Interpellationsbeantwortung zur Transparenz betreffend Geldflüsse im Gesundheitswesen (Nr. 85/2018)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 12: Interpellationsbeantwortung zur Transparenz betreffend Geldflüsse im Gesundheitswesen.Die Interpellationsbeantwortung der Regierung trägt die Nr. 85/2018. Wird dazu das Wort gewünscht?Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Besten Dank an die Regierung für die Beantwortung. Die in der Interpellation gestellten Fragen präzisieren den in der Diskussion um den Staatsvertrag, dem Notenwechsel, mit der Schweiz festgestellten Geldfluss. Warum vier Fragen ausgelassen wurden, ist in der Beantwortung nicht begründet. Die fehlenden Antworten betreffen die Frage 9, die Frage 10, die Frage 11 und die Frage 12. Trotzdem sind in den vorliegenden Antworten gerade im Hinblick auf die neue Ausrichtung des Landesspitals viele Daten und Fakten enthalten, welche zusammen mit anderen Unterlagen wertvolle Hinweise sein können, um der 1892 ins Leben gerufenen Krankenabteilung und der Geburtshilfestation - ab dem Jahr 2000: Liechtensteinisches Landesspital - wieder zu mehr Fallzahlen zu verhelfen. Die Antworten in dieser Interpellation zeigen die Abwärtsentwicklung in der stationären Gesundheitsversorgung im Spitalbereich und eine zunehmende Geldflussrichtung ins Ausland mit gleichzeitigem Rückgang des Geldflusses aus dem Ausland nach Liechtenstein. Damit verbunden ist ein Verlust an Wertschöpfung in Form von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen, Wissen über medizinische Kenntnisse in der Bevölkerung, medizinische Grundversorgung, Infrastruktur, Selbstbestimmung, Eigenständigkeit und nicht zuletzt auch finanzielle Konsequenzen für den Staat. Ab dem Jahr 1892 konnte die Geburtshilfestation auch in schwierigen Jahrzehnten über 100 Jahre bis 2014 aufrechterhalten werden. Es kann und darf nicht wahr sein, dass heute mit einer florierenden Wirtschaft und dem welthöchsten BIP die Abwärtsspirale in diesem Spital nicht zu stoppen ist und die über 150 Jahre alte stationäre Grundversorgung der liechtensteinischen Bevölkerung mitunter, ähnlich wie die Geburtenstation, plötzlich noch der Vergangenheit angehört. Auf Seite 13 in der Beantwortung: Während im Jahr 2016 die ambulanten, medizinischen Behandlungen zu 85% und die Leistungen der Pflegeheime zu 93% im Land erbracht wurden, sind es im stationären Bereich nur 23%. Die eingefügte Grafik bringt diese Unterschiede optisch klar zum Ausdruck. Mit dem Ziel mehr Leistungen im stationären Bereich im Land zu behalten, wurde eine vertikale Kooperation mit dem Kantonsspital Chur eingegangen. Allerdings, diese Kooperation kompensierte die nun eingetretene Arbeitsentwicklung bei weitem nicht. Wobei die Ursache nicht beim Kantonsspital Chur liegt. Die Ursachen sind vielmehr im eigenen Land zu suchen. Daneben sind den Abgeordneten noch andere Strategien aufgezeigt worden, die allesamt den Rückgang nicht aufhalten konnten. Gemäss der Liste auf Seite 15 stehen selbst für Patienten ohne Zusatzversicherung jeweils mehrere Spitäler zur Auswahl. Damit wird unsere stationäre, medizinische Gesundheitsversorgung auch in solchen Fachgebieten, die im Land qualitativ hochwertig ausgeführt werden können, dem Konkurrenzdruck des Auslandes ausgesetzt.Um die Lage zu verbessern, braucht das Landesspital ein gutes Netzwerk innerhalb des Landes, welches besser sein könnte. In unserem Land sind mehrere sehr gute Belegärzte, die in verschiedenen Spitälern operieren und grosse Erfahrung in ihren Disziplinen besitzen. Nach den stattgefundenen Konflikten mit den Belegärzten sollte meiner Ansicht nach wieder alles versucht werden, diese Ressourcen wieder ein-zubinden. Belegärzte, auch andere Ärzte, haben trotz freier Spitalwahl des Patienten eine Zuweisungsmacht. Die kann man auch irgendwie nutzen. Im Weiteren müssten Abkommen angestrebt werden, um den einseitigen Patientenstrom Richtung Schweiz zu beeinflussen. Dabei könnte in den Verhandlungen für Abkommen auch der Geldfluss der Löhne von jährlich über CHF 1,5 Mia. an Grenzgänger - teils ohne Quellensteuer - von Liechtenstein an unsere beiden angrenzenden Nachbarstaaten gewichtet werden. Die Tabelle auf Seite 16 zeigt die Verteilung der Prämien und Steuergelder ins In- und Ausland. Im Spitalbereich gehen von CHF 92 Mio. rund CHF 70 Mio. ins Ausland. Auf Seite 24: Insgesamt wurden für Krankenhäuser im Jahr 2016 CHF 130,6 Mio. verbucht. Wie viel von diesem Betrag für Krankenhäuser ins Ausland fliesst oder geflossen ist, war nicht gefragt, und es liegt deshalb natürlich auch keine Antwort vor.Ab Seite 17 sind die Erläuterungen zu den statistischen Grundlagen gut dargestellt, welche aber die fehlenden Antworten nicht vollumfänglich ersetzen. Auf Seite 20 wird ersichtlich, dass in der Krankenkassenstatistik die genannten Bruttoleistungen von CHF 170 Mio. sich nur auf die OKP beziehen, tatsächlich beträgt das Gesamtvolumen im Gesundheitswesen CHF 374 Mio. Im Vergleich dazu: Die Ausgabenvolumen des Staates in den Jahren zwischen 2014 bis 2017 lagen jeweils unter CHF 800 Mio. Das Gesundheitswesen muss in erster Linie die Versorgung sicherstellen. Ist aber mit einem Volumen von CHF 374 Mio. zweifelslos auch ein grosser Wirtschaftszweig. Fragen 2 bis 4 ab Seite 25: Auf welchen Quellen beruhen die Schätzungen der Regierung von jährlich CHF 8 Mio. bis CHF 10 Mio. an ambulanten Leistungen von der Schweiz nach Liechtenstein? Die Regierung fragte die SASIS AG an, und gemäss Auskunft der SASIS AG flossen aus der Schweiz zur Grundversicherung im Jahre 2014 noch CHF 15,8 Mio. und im Jahr 2017 nur noch CHF 8,2 Mio. in das Fürstentum Liechtenstein. In nur drei Jahren haben sich demnach die Einnahmen aus der Schweiz praktisch halbiert. Wie stellt sich die Regierung dazu, mit unseren Nachbarstaaten konkret Gespräche aufzunehmen, welche die grenzüberschreitende Inanspruchnahme respektive den Zugang unserer Gesundheitsinstitutionen auch den Bewohnern im Grenzgebiet hürdenfrei ermöglicht? Die Frage 7: Ist aufgrund der von der Regierung präsentierten Daten die Aussage erlaubt, dass jährlich rund CHF 97 Mio. in die Schweiz, umgekehrt jedoch nur rund CHF 10 Mio. von der Schweiz nach Liechtenstein fliessen, also ein Verhältnis von Zehn-zu-eins? Unsere Frage, wie erwähnt, bezog sich auf CHF 97 Mio. Das sind die Ausgaben für OKP und freiwillig Versicherte. In der Antwort ist aber lediglich die OKP mit CHF 76 Mio. als Vergleich herangezogen worden. Aber auch das in der Beantwortung mit nur OKP-Versicherten angegebene Verhältnis Inland zu Ausland ist mit Eins-zu-sieben schlecht für Liechtenstein. Noch schlechter wäre das Verhältnis des Geldflusses ins Ausland dann, wenn die gesamten Kosten aus der Tabelle auf Seite 23, «HP.1 Krankenhäuser», mit CHF 130,6 Mio. ins Verhältnis zu den Rückläufen aus dem Ausland gestellt werden. Seite 31, die Frage 9: War die Kostenentwicklung im In- und Ausland vergleichbar, grösser oder kleiner? Und Frage 10: Wie gross war der Anteil der Auslandskosten? Die Antworten der Regierung beinhalten die Kostensteigerung für die Jahre 2013 bis 2016. Zuerst die Verteilung des Zuwachses der Kosten bezogen auf die Gesamtaufwendungen in der Gesundheitsversorgung: Das Kostenwachstum betrug im Zeitraum von 2013 bis 2016 CHF 19,2 Mio. Jetzt die Aufteilung: Die inländischen Aufwendungen stiegen um CHF 3,17 Mio. Im Ausland stiegen sie um CHF 15,98 Mio. In Prozenten ausgedrückt: Die Aufwendungen im Inland stiegen um 1,3% und die Aufwendungen im Ausland um 13,6%. Demnach blieb vom Wachstum in der gesamten Gesundheitsversorgung nur sehr wenig im Inland und viel floss ins Ausland. Jetzt stellt sich die Frage: In welchem Bereich kann der Gesundheitsplatz Liechtenstein mit dem Wachstum im Binnenmarkt nicht mithalten und welcher Bereich kann mithalten? Auch dazu gibt die Interpellation eine klare Antwort. Nicht mehr mithalten kann das Landesspital. Dagegen kann der ambulante Bereich, das sind zur Hauptsache Ärzte mit ihren Praxen, sehr gut mit der Entwicklung mithalten und die Wertschöpfung im Land behalten, ja sogar noch dazugewinnen. Die Anbieter ambulanter Leistungen im Inland hielten den Zuwachs der Gesundheitsausgaben primär im Land. Das Kostenwachstum in der Gesundheitsversorgung betrug im Zeitraum von 2013 bis 2016 insgesamt CHF 19,2 Mio. Davon entfielen auf die ambulanten Leistungen lediglich CHF 2,2 Mio. Davon verblieben CHF 1,94 Mio. im Inland und nur CHF 0,11 Mio. gingen ins Ausland. Ein Beweis für eine gute ambulante Versorgung in Liechtenstein und auch zufriedene Patienten. Unter den ersten sind auch sehr gute Belegärzte, die in verschiedenen Spitälern operieren. Ganz anders im Spitalbereich: Der Spitalbereich verlor sehr viel ans Ausland. Der Inlandanteil ging um CHF 4,01 Mio. zurück. Hingegen der Auslandanteil nahm um CHF 14,04 Mio. zu. Im Spitalbereich herrscht nicht nur Stillstand, sondern Rückgang. Nicht nur die komplette Zuwachsrate an Gesundheitsleistungen von 2013 bis 2016 ging verloren, sondern dazu noch ein Rückgang von CHF 4,01 Mio. Die Interpellation zeigt im ambulanten Bereich bezüglich der Geldflüsse eine normale Entwicklung. Hingegen im stationären Bereich, also im Spitalbereich, ist eine Abwärtsspirale in Gang, die nichts mehr mit Konkurrenzdruck und Ähnlichem zu tun hat. Es fehlt an weitsichtiger Führungskompetenz. Die Belegärzte wieder ins Landesspital zurückzuholen wird nicht einfach sein. Die Fronten sind verhärtet. Es braucht neue Leute, die unbelastet mit Blick in die Zukunft verhandeln können.Ab jetzt stimmt die Nummerierung der Antworten nicht mehr mit der Nummerierung der Fragen in der Interpellation überein. Die beiden Antworten 9 und 10 zu den Fragen 13 und 14 beweisen, dass einiges in der Spitalführung nicht so gelaufen ist, wie es sein müsste oder wie man es gerne gehabt hätte. Die Antwort 12 zu Frage 16: Sind Daten zu gegenseitigen Finanzströmen in die Verhandlungen zum Staatsvertrag eingeflossen und werden diese bei allfälligen Verhandlungen mit einfliessen? Die Frage zum Staatsvertrag wird mit Nein beantwortet in der Interpellation, hingegen die Antwort, ob die Geldströme bei zukünftiger Verhandlung berücksichtigt werden, fehlt. Ich bitte den Gesundheitsminister dazu noch etwas zu sagen. Die Antwort 13 zu Frage 17: Die Medicnova ist eine Kooperation mit Grabs eingegangen. Gibt es eine Schätzung, wie viel infolge fehlender OKP für die Medicnova in die Schweiz geflossen ist? Das Ministerium sieht keinen Zusammenhang mit der fehlenden OKP. Zum Geldfluss: Die Spitalregion Rheintal/Werdenberg/Sarganserland erzielte im Jahr 2017 mit der Medicnova Einnahmen in Höhe von CHF 1,179 Mio. inklusive Staatsbeitrag. Im Jahr 2018 waren es bis Ende April nochmals CHF 479'460. Die Antwort 14 zu Frage 18 auf Seite 35: Wie viele Franken flossen von Liechtenstein in die Geburtenstation in die Schweiz? Im Jahr 2017 flossen CHF 3,38 Mio. in die Geburtenstationen in der Schweiz. Diese Zahl ist für viele überraschend hoch. Mit der Aufgabe der Geburtenstation hat das Landesspital einen wichtigen Teil der Grundversorgung aufgegeben. Nicht Gegenstand dieser Interpellation in den Rechnungen von schweizerischen Spitälern ist der Investitionsbeitrag von 10% für die schweizerische Spitalinfrastruktur enthalten. Zum Schluss möchte ich noch eine Anregung oder vielleicht eine Idee im Zusammenhang mit dieser Interpellation bringen zur Eindämmung des Geldflusses im Spitalbereich ins Ausland. Die Antworten der Fragen 9 und 10 zeigen den Rückgang im Landesspital sehr deutlich, der gestoppt werden müsste. Alle Bestrebungen und Strukturverbesserungen im Zeitraum von 2013 bis 2016 waren für eine Stabilisierung ungeeignet. Geht dieser Rückgang weiter, kommt der Zeitpunkt, zu dem ein Spitalbetrieb mit stationären Betten, aufgrund zu kleiner Auslastung, nicht mehr betrieben werden kann und aufgegeben werden muss oder mit sehr viel finanziellen Zuschüssen aufrechterhalten werden könnte. Im Allgemeinen wird jedoch von der Bevölkerung ein Krankenhaus in Liechtenstein gewünscht. Mit der Abnahme der in Liechtenstein bezogenen Gesundheitsleistungen geht auch ein Verlust an Wertschöpfung für den Staat verloren. Anstatt immer mit neuen Strategien Investitionen umzustrukturieren im Spitalbereich könnte auch mal ein anderer, einfacherer Weg eingeschlagen werden. Die Prämisse dazu: Behandlungen im Inland bewirken eine Wertschöpfung auf verschiedenen Ebenen und bringen dem Staat Einnahmen. Um das Landesspital attraktiver zu gestalten, könnte ein Teil der Einnahmen des Staates den Patienten in Form von einer Ermässigung ausbezahlt werden. Das wäre relativ einfach zu bewerkstelligen. Nach der Erstellung der Abrechnung überweist das Spital einen prozentualen Beitrag der Spitalrechnung an den Patienten. Der dem Patienten ausbezahlte Betrag wird durch den Staat dem Spital ersetzt. Für den Staat ist eine solche Auszahlung ein Gewinn. Denn durch den Besuch des Landesspitals bleibt auch so immer noch etwas zurück. Im Gegensatz dazu, wenn die Wertschöpfung im Ausland stattfindet, ist alles verloren. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Der Abg. Patrick Risch wünscht das Wort. Er zählt nicht zu den Interpellanten. Ich beantrage daher Diskussion. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat einhellig Diskussion beschlossen.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Die Interpellationsbeantwortung bringt keine bahnbrechenden neuen Erkenntnisse, wohl einfach deswegen nicht, weil der Regierung die Richtung und Höhe der Geldflüsse vorher schon bekannt waren. Die Regierung weist in der Interpellationsbeantwortung auf die verschiedenen, jährlich öffentlich publizierten Datensammlungen hin, aus welchen die Daten entnommen werden können. So zum Beispiel die Krankenkassenstatistik, die Gesundheitsversorgungsstatistik, aber auch die Landesrechnung. Doch so einfach scheint es nicht zu sein. Denn offensichtlich wurden ein paar der Fragen nicht beantwortet. Mehr noch, die Nummerierung der Antworten entspricht nicht der Nummerierung der Fragen. So sind die Antworten zu den Fragen 9, 10 und 11 nicht direkt auffindbar. Von mir aus gesehen sind es nicht die Geldflüsse und ihre Darstellung, auf die wir uns derzeit angesichts problematischer Entwicklungen im liechtensteinischen Gesundheitssystem konzentrieren müssen. Diese sind hinlänglich bekannt. Aber da die Interpellanten diesen Weg gewählt haben, möchte ich mich kurz dazu äussern. Die Gründe dafür, dass für Gesundheitsdienstleistungen für die liechtensteinische Bevölkerung Leistungen im Ausland erbracht werden und auch abgegolten werden müssen, liegen in der Breite des Angebotes und in der Qualität begründet. Wie die Regierung auf Seite 14 und fortfolgende, mit der Liste der Vertragsspitäler verdeutlicht, geht es zum einen um eine umfassende Grundversorgung, zum anderen um eine spezialisierte Versorgung der Bevölkerung Liechtensteins, wenn wir auf ausländische Uni-Kliniken, Spezialkliniken in der Rehabilitation, stationäre Angebote in der Psychiatrie und in der Kinderheilkunde oder Geburtshilfe-Angebote im Ausland zurückgreifen. Meiner Meinung nach müssen wir froh sein, dass wir bei komplexen, spezialisierten Dienstleistungen auf ausländische Angebote zurückgreifen können. Oder, dass wir ganz einfach eine persönliche Wahlfreiheit haben, Leistungen im Ausland in Anspruch zu nehmen und dass hier auch Empfehlungen der zuweisenden Ärzte mit einfliessen können. Eine Kritik an dieser Wahlfreiheit ist in meinen Augen nicht angebracht. Die Bevölkerung wünscht diese Wahlfreiheit explizit. Garantiert dies doch bestmögliche Gesundheitsdienstleistungen für uns alle. So sind die CHF 76 Mio., die gemäss der Beantwortung der Regierung zur Frage 7 der Interpellanten, im Schnitt jährlich aus der liechtensteinischen Grundversorgung in die Schweiz fliessen, und die rund CHF 11 Mio. die gegenüberstehen, welche jährlich im Schnitt aus der Schweiz nach Liechtenstein fliessen, für Interessierte betrachtet transparent einsehbar und auch unterteilbar in ambulante und stationäre Leistungen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Es geht ja in dieser Beantwortung um die Geldflüsse ins Ausland. Ich denke mir die Seite 13, dieses Diagramm, bringt es treffend auf den Punkt. Wir haben eigentlich wenig Bereiche, wo effektiv Gelder ins Ausland fliessen. Aber der grosse Bereich, das sind explizit die Krankenhäuser. Ich denke, das zeigt dieses Diagramm sehr treffend auf. Dann hat es mein Vorredner gerade angesprochen: Dieser Geldfluss ins Ausland - sprich, dass die Leute eben ins Ausland gehen - das ist die Patientenfreiheit, diese Wahlfreiheit, die man hat. Dass man sagt, man geht in dieses Spital, zu dem man auch Vertrauen hat und natürlich auch die Überweisungsmöglichkeiten durch die entsprechenden Ärzte. Dies ist auf Seite 14 auch explizit nachlesbar. Solange wir diese freie Spitalwahl wollen, wird der Patient entscheiden können. Ich denke mir, dieser Grundsatz ist unbestritten - und natürlich auch die Zuweisungsmacht der Ärzte, wie es auf Seite 14 ausgeführt wird. Dann auf Seite 16 sehen wir die verschiedenen Konsequenzen: Dass wir eben auf diese Spezialitäten - sprich Universitätsspitäler im Ausland - angewiesen sind. Die Regierung führt aus, von diesen CHF 92 Mio. stationärer Leistungen werden lediglich CHF 22 Mio. im Inland erbracht. Und dann ist auf Seite 16 unten nachlesbar: Es gehen ja dann diese CHF 70 Mio. ins Ausland, dass nur CHF 18,5 Mio. im Prinzip diese spezialisierten Leistungen sind. Da könnte man jetzt natürlich im Umkehrschluss sagen: Ja, wenn CHF 70 Mio. ins Ausland gehen und nur CHF 18 Mio. müssten ins Ausland gehen, da es sich um spezialisiert Dienstleistungen handelt, was ist dann mit den anderen CHF 52 Mio.? Könnten diese im Prinzip auch im Inland erbracht werden? Das wäre eine Frage an die Regierung. Sieht sie das auch so? Wenn wir diese Dienstleistungen hätten, dann könnten wir doch einen grösseren Teil im Inland generieren. Dann auf Seite 31, da sehen wir die Kostensteigerungen der letzten Jahre. Das ist doch sehr schön zu lesen, dass man sagt, im Inland hat es in den Jahren 2013 bis 2016 lediglich eine Kostensteigerung von 1,3% gegeben. Jedoch im Ausland von 13,6%. Dies ist für mich doch auch ein Beleg dafür, dass diese Aussage eben schon stimmt, dass die grossen Kostensteigerungen im stationären Bereich, im Spitalbereich, wahrnehmbar sind. Und wie gesagt, da haben wir eben diese ausländischen Spitalbesuche und das dürfte sich auch in diesen Ausführungen der Regierung auf Seite 31 niederschlagen. Also, wie gesagt, im Inland sind die Kosten nur um 1,3% gestiegen, im Ausland um 13,6%. Dann der Punkt betreffend Medicnova auf Seite 34: Da sagt die Regierung: Ja, dass man dieser Medicnova diesen OKP-Vertrag nicht gegeben habe, das habe nicht zu einem Geldabfluss in die Schweiz geführt. Da möchte ich die Regierung fragen, ob sie das effektiv so sieht? Ich könnte mir schon vorstellen, dass es zu einem Geldabfluss geführt hat. Nur, was wären die Optionen gewesen? Der Medicnova diese OKP-Zulassung zu geben und damit das Landesspital noch mehr zu konkurrenzieren? Dann hätten wir im Endeffekt einfach bei dem Landesspital noch das grössere Defizit. Und man sieht ja auch auf Seite 34, in Grabs wurden natürlich grundsätzlich die allgemein versicherten Patienten operiert, die halbprivat und privat Versicherten wurden in Bendern operiert. Wie gesagt, auch hier die Frage an die Regierung: Hätte man dies mitunter vermeiden können? Aber, wäre dann eben nicht die Konsequenz gewesen, wenn wir der Medicnova diese OKP-Zulassung gegeben hätten, dass einfach das Landesspital noch die grösseren Defizite eingefahren hätte und dann der Staat beim Landesspital noch mehr bezahlen hätte müssen? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Bei dieser Interpellation, geht es hier wirklich um Transparenz der Geldflüsse oder geht es darum, wie kann man diese Geldflüsse stoppen? Das höre und lese ich von den Interpellanten immer wieder. Der Abg. Herbert Elkuch hat es eigentlich ganz klar gesagt, es gibt einen einfachen Weg. Stoppen wir doch die freie Spitalwahl, stoppen wir die freie Arztwahl, dann haben wir die Wertschöpfung im Land. Nur aber: Haben wir wirklich Angebot und Qualität? Haben wir wirklich alle diese Spezialisten für diese Spezialfälle, wo wir Leute aus unserem Land in Kliniken nach Zürich, nach St. Gallen, nach Chur schicken, können wir das im Landesspital machen? Da stellt sich mir die Frage. Und ja, natürlich können wir eine Geburtenstation wiederbeleben in Vaduz. Aber nur eines: Die Qualität nach dem so hoch gelobten Zürcher Modell, die Fallzahlen, werden wir ganz einfach in unserem Land nicht herbringen. Das war wirklich ein ausschlaggebender Grund, dass man die Geburtenstation in Vaduz geschlossen hat und sie nach Grabs transferiert hat, wo jährlich über tausend Geburten gemacht werden. Gemäss Zürcher Modell ist auch das fast am unteren Niveau, aber da wird ein 24-Stunden-Service geboten auf höchster Ebene. Wir können hier schon von einfachen Wegen sprechen und von «Geldflüsse im Land behalten». Ja, es wäre schön. Wir haben die höchste Ärztedichte, glaube ich, in ganz Europa, wenn nicht auf der ganzen Welt. Also haben wir denn keine Wertschöpfung im Gesundheitswesen in unserem Land? Das frage ich mich schon. Im Spitalwesen zu sagen, dass wir viel zu viel Geld ins Ausland schicken - es wird ja fast suggeriert, wir schicken das Geld und bekommen nichts dafür. Wir bekommen doch sehr viel dafür. Wir bekommen Qualität und ein Angebot von Spezialisten, das wir schlicht und einfach bei uns nicht haben. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich möchte mich beim Gesundheitsministerium bedanken für diese Ausführungen in dieser Interpellationsbeantwortung, auch allen Beteiligten, die dahinter gearbeitet haben. Es gibt eine interessante Übersicht über die Geldflüsse. Ich danke auch den Votanten Patrick Risch und Wendelin Lampert, die sehr interessante Auswertungen vorgenommen haben. Auch Harry Quaderer hat etwas Interessantes angesprochen. Es geht uns Interpellanten nicht darum, dass die Geldflüsse ins Ausland gestoppt werden. Es geht darum, dass bewusst wird, wie die Geldflüsse funktionieren, wie die Geldflüsse darliegen. Es ist ein hohes Gut jedes Patienten und jedes Liechtensteiners, dass er eine freie Arztwahl hat und eine freie Spitalwahl hat. Es geht nicht darum, dann wäre diese Interpellation falsch verstanden worden, dass alle Geldflüsse ins Ausland gestoppt würden, das geht gar nicht. Es gibt Patienten und Spitäler und so weiter, und unser Auftrag, unser Grundversorgungsauftrag in der liechtensteinischen Spitallandschaft, ist ein anderer: Ist der, dass wir vielleicht, die die Triage von uns aus machen und so etwas eventuell steuern können. Es geht hier darum, damit die Geldflüsse einmal sichtbar sind, wie sie sind. Das ist kein Vorwurf, das ist keine Kritik, es ist einfach so. Das bringt die Interpellationsbeantwortung auch gut zum Ausdruck. Die Zahlen sind nüchtern und objektiv dargelegt. So hat man ein Gefühl für die nächsten Entscheidungen.Ich habe im Weiteren vier Anfragen an den Gesundheitsminister oder vier Verständnisfragen: Die erste bezieht sich auf die Seite 16. Auf dieser interessanten Tabelle steht bei der Grundversorgung, dass der Anteil der Fälle im Ausland 10% beträgt. Somit müssten also 90% im Inland sein. Verstehe ich das richtig? Da können Sie mir sicher Ausführungen machen. Die zweite Anfrage bezieht sich auf die Tabelle 23, also auf der Seite 23. Da ist die Aufschlüsselung der gesamten Mittelverwendung, Leistungserstellung und Finanzierung aus dem Jahre 2016. Das sind insgesamt Kosten von CHF 374 Mio., die aufgewendet wurden. Die Gesundheitsausgaben des Fürstentums Liechtenstein, die, wie in den Abbildungen steht, geleistet wurden. Hier ist meine Frage: CHF 170 Mio. von diesen CHF 374 Mio. sind für die OKP? Also sind rund CHF 200 Mio. für andere Ausgaben und mich würde interessieren, wie diese ungefähr aufgeschlüsselt sind, die weiteren CHF 200 Mio. Dann die Frage Nummer 3 wäre: Wie wurden die Kosten aus dem Sozialwesen in dieser gesamten Interpellation eingefangen? Es gibt auch aus dem Sozialwesen Gesundheitskosten. Ob diese hier ebenfalls abgebildet sind? Natürlich auch die Zahnmedizin, aber die Zahnmedizin ist mit der OKP nicht abgebildet, aber es sind auch Gesundheitskosten, die die Zahnmedizin insgesamt abbildet oder aufführt. Das wären diese Fragen, die ich an den Gesundheitsminister mal vorläufig gerne stellen würde.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Der Abg. Herbert Elkuch hat es bereits erwähnt: Auf Seite 35 der vorliegenden Interpellationsbeantwortung wird aufgezeigt, wie viel Geld für die stationäre Entbindung von liechtensteinischen Versicherten in die Schweiz geflossen sind. Dies sind im Jahr 2017 für Schwangerschaft und Geburt rund CHF 1,2 Mio., für Neugeborene rund CHF 400'000 und ein Anteil des Staatsbeitrages von CHF 1,9 Mio. Insgesamt sind es CHF 3,4 Mio. im Jahr 2017, welche von Liechtenstein in die Schweiz flossen. Wie ich bereits im Juni-Landtag erwähnt habe, sah die Spitalleitung eine Chance für eine spätere Wiedereröffnung einer Geburtenabteilung anlässlich deren Schliessung im 2014, im weiteren Ausbau der Chirurgie und der Sicherstellung eines 24/7-Notfalldienstes, bei welchem OP-Personal und Anästhesie rund um die Uhr in der Bereitschaft stehen müssten. Dann könnten Synergien besser genutzt werden. Wenn wir uns als Landtag zu einer eigentlichen staatlichen Grundversorgung und damit zu einem starken, leistungsfähigen Landesspital bekennen, möchte ich der Regierung und der Spitalleitung wiederum mit auf den Weg geben: Die Option der Wiedereröffnung einer Geburtenabteilung immer wieder in die strategischen Überlegungen zur Weiterentwicklung des Landesspitales einzubeziehen. Ich denke, dass politische Bekenntnis zu einem eigenen Landesspital würde dabei von der Bevölkerung noch viel stärker getragen, wenn die liechtensteinischen Kinder in Zukunft im eigenen Land auf die Welt gebracht werden könnten. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Vielleicht habe ich das nicht richtig verstanden, aber Herr Harry Quaderer hat gesagt, die freie Spitalwahl aufgeben: Das will ich nicht. Das habe ich auch nie gesagt, das war auch nicht Bestandteil der Interpellation. Wir brauchen die freie Spitalwahl. Diese aufzuheben, damit das Landesspital mehr benutzt würde, das wäre ja der komplett verkehrte Weg. Weil das Landesspital muss in bestimmter Konkurrenz, muss die gleichen Leistungen, auch etwa zum gleichen Preis anbieten können. Mit einer freien Spitalwahl, wenn man das aufheben würde, könnten die machen, was sie wollen. Das geht überhaupt nicht. Die freie Spitalwahl, die muss bleiben. Es geht darum: Wie kann das Landesspital attraktiver gemacht werden, dass Behandlungen, die in Vaduz problemlos gemacht werden können, auch qualitativ genau gleich gut wie in der Schweiz, wieder vermehrt in Vaduz durchgeführt werden? Aber, wie kann man das attraktiver machen? Darum geht es auch und die Aufzeichnung des Geldflusses zeigt einfach die Dimension, was bei uns verloren geht, oder wie der Geldfluss ist. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ich möchte den Gesundheitsminister bitten, mir noch einmal zu erklären, warum die Geburtenstation geschlossen worden ist. Meine Fragen wären dazu ganz speziell: Hat das mit den Fallzahlen zu tun? Hat es mit dem Risiko zu tun, dass dort Kinder und Mütter zu Schaden hätten kommen können? Weil die Fallzahlen zu gering sind und damit die Qualität nicht sichergestellt werden kann. Hat es damit zu tun, dass die Verantwortung nicht mehr getragen werden konnte, eine Geburtenstation mit so geringen Fallzahlen zu betreiben? Und auf der anderen Seite, hat es mit Kosten zu tun, oder ging es um Risikominimierung, ging es um die Gesundheit von Mutter und Kind? Ich denke, das wäre auch eine wichtige Botschaft. Ich glaube, viele Menschen in diesem Land verstehen nämlich immer noch nicht, warum das gemacht werden musste und gemacht wurde. Vielen Dank für die Aufklärung. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident für das Wort. Ja, ich kann mich dem Votum von Thomas Lageder nur anschliessen. Mitunter muss man diese Sache, die zwar schon mehrmals gesagt wurde, wieder einmal in Erinnerung rufen in diesem Lande, was so die Konsequenzen sein können, wenn man eben dieses Zürcher Modell nicht einhält. Wenn man eine zu geringe Geburtenrate hat, zu wenig Neugeborene, was sind die Konsequenzen? Sowohl für die Mütter und die Kinder, aber auch die finanziellen Konsequenzen? Das kann man nicht genügend wiederholen, da bin ich dem Gesundheitsminister bereits vorab dankbar, wenn er hier ein paar Fakten darlegt. Zum Abg. Herbert Elkuch: Ja, das ist eine der zentralen Fragen: Wie können wir wieder mehr Fälle im Landesspital generieren? Da sind eben die zuweisenden Belegärzte zentral, nach meinem Dafürhalten. Deshalb habe ich eine entsprechende Kleine Anfrage gestellt. Sie haben es sicherlich auch mitbekommen, das Spital versucht, diese Belegärzte zurückzugewinnen. Anscheinend besteht hier wenig Diskussionsbereitschaft. Deshalb versuche ich jetzt, mit diesen Steuerdaten ein wenig die Einsicht bei diesen Belegärzten zu gewinnen, was die Konsequenzen sind, wenn man in Grabs operiert oder wenn man in Vaduz operiert. Was kostet das im Endeffekt mehr? Der Bruttolohn ist mitunter derselbe, netto dürfte er nicht derselbe sein. Ich gehe einmal davon aus, dass wir in diesem Land die tiefere Steuerbelastung haben. Wer das nicht glauben will, kann ja mit den Krankenschwestern in Grabs diskutieren, die seit Kurzem in Grabs Steuern bezahlen müssen. Also Krankenschwestern, die bis jetzt in Liechtenstein Steuern bezahlt haben. Das dürfte die Antwort ein wenig erleichtern. Die Faktenlage ist klar. Und wie gesagt, wer die freie Spitalwahl nicht einschränken will - und ich denke mir, das will anscheinend niemand -, der muss auch mit diesen Geldflüssen ins Ausland leben. Wie gesagt, wir profitieren hier sicherlich auch von Spezialkliniken, wo wir schlicht und einfach viel zu wenig Fälle hätten, um diese Dienstleistung anbieten zu können. Die Konsequenzen sind, dass gewisse Gelder ins Ausland fliessen. Ansonsten müssen wir die Spitalfreiheit einschränken und das, denke ich mir, das will niemand.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ja, ich kann mich eigentlich ganz kurz fassen. Ich glaube, der Kollege Elkuch hat mich ein bisschen missverstanden. Ich habe ganz einfach vorgeschlagen, eine einfache Lösung wäre es, die freie Spital- und Arztwahl einzuschränken. Dann können wir viel mehr Wertschöpfung im Land behalten, das ist doch ganz einfach. Nur aber, das habe ich jetzt auch gehört von anderen Votanten, das kommt überhaupt nicht infrage. Das kommt auch für mich nicht infrage. Es geht um Angebot und Qualität. Das wollen wir. Nicht mehr und nicht weniger. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit erschöpfen sich die Wortmeldungen aus dem Plenum. Ich gebe das Wort an die Regierung. Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident für das Wort. Bevor ich anfange, die Fragen zu beantworten, möchte ich mich in aller Form dafür entschuldigen, dass aufgrund eines redaktionellen Versehens, diese Fragen 9 und 10 und dann in der Folge auch die Teile der Antworten zu Frage 11 und 12 verloren gegangen sind und die Nummerierung nicht stimmt. Diese Fragen sind relativ einfach zu beantworten. Die betreffen den Datenpool, den wir zur Verfügung haben, und wir werden diese Antworten noch in dieser Landtagssession nachreichen. Dadurch hat sich leider eben auch die Nummerierung, wie der Abg. Herbert Elkuch bemerkt hat, verschoben zwischen Fragen und Antworten. Ich werde mich nach der Nummerierung der Antworten richten in der Beantwortung der Fragen. Einige der Fragen konnte ich nicht ganz verstehen, da muss ich nachfragen und teilweise bitten, dass Sie die nochmals so stellen, dass ich sie auch begreife. Wir müssen uns einer Tatsache bewusst sein: Diese Interpellationsbeantwortung zeigt die Veränderung der Geldflüsse in den letzten Jahren. Und es ist unstreitig, dass es zu einer Vergrösserung des Geldflusses von Liechtenstein in die Schweiz gekommen ist und zu einer Verringerung des Geldflusses von der Schweiz nach Liechtenstein im Gesundheitswesen insgesamt. Woran liegt das? Im Bereich der stationären Versorgung ist die Schweiz mehr oder weniger ein geschlossener Markt. Es gibt nur eine kleine Ausnahmeregelung zur Behandlung von stationären Patienten am Liechtensteinischen Landesspital. Diese wurde aber sehr wenig genutzt und hat in den letzten Jahren zu einigen wenigen CHF 100'000 Umsatz geführt. Im Bereich der ambulanten Behandlung, also vor allem im Bereich der niedergelassenen Ärzte, hatten wir in den letzten Jahren und Jahrzehnten eine Entwicklung. Da sind ja die Zeiten nicht stehengeblieben. Wir haben 1938/1939 einen Notenaustausch, das ist ein Staatsvertrag, mit der Schweiz abgeschlossen für die Behandlung von Patienten im Grenzbereich. Also das hiess dann «Abkommen über die Grenzärzte». Das Abkommen war dergestalt, dass alle Schweizer Patienten im grenznahen Bereich von allen Ärzten in Liechtenstein behandelt werden konnten und ebenso alle Liechtensteiner Patienten von allen Ärzten in einem bestimmten Perimeter jenseits des Rheins behandelt werden konnten, und zwar zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Damals hatten wir die Ärztedichte derart geregelt, dass eine Sanitätskommission Entscheidungen über die Zulassung fällte. Das war der Vorläufer der heutigen Landesgesundheitskommission, mit dem einzigen Unterschied, dass sie auch eine konkrete Aufgabe hatte, die Ärzte beziehungsweise die Leistungserbringer zuzulassen. Diese Sanitätskommission hat damals darauf geachtet, dass die Anzahl der Ärzte ungefähr dem Bedarf entspricht. Das heisst, es gab eine Beschränkung in der Anzahl der niedergelassenen Ärzte und damit auch eine Beschränkung der Anzahl Ärzte, die zulasten der Krankenkassen abrechnen konnten. Nach unserem Beitritt zum EWR mussten wir uns von dieser Regulierungsmöglichkeit verabschieden.Wir waren danach verpflichtet, jedem Arzt, jeder Ärztin, die um eine Berufsausübungsbewilligung ansuchten in Liechtenstein, diese auch zu gewähren, sofern gewisse Voraussetzungen - eine EWR-Staatsbürgerschaft, eine Ausbildung und auch die sprachlichen Kenntnisse - vorhanden waren. Und das unabhängig vom Wohnsitz. Sie erinnern sich, dass uns der EWR weitreichende Möglichkeiten gewährt hat, auch die Wohnsitzerfordernisse zu regeln, aber im Sinne einer grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung war es jederzeit möglich, dass ein Arzt in Österreich Wohnsitz hatte und in Liechtenstein seine Tätigkeit anbot. Was ja auch teilweise heute noch der Fall ist. Jedenfalls mussten wir nach dem Beitritt zum EWR jedem, der angesucht hat und die Bedingungen erfüllte, den Betrieb einer Praxis in Liechtenstein erlauben und mangels anderer Regelungen auch den Zugang zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Das führte dann in den ersten Jahren nach dem EWR-Beitritt zu einem starken Anstieg der Gesundheitskosten. Der EWR-Beitritt war ja bekanntlich ab dem Jahr 1995 wirksam. Im Jahr 2004, also fast zehn Jahre danach, wurde dann der Zugang anders geregelt. Man unterschied zwischen Ärzten, die eine Berufsausübungsbewilligung haben, und solchen, die auch den Zugang zu den Krankenkassen hatten. Das System heisst bis heute Bedarfsplanung. Es beruht darauf, dass man eine bestimmte Anzahl von Ärzten in jedem Fachbereich definiert, die dann eben eine Zulassung bekommen. Ein neuer Arzt bekommt erst eine Zulassung, wenn eine Stelle wieder frei wird oder wenn aufgrund eines Mangels in der Leistungserbringung eben ein höherer Bedarf festgestellt wird und eine neue Stelle geschaffen wird.Mit diesem System leben wir seit 2004. Dieses System aber widerspricht in Teilen eben dem vorher gelebten System, nämlich dem freien Zugang der liechtensteinischen Bevölkerung zu den Ärzten im Grenzgebiet. Im Grenzgebiet wurden nur rund ein Dutzend Bewilligungen vergeben und so konnten nicht mehr alle Ärzte in der Schweiz liechtensteinische Patienten zulasten der liechtensteinischen Kassen behandeln. Mit einer bestimmten Ausnahme: Es wurde eine Zusatzversicherung geschaffen, mit der diese freie Arztwahl weiterhin möglich war, aber die kostet dann eben einen bestimmten Betrag pro Monat. Nun entspannt sich auf der Schweizer Seite eine Diskussion darüber, dass dies nicht mehr im Sinne des Abkommens von 1938/1939 ist und es gab gewisse Diskussionen in den Jahren nach 2010, wobei sie schon vorher angefangen hatten. Letztlich jedoch mussten wir, um diesen Staatsvertrag weiterhin halten zu können, eine sogenannte Teilsuspendierung vornehmen, damit im Bereich der Ärzte unsere Bedarfsplanung akzeptiert wurde von der Schweizer Seite. Das hatte aber weitreichende Konsequenzen. Die Konsequenz war, dass eben im nichtärztlichen Bereich das Territorialprinzip der Schweiz durchgesetzt wurde in den Jahren nach 2014. Insbesondere nach 2015 begann es, dass schweizerische Kassen Leistungen, die in Liechtenstein angeboten wurden, die nicht von Ärzten im OKP-Vertrag durchgeführt wurden und auch nicht für Grenzgänger und deren engsten Familienangehörigen aus der Schweiz durchgeführt wurden, nicht mehr von den Kassen übernommen wurden. Das zeigt sich dann ganz deutlich in der Abnahme der Geldflüsse von der Schweiz nach Liechtenstein. Umgekehrt fand eine gewisse Verlagerung von Leistungen von Liechtenstein in die Schweiz statt. Teilweise waren das Steigerungen in Leistungen, die in Liechtenstein gar nicht angeboten werden, aber teilweise waren es eben auch Leistungen, die in Liechtenstein angeboten werden.Die Situation des Landesspitals, das unser staatseigener Grundversorger ist, auf diese werde ich dann im nächsten Traktandum noch etwas detaillierter eingehen, aber in aller Kürze: Das Landesspital hat heute an denjenigen Behandlungen, die es vornehmen kann, einen Marktanteil von 30%. Es wurde vorher über die Wahlfreiheit der Einwohner gesprochen. Diese Wahlfreiheit der Grundversorgung wird in der Praxis wahrgenommen zwischen Grabs und Vaduz. Die Spitäler St. Gallen und Chur, die auch viele Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner behandeln, zähle ich hier nicht dazu, weil das Zentrumspitäler sind, die eben ein anderes, höheres Leistungsspektrum haben. Die Wahlfreiheit zwischen Grabs und Vaduz ist in Liechtenstein traditionell verankert und ich teile die Ansicht einiger Votanten, die sagen, daran darf nicht gerüttelt werden. Aber in einer naiven Sicht der Welt würde man, wenn die Wahl zwischen zwei Behandlungsorten da ist, ungefähr eine Aufteilung von 50 zu 50 vermuten. Oder vielleicht sogar noch eine leichte Vorliebe in Richtung Vaduz aus patriotischen Gründen. Aber eben, wir stehen nicht bei 50 zu 50, wir stehen eher bei 30% beim Landesspital. Dieser Marktanteil, und da teile ich die Ansicht vieler Votanten, dieser soll gesteigert werden. Im nächsten Traktandum werden wir dann auf diese Fragen eher zu sprechen kommen. Nun, zurück zu dieser Interpellationsbeantwortung: Der Herr Abg. Herbert Elkuch hat in Antwort 12 gefragt, wie diese finanziellen Flüsse in die letzte Verhandlung eines Abkommens, das ja bekanntlich vom Landtag nicht angenommen wurde, eingeflossen sind. Wir schreiben hier in der Antwort 12, dass die Daten zu gegenseitigen Finanzströmen nicht im Mittelpunkt der Verhandlungen standen. Es ging mehr um die Sicherstellung der Versorgung der liechtensteinischen Bevölkerung und eben auch die Wiedereröffnung des gegenseitigen Marktzuganges, insbesondere auch, weil diese Leistungserbringer, die nichtärztlichen Leistungserbringer, die im Rahmen dieser Teilsuspendierung des Notenwechsels, Nachteile zu gewärtigen hatten, eben bei der Regierung vorstellig wurden, und die Ansicht vertraten, dass wir einen freien gegenseitigen Marktzugang wieder einrichten sollten. Es ging da weniger um die Geldflüsse, sondern um den Marktzugang.
Der Abg. Patrick Risch hat die Wahlfreiheit in den Mittelpunkt gestellt. Da teile ich seine Ansicht. Er hat betont, dass wir nicht einfach nur Geld über den Rhein schieben, sondern dass wir auch Leistungen dafür bekommen. Das darf man nie vergessen. Es ist nicht einfach nur ein Kostenfaktor. Es kommt ja auch etwas zurück. Man kauft sich ja auch etwas. In diesem Sinne gehe ich wieder zurück auf den Vorschlag des Abg. Herbert Elkuch, dass er monetäre Vorteile für die Behandlung von einheimischen Patienten am Liechtensteinischen Landesspital in Vorschlag gebracht hat. Also, dass man diejenigen, die sich im Landesspital behandeln lassen, mit einer Art finanziellen Entgeltung locken könnte. Ich denke auch, das würde sicher das Landesspital attraktiver machen. Aber mir wäre es lieber, wir würden es auf andere Weise attraktiver machen. Nämlich, dass die Patienten selbst wünschen, am Liechtensteinischen Landesspital operiert zu werden, weil dort nicht nur die Qualität stimmt, sondern eben auch die Infrastruktur den Anforderungen entspricht und auch attraktiv ist. Der Abg. Wendelin Lampert ist dann eingegangen auf den Dienstleistungsanteil im Inland. Ja, da teile ich seine Ansicht, dass der möglichst gesteigert werden sollte. Auch wenn wir realistisch sein müssen, wir werden nie 100% Marktanteil in der Grundversorgung am Landesspital haben. Aber ich denke, dass 50% nicht eine unbescheidene Forderung oder nicht ein unbescheidenes Ziel ist, sondern dass es erreichbar ist. Die Veränderung der Geldflüsse wegen dem Auftauchen der Medicnova, da sind wir eben noch nicht am Ende. Diese Fälle sind vom Landesspital weggegangen und die sind jetzt irgendwo in der Schwebe. Es ist natürlich das Bemühen meinerseits und auch das Bemühen des Landesspitals, diese Fälle von liechtensteinischen Patienten, die auch mit unseren Steuer- und Prämiengeldern bezahlt werden, wieder an das Landesspital zurückzubringen. Dadurch denke ich, dass ich auch keinen grossen Konflikt mit unserem Nachbarland anzettle, denn ich betone nochmals, dass ich einen Marktanteil des Landesspitals von 50% an den Leistungen, die es erbringen kann, für fair und richtig halte. Der Abg. Johannes Kaiser hat eine Frage zur Seite 16 gestellt, die mit den Prozentsätzen zu tun hat. Ich habe diese in der Eile nicht verstanden. Ich bitte ihn danach, diese Frage nochmals zu stellen. Seine Frage zu Seite 23 hingegen habe ich verstanden. Er fragt: Von diesen CHF 370 Mio. sind CHF 170 Mio. in der OKP. Woher kommen die anderen CHF 200 Mio. Ich kann Ihnen das nicht spontan so sagen, aber ein grosser Teil wird von den Zusatzversicherungen stammen, weil die OKP ja nur die Grundversicherung ist, und die Zusatzversicherungen, die ja 50% der Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner abgeschlossen haben, machen - wenn ich das richtig in Erinnerung habe, haben wir das ausgeführt im Bericht und Antrag zur Festlegung des Staatsbeitrages an die übrigen Versicherten - einen Aufschlag von 40% aus auf die Spitalleistungen. Dann sind in diesen CHF 200 Mio. alle Zahnarztrechnungen drin, die man aus der eigenen Tasche bezahlt und die nicht von einer Versicherung übernommen werden. Dann natürlich auch - und das ist ein grosser Bereich - die ganzen Gesundheitsausgaben, die die Leute aus der eigenen Tasche tragen. Also wenn jemand einen Husten hat und in der Drogerie oder Apotheke einen Hustensaft kauft, ohne dass es eine ärztliche Verschreibung gibt, Leistungen im Gesundheitswesen - und eben sogar im weiteren Sinn des Gesundheitswesens - in Anspruch nimmt. Das ist eine Gesamtbetrachtung. Er fragte auch nach den Kosten des Sozialwesens. Direkt fliessen diese Kosten nicht ein. Wenn jemand Ergänzungsleistungen bezieht oder wenn jemand in der Sozialhilfe ist und eine Zahnbehandlung benötigt, dann wird diese Zahnbehandlung von diesen Stellen übernommen und das zu bestimmten Sätzen. Es wird dann auch kontrolliert, ob da nicht übertrieben wurde, die Rechnungen werden dann separat kontrolliert. Da fliessen dann nicht die Kosten des Sozialwesens ein, sondern eben die Umsätze der Zahnärzte. Dasselbe gilt für Kostenbeteiligungen, die werden auch übernommen von den Ergänzungsleistungen, aber aus Sicht der Statistik sind das einfach auch Ausgaben, bei denen nicht separat aufgeführt wird, dass die vom Sozialamt bezahlt werden.Der Abg. Manfred Kaufmann hat einen vielgeäusserten Wunsch dargelegt, nämlich die Wiedereröffnung der Geburtenabteilung, und hat angeregt, dass man diese immer als Option prüft. Ja, die Geburtenabteilung ist immer noch im Leistungsauftrag in der Eignerstrategie drin und auch bei der künftigen Planung des Spitals wird diese Möglichkeit berücksichtigt werden. Aber wie ich schon mehrfach gesagt habe: Bevor es überhaupt so weit kommen kann, sind noch einige Hausaufgaben zu machen.Das führt mich gerade zur Frage des Abg. Thomas Lageder, der gebeten hat nochmals zu rekapitulieren, wieso wir denn überhaupt diese Geburtenabteilung schliessen mussten. Wir hatten eine Geburtsabteilung, die auf einem Belegarztsystem beruhte. Es waren im Land tätige Gynäkologinnen und Gynäkologen, die sich eben diese Arbeit geteilt haben. Und altershalber hat einer dieser Gynäkologen gesagt, dass er nicht mehr die Geburten ausführen möchte. Er ist zwar dann noch weiter als Gynäkologe tätig geblieben, aber die Arbeit zu allen möglichen Tages- und Nachtzeiten wollte er aufgeben. Die anderen beiden haben gesagt, dass sie nicht in der Lage sind, seinen Ausfall zu kompensieren. Dann standen wir vor der Situation, diese Bereitschaft sicherzustellen. Ein wichtiger Aspekt war die Qualitätsforderung nach der sehr kurzen Zeit für einen Notfallkaiserschnitt von geforderten 15 Minuten von der Entscheidung bis zur Entbindung. 15 Minuten heisst, die Leute müssen praktisch dort stehen in dauernder Bereitschaft. Nicht nur, dass das kostenmässig ein Problem gewesen wäre, es wäre auch schlicht und einfach ein Personalproblem gewesen. Für die paar wenigen Fälle, findet man niemanden in der Anästhesie - das sind rare Personen, es gibt nicht allzu viele Anästhesisten bei uns -, die sich dann sozusagen mit Daumendrehen die Nacht um die Ohren schlagen, bis dann vielleicht wieder einmal eine Geburt kommt.Also lag das daran, dass wir das organisatorisch kaum lösen hätten können. Die Situation hat sich in der Zwischenzeit ein bisschen verbessert. Wir haben in der Chirurgie einen gewissen Aufbau vorgenommen, dass man grundsätzlich eine höhere Bereitschaft hätte. Aber meines Erachtens sind die Hausaufgaben noch nicht ganz gemacht. Es sind auch Überlegungen zu treffen bezüglich der Fallzahlen, des Risikos usw. In der Situation, in der wir damals waren, war es nicht möglich, eine Geburtsabteilung anzubieten, die nach den Qualitätskriterien des Zürcher Modells - insbesondere der kurzen Interventionszeiten - hätte arbeiten können, während fünf Kilometer Luftlinie weiter westwärts die Qualität dagewesen wäre. Es wäre nicht zu rechtfertigen gewesen hier in einer inferioren Qualität etwas anzubieten, was dort vorhanden ist. Das Landesspital kann erst wieder über solche Dinge entscheiden, wenn man auch insbesondere die Interventionszeiten sicherstellen kann, sodass man kein Qualitätsgefälle mehr hat. Dann entschuldige ich mich bei Abg. Johannes Kaiser, dass ich seine Frage nicht richtig verstanden habe und bitte ihn, diese nochmals zu stellen, damit ich die Antwort geben kann.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Gesundheitsminister für diese Ausführungen. Vielleicht ist es auch keine Frage, vielleicht ist es eine Art Feststellung. Es geht auf der Seite 16 um die Aufwendungen aus OKP und aus Staatsbeiträgen und Spitälern. Die betrugen im Jahr 2017 diese CHF 92,1 Mio. Bei der Gruppierung ist die Grundversorgung aufgeführt. Dort ist der Gesamtanteil CHF 71,6 Mio. und davon Inland CHF 19,49 Mio., also nur 10% im Ausland. Das ist eigentlich keine Frage, sondern eine Feststellung, dass es ein sehr guter Wert ist. Wie interpretieren Sie diesen? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Ich muss die Zahlen so nehmen, wie sie hier sind. Es gelingt offenbar doch noch, einige Leistungen in Liechtenstein anzubieten. Aber wie ich gesagt habe, ich bin mit dem Marktanteil des Landesspitals nicht zufrieden. Das ist steigerungsfähig und er müsste eher bei 50% liegen als bei 30%. Die Grundversorgung ist schon noch ein grosser Bereich in der Spitalversorgung. Es ist der grösste. Sicher, Spezialversorgungen, Universitäts-Kliniken, da ist zwar jeder einzelne Fall sehr viel teurer, aber es gibt auch wesentlich weniger Fälle in ihrer Anzahl. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich glaube, die freie Spitalwahl ist hier in diesem Haus wohl unbestritten. Es könnte aber auch durchaus die Möglichkeit bestehen, eine reduzierte Prämie anzubieten für jemanden, dem die Qualität im Landesspital ausreichend ist. Und wenn er dann das Gefühl hat, jetzt will ich in ein anderes Spital, er dann vielleicht einen Aufpreis bezahlen muss, wenn er wechseln will. Zur Geburtenstation: Für mich ist das nicht ausschliesslich nur eine Diskussion über Qualitätskriterien, sondern entspricht wirklich auch dem Wunsch der Bevölkerung, zu entscheiden, wo jemand gebären will. Er kann sich auch für eine Hausgeburt entscheiden. Er möchte sich gerne entscheiden in Vaduz zu gebären. Dass die Qualität nicht die gleiche ist, ist ja auch klar, wenn er zu Hause gebären will, wird er in 15 Minuten wahrscheinlich keinen Kaiserschnitt erreichen. Das ist sich jeder bewusst. Der Wunsch in der Bevölkerung besteht, dass man eigenständig entscheiden will und vielleicht auch in Liechtenstein gebären will. Mit Blick auf die Fallzahlen und das Missverhältnis, das von Ihnen, Herr Pedrazzini, angesprochen worden ist, 30 zu 70, wäre das mit Sicherheit einmal eine Diskussion wert, ob man diese Qua-litätskriterien nach Zürcher Modell will oder ob jemand selber entscheiden kann, welche Qualität er beanspruchen will. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es ist schwierig abzuschätzen, wie lange sich die Diskussion noch dahinziehen wird, aber ich möchte spätestens in fünf Minuten mal eine Pause einschalten.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident für das Wort. Ich wollte auch noch einmal zurückkommen auf diese Geburtenstationen in der Schweiz beziehungsweise in Vaduz. Sie führen aus, Herr Gesellschaftsminister, dass unter anderem diese Pensionierungen der Gynäkologen ein Schwerpunkt gewesen seien. Dann aber auch das Zürcher Modell mit den vorgegebenen Interventionszeiten. Sind Sie der Ansicht, wenn man diese Probleme alle lösen könnte, sprich: man hätte die Gynäkologen wieder und man hätte diese Interventionszeiten bereinigt, dann sind wir eben beim Thema Fallzahlen, da sind wir dann auch beim Thema Qualität. Können wir die Fallzahlen erreichen, um die Vorgabe des Zürcher Modells einzuhalten? Wenn man hier sagt: die Qualität, da soll jeder selbst entscheiden, da denke ich mir doch, da müssten wir als verantwortliche Politiker schon zusehen, dass wir eine Qualität haben, die sehr gut ist, aber auch bezahlbar bleibt.In einer so kleinen Region zwei Geburtsstationen zu haben, das ist einfach mit Kosten verbunden und das muss man am Ende des Tages bezahlen. Wenn das nicht der Prämienzahler bezahlt, wird das dann der Staat bezahlen müssen. Die zentrale Frage ist, kann man mit dem Zürcher Modell die Fallzahlen überhaupt erreichen, die gemäss Modell vorgegeben werden? Diese Fallzahlen, das ist ja nicht ein Wunschkonzert, das hat ja einen Grund. Es nützt doch nichts, wenn Sie den ganzen Tag Daumen drehen - wie Sie gesagt haben, Herr Gesellschaftsminister -, weil Sie auf eine Geburt warten. Da können Sie eben auch keine Routine, keine Erfahrung sammeln. Und wer keine Erfahrung hat, der hat mitunter in der Notsituation die entscheidende Erfahrung nicht. Ich möchte dann sehen, wenn auf Grundlage dieser mangelnden Qualität ein Todesfall eintritt bei einer Geburt in Vaduz. Was da für eine Debatte losgeht in diesem Lande. Ich denke mir, die Qualität ist sehr zentral für die Kinder und für die Mütter, für die Familien. Das ist die oberste Prämisse.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident für das Wort. Bei Ihrem Votum, Herr Abg. Günter Vogt, bin ich zweimal erschrocken. Und zwar haben Sie gesagt, dass man für diejenigen, die auch in Vaduz mit einer ausreichenden Qualität zufrieden seien ... Genau daran arbeiten wir. Ihre Aussage nehme ich so, wie sie ist. Aber es ist leider so, dass das die Wahrnehmung ist, und das soll sie eben nicht sein. Für diejenigen Dinge, die Vaduz macht, ist eine Qualität anzubieten, die derjenigen eines gut geführten Regionalspitals entspricht. Es darf kein Qualitätsgefälle geben. Wenn man mit Qualität die Schönheit des Baues meint, dann pflichte ich Ihnen bei. Der Bau in Vaduz ist nicht mehr so schön wie ein Neubau, der anderswo steht. Das zweite Mal bin ich erschrocken, als Sie gesagt haben, «er» kann sich für eine Hausgeburt entscheiden. Es sind in der Regel die Frauen, die wahrscheinlich hier mehr zu sagen haben. Natürlich kann eine Frau freiwillig sagen, sie möchte eine Hausgeburt, wenn sie überzeugt ist, dass das Risiko tragbar ist und vielleicht auch eine gewisse Erfahrung da ist. Die grosse Mehrzahl der Geburten findet heute in Krankenhäusern statt. Weil, wenn etwas ist, hat man da die ganze Maschinerie zur Verfügung.Wegen der Qualität, nun, das Zürcher Modell besteht aus zwei Aspekten: Das sind gewisse Interventionszeiten, es sind Ausrüstungsgegenstände oder auch Abteilungen gefordert, um eine gewisse Leistung auch anbieten zu können, und es sind auch Mindestfallzahlen gefordert. Diese Mindestfallzahlen sind nicht extrem hoch. Wir hatten im Jahr 2017 378 Geburten, wenn ich mich richtig erinnere, und im letzten Jahr 40 weniger, also etwa 338 Grössenordnung. Mit einem 100% Marktanteil wäre das jeden Tag eine Geburt, mit einem 50% Marktanteil wäre das jeden zweiten Tag eine Geburt. Wenn man da einen Marktanteil des Landesspitals bei 50% ansetzen würde, hätte man jeden zweiten Tag eine Geburt. Was jetzt die Kenntnisse der daran Beteiligten nicht gerade sofort einrosten lassen würde. Das ist nicht nichts. Es gibt auch Leute, die sagen, dass man eine Geburtenabteilung auslegen muss auf 800 bis 1000 Geburten, ansonsten sei das zu wenig. Es gibt Gegenden, auch in Mitteleuropa, wo man einfach in einem Spital aufgrund der dünnen Besiedlung mit weniger Geburten auskommen muss und trotzdem eine Qualität sicherstellen muss, die einem mitteleuropäischen oder auch schweizerischen Standard entsprechen muss. Aber ich verstehe das Bedürfnis, das da ist, dass die Geburtsabteilung emotional ein wichtiger Faktor ist. Eine Geburtsabteilung ist auch verkaufstechnisch ein wichtiger Aspekt, weil es eine positive Erfahrung mit einem Spital ermöglicht und eben nicht nur diese Gedanken an Krankheit und Unfall kommen, wenn man an das Landesspital denkt, sondern auch an fröhliche Ereignisse. Wie gesagt, die Qualität muss stimmen, sonst geniesst das Landesspital in den Leistungen keine Akzeptanz. Das ist eine Grundvoraussetzung für ein sinnvolles Wirken, dass die Qualität stimmt. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Pedrazzini. Ich wollte nicht die Qualität im Landesspital kritisieren. Das war überhaupt nicht meine Intention. Sondern es ist halt schon ein Unterschied, ob irgendeine Dienstleistung in Vaduz in Richtung einer Herzoperation angeboten wird, es wird ein Unterschied sein, ob sie in Grabs angeboten wird, oder es kann ein Unterschied sein, wenn man direkt in eine Hirslanden-Klinik geht. Dass da Unterschiede bestehen, ich glaube, das versteht jeder hier in diesem Haus. Ich dachte, ich hätte gesagt «der Bevölkerung» und das wäre dann eine Präzision, dass ich nicht explizit die Männer damit meinte. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Jetzt muss ich auch noch etwas dazu sagen: Wenn die Qualität allein von den Fallzahlen abhängig ist, dann würde mich schon interessieren, ob man für die übriggebliebenen Disziplinen im Landesspital diese Fallzahlen überhaupt noch hat oder ob man da dieselben Probleme hat und mit den gleichen Argumenten diese Disziplinen auch abschaffen müsste, wenn man hier das Zürcher Modell oder irgendein anderes - was einem gerade gefällt - zur Anwendung bringt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Dazu stellt sich natürlich auch die Frage: Muss das Spital die Fallzahlen haben oder muss der Belegarzt die Fallzahlen haben? Wir haben ja Belegärzte, die in mehreren Spitälern operieren, und der Arzt hat vielleicht die Fallzahlen. Wenn er aber nur gelegentlich in diesem Spital ist, dann hat das Spital die Fallzahlen in dieser Behandlung nicht. Aber, ich denke, der Arzt ist entscheidend bei einer Operation. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Meine Hoffnungen auf ein rascheres Ende zerschlagen sich. Wir machen jetzt 15 Minuten Pause. Die Sitzung ist unterbrochen (von 11:20 bis 11:35 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, wir fahren mit den Beratungen zu Traktandum 12 fort.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident für das Wort. Ja, es wurde gefragt, ob die Fallzahlen, die im Zürcher Modell festgelegt sind, für die Ärzte oder für die Klinik gelten. So wie es heute ist, gelten die für die Klinik. Es wird aber gegenwärtig in der Schweiz auch diskutiert, ob man nicht auch die Fallzahlen von Ärzten messen müsse, weil sie ja teilweise an verschiedenen Kliniken tätig sind. Es gibt Argumente für beide Richtungen. Das eine ist offensichtlich: Wenn ein Arzt an verschiedenen Einrichtungen tätig ist, dass man dann seine Erfahrung zusammenzählt. Und das andere ist: An einer Klinik, dass da eben nicht nur ein Arzt selbst tätig ist, sondern eben ein eingeschultes Team. Und dass dieses eingeschulte Team dann miteinander auch fähig sein muss, Erfahrungen zu sammeln. Ich glaube das ist die Frage, die im Nachgang noch an mich gestellt wurde. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Damit haben wir die Interpellationsbeantwortung der Regierung zur Kenntnis genommen. Wir haben Traktandum 12 abgeschlossen.-ooOoo-