isolierte Betrachtung von Massnahmen kann zu falschen Schlüssen führen und vermeintliche Ungerechtigkeiten sogar noch verstärken - anstatt diese zu eliminieren. Hier kommen wir zum Thema Aus- und Weiterbildungskosten: Die Postulanten stellen hier eine steuerliche Schlechterstellung des Weges über die Berufslehre fest. Das ist, isoliert betrachtet, von der steuerlichen Seite sicher nicht ganz von der Hand zu weisen. Nur muss man hier eben auch aufpassen, dass man vielleicht die Sache etwas Ganzheitlicher anschaut. Also Eltern von Kindern, die zwischen Lehre und Studium ein Jahr gearbeitet haben und ihr Kind unterstützen, werden steuerlich schlechter gestellt als Eltern von Kindern, die direkt nach der Matura studieren. Das ist richtig und sicher auf den ersten Blick auch störend. Die gesetzgeberische Logik hinter diesem Vorgehen ist so, dass Kinder mit abgeschlossener Berufsausbildung gemäss Gesetzgeber eben als selbsterhaltungsfähig gelten. Das heisst: Wenn sie eine Lehre gemacht haben, die abgeschlossen haben und danach gearbeitet haben, dann stuft der Gesetzgeber diese als selbsterhaltungsfähig ein. Hingegen Kinder ohne abgeschlossene Berufsausbildung werden nicht als selbsterhaltungsfähig angeschaut und daher sind die Eltern bis zum 25. Lebensjahr auch unterhaltspflichtig - respektive die Kinder haben Unterhaltsansprüche gegen ihre Eltern. Jetzt ist das sicher auf den ersten Blick eine steuerliche Benachteiligung des Bildungsweges über die Berufslehre. Aber, wie oft, nur auf den ersten Blick. Diese Regelung, selbsterhaltungsfähig oder eben nicht selbsterhaltungsfähig, die gilt sicher isoliert betrachtet in Bezug auf die Steuern. Aber aufgrund dieser Klassifizierung von ehemaligen Lehrlingen als eben selbsterhaltungsfähig gibt es eben auch positive finanzielle Folgen für diese. Das ist konkret beispielsweise bei der Prämienverbilligung der Fall. Studenten mit einer abgeschlossenen Erstausbildung und anschliessender, mindestens einjähriger Erwerbstätigkeit erhalten nämlich Prämienverbilligung. Und das schenkt dann ganz gewaltig ein. Das sind dann bis zu 60% der Krankenkassenprä-mien und 40% der Kostenbeteiligung. In diesem Aspekt werden die Studenten bevorzugt, die eben den Weg über die Berufsausbildung gegangen sind. Denn diese können eben von Prämienverbilligungen profitieren, Studenten, die direkt von der Matura ins Studium kommen eben nicht. Das Beispiel zeigt, dass bei solchen Dingen, gerade wenn man die zwei Berufswege auch finanziell miteinander vergleicht, eine Gesamtbetrachtung stattfinden muss. In der Gesamtbetrachtung ist es eben nicht so, wie jetzt hier rein isoliert betrachtet, auf der steuerlichen Seite, dass der Weg über die Berufslehre zum Studium dann eben benachteiligt wird. Unter dem Strich wird er sogar bevorteilt. Also genau das Gegenteil ist in einer Gesamtbetrachtung, ausserhalb der steuerlichen Betrachtung, der Fall. Ich denke, ich sehe das schon so, dass beide Situationen irgendwo störend sind. Stellen Sie sich vor, Sie haben zwei liechtensteinische Studenten vor sich im Hörsaal sitzen: Der eine hat, wie gesagt, eine Berufslehre gemacht, danach ein Jahr gearbeitet und sitzt nun im Hörsaal, studiert. Und er andere kommt direkt vom Gymnasium, hat dazwischen nicht gearbeitet. Beim einen können die Eltern die Ausbildungskosten steuerlich geltend machen, beim anderen nicht. Hingegen erhält der eine, eben der über die Berufslehre, Prämienverbilligung bei der Krankenkasse und der andere nicht. Das ist schon eine Situation, die etwas seltsam anmutet. Sie hat ihre gesetzgeberische Logik - ich denke, der Gesetzgeber, der Landtag, hat sich ursprünglich auch etwas überlegt dabei. Eben: Der Aufhänger ist diese Selbsterhaltungsfähigkeit, aber, wie gesagt, in der Praxis ergeben sich hier dann seltsame Konstellationen, bei denen es sicher Sinn macht, diese einmal zu hinterfragen und vielleicht auf eine einheitliche Basis zu stellen. Wie gesagt, da sollte man dann aber nicht isoliert betrachtet nur das Steuergesetz anschauen, sondern eben die gesamtheitliche Betrachtung, also auch beispielsweise Prämienverbilligung oder etwa Stipendien und ähnliches anschauen, wo es ja dann auch unterschiedliche Regelungen gibt.Nun, ich werde der Überweisung dieses Vorstosses zustimmen. Allerdings ist es für mich, wie gesagt, mehr als fraglich, ob das anvisierte Ziel, den unteren Mittelstand und Geringverdiener zu entlasten, mit höheren Steuerabzügen erreicht werden kann. Hauptprofiteure der vorgeschlagenen Massnahmen wären sicher besser Besserverdiener. Ich denke aber, dass die Beantwortung des Postulats dennoch eine Gelegenheit bietet, die finanzielle Situation von Familien näher zu beleuchten und auch im Gesamtzusammenhang mit anderen familienpolitischen Massnahmen zu betrachten - eben nicht isoliert auf die Steuern, sondern auch ihre Paketwirkung unter dem Strich anzuschauen. Die Beantwortung bietet auch eine Gelegenheit, etwas mehr Zahlen, Daten und Fakten in die familienpolitische Diskussion einzubringen und ist sicher auch mindestens der Anstoss oder eine Gelegenheit, die Sinnhaftigkeit der unterschiedlichen finanziellen Behandlung von Studenten - sei es steuerlich aber eben auch in anderen finanziellen Belangen, je nach Weg über die Berufslehre oder über die Matura - zu hinterfragen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Einen ehrlichen Dank an die Fraktion der Vaterländischen Union für die Einreichung des Postulats zur steuerlichen Entlastung von Familien. Im Kern ist das Anliegen, Familien zu entlasten, richtig. So schreiben die Postulanten auf Seite 3 ihres Postulats: «Aus Sicht der Postulanten ist es dringend angezeigt, dass Familien steuerliche Entlastungen erfahren. Nach der Konsolidierung der Staatskasse müsste es wieder möglich sein, nachhaltige Massnahmen für die Menschen in diesem Land zu treffen. Gerade der untere Mittelstand und die Geringverdiener sind - angesichts steigender Lebenshaltungskosten - immer stärker auf Unterstützungen angewiesen.» Die Postulanten formulieren in diesen Ausführungen eine Wirkung, die mit dem Postulat oder den allenfalls daraus resultierenden Massnahmen erreicht werden soll. Konkret soll diese Wirkung, nämlich den unteren Mittelstand als auch Geringverdiener zu entlasten, damit erreicht werden, dass über das Steuergesetz respektive die Steuerverordnung höhere Abzüge für Kinder und deren Ausbildungskosten festgelegt werden sollen. Kann dies so, wie es die Postulanten vorschlagen erreicht werden? Nun, es ist stark zu bezweifeln. Füttern wir doch, um etwas mehr Klarheit zu bekommen das Steuertool eTax des Landes Liechtenstein mit einigen Zahlen. Die Steuerstatistik 2017, die auf Daten zu den Steuererklärungen 2016 basiert gibt uns folgende Daten: - Ein Medianerwerb für eine natürliche Person beträgt: CHF 60'603
- Der Medianerwerb für einen Haushalt: CHF 94'277
- Das Medianvermögen für eine natürliche Person: CHF 37'137
- Das Medianhaushaltsvermögen: CHF 103'886
Da es in diesem Postulat um Familien geht, nehmen wir der Einfachheit halber einmal an, dass die Daten für einen mittleren Haushalt demjenigen einer Familie mit zwei verheirateten Erwachsenen und zwei Kindern entsprechen. Damit sollten wir doch zumindest einen einigermassen plausiblen Eindruck erhalten, wie sich die Situation präsentiert. Wenn nun also der Medianerwerb von CHF 94'277 für einen Haushalt und das Medianvermögen von CHF 103'886 für einen Haushalt in das eTax eingebeben werden, zwei Kinder, eines im Schulalter, eines in Ausbildung ohne Erwerb, also zum Beispiel an einer Uni, vorausgesetzt werden und nur die geringsten Abzüge geltend gemacht werden, das heisst: Beiträge an die AHV und 4% des Erwerbs für die Pensionskasse, dann erhalten wir folgenden Wert für diese mittlere, theoretische Familie bei einem Gemeindesteuerzuschlag von 150%: Diese Familie hat einen Betrag von CHF 1'851 an direkten Steuern zu entrichten. Dabei sind allerdings noch keine Kosten für Krankheit geltend gemacht. Dabei handelt es sich für diese Familie um den ungünstigsten Fall, wohl wären zum Beispiel Abzüge für die Einzahlungen in die Pensionskasse höher. Was bedeutet das nun? Bekanntlich bringen die Daten für einen mittleren Haushalt, der sogenannte Median, zum Ausdruck, dass die Hälfte der Haushalte weniger an Erwerb ausweist und die andere Hälfte mehr an Erwerb ausweist. Genau gleich verhält es sich beim mittleren Vermögen. Der Median sagt, dass die Hälfte der Haushalte weniger Vermögen ausweist und die andere Hälfte mehr Vermögen ausweist. Für diese mittlere Familie fallen - zum Glück, bin ich versucht zu sagen - geringe direkte Steuern an. Dabei ist es wichtig nicht zu vergessen, dass für 50% der Haushalte noch geringere direkte Steuern anfallen. Dies bedeutet aber auch, dass eine Erhöhung der Abzüge für Kinder eben bei der Hälfte der Haushalte, die einen Betrag von unter CHF 1'851 pro Jahr an direkten Steuern bezahlen, wie im Beispiel, die Möglichkeit für weitere Abzüge gering bis gar nicht vorhanden ist. Sie können nun mit Hilfe des eTax etwas an den Daten herummanipulieren, wenn man zum Beispiel ceteris paribus, also wenn man alle anderen Daten gleich lässt, den Erwerb auf CHF 60'000 glatt reduziert, dass dann ein Steuerbetrag von CHF 0,0 resultiert. Bei CHF 70'000 sind es CHF 177 an direkten Steuern pro Jahr. Bei CHF 80'000 sind es dann CHF 781 an direkten Steuern pro Jahr. Reduzieren Sie hingegen das Vermögen auf zum Beispiel Null, dann resultiert ein Betrag von CHF 1'540 Franken an direkten Steuern pro Jahr. Es zeigt sich also, dass der Erwerb selbstverständlich viel stärker ins Gewicht fällt, als das Vermögen. Auch ist es selbstverständlich so, dass gerade junge Familien weder Zeit hatten ein massgebliches Vermögen zu erwirtschaften, noch Zeit hatten, sich auf der Karriereleiter nach oben zu arbeiten, wo die hohen Löhne bezahlt werden.Klar ist auch, dass sich die Situation für Alleinerziehende, die sehr häufig gezwungen sind Teilzeit zu arbeiten, weiter verschlechtert. Dahingehend verschlechtert, dass sie im Sinne dieses Postulates überhaupt eine Möglichkeit hätten eine Entlastung zu erfahren. Die Berechnungen für die Steuerbelastung einer Familie mit zwei Kindern auf Seite 50 der Steuerstatistik 2017 für das Jahr 2016 weist die gesamte Steuerbelastung bei einem Gemeindesteuerzuschlag von (Achtung) 160% bei einem Jahreserwerb von CHF 80'000 Franken mit CHF 202 aus. Für einen Erwerb von CHF 100'000 mit CHF 1'450. Für einen Erwerb mit CHF 150'000 Franken mit CHF 5'366. Die rhetorische Frage sei erlaubt: Wer würde von höheren Abzügen für Kinder und Ausbildungskosten profitieren? In diesem konkreten Fall vor allem diejenigen Personen, die einen Erwerb von CHF 150'000 pro Jahr oder mehr haben. Kann es das Ziel sein diese Personen zu entlasten? Ich meine: Nein. Seite 82 der Steuerstatistik zeigt dann auch, wo das grundsätzliche Problem im Zusammenhang mit der Zielsetzung dieses Postulates liegt: Knapp 43% der Personen bezahlen einen Steuerbetrag an direkten Steuern von maximal CHF 1'000 pro Jahr. Auch die weitere Aufschlüsselung nach Altersklassen verheisst nichts Gutes für die Zielsetzung dieses Postulats. Sind es bei den 15- bis 29-Jährigen 69% der Steuerpflichtigen, die bis CHF 1'000 an direkten Steuern bezahlen, sind es bei den 30- bis 48-Jährigen immerhin noch knapp 29%. Immerhin sind es dann in dieser Altersklasse gut 47%, die einen Steuerbetrag zwischen CHF 1'000 und CHF 5'000 bezahlen. Alle diese Zahlen stimmen ganz und gar nicht zuversichtlich, dass die Zielsetzung, Familien mit Kindern über die direkten Steuern zu entlasten, gelingen kann. Schon gar nicht zuversichtlich stimmen die Zahlen, dass es gelingen kann den unteren Mittelstand und Geringverdiener zu entlasten. Denn es ist schlicht so, dass wo nichts mehr abgezogen werden kann, auch niemand entlastet werden kann.Einen Effekt hätten die in diesem Postulat vorgeschlagenen Massnahmen jedoch ganz bestimmt. Die Steuereinnahmen würden nämlich sinken. Es würden ganz sicher all jene entlastet, die einen höheren Erwerb und oder ein hohes Vermögen haben. Wie diese Massnahmen gegenfinanziert werden könnten oder müssten, das lässt das Postulat offen. In der Vergangenheit, wie es Ihnen bekannt ist, haben Sie jeweils die Subvention an die Krankenkassenprämien reduziert. Der Staatsbeitrag wurde seit 2010 von CHF 57 Mio. auf CHF 29 Mio. gesenkt. Da es sich bei den Krankenkassenprämien um Kopfbeiträge handelt, betreffen diese vor allem den Mittelstand, der nicht von der Prämienverbilligung profitieren kann. Diese Prämien der Krankenkassen sind eben leider kaum sozial verträglich ausgestaltet. Sie wissen auch, dass die gewichtete Durchschnittsprämie für Erwachsene im Jahr 2018 bei CHF 311 pro Monat liegt. Weiter wissen Sie, dass jede Prämienzahlerin, jeder Prämienzahler pro Million zusätzlichem Staatsbeitrag um CHF 2,60 pro Monat entlastet wird, also um CHF 31,20 pro Jahr für jede Million. Was ich den Postulanten zu Gute halten muss, ist der Antrag für eine Erhöhung des Staatsbeitrags an die OKP um CHF 4 Mio., die die von mir theoretisch ins Feld geführte Familie für Vater, Mutter, Kind und Studierendem um immerhin CHF 374,40 pro Jahr entlastet hätte. Klar wären alle entlastet worden, aber im Gegensatz zu den hier vorgeschlagenen Massnahmen eben nicht vor allem die Gutverdiener, aber eben doch auch jene, die mit diesem Postulat überhaupt nicht entlastet werden. Jene, die es nämlich am nötigsten haben, jene die es sich nicht leisten können direkte Steuern zu bezahlen. Dieser Antrag ist aber, und auch das ist Ihnen bekannt, an der Phalanx, bestehend aus FBP, DU und der Neuen Fraktion, gescheitert. Ich möchte hier nochmals eine Lanze für erwerbsabhängige Krankenkassenprämien brechen. Diese Umstellung des Systems, so wie es eigentlich alle anderen Industrieländer ausser der Schweiz und Liechtenstein machen, wäre zielgenau und für jeden Staat ohne jegliche Kostenfolge, denn die Kosten würden einfach anders verteilt. Aber das wollen Sie ja nicht.Ich komme zum Schluss. Ich unterstützte die Zielsetzung dieses Postulats, bezweifle aber sehr stark, ja halte es für gar nicht möglich, dass diese Zielsetzung mit dem von den Postulanten vorgeschlagenen Weg erreicht werden kann. Nichts desto trotz werde ich der Überweisung des Postulats zustimmen, nur schon deswegen, weil die durch die Beantwortung gelieferten Zahlen, Daten und Fakten aufzeigen werden, dass es viel besser, zielgenauer und billiger wäre, nein ist, die Kopfprämien bei der Krankenkasse zu beseitigen oder wenigstens den Staatsbeitrag an die OPK massiv zu erhöhen. Sehr wahrscheinlich wird die Postulatsbeantwortung aber aufzeigen, dass der hier vorgeschlagene Weg dem von den Postulanten formulierten Ziel, den unteren Mittelstand und Geringverdiener zu entlasten, nicht zuträglich ist, ja in letzter Konsequenz das Gegenteil bewirken wird. Denn die durch dieses Postulat vorgeschlagenen Massnahmen müssen finanziert werden und das wird wohl bei den gegenwärtig herrschenden Mehrheits-verhältnissen weder über die Wiedereinführung der Besteuerung von Dividenden, also der Couponsteuer, noch der Erbschaftssteuer, noch der Entkoppelung des EK-Zinsabzugs vom Sollertrag, noch der Bewertung von Altliegenschaften passieren, noch über die Steuerkraftreduktion des Mindestfinanzbedarfs speziell der Gemeinden Vaduz und Schaan, sondern über zusätzliche Belastungen des Mittelstandes. Auch wenn es gerade jetzt nicht absehbar ist, wo das genau passieren könnte, bin ich mir sicher, dass dann zu gegebener Zeit eine Idee aufkommen wird. Zynismus an: Sonst kann ja der Staatsbeitrag an die OKP immer noch gesenkt werden, es gibt ja noch einen Spielraum von CHF 29 Mio. Zynismus aus. Wie gesagt, trotz aller Zweifel, werde ich der Überweisung an die Regierung zustimmen, denn ich will die Zahlen haben. Sie werden die Position der Freien Liste ein weiteres Mal untermauern. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Das Postulat geht in die richtige Richtung, trotz Gegenwehr einiger Votanten vor mir. Ich weiss nicht, ob die Initiative zur Abänderung des Heimatschriftengesetzes ihrer Fraktion nicht eine noch isoliertere Betrachtung in der Familienpolitik darstellt, Herr Abg. Elfried Hasler. Familien gehören entlastet und der duale Bildungsweg gestärkt. Ich möchte hier an meine Ausführungen des letzten Traktandums, der Interpellation zum dualen Bildungssystem, anknüpfen und nochmals die Wichtigkeit dessen betonen. Wie ich bereits sagte, ist es in der Gesellschaft zumeist anerkannter, wenn man das Gymnasium besucht, als wenn ein gutes Handwerk erlernt wird. Realität ist aber auch, dass man mit einem dualen Bildungsweg in steuerlicher Hinsicht schlechter fährt, als wenn der Weg über das Gymnasium an die Universität gewählt wird. Wir brauchen aber eine diversifizierte Gesellschaft und neben Akademikern auch handwerklich versierte Fachkräfte. Wie mein Vorredner, der Abg. Manfred Kaufmann schon betont hat, möchten wir nun mittels diesem Postulat - neben einer Erhöhung und Staffelung des Kinderabzugs - eine steuerliche Korrektur der finanziellen Schlechterstellung des dualen Bildungssystems. Eine entsprechende Korrektur in dieser Hinsicht ist dringend notwendig. Die Freie Liste teilt unsere Ansicht diesbezüglich leider nicht und ist der Ansicht, dass es nicht gelingen kann, «Geringverdiener und den unteren Mittelstand über das Steuergesetz zu entlasten». Ich persönlich habe mit Gegenwind zu unserem Postulat gerechnet, war aber erstaunt, dass uns dieser ausgerechnet aus der Ecke der Freien Liste entgegenweht. Ich wollte mich zur Stellungahme der Freien Liste in einer unserer Tageszeitungen erst gar nicht äussern, doch ein, zwei Worte müssen dann doch noch gesagt werden. Und zwar aus dem einfachen Grund, dass Sie uns Interpellanten direkt mit dieser Stellungnahme angegriffen haben, indem sie uns als zu den «Bonzen» gehörend bezeichneten und wir dieses Postulat aus reinem Selbstinteresse eingebracht hätten. Wenn die Freie Liste verschiedene, gesellschaftlich gefährliche Schubladen aufmacht wenn es um die Bürger geht, dann ist das ihre Sache. Die Unterscheidung zwischen «Bonzen» und «Bürgern», wie sie eben in diesem Zeitungartikel nachzulesen war, ist aber nicht nur falsch, sondern auch despektierlich. Der Rundumschlag scheint parteipolitischem Zweck entsprungen zu sein und hat mit vorliegendem Postulat nichts gemein. Falsch, weil wir in diesem Land alle im selben Boot sitzen und uns nicht gegenseitig ausspielen lassen dürfen. Falsch, weil Entlastung sich schlussendlich für alle Bürger positiv auswirkt. Die despektierlich sogenannten Bessergestellten gegen die weniger Begüterten auszuspielen ist zwar oft populär, spaltet aber die Gesellschaft. Meiner Ansicht nach muss man hier sehr vorsichtig sein, weil mit Neid zu politisieren die grosse Gefahr birgt, sozialen Unfrieden heraufzubeschwören. Das fragwürdige Resultat in dieser Hinsicht haben uns Staaten mit sozialistischem Gedankengut gezeigt. Ich betone, dass das hier vorliegende Postulat einzig das Ziel hat, Ungerechtigkeiten und Denkfehler in den aktuellen Gesetzen zu beseitigen. Die Schweiz hat diese Benachteiligungen bereits im Jahr 2016 erkannt und korrigiert. Mit verschiedenen Möglichkeiten zur Entlastung für Familien und einem Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf kann ich darin - im Gegensatz zur Freien Liste - keine bösen Absichten und gewiss auch keine, wie sie es nennt, «Werbemasche» erkennen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ich möchte mich den Postulanten für die Einreichung dieses Postulats bedanken. Es adressiert nach meiner Auffassung ein paar wichtige Anliegen. Es ist nämlich nicht von der Hand zu weisen, dass der duale Bildungsweg unter bestimmten Bedingungen steuerlich diskriminiert wird. Ich denke, dass die von den Postulanten festgestellte Schlechterstellung des zweiten Bildungswegs abgeschafft gehört. Die Behandlung dieses Postulats, meine ich, ist von allgemeinem Interesse und ich werde deshalb für die Überweisung dieses Postulats stimmen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Vorab möchte ich mich bei allen Votanten für diese konstruktive Diskussion bedanken. Auch die kritischen Voten fand ich sehr hilfreich für die Diskussion. Es gibt kritische Punkte zu diesem Postulat, die müssen auch angesprochen werden. Insbesondere die Frage, wer denn bei einer allfälligen Erhöhung des Kinderabzuges überhaupt profitieren würde und ob wir diese Bevölkerungsschicht dann auch tatsächlich entlasten möchten oder nicht. Das ist am Schluss eine gesellschaftspolitische Diskussion, die wir führen müssen. Ich denke, die Gemeinsamkeiten waren bis jetzt, dass alle, die hier gesprochen haben, die Familien fördern möchten. Das haben wir in der Vergangenheit schon mehrfach versucht, konkrete Ergebnisse gab es jedoch bis anhin praktisch keine. Jedes Wahlprogramm ist gespickt mit Formulierungen wie «Familienförderung», «Vereinbarkeit von Familie und Beruf», das Gleiche findet man dann in Kopie wieder im Koalitionsvertrag. Ich denke, es ist ein Anstoss für eine Familienförderung. Man kann das kritisch sehen, ob überhaupt Familienförderung über das Steuergesetz gemacht werden soll oder nicht, aber bis anhin gab es diesen Kinderabzug. Diesen Kinderabzug gibt es auch in der Schweiz und ich glaube, man kann durchaus nach mehreren Jahren einmal eine Standortbestimmung vornehmen und sich nochmals überlegen: Wie viel bringt dieser Kinderabzug und wem kommt dieser zugute?Kurz zusammengefasst denke ich, es ist einfach ein guter Startschuss dafür, nicht nur immer über die Familienförderung zu reden, sondern einfach auch einmal die Daten und Fakten - anschliessend bei der Diskussion über die Postulatsbeantwortung - dann vorliegen zu haben, um dann auch konkret die Familien zu entlasten und zu unterstützen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Spannend, was man so aus einer Postulatseingabe alles heraushören kann, wenn man nur will. Zunächst vielen herzlichen Dank für die Einreichung dieses Postulats. Wer kann schon was dagegen haben, Familien zu fördern. Das hat mein Nachbar, der Abg. Elfried Hasler, gleich zu Beginn seines Votums gesagt. Es kommt ihm so vor, als ob es um einen Wettbewerb in der Familienpolitik ginge. Das ist schon ein wenig so, das kann man jetzt nicht in Abrede bringen. Und dass es ein wenig eine Werbemasche ist - mein Gott, was soll's, spielt ja keine Rolle, versuchen alle, macht ja gar nichts. Das spannende an der ganzen Geschichte war für mich eigentlich, und das im speziellen Zusammenhang nach der Medienmitteilung von gestern Abend noch, dass die Koalitionspartner ja doch wieder in Frieden zusammengefunden haben und jetzt gemeinsam zum Migrationspakt eine Erklärung herausgegeben haben. Da habe ich schon ein wenig Angst gehabt, dass der Wettbewerb verloren gegangen ist zwischen FBP und VU. Dennoch, man sieht es, an einem einfachen Postulat kann man sich doch ein wenig reiben, obwohl man nach den Voten auch gleich schon Zustimmung signalisiert. Das mache ich übrigens auch: Ich werde das Postulat mit überweisen, weil ich es eine tolle Sache finde. Was dann aber schon spannend ist, ist, dass man versucht den Klassenkampf doch hineinzubringen. Da hat der Kollege Lageder natürlich wieder einmal die alten Klischees bedient und in alter sozialistischer Manier und Gesinnung uns darauf hingewiesen, dass es doch sinnvoller sei, das Geld bei den Reichen zu nehmen und den Armen zu geben. Das ist doch heldenhaft. Vielen herzlichen Dank für diese Hinweise. Es freut mich immer wieder, wenn ich erfahre, dass es keinen Sinn macht, bei jemandem Geld wegzunehmen, der es sowieso nicht hat. Das finde ich immer so toll. Aber vielen Dank, das wissen wir, aber wir wissen auch, aus welcher Richtung Sie kommen. Erstaunt haben mich dann schon ein wenig die Aussagen aus den Reihen der FBP, dass man doch versucht, etwas, dem man ja eigentlich zustimmt, wieder ein wenig schlecht zu machen, weil ja bei uns alles schon so gut ist. Und das, das hat mich erstaunt aus den Reihen der FBP, dass man doch eigentlich hier wirklich nur die Besserverdiener erreicht. Das hat mich jetzt ein wenig erstaunt, weil ich sehe da eine Verlagerung der FBP hin zu sozialeren, sagen wir mal, ein wenig linkeren Gefilden. Und, wie gesagt, um es nicht in die Länge zu ziehen, ich werde diesem Postulat gerne zustimmen. Es ist nur ein Postulat, aber es ist beileibe kein Anstoss zu gesellschaftspolitischen Diskussionen, wie das mein Vorredner vorher so formuliert hat.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich möchte jetzt auf die einzelnen Voten kurz eingehen. Zuerst zum Votum des Abg. Elfried Hasler. Ich möchte mich bedanken für Ihre Ausführungen und auch für Ihre Zusage für die Überweisung. Ich bin anderer Meinung, dass das derzeitige System mit der steuerlichen Ungleichbehandlung des dualen Bildungssystems ungerecht ist. Ich denke, wenn wir in unserem Land schon auf das duale Bildungssystem setzen und dieses als Königsweg bezeichnen, dann darf es steuerlich nicht schlechter gestellt werden. Wie bereits ausgeführt, haben wir deshalb eine geringe Jugendarbeitslosigkeit und können die Fachkräfte im eigenen Land ausbilden. Dies hat die Schweiz erkannt und im 2016 geändert. Die Überprüfung, ob ein Kind mehr als ein Jahr nach abgeschlossener Lehre gearbeitet hat oder eben nicht, ist kleinlich und erzeugt Verwaltungsaufwand, welcher auch wieder kostet. Eine Abschaffung der derzeitigen Handhabung ist für mich auch angezeigt. Dann zum Abg. Thomas Lageder: Auch ich bedanke mich für Ihre Ausführung und Ihre Zusage betreffend der Zustimmung. Für mich ist ihr ausgeführtes Beispiel zu wenig praxisrelevant und zu einfach. Leider ist die Praxis nicht immer so unkompliziert, wie Sie es ausführen. Aber eines ist klar: Jede steuerliche Einsparung stellt für geringverdienende Familien eine finanzielle Erleichterung dar. Führen wir das Beispiel doch etwas weiter und nehmen an, dass die Kinder sich nach der Berufsmaturalehre und anschliessendem Arbeitsjahr für ein Studium entscheiden. Das Einkommen der bisherigen erwerbstätigen Kinder fällt weg und zusätzliche Kosten kommen auf die einkommensschwachen Eltern zu. Für solche Fälle gibt es in unserem Land ein Stipendiengesetz, von dem die reichen Familien aber nicht profitieren. Man muss aber wissen, dass Kinder nach einer Berufslehre nach dem Stipendiengesetz mindestens drei Jahre vollberuflich arbeiten müssen, um entsprechende Unterstützung zu erhalten. Während dieser drei Jahre müssen die Eltern somit entsprechende Eigenleistungen erbringen und können von diesem Gesetz nicht profitieren. Hätten die Kinder hingegen den Weg über das Gymnasium gewählt, hätte die Familie vollen Anspruch auf Stipendien.Der Kernpunkt unseres Postulats zielt genau auf die Beseitigung dieser Ungleichbehandlung ab. Wir haben nie behauptet, durch unser Postulat alle Probleme von einkommensschwachen Personen zu beseitigen. Allerdings haben wir uns intensiv mit der Komplexität eines Teilbereichs beschäftigt und sind überzeugt, eine vernünftige Lösung gefunden zu haben, die zudem nicht nachvollziehbare Ungleichbehandlungen beseitigt, wie dies in der Schweiz bereits passiert ist. Dann möchte ich den Abgeordneten Erich Hasler und Jürgen Beck für Ihre Voten danken und für Ihre Ankündigung betreffend Ihre Zustimmung. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich wurde vom Abg. Beck noch angesprochen. Er hat mir in den Mund gelegt, dass ich mich daran gestört hätte, dass hier eben Besserverdiener entlastet würden. Da haben Sie mich missverstanden oder vielleicht nicht genau zugehört. Was ich gemacht habe: Ich habe auf diesen Widerspruch hingewiesen, dass hier argumentiert wird mit einer Entlastung von Geringverdienern und dem Mittelstand und dass eben genau das mit steuerlichen Erleichterungen wohl kaum zu erreichen sein wird. Nur darum ging es mir, dass hier doch ein gewisser Widerspruch zumindest ist. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Auch ich möchte mich bedanken für die Erarbeitung und das Vorbringen dieses Postulates der VU. Ich werde dieses Postulat unterstützen, denn es macht Sinn, dass diese Fragen geklärt werden. Vor allem auch, dass die steuerlichen Bedingungen des dualen Bildungswegs und des akademischen Bildungswegs hier gegeneinander verglichen werden. Diese steuerliche Begünstigung wurde ja in Österreich dieses Jahr unter dem Familienbonus eingeführt und ich denke, wenn bekannt ist, wer da profitiert und wer nicht, dann macht das schon Sinn. Also ich werde zustimmen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Jürgen Beck
Danke. Nur ganz kurz. Vielen Dank an den Abg. Elfried Hasler, ich habe ihm nichts in den Mund gelegt, ich habe ihn schlichtweg nicht richtig verstanden und jetzt hat er das so präzisiert, dass sogar ich es verstanden habe. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, auch einen Dank an die Postulanten für die Einreichung dieses Postulates. Ich denke mir auch, es wäre schade, wenn man dieses nicht überweisen würde. Denn was wir ja im Prinzip alle heute bereits wissen, zumindest jene, die schon selbst einmal eine Steuererklärung ausgefüllt haben, werden sich dann ziemlich sicher die Zahlen, die hier drin bereits verkündet wurden, auch bestätigen. Ich hoffe einfach, dass die Regierung auch verschiedene Beispiele aufzeigt in der Postulatsbeantwortung, damit wir dann am Ende des Tages auch wissen, ob diese geäusserten Vermutungen, die hier getätigt wurden, auch den Tatsachen entsprechen. Ich gehe davon aus, dass dem so ist und dass sich dann der Landtag im Endeffekt auch vergegenwärtigen muss, was die ganze Sache am Ende des Tages kosten wird. Denn irgendjemand wird das ja bezahlen müssen. Aber diese Frage lese ich zumindest auch aus diesem Postulat heraus, dass die finanziellen Konsequenzen sowohl auf Gemeinde- als auch auf Landesebene aufgezeigt werden. Insofern, wie gesagt, ich finde es sehr gut und ich denke mir, mit der Beantwortung werden wir eine Grundlage haben, um hier diverse Diskussionen zu führen. Betreffend den dualen Bildungsweg - hier möchte ich an das Votum von Elfried Hasler anknüpfen. Wenn dem so ist, wie er es ausgeführt hat, dass es eben zwar bei den Steuern explizit diese Ungleichbehandlung gibt, jedoch zum Beispiel bei der Prämienverbilligung eben gerade eine andere - ich sage jetzt - Besserstellung gibt, wären natürlich auch solche Aspekte sehr interessant zu wissen bei der Postulatsbeantwortung, damit sich dann der Landtag auch ein Gesamtbild von der Situation machen kann. Also wie gesagt, besten Dank für die Einreichung des Postulates, ich freue mich bereits auf die Debatte bei der Beantwortung dieses Postulates. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Damit kommen wir zur Abstimmung. Wer der Überweisung des Postulates an die Regierung zustimmen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
23 Stimmen, somit hat der Landtag das Postulat überwiesen. Gleichzeitig haben wir Traktandum 6 abgeschlossen. Wir machen jetzt 20 Minuten Pause.Die Sitzung ist unterbrochen (von 10:50 bis 11:10 Uhr).
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